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Der optimale Start in die Rente Der Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand will gut vorbereitet sein. Wann kann und will ich in Rente gehen? Mit welchen Einkünften ist netto zu rechnen, wenn von den Alterseinkünften noch Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung und Steuern zu zahlen sind? Der Ratgeber unterstützt beim Kassensturz, um drohende Rentenlücken auszumachen und künftige Einnahmen und Ausgaben ins Gleichgewicht zu bringen. Er zeigt, wie das Budget mit staatlich geförderter und privater Altersvorsorge aufgebessert werden kann. Wissenswertes erfahren Sie zu folgenden Themen: • Finanzielle Weichenstellungen für den Ruhestand • Rentenarten und -antrag – verständlich erklärt • Kranken- und Pflegeversicherung bei Rentenbezug • Welche Versicherungen für Ruheständler wichtig sind • Besteuerung der Alterseinkünfte • Passende Wohnformen im Alter • Vorausschauende Nachlassplanung Der Ratgeber hilft, die Renteninformation richtig zu lesen und beschreibt das Vorgehen bei der Kontenklärung
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Seitenzahl: 269
Veröffentlichungsjahr: 2025
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Otto N. Bretzinger
Rente in Sicht
ISBN Print: 978-3-86336-198-3
ISBN E-Book: 978-3-86336-372-7
Herausgeber:
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.
Helmholtzstraße 19, 40215 Düsseldorf
T +49 211 913801-555
verbraucherzentrale.nrw
Text: Dr. Otto N. Bretzinger
Koordination und Lektorat: Dr. Mechthild Winkelmann
Fachliche Beratung: Astrid Broeker, Joachim Fox, Verena Querling, Elke Weidenbach, Sabine Wolter
Layout und Satz: Lala Majidova, Düsseldorf
lav-ka.de
XML-Produktion: pagina GmbH, Tübingen
pagina.gmbh
Umschlaggestaltung: Designbüro Ute Lübbeke, Köln
LNT-design.de
Druck: AZ Druck und Datentechnik GmbH, Kempten
Redaktionsschluss: August 2025
Auflage: 1. Auflage 2025
ISBN
978-3-86336-198-3 (Buch)
978-3-86336-372-7 (E-Book EPUB)
Urheberrechtshinweis
Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf der vorherigen Zustimmung der Verbraucherzentrale NRW. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Die Verwendung der Veröffentlichung durch Dritte darf nicht zu absatzfördernden Zweckengeschehen oder den Eindruck einer Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale NRW erwecken.
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Über dieses Buch
Die wichtigsten Fragen und Antworten
Gesetzliche Rente: Rentenarten und Voraussetzungen
Altersgrenzen und Wartezeit als A und O
Altersgrenze: Kein K. o. für Weiterarbeit
Regelaltersrente
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Altersrente für langjährig Versicherte
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Grundrente: Zuschlag mit Bedingungen
Wie hoch wird die Rente sein?
Rentenauskunft
Renteninformation richtig lesen
Wie Sie Ihre Rente erhöhen können
Wie die Rente berechnet wird
Entgeltpunkte
Zugangsfaktor
Aktueller Rentenwert
Rentenartfaktor
Rentenformel
Früher in Rente
Wer früher gehen darf
Früher in Rente ohne Abschläge
Früher in Rente mit Abschlägen
Früher in Rente bei Schwerbehinderung
Abschläge ausgleichen: Freiwillige Zahlungen ab 50 Jahren
Rente und Arbeit – ein lohnendes Duo?
Weiter arbeiten neben der Rente
Exkurs: Altersteilzeit
Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus
Countdown für den Rentenbeginn
Zeitplan und Schritte
Rentenantrag
Rentenbescheid
Besteuerung der Altersrenten
Umzug ins Ausland
Mit geförderter Rente in den Ruhestand
Riester-Rente
Rürup-Rente
Betriebsrente
Finanzstrategien für den Ruhestand
Kassensturz und Finanzplanung
Budgetplanung
Absicherung der Vermögenswerte
Finanzprodukte auf dem Prüfstand
Auszahlpläne
Immobilien
Versicherungen im Alter
Private Haftpflichtversicherung
Wohngebäudeversicherung
Hausratversicherung
Private Unfallversicherung
Auslandskrankenversicherung
Private Pflegezusatzversicherung
Überflüssige Versicherungen
Wohnformen im Alter
Kriterien für die Entscheidung
Wohn- und Lebenswünsche im Alter
Überblick über Wohnformen im Alter
Ich bleibe im bisherigen Zuhause
Umzug in eine barrierefreie Wohnung
Selbstständig wohnen – in Gemeinschaft
Wohnen mit Unterstützung
Wohnen mit Pflege
Kranken- und Pflegeversicherung für Rentner
Pflichtmitgliedschaft soziale Pflegeversicherung
Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung
Krankenkassenwechsel
Beiträge in der Krankenversicherung
Privat kranken- und pflegeversicherte Rentner
Rechtliche Vorsorge – nicht erst im Ruhestand
Instrumente der rechtlichen Vorsorge
Vermögensweitergabe rechtzeitig planen
Fehlplanungen vermeiden
Persönliche Wünsche berücksichtigen
Überblick über Vermögenssituation
Formen der Vermögensübertragung
Gesetzliche Erbfolge
Erbschaftsplanung durch Testament
Erbrechtliche Verfügungen
Vermächtnisse
Verpflichtungen durch Auflagen
Anordnungen zur Aufteilung des Nachlasses
Vorweggenommene Erbfolge
Adressen
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.
Rente in Sicht – viele Menschen schauen mit dieser Aussicht zuversichtlich auf die kommenden Jahre. Endlich Zeit für Dinge, die im Arbeitsalltag immer zu kurz gekommen sind. Doch der nahende Ruhestand ist für viele auch Anlass zur Sorge: Komme ich mit der gesetzlichen Rente künftig über die Runden? Wann muss oder kann ich aufhören zu arbeiten? Wie gehe ich die Finanzplanung für die Zeit nach dem aktiven Berufsleben an? Kann ich noch im vertrauten Wohnumfeld wohnen bleiben, wenn die Kräfte absehbar nachlassen? Und nicht zuletzt: Wie kann ich vorsorgen, damit Entscheidungen in meinem Sinne getroffen werden, wenn ich selbst dazu nicht mehr in der Lage bin?
Die gute Nachricht auf all diese Fragen vorweg: Der Übergang vom Arbeitsleben in die Rente kommt nicht überraschend. Rechtzeitige Planung kann daher helfen, um beispielsweise möglichen Finanzlücken noch entgegenzusteuern.
So unterschiedlich die Pläne für den absehbaren Ruhestand auch sind, so einheitlich das Vorgehen: Jeder und jede Einzelne muss sich gleichermaßen vorbereiten, weil mit dem neuen Lebensabschnitt gravierende finanzielle und rechtliche Veränderungen verbunden sind. Am besten ist es also, die Planung bereits einige Jahre vor dem Tag X anzugehen. Bei den dann anstehenden Fragestellungen unterstützt dieser Ratgeber Leserinnen und Leser mit Tipps und Hinweisen, um die individuell richtige Entscheidung zu treffen. So verhilft das Buch zu einem soliden Check, ob und wann Frührente oder regulärer Rentenbeginn möglich sind. Wissenswertes zur Beitragsbemessung bei der Kranken- und Pflegeversicherung für Rentnerinnen und Rentner ist ebenso nachzulesen wie der passende private Versicherungsschutz für die gängigen Lebensrisiken. Checklisten, um den Finanzbedarf im Alter zu bemessen, liefern Anhaltspunkte für mögliche Versorgungslücken. Zudem wird die individuell passende Wohnform im Alter ausgelotet und es werden Vorsorgeins-trumente – von der Patientenverfügung über die Vorsorgevollmacht bis hin zu erbrechtlichen Verfügungen – an die Hand gegeben. Wer sich also Schritt für Schritt mit den Anforderungen in den unterschiedlichen Lebensbereichen auseinandersetzt, kann auf gute Aussichten hoffen, wenn die „Rente in Sicht“ ist.
Jährlich beantworten wir in unseren bundesweit rund 200 Beratungsstellen Hunderttausende von Fragen und helfen bei der Lösung von Problemen, die Verbraucherinnen und Verbraucher an uns herantragen. Aus dieser täglichen Praxis wissen wir am besten, wo der Schuh drückt und wie konkrete Unterstützung aussehen muss.
Diese Erfahrungen sind Grundlage unserer Ratgeber: mit präzisen, verbraucherorientierten Informationen, zahlreichen Tipps und Hintergrundinformationen zum besseren Verständnis.
Sollte für eine individuelle Frage weiterer Besprechungsbedarf bestehen, hilft unsere Beratung weiter. Eine Übersicht über unser umfassendes Angebot finden Sie unter verbraucherzentrale.de
Auf den ersten Blick sieht die dort angegebene Rentenhöhe gar nicht so schlecht aus. Allerdings handelt es sich dabei um den voraussichtlichen Bruttobetrag, von dem noch Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung abgehen. Sind Ihre jährlichen Einkünfte höher als der aktuelle Grundfreibetrag, müssen noch Steuern gezahlt werden. Zudem wird davon ausgegangen, dass Sie weiter so hohe Beiträge wie durchschnittlich in den letzten fünf Jahren entrichten. Wegen Arbeitslosigkeit, Krankheit oder weil Sie schon Ihre Arbeitszeit reduzieren, um sich langsam aus dem Berufsleben zu verabschieden, muss die Prognose der Rente dann nicht zutreffen. Unter Umständen planen Sie auch vorzeitig in den Ruhestand zu gehen und müssen deshalb noch Abschläge hinnehmen. Schließlich müssen Sie berücksichtigen, dass die angegebenen Rentenwerte wegen steigender Lebenshaltungskosten und der damit verbundenen Inflation nicht mit der Kaufkraft Ihres heutigen Einkommens vergleichbar sind.
→ Seite 36
Die Differenz zwischen Ihrem finanziellen Bedarf im Ruhestand und dem Einkommen, das Ihnen tatsächlich zur Verfügung steht, ist die Versorgungslücke. Nur bei einer frühzeitigen Budgetplanung können Sie noch unter Umständen zumindest teilweise reagieren und Sparmöglichkeiten ausloten beziehungsweise Chancen nutzen, um Einkünfte zu erhöhen und für die private Altersvorsorge einzusetzen. Grundlage einer soliden Budgetplanung für den Ruhestand ist eine Zusammenstellung Ihrer voraussichtlichen Einnahmen. Neben der gesetzlichen Rente gehören dazu alle Einkünfte, die Sie im Alter haben werden (zum Beispiel lebenslange Betriebsrente oder Riester-Rente, Einkünfte aus Vermietung, Ersparnisse). Um Ihre Vorsorgesituation realistisch zu bewerten, müssen Sie den Kaufkraftverlust einbeziehen. Den voraussichtlichen Einnahmen müssen Sie gegenüberstellen, welche Ausgaben auf Sie auch im Alter zukommen werden. In jedem Fall sollten Sie pauschal von einem Finanzbedarf von 80 Prozent Ihres letzten Nettoeinkommens ausgehen.
→ Seite 93
Es gibt mehrere Möglichkeiten. Welche Option für Sie infrage kommt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Sie können den Rentenbeginn hinausschieben, obwohl Sie die Voraussetzungen für die Rente erfüllen. Das zahlt sich doppelt aus: Einmal steigern Sie durch die monatlichen Beiträge weiter Ihre Rente, zum anderen gibt es einen Zuschlag auf die Rente. Wenn Sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind, können Sie mit freiwilligen Beiträgen Ihre Rente aufbessern. Deren Höhe können Sie selbst festlegen und jederzeit ändern. Wenn Sie früher in Rente gehen wollen, können Sie Rentenabschläge durch Sonderzahlungen ausgleichen. Und wenn Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für Ihren Lebensunterhalt ausreichen, können Sie unter Umständen Grundsicherung bekommen.
→ Seite 41
Beim Übergang in den Ruhestand müssen Sie nicht nur berücksichtigen, dass Sie unter Umständen im Rentenalter ein geringeres Einkommen als zuvor haben und deshalb Ihre Ausgaben reduzieren müssen. Auch Ihre Finanzstrategie ist den neuen persönlichen Verhältnissen anzupassen. Während des Berufslebens liegt Ihr Hauptaugenmerk meist darauf, Vorsorgevermögen aufzubauen. Im Rentenalter verlagert sich Ihr Ziel eher dahingehend, dass das Vermögen erhalten und die erzielten Erträge regelmäßig genutzt werden sollen. Wenn der Ruhestand also in Sicht ist, sollten Sie Ihre Finanzstrategie darauf ausrichten, bei Renteneintritt keine Schulden mehr zu haben, Ihre Vermögenswerte gegen Verluste zu wappnen, eine ausreichende Geldreserve für ungeplante Ausgaben und die Gesundheitsvorsorge aufzubauen sowie Ihre persönlichen Lebensrisiken bedarfsgerecht abzusichern. → Seite 102
Wenn Sie eine Frührente planen, müssen Sie mit spitzem Bleistift rechnen. Denn auch wenn der frühere Ausstieg aus dem Berufsleben verlockend klingen mag: Die künftige Rente fällt auf jeden Fall niedriger aus. Einbußen hinzunehmen bedeutet ein früherer Abschied selbst dann, wenn eine Frührente ohne Abschläge angestrebt wird. Es werden dann Entgeltpunkte fehlen, weil kürzere Zeit in die Rentenkasse eingezahlt wurde. Was bedeutet, dass Ansprüche und damit auch die Höhe der Rente sinken. Das kann auch deshalb wirklich spürbar sein, weil viele Menschen am Ende ihres Berufslebens die höchsten Einkünfte haben und daher entsprechend höhere Entgeltpunkte erzielen.
Wer die Voraussetzungen für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nicht erfüllt, muss bei einer Rente zusätzliche Abschläge in Kauf nehmen. Für jeden Monat, in dem die Rente vorzeitig bezogen wird, werden 0,3 Prozent abgezogen. Diese Abschläge gelten ein Leben lang – sie fallen nicht weg, wenn die Regelaltersgrenze erreicht ist. Allerdings: Rentnerinnen und Rentner dürfen unbegrenzt hinzuverdienen. So können mögliche Einbußen ausgeglichen werden.
→ Seite 53
Begriffe wie „altersgerecht“, „behindertengerecht“ oder „barrierefrei“ werden von Vermietern oder Immobilienverkäufern sehr großzügig verwendet, weil sie rechtlich weder definiert noch geschützt sind. Regelungen über eine barrierefreie Immobilie enthält das Baurecht des jeweiligen Bundeslandes. Grundlage ist jeweils eine technische Norm, die DIN 18040, an der sich die landesrechtlichen Regelungen orientieren. Teil 2 dieser Norm gilt für die barrierefreie Planung, Ausführung und Ausstattung von Wohnungen sowie von Gebäuden mit Wohnungen und deren Außenanlagen. Bei der Anmietung einer Wohnung beziehungsweise der Auftragsvergabe zur barrierefreien Umgestaltung sollte also darauf geachtet werden, dass die Vorgaben dieser Norm erfüllt sind. Diese gilt allerdings nur für Neubauten oder Umbauten. Bei älteren Wohnungen sollten die Technischen Mindestanforderungen aus dem KfW-Programm „Altersgerecht umbauen“ berücksichtigt worden sein.
→ Seite 155
Weil ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ab einem Alter von 55 Jahren kaum noch möglich ist, muss innerhalb des Systems der privaten Krankenversicherung nach Wegen gesucht werden, den Beitrag zu senken. Wer sparen möchte, sollte daher den Wechsel von einem Tarif ohne Selbstbehalt in einen Tarif mit Selbstbehalt prüfen. Und wer schon einen Selbstbehalt vereinbart hat, sollte überlegen, ob er diesen erhöhen kann. Um die Prämie zu senken, können Sie Abstriche bei den Leistungen der Versicherung hinnehmen und in einen günstigeren Tarif wechseln. Schließlich kommt noch der Wechsel in einen Sozialtarif (Standard- oder Basistarif) in Betracht.
→ Seite 192
Jeder Mensch kann aufgrund seiner gesetzlich verankerten Testierfreiheit selbst entscheiden, an wen sein Vermögen im Falle seines Todes übergehen soll. Nur wenn die vererbende Person kein Testament oder keinen Erbvertrag errichtet hat, bestimmt das Gesetz, wer nach deren Tod die Erben sind. Die gesetzliche Erbfolge birgt aber so manche Überraschung und nicht selten wird das Vermögen dann nicht so weitergegeben, wie es sich der Erblasser vorgestellt hätte. Um Ihr Erbe in die richtigen Bahnen zu lenken, sollten Sie sich deshalb mit den Grundzügen der gesetzlichen Erbfolge vertraut machen. Entspricht diese nicht Ihren persönlichen und familiären Verhältnissen, Vorstellungen oder Wünschen, müssen Sie Ihre individuelle Nachlassplanung durch ein Testament oder einen Erbvertrag regeln.
→ Seite 221
Die einen fiebern darauf hin, die anderen sehen dem neuen Lebensabschnitt eher skeptisch entgegen. So unterschiedlich die Gemütslage, so eindeutig die Aussicht: Am Thema Rente kommt niemand vorbei. Wann kann oder muss ich überhaupt in den Ruhestand gehen? Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen? Gibt es Einbußen bei einer Frührente? Wichtige Fragen, die rechtzeitig geklärt werden müssen, um die Planungen für den Abschied aus dem Berufsleben zielgerichtet anzugehen.
Wenn es auf den 60. Geburtstag zugeht, ist die Rente für die meisten Menschen in Sicht. Wann? Wie? Und wie viel? – darum ranken sich dann natürlich die Gedanken. Denn in diesem neuen Lebensjahrzehnt wird sich nicht nur der Alltag verändern, sondern auch die finanzielle Situation. Für viele ist nämlich die gesetzliche Rente künftig die wichtigste Einnahmequelle. Daher ist es ratsam, sich zunächst über die Eckdaten fürs nahende Rentnerdasein klar zu werden.
Zunächst lässt sich mit einem Online-Tool der Deutschen Rentenversicherung der mögliche eigene Rentenbeginn bei den verschiedenen Altersrenten mit ein paar persönlichen Angaben einfach ermitteln.
Wer älter als 27 Jahre ist, erhält von der Deutschen Rentenversicherung jedes Jahr per Post eine Renteninformation (→ Seite 36) mit einer Aufstellung, in welcher die bisher in die Rentenversicherung eingezahlten Beiträge und die damit erworbenen Rentenanwartschaften aufgeführt sind. Dort ist auch schwarz auf weiß der Zeitpunkt zu lesen, den der Gesetzgeber „im Normalfall“ für den Start Ihrer Regelaltersrente vorgesehen hat: Hier werden Monat und Jahr angegeben, in dem Sie die Regelaltersgrenze erreichen und der Abschied aus dem Berufsleben ansteht.
Für Geburtsjahrgänge ab 1964 liegt die Regelaltersgrenze zum Beispiel bei 67 Jahren – sie können dann im Jahr 2031 erstmals diese Rente beziehen. Ihre Regelaltersgrenze ist auch deshalb wichtig, weil sie Bezugsgröße ist, wenn Sie früher in Rente gehen wollen.
Für die Planung Ihrer Rentenzeit gilt daher: Wer eine Altersrente beziehen will – ob zum „regulären“ Termin oder früher –, muss eine bestimmte Altersgrenze erreicht haben. [17]Welche das im Einzelfall ist, hängt zum einen vom Geburtsjahr, zum anderen von der Art der Altersrente ab, die ins Auge gefasst wird.
→ TIPP
Beim Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner der Deutschen Rentenversicherung sind es nur vier Schritte, um den Zeitpunkt sowie die voraussichtliche Höhe der Rentenzahlungen – mit oder ohne Abschläge – zu ermitteln.
In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es unterschiedliche Varianten von Altersrenten, die insbesondere den beruflichen Lebensweg der oder des Versicherten berücksichtigen. Das sind die
die Regelaltersrente,
die Altersrente für besonders langjährig Versicherte,
die Altersrente für langjährig Versicherte und
die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Neben dem Lebensalter sind die sogenannten Mindestversicherungszeiten (Wartezeiten) eine wichtige Voraussetzung, um eine dieser Leistungen zu beziehen.
Einen Rentenantrag kann nur stellen, wer der gesetzlichen Rentenversicherung eine gewisse Zeit angehört hat. Das heißt, es muss eine sogenannte Wartezeit erfüllt sein, um Leistungen erhalten. Hierfür gilt: Es müssen mindestens fünf Versicherungsjahre (60 Beitragsmonate) nachgewiesen werden.
Die Altersrenten unterscheiden sich auch dadurch, welche Beitragszeiten jeweils angerechnet werden. Relevant sind zum einen Phasen, in denen entweder Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt wurden – etwa durch eigene Zahlungen, durch Zahlungen des Arbeitgebers oder von staatlichen Stellen –, oder zum anderen Zeiten, in denen zwar keine Beiträge geflossen sind, die aber dennoch für die Rente zählen können.
[18]→ TIPP
Versicherte ab 55 Jahren erhalten automatisch alle drei Jahre von der Deutschen Rentenversicherung per Post eine ausführliche Rentenauskunft (→ Seite 31). Dort ist nachzulesen, ob die Vo-raussetzungen für die unterschiedlichen Rentenarten erfüllt werden. Auch zu welchen Terminen die jeweilige Rente zu beziehen und ob möglicherweise mit Abschlägen zu rechnen ist, kann der Rentenauskunft entnommen werden. Mit dem Onlinerechner der Deutschen Rentenversicherung kann das aber auch selbst ermittelt werden.
deutsche-rentenversicherung.de
Im Jahr 2023 lag das durchschnittliche Renteneintrittsalter in Deutschland bei etwa 64,4 Jahren. Damit arbeiten die Deutschen derzeit knapp zwei Jahre länger als vor zwanzig Jahren.
Auch wenn es Begriffe wie Regelaltersgrenze und Regelaltersrente vielleicht nahelegen: Niemand muss aufhören zu arbeiten, nur weil das Rentenalter erreicht ist. Weiterarbeiten geht (fast) immer. Entweder, indem der Renteneintritt nach hinten verschoben wird. Das ist einfach, denn wer keinen Rentenantrag stellt, bekommt auch keine Leistung. Details dazu und ob sich das lohnt, erläutern wir ab → Seite 61.
[19]Auch ist es möglich, Rente zu beziehen und daneben weiterzuarbeiten. Hier gibt es verschiedene Modelle, deren Vor- und Nachteile wir ab → Seite 59 vorstellen. Beim Hinzuverdienst gibt es in der Regel keine Grenze mehr.
Regelaltersrente ist die „normale“ Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, auf die fast alle, die gearbeitet oder Kinder erzogen haben, Anspruch haben. Diese erhalten Versicherte, wenn sie die Regelaltersgrenze erreicht haben. Dabei galt früher die Regel: Mit 65 Jahren ist Schluss mit der Arbeit. Seit 2012 wurde das Eintrittsalter für die Regelaltersrente jedoch stufenweise angehoben. Für die Jahrgänge bis 1958 erfolgte die Anhebung in Schritten von einem Monat, für Versicherte der Jahrgänge 1959 bis 1963 in zweimonatigen Schritten. Für 1964 und später geborene Versicherte liegt die Regelaltersgrenze beim 67. Lebensjahr. Die Festlegung dieser Altersgrenze je Geburtenjahrgang ist die Basis, nach der die weiteren Altersrenten geregelt werden, vor allem die für besonders langjährig Versicherte beziehungsweise langjährig Versicherte.
Versicherte des Geburtsjahres
Anhebung um Monate
Rentenbeginn mit Jahren und Monaten
1959
14
66 und 2
1960
16
66 und 4
1961
18
66 und 6
1962
20
66 und 8
1963
22
66 und 10
ab 1964
24
67
Der erste Tag des Monats, der auf das Erreichen der jeweiligen Regelaltersgrenze des Geburtsjahrgangs folgt, ist der erste des „Rentnerdaseins“. Wer am Ersten eines Monats Geburtstag feiert, geht dann gleich auch an diesem Tag in Rente und muss sich nicht bis zum Folgemonat gedulden.
Bei der Ermittlung, ob die notwendigen 60 Beitragsmonate für die Zahlung der Regel-altersrente erfüllt sind, zählen auch Kindererziehungszeiten, Zeiten aus einem Versorgungsausgleich, einem Rentensplitting, aus Minijobs und Zeiten mit freiwilligen Beiträgen mit.
Die Regelaltersrente wird nicht vorzeitig – auch nicht mit Abschlägen – ausgezahlt.
Auch Selbstständige, die aktuell nicht in die Rentenversicherung einzahlen, können Anspruch auf Rentenzahlung haben. Und zwar dann, wenn sie in früheren Jahren eingezahlt und/oder durch Kindererziehungszeiten Beitragsmonate gesammelt haben. Es empfiehlt sich rechtzeitig zu prüfen, ob so die notwendige Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt ist. Gegebenenfalls lohnt sich auch eine freiwillige Nachzahlung, damit die Einzahlungen nicht verschenkt sind.
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gibt es für all jene, die mindestens 45 Jahre Versicherungszeit zurückgelegt und ein bestimmtes Mindestalter erreicht haben. Sie ist so etwas wie eine Belohnung dafür, dass sie besonders lange in die Rentenkasse eingezahlt haben. Diese „abschlagsfreie Rente“ wurde früher ab einem Alter von 63 Jahren gezahlt („Rente mit 63“), doch analog zur Regelaltersgrenze wurde auch hier das [21]Eintrittsalter schrittweise angehoben. Für im Jahr 1960 Geborene auf 64 und 4 Monate, sodass sie zwischen Mai 2024 und Mai 2025 in Rente gehen konnten. Für den Geburtsjahrgang 1964 ist nach 45 Jahren Versicherungszeit dann eine abschlagsfreie Rente zwischen Januar 2029 und Januar 2030 in Aussicht.
Das Mindestalter für die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte liegt immer zwei Jahre vor dem Alter für die Regelrente: Für Geburtsjahrgänge ab 1965 ab dem Jahr 2030 dann immer nach dem 65. Geburtstag.
Bei den Versicherungszeiten werden bei der Rente für besonders langjährig Versicherte unter anderem berücksichtigt:
Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung,
Pflichtbeiträge für Kindererziehung, für nicht erwerbsmäßige Pflege sowie für Wehr- und Zivildienstpflicht,
Berücksichtigungszeiten für die Erziehung eines Kindes bis zum zehnten Geburtstag,
Zeiten des Bezugs von Übergangsgeld, Leistungen bei Krankheit (vor allem Kranken- oder Verletztengeld) oder Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung (zum Beispiel Arbeitslosengeld), die gleichzeitig Pflichtbeitrags- oder Anrechnungszeiten sind,
freiwillige Beiträge, wenn insgesamt 18 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt wurden.
Wurden in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn Leistungen zur Arbeitsförderung gewährt, werden diese Versicherungszeiten nur berücksichtigt, wenn die jeweiligen Förderungen aufgrund einer Insolvenz des Arbeitgebers – oder weil dieser seine Geschäftstätigkeit vollständig aufgegeben hat – bewilligt wurden.
Auf die 45 Jahre nicht angerechnet werden Zeiten, in denen Arbeitslosengeld II oder Bürgergeld bezogen wurde, sowie Zeiten aus einem Versorgungsausgleich oder Rentensplitting. Auch Schul- und Hochschulzeiten zählen nicht mit. Kurzum: Die Voraussetzungen für die Rente für besonders langjährig Versicherte sind also sehr hoch. Diese Leistung kann erst in Anspruch genommen werden, wenn die erforderliche Wartezeit erfüllt ist – auch wenn das Mindestalter vielleicht bereits vorher erreicht wurde. Voraussetzung ist, dass sowohl Mindestversicherungszeit als auch Mindestalter erreicht sind.
Wer die 45 Jahre Versicherungszeit schon angesammelt hat, bevor das für den jeweiligen Jahrgang geltende Mindestalter erreicht ist, kann die abschlagsfreie Frührente für besonders langjährig Versicherte noch nicht in Anspruch nehmen.
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden – auch nicht mit Abschlägen.
Wer 35 Jahre an anrechenbaren Zeiten in der Rentenversicherung zusammenbekommt, kann sich für die Altersrente für langjährig Versicherte entscheiden. „Frührente mit 63“ wurde und wird das landläufig genannt. Den Zeitpunkt des Rentenbeginns können Versicherte selbst festlegen – vorausgesetzt, sie haben das 63. Lebensjahr vollendet und mindestens 35 Versicherungsjahre angesammelt.
Der vorgezogene Ruhestand ist allerdings nicht umsonst zu haben: Wer früher als nach der jeweiligen Regelaltersgrenze vorgesehen aus dem Beruf aussteigen will, muss Abschläge hinnehmen. Diese können, abhängig vom Geburtsjahr, bis zu 14,4 Prozent betragen. Für diejenigen, die 1964 oder später geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter auch nach 35 Beitragsjahren bei 67 Jahren.
Sabine Kurz ist am 2. Mai 1965 geboren. Sie könnte im Juni 2032 (mit 67 Jahren) regulär in Rente gehen. Ab Juni 2030 (mit 65 Jahren) könnte sie eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte beziehen (vorausgesetzt, sie hat 45 Versicherungsjahre gesammelt). Ab Juni 2028 (mit 63 Jahren) wäre ihr frühester Rentenbeginn mit Abschlägen, für jeden Monat bis zum Jahr 2032 werden 0,3 Prozent abgezogen. Insgesamt 14,4 Prozent von der Regelaltersrente, die mit 67 Jahren gezahlt worden wäre. Die Abschläge gelten für den gesamten Rentenbezug.
Bei der Rente für langjährig Versicherte werden für die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren neben den eigenen Beiträgen der Versicherten und Zeiten mit freiwilligen Beiträgen auch Berücksichtigungszeiten aus einem Versorgungsausgleich, einem [23]Rentensplitting unter Ehegatten, mitgezählt. Ebenso Zeiten aus Minijobs, diese allerdings nur anteilig, wenn die Beiträge vom Beschäftigten nicht selbst aufgestockt wurden. Anders als bei der Rente für besonders langjährig Versicherte werden hier auch Anrechnungszeiten mitgerechnet. Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen der Versicherte aus persönlichen Gründen keine Rentenversicherungsbeiträge bezahlen kann, etwa wegen Krankheit, Schwangerschaft oder Arbeitslosigkeit. Zudem zählen Monate aus der Schulausbildung ab dem 17. Geburtstag und dem Studium. Allerdings begrenzt auf einen Zeitraum von insgesamt acht Jahren.
Die Grundrente ist keine eigene Rentenart, sondern ein Zuschlag zur gesetzlichen Rente. Diesen gibt es auf Altersrenten, auf Renten wegen Erwerbsminderung sowie auf Renten für Hinterbliebene und auf Erziehungsrenten. Die Idee hinter der Grundrente ist, dass Menschen, die zwar lange gearbeitet, aber dennoch nur eine niedrige Rente beziehen, im Alter mehr Geld zur Verfügung haben sollen als diejenigen, die auf Grundsicherung angewiesen sind (→ Seite 43).
Die Rentenversicherung überprüft bei allen Rentnerinnen und Rentnern, ob sie die entsprechenden Voraussetzungen für den Rentenzuschlag erfüllen. Ein Antrag muss nicht gestellt werden.
[27]Um die volle Grundrente zu erhalten, muss der oder die Versicherte mindestens 35 Jahre sogenannte Grundrentenzeiten vorweisen können. Hierzu zählen unter anderem:
Pflichtbeitragszeiten aus einer Beschäftigung,
Beitragszeiten mit Pflichtbeiträgen für Kindererziehung (bis zu 36 Monate für Kinder, die ab dem 1. Januar 1992 geboren wurden; bis zu 30 Monate für vor 1992 geborene Kinder),
Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes,
Beitragszeiten mit Pflichtbeiträgen für die Pflege von Angehörigen,
Zeiten mit Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation (Krankengeld, Übergangsgeld),
Pflichtbeitragszeiten für Kindererziehung und nicht erwerbsmäßige Pflegetätigkeit,
Beitragszeiten aufgrund einer rentenversicherungspflichtigen geringfügigen Beschäftigung (Minijob) mit eigener Beitragszahlung.
Bei den Grundrentenzeiten werden Zeiträume, in denen Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Bürgergeld bezogen wurde, nicht berücksichtigt. Auch Beitragszeiten nach dem Beginn der Altersrente, Zeiten freiwilliger Beitragszahlung und Zeiten einer geringfügigen Beschäftigung, in denen keine eigenen Beiträge gezahlt wurden, zählen nicht dazu.
Wer keine 35 Jahre, aber mindestens 33 Jahre Grundrentenzeit vorweisen kann, erhält die Grundrente nicht in voller Höhe, sondern als gestaffelten Rentenzuschlag.
Die Berechnung der Grundrente ist ein recht kompliziertes Verfahren. Vereinfacht gesagt werden die Entgeltpunkte (→ Seite 45), die der oder die Versicherte während des Berufslebens im Rentensystem gesammelt hat, durch die Grundrente aufgewertet. Dabei werden allerdings nur Entgeltpunkte aus Zeiten berücksichtigt, in denen der oder die Versicherte mindestens 30 Prozent des Durchschnittsentgelts aller Versicherten erzielt und entsprechende Beiträge gezahlt hat. Für die weitere Berechnung der Grundrente wird dann ein Durchschnittswert aus den bisher vom Versicherten in den zu [28]berücksichtigenden Zeiten erworbenen Entgeltpunkten ermittelt. Dieser Durchschnittswert muss zwischen 0,3 und 0,8 Entgeltpunkten liegen. Anschließend wird der Durchschnittswert verdoppelt. Im Anschluss wird der Zuschlag um 12,5 Prozent gekürzt. Der Wert der Entgeltpunkte wird auf alle sogenannten Grundrentenjahre hochgerechnet und mit dem jeweiligen aktuellen Rentenwert multipliziert.
