Qualitäten der Freiheit - Ludger Schwarte - E-Book

Qualitäten der Freiheit E-Book

Ludger Schwarte

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Beschreibung

Ob Naturkatastrophen in Folge des Klimawandels, die Corona-Pandemie oder der Überfall Russlands auf die Ukraine – in den letzten Jahren schien die Demokratie oft unfähig, sich angesichts unvorhersehbarer Krisen zu bewähren und zukunftsfähige Entscheidungen zu treffen. Brauchen demokratische Gesellschaften also adäquatere, auf Futurität ausgerichtete Verfahren der Entscheidung? Im Zentrum demokratischer Verfahren steht die offene Frage, wer wie entscheiden soll. Nimmt man in die Beantwortung der Frage nach dem Wie die Komponente der Zukunftsfähigkeit hinzu, muss die Umsetzung des Prinzips Demokratie zeittheoretisch neu gedacht werden. Entscheidungsverfahren sind so zu konzipieren, dass sie nicht nur für uns heute legitim und rational, sondern auch für andere Zeiten tauglich sind – der multifaktoriellen Unvorhersehbarkeit der Zukunft und Unabschätzbarkeit der Konsequenzen gegenwärtiger Handlungen für kommende Generationen zum Trotz. In diesem Buch entwickelt Ludger Schwarte Prinzipien zukunftstauglichen demokratischen Entscheidens. Denn ebenso wie die zeitlichen Bedingungen der Freiheit sind die Aspekte der Ereignishaftigkeit und Zukunftsfähigkeit in der politischen Philosophie bislang kaum berücksichtigt worden. Wo sie über Verantwortung, Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit nachdenkt, setzt sie die Gegenwart als Maßstab für vernünftige Schlussfolgerungen, anstatt Diskontinuitäten und Futurität in Rechnung zu stellen. Ausgehend von einer Kennzeichnung des Standes der Diskussion in der politischen und Zeitphilosophie entwickelt Schwarte aus der Analyse demokratischer Utopien eine Vorstellung von politischer Freiheit, die den zeitlichen Horizont überschreitet und auch die zeitliche Umwelt in die Kritik gegenwärtiger Verhältnisse einbezieht. Die Erörterung der Grundlagen, Ziele und zeitlichen Strukturen demokratischen Entscheidens mündet in den Entwurf eines Verfahrens, welches es erlauben soll, das Urteilsvermögen nicht nur am Gegebenen und Erwartbaren, sondern auch an der Antizipation des (noch) Unmöglichen auszurichten.

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Seitenzahl: 800

Veröffentlichungsjahr: 2024

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Ludger Schwarte

Qualitäten der Freiheit

Demokratie für übermorgen

Bibliographische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliographie; detaillierte bibliographische Daten sind im Internet über ‹http://portal.dnb.de› abrufbar.

ISBN 978-3-7873-4604-2ISBN eBook 978-3-7873-4606-6

© Felix Meiner Verlag Hamburg 2024. Alle Rechte vorbehalten. Dies gilt auch für Vervielfältigungen, Übertragungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen, soweit es nicht §§ 53, 54 UrhG ausdrücklich gestatten.

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INHALT

1.Einleitung: Entscheidung, Freiheit und Zeit

1.1Demokratie ist keine Staatsform

1.2Das Ereignis der Demokratie

1.3Entscheidung

1.4Freiheit

1.5Zeit

1.5.1Präsentismus in der Zeitphilosophie

1.5.2Präsentismus als Zeitdiagnose

1.5.3Präsentismus als politisches Paradigma

2.Politische Freiheit – Spuren einer demokratischen Utopie

2.1Zeiten politischer Freiheit

2.2Die bunten Ziele der Demokratie

2.3Demokratie ist revolutionär

2.4Demokratie ist kosmopolitisch

2.5Öffentlichkeit ist die Grundlage der Demokratie

2.6Die Freiheit des zwanglosen Miteinanderlebens

2.7Die Freiheit des Zusammenhandelns

2.8Utopische Qualitäten der Freiheit

3.Antizipation, Beratung, Urteil – Theorie kollektiver Entscheidungen

3.1Wer soll entscheiden?

3.1.1Das Volk entscheidet

3.1.2Die Rechtlosen entscheiden

3.1.3Die Bevölkerung entscheidet

3.1.4Die qualifizierte Minderheit entscheidet

3.1.5Die Expertise entscheidet

3.1.6Kooperatives Entscheiden (Menschen und andere)

3.2Wie wird entschieden?

3.2.1Konsens

3.2.2Losverfahren

3.2.3Mehrheitsentscheidung

3.2.4Personenwahl

3.2.5Alternative Abstimmungsverfahren

3.3Antizipationen – woraufhin wird entschieden?

4.Zeitliche Qualitäten der Demokratie

4.1Die Zeit demokratischer Entscheidungsprozesse

4.1.1Zeitarchitektur

4.1.2Zeitliche Entscheidungsstrukturen

4.1.3Zukunftsfähige Entscheidungsarrangements

4.1.3.1Pluralität, Inkommensurabilität, Diskontinuität

4.1.3.2Versprechen mit Rückkoppelung: Imagination, Kritisierbarkeit und Verantwortung

4.1.3.3Plastizität der Zeit

4.2Zeittheoretische Implikationen der Autonomie

4.2.1Futurität: die Leerstelle zwischen Zeit- und Ereignisphilosophie

4.2.2Freies Handeln und offene Zukunft, Selbstinstitution als Prozess

4.2.3Freie Zeit

4.3Für eine Ökologie der Zukunft

4.3.1Zeitregime

4.3.2Netzwerkzeit

4.3.3Kontrollzeit

4.3.4Technik und Futurität

4.3.5Zeitökologie: Verantwortung für das Unvorhersehbare

Anmerkungen

1.Einleitung

Entscheidung, Freiheit und Zeit

»Das Ziel der Politik ist nicht das Glück, sondern die Freiheit. Die effektive Freiheit […] ist das, was ich als Autonomie bezeichne. Die Autonomie des Gemeinwesens, die nur durch explizite Selbstinstitution und Selbstregierung erreicht werden kann, ist ohne die effektive Autonomie der Individuen, aus denen es sich zusammensetzt, nicht denkbar.«1

Cornelius Castoriadis

Dieses Buch versucht, politische Freiheit als Anarchie der Zeit zu begreifen: weder von der Zeitordnung beherrscht noch das Zeitliche beherrschend. Eine neue Qualität kollektiven Handelns, die diese Freiheit verwirklicht, besteht darin, weder den Krisen der Zeit ausgeliefert zu sein noch die Zukunft vollständig kontrollieren, unterwerfen oder bewirtschaften zu wollen. Stattdessen räumt sie dem Lebendigen die Freiheit ein, sich in seiner eigenen Zeit und doch zusammen (mit anderen, auch mit dem, wovon es abhängt) zu entfalten. Nicht nur weil den meisten diese Zeit fehlt, ist politische Freiheit bislang unzureichend konzipiert, sondern auch weil Serien von Katastrophen – Ereignisse, die sich im Berechenbaren, im Sichtbaren und Sagbaren nicht angekündigt haben – Zwangsmaßnahmen und zeitliche Beherrschungstechniken zu erfordern scheinen. In Entscheidungsarrangements, die kollektives Handeln zeitlich orientieren, die Ereignishaftigkeit von Verwirklichungsprozessen zu ahnen und mit einzuplanen, darin liegt folglich die Herausforderung.

Dieses erste Kapitel, die Einleitung, geht nach der topischen Methode vor und legt die theoretischen Ausgangspunkte und Kontexte offen, aus denen sich die Argumentation entwickelt. Das thematische Feld, in dem diese argumentativen Orte konstelliert sind, erlaubt es, die Umwelt und die zeitliche Struktur kollektiven Handelns genauer zu untersuchen, um dadurch die Idee politischer Freiheit neu zu bestimmen. Dabei soll erstens der Stand der Diskussion im Bereich der politischen Philosophie und der Zeitphilosophie markiert und zweitens die Beobachtung erläutert werden, dass in der aktuellen deliberativen Demokratietheorie, aber auch in radikaldemokratischen Positionen, die sich aus neueren Protestformen ableiten, eine Theorie der Entscheidung ebenso fehlt wie eine Vorstellung politischer Freiheit, die auch die zeitliche Umwelt in die Kritik gegenwärtiger Verhältnisse einbezieht. Ein Grund für diesen Umstand kann in der Tatsache ausgemacht werden, dass diese Theorien wie auch unser politisches Leben und unser Umweltverständnis zu großen Teilen vom Präsentismus beherrscht werden, das heißt von einem Zeitregime, das das Wahrnehmen, Denken und Handeln, selbst noch dort, wo es von Nachhaltigkeit spricht, auf den Horizont der Gegenwart verpflichtet, da vermeintlich nur diese existiert und somit zählt. Als Umwelt zählen die gegenwärtigen Funktionsbedingungen des Ökosystems. Ein gravierendes Problem dieses Zeitregimes ist, dass es sich bislang lediglich um die Erweiterung der Perspektive auf andere Räume und andere Gegenwarten bemüht und in kritischer Absicht (gegenüber dem Modernismus) lediglich den Traumata, dem Latenten, den verborgenen Wirkkräften und den Opfern der Vergangenheit zuwendet, insofern diese für die Gegenwart von Bedeutung sind, und auf diese Weise versucht, Gerechtigkeit in globaler und in historischer Hinsicht zu erarbeiten. Während dieses Zeitregime sich also seiner Diversität und seines Gewordenseins und dessen, was dabei verdrängt oder unterdrückt wurde, zu versichern sucht, wird es in steter Regelmäßigkeit von Ereignissen heimgesucht, die jede Planung durchkreuzen und rationales kollektives Handeln unterminieren. Soll aber nicht nur das, was nicht mehr ist, sondern auch das, was noch nicht ist, wie auch das Zeitliche, das sich in inkommensurablen Intensitäten, eigenen Rhythmen, singulären Verwandlungen manifestiert, gleichberechtigt in den Beratungen Berücksichtigung finden und bei der Entscheidung ins Gewicht fallen, so ist eine Kritik der zeitlichen Struktur erforderlich, die präsentistischen Entscheidungsarrangements zugrunde liegt, um daraus Anforderungen an eine zukunftsfähigere Politik abzuleiten.

Diese Kritik verfährt methodisch in drei Schritten: einem archäologischen, einem diskursanalytischen und einem architekturphilosophischen. Das zweite Kapitel verfolgt die Spuren demokratischer Utopien und rekonstruiert neben anderen, vielleicht bislang zu wenig beachteten Eigenschaften des »Prinzips Demokratie« die Ausrichtung auf einen besseren Zustand, dessen ästhetische und diskursive Grundbedingungen auch in zeitgenössischen Anwendungen bereits kontrafaktisch unterstellt werden. Die Leere im Zentrum demokratischen Entscheidens und die politische Freiheit, die aus der Verwirklichung jenes Prinzips rühren, sind mithin nicht nur machttheoretisch, sondern auch zeittheoretisch zu verstehen, als methodische Implikation des zeitlich Unbestimmten mit dem Ziel der Abschaffung von Beherrschung. Dieser implizite Vorgriff, die Antizipation einer noch unmöglichen – auch zeitlichen – Gleichheit, wird dabei als roter Faden der Entwicklung demokratischen Denkens erkennbar. Die Archäologie der Grundlagen und Zielvorstellungen, ohne die demokratische Verfahren kaum begründet und als Basis rationaler Planung ausgewiesen werden könnten, führt deshalb zur Annahme der Utopie als Methode, das heißt zu einem Verfahren, das es erlaubt, das Urteilsvermögen nicht nur am Gegebenen und dessen spekulativer Vervollständigung, sondern auch an der Antizipation des (noch) Unmöglichen auszurichten.

Das dritte Kapitel überträgt diese methodischen und zeittheoretischen Einsichten auf die Frage danach, wie sich Kollektive formieren, was kollektive Entscheidungen kennzeichnet und woraufhin sie gefällt werden. Was zeichnet Kollektive aus? Wer oder was kommt für Kollektivbildungen in Frage? Welche Subjektivierungen spielen eine Rolle? Was sind Vor- und Nachteile bisheriger Verfahren? Was ist die Fluchtlinie des Entscheidens über die jeweilige Problemstellung hinaus? Die systematische Darstellung und Analyse des Diskurses um das kollektive Subjekt und die Sequenzen demokratischen Entscheidens führt zur Aporie der Konstitution: Die Regeln des Aktes, durch den sich ein Kollektiv formiert und Regeln gibt, können nicht als bereits wie eine Verfassung vorliegend gedacht werden. Wenn Kollektive sich durch freie Assoziation bilden, müssen sie zunächst entscheiden, wer wie entscheidet. Das Entscheiden darf weder (ausschließlich) von der Vergangenheit konditioniert werden noch von den Herausforderungen, die in der Gegenwart zur Entscheidung drängen. Um hier nicht einer mythischen oder pseudo-historischen Gegebenheit derartiger Normen aufzusitzen, die Subjekte de facto prägen, geht die Argumentation von impliziten Regeln aus, die der situativen Formation von Kollektiven entnommen werden können. Weil diese Formation schon vor der Möglichkeit der Deliberation ansetzt und weil diese stets Ausschlüsse und Asymmetrien reproduziert, fokussiert die Argumentation im nächsten Schritt auf Regeln körperlicher Versammlung. Das Sich-Versammeln stellt Gegenwart her und modifiziert sie im Handeln. Um diese Konstitutionsbewegung wiederum nicht als einmaligen oder hypothetischen Vorgang zu hypostasieren und die Konstitution der Gegenwart zu perennieren, wird die Notwendigkeit der Einbeziehung einer (auch zeitlichen) Öffentlichkeit, die regelmäßige Wiederholung und Modifikation der Konstitution sowie die Ausrichtung auf Selbstveränderung und Selbstkorrektur herausgestrichen. Dies führt schließlich zu einer Betrachtung der Antizipationen, die kollektive Entscheidungsarrangements steuern. Diese dürfen sich nicht in der Verlängerung gegenwärtiger Bedingungen, in der Berechnung dessen, was bereits erkennbar ist, und in der unbeirrten Durchsetzung von Handlungszielen erschöpfen, wenn sie den Prozess der Kollektivbildung zukunftsfähig gestalten wollen. Dies macht es notwendig, Antizipationen über das Feld der Gegenwart und des darin auf Subjekte Zukommenden hinaus auf die Futurität auszurichten, aus der die Ereignisse (außerhalb dieses Feldes) rühren. Doch dies erscheint im Präsentismus undenkbar.

Im vierten Kapitel wird deshalb das gegenwärtige Zeitregime erörtert und auf seine architektonischen Bedingungen bezogen, das heißt auf die konkrete Konfiguration, innerhalb derer sich materielle Kräfte entfalten, Körper formieren und einen Modus der Präsenz vorherrschend werden lassen. Architektur prägt die Entfaltung der Sinne, die Möglichkeit der Bewegung, die Infrastruktur der Kommunikation. Sie bedingt deshalb nicht nur die Räume der Versammlung und des Entscheidens, sondern auch die zeitliche Struktur des Zusammenhangs von Planung, Ausführung und Wirkung. Während das moderne Zeitregime noch eine fortschreitende zeitliche Disziplinierung, Beschleunigung und Produktivmachung vorsah, funktioniert das zeitgenössische Zeitregime als Kreislauf technischer Vervollkommnung und Absicherung der Gegenwart, als Kontrollzeit. Vor diesem Hintergrund postuliert das vierte Kapitel Leinlinien einer veränderten Antizipationsweise, basierend auf einer anderen Phantasie und einer anderen Technik. Wenn dieses Antizipieren in einem ersten Schritt, in Umwendung dessen, was Benjamin für die Vergangenheit forderte, dialektisch vorgeht und die Umwelten zukünftiger Zeiten, die von der prognostischen Chronologie verdrängt oder unterdrückt werden müssen, in den Blick nimmt, so werden doch diese Zeitlichkeiten weiterhin nur im Zusammenhang mit der gewaltvollen Zeitordnung gedacht, die sie beherrscht und überformt und in der sie sich nur in Frakturen und Katastrophen manifestieren können. Über die dialektische Spekulation hinaus wird eine utopische Antizipation erforderlich, eine Ahnung der zeitlichen Umwelt, außerhalb der Zeitordnung und von ihr nicht länger beherrscht.

1.1Demokratie ist keine Staatsform

Demokratie ist kein Herrschaftssystem, keine Staats- und Regierungsform, sondern eine Art, Kollektive zu bilden und kollektive Entscheidungen zu treffen, in provisorischen, selbstgewählten und selbstbestimmten Gemeinschaften zu leben und zu handeln, in unterschiedlichen Skalen und Konstellationen. Sie kann also ein Prinzip genannt werden, nach dem neue Beziehungen geknüpft, Entscheidungen organisiert und ihre Ergebnisse umgesetzt werden. Diese Auffassung folgt einer Einsicht von Sandra Laugier und Albert Ogien, die politische Institutionalisierungen in Abhängigkeit von einem Prinzip beschreiben, das die Demokratie als Lebensform ausprägt, »das heißt eine Ordnung sozialer Beziehungen, die idealerweise ohne jede Form von Beherrschung auf Grund von Klasse, Amtsbefugnis, Herkunft oder Geschlecht auskommt und auf einem einzigen Prinzip basiert: der bedingungslosen Anerkennung der Tatsache, dass alle Menschen gleich sind. Denn man muss bedenken, dass dieses Prinzip in allen Sphären der sozialen Welt Anwendung finden muss.«2 Wenn Demokratie ein Prinzip ist, das Lebensformen Regeln gibt, nach denen sich Regierungsformen richten, organisieren und verändern müssen, aber auch Unternehmen, Gesundheitswesen, Bildungssystem, Stadtplanung etc., dann gilt es zu klären, zu welcher Art von Entscheidungen, genauer: zu welchen Formen der Selbstkonstitution, zu welchen Entscheidungsarragements und zu welchen Handlungsprozessen die bedingungslose Anerkennung der Gleichheit aller Menschen führt. Jede einzelne Entscheidung von Gruppen, aber auch die Abfolge ihrer Umsetzung auf unterschiedlichen Ebenen muss an diesem Prinzip (mit den Kernbestandteilen Herrschaftsfreiheit und bedingungslose Gleichheit) geprüft werden können. Das Ausräumen gewaltvoller Herrschaft betrifft dabei nicht nur die Mikro- und die Makroebenen, Skalen und Radien gegenwärtiger Gesellschaften, es betrifft nicht nur die räumliche Organisation von Entscheidungen, sondern auch die zeitliche Ordnung sozialer Beziehungen, beispielsweise das Verhältnis der jetzt lebenden Menschen zu denen, die nicht mehr oder noch nicht leben. Auch in zeitlicher Hinsicht, zwischen Kollektiven, und in der Abfolge verschiedener selbstorganisierender Regelsysteme muss dieses Prinzip gelten, wenn nicht ein Zeitpunkt, eine Sequenz, eine Entscheidung die anderen entrechten und unterwerfen soll.

Wie lässt sich diese zeitliche Umsetzung des Prinzips Demokratie denken? Kollektive sind Gruppen von Menschen, die sich zusammenschließen, um gemeinsame Ziele zu erreichen. Im Unterschied zu anderen Gruppen erfolgt dieser Zusammenschluss freiwillig. Diese freiwillig gebildeten Gruppen können aus verschiedenen politischen, sozialen, wirtschaftlichen oder kulturellen Gründen entstehen und sich zu Lebensformen verfestigen. Die Mitglieder eines Kollektivs haben oft gemeinsame Interessen und teilen ähnliche Werte und Überzeugungen oder eine gemeinsame Geschichte. Es wird von diesen Gemeinsamkeiten ebenso wie von Unterschieden, die jede Pluralität auszeichnet, geprägt. Kollektive können unterschiedlich groß sein, von kleinen Gruppen von wenigen Menschen über große Organisationen bis hin zu staatlichen Verbünden. Sie verbindet eine Gleichheit, die zugleich unterstellt und praktiziert werden muss, damit das Sich-Zusammenschließen sowohl freiwillig als auch effektiv erfolgt, so dass die Ziele wirklich als gemeinsame angesehen werden und durch kollektives Handeln erreicht werden können.

Kollektives Handeln bezieht sich auf die Maßnahmen, die von einer Gruppe von Personen ergriffen werden, um ein von allen geteiltes Ziel zu erreichen oder ein gemeinsames Problem zu lösen. Im Gegensatz zu individuellen Maßnahmen, die von einer einzelnen Person durchgeführt werden, handelt es sich bei kollektiven Maßnahmen um Bemühungen einer Gruppe von Personen, die von einer befürchteten oder gewünschten Zukunft veranlasst werden, sich zu koordinieren, und die dadurch Handlungen ausführen können, zu denen sie je individuell nicht in der Lage wären.

Diese Zukunft muss nicht klar umrissen sein, weil die Bemühungen oft ihren Anfang in einer belasteten Situation oder einer unlebbaren Umgebung nehmen und in erster Linie auf einen Abbruch, eine Verbesserung oder Reparatur der Gegenwart zielen. Dennoch sind auch diese Ziele, insofern sie noch einer Verwirklichung harren, zukünftig.

Kollektives Handeln wird also durch einen gemeinsamen Zweck motiviert, der von den Mitgliedern der Gruppe geteilt wird. Dass es sich dabei um einen Zweck handelt, ist nur möglich, wenn zugleich eine bestimmte Zeitstruktur unterstellt wird, so dass dieser Zweck zukünftig und erreichbar ist. Der Zweck dient als einigende Kraft, die die Gruppe zusammenführt und ihr Handeln leitet. Dieses Handeln unterscheidet sich in vielen Punkten vom individuellen Handlungsvermögen, vor allem in der Kraft und der Koordination, aber auch in der umfassenden Zeitstruktur; es basiert auf Interaktionen. Diese Interaktionen implizieren Diskontinuitäten und Neuanfänge, Abstände und Zusammenhänge. Der Erfolg kollektiven Handelns hängt von der Zusammenarbeit und zeitlichen Koordination aller Gruppenmitglieder ab. Er wird der Gruppe zugerechnet, auch wenn einige kontinuierlich und substanziell, andere nur punktuell und ephemer daran beteiligt waren. Darin liegt die zweite Gleichheit: Jedes Mitglied muss seine Fähigkeiten, Ressourcen und Bemühungen zum geeigneten Zeitpunkt und in der richtigen Abfolge einbringen, um das gemeinsame Ziel zu erreichen. Doch nur weil sich erstens alle gegenseitig in ihrem Status als Gruppenmitglieder als gleich anerkennen und zweitens gleiche Aufgaben im Rahmen der Gruppe übernehmen, ist noch keine Gleichheit verwirklicht. Denn auch die Strukturierung, Einteilung, und Koordination muss durch das Kollektiv erfolgen, das heißt durch alle, insofern sie einverstanden sein müssen. In Disziplinardispositiven – in Schulen, Kasernen, Gefängnissen, Lagern, Hospitälern – mögen sich die Insassen als Statusgleiche anerkennen und gemeinsam Aufgaben übernehmen, sie bilden doch kein Kollektiv. Und auch das bloße Einverständnis wäre zu wenig – es könnte erzwungen, erkauft oder anerzogen sein –; das Einverständnis muss das Ergebnis einer gemeinsamen Überlegung und an möglichen Einwänden geprüft sein und sich in den verschiedenen Phasen der Umsetzung bewähren.

Wie etwas gemacht wird, ist deshalb ebenfalls Teil des Zusammenschlusses. Die Koordination zwischen den Gruppenmitgliedern wird durch eine kommunikative Infrastruktur bewerkstelligt, die eine Gleichheit der Beteiligung sicherstellen soll, sich aber oft als fragil oder asymmetrisch erweist. Bei kollektiven Aktionen kann es deshalb zu einer Machtdynamik kommen, wenn einige Mitglieder über mehr Einfluss, Informationen oder Ressourcen als andere verfügen. Dieses Machtungleichgewicht kann sich auf den Entscheidungsprozess und die Verteilung der Ressourcen innerhalb der Gruppe auswirken. Dies kann insbesondere das Gefühl des Zusammenhangs, der Zugehörigkeit und Solidarität unter den Gruppenmitgliedern unterminieren. Das Gefühl von Rückhalt und Solidarität, vor allem aber die Erfahrung der Gleichheit im Zusammenschluss, in der Konstitution der Gruppenidentität und in der Koordinierung kann im Gegenteil die Mitglieder motivieren, auch unter Entbehrungen auf ein gemeinsames Ziel hinzuarbeiten und Herausforderungen zu meistern. Die Gleichheit darf deshalb nie nur eine Unterstellung oder ein Ideal sein, sondern sie muss für alle im kollektiven Handeln verwirklicht werden.

Die Formierung von Kollektiven wird durch vorhandene Gemeinsamkeiten allein nicht erklärt, und sie kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen. Im Wesentlichen entstehen Kollektive spontan, wenn sich Menschen in einer Situation zusammenschließen, weil es einer Gelegenheit, Neigung oder Krise entspricht; andere Kollektive werden gezielt gegründet, um spezifische Ziele zu erreichen. Die Gründung von Kollektiven kann auf unterschiedlichen politischen, sozialen oder wirtschaftlichen Interessen beruhen. In der Regel wird das Kollektiv durch eine befürwortete Pluralität und eine Affektreziprozität geprägt. Die Formierung von Kollektiven basiert deshalb oft auf spontanen Emotionen, auf gemeinsamen Erfahrungen oder Erlebnissen, kann sich aber auch durch eine gemeinsame Vision oder durch eine gemeinsame Gegnerschaft einstellen. Damit ein Kollektiv besteht, müssen die Mitglieder haltbare Visionen entwickeln oder Ziele teilen und zumindest bereit sein, zu deren Erreichung zusammenzuarbeiten.

Der Zusammenschluss stellt einen Akt der Entscheidung dar. Dieser Akt kann mehrere Sequenzen durchlaufen. Es kann vorkommen, dass ein solcher Prozess des Zusammenschlusses sich zunächst nur angebahnt, aber keine belastbare Handlungsform hervorgebracht hat. Es kann vorkommen, dass durch den Zusammenschluss andere zuvor beteiligte Menschen ausgeschlossen werden. Oder der Entscheidungsakt wird nur von einigen, nicht aber von allen, die sich dazu bereit erklärt hatten, vollzogen. Wenn sich Menschen in einem Kollektiv zusammenschließen, entsteht eine Gruppendynamik. Diese Dynamik kann sowohl positiv als auch negativ sein und beeinflusst die Kohäsion und die Entscheidungsfindung innerhalb der Gruppe ebenso wie das, was als kollektive Handlung gilt. Die Mitglieder eines Kollektivs müssen aushandeln und lernen, was es heißt, im Sinne des Kollektivs miteinander zu kommunizieren, sich aufeinander zu beziehen und aneinander auszurichten. Dies kann nur geschehen, wenn verschiedene Vorstellungen davon, was die Gruppe werden soll, im Raum stehen. Eine Entscheidung kann durch große Einigkeit erfolgen, wird auf der Grundlage der Mehrheit der Stimmen getroffen oder von einer Vielheit aufgrund mangelnder Alternativen erduldet. Entscheidungen können auch von der gesamten Gruppe an eine kleinere Auswahl von Mitgliedern delegiert werden. Doch auch dann, im Moment der gemeinsamen Auswahl und der Zustimmung, bleibt das Prinzip der Gleichheit gewahrt. Und diese Gleichheit wird nicht allein dadurch gewährleistet, dass jedes Mitglied im Prinzip eine Stimme hat. Denn ob die Stimme zählt, wer die Stimmen zählt und ob es überhaupt zu einer Abstimmung kommt, ist ebenfalls eine Frage der Gleichheit.

Zusammenschlüsse werden meist nach dem Muster präsentischer Versammlungen imaginiert: In einem Versammlungsraum bildet sich ein Kollektiv durch die Anerkennung einer Gegenseitigkeit und Gleichheit. Der Raum muss das Zusammen erfahrbar machen, Gegenseitigkeit ermöglichen und Machtkonzentrationen aushebeln. Kollektive können sich jedoch auch zeitlich verstreut durch die Ausbildung und Übernahme geteilter Handlungsziele und die Verteilung der Aufgaben durch die Zeit bilden. Hier kommt Gleichheit ebenfalls nur dann zum Tragen, wenn es kein Machtungleichgewicht zugunsten eines Zeitpunkts (meist des früheren) gibt. Eine solche Ungleichheit schlägt jedoch im genealogischen Denken zu Buche wie dort, wo spätere Generationen mit den Konsequenzen von Wahn, Krieg oder Zerstörung zu leben haben. Wenn die späteren die Verantwortung für Handlungsfolgen übernehmen, die sie nicht verursacht haben, sollte dies nur auf Freiwilligkeit, nicht auf Zwang beruhen; andernfalls wären sie schlicht Opfer.

Die Wahl geeigneter Prozeduren hängt sehr stark von den Rahmenbedingungen ab. Bei kleineren Gruppen kann es beispielsweise sinnvoll sein, einfach eine offene Diskussion zu führen und sich dann auf eine Lösung zu einigen. In größeren Gruppen oder Organisationen hingegen ist es schwieriger, Entscheidungen zu treffen, und es kann notwendig sein, spezielle Prozesse zu entwickeln, um sicherzustellen, dass alle Stimmen in einer geeigneten Reihenfolge gehört werden.

Viele Zusammenschlüsse werden nach dem Vertragsmodell konzipiert, und kein Vertrag ist gültig ohne die Zustimmung aller Beteiligten. Es ist unter Umständen möglich, einer Gruppe später beizutreten oder ihre Struktur zu modifizieren, ohne den Zusammenschluss erneut durch alle vollziehen zu müssen. Doch auch hier sind explizite Einverständnisse einzuholen. Zusammenschlüsse benötigen zudem jenseits der Vertragsform die ungezwungene Zustimmung.

Denn wer anderen Menschen hilft, darf dies nicht gegen den Willen dieser Personen tun. Sexuelle Beziehungen stiften ebenfalls Kollektive; hier ist die wie auch immer artikulierte Zustimmung aller Beteiligten erforderlich, denn andernfalls handelt es sich um Vergewaltigung.3 In Situationen, in denen Gruppen gezwungen sind, in Sekundenbruchteilen zu entscheiden – wo es abzuwägen gilt zwischen dem Vertrauen in die Expertise der einen Person oder dem Dafürhalten der Mehrheit, zwischen der Unwägbarkeit, anstatt des riskanten Vorschlags den einzig gewiss erscheinenden Weg zu gehen und doch zu scheitern, und der Einsicht in die eigenen unzureichenden Mittel, um überhaupt ein Urteil fällen zu können, oder in Situationen, in denen es unmöglich ist, zuerst über Abstimmungsformalitäten zu diskutieren –, können gewissermaßen stillschweigend und doch mit einem Minimum an Artikulation Einverständnisse erzielt werden, solange alle aufeinander achten und die Möglichkeit des Widerspruchs bestehen bleibt. In derartigen Situationen müssen alle Gruppenmitglieder abwägen, für sich allein, aber auch für die Gruppe. Selbst wenn sie einander nicht verpflichtet sind und keinen Verein oder Club bilden, sondern nur eine zufällige Ansammlung, wie in einem Boot, Flugzeug oder in einer Gondel beispielsweise, wäre es irrational, dass jede/r nur an sich denkt und die Erwägungen und Verhaltensweisen der anderen nicht zumindest mit einbezieht.

Eine Gruppe muss ihre Entscheidung gemeinsam treffen, wenn es um das Leben aller geht. Dabei ist es nicht erforderlich, dass Stimmen ausgezählt und Mehrheitsverhältnisse ausgerechnet werden, wenn nur ein Minimum an Artikulation und die Möglichkeit des Widerspruchs gegeben ist. Ein solcher Entscheidungsmodus wird aufgrund des Fehlens eines formalen Abstimmungsvorganges auch als stiller, anscheinender Konsens oder als Regel der Non-Opposition bezeichnet und ist in Alltagssituationen sehr verbreitet. Die Frage ist nur, was genau eine Entscheidung als gemeinsame qualifiziert, wenn sie etwas anderes sein soll als ein Querschnitt von Einzelinteressen, das Diktat der lautesten Meinung oder die freiwillige Unterwerfung unter die mächtigste Person, was die Möglichkeit der Artikulation unter diesen Umständen qualifiziert und wie ein solches Einverständnis über die Zeit, auch bei wechselnder personeller Zusammensetzung, aufrecht zu erhalten ist.

Elizabeth Anscombe hat vor vier Jahrzehnten mit einem Gedankenexperiment wichtige Schritte hin zu einer Theorie des kollektiven Entscheidens und Handelns unternommen.4 Das Experiment betraf die Situation der Formierung einer Reisegruppe und der Festlegung des Reiseziels. Wie sie mit ihrem Experiment aufgezeigt hat, kann unter Umständen eine gültige kollektive Entscheidung selbst dann zustande kommen, wenn die meisten, wären sie einzeln gefragt worden, dagegen gewesen wären. Und sie hat auf den Umstand hingewiesen, dass die Entscheidungen einer Reisegruppe, die individuelle Interessen und Präferenzen bündelt, sich kategorisch unterscheidet von den Entscheidungen eines Parlamentes, das jedenfalls der Idee nach nicht die individuellen Präferenzen der Parlamentarier:innen, sondern die Interessen des jeweiligen Landes vertritt.

Der Unterschied zwischen der einen und der anderen Gruppe, den Anscombe nahelegt, ist, dass die eine ein punktueller, interessensbezogener Zusammenschluss von Individuen ist und die andere ein konstituiertes repräsentatives Organ. Doch auch ohne Vereinssatzung und Kollektivnamen ist eine Gruppe insofern konstituiert, als sie sich ein gemeinsames Ziel setzt. Dieses gemeinsame Ziel kann einen momentanen interessensbezogenen Zusammenschluss in ein Kollektiv überführen, insofern nun ein gemeinsames Handeln im Vordergrund steht, und nicht mehr die Aggregation des individuellen. Als so konstituierte Gruppe kann sie in Sekundenschnelle ein Entscheidungsverfahren improvisieren. Oft genug enthalten auch Vereinssatzungen oder Parlamentsgesetze keine passende Anweisung, wie zu verfahren ist, weil nicht alle Arten von Aufgaben oder Krisen antizipiert werden können. Auch die Überbrückung der Kluft zwischen Beschluss und Ausführung muss improvisiert werden, wobei Einzelinteressen und Allgemeininteresse abzuwägen sind.

Ein Aspekt, der in Theorien kollektiven Handelns, auch bei Anscombe, bisher wenig Beachtung gefunden hat, ist derjenige der Prozessualität und der Zeitstruktur. Die Legitimität einer Entscheidung bemisst sich nicht nur an dem Inhalt, der in einem proportionalen Verhältnis zu den Ansprüchen, Interessen und Gründen der an sie gebundenen Individuen stehen muss, sondern auch an der Struktur ihres Zustandekommens. So ist es offensichtlich erheblich, dass die Beratung vor der Beschlussfassung erfolgt und dass der Inhalt durch die Mitwirkung der Einzelnen und nicht nur zufällig oder durch Machination ihrem Dafürhalten entspricht. Ebenso ist es wichtig, dass eine Situationsanalyse und eine Beobachtung sich ändernder Umstände Eingang in die Entscheidung finden, die sich über mehrere Sequenzen hin zu einer kollektiven Handlung erstreckt. Zudem ist die Klärung der Frage, wem Handlungsfähigkeit zukommt und was eine Handlung überhaupt bewirken kann, für die Rationalität und Legitimität einer Entscheidung von Bedeutung. Die Dauer einer Entscheidung beeinflusst ihre Kraft und Akzeptabilität. Wird sie überstürzt getroffen oder zieht es sich ewig hin, bis ein Beschluss gefasst und umgesetzt wird, so mag ihr Inhalt noch so triftig sein, sie entfaltet weniger Bindungskraft und wird schnell in Zweifel gezogen. Es ist von herausragender Bedeutung für eine Entscheidung, dass sie zum richtigen Zeitpunkt getroffen wurde: Fällt sie zu früh oder zu spät, mit Bezug auf die Situation, in die sie interveniert, so ist sie meist wertlos.

Viele Theorien kollektiven Handelns gehen stillschweigend von der Durchführbarkeit der Beratung und der Handlungen aus. Die dabei jovial unterstellte Präsenz und Alltäglichkeit ist aber genau das, was in der Regel fraglich ist, wenn überhaupt gemeinsame Entscheidungen relevant werden.

Die drohende Klima-Katastrophe stellt eine für individuelles und kollektives Entscheiden viel bedeutsamere Herausforderung dar als die Beispiele, die Anscombe diskutiert: Wohin geht die Reise der Menschheit, hat sie noch eine Zukunft? Ist es zu spät? Haben wir uns durch unsere Lebensweise in der Vergangenheit und Gegenwart jeglicher Zukunft beraubt oder können wir das durch eine individuelle und kollektive Verhaltensänderung noch aufhalten? Können wir unser Handeln am Interesse des Fortbestehens menschlichen Lebens auf diesem Planeten ausrichten oder ist diese Idee der Persistenz gerade die Ursache für die Katastrophe? Kommt diesem unterstellten »Wir« noch eine verantwortungsadäquate zeitliche Erstreckung zu? Die in diesem Kontext diskutierten Handlungsempfehlungen basieren zumeist auf wissenschaftlichen Prognosen, abgeleitet aus Klimamodellen, aus vergangenen und aktuellen Messungen, aus Analysen zur Verfügung stehender Technologien. Wieviel Zeit bleibt noch? Ist dies eine homogene, dem, was wir kennen können, hinreichend ähnliche Zeit? Gibt es angesichts dessen überhaupt noch Spielraum zum Nachdenken und Forschen, haben wir Zeit zu zögern, zu zweifeln und zu imaginieren? Gleichzeitig kann es für diese historisch einmalige Krise keine Expertise geben. »Auf die Wissenschaft zu hören« kann deshalb keine gültige Maxime sein und im Zweifelsfall sogar in die Irre führen.

Denn bei Entscheidungen, die einen Bruch mit der Vergangenheit bewirken sollen, ist der Status des Erfahrungswissens fraglich und bestenfalls dafür geeignet festzulegen, was sich nicht wiederholen sollte und nicht bewährt hat. Jedwede Expertise ist insofern kompromittiert, als sie nur auf der Erfahrung des Weges basiert, der uns in die Irre geführt hat, und diese nachweislich nicht zu verhindern wusste. Gibt es, wie meist, konkurrierende Expertisen, so fehlt die Superexpertin, die die spezialisierte Expertin aufgrund höherer Expertise auszuwählen wüsste. Wissenschaftliche Reputation und technisches Know-how werden mit politischer Münze bezahlt. Expertokratie heißt, die eigene Verantwortung zu delegieren. Doch kann sich niemand aus der Verantwortung stehlen, wenn der Planet weiterhin lebbar existieren soll. Gerade dann, wenn einzelnes Fehlverhalten desaströse Konsequenzen nach sich ziehen kann, sind gemeinsame Entscheidungen notwendig. Was bedeutet das? Wie können dann Entscheidungen sowohl notwendig als auch frei sein? Wie können sie, wenn Institutionen zur Regelung des Verfahrens fehlen, überhaupt als gemeinsame gedacht werden und zustande kommen? Wie können wir die Freiheit der Einzelnen, die sich mit dieser Entscheidung verpflichten, verbinden mit den Erfahrungen derjenigen, die zuvor untergegangen sind, wie auch mit der Verantwortung gegenüber denjenigen, die von deren Konsequenzen betroffen sein werden – gegenüber den Zukünftigen, den Ungeborenen? Wie kann das Wissen aus der Vergangenheit verbunden werden mit der Antizipation des Unbestimmten, Unverfügbaren? Auch mit noch unbekannten Chancen und Katastrophen? Die Menschheit, die das Klimaproblem verursacht, ist kein Makrosubjekt und keine konstituierte politische Entität. Als solche kann sie, trotz der Einsichten in ihre Verantwortung im Anthropozän, (noch) nichts beschließen und nicht als solche, als Menschheit, handeln. Sie könnte dennoch aus dieser ungewissen Gemeinsamkeit heraus einiges gegen die Umweltzerstörung und gegen den Klimawandel unternehmen. Es müssen nicht alle sein, es reicht, wenn es möglichst viele sind, die im Interesse der Menschheit und aller anderen, mit denen sich diese den Planeten Erde teilt, handeln.

In welchem Moment wird aus einem Beschluss, den alle je individuell fällen, ein Beschluss, den alle gemeinsam fällen? Es ist, wie bereits gesehen, nicht erforderlich, dass diejenigen, die »alle gemeinsam« einen Beschluss fällen, sich zuvor bereits formell als Gruppe konstituiert haben. Durch eine gemeinsame Entscheidung konstituiert eine Ansammlung von Individuen eine Gruppe und kann gegeneinander Erwartungen hegen und überprüfen, ob die anderen sich an den Beschluss halten. Was ist der Unterschied zwischen einer Situation, in der wir, warum auch immer, anfangen, klimagerecht zu leben und zu handeln, und einer Situation, in der wir gemeinsam beschließen, dies zu tun? Wir verständigen uns über Gründe und Ziele und machen uns diese bewusst und für andere überprüfbar und kritisierbar. Wir koordinieren unser Handeln aus geteilten Gründen und nach selbstgewählten Regeln. Sollten sich die Gründe oder die Bedingungen des Handelns verändern, können wir uns erneut beraten und unsere Handlungsweise korrigieren. Damit von einem gemeinsamen Beschluss die Rede sein kann, geschieht dies nicht aufgrund von existentiellem Mangel, fehlenden Alternativen oder Gehirnwäsche, sondern aufgrund von Einsichten, die bei der Weiterentwicklung der Verhaltensweisen und Mittel besser zum Ziel führen können. Weil dies bei Verhaltensänderungen aufgrund von existentiellem Mangel, fehlenden Alternativen oder Gehirnwäsche nicht zu erwarten wäre, ist ein gemeinsamer Beschluss gerade in dynamischen Situationen die einzige Option rationaler Handlungskoordination über eine gewisse Dauer im Hinblick auf ein von allen angestrebtes Ziel.

Angenommen, es gäbe die eine, weltweit führende Superexpertin und diese wüsste genau, was zu tun ist, damit die Welt gerettet wird, und sie hätte die Möglichkeit, durch eine Spezialsoftware alle notwendigen Veränderungen an technischen Geräten, aber auch im Bewusstsein der Menschen zu veranlassen – sollte sie es tun? Was spricht gegen eine Klimadiktatur oder gegen Weltrettungsterrorismus?

Eine Diktatur funktioniert über Zwang und Gewalt. Auch eine Expertokratie kann nicht auf die Einsicht der Menschen zählen. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit wäre damit zu rechnen, dass aufgrund des Fehlverhaltens Einzelner der Plan scheitert, besonders wenn sie dieses Verhalten nicht selbst steuern, kontrollieren und anpassen können. Nur wenn sich alle aus Einsicht unabhängig von Disziplinierung oder Kontrolle im Sinne des selbstgewählten Gemeinsamen verhalten, ist dies nicht zu erwarten. Die Einzelnen dürfen also nicht zur Ausführung eines Plans gedungen werden, den sie sich nicht selbst gegeben haben, den sie nicht verstehen oder den sie nicht (auch in verschiedenen Situationen oder wiederholt) ausführen können. Eine gemeinsame Entscheidung verbindet die Freiheit der Einzelnen im Sinne einer freien Partizipation, einer freien Einsicht und einer Handlungsfreiheit.

Es gibt folglich Legitimitäts-, Rationalitäts-, aber auch Handlungsbedingungen, die eine Entscheidung als frei qualifizieren, und zwar in räumlicher wie in zeitlicher Hinsicht: Der Entscheidungsmodus muss deshalb erstens alle jetzt und hier Betroffenen in die Ausarbeitung miteinbeziehen, und zusätzlich diejenigen, deren Mitwirkung sinnvoll und wünschenswert wäre; er muss die Artikulationsmöglichkeit aller Empfindungen, Sichtweisen und Gründe sicherstellen und niemanden übergehen. Zweitens muss er ein vernünftiges Urteil auf der Basis bestmöglichen Wissens darstellen, bei dem eventuelle Einwände gehört werden und kollektive Intelligenz, nicht Gehorsam oder Bauchgefühl ausschlaggebend sind; und drittens muss sich die Entscheidung in assoziierten freien Handlungen manifestieren und in der fraglichen Zeit bewähren oder korrigiert werden können.

Deshalb ist es unerlässlich, dass eine rationale Entscheidung nicht nur gegenwärtige Interessen und Informationen, sondern auch die Zukunft miteinbeziehen muss: Keine Entscheidung wäre legitim oder rational, die bedeutet hätte, dass ihre Umsetzung vorgestrige Bedingungen erfordert oder dass das Wohlergehen oder auch die Rettung der einen alles andere zerstört. Sie muss nicht nur hinsichtlich der Mittel zukunftsbezogen sein, sondern auch hinsichtlich des Zieles. Das, was aus der Erreichung des Zieles folgt, muss erstens dem Zweck entsprechen und zweitens unter anderen als den gegenwärtigen Bedingungen verantwortbar sein. Unter den unterschiedlichsten Entscheidungsmodi gilt es deshalb einen auszuwählen und anzuwenden, der als legitim, rational, frei und zukunftsfähig gelten kann.

Jedem kollektiven Entscheiden liegen Annahmen über die Zeitstruktur zu Grunde: Eine Entscheidung ist nur notwendig, wenn sich ein Zustand ändern soll. Und wenn die Änderung des Zustandes verursacht werden kann. In der Gegenwart soll eine Änderung herbeigeführt werden, so dass dieser Zustand in der Vergangenheit liegt und die Zukunft nicht in dem Maße bestimmt, wie zu befürchten war; oder etwas Begehrtes, Gewünschtes oder Erhofftes soll durch zielgesteuertes Verhalten erreicht werden, das ansonsten verfehlt würde oder unerreichbar bliebe. Diese Ordnung aus Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft und auch die Idee der Veränderung durch Handlung wohnt selbst noch der Idee der Bekräftigung des Unvermeidlichen, Nietzsches ›Amor Fati‹, inne. Denn auch die Affirmation ist eine reflexive Figur, eine Perspektiv- und Verhaltensänderung, die nicht das Geschehen, aber die Wahrnehmung und Erfahrung des Geschehens entscheidend beeinflusst, und sei dies auch zirkulär und monoton. In einem statischen Universum, das nicht die Möglichkeit ließe, über diesen Zustand ein Urteil zu fällen und also ein Davor und Danach einzutragen und zu erfahren, gäbe es keine Entscheidungen. Wenn jedem Entscheiden derartige Annahmen zu Grunde liegen, so enthält jeder Entscheidungsmodus eine je spezifische Zeitstruktur. Durch diese Zeitstruktur werden die Sequenzen und Geschwindigkeiten, die zum Gegenstand gemachten Zeiten, die lediglich imaginären Zeiten und die eigene Zeit als Subjekt der Entscheidung, die Dynamik, die Veränderbarkeit und die Wirkungsverläufe eines jeweiligen Entscheidungsmodus bestimmt, geordnet und verknüpft. Von diesem Modus hängt ab, von wo aus und wie eine über die Zeit koordinierte Veränderung des Laufs der Dinge zu bewirken ist.

»Demokratien sind keine Staaten, vielmehr werden Staaten demokratisiert und auf demokratische Praktiken (des Entscheidens und Handelns) umgestellt.«5 Aus diesen Vorüberlegungen folgt, dass das Prinzip der Demokratie, das auf vielen Ebenen und in vielen Situationen anzutreffen ist, im kollektiven Auswählen eines Entscheidungsmodus und in dem Versuch besteht, dadurch das Zusammenhandeln der Vielen zu ermöglichen, zu koordinieren und beantwortbar zu machen. Aber damit dieses Prinzip zur Geltung kommt, muss sich die Demokratie auf angemessene zeitliche Strukturen und eigene Formen des Wirklichwerdens und der Modifikation besinnen. Demokratie ist dann nicht nur ein Prinzip, sondern ein Ereignis.

1.2Das Ereignis der Demokratie

Die institutionalisierte Politik sieht sich stets mit neuen Herausforderungen konfrontiert. Sie kann nicht einfach ihre einmal beschlossenen Programme abarbeiten. Unfälle in Atomkraftwerken, die Naturkatastrophen in Folge des Klimawandels, die Corona-Pandemie, der Überfalls Russlands auf die Ukraine – dies sind zeitgenössische Beispiele für Herausforderungen, die ereignishaft auftauchten. Wenn man auch nicht sagen wird, dass sie strikt unvorhersehbar waren, so sind es doch gänzlich neue Arten von Herausforderungen zumindest in dem Sinne, dass sie bis zu ihrem Auftreten von (fast) niemandem prognostiziert wurden. Neben ihrer Plötzlichkeit kennzeichnet sie zweitens, dass zu ihrer Bewältigung rasch sehr umfassende, neuartige Mittel auf der Basis neuer wissenschaftlicher Expertisen vonnöten sind, und drittens, dass im Falle ihrer Nichtbewältigung das menschliche Leben auf diesem Planeten über viele Generationen großen Schaden nähme.

Während in den letzten Jahren oft die Frage gestellt wurde, ob die Demokratie – als politisches System – in der Lage ist, mit derartigen Herausforderungen fertig zu werden (wobei gelegentlich auf die Erfolge autokratisch regierter Staaten verwiesen wurde), wird andererseits kritisiert, dass die politischen Entscheidungen selbst in Demokratien nicht durch demokratische Verfahren legitimiert, sondern im kleinsten Kreis und unter erheblichem Einfluss wissenschaftlicher Expert:innen getroffen werden.

In dieser Situation stellt sich die Frage, ob sich die Demokratie angesichts ihrer langsamen und komplizierten Verfahren überhaupt in der Herausforderung durch unvorhersehbare Ereignisse (auch im Vergleich mit anderen politischen Systemen) bewähren kann. Konkreter und genauer sollte die Frage lauten, wie politische Entscheidungsverfahren zu konzipieren sind, so dass sie nicht nur in hohem Maße legitim (weil fair, rechtssicher und inklusiv) sind und eine jetzt epistemisch wertvolle Prozeduralität ausprägen, deren Resultate wahrscheinlich besser sind als diejenigen durch einen Münzwurf,6 sondern auch zukunftstauglich in dem Sinne, dass sie einerseits der Unvorhersehbarkeit der Zukunft und andererseits der Unabschätzbarkeit der Konsequenzen gegenwärtiger Handlungen für kommende Bewohner:innen unseres Planeten gerecht werden. Denn eine Entscheidung, deren Umsetzung daran scheitert, dass sich die Umstände gewandelt haben (was grundsätzlich keine Überraschung darstellen sollte), und deshalb erneut verhandelt werden muss, ist ebenso wenig überzeugend wie eine Entscheidung, die nur für die jetzt Lebenden und Entscheidenden rational akzeptabel ist – und womöglich schon zum Zeitpunkt ihrer Umsetzung hoffnungslos veraltet. Demokratie antwortet auf ereignishafte Herausforderungen und ist selbst (kein System, kein Institutionsgefüge, sondern) das Ereignis der Selbstbestimmung.

Diese Aspekte der Ereignishaftigkeit und Zukunftsfähigkeit sind bislang kaum berücksichtigt worden, da auch die jüngere politische Theorie im Paradigma der Permanenz, der Kontinuität und des Präsentismus verbleibt. Sie unterstellt, dass bestimmende Rahmenbedingungen permanent gegeben sind, dass sich Vernunft durch Stetigkeit und temporale Kohärenz auszeichnet und dass die Gegenwart als Maßstab zur Berechnung von Schlussfolgerungen gesetzt werden sollte.

Habermas beispielsweise erfasst den normativen Kern demokratischer Rechtsstaaten in der privaten Autonomie von Bürger:innen, das heißt in dem Recht der Jetzigen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Dieses Selbstbestimmungsrecht ist hier temporal uneingeschränkt gesetzt. Diese Bestimmung findet statt in der demokratisch verfassten Staatsbürgerschaft, worunter Habermas die »gleichmäßige Inklusion freier und gleicher Bürger in die politische Gemeinschaft« versteht, sowie in einer unabhängigen politischen Öffentlichkeit, die spontanen Beiträgen und Stellungnahmen der Bürger:innen Resonanz bietet und die Staat und Zivilgesellschaft als Sphäre freier Meinungs- und Willensbildung verbindet.7 Dieser normative Kern findet sich laut Habermas in den Theorien moderner Demokratie, jedoch mit unterschiedlichen Akzentuierungen. Diese fasst er in drei Modellen zusammen: dem liberalen, dem republikanischen und dem deliberativen. Mit ersterem meint er die auf John Locke zurückgehende Tradition, die vor allem die negativen, privaten Freiheitsrechte ins Zentrum stellt; das republikanische Modell geht auf das römische politische Denken zurück, das, von der Renaissance aufgenommen, über James Harrington die amerikanische und über Rousseau die Französische Revolution beeinflusst hat und sich auf das Prinzip der Volkssouveränität konzentriert. Mit dem dritten, deliberativen Modell bringt Habermas seine eigene Theorietradition ins Spiel, die, verglichen mit den anderen beiden, wesentlich prozessorientierter ist. Die ersten beiden Modelle, das liberale und das republikanische, könnten in einem Grenzfall mit einer Entscheidung (zum Beispiel für einen perfektes Vertrags- und Regelwerk) ein für alle Mal alles entscheiden. Im deliberativen Modell hingegen sind Schleifen der Einflussnahme und der Kritik vorgesehen, die die Qualität der Entscheidung prozedural heben.

»Während der demokratische Prozess für das republikanische Modell den Wert einer expressiven Willensäußerung hat und während ihm im liberalen Modell vor allem die Bedeutung zukommt, die Politiken der Regierung an das aufklärte Selbstinteresse der Gesellschaftsbürger zu binden, erwartet das deliberative Modell von der Einbettung des Wählerwillens und der formellen Beratungs- und Entscheidungsverfahren in die vitale, möglichst ungesteuerte Zirkulation öffentlicher Meinungen einen Rationalisierungsdruck, der die Qualität der Entscheidungen verbessert. So setzt das deliberative Modell eher auf die Vernünftigkeit der Diskurse und Verhandlungen als auf die faire Bündelung der Motive erfolgsorientiert entscheidender Individuen oder den authentischen Charakter des gemeinsamen Willens einer Nation. Die kooperative Suche nach gemeinsamen Problemlösungen tritt hier an die Stelle der aggregierten Interessen der Gesellschaftsbürger oder des kollektiven Ethos der Staatsbürger. Verfahren und Kommunikationsvoraussetzungen der demokratischen Meinungs- und Willensbildung funktionieren als wichtigste Schleusen für die diskursive Rationalisierung der Entscheidungen von Regierung und Verwaltung. Rationalisierung bedeutet dabei mehr als bloße Legitimierung, zugleich jedoch weniger als Konstituierung der Macht.«8

Habermas schwebt hier ein Rückkoppelungs-System zwischen Regierung und Regierten vor, das Entscheidungen angesichts krisenhafter Herausforderungen sowohl hinsichtlich ihrer Legitimität absichert als auch hinsichtlich ihrer Rationalität verbessert. Offene Formen der Kooperation werden darin als Prozess denkbar, die sich der punktuellen Aggregation ebenso wie der sittlichen Kollektivierung entgegenstellen. Die Verbesserung der Qualität der Entscheidungen bewirkt dementsprechend zugleich eine Rationalisierung und eine Demokratisierung.

Schon bei Kant kommt der räsonierenden Öffentlichkeit eine zentrale Bedeutung zu. Für ihn ist es gerade die Reaktion des Publikums auf anderswo stattfindende (revolutionäre) Ereignisse, die einen vernünftigen Fortschritt erhoffen lassen. Den Abstand denkt Kant eher räumlich als zeitlich, dennoch ist diesem Modell mit der Antwortdimension auch ein temporaler Vektor eingeschrieben. In der kantischen Konzeption einer Revolution der Denkungsart misst die politische Öffentlichkeit den Abstand zwischen dem faktischen Machthaber und dem Volk als idealem Souverän. Die Öffentlichkeit der Vernunft bietet dem Gesetzgeber dabei lediglich eine Richtschnur, um Gesetze zu verabschieden, »als sie aus dem vereinigten Willen eines ganzen Volks haben entspringen können.«9 Die kollektive Zustimmung bleibt eine Hypothese, ein Postulat.10 Wahre Demokratie lehnt Kant strikt ab11 und trotz Fortschrittshoffnung hat sein kosmopolitisches Ideal im Zusammenwirken von Öffentlichkeit und Macht keinen Anspruch auf Verwirklichung.

In Habermas’ Konzeption nun demokratisiert sich der Rechtsstaat prinzipiell durch die Institutionalisierung deliberativer Prozeduren zur Herausbildung eines kollektiven Willens.12 Rationalisierung und Demokratisierung sind für ihn korrelative, an Institutionen gebundene Prozesse. Habermas hält jedoch mit Kant ein System dann für hinreichend legitimiert, wenn das Postulat, die kritische Öffentlichkeit könne sich hinreichend geltend machen, aufrechterhalten werden kann.13 Die Unterstellung der gleichmäßigen Inklusion eines jeden möglicherweise Betroffenen müsse begründet sein, und zwar dadurch, dass die politische Öffentlichkeit sich – durch ihre Infrastruktur und durch die Schleusen- und Filterfunktion der Medien rationalisiert – in den politischen Entscheidungen wiederfinden könne. So könnte es sein (im Sinne von: nicht prinzipiell ausgeschlossen werden), dass sich die Qualität der Entscheidungen verbessert. Es könnte aber sehr wohl auch sein, dass die erhoffte Demokratisierung auf der Ebene politischer Repräsentation verbleibt und das reale soziale Geschehen nicht grundlegend verändert.

Das komplexe Verhältnis von Leid, Aufbegehren und Vernunft, Gerechtigkeitsforderung und Recht, von Argumentation und Verhandlung, von diskursiver Willensbildung und Kompromiss und die Verknüpfung von Diskursen mit politischen Entscheidungsverfahren lässt Habermas außen vor. Er unterstellt einen Satz von wohlbeschriebenen aktuellen Problemen, die mithilfe des bestmöglichen Wissens abgearbeitet werden. Die Öffentlichkeit liefert Inputs im Sinne wohlbegründeter Argumente, die Politik entscheidet und liefert identifikationsfähige Outputs. Der Legitimationsprozess beruht auf der Annahme, dass Deliberationen zu besseren Ergebnissen führen, wenn relevante Fragestellungen und kontroverse Antworten, erforderliche Informationen und geeignete Argumente artikuliert werden können, wenn Entscheidungsalternativen sondiert, sortiert, argumentativ geprüft und evaluiert werden und wenn schließlich rational motivierte Stellungnahmen innerhalb eines geordneten Verfahrens den Ausschlag für die Entscheidung geben.14 Legitim sind gemessen am deliberativen Modell letztlich alle Entscheidungen, die für alle rational akzeptabel sind, weil sie die Standards des öffentlichen Diskurses nicht generell unterlaufen und weil eine Beeinflussung durch Argumentationen in der öffentlichen Sphäre unterstellt werden kann. Die Entscheidung kann hier prinzipiell auch durch Repräsentant:innen nach Aktenlage oder durch einen Algorithmus erfolgen.

Noch bei Reiner Forst fehlt die Forderung, dass tatsächlich, und zwar von allen möglicherweise Betroffenen, abgestimmt wird.15 Diese Konzeptionen der »Demokratisierung« bleiben deshalb eigentümlich richtungslos, denn die geforderte »Strukturierung diverser Meinungs- und Willensbildungsprozesse im Hinblick auf die kooperative Lösung praktischer Fragen«16 könnte auch in einem Hofstaat oder einer publizistisch aufgerüsteten Oligarchie funktionieren. Zudem bleibt das Ideal ein rationales Korrektiv und wird in keine Verwirklichung einbezogen. Die Institutionen, die öffentliche Argumentationen aufgreifen und in eine Entscheidung überführen, werden vorausgesetzt. Der Prozess wird als Kontinuation dieser Institutionen gedacht. Die Entscheidungen haben sich an einer kontinuierlich gedachten Vernunft auszurichten, deren Regeln überhaupt, überall und immer gelten. Das Als-Ob der hypothetischen Zustimmungsfähigkeit meint »vorerst«, verbleibt jedoch in einer rein symbolischen Dimension ohne zeitliche Anbindung und Konkretion.

Axel Honneth ruft immerhin zu neuen Praktiken der Versammlung auf: »Zur lebendigen Verständigung über alternative Ansichten [gehören] auch die Mittel der leibgebundenen Versammlung unter Gleichgesinnten, der öffentlichen Demonstration und selbst des zivilen Ungehorsams.«17 Doch »das souveräne Volk« kann nicht nur protestieren, es kann auch selbst entscheiden; nur so kann es lernen, besser zu entscheiden und angemessener zu handeln.

Dies verdeutlichen bereits die Versammlungen, von denen Honneth spricht. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich hier nicht nur ein Aspekt von Deliberation, sondern auch ein Drängen auf Entscheidung.

Eine Einbeziehung der ästhetischen, formativen und rationalisierenden Dimensionen der politischen Auseinandersetzung, die ebenso wesentlich sind für die Legitimität des Deliberationsergebnisses wie für die rationale Akzeptabilität, wird das deliberative Demokratiemodell fundamental verändern und erweitern. Denn in der demokratischen Entscheidung geht es nicht nur darum, eine Übereinstimmung zwischen den jetzt artikulierten Interessen und Präferenzen der Bürger:innen und den Maßnahmen politischer Institutionen zu organisieren, denn das ließe sich durchaus dadurch erreichen, dass (oligarchische) Regierungsapparate mit der öffentlichen Debatte lediglich die Stimmung und die Akzeptabilität ihrer Maßnahmen testen und Untertanen die Konsultation zur Bekundung ihrer bereitwilligen Unterstützung jedweder autokratischen Vorgabe nutzen. Die Debatte könnte ebenso über mehrere Hierarchiestufen von Emissären oder Repräsentant:innen organisiert sein, so dass ein abstrakt formaler Einfluss der untersten Ebene nicht zu leugnen wäre, reale Mitwirkungsmöglichkeiten aber erst auf der letzten Stufe bestünden. Das Ergebnis eines Entscheidungsprozesses kann nur dann Autorität über alle haben, wenn alle die gleichen Chancen gehabt hätten, es real zu verhindern. Auch diese Forderung hat einen zeitlichen Aspekt, denn die Ebene des Realen, der Ereignishaftigkeit und der Korrektur, die wesentlich ist für politische Legitimität, fehlt in dem präsentistischen Als-Ob, das seit Kant vorherrscht.

Ereignishaft sind in politischen Auseinandersetzungen Momente der Begegnung, der Körperlichkeit, der Mündlichkeit, der Lebendigkeit, der Sinne, des möglichen Einbezugs anderer Präsentationsmodi, wie das Agonale der räumlich-zeitlichen Konfiguration. Die beteiligten ästhetischen Prozesse tragen offenkundig zum Konzept politischer Auseinandersetzung, gelingender Beratung und integrativer Entscheidungsfindung bei. Die Lebendigkeit leibhafter Präsenz, die Dimensionen des Leidens und des Begehrens, die Sichtbarkeit emotionalen und affektiven Involviertseins, die Wahrheitsdimension im Fortgang des Prozesses – alle diese wesentlichen Aspekte einer öffentlichen Verhandlung können sonst nicht begründet werden. Die theoretische Rekonstruktion dieser ästhetischen Aspekte führt auf ein anderes Verständnis demokratischer Entscheidungsprozesse, das auch dem wechselseitigen Werden von Affekten und Gründen, der Wirkungsweise von Argumentationen und Veränderung von Sichtweisen Rechnung trägt.

Das diskursive Ringen um Beschreibungen und Artikulationsformen im Hinblick auf eine rational akzeptable Entscheidung wäre entsprechend um eine ästhetische Grundierung der Auseinandersetzungs- und Anerkennungsprozesse zu ergänzen, an denen alle Rechtssubjekte sich auf ihre Weise beteiligen und artikulieren können und in denen das Singuläre, das Nichtidentische, das Inkommensurable eine Chance hat, zur Geltung zu kommen. Diese ästhetische Grundierung bezieht die Ebenen und Membrane der Formung und Unterbrechung, der Verwirklichung und der Wirkung in die Frage nach der Legitimität eines Entscheidungsverfahrens mit ein. Sie wird besonders hinsichtlich der geforderten Zukunftsfähigkeit relevant, weil sich in ihr zuerst kundtun kann, was überhaupt entstehen könnte und einst womöglich zur Anerkennung gelangen wird.

Bisherige deliberative Ansätze reichen deshalb nicht aus. Denn in Frage steht nicht nur, wie sich verhindern lässt, dass öffentliche Diskussionen und Beratungen von gegenwärtigen Interessen dominiert werden, und wie sie partizipativ und integrativ gestaltet werden können, sondern vor allem, wie die darauf aufbauenden demokratischen Entscheidungsverfahren zugleich effektiv, rezeptiv und plastisch, offen für Neues und Ungedachtes, radikale Veränderungen antizipierend und somit zukunftsgerecht konzipiert werden können.

Insgesamt wird Demokratie bislang selbst in Theorien, die offen für Korrekturen und Verbesserungen sind, mit ihrem derzeitigen institutionellen Gefüge, mit ihren Verfahren und Ritualen, mit ihren aktuellen Aufgabenverteilungen identifiziert. Gewiss sind Rechtsstaatlichkeit, allgemeine und gleiche Wahlen, Parteienkonkurrenz, Pressefreiheit und Mehrheitswahlrecht von großer Bedeutung für Demokratien; sie lassen sich aber auch in nicht demokratischen Regierungsformen wiederfinden. »Am Ende liefert die Demokratie eben auch noch die verbrämte Umschreibung für die öffentliche Akzeptanz von bürgerferner Elitenherrschaft oder gar autoritärer Führung […]. Seht die Demokratie gar nicht für ein Ideal der Beteiligung großer Bevölkerungskreise an den politischen Entscheidungsprozessen, sondern bloß für ein verbreitetes Einverständnis mit effektiver politischer Herrschaft, die gegebenenfalls auch in der Regierungsvollmacht von Diktatoren bestehen kann?«18

Durch die heute vorherrschenden Verfahren und Repräsentationsweisen des Volkes wird die Frage seiner Potentialität, seiner möglichen Erscheinungsweisen und seiner Macht tendenziell stillgestellt. So »konserviert« die repräsentative Demokratie, wie Pierre Rosanvallon einmal konstatiert hat, »in den ›stummen Wahlen‹ das souveräne Handeln des Volkes in dem Maße, wie es ihr gelingt, das Handeln dieses Volkes selbst, das politische Ereignis, zu unterbinden«.19

Dieses Zugleich von Konservierung und Prävention wird durch die Form politischer Repräsentation auf Dauer gestellt. Die Krise der Demokratie besteht, Jacques Rancière zufolge, nicht in einem Verlust einst funktionierender Verfahren oder dem Schwinden von politischer Repräsentation. Vielmehr haben diese Verfahren selbst – insbesondere die Verrechtlichung politischer Prozesse, die verstärkte Rolle von Meinungsumfragen und von Expertisen – zur Auslöschung demokratischer Politik geführt, zu einer »Postdemokratie.«20 Das politische Subjekt der Demokratie wurde so zu einem Objekt der positivistischen Sozialwissenschaften und der staatlichen Verwaltung.

Es wäre deshalb falsch, lediglich nach anderen formalisierten Verfahren der Zustimmung zum Regiertwerden zu suchen. Nicht nur die Partizipation, sondern auch die Prozessualität ist hier anders zu konzipieren. Gerade die Einbeziehung utopischer Modelle eröffnet die Perspektive auf grundsätzliche Erwägungen zur Generierung kollektiver Handlungsmacht und auf neue Möglichkeiten der Assoziation. Freiheit und Gleichheit werden darin unter den Voraussetzungen von Kontingenz und Singularität in einer Weise konzipiert, die ein ›Wir‹ dynamisch, prozessual und real, jenseits der Zugehörigkeit, der Berechtigung und der Persistenz, die die formale, repräsentative Demokratie stets voraussetzt, und damit jenseits von Nationalismus, Rassismus, Sexismus, Ethnizismus etc. denkbar macht; eine Perspektive mithin, die den liberalen Theorien der Demokratie fehlt. Aus dieser Perspektive ist die Verwirklichung einer Entscheidung prozessual so zu konzipieren, dass Einspruchs- und Korrekturmöglichkeiten nicht nur durch das institutionalisierte, repräsentative ›Wir‹, sondern auch durch zukünftige Betroffene, aber bislang Unbeteiligte, wie durch das (nichthumane) zeitlich Reale integriert werden.

Im demokratischen Entscheidungsarrangement lässt sich gemeinsames Handeln als Freiheit erfahren. Mehr noch: Das politische Gemeinwesen kann nun über menschliche Existenzformen hinaus gedacht werden. In dieser Perspektiverweiterung liegt zugleich eine Rückbesinnung: Die Suche nach neuen, situationsadäquaten und zukunftsorientierten Entscheidungsweisen zählt zum Wesen der Demokratie.

1.3Entscheidung

Wer soll wie entscheiden? – Diese Frage steht im Zentrum demokratischer Aushandlungsprozesse. Sie stellt sich angesichts ökologischer Herausforderungen einerseits und nationalistischer Abschließungen andererseits in verschärfter Form: Wer entscheidet mit welchem Recht? Was, wenn Entscheidungen nur dort notwendig sind, wo das Wissen aus der Vergangenheit und Gegenwart nicht hinreicht und wo Zugehörigkeiten, Eingrenzungen und Standardschemata einerseits, Expertisen, Schlussfolgerungen und Prognosen andererseits nicht funktionieren? Wessen Gründe sollen dann zählen? Was ist der Fluchtpunkt demokratischer Entscheidungsprozesse?

Cristina Lafont wendet sich in ihrem jüngst erschienenen Buch Unverkürzte Demokratie gegen Demokratiedefizite und Abkürzungen, die darauf abzielen, politische Entscheidungen aus dem öffentlichen Raum herauszuhalten, und entwickelt eine partizipatorische Interpretation deliberativer Demokratie, die festhält am Ideal, sich wechselseitig als Freie und Gleiche zu behandeln; letztlich am Ideal der Selbstregierung. Dieses Ideal »lebt von der Selbstverpflichtung, einander von der Vernünftigkeit allgemein verbindlicher politischer Entscheidungen zu überzeugen.«21 Das Ideal der Selbstregierung sei nicht auf das Ideal politischer Gleichheit zu reduzieren. Diese sei notwendig, aber nicht hinreichend für Demokratie, denn auch eine Form von demokratischer Kontrolle der Bürger über den politischen Entscheidungsprozess sei wesentlich, was die meisten Demokratiekonzeptionen vernachlässigt hätten.22 Die öffentliche Deliberation sei der einzige Weg, um zu politisch besseren Ergebnissen zu gelangen und zu verhindern, dass die Bürgerinnen sich von den Institutionen, Gesetzen und Regelungen, denen sie unterworfen sind, entfremdeten.23 Um dieser befürchteten Entfremdung aufgrund mangelnder Identifikation entgegenzuwirken, reicht es aus Lafonts Warte, »dass sich alle Bürgerinnen und Bürger die Institutionen, Gesetze und Regelungen, denen sie unterworfen sind, gleichermaßen zu eigen machen und sich mit ihnen identifizieren können.«24

Lafont lehnt Kants, Habermas’ und Rawls’ Forderung nach hypothetischer bzw. kontrafaktischer Zustimmung als unzureichend ab und fordert eine reale interpersonale Rechtfertigung, unter anderem deshalb, weil sich nur so Gesetze und Regelungen nicht nur irgendwie rechtfertigen, sondern diesen konkreten anderen Menschen zwingend vorschreiben lassen.25 Anscombe könnte an dieser Stelle einwenden, dass die Übereinstimmung eines Beschlussresultates mit den jeweils individuellen Wünschen nicht impliziert, dass jede/r Einzelne tatsächlich auch an der Auswahl und Entscheidung beteiligt wird.26 Darauf könnte Lafont allerdings mit Habermas entgegnen, dass sich bei kollektiv bindenden Entscheidungen die Erfordernisse deliberativer Qualität mit der Einbeziehung aller möglichen Betroffenen »in den Beratungs- und Entscheidungsprozess verbinden« müssen, weil sich Personen hinsichtlich ihres Selbst- und Weltverständnisses »im Prinzip nicht vertreten lassen« können. Dennoch halten Habermas und Lafont diese gleichmäßige Partizipation bereits dann für gewährleistet, wenn »jeder Einzelne [in der Entscheidung] […] seinen eigenen individuellen Willen wiedererkennen kann.«27 Die für Kollektive konstitutive Möglichkeit, dass die an der Entscheidung Mitwirkenden diese nur deshalb befürworten, weil sie für das Gemeinsame gut ist, fehlt in dieser theoretischen Perspektive.

Partizipation wird hier nicht genau und umfassend genug als Mitwirkung oder gar Ko-Autorschaft verstanden, sondern lediglich auf den formalen Prozess des Abgleichs von Präferenzen und der psychologische Vorgang der Übernahme und der Identifikation verkürzt.28 Eine solche Partizipation ohne das Sich Ereignen der Einzelnen in ihrer Pluralität, ohne die Artikulation aller relevanten Perspektiven, ohne eine systematische Verwirklichung freier kollektiver Assoziation bleibt hypothetisch, wenn nicht fiktiv.

Selbst die etwas stärkere Formulierung Lafonts, demokratische Legitimität bedeute nicht, jede einzelne Person müsse zu jedem beliebigen Zeitpunkt die Vernünftigkeit jedes rechtlich bindenden Gesetzes, dem sie unterworfen sei, anerkennen, sondern lediglich das Vorhandensein von Institutionen, vor denen inakzeptable Regelungen angefochten werden könnten29, impliziert lediglich einen psychischen Vorgang, keine politische Performativität: Wenn dieses Anfechten bedeutet »zu verlangen, dass [den Bürgerinnen] entweder angemessene Gründe vorgelegt oder die Gesetze und Regelungen geändert werden«, und wenn nur durch die Existenz solcher Institutionen gerade Minderheiten sich »als gleichberechtigte Mitglieder eines kollektiven politischen Projekts der Selbstregierung begreifen«30 können, weil sie dadurch eine kommunikative Macht zur Änderung der Begründung politischer Entscheidungen ausüben können; wenn also Zwang allein dadurch verhindert wird, dass Gesetzen aufgrund der Einsicht in ihre Vernünftigkeit gehorcht wird31, dann hieße Partizipation letztlich wieder nur die Organisation des Einverstandenseins mit dem Regiertwerden.

Die Verbesserung von demokratischen Praktiken dahingehend, »dass sie allen Bürgerinnen und Bürgern gleiche und effektive Chancen zur Teilnahme an der Gestaltung des politischen Prozesses gewähren«32, muss deshalb nicht nur an der psychischen Identifikation oder der Einsicht in die Vernünftigkeit, sondern an der performativen Gestaltung kollektiver Regeln und der differierenden Möglichkeit der Kontestation ausgerichtet werden.

Was ist überhaupt eine Entscheidung? Entscheidungen können allen Formen des Handelns, des Unterlassens und des Verzögerns zu Grunde liegen, müssen es aber nicht. Wenn etwas aufgrund einer Entscheidung geschieht, so ist dies meist beobachtbar, denn Entscheidungen sind, wie mikroskopisch auch immer, ostentativ, deklarierend, manifest, so dass beispielsweise das Unterlassen von einem bloßen Nichttun unterschieden werden kann.

Man spricht von einer Kaufentscheidung, einer Wahlentscheidung, von einer Entscheidung für dieses und jenes. Doch ist hier konkret eine Auswahl gemeint, und diese ist nicht das, was eine Entscheidung qualifiziert. Auch wenn ich keine Wahl, sondern nur eine Option habe, kann ich mich dazu entscheidend verhalten, kann ich beschließen, das zu affirmieren. Ich kann das dann bewusst und mit innerer Bindung und Zustimmung tun. Ich kann mich entscheiden, das zu tun, was ich ohnehin tun muss und auch dies markiert eine Zäsur. Eine Entscheidung wird gefällt, ob eine Handlung vollzogen oder unterlassen werden soll, wann sie ausgeführt wird oder ob sie verschobenen werden soll. Daran erhellt, dass die Festlegung eines Zeitpunktes ein wesentlicher Aspekt von Entscheidungen ist, nicht aber die Auswahl.

Ist etwa die Wahl zwischen 25 Haarshampoos an sich also keine Entscheidung? Sie ist eventuell Ausdruck einer Neigung, einer Vorliebe, einer begründeten Präferenz. Dass ich eine Wahl treffe, kann völlig zufällig oder völlig vorherbestimmt und manipuliert erfolgen; es heißt noch nicht, dass dem eine (begründbare) Entscheidung zugrunde liegt. In wen ich mich verliebe oder welche Musik ich gerne höre und wovor ich mich ekle, ist weder ein Objekt von Planung noch eine Entscheidung. Entscheidungen sind zudem Ausdruck eines Zögerns, einer Überlegung und basieren auf Gründen, die jedenfalls einer sich entscheidenden Person einsichtig und triftig erscheinen.

Was bedeutet es dann, dass einer Wahl eine Entscheidung zu Grunde liegt oder dass sie Ausdruck einer Entscheidung ist? Wenn ich ein Shampoo wähle oder eine Sorte Eiscreme, dann heißt das oft nichts über mich. Es war mir egal, ich habe eines gewählt, hätte aber auch ein anderes wählen können. Vielleicht habe ich eine Münze geworfen oder bin jemand anderem gefolgt. In diesen Fällen würden wir nicht oder nur im übertragenen Sinne von einer Entscheidung sprechen. Die Auswahl von Optionen, die Festlegung von Präferenzen, die Bildung von Handlungsabsichten – all dies impliziert im engeren Sinne noch keine Entscheidung. Analog kann man sagen, dass nicht jedes Tun und nicht jedes Verhalten schon eine Handlung ist.

Der Entschluss zu einer Handlung muss bewusst und reflektiert gefallen sein, damit dies eine Entscheidung genannt werden kann. Handlungen sind in diesem Sinne Ausdruck einer jeweiligen Rationalität: Entscheidungen legen mit Gründen die Ausführung einer Handlung zu Erreichung bestimmter Ziele fest und begrenzen sie, so dass sie einer Akteurin zuzuschreiben sind.

Besonders deutlich wird dies bei Entscheidungen, die jemandem schwerfallen und für die eine ausreichende innere Motivation gefunden werden muss, anderes als äußere Reize oder Belohnungen wie die Möhre vor dem Esel, der Stock, der schlägt oder dem der Hund hinterher hetzt oder Sonnenstrahlen, die die Blumen wachsen lassen. Die verschiedenen Theorien sozialer Entscheidungen zielen auf die Analyse des Verhaltens in Wahlsituationen und unterscheiden dabei Entscheidungen unter Gewissheit, unter Risiko und unter Ungewissheit, um dabei der Auswahl jeweils möglicher Handlungsalternativen gemessen am Kriterium der Nutzenmaximierung höhere oder geringere Rationalität zuzusprechen. Jedoch ist die Maximierung des Nutzens als Rationalitätskriterium höchst fragwürdig. Eine Verhaltenseinübung, die den Nutzen maximiert, sehen wir schließlich auch in allen Formen der einflüsternden Abrichtung, der Konditionierung und des Zwangs.

Die eigene Situationsanalyse und die Herausbildung und Bestimmung eines eigenen Willens sind für die Entscheidung sicher wichtiger als die reine, extern beurteilbare Nutzenmaximierung. Rational in diesem Sinne ist also nicht das, was eine Agentin nach einer normativen Entscheidungstheorie tun sollte, sondern das, was sie zu tun aus eigenen Erwägungen für richtig hält, wenn es diese Erwägungen sind, an denen sich ihre Bestimmung der Handlungsziele und -mittel ausrichtet. Denn sehr wohl sprechen wir von Entscheidungen aufgrund von Vorahnungen, von Intuitionen oder aufgrund von Traumata. Es müssen also keine explizierbaren und teilbaren Gründe, keine Wahrscheinlichkeitskalküle oder intellektuellen Beratungen den Ausschlag gegeben haben, damit eine Entscheidung von einer Auswahl oder einer nutzenmaximierenden Verhaltenssteuerung unterschieden werden kann. Denn es ist denkbar, dass etwas mich in eine Richtung drängt, so dass meine Handlungen irrational wirken, dass es sich hier aber vielmehr um neue Gründe handelt, neue Rahmenüberzeugungen, die mir noch nicht vollständig bewusst sind, die mich aber zu einem bewussten Bruch mit dem traditionellen oder wahrscheinlichen Lauf der Dinge bewegen.33

Doch identifiziere ich mich nicht nur mit einer Entscheidung, sondern auch durch sie. Entscheidungen zeigen also einerseits eine innere Übereinstimmung und ein Engagement, andererseits eine Selbstbestimmung, gerade dann, wenn die Entscheidung zu erheblichen Veränderungen im Leben führt.34 Wenn also die ausschlaggebenden Gründe nicht explizierbar sein mögen, so sind sie doch mir selbst präsent, meist auch kommunizierbar (implizit durch ostentative Handlungen oder explizit: »Ich habe Angst / eine Ahnung / ein Bauchgefühl / Ich wünsche mir …«) und als ausschlaggebende Gründe benennbar. Wenn ich in diesem Moment vollständig irre bin, überhastet oder falsch informiert, so spalte ich diese Entscheidung später von mir ab oder werde alles daran setzen, sie rückgängig zu machen oder durch eine andere zu überschreiben. Generell sprechen wir von einer Entscheidung nur dann, wenn wir sie für vertretbar halten. Gleichzeitig kann unterstellt werden, dass Entscheidungen ein gewisses Gewicht zukommt, eine existentielle Tragweite.

Eine Entscheidung könnte verstanden werden als eine reflektierte, das eigene Leben beeinflussende und ausrichtende Handlungsfestlegung.

Jeder Entscheidungsakt ist politisch deshalb bedeutsam, weil sich in ihm Freiheit verwirklicht, weil er das Feld des Sichtbaren und Sagbaren neu konfiguriert und weil im Entscheidungsprozess neue Gründe und Denkmöglichkeiten auftauchen können, die die Antizipationen auch anderer Personen besser zu leiten versprechen als die bloße Extrapolation auf der Basis bisherigen Wissens.

Die Entscheidung ist mithin ein Akt, durch den einer Zukunft, die nicht produziert werden kann, eine Chance auf Verwirklichung eingeräumt werden soll. Jene Funken von Spontaneität und Freiheit, die alle Entscheidungsakte notwendig enthalten müssen, sind zugleich Momente der Selbstbestimmung35 wie der Öffnung für etwas, das sonst nicht geschehen könnte.

Nicht die Regel, die ich mir gebe, sondern das Sich-selbst-Bestimmen ist das Entscheidende der Autonomie. Genauer: Mit jeder Entscheidung, die ich tatsächlich selbst treffe, trage ich dazu bei, dass nicht nur ich, sondern alle, die sich mit meiner Entscheidung auseinandersetzen und sie eventuell nachvollziehen, autonomer werden. Ich trage dazu bei, dass das, was geschieht, aus vertretbaren Gründen und nicht lediglich aufgrund historischer Bahnung geschieht. Damit ist der Autonomisierung ein bislang zu wenig beachteter Zeitbezug eingeschrieben: Zu den Möglichkeitsbedingungen autonomer Akte zählt die freie Entwicklung und die offene Zukunft.

Es ist umstritten, welche Orte, Regelungen und Institutionen als ursprüngliche Kennzeichen demokratischer Entscheidungsprozesse gelten können. Aus meiner Sicht vor allem die Versammlung, dann das Losverfahren, die Abwesenheit von Regierungen, die Teilnahme aller an politischen Beschlüssen im Rahmen der Volksversammlung, die Teilnahme aller an der Rechtsprechung, der Ostrazismus, das Rechenschaft-Ablegen, das Netzwerkprinzip (Föderation) und nicht zuletzt die zyklische Wiedervorlage und Abstimmung über das gesamte Gesetzeskorpus.36 Bisher ist kaum je der Versuch unternommen worden, die philosophischen Gründe für diese auch heute noch Erstaunen provozierenden institutionellen Wagnisse zu systematisieren. Einen Ansatz dazu will dieses Buch beisteuern. Dabei richtet es den Fokus auf die zeitliche Struktur demokratischer Entscheidungsprozesse und stellt die Frage, ob hierin bereits ein wesentlicher Zug der Demokratie liegt: in der Vielfalt und Veränderbarkeit, in der Rekursivität und Überprüfung, in der produktiven Arbitrarität und plastischen Freiheit demokratischer Verfahren.

Will man Demokratie nicht auf ein Institutionengefüge und das Abarbeiten von Formalia im Entscheidungsprozess einengen, gilt es, die leitende Idee von politischer Freiheit zu rekonstruieren und damit die Fluchtlinie demokratischer Entwicklungen neu auszuloten. Denn jede autonome Entscheidung ist so besehen nicht nur deshalb vernünftig, weil sie eine Situation behebt oder herbeiführt, sondern auch deshalb, weil sie ein Beitrag zur Demokratisierung ist.

Eine Ausgangsüberlegung ist dabei, dass selbst dann, wenn durch Zufall, Manipulation oder raffinierte Kybernetik, die Entscheidungen einer Regierung mit dem, was die Bürger:innen für richtig halten, in hohem Maße übereinstimmt und dies auch durch direkte oder indirekte Äußerungen beglaubigt wird, von einer Demokratie nicht die Rede sein kann, wenn nicht alle Gelegenheit haben, diese Entscheidung durch Vorschläge und Beratungen vorzubereiten und zu begleiten, und wenn sie keine Chance hätten, diese Entscheidung zu beeinflussen oder eine ganz andere zu fällen. Sie wäre auch nicht demokratisch, wenn folgende Generationen gezwungen wären, sich an die einmal gefällte Entscheidung zu halten. Deshalb ist eine Kritik des partizipativen ebenso wie des präsentistischen Paradigmas politischer Theoriebildung erforderlich.

Die Unterscheidung zwischen traditionell vermittelten Formen der Partizipation und Organisation der Überstimmung mit dem Regiertwerden einerseits und tatsächlicher Autonomie durch Entscheidung andererseits fehlt in diskurstheoretischen Begründungen bestehender politischer Systeme. Denn warum sollten Entscheidungsverfahren als demokratisch gelten, nur weil alle sich publizistisch dazu äußern können? Ebenso fehlen Überlegungen zur Legitimität der zeitlichen Strukturen, die Entscheidungsarrangements eingeschrieben sind.