Schuldrecht BT – leicht gemacht. - Sascha Gruschwitz - E-Book

Schuldrecht BT – leicht gemacht. E-Book

Sascha Gruschwitz

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Beschreibung

Unklarheiten bei den einzelnen Schuldverhältnissen? Der vorliegende Band vermittelt präzise und verständlich den Besonderen Teil:

– Kaufrecht, Sachmangel, Gefahrübergang
– Nacherfüllung, Mängel, Schadensersatz
– Mietrecht, Leasing, Werkvertrag
– Dienstvertrag, Maklervertrag, Bürgschaft
– GoA, Bereicherungsrecht, Deliktsrecht

Ob Einstieg oder Wiederholung, dieses Buch ist der Ideale Begleiter für alle, die sich mit dem Besonderen Schuldrecht befassen wollen.

Das Plus: Prüfschemata, Übersichten, Leitsätze.

Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:

EPUB

Veröffentlichungsjahr: 2014

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leicht gemacht®

Die prägnanten, verständlichen Überblicke zu

Recht und Steuer

mit Beispielfällen, Übersichten und Leitsätzen.

Die leicht gemacht®-SERIEN haben Generationen von Studierenden erfolgreich in die verschiedenen Themenbereiche eingeführt. Sie richten besonderes Augenmerk auf didaktische Erfordernisse und sind auf die Bedürfnisse des Anfängers zugeschnitten.

Die Bände sind so angelegt, dass Vorkenntnisse nicht erforderlich und nach dem Durcharbeiten des Textes die wichtigen Grundlagen vermittelt sind. Sie eignen sich als Einstieg, aber auch zur Wiederholung vor der Abschlussprüfung.

Die Bände wenden sich nicht nur an diejenigen, für die die jeweiligen Themen in Recht und Steuer ein Hauptfach darstellen, sondern auch an jene, die Fachkenntnisse im Nebenfach erwerben müssen. Interessierte Leser sind Studierende an Universitäten, Hochschulen und Berufsakademien, aber auch die Teilnehmer vieler weiterer berufsbezogener Ausbildungen.

Schließlich vermitteln die Bände auch jedem Interessierten auf verständliche und kurzweilige Weise die Grundlagen unseres Rechts- und Steuersystems.

Die leicht gemacht®-SERIEN erscheinen im

Ewald v. Kleist Verlag, Berli

[1]

Reihe leicht gemacht®

Herausgeber: Professor Dr. Bernd-Rüdiger Kern Richter am AG Dr. Peter-Helge Hauptmann

Schuldrecht BT

leicht gemacht

Besonderer Teil des Schuldrechts Eine Einführung für Studierende an Universitäten und Hochschulen

von

Richter Sascha Gruschwitz

  Ewald v. Kleist Verlag, Berlin

[2]

Besuchen Sie uns im Internet:www.leicht-gemacht.de

Autoren und Verlag freuen sich über Ihre Anregungen

Umwelthinweis: Dieses Buch wurde auf chlorfrei gebleichtem Papier gedruckt Gestaltung: M. Haas, www.haas-satz.berlin; J. Ramminger, Berlin Druck & Verarbeitung: Druckerei Siepmann GmbH, Hamburgleicht gemacht® ist ein eingetragenes Warenzeichen

© 2014 Ewald v. Kleist Verlag, Berlin

ISBN 978-3-87440-315-3

[3]

Inhalt

I.Grundlagen

Lektion 1: Inhalt und Aufbau

II.Veräußerungsverträge

Lektion 2: Kaufvertrag

Lektion 3: Mangel und Gewährleistung im Kaufrecht

Lektion 4: Sonderfragen zum Kauf

Lektion 5: Tausch und Schenkung

III.Überlassungsverträge

Lektion 6: Mietvertrag

Lektion 7: Mängel der Mietsache

Lektion 8: Leasing

IV.Tätigkeitsbezogene Verträge

Lektion 9: Werkvertrag

Lektion 10: Maklervertrag

Lektion 11: Reisevertrag

Lektion 12: Dienstvertrag

Lektion 13: Auftrag und Geschäftsbesorgung

V.Sichernde und gestaltende Verträge

Lektion 14: Bürgschaft

Lektion 15: Schuldanerkenntnis und mehr

VI.Gesetzliches Schuldrecht

Lektion 16: Geschäftsführung ohne Auftrag

Lektion 17: Ungerechtfertigte Bereicherung – Leistungskondiktion

Lektion 18: Ungerechtfertigte Bereicherung – Nichtleistungskondiktion

Lektion 19: Unerlaubte Handlungen

Sachregister

[4]

Übersichten

Übersicht 1 Einteilung der Schuldverhältnisse

Übersicht 2 Der Sachmangel – § 434 BGB

Prüfschema 1 Sachmangel

Übersicht 3 Arten der Nacherfüllung

Prüfschema 2 Der Sachmangelgewährleistungsanspruch

Übersicht 4 Beweislastverteilung beim Verbrauchsgüterkauf

Übersicht 5 Begriffsmerkmale der Schenkung

Übersicht 6 Aufbau des Mietrechts

Übersicht 7 Rechte und Pflichten der Mietvertragsparteien

Übersicht 8 Instandhaltungsarbeiten und Schönheitsreparaturen

Prüfschema 3 Die Ansprüche bei Mängeln der Mietsache

Übersicht 9 Vertragsschluss und Mangel

Übersicht 10 Beendigungsgründe bei der (Wohnraum-)Miete

Übersicht 11 Aufbau des Leasings

Übersicht 12 Klassische Konstellationen des Werkvertrages

Prüfschema 4 Selbstvornahme im Werkvertrag

Prüfschema 5 Zahlungsanspruch des Maklers

Übersicht 13 Natur des Reisevertrages

Übersicht 14 Rechte des Reisenden

Übersicht 15 Die Beendigungstatbestände im Dienstvertragsrecht

Übersicht 16 Gefälligkeitsvertrag – Gefälligkeitsverhältnis

Übersicht 17 Bürgschaft – Garantie – Schuldbeitritt

Übersicht 18 Rückgriff des Bürgen

Übersicht 19 Schuldversprechen/Schuldanerkenntnis

Übersicht 20 Die GoA im Überblick

Prüfschema 6 Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)

Übersicht 21 Ansprüche der Beteiligten

Prüfschema 7 Ungerechtfertigte Bereicherung

Übersicht 22 Mehrpersonenverhältnisse im Bereicherungsrecht

Prüfschema 8 Direktkondiktion

Prüfschema 9 Umfang des Bereicherungsanspruchs

Übersicht 23 Deliktische Rahmenrechte

Übersicht 24 Einteilung der Haftungstatbestände

Prüfschema 10 Die Anspruchsprüfung im Deliktsrecht

Übersicht 25 § 831 BGB und § 278 BGB im Vergleich

[5]

I.Grundlagen

Lektion 1: Inhalt und Aufbau

Der Besondere Teil des Schuldrechts (Schuldrecht BT) gehört zu dem wesentlichen Ausbildungs- und Prüfungsschwerpunkt im Rahmen der zivilrechtlichen Juristenausbildung. Solide Kenntnisse auf diesem Rechtsgebiet sind für das erfolgreiche Bestehen juristischer Prüfungsar-beiten unerlässlich.

Aber auch wer sich nicht für die Rechtswissenschaft als Hauptfach ent-scheidet, wird in vielen Studiengängen mit dem juristischen Grundlagen-wissen konfrontiert. Fernab der juristischen Kernausbildung haben viele Studiengänge der Geistes- und Wirtschaftswissenschaften schuldrecht-liche Inhalte zum Gegenstand. Dort sind es die Nebenfächer, in denen überwiegend schuldrechtliche Inhalte vermittelt werden.

Zum Standort des Besonderen Schuldrechts im BGB gilt: Das Schuld-recht ist Gegenstand des 2. Buches des BGB. Dort zerfällt es inhaltlich in einen Allgemeinen und Besonderen Teil. Der AT des Schuldrechts sollte nicht mit dem BGB AT verwechselt werden. Eines aber ist beiden Rechtsbereichen gemein: Ihre Regelungssystematik. So wie der BGB AT die Grundlagen für das gesamte BGB im Wege der Verklammerungstechnik enthält, beinhaltet Schuldrecht AT alle Materien, die wiederum für das Schuldrecht BT Allgemeingültigkeit besitzen. Innerhalb des 2. Buches lässt sich noch weiter unterscheiden. Neben der Grobaufteilung von AT einerseits und BT andererseits besteht Schuldrecht BT aus dem vertraglichen und gesetzlichen Schuldrecht. Zum Schuldrecht AT wird an dieser Stelle die ebenfalls in der GELBEN SERIE erschienene Darstellung „Schuldrecht AT – leicht gemacht®‟ empfohlen.

Leitsatz 1

Standort

Das Schuldrecht hat seinen Standort mitten im Herzen des BGB. Es ist das zweite von insgesamt fünf „Büchern‟. Bücher meint keine eigenständigen Bände im wörtlichen Sinn, sondern die innere Gliederung des BGB. Zur Wiederholung: Allgemeiner Teil, Schuldrecht, Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht.

[6]

Die Existenz des Schuldrechts beschränkt sich keineswegs nur auf das BGB. Dort ist gewissermaßen der Hauptbestandteil geregelt. Schuldrecht-liche Bezüge führen Sie auch in andere Gesetze. So enthält das HGB eine Reihe an Vorschriften, die an das gewöhnliche Schuldrecht anknüpfen, jenes aber speziell für die handelsrechtlichen Erfordernisse modifiziert.

Hinweis:Merken Sie sich schon hier: Das Handelsrecht ist ganz über-wiegend „Sonderrecht‟ der Kaufleute, und somit auch spezielles Schuld-recht.

Aufbau des Schuldrechts BT

Wie Sie bereits erfahren haben, unterscheidet das Zivilrecht zwischen vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnissen.

Vertragliche Schuldverhältnisse heißen so, weil ihr Zustandekommen auf einer freien vertraglichen Übereinkunft von Rechtssubjekten beruht. Rechtssubjekte können natürliche Personen (Menschen) und juristische Personen (Vereine, GmbH, AG) sein. Vertragliche Schuldverhältnisse verhelfen der Vertragsfreiheit zu ihrer größtmöglichen Wirksamkeit. Die Parteien entscheiden, mit wem, über was und welchen Inhalts sie einen Vertrag schließen. Das alles findet seine Grenze in den Verboten des BGB (§§ 134, 138, 242 BGB).

Gesetzliche Schuldverhältnisse kommen unabhängig vom Willen der Beteiligten schon dann zustande, wenn die vom Gesetz an sie gestellten Voraussetzungen erfüllt sind.

Einfaches Beispiel: Wer einem anderen eine Ohrfeige gibt und dadurch verletzt, muss ihm Schadensersatz leisten, ob er will oder nicht.

Auch ist der Inhalt gesetzlicher Schuldverhältnisse abschließend vom Gesetzgeber vordefiniert. Dies ist auch wichtig, weil der Inhalt eines gesetzlichen Schuldverhältnisses für eine Partei nicht immer angenehm ist (Schadensersatz) und sie wohl kaum freiwillig ein solches Schuld-verhältnis eingehen würde. In solchen Fällen muss der Gesetzgeber den Parteien den Inhalt vorschreiben.

[7]

Die Darstellung in diesem Buch gliedert sich beginnend mit dem ver-traglichen Schuldrecht in die einzelnen Vertragstypen. Dies umfasst die Abschnitte II. bis V.:

II.Veräußerungsverträge (Kaufvertrag)

III.Überlassungsverträge (Mietvertrag, Leasing)

IV.Tätigkeitsbezogene Verträge (Werkvertrag, Maklervertrag, Reisever-trag, Dienstvertrag, Auftrag und Geschäftsbesorgung)

V.Sichernde und gestaltende Verträge (Bürgschaft, Schuldanerkennt-nis, Vergleich)

Anschließend werden Sie im Abschnitt VI. das gesetzliche Schuldrecht (Geschäftsführung ohne Auftrag, Ungerechtfertigte Bereicherung, Uner-[8] laubte Handlungen) kennenlernen. Die gesetzlichen Schuldverhältnisse stehen nicht umsonst lediglich an zweiter Stelle – in ihrer Bedeutung treten diese auch im richtigen Leben hinter dem Vertragsschuldrecht zurück.

Den in der Ausbildung besonders wichtigen Schuldverhältnissen wird jeweils ausreichend Raum gewidmet. Die dann noch offenen Detailfragen können Sie bei Bedarf der umfangreich vorhandenen Spezialliteratur (Kommentare und Großlehrbücher) entnehmen.