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Scheiden tut weh! Die Rechtsanwältinnen Sigrid Born und Nicole Würth begleiten Sie durch die Zeit der Trennung. Leicht verständlich erklären sie das komplizierte Familienrecht. Sie erläutern, wie Mediatoren Ihnen Zeit, Geld und zermürbende Auseinandersetzungen ersparen können, bereiten Sie auf den Gang zum Anwalt vor und zeigen, wie viel eine Scheidung kostet. Sie erfahren, wie Kinder eine Scheidung erleben und wie Sie als Eltern Ihren Kindern diese Erfahrung erleichtern können. Viele lebensnahe Tipps - zur Frage "Wer kriegt was?" aus dem Haushalt, zur Verteilung von Vermögen und Schulden, zu vernünftigen Umgangszeiten mit den Kindern und zu steuerlichen und erbrechtlichen Folgen helfen Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen.
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Seitenzahl: 563
Veröffentlichungsjahr: 2012
Kinder nehmen eine Scheidung anders wahr als Erwachsene. Häufig haben sie Schuldgefühle und fühlen sich zwischen ihren Eltern hin und her gerissen. Um den Kindern die Angst vor der Trennung zu nehmen, gibt es bestimmte Sätze, die Sie Ihren Kindern immer und immer wieder sagen sollten – so oft es nur geht:
Du verlierst keinen von uns beiden. Wir sind deine Mama und dein Papa für immer. Wir sorgen beide für dich wie bisher. Wir wohnen jetzt nicht mehr zusammen, aber wir haben dich trotzdem genauso lieb wie vorher. Du darfst uns beide genauso lieb haben wie vorher. Mama freut sich, wenn es dir bei Papa gefällt, und Papa freut sich, wenn es dir bei Mama gut geht. Du bist nicht schuld daran, dass wir uns getrennt haben, und du kannst das auch nicht ändern. Das sind Erwachsenensachen. Wenn wir streiten, hat das nichts mit dir zu tun, irgendwann vertragen wir uns auch wieder. Papa und Mama wollen nicht, dass du dich auf eine Seite schlägst. Du musst zu keinem von uns halten. Kinder müssen nicht für die Eltern sorgen, die Großen sorgen für die Kleinen.Wenn feststeht, dass Sie sich trennen wollen, sollten Sie folgende Schritte einleiten:
Suchen Sie sich einen Anwalt. Klären Sie sachlich und behutsam Ihre Kinder auf. Besprechen Sie, wer wo wohnen soll. Erstellen Sie eine Liste über den Hausrat. Schreiben Sie auf, was an Vermögen vorhanden ist. Vergessen Sie nicht, alle Schulden zu notieren. Klären Sie bei den Ämtern ab, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen. Notieren Sie sich den Zeitpunkt der Trennung, er ist wichtig für eine spätere Scheidung.Wenn die Ehe in die Brüche geht, werden Sie auch viel Rechtliches regeln müssen. Wichtig ist, dass Sie das nicht erst bei der Scheidung tun, sondern bereits mit der Trennung. Denn schon zu diesem Zeitpunkt treten viele Rechtsfolgen auf. An folgende Aspekte sollten Sie denken:
Wie viel Kindesunterhalt bekomme ich, oder wie viel muss ich zahlen? Wie viel Unterhalt muss ich an meinen Ex-Partner bezahlen oder wie viel Unterhalt bekomme ich? Wer bekommt das Sorgerecht für die Kinder? Soll es weiterhin uns beiden zustehen? Wie regeln wir das Umgangsrecht für die Kinder? Wie oft sollen sie den Elternteil sehen, bei dem sie nicht leben? Wer bleibt in der gemeinsamen Wohnung? Wie wird der Hausrat aufgeteilt? Wie wird das Vermögen aufgeteilt? Was passiert mit den laufenden Krediten und Schulden? Wer bekommt vom wem einen Zugewinn? Wie verteilen sich die Rentenansprüche? Was ändert sich steuerlich mit der Trennung? Liegen Testamente vor, die geändert werden müssen, oder empfiehlt es sich, ein Testament zu erstellen Möchten Sie Ihren Nachnamen ändern?Bei einer Scheidung ist es wichtig, einen guten Anwalt an der Seite zu haben. Daher sollten Sie bei der Anwaltssuche auf einiges achten:
Nehmen Sie sich am besten einen »Fachanwalt für Familienrecht«. Zwar darf jeder niedergelassene Anwalt Ihre Scheidung durchziehen, ein Fachanwalt für Familienrecht hat aber eine besondere Zusatzausbildung und verfügt über genügend praktische Erfahrung im Familienrecht. Hören Sie auf Mundpropaganda. Vielleicht haben Freunde, Verwandte oder Kollegen gute Erfahrungen mit einem Anwalt gemacht, der sie in einem Scheidungsprozess vertreten hat. Wenden Sie sich an die Rechtsanwaltskammer in Ihrer Nähe. Wenn Sie keine Tipps von Freunden bekommen, vermittelt Ihnen auch die Rechtsanwaltskammer einen Anwalt. Besprechen Sie mit Ihrem Anwalt im ersten Gespräch die Kosten. Ein seriöser Anwalt wird Ihnen sagen, was Sie die Scheidung in etwa kosten wird. Ihr Anwalt sollte nicht nur auf Krawall gebürstet sein. Grundsätzlich ist es sinnvoll, eine Scheidung so friedlich wie möglich zu regeln. Das spart Zeit, Nerven und Geld. Bei sehr streitsüchtigen Anwälten ist Vorsicht geboten. Fragen Sie Ihren Anwalt, ob eine Scheidungsfolgenvereinbarung in Ihrem Fall sinnvoll ist. Wenn Sie sich außergerichtlich schon über alle wichtigen Punkte einigen, wird die Scheidung oft billiger. Wechseln Sie den Anwalt, wenn sie unzufrieden sind. Niemand wird Ihnen empfehlen, von einem Anwalt zum anderen zu springen. Wenn Sie aber dauerhaft unzufrieden sind, sollten Sie sich nach einem anderen Beistand umschauen.Je besser Ihr Anwalt informiert ist, desto professioneller kann er arbeiten. Daher sollten Sie schon bei Ihrem ersten Termin mit ihm wichtige Unterlagen mitbringen:
Heiratsurkunde oder Familienstammbuch Geburtsurkunden der Kinder Mietvertrag Ehevertrag Nachweis darüber, wer Eigentümer der Wohnung oder des Hauses ist, wenn Sie nicht zur Miete wohnen Versicherungspolicen Auflistung von Bankguthaben, Bausparverträgen, Aktien, Immobilienbesitz, Erbanteilen und sonstigen Wertguthaben Auflistung aller Kredite Gehaltsbescheinigungen Bei Selbstständigen: Einkommensaufstellung, Gewinn- und Verlustrechnung Aufstellung der persönlichen Lebenshaltungskosten und der laufenden Kosten wie Miete, Strom, Wasser, Telefon und so weiter Etwaiger Schriftverkehr über Trennung und Scheidung, falls vorhanden, frühere Scheidungspapiere, falls Sie schon einmal verheiratet waren.Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.
1. Auflage 2010
© 2010 WILEY-VCH Verlag GmbH & Co. KGaA, Weinheim
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Das vorliegende Werk wurde sorgfältig erarbeitet. Dennoch übernehmen Autorinnen und Verlag für die Richtigkeit von Angaben, Hinweisen und Ratschlägen sowie eventuelle Druckfehler keine Haftung.
Korrektur: Frauke Wilkens, München
ISBN: 978-3-527-70517-7 ePDF ISBN: 978-3-527-65827-5 ePub ISBN: 978-3-527-65826-8 mobi ISBN: 978-3-527-65828-2
Sigrid Born und Nicole Würth treten seit vielen Jahren beruflich im Doppelpack auf. Sie sind Rechtsanwältinnen und Journalistinnen. Ihre Arbeit besteht darin, komplizierte juristische Themen für die Medien verbraucherfreundlich aufzubereiten. Sie produzieren regelmäßig Fernsehbeiträge für ARD und ZDF. Sie sind zudem Autorinnen mehrerer Ratgeber. Außerdem schreiben sie regelmäßig für diverse Zeitschriften. Sigrid Born ist 1969 geboren, verheiratet und hat zwei Söhne im Alter von zwölf und neun Jahren. Nicole Würth ist 1968 geboren und Mutter einer elfjährigen Tochter.
Inhaltsverzeichnis
Wenn Sie dieses Buch in der Hand halten, dann tragen Sie wohl den Entschluss in sich, sich scheiden zu lassen. Damit sind Sie nicht allein: Etwa ein Drittel aller Ehen wird heutzutage geschieden, in großen Städten sind es fast 50 Prozent.
Doch fast niemand weiß wirklich, was bei einer Scheidung auf ihn zukommt. Dieses Buch soll Ihnen helfen, einen ersten Überblick über Inhalt und Ablauf einer Scheidung zu bekommen. Es kann nicht den Rat eines Anwalts und dessen persönliche, individuelle Beratung ersetzen. Aber es kann Sie rüsten für die schweren Monate, die jetzt auf Sie zukommen. Wer schon über die wichtigsten Grundlagen informiert ist, kann auch beim Anwalt viel gezielter und kritischer nachfragen – und mitreden.
Egal ob Sie sich gerade scheiden lassen oder sich überlegen, ob Sie es tun sollten – dieses Buch hilft Ihnen in allen Phasen Ihrer Trennung weiter. Geschrieben wurde es von zwei Rechtsanwältinnen, die sich schon seit Jahren davon verabschiedet haben, Gesetze und Recht in der üblicherweise verwendeten »Juristensprache« zu erklären.
Wir arbeiten als Journalistinnen für Fernsehen und Zeitschriften und erklären komplizierte Sachverhalte in Worten, die Sie alle verstehen. Ohne umständliche Schachtelsätze, bei denen man am Ende nicht mehr weiß, wie der Satzanfang eigentlich war, und ohne komplizierte Fachbegriffe, die außer Juristen niemand verstehen kann. Mit einfachen Beispielen, damit Sie als Leser auch schwierige Sachverhalte oder Berechnungen nachvollziehen können.
Was uns außerdem ganz wichtig war und ist: Bei einer Scheidung geht es natürlich immer um rechtliche und finanzielle Probleme. Es tauchen auch ganz normale andere Probleme auf, die mit der Juristerei gar nichts zu tun haben. So fallen viele in ein großes Loch, wenn sie sich scheiden lassen, sind traurig oder depressiv, wissen nicht, wie das Leben jetzt weitergehen soll. Fast immer stellt sich die Frage, wie man in dieser neuen Lebensphase mit den Kindern umgehen soll. Was tun, wenn sich die Scheidung zum Rosenkrieg aufbaut?
Vielleicht interessiert Sie das Buch aber auch, obwohl der Scheidungsentschluss noch gar nicht feststeht. Sie finden vielleicht ein paar Anregungen, darüber nachzudenken, ob Sie sich überhaupt scheiden lassen wollen.
Sie sehen, genauso wichtig wie die juristischen Fragen ist auch die psychologische und persönliche Seite einer Scheidung. Auch hier wollen wir Ihnen wichtige Hilfestellungen geben. Dieses Buch ist also kein reiner juristischer Ratgeber, wie sie es massenweise zu kaufen gibt, sondern auch ein Stück Lebenshilfe, damit Sie besser durch die Scheidung zu kommen und auch Ihre Kinder, falls Sie welche haben.
Auch für Kinder ist es nicht einfach, sich auf die neue Lebenssituation einzustellen. Doch mit der richtigen Hilfestellung durch die Eltern werden die Kinder sich bald zurechtfinden. Mit dem Thema Kinder haben wir uns daher sehr intensiv befasst.
Sie müssen diesen Scheidungsratgeber nicht von vorn bis hinten durchlesen, um zu verstehen, wie eine Scheidung funktioniert. Sie können an jeder Stelle dieses Buches einsteigen, ohne ein bestimmtes Vorwissen haben zu müssen. Wie alle ... für Dummies-Bücher ist auch dieses modular aufgebaut. Sie können also jedes Kapitel aufschlagen, das Sie interessiert, und werden immer verstehen, worum es geht. Wenn Sie wollen, können Sie dieses Buch natürlich auch einfach von vorn bis hinten lesen ...
Natürlich haben wir auch versucht, Sie nicht durch einen fortlaufenden Text zu langweilen. Vielmehr sollen Ihnen verschiedene optische Elemente das Lesen und Verstehen des Buches erleichtern und Ihnen zeigen, welche Stellen von nun an Ihre besondere Aufmerksamkeit erfordern.
Besonders wichtige Stellen haben wir für Sie auch besonders markiert.
Dahinter verbirgt sich ein wichtiger Tipp oder auch Ratschlag, den Sie befolgen sollten. Hier lohnt sich das Drumherumlesen ganz besonders, denn meist haben wir den Tipp auch noch einmal näher erklärt.
Dahinter verbirgt sich meist der Hinweis auf eine wichtige Rechtslage oder sonstige Situationen, die Sie unbedingt bedenken sollten, bevor Sie etwas tun.
Hier geben wir ein Beispiel, das das zuvor Beschriebene verdeutlicht.
Wenn wir einen Kasten verwenden, findet Sie hier oft ein Beispiel. Mit einem Beispiel lässt sich eine schwierige rechtliche Lage für juristische Laien oft viel einfacher erklären. Auch Berechnungen wie etwa über den Zugewinnausgleich versteht man oft erst richtig, wenn man sie einmal vorgerechnet bekommt.
In der Regel verwenden wir dafür Personen und Familienkonstellationen. Manche Beispiele kennen wir aus unserem näheren Umfeld. Andere sind erfunden. Aber das soll Sie nicht stören. Denn alle beispielhaft verwendeten Personen und Fälle können genauso gut auch realistisch sein. Zumindest sind sie nicht komplett abwegig.
Wichtige Internetseiten, die Ihnen bei Ihrer Recherche weiterhel fen können oder auf denen Sie wichtige Adressen finden, haben wir für Sie in diese Schrift gesetzt.
Kein Autor rät seinen Lesern gerne, dass sie etwas nicht lesen müssen. Bei einem Scheidungsratgeber gibt es aber doch hin und wieder Kapitel, die für manche einfach nicht wichtig sind. Falls Sie also keine Kinder haben, können Sie sich selbstverständlich alle Kapitel, in denen es um Kinder geht, sparen.
Auch wenn Sie keinen Ehevertrag gemacht haben und auch nicht vorhaben noch einen zu machen, erübrigt sich das entsprechende Kapitel.
Wenn Sie absolut sicher sind, dass Ihre bisher von Ihnen aufgezogenen, betreuten und geliebten Kinder auch wirklich von Ihnen sind, können Sie getrost auf Kapitel 13 »Wenn das Kind nicht das eigene ist« verzichten. Väter, die eines der geschätzten 10 Prozent »Kuckuckskinder« großgezogen haben, sollten es sich dagegen gut durchlesen.
Immer häufiger gibt es auch schwule oder lesbische Ehepaare. Gehören Sie zu den heterosexuellen Paaren brauchen Sie Kapitel 20 selbstverständlich auch nicht zu lesen.
Falls Sie unwiderruflich zur Scheidung entschlossen sind oder Ihr Partner Sie vor vollendete Tatsachen gestellt hat, erübrigt sich auch das Kapitel 24 »Zehn Fragen, die Sie sich stellen sollten, bevor Sie sich scheiden lassen« sowie das Kapitel 2 »Trennung – ja oder nein«. Denn Sie werden sich ohnehin scheiden lassen – wir könnten Sie dann davon kaum noch abbringen.
Natürlich machen wir Autoren uns vor dem Schreiben eines Buches immer darüber Gedanken, wer denn unsere Leser überhaupt sind und was sie von dem Buch erwarten. Und dann hoffen wir, dass sich das mit dem deckt, was Sie als unser Leser in diesem Buch finden.
Aber eines ist erst einmal klar: Sie überlegen sich, sich scheiden zu lassen. Vielleicht müssen Sie es auch gegen Ihren Wunsch, weil Ihr Partner das so will. Vielleicht wissen Sie auch noch gar nicht, ob Sie die Scheidung wollen, und wollen sich erst einmal darüber informieren. Oder ein Freund oder eine Freundin will sich scheiden lassen und Sie kaufen das Buch nur für ihn beziehungsweise sie. Egal wie Ihre Situation ist, das Thema Scheidung spielt gerade eine große Rolle in Ihrem Leben. Und Sie wollen Informationen darüber haben.
DaSie wahrscheinlich kein Jurist sind, nehmen wir an, dass Sie auch keine Fachliteratur lesen wollen, weil Ihnen die juristische Sprache zu kompliziert, unverständlich, fremdwortlastig, verschachtelt und zu langweilig ist. Daher möchten Sie ein Buch lesen, das Sie zwar in das Scheidungsrecht einführt, Ihnen aber nicht gleich ein juristisches Studium aufnötigt. Außerdem soll das Buch übersichtlich sein, und genau die Themen ansprechen, die Sie interessieren.
Dabei wollen Sie nicht in die juristischen Tiefen hinabsteigen und auch nicht alle Ausnahmen von der Ausnahme kennen, sondern ein eher breites, zusammenfassendes Wissen erwerben, das Ihnen einen guten Über- und Durchblick gibt. Damit gerüstet, soll es Ihnen leichter fallen, beim Anwalt die richtigen Fragen zu stellen. Sie suchen aber kein Buch, das Ihnen einen Anwalt ersetzen soll. Diesen Anspruch erheben wir selbst nicht. Wir glauben, dass es gut ist, sich von einem Anwalt beraten zu lassen – wenn es der richtige ist.
Außerdem suchen Sie auch Rat zu anderen Themen als nur den juristischen Folgen einer Scheidung. Sie möchten darüber hinaus auch psychologische Tipps und Hilfestellungen bekommen, wie Sie selbst oder auch Ihre Kinder die Scheidung besser meistern können. Vielleicht auch deshalb, um aus der Scheidung keinen Rosenkrieg werden zu lassen. Denn das lässt sich vermeiden.
Wir glauben, dass unsere Leser intelligente und selbstbestimmte Menschen sind, die ihre Scheidung mit Würde durchstehen wollen – um hinterher ein neues Leben zu beginnen.
Wir haben dieses Buch in fünf Teile gegliedert, um damit die Unmenge an Materie klarer zu strukturieren und Ihnen zu helfen, das zu finden, was Sie suchen.
In diesem ersten Teil geht es erst einmal um die Trennung. Während der Trennung gibt es bestimmte Regeln, die Sie einhalten sollten. Und es gibt Ansprüche, die jeder von Ihnen während dieser Phase hat. Außerdem soll diese Phase nach dem Willen des Gesetzgebers dazu da sein, den Ernst der Lage zu erkennen und vielleicht den einen oder anderen Versöhnungsversuch zu machen. Zumindest sollten sich die Eheleute in dieser Zeit alle Folgen der Scheidung gut überlegen. Hier behandeln wir auch das Thema Ehevertrag, Mediation und den Gang zum Anwalt.
In diesem Teil behandeln wir das Thema Kinder ganz ausführlich. Dieser Teil ist sehr lang, weil uns die Kinder ganz besonders am Herzen liegen. Sie haben am wenigsten Schuld an allem – und leiden oft am meisten. In diesem Teil erfahren Sie alles über
das Sorgerecht, das Umgangsrecht, den Kindesunterhalt und den Vaterschaftstest.Ganz wichtig: Hier finden Sie viele Tipps, die wir von Psychologen erfragt haben und die Ihnen zeigen, wie Kinder die Scheidung erleben und wie Sie mit Ihren Kindern am besten umgehen.
In diesem Teil geht es zur Sache. Denn jetzt geht es darum, wer was bekommt. Das ist neben den Kindern eines der Hauptthemen einer Scheidung. Hier erfahren Sie,
ob und wie viel Unterhalt Sie bekommen oder ob Sie welchen zahlen müssen. was ein Zugewinnausgleich ist und wie man ihn berechnet. wie Sie Ihr Vermögen aufteilen und was mit den Schulden passieren soll. was es mit dem extrem wichtigen Thema Versorgungsausgleich auf sich hat. wer die Wohnung und den Hausrat bekommt. Paare einer eingetragenen Lebensgemeinschaft können hier nachlesen, wie ihre Scheidung ablaufen wird.In diesem Teil beschäftigen wir uns mit der Frage, wie es nach der Scheidung weitergeht. Denn jetzt beginnt ein neuer Lebensabschnitt, bei dem viele Fragen auftauchen.
Wie soll man sein Leben jetzt gestalten? Welche Perspektiven gibt es? Wie werden die Kinder oder Sie nach der Scheidung heißen? Was ist, wenn Sie wieder heiraten? Wie ändern sich die verschiedenen Versicherungen? Welche steuerlichen Folgen wird die Scheidung haben und was müssen Sie beim Erbrecht beachten?In diesem Teil finden Sie wichtige Tipps, immer in Zehnerpäckchen gebündelt, die Sie nach und nach abhaken können.
Zehn Fragen, die Sie sich stellen sollten, bevor Sie sich scheiden lassen. Zehn Tipps, wie Sie den richtigen Anwalt finden. Zehn Tipps, wie Sie leichter durch die Scheidung kommen. Und eine Checkliste mit den zehn wichtigsten Maßnahmen, die Sie bei Ihrer Scheidung einleiten sollten.Zunächst werden Sie vielleicht noch gar nicht so genau wissen, wo Sie anfangen sollen zu lesen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich das Kapitel 1 vorzunehmen. Dieses Kapitel fasst das ganze Buch erst einmal inhaltlich zusammen. Ohne jedoch näher in die Tiefe zu gehen. Aber hier bekommen Sie schon einmal einen Überblick, welche Themen für Sie wichtig sind. Dann können Sie gezielt in den einzelnen Kapiteln nachlesen. Keine Angst, dass Sie etwas verpassen. Alles, was Sie wissen müssen, steht in den entsprechenden Kapiteln. Sie müssen kein anderes Kapitel vorher gelesen haben, um es zu verstehen.
Malen Sie ruhig auch hemmungslos in dem Buch herum, markieren Sie wichtige Textstellen oder kleben Sie Merkzettel hinein. Machen Sie sich dieses Buch zu eigen, und lassen Sie es Ihren Freund werden. Immerhin wird es einer Ihrer treuesten Begleiter auf dem Weg durch die Scheidung. Es steht bedingungslos auf Ihrer Seite.
In diesem Teil befassen wir uns zunächst mit der Trennung. Sie erfahren, wie das Trennungsjahr aussieht und wie Sie auch in derselben Wohnung getrennt leben können. Außerdem gibt es für dieses Trennungsjahr etliche Regeln, an denen Sie kaum vorbeikommen.
In diesem Teil erfahren Sie auch alles über die Teilung von Vermögenswerten und Hausrat und darüber, wer in der Wohnung bleiben darf.
Natürlich ist es auch wichtig zu wissen, woher Sie juristischen Rat bekommen. Daher begleiten wir Sie bei der Anwaltssuche und nennen die Kosten einer Scheidung. Viele Paare wünschen sich, dass die Scheidung nicht eskaliert, daher finden Sie hier auch wichtige Informationen zum Thema Mediation. Alle, die einen Ehevertrag haben oder noch einen machen wollen, finden hier nützliche Ratschläge. Und dann stellen wir Ihnen ein paar Fragen dazu, ob Sie wirklich bereit sind, sich scheiden zu lassen, oder ob es sich lohnt, Ihrer Ehe noch eine Chance zu geben.
Eine Scheidung gleicht einer Revolution. Das Leben ändert sich schlagartig von heute auf morgen. Auch wenn die Ehe schon jahrelang nur noch auf dem Papier bestand, ist das offizielle »Aus« dann doch ein großer Einschnitt. Ob man will oder nicht: Es müssen viele Dinge neu überdacht und geregelt werden. Doch all das muss nicht nur Negatives bedeuten. Die Trennung vom Partner bietet auch die Chance auf einen Neuanfang.
Eine Trennung kommt meistens nicht aus heiterem Himmel. In vielen Beziehungen brodelte es in aller Regel schon lange Zeit zuvor. Entweder es gab zwischen dem Paar immer wieder Spannungen oder die Partner haben sich einfach auseinandergelebt und beide gingen getrennte Wege.
Niemand sollte mit einem Partner zusammenbleiben, mit dem er sich nichts mehr zu sagen hat. Andererseits sollten Paare aber auch nicht gleich alles hinwerfen, nur wenn es in der Beziehung mal schlecht läuft. Eine gute Partnerschaft zeichnet sich dadurch aus, dass sie Höhen und Tiefen meistert. Die Frage ist also: Ist meine Beziehung wirklich am Ende? Und das ist oft gar nicht so einfach zu beantworten. Gehen Sie deshalb anhand einiger Kriterien in sich:
Empfinden Sie gegenüber Ihrem Partner nur noch Abneigung oder gar Hass? Unternehmen Sie alles nur noch allein und nie etwas gemeinsam? Reden Sie nicht mehr miteinander? Streiten Sie nur noch? Haben Sie keinen Sex mehr miteinander? Respektieren Sie sich nicht mehr? Vertrauen Sie sich nicht mehr? Bleiben Sie nur wegen der Kinder, Freunde oder Geschäftspartner zusammen? Bleiben Sie nur noch wegen der Finanzen zusammen? Lieben Sie jemand anderen? Erleben Sie mehr schlechte als gute Tage zusammen?Wenn Ihre Partnerschaft am Ende ist, sollten Sie sich überlegen, ob Sie die Trennung wollen oder ob Sie Ihre Beziehung retten und daran arbeiten wollen. Eine Paartherapie könnte Ihnen helfen, Ihre Probleme zwischen sich und Ihrem Partner zu analysieren und zu lösen. Wichtig ist aber, dass beide Partner bereit dazu sind, diesen Schritt zu gehen, und auch wirklich um die Beziehung kämpfen zu wollen.
Die meisten Ehepaare, die beschließen, sich zu trennen, wünschen sich die Scheidung. Aber es gibt einige Voraussetzungen, damit die Ehe geschieden werden kann. In aller Regel müssen Paare erst einmal ein Jahr getrennt leben, bevor der Richter die Scheidung ausspricht. Das soll verhindern, dass die Partner spontan – vielleicht nur aus einer vorübergehenden Laune heraus – die Gerichte bemühen, es sich kurz darauf aber wieder anders überlegen.
Geben beide Partner vor dem Richter einstimmig an, dass sie schon ein Jahr getrennt leben, wird der Richter nicht noch einmal nach Beweisen suchen, ob das auch stimmt. Er wird die Ehe scheiden.
Manche Paare können es sich zunächst nicht leisten, zwei verschiedene Unterkünfte zu bewohnen. Sie leben weiterhin in der gleichen Wohnung wie bislang. Trotzdem können sie getrennt leben und die Zeit kann als Trennungsjahr anerkannt werden. Die Partner müssen aber auf jeden Fall von Tisch und Bett getrennt leben. Die bedeutet, dass die Zimmer im Haus so aufgeteilt werden müssen, dass jeder seinen eigenen Schlafraum hat. Soweit das möglich ist, gilt dies auch für das Wohnzimmer. Für Küche und Bad müssen Nutzungsregeln gefunden werden.
Beachten Sie: Gerade wenn ein Partner die Scheidung nicht will, kann es ratsam sein, eine schriftliche Vereinbarung über die Nutzung der Wohnung zu treffen. Ansonsten kann der Nachweis über das Getrenntleben in der gemeinsamen Wohnung zu Beweisschwierigkeiten führen.
Paare, die getrennt leben, sollten sich bereits während des Getrenntlebens und nicht erst bei der Scheidung Gedanken über ihre finanzielle Situation machen. Vor allen Dingen folgende Punkte sind dabei zu beachten:
Bei einem Konto, das nur auf einen der Ehepartner läuft, sollte die Kontovollmacht gegenüber der Bank widerrufen werden. Bei gemeinsamen Konten gilt Folgendes: Sollte einer der Ehepartner einen Betrag abheben, kann der andere verlangen, dass die Hälfte des Betrags zurückerstattet wird. Bei sonstigen Sparvermögen wie Bausparverträge, Aktien oder Lebensversicherungen sollten Sie alle Unterlagen kopieren. Bei einer späteren Vermögensauseinandersetzung stehen die Kopien dann jedem Partner zur Verfügung. Kontostände von Girokonten sollten Sie zu Beginn der Trennung durch Kopien als Information für die Zukunft festhalten. Kredite sollten in der Zeit des Getrenntlebens wie bisher getilgt werden. Eine Verrechnung der gegenseitigen Zahlungsverpflichtungen erfolgt im Rahmen der Unterhaltsberechnungen. Prüfen Sie die Bezugsberechtigten bei Lebens- und Unfallversicherungen. Möchten Sie jemand anders einsetzen, dann müssen Sie dies der Versicherung schriftlich mitteilen. Beim Auszug eines Partner gilt: Haushaltsgegenstände, die dem Partner schon vor der Ehe gehörten, darf er beim Auszug auch wieder mitnehmen. Bei gemeinsam angeschafftem Eigentum sollte die Vernunft walten. So sollte die Waschmaschine etwa bei dem bleiben, bei dem die Kinder wohnen, der PC dem Berufstätigen überlassen werden. Wenn sich das Paar absolut nicht einigen kann, muss das Gericht entscheiden. Gleiches gilt für die Frage, wer in der gemeinsamen Wohnung bleibt. Auch hier wird das Gericht entscheiden, wenn sich das Paar partout nicht einigen kann. Wichtig: Gehen Sie zu einem Anwalt und lassen Sie sich ausrechnen, ob und in welcher Höhe Trennungsunterhalt an den Partner gezahlt werden muss und wie hoch der Kindesunterhalt ausfällt.Zerbrechende Partnerschaften enden häufig im Desaster. Oft streiten sich die Anwälte von Mann und Frau bis aufs Messer, und danach ist das Verhältnis noch schlechter als vor der Scheidung. Gerade wenn Kinder im Spiel sind, ist diese Situation fatal. Deshalb empfiehlt es sich, alles daran zu setzen, die Zeit der Scheidung so sachlich und fair es nur geht hinter sich zu bringen.
Eine Mediation kann die Scheidung für beide Partner leichter machen. Dabei handelt es sich um ein Konfliktregelungsverfahren. Ziel ist es nicht, die Scheidungswilligen von ihrem Vorhaben abzubringen. Die streitenden Partner sollen vielmehr mithilfe einer dritten neutralen Figur, dem Mediator, versuchen, im Rahmen der Scheidung Lösungen zu finden, die ihrem eigenen Gerechtigkeitsempfinden entsprechen. Am Ende einer solchen Mediation soll dann eine Vereinbarung stehen, die für beide Partner verbindlich ist. Dieser »Vertrag« sollte dann von einem Notar beurkundet werden. Die Scheidung vor Gericht wird dann nur noch zum formalen Akt.
Die Mediation ist meistens sehr individuell, weil jedes Paar sein eigenes Recht findet und nichts vom Gericht aufgezwängt bekommt. Sie bietet daher eine sehr gute Alternative zu einem Streit vor Gericht sein. Jeder Mediator verlangt zwar auch sein Honorar, trotzdem kann die Mediation Geld sparen, da ein langwieriger teurer Gerichtsprozess vermieden werden kann.
Bei einer Scheidung den richtigen Anwalt zu finden, gleicht oft der Suche nach der Nadel im Heuhaufen. In Branchenverzeichnissen der Telefonbücher sowie im Internet wimmelte es geradezu von Rechtsanwälten. Während des Scheidungsverfahrens gut vertreten zu sein, ist aber unerlässlich, denn schließlich geht es um wichtige Fragen, wie die Zukunft der Kinder oder die Aufteilung des Vermögens.
Weil man aber keinem Anwalt ansieht, ob er fachlich qualifiziert genug ist oder nicht, sollten sich Scheidungswillige an sachlichen Kriterien orientieren. Anwälte, die den Titel »Fachanwalt für Familienrecht« führen, haben nachgewiesenermaßen eine Zusatzausbildung genau auf diesem Gebiet. Außerdem haben sie auch ausreichende praktische Erfahrungen, da sie sich erst dann Fachanwalt nennen dürfen, wenn sie eine bestimmte Anzahl von familienrechtlichen Fällen bearbeitet habe.
Zwar kann sicher auch ein Anwalt, der kein Fachanwalt ist, Ihren Scheidungsprozess vortrefflich lösen. Es ist aber schwer für den Mandanten, die Erfahrung und Qualifikation des Anwalts einzuschätzen. Der Zusatztitel »Fachanwalt« weist den Anwalt aber ausdrücklich als Spezialist auf dem Gebiet aus.
Achten Sie darauf, dass der Anwalt wirklich den Titel »Fachanwalt« trägt. Ist die Rede von »Tätigkeitsschwerpunkt« oder von »Interessenschwerpunkt« hat der Anwalt diese besondere Zusatzqualifikation nicht.
Wie viel eine Scheidung kostet, hängt immer vom Einzelfall ab. Eine Scheidung ist eine individuelle Angelegenheit. Es gibt also keinen Fest- oder Einheitspreis. Als Faustregel gilt aber: Je mehr gestritten wird, desto teurer wird das Ganze. Bei weniger Ungereimtheiten wird das Verfahren in der Regel billiger.
Ist sich das Paar völlig einig, kann eine sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung vorteilhaft sein. Darin regeln die Beteiligten alle wichtigen Punkte, der Richter muss dann nur noch die Scheidung formal aussprechen. Unter Umständen kann es auch sinnvoll sein, nur einen Anwalt bei Gericht zu beauftragen, der die Scheidung einreicht. Hierbei sollten Sie aber beachten, dass dieser Anwalt auch nur einen der beiden Scheidungswilligen vertritt. Günstig ist es, wenn sich der andere Partner zumindest vor der Scheidung über seine Rechte bei einem anderen Anwalt informiert, sodass er nicht benachteiligt ist. Niemand soll übrigens aus finanziellen Gründen gezwungen sein, auf eine Scheidung zu verzichten. Je nach Einkommens- und Vermögenslage können Sie auch Verfahrenshilfe beantragen.
Bei der Beauftragung eines Anwalts sollten Sie einen Plan über die zu diesem Zeitpunkt absehbaren Kosten aufstellen lassen. Fragen Sie auch, was noch auf Sie zukommen kann. Und denken Sie daran: Die Kosten einer Ehescheidung können Sie steuerlich absetzen.
Wenn es um Scheidungen geht, reden viele über die Probleme der Erwachsenen. Aber was kommt eigentlich auf die Kinder zu? Sobald sich die Eltern trennen, sind die Kinder meistens die Leidtragenden.
Besonders belastend ist die Situation in der Regel für kleinere Kinder. Sie sehen die Welt mit ganz eigenen Augen. Sie haben oft Gedanken, die die Erwachsenen gar nicht nachvollziehen können. Aus ihrer Sicht hat der Elternteil, der nun allein lebt, sie verlassen, sie nicht mehr lieb. Sie kommen außerdem in große Loyalitätskonflikte und denken häufig, dass sie Schuld an der Trennung seien. Obwohl die getrennten Eltern nun eine Menge mit sich selbst zu tun haben, müssen sie eine stabile Stützte für den Nachwuchs sein. Es gibt bestimmte Aussagen, die Sie immer wieder Ihren Kindern gegenüber wiederholen sollte. Man kann sie gar nicht oft genug aussprechen.
Sagen Sie Ihrem Kind, dass es keinen von Ihnen verliert, weder Mama noch Papa. Teilen Sie ihm auch mit, dass Sie beide es genauso lieb haben wie vor der Trennung, und vor allen Dingen, dass es nicht Schuld an der Trennung ist. Sie sollten ihm auch klarmachen, dass es sich auf keine Seite schlagen muss und sollte.
Im Laufe des Scheidungsverfahrens kommt es immer wieder vor, dass die Kinder vor Gericht aussagen müssen. Meistens ist es zwar immer noch die Mutter, bei der das Kind nach der Trennung bleibt. Wenn sich die Eltern aber nicht einigen können, bei wem das Kind nach der Trennung wohnen soll, muss der Richter entscheiden. Je nach Alter des Kindes wird der Richter das Kind zu sich bestellen, um herauszufinden, was das Beste für das Kind ist.
Bei ganz kleinen Kindern kann der Richter im Prinzip frei entscheiden, ob er sie anhören möchte oder nicht. Bei einer Altersgrenze von etwa sechs bis sieben Jahren muss der Richter aber in aller Regel mit dem Kind sprechen. Das Gleiche gilt auch dann, wenn zwar klar ist, bei wem das Kind lebt, die Eltern sich aber nicht einig sind, wie künftig der Umgang des Kindes mit demjenigen aussehen soll, bei dem das Kind nicht wohnt.
Die Angst, das eigene Kind im Gerichtssaal sehen zu müssen, haben viele Eltern. Doch häufig haben die Erwachsenen auch falsche Vorstellungen von dem, was sich bei Gericht abspielt. So nimmt der Richter das Kind erst mal in Empfang. Er trägt dabei keine Robe. Dann geht er mit dem Kind entweder in sein Büro oder in ein eigens dafür vorgesehenes Spielzimmer, das manche Gerichte mittlerweile besitzen. Er spricht dann etwa 10 bis 25 Minuten mit dem Kind. Beide Eltern sind bei dem Gespräch nicht anwesend. In manchen Fällen ordnet der Richter auch an, dass ein Psychologe ein Gutachten erstellt. Der spricht dann ebenfalls mit dem Kind. Am Ende trifft der Richter dann seine Entscheidung.
Ganz gleich bei wem das Kind wohnt, haben mittlerweile viele Eltern auch nach der Trennung noch das gemeinsame Sorgerecht. Das heißt aber nicht, dass beide Eltern über jede Kleinigkeit auch gemeinsam entscheiden müssen. Derjenige, bei dem das Kind lebt, entscheidet vielmehr über alles, was im Alltag so ansteht: ob das Kind Freunde besuchen darf, wann es zu Bett geht, wie lange es Fernsehen schauen darf.
Bei grundsätzlichen Fragen müssen jedoch beide Eltern gemeinsam entscheiden. Das gilt etwa dann, wenn das Kind operiert werden muss, wenn es um den Wegzug in eine entfernte Stadt geht oder wenn es darum geht, in welche Schule das Kind kommen soll. Wollen die Eltern partout nicht das gemeinsame Sorgerecht behalten, geht der Weg wiederum nur über das Gericht.
Vom Sorgerecht zu unterscheiden ist das Umgangsrecht. Es besagt, wie oft der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, sein Kind sehen darf. Streiten sich die Eltern darüber, bestimmen viele Richter, dass das Kind jedes zweite Wochenende mit dem Elternteil verbringen darf, bei dem es nicht lebt. Außerdem auch die Hälfte der Ferien.
Häufig werden Kinder auch instrumentalisiert – aufgehetzt gegen den Ex-Partner aus Rache, verletztem Stolz oder um Unterhalt zu erpressen. Der Kontakt zu einem Elternteil bricht dann manchmal auch ganz ab.
Solche Methoden sind nicht gerade ehrenwert, denn sie schaden vor allem dem Kind, was ausgebildete Psychologen auch immer wieder bestätigen. Das sollte sich jeder Erwachsene bewusst machen und dabei lieber seine eigenen Motive hintanstellen. Außerdem haben die Gerichte die Möglichkeit, dem manipulierenden Elternteil das Sorgrecht zu entziehen.
Das Gericht kann übrigens auch anordnen, dass dem Kind ein Verfahrenspfleger zur Seite steht. Häufig sind das Anwälte, Sozialarbeiter oder Psychologen. Manchmal ist auch von einem »Anwalt des Kindes« die Rede. Er kommt vor allen Dingen dann zum Einsatz, wenn entweder die Mutter den Umgang zwischen Vater und Kind verhindert und torpediert oder der Vater sein Kind einfach nicht sehen will. Der Verfahrenspfleger vertritt ausschließlich die Interessen des Kindes. Er trifft sich mit allen Beteiligten und versucht, eine Lösung zu finden, die für das Kind am besten ist.
Wer Kinder hat, muss für ihren Unterhalt aufkommen. Der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, leistet diesen Unterhalt weiterhin durch Versorgung und Betreuung des Kindes. Er kocht für das Kind, wäscht für es, bringt es zur Schule, kauft tagtäglich ein. Der andere Elternteil, der nicht mehr mit dem Kind zusammenlebt, muss hingegen jeden Monat einen festgesetzten Betrag zahlen. Wie hoch dieser Betrag ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Das hängt vielmehr von dem Einkommen des Unterhaltpflichtigen sowie von dem Alter des Kindes ab. Auch wenn er nur für ein Kind zahlen muss, sieht der Betrag oft anders aus, als wenn er etwa drei Kinder zu unterhalten hat.
Gibt es Streit und zahlt der Elternteil trotz Verpflichtung keinen Unterhalt, kommt es häufig zu einem Gerichtsverfahren. Damit niemand während dieser Zeit auf dem Trockenen sitzt, springt das Jugendamt für den Kindesunterhalt ein und zwar für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr und höchsten für die Dauer von sechs Jahren. Nach Ablauf dieser Zeit unterstützt das Sozialamt die Familie. Ist der Unterhaltspflichtige zahlungsfähig, aber nicht willig, holen sich die Behörden das Geld von dem Drückeberger wieder zurück.
Beachten Sie: Die Verletzung der Unterhaltspflicht ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Straftatbestand. Eine Verurteilung droht nicht nur Berufstätigen, die nicht zahlen, sondern auch Arbeitslosen, die sich nicht um eine Beschäftigung bemühen.
Häufig kommt es auch vor, dass der Unterhaltsschuldner wieder heiratet und neue Kinder bekommt. Hier ist zu beachten: Alle Kinder müssen finanziell gleich berücksichtigt werden und gehen den Ehefrauen erst einmal vor. Die Verteilung des Unterhalts läuft also nicht nach dem Motto »Wer zuerst kommt, mahlt zuerst«. Kinder aus der ersten Ehe haben daher keinen höheren Anspruch als die Kinder aus der zweiten Ehe. Selbst wenn der Vater mit einer Mutter gar nicht verheiratet war, und das Kind sozusagen nichtehelich ist, hat es den gleichen finanziellen Anspruch.
Schätzungen zufolge leben rund eine Million Kinder in Deutschland, die den falschen Mann für ihren Vater halten. Gerade im Laufe einer Trennung kommt häufig ans Licht, dass das eigene Kind nicht das leibliche ist. Neben der schwierigen Situation der Trennung kommt es nun noch zum emotionalen Supergau. Das Kind, für das man jahrelang gesorgt hat, das man liebt und für sein eigenes Fleisch und Blut gehalten hat, ist von einem anderen Mann. Wenn die Frage im Raum steht, wollen viele Männer Klarheit. Das bedeutet noch lange nicht, dass man mit dem Kind nichts mehr zu tun haben will, es nicht mehr liebt. Trotzdem ist die Ungewissheit oft das Schlimmste.
Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens kann man die Vaterschaft feststellen lassen. Doch nicht jeder Test taugt etwas. Um als Beweismittel vor Gericht zulässig zu sein, muss ein gewisser Standard an Qualität und Zuverlässigkeit gewahrt sein. Damit ein solcher – meist privater – Vaterschaftstest vor Gericht als Beweismittel anerkannt wird, müssen einige Bedingungen eingehalten werden. So muss die Identität der Betroffenen eindeutig festgestellt werden. Da in der Regel eine Blutentnahme erforderlich ist, muss der Arzt die Personalien in einem Formblatt »Niederschrift über Blutentnahme und Identitätsprotokoll« eintragen. Ein Arzt muss die Proben entnehmen. Getestete Personen sind Mutter, Vater und Kind.
Wenn es sich herausstellt, dass Ihr Kind nicht Ihr eigenes ist, heißt das noch lange nicht, dass Sie auch kein Umgangsrecht mehr haben. Haben Sie schon Jahre mit dem Kind verbracht und sieht das Kind Sie als Vater an, steht Ihnen ein solches Recht zu.
Die Ehe ist kein lebenslanges Versorgungsinstitut mehr. Das Unterhaltsrecht sieht heutzutage ausdrücklich vor, dass jeder Ehegatte nach der Scheidung selbst für seinen Unterhalt sorgen soll. Der Gesetzgeber will, dass beide Ehegatten auf eigenen Beinen stehen.
Meist hat die Frau während der Ehe die Erziehung der Kinder übernommen, sie hat gar nicht oder nur Teilzeit gearbeitet. Die geschiedene Ehegattin soll nun allerdings auf jeden Fall wieder eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben. Doch das ist häufig gar nicht so einfach, gerade wenn sie nach wie vor Kinder betreut. Trotzdem kann man sagen: Auch mit Kindern ist eine Tätigkeit möglich.
Als Richtschnur dafür, wann Mütter wieder arbeiten müssen, sprechen die Gerichte von einem Alter des Kindes von drei Jahren. Ist das Kind jünger, muss die Frau nicht arbeiten.
Nun hat der Bundesgerichtshof auch klargestellt, dass Alleinerziehenden mit kleinen Kindern nicht immer eine Ganztagsbeschäftigung zugemutet werden kann, auch dann nicht, wenn die Kinder ganztags betreut werden. Das sei eine unzulässige Doppelbelastung. Denn immerhin müssen die Kinder nicht nur zur Schule gebracht werden, sondern auch zu Arztbesuchen, zum Musikunterricht, auf Geburtstage und vieles mehr. Wann genau eine betreuende Mutter wieder arbeiten kann, hängt immer vom Einzelfall und den individuellen Betreuungsmöglichkeiten vor Ort ab. Entscheidend ist aber, wie viele Kinder die Mutter betreuen muss.
Neben der Kinderbetreuung können übrigens auch noch andere Gründe dafür sprechen, dass der Ex-Partner nicht arbeiten kann und ihm Unterhalt zusteht. Solche Gründe können sein: Der frühere Partner ist zu alt, um arbeiten zu können, er ist krank oder er macht gerade eine Ausbildung.
Die allermeisten Ehepaare leben während der Ehe in einer Zugewinngemeinschaft. Das ist immer dann der Fall, wenn Paare heiraten, ohne ausdrücklich etwas anderes festzulegen. Im Laufe der Jahre vermehrt sich meist das Vermögen. Bei einer Scheidung muss dann genau unter die Lupe genommen werden, wer was bekommt. Hierfür gibt es bestimmte Grundsätze:
Viele Paare glauben noch immer, dass es mit der Eheschließung kein eigenes, sondern nur noch gemeinsames Vermögen gibt. Dem ist aber nicht so. Bei der Zugewinngemeinschaft behält jeder Ehegatte das Vermögen, das er mit in die Ehe gebracht hat. Das, was die Eheleute während der Ehe hinzugewonnen haben, wird bei der Scheidung geteilt. Derjenige, der mehr erwirtschaftet hat, muss dem anderen die Hälfte der Differenz abgeben.
Frau Müller hat in ihre Ehe 100.000 Euro mitgebracht. Als ihre Ehe in die Brüche geht, verfügt sie über ein Vermögen von 300.000 Euro. Ihr Zugewinn beträgt also 200.000 Euro. Ihr Mann hingegen hat kein Anfangsvermögen. Weil er allerdings einen sehr guten Job hatte, haben sich bei ihm ebenfalls 300.000 Euro angesammelt. Er hat somit 100.000 Euro mehr hinzugewonnen als seine Frau. Davon muss er ihr nun die Hälfte, also 50.000 Euro, bei der Scheidung abgeben.
Schenkungen, die ein Partner während der Ehe bekommt, fallen genauso wie Erbschaften nicht in den Zugewinn.
Doch nicht nur das Vermögen wird nach der Scheidung geteilt, sondern auch die Rentenanwartschaften, die während der Ehe erworben wurden. Der sogenannte Versorgungsausgleich wird bei der Ehescheidung vom Gericht immer durchgeführt, es sei denn, er wurde ausdrücklich von dem Paar zuvor ausgeschlossen.
Beachten Sie: Solange die Ehe formal besteht, schmälert das auch die Altersversorgung von demjenigen, der mehr Rentenanwartschaften erwirbt. Aus finanziellen Gründen kann es für denjenigen besser sein, sich nicht nur zu trennen, sondern auch scheiden zu lassen.
Viele Geschiedene befürchten immer noch, dass ihr Ex-Partner von ihnen erben könnte. Dem ist aber nicht so. Sobald die Eheleute geschieden sind, ist der Verflossene nicht mehr erbberechtigt. Die Ex-Partner haben also erbrechtlich nichts mehr miteinander zu tun. Diese Folgen treten übrigens auch dann schon ein, wenn das Scheidungsverfahren zwar noch nicht abgeschlossen ist, der Scheidungsantrag aber bei Gericht schon eingegangen ist.
Wer nicht geschieden ist und auch noch keinen Scheidungsantrag gestellt hat, sollte wissen, dass sein Ex-Partner vollständig erbberechtigt ist, selbst wenn Sie schon seit Jahren getrennt leben.
Je nach familiärer Situation gestaltet sich das Leben nach der Scheidung: Wer keine Kinder hat, ist meistens mit dem Ex kaum noch in Kontakt. Zumindest muss er es nicht. Wenn rechtlich erst einmal alles geklärt ist, ist niemand gezwungen, auch nur ein weiteres Wort mit dem Verflossenen zu reden.
Anders sieht die Situation meist aus, wenn gemeinsame Kinder da sind. Da sind Absprachen nötig: Wann wird das Kind abgeholt, wann bringt der Ex es wieder nach Hause? Wie läuft es in der Schule? Wie werden die Ferien aufgeteilt? Bei wem verbringen die Kinder Weihnachten? Es gibt permanent Berührungspunkte.
Nach Zeiten von Enttäuschung, Wut, Trauer, Frustration ist es nur menschlich, dass man am liebsten die Tür zulassen würde, und mit dem Ex rein gar nichts mehr zu tun haben will – einfach auch, um Abstand zu gewinnen. Trotzdem sollten Sie einige wichtige Ratschläge beherzigen – zumindest Ihren Kindern zuliebe:
Gehen Sie fair miteinander um. Intrigen und Rachegedanken kommen auf Sie selbst wie ein Bumerang zurück. Vertagen Sie ein Gespräch mit Ihrem Ex, wenn es zu eskalieren droht. Brechen Sie die Situation ab. Gehen Sie zu einem Mediator, wenn die Situation zu festgefahren ist. Streiten Sie sich niemals vor den Kindern. Reden Sie nicht mit Ihren Kindern über Erwachsenenprobleme. Verarbeiten Sie erst einmal die Trennung, bevor Sie sich neu binden. Halten Sie neue Partner aus Ihren Problemen mit dem Ex heraus. Bitten Sie Ihre Freunde, Verständnis zu haben, wenn Sie sich erst einmal zurückziehen.Für manche Menschen stellt sich die Frage gar nicht, ob sie sich von ihrem Partner trennen sollen oder nicht. Dazu ist die Sache zu eindeutig: Die Trennung muss her und zwar so schnell wie möglich. Andere überlegen da schon länger. Eine Entscheidung zu treffen ist für sie schwer. Und meistens ist es ja auch so, dass die Gründe in der Tat zu vielschichtig sind, die uns an Trennung denken lassen. Es gibt kein Richtig oder Falsch, sondern nur ein Abwägen der Gründe für oder gegen die Beziehung. Und am Ende steht die alles entscheidende Frage: Kann und will ich in dieser Ehe weiterleben? Diese Entscheidungann Ihnen niemand abnehmen.
Am Anfang steht so oft der Seitensprung. Er ist einer der häufigsten Gründe, warum eine Beziehung in die Brüche geht. Entweder weil man selbst jemand anders kennengelernt hat und sich Hals über Kopf in ihn verliebt. Oder weil der andere fremdgegangen ist, man sich betrogen und angelogen fühlt. Nicht immer ist diese dritte Person so wichtig, als dass man dafür das Nest der Ehe verlassen würde. Dennoch hat sich eine dritte Person in eine Ehe eingemischt, die eigentlich nur für zwei gedacht ist. Und drei sind bekanntlich einer zu viel. Da stellt sich die Frage: Kann ich meinem Partner den Seitensprung verzeihen, oder tut es mir doch so weh, dass ich mit ihm nicht mehr zusammenbleiben will?
Oft überwiegt die Substanz der gemeinsamen Jahre und das zusammen Erlebte am Ende eine zwar gefühlsintensive, aber letztlich in vielen Fällen flatterhaft leichte Affäre. Gemeinsame Kinder, das gemeinsam gebaute Haus, das Durchschreiten guter wie schlechter Jahre, die Vertrautheit langer Jahre: Das alles sind schwerwiegende Argumente die sich in der Waagschale gut machen.
Manchmal sind die Verletzungen, die der andere einem zugefügt hat, aber auch so schwerwiegend, dass man das Gefühl hat, er ist nicht mehr derjenige, den man einmal geliebt hat. Die vielen Lügen und Heimlichkeiten, Freunde, die vielleicht davon gewusst und zu dem anderen gehalten haben – all das kann tiefe, schwer zu heilende Wunden reißen.
Manchmal ist der Dritte im Bunde aber auch so wichtig, dass man seine Ehe verlassen und aufgeben will. Liebe ist schließlich keine Sünde, und wer sicher ist, im Seitensprung den Menschen gefunden zu haben, mit dem er den Rest seines Lebens verbringen will, muss auch die Chance haben, gehen zu können.
Viele Ehen scheitern aber auch gar nicht wegen einer neuen Liebe, sondern einfach weil die alte erloschen ist. Der Boden, auf dem man die Ehe errichtet hat, weicht immer mehr auf, versandet, das Fundament kippt weg. Wenn Sie nicht wissen, ob Ihre Ehe am Ende ist, sollten Sie sich immer fragen: Existiert das Fundament unserer Ehe eigentlich noch? Respektieren wir uns noch oder empfinden wir nur noch Verachtung füreinander? Immerhin entwickeln sich Menschen im Laufe ihres Lebens weiter und nicht immer läuft die Entwicklung von zwei verheirateten Menschen in dieselbe Richtung. Da kann es durchaus vorkommen, dass einer oder auch beide nach einigen Jahren Bilanz ziehen und sich fragen: Wie soll das weitergehen?
Am schwierigsten ist die Entscheidung, wenn gemeinsame Kinder da sind. Wenn Sie Kinder haben, wissen Sie, dass man es sich immer gut überlegen muss, ob man eine Familie auseinanderreißt. Immerhin: Für die Kinder ist eine Trennung oder Scheidung der Eltern immer ein schwerwiegender Einschnitt in ihr Leben. Viele Kinder glauben, dass sie schuld sind, wenn die Eltern sich scheiden lassen. Dazu kommt, dass sie oft in einen schweren Loyalitätskonflikt geraten: Sie lieben beide Elternteile, werden aber nur bei einem wohnen. Sie fürchten sich dann bei Besuchswochenenden oft davor, dem anderen Elternteil damit wehzutun.
Sind Kinder im Spiel, muss man sich ganz klar die Frage stellen: Sind die Gründe, die für eine Trennung sprechen, so schwerwiegend, dass ich meinen Kindern eine Trennung zumuten kann?
Viele Eltern fürchten sich auch davor, zur alleinerziehenden Mutter beziehungsweise zum alleinerziehenden Vater zu werden. Eine Angst, die nicht ganz unbegründet ist. Schließlich ist ein großer Teil der Sozialhilfeempfänger alleinerziehend.