Schweizer Zwangsarbeiterinnen - Yves Demuth - E-Book

Schweizer Zwangsarbeiterinnen E-Book

Yves Demuth

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Beschreibung

Eine furchtbare, menschenverachtende Episode in der jüngeren Schweizer Geschichte: Zwangsarbeit. Das Schweizer Sozialsystem belieferte über Jahrzehnte den Waffenhändler Emil Bührle und andere Industrielle mit jungen Frauen, die in deren Fabriken schuften mussten. Aufgedeckt wurde dieser Skandal vom Journalisten und Historiker Yves Demuth im Rahmen seiner Recherchen für das Beobachter-Magazin. Jetzt erscheint seine Artikelserie, die das Bild der guten Schweiz erschütterte, als Buch. Die unerzählte dunkle Geschichte zur unrühmlichen Rolle der Schweiz der Nachkriegszeit, mit Porträts und persönlichen Lebensgeschichten von drei der betroffenen Frauen.

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Seitenzahl: 242

Veröffentlichungsjahr: 2023

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Für Ursina und Robin

Autor und Verlag bedanken sich für die grosszügige Unterstützung bei:

Guido Fluri Stiftung

Stiftung für Erforschung der Frauenarbeit Paul Grüninger Stiftung

2., aktualisierte Auflage, 2024 © 2023 Beobachter-Edition, Zürich

Alle Rechte vorbehalten

www.beobachter.ch

Herausgeber: Der Schweizerische Beobachter, Zürich

Lektorat: Martin Vetterli

Layout und Satz: Frau Federer GmbH, fraufederer.ch

Titel: Collage Lärchenheim/Bührle-Heim/Fürsorgeakten

Herstellung: Bruno Bächtold

Druck: Grafisches Centrum Cuno GmbH & Co. KG, Calbe

ISBN 978-3-03875-474-9

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Inhalt

Vorwort

Einleitung. Fürsorge nur dem Namen nach

Das Porträt. Elfriede Steiger bricht das Schweigen

Das System. Rechtlos im Rechtsstaat

Was ist Zwangsarbeit?

Wer in die Fabrikheime musste

Wer profitierte

Der Anfang. Das Marienheim Dietfurt

Zwangsarbeit für die Familie Bührle ab 1941

Das Porträt. Irma Frei muss zur Strafe ins Fabrikheim

Italienerinnen er­setzen die weggesperrten Frauen

Exkurs: Wie Emil Bührle flüchtenden Juden eine Textilfirma abkaufte

Das Ausmass. Wie Unternehmen die «Kinder der Landstrasse» ausnutzten

Ein Marienheim für die Schweizer Uhren­industrie in Bettlach

Das Marienheim Rüti der Spinnerei Schuler & Co. im Glarnerland

Die Hochkonjunktur. Das Töchterheim Sonnenberg Walzenhausen

Industrielle zahlen Provisionen für Teenagerinnen

Das Porträt. Ursula Biondis Flucht aus Walzenhausen

Die Implosion. Das Lärchenheim Lutzenberg

Die Politik. Weshalb Zwangs­arbeit so lange zur Schweiz gehörte

Nachwort von Dominique Strebel

Anhang

Vorwort

Zwangsarbeit? Ja, das gab es in Sklavenhalterstaaten, in den ­Kolonien, im Nazireich, im Osten. Aber doch nicht bei uns in der Schweiz. So reagieren viele. Wenn Sie diesen Reflex auch haben, müssen Sie ­dieses Buch lesen. Und ebenso, wenn Sie selbst oder jemand aus ­Ihrer Verwandtschaft oder aus Ihrem Freundeskreis Opfer von Zwangsarbeit in der Schweiz wurde. Sei es als Verdingkind, als Heimkind, als Person, die vor 1981 rechtlos in eine Zwangsanstalt eingewiesen wurde, in der eine Arbeitspflicht galt. Zehntausenden erging es so.

Der Journalist Yves Demuth ist auf die Schweizer Zwangsarbeit gestossen, als er über den Schweizer Waffenproduzenten Emil Bührle recherchierte. Sein Artikel, erschienen am 27. August 2021 in der Zeitschrift Beobachter, wurde mit dem Zürcher Journalistenpreis ausgezeichnet. Er erhellte einen weiteren dunklen Punkt im Unternehmertum von Emil Bührle: Seine Textilfabrik in Dietfurt im Toggenburg ­rekrutierte ihre billigsten Arbeitskräfte aus dem firmeneigenen Marien­heim, das von katholischen Schwestern aus Ingenbohl geführt wurde. Es war ein sogenanntes Fabrikheim, und viele der dort untergebrachten weiblichen Arbeitskräfte arbeiteten fast gratis. Dies nicht freiwillig, sondern unter Zwang. Denn sie waren von Vormundschafts- und anderen Behörden dorthin gebracht worden. Sie mussten dort so lange bleiben, wie es die Zuständigen beschlossen. Weggehen, um eine normale, bezahlte Arbeit zu suchen, war diesen Zwangsarbeiterinnen nicht erlaubt. Das galt als «Entweichung» und hatte die Rückführung durch die Polizei ins Marien­heim zur Folge.

Fluchtversuche konnten auch dazu führen, dass die Betroffenen zur Verrichtung der ihnen auferlegten Zwangsarbeit in geschlossene Institutionen eingewiesen wurden, beispielsweise in die Strafanstalt Hindelbank im Kanton Bern. Sie kamen ohne Gerichtsverfahren in die dortigen Abteilungen für die sogenannten «administrativ Versorgten», die dem normalen Zuchthausbetrieb für Kriminelle angeschlossen waren. Oder sie landeten in Anstalten, die ganz offiziell Zwangsarbeitsanstalten hiessen, wie Schachen im Kanton Solothurn.

Es haben sich ein knappes Dutzend Frauen bei Yves Demuth gemeldet, die in verschiedenen Fabrikheimen auf behördliche Veranlassung Zwangsarbeit für Schweizer Industriebetriebe leisten mussten. Aufgrund ihrer übereinstimmenden Berichte, und zusätzlich belegt durch Akten aus Archiven, die er akribisch ausgewertet hat, schildert der Autor, wie die Betroffenen – teilweise unter falschen Versprechungen von Behörden – in diese Fabrikheime verfrachtet wurden, was sie dort oder in benachbarten Fabriken zu tun hatten, wie ihre Zwangsarbeit rentierte und wer davon profitierte.

Yves Demuth zeigt auf, dass diese Zwangsmassnahmen die grundlegendsten persönlichen Grundrechte der Behördenopfer verletzten. Zwar beriefen sich die Verantwortlichen auf verschiedene, sehr willkürlich auslegbare schweizerische und kantonale Gesetzlichkeiten. Aber diese Gummiparagrafen wurden von den Behörden selber, wenn auch erst unter dem Druck der Europäischen Menschenrechtskonvention, 1981 als menschenrechtswidrig erkannt und in den Folgejahren aufgehoben. Und sie widersprachen schon längst der völkerrechtlich bindenden internationalen Konvention zum Verbot der Zwangsarbeit. Dieser Konvention trat die Schweiz 1941 bei. Dasselbe Jahr nutzte Emil Bührle zum Einstieg ins Textilgeschäft, weil er einer jüdischen Familie auf der Flucht deren schweizerische Textilfabriken zu einem sehr tiefen Preis abkaufen konnte.

Nebst der Gründlichkeit der Recherchen ist es ein besonderer Vorzug der Arbeit von Yves Demuth, dass er für die Betroffenen damals undurchschaubare Buchhaltungstricks, Rechtslagen und Zwangslagen in klarer und verständlicher Sprache unverblümt und sachlich auf den Punkt bringt.

Als Forscher im Auftrag der Radgenossenschaft der Landstrasse, der Unabhängigen Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg ­(Bergier-Kommission), der Stadt Zürich, der Evangelisch-reformierten Landeskirche Zürich, des Schweizerischen Nationalfonds, der Guido Fluri Stiftung, der Unabhängigen Expertenkommission Administrative Versorgungen sowie als Mitglied des Runden Tisches für die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen erforsche ich diese düsteren Bereiche der Schweizer Geschichte beharrlich seit nunmehr 35 Jahren. Schon 1987 veröffentlichte ich ein Interview mit einem jenischen Opfer der Pro Juventute, das zuerst ins Fabrikheim Bettlach im Kanton Solothurn und dann in die Strafanstalt Bellechasse im Kanton Freiburg eingewiesen wurde. Gross ist meine Erleichterung darüber, dass die überlebenden Zeitzeuginnen und Zeitzeugen mit ihrem Protest endlich auch das ihnen gebührende öffentliche Gehör finden. Ihr Ringen um Rehabilitation, Anerkennung und Abgeltung des ihnen zugefügten Unrechts hatte in den letzten Jahren, nebst all den jahrzehntelangen Beschönigungen und Bremsmanöver seitens der Täterschaften, endlich auch erste Erfolge, allerdings beschämend spät.

Es bleibt jedoch viel zu tun, und deshalb ist es wichtig und dringend nötig, dass immer wieder jüngere Menschen in Respekt gegenüber den Leiden der damaligen Opfer ihren Beitrag leisten zum Gedenken an diese Vergangenheit.

Zürich, Frühling 2023

Thomas Huonker

Dr. Thomas Huonker war Mitglied der Unabhängigen Expertenkommission Administrative Versorgungen, die 2019 ihren Schlussbericht präsentierte.

Einleitung. Fürsorge nur dem Namen nach

Es waren Strafen für Nichtigkeiten. Elfriede Steiger wurde in ein Fabrikheim gesteckt, weil sie die Arbeit als Dienstmädchen satt hatte. Irma Frei wurde zum Vorwurf gemacht, dass sie als Haushaltshilfe angeblich zu viele ­Pausen eingelegt hatte. Liselotte S. wurde ein Kino­besuch mit einem gleichaltrigen Mann zum Verhängnis. ­Ursula L. ein Schuh, der den Kopf ihres Chefs traf. Und Anita G. die jenische Herkunft.

Teenagerinnen wie Elfriede, Irma, Liselotte, Ursula und Anita büssten in den Nachkriegsjahren für Vergehen, die keine waren. Sie wurden in die Fabrikhallen von Schweizer Unternehmen gezwungen, ohne je angemessen dafür entschädigt zu werden. Sie wurden vom Schweizer Sozialstaat zur «Nacherziehung» in private Heime eingewiesen, in ­denen monotone Fabrikarbeit als therapeutische Massnahme schöngeredet wurde. Dieses Buch erzählt ihre vergessene Geschichte.

Obwohl gegen die Frauen nichts vorlag, wurden sie behandelt wie verurteilte Straftäterinnen. Sie mussten für Privatunternehmen unter­bezahlte Hilfsarbeiten erledigen, die sonst niemand machen wollte. Der Lohn wurde ihnen mit Erlaubnis der Behörden weggenommen, bei ­einer Flucht drohten Strafen. In die Freiheit entlassen wurden die jungen Frauen nach einem Jahr, nach zwei Jahren und manchmal sogar bloss auf Bewährung.

Die Ausnutzung von Teenagerinnen durch Industriefirmen gehört nicht zum Bild der Schweizer Nachkriegsjahre. Die gängigen Abhandlungen über die Schweiz nach dem Zweiten Weltkrieg beschreiben den Wirtschaftsboom, die 1968er-Bewegung oder den Kampf um das Frauen­stimmrecht. Nach und nach erkämpfen sich die Verdingkinder ihren Platz in dieser Erzählung. Über die jungen Frauen, die von Sozial­behörden in Textilfabriken und Uhrenmanufakturen gezwungen wurden, ist indes wenig bekannt. Die Schweiz steht erst ganz am Anfang der Aufarbeitung dieses Kapitels ihrer Geschichte.

Schlagzeilen gemacht haben bisher hauptsächlich die Frauen, die in Emil Bührles Fabrikheim arbeiten mussten. Über sie schrieb die New York Times unter Berufung auf den Beobachter, «dass Bührle noch in den 1950ern Hunderte von Mädchen und jungen Frauen aus schwierigen Verhältnissen in der Schweiz unter sklavenähnlichen Arbeitsbedingungen beschäftigte».1 Die Zwangsarbeit für Emil Bührle wurde zum Skandal, der nun untersucht wird. Die Stadt Zürich zahlt deswegen allen 25 000 Franken, die vor 1981 von Zwangsmassnahmen betroffen waren. Die Zahlung erhalten Männer und Frauen, die von Zürcher Behörden «versorgt» worden sind – selbst wenn sie nie im Bührle-­Fabrikheim waren. So einsichtig wie Zürich ist bisher keine andere Gemeinde. Der Kanton Schaffhausen will aber dem Vorbild Zürichs folgen und seinen Opfern von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen ebenfalls einen eigenen Solidaritätsbeitrag auszahlen.

Die Zwangsarbeit für Emil Bührle wird nun im Kunsthaus Zürich thematisiert. Doch Bührle ist kein Einzelfall. Gespräche mit zehn Betroffenen sowie Dokumente aus zwölf Archiven zeugen von einem ganzen System von Fabrikheimen, das der Disziplinierung und Abschreckung von Teenagerinnen diente. Dieses Buch rekonstruiert das Geschehen in fünf dieser Fabrikheime. Sie arbeiteten in den Kantonen St. Gallen, Glarus, ­Solothurn und Appenzell Ausserrhoden teilweise mit namhaften Industriefirmen zusammen. Die Recherchen zeigen, dass der Schweizer Fürsorgeapparat mit Hilfe des Fabrikheimsystems zwischen 1941 und 1975 Hunderte Teenagerinnen aus dem ganzen Land Unternehmen auslieferte. Dutzende Dokumente bringen einen fürsorgerisch-industriellen Komplex zum Vorschein, der bis heute weitgehend im Dunkeln geblieben ist.

Die betroffenen Frauen sind in einer Nachkriegsschweiz aufgewachsen, in der Kühlschränke, Autos und Ferien für breite Schichten erschwinglich wurden. Die Reallöhne verdoppelten sich nahezu, eine neue Konsumwelt entstand.2 Der Wohlstand, der sich in der Schweiz ausbreitete, sollte jedoch an den Betroffenen vorbeiziehen. Sie wurden in Fabrikheimen ihrer Aufstiegschancen beraubt, weil sie der Schweizer ­Moralpolizei zum Opfer gefallen sind.

Den Begriff «Moralpolizei» hat die Unabhängige Expertenkommission Administrative Versorgungen geprägt.3 Der Schweizerische Bundesrat hatte die Kommission eingesetzt, um die Zwangsmassnahmen des Schweizer Sozialstaats zu erforschen. Diese sind heute gesetzlich als Unrecht anerkannt.4 Mindestens 60 000 Menschen waren davon betroffen bis 1980. Kinder, Jugendliche und Erwachsene erlebten behördliche Eingriffe in ihre Grundrechte ohne einen Gerichtsbeschluss. Die Behörden bezeichneten ihre Willkürentscheide als administrative «Versorgungen» oder fürsorgerische Zwangsmassnahmen. Die Fürsorge war das, was heute in der Schweiz die Sozialhilfe oder die ­Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) ist.

Als Elfriede Steiger, Irma Frei, Liselotte S., Ursula L., Anita G., Hermine Huser, Ursula Biondi, Monika L. und Eveline Kuster in die Fabrikheime der Schweiz gesteckt worden sind, galt das als Erziehungsmassnahme. Die Institutionen, in denen sie landeten, trugen freundliche Namen wie «Töchterheim», «Erziehungsheim» oder ­«Marienheim». Wir nennen sie Fabrikheime. Die Heime waren auf die Bedürfnisse von Industriellen ausgerichtet und nicht auf die Bedürfnisse der Betroffenen. Es gab Fabrikheime in der Uhrenregion Grenchen, im Textilland Ostschweiz oder in einem idyllischen Kurort des Appenzellerlandes. Was sie einte, war das Konzept der «Erziehung zur Arbeit». Dass die 16- bis 22-jährigen Frauen keine Berufslehre machen und kein Geld ansparen konnten, war Teil dieses Konzepts. Wer ins Fabrikheim kam, sollte für immer unten bleiben.

Die Verantwortung von Schweizer Unternehmen dabei ist bis heute nie im Detail untersucht worden. Dieses Buch kann erstmals aufzeigen, wie wenig Lohn die Industriellen den Heiminsassinnen zahlten und wie konjunkturabhängig die Fabrikheime funktionierten. Je heisser der Wirtschaftsmotor lief, desto gefragter waren die «Fabrikmädchen». Als die Konjunktur um 1950 anzog, bat das Bührle-Heim in ­Dietfurt im Kanton St. Gallen die Behörden um mehr Frauen (siehe «Der Anfang», ab Seite 63). Als der Arbeitsmarkt in den 1960ern austrocknete, zahlten Industrielle im Kanton Appenzell Ausserrhoden sogar Provisionen für die Teenagerinnen aus dem Heim (siehe «Die Hochkonjunktur», ab Seite 117). Als zwischen 1974 und 1976 der Ölpreisschock die bisher härteste Wirtschaftskrise der Nachkriegszeit auslöste, ging dem Fabrikheim Lutzenberg die Arbeit und das Geld aus (siehe «Die Implosion», ab Seite 151). Dokumente belegen zudem, dass auch jenische Teenagerinnen in den Fabrikheimen landeten. Sie ­waren allein aus rassistischen Gründen ­ihren Eltern weggenommen worden (siehe «Das Ausmass», ab Seite 99). Die Wirtschaftswunderjahre, die von 1945 bis 1975 dauerten, hatten eine hässliche Kehrseite.

Staat, Wirtschaft und kirchliche Organisationen arbeiteten bei der wirtschaftlichen Ausbeutung der jungen Frauen Hand in Hand. Der Staat nutzte die Fabrikarbeit als Strafmassnahme und Einnahmequelle. Die Industrie erhielt von den Fabrikheimen Arbeitskräfte für die schlechtbezahltesten Jobs. Und religiöse Heimleiterinnen freuten sich über junge Frauen, denen sie ihre Vorstellung von Gott näherbringen konnten. Die harte ­Fabrikarbeit wurde dabei von allen Beteiligten als wohlmeinende Fürsorge dargestellt. Allerdings war es eine Fürsorge nur dem Namen nach.

Die Frauen, die mir für dieses Buch ihre Geschichte erzählt haben, sind heute zwischen 65 und 88 Jahre alt. Sie blicken auf ein Leben zurück als Angestellte oder Unternehmensgründerinnen, als Vereinspräsidentinnen, Mütter und Grossmütter. Die meisten Frauen wurden bereits als Kleinkinder ihren Eltern weggenommen und waren bis zu ihrem 20. Lebensjahr einer Fürsorgebehörde ausgeliefert. Einzelne haben ihren Kindern bis ins hohe Alter nie von ihrer ­Jugend erzählt. Andere verbrannten alle Akten, die der Staat über sie angelegt hatte. Viele versuchten, die Vergangenheit, die nicht vergehen will, abzuschütteln. Zwei Betroffene verzichteten sogar jahrelang auf die Auszahlung des «Solidaritätsbeitrags» der Schweizerischen Eidgenossenschaft, um ihrer Vergangenheit zu entgehen.5 Um das Geld zu erhalten, hätten die beiden Frauen das Trauma in Aktenform wieder an sich heranlassen müssen – was sie nicht konnten. Dieses Meiden der eigenen Vergangenheit ist eine typische Verhaltensweise bei einer posttraumatischen Belastungsstörung. Nicht von ­ungefähr gilt in der Psychologie die frühe Trennung von den Eltern als Risikofaktor dafür.

Mehrere Frauen erzählten von Jugendfreundinnen aus den Fabrikheimen, die nach ihrer Entlassung am Leben in der Freiheit gescheitert sind. Sie berichteten von Frauen, die dem ­Alkohol verfielen. Von Frauen, die zu früh gestorben sind. Von Frauen, die an der angeblichen Fürsorge des Staates zerbrochen sind. Das erstaunt leider nicht. Denn eine Heimkindheit ohne Liebe wiegt schwer. Dazu kam eine «Nacherziehung», die aus Zwangsarbeit bestand. Das gab sogar der Schweizerische Bundespräsident 1969 zu. Die Schweizer Zwangsarbeit war pseudokorrekt organisiert und erbarmungslos ausgestaltet. Die beiden nächsten Kapitel zeigen, warum.

Das Porträt. Elfriede Steiger bricht das Schweigen

Mein Name ist Elfriede Steiger, ich habe den Jahrgang 1936 und ich musste als Mädchen Zwangsarbeit für Emil Bührle leisten. Die Stadt Zürich hat mich in Bührles Mädchenheim im Toggenburg gesteckt, obwohl ich nichts falsch gemacht habe. Was mit uns Mädchen dort in der Bührle-Spinnerei geschehen ist, hat jahrzehntelang niemanden interessiert. Im Sommer 2021 hielt ich dieses Schweigen nicht mehr länger aus.

Als ich vor der Eröffnung des neuen Zürcher Kunsthauses immer wieder über Emil Bührle las, hat es mich wachgerüttelt. Die Medien diskutierten über Bührles Waffengeschäfte und über seine fragwürdigen Bilderkäufe. Uns Mädchen hat man aber vergessen. Ich wollte erzählen, wie es für uns Versorgte bei Emil Bührle war. Niemand wusste, dass er ein eigenes Mädchenheim gehabt hatte für seine Spinnerei im Toggenburg. Das, was ich dort für Emil Bührle machen musste, war Zwangsarbeit. Einen Lohn habe ich bis heute nicht erhalten.

Um die Geschichte von uns Mädchen öffentlich zu machen, musste ich die Vergangenheit ganz nahe an mich heranlassen. Das war für mich nicht einfach. Ich schlief zwei Nächte lang kaum, bevor ich die Spinnerei und das Heim erneut besuchte – für einen Artikel im Beobachter. Jetzt bin ich froh, dass die ­Geschichte von uns Heimmädchen publik ist. Niemand kann mehr sagen, man habe das nicht gewusst. Ich wollte nun eigentlich mit der Sache abschliessen. Doch ich spüre, dass noch viel Dynamit in mir schlummert.

Eigentlich sollte ich gar nie auf die Welt kommen. Die Fürsorge der Stadt Zürich wollte meine Mutter dazu überreden, dass sie mich abtreibt. Weil meine Eltern nicht genug Geld für meine Geschwister hatten, ­waren sie der Fürsorge bekannt. Die Stadt wollte verhindern, dass ich 1936 als viertes Steiger-Kind geboren werde. Doch meine Mutter liess sich nicht einschüchtern, wie sie mir später mit Stolz erzählt hat.

«Jetzt bin ich froh, dass die Geschichte von uns Heimmädchen publik ist. Niemand kann mehr sagen, man habe das nicht gewusst.»

Die Stadt Zürich hat mich aber dann als Säugling meinen Eltern weggenommen und mich in ein katholisches Kinderheim nach Dietikon im Kanton Zürich verbracht. Das war halt so, wenn die Eltern arm und bedürftig waren. Mein Vater stammte aus einer katholischen Arbeiter­familie aus dem St. Galler Rheintal. Deshalb kam ich immer nur in ­katholische Heime. Er war wegen der besseren Arbeitsmöglichkeiten nach Zürich gekommen. Vater war ein lieber Mensch. Seine Alkoholsucht hat uns Kinder aber sehr geprägt. Er musste viel durchmachen. Seine Mutter ist früh verstorben, er hatte 13 Geschwister. Ich mache ­weder meinem ­Vater noch meiner Mutter einen Vorwurf. Was mir aber die Stadt Zürich als Jugendliche angetan hat, ist unverzeihlich. Zuerst hat mir das Zürcher Fürsorgeamt eine Berufslehre verweigert. Dann lockte mich die Fürsorgetante hinterhältig in ein Heim, in dem ich gezwungen wurde, für Emil Bührle Schichtarbeit zu verrichten.

Bereits als Kind hatte ich es nicht einfach. Ich hatte einen ­älteren Bruder und zwei ältere Schwestern. Wir wohnten im Zürcher Arbeiterquartier im Kreis 4 und hatten wenig Geld. Mein Vater schlug sich als Gemüsehändler durch, meine Mutter war Hausangestellte am Zürichberg. Manchmal durfte ich vom Kinderheim nach Hause zu meinen Eltern auf Besuch. Ich spürte, wie man meiner Familie immer die Etikette «schwierig» anhängte. Dabei war unsere Schwierigkeit nur, dass wir arm ­waren. Als ich fünf war, liessen sich meine Eltern scheiden. Das änderte zwar nichts für mich, da ich ja schon im Heim war. Aber meine Mutter stand nach der Scheidung finanziell so schlecht da, dass sie uns Kinder nicht allein zu Hause hätte durchbringen können, selbst wenn sie gewollt hätte.

Mit 14 Jahren kam ich ins katholische Kinderheim von Altstätten im Kanton St. Gallen, in den Heimatort meines Vaters. Dort beendete ich mit 15 Jahren die obligatorische Schulzeit. Danach schickte mich das Kinderheim weiter ins Bürgerheim von Altstätten, wo ich arbeiten sollte. Ich musste in diesem Armenhaus rund 30 Erwachsene betreuen, die behindert waren. Ich war gerade mal 15 und hatte mich rund um die Uhr um diese Erwachsenen zu kümmern. Ich musste ihnen beim Waschen, Anziehen und Essen helfen und im selben grossen Schlafsaal wie sie schlafen. In der Nacht war ich die einzige Aufsicht, ich konnte deshalb kaum ein Auge zutun. Das war traumatisch. Es war die absolute Hilflosigkeit.

Wir Heimkinder waren schutzlos und rechtlos. Wir haben keine Nähe erfahren. Ich habe in den Kinderheimen nur die Rute gesehen. Keine Liebenswürdigkeit. Auch meine Fürsorgetante bei der Stadt Zürich, die mich die ganze Zeit betreute, hatte null Einfühlungsvermögen gezeigt. Von einer Fürsorgebehörde kann man keine Liebe erwarten, das ist klar. Aber man kann Empathie erfahren von denen, die auf einem solchen Posten sind. Aber es gab keine Empathie. Und wenn sich ein Grüsel wie dieser Armenhausvater einen Übergriff auf eine 15-Jährige erlaubte, passierte nichts. Als er zudringlich wurde, schützte mich niemand. Wie der Armenhausvater vor mir seinen Penis auspackte im Bürgerheim, werde ich nie vergessen. Ich habe so laut geschrien, dass er von mir abliess. Zehn Tage später hat er mich weggeschickt. Ich durfte eine Haushaltsschule mit Internat in Sargans besuchen. Das war die schönste Zeit meiner Jugend.

Mit 17 schickte mich die Fürsorgetante aus Zürich als Dienstmädchen nach Genf. Ich arbeitete bei verschiedenen Familien. Zuletzt war ich bei einer Bäckerfamilie in Genf-Carouge. Ich hätte gerne im Laden der Bäckerei mitgearbeitet, um Französisch zu lernen. Aber das durfte ich nicht. Ich musste mich um den Haushalt und das Kleinkind der Bäckersfrau kümmern. Ich arbeitete viel und erhielt 80 Franken im Monat. Davon durfte ich aber nur 30 Franken behalten, als Sackgeld. Alle meine Stellen in Genf waren so. Sehr viel arbeiten für wenig Lohn. Man hat uns Mädchen aus den Heimen ausgenutzt. Zugewiesen hatte mir die Stellen jeweils das Fürsorgeamt Zürich. Der Bäcker aus Genf hatte der Fürsorge nach Zürich geschrieben, er brauche wieder ein Mädchen zu den gleichen Konditionen wie im Vorjahr. So steht es in meinen Akten. Das Fürsorgeamt hat mich ihm zugeteilt. Die Stadt Zürich betrieb einen regelrechten Handel mit uns Mädchen. Sie hat mich später auch an Emil Bührle ausgeliefert. Wir waren ein Produkt, das man ausnutzen konnte. Und das wollte ich nicht mehr mit mir machen lassen.

Als ich bei der Bäckerfamilie in Genf-Carouge war, wurde ich 18 Jahre alt. Aber selbständig durfte ich nichts unternehmen. Zimmerstunde hatte ich nur einmal die Woche mit einer 21-Jährigen, die ebenfalls der Zürcher Fürsorge bekannt war. Wir konnten am Nachmittag zusammen spazieren gehen. Als junge Frau durfte man damals nichts. Wenn man noch ein Hübsches war, hatten die ja sowieso Angst, dass noch ein junger Mann Interesse haben könnte. Der Bäcker störte sich, wenn ich mich schminkte. Selbst als ich mir einen karierten Rock nähte, war ihm das nicht genehm. Kariert war 1954 sehr modisch. Aber der Bäcker hatte lieber einfarbige Röcke. Er verbot mir, meinen ­karierten Rock anzuziehen. Diese ständige Bevormundung wollte ich mir nicht mehr länger bieten lassen. Denn ich realisierte mit 18 Jahren, dass ich gar keinen Vormund hatte. Ich hatte nie ­einen gehabt. Die Fürsorge brauchte für alles eine ­Unterschrift meiner Mutter. Meine Mutter hat immer unterschrieben, weil sie als Geschiedene unter Druck stand. Sie musste sich als Alleinerziehende in Zürich in einer kleinen Wohnung über Wasser halten. Ein Zimmer vermietete sie einem Untermieter. Sie hatte kein Geld und erhielt keine staatliche Unterstützung. Die Stadt Zürich verrechnete ihr sogar die Heimkosten von mir und meinen Geschwistern. Ich glaube, meine Mutter unterschrieb alles, was die Fürsorge verlangte, weil sie Angst hatte, dass ich ihr sonst ganz weggenommen werde.

1954 hatte ich genug. Ich sagte der Bäckerin, dass ich jetzt nach Zürich zu meiner Mutter wolle. Sie hat natürlich sofort in Zürich die Fürsorge angerufen. Ich musste dann selbst ans Telefon und mit der Fürsorgetante sprechen. Sie versprach mir, dass ich nach Zürich zu meiner Mutter kommen könne. Sie gab mir eine Zugverbindung an und sagte, meine Mutter würde mich am Hauptbahnhof auf dem Perron abholen. Es war eine Falle. Statt meiner Mutter holte mich die Fürsorgetante am Bahnhof ab. Sie brachte mich für eine Nacht ins Mädchenheim Zürich-Riesbach und von dort direkt ins Toggenburg ins Marienheim Dietfurt. Das war das Heim von Emil Bührle. Ich hatte mich in Genf absolut konform verhalten, aber das hat der Fürsorge nicht gereicht.

Als ich im März 1954 im Marienheim Dietfurt ankam, waren sehr viele Mädchen da. Auch Italienerinnen gab es, die ähnlich alt waren wie wir. Die waren aber freiwillig da. Wir Schweizerinnen waren alles Versorgte. Wir alle waren von den Behörden ins Heim eingewiesen worden. Zwei von uns waren erst 16 und hatten uneheliche Kinder, die man ihnen weggenommen hat. Andere hatten eine schwere Kindheit erlebt. Eine ist vom Stiefvater missbraucht worden. Viele waren frühreif, hatten schon Burschen abgeschleppt. Da war ich direkt brav im Vergleich. Bis 20 war ich enorm solide und liess mich nicht mit Männern ein. Eine war wohl nur im Heim, weil sie lesbisch war. Auch das war damals etwas Ungehöriges.

Wir machten in Dietfurt nichts anderes, als für Emil Bührle zu arbeiten. Die Arbeit in der Spinnerei war streng. Die Morgenschicht begann um fünf Uhr, die Abendschicht dauerte bis um zehn Uhr. Ich hatte ­allein eine Spinnmaschine zugeteilt erhalten und musste ständig den Spinnspulen der Maschine entlanglaufen. Riss ein Faden, stellte die Spule ab und ich musste den Faden wieder einhängen. Es war den ganzen Tag dasselbe. Dazu kam die ganze Arbeit im Haushalt und im Garten des Heims nach der Schicht. Wir mussten waschen, putzen und jäten. Das Heim funktionierte fast ohne Angestellte. Die Aufsicht hatten ein paar wenige Schwestern aus dem Kloster Ingenbohl. Wir hatten kaum je frei und durften nie weg. Nur am Sonntagnachmittag durften wir in Gruppen ein paar Stunden in der Natur spazieren gehen. Frei bewegen durfte ich mich nicht.

Ich hatte niemanden im Heim, dem ich vertrauen konnte. Ohne die eine Ordensschwester, die sich ein wenig um mich sorgte, wäre ich ganz verkümmert. Ich habe viel gestrickt im Heim, die Schwester besorgte mir die Wolle. Wenn wir am Sonntag frei hatten, standen wir manchmal an der Hauptstrasse ins Toggenburg und wetteten, aus welchem Kanton das nächste Auto kam. Wir wussten gar nicht, wohin in unserer freien Zeit, die so spärlich war. Wir konnten ja auch nirgends etwas kaufen, da wir kein Geld hatten. An Samichlaus und Weihnachten haben wir gefeiert.

Ich habe mich dem Zwangssystem im Marienheim untergeordnet, weil ich so schnell wie möglich freikommen wollte. Ich zählte die Tage, bis ich 20 werde. Denn damals wurde man ja erst mit 20 volljährig. Mein 20. Geburtstag war deshalb für mich das Halleluja. Die Schwester Oberin entliess mich überraschenderweise schon mit neunzehneinhalb Jahren. Das war eigentlich ein halbes Jahr zu früh. Die Stadt Zürich war dagegen, doch die Oberin setzte sich durch. Sie war gut zu mir. Die Ingenbohler Schwestern wurden ja selbst ausgenutzt von Bührle.

Im Juni 1955 kam ich frei. Die Oberin gab mir 50 Franken bar auf die Hand und ein Zugbillett nach Zürich. Das war alles, was ich erhielt für mehr als ein Jahr Schichtarbeit in der Spinnerei. Ich kam bei meiner Schwester unter und machte eine Anlehre beim Lebensmittelverein ­Zürich. Das ist heute der Coop. Ich arbeitete später im Service, leitete eine Bar und führte mein eigenes Antiquitätengeschäft im Zürcher Seefeld. Ich lernte einen Mann kennen, heiratete und zog drei Kinder gross. ­Steiger heisse ich seit meiner Heirat nicht mehr, doch für diese Geschichte will ich wieder so genannt werden.

Vor meiner Pensionierung arbeitete ich als Pflegerin in zwei Altersheimen für katholische Schwestern. Ich pflegte die Schwestern vom Orden der Menzinger im Kanton Zug und von St. Anna in der Stadt Luzern. Von meiner Vergangenheit erzählte ich den Schwestern nichts. Ich konnte sie in den Arm nehmen und ihnen die Wärme geben, die ich nie erfahren hatte. Das versöhnte mich mit den Schwestern. Mein Leben in Freiheit habe ich selbstbestimmt in die Hand genommen. Ich habe mich aus dem Armenmilieu hochgearbeitet und immer mein eigenes Geld verdient. Die Unabhängigkeit stand für mich ab meinem 20. Lebensjahr immer an erster Stelle.

Als ich 1955 freikam, trat ich sofort aus der Kirche aus. Das heisst nicht, dass ich nichts mehr von Gott wissen will. Ich habe für mich sehr wohl einen spirituellen Weg gefunden, ganz ohne die katholische Kirche. Wir Heimkinder sind vom Katholizismus geschädigt. Wir litten. Die Kirche will doch nicht, dass wir Menschen unter ihr leiden, sondern dass wir uns entwickeln. In der Kirche habe ich gelitten. In der Hauskapelle im Marienheim wurde mir immer schlecht beim obligatorischen Gebet am Morgen früh vor der Schicht.

Wir waren unschuldige Kinder. Vom Säuglingsalter bis zum 20. Geburtstag wuchsen wir aber in einer Diktatur auf. Ich bin dankbar, dass ich nicht ein Leben lang darunter leiden musste. Ich habe aber einen seelischen Schaden erlitten, so wie alle Heimkinder und Verdingkinder. Es ist eine krasse Geschichte. Wir wurden behandelt wie Wertlose. Viele sind daran zerbrochen. Damit ich überleben konnte, musste ich die Opferrolle so schnell wie möglich ablegen. Als Opfer ist man ohne Wert. Wir Heimkinder mussten uns zuerst einen Wert erarbeiten. Ich konnte mir so meine Würde zurückgeben. Dadurch habe ich es geschafft, psychisch über dem Trauma zu stehen.

Meine Fürsorgeakten kenne ich erst seit Kurzem. In den Akten haben die Behörden viel Unwahres behauptet, um ihr hartes Vorgehen zu rechtfertigen. Ich habe die Akten nie gelesen, um mich zu schützen. Doch meine Tochter hat mir hin und wieder daraus vorgelesen. Das hat mich getroffen. Die erneute Konfrontation mit der Vergangenheit hat mich viel mehr mitgenommen, als ich angenommen hatte. Es hat mich viel Kraft gekostet.

Noch 2010 hatte mir die Stadt Zürich gesagt, es gäbe gar keine Akten über meine Jugend. Nur die Zeit im Kinderheim in Dietikon sei dokumentiert. Das Zürcher Sozialdepartement behauptete sogar, dass die Stadtzürcher Behörden gar keine Massnahmen auf mich angewendet hätten nach der Schulzeit. Dass die Stadt Zürich mir nicht glaubte, war zutiefst demütigend. Ich wurde so herablassend behandelt wie früher. Mir ging es danach so schlecht, dass ich ins Spital musste. Monatelang wartete ich vergeblich auf eine Antwort der Stadt. Erst als die Chefärztin meiner Frauenklinik den Herren im Sozialdepartement einen Brief geschrieben hatte, erhielt ich eine Antwort. Die Stadt finanzierte mir danach Leistungen im Wert von rund 10 000 Franken, ohne dass sie ihre Schuld eingestanden hätte. Ich konnte diese Hilfe gut gebrauchen, da ich von einer AHV-Rente und Ergänzungsleistungen lebe. Das Eidgenössische Justizdepartement hat mich inzwischen als Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen anerkannt und mir die 25 000 Franken ausbezahlt, die uns Betroffenen nach Gesetz zustehen. Das Geld sei ein Solidaritätsbeitrag der Eidgenossenschaft, hiess es. Ein Zeichen der Anerkennung für das erlittene Unrecht. Es ist keine Entschädigung.

«Ich mache weder meinem Vater noch meiner Mutter einen Vor­wurf. Was mir aber die Stadt Zürich angetan hat, ist unverzeihlich.»

Als ich mich nach dem Artikel im Beobachter über die Zwangsarbeit für Emil Bührle bei der Stadt Zürich meldete, passierte lange rein gar

nichts. Die Zürcher Stadtverwaltung zeigte ­wenig Verständnis dafür, dass wir stark traumatisiert worden sind. Die Stadt sagte mir anfänglich, sie sei mir gar nichts schuldig. Dabei ist der springende Punkt meiner Geschichte doch die Behördenwillkür. Es war nicht Bührle, der mich an den Haaren in seine Spinnerei geschleift hat. Es war die Vertreterin der Stadt, die mich ins Marienheim geschleppt hat. Die Stadt Zürich hat mich dort versorgt. Der Bührle hat zwar profitiert. Er hat aus uns Kapital geschlagen mit Hilfe des Sozialstaats. Doch die Zwangsarbeit hat nicht er angeordnet, sondern die Stadt Zürich. Dieses Geschäftsmodell mit uns Mädchen wird jetzt endlich untersucht.

Denn am Schluss hat sich Zürich doch noch bravourös dem Thema gestellt. Das Stadtparlament ist hingestanden und hat Verantwortung übernommen. Zürich zahlt nun allen Opfern von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen einen eigenen Solidaritätsbeitrag. Dazu sage ich: Stadt Zürich, Chapeau! Es zeigt, wie wichtig es war, dass ich mit meiner Geschichte an die Öffentlichkeit gegangen bin.

Das System. Rechtlos im Rechtsstaat

Was ist Zwangsarbeit?

Die «Erziehung zur Arbeit»