Praxishandbuch Security - Marcel Kuhlmey - E-Book

Praxishandbuch Security E-Book

Marcel Kuhlmey

4,8

Beschreibung

Erstes umfassendes Handbuch Das "Praxishandbuch Security" ist das erste umfassende Handbuch für die Aus- und Weiterbildung der Sicherheitsdienste, das alles Wissenswerte zu • Aufgabenfeldern • Einsätzen • Maßnahmen • Meldungen • Daten- und Rechtssicherheit anschaulich erklärt und konkrete Handlungsanweisungen und Entscheidungshilfen gibt. 32 nützliche Checklisten In der Praxis helfen 32 Checklisten unter anderem zu • Arbeitsschutz • Bombendrohungen • Diebstahlanzeige • Streifengang • Verkehrsunfallaufnahme • Brandfall und Notfall • Eigensicherung • Personenbeschreibung • Räumung und Evakuierung • Waffen und Munition bei Fragen und Problemen schnell weiter. Mit Security-Lexikon Das Security-Lexikon - Seculex - erklärt die wichtigsten Begriffe und Definitionen von A wie Abdruckspuren bis Z wie Zuverlässigkeitsprüfung. Besonders empfehlenswert für Mitarbeiter in Sicherheitsdiensten, aber auch für Führungskräfte ohne Sicherheitsausbildung, z.B. Facility Manager und Sicherheitsbeauftragte. Aber auch Mitarbeitern in Berufen mit teilweisem Sicherheitsbezug, z.B. Hausmeistern, Ordnern, Pförtnern, Parkplatzeinweisern und Haushütern, steht mit dem Handbuch ein informatives Nachschlagewerk für Ausbildung und Praxis zur Verfügung.

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Praxishandbuch Security

Marcel Kuhlmey

Professor für Risiko- und Krisenmanagement an der Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin, Dekan des Fachbereichs Polizei- und Sicherheitsmanagement

Christoph Öxle

Sicherheitsberater und Trainer, Senior Consultant bei einem führenden Dienstleister im Risiko- und Krisenmanagement

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek | Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über www.dnb.de abrufbar.

Print ISBN 978-3-415-05192-8 E-ISBN 978-3-415-05546-9

© 2015 Richard Boorberg Verlag

E-Book-Umsetzung: Datagroup int. SRL, Timisoara

Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlages. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG | Scharrstraße 2 | 70563 Stuttgart Stuttgart | München | Hannover | Berlin | Weimar | Dresdenwww.boorberg.de

Vorwort

Die Aufgaben im gewerblichen, betrieblichen und kommunalen Sicherheitsbereich steigen stetig und nehmen in ihrer Komplexität zu. Bis zum heutigen Tage gibt es im Sicherheitsbereich für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weder verlässliche, einheitliche Handlungsanweisungen noch detaillierte Hinweise zum kompetenten und zielgerichteten Einschreiten. Gefordert sind kompetente Entscheidungen, gefolgt von der praktischen Fertigkeit, die Maßnahmen ebenso kompetent umzusetzen. Oftmals bleibt nur ein kurzes Zeitfenster zur Umsetzung sinnvoller Maßnahmen.

Mit dem vorliegenden Buch erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sicherheitsbereich praxistaugliche Entscheidungshilfen, Hintergrundinformationen, konkrete Handlungsanweisungen und sofort einsetzbare Checklisten. Einfache Praxistipps sind direkt umsetzbar. Das Buch ist geeignet als ständiger Begleiter im Arbeitsalltag, um den richtigen Hinweis und Rat zu geben. Die einzelnen Kapitel sind ferner optimal zur innerbetrieblichen Weiterbildung und zur Vor- und Nachbereitung von Einsätzen geeignet.

Das Buch berücksichtigt das komplette Spektrum aller Standardmaßnahmen. Dabei stellen die möglichen und zu treffenden Maßnahmen immer eine Auswahl dar, so dass nicht alle Ausführungen abschließend und vollständig sein können. Besonderes Augenmerk liegt auf Bereichen, die in der Praxis häufig zu Problemen führen. Die Erklärungen sind einfach, verständlich und mit anschaulichen Beispielen ergänzt. Da der Umgang mit Fachbegriffen für eine professionelle Arbeit unerlässlich ist, sind im hinteren Teil des Buches wichtige Begriffe einfach und verständlich erklärt.

Die Idee zum Buch entstand bei einer Auditierung. Dabei wollte der Sicherheitsverantwortliche eines Unternehmens zeigen, dass Schutzhunde ständig auf dem Betriebsgelände verfügbar sind. Die Art und Weise, wie in der Sicherheitszentrale per Funk versucht wurde, den Hundeführer in das Sichtfeld einer Überwachungskamera zu lotsen, war nicht erfolg­versprechend. Wenn zentrale Grundfertigkeiten, wie die Kommunikation per Funk, fehlen, ist die Diskussion über Sicherheitskonzepte absurd.

In dem nun vorliegenden Buch sind wichtigste Grundlagen einfach erklärt, um grundlegende Maßnahmen professionell umsetzen zu können. Angesprochen sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sicherheitsbereich, unabhängig von der jeweiligen Hierachiebene, ebenso auch Personen, die nur am Rande mit Sicherheitsaufgaben betraut sind, wie Pförtner oder Haushüter.

Die Autoren des Buches waren bemüht, den aktuellen Stand auszuwerten und darzulegen. Entscheidungshilfen und Handlungsanweisungen für die Praxis unterliegen jedoch dem stetigen Wandel und leben von ihrer Aktualität. Deshalb sind wir für Verbesserungsvorschläge und Anregungen dankbar, die der Weiterentwicklung des Buches dienen. Gerne nehmen wir diese für weitere Auflagen auf.

Ganz persönlicher Dank gilt Anne Enke, Kathleen Peters, Dirk Stephan, Claus Gerber, Lili Hammler und Hans-Jörn Bury.

Im Juni 2015

Die Autoren

Inhalt

Vorwort

Kapitel A Aufgabenfelder

1. Allgemeines

2. Doorman

3. Ermittlungsdienst

4. Einzelhandel

5. Tor- und Empfangsdienst

6. Interventionsdienst

7. Objektschutz

8. Personenschutz

9. Revier- und Kontrolldienst

10. Schlüsseldienst/Schließdienst

11. Veranstaltungsdienst

12. Werkschutz

13. Geld- und Werttransport

14. Fluggastkontrolle

15. Corporate Security, Compliance, IT-Security

16. Funktionen mit Sicherheitsbezug

Kapitel B Einsatzfälle

1. Dienstanweisungen

1.1 Rechtsstellung des Sicherheitsmitarbeiters

1.2 Allgemeine Dienstanweisung

1.3 Objektbezogene Dienstanweisungen

1.4 Haftung des Sicherheitsunternehmers

2. Alarm

2.1 Vorgehensweise bei Einbruch-Alarmen

2.2 Vorgehensweise bei Überfall-Alarmen

2.3 Vorgehensweise bei Feueralarmen

3. Amoktat

3.1 Anhaltspunkte für eine Amoksituation

3.2 Ablauf einer Amoktat

3.3 Verhaltensweisen während einer Amoktat

4. Arbeitsunfall

5. Bombendrohung

5.1 Androhen von Anschlägen

5.2 Verhalten bei Drohanruf

5.3 Erkennen von USBV (Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtung)

5.4 Verhalten bei Auffinden sprengstoffverdächtiger Gegenstände

6. Brandschutz

6.1 Die Brandmeldezentrale (BMZ)

6.2 Die optisch-akustische Signalisierung

6.3 Der Feuerwehrschlüsselkasten (FSK)

6.4 Die verschiedenen Brandmelder

7. Dokumentenfälschung

7.1 Fälschungsarten

7.2 Fälschungsmerkmale

7.3 Erkennen von Fälschungen

7.4 Sicherheitsmerkmale des neuen bundesdeutschen Personalausweises

8. Einbruchschutz

9. Erpressungsversuch

9.1 Erstellung des Krisenplans

9.2 Reaktion auf einen Erpressungsversuch

10. Falschgeldverdacht

10.1 Falschgeld erkennen

10.2 Vorgehensweise bei verdächtigem Geld

11. Funkverkehr

11.1 Grundsätze des Funkverkehrs

11.2 Gesprächsbeispiele

11.3 Lautstärke und Verständigung

11.4 Alarm- und Notfallmeldungen

11.5 Kurzmeldungen

11.6 Funktechnik

11.7 Technische Erweiterungen

12. Verbotene Gegenstände und Führen von Waffen

12.1 Taschenmesser

12.2 Schlagstock

12.3 Abwehrsprays

12.4 Verhalten bei der Feststellung von Verstößen

Kapitel C Maßnahmen

1. Absperrung

1.1 Ziel und Anlass der Absperrung

1.2 Grundsätze der Absperrung

1.3 Arten der Absperrung

1.4 Praxistipps

2. Durchsuchung

2.1 Ziel und Anlass der Durchsuchung

2.2 Grundsätze der Durchsuchung

2.3 Praxistipps

2.4 Sonderfall: Sprengstoffverdacht

3. Räumung und Evakuierung

3.1 Ziel und Anlass von Räumung/Evakuierung

3.2 Grundsätze der Räumung/Evakuierung

3.3 Praxistipps

4. Tatortarbeit

4.1 Ziel und Anlass der Tatortarbeit

4.2 Grundsätze

4.3 Praxistipps

5. Befragungen

5.1 Zweck und Ziel von Befragungen

5.2 Fragearten

5.3 Praxishinweise

6. Eigensicherung

6.1 Allgemeines

6.2 Bewährte Verhaltenstipps der Eigensicherung

7. Einweisen

7.1 Menschen Zeichen geben

7.2 Einweisen von Fahrzeugen

7.3 Vorbereiten eines Hubschraubereinsatzes und seine Einweisung

8. Erste Hilfe

8.1 Überblick verschaffen

8.2 Eigensicherung

8.3 Erste Hilfe leisten – medizinisch

8.4 Erste Hilfe leisten – psychologisch

8.5 Praxistipps zur psychologischen Ersten Hilfe

9. Festnahme

9.1 Grundsätzliches Vorgehen bei der Festnahme

9.2 Festnahme in offenbar problemlosen Situationen

9.3 Eigensicherung in einem Raum

9.4 Verfolgung eines Täters

10. Fesselung

10.1 Gefahren beim Fesseln

10.2 Grundsätze des Fesselns

10.3 Metallfesseln

10.4 Einmalhandfesseln

10.5 Klettbandfesseln

10.6 Praxistipps

11. Personen- und Fahrzeugkontrolle

11.1 Ziele und Anlass von Kontrollen

11.2 Adressaten

11.3 Rechtliche Grundlagen

11.4 Grundsätze für Personenkontrollen

11.5 Grundsätze für Fahrzeugkontrollen

12. Löschen

12.1 Maßnahmen

12.2 Löschmittel

12.3 Sonderfall: Brennende Person

12.4 Löschtaktik

12.5 Praxistipps

13. Aufnahme eines Verkehrsunfalls

Kapitel D Informationssicherheit

1. Geheimschutz

1.1 Personeller Geheimschutz

1.2 Arten der Sicherheitsüberprüfung

1.3 Aufbewahrung

2. Sicherheit im Internet

2.1 Sicherheitstipps für Internetnutzer

2.2 Smartphones

2.3 Passwörter

3. Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen

4. Grundzüge des Datenschutzrechts

4.1 Anspruch auf Datenschutz

4.2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

4.3 Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung (§ 4 BDSG)

4.4 Datenvermeidung und Datensparsamkeit (§ 3 a BDSG)

4.5 Beauftragter für den Datenschutz (§ 4 f BDSG)

4.6 Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (§ 6 b BDSG)

Kapitel E Meldungen

1. Fahrzeugbeschreibung

1.1 Insassen

1.2 Kennzeichen

1.3 Fahrzeug

1.4 Praxistipps

2. Fundmeldung

2.1 Auffinden oder Übergabe eines verlorenen Gegenstandes

2.2 Weiterleiten an das Fundbüro

2.3 Aushändigung an den Eigentümer

3. Personenbeschreibung

3.1 Schnelle Personenbeschreibung

3.2 Kategorisierung

3.3 Gesichtsbeschreibung

3.4 Praxistipps

4. Situationsbeschreibung

4.1 Situationsbeschreibung

5. Verlustmeldung

5.1 Inhalte einer Verlustmeldung

5.2 Verlust von amtlichen Ausweisdokumenten

Kapitel F Rechtsgrundlagen

1. Berufsgenossenschaftliche Vorschriften

1.1 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“

1.2 DGUV Vorschrift 9 „Sicherheits- und Gesundheitsschutz­kennzeichnung“

1.3 DGUV Vorschrift 23 „Wach- und Sicherungsdienste“

2. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

2.1 Minderjährige und ihre Verantwortlichkeit (§ 828 BGB)

2.2 Eigentümer, Besitzer und Besitzdiener

2.3 Schadensersatzpflicht

2.4 Rechtfertigungsgründe und Jedermannsrechte

2.5 Schikaneverbot (§ 226 BGB)

3. Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe im StGB

3.1 Notwehr (§ 32 StGB)

3.2 Rechtfertigender Notstand (§ 34 StGB)

3.3 Entschuldigender Notstand (§ 35 StGB)

4. Vorläufiges Festnahmerecht (§ 127 StPO)

5. Versammlungsrecht

5.1 Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG)

5.2 Rechte und Pflichten des Veranstaltungsleiters

5.3 Pflichten und Eigenschaften der Ordner

5.4 Überblick über das Versammlungsrecht

Kapitel G Gesundheit

1. Drogen und illegale Betäubungsmittel

1.1 Nikotin

1.2 Alkohol

1.3 Cannabis/Marihuana

1.4 Psychostimulanzien

1.5 Ecstasy

1.6 Opiate

1.7 Halluzinogene

1.8 Mischformen

1.9 Neue Formen/Designerdrogen

2. Stress

Checklisten

1. Arbeitsschutz

2. Bombendrohung

3. Diebstahlanzeige

4. Drohbrief

5. Einsatzvorbereitung

6. Einsatzvorbereitung mit Führungsaufgaben

7. Meldungen

8. Risikoanalyse Gebäude

9. Risikoanalyse Personenschutz

10. Streifengang

11. Verkehrsunfallaufnahme

12. Wachbuch

13. Waffenträger im Einsatz

14. Alarmverfolgung

15. Brandfall und Notfall

16. Brandklassen und Löschmittel

17. Dienstanweisung

18. Dienstleistungsnachweis

19. Durchsuchung nach sprengstoffverdächtigen Gegenständen

20. Checkliste Buchstabieralphabet

21. Gefahrenabwehrplan

22. Gefahrgüter und Gefahrstoffe

23. Kontrollen

24. Meldung

25. Fundmeldung

26. Personenbeschreibung

27. Räumung und Evakuierung

28. Sicherheitskonzept für Veranstaltungen

29. Informationsquellen vor Veranstaltungen

30. Veranstaltungsmeldung

31. Verdächtige (Post-)Sendungen

32. Waffen und Munition

Seculex

Stichwortverzeichnis

Autoren und Verlag lehnen jegliche Haftung für allfällige Schäden oder Folgen ab, die sich aus dem Gebrauch oder Missbrauch der hier vorgestellten Informationen ergeben. Insbesondere bei verhaltens-, rechts- und gesundheitsbezogenen Entscheidungen empfehlen wir, grundsätzlich mehrere Informationsquellen zu nutzen und fachkundige Beratung zum Einzelfall einzuholen. Auch bei größter Sorgfalt können einzelne Informationen rechtlich falsch sein oder gesundheitsgefährdende Empfehlungen enthalten.

Kapitel A Aufgabenfelder

1. Allgemeines

In den vergangenen Jahren ist die Bandbreite von Sicherheitsdienstleistungen und somit auch die Zahl der Beschäftigten kontinuierlich angestiegen.

Im öffentlichen Raum sind weiterhin grundsätzlich die Polizei und das Ordnungsamt für die Wahrnehmung von Sicherheitsaufgaben zuständig. Werden Sicherheitsdienstleister dort z. B. als Citystreife oder Detektive tätig, dürfen sie nur Jedermannsrechte wahrnehmen. Auf Privatbesitz können ihnen weitergehende Rechte zustehen. Einen Auftrag des Besitzers vorausgesetzt, können ihnen als sogenannte Besitzdiener auch nachfolgend beschriebene Aufgaben übertragen werden.

In Bezug auf einige Aufgaben bestehen besondere Regelungen wie beispielsweise für die Fluggastkontrolle. Auch wurden 2013 in der Gewerbeordnung Bestimmungen über die Begleitung von Hochseeschiffen durch Sicherheitsdienstleister ergänzt. Ein Blick auf andere Staaten lässt vermuten, dass in Zukunft weitere Aufgaben hinzukommen werden, hierzu zählt die Begleitung von Schwertransporten, die Verkehrsüberwachung, die Aufnahme von Bagatellunfällen, der Umweltschutz, Feuerwehr, Sanitäts-, Gesundheits- und Rettungsdienste und der Katastrophenschutz. In Teilen Deutschlands gibt es bereits erste Entwicklungen in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr.

2. Doorman

Der Doorman (auch shop guard) wird im Einzelhandel eingesetzt und ist Teil des Sicherheitskonzepts. Er sorgt für die Sicherheit im Geschäft und soll aufgrund seiner diskreten Anwesenheit sowohl den Kunden als auch den Mitarbeitenden ein Sicherheitsgefühl vermitteln. Im Rahmen seiner Tätigkeit gehört es auch dazu, Anliegen des Auftraggebers zu erfüllen. Da er jedoch nicht zu dem Verkaufspersonal gehört, muss er keine Beratungs- oder Verkaufsgespräche führen. Sein Auftrag ist der Eigentumsschutz. Sein Auftreten und sein Erscheinungsbild sind die Visitenkarte des Auftraggebers und des eigenen Unternehmens.

Mindestqualifikation:

Der Doorman schützt gewerblich fremdes Eigentum und wird in der Regel mit Ladendetektiven gleichgesetzt. Er muss daher über einen Sachkundenachweis nach § 34a Abs. 1 Satz 6 GewO verfügen.

3. Ermittlungsdienst

Im Rahmen von Ermittlungsdiensten erheben Privatpersonen Beweise – in der Regel für straf- oder zivilrechtliche Verfahren. Ihre Auftraggeber können Privatpersonen oder Unternehmen, aber auch Behörden sein. Im Rahmen ihrer Ermittlungstätigkeit erheben sie Personen- und Sachbeweise, insbesondere durch Nachforschung, Beobachtung, Überwachung, Überprüfung, und sichern diese.

Mindestqualifikation:

Die Bezeichnung Detektiv ist nicht gesetzlich geschützt. Sofern Detektive keine der in § 34a Abs. 1 GewO genannten Aufgaben wahrnehmen, bedürfen sie keiner Erlaubnis. Eine Ausnahme stellt der Kaufhausdetektiv dar, weil er fremdes Eigentum schützt. Dieser muss die Sachkundeprüfung abgelegt haben (siehe unter Einzelhandel).

Zu den Tätigkeitsfeldern der Ermittlungsdienste gehören:

Abwehr von Wirtschaftskriminalität (Lauschangriffe, Sabotage, ­Know-how-Schutz),

Verhinderung und Aufklärung von Straftaten wie Untreue, Betrug, ­Unterschlagung, Diebstahl – auch durch Innentäter,

Personalienfeststellungen/Identitätsüberprüfungen einschließlich ­Anschriftenermittlung,

Aufklärung von Ehe- und Familienstreitigkeiten,

Sorgerechts- und Unterhaltsangelegenheiten,

Ermittlung von Schuldnern,

Zeugenfeststellungen sowie

Fotodokumentation und Videoüberwachung.

4. Einzelhandel

Im Einzelhandel liegt der Fokus der privaten Sicherheit insbesondere auf dem Bereich des Laden-/Kaufhausdetektives. Ähnlich wie im Rahmen der Ermittlungsdienste besteht seine Aufgabe darin, Personen zu beobachten und zu überwachen. Sofern ein Eigentumsdelikt vorliegt, kann er aufgrund der Jedermannsrechte/Selbsthilferechte eingreifen. Darüber hinaus setzt er für den Auftraggeber das Hausrecht durch.

Mindestqualifikation:

Personen, die im Einzelhandel gewerbsmäßig fremdes Eigentum oder Personen schützen, bedürfen eines Sachkundenachweises nach § 34a Abs. 1 Satz 6 GewO.

5. Tor- und Empfangsdienst

Die Mitarbeiter des Tor- und Empfangsdienstes können je nach Auftrag Einlass- und Zugangskontrollen durchführen, Besucher begrüßen, informieren und im Haus leiten. Hierzu zählen auch die Identitätsprüfung der Besucher sowie deren Anmeldung. In der Regel ist es auch Aufgabe des Empfangsdienstes, die Kommunikationsanlagen zu bedienen, insbesondere den Telefondienst zu übernehmen, und die Anlieferung der Waren zu überwachen.

Im Speziellen obliegt dem Tordienst die Überwachung, Regelung und Kontrolle des gesamten Verkehrs an den Ein- und Ausgängen einer Liegenschaft. Zu dem Verkehr zählen der Personen-, Fahrzeug-, Waren- und Güterverkehr.

Die Tätigkeiten des Tor- und Empfangsdienstes sind zusammenfassend:

Zugangskontrolle von Personen,

Zufahrtskontrolle von Fahrzeugen,

Empfang und Anmeldung von Besuchern,

Dokumentation dieser Ereignisse, inkl. Verwaltung von Berechtigungen und Frachtpapieren,

Bedienung von Schranken.

Mindestqualifikation:

Der Empfangs- und Tordienst dient der Bewachung von Leben und Eigentum des Auftraggebers. Mitarbeiter des Empfangs- und Tordienstes müssen daher einen Unterrichtungsnachweis vorlegen können (§ 34a Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 Nr. 3 GewO).

6. Interventionsdienst

Aufgabe des Interventionsdienstes (auch Alarm- und Interventionsdienst genannt) ist es, rund um die Uhr eingehende Alarme in der Notruf- und Service-Leitstelle nachzuverfolgen und zu kontrollieren. Am Ereignisort überprüft der Interventionsdienst das Objekt, leitet erforderlichenfalls erste Sofortmaßnahmen ein und unterstützt die Polizei.

Mindestqualifikation:

Der Interventionsdienst dient der Bewachung von Leben und Eigentum des Auftraggebers. Mitarbeiter des Interventionsdienstes müssen daher einen Unterrichtungsnachweis vorlegen können (§ 34a Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 Nr. 3 GewO).

7. Objektschutz

Der Objektschutz dient der Abwehr und der Verhinderung von Gefahren, die militärischen oder privaten Objekten selbst sowie den sich darin befindlichen Personen drohen. Dies kann auch den Schutz vor unbefugtem Zugriff auf Sachen und Informationen umfassen.

Der Objektschutz hat vorwiegend präventiven Charakter. Bei einem Schadensfall soll er das Ausmaß auf ein Minimum reduzieren. Die einzelnen Maßnahmen des Objektschutzes orientieren sich an dem jeweiligen Sicherheitsbedürfnis des Objekts und dem Schutzauftrag. Sie umfassen beispielsweise:

Umfeldmaßnahmen, insbesondere Aufklärung,

Äußere und innere Absperrungen mit Zugangs- und Ausgangs­kontrollen,

Kontroll- und Streifendienste,

Postendienste,

Pforten- und Empfangsdienste,

Überwachung und Kontrolle von Gefahrenmeldeanlagen,

Dienste in Sicherheits- oder Einsatzzentralen,

Verwaltung der Schließanlage,

Verwaltung des Ausweissystems,

Durchsuchung sowie

Umgang mit technischen Sicherungseinrichtungen, wie z. B. die Bedienung der Alarm- und Videotechnik.

Mindestqualifikation:

Im Rahmen des Objektschutzes wird gewerbsmäßig zumindest Eigentum geschützt, so dass ein Unterrichtungsnachweis vorliegen muss.

8. Personenschutz

Der Personenschutz dient der Abwehr von Angriffen Dritter auf die körperliche Unversehrtheit einer Person (Schutzperson). Zum Personenschutz gehören Tätigkeiten bzw. Fertigkeiten wie beispielsweise

Informationsbeschaffung,

Aufklärung und Observation,

Beobachtung,

Begleitschutz sowie

Umgang mit Einsatzmitteln.

Mindestqualifikation:

Personenschützer müssen rechtlich die Teilnahme am Unterrichtungsverfahren gemäß § 34a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GewO nachweisen. Da in diesem Unterrichtungsverfahren Personenschutz theoretisch und praktisch nicht unterrichtet wird, sind Mitarbeiter im Personenschutz in der Regel weitergehend ausgebildet.

9. Revier- und Kontrolldienst

Revier- und Kontrolldienst bedeutet die präventive Kontrolle von Objekten sowie deren Umfeldüberwachung. Dies umfasst auch das Erkennen von Bränden, sonstigen Gefahren, Schäden und Störungen sowie ggf. das Treffen erster Gegenmaßnahmen. Die Tätigkeiten des Revier- und Kontrolldienstes sind im Einzelnen:

turnusmäßige Kontrollgänge,

Sonderkontrollgänge im Fall von Meldungen, zum Beispiel bei Einbruchsalarm,

City-Streifen im öffentlichen Raum, um Präsenz zu zeigen,

Beobachten und Melden.

Mindestqualifikation:

Für den Revier- und Kontrolldienst muss die Teilnahme am Unterrichtungsverfahren nach § 34 a GewO nachgewiesen werden. Sofern eine Tätigkeit als Citystreife wahrgenommen wird, gilt dies als Kontrollgang im öffentlichen Raum, so dass ebenso ein Sachkundenachweis nach § 34 a GewO vorliegen muss.

10. Schlüsseldienst/Schließdienst

Der Schlüssel- oder Schließdienst stellt sicher, dass nur autorisierte Personen Zugang zu einem Objekt und Räumen erhalten, während Unbefugten der Zutritt verweigert wird.

Der Dienst ist Teil des Revierdienstes und hat insbesondere folgende Aufgaben:

Bestellen von Schließzylindern und Schlüsseln,

Führung der Schlüsselkartei/-datei und Schlüsselausgabe,

Ausgabe von Schließzylindern,

Führung des Schließplans,

Sichere Aufbewahrung der Schließscheine,

Bearbeitung von Verlustmeldungen (Schlüssel),

Kontrolle des Bestands und des Besitzes von Schlüsseln sowie

Verwaltung von elektronischen Zutrittskontrollsystemen.

Mindestqualifikation:

Für die Wahrnehmung der Tätigkeit muss die Teilnahme am Unterrichtungsverfahren nach § 34 a GewO nachgewiesen worden sein.

11. Veranstaltungsdienst

Der Veranstaltungsdienst soll einen störungsfreien Veranstaltungsablauf gewährleisten sowie die Veranstaltungsteilnehmer und unbeteiligte Dritte schützen. Je nach Art der Veranstaltung (wirtschaftliche, kulturelle, sportliche, kirchliche etc.) können die wahrzunehmenden Tätigkeiten sehr unterschiedlich sein. Beispielhaft sind zu nennen:

Einlasskontrolle und ggf. Überprüfung der mitgeführten Gegenstände,

Kontrolle der Zugangsberechtigung – auch innerhalb des Veranstaltungsgeländes,

Bühnenschutz,

Kassendienst,

Parkplatzbewachung,

Besetzen der Notausgänge,

Freimachen und Freihalten der Not- und Rettungswege,

Schutz der Versorgungseinrichtungen,

Besuchersteuerung,

Intervention im Störungsfall,

Streifentätigkeit im Veranstaltungsbereich und

Schutz von Personen innerhalb der Veranstaltungsstätte.

Mindestqualifikation:

Die Zulassungsvoraussetzungen orientieren sich an der konkret wahrzunehmenden Aufgabe im Veranstaltungsdienst. Keine Bewachungstätigkeit im Sinne des § 34 a GewO liegt bei Hostessendiensten, Kartenabriss im Einlassbereich, Auskunfts- und Informationstätigkeiten, Parkplatzdiensten sowie Bewachungstätigkeiten durch eigene Mitarbeiter vor.

Der Unterrichtungsnachweis nach § 34 a GewO ist hingegen erforderlich für die Wahrnehmung von Tätigkeiten im Einlassbereich, das Besetzen von Notausgängen, im Backstagebereich sowie für Streifen- und Kontrollgänge im Veranstaltungsbereich.

12. Werkschutz

Der Werkschutz ist ein Bestandteil der betrieblichen Gefahrenabwehr und arbeitet mit anderen Organisationseinheiten des Unternehmens zusammen. Er vertritt die Interessen des Unternehmens in Fragen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, der Strafverfolgung sowie der Prävention. Gefahren können beispielsweise ausgehen von bautechnischen Einrichtungen, Produktions- und Betriebsstoffen, Organisationsverschulden, fehlerhaften Verfahren, Fehlverhalten von Menschen, strafbaren Handlungen oder Naturereignissen.

Mindestqualifikation:

Für die Wahrnehmung der Tätigkeit muss die Teilnahme am Unterrichtungsverfahren nach § 34 a GewO nachgewiesen werden.

13. Geld- und Werttransport

Geld- und Werttransporteure sind für die auftragsgemäße und sichere Übernahme und Übergabe von Geld und sonstigen Werten verantwortlich. Hierzu gehört auch die Geldautomatenbefüllung und Geldkommissionierung für Kunden. In der Regel werden speziell gesicherte und/oder gepanzerte Werttransportfahrzeuge eingesetzt.

Mindestqualifikation:

Für die Wahrnehmung der Tätigkeit muss der Nachweis der Teilnahme am Unterrichtungsverfahren nach § 34 a GewO vorliegen.

14. Fluggastkontrolle

Die Fluggastkontrolle ist nach § 5 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) zulässig, wenn der Sicherheitsbereich eines Flughafens von Dritten betreten wird. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundespolizei, die diese Aufgabe in der Regel privaten Sicherheitsdienstleistern überträgt. Im Rahmen dieser Aufgabe führen die Luftsicherheitsassistenten beispielsweise folgende Tätigkeiten aus:

Personenkontrolle inkl. Leibesvisitationen,

Gepäckkontrolle sowie

Bedienung von Röntgenkontrollgeräten.

Mindestqualifikation:

Die Sicherheitsmitarbeiter bedürfen eines Sachkundenachweises nach § 34 a GewO. Darüber hinaus müssen sie eine Prüfung nach § 5 LufSiG erfolgreich abgelegt haben.

15. Corporate Security, Compliance, IT-Security

Zuvor genannte Aufgabenfelder zählen im Unternehmensumfeld zu Arbeitsfeldern mit physischem Aufgabencharakter, z. B. Überwachung von „Diebstahl“ und „Zutritt“. IT-Security ist ein Aufgabengebiet der IT (Informationstechnologie). Corporate Security und Compliance sind dagegen Fachabteilungen in meist größeren Unternehmensstrukturen. Im Aufgabengebiet Compliance werden Aufgaben wie z. B. Korruption und Geheimnisverrat bearbeitet. Im Feld der Corporate Security werden z. B. strategische Sicherheitsentscheidungen getroffen, z. B. ob und wie die Wertschöpfungskette gegen Störungen durch Kriminalität und Unfälle gesichert wird.

Dezentrale Sicherheitsstrukturen in Unternehmen erfordern zwischen allen Sicherheitsverantwortlichen Kommunikation untereinander, zur Lagebewertung und zum Erkennen konzertierter Angriffe.

Mindestqualifikation:

Es steht den Unternehmen frei, die Stellen mit geeignetem Personal zu besetzen. Im Bereich Corporate Security und Compliance sind juristische, kaufmännische und kriminalistische Qualifikationen gefragt, in der IT-­Security IT-Kenntnisse.

16. Funktionen mit Sicherheitsbezug

Nahezu alle beruflichen Tätigkeiten haben einen Sicherheitsbezug. Viele Tätigkeiten weisen einen starken Sicherheitsbezug auf, hierzu zählen beispielsweise

Parkplatzeinweiser

Haushüter

Hausmeister

Kassierer, insbesondere alleine arbeitende Kassierer z. B. in einer Tankstelle

Pförtner und Nachtportiers

Ordner

Was diese Tätigkeiten vereint, ist der Umstand, dass die Auftrag- bzw. Arbeitgeber Sicherheitsaufgaben explizit an diese Mitarbeiter delegieren, z. B. Überwachungsaufgaben und Ausübung des Hausrechts. Dieses Buch richtet sich nicht nur an Sicherheitspersonal, sondern auch an eben genanntes Personal, das nur zum Teil Aufgaben mit Sicherheitsbezug wahrnimmt.

Mindestqualifikation:

Für die hier genannten Tätigkeiten schreibt der Gesetzgeber keinerlei Mindestqualifikationen vor. Ein Graubereich besteht bei Parkplatzeinweisern und Haus­hütern, da Auftraggeber die wahrzunehmenden Sicherheitsaufgaben bewusst schwächer darstellen können, um die verpflichtende Unterrichtung nach § 34a Gewerbeordnung zu umgehen. Gerichte haben entschieden, dass die Unterrichtung nach § 34 a Gewerbeordnung erst erforderlich ist, wenn für externe Dienstleister die Sicherheitsaufgaben die Hauptleistungen für externe Dienstleister darstellen.

Sicherheitsmitarbeiter im Angestelltenverhältnis des Objektbetreibers brauchen nach aktueller Rechtslage keine Mindestqualifikation, auch wenn die Wahrnehmung von Sicherheitsaufgaben deren Hauptleistung ist.

Kapitel B Einsatzfälle

1. Dienstanweisungen

Der Besitzer oder Eigentümer eines Objektes schließt mit dem Sicherheitsunternehmer einen Werkvertrag über die Bewachung seines Objektes. Grundsätzlich ist der Besitzer/Eigentümer den Mitarbeitern des Sicherheitsunternehmers gegenüber nicht direkt weisungsbefugt. Ausnahmen dazu sind die Anweisungen zu Handlungen in Not- und Katastrophenfällen, die auf einer anderen Rechtsgrundlage beruhen (z. B. Landesfeuerwehrgesetze).

Ein wichtiger und auch rechtlich geforderter Bestandteil der Bewachung sind die . Sie sind vom Auftragnehmer – also vom Sicherheitsunternehmer – zu erstellen und werden dem Sicherheitsmitarbeiter (dieser Begriff bezieht sich auf männliche und weibliche Mitarbeiter/-innen) von seinem Arbeitgeber ausgehändigt. Im Separatwachdienst hat sich die Aufteilung in eine und eine bewährt. Besteht ein Leistungsverzeichnis zum Bewachungsvertrag, so ist die objektbezogene Dienstanweisung die der darin geforderten . Wenn kein Leistungsverzeichnis vorhanden ist, beschreibt der objektbezogene Teil der Dienstanweisungen die vom Sicherheitsunternehmer zu erbringenden Leistungen.

Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!

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