Patentvertragsrecht - Hubertus Baumhoff - E-Book

Patentvertragsrecht E-Book

Hubertus Baumhoff

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Beschreibung

Die Neuauflage berücksichtigt neuere Entwicklungen in der europäischen bzw. nationalen Rechtssetzung, insbesondere zum Europäischen Einheitspatent, und bringt die Vertragspraxis auch hinsichtlich der Rechtsprechung auf den neuesten Stand. Neben Patent- und Know-how-Lizenzverträgen werden Veräußerungs-, Kreditsicherungs- und Treuhandgeschäfte, Prioritätsvereinbarungen, Forschungs- und Entwicklungsverträge und Vereinbarungen über Kreuzlizenzen und Technologiepools einschließlich der vertrags- und kartellrechtlichen Grundlagen ausführlich und praxisnah behandelt. Ein besonderes Augenmerk gilt auch den Besonderheiten der Bilanzierung und Besteuerung von Patenten und Lizenzverträgen. Vertrags- und Formularmuster – zum Teil in mehrsprachlicher Fassung – erleichtern die Anwendung der komplexen Materie auf den konkreten Fall. Ein weiteres Plus ist die elektronische Verfügbarkeit der Vertrags- und Formularmuster. Im Einzelnen sind folgende Muster verfügbar: - Patentübertragungsvertrag - Lizenz-Standardvertrag (deutsch, englisch, französisch) - Lizenzvertrag - Nachtragsvereinbarung - Supplement - Nachbau-Lizenz-Standardvertrag - EU-Lizenzvertrag (englisch) - Unterlizenzvertrag - Lizenz-Marketing-Vertrag - Lizenz-Einzelvertrag (USA-Pauschallizenz) - Joint-Venture-Vertrag - Forschungs- und Entwicklungsvertrag - Kreuzlizenz-Abkommen - Vertragsabschlussvollmacht (deutsch, englisch) - Vertragskündigungsschreiben - Geheimhaltungs- und Nichtverwendungsvereinbarung - Non Disclosure Agreement

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Veröffentlichungsjahr: 2023

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Patentvertragsrecht

Grundprinzipien – Vertragsformen – Rechtsgestaltung

Herausgegeben von

Prof. Dr. Louis PahlowGoethe-Universität Frankfurt am Main

Bearbeitet von

Prof. Dr. Hubertus Baumhoff

Dr. Burkhard Führmeyer, LL.M.

Prof. Dr. Ronny Hauck

Dr. Sven Kluge

Dr. Constanze Krenz

Dr. Matthias Lamping

Prof. Dr. Martin Löhnig

Dr. Herwig Lux

Eike Bodo Matthes, LL.M.

Prof. Dr. Louis Pahlow

7. neu bearbeitete Auflage

www.cfmueller.de

Impressum

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <https://portal.dnb.de> abrufbar.

 

ISBN 978-3-8114-8956-1

 

E-Mail: [email protected]

Telefon: +49 6221 1859 599Telefax: +49 6221 1859 598

 

www.cfmueller.de

 

© 2024 C.F. Müller GmbH, Heidelberg

Hinweis des Verlages zum Urheberrecht und Digitalen Rechtemanagement (DRM)

Dieses Werk, einschließlich aller seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Der Verlag räumt Ihnen mit dem Kauf des e-Books das Recht ein, die Inhalte im Rahmen des geltenden Urheberrechts zu nutzen.

Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

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Vorwort

Das von Günter Henn begründete Handbuch „Patent- und Know-how-Lizenzvertrag“ wurde 2017 unter dem vorliegenden Titel grundlegend überarbeitet und neu herausgegeben. Nicht nur mit dem GeschGehG 2019 und dem im Juni 2023 in Kraft getretenen „Europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung“ haben sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen inzwischen sichtbar verändert und teilweise präzisiert. Auch in der Rechtspraxis haben der BGH und die Instanzgerichte das Patentvertragsrecht weiterentwickelt. Die vorliegende Neuauflage geht auf die Veränderungen ein und wird zudem durch ein neues Kapitel zur Übertragung von Prioritätsrechten ergänzt.

Mit Burkhard Führmeyer, Constanze Krenz, Herwig Lux und Eike Matthes wurde das Autorenteam um Expertise aus der Praxis erweitert. Herbert Zech ist auf eigenen Wunsch ausgeschieden. Rechtsprechung und Literatur wurden bis Ende Mai 2023 berücksichtigt.

Frankfurt/Main, im Juli 2023

Vorwort zur 6. Auflage

Die fünfte Auflage des Handbuchs „Patent- und Know-how-Lizenzvertrag“ von Günter Henn erschien zuletzt 2003. Seit dem haben sich nicht nur die rechtlichen Grundlagen des Patentrechts und seiner vertraglichen Verwertung, sondern auch die Märkte für Erfindungen und technisches Know-how dynamisch weiterentwickelt. Die veränderten Rahmenbedingungen einschließlich des enormen Bedeutungszuwachses des nationalen wie grenzüberschreitenden Technologietransfers machen eine konzeptionelle und inhaltliche Erweiterung der Neuauflage erforderlich. Neben Patent- und Know-how-Lizenzverträgen berücksichtigt der Band auch Veräußerungs-, Kreditsicherungs- und Treuhandgeschäfte, Forschungs- und Entwicklungsverträge und Vereinbarungen über Kreuzlizenzen und Technologiepools. Die Anlagen wurden aktualisiert und um weitere Vertrags- und Formularmuster ergänzt. Sie sollen auch weiterhin einen wesentlichen Bestandteil ausmachen und dem Anwender eine Hilfestellung bieten.

Günter Henn hat sich aus Altersgründen an der Neubearbeitung nicht mehr beteiligen können. Seine Verdienste für das Patentvertragsrecht und die Vorauflagen bleiben aber unbenommen. Dafür sei ihm an dieser Stelle aufrichtig gedankt.

Frau Bettina Götz M.A. las die Manuskripte Korrektur und erstellte das Stichwortverzeichnis. Dr. Franz Hederer, Felix Jehle, Clarissa Kraus und Catherine Rossmann haben sich um die Einhaltung der Formatierungsvorgaben verdient gemacht. Auch im Namen der anderen Autoren sei ihnen allen an dieser Stelle herzlich gedankt.

Frankfurt/Main, im Juli 2016

Bearbeiterverzeichnis

Prof. Dr. Hubertus Baumhoff

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Bonn

§§ 14–15 (zusammen mit Kluge)

Dr. Burkhard Führmeyer, LL.M.

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Frankfurt

§ 10 (zusammen mit Matthes)

Prof. Dr. Ronny Hauck

Humboldt-Universität zu Berlin

§§ 5, 7

Dr. Sven Kluge

Steuerberater, Stuttgart

§§ 14–15 (zusammen mit Baumhoff)

Dr. Constanze Krenz,

Rechtsanwältin, München

§ 11

Dr. Matthias Lamping

Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, München

§ 4

Prof. Dr. Martin Löhnig

Universität Regensburg

§ 6

Dr. Herwig Lux,

Rechtsanwalt, Stuttgart

§ 12

Eike Bodo Matthes, LL.M. (Columbia),

Rechtsanwalt, Frankfurt

§ 10 (zusammen mit Führmeyer)

Prof. Dr. Louis Pahlow

Goethe-Universität Frankfurt/Main

§§ 1–3, 8–9, 13

Inhaltsübersicht

 Vorwort

 Vorwort zur 6. Auflage

 Bearbeiterverzeichnis

 Inhaltsverzeichnis

 Abkürzungsverzeichnis

 Literaturverzeichnis

 1. TeilGrundlagen

  §  1Einführung

  §  2Historische Grundlagen

  §  3Patentvertragsrecht und Bürgerliches Recht

  §  4Kartellrechtliche Rahmenbedingungen

 2. TeilBesondere Vertragsformen

  §  5Veräußerung

  §  6Treuhand

  §  7Pfändung

  §  8Nießbrauch

  §  9Patentlizenz und Patentlizenzvertrag

  § 10Know-how-Lizenzvertrag

  § 11Kreuzlizenzierung und Patentpooling

  § 12Forschungs- und Entwicklungsverträge

  § 13Die Übertragung von Prioritätsrechten

 3. TeilBilanzierung und Besteuerung

  § 14Bilanzierung

  § 15Besteuerung von Übertragungs- und Lizenzgeschäften

 Anhang

 Stichwortverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

 Vorwort

 Vorwort zur 6. Auflage

 Inhaltsübersicht

 Abkürzungsverzeichnis

 Literaturverzeichnis

 1. TeilGrundlagen

  § 1Einführung

  § 2Historische Grundlagen

  § 3Patentvertragsrecht und Bürgerliches Recht

   I.Vorbemerkung1 – 3

   II.Vertragsfreiheit und Patentrecht4 – 25

    1.Grundlagen4 – 8

    2.Übertragungszwecklehre und Spezifizierungslast9 – 12

    3.Risiko- bzw. Wagnisgeschäft?13 – 17

    4.Absichtserklärungen, Vorverträge, Optionsrechte18 – 25

   III.Grundprinzipien26 – 40

    1.Typenzwang und Typenfixierung27 – 30

    2.Gutgläubiger Erwerb31, 32

    3.Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte, Trennungs- und Abstraktionsprinzip33 – 37

    4.Sukzessionsschutz38 – 40

  § 4Kartellrechtliche Rahmenbedingungen

   I.Einleitende Bemerkungen1 – 11

   II.Reichweite der Wettbewerbsaufsicht12 – 19

   III.Überblick und Systematik20 – 33

    1.Anwendungsbereich21 – 23

    2.Anwendbares Recht24, 25

    3.Zuständigkeit und Zusammenarbeit26 – 29

    4.Normstruktur und Beweislast30 – 32

    5.Exkurs: Leitlinien der Kommission33

   IV.Verbotstatbestand34 – 79

    1.Normadressaten34 – 36

    2.Verhaltenskoordination37 – 46

     a)Vorbemerkungen37 – 39

     b)Tatbestandsmerkmale40 – 46

      aa)Vereinbarungen zwischen Unternehmen40, 41

      bb)Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen42

      cc)Aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen43 – 46

    3.Wettbewerbsbeschränkung47 – 76

     a)Vorbemerkungen47 – 51

     b)Tatbestandsmerkmale52 – 72

      aa)Bezweckte Wettbewerbsbeschränkungen52 – 60

      bb)Bewirkte Wettbewerbsbeschränkungen61 – 70

      cc)Spürbarkeit der Wettbewerbsbeschränkung71, 72

     c)Lizenzvereinbarungen73 – 76

    4.Zwischenstaatlichkeit77 – 79

   V.Freistellung80 – 149

    1.Allgemeines80 – 82

    2.Einzelfreistellung83 – 105

     a)Vorbemerkungen83, 84

     b)Voraussetzungen85 – 102

      aa)Gesamtbilanz der Vereinbarung85 – 95

      bb)Unerlässlichkeit der Beschränkung96 – 98

      cc)Ausschaltung des Wettbewerbs99 – 102

     c)Exkurs: Außerwettbewerbliche Belange103 – 105

    3.Gruppenfreistellung106 – 149

     a)Vorbemerkungen106, 107

     b)Regelungstechnik108 – 114

      aa)Freistellung108, 109

      bb)Marktanteilsschwellen110, 111

      cc)Beschränkungen112 – 114

     c)Kurzdarstellung der Verordnungen115 – 149

      aa)Technologietransfer117 – 129

      bb)Forschung und Entwicklung130 – 135

      cc)Spezialisierung136 – 142

      dd)Vertikale Vereinbarungen143 – 149

   VI.Rechtsfolgen eines Kartellverstoßes150 – 161

    1.Zivilrechtliche Rechtsfolgen150 – 159

     a)Nichtigkeit und Teilnichtigkeit152 – 156

     b)Beseitigung, Unterlassung, Schadensersatz157 – 159

    2.Geldbußen und Zwangsgelder160, 161

   VII.Fallgruppen162 – 230

    1.Lizenzgebühren164 – 170

    2.Exklusiv- und Alleinlizenzen171 – 178

    3.Verkaufsbeschränkungen179 – 189

    4.Output- bzw. Mengenbeschränkungen190 – 195

    5.Beschränkungen auf den Eigenbedarf196 – 200

    6.Nutzungsbeschränkungen201 – 205

    7.Forschung und Entwicklung206 – 208

    8.Nutzung eigener Technologien209 – 211

    9.Rücklizenz-Verpflichtungen212 – 215

    10.Nichtangriffs- und Kündigungsklauseln216 – 222

    11.Kopplungen und Bündelungen223 – 226

    12.Wettbewerbsverbote227 – 230

 2. TeilBesondere Vertragsformen

  § 5Veräußerung

   I.Grundlagen1 – 16

    1.Vorbemerkung1, 2

    2.Veräußerung von Patenten3 – 8

     a)Regelungen im PatG3 – 5

     b)EPÜ und Gemeinschaftspatentverordnung6, 7

     c)Gebrauchsmuster8

    3.Motive zur Veräußerung und zum Erwerb von Patenten9 – 14

     a)Strategischer Patenterwerb10, 11

     b)Veräußerung im Konzern12

     c)Veräußerung zur Poolbildung13

     d)Sonstige Motive14

    4.Abgrenzung zur Lizenzerteilung15

    5.Anwendbares Recht16

   II.Verpflichtungsgeschäft17 – 55

    1.Patentveräußerung als Rechtskauf19 – 32

     a)Verkauf künftiger Rechte (bedingte Patentübertragung)20, 21

     b)Der Patentkaufvertrag22

     c)Besonderheiten bei Patentgemeinschaften23 – 28

      aa)Anteilsveräußerung und Verfügungsverbote24 – 26

      bb)Veräußerung des Patents27

      cc)Gesellschaftsrecht28

     d)Besonderheiten bei Arbeitnehmererfindungen29

     e)Formvorgaben30, 31

     f)Option und Vorvertrag32

    2.Übertragungswille und Übertragungszweck33 – 37

     a)Rechtskauf oder Lizenzierung?34

     b)Abgrenzungsprobleme35 – 37

    3.Ergänzende Vertragsauslegung; Störung und Wegfall der Geschäftsgrundlage38, 39

    4.Vertragsschluss40 – 42

    5.Willensmängel; Anfechtung und Rückabwicklung43 – 46

    6.Die „Leerübertragung“ eines Patents47 – 51

     a)Begriff47

     b)Rechtsfolgen48 – 50

     c)Fall der nachträglichen Unwirksamkeit51

    7.Allgemeine Geschäftsbedingungen52 – 55

   III.Verfügungsgeschäft56 – 65

    1.Verfügungsberechtigung57, 58

    2.Übertragungsvertrag; Bestimmtheitsgebot59 – 62

    3.Beschränkte und unbeschränkte Übertragung63 – 65

   IV.Umschreibungsverfahren66 – 69

   V.Rechte und Pflichten der Parteien70 – 99

    1.Hauptleistungspflichten70 – 81

     a)Verkäufer70 – 75

     b)Käufer76 – 81

      aa)Höhe des Kaufpreises77 – 79

      bb)Fälligkeit; Zahlungsmodalitäten80, 81

    2.Neben(-leistungs-)pflichten82

    3.Verschulden bei Vertragsschluss83

    4.Mängelrechte des Käufers84 – 96

     a)Sach- und Rechtsmängel84 – 89

      aa)Sachmangel85, 86

      bb)Rechtsmangel87 – 89

     b)Vertragliche und gesetzliche Rechte90 – 96

      aa)Nacherfüllungsanspruch91

      bb)Rücktritt, Minderung92 – 95

      cc)Schadensersatz, Aufwendungsersatz96

    5.Verjährung und Verfristung97 – 99

   VI.Folgen der Patentübertragung100 – 109

    1.Prozessführungsbefugnis/Aktivlegitimation und Passivlegitimation100 – 103

    2.Bestandsschutz für Lizenzen104 – 108

    3.Belastungen109

   VII.Übertragung von ergänzendem Know-how110 – 121

    1.„Lizenzierung“ oder Veräußerung?110 – 113

    2.Besondere Vertragspflichten114 – 119

    3.Rechtsfolgen des Inhaberwechsels120, 121

   VIII.Internationales Privatrecht122, 123

  § 6Treuhand

   I.Technische Schutzrechte und Treuhand1 – 7

    1.Zulässigkeit treuhänderischer Geschäfte1 – 4

    2.Zum Begriff der Treuhand an einem technischen Schutzrecht5 – 7

   II.Innenverhältnis zwischen Patenttreugeber und Patenttreuhänder (einschließlich Haftung)8 – 37

    1.Patenttreuhand als Geschäftsbesorgung8 – 10

    2.Rechte und Pflichten des Patenttreuhänders11 – 31

     a)Interessenwahrnehmungspflicht11 – 17

     b)Informationspflichten18 – 21

     c)Pflichten nach § 667 BGB22 – 25

      aa)Machtmittel22, 23

      bb)Resultate24, 25

     d)Rechtsfolgen einer Verletzung von Patenttreuhänderpflichten26 – 31

      aa)Schadensersatz26 – 29

      bb)Gewinnabschöpfung30, 31

    3.Pflichten des Patenttreugebers32 – 37

     a)Vergütung32, 33

     b)Aufwendungsersatz34 – 37

   III.Beendigung des Patenttreuhandverhältnisses38, 39

   IV.Verfahrensfragen (Vollstreckung)40 – 46

    1.Vollstreckung durch Patenttreuhändergläubiger40 – 44

    2.Vollstreckung durch Patenttreugebergläubiger45, 46

   V.Internationales Privatrecht47, 48

  § 7Pfändung

   I.Vorbemerkung – Pfändung und Patent1 – 14

    1.Patente als Sicherungsmittel5 – 11

     a)Die belastbaren Rechte im Einzelnen8, 9

     b)Sonstige (Patent-)Rechte10, 11

    2.Sicherungsfunktion der Verpfändung; Beteiligte12 – 14

   II.Die Bestellung eines vertraglichen Pfandrechts15 – 43

    1.Grundverhältnis15, 16

    2.Akzessorietät17 – 22

    3.Sicherungsabrede23 – 25

    4.Verfügungstatbestand26 – 43

     a)Verpfändung durch Einigung26 – 28

     b)Anwendbares Recht; Trennungsprinzip29

     c)Übertragbare Rechte30

     d)Form; kein gutgläubiger Pfanderwerb31, 32

     e)Folgen für den Patentinhaber33 – 36

     f)Auswirkungen auf bestehende Lizenzen und Nebenrechte37 – 41

     g)Besonderheiten bei Patentgemeinschaften und Arbeitnehmererfindungen42, 43

   III.Das Rechtsverhältnis der Parteien44 – 69

    1.Das gesetzliche Schuldverhältnis der §§ 1273 ff., 1204 ff. BGB44, 45

    2.Rechte und Pflichten bis zur Pfandreife46 – 61

     a)Begründungsphase46

     b)Latenzphase47 – 57

      aa)Verzicht49

      bb)Lizenzerteilung50, 51

      cc)Veräußerung des Patents52, 53

      dd)Abwehransprüche des Pfandgläubigers54

      ee)Nutzungsrecht des Pfandgläubigers?55 – 57

     c)Erledigung des Sicherungszwecks58

     d)Konsolidation und Konfusion59, 60

     e)Ablösungsrecht bei Drittsicherung61

    3.Das Rechtsverhältnis der Parteien bei Pfandreife62 – 69

     a)Ausübungsphase62, 63

     b)Verwertungsphase64

     c)Verwertung nach Parteivereinbarung?65

     d)Verwertung nach Zwangsvollstreckungsvorschriften66 – 69

   IV.Verfahrens- und vollstreckungsrechtliche Besonderheiten70 – 87

    1.Verfahrensablauf70 – 84

     a)Duldungstitel70

     b)Voraussetzungen des Pfändungsbeschlusses und Pfändungspfandrecht71 – 73

     c)Verfügungsverbot74

     d)Zustellung an Drittschuldner beim Patent?75 – 77

     e)Überweisungsbeschluss78

     f)Verwertung79 – 83

      aa)Bestimmung durch das Vollstreckungsgericht80 – 82

      bb)Zugriff auf Unterlagen und Werkstücke83

     g)Vorpfändung84

    2.Zuständigkeiten85

    3.Auslandspatente; Sicherungsverträge mit Auslandsberührung86, 87

  § 8Nießbrauch

   I.Technische Schutzrechte als Gegenstand des Nießbrauchs (§§ 1068 ff. BGB)1 – 7

    1.Grundlagen1 – 3

    2.Bestellung des Patentnießbrauchs4 – 6

    3.Sonderformen7

   II.Pflichten des Patentinhabers8

   III.Pflichten des Patentnießbrauchers9

   IV.Übertragung und Beendigung des Patentnießbrauchs10

  § 9Patentlizenz und Patentlizenzvertrag

   I.Die Lizenz als privatautonomes Nutzungsrecht1 – 33

    1.Begriff1 – 3

    2.Inhalt und Umfang der Lizenz4 – 25

     a)Arten der Lizenz5, 6

     b)Inhaltliche Ausformung7 – 25

      aa)Vorbemerkung8

      bb)Herstellungs-, Vertriebs- oder Gebrauchslizenzen9 – 15

      cc)Betriebs- und Konzernlizenzen16 – 18

      dd)Zeitliche Beschränkungen19 – 23

      ee)Räumliche Beschränkungen24, 25

    3.Wirkung26 – 33

     a)Meinungsstand26, 27

     b)Vorrang der Parteiabrede28 – 33

   II.Der Lizenzvertrag34 – 42

    1.Grundlagen34, 35

    2.Vertragstypologische Einordnung und dogmatische Konstruktion36 – 42

     a)Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft36, 37

     b)Nutzungsart38, 39

     c)Der Lizenzvertrag als kausale Grundlage der Lizenz40

     d)Vertragstypologische Einordnung41, 42

   III.Pflichten des Lizenzgebers43 – 72

    1.Die Pflicht zur Einräumung der Lizenz43 – 56

     a)Inhalt43 – 45

     b)Haftung46 – 50

      aa)Anfängliche Unmöglichkeit46 – 48

      bb)Sach- und Rechtsmängel49, 50

     c)Nachträglicher Wegfall des Schutzrechts mit ex-tunc-Wirkung51 – 56

      aa)Meinungsstand51, 52

      bb)Stellungnahme53 – 56

    2.Die Pflicht zur Aufrechterhaltung des Lizenzgegenstandes57 – 59

     a)Grundlagen57, 58

     b)Haftung59

    3.Vorgehen gegen Schutzrechtsverletzungen?60 – 66

    4.Verbesserungserfindungen67, 68

    5.Meistbegünstigungsklausel69 – 71

    6.Sonstige Pflichten72

   IV.Pflichten des Lizenznehmers73 – 120

    1.Lizenzgebühr73 – 99

     a)Grundlagen75 – 77

     b)Gebührenarten78 – 85

     c)Fälligkeit und Leistungsstörungen86 – 90

     d)Rechenschaftspflicht91 – 97

     e)Verjährung98, 99

    2.Ausübungspflicht100 – 108

     a)Begründung100 – 102

     b)Fälligkeit, Inhalt und Umfang103 – 108

    3.Nichtangriffsabreden109 – 119

     a)Begründung109 – 114

      aa)Ausdrückliche Vereinbarung110 – 112

      bb)Treuwidriges Verhalten113, 114

     b)Sachlicher und persönlicher Geltungsbereich115, 116

     c)Verletzung und prozessuale Wirkungen117 – 119

    4.Austausch von Schutzrechten120

   V.Übertragung der Lizenz und Unterlizenz121 – 125

   VI.Beendigung des Lizenzvertrages126 – 132

    1.Befristung der Lizenz126, 127

    2.Rücktritt bzw. Kündigung128 – 132

     a)Ordentliche Kündigung129, 130

     b)Außerordentliche Kündigung131, 132

   VII.Lizenz und Lizenzvertrag in der Insolvenz133 – 157

    1.Die Insolvenz des Lizenzgebers135 – 154

     a)Problemstellung135 – 137

     b)Lösungsansätze in der Literatur138

     c)Lizenzmodelle in der Rechtsprechung139 – 154

      aa)Kündigungsklausel und aufschiebend bedingte Rechtsübertragung140, 141

      bb)Einräumung abgeleiteter Nutzungsrechte142 – 146

      cc)Unwiderruflichkeit der Lizenz und antizipierter Verzicht147 – 150

      dd)Lizenzkauf151 – 154

    2.Die Insolvenz des Lizenznehmers155 – 157

   VIII.Internationales Lizenzvertragsrecht158 – 166

    1.Schutzlandprinzip159 – 162

    2.Vertragsstatut163 – 166

   IX.Europäische Patente mit einheitlicher Wirkung167, 168

  § 10Know-how-Lizenzvertrag

   I.Das Know-how im Rechtsverkehr1 – 7

    1.Allgemeines1 – 3

    2.Begriff und Schutzkonzeption4 – 7

   II.Der Know-how-Lizenzvertrag8 – 15

    1.Allgemeines8 – 12

    2.Bestimmung des Vertragsgegenstandes13 – 15

   III.Pflichten des Lizenzgebers16 – 23

    1.Verschaffung des Zugangs zum Know-how16 – 19

    2.Geheimhaltungspflicht20 – 23

   IV.Pflichten des Lizenznehmers24 – 39

    1.Vergütung24 – 26

    2.Ausübungspflicht27, 28

    3.Geheimhaltungspflicht29 – 31

    4.Einbeziehung Dritter32 – 36

    5.Feststellung der Offenkundigkeit (sog. Nichtangriffsabreden)37 – 39

   V.Übertragung und Unterlizenz40, 41

   VI.Beendigung und nachvertragliche Pflichten42, 43

   VII.Internationales Lizenzvertragsrecht44 – 46

  § 11Kreuzlizenzierung und Patentpooling

   I.Allgemeines1 – 3

   II.Kreuzlizenzverträge4 – 16

    1.Kartellrecht5

    2.Rechte und Pflichten der Parteien6 – 15

     a)Wechselseitige Einräumung einfacher Lizenzen6 – 8

     b)Entgeltlichkeit9

     c)Dauer der Lizenzen und vertragstypologische Einordnung10 – 12

     d)Bestimmung der erfassten Schutzrechte13, 14

     e)Übertragbarkeit, Berechtigung zur Einräumung von Unterlizenzen15

    3.Insolvenz16

   III.Patentpooling17 – 38

    1.Patentpools und Standardsetzung; Clearinghouses17 – 21

    2.Defensive Patent Aggregation22, 23

    3.Kartellrecht24 – 38

     a)Die Poolvereinbarung (Innenverhältnis)25 – 33

     b)Vereinbarungen zwischen dem Pool und Lizenznehmern (Außenverhältnis)34 – 38

  § 12Forschungs- und Entwicklungsverträge

   I.Forschung und Entwicklung als Vertragsgegenstand1 – 3

   II.Der Entwicklungsvertrag4 – 25

    1.Die Abgrenzung zwischen Dienst- und Werkvertrag5

    2.Die Bestimmbarkeit des Vertragsgegenstands6 – 8

    3.Rechte und Pflichten der Parteien (einschließlich Haftung)9 – 23

     a)Pflichten des Bestellers (Auftraggebers)9 – 13

     b)Pflichten des Entwicklers (Auftragnehmers)14 – 23

    4.Abnahme und Rechtstransfer24, 25

   III.Forschungsverträge26 – 34

    1.Wesen des Forschungsvertrags26

    2.Rechte und Pflichten der Parteien27 – 31

     a)Dienstberechtigter (Auftraggeber)27 – 29

     b)Dienstverpflichtete Partei (Auftragnehmer)30, 31

    3.Haftungsfragen32 – 34

   IV.F&E-Kooperationen35 – 42

   V.Zwischenstaatliche bzw. internationale Vereinbarungen43

   VI.Weitere Aspekte44, 45

  § 13Die Übertragung von Prioritätsrechten

   I.Prioritätsrecht1 – 10

    1.Funktion und Bedeutung1 – 4

    2.Entstehung und Inanspruchnahme5, 6

    3.Rechtliche Einordnung7 – 10

   II.Übertragung des Prioritätsrechts11 – 19

    1.Übertragbarkeit11, 12

    2.Anwendbares Recht13 – 19

     a)Meinungsstand13, 14

     b)Keine Anwendbarkeit des Schutzrechtsstatuts15 – 17

     c)Vertragsstatut18, 19

   III.Formale Anforderungen20 – 30

    1.Formfreiheit20 – 23

    2.Übertragungsfrist24 – 26

    3.Identität von Vor- und Nachanmelder27 – 30

 3. TeilBilanzierung und Besteuerung

  § 14Bilanzierung

   I.Bilanzierung von Patenten1 – 20

    1.Qualifikation als immaterielle Wirtschaftsgüter bzw. Vermögensgegenstände1 – 3

    2.Unterscheidung der Bilanzierung nach Anschaffung und Herstellung bzw. Anlagevermögen und Umlaufvermögen4

    3.Aktivierungsgebot für angeschaffte immaterielle Vermögensgegenstände/Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens5

    4.Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände/Aktivierungsverbot für selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens6, 7

    5.Aktivierungsgebot für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände/Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens8

    6.Abgrenzung, Anschaffung und Herstellung immaterieller Vermögensgegenstände/Wirtschaftsgüter9 – 12

    7.Abgrenzung verschiedener Forschungs- und Entwicklungsformen13 – 20

   II.Bilanzierung von Lizenzverträgen21 – 45

    1.Vorbemerkung21, 22

    2.Bilanzierung beim Lizenznehmer23 – 34

    3.Bilanzierung beim Lizenzgeber35 – 37

    4.Abschreibungen38 – 41

    5.Steuerbilanzielle Besonderheiten42 – 45

  § 15Besteuerung von Übertragungs- und Lizenzgeschäften

   I.Vorbemerkung1

   II.Behandlung von Patenten, Know-how und Lizenzen in den einzelnen Steuerarten2 – 162

    1.Ertragssteuerrechtliche Behandlung2 – 15

     a)Steuerpflicht und Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes2 – 12

     b)Steuerpflicht im Körperschaftsteuerrecht13 – 15

    2.Gewerbesteuerrecht16 – 22

     a)Steuerpflicht im Gewerbesteuerrecht16, 17

     b)Gewerbesteuerliche Besonderheiten18 – 22

    3.Umsatzsteuer23 – 69

     a)System der Allphasennettoumsatzsteuer23 – 25

     b)Abgrenzung steuerbarer und steuerfreier Umsätze26 – 28

     c)Steuerbarkeit29 – 47

      aa)Vorbemerkung29

      bb)Unternehmer und Unternehmen30 – 37

      cc)Umsatzsteuerlicher Leistungsaustausch38 – 40

      dd)Abgrenzung Lieferung oder sonstige Leistung41 – 47

     d)Sonstige Leistungen48 – 63

      aa)Vorbemerkung48, 49

      bb)Ort der sonstigen Leistung50 – 53

      cc)Bestimmung der Bemessungsgrundlage54

      dd)Steuersatz bei sonstigen Leistungen55 – 61

      ee)Entstehung der Steuer und Steuerschuld62, 63

     e)Lieferungen64 – 69

      aa)Vorbemerkung64

      bb)Ort der Lieferung65, 66

      cc)Bestimmung der Bemessungsgrundlage67

      dd)Steuersatz bei Lieferung68

      ee)Entstehung der Steuer und Steuerschuld69

    4.Quellenbesteuerung70 – 146

     a)Vorbemerkung70

     b)Lizenzzahlungen an eine im Ausland ansässige Person71 – 100

      aa)Begründung einer beschränkten Steuerpflicht71 – 77

      bb)Erhebung und Entstehung der Steuer78, 79

      cc)Zins- und Lizenzrichtlinie80

      dd)Doppelbesteuerungsabkommen81 – 84

      ee)Verfahren85 – 89

      ff)Vermeidung der Doppelbesteuerung90 – 100

     c)Lizenzzahlungen an eine im Inland ansässige Person101 – 138

      aa)Welteinkommensprinzip101, 102

      bb)Vermeidung der Doppelbesteuerung103 – 138

     d)Extraterritoriale Lizenzen – Registerfälle139 – 146

      aa)Hintergrund139 – 141

      bb)Auffassung des BMF142 – 144

      cc)Gesetzliche Neuregelung145, 146

    5.Hinzurechnungsbesteuerung147 – 162

     a)Vorbemerkung147 – 149

     b)Beherrschung150

     c)Zwischengesellschaft151 – 155

     d)Niedrige Besteuerung156, 157

     e)Europarechtswidrigkeit158, 159

     f)Besteuerung des Hinzurechnungsbetrags160 – 162

   III.Besonderheiten für Übertragungen und Lizenzierungen zwischen nahestehenden Personen163 – 311

    1.Vorbemerkung163 – 169

    2.Fremdvergleich im Rahmen der Nutzungsüberlassung immaterieller Wirtschaftsgüter170 – 274

     a)Vorbemerkung170 – 175

     b)Arten von Lizenzgebühren176 – 178

     c)Gesetzliche Neuregelung durch das ATADUmsG179 – 189

      aa)Vorbemerkung179 – 181

      bb)Immaterielle Werte182, 183

      cc)DEMPE-Konzept184 – 187

      dd)Umsetzung des DEMPE-Konzepts188, 189

     d)Auffassung des BMF zur Verrechnung von Lizenzgebühren dem Grunde nach190 – 192

     e)Auffassung der OECD zur Verrechnung von Lizenzgebühren dem Grunde nach193 – 197

     f)Sonderfälle der Lizenzierung199 – 220

      aa)Abgrenzung der Markenüberlassung und der Führung des Firmennamens199 – 203

      bb)Lizenzierung bei gleichzeitigem Leistungsaustausch204, 205

      cc)Lizenzierung von Vorrats- oder Sperrpatenten206 – 208

      dd)Lizenzierung von Leistungsbündeln – Globallizenz209 – 217

      ee)Lizenzierung bei gleichzeitiger Erbringung von Dienstleistungen218 – 220

     g)Verrechnungspreismethoden zur Bestimmung angemessener Lizenzgebühren221 – 273

      aa)Vorbemerkung221 – 223

      bb)Standardverrechnungspreismethoden224 – 244

      cc)Geschäftsvorfallbezogene gewinnorientierte Methoden245 – 265

      cc)Methodenwahl266 – 273

     h)Beschränkung des steuerlichen Betriebsausgabenabzugs274 – 274

    3.Fremdvergleich im Rahmen der Übertragung immaterieller Wirtschaftsgüter274 – 284

    4.Preisanpassungsklausel gem. § 1a AStG285 – 290

    5.Ergebnisse des BEPS-Projektes291 – 298

    6.Mitwirkungs- und Dokumentationspflichten gem. § 90 AO299 – 311

     a)Mitwirkungspflicht gem. § 90 Abs. 1 AO299

     b)Erhöhte Mitwirkungspflicht gem. § 90 Abs. 2 AO300, 301

     c)Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten gem. § 90 Abs. 3 AO302 – 305

     d)Verletzung der Mitwirkungspflichten307 – 311

 Anhang

   1.Patenübertragunsvertrag

   2.Lizenz-Standardvertrag (deutsche Fassung)

   3.Lizenz-Standardvertrag (englische Fassung)

   4.Lizenz-Standardvertrag (französische Fassung)

   5.Lizenzvertrag

   6.Nachtragsvereinbarung

   7.Supplement

   8.Nachbau-Lizenz-Standardvertrag

   9.EU-Lizenzvertrag (englisch)

  10.Unterlizenzvertrag

  11.Lizenz-Marketing-Vertrag

  12.Lizenz-Einzelvertrag (USA-Pauschallizenz)

  13.Joint-Venture-Vertrag

  14.Entwicklungsvertrag

  15.Kreuzlizenz-Abkommen

  16.Vertragsabschlussvollmacht (deutsch)

  17.Vertragsabschlussvollmacht (englisch)

  18.Vertragskündigungsschreiben

  19.Geheimhaltungs- und Nichtverwendungsvereinbarung

  20.Non Disclosure Agreement

 Stichwortverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

a.A.

andere Ansicht

abl.

ablehnend

ABlEU

Amtsblatt der Europäischen Union

ABlEG

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften

ABlEPA

Amtsblatt des Europäischen Patentamtes

Abs.

Absatz

Abschn.

Abschnitt

AcP

Archiv für civilistische Praxis

a.E.

am Ende

AEUV

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vom 1.12.2009

Afa

Absetzung für Abnutzung

AG

Amtsgericht, Aktiengesellschaft

AJP

Aktuelle Juristische Praxis

AktG

Aktiengesetz

a.M.

anderer Meinung

Anm.

Anmerkung

AO

Abgabenordnung

ArbNErfG

Gesetz über Arbeitnehmererfindungen

Art.

Artikel

AStG

Außensteuergesetz

ATADUmsG

Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie

Aufl.

Auflage

AWD

Außenwirtschaftsdienst des Betriebsberaters

AWG

Außenwirtschaftsgesetz

AWV

Außenwirtschaftsverordnung

BAG

Bundesarbeitsgericht

BAnz

Bundesanzeiger

BayObLG

Bayerisches Oberstes Landesgericht

BB

Betriebsberater

Bd.

Band

BDI

Bundesverband der Deutschen Industrie

BEPS

Base Erosion and Profit Shifting

betr.

betreffend

BewG

Bewertungsgesetz vom 1.2.1991

BFH

Bundesfinanzhof

BFHE

Entscheidungen des Bundesfinanzhofs

BFH/NV

Sammlung nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

BGBl

Bundesgesetzblatt

BGE

Entscheidungen des schweizerischen Bundesgerichts

BGH

Bundesgerichtshof

BGHZ

Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen

BKartA

Bundeskartellamt

BlPMZ

Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen

BMF

Bundesministerium der Finanzen

BPatG

Bundespatentgericht

BPatGE

Entscheidungen des Bundespatentgerichts

BRAO

Bundesrechtsanwaltsordnung

BR-Drucks.

Bundesratsdrucksache

bspw.

beispielsweise

BStBl

Bundessteuerblatt

BZSt

Bundeszentralamt für Steuern

BVerfG

Bundesverfassungsgericht

bzw.

beziehungsweise

CMLRev.

Common Market Law Review

CR

Computer und Recht

DB

Der Betrieb

DBA

Doppelbesteuerungsabkommen

DBA-BOL

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland – Bolivien

DBA-CI

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland – Elfenbeinküste

ders.

derselbe

d.h.

das heißt

dies.

dieselbe

Diss.

Dissertation

DNotZ

Deutsche Notarzeitschrift, Zeitschrift des Deutschen Notarvereins

DPMA

Deutsches Patent und Markenamt

DStR

Deutsches Steuerrecht

DStRE

Deutsches Steuerrecht – Entscheidungsdienst

DVBl

Deutsches Verwaltungsblatt

ECJ

European Competition Journal

ECLR

European Competition Law Review

EDGAR

Electronic Data Gathering, Analysis, and Retrieval System

EG

Europäische Gemeinschaften

EGBGB

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch

Einl.

Einleitung

EIPR

European Intellectual Property Review

EL

Ergänzungslieferung

ELRev

European Law Review

Entw.

Entwurf

EPA

Europäisches Patentamt

EPÜ

Europäisches Patentübereinkommen

EStDVO

Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

EStG

Einkommensteuergesetz

EStH

Einkommensteuer-Hinweise

ETSI

European Telecommunications Standards Institute

EU

Europäische Union

EuG

Gericht der Europäischen Union

EuGH

Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften

EuGVVO

Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen

EUPatVO

Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2012 über die Umsetzung der verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes

EuR

Zeitschrift für Europarecht

EUV

Vertrag über die Europäische Union

EU-GeschGehRL

Richtlinie (EU) 2016/943 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung

EU-ZuStVO

Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen

EuZW

Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht

evtl.

eventuell

EWG

Europäische Wirtschaftsgemeinschaft

EWGV

Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 25.3.1957 in der Fassung des Amsterdamer Vertrags vom 2.10.1997

EWR

Europäischer Wirtschaftsraum

EWS

Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht

FamFG

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

FB

Finanz-Betrieb

FE-GVO

Gruppenfreistellungs-Verordnung Forschung und Entwicklung (Nr. 1217/2010)

FG

Finanzgericht

FGO

Finanzgerichtsordnung

FN-IDW

Fachnachrichten IDW

FR

Finanz-Rundschau

FRAND

Fair, Reasonable and Non-Discriminatory

FS

Festschrift

FuE-GVO

Gruppenfreistellungsverordnung für Forschung und Entwicklung

FVerlV

Funktionsverlagerungsverordnung

GAufzV

Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung

GebrM

Gebrauchsmuster

GebrMG

Gebrauchsmustergesetz

gem.

gemäß

GeschGehG

Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen

GewStG

Gewerbesteuergesetz

GG

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

ggf.

gegebenenfalls

GGVO

Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung

GIW

Gesetz über internationale Wirtschaftsverträge vom 5.2.1976 (frühere DDR)

GKG

Gerichtskostengesetz

GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

GmbHG

Gesetz über die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

GMVO

Gemeinschaftsmarkenverordnung

GNotKG

Gerichts- und Notarkostengesetz

GPÜ

Übereinkommen über das europäische Patent für den Gemeinsamen Markt vom 15.12.1975

GRUR

Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (Zeitschrift der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht)

GRUR Ausl

s. GRUR, Auslands- und internationaler Teil (bis 1966)

GRUR Int

s. GRUR, Internationaler Teil (seit 1967)

GVBl

Gesetz- und Verordnungsblatt

GVG

Gerichtsverfassungsgesetz

GVO

Gruppenfreistellungsverordnung

GWB

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

HGB

Handelsgesetzbuch

h.M.

herrschende Meinung

Hrsg.

Herausgeber

HS

Halbsatz

IC

Integrated Circuit

i.d.F.

in der Fassung

IDW

Institut der Wirtschaftsprüfer

Ifst

Institut Finanzen und Steuern

IHK

Internationale Handelskammer

i.H.v.

in Höhe von

IIC

International Review of Intellectual Property and Competition Law

inkl.

inklusive

InsO

Insolvenzordnung

InstGE

Entscheidungen der Instanzgerichte zum Recht des geistigen Eigentums

IntPatÜG

Gesetz über internationale Patentübereinkommen

IP

Intellectual Property

IPRax

Praxis des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts

i.S.d.

im Sinne des

ISO/ IEC

International Organization for Standardization/ International Electrotechnical Commission

ISR

Internationale Steuer-Rundschau

IStR

Internationales Steuerrecht

i.S.v.

im Sinne von

i.V.m.

in Verbindung mit

IWB

Internationales Steuer- und Wirtschaftsrecht

JPS

Jahrbuch für die Praxis der Schiedsgerichtsbarkeit

JR

Juristische Rundschau

JW

Juristische Wochenschrift

JZ

Juristenzeitung

Kap

Kapitel

Kfz

Kraftfahrzeug

KG

Kammergericht, Kommanditgesellschaft

KGaA

Kommanditgesellschaft auf Aktien

KO

Konkursordnung

KStG

Körperschaftsteuergesetz

LG

Landgericht

LM

Lindenmaier/Möhring – Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs

MA

Musterabkommen

m.a.W.

mit anderen Worten

MDR

Monatsschrift für Deutsches Recht

Mitt.

Mitteilungen des Verbandes deutscher Patentanwälte

MK

Münchener Kommentar

MPI

Max Planck-Institut

MPÜ

Münchener Patentübereinkommen (Münchener Übereinkommen)

MuW

Markenschutz und Wettbewerb

m.w.N.

mit weiteren Nachweisen

ND

Nachdruck

NJW

Neue Juristische Wochenschrift

NJW-RR

NJW Rechtsprechung-Report

NPEs

Non-Practicing Entities

Nr.

Nummer

NZKart

Neue Zeitschrift für Kartellrecht

OECD

Organisation for Economic Co-operation and Development

OECD-MA

OECD-Musterabkommen

OECD-MK

OECD-Musterkommentar

OECD-RL

OECD-Verrechnungspreisleitlinien

OHG

Offene Handelsgesellschaft

OLG

Oberlandesgericht

OLGE

Sammlung der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte

ORDO

Jahrbuch für die Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft

ÖZW

Österreichische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht

PatAnwGebO

Gebührenordnung für Patentanwälte

PatG

Patentgesetz

PatKostG

Patentkostengesetz

PreisklG

Preisklauselgesetz

ProdHaftG

Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte

PVÜ

Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums vom 20.3.1883

RabelsZ

Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht

RdA

Recht der Arbeit

REIT

Real Estate Investment Trust

RG

Reichsgericht

RGBl

Reichsgesetzblatt

RGebrMG

Reichsgebrauchsmustergesetz

RGSt

Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen

RGZ

Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen

RIW

Recht der Internationalen Wirtschaft

Rn.

Randnummer

Rom-I-VO

Verordnung (EG) Nr. 593/2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht

Rom-II-VO

Verordnung (EG) Nr. 824/2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht

RPatG

Reichspatentgesetz

RVG

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

S.

Seite, Satz

s.

siehe

SE

Societas Europaea

SEC

United States Securities and Exchange Commission

SEP

Software Engineering Professionals

SJZ

Süddeutsche Juristenzeitung

SchwJZ

Schweizerische Juristenzeitung

Slg.

Sammlung (Rechtsprechung des EuGH)

sog.

sogenannte

SolZ

Solidaritätszuschlag

StBp

Die steuerliche Betriebsprüfung

StGB

Strafgesetzbuch

st.Rspr.

ständige Rechtsprechung

SV-GVO

Gruppenfreistellungs-Verordnung Spezialisierungsvereinbarungen (Nr. 1218/2010)

SWD

Staff Working Document

TEHG

Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz

TNMM

Geschäftsvorfallbezogene Nettomargenmethode – Transactional net margin method

TT

Technologietransfer

TT-GVO

Gruppenfreistellungs-Verordnung Technologietransfer (Nr. 316/2014)

Tz

Teilziffer

u.a.

unter anderem

u.Ä.

und Ähnliches

Ubg

Die Unternehmensbesteuerung

UNCITRAL

United Nations Commission on International Trade Law

UntStRefG

Unternehmenssteuerreformgesetz

UNÜ

New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10.6.1958

UN-MA

United Nations-Musterabkommen

UR

UmsatzsteuerRundschau (Zeitschrift)

UrhG

Urheberrechtsgesetz

UStG

Umsatzsteuergesetz

UStDVO

Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

u.U.

unter Umständen

UWG

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

VG

Verwaltungsgericht

VGH

Verwaltungsgerichtshof

vgl.

vergleiche

VO

Verordnung

Vorb.

Vorbemerkung

VV-GVO

Gruppenfreistellungs-Verordnung Vertikale Vereinbarungen (Nr. 330/2010)

VWG

Verwaltungsgrundsätze

wbl

wirtschaftsrechtliche blätter

WM

Wertpapier-Mitteilungen

WPg

Die Wirtschaftsprüfung

WRP

Wettbewerb in Recht und Praxis

WTO

Welthandelsorganisation

WuW

Wirtschaft und Wettbewerb

WuW/E

Wirtschaft und Wettbewerb (Entscheidungssammlung)

WZG

Warenzeichengesetz

ZA

Zusatzabkommen

z.B.

zum Beispiel

ZGE/IPJ

Zeitschrift für Geistiges Eigentum/Intellectual Property Journal

ZHR

Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht und Wirtschaftsrecht

Ziff.

Ziffer

ZUM

Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht

ZWeR

Zeitschrift für Wettbewerbsrecht

z.Z.

zur Zeit

ZZP

Zeitschrift für Zivilprozess

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Bechthold/Bosch/Brinker EU-Kartellrecht. Kommentar, 4. Aufl. 2023

Benkard Patentgesetz Gebrauchsmustergesetz. Kurzkommentar, 12. Aufl. 2023 (zitiert: Benkard-PatG/Bearbeiter)

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Dreier/Schulze Kommentar zum Urheberrechtsgesetz, Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz, Verwertungsgesellschaftengesetz, Nebenurheberrecht, 7. Aufl. 2022

Dreyer/Kotthoff/Meckel/Hentsch Heidelberger Kommentar zum Urheberrecht, 4. Aufl. 2018 (zitiert: HK-UrhR/Bearbeiter)

Ekey/Bender/Fuchs-Wissemann Heidelberger Kommentar zum Markenrecht, Bd. 1, 4. Aufl. 2019 (zitiert: HK-MarkenR/Bearbeiter)

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Enneccerus/Kipp/Wolff Lehrbuch des Bürgerlichen Rechts, 15. Aufl.; Bd. 1: Nipperdey, 1959/1960; Bd. 2: Lehmann, 1958; Bd. 3: Wolff/Raiser, 1957 (zitiert: Enneccerus/Kipp/Wolff/Bearbeiter Bd.)

Erman BGB. Kommentar, 2 Bd., 16. Aufl. 2020

Fezer Markenrecht. Kommentar, 4. Aufl. 2009

Fitzner/Lutz/Bodewig Patentrechtskommentar, 4. Aufl. 2012 (zitiert: BeckOK-PatR/Bearbeiter)

Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld Außensteuerrecht, Loseblatt (zitiert: Flick/Wassermeyer-Außensteuerrecht/Bearbeiter)

Flick/Wassermeyer/Kempermann Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland/Schweiz, Loseblatt (zitiert: Flick/Wassermeyer-Doppelbesteuerungsabkommen/Bearbeiter)

Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 10. Aufl. 2023 (zitiert: FK-InsO/Bearbeiter)

Frankfurter Kommentar zum Kartellrecht, Loseblatt, 105. Aktualisierung 2023

Frey Die Rechtsnatur der Patentlizenz, 1976

Forkel Gebundene Rechtsübertragungen, 1977

Fromm/Nordemann Urheberrecht, 12. Aufl. 2018

Frotscher Kommentar zum Einkommensteuergesetz, Loseblatt, 1987 ff.

Geimer Internationales Zivilprozessrecht, 8. Aufl. 2020

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen und Europäisches Kartellrecht. Gemeinschaftskommentar, Loseblatt, 5. Aufl. 1999–2006

Gleiss/Hirsch EWG-Kartellrecht. Kommentar, 4. Aufl. 1993

Glossner/Bredow/Bühler Das Schiedsgericht in der Praxis, 3. Aufl. 1990

Götting Gewerblicher Rechtsschutz, 11. Aufl. 2020

Grabitz Kommentar zum EWG-Vertrag, Loseblatt, Erg.-Lfg. 5 1992

von der Groeben/Schwarze/HatjeEuropäisches Unionsrecht, 7. Aufl. 2015

Groß Der Lizenzvertrag, 12. Aufl. 2020 (zitiert: Groß Lizenzvertrag)

ders. Know-How-Lizenzvertrag, 7. Aufl. 2016 (zitiert: Groß Know-how-Lizenzvertrag)

ders. Patentlizenzverträge, 9. Aufl. 2016 (zitiert: Groß Patentlizenzverträge)

Groß/Strunk Lizenzgebühren, 5. Aufl. 2021 (zitiert: Groß Lizenzgebühren)

Grottel/Schmidt/Schubert/Winkeljohann Beck'scher Bilanz-Kommentar, 13. Aufl. 2022 (zitiert: Beck Bil-Komm/Bearbeiter)

Gruber/von Zumbusch/Haberl/Oldekop Europäisches und internationales Patentrecht, 7. Aufl. 2012

Grützmacher/Laier/May Der internationale Lizenzverkehr, 8. Aufl. 1997

Haedicke/Timmann Handbuch des Patentrechts, 2. Aufl. 2020

Haedicke Patentrecht, 6. Aufl. 2022 (zitiert: Haedicke Patentrecht)

Haertel/Kolle Europäisches Patentübereinkommen, 3. Aufl. 1998

Haertel Gemeinschaftspatentübereinkommen, 1977 (zitiert: GPÜ)

Hasselblatt Münchener Anwalts-Handbuch gewerblicher Rechtsschutz, 6. Aufl. 2022

Hauck Die wettbewerbsrechtliche Beurteilung von Lizenzverträgen in der EU und den USA, 2008 (zitiert: Hauck Beurteilung)

ders. Nießbrauch an Rechten, 2015 (zitiert: Hauck Nießbrauch)

Hauser Der Patentlizenzvertrag im französischen Recht im Vergleich zum deutschen Recht, 1984

Heimberg Lizenzen und Lizenzverträge in der Insolvenz, 2011

Henn Patent- und Know-How-Lizenzvertrag, 5. Aufl. 2003 (zitiert: Henn 5. Aufl. 2003)

ders. Problematik und Systematik des Internationalen Patent-Lizenzvertrages, 1967 (zitiert: Henn Systematik)

ders. Schiedsverfahrensrecht. Handbuch für die Praxis, 3. Aufl. 2000 (zitiert: Henn Schiedsverfahrensrecht)

Herbst Die rechtliche Ausgestaltung der Lizenz und ihre Einordnung in das System des bürgerlichen Rechts, 1968

Herrmann/Heuer/Raupach Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Loseblatt, 1950 ff.

Hilty Lizenzvertragsrecht, 2001Immenga/Mestmäcker Wettbewerbsrecht, Bd. 1: EU, 2 Teile, 6. Aufl. 2019 (zitiert: Immenga/Mestmäcker-EU/Bearbeiter)

Ingerl/Rohnke/Nordemann Markengesetz. Kommentar, 4. Aufl. 2023

Jauernig Bürgerliches Gesetzbuch. Kommentar, 18. Aufl. 2021

Jauernig/Hess Zivilprozessrecht, 30. Aufl. 2011 (zitiert: Jauernig-ZPO/Bearbeiter)

Kilian/Heussen Computerrechts-Handbuch, Loseblatt, 1989 ff.

Knoppe Die Besteuerung der Lizenz- und Know-how-Verträge, 2. Aufl. 1972

Kohler Deutsches Patentrecht, 1878 (zitiert: Kohler Patentrecht)

ders. Handbuch des deutschen Patentrechts, 1900 (zitiert: Kohler Handbuch)

Köhler/Bornkamm/Feddersen Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 41. Aufl. 2023

Kraßer/Ann Lehrbuch des Patentrechts, 8. Aufl. 2022

Kübler/Prütting/Bork/Jacoby Kommentar zur Insolvenzordnung, Loseblatt, 96. Aktualisierung 2023 (zitiert: Kübler/Prütting/Bork/Bearbeiter)

Küchler Lizenzverträge im EWG-Recht, einschließlich der Freihandelsabkommen mit den EFTA-Staaten, 1976

Lachmann Handbuch für die Schiedsgerichtspraxis, 3. Aufl. 2008

Langen/Bunte Kommentar zum deutschen und europäischen Kartellrecht, 2 Bd., 14. Aufl. 2021 (zitiert: Langen Kartellrecht)

Lichtenstein Die Patentlizenz nach amerikanischem Recht, 1965

Lionnet/Lionnet Handbuch der internationalen und nationalen Schiedsgerichtsbarkeit, 3. Aufl. 2005

Lüdecke/Fischer Lizenzverträge, 1957

Magen Lizenzverträge und Kartellrecht, 1963

McGuire Die Lizenz, 2012

Mes Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz, 5. Aufl. 2020

Mestmäcker/Schulze Kommentar zum deutschen Urheberrecht, Loseblatt, 1965 ff.

Mestmäcker/Schweitzer Europäisches Wettbewerbsrecht, 3. Aufl. 2014

Möhring/Nicolini Urheberrechtsgesetz. Kommentar, 4. Aufl. 2018

Möschel Recht der Wettbewerbsbeschränkungen, 1983

Münchener Kommentar Wettbewerbsrecht: Band 1/1 und 1/2: Europäisches Wettbewerbsrecht / Band 2: Deutsches Wettbewerbsrecht. , 3. Aufl. 2020 (zitiert: MK-KartellR/Bearbeiter)

Münchener Kommentar zum BGB, 8. Aufl. 2019 ff. (zitiert: MK-BGB/Bearbeiter)

Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung, 4. Aufl. 2019 (zitiert: MK-InsO/Bearbeiter)

Münchener Kommentar zum Lauterkeitsrecht (UWG), 2 Bde., 3. Aufl. 2020/2022

Nabrotzki Lizenzen an Immaterialgüterrechten als Mittel des Kapitalaufbringung, 2008

Nauta Consideration in Intellectual Property Licences, 2014

Metzger Patentrecht mit Gebrauchsmuster- und Sortenschutzrecht, 5. Aufl. 2023

Obergfell/Hauck Lizenzvertragsrecht, 2. Aufl. 2020

Ohly/Sosnitza Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Kommentar, 8. Aufl. 2023

Pagenberg/Beier Lizenzverträge/License Agreements, 6. Aufl. 2008

Pahlow Lizenz- und Lizenzvertrag im Recht des Geistigen Eigentums, 2006

Grüneberg BGB-Kommentar, 82. Aufl. 2023

Pfaff/Osterrieth Lizenzverträge, 4. Aufl. 2018

Pierson/Ahrens/Fischer Recht des geistigen Eigentums, 4. Aufl. 2018

Rasch Der Lizenzvertrag in rechtsvergleichender Darstellung, 1933

Münchener Kommentar zum Lauterkeitsrecht (UWG), 2 Bde., 3. Aufl. 2020/2022

Redeker, IT-Recht, 7. Aufl. 2020

Reithmann/Martiny Internationales Vertragsrecht, 9. Aufl. 2021

Rittner/Dreher Europäisches und deutsches Wirtschaftsrecht, 3. Aufl. 2008

Rosenberg/Schwab/Gottwald Zivilprozessrecht, 18. Aufl. 2018

Rosenberger/Wündisch, Verträge über Forschung und Entwicklung, 3. Aufl. 2017

Schack Urheber- und Urhebervertragsrecht, 10. Aufl. 2021

Schade Die Ausübungspflicht bei Lizenzen, 1967

Schlosser Das Recht der internationalen privaten Schiedsgerichtsbarkeit, 2. Aufl. 1989

Schmid/Wirth/Seifert Handkommentar zum Urheberrechtsgesetz, 2. Aufl. 2009

Schricker/Loewenheim Urheberrecht. Kommentar, 6. Aufl. 2020

Schüle/Teske/Wendt Kommentar zur Umsatzsteuer, Loseblatt, 1986 ff.

Schütze Schiedsgericht und Schiedsverfahren, 5. Aufl. 2012

Schulte Patentgesetz mit Europäischem Patentübereinkommen. Kommentar, 11. Aufl. 2021

Schultze/Pautke/Wagener Die Gruppenfreistellungsverordnung für Technologietransfer-Vereinbarungen, 2. Aufl. 2016

Schwab/Walter Schiedsgerichtsbarkeit, 7. Aufl. 2005

Singer/Stauder/Luginbühl Europäisches Patentübereinkommen, 9. Aufl. 2023

Soergel BGB-Kommentar, 13. Aufl. 1999 ff.

Spindler/Schuster Recht der elektronischen Medien, 4. Aufl. 2019

Staudinger Kommentar zum BGB, 13. Bearb., 1993 ff.

Stein/Jonas Kommentar zur Zivilprozeßordnung, 23. Aufl. 2014 ff.

Streinz EUV/AEUV. Kommentar, 3. Aufl. 2018

Ströbele/Hacker/Thiering Markengesetz. Kommentar, 13. Aufl. 2020

Stumpf Der Know-how-Vertrag, 3. Aufl. 1977

Teplitzky/Peifer/Leistner UWG Kommentar, 3 Bd., 2. Aufl. 2013 ff.

Terrell The Law of Patents, 19. Aufl. 2020

Thomas/Putzo Zivilprozessordnung, 44. Aufl. 2023

Troller Immaterialgüterrecht, 2 Bd., 3. Aufl. 1983 und 1985

Vortmann Lizenzverträge richtig gestalten, 3. Aufl. 1995

Walter/Bosch/Brönnimann Internationale Schiedsgerichtsbarkeit in der Schweiz, 1991

Wandtke/Bullinger Praxiskommentar zum Urheberrecht, 6. Aufl. 2022

Weinmann Die Rechtsnatur der Lizenz, 1996

Widmer Erfolg mit Lizenzen, praxisorientierter Leitfaden für die Unternehmensführung, 1980

Wieczorek/Schütze Zivilprozessordnung und Nebengesetze. Kommentar, 4. Aufl. 2012

Wiedemann Kommentar zu den Gruppenfreistellungsverordnungen des EWG-Kartellrechts, 2 Bd., 1989 und 1990

Wurzer/Reinhardt Handbuch der Patentbewertung, 2. Aufl. 2010

Zöller Zivilprozessordnung, 34. Aufl. 2022

1. TeilGrundlagen

§ 1Einführung

Literatur:

Deutsche Bundesbank (Hrsg.) Technologische Dienstleistungen in der Zahlungsbilanz (Statistische Sonderveröffentlichung 12), 2011; Düll et al. Bewertungsdschungel bei selbst geschaffenen Patenten, DStR 2015, 1198; Gärditz/Pahlow Hochschulerfinderrecht, 2010; Menninger/Wurzer Bewertungsstandards für Patente und Marken, Kommentare zu DIN 77100, DIN ISO 10668, IDW S 5 und IVS 210, 2014; UNCITRAL (Hrsg.) Legislative Guide on Secured Transactions, 2010; Wurzer/Reinhardt/Grünewald Valuation of Patents, 2012.

1

Patente und die ihnen verwandten Schutzpositionen weisen ihrem Inhaber gesetzlich nicht nur die vermögenswerten Ergebnisse einer geistigen Erfindungsleistung zu, sondern geben ihm auch das Recht, im Rahmen der ihm zustehenden privatrechtlichen Vertragsfreiheit darüber zu disponieren. Als Teil des Rechts des Geistigen Eigentums genießt diese privatrechtliche Dispositionsfreiheit den Schutz der Art. 2 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG.[1] Bezogen auf das Patent hat sein Inhaber das ausschließliche Recht, die geschützte Erfindung im gesetzlich definierten Rahmen selbst zu nutzen oder im Rahmen des § 15 PatG auf vertraglichem Wege zu verwerten.[2]

2

Technische Innovationen als Gegenstand privatrechtlicher Vereinbarungen haben in den letzten Jahren einen sprunghaften Anstieg verzeichnet. Betrugen die Einnahmen für technologische Dienstleistungen 1991 noch rund 10 Mrd. EUR, waren es 2010 bereits über 40 Mrd. EUR.[3] Die Ursachen dafür liegen in der zunehmenden Komplexität technischer Innovationen, die nicht nur schnelllebiger, sondern in den Transaktions- und Entwicklungskosten auch aufwendiger geworden sind. Die Unternehmen können die daraus resultierenden Herausforderungen nur durch Modelle technischer und wirtschaftlicher Kooperation oder der Partizipation an fremden Innovationsleistungen bewältigen. Das bedingt auch besondere Formen der vertraglichen Zusammenarbeit. Die hier zu beobachtenden Rechtsfiguren sind inzwischen vielfältig:

3

Forschungs-, Entwicklungs- und Fertigungsgemeinschaften auf zwischenbetrieblicher oder grenzüberschreitender Ebene dienen nicht nur der gezielten Schaffung neuer Erfindungsleistungen, sondern sind auch Ausdruck industrieller Rationalisierung und Arbeitsteilung, wobei die verwendeten Rechtsformen – etwa in Form sog. Joint Ventures (vgl. dazu auch Anhang 11) – unterschiedlich ausfallen können.[4] Auch staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen spielen hier eine zunehmende Rolle.[5]

4

Lizenzvereinbarungen ermöglichen nicht nur eine vertragliche Teilhabe u.a. an bestehenden Patenten und erarbeitetem Know-how, sondern sind inzwischen ein unverzichtbarer Bestandteil arbeitsteiliger Produktions- und Vertriebsprozesse. Sie zeichnen sich durch eine hohe Anpassungsfähigkeit an unterschiedliche Umweltbedingungen und durch eine weitreichende Gestaltungsmacht der Vertragspartner aus. Unternehmen können sich auf dem „Erfindungsmarkt“ die erforderlichen Rechte nicht nur kaufen, sondern jeweils zugeschnitten auf die eigenen Bedürfnisse auch entsprechende Nutzungsrechte erwerben. Das bietet sich gerade dann an, wenn die eigene Innovationsleistung entweder aufgrund fehlender Kapazität bzw. Qualifikation verwehrt oder aufgrund der dafür anfallenden Kosten unzweckmäßig erscheint. Umgekehrt kann das Unternehmen einen Teil der verausgabten Forschungs- und Entwicklungskosten durch eine Lizenz auf andere Partner abwälzen oder aktive Mitarbeiter für die Weiterentwicklung gewinnen, was wiederum Synergieeffekte auslöst.[6] Die Fertigung und der Vertrieb durch ausgesuchte Lizenznehmer können schließlich technische und wirtschaftliche Vorteile für den Lizenzgeber generieren, die sich aus einer effizienten, auch globalen Aufteilung von Fertigungs- und Vertriebsabläufen ergeben.

5

Mit der Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes 2009[7] besteht für die Unternehmen die Möglichkeit, selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wie u.a. Patente und Know-how im Jahresabschluss in Ansatz zu bringen (§§ 248, 255 HGB), sofern sich die Herstellungskosten auf die Entwicklungsphase beziehen (dazu im Einzelnen unter § 14). Das hat nicht nur die Diskussion[8] um die richtige Bewertung gewerblicher Schutzrechte angefeuert, sondern ermöglicht auch die Mobilisierung immaterieller Güter als Gegenstand von Veräußerungs-, Treuhand- und Kreditsicherungsgeschäften. Für viele Unternehmen gehören Wissen und Ideen zur zentralen Ressource ihres wirtschaftlichen Erfolgs und bestimmen damit auch ihren Wert. Immaterialgüterrechte und Lizenzen haben daher für die Finanzierung der Unternehmen eine zunehmende Bedeutung, was inzwischen auch der internationale Normgeber erkannt hat.[9]

6

Die Vielfalt der möglichen und auch praktizierten Vertragsregimes über technische Schutzrechte und Know-how, die hier keineswegs abschließend skizziert werden können, und deren wachsende ökonomische Bedeutung stellen auch die juristische Beratungspraxis vor wachsende Herausforderungen. Nach wie vor hält sich der nationale wie internationale Gesetzgeber – von schutzrechtsbezogenen und kartellrechtlichen Einflüssen einmal abgesehen – mit verbindlichen Vorgaben für Verträge über Geistiges Eigentum weitgehend zurück. Das Vertragsrecht über geistige technische Leistungen wird vielmehr von der Rechtsprechung dominiert, die zusammen mit der Rechtswissenschaft auch die Entwicklung in der Vergangenheit geprägt hat.

7

Trotz einer erkennbaren grenzüberschreitenden Vereinheitlichung des Patentrechts und der europarechtlichen Regulierung und Harmonisierung des Kartellrechts bzw. von sog. Technologietransfervereinbarungen ist die Frage nach der richtigen Vertragsgestaltung in erheblichem Maße durch nationale Regelungen zu beantworten. Daran hat sich auch in der Vergangenheit nicht viel geändert. Das Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (EPÜ) vom 5.10.1973 hat zwar eine einheitliche Anmeldung für seine Vertragsstaaten durch ein einheitliches Erteilungsverfahren geschaffen. Sobald aber das europäische Patent als Bündelpatent erteilt ist, richtet sich seine Übertragung und Lizenzierung gem. Art. 74, 148 EPÜ nach dem Recht der Signatarstaaten (u.a. § 15 PatG). Das Schriftformerfordernis des Art. 72 EPÜ für die Übertragung einer europäischen Patentanmeldung spielt bereits bei Verfügungen über den nationalen Teil eines europäischen Patents keine Rolle mehr. Auch das seit 1.6.2023 in Kraft getretene Europäische Einheitspatent wird zwar ein übertragbares Vermögensrecht sein, ist aber gem. Art. 8 Abs. 1 EUPatVO „wie ein nationales Patent des teilnehmenden Mitgliedsstaates zu behandeln“. Daher fehlen auch hier zur rechtsgeschäftlichen Verwertung wie auch zu den einzelnen Vertragsarten gesonderte Regelungen; es bleibt im Geltungsbereich des deutschen Rechts also bei § 15 PatG.

8

Bislang hat sich die Handbuchliteratur nahezu ausschließlich mit der Gestaltung von Lizenzverträgen über Patente- und Know-how beschäftigt und andere Verwertungsformen weitgehend ausgeklammert.[10] Die eingeschränkte Auseinandersetzung sollte zugunsten einer systematischen Erfassung der im inländischen wie grenzüberschreitenden Rechtsverkehr praktizierten Vertragsformen überwunden werden. Die prägende Wirkung der gewerblichen Schutzrechte dürfte ohnehin nicht mehr allein für „das“ Lizenzvertragsrecht gelten. Zunehmend werden auch Regelungsinhalte von den Parteien berücksichtigt, die mit der Ausübung des jeweiligen Schutzrechts kaum noch, mitunter auch gar keine Verbindung mehr aufweisen. Daher wird inzwischen für eine Neuorientierung in der rechtlichen Erfassung von Verträgen über technische Innovationen plädiert, die einerseits den funktionalen Besonderheiten der praktizierten Rechtsgeschäfte, andererseits aber auch der wachsenden Dynamik der Rechtsentwicklung gerecht wird.[11] Der vorliegende Band unternimmt den Versuch, diese Dynamiken mit einer systematischen Erfassung der praktizierten Vertragsformen, den sich stellenden rechtlichen Fragen unter Berücksichtigung der kartell-, bilanz- und steuerrechtlichen Einflussfaktoren zu erfassen. Zahlreiche Vertrags- und Formularbeispiele sollen den Rechtsanwender dabei helfen, sich in diesem komplexen Bereich des Patentvertragsrechts zurecht zu finden.

§ 2Historische Grundlagen

Literatur:

Breuer Die rechtliche Natur der Patentlizenz, 1912; Emmerich Wettbewerbsrecht. Eine Einführung, 2. Aufl. 1976; Engel Produktionssysteme im Wettstreit. Wissensorganisation im Kampf um den Weltmarkt für Indigo, 1880–1910, in: Zeitschrift für Unternehmensgeschichte 50 (2005), 83; Klemm Geschichte der Technik, 3. Aufl. 1998; Kloeppel Der Licenzvertrag. Eine patentrechtliche Untersuchung, 1896; Kohler Zur Konstruktion des Urheberrechts, Archiv für Bürgerliches Recht 10 (1895), 273; Lerner/Tirole Efficient Patent Pools, American Economic Review, 94 (2004), 691; Liebenau The Management of High Technology: The Use of Information in the German Chemical Industry (1890–1930), in: Kudo/Hara (Hrsg.), International Cartels in Business History, 1992, S. 57; Munk Die Ausnutzung einer fremden patentierten Erfindung in rechtlicher und wirtschaftlicher Beziehung, Jahrbuch der Internationalen Vereinigung für vergleichende Rechtswissenschaft 5 (1899), 113; Nipperdey Deutsche Geschichte 1866–1918, Bd. 1, 3. Aufl. 1993; Nörr Die Republik der Wirtschaft, Bd. 2, 2007; Pahlow Zwischen unternehmerischer Verwertung und internationaler Verflechtung. Zur Geschichte des Patentrechts in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, ZGE/IPJ 4 (2012), 186; ders. Monopole oder freier Wettbewerb? Die Bedeutung des „Licenzzwangs“ für die Reichspatentgesetzgebung 1876/77, in: Pahlow (Hrsg.), Die zeitliche Dimension des Rechts, 2005, 243; Petri (Hrsg.) Technologietransfer aus der deutschen Chemieindustrie (1925–1960), 2004; Seligsohn Patentgesetz und Gesetz betreffend den Schutz von Gebrauchsmustern, 1892; Stokes Assessing the Damages: Forced Technology Transfer and the German Chemical Industry, in: Judt/Ciesla (Hrsg.), Technology Transfer Out of Germany After 1945, 1996, S. 81; Wassermann Patentinhaber und Lizenznehmer, GRUR 1931, 319.

1

Seit der Anerkennung eines einheitlichen gesetzlichen Erfindungsschutzes im Deutschland des letzten Drittels des 19. Jahrhunderts wurden Patente als übertragbare Rechte definiert (§ 6 RPatG 1877 und 1891, § 9 RPatG 1936, § 9 PatG 1961 und 1967, § 15 PatG 1981). Gleiches gilt für die mit dem Patentrecht verwandten Schutzrechte wie das Gebrauchsmuster (§ 7 RGebrMG 1891, § 13 GebrMG 1961, § 22 GebrMG 1986). Anders als im Markenrecht, wo eine unbeschränkte Übertragbarkeit erst im Zuge der europarechtlichen Vorgaben im Laufe der 1990er Jahre eingeführt wurde, und im Gegensatz zum Urheberrecht, das seit 1965 unter Lebenden gar nicht mehr veräußert werden kann, ist die Verkehrsfähigkeit technischer Schutzrechte bis heute ein Kernelement ihrer Schutzregimes. Der Gesetzgeber hat – mit Ausnahme des Kartellrechts – keine verbindlichen Vorgaben für die vertragliche Verwertung von Patent- und Gebrauchsmusterrechten erlassen, allenfalls im Urheberrecht weitergehende Bestimmungen vorgesehen. Das gewährt bis heute ein hohes Maß an Privatautonomie. Das PatG kannte lange Zeit die Vereinbarung von „Benutzungserlaubnissen“ sowie „beschränkten“ oder „unbeschränkten Übertragungen“ (vgl. §§ 4, 6 und 11 PatG 1877 und 1891). Erst spät, nämlich 1981, hat der Gesetzgeber die „Lizenz“ im Patentrecht anerkannt, die 1987 um einen gesetzlichen Sukzessionsschutz ergänzt wurde; die beschränkte oder unbeschränkte Übertragung hat der Gesetzgeber in § 15 Abs. 1 S. 2 PatG ausdrücklich beibehalten. Aus der Gesetzesänderung können daher kaum und schon gar keine eindeutigen Beschränkungen in Bezug auf Verfügungen über das Schutzrecht abgeleitet werden. Nach der Gesetzesbegründung sollte § 15 Abs. 2 PatG daher keine rechtsändernde, sondern nur klarstellende Bedeutung haben.[1]

2

Der vertraglichen und weitgehend privatautonomen Verwertung technischer Schutzrechte kam seit Beginn eines einheitlichen Patentschutzes eine wachsende Bedeutung zu. Das Zivilrecht als zuständige Fachdisziplin hat den Vertrag weitgehend anhand von Sachen und Forderungen konzipiert; immaterielle Rechte – das zeigt schon ein flüchtiger Blick in die Entstehungsgeschichte des BGB – spielten hier keine Rolle. Von Anfang an standen Vertragsrecht und Immaterialgüterrecht daher in einem Spannungsverhältnis, waren und sind die rechtswissenschaftlichen Debatten von der Frage dominiert, ob und inwieweit die vertragsrechtlichen Bestimmungen, auch zivilrechtliche Strukturprinzipien im Immaterialgüterrecht Anwendung finden können bzw. ob Abweichungen vorzunehmen sind. Diese Diskussionen verliefen dort weniger kontrovers, wo die vertraglichen Regelungen sich von vornherein gut mit dem Vertragszweck vereinbaren ließen, etwa bei der Patentveräußerung in der Form eines Rechtskaufs, warfen aber zahlreiche Fragen auf, wenn es um atypische Vertragsformen wie den Lizenzvertrag ging.[2] An dieser Stelle können nur generelle Entwicklungstendenzen dargestellt werden.

3

Rechtsgeschäfte über technische Schutzrechte sind erst im Laufe der Industrialisierung zu einem Gegenstand von Rechtsprechung und – wenn auch mit einiger Verzögerung – der Rechtswissenschaft geworden. Mit der Industrialisierung und dem beachtlichen technologischen Fortschritt in Deutschland gegen Ende des 19. Jahrhunderts kam dem Technologie- und Wissenstransfer der Unternehmen – auch im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr – eine wachsende Bedeutung zu. Bereits die Idee einer Zwangslizenz trug wesentlich zur Entschärfung der Patentkontroverse bei.[3] Da die Akteure in der Regel ihre Monopolrechte nicht aufgeben wollten, spielten vertragliche Partizipationsformen wie die Lizenz eine entscheidende Rolle. Die Lizenz als Gebrauchs- und Nutzungsrecht am Patent lieferte den Zugang zu den wesentlichen Erfindungen in den Jahrzehnten um 1900, etwa auf dem Gebiet der Elektrotechnik, der Chemie und der Pharmazie, der Kraftfahr- und Flugzeugtechnik, bis hin zum Radio- und Rundfunkwesen.[4]

4

Daraus folgte sehr schnell die Notwendigkeit eines effektiven rechtlichen Schutzes der industriellen Lizenznehmer, die nur mit erhöhtem finanziellem und technischem Aufwand die neuen Lizenzprodukte herstellen und vertreiben konnten. Die Geschichte der Lizenz und auch des Lizenzvertrages ist daher von einer zunehmenden Verrechtlichung der Position des Lizenznehmers gekennzeichnet. Während Patentlizenzen anfangs lediglich als eine vom Rechtsinhaber geduldete Nutzung der Erfindung erfasst wurden (sog. negative Lizenz),[5] sollte die Rechtsstellung des Lizenznehmers wachsende Anerkennung erfahren, sei es durch die Begründung eines „positiven“ Nutzungsrechts[6] oder einer „Verdinglichung“ der Lizenz.[7] Diese Konstruktionen waren vom Gesetzeswortlaut gedeckt, der seit 1877 die „beschränkte Übertragung“ des Patentrechts zuließ und damit vor dem BGB und unabhängig von den engen Rechtskategorien des Zivilrechts „jede Art von Rechtsgeschäft über die in dem Patent enthaltenen Befugnisse [zuließ], welche nicht deren Gesamtheit umfaßt“.[8] Damit stand den Autoren – auch unter Modifizierung der sachenrechtlichen Prinzipien des späteren BGB – eine Fülle zivilrechtlicher Teilhabeformen an fremden Erfindungsleistungen zur Verfügung. Bei der Vertragsgestaltung und der Vertragsinterpretation spielten industrielle Interessen eine zentrale Rolle, war „auf die Interessen der Industrie und des Verkehrs Rücksicht zu nehmen“ und daran die „juristische Konstruktion“ anzupassen.[9]

5

Im 20. Jahrhundert gingen bestimmte Industriebereiche dazu über, ihre Technologien – auch unternehmensübergreifend – zu bündeln und sog. Patentgemeinschaften zu bilden;[10]