25,99 €
Im Mittelpunkt dieses Buches stehen Themen des externen Rechnungswesens, insbesondere der handelsrechtlichen Bilanzierung im Jahresabschluss. Auf häufig gemacht Fehler in Klausuren weist Andree Elsner explizit hin, ebenso auf die aufzuwende Zeit und den Schwierigkeitsgrad pro Aufgabe. Auch wie sich Studierende auf die anstehende Prüfung richtig vorbereiten wird angesprochen.
Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:
Veröffentlichungsjahr: 2023
utb 5676
Eine Arbeitsgemeinschaft der Verlage
Brill | Schöningh – Fink · Paderborn
Brill | Vandenhoeck & Ruprecht · Göttingen – Böhlau · Wien · Köln
Verlag Barbara Budrich · Opladen · Toronto
facultas · Wien
Haupt Verlag · Bern
Verlag Julius Klinkhardt · Bad Heilbrunn
Mohr Siebeck · Tübingen
Narr Francke Attempto Verlag – expert verlag · Tübingen
Psychiatrie Verlag · Köln
Ernst Reinhardt Verlag · München
transcript Verlag · Bielefeld
Verlag Eugen Ulmer · Stuttgart
UVK Verlag · München
Waxmann · Münster · New York
wbv Publikation · Bielefeld
Wochenschau Verlag · Frankfurt am Main
Dr. Andree B. Elsner ist Professor und lehrt an der Technischen Hochschule Lübeck im Fachbereich Maschinenbau und Wirtschaft. Er hält eine Professur für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Rechnungswesen, Controlling und Statistik.
Andree B. Elsner
Umschlagabbildung: © yuoak · iStockphoto
Bibliographische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de abrufbar.
DOI: https://doi.org/10.36198/9783838556765
© UVK Verlag 2023
– ein Unternehmen der Narr Francke Attempto Verlag GmbH + Co. KG
Dischingerweg 5 · D-72070 Tübingen
Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle Informationen in diesem Buch wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Fehler können dennoch nicht völlig ausgeschlossen werden. Weder Verlag noch Autor:innen oder Herausgeber:innen übernehmen deshalb eine Gewährleistung für die Korrektheit des Inhaltes und haften nicht für fehlerhafte Angaben und deren Folgen. Diese Publikation enthält gegebenenfalls Links zu externen Inhalten Dritter, auf die weder Verlag noch Autor:innen oder Herausgeber:innen Einfluss haben. Für die Inhalte der verlinkten Seiten sind stets die jeweiligen Anbieter oder Betreibenden der Seiten verantwortlich.
Internet: www.narr.de
eMail: [email protected]
Einbandgestaltung: siegel konzeption | gestaltung
utb-Nr. 5676
ISBN 978-3-8252-5676-0 (Print)
ISBN 978-3-8385-5676-5 (ePDF)
ISBN 978-3-8463-5676-0 (ePub)
Dieses Buch ist ein Trainer für unterschiedliche Aufgaben zur Vorbereitung auf Klausuren des externen Rechnungswesens. Es erklärt, wie aus der Fragestellung einer Klausuraufgabe, die Anweisung – also was zu tun ist – zu erkennen ist. Außerdem weist das Buch auf häufige Fehler in Klausuren hin. Und zu jedem Thema gibt es Tipps, die aus meinen Antworten zu Fragen während meiner Vorlesungen zusammengestellt sind.
Das Buch richtet sich an Studierende, die schon Vorlesungen zum Rechnungswesen besucht haben oder die sich autodidaktisch Rechnungswesen selbst angeeignet haben und nun kurz vor der Klausur stehen.
Als Klausur- und Prüfungsvorbereitung habe ich 99 typische Aufgaben herausgesucht, die auf meiner Tätigkeit als Professor und die mir im Verlauf meiner beruflichen Tätigkeit so oder in anderer Form begegnet sind. Ich habe die interessantesten und lehrreichsten Aufgaben zusammengetragen; Aufgaben, die mir in den letzten Jahren aufgefallen sind und aus denen Studierende bei der Prüfungsvorbereitung lernen können.
Zu jeder Aufgabe habe ich den Schwierigkeitsgrad in 3 Stufen angegeben und es wird die Zeit vorgegeben, die in der Klausur zur Bearbeitung der Aufgabe zur Verfügung steht.
Das Besondere an diesem Übungsbuch ist die ausführliche Darstellung der Musterlösungen. Besonderen Wert habe ich auf die Struktur der Lösungswege gelegt. Viele Aufgaben lassen sich zwar zunächst recht einfach besprechen, ohne die dahinter liegende Theorie zu kennen. Jedoch benötigt ein weit größerer Teil der Studierenden eine strukturiere Handlungsanweisung für eine Lösung. Ich hoffe, dass möglichst viele Studierende die Lösungen so verstehen und somit die Klausuren und Prüfungen bestehen.
Ich wünsche den Leserinnen und Lesern dieses Buches viel Erfolg für ihre anstehenden Klausuren.
Andree B. Elsner
Vorwort
Inhaltsverzeichnis
Bedeutung der Emoticons
Kapitel 1: Wichtiges vorab
1.1Bearbeitungshinweise
1.2Vor der Klausur
1.3Während der Klausur
1.4Nach der Klausur
1.5Checkliste zur Klausur
Kapitel 2: Buchführungs- und Publizitätspflichten
2.1Zentrale Bewertungsprinzipien im HGB
Aufgabe 1
2.2Bilanzaufstellung
Aufgaben 2 bis 4
2.3Buchführungspflichtige
Aufgabe 5
2.4Buchführungspflichtige Kaufleute
Aufgabe 6
2.5Beurteilung zur Buchführungspflicht
Aufgaben 7 bis 9
2.6Veröffentlichung und Prüfung des Jahresabschlusses
Aufgabe 10
2.7Einordnung in Größenklassen
Aufgaben 11 bis 12
2.8Beurteilung zur Buchführungspflichtig
Aufgabe 13
Kapitel 3: Ordnungsmäßige Buchführung und Bilanzierung
3.1Beurteilung zur Einhaltung der Grundsätze
Aufgabe 14
3.2Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung
Aufgabe 15
3.3Bilanzierung beim Eigentümer
Aufgaben 16 bis 17
3.4Wirtschaftliches Eigentum (Leasing)
Aufgabe 18
3.5Wirtschaftliches Eigentum
Aufgabe 19
3.6Bilanzierung und Bewertung
Aufgabe 20
3.7Werterhellende und wertbegründende Tatsachen
Aufgabe 21
3.8Realisations- und Imparitätsprinzip, Abgrenzung
Aufgabe 22
3.9Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
Aufgabe 23
3.10Betriebsvermögensvergleich
Aufgabe 24
Kapitel 4: Anschaffungs- und Herstellungskosten
4.1Berechnung der Anschaffungskosten
Aufgabe 25
4.2Anschaffungskosten und Buchungen
Aufgabe 26
4.3Anschaffungskosten
Aufgaben 27 bis 31
4.4Herstellungskosten
Aufgaben 32 bis 40
4.5Langfristige Auftragsfertigung
Aufgabe 41
Kapitel 5: Immaterielle Vermögensgegenstände
5.1Immaterielle Vermögensgegenstände
Aufgaben 42 bis 45
5.2Geschäfts- oder Firmenwert
Aufgaben 46 bis 48
Kapitel 6: Folgebewertung
6.1Abschreibungen
Aufgabe 49
6.2Abschreibungen und Folgebewertung auf Gebäude
Aufgabe 50
6.3Abschreibungen Wertminderungen
Aufgabe 51
6.4Folgebewertung
Aufgabe 52
6.5Außerplanmäßige Wertkorrekturen
Aufgabe 53
6.6Finanzanlagen
Aufgabe 54
6.7Investitionsabzugsbetrag
Aufgabe 55
Kapitel 7: Bewertung von Umlaufvermögen
7.1Bewertungsvereinfachungsverfahren
Aufgabe 56
7.2Vorratsbewertung
Aufgabe 57
7.3Ausweis von Forderungen
Aufgabe 58
7.4Bewertung von Forderungen
Aufgabe 59
Kapitel 8: Leasing
8.1Finanzierungsleasing
Aufgabe 60
8.2Leasingsonderzahlungen
Aufgaben 61 bis 62
Kapitel 9: Bewertung von Fremdkapital
9.1Bürgschaften und Eventualverbindlichkeiten
Aufgabe 63
9.2Bildung von Rückstellungen
Aufgabe 64
9.3Bewertung von Rückstellungen
Aufgaben 65 bis 67
9.4Rückstellungen
Aufgabe 68
9.5Verbindlichkeiten
Aufgabe 69
9.6Forderungen in Fremdwährung
Aufgabe 70
9.7Fremdwährungsverbindlichkeit
Aufgabe 71
Kapitel 10: Eigenkapital
10.1Ausstehende Einlagen
Aufgabe 72
10.2Erwerb und Veräußerung eigener Anteile
Aufgabe 73
10.3Rücklagendotierung und Ergebnisdarstellung
Aufgabe 74
10.4Rücklagendotierung
Aufgabe 75
10.5Gewinnverwendungsrechnung
Aufgabe 76
Kapitel 11: Gewinn- und Verlustrechnung
11.1Gewinn- und Verlustrechnung
Aufgaben 77 bis 81
Kapitel 12: Gemischte Aufgaben
12.1Anlagespiegel
Aufgaben 82 bis 83
12.2Disagio
Aufgabe 84
12.3Rechnungsabgrenzung
Aufgabe 85
12.4Latente Steuern
Aufgabe 86
12.5Fremdwährungsforderungen
Aufgabe 87
12.6Bewertungseinheiten
Aufgabe 88
12.7Drohverlustrückstellungen und Forderungen
Aufgabe 89
12.8Forderungen
Aufgabe 90
12.9Konzernkonsolidierungskreis
Aufgabe 91
12.10 Fremdkapital
Aufgabe 92
12.11 Komponentenansatz
Aufgabe 93
12.12 Wertbegründendes vs. Wertaufhellendes Ereignis
Aufgaben 94 bis 95
12.13 Realisationsprinzip
Aufgabe 96
12.14 Realisationsprinzip, Imparitätsprinzip
Aufgabe 97
Kapitel 13: Fallstudien
13.1Fallstudie Spielzeug AG
Aufgabe 98
13.2Fallstudie Kapitalflussrechnung
Aufgabe 99
Index
Checkliste
Schwierigkeitsgrad/Bearbeitungszeit
Lösungen
Oft berichten Studierende, sie hätten alle Klausuraufgaben lösen können und seien nur deshalb durch die Klausur gefallen, weil sie für die Bearbeitung der Aufgaben mehr Zeit als vorgesehen benötigt hätten. Um diese Fehleinschätzung zu vermeiden und damit einem Nicht-Bestehen vorzubeugen, ist in diesem Buch bei jeder Aufgabe die jeweilige maximale Bearbeitungszeit vorgegeben. Stoppen Sie deshalb pro Aufgabe ihre Bearbeitungszeit. Es reicht nicht, die Aufgaben lösen zu können, sondern eine Aufgabe muss binnen der Zeitvorgaben gelöst werden können.
Der Schwierigkeitsgrad einer Aufgabe wird in den drei Stufen (einfach, mittelschwer, schwer) gekennzeichnet. Diese Angaben sollen beim Lernen ein Feedback darstellen, wie weit oder wie nah diese Aufgabe am Lernziel liegt. Ein Prüfling ist in der Klausur häufig aufgeregt, sodass das Üben gerade von schweren Aufgaben sehr wichtig ist.
Das Üben für eine Rechnungswesen-Klausur sollte idealerweise in zwei Schritten vollzogen werden:
Zunächst sollte sich mit den theoretischen Grundlagen beschäftigt werden. Hierzu werden meistens Lehrmaterialien zur Verfügung gestellt. Diese müssen jedoch nicht immer zwangsläufig vollständig sein, da sie häufig als roter Faden durch ein bestimmtes Thema dienen. Die Auseinandersetzung mit den im Gesetz verankerten Vorschriften zu diesem Thema ist ein weiterer wichtiger Bestandteil. Wenn dann die wichtigsten Grundkenntnisse vorhanden sind, können die Aufgaben gezielt zu den Themen geübt werden. Im vorliegenden Lehrbuch gibt es einzelne Themenbereiche, die mehrere Aufgaben beinhalten und mit denen die vorherig angeeigneten Kenntnisse und Vorschriften geübt werden können.
Ein Zeitplan, was für die Klausur gelernt wird, ist für eine gute Klausurvorbereitung unerlässlich. Außerdem verschafft solch ein Zeitplan Zuversicht, die Klausur auch mit einer guten Note zu bestehen.
Zur Erstellung des Zeitplans schreiben Sie sich bitte alle Themen auf. Anschließend verteilen Sie die Themen gleichmäßig auf die verbleibenden Tage bis zur Klausur.
Verzichten Sie vor der Klausur darauf, die Lehrenden nach einer Eingrenzung oder Schwerpunkten der Prüfung zu fragen. Meist erhalten Sie keine Antwort, die Ihre Vorbereitung auf die Klausur wesentlich ändern wird.
Das Rechnungswesen ist im Grunde sehr systematisch und klar strukturiert. Die klassischen Fragen des Rechnungswesens lauten, ob ein Sachverhalt in der Bilanz angesetzt wird (Bilanzansatz), d.h. die Bilanzierung dem Grunde nach, wie es bewertet wird, der Höhe nach (Bewertung) und wo der Sachverhalt ausgewiesen wird, und dem Orte nach (Ausweis). Wenn diese Struktur klar ist, lassen sich viele Aufgaben und Übungen verstehen und berechnen. Nichts beruhigt vor der Klausur die Nerven so gut wie das Erfolgserlebnis, Aufgaben lösen zu können.
Am Abend vor der Klausur legen Sie bitte sämtliche Utensilien für die morgige Klausur griffbereit hin: erlaubte Hilfsmittel wie z.B. Taschenrechner, Gesetzestexte, Schreibmaterial mit Ersatzstift (kein Bleistift), Stifte in bunten Farben zum Markieren (kein Rot) und ggf. eine Uhr. Vorsicht: Mobiltelefone oder andere Datenübertragungsgeräte wie z.B. Smart Watches oder Taschenrechner mit Datenübermittlungsfunktionen sind in Klausuren nicht zugelassen, sie gelten als Täuschungsversuch. Falls erlaubt, nehmen Sie sich etwas zu trinken mit, am besten Wasser oder Tee. Und falls die Klausur lang ist, nehmen Sie sich auch etwas zu essen mit. Kaugummi und Nüsse sind sehr gut, weil sie die Durchblutung des Gehirns fördern. Süßigkeiten können zum Ende der Bearbeitungszeit nochmal für einen kurzzeitigen Energieschub sorgen.
Als erstes tragen Sie bitte Ihren Namen auf das Deckblatt der Klausur in das dafür vorgesehene Namensfeld ein.
Lesen Sie eine Aufgabe vor der Bearbeitung einmal komplett durch und achten dabei präzise darauf, was genau gefragt ist. Für richtige Antworten auf Fragen, die gar nicht gestellt werden, gibt es keine Punkte.
Versuchen Sie in der Klausur möglichst viele Aufgaben zu bearbeiten. Suchen Sie niemals nach einem Rechenfehler, wenn Ergebnisse Ihnen nicht sinnvoll erscheinen.
Häufiger Fehler in der Klausur sind, dass eine Zahl aus einer Aufgabenstellung falsch abgeschrieben wird, dass brutto mit netto verwechselt wird oder dass Antworten gegeben werden, die nicht gefragt sind.
In seltenen Fällen werden Folgefehler berücksichtigt oder werden Punkte auf den Rechenweg vergeben. Hier gilt, was auch in der Praxis gilt: Hat eine Ingenieurin oder Ingenieur die Statik falsch berechnet, bricht das Bauwerk zusammen, meist komplett. Hat der Anästhesist die Betäubung für den Patienten fehlerhaft vorgenommen, können gesundheitliche Schäden auftreten. Hat die Kauffrau die Gewinn- und Verlustrechnung falsch aufgestellt, drohen Strafen wegen Steuerhinterziehung oder Bilanzfälschung. Auch im Rechnungswesen geht es um korrekte Endergebnisse. Der richtige Rechenweg ist für die Praxis nicht relevant.
Markieren Sie wichtige Informationen für Sie farblich. Schreiben Sie Tabellen nicht ab, aber notieren Sie sich wichtige Daten oder Zahlen aus der Aufgabenstellung.
Denken Sie an Antwortsätze, wenn die Aufgabe als Frage formuliert ist. Ein kurzer Antwortsatz lautet z.B.: „Die Anschaffungskosten betragen …“
Bedenken Sie, dass Ihre berechneten Werte nachvollziehbar sein müssen, d.h. der Rechenweg muss erkennbar sein und zu Ihrem Ergebnis führen. Es muss deutlich werden, dass Sie Ihr Ergebnis selbst ermittelt haben.
Manche Prüflinge gerate in Unruhe, wenn der Sitznachbar laut aufseufzt oder permanent mit den Füßen scharrt (So ist häufig zu beobachten, dass beim Abbruch einer Klausur Sitznachbarn ebenfalls die Klausur abbrechen). Versuchen Sie deshalb Ruhe zu bewahren. Sie haben jetzt keine andere Chance, außer dass Sie alles, was Sie können, aufschreiben. Und versuchen Sie dabei, eine Atmosphäre der Ruhe um sich zu erzeugen, ignorieren Sie die Geräusche der Sitznachbarn. Wenn Ihnen bekannt ist, dass Sie sich davon ablenken lassen, verwenden Sie Ohrenstöpsel, damit Sie störende Geräusche nicht wahrnehmen.
Ist eine Klausur erst einmal abgegeben, so haben Sie keinen Einfluss mehr auf die Note. Verzichten Sie auf nachträgliche E-Mails an den Lehrenden, um z.B. zu erläutern, dass die Rückseite doch gilt oder dass Sie bei einer Zahl das Komma falsch gesetzt haben. Derartige Informationen haben keine Auswirkung mehr.
Eine Krankmeldung nach Abgabe der Klausur sehen Prüfungs(verfahrens)ordnungen nicht vor. Dass bedeutet, sobald Sie sich während des Schreibens einer Klausur krank fühlen, sollten Sie die Klausur abbrechen und noch am Klausurtag ein ärztliches Attest einholen und dem Prüfungsamt zukommen lassen, damit dieser Versuch, die Klausur mitzuschreiben, ggf. annulliert wird.
Tauschen Sie sich nach der Klausur mit anderen Prüflingen über die Ergebnisse lieber nicht aus. Das macht nervös und unsicher. Gehen Sie mit Ihrer Lerngruppe lieber ins Kino oder schauen Sie eine Serie, gehen Sie etwas trinken oder essen und lenken Sie sich ab. Die Prüfung haben Sie hinter sich, die Lernphase ist vorbei.
In der nachfolgenden Liste sind einige Punkte zusammengefasst, die zum Bestehen einer Klausur sehr hilfreich sind:
Checkliste: Daran sollten Sie unbedingt denken!
[1]Studierendenausweis mit Lichtbild mitnehmen.
[2]Uhr mitnehmen (Datenübertagungsgeräte z.B. Smart Watches zu Hause oder im ausgeschalteten Zustand in Ihrer Tasche deponieren).
[3]Zugelassene Hilfsmittel mitnehmen.
[4]Schreibutensilien oder Ersatzstift mitnehmen.
[5]Ggf. Trinken und Essen mitnehmen.
[6]Versuchen Sie in der Klausur ruhig zu bleiben, unabhängig vom Verhalten des Nachbarn.
[7]Lesen Sie die Aufgabe vor der Bearbeitung einmal vollständig durch.
[8]Bearbeiten Sie so viele Aufgaben wie möglich.
[9]Formulieren Sie Antwortsätze.
[10]Zeigen Sie Ihren Rechenweg auf.
Aufgabe 1: Zentrale Bewertungsprinzipien im HGB
Schwierigkeitsgrad
Zeit
leicht
5 Minuten
Skizzieren Sie die zentralen Bewertungsprinzipien im HGB-Jahresabschluss, welche primär auf dem Vorsichtsprinzip basieren, und nennen Sie die handelsrechtlichen Vorschriften.
Lösung zu Aufgabe 1
Anschaffungswertprinzip, Realisationsprinzip, Niederstwertprinzip und Imparitätsprinzip.
Grundsatz der Vorsicht (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB)
Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB)
Imparitätsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB)
Grundsatz der sachlichen und der zeitlichen Abgrenzung (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB)
Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)
Anschaffungswertprinzip (§ 253 Abs. 1 HGB)
Niederstwertprinzip (§§ 253 Abs. 2-4 HGB)
Aufgabe 2: Bilanzaufstellung
Schwierigkeitsgrad
Zeit
leicht
10 Minuten
Erstellen Sie auf Basis nachfolgender Angaben eine Bilanz in der Gliederung nach § 266 HGB. Die Großbuchstaben als Gliederungsebene sind ausreichend. Das Eigenkapital muss berechnet werden.
Position
Wert
Bankguthaben
19.500 €
Bebaute Grundstücke
250.000 €
Darlehen
89.700 €
Kasse
24.900 €
Fuhrpark
87.400 €
Vorräte
99.300 €
Betriebs- und Geschäftsausstattung
36.800 €
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
145.830 €
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
99.900 €
Umsatzsteuer
18.440 €
Lösung zu Aufgabe 2
Die Position Fuhrpark kann vor oder nach der Position Betriebs- und Geschäftsausstattung aufgeführt werden.
Aufgabe 3: Bilanzaufstellung
Schwierigkeitsgrad
Zeit
leicht
10 Minuten
Erstellen Sie auf Basis nachfolgender Angaben eine Bilanz in der Gliederung nach § 266 HGB. Die Großbuchstaben als Gliederungsebene sind ausreichend. Das Eigenkapital muss bei allen Aufgaben berechnet werden.
Position
Wert
Hypotheken
155.000 €
Fuhrpark
45.000 €
Lagerhalle
22.000 €
Kasse
2.000 €
Darlehen
41.000 €
Betriebs- und Geschäftsausstattung
25.800 €
Handelswaren
163.000 €
Verwaltungsgebäude
45.000 €
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
32.000 €
Bankguthaben
122.200 €
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
32.500 €
Lösung zu Aufgabe 3
Die Position Fuhrpark kann vor oder nach der Position Betriebs- und Geschäftsausstattung aufgeführt werden.
Aufgabe 4: Bilanzaufstellung
Schwierigkeitsgrad
Zeit
leicht
10 Minuten
Erstellen Sie auf Basis nachfolgender Angaben eine Bilanz in der Gliederung nach § 266 HGB. Die Großbuchstaben als Gliederungsebene sind ausreichend. Das Eigenkapital muss bei allen Aufgaben berechnet werden.
Position
Wert
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
220.000 €
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
184.500 €
Betriebs- und Geschäftsausstattung
110.000 €
Technische Anlagen und Maschinen
827.000 €
Darlehen
1.200.000 €
Grundstücke und Gebäude
1.050.000 €
Vorräte
253.000 €
Liquide Mittel (Bankguthaben, Kassenbestand)
254.500 €
Lösung zu Aufgabe 4
Aufgabe 5: Buchführungspflichtige
Schwierigkeitsgrad
Zeit
mittel
5 Minuten
Ein Einzelhandelskaufmann, dem die Schreibarbeiten im Büro etwas zu viel werden, hat eine Aushilfskraft zur Unterstützung eingestellt. Seiner Meinung nach ist die relativ umfangreiche Buchführung auf das Steuerrecht zurückzuführen. Wie ist das genau gemeint?
Lösung zu Aufgabe 5
Der Kreis der Steuerpflichtigen, dem nicht bereits nach Handelsrecht Rechnungslegungspflichten auferlegt werden, wird unter bestimmten Voraussetzungen tatsächlich erst durch das Steuerrecht rechnungslegungspflichtig:
Es sind Bücher zu führen und aufgrund jährlicher Bestandsaufnahme regelmäßig Abschlüsse zu machen, wenn das Unternehmen eine gewisse Mindestgröße erreicht hat (vgl. § 141 AO).
Die übrigen (kleinen) Unternehmen haben immerhin die umsatzsteuerlich relevanten Sachverhalte aufzuzeichnen (§ 22 UStG, §§ 63 – 68 UStDV), müssen als gewerbliche Unternehmer den Wareneingang (§ 143 Abs. 1 AO) und, wenn sie nach der Art ihres Geschäftsbetriebes Waren regelmäßig an andere gewerbliche Unternehmer zur Weiterveräußerung oder zum Verbrauch von Roh- oder Hilfsstoffe liefern, den erkennbar für diese Zwecke bestimmten Warenausgang (§ 144 Abs. 1 AO) gesondert aufzeichnen.
Aufgabe 6: Buchführungspflichtige Kaufleute
Schwierigkeitsgrad
Zeit
leicht
10 Minuten
Wie ist die Pflicht zur Buchführung für folgende Unternehmen bzw. Unternehmer laut Handelsrecht festgelegt?
a.Die Kapitalgesellschaft Schiffsschraube GmbH mit Sitz in Neustadt.
b.Die selbstständige Steuerberaterin Dr. Katrin Müller mit ihrer eigenen Steuerkanzlei in Lübeck.
c.John Osbourne hat einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb (Autolackiererei) in Hamburg, dessen Umsatz sich auf 700.000 € und Gewinn auf 235.000 € beläuft.
d.Akira Takasaki aus Lübeck hat sich im Rahmen einer Unternehmensgründung selbstständig gemacht und betreibt seitdem im Rahmen einer Solo-Selbstständigkeit einen Montage- und Reparaturservice Kleingaragen und Gartenhäuschen. Ihr Gewerbe hat sie bei der zuständigen Gemeinde angemeldet.
e.Die Steuerberatungsgesellschaft mbH, Hamburg.
Lösung zu Aufgabe 6
a.Nach § 238 Abs.1 HGB ist die Schiffsschraube GmbH als Kapitalgesellschaft buchführungspflichtig. Die GmbH gilt als Formkaufmann (§ 6 Abs.1 HGB).
b.Steuerberaterin Katrin Müller ist nach §1 HGB keine Kauffrau, sondern Freiberuflerin (§ 18 Abs. 1 EStG). Da nur Kaufleute zur Buchführung verpflichtet sind, besteht für sie keine Buchführungspflicht gem. § 238 Abs.1 HGB. Zum Zwecke der steuerlichen Gewinnermittlung führt sie lediglich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs.3 EStG durch.
c.John Osbourne gilt nach § 1 HGB als Ist-Kaufmann, da er einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt. Er unterliegt der Buchführungspflicht nach § 238 Abs.1 HGB. Aufgrund seiner Größe besteht keine Möglichkeit, eine Befreiung nach § 241a HGB in Anspruch zu nehmen.
d.Da Akira Takasaki als Solo-Selbstständige tätig ist, benötigt sie für ihre Tätigkeit keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb, so dass sie ohne Eintragung ins Handelsregister nicht als Kauffrau einzustufen ist. Dabei darf die Gewerbeanmeldung nicht mit der Eintragung ins Handelsregister verwechselt werden. Die Aufnahme eines Gewerbes ist in Deutschland grundsätzlich anzeigepflichtig, unabhängig davon, ob ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Betrieb erforderlich ist. Zum Zwecke der steuerlichen Gewinnermittlung führt sie lediglich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach §4 Abs.3 EStG durch.
e.Da die Steuerberater in der Rechtsform einer GmbH (Kapitalgesellschaft) organisiert sind, ist diese GmbH ungeachtet dessen, dass Steuerberater ansonsten als Freiberufler gelten, aufgrund ihrer Rechtform als Formkaufmann einzustufen und somit buchführungspflichtig (§6 Abs.1 HGB). Dies hätte sich vermeiden lassen, wenn die Steuerberater ihren Zusammenschluss in Form einer GbR oder Partnergesellschaft durchgeführt hätten.
Aufgabe 7: Beurteilung zur Buchführungspflicht
Schwierigkeitsgrad
Zeit
mittel
20 Minuten
Halvar Knudsen verdiente sich bereits während seines Studiums seinen Lebensunterhalt mit dem Nachbau von Ersatzteilen für alte Verbrennungsmotoren. Da der Absatzmarkt für diese Ersatzteile allerdings sehr überschaubar ist, hat er vor einiger Zeit beschlossen, sein Dienstleistungsportfolio um den Nachbau und die Beschaffung von Ersatzteilen für Schiffe zu erweitern. Nicht zuletzt wegen der im Zuge der Energiekrise gestiegenen Preise für Ersatzteile wächst sein Geschäft derzeit durchaus beachtlich. Er denkt darüber nach, ob er bereits buchführungspflichtig ist. Zufällig sind seine beiden Bekannten Ylvie Rongstrøm und Wickie Hansen zugegen.
Nachdem sie sich über das Geschäft und über die finanzielle Situation unterhalten haben, erklärt Halvar Knudsen, dass er als Kleingewerbetreibender bislang noch nicht ins Handelsregister eingetragen sei, dies aber im nächsten Jahr ggf. beabsichtige. Sicher sei er sich allerdings noch nicht. Sein Umsatz wird sich am Ende des laufenden Geschäftsjahres voraussichtlich auf 550.000 € belaufen und sein Jahresergebnis wird voraussichtlich 58.000 € betragen. Abgesehen von ein paar geringfügig Beschäftigen und Praktikanten will Halvar Knudsen auch zukünftig keine Mitarbeiter einstellen. Er betreibt seine unternehmerische Tätigkeit seit drei Jahren mit durchgehend steigenden Umsatzerlösen und Jahresergebnissen.
Wie lautet die korrekte Antwort auf die an Ylvie Rongstrøm und Wickie Hansen gerichtete Frage hinsichtlich der Buchführungspflicht und was sollten die beiden ihrem Bekannten Halvar Knudsen schließlich raten?
Lösung zu Aufgabe 7
Aufgrund der Aufgabenstellung handelt es sich um einen Kleingewerbetreibenden, der derzeit noch nicht ins Handelsregister eingetragen ist. Daher besteht für diesen noch keine handelsrechtliche Buchführungspflicht. Auch eine Notwendigkeit, einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb zu unterhalten, lässt sich aus der Aufgabenstellung nicht ableiten. Ringt sich Halvar Knudsen am Ende schließlich dazu durch, sich freiwillig als Einzelkaufmann ins Handelsregister eintragen zu lassen, wird er durch diese Eintragung als Einzelkaufmann buchführungspflichtig. Allerdings greift in seinem Fall (bei Zugrundelegung der aktuellen Zahlen) derzeit (noch) die Befreiungsmöglichkeit gemäß § 241a HGB. Gemäß diesem Wahlrecht sind kleine Einzelkaufleute von der Buchführungspflicht und Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses befreit, wenn sie an den Abschlussstichtagen zweier aufeinanderfolgender Geschäftsjahre nicht mehr als 600.000 € Umsatzerlöse pro Geschäftsjahr und zugleich nicht mehr als 60.000 € Jahresüberschuss pro Geschäftsjahr ausweisen. Da beide Werte unterhalb der Schwellenwerte liegen und auch in den Vorjahren keine höheren Werte erzielt wurden, wäre Halvar Knudsen auch bei einer Eintragung ins Handelsregister derzeit von der Buchführungspflicht befreit. Allerdings ist hier laut Aufgabenstellung ein Überschreiten der Grenzwerte in naher Zukunft zu erwarten. Schließlich wird in der Aufgabenstellung erwähnt, dass die Gewinne und Umsätze von Halvar Knudsen in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen sind, und es zeigt sich, dass die Grenzwerte bereits derzeit nur knapp unterschritten werden. Deshalb empfiehlt es sich, sofern Halvar Knudsen sich tatsächlich zu einer Eintragung ins Handelsregister durchringen sollte, spätestens mit dieser Eintragung ins Handelsregister die kaufmännische Buchführung aufzunehmen. Zudem sollte Halvar Knudsen von Wickie und Ylvie darauf hingewiesen werden, dass, wenn er Mitarbeiter einstellt und sein Geschäft schließlich so professionell aufstellt, dass er einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt, seinen Status als Kleingewerbetreibender verlieren wird und dann als Muss-Kaufmann bei einem Überschreiten der Grenzwerte buchführungspflichtig sein wird.
Aufgabe 8: Beurteilung zur Buchführungspflicht
Schwierigkeitsgrad
Zeit
schwer
20 Minuten
Beurteilen Sie auf Basis der relevanten Gesetzesgrundlagen in den folgenden Fällen, ob die handelsrechtliche Pflicht zur Buchführung für das Geschäftsjahr 01 vorliegt.
a.Frau Annabell Arrat führt einen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb (Einzelunternehmen) und hat im Geschäftsjahr 00 Umsatzerlöse von 650.200 € und einen Jahresüberschuss von 125.250 €. Im Geschäftsjahr 01 erzielt sie Umsatzerlöse von 390.900 € und einen Jahresüberschuss von 42.130 €.
b.Die Blog GmbH betreibt einen Gewerbebetrieb, der nach Art und Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.
c.Die Cecile County OHG erzielt mit ihrem Bekleidungsgeschäft im Geschäftsjahr 00 Umsatzerlöse von 355.000 € und einen Jahresüberschuss von 55.000 €. Im Geschäftsjahr 01 weist sie Umsatzerlöse von 490.000 € und einen Gewinn von 59.000 € auf.
d.Emily Erfolgreich gründet am 01.01.01 eine Schnapsbrennerei und lässt sich als Kauffrau in das Handelsregister eintragen (e.K.). Im ersten Geschäftsjahr erzielt sie Umsatzerlöse von 600.000 € und einen Jahresüberschuss von 50.000 €. Im Geschäftsjahr 02 expandiert ihr Betrieb und sie erzielt Umsatzerlöse von 900.000 € sowie einen Gewinn von 600.000 €.
e.Frank Frolic betreibt ein Handelsgewerbe und erzielte im Geschäftsjahr 00 bei Umsatzerlösen von 600.001 € einen Jahresüberschuss von 49.500 €. Da das folgende Geschäftsjahr 01 sehr schlecht lief, erwirtschaftete Frank einen Jahresfehlbetrag von 90.000 € bei Umsatzerlösen von lediglich 59.000 €.
Lösung zu Aufgabe 8
a.Aufgrund des nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetriebs betreibt Annabell Arrat ein Handelsgewerbe (§ 1 Abs. 2 HGB). Dadurch ist Annabell Kauffrau (§ 1 Abs. 1 HGB). Als Kauffrau ist Frau Arrat gemäß § 238 Abs. 1 Satz 1 HGB zur Buchführung verpflichtet. Weiterhin ist die Befreiung von dieser Pflicht nach § 241a HGB zu prüfen. Sie ist Einzelunternehmerin und kann somit grundsätzlich die Befreiung in Anspruch nehmen. Zwar überschreitet Annabell Arrat im Geschäftsjahr 01 die Umsatz- und Gewinnkriterien nicht, jedoch ist für die Befreiung auch das vorrangegangene Geschäftsjahr zu beurteilen. Im Geschäftsjahr 00 liegt Anton sowohl in Bezug auf die Umsatzerlöse als auch in Bezug auf den Jahresüberschuss über den Größenkriterien, sodass Annabell die Befreiungsvorschriften nicht in Anspruch nehmen kann (§ 241a Satz 1 HGB).
Ergebnis: Annabell Arrat ist buchführungspflichtig.
b.Da die Blog GmbH keinen Gewerbebetrieb betreibt, der nach Art und Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, ist sie kein Kaufmann nach § 1 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 HGB. Da es sich bei der GmbH jedoch um eine Handelsgesellschaft handelt, ist die Blog GmbH kraft Rechtsform Kaufmann nach § 6 HGB. Als Kaufmann ist die Blog GmbH nach § 238 Abs. 1 Satz 1 HGB zur handelsrechtlichen Buchführung verpflichtet. Da die Blog GmbH eine Kapitalgesellschaft ist, kommt die Befreiung des § 241a HGB nicht in Betracht.
Ergebnis: Die Blog GmbH ist buchführungspflichtig.
c.Die Cecile County OHG ist als (Personen-)Handelsgesellschaft Kaufmann i.S.v. § 6 HGB und somit nach § 238 Abs. 1 Satz 1 HGB buchführungspflichtig. Die Befreiung von der Pflicht zur Buchführung nach § 241a HGB ist nicht zulässig, da die Cecile County OHG kein Einzelunternehmer, sondern eine Personengesellschaft ist.
Ergebnis: Die Cecile County OHG ist buchführungspflichtig.
d.Bei Emily liegen keine Angaben vor, ob ihr Gewerbebetrieb einen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Zur Kaufmannseigenschaft nach § 1 HGB kann daher keine Aussage gemacht werden. Da Emily Einzelunternehmerin ist, scheidet die Kaufmannseigenschaft kraft Rechtsform nach § 6 HGB aus. Allerdings hat sich Emily als Kauffrau in das Handelsregister eintragen lassen und ist somit Kauffrau gemäß § 2 Satz 1 HGB. Als Kauffrau ist Emily nach § 238 Abs. 1 Satz 1 HGB zur Buchführung verpflichtet.
Da Emily Einzelunternehmerin ist, besteht für sie grundsätzlich die Möglichkeit zur Befreiung von der Buchführungspflicht nach § 241a HGB. Im Geschäftsjahr 01 überschreitet Emily die Größenkriterien des § 241a Satz 1 HGB nicht. Das Gesetz untersagt die Befreiung, sofern mehr als 600.000 € Umsatzerlöse aufgewiesen werden. Emily erzielt jedoch genau diesen Wert. Da es sich bei dem Geschäftsjahr 01 um das Gründungsjahr handelt, gelten die Rechtsfolgen bereits am ersten Abschlussstichtag (§ 241a Satz 2 HGB).
Ergebnis: Emily ist von der Pflicht zur Buchführung befreit.
Für die Beurteilung der Buchführungspflicht des Geschäftsjahres 01 ist es unerheblich, ob die Größenkriterien im darauffolgenden Geschäftsjahr 02 überschritten werden. Für das Geschäftsjahr 02 kann Emily die Befreiung nicht mehr in Anspruch nehmen, da sie die Größenkriterien an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen nicht einhält. Die Frage nach der Buchführungspflicht in Jahr 02 ist in dieser Aufgabe jedoch nicht relevant.
e.Da Frank Frolic laut Aufgabenstellung ein Handelsgewerbe (nach § 1 Abs. 2 HGB) betreibt, ist er Kaufmann nach § 1 Abs. 1 HGB und somit nach § 238 Abs. 1 Satz 1 HGB verpflichtet, Bücher zu führen.
Da Frank Einzelunternehmer ist, kann er grundsätzlich. die Befreiung nach § 241a HGB in Anspruch nehmen. Zu prüfen ist weiterhin, ob die Größenkriterien in den beiden Geschäftsjahren 00 und 01 nicht überschritten worden sind. Die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 01 liegen unterhalb der kritischen Grenze. Da Frolic einen Verlust und somit keinen Gewinn erzielt, ist auch das zweite Kriterium eingehalten. Für das Jahr 00 liegt Frank hinsichtlich des Jahresüberschusses ebenfalls unter dem Wert von 60.000 €. Allerdings wird der Umsatzwert von 600.000 € (wenn auch nur geringfügig) überschritten. Somit hat Frank Frolic nicht an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht mehr als 600.000 € Umsatzerlöse erzielt und kann somit die Befreiung des § 241a Satz 1 HGB nicht in Anspruch nehmen.
Ergebnis: Frank Frolic ist buchführungspflichtig.
Aufgabe 9: Beurteilung zur Buchführungspflicht
Schwierigkeitsgrad
Zeit
mittel
10 Minuten
Sandra betreibt am Strand von Travemünde in der Sommerzeit einen kleinen Kiosk in Form eines Bauchladens. Über den Sommer erzielt sie einen Umsatz von fast 12.000 €, wodurch ein Gewinn erwirtschaftet werden kann. Mitarbeiterinnen beschäftigt sie zwar nicht, aber sie selbst ist den kompletten Sommer in dieser Tätigkeit beschäftigt. Zu ihren Kunden zählen auch zahlreiche Wirtschaftsstudenten. Diese erzählen ihr häufig, dass sie jetzt eine Kauffrau nach dem HGB sei und deshalb besondere Pflichten hätte. Ist diese Einschätzung korrekt?
Lösung zu Aufgabe 9
Sandra könnte Kauffrau im Sinne des § 1 I HGB sein. Danach ist Kaufmann oder Kauffrau, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Ein Handelsgewerbe ist nach § 1 II HGB jeder Gewerbebetrieb, der nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten