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Unklarheiten bei den einzelnen Schuldverhältnissen? Der vorliegende Band vermittelt präzise und verständlich den Besonderen Teil:
– Kaufrecht, Sachmangel, Gefahrübergang
– Nacherfüllung, Mängel, Schadensersatz
– Mietrecht, Leasing, Werkvertrag
– Dienstvertrag, Maklervertrag, Bürgschaft
– GoA, Bereicherungsrecht, Deliktsrecht
Ob Einstieg oder Wiederholung, dieses Buch ist der Ideale Begleiter für alle, die sich mit dem Besonderen Schuldrecht befassen wollen.
Das Plus: Prüfschemata, Übersichten, Leitsätze.
Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:
Veröffentlichungsjahr: 2014
leicht gemacht®
Die prägnanten, verständlichen Überblicke zu
Recht und Steuer
mit Beispielfällen, Übersichten und Leitsätzen.
Die leicht gemacht®-SERIEN haben Generationen von Studierenden erfolgreich in die verschiedenen Themenbereiche eingeführt. Sie richten besonderes Augenmerk auf didaktische Erfordernisse und sind auf die Bedürfnisse des Anfängers zugeschnitten.
Die Bände sind so angelegt, dass Vorkenntnisse nicht erforderlich und nach dem Durcharbeiten des Textes die wichtigen Grundlagen vermittelt sind. Sie eignen sich als Einstieg, aber auch zur Wiederholung vor der Abschlussprüfung.
Die Bände wenden sich nicht nur an diejenigen, für die die jeweiligen Themen in Recht und Steuer ein Hauptfach darstellen, sondern auch an jene, die Fachkenntnisse im Nebenfach erwerben müssen. Interessierte Leser sind Studierende an Universitäten, Hochschulen und Berufsakademien, aber auch die Teilnehmer vieler weiterer berufsbezogener Ausbildungen.
Schließlich vermitteln die Bände auch jedem Interessierten auf verständliche und kurzweilige Weise die Grundlagen unseres Rechts- und Steuersystems.
Die leicht gemacht®-SERIEN erscheinen im
Ewald v. Kleist Verlag, Berli
[1]
Reihe leicht gemacht®
Herausgeber: Professor Dr. Bernd-Rüdiger Kern Richter am AG Dr. Peter-Helge Hauptmann
Schuldrecht BT
leicht gemacht
Besonderer Teil des Schuldrechts Eine Einführung für Studierende an Universitäten und Hochschulen
von
Richter Sascha Gruschwitz
Ewald v. Kleist Verlag, Berlin
[2]
Besuchen Sie uns im Internet:www.leicht-gemacht.de
Autoren und Verlag freuen sich über Ihre Anregungen
Umwelthinweis: Dieses Buch wurde auf chlorfrei gebleichtem Papier gedruckt Gestaltung: M. Haas, www.haas-satz.berlin; J. Ramminger, Berlin Druck & Verarbeitung: Druckerei Siepmann GmbH, Hamburgleicht gemacht® ist ein eingetragenes Warenzeichen
© 2014 Ewald v. Kleist Verlag, Berlin
ISBN 978-3-87440-315-3
[3]
I.Grundlagen
Lektion 1: Inhalt und Aufbau
II.Veräußerungsverträge
Lektion 2: Kaufvertrag
Lektion 3: Mangel und Gewährleistung im Kaufrecht
Lektion 4: Sonderfragen zum Kauf
Lektion 5: Tausch und Schenkung
III.Überlassungsverträge
Lektion 6: Mietvertrag
Lektion 7: Mängel der Mietsache
Lektion 8: Leasing
IV.Tätigkeitsbezogene Verträge
Lektion 9: Werkvertrag
Lektion 10: Maklervertrag
Lektion 11: Reisevertrag
Lektion 12: Dienstvertrag
Lektion 13: Auftrag und Geschäftsbesorgung
V.Sichernde und gestaltende Verträge
Lektion 14: Bürgschaft
Lektion 15: Schuldanerkenntnis und mehr
VI.Gesetzliches Schuldrecht
Lektion 16: Geschäftsführung ohne Auftrag
Lektion 17: Ungerechtfertigte Bereicherung – Leistungskondiktion
Lektion 18: Ungerechtfertigte Bereicherung – Nichtleistungskondiktion
Lektion 19: Unerlaubte Handlungen
Sachregister
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Übersicht 1 Einteilung der Schuldverhältnisse
Übersicht 2 Der Sachmangel – § 434 BGB
Prüfschema 1 Sachmangel
Übersicht 3 Arten der Nacherfüllung
Prüfschema 2 Der Sachmangelgewährleistungsanspruch
Übersicht 4 Beweislastverteilung beim Verbrauchsgüterkauf
Übersicht 5 Begriffsmerkmale der Schenkung
Übersicht 6 Aufbau des Mietrechts
Übersicht 7 Rechte und Pflichten der Mietvertragsparteien
Übersicht 8 Instandhaltungsarbeiten und Schönheitsreparaturen
Prüfschema 3 Die Ansprüche bei Mängeln der Mietsache
Übersicht 9 Vertragsschluss und Mangel
Übersicht 10 Beendigungsgründe bei der (Wohnraum-)Miete
Übersicht 11 Aufbau des Leasings
Übersicht 12 Klassische Konstellationen des Werkvertrages
Prüfschema 4 Selbstvornahme im Werkvertrag
Prüfschema 5 Zahlungsanspruch des Maklers
Übersicht 13 Natur des Reisevertrages
Übersicht 14 Rechte des Reisenden
Übersicht 15 Die Beendigungstatbestände im Dienstvertragsrecht
Übersicht 16 Gefälligkeitsvertrag – Gefälligkeitsverhältnis
Übersicht 17 Bürgschaft – Garantie – Schuldbeitritt
Übersicht 18 Rückgriff des Bürgen
Übersicht 19 Schuldversprechen/Schuldanerkenntnis
Übersicht 20 Die GoA im Überblick
Prüfschema 6 Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Übersicht 21 Ansprüche der Beteiligten
Prüfschema 7 Ungerechtfertigte Bereicherung
Übersicht 22 Mehrpersonenverhältnisse im Bereicherungsrecht
Prüfschema 8 Direktkondiktion
Prüfschema 9 Umfang des Bereicherungsanspruchs
Übersicht 23 Deliktische Rahmenrechte
Übersicht 24 Einteilung der Haftungstatbestände
Prüfschema 10 Die Anspruchsprüfung im Deliktsrecht
Übersicht 25 § 831 BGB und § 278 BGB im Vergleich
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Der Besondere Teil des Schuldrechts (Schuldrecht BT) gehört zu dem wesentlichen Ausbildungs- und Prüfungsschwerpunkt im Rahmen der zivilrechtlichen Juristenausbildung. Solide Kenntnisse auf diesem Rechtsgebiet sind für das erfolgreiche Bestehen juristischer Prüfungsar-beiten unerlässlich.
Aber auch wer sich nicht für die Rechtswissenschaft als Hauptfach ent-scheidet, wird in vielen Studiengängen mit dem juristischen Grundlagen-wissen konfrontiert. Fernab der juristischen Kernausbildung haben viele Studiengänge der Geistes- und Wirtschaftswissenschaften schuldrecht-liche Inhalte zum Gegenstand. Dort sind es die Nebenfächer, in denen überwiegend schuldrechtliche Inhalte vermittelt werden.
Zum Standort des Besonderen Schuldrechts im BGB gilt: Das Schuld-recht ist Gegenstand des 2. Buches des BGB. Dort zerfällt es inhaltlich in einen Allgemeinen und Besonderen Teil. Der AT des Schuldrechts sollte nicht mit dem BGB AT verwechselt werden. Eines aber ist beiden Rechtsbereichen gemein: Ihre Regelungssystematik. So wie der BGB AT die Grundlagen für das gesamte BGB im Wege der Verklammerungstechnik enthält, beinhaltet Schuldrecht AT alle Materien, die wiederum für das Schuldrecht BT Allgemeingültigkeit besitzen. Innerhalb des 2. Buches lässt sich noch weiter unterscheiden. Neben der Grobaufteilung von AT einerseits und BT andererseits besteht Schuldrecht BT aus dem vertraglichen und gesetzlichen Schuldrecht. Zum Schuldrecht AT wird an dieser Stelle die ebenfalls in der GELBEN SERIE erschienene Darstellung „Schuldrecht AT – leicht gemacht®‟ empfohlen.
Leitsatz 1
Standort
Das Schuldrecht hat seinen Standort mitten im Herzen des BGB. Es ist das zweite von insgesamt fünf „Büchern‟. Bücher meint keine eigenständigen Bände im wörtlichen Sinn, sondern die innere Gliederung des BGB. Zur Wiederholung: Allgemeiner Teil, Schuldrecht, Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht.
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Die Existenz des Schuldrechts beschränkt sich keineswegs nur auf das BGB. Dort ist gewissermaßen der Hauptbestandteil geregelt. Schuldrecht-liche Bezüge führen Sie auch in andere Gesetze. So enthält das HGB eine Reihe an Vorschriften, die an das gewöhnliche Schuldrecht anknüpfen, jenes aber speziell für die handelsrechtlichen Erfordernisse modifiziert.
Hinweis:Merken Sie sich schon hier: Das Handelsrecht ist ganz über-wiegend „Sonderrecht‟ der Kaufleute, und somit auch spezielles Schuld-recht.
Aufbau des Schuldrechts BT
Wie Sie bereits erfahren haben, unterscheidet das Zivilrecht zwischen vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnissen.
Vertragliche Schuldverhältnisse heißen so, weil ihr Zustandekommen auf einer freien vertraglichen Übereinkunft von Rechtssubjekten beruht. Rechtssubjekte können natürliche Personen (Menschen) und juristische Personen (Vereine, GmbH, AG) sein. Vertragliche Schuldverhältnisse verhelfen der Vertragsfreiheit zu ihrer größtmöglichen Wirksamkeit. Die Parteien entscheiden, mit wem, über was und welchen Inhalts sie einen Vertrag schließen. Das alles findet seine Grenze in den Verboten des BGB (§§ 134, 138, 242 BGB).
Gesetzliche Schuldverhältnisse kommen unabhängig vom Willen der Beteiligten schon dann zustande, wenn die vom Gesetz an sie gestellten Voraussetzungen erfüllt sind.
Einfaches Beispiel: Wer einem anderen eine Ohrfeige gibt und dadurch verletzt, muss ihm Schadensersatz leisten, ob er will oder nicht.
Auch ist der Inhalt gesetzlicher Schuldverhältnisse abschließend vom Gesetzgeber vordefiniert. Dies ist auch wichtig, weil der Inhalt eines gesetzlichen Schuldverhältnisses für eine Partei nicht immer angenehm ist (Schadensersatz) und sie wohl kaum freiwillig ein solches Schuld-verhältnis eingehen würde. In solchen Fällen muss der Gesetzgeber den Parteien den Inhalt vorschreiben.
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Die Darstellung in diesem Buch gliedert sich beginnend mit dem ver-traglichen Schuldrecht in die einzelnen Vertragstypen. Dies umfasst die Abschnitte II. bis V.:
II.Veräußerungsverträge (Kaufvertrag)
III.Überlassungsverträge (Mietvertrag, Leasing)
IV.Tätigkeitsbezogene Verträge (Werkvertrag, Maklervertrag, Reisever-trag, Dienstvertrag, Auftrag und Geschäftsbesorgung)
V.Sichernde und gestaltende Verträge (Bürgschaft, Schuldanerkennt-nis, Vergleich)
Anschließend werden Sie im Abschnitt VI. das gesetzliche Schuldrecht (Geschäftsführung ohne Auftrag, Ungerechtfertigte Bereicherung, Uner-[8] laubte Handlungen) kennenlernen. Die gesetzlichen Schuldverhältnisse stehen nicht umsonst lediglich an zweiter Stelle – in ihrer Bedeutung treten diese auch im richtigen Leben hinter dem Vertragsschuldrecht zurück.
Den in der Ausbildung besonders wichtigen Schuldverhältnissen wird jeweils ausreichend Raum gewidmet. Die dann noch offenen Detailfragen können Sie bei Bedarf der umfangreich vorhandenen Spezialliteratur (Kommentare und Großlehrbücher) entnehmen.
