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Mit diesem Leitfaden wird Ihnen das Qualifikationsverfahren dieses Berufes näher gebracht und speziell das Thema der Abschlussarbeit (IPA = Individuelle Praktische Arbeit) vertieft. Die IPA darf mit der Dauer von rund 10 Arbeitstagen sicher als Höhepunkt des Qualifikationsverfahrens bezeichnet werden. Sie wird im Ausbildungs- oder Praktikumsbetrieb unter Mitwirkung des Berufsbildners, eines Fachvorgesetzten und des kantonalen Prüfungswesens mit seinen Expertinnen und Experten durchgeführt.
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Seitenzahl: 107
Veröffentlichungsjahr: 2017
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Teil A Das Qualifikationsverfahren für den Beruf Informatiker/Informatikerin
Inhalt, Aufbau und Ablauf des Qualifikationsverfahrens
1.1 Einleitung
1.2 Verantwortung im Qualifikationsverfahren für das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) Informatiker/Informatikerin
1.3 Anmeldeverfahren zum EFZ Informatiker/Informatikerin
1.4 Beteiligte Stellen und Personen
Teil B Individuelle Praktische Arbeit IPA
Ablauf der Individuellen Praktischen Arbeit IPA
1.1 Vom ersten Einstieg bis zur fertigen IPA
1.2 Einreichung des Themas durch den Fachvorgesetzten / die Fachvorgesetzte
1.3 Einreichung der Aufgabenstellung
1.4 Validierungsprozess
1.5 Freigabe der IPA
1.6 Besuche
1.7 Ausführung der IPA
1.8 Bericht der IPA
1.9 Elektronische Einreichung
1.10 Web-Summary
1.11 Korrektur des IPA-Berichts
1.12 Präsentation der IPA
1.13 Fachgespräch
1.14 Notensitzung
Beurteilung durch Experten, Expertinnen und Fachvorgesetzte
2.1 Ausgangslage für die kriteriumsorientierte Bewertung
2.2 Ausarbeiten eines eigenen Kriteriums
2.3 Einsatz des Kriterienkatalogs – Ergänzung Kriterien
2.4 Bewertungsbogen
Teil C PkOrg
Verwenden von PkOrg
1.1 Voraussetzungen für die Nutzung von PkOrg
1.2 Ablauf der IPA mit PkOrg
Funktionen für Lernende
Funktionen für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner
Funktionen für Fachvorgesetzte
4.1 Grobbeschreibung erfassen
4.2 Detailbeschreibung der Aufgabenstellung
4.3 Dokumentenablage zum Kandidaten
Funktionen für Expertinnen und Experten
Übergreifende Funktionen
Benutzersupport
Teil D Anhang
Checkliste für IPA-Experten
Beurteilungsbogen 10-Tage IPA
Geschätzter Leser, geschätzte Leserin
Sie haben beschlossen, sich für junge Berufsleute zu engagieren, als Experte oder Expertin beziehungsweise als betriebliche Fachvorgesetzte. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Förderung und zum Erhalt des Berufsstandes Informatik.
Der Beruf des Informatikers / der Informatikerin gehört zu den anspruchvollsten Berufsbildern. Seit der Gründung der Genossenschaft I-CH im September 2000 und ab 2010 vom Dachverband ICT-Berufsbildung Schweiz werden die Bausteine der Informatik Berufsbildung entwickelt: Inzwischen sind mehr als 100 Module für die Grundbildung (eidgenössisches Fähigkeitszeugnis) und die Weiterbildung (eidgenössischer Fachausweis, eidgenössisches Diplom) entstanden.
In diesem Leitfaden wird davon ausgegangen, dass die IPA mit PkOrg 2.0, der Plattform für das Prüfungswesen, durchgeführt wird. Im Teil C wird das Tool aus Sicht der Kandidatinnen und Kandidaten, sowie der Fachvorgesetzten besprochen.
Wir freuen uns über Ihre Fragen, Anregungen und Rückmeldungen zu diesem Leitfaden oder PkOrg 2.0. Die Autoren erreichen Sie unter [email protected].
Wir wünschen Ihnen bei der Lektüre viel Spass und bei Ihrem Einsatz viel Erfolg!
Jean-Pierre A. Kousz Ivaris AG, Wallisellen
Im Oktober 2016
In diesem Leitfaden stellen wir Ihnen das Qualifikationsverfahren für den Beruf Informatiker/Informatikerin vor. Sie lernen, wie die Qualifikation durchgeführt wird, welche Aufgaben die verschiedenen Fachbereiche des Prüfungswesens haben und welche Rollen die Beteiligten darin übernehmen.
Der Leitfaden gliedert sich in folgende Teile:
−Qualifikationsverfahren (Teil A)
Sie erfahren, wie das Qualifikationsverfahren im Informatikberuf funktioniert und abläuft.
−Individuelle Praktische Arbeit IPA (Teil B)
Sie lernen das Verfahren der IPA von der Idee bis zur Notengebung kennen.
−Workflowtool PkOrg 2.0 (Teil C)
Sie erhalten eine Einführung, wie das Funktionieren der Prozesse im Qualifikationsverfahren mit diesem Web-Tool unterstützt wird.
−Anhang
mit Checklisten und Beurteilungsbogen.
Dieser Leitfaden ist die Grundlage für die Ausbildung aller Beteiligten im Qualifikationsverfahren für das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) Informatiker/Informatikerin und ergänzt die Unterlagen des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie BBT1. Er wird für die Schulung von Experten und Expertinnen, beziehungsweise für die Fachvorgesetzten der ausbildenden Unternehmen eingesetzt. Es werden keine besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten vorausgesetzt!
Nach dem Durcharbeiten
−ist Ihnen der Ablauf des Qualifikationsverfahrens bekannt,
−können Sie eigene Kriterien erstellen,
−können Sie IPAs von Prüfungskandidaten und -kandidatinnen als Experte, Expertin oder Fachvorgesetzte begleiten und unterstützen,
−wissen Sie, wie Sie mit PkOrg 2.0 arbeiten müssen.
Als aktiv Beteiligte am Qualifikationsverfahren für das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) Informatiker/Informatikerin brauchen Sie zwingend Zugang zum Internet und eine persönliche und funktionierende E-Mail-Adresse.
www.admin.ch/ch/d/sr/412_10
Bund
Erlasse zur Berufsbildung aus der systematischen Rechtssammlung des Bundes. Hier: Bundesgesetz über die Berufsbildung.
http://www.ict-berufsbildung.ch
ICT-Berufsbildung Schweiz
ICT-Berufsbildung Schweiz ist die landesweit tätige Organisation der Arbeitswelt (OdA) für das Berufsfeld der Informations- und Kommunikationstechnologie (ICT).
www.pkorg.ch
PkOrg
Workflow-Tool für das Prüfungswesen Informatik. Es steht Experten und Expertinnen ganzjährig zur Verfügung. Alle übrigen Beteiligten haben nur während der entsprechenden Prüfungssession Zugang.
Zu diesem Leitfaden ist auch noch der ganze Kriterienkatalog mit einem Verzeichnis sämtlicher Standardkriterien erhältlich. Dieser Katalog kann gratis vom Internet heruntergeladen und ausgedruckt werden.
https://www.kklit.ch/kritkat_inf
Kriterienkatalog
Enthält alle rund 200 Kriterien aus verschiedenen Fachgebieten.
1 Beachten Sie, dass das Prüfungswesen kantonal geregelt ist. In jedem Fall sind die Reglemente und Verordnungen des durchführenden Kantones verbindlich.
Neben den Bildungsinhalten und ihrer zeitlichen und organisatorischen Verteilung ist für jede Berufslehre entscheidend, wie das Qualifikationsverfahren ausgestaltet ist.
In der Grundbildung Informatik sind es vier Qualifikationsbereiche, die alle mindestens mit einer genügenden Fachnote (mindestens Note 4.0) abgeschlossen werden müssen. Bei den vier Qualifikationsbereichen handelt es sich um
−Abschlussarbeit
(= Individuelle Praktische Arbeit IPA, oft auch als Facharbeit bezeichnet)
−Schwerpunktbezogene Bildung
−Grundlagenbezogene Bildung
−Allgemeinbildung
Neu gestaltet worden sind die beiden Qualifikationsbereiche grundlagen- und schwerpunktbezogene Bildung: Beide beruhen auf dem allmählichen Erwerb der Kompetenznachweise aus den Informatikmodulen und den Noten aus den allgemeinen Berufskenntnissen während der Lehre.
Kompetenznachweise der zugeordneten Module der allgemeinen Berufskenntnisse (bzw. eine Note je Fach, falls nicht modular)
LehrbegleitendJedes Modul ist spätestens 6 Monate nach Ende des Modulunterrichts mit einem Kompetenznachweis abzuschliessen.
Grundlagenbezogene Bildung Kompetenznachweise aller obligatorisch zu absolvierenden Module der grundlagenbezogenen BildungKompetenznachweise der zugeordneten Module der allgemeinen Berufskenntnisse (bzw. eine Note je Fach, falls nicht modular)
LehrbegleitendJedes Modul ist spätestens 6 Monate nach Ende des Modulunterrichts mit einem Kompetenznachweis abzuschliessen.
AllgemeinbildungErfahrungsnoten, Prüfung, Vertiefungsarbeit gemäss Rahmenlehrplan für den allgemeinbildenden Unterricht 1996 bzw. Berufsmaturitäts-Verordnung 1998Am Ende der AusbildungAus der Sicht der Lehr- und Praktikumsbetriebe ist dabei ein Qualifikationsbereich direkt mit der Arbeit des Lernenden am Arbeitsplatz verbunden: die Abschlussarbeit als Individuelle Praktische Arbeit IPA, oft auch als Facharbeit bezeichnet. Das hat für den Lehrbetrieb den Vorteil, dass sich der Aufwand für die abschliessende Qualifikation der Lernenden in Grenzen hält. Allerdings ist auch der Einfluss auf die Notengebung auf einen Qualifikationsbereich begrenzt.
Sowohl bei der IPA als auch bei der Allgemeinbildung ändert sich vom Inhalt und vom Ablauf her im Vergleich zur bisherigen Regelung nichts Wesentliches. Es handelt sich um die beiden Prüfungselemente, die weiterhin gegen das Ende der Lehrzeit hin absolviert werden.
Die IPA soll während des letzten Semesters der beruflichen Grundbildung am Ort der Bildung in beruflicher Praxis durchgeführt werden. Auch Praktikumsplätze müssen den Lernenden die Möglichkeit bieten, im Rahmen des Qualifikationsverfahrens eine IPA ablegen zu können.
−Sie können Inhalt und Aufbau des Qualifikationsverfahrens für das eidgenössische Fähigkeitszeugnis Informatiker/Informatikerin einer dritten Person erklären.
−Sie können die beteiligten Stellen und Personen sowie deren Beitrag bei der Absolvierung des Qualifikationsverfahrens beschreiben.
Abschlussarbeit, Bildung in beruflicher Praxis, Facharbeit, grundlagenbezogene Bildung, Individuelle Praktische Arbeit IPA, Qualifikationsverfahren, Nachteilausgleich, schwerpunktbezogene Bildung
Informatikerinnen und Informatiker nutzen in ihren Tätigkeiten theoretische, konzeptionelle, konstruktive und methodische Kompetenzen der Informatik, die sie sich im Laufe ihrer Ausbildung und beruflichen Erfahrung angeeignet haben. Sie erzielen damit eine Wertschöpfung, die durch Handlungskompetenzen der Informatik geprägt ist.
Die Tätigkeiten von Informatikerinnen und Informatikern bestehen konkret aus Entwurf, Implementation, Integration, Qualitätssicherung, Betrieb und Unterhalt von Informatik-Mitteln.
Die berufliche Grundbildung beruht auf dem durch ICT-Berufsbildung Schweiz entwickelten Modulbaukasten für den Beruf Informatik, in dem sämtliche Module für die berufliche Aus- und Weiterbildung für Informatiker und Informatikerinnen in der Schweiz abgebildet sind:
−Die Informatikmodule sind nach Niveaus und Kompetenzfeldern gegliedert. Jedes Modul ist auf den Erwerb einer spezifischen beruflichen Kompetenz ausgerichtet, die in der Praxis der Informatik in der Schweiz von Bedeutung ist.
−Module der Niveaus 1 bis 4 innerhalb des Modulbaukastens sind für die berufliche Grundbildung (= Berufslehre) vorgesehen.
Die Ausbildung im Lehrbetrieb, in der Lehrwerkstätte oder in Praktika (= Bildung in beruflicher Praxis) erfolgt auftragsgesteuert und arbeitsprozessorientiert. Die Lernenden erwerben ihre Kompetenzen, indem sie entsprechend ihrem Ausbildungsstand in produktiven Prozessen eingesetzt werden. Die Ausbildner sorgen dafür, dass die Handlungskompetenzen insbesondere in den Kompetenzfeldern vertieft werden, in denen der Lehr- oder Praktikumsbetrieb seine Tätigkeitsschwerpunkte und seine spezifischen Stärken hat.
Die Individuelle Praktische Arbeit IPA (= Facharbeit) prüft das Erreichen der Ausbildungsziele in der Bildung der beruflichen Praxis.
Mit Ausnahme der Allgemeinbildung und der noch nicht modularisierten allgemeinen Berufskenntnisse erfolgen die schulische und die überbetriebliche Bildung ausschliesslich in Modulen und sind somit vollständig auf den Erwerb von Handlungskompetenzen ausgerichtet. Sie umfassen die gesamte Informatikbildung, und zwar die allen Lernenden gemeinsame, grundlagenbezogene Bildung und die schwerpunktbezogene Bildung. Für die grundlagen- und die schwerpunktbezogene Bildung gibt es Vorgaben, die einzuhalten sind.
Mit den Kompetenznachweisen wird das Erreichen der vorgegebenen Handlungskompetenzen an den ausbildenden Institutionen2 überprüft.
Das Prüfungswesen Informatik (PWI) ist für alle Teile des Qualifikationsverfahrens (ausser der Allgemeinbildung, für welche eine eigene Prüfungskommission zuständig ist) verantwortlich. Allerdings werden die Fachnoten GBB, SBB und Allgemeinbildung von den zuständigen Schulen ermittelt und dem PWI geliefert.
Das eidgenössische Fähigkeitszeugnis wird erteilt, wenn alle vier Fachnoten 4.0 oder besser sind. Alle vier Noten sind also Fallnoten.
Das Anmeldeverfahren der Informatikerinnen und Informatiker läuft jährlich nach dem gleichen Fahrplan ab. Dabei ist unerheblich, nach welchem Ausbildungsmodell (duale Lehre, schulische Bildung mit anschliessendem Praktikumseinsatz, Lehrwerkstätte) die Ausbildung absolviert worden ist.
Die Anmeldung erfolgt beim kantonalen Berufsbildungsamt. Das Prüfungswesen nimmt keine Anmeldungen entgegen. Das Berufsbildungsamt meldet die Teilnehmenden dann dem Prüfungswesen Informatik. Ab diesem Zeitpunkt steuert die PWI den ganzen Ablauf bis zur Überreichung des Fähigkeitszeugnisses.
Das Prüfungswesen Informatik prüft alle Absolvierenden gleich. Falls es Gründe gibt, die einen Nachteilausgleich oder spezielle Massnahmen erfordern (z.B. Hör-, Sehbehin-derung usw.), muss mit der Anmeldung ein schriftlicher Antrag mit ärztlichem Zeugnis an das Berufsbildungsamt gestellt werden. Dieses entscheidet abschliessend über den gewährten Nachteilausgleich.
Sie stehen im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Die Prüfungskommission prüft die in der Ausbildungszeit erworbenen und durch das Reglement vorgegebenen Kompetenzen. Übliche Ausbildungsformen sind heute:
−Berufslehre in einem Lehrbetrieb und an der öffentlichen Berufsschule
−Verkürzte Berufslehre für Maturandinnen und Maturanden (Way-up)
−Berufsausbildung an einer öffentlichen oder privaten Berufsfachschule ergänzt durch ein Praktikum
−Berufsausbildung an einer Informatikmittelschule ergänzt durch ein Praktikum
−Verkürzte Berufsausbildung für Erwachsene, die bereits über einen Berufsabschluss verfügen, mit einem abschliessenden Praktikum
Das Prüfungswesen organisiert zusammen mit den Expertinnen und Experten die Durchführung des Qualifikationsverfahrens. Für die verschiedenen Schwerpunkte sind die Chefexperten verantwortlich.
Sie tragen bis zum Schluss die Verantwortung für den Ausbildungsprozess, an der Schule, im Betrieb, aber auch während der Prüfungen. Das Prüfungswesen Informatik wendet sich nur dann an sie, falls während des Prüfungsablaufs Störungen auftreten. Wurde die Ausbildung an einer Berufsfachschule absolviert, ist die Schulleitung für die Begleitung des Praktikums verantwortlich.
Sie sind für die Durchführung der IPA besonders wichtig, sind sie doch für die Aufgabenstellung, die Begleitung und die Beratung der Expertinnen und Experten bei der Benotung der Arbeit zuständig. Ihre Aufgaben werden im Teil B im Detail betrachtet.
Das Prüfungswesen des kantonalen Berufsbildungsamtes hat die Kontrolle über die Qualifikationsverfahren aller Berufe im Kanton. Es ist Auftraggeber für das Prüfungswesen Informatik (PWI) und beaufsichtigt dessen Arbeit.
2
Die Individuelle Praktische Arbeit bildet den Abschluss der Ausbildung zum Informatiker und zur Informatikerin. Das ist die Gelegenheit, bei der die Kandidaten und Kandidatinnen ihr Können unter Beweis stellen, das sie sich während der Lehre angeeignet haben. Dieses Kapitel beschreibt den Ablauf und die Ausführung der Individuellen Praktischen Arbeit.
Die Wegleitung über Individuelle Praktische Arbeiten (IPA) vom 22. Oktober 2007 definiert die IPA in Art. 1.2.3 wie folgt: