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"Berührend und unsentimental, sprachmächtig, von ungeheurer Kraft und Schönheit sind die Geschichten von Alfred Goubran. Schlaglichtartig beleuchten sie ein Leben im kleinstädtischen Milieu. Dieser Ort, oft detailliert beschrieben, bleibt unbenannt, könnte auch ein Ort der Erinnerung sein. Er ist bevölkert mit skurrilen, eigensinnigen Typen, Künstlern, Gescheiterten, Bohemiens Menschen, die an diesem Milieu zugrunde gehen oder sich langsam in das Gefüge des Ortes einpassen. Vom Scheitern, vom Aufbegehren oder im Rückblick vom gelungenen Ausbruch des Einzelnen ist die Rede. Lebensbeschreibung im besten Sinn sind diese Erzählungen erzähltes Leben die vorgetragenen Geschichten, über die sich dem Leser, nach und nach, eine eigene Welt erschließt. Ihre Wucht gewinnt Goubrans Prosa durch präzise Beschreibung und eine bildmächtige Sprache, die nie ins Gleichnishafte abgleitet, sondern ins Offene weist. Hier wird spürbar, was die innerste Absicht dieser Erzählungen ist: Das Leben nicht zu vermitteln, sondern es zu fassen und diese kleine Welt immer wieder aufs Neue im Kopf des Lesers entstehen zu lassen. Welt und Gegenwelt, Ort und Unort, Spiel und Ernst. In seiner schlanken und sanften Prosa wirkt Alfred Goubran einen Teppich des Lebens. Schön sind diese Erzählungen - schön und schnörkellos. Sie hinterlassen ein bohrendes, ein treffendes Gefühl." (Stefan Gmünder, Der Standard) "Goubrans einzigartige Erzählungen lassen den Leser verstört, bedrückt und hoffnungslos zurück. Nachdenkliche Literatur, die tief berührt!" (Angelo Algieri, literaturhaus.at) "Was die Erzählungen von 'Ort' auszeichnet, ist das Talent des Autors, auf witzige Weise Zusammenhänge zwischen Mikro-Ökonomie, Habitus und Glücksvorstellungen sichtbar zu machen." (Paul Pechmann, Falter)
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Seitenzahl: 114
Alfred Goubran
Ort
Erzählungen
Alfred Goubran
Erzählungen
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1. Auflage 2010
© 2010 by Braumüller Literaturverlag
in der Braumüller GmbH, Servitengasse 5, A-1090 Wien
http://www.braumueller.at/
Cover: © by Nicolas Mahler
ISBN der Printausgabe: 978-3-99200-011-1
E-Book-Ausgabe © 2010
ISBN 978-3-99200-028-9
E-Book: Satzweiss.com Print Web Software GmbH
Ohne mich gehst du, mein Büchlein, zur Stadt, und ich will
es dir gönnen.
Ovid, Tristia
T
agsüber stand er im Laden, bediente Kundschaft, nahm Bestellungen auf und leitete sie weiter; er sichtete die Post, empfing Vertreter und Lieferanten, schlichtete Bücher in die Regale, drapierte die Schaufenster und ordnete die Verkaufstische. Wo er etwas zu tun sah, erledigte er es selbst. Mußte er etwas erklären, dem Lehrling oder einem neuen Mitarbeiter, nahm er sich Zeit, bis er sicher war, daß der andere ihn verstanden hatte. Er schätzte keine Vertraulichkeiten, interessierte sich nicht dafür, was seine Angestellten nach Feierabend machten, wo sie herkamen oder in welchen Verhältnissen sie lebten. Weder lobte noch tadelte er sie und lieber bürdete er sich eine zusätzliche Arbeit auf, als sie auf ihre Versäumnisse aufmerksam zu machen. Wurde es ihm aber zuviel – eine Kleinigkeit mochte den Ausschlag geben –, zitierte er den Betreffenden nach Ladenschluß zu sich, sagte (es fiel ihm schwer genug, überhaupt etwas zu sagen): „Es tut mir leid, aber ich muß in Zukunft auf ihre Mitarbeit verzichten“, händigte ihm die schriftliche Kündigung aus und ließ sich den Erhalt bestätigen. Unangenehm wurde es nur, wenn der Mitarbeiter von ihm Erklärungen verlangte oder dachte, durch lange Reden seine Entscheidung noch rückgängig machen zu können. Er sagte dann nichts, hörte zu und war tete, bis der andere von selbst an ein Ende gekommen war. Die meisten aber blieben still. Waren von ihrer Entlassung wie vor den Kopf geschlagen. Zumindest eine Zeit lang … Zweimal war er verklagt und – wegen Nichteinhaltung von Fristen – zu einer Geldbuße verurteilt worden. Seitdem hatten die Kontrollen zugenommen: Finanzamt, Gewerbeamt, Gebietskrankenkasse. Ansuchen auf Ratenzahlung oder Zahlungsaufschub, die von diesen Stellen bisher immer ohne Probleme gewährt worden waren, wurden nun ausnahmslos abschlägig beschieden – wenn überhaupt Antwort kam. Rechnungen, die er auch nur einen Tag nach dem beglich, waren mit den höchstmöglichen Zinssätzen belegt und die fristgerechte Bezahlung wurde mit Strafandrohungen eingemahnt, die in keinem erkennbaren Verhältnis zu den geschuldeten Beträgen standen, so daß, eines zum andern genommen, kein Zweifel darüber bestehen konnte, daß er in Ungnade gefallen war.
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