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Dieses Buch gibt einen Überblick über die beiden konträrsten Standpunkte in den feministischen Debatten um Prostitution. Wie bewerten die Akteur:innen in den feministischen Debatten den Zusammenhang von Prostitution und Frauenunterdrückung? Welche Implikationen haben die politischen Positionierungen für die Praxis Sozialer Arbeit? Die Autorin bezieht begründet Stellung zu den zuvor skizzierten Positionen und spricht sich persönlich für eine Betrachtung von Prostitution im Kontext von bürgerlich-kapitalistischen Eigentumsverhältnissen aus.
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Seitenzahl: 102
Veröffentlichungsjahr: 2022
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Einleitung
Begriffsklärung „Prostitution“
Historischer Abriss der Prostitution
Heutige Lage der Prostitution in Deutschland
Prostitution als feministischer Diskussionsgegenstand
Relevanz für die Soziale Arbeit
Fazit
Literaturverzeichnis
„Ich sehe in der Prostitution
so etwas wie ein Paradigma:
ein Exempel für die soziale Situation der Frau,
wie sie im Grunde besteht.
Hier wird nicht nur ihre Abhängigkeit offenbar,
verknüpft mit den finanziellen Beziehungen
zwischen den Geschlechtern,
in Ziffern, und Zahlen fixiert,
statt versteckt hinter den Paragraphen
eines Heiratsvertrags […];
ja durch den bloßen Akt der Prostitution
wird unser Wert deklariert:
als der Wert einer Sache.“
(Millett 1983: 105)
Die vorliegende wissenschaftliche Arbeit thematisiert, wie Prostitution als Gegenstand feministischer Debatten bearbeitet wird, welche Haltungen zu dem Thema existieren und aus welcher Anschauung heraus sie sich erklären lassen. Schließlich sollen die aus den Debatten resultierenden Auswirkungen auf die Soziale Arbeit aufgezeigt werden. Die Fragestellung lautet: Welche Standpunkte finden sich in den feministischen Debatten um Prostitution und welche Implikationen ergeben sich daraus für die Soziale Arbeit?
Bei der Prostitution handelt es sich um einen intransparenten Bereich, der mit vielen Tabus belegt ist. Die Komplexität des Gegenstandes begründet sich auch in den verschiedenen Themengebieten von Sexualität, Geschlechterverhältnissen und Moralität, die damit verknüpft sind, sowie den zu beachtenden gesellschaftspolitischen und ökonomischen Sphären (vgl. Albert/Wege 2015: 1). Die Unübersichtlichkeit dieses Feldes schlägt sich ebenso in einer mangelnden Bearbeitung durch die Sozialwissenschaften nieder (vgl. Ruhne 2008: 2520). So wird auch davon gesprochen, dass „Prostitution als Thema sozial-wissenschaftlicher Forschung […] ein Dunkelfeld“ (Hill/Bibbert 2019: 1) darstellt.
Um eine umfassende Analyse des Themas zu gewährleisten, gliedert sich die Arbeit in Begriffsbestimmungen (Kapitel 2) und einen historischen Abriss der Prostitution (Kapitel 3) sowie die Beschreibung der heutigen Lage der Prostitution in Deutschland (Kapitel 4). In Kapitel 5 behandele ich Prostitution als Gegenstand von feministischen Debatten. In Kapitel 6 gehe ich auf die Relevanz des Themas für die Soziale Arbeit ein und setze die Erkenntnisse und politischen Positionen in den Kontext der Sozialen Arbeit.
Ich greife in meiner Auseinandersetzung nicht nur auf wissenschaftliche Literatur im klassischen Sinne zurück, sondern auch auf journalistische Beiträge sowie direkte (Internet-)Quellen und Berichte von relevanten Akteurinnen, die sich zur Thematik äußern. Zum einen ist dies beispielsweise in Bezug auf die (politisch-)ökonomische Dimension von Prostitution notwendig, da diese Aspekte in der bisherigen wissenschaftlichen Auseinandersetzung wenig Beachtung gefunden haben, was auch darin begründet ist, dass sich ein relevanter Teil des Milieus im Untergrund abspielt. Zum anderen ist dies explizit in Bezug auf die abolitionistische Haltung und ihre Vertreterinnen der Fall, da es sich hier um „eine wachsende internationale und (radikal)feministische Bewegung“ (Sass 2017: 87) handelt, die auch als „Graswurzelbewegung“ (ebd.) bezeichnet wird. Dies spiegelt sich in der vorliegenden Arbeit wider, indem insbesondere englischsprachige Literatur von international agierenden Akteurinnen angeführt wird. Weiterhin ist festzustellen, dass die liberalfeministische Haltung in Bezug auf Prostitution „in der internationalen feministischen Politiktheorie“ (Jeffreys 2014: 26) dominant ist. Im Gegensatz dazu hat die abolitionistische Position im Speziellen in der Wissenschaft lediglich wenige Anhängerinnen und Anhänger, weshalb zu einem relevanten Teil Bezug auf Texte (aus) der Bewegung genommen wird, wobei ehemalige prostituierte Frauen „[e]ine zentrale Rolle“ (Sass 2017: 89) einnehmen. Diese Aktivistinnen können an dieser Stelle nicht alle namentlich beziehungsweise unter ihren Pseudonymen genannt werden, aber es soll doch betont werden, dass die Aktivistin Huschke Mau, Mitgründerin des Vereins „Sisters e.V.“, hier eine besondere Rolle einnimmt, weshalb auch weitgehend auf ihre Expertise zurückgegriffen wird (vgl. Sass 2017: 91).
Im Bericht des „Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend“ (BMFSFJ) wird eine Begriffsbestimmung geliefert, die zuvor im Prostituiertenschutzgesetz juristisch verankert worden ist. Sie definiert einerseits eine sexuelle Dienstleistung als
„eine sexuelle Handlung mindestens einer Person an oder vor mindestens einer anderen unmittelbar anwesenden Person gegen Entgelt oder das Zulassen einer sexuellen Handlung an oder vor der eigenen Person gegen Entgelt“ (BMFSFJ 2020: 43).
Auf die Definition einer sexuellen Dienstleistung folgt die entsprechende Definition von Prostituierten andererseits:
„Prostituierte sind Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen“ (BMFSFJ 2020: 43).
In aktuellen Debatten wird zunehmend von „Sexarbeit“ statt von Prostitution gesprochen. Der Begriff wurde von der US-amerikanischen Aktivistin Carol Leigh Ende der 1970er Jahre geprägt und fand zunehmend sowohl in Medienberichten wie auch in wissenschaftlichen Publikationen zu dieser Thematik Anwendung (vgl. Kienesberger 2014: 45). Eine Begründung für diese Nutzung liefert beispielsweise Schrader:
„Prostitution ist immer auch konnotiert mit dem Ehrlosen und Obszönen. Um diese Assoziation mit der moralischen Abwertung zu vermeiden und der neuen Sichtweise auf die Lebensrealität Ausdruck zu verleihen, wird […] von ‚Sexarbeit‘ gesprochen. Ich werde diesen Begriff verwenden, da er eine Kohärenz zum Arbeitsbegriff schafft und den Aspekt der sexuellen Dienstleistung stärkt.“ (2014: 10)
In der vorliegenden Arbeit wird auf den euphemistischen Begriff der „Sexarbeit“ verzichtet, da durch seine Verwendung suggeriert wird, dass die Prostitution eine allgemein anerkannte Erwerbsarbeit unter vielen verschiedenen Arten von Dienstleistungsberufen sei und er somit einen Versuch der Normalisierung von Prostitution als einen regulären Marktsektor darstellt1 (vgl. Jeffreys 2014: 17). Im Gegensatz dazu soll mit der Bezeichnung „Prostitution“ auf die Nutzung gängiger Handelssprache bezüglich Frauen2 verzichtet werden und stattdessen die tiefgreifenden negativen Folgen dieser Praxis und das Leiden von Frauen ausgedrückt und in den Fokus der Diskussion gerückt werden (vgl. Jeffreys 2014: 17). Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Unterscheidung von Prostitution und Sexarbeit
„Gegenstand von anhaltenden Kontroversen mit einer Art ‚politischen Haltung‘ [ist]. Im Kern geht es um die Frage, ob in Bezug auf Prostitution tatsächlich von einer marktförmig organisierten Form von Dienstleistungsarbeit gesprochen werden kann.“ (Kortendiek et al. 2019: 846)
Kienesberger (2014: 45) sieht „das Geschäft mit der Ware Sex und der Ware Frau“ in einer Reihe mit dem
„Globalisieren und Liberalisieren von Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr und das Deregulieren von Arbeitsverhältnissen sowie das Privatisieren von öffentlichen Dienstleistungen und staatlichen Unternehmen“,
das dem neoliberalen Kapitalismus inhärent ist. Die Verfestigung im Sprachgebrauch der Begriffe „Sexarbeit“ und „sexuelle Dienstleistung“ kann als ein unmittelbarer Ausdruck des neoliberalen Kapitalismus gesehen werden, der für prostituierende Frauen jedoch keine Verbesserungen gebracht hat (vgl. Kienesberger 2014: 45ff.). Aufgrund der vorangegangenen Ausführungen wird „[der Gebrauch der] neoliberale[n] Sprache […] im feministischen Diskurs“ (Kienesberger 2014: 45) kritisch gesehen, was sich darin widerspiegelt, dass im Folgenden auf solche Begriffe weitestgehend verzichtet wird.
Des Weiteren muss hinzugefügt werden, dass die vorliegende Arbeit sich ausschließlich mit der weiblichen heterosexuellen Form der Prostitution beschäftigen wird, um den Rahmen dieser Arbeit nicht zu überschreiten. Gleichzeitig soll an dieser Stelle verdeutlicht werden, dass „Prostitution […] kein geschlechtsneutrales Phänomen“ (Angelina et al. 2018: 58) darstellt, da Frauen, die Männer oder andere Personen für sexuelle Handlungen bezahlen, einen Sonderfall abbilden.3
Darüber hinaus soll darauf hingewiesen werden, dass eine scharfe Trennung von erzwungener und freiwilliger Prostitution die Vorstellung aufrecht erhält, es gäbe eine Art der anerkennenswerten Prostitution, die als Vertrag zwischen gleichwertigen Parteien fußt. Dem widerspricht die Realität des Großteils der Prostitution, aber das soll im Verlauf dieser Arbeit weiter ausgeführt werden, insbesondere in Kapitel 4.2 (vgl. Jeffreys 2014: 18). Darüber hinaus muss hervorgehoben werden, dass die Unterscheidung freiwilliger und unfreiwilliger Prostitution zu kritisieren ist, da der sogenannte graue Bereich zwischen vorgenannten nicht beachtet wird, in dem
„die Wahl einer anderen Tätigkeit enorm ein[ge]schränkt [ist]. Aufgrund realer oder selbst empfundener Alternativlosigkeit prostituieren sich die Personen, selbst wenn das nicht wirklich gewollt wird“ (Angelina et al. 2018: 12).
Exemplarisch führt Mühlberger (2019:49) dazu an:
„Mietschulden, drohende Obdachlosigkeit, Hunger, etc. können die ‚Entscheidung‘, in die Prostitution einzusteigen, zu einer persönlichen Zwangshandlung machen“.
Deshalb werden Umstände und Gefährdungen in Kauf genommen, wie beispielsweise die „Arbeit ohne Kondom […] oder die Abgaben an Zuhälter oder Partner“ (BMFSFJ 2005b: 19f., zitiert nach Angelina et al. 2018: 12). Juristisch fällt nach dem Prostituiertenschutzgesetz4 auch diese Gruppe in das Lager der „freiwilligen“ Prostitution, was jedoch Gegenstand anhaltender Kontroversen ist (vgl. Angelina et al. 2018: 12). Dementsprechend wird in der vorliegenden Arbeit nicht von einer „freiwilligen“ Prostitution gesprochen, was das folgende Zitat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ, 2007: 9) verdeutlichen soll:
„Es ist darüber hinaus eine soziale Realität, dass viele Prostituierte sich in einer sozialen und psychischen Situation befinden, in der es fraglich ist, ob sie sich wirklich frei und autonom für oder gegen diese Tätigkeit entscheiden können.“
Schließlich lässt sich zusammenfassen, dass die Ausübung der Prostitution einen bewusst getroffenen Entschluss darstellen kann, dieser jedoch nicht im luftleeren Raum gefasst wird. Stattdessen liegen diesem Entschluss strukturelle Ungleichheiten und Zwänge sozialer, politischer und ökonomischer Art zugrunde, wie beispielsweise ein (von Betroffenen empfundener oder realer) Mangel an Alternativen. Aus diesem Grund wird von der „freiwilligen“ Prostitution nur in Anführungsstrichen gesprochen, einerseits, um die strukturellen Gegebenheiten, die zu solch einer Entscheidung führen, zu verdeutlichen, und andererseits, um darauf hinzuweisen, dass diese „Freiwilligkeit“ ebenso als eine Unfreiwilligkeit gedeutet werden kann.
1 Dementsprechend werden im „sexarbeitspositiven“ Spektrum Freier als „Klienten“ und Bordelle als „Dienstleistungsbetriebe“ bezeichnet und teilweise wurde der Terminus des Menschenhandels durch „Arbeitsmigration“ ausgetauscht (vgl. Jeffreys 2014: 17).
2 Aufgrund der besonderen geschlechtsspezifischen Determination von Prostitution wird in der vorliegenden Arbeit hauptsächlich die weibliche Form „Prostituierte“ genutzt, da die Prostitution mehrheitlich von Frauen ausgeübt wird: 93% der Prostituierten in Deutschland sind weiblich, 4% männlich und 3% trans Personen (vgl. TAMPEP 2007).
3 So hat beispielsweise ein 1992 eröffnetes Bordell, das Dienste für Frauen anbot, nach ungefähr einem halben Jahr wieder geschlossen (Angelina et al. 2018: 58).
4 Das Prostituiertenschutzgesetz wird im Kapitel 4.1 im Zuge der rechtlichen Grundlagen der Prostitution in Deutschland näher erläutert.
Im folgenden Kapitel wird sich der Geschichte der Prostitution gewidmet. Ziemann (2017: 10) bezeichnet ein Bordell als
„ein[en] Spiegel, der nicht ins Innere führt und dort die (andere) menschliche Sexualität zeigt, sondern die verschiedenen Ängste, Neurosen, Wertideen oder Wertbindungen einer jeweiligen Epoche sichtbar macht und damit auf die gesellschaftlichen Strukturen respektive ihre Spannungen und Widersprüche zurückverweist.“
Ich erachte es für notwendig, die historischen Wurzeln der Prostitution zu beleuchten, um ihre Rolle und ihr Wirken in der Gegenwart zu verstehen, und um Mythen, die sich immer noch hartnäckig halten, zu entkräften. So wird Prostitution oft als das „älteste Gewerbe der Welt“ bezeichnet. Diese Behauptung fand Einzug in die Popkultur und in Stammtischgespräche, aber ebenso in Medienberichte und politische Debatten (vgl. Müllges 2013). Das entspricht jedoch nicht der historischen Realität. In präzivilisatorischen Zeiten und in bäuerlichen Kulturen war sie nicht vorhanden (vgl. Ziemann 2017: 15). Weiterhin ist davon auszugehen, dass Ackerbewirtschaftung, Hausbau, Töpferei, Viehzucht und viele weitere Gewerbe als deutlich ältere Gewerbe zu bewerten sind. Die Prostitution ist demgegenüber an bestimmte städtische, ökonomische, politische sowie weitere Bedingungen geknüpft, die frühestens im antiken Griechenland zu finden sind (vgl. Ziemann 2017: 15).
Zunächst behandelt der folgende Abschnitt dementsprechend die Anfänge der Prostitution im antiken Griechenland sowie ihren Wandel im Römischen Reich. Darauf folgt ein Abschnitt zur Prostitution im Mittelalter, woraufhin letztlich die Prostitution in der Neuzeit behandelt wird.
Die sogenannte heilige Prostitution gilt als eine der am frühesten dokumentierten Arten der Prostitution. Sie fand ihren Ursprung während der Antike im Rahmen des Venuskultes, in der es der kulturellen Norm nach eine religiöse Verletzung darstellte, wenn eine Frau sich sozial und sexuell in ihrem Leben nur einem Mann verschreibt (vgl. Ziemann 2017: 15). Aus diesem Grund musste eine Frau vor ihrer Ehe ein Sühneopfer erbringen. Dies erfolgte, indem sie „ihre Keuschheit gegen die Gunst der Götter und den Segen eines Priesters“ (Ziemann 2017: 15) eintauschte.
Diese Norm kam ebenfalls in einem Gesetz der Babylonier zum Ausdruck:
„Die babylonischen Frauen mußten einmal im Jahr sich im Tempel der Mylitta preisgeben; […] wo sie mit selbstgewählten Günstlingen der freien Liebe zu pflegen hatten, ehe sie heiraten durften.“ (Marx/Engels 1962a: 55)
Die dauerhafte Befürwortung der legalen Prostitution entstammt dem Gesetzgeber Athens, Solon, der um 600 v. Chr. das erste städtische Bordell gründete. Darauf folgten weitere Bordelle, die unter staatlicher Aufsicht standen, aber „privatwirtschaftlich“ geführt wurden. Das Ziel war, die Auswüchse des Venuskultes einzudämmen und die „Huren“5 und „Hetären“6 aus dem öffentlichen Raum – beziehungsweise aus den
