Praxiswissen Betreuung - Volker Thieler - E-Book

Praxiswissen Betreuung E-Book

Volker Thieler

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Beschreibung

Immer mehr Menschen sind im Alter auf Betreuung angewiesen. Doch hinsichtlich der rechtlichen Situation klafft bei den meisten eine große Informationslücke. Hat man nicht rechtzeitig eine Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht erteilt, kann das böse Folgen haben, denen Betroffene und Angehörige dann ausgeliefert sind. Damit der Betreuungsfall nicht zum Albtraum wird, hat Prof. Volker Thieler diesen umfassenden Ratgeber zusammengestellt. Der Experte für Betreuungsrecht beantwortet darin die Fragen, die ihm in seiner langjährigen Praxis immer wieder gestellt wurden, und gibt wertvolle Hinweise, wie man sich am besten absichert. Ein unverzichtbares Nachschlagewerk zu einem existenziell wichtigen Thema.

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Seitenzahl: 413

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www.langenmueller.de

© für die Originalausgabe und das eBook: 2020 Langen Müller Verlag GmbH, München

Alle Rechte vorbehalten

Umschlaggestaltung: Susanne Schröder

Umschlagmotiv: © iStock.com/shironosov

eBook-Produktion: VerlagsService Dietmar Schmitz GmbH, Heimstetten

ISBN 978-3-7844-8377-1

Inhalt

Vorwort

I. Regelungen im Betreuungsrecht

1. Die Rechtsgrundlage der Betreuung

2. Wie kommt es zum Betreuungsverfahren?

3. Umfang der Betreuung

4. Gründe für eine Betreuung

5. Einwilligungsvorbehalte

6. Der freie Wille und die Einsichtsfähigkeit

7. Besuchsverbote

II. Rechtstipps für Betreute

III. Rechtstipps für Angehörige der Betreuten

IV. Betreuer – Aufgaben, Befugnisse, Pflichten

1. Rahmenbedingungen

2. Ausbildungsprofil

3. Aufgabenbereich

4. Betreuerpflichten

5. Betreuer und Immobilien

6. Betreuerrechte

7. Rechte gegen Betreuer

8. Gegenbetreuer

9. Allgemeine Rechtsfragen zu Betreuern

V. Betreuungsverfahren/Gerichtsverfahren

1. Das Verfahren allgemein

2. Anhörung

3. Anträge bei Gericht

4. Entscheidungen des Gerichts in erster Instanz

5. Verfahrensbevollmächtigte

6. Beschwerde

7. Einstweilige Anordnung

8. Gerichtliche Genehmigungserfordernis

9. Rechtsbeschwerde

10. Anhörungsrüge

11. Allgemeine Rechtsfragen im Betreuungsverfahren

VI. Betreuungsverfügung

VII. Patientenverfügung

VIII. Vorsorgevollmacht

1. Erstellung – Inhalt – Formalien der Vorsorgevollmacht

2. Geltungsbereich der Vorsorgevollmacht

3. Transmortale Vollmacht

4. Kontrollbetreuer

5. Widerruf der Vorsorgevollmacht

6. Allgemeine Rechtsfragen zur Vorsorgevollmacht

IX. Gutachten

Abschlussbemerkungen

Anhang

1. Merkblatt über die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht

2. Musteranträge und -entscheidungen

3. Begriffserläuterungen

4. Abkürzungserläuterungen

5. Register

Vorwort

Das Forschungsinstitut Betreuungsrecht der Kester-Haeusler-Stiftung in Fürstenfeldbruck, das ich vor 20 Jahren zum gleichen Zeitpunkt gegründet habe, als das Betreuungsrecht neu ins Gesetz kam, befasst sich seit vielen Jahren mit der Bewertung von negativen Aussagen zum Betreuungsrecht. Aufgrund zahlreicher Veröffentlichungen, Fernsehbeiträge und Internetdarstellungen haben die Stiftung und ich eine enorme Anzahl von Zuschriften erhalten, die teilweise inhaltlich erschütternd waren. Durch diese Zuschriften konnte eine wissenschaftliche Analyse der Problembereiche im Betreuungsrecht aufgestellt werden.

Die meisten Menschen in Deutschland kennen das Betreuungsrecht nicht. Sie wissen nicht, dass man in einer Sekunde – durch Verkehrsunfall, durch schwere Krankheit oder oftmals schleichend durch Alter – ein Betreuungsfall werden kann. Die meisten Bundesbürger glauben, dass in einer derartigen Situation der Ehepartner, die Kinder, der Lebenspartner jederzeit im Krankenhaus über den Grund der sofortigen Einweisung ins Krankenhaus Auskunft erhalten, dass sie sich jederzeit mit dem Arzt über die Behandlungsmethoden unterhalten können, dass sie zur Bank gehen und von dem gemeinsamen Konto, auf das der Ehepartner Vollmacht hat und wo die Bank bisher immer das Abheben des Geldes genehmigt hat, Geld abheben können etc.

Die wenigsten Bürger wissen, dass es grundsätzlich keine Stellvertretung durch Angehörige, Lebenspartner, Kinder, Eltern oder Geschwister gibt. Ohne Vollmacht sind Sie beispielweise im Krankenhaus als aufgrund eines Unfalls besinnungsloser Mensch ein handlungsunfähiger Bundesbürger. Wenn Sie dann keine Regelung getroffen haben, also keine Vorsorgevollmacht von Ihnen angefertigt wurde, droht Ihnen ein Betreuungsverfahren. Die Auswirkungen des Betreuungsverfahrens können Sie diesem Buch entnehmen. Viele glauben, dass dies nicht so schlimm ist, weil ja der Ehepartner, die Kinder oder Angehörige oder Freunde Betreuer werden. Dies ist nicht der Fall.

Oft werden Angehörige oder Kinder nicht als Betreuer ausgewählt, weil entweder eine wirtschaftliche Interessenkollision vorliegt oder weil Streit innerhalb der Familie herrscht oder weil die Angehörigen zu weit weg wohnen. Es kommt dann vielleicht ein völlig fremder Betreuer. Dieser ist genauso wie ein Angehöriger verpflichtet, ordnungsgemäß zu handeln. Das Handeln unterliegt der Kontrolle des Gerichts. Das Problem mit dem Fremden ist, dass er unglaubliche Rechte und auch Pflichten hat. Meistens wird ihm die gesamte Betreuung über Ihr Vermögen, über Ihren Aufenthalt, über Ihre ärztliche Versorgung übertragen. Einher geht in vielen Fällen die Post- und Telefonkontrolle, sodass oft von einer völligen Isolierung auszugehen ist. Der Betreuer hat u. a. das Recht, Ihre Unterlagen zu kontrollieren und Ihr Kontoguthaben auf sein Treuhandkonto zu transferieren.

Das Buch soll keinen vollständigen Überblick über das Betreuungsrecht geben. Es ist eine Sammlung all der Fragen, die in den letzten Jahren an das Forschungsinstitut geschickt wurden.

Die Problembereiche betreffen folgende Gebiete:

Verhältnis Betreuer zu BetreutenMangelnde Information der AngehörigenMangelnde Beteiligung der Angehörigen am BetreuungsverfahrenBesuchsverboteIsolierung der Betreuten – oft durch eigene FamilienangehörigeBeschwerden der Betreuten über zu wenig Kontakt zum Betreuer oder zu wenig BesucheImmobilienverkäufe ohne Information der Angehörigen und ohne Ankaufsrecht für die AngehörigenRäumung von Wohnung oder Immobilien, ohne Angehörigen das Recht zu geben, Liebhaberstücke oder Ähnliches aus Immobilie, Haus oder Wohnung an sich nehmen zu können bzw. notfalls auch zu kaufen. Die Entsorgung des letzten Lebensbereichs der Betreuten wird oft Entsorgungsfirmen übergeben.Zu geringe Information der Öffentlichkeit über das BetreuungsrechtMissbrauch der VorsorgevollmachtenZu geringe Kontrolle der Betreuer und teilweise zu viele Fälle zur Bearbeitung bei den Betreuern zugewiesenEin völlig kontraproduktives Abrechnungssystem, das dem Betreuer nicht die Möglichkeit gibt, sich um die Betreuten richtig zu kümmern.

Diese einzelnen Themen werden auch in diesem Buch nur teilweise angeschnitten. Es soll eine Hilfe für Betreute und Angehörige sein, die oftmals völlig ratlos vor dem Schwert des Betreuungsrechts stehen.

Ich habe versucht, die Tatbestände transparent zu machen, die die meisten Probleme bereiten und insbesondere auch die, zu denen ich bisher mehrere Tausend Zuschriften von Betreuten und deren Angehörigen erhalten habe.

Es muss allerdings auch darauf hingewiesen werden, dass es in Deutschland sehr viele nicht nur sehr gute, sondern ausgezeichnete Betreuer gibt, die sich weit über den Betrag, den sie für ihre Betreuung bezahlt bekommen, um die Betreuten kümmern. Die Betreuung selbst kann ein sehr schweres Amt sein, wenn der Betreute schwer krank ist, hilflos ist oder sonstige gesundheitlichen Probleme hat, die den Betreuer zusätzlich fordern. Gerade für diese Fälle hätte das Betreuungsbezahlsystem ganz anders aufgebaut werden müssen. Der Staat, der nur die Geldmittel an die Betreuer sparen wollte, hat ein System gewählt, wonach jeder Betreuer für jeden Betreuten eine Pauschale bezahlt bekommt, unabhängig von dem Zeitaufwand, den er verbrauchte.

Es besteht die Vermutung, dass deswegen auch die schnelle »Übersendung« der betreuten Menschen in Pflegeheime oder in generell für diese geeignete stationäre Einrichtungen auch mit den Pauschalsummenbezahlungen zusammenhängt, weil die Besuche bei den Betreuten dann nicht so oft sein müssen.

Ein großes Problem stellt auch die falsche Auffassung in der Bevölkerung über den Betreuerberuf dar. Die Prospekte, die die Justizämter teilweise verteilen und auf denen fröhliche alte Menschen mit jungen Menschen spazieren gehen, verkehren das Bild in einen völlig anderen Betreuungsbegriff, nämlich »Hilfe und Versorgung der alten Menschen«.

Prof. Dr. Volker Thieler