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Das vorliegende Tutorium führt in die Anmeldung einer Internationalen Anmeldung ein. Es ist seminaristisch ausgelegt und umfasst dazu mehreren Übungsaufgaben, deren Reihenfolge sich am Aufbau des PCT-Anmeldeformulars (auch Antrag genannt) als Roter Faden orientiert. Die Lösungen zu den Übungen sind in Kapitel 3 angegeben. Das Tutorium schließt mit Kapitel 4, in dem wichtige Quellen für die Erstellung des Tutoriums aufgeführt sind. Das Tutorium richtet sich hauptsächlich an Teilnehmer des zweijährigen CEIPI/epi Grundkurses Patentrecht, der vom European Patent Institute (epi) in Zusammenarbeit mit dem Centre d'études internationales de la propriété intellectuelle (CEIPI) der Université de Strasbourg organisiert wird. Es entstand als begleitendes Material zu Modul M1, für die Teilnehmer des Münchner Kurses.
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Seitenzahl: 23
Veröffentlichungsjahr: 2020
Einleitung
1.1 Zweck des PCT
1.2 Normenhierarchie
1.3 WIPO
1.4 PCT-Gliederung
1.5 Überblick zum PCT-Verfahren
Übungen zur PCT-Anmeldung
2.1 Übung 1
2.2 Übung 2
2.3 Übung 3
2.4 Übung 4
2.5 Übung 5
2.6 Übung 6
2.7 Form-Quiz
2.8 Übung 7
Lösungen
3.1 Lösung 1
3.2 Lösung 2
3.3 Lösung 3
3.4 Lösung 4
3.5 Lösung 5
3.6 Lösung 6
3.7 Lösung zum Form-Quiz
3.8 Lösung 7
Quellen
Das vorliegende Tutorium führt in die Anmeldung einer Internationalen Anmeldung ein. Es ist seminaristisch ausgelegt und umfasst dazu mehreren Übungsaufgaben, deren Reihenfolge sich am Aufbau des PCT-Anmeldeformulars (auch Antrag genannt) als Roter Faden orientiert. Die Lösungen zu den Übungen sind in Kapitel 0 angegeben. Das Tutorium schließt mit Kapitel 0, in dem wichtige Quellen für die Erstellung des Tutoriums aufgeführt sind.
Das Tutorium richtet sich hauptsächlich an Teilnehmer des zweijährigen CEIPI/epi Grundkurses Patentrecht, der vom European Patent Institute (epi) in Zusammenarbeit mit dem Centre d'études internationales de la propriété intellectuelle (CEIPI) der Université de Strasbourg organisiert wird. Es entstand als begleitendes Material zu Modul M1, für die Teilnehmer des Münchner Kurses.
April 2020
Thomas Kimpfbeck
Patentanwalt
European Patent Attorney
Einheitliche Einreichung bei einem Amt mit Wirkung für mehrere Länder (Art. 11 (3) PCT)
Einheitliche Eingangsprüfung (Art. 1)
Einheitliche Recherche und nicht bindende vorläufige Prüfung (Art. 1)
Doppelarbeit bei nat. Ämtern einsparen (PCT Präambel)
Aufwands- und Kostenreduktion für den Anmelder (PCT Präambel)
Entwicklungsländer fördern (PCT Präambel)
PCT ist Sonderübereinkommen gemäß Art 19 PVÜ
EPÜ ist auch Sonderübereinkommen gemäß Art. 19 PVÜ
EPÜ ist ein regionaler Patentvertrag nach Art. 45 PCT, d.h. Anmelder erhalten durch eine int. Anmeldung eine wirksame europäische Patentanmeldung
PCT hat Vorrang gegenüber EPÜ (Art. 150 (2) EPÜ). Wichtig: Vorschriften des PCT zu Form und Inhalt der Anmeldung treten an Stelle der unterschiedlichen nationalen Rechtsvorschriften und dürfen nicht ergänzt werden (R. 11 PCT, Art 27 (1) PCT)
diplomatische Konferenz, siehe Wikipedia
Exekutive für Verwaltung von PCT-Anmeldungen
Sonderorganisation der UN, Art. 63 UN Carta
hat sehr beschränkte aber dennoch Völkerrechtspersönlichkeit
Einleitende Bestimmungen (Art. 1, 2 PCT)
Kapitel I
Int. Anmeldung (Art. 3 – 14 PCT)
Int. Recherche (Art. 15 – 18 PCT)
Sonstige Bestimmungen zur int. Anmeldung, wie Änderung, Veröffentlichung (Art. 19 – 30 PCT)
int. vorläufige Prüfung (Art. 31 – 42 PCT)
Kapitel III - Gemeinsame Bestimmungen (Art. 43 – 49 PCT)
Kapitel IV - Technische Dienste (Art. 50 – 52 PCT)
Kapitel V - Verwaltungsbestimmungen (Art. 53 – 58 PCT)
Kapitel VI – Streitigkeiten (Art. 59 PCT)
Kapitel VII – Revision und Änderungen (Art. 60, 61 PCT)