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Der frei erhältliche Wirkstoff aus der Cannabispflanze ohne psychoaktive Wirkung: Cannabidiol - kurz CBD
Das fundierte Praxisbuch zur Anwendung, Einnahme und Dosierung
Cannabidiol (CBD), der heilende Anteil im Cannabis ohne psychoaktive oder berauschende Wirkung, wird bisweilen voreilig und unbedacht in die Drogenecke gestellt. Dabei ist Cannabidiol ein bewährter, natürlicher Wirkstoff mit großem Heilungsspektrum für Krankheiten, die sich sonst nur schwer behandeln lassen. Richtig angewandt ist Cannabidiol ein Segen für die Gesundheit vieler Menschen. Seine Heilanwendungen haben nicht nur eine jahrtausendealte Tradition, sondern wurden in neuesten Forschungsergebnissen eindrucksvoll bestätigt.
CBD eignet sich zur Behandlung von ...
und ist nützlich bei vielen weiteren Beschwerden.
Die heilenden Kräfte im Cannabis beruhen im Wesentlichen auf CBD. Der berauschend wirkende Anteil der Cannabispflanze, das sogenannte THC, wird für das frei erhältliche CBD reduziert und herausgefiltert. Von CBD, das aus Nutzhanf fast ohne THC-Anteil gewonnen wird, geht vor allem eine schmerzlindernde, entspannende, die Vitalfunktionen anregende und entzündungshemmende Heilkraft aus.
Das Buch klärt auf und beseitigt Missverständnisse im Umgang mit Cannabis und dem nicht psychoaktiven CBD. Es ist eine profunde Anleitung für Ihre CBD-Hausapotheke mit Öl, Tee oder Salben. Für eine große Anzahl von Beschwerden werden ganz praktische Rezepte und Anwendungen empfohlen. Auch in der Tiermedizin kann Cannabidiol eingesetzt werden.
Der praktische Ratgeber für naturheilkundlich orientierte Ärzte, Heilpraktiker und gesundheitsbewusste Patienten.
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Veröffentlichungsjahr: 2019
Dieses Buch dient der Information und ersetzt nicht den Arztbesuch. Auch wenn es sorgfältig erarbeitet worden ist, erfolgen alle Angaben ohne Gewähr. Weder Autor noch Verlag können für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus den im Buch gemachten Angaben resultieren, eine Haftung übernehmen.
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Eines gleich vorweg: Cannabis, von dem in diesem Buch die Rede sein wird, ist salonfähig geworden. Es hat nichts mehr zu tun mit den Hippies der 60er-Jahre des vergangenen Jahrhunderts, die dem fröhlichen Nichtstun frönten und sich das Leben hin und wieder mit einem Joint verschönerten. Es hat nichts mehr zu tun mit verrauchten Kaschemmen oder Partys, auf denen leckere Haschplätzchen gereicht wurden. Vielmehr gibt es heute unzähligen Kranken Hoffnung auf Linderung oder Heilung, nachdem die Betroffenen schon vieles erfolglos versucht und eine Odyssee von Therapeut zu Therapeut, von Arzt zu Arzt hinter sich haben. Heute geht es um medizinisches Cannabis. In immer mehr Studien weltweit konnte gerade in letzter Zeit der Nachweis erbracht werden, dass Hanfpflanzen über Wirkstoffe verfügen, die sich gegen zahlreiche Leiden einsetzen lassen, zum Beispiel gegen
chronische Schmerzen,
Krämpfe, Bewegungsstörungen und Spastiken,
chronische Entzündungen,
Epilepsie,
Autoimmunerkrankungen,
Tumorleiden,
grünen Star (Glaukom),
Angstzustände und Phobien,
Parkinson,
Schlafstörungen,
Stress, nervliche Belastung,
Asthma,
rheumatische Erkrankungen, Arthritis,
Leberfunktionsstörungen,
Reizdarm und chronische Darmentzündungen,
hohen Blutdruck,
Schizophrenie,
Diabetes,
Allergien
und einiges mehr.
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STUDIE
Immer mehr Patienten nehmen medizinisches Cannabis
Eine Studie1 der Universität Michigan belegt, dass die Zahl der US-Bürger, die Cannabis zur Behandlung eines medizinischen Problems verwenden, sprunghaft steigt. Während 2016 immerhin 641176 US-Bürger auf die heilsame Wirkung von medizinischem Cannabis bauten, waren es nur 1 Jahr später schon 813917 US-Bürger. Da allerdings weniger als die Hälfte aller US-Bundesstaaten Aufzeichnungen führen, wie viele Patienten auf medizinisches Cannabis zurückgreifen, gehen die Autoren der Studie davon aus, dass die tatsächlichen Zahlen noch wesentlich höher sind.
Auch in Deutschland greifen immer mehr Menschen auf Cannabis zurück, wenn es darum geht, Krankheiten vorzubeugen, Beschwerden zu lindern oder eine aus dem Gleichgewicht geratene Gesundheit wiederherzustellen. Ob die Verwendung von Cannabis allerdings auch legal ist, hängt von den Inhaltsstoffen der Produkte ab. Während manche deshalb nur mit ärztlicher Verordnung erworben werden können, sind andere frei käuflich. Sie können im Internet bestellt, in speziellen Hanfläden, in Apotheken oder manchmal sogar in Drogeriemärkten gekauft werden.
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Cannabis und daraus hergestellte Hanfprodukte sind beileibe nichts Neues. Es gab sie eigentlich schon immer, nicht nur in fernöstlichen Aussteigerländern, sondern auch in Europa und hier bei uns in Deutschland. Wussten Sie zum Beispiel, dass um 1900 die Hälfte aller in Apotheken verkauften Medikamente Cannabispräparate waren? Selbst 1950 waren in den Apotheken noch mehr als hundert verschiedene Cannabismedikamente erhältlich. Ihre Anwendungsgebiete waren Kopfschmerzen und Migräne, Rheuma, Lungenerkrankungen, Neuralgien, Asthma, Epilepsie sowie verschiedene Krampfleiden. Darüber hinaus wurden sie zur Behandlung von Angst- und Stresszuständen oder als Beruhigungs- und Schlafmittel verordnet. Äußerst beliebt und auf vielen Nachtschränkchen zu finden war zum Beispiel »Dr. Dralles Somnium«, eine Hanftinktur, die schluckweise als Einschlafhilfe konsumiert wurde. Zur äußerlichen Anwendung gegen Muskelkater, Brandwunden, Rheumaschmerzen und Hühneraugen empfahlen die damaligen Apotheker cannabishaltige Salben und Massageöle.
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Dass die Einnahme von Hanfpräparaten teilweise mit Rauschzuständen einherging, war bekannt und hielt auch niemanden von der Anwendung bei Babys und Kleinkindern ab. So stellte zum Beispiel die Firma Merck einen Extrakt aus den blühenden Zweigspitzen des Hanfs her, der als beruhigendes Mittel gegen Reizhusten ebenso Verwendung fand wie als Schlafmittel für den nervenden Nachwuchs. Unter der Hand wurde der Extrakt inoffiziell in höherer Dosierung sogar als Stimmungsmacher bei gesellschaftlichen Anlässen gelobt. Ebenso raffiniert war ein Konfekt aus mit Haschisch versetztem Ahornsirup, der als belebendes und erheiterndes Mittel frei käuflich erworben werden konnte.
Auch geraucht wurde Hanf bereits im 18. und 19. Jahrhundert gerne – nur nicht in Form eines in Zigarettenpapier gedrehten Joints, sondern als Knaster, also als Tabak, in der Pfeife. Benannt wurde die Rauchware nach dem knasternden und knisternden Geräusch, das beim Verglühen von Hanf im Pfeifenkopf entsteht. Während der als »Kraut« bezeichnete Hanf billig erworben werden konnte, galt Tabak damals noch als sehr exklusiv und war entsprechend teuer. Erst später wurde Hanf nach und nach von den günstiger werdenden Tabakprodukten verdrängt.
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Wesentlich früher wurde Hanf in China für medizinische Zwecke eingesetzt. Aus alten Aufzeichnungen geht hervor, dass der chinesische Kaiser Shennong etwa 2700 v. Chr. zu Hanf als Mittel gegen Rheuma, Gicht, Malaria, Frauenleiden und Verstopfung riet. Die alten Inder nutzten Cannabis um 1400 v. Chr. wegen seiner rauschverursachenden Wirkung als Meditationshilfe bei hinduistischen Ritualen. Gleichzeitig schätzten sie Hanf als Medikament gegen Schmerzen, Schlafstörungen, Husten, Epilepsie, Lepra, Fieber, Durchfall und übersteigerte Nervosität. Die ayurvedische Medizin pries Hanf im 17. Jahrhundert als energiespendendes Lebenselixier und setzte Aufbereitungen der Pflanze gegen eine Vielzahl von Krankheiten ein.
INFO
Hanf oder Cannabis, Haschisch oder Marihuana – was ist der Unterschied?
Häufig werden diese Begriffe in einem bestimmten Zusammenhang gebraucht – und der Laie fragt sich: Was ist damit jetzt wieder gemeint? Deshalb hier eine kurze Begriffserklärung: Hanf und Cannabis bezeichnen das Gleiche, nämlich die Pflanze. Während Hanf der deutsche Name ist, kommt Cannabis aus dem Lateinischen.
Marihuana, in der Umgangssprache auch als Gras, Dope oder Weed bezeichnet, besteht aus Blüten und kleinen blütennahen Blättern, die getrocknet und dann geraucht werden.
Haschisch, umgangssprachlich auch als Pot, Shit oder Hasch bezeichnet, ist Harz aus Teilen der weiblichen Pflanze, das zu Platten oder Blöcken gepresst und dann ebenfalls geraucht wird.
Im 7. Jahrhundert v. Chr. entdeckten Reiternomaden der eurasischen Steppe nördlich des Schwarzen Meeres, dass das Einatmen der Dämpfe von auf glühende Steine geworfenem Hanfsamen eine psychoaktive Wirkung hat. Sie nutzten dies zum Erreichen von Trancezuständen, die es erleichtern, Kontakt mit Verstorbenen aufzunehmen.
Der griechische Arzt und Pionier der Pharmakologie Pedanios Dioskurides, Autor des ersten pharmakologischen Standardwerks De materia medica (dt.: »Über Heilmittel«) mit der Auflistung von 1016 Arzneimitteln für 4740 medizinische Anwendungen, erwähnte Cannabissamen etwa 60 n. Chr. als Medikament gegen Wurmbefall, Ohrenschmerzen und Entzündungen. 77 n. Chr. zogen dann die Römer nach: Plinius der Ältere, Autor der Naturheilkunde-Enzyklopädie Naturalis historia (dt.: »Naturkunde« oder »Naturgeschichte«), beschrieb Cannabis als hervorragendes Mittel gegen Schmerzen. Gleichzeitig warnte er vor Impotenz als Folge von zu reichlichem Cannabiskonsum.
In islamischen Ländern des 13. bis 16. Jahrhunderts wurde Cannabis zur Behandlung von Augenkrankheiten angewandt. Wegen seiner rauschverursachenden Wirkung war medizinisches Cannabis erlaubt, Cannabis als Genussmittel jedoch verboten. Wer erwischt wurde, musste mit einer Strafe von 40 bis 80 Peitschenhieben rechnen – dennoch war Cannabis als Genussmittel quer durch alle Schichten sehr beliebt und auch weitverbreitet.
Im europäischen Mittelalter erwähnte um 1150 Hildegard von Bingen Cannabis als Medizin gegen Rheuma, Bronchitis, Magenleiden, Verdauungsstörungen und Schmerzen wie auch zur äußerlichen Wundbehandlung.
Die ganzen Jahrhunderte hindurch von der Antike bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts war – mit Ausnahme als Rauschmittel in den mittelalterlichen islamischen Ländern – Cannabis nicht verboten und konnte legal zur Vorbeugung und Behandlung von Krankheiten eingesetzt werden. Darüber hinaus war es ein willkommener Stimmungsaufheller bei hoher nervlicher Belastung sowie ein gerne genommenes Schlaf- und Beruhigungsmittel.
Erstmals verboten wurde Cannabis am 10. Dezember 1929, als der deutsche Reichstag das »Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Opiumgesetz)« beschloss. Allerdings betraf das Verbot ausschließlich den indischen Hanf (Herba Cannabis indicae), eine Cannabisunterart. Erst am 22. Dezember 1971 wurde das »Opiumgesetz« zum heutigen »Betäubungsmittelgesetz«, das im Januar 1972 in Kraft trat und alle Arten von Cannabis allgemein verbot. Seitdem sind Anbau, Handel, Kauf und Besitz strafbar. Oder anders gesagt: Bis dahin durften die Leute noch in aller Seelenruhe mit allen Cannabisarten außer dem indischen Hanf kiffen, ohne dass sie Konsequenzen zu befürchten hatten.
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Viele Jahrhunderte zurück in der Zeit wurde die heilsame Wirkung des Cannabis von den Menschen geschätzt. Die Heilpflanze konnte ohne Probleme angewandt werden. Strafrechtliche Konsequenzen waren nicht zu befürchten. Das ging so, bis vor knapp 100 Jahren gegen das heilsame Kraut zu Felde gezogen und seine Nutzung – bis auf ganz wenige Ausnahmen – unter Strafe gestellt wurde. Zu einem Umdenken kam es erst in den vergangenen Jahren. Immer mehr Länder weltweit hoben das Verbot auf. Einige ließen Cannabis und dessen Produkte Haschisch und Marihuana ohne Einschränkungen für den medizinischen und privaten Gebrauch zu, wie etwa Kanada und einzelne Bundesstaaten der USA. Andere stellten nur die medizinischen Anwendungen von Cannabis straffrei, so wie es in Deutschland durch das Gesetz »Cannabis als Medizin«, das am 10. März 2017 in Kraft trat, der Fall ist. Darin wurde bestimmt, dass THC-haltiges Cannabis medizinisch angewandt werden darf, wenn …
eine schwere Erkrankung vorliegt,
es von einem Arzt verordnet wird,
es nach Einschätzung des behandelnden Arztes den Krankheitsverlauf spürbar positiv beeinflusst oder dessen Symptome lindert,
es aus der Apotheke bezogen wird,
andere Medikamente nicht wirken oder nicht eingesetzt werden können,
die Krankenkasse die Übernahme der Kosten dafür erklärt.
Der Antrag dazu muss vor Beginn der Behandlung an die zuständige (gesetzliche) Krankenkasse gestellt werden, die dann 3 Wochen Zeit hat, darüber zu entscheiden. Wobei dieser Punkt grundsätzlich für die Möglichkeit einer Verschreibung nicht maßgeblich ist: Jeder Arzt darf die Verschreibung auch ohne eine Kostenübernahmeerklärung der gesetzlichen Krankenkasse nach eigenem Ermessen vornehmen. Nur muss der Patient die Kosten dann selbst tragen. Jedoch steht es ihm dann aber auch frei, eine Ausnahmegenehmigung zum Eigenanbau von Cannabis für therapeutische Zwecke zu beantragen.
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Etwas einfacher haben es privat versicherte Patienten. Die privaten Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten, wenn …
eine ärztliche Verordnung vorliegt,
das Cannabisarzneimittel aus einer Apotheke bezogen wird,
die Therapie medizinisch notwendig ist und
die Therapie den Regeln der Schulmedizin entspricht oder sie angewandt wird, weil keine anderen schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen.
Privatversicherte brauchen im Gegensatz zu gesetzlich Krankenversicherten vor Beginn der Behandlung keine Kostenübernahme zu beantragen. Bei ihnen genügt es, so wie auch bei anderen Verordnungen, die Rechnungen von der Apotheke zur Erstattung einzureichen. Dennoch: Wer sichergehen möchte, könnte vorsichtshalber die geplante Behandlung mit Cannabis der Privatversicherung anzeigen und nachfragen, ob die Kosten übernommen werden.
Verordnen darf jeder Arzt, unabhängig von der Fachrichtung. Inhalt der Verordnung können Cannabisblüten, Cannabisextrakte sowie cannabishaltige Arzneimittel sein. Im Gesetz »Cannabis als Medizin« wurde auch nicht festgeschrieben, bei welchen Erkrankungen eine Verordnung erfolgen darf – diese Entscheidung liegt beim behandelnden Arzt.
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INFO
Cannabisindikationen als Ausnahmeregelung
Bevor es das Gesetz »Cannabis als Medizin« gab, musste jede einzelne Cannabisanwendung als Ausnahmeregelung vom gesetzlich vorgeschriebenen Allgemeinverbot von der Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) genehmigt werden. Diese Genehmigung wurde bei folgenden Indikationen erteilt:
Schmerz (ca. 57 Prozent),
ADHS (ca. 14 Prozent),
Spastik (unterschiedlicher Genese) (ca. 10 Prozent),
Depression (ca. 7 Prozent),
Inappetenz/Kachexie (ca. 5 Prozent),
Tourettesyndrom (ca. 4 Prozent),
Darmerkrankungen (ca. 3 Prozent),
Epilepsie (ca. 2 Prozent),
sonstige Psychiatrie (ca. 2 Prozent).2
Allerdings ist die Verschreibung durch einen Arzt erst dann notwendig, wenn ein Cannabisprodukt mehr als 0,2 Prozent von dem Wirkstoff Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) enthält. THC gehört zu den in der Hanfpflanze vorliegenden Cannabinoiden und ist die Substanz, die für die Entstehung von Rauschzuständen verantwortlich ist. Andere in der Pflanze enthaltene Cannabinoide haben nicht diese psychoaktive Wirkung. Dennoch verfügen sie über gesundheitlich wirksame Inhaltsstoffe. Liegt der THC-Gehalt unter 0,2 Prozent, sind Cannabisprodukte frei verkäuflich.
Nach heutigen Erkenntnissen mit der wichtigste Wirkstoff in der Hanfpflanze ist neben THC das Cannabidiol (CBD). Es ist nicht psychoaktiv, ruft also keine Rauschzustände hervor und ist in vielen Produkten enthalten, die ohne ärztliche Verordnung frei verkäuflich sind. In immer mehr Studien konnte mittlerweile nachgewiesen werden, dass CBD bei einer Vielzahl von Krankheiten therapeutisch wirksam ist.
STUDIE
CBD wirkt als Antipsychotikum
Wissenschaftler der Universität Heidelberg verglichen die Wirksamkeit von CBD mit der des Antipsychotikums beziehungsweise Neuroleptikums Amisulprid, das in Deutschland zur Behandlung akuter und chronischer Schizophrenie zugelassen ist. Dazu wurde eine Vergleichsstudie3 an vierzig Patienten mit Schizophrenie durchgeführt. Während die eine Hälfte Amisulprid erhielt, bekam die andere Hälfte CBD. Schon nach 4 Wochen stellten die Forscher fest, dass sich bei allen Patienten die Symptome im gleichen Maße besserten. CBD war also genauso wirksam wie Amisulprid, allerdings ohne die zum Teil gravierenden Nebenwirkungen hervorzurufen.
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Neben der therapeutischen Wirkung von CBD, auf die später und im Abschnitt über die einzelnen Krankheiten und Beschwerden noch näher eingegangen wird, ist die Substanz ein äußerst starkes Antioxidans. In verschiedenen Studien konnte festgestellt werden, dass sie immerhin um 30 bis 50 Prozent stärker wirkt als die Vitamine C und E.
Doch was bringt das? Welche gesundheitlichen Vorteile sind damit verbunden?
Antioxidantien sind in der Lage, gefährliche freie Radikale in Schach zu halten. Diese werden zum einen vom Körper selbst im Rahmen von Stoffwechselprozessen gebildet, zum anderen kommen sie aus der Umwelt und werden etwa mit Zigarettenrauch aufgenommen oder entstehen unter der Einwirkung von UV-Strahlung.
Nun sind freie Radikale an sich nicht unbedingt gesundheitsschädlich. Solange sie nicht im Übermaß vorhanden sind, sondern im Organismus zusammen mit Radikalabwehrfaktoren in einem ausgewogenen Verhältnis vorliegen, können sie durchaus positiv sein. Der Körper setzt sie als Waffe ein: Mit freien Radikalen werden zum Beispiel gezielt Krankheitserreger wie Bakterien oder Viren angegriffen und beseitigt. Ebenso können mit freien Radikalen die Reste von Krebszellen, die das Immunsystem zuvor unschädlich gemacht hat, entsorgt werden. Gefährlich wird es erst, wenn freie Radikale im Übermaß vorliegen. Dann können sie die Erbanlagen gesunder Körperzellen angreifen und derart schädigen, dass diese Zellen wiederum selbst zu Krebszellen entarten. Weitere Folgen des Einwirkens freier Radikale wären unter anderem Herz-Kreislauf-Erkrankungen, chronische Entzündungen, Arteriosklerose, Diabetes mellitus, Arthritis, Parkinson, Alzheimer oder ein beschleunigter Alterungsprozess der Haut.
Diese schädlichen Auswirkungen kommen zustande, indem freie Radikale den gesunden Zellen Elektronen entreißen und auf diese Weise zum Teil folgenschwere Schäden verursachen. Dem kann die Cannabissubstanz CBD auf ebenso einfache wie erfolgreiche Weise vorbeugen: Sie verfügt über Elektronen, die sie abgeben kann. Freie Radikale, die ständig danach trachten, sich ein Elektron einzuverleiben, nehmen dieses aus dem CBD auf und werden somit neutralisiert, also unschädlich gemacht.
STUDIE
CBD wirkt auch als neuroprotektives Antioxidans
Die antioxidative Eigenschaft von CBD geht weit über den Schutz »normaler« Körperzellen hinaus. Für CBD konnten in Untersuchungen am Labor für zelluläre und molekulare Regulation am National Institute of Mental Health in Bethesda, USA, auch neuroprotektive Effekte nachgewiesen werden.4 Das bedeutet: CBD schützt auch Nervenzellen (Neuronen) vor Schädigungen, also zum Beispiel vor Parkinson, Alzheimer und den Auswirkungen von Schlaganfällen. Die Forscher fassten in ihrer Stellungnahme zusammen: »Cannabidiol schützte Neuronen in höherem Maße als eines der beiden Antioxidantienα-Tocopherol oder Ascorbat« – also besser als Vitamin E oder C.
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In der Hanfpflanze wurden bislang 115 verschiedene Cannabinoide gefunden, deren Wirkung zum Teil nur ansatzweise oder gar nicht erforscht ist. Zum Beispiel:
Cannabidivarin (CBDV). Diese Substanz wirkt nicht psychoaktiv und steht erst am Anfang ihrer Erforschung. Allerdings konnten Wissenschaftler der Arbeitsgruppe Endocannabinoide des Nationalen Forschungsrats in Italien und verschiedener italienischer Universitäten bei Tieruntersuchungen feststellen, dass CBDV die Stärke und Dauer epileptischer Anfälle reduzieren kann.5 Ferner entdeckten Wissenschaftler der Universität Guelph in Kanada, dass CBDV sich zur Verringerung von Übelkeit und Erbrechen einsetzen lässt.6 Sie hoffen, aus dieser Erkenntnis ein Medikament entwickeln zu können, das sich zur Behandlung von Übelkeit und Erbrechen anwenden lässt, wie sie als Nebenwirkung zahlreicher Therapieverfahren auftreten, zum Beispiel bei der Chemotherapie von Krebspatienten.
Cannabichromen (CBC). Diese Substanz ist ebenfalls nicht psychoaktiv und – obwohl bereits 1966 entdeckt – bislang nur wenig erforscht. Bestätigt ist, dass CBC über antibakterielle Eigenschaften verfügt. Am Medical College Virginia der Universität Richmond wurde festgestellt, dass CBC entzündungshemmend wirkt.7 Andere Untersuchungen ergaben Hinweise, dass CBC Schmerzen lindert.
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Cannabinol (CBN). Die Substanz ist – wenn überhaupt – nur sehr schwach psychoaktiv und war die allererste Substanz aus der Familie der Cannabinoide, die isoliert wurde. Verschiedene Untersuchungen ergaben, dass CBN schlaffördernd, krampflösend, appetitanregend und entzündungshemmend wirkt. Eine vom National Cancer Institute in den USA veröffentlichte Arbeit beschrieb außerdem, wie bei Tieruntersuchungen der Hinweis erbracht werden konnte, dass CBN das Wachstum bösartiger Tumoren bremsen kann.8
Cannabigerol (CBG). Die Substanz ist nicht psychoaktiv und wurde erstmals 1964 als Bestandteil von Haschisch entdeckt. Untersuchungen an der Wonkwang-Universität in Korea zeigten, dass CBG das Wachstum von Melanomzellen (schwarzer Hautkrebs) deutlich abbremst. Ähnliches beschrieb eine Veröffentlichung im British Journal of Pharmacology in Bezug auf Brust- und Prostatakrebszellen.9 Studien am Instituto Universitario de Investigación en Neuroquímica der Universität Madrid zeigten außerdem, dass von CBG eine starke neuroprotektive Wirkung ausgeht.10 CBG kann offenbar eine Schutzwirkung auf angegriffene Nervenbahnen bei multipler Sklerose und der Huntington-Krankheit entfalten.
Alle hier vorgestellten Erkenntnisse beziehen sich auf die Untersuchung der in der Hanfpflanze natürlich vorkommenden Cannabinoide. Parallel zur Erforschung wurde auch versucht, diese Substanzen synthetisch herzustellen – mit äußerst ernüchternden Ergebnissen. Die Wirkungen blieben aus, ließen sich nicht steuern oder schlugen ins Negative um.
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WARNUNG
Synthetische Cannabinoide können lebensgefährlich sein
Im März 2018 wurden im US-Bundesstaat Illinois 56 Menschen in Kliniken eingeliefert, die alle an rätselhaften Blutungen litten: aus den Augen, den Ohren, dem Mund und dem Zahnfleisch. Außerdem fanden die Ärzte Blut im Urin. Zwei der Patienten starben sogar aufgrund innerer Blutungen. Sie alle hatten synthetisches Marihuana konsumiert, das aus getrockneten Kräutern hergestellt worden war. Das Illinois Department of Public Health (IDPH) teilte nach einer chemischen Analyse mit, dass die Kräutermischung synthetische Cannabinoide enthielt, die wohl die Ursache für die Blutungen waren.11
Wie aber kommt man nun in den Genuss medizinisch wirksamer Cannabinoide, ohne dass mit der Anwendung eine Gefahr für die Gesundheit verbunden ist?
Ganz einfach: über den Kauf von CBD- oder Hanföl. Die frei käuflichen Varianten haben einen THC-Gehalt unter 0,2 Prozent. Sie sind deshalb nicht psychoaktiv und verursachen auch keinen Rauschzustand. Es gibt diese Öle in Apotheken, manchen Drogeriemärkten, speziellen Hanfläden und im Internet zu kaufen.
Aber: Wo auch immer CBD- oder Hanföl erworben wird, sollte darauf geachtet werden, dass der als Ausgangsstoff verwendete Hanf möglichst aus biologischem oder zumindest kontrolliertem Anbau stammt, dass das Öl kalt gepresst sowie ohne Zusätze ist und dass es sich um ein Vollspektrumöl handelt. Dieses wird bei der Herstellung so behandelt, dass neben CBD auch noch andere in der Pflanze vorliegende, medizinisch wertvolle Cannabinoide in dem Öl enthalten sind – wobei diese alle den gesetzlichen Vorgaben entsprechen müssen und auf keinen Fall psychoaktiv sein dürfen. Ferner sind in einem Vollspektrumöl auch noch weitere Stoffe enthalten, die zum Beispiel für den Entourage-Effekt benötigt werden.
Im Gegensatz zu den Vollspektrumölen gibt es auch die sogenannten Kristallöle. Diese enthalten ausschließlich CBD, das in Form von Kristallen aus den Hanfpflanzen extrahiert und dann einem Öl beigegeben wird. Es ist also allein diese eine Substanz medizinisch wirksam, ohne dass es zu einem verstärkenden Zusammenspiel mit anderen Inhaltsstoffen kommen kann.
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Vollspektrumöle sind demnach Kristallölen unbedingt vorzuziehen, wenn eine therapeutische Anwendung beabsichtigt ist. Seriöse Händler geben nicht nur an, um welche der beiden Varianten es sich bei den von ihnen verkauften Ölen handelt – sie lassen ihre Produkte auch in regelmäßigen Abständen analysieren und können dann mit einem Zertifikat belegen, welche Substanzen in ihrem Öl enthalten sind. Diese Angaben werden in der Regel als Prozentzahlen dargestellt, zum Beispiel bei einem 10-prozentigen CBD-Öl:
CBD – 10 Prozent
CBG – 0,2 Prozent
CBN – 0,2 Prozent
CBC – 0,6 Prozent
