Pension & Invalidität - Winfried Pinggera - E-Book

Pension & Invalidität E-Book

Winfried Pinggera

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Beschreibung

Invalidität & Pension wirft auch in der 2. Auflage einen Blick hinter die Kulissen der Sozialversicherung und der Gerichte. Im Frage-/Antwort-Stil wird der Weg von der Antragstellung bis zur Gewährung der Pension dargestellt und entsprechend kommentiert. Viele Beispiele, Muster und Formulare machen das Buch zu einer wertvollen Unterstützung für Menschen, die sich über die Voraussetzungen und die Beantragung einer Invaliditäts-, Berufs- und Erwerbsunfähigkeitspension informieren wollen. Aus dem Inhalt: - Wer ist unter welchen Umständen geschützt? - Grundlagen - Welche Rolle spielen andere Bereiche der sozialen Sicherheit? - Kranken-, Unfallversicherung, Arbeitsmarktverwaltung, Bundesamt für Soziales und Behinderung - Mitwirkungspflicht der Versicherten - Alle wissenswerten Details zur Invaliditätspension - Invaliditätspension der Arbeiter/Angestellten/Selbständigen/Bauern - Das Sozialgerichtsverfahren - Von der Klage bis zum Urteil

Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:

EPUB
MOBI

Seitenzahl: 211

Veröffentlichungsjahr: 2014

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MANZ RATGEBER

Pension & Invalidität

Pension & Invalidität

Alles über Ihre Rechte und Pflichten

2. Auflage

von

Dr. Winfried Pinggera

Dr. Walter Pöltner

Dr. Einar Sladecek

Zitiervorschlag: Pinggera/Pöltner/Sladecek, Pension & Invalidität2 (2014)

Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

Sämtliche Angaben in diesem Ratgeber erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr; eine Haftung der Autoren sowie des Verlages ist ausgeschlossen.

ISBN Buch: 978-3-214-00581-8

ISBN E-Book: 978-3-214-00666-2

© 2014 MANZsche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH, Wien

Telefon: (01) 531 61-0

E-Mail: [email protected]

www.MANZ.at

Datenkonvertierung und Satz: Anita Frühwirth

Coverfoto: © bilderstoeckchen – fotolia.com

Druck: CPI – Clausen & Bosse, Leck

VORWORT

Die gesetzliche Pensionsversicherung ist die tragende und stabile Sicherung der Altersvorsorge in Österreich. Allerdings unterliegt dieses System ständigen Anpassungen, um dem Wandel in der Gesellschaft Rechnung zu tragen. Das Jahr 2014 stellt eine zweifache Zäsur in diesem System dar. Einerseits wurde das bestehende Berechnungssystem mit all seiner Komplexität von einem einfachen und transparenten Pensionskonto abgelöst, andererseits wurde die befristete Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension (stufenweise) abgeschafft. Ursache für die letztgenannte Änderung ist die Notwendigkeit, bei gesundheitlichen Einschränkungen des Versicherten nicht die Pension als Lösungsinstrument einzusetzen, sondern die Wiederintegration am Arbeitsmarkt als Ziel zu etablieren. Die dauerhafte Pension ist nur mehr für jene Fälle vorgesehen, in denen eine Reintegration im Beruf mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann.

Rehabilitationsgeld und Umschulungsgeld sind die neuen Instrumente der sozialen Absicherung für gesundheitlich eingeschränkte Versicherte. Der Systemwechsel findet nicht überfallsartig statt, sondern als gleitender Prozess für alle Versicherten, die nach dem 1. 1. 1964 geboren wurden.

Für diesen Ratgeber bedeutet dies, dass immer unterschieden werden muss, wann der Versicherte geboren wurde. Besonderheiten für diese Gruppe der jüngeren Versicherten wurden zur besseren Lesbarkeit kursiv dargestellt.

Als Schnelleinstieg beginnt dieser Ratgeber mit einer „Hitliste“ aus der Sammlung jener Fragen, die im Rahmen der täglichen Arbeit an die Berater der Pensionsversicherungsanstalt gerichtet werden.

Der zweite Teil des Buches behandelt ebenso im Frage- und Antwort- Stil die Grundlagen für die Erlangung einer Leistung aus dem Titel der geminderten Erwerbsfähigkeit.

Im dritten Teil wird ein Überblick über die Möglichkeit der gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche gegeben.

Ein Anhang mit den wichtigsten Formularen und Adressen soll den Leser bei der Verfolgung seiner Ansprüche unterstützen.

Die verschiedenen im Ratgeber angeführten Eurobeträge werden in der Regel einer jährlichen Anpassung unterzogen. Die aktuellen Werte können Sie jederzeit unter www.sozialversicherung.at abrufen.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit sind Frauen, obwohl sie nicht ausdrücklich genannt werden, in den männlichen Formen mitgemeint, es sei denn, es ist aus Gründen des Pensionsantrittsalters nötig, die Geschlechter zu unterscheiden. An allen anderen Stellen bezieht sich die männliche Form auf beide Geschlechter.

Wien, April 2014

Dr. Winfried Pinggera

Dr. Walter Pöltner

Dr. Einar Sladecek

INHALTSVERZEICHNIS

Vorwort

Abkürzungsverzeichnis

41 FRAGEN UND ANTWORTEN INVALIDITÄTSPENSION AUF EINEN BLICK

1.  Ich will in Pension gehen, ab wann kann ich das?

2.  Ich bin zu krank, um bis zum Erreichen der Alterspension (60/65 Jahre) zu arbeiten. Kann ich früher gehen? Und wenn ich früher in Pension gehe, bekomme ich dann Abschläge?

3.  Ich bin krank und kann meinen Beruf nicht mehr aus- üben – muss ich mir eine leichtere Arbeit suchen?

4.  Ich habe keinen Beruf gelernt – kann ich trotzdem in Invaliditätspension gehen?

5.  Wie lange muss ich „krank“ gewesen sein, um in Pension gehen zu können?

6.  In der letzten Zeit wurde mein Gesundheitszustand immer schlechter – wie komme ich zu einer gesundheitlichen Rehabilitation?

7.  Wie alt muss ich sein, um einen Antrag auf Invaliditäts-/ Berufsunfähigkeitspension zu stellen?

8.  Ich habe mich in der Arbeit schwer verletzt und kann jetzt meinen Beruf nicht mehr ausüben. Was muss ich tun?

9.  Wo kann ich meinen Pensionsantrag stellen?

10.  Muss ich vorher zum Arzt gehen? Welche Unterlagen muss ich mitsenden?

11.  Wo und wie finden die medizinischen Untersuchungen statt?

12.  Wie lange dauert das Verfahren?

13.  Ich bin noch berufstätig – muss ich vor dem Pensionsantrag meinen Beruf aufgeben?

14.  Was passiert mit meinem Dienstverhältnis während der befristeten Pension?

15.  Wie hoch ist die Pension?

16.  Da ich vor dem 1. 1. 1964 geboren bin, bekomme ich keine befristete Invaliditäts-/Berufsunfähigkeitspension, sondern ein Rehabilitationsgeld – was ist das?

17.  Nachdem ich jetzt Rehabilitationsgeld beziehe, bekomme ich einen „Case Manager“ – was macht der?

18.  Muss man sich die Pension auf ein Konto überweisen lassen oder bekommt man sie auch bar nach Hause geschickt?

19.  Darf ich etwas dazuverdienen?

20.  Ändert sich die Zuverdienstmöglichkeit, wenn ich das Regelpensionsalter (60/65) erreicht habe?

21.  Ich habe Kinder, bekomme ich einen Zuschuss?

22.  Hat meine Frau einmal als Witwe einen Pensionsanspruch?

23.  Bekomme ich eine Ausgleichszulage zur Invaliditätspension?

24.  Wie wirken sich die Pensionsreformen der letzten Jahre auf meinen Pensionsanspruch aus?

25.  Was ist mit der Arbeitslosenversicherung – kann ich, wenn ich einen Nebenjob hatte, eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung bekommen?

26.  Mein AMS-Berater hat gesagt, ich sei invalid, ich solle in die Gesundheitsstraße – bekomme ich dann automatisch die Pension?

27.  Ich beziehe eine Leistung des AMS – wirkt sich das auf die Pension aus?

28.  Meine Pension wurde befristet – worauf muss ich achten?

29.  Gilt mein Pensionsantrag als Krankenstand?

30.  Ich habe gehört, es gibt ein „Kompetenzzentrum für Begutachtung“ – kann ich mich dort einfach untersuchen lassen?

31.  Ich habe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz 80 % MdE – bin ich damit pensionsberechtigt?

32.  Was ist berufliche Rehabilitation? Man hat mir gesagt, ich bekäme keine befristete Pension (weil ich nach 1. 1. 1964 geboren bin), sondern eine berufliche Reha?

Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!

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