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Hat ein Versicherer eine Leistung an einen Versicherungsnehmer erbracht, so kann er gegebenenfalls auch bei einem außerhalb des Versicherungsvertrages stehenden Schadensverursacher zumindest einen Teil seiner Leistung zurückverlangen. Voraussetzung hierfür ist, dass dem Versicherungsnehmer ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Schadensverursacher zusteht. Daher steigt dieser Übungsfall zunächst auch sehr umfangreich in die Prüfung eines deliktischen Anspruchs ein. Ob und in welchem Umfang diese Ansprüche des Versicherungsnehmers dann per Gesetz auf den Versicherer übergehen, ist ein weiterer Schwerpunkt des Falles.
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Seitenzahl: 16
Veröffentlichungsjahr: 2016
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Jörg E. G. Lemberg – Andreas S. Luksch
Radfahrerfall
Übungsfall zur gesetzlichen Haftung und zum Regress des Versicherers
I M P R E S S U M
Radfahrerfall
von
Jörg E. G. Lemberg und Andreas S. Luksch
© 2016 Lemberg/Luksch
Alle Rechte vorbehalten
Autoren: Jörg E. G. Lemberg/Andreas S. Luksch
Kontaktdaten: versicherungslernen.de, Hinter den Dorfgärten 30, 68723 Plankstadt, Tel.: 06202-5786680, Mail: [email protected]
Foto: Uschi Dreiucker / Pixelio.de
ISBN: 9783961125333
Hat ein Versicherer eine Leistung an einen Versicherungsnehmer erbracht, so kann er gegebenenfalls auch bei einem außerhalb des Versicherungsvertrages stehenden Schadensverursacher zumindest einen Teil seiner Leistung zurückverlangen. Voraussetzung hierfür ist, dass dem Versicherungsnehmer ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Schadensverursacher zusteht. Daher steigt dieser Übungsfall zunächst auch sehr umfangreich in die Prüfung eines deliktischen Anspruchs ein.
Ob und in welchem Umfang diese Ansprüche des Versicherungsnehmers dann per Gesetz auf den Versicherer übergehen, ist ein weiterer Schwerpunkt des Falles.
Der Sachverhalt ist denkbar einfach gestaltet, so dass die ausführliche Musterlösung bisweilen etwas zu umfangreich ist. Da in Klausuren unproblematische Punkte aber nur knapp oder sogar gar nicht abgehandelt werden sollen, ist die Musterlösung am Ende noch einmal als Klausurlösung im Gutachtenstil zusammengefasst.
