Neu als Fachkraft für Arbeitssicherheit - Andreas Wittmann - E-Book

Neu als Fachkraft für Arbeitssicherheit E-Book

Andreas Wittmann

0,0
29,99 €

-100%
Sammeln Sie Punkte in unserem Gutscheinprogramm und kaufen Sie E-Books und Hörbücher mit bis zu 100% Rabatt.
Mehr erfahren.
Beschreibung

Frisch ausgebildete Fachkräfte für Arbeitssicherheit stehen nach Rückkehr in den Betrieb oft vor dem Problem, dass die Umsetzung des erlernten Wissens schwer ist: Entweder ist die Erwartungshaltung des Unternehmers/Arbeitgebers sehr hoch oder es müssen Maßnahmen und Vorhaben im Betrieb durchgesetzt werden – vielleicht sogar gegen gewisse Widerstände. Das Buch erleichtert den Einstieg in die betriebliche Realität und hilft der neuen SiFa beim erfolgreichen Start in das anstehende Arbeitsgebiet. Es ist ein roter Faden, der sicherstellt, dass die richtigen Prioritäten gesetzt und nach und nach die Aufgaben angegangen und erledigt werden, ohne wichtige Aspekte zu übersehen. Wo fange ich an? Welche Prioritäten setze ich? Was brauche ich unbedingt? Wo muss ich besonders aufpassen? Das Buch liefert klare, handfeste Praktiker-Antworten auf all diese Fragen. Es hilft der neuen SiFa mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Profitipps und Hinweisen auf Fallstricke, Schritt für Schritt in Ihre Aufgaben hineinzuwachsen: Aus dem Inhalt: - Nichts als Verträge – Bestellung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit - Wo kriege ich bloß all die Informationen her, die ich brauche? Informationsgrundlagen schaffen - Wer ist wofür verantwortlich? - Was mache ich nun? Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit - Haftung – mit einem Bein im Gefängnis? - Was mache ich, wenn es zum Konflikt kommt?

Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:

EPUB
MOBI

Seitenzahl: 144

Bewertungen
0,0
0
0
0
0
0
Mehr Informationen
Mehr Informationen
Legimi prüft nicht, ob Rezensionen von Nutzern stammen, die den betreffenden Titel tatsächlich gekauft oder gelesen/gehört haben. Wir entfernen aber gefälschte Rezensionen.



Inhaltsverzeichnis
1 Ein wichtiges Zahnrad im betrieblichen Arbeitsschutz: die Fachkraft für Arbeitssicherheit
1.1 Rollenverständnis der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
2 Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit
2.1 Stabsstelle – Unmittelbarer Zugang zur Geschäftsleitung als Erfolgsfaktor
2.2 Organisationsformen
2.2.1 Innerbetriebliche Teilzeit-Sifa: Kombination der Sifa-Tätigkeit mit Leitungsfunktionen (Funktionstyp 2a)
2.2.2 Innerbetriebliche Teilzeit-Sifa: Kombination der Sifa-Tätigkeit mit anderen Beauftragtenfunktionen (Funktionstyp 2b)
2.2.3 Innerbetriebliche Teilzeit-Sifa: Kombination der Sifa-Tätigkeit mit anderen Beauftragtenfunktionen und Leitungsfunktion (Funktionstyp 2c)
2.2.4 Innerbetriebliche Teilzeit-Sifa: Kombination der Sifa-Tätigkeit mit anderen Tätigkeiten (Funktionstyp 2d)
3 Nichts als Verträge: Bestellung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
3.1 Der Start: Aufgaben klären und vereinbaren – Eigenen Arbeitsplan erstellen
3.1.1 Ermittlung der Inhalte der Grundbetreuung
3.2 Berechnung der Einsatzzeiten
3.3 Formale Bestellung
3.4 Vertragsgestaltung für freiberufliche Sifas
3.5 Versicherung
4 Ausgewählte zentrale Aufgaben: Begehung, Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsschutzmanagementsysteme
4.1 Begehungen
4.2 Beurteilung der Arbeitsbedingungen und menschengerechte Arbeitsgestaltung
4.2.1 Psychische Anforderungen und Belastungen
4.3 Für eine geeignete Organisation sorgen – Managementsysteme
4.3.1 SCC – Sicherheits Certifikat Contraktoren
4.3.2 MAAS-BGW (ein Beispiel für die AMS der Berufsgenossenschaften/DGUV)
4.3.3 DIN ISO 45001:2018-06 Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
4.3.4 Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
4.3.5 Risikomanagement
4.3.6 Betriebssicherheitsmanagement
4.3.7 EU-Lieferkettengesetz
4.3.8 ISO 26000 – Guidance on Social Responsibility
4.3.9 Angebote der UV-Träger zur Einführung von Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS)
4.4 Betriebliche Präventionskultur
5 Gemeinsam Verantwortung tragen: Gremienarbeit und -Zusammenarbeit mit anderen Beauftragten
5.1 Zusammenarbeit mit Führungskräften
5.2 Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt
5.2.1 Rahmenbedingungen in der betrieblichen Praxis
5.2.2 Erfolgsfaktor Zusammenarbeit
5.2.3 Gemeinsame Begehungen
5.2.4 Vorgehen bei gemeinsamen Betriebsbegehungen mit dem Betriebsarzt
5.2.5 Zusammenarbeit bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen
5.2.6 Zusammenarbeit gemäß Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2
5.2.7 Berichte über die Zusammenarbeit
5.3 Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat/Personalrat
5.4 Zusammenarbeit mit der Personalabteilung
5.5 Zusammenarbeit mit Sicherheitsbeauftragten
5.6 Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss (ASA)
6 Die Schulbank drücken: Weiter- und Fortbildung
7 Netzwerken: Mitgliedschaft in Fachgesellschaften
7.1 Fachgesellschaften und Verbände
7.2 Online Communities
7.2.1 SifaPage
7.2.2 KomNet NRW
7.3 Weitere Vernetzungen
8 Mit einem Bein im Gefängnis: Verantwortung und Haftung
8.1 Verantwortung und Haftung des Arbeitgebers
8.1.1 Delegation der Verantwortung
8.1.2 Garantenstellung, Haftung und Schuld
8.1.3 Rolle der gesetzlichen Unfallversicherung
8.2 Verantwortung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
8.2.1 Abgrenzung zum Betriebssicherheitsmanager
8.3 Versicherungen
8.4 Aktuelles Recht und Urteile
9 Neu bestellt und was nun? Die ersten 100 Tage
9.1 Unmittelbarer Zugang zur Unternehmens- bzw. Betriebsleitung
9.2 Gute Nachrichten zuerst!
9.3 Unfallstatistik
9.4 Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbeauftragten
9.5 Erfolgsfaktor Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt
9.6 Wirtschaftliches für Freiberufler
9.7 GDA-ORGAcheck durchführen
10 Arbeitshilfen
10.1 Übersicht über Beauftragte
10.2 Checkliste Aufgaben klären in der Grundbetreuung
10.3 Aufgaben klären in der betriebsspezifischen Betreuung
10.4 Checkliste Managementsysteme
10.5 Checkliste Zusammenarbeit mit der Mitarbeitervertretung
10.6 Checkliste Sicherheitsbeauftragte
10.7 Checkliste Arbeitsschutzausschuss (ASA)
10.8 Muster einer Bestellungsurkunde für die Fachkraft für Arbeitssicherheit
10.9 Berechnungsbeispiele für Einsatzzeiten nach der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“
11 Literaturverzeichnis

Neu als Fachkraft für Arbeitssicherheit

So starten Sie erfolgreich in Ihre neue Aufgabe!

Wittmann • Siegmann • Hamacher • Kloth

3. Auflage

Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://www.dnb.de abrufbar.

ISBN Print 978-3-609-68908-1ISBN E-Book 978-3-609-68729-2

E-Mail: [email protected]: 089/2183-7922Telefax: 089/2183-7620

3. Auflage© 2022 ecomed SICHERHEIT, ecomed-Storck GmbH, Landsberg am Lech

www.ecomed-storck.de

Dieses Werk, einschließlich aller seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ­außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages ­unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikro­verfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

Vorwort

Liebe Leserin, lieber Leser,

dieAusbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit wurde von Ihnen erfolgreich abgeschlossen. Jetzt soll es losgehen und Sie möchten das Erlernte in die Praxis umsetzen.

Mit dem vorliegenden Buch wollen wir Ihnen den Einstieg in die tägliche Arbeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit erleichtern. Gedacht ist das Buch dabei sowohl für die internen, also angestellten Fachkräfte für Arbeitssicherheit, als auch für die externen, die entweder selbstständig sind oder im Rahmen von überbetrieblichen sicherheitstechnischen Diensten nach § 19 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) tätig werden.

Den meisten Neueinsteigern stellen sich immer wieder dieselben Fragen:

•„Wie setze ich mein erworbenes Wissen jetzt in die Tat um?“

•„Wie kann ich meinen Aufgaben nach dem ASiG gerecht werden?“

•„Wie führe ich denn eigentlich eine Begehung durch?“

•„Wie beginne ich denn überhaupt, die sicherheitstechnische Betreuung im Betrieb umzusetzen?“

Dieses Buch soll dabei helfen, den Start in die neue Aufgabe und die vielen kleinen Herausforderungen erfolgreich zu meistern und möglicherweise auch verdeckt lauernden Fallstricken richtig zu begegnen. Wir wollen dabei nicht jede kleine fachliche Einzelheit behandeln, da diese in der Regel in der Ausbildung ausreichend dargestellt wurden. Aber bei der Umsetzung wichtiger Fragestellungen soll das Buch eine kleine, aber wertvolle Hilfe sein.

Wahrscheinlich ist in dem zu betreuenden Unternehmen bereits so etwas wie eine Arbeitsschutzorganisation, wenn möglicherweise auch nur rudimentär, vorhanden. Machen Sie sich mit dem Vorhandenen zunächst einmal vertraut. Wir wollen Ihnen mit diesem kleinen Büchlein auch dabei helfen.

Wie Sie in Ihrer Ausbildung sicherlich gelernt haben, ist es äußerst wichtig, ausreichend Kontakte in alle möglichen Richtungen zu haben (zu Deutsch: Networking). Informieren Sie sich über die für Sie wichtigen Netzwerke und vielleicht entscheiden Sie sich, dem einen oder anderen Netzwerk sogar beizutreten und mitzuhelfen, den Arbeitsschutz weiterzuentwickeln.

Wir wollen Ihnen das Lesen erleichtern und haben uns daher entschlossen, in allen Texten nur die männliche Schreibweise zu verwenden, damit sind selbstverständlich auch die weiblichen Funktionsträgerinnen und Mitbürgerinnen gemeint.

Kleine Piktogramme neben dem Text weisen auf wichtige Hinweise hin. Tipps für die Praxis, Rechtstexte oder andere weiterführende Informationsquellen sind ebenfalls gekennzeichnet.

Auch wenn die Regelungen zum Arbeitsschutz sehr vielfältig und sehr dynamisch sind, finden Sie im Literaturverzeichnis eine Auswahl grundlegender Literatur in Buchform und anderen Medien und auch Angaben und Fundstellen aus wichtigen Aufsätzen und Urteilen.

In einigen Kapiteln wiederholen sich die Inhalte teilweise, da sicherlich der eine oder andere Leser gezielt einzelne Textstellen zu Rate zieht und nicht das ganze Buch von vorn bis hinten liest, schon gar nicht, wenn es sich um die Lösung einer ganz konkreten Herausforderung handelt.

Wir wünschen Ihnen bei Ihrer neuen Aufgabe als Fachkraft für Arbeitssicherheit viel Erfolg.

Hameln, September 2022

Michael Kloth

VDSI-Vorstand, Ressort Qualifizierung

1Ein wichtiges Zahnrad im betrieblichen Arbeitsschutz: die Fachkraft für Arbeitssicherheit

Verantwortlich für den Arbeitsschutz im Betrieb ist der Arbeitgeber. Er muss die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes wirkungsvoll umsetzen und für eine geeignete Organisation dazu sorgen. Durch die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit (Sifa) sowie Betriebsärzten soll der Arbeitgeber dabei fachlich unterstützt werden. Beide Professionen verfügen dazu über spezifisches Expertenwissen, über das die Unternehmensleitung in der Regel nicht, bzw. nicht im ausreichenden Maß verfügt.

Durch die Bestellung von Sifas sowie Betriebsärzten soll laut § 1 Arbeits­sicherheitsgesetz erreicht werden, dass

•geltende Arbeitsschutzvorschriften angepasst an die besonderen Betriebsverhältnisse angewendet werden;

•gesicherte sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Erkenntnisse in den Betrieben verwirklicht werden;

•die Arbeitsschutzmaßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erzielen.

1.1Rollenverständnis der Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Das Arbeitssicherheitsgesetz unterscheidet bei den Fachkräften für Arbeitssicherheit zwischen Sicherheitsingenieuren, Sicherheitstechnikern, Sicherheitsmeistern und sonstigen Personen (mit Ausnahmegenehmigung). Die genauen Bedingungen werden in der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ detaillierter dargestellt. Im Einzelfall ist ggf. in Zusammenarbeit mit der staatlichen Aufsichtsbehörde und der Berufs­genossenschaft bzw. der Unfallkasse zu prüfen, welche Qualifikation erforderlich ist. So kann es im Einzelfall durchaus sinnvoll sein, dass Biologen, ­Chemiker oder Physiker als Sicherheitsfachkräfte tätig werden, um den besonderen Bedingungen des Unternehmens gerecht werden zu können.

Für externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit kann es noch von Bedeutung sein, dass ihre Tätigkeit vom Finanzamt und einigen Kammern nicht als „freie Tätigkeit“ anerkannt wird, sofern sie nicht die Berufsbezeichnung ­„Ingenieur“ führen dürfen. Nach Auffassung der Finanzämter und der Finanzgerichte ist in diesem Fall für die Anerkennung als freier Beruf notwendig, nachzuweisen, dass es sich bei ihrer Tätigkeit doch um eine ingenieurmäßige handelt. Das wird bei Nicht-Ingenieuren aber regelmäßig verneint. In diesen Fällen sollte der Kontakt mit dem Finanzamt und einem Steuerberater gesucht werden.

Grundsätzlich betrachtet sind Sie Berater des Unternehmers, eingestellt als interner Berater, oder vertraglich als externe Berater verpflichtet. Der Unternehmer wird sich in aller Regel auf Ihre Aussagen verlassen müssen. Agieren Sie daher von vorneherein auf Augenhöhe mit dem Unternehmer. Ihr bestes Wissen und Können nutzt nichts, wenn Sie es nicht verbal und non-verbal an den Unternehmer bringen können. Das beginnt bei der richtigen Wortwahl und endet bei der richtigen Kleidung.

Sprechen Sie mit allen Akteuren, mit denen Sie zu tun haben, in der ihnen verständlichen Sprache. So erlangen Sie Akzeptanz und Vertrauen.

Als Berater des Unternehmers sind Sie aber nicht nur Kritiker und Mahner. Erkennen Sie bereits Geleistetes im Arbeitsschutz an. Heben Sie auch gute Aktionen hervor und verteilen Sie Lob. Positives Feedback an Unternehmer und Vorgesetzte trägt dazu bei, Ihre Position im Unternehmen zu stärken.

Nach einiger Zeit in der neuen Position haben Sie es in der Regel deutlich leichter, Ihre Vorstellungen umsetzen zu lassen. Wenn Sie aber noch neu in dieser Funktion tätig sind, machen Sie sich auf jeden Fall mit dem vertraut, was bereits existiert. Und sprechen Sie darüber.

2Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit

2.1Stabsstelle – Unmittelbarer Zugang zur Geschäftsleitung als Erfolgsfaktor

Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt sind unmittelbar dem Dienststellenleiter oder Behördenleiter zu unterstellen (vgl. hierzu auch ­Anzinger/Bieneck: Kommentar zum Arbeitssicherheitsgesetz, Heidelberg, 1998, S. 231). Geregelt ist das im Arbeitssicherheitsgesetz:

§ 8 Abs. 2 ASiG

„Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder, wenn für einen Betrieb mehrere Betriebsärzte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt sind, der leitende Betriebsarzt und die leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstehen unmittelbar dem Leiter des Betriebs.“

Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln gehört die Fachkraft für Arbeitssicherheit immer zum Stab. Sie darf weder organisatorisch noch disziplinarisch einem Abteilungsleiter unterstellt werden (AZ: 10 (1) Sa 1231/02). Auch das Bundesarbeitsgerichtsurteil vom 15.12.2009 (AZ: 9 AZR 769/08) hat erneut klargestellt, dass dies auch für die Betriebe und Dienststellen des öffentlichen Dienstes gilt.

Die Sifa-Langzeitstudie wurde von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Auftrag gegeben. Ziel war es, empirisch gesicherte Erkenntnisse über die Tätigkeit und Wirksamkeit von Fachkräften für Arbeitssicherheit zu gewinnen und über die Bedingungen für ein wirksames Handeln. Die Studie wurde im Zeitraum von 2004 bis 2012 als Längsschnittstudie von vier Forschungseinrichtungen durchgeführt.1 Befragt wurden die Sifas selbst und die Unternehmens- und Geschäftsleitungen, die Betriebs- und Personalräte sowie die Betriebsärzte. Die Antworten der verschiedenen Befragten wurden miteinander verglichen und die Einflussgrößen verifiziert. Über diese Selbst- und Fremdeinschätzung des komplexen Gefüges von Einflussgrößen aus persönlichen Voraussetzungen, betrieblichen Handlungsbedingungen, strukturellen betrieblichen Faktoren und überbetrieblichen Einflüssen, konnten sehr stabile und fundierte Erkenntnisse über erfolgreiche und weniger erfolgreiche Sifas und die Gründe dafür gewonnen werden.

Die Daten der Sifa-Langzeitstudie (Trimpop et al. 2012, S. 320ff) zeigen, dass diese gesetzlich vorgesehene Anbindung der Sifa längst noch nicht überall gängige Praxis in den Unternehmen ist. Dies gilt oft auch für größere Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten und vielfach auch für den Dienstleistungssektor.

Es zeigte sich in der Sifa-Langzeitstudie aber auch, dass alleine die Anbindung an den Leiter des Betriebs wenig aussagekräftig für die tatsächliche Wirksamkeit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist. Die formal richtige Anbindung allein ist also kein Garant für ein erfolgreiches Tätig werden, bleibt dennoch aber eine wichtige Voraussetzung.

Etwas anderes ist in der täglichen Praxis aber viel wichtiger:

Auf den unmittelbaren Zugang zur Unternehmens- bzw. ­Betriebsleitung kommt es an!

Unmittelbar heißt, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit direkte Gespräche mit der Unternehmensleitung führen kann, sie zu Sitzungen der Unternehmensleitungen eingeladen wird, und direkt der Unternehmensleitung Bericht erstattet. Je regelmäßiger dies erfolgt und je mehr Möglichkeiten für einen unmittelbaren, auch informellen Kontakt genutzt werden, desto stärkere Effekte sind auf die Tätigkeit und Wirksamkeit nachweisbar.

Weniger Einfluss auf den Erfolg als Sifa haben die schriftlichen Berichterstattungen oder wenn sich die Treffen mit der Geschäftsleitung auf den Arbeitsschutzausschuss (ASA) beschränken. Diese allein reichen nicht aus!

Verbessern Sie Ihre Startvoraussetzungen:

•Stellen Sie sich sobald wie möglich der Unternehmensleitung als neue Sifa vor. Gehen Sie nicht davon aus, dass dort von vornherein bekannt ist, was eine Sifa ist und tut und wie sie arbeitet.

•Vermitteln Sie der Unternehmensleitung Ihre Rolle als Unterstützer in allen Fragen des Arbeitsschutzes. Versuchen Sie ggf. vorhandenen anderen Vorstellungen über die Rolle der Sifa entgegenzuwirken.

•Stellen Sie vor, was Sie konkret als Ihre Aufgaben ansehen und was Sie in der nächsten Zeit tun wollen und vor allem, welcher Nutzen für das Unternehmen entstehen kann.

•Fragen Sie die Unternehmensleitung, welchen Unterstützungsbedarf sie sieht.

•Werden Sie anschlussfähig an die Denkweisen der Leitung. Nur wer denjenigen versteht, den er beraten will, wird ein guter Berater!

•Vertreten Sie dabei argumentativ Ihr Arbeitsschutzanliegen. Die Unternehmensleitung verstehen heißt nicht in der Sache und bei den Zielen des Arbeitsschutzes Abstriche zu machen!

•Nutzen Sie die Gespräche auch, um deutlich zu machen, warum eine direkte Anbindung an die Unternehmensleitung sinnvoll ist: Die direkte Anbindung

•macht gegenüber den Führungskräften deutlich, dass Sie für die Unternehmensleitung arbeiten,

•verdeutlicht den Stellenwert des Arbeitsschutzes im Unternehmen sichtbar

•fördert die Kontaktmöglichkeiten mit der Unternehmensleitung

•…

Dadurch wird die formale Anbindung der Sifa direkt an die Unternehmensleitung ein Erfolgsmerkmal; der direkte und regelmäßige Zugang zur Unternehmensleitung befördert die gelebte Sicherheits- und Gesundheitskultur im Betrieb.

•Nutzen Sie daher nach dem Erstgespräch alle Möglichkeiten des direkten Kontakts und auch die der informellen Kontakte zur Unternehmens-/Betriebsleitung.

•Verabreden Sie regelmäßige Treffen mit der Unternehmensleitung.

Unabhängig von dem direkten Zugang zur Unternehmensleitung und den Gesprächen mit ihr, weisen die vorliegenden Erkenntnisse zur Wirksamkeit von Fachkräften für Arbeitssicherheit auch generell auf den positiven Einfluss einer regelmäßigen und häufigen Kommunikation über Fragen von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit hin (Hamacher, Eickholt, Riebe 2015). Je häufiger und regelmäßiger über Belange des Arbeitsschutzes auf allen Ebenen des Betriebs gesprochen wird, desto erfolgreicher ist die Arbeit der Sifa!

Nutzen Sie deshalb Ihre Stabsstelle, um sich auch den Führungskräften bekannt zu machen. Suchen Sie auch hier die regelmäßige Diskussion, sprechen Sie über Ihre Aufgaben und Anliegen. Nehmen Sie, wenn möglich, an den Führungskräftebesprechungen teil. Nehmen Sie darüber Einfluss darauf, wie im Unternehmen mit den Fragen des Arbeitsschutzes umgegangen wird. Machen Sie Sicherheit und Gesundheit zum integralen Bestandteil des betrieblichen Alltags. Eine hochangesiedelte Stabsstelle, die so ausgefüllt wird, verbessert auch formal Ihre Möglichkeiten, dass im Unternehmen ein wirksamer Arbeitsschutz betrieben wird.

2.2Organisationsformen

Die interdisziplinäre Forschungsgemeinschaft „Sifa-Langzeitstudie“ unter der Leitung von Prof. Dr. Trimpop von der Universität Jena erforschte im Auftrag der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV) im Rahmen einer Acht-Jahres-Längsschnittstudie in Form einer repräsentativen Online-Befragung eingehend das Berufsbild der Fachkraft für Arbeitssicherheit. An der europaweit einmaligen Studie hatten sich ca. 6000 Fachkräfte, die ein modernes Arbeitsschutzkonzept in der „neuen“ Sifa-Ausbildung erfahren haben, aktiv beteiligt. Einige der Ergebnisse dieser Studie nutzen wir im Folgenden, um die Chancen und Risiken der Sifa-Tätigkeit zu beleuchten. Die Ergebnisse dieser Studie können Sie unter www.sifa-langzeitstudie.de/ im Netz finden.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte können in drei unterschiedlichen Organisationsformen Betriebe betreuen:

•Als Angestellte des Betriebs

•Als Beschäftigte eines überbetrieblichen Dienstes

•Als Freiberufler

In den regelbetreuten Betrieben (Betreuung gemäß den Anlagen 1 und 2 der DGUV Vorschrift 2) ist das Verhältnis derzeit so, dass es in etwa einem Drittel der Betriebe fest angestellte Sifas gibt, zwei Drittel nutzen die Möglichkeiten der externen Betreuung. Grundsätzlich gilt hier: Je größer ein Unternehmen, umso eher wird auf innerbetriebliche Fachkräfte zurückgegriffen.

Bei den angestellten Sifas ist zwischen Vollzeitfachkräften und innerbetrieblichen Teilzeitfachkräften zu unterscheiden. Bei den innerbetrieblichen Teilzeitfachkräften ist wiederum zu unterscheiden, welche anderen Tätigkeiten sie neben der Sifa-Tätigkeit noch ausüben. Hier lassen sich wiederum vier Funktionstypen unterscheiden.

Damit sind empirisch insgesamt sieben verschiedene Betreuungsformen identifizierbar (siehe Sifa-Langzeitstudie, Trimpop et al. 2012). Diese Betreuungsformen sind repräsentativ für die große Mehrheit aller Fachkräfte in Deutschland, die ihre Ausbildung nach 2001 absolviert haben, wahrscheinlich sogar für alle Sifas. Eine genaue Beschreibung der typischen Betreuungsformen finden Sie in folgender Tabelle:

Beschreibung der Funktionstypen der Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Typische Betreuungsformen

Beschreibung

1) Innerbetriebliche Vollzeit-Fachkraft (Typ 2a)

Angestellt in einem Vollzeit- oder Teilzeit-Arbeitsverhältnis; übernimmt ausschließlich Aufgaben als Fachkraft im Unternehmen

2a) Innerbetriebliche Teilzeit-Fachkraft; Leitung (Typ 2b)

Leitungsfunktion in der Linie; zusätzlich Tätigkeit als Sifa in Teilzeit

2b) Innerbetriebliche Teilzeit-Fachkraft; Beauftragte (Typ 2c)

Tätigkeit als Sifa in Teilzeit; Übernahme einer oder mehrerer Beauftragtenfunktionen

2c) Innerbetriebliche Teilzeit-Fachkraft; Leitung und Beauftragtenfunktion (Typ 2d)

Leitungsfunktion in der Linie; zusätzlich Tätigkeit als Fachkraft in Teilzeit und Übernahme einer oder mehrerer Beauftragtenfunktionen

2d) Innerbetriebliche Teilzeit-Fachkraft (obA) (Typ 2e)

Tätigkeit als Fachkraft in Teilzeit; hauptberuflich als Mitarbeiter in der Linie ohne Übernahme besonderer Aufgaben

3) Externe freiberufliche Fachkraft (Typ 1a)

Freiberuflich tätig; in der Regel Betreuung mehrerer Betriebe

4) Externe Fachkraft aus überbetrieblichen Diensten (üD) (Typ 1b)

Fachkraft aus überbetrieblichem Dienst; in der Regel Betreuung mehrerer Betriebe

2.2.1Innerbetriebliche Teilzeit-Sifa: Kombination der Sifa-Tätigkeit mit Leitungsfunktionen (Funktionstyp 2a)

In dieser Betreuungsform haben die Fachkräfte zusätzlich eine Leitungsfunktion im Unternehmen inne. Dies schließt auch Funktionen als Bauleiter und im Facility-Management mit ein. Nach den Daten der Sifa-Langzeitstudie hat die deutliche Mehrzahl der Fachkräfte dieser Betreuungsform eine zusätzliche Leitungsfunktion (84,3 %), knapp 12 % haben zwei und unter 3,9 % drei Leitungsfunktionen zusätzlich zu ihrer Tätigkeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Es ist davon auszugehen, dass eine Leitungsposition Einfluss auf die Tätigkeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit hat. Dem liegt die Annahme zu Grunde, dass einerseits eine Führungsposition in der Regel mit einer starken Stellung im Unternehmen einhergeht. Diese Sifas tragen Entscheidungsverantwortung und sind gegenüber ihren Mitarbeitern weisungsbefugt. Darüber hinaus bestehen häufig direkte formelle und informelle Kontakte zur Geschäftsführung. Dies kann und wird sich auch auf die Sifa-Tätigkeit auswirken, da diese Fachkräfte im Unternehmen auch durch ihre Leitungsfunktion bekannt sind und wahrgenommen werden.

Andererseits können in einer derartigen Konstellation auch Rollenkonflikte auftreten: Was man in der Funktion als Sifa tun will, steht nicht selten