Radfahrerfall - Andreas S Luksch - E-Book

Radfahrerfall E-Book

Andreas S Luksch

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Beschreibung

Hat ein Versicherer eine Leistung an einen Versicherungsnehmer erbracht, so kann er gegebenenfalls auch bei einem außerhalb des Versicherungsvertrages stehenden Schadensverursacher zumindest einen Teil seiner Leistung zurückverlangen. Voraussetzung hierfür ist, dass dem Versicherungsnehmer ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Schadensverursacher zusteht. Daher steigt dieser Übungsfall zunächst auch sehr umfangreich in die Prüfung eines deliktischen Anspruchs ein. Ob und in welchem Umfang diese Ansprüche des Versicherungsnehmers dann per Gesetz auf den Versicherer übergehen, ist ein weiterer Schwerpunkt des Falles.

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Seitenzahl: 16

Veröffentlichungsjahr: 2016

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Jörg E. G. Lemberg – Andreas S. Luksch

 

 

 

Radfahrerfall

 

 

 

Übungsfall zur gesetzlichen Haftung und zum Regress des Versicherers

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Inhaltsverzeichnis
Vorwort
I. Sachverhalt zum „Radfahrerfall“
II. Fallfragen:
III. Ausführliche Musterlösung:
1. Fallfrage (1): Besteht ein Anspruch des Frank gegen Sven aus § 823 Abs. 1 BGB?
1.1 Rechtsgutverletzung
1.2 Kausale Handlung
1.3 Rechtswidrigkeit
1.4 Verschulden
Fallfrage (2): In welchem Umfang besteht der Schadensersatzanspruch?
Fallfrage (3): Kann V nach § 86 Abs. 1 S. 1 VVG von Sven Ersatz seiner erbrachten Zahlungen verlangen?
IV. Der Fall als Klausurlösung
1.1 Rechtsgutverletzung
1.2 Kausale Handlung
1.3 Rechtswidrigkeit
1.4 Verschulden
V. Der Fall als Multiple-Choice-Frage

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

I M P R E S S U M

Radfahrerfall

von

 

Jörg E. G. Lemberg und Andreas S. Luksch

© 2016 Lemberg/Luksch

Alle Rechte vorbehalten

 

Autoren: Jörg E. G. Lemberg/Andreas S. Luksch

Kontaktdaten: versicherungslernen.de, Hinter den Dorfgärten 30, 68723 Plankstadt, Tel.: 06202-5786680, Mail: [email protected]

Foto: Uschi Dreiucker / Pixelio.de

ISBN: 9783961125333

 

Vorwort

 

Hat ein Versicherer eine Leistung an einen Versicherungsnehmer erbracht, so kann er gegebenenfalls auch bei einem außerhalb des Versicherungsvertrages stehenden Schadensverursacher zumindest einen Teil seiner Leistung zurückverlangen. Voraussetzung hierfür ist, dass dem Versicherungsnehmer ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Schadensverursacher zusteht. Daher steigt dieser Übungsfall zunächst auch sehr umfangreich in die Prüfung eines deliktischen Anspruchs ein.

Ob und in welchem Umfang diese Ansprüche des Versicherungsnehmers dann per Gesetz auf den Versicherer übergehen, ist ein weiterer Schwerpunkt des Falles.

Der Sachverhalt ist denkbar einfach gestaltet, so dass die ausführliche Musterlösung bisweilen etwas zu umfangreich ist. Da in Klausuren unproblematische Punkte aber nur knapp oder sogar gar nicht abgehandelt werden sollen, ist die Musterlösung am Ende noch einmal als Klausurlösung im Gutachtenstil zusammengefasst.