Schuldrecht BT – leicht gemacht - Sascha Gruschwitz - E-Book

Schuldrecht BT – leicht gemacht E-Book

Sascha Gruschwitz

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Beschreibung

Diese kompakte Darstellung vermittelt auch in der Neuauflage in anschaulicher und zugleich fundierter Weise die Grundlagen im Besonderen Schuldrecht.

Im Mittelpunkt stehen sämtliche ausbildungsrelevante Bereiche wie Kaufvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Bürgschaftsvertrag u.v.m. mit ihren jeweiligen Leistungsstörungen und neuen Erscheinungsformen wie das Recht der digitalen Produkte. Darüber hinaus widmet sich die Darstellung den gesetzlichen Schuldverhältnissen der Geschäftsführung ohne Auftrag, dem Recht der ungerechtfertigten Bereicherung und den deliktischen Handlungen.

Zahlreiche Übersichten, Leitsätze und Schemata tragen zum besseren Verständnis bei und runden das Werk ab. Das Lehrbuch eignet sich damit ideal für den Einstieg oder zur Wiederholung.

Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:

EPUB

Veröffentlichungsjahr: 2025

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Schuldrecht BT - leicht gemacht

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GELBE SERIE - leicht gemacht Herausgegeben von Helwig Hassenpflug

Die leicht gemacht-Lehrbücher führen Studierende erfolgreich in die Fächer Recht (GELBE SERIE) und Steuern / Rechnungswesen (BLAUE SERIE) ein, indem sie besonderes Augenmerk auf didaktische Erfordernisse legen und die wichtigsten Grundlagen vermitteln. Die Bände richten sich insbesondere an Anfängerinnen und Anfänger ohne Vorkenntnisse und sind daher ideal für den Einstieg und zur Prüfungsvorbereitung.

Weitere spannende Bände unter:www.leicht-gemacht.de

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Schuldrecht BT leicht gemacht

Besonderer Teil des SchuldrechtsVertragliche und gesetzliche Schuldverhältnisse2., überarbeitete Auflage

von Sascha Gruschwitz

Edition Wissenschaft & Praxis

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Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation inder Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Datensind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

Umschlagbild: © ilkercelik - iStock

Alle Rechte Vorbehalten©2025 Edition Wissenschaft & Praxisbei Duncker & Humblot GmbH, BerlinCarl-Heinrich-Becker-Weg 912165 Berlin, GermanyE-Mail: [email protected]: https://www.duncker-humblot.de

Satz: Michael Haas

Druck: Prime Rate Kft., Budapest, UngarnGedruckt auf FSC-zertifiziertem Papier

leicht gemacht® ist ein eingetragenes Warenzeichen

ISBN 978-3-87440-400-6 (Print)

ISBN 978-3-87440-800-4 (E-Book)

[5]

Vorwort

Der vorliegende Band erschien erstmals im Jahr 2014 und wurde seinerzeit erfreulich positiv aufgenommen. Seit dieser Zeit, gerade aber in den letzten Jahren, hat der Gesetzgeber das Schuldrecht rege fortgeschrieben, womit eine Neuauflage dringend angezeigt erschien. Das Werk wurde daher in allen seinen Teilen gründlich durchgesehen und auf den aktuellen Stand der Gesetzgebung gebracht. Besondere Berücksichtigung fand dabei die Umsetzung der EU-Warenkaufrichtlinie vom 20.5.2019 in den Bereichen des Sachmangelrechts und der Einführung digitaler Produkte/ Elemente. Obwohl der Regelungsumfang stetig steigt, konnte und sollte die kompakte Darstellungsweise beibehalten werden. Der Verfasser hofft, damit auch weiterhin eine gut lesbare, in allen Teilen übersichtliche Bearbeitung anbieten zu können. Hinweise und Anregungen sind jederzeit gerne erwünscht.

Leipzig, im Januar 2025

Sascha Gruschwitz

[7]

Inhalt

I.Grundlagen

Lektion 1: Inhalt und Aufbau

II.Veräußerungsverträge

Lektion 2: Kaufvertrag

Lektion 3: Mangel und Gewährleistung im Kaufrecht

Lektion 4: Sonderfragen zum Kauf

Lektion 5: Tausch und Schenkung

III.Überlassungsverträge

Lektion 6: Mietvertrag

Lektion 7: Mängel der Mietsache

Lektion 8: Leasing

IV.Tätigkeitsbezogene Verträge

Lektion 9: Werkvertrag

Lektion 10: Maklervertrag

Lektion 11: Pauschalreisevertrag

Lektion 12: Dienstvertrag

Lektion 13: Auftrag und Geschäftsbesorgung

V.Sichernde und gestaltende Verträge

Lektion 14: Bürgschaft

Lektion 15: Schuldanerkenntnis und mehr

VI.Gesetzliches Schuldrecht

Lektion 16: Geschäftsführung ohne Auftrag

Lektion 17: Ungerechtfertigte Bereicherung -Leistungskondiktion

Lektion 18: Ungerechtfertigte Bereicherung -Nichtleistungskondiktion

Lektion 19: Unerlaubte Handlungen

Sachregister

[8]

Übersichten * Prüfschemata

Übersicht 1: Einteilung der Schuldverhältnisse

Übersicht 2: Der Sachmangel – § 434 BGB

Übersicht 3: Arten der Nacherfüllung

Prüfschema 1: Der Sachmangelgewährleistungsanspruch

Übersicht 4: Beweislastverteilung beim Verbrauchsgüterkauf

Übersicht 5: Rückgriff im Kaufrecht

Übersicht 6: Systematik „Digitale Produkte“

Prüfschema 2: Verträge über digitale Produkte

Übersicht 7: Begriffsmerkmale der Schenkung

Übersicht 8: Aufbau des Mietrechts

Übersicht 9: Rechte und Pflichten der Mietvertragsparteien

Übersicht 10: Instandhaltungsarbeiten und Schönheitsreparaturen

Prüfschema 3: Die Ansprüche bei Mängeln der Mietsache

Übersicht 11: Vertragsschluss und Mangel

Übersicht 12: Beendigungsgründe bei der (Wohnraum-)Miete

Übersicht 13: Aufbau des Leasings

Übersicht 14: Klassische Konstellationen des Werkvertrages

Prüfschema 4: Selbstvornahme im Werkvertrag

Prüfschema 5: Zahlungsanspruch des Maklers

Übersicht 15: Natur des Pauschalreisevertrages

Übersicht 16: Rechte des Reisenden

Übersicht 17: Die Beendigungstatbestände im Dienstvertragsrecht

Übersicht 18: Gefälligkeitsvertrag – Gefälligkeitsverhältnis

Übersicht 19: Bürgschaft – Garantie – Schuldbeitritt

Übersicht 20: Rückgriff des Bürgen

Übersicht 21: Schuldversprechen / Schuldanerkenntnis

Übersicht 22: Die GoA im Überblick

Prüfschema 6: Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)

Übersicht 23: Ansprüche der Beteiligten

Prüfschema 7: Ungerechtfertigte Bereicherung

Übersicht 24: Mehrpersonenverhältnisse im Bereicherungsrecht

Prüfschema 8: Direktkondiktion

Prüfschema 9: Umfang des Bereicherungsanspruchs

Übersicht 25: Deliktische Rahmenrechte

Übersicht 26: Einteilung der Haftungstatbestände

Prüfschema 10: Die Anspruchsprüfung im Deliktsrecht

Übersicht 27: § 831 BGB und § 278 BGB im Vergleich

[9]

I.Grundlagen

Lektion 1: Inhalt und Aufbau

Der Besondere Teil des Schuldrechts (Schuldrecht BT) ist ein wesentlicher Ausbildungs- und Prüfungsschwerpunkt im Rahmen der zivilrechtlichen Juristenausbildung. Solide Kenntnisse auf diesem Rechtsgebiet sind für das erfolgreiche Bestehen von Prüfungsarbeiten unerlässlich.

Aber auch wer sich nicht für die Rechtswissenschaft als Hauptfach entscheidet, wird in vielen Studiengängen mit dem juristischen Grundlagenwissen konfrontiert. Fernab der juristischen Kernausbildung haben viele Studiengänge der Geistes- und Wirtschaftswissenschaften schuldrechtliche Inhalte zum Gegenstand. Dort sind es die Nebenfächer, in denen schuldrechtliche Inhalte vermittelt werden.

Zum Standort des Besonderen Schuldrechts im BGB gilt: Das Schuldrecht ist Gegenstand des 2. Buches des BGB. Dort zerfällt es inhaltlich in einen Allgemeinen und Besonderen Teil. Der AT des Schuldrechts sollte nicht mit dem BGB AT verwechselt werden. Eines aber ist beiden Rechtsbereichen gemein: Ihre Regelungssystematik. So wie der BGB AT die Grundlagen für das gesamte BGB im Wege der Verklammerungstechnik enthält, beinhaltet Schuldrecht AT alle Materien, die wiederum für das Schuldrecht BT Allgemeingültigkeit besitzen. Innerhalb des 2. Buches lässt sich noch weiter unterscheiden: Neben der Grobaufteilung von AT einerseits und BT andererseits besteht Schuldrecht BT aus dem vertraglichen und gesetzlichen Schuldrecht. Genau diese beiden Materien werden nachfolgend Gegenstand dieses Buches sein.

Leitsatz 1

Standort

Das Schuldrecht hat seinen Standort im Herzen des BGB. Es ist das zweite von insgesamt fünf „Büchern“. Bücher in diesem Zusammenhang meint keine eigenständigen Bände im wörtlichen Sinn, sondern die innere Gliederung des BGB. Zur Wiederholung: Allgemeiner Teil, Schuldrecht, Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht.

[10]

Die Existenz des Schuldrechts beschränkt sich keineswegs nur auf das BGB. Dort ist gewissermaßen der Hauptbestandteil geregelt. Schuldrechtliche Bezüge führen auch in andere Gesetze. So enthält das HGB eine Reihe an Vorschriften, die an das gewöhnliche Schuldrecht anknüpfen, jenes aber speziell für die handelsrechtlichen Erfordernisse modifizieren.

Hinweis: Das Handelsrecht ist ganz überwiegend „Sonderrecht“ der Kaufleute und als solches spezielles Schuldrecht.

Aufbau des Schuldrechts BT

Wie Sie bereits erfahren haben, unterscheidet das Zivilrecht zwischen vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnissen.

Vertragliche Schuldverhältnisse heißen so, weil ihr Zustandekommen auf einer freien vertraglichen Übereinkunft von Rechtssubjekten beruht. Rechtssubjekte können natürliche Personen (Menschen) und juristische Personen (Vereine, GmbH, AG) sein. Vertragliche Schuldverhältnisse verhelfen der Vertragsfreiheit zu ihrer größtmöglichen Wirksamkeit. Die Parteien entscheiden, mit wem, über was und welchen Inhalts sie einen Vertrag schließen. Das alles findet seine Grenze in den Verboten des BGB (§§ 134, 138, 242 BGB).

Gesetzliche Schuldverhältnisse kommen unabhängig vom Willen der Beteiligten schon dann zustande, wenn die vom Gesetz an sie gestellten Voraussetzungen erfüllt werden, ungeachtet der Frage, ob die Parteien das tatsächlich wollen.

Einfaches Beispiel: Wer einem anderen ohne Anlass eine Ohrfeige verpasst und dadurch verletzt, muss ihm Schadensersatz leisten, ob er will oder nicht.

Auch ist der Inhalt gesetzlicher Schuldverhältnisse abschließend vom Gesetzgeber vordefiniert. Dies ist wichtig, weil die Rechtsfolge eines gesetzlichen Schuldverhältnisses für eine Partei mit Nachteilen verbunden ist (Bsp.: Verpflichtung zum Schadensersatz) und sie kaum aus freien Stücken eine solche Verpflichtung übernehmen würde. In solchen Fällen muss der Gesetzgeber den Parteien den Inhalt vorschreiben.

[11]

Die Darstellung in diesem Buch gliedert sich beginnend mit dem vertraglichen Schuldrecht in die einzelnen Vertragstypen. Dies umfasst die Abschnitte II. bis V.:

II.Veräußerungsverträge (Kaufvertrag)

III.Überlassungsverträge (Mietvertrag, Leasing)

IV.Tätigkeitsbezogene Verträge (Werkvertrag, Maklervertrag, Reisevertrag, Dienstvertrag, Auftrag und Geschäftsbesorgung)

V.Sichernde und gestaltende Verträge (Bürgschaft, Schuldanerkenntnis, Vergleich)

Anschließend werden Sie im Abschnitt VI. das gesetzliche Schuldrecht (Geschäftsführung ohne Auftrag, Ungerechtfertigte Bereicherung, Unerlaubte [12] Handlungen) kennenlernen. Die gesetzlichen Schuldverhältnisse stehen nicht umsonst lediglich an zweiter Stelle – in ihrer Bedeutung treten diese auch in der Lebenswirklichkeit hinter dem Vertragsschuldrecht zurück.