Sicherheit für Versammlungsstätten und Veranstaltungen - Stephan Gundel - E-Book

Sicherheit für Versammlungsstätten und Veranstaltungen E-Book

Stephan Gundel

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Beschreibung

Sicherheit ist oberstes Gebot Die Gewährleistung der Sicherheit für Versammlungsstätten und Veranstaltungen ist eine anspruchsvolle und vielschichtige Aufgabe. Welche Risiken sind zu beachten, welche Schutzziele adäquat? Welches Regelwerk ist tatsächlich einschlägig und welche Maßnahmen sind noch verhältnismäßig? Geeignete Sicherheitskonzepte entwickeln Diese und weitere Fragen stellen sich bei der Sicherheitskonzeption für jede Veranstaltung in unterschiedlicher Intensität. Die Antworten sind dabei häufig so heterogen und komplex wie der Veranstaltungsmarkt selbst, der unter anderem exklusive Konzernveranstaltungen, emotionsgeladene Nachbarschaftsduelle rivalisierender Fußballvereine oder Open-Air-Musikfestivals mit über 100.000 Zuschauern vereint. Mit dem einzigartigen Leitfaden für die Praxis Das Handbuch "Sicherheit für Versammlungsstätten und Veranstaltungen" ist ein thematisch geordnetes Nachschlagewerk zu allen sicherheitsrelevanten Fragen bei Veranstaltungen. Es beschreibt in dieser Zusammenstellung erstmals die • besonderen Merkmale des Veranstaltungsmarktes und der Veranstaltungssicherheit, • grundlegenden Sicherheitsmaßnahmen für Versammlungsstätten und Veranstaltungen, • Spezifika einzelner Veranstaltungsarten, • Sicht der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sowie beteiligter Dienstleister auf die Veranstaltungssicherheit. Umfassendes Expertenwissen nutzen Insgesamt 18 erfahrene Experten des jeweiligen Fachbereichs haben ihr Wissen sowie ihre berufliche Erfahrung in das Werk eingebracht. Sie ermöglichen es, die grundlegenden Zusammenhänge und Entwicklungen der Veranstaltungssicherheit aus unterschiedlichen Perspektiven zu betrachten. Fazit Das Handbuch gibt dem Leser einen umfassenden Überblick über die einzelnen Handlungsfelder und Maßnahmen der Veranstaltungssicherheit aus unterschiedlichen Perspektiven.

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Sicherheit für Versammlungsstätten und Veranstaltungen

Ein umfassendes Handbuch zur Sicherheitskonzeption

herausgegeben von

Dr. Stephan Gundel

Chefexperte Sicherheit, Gruner Gruppe, Basel

mit Beiträgen von

Heinz Wilhelm Bartling, Bereichsleiter Sanitätsdienste, Katastrophenschutz und Bereitschaften, DRK-Kreisverband Stuttgart e.V.

Günther Epple, Leitender Polizeidirektor im Hochschuldienst, Deutsche Hochschule der Polizei, Münster

Torsten Juds, Polizeidirektor im Hochschuldienst, Deutsche Hochschule der Polizei, Münster

Matthias Link, Brandschutzingenieur, mhd Brandschutz, Konstanz

Arndt Malyska, Geschäftsführer, Hamburger Hochbahn-Wache GmbH, Hamburg

Christian Falk, Leiter Regelmäßige Prüfungen Fliegende Bauten und Freizeitparks, TÜV SÜD Industrie Service GmbH, München

Simon Friz, Beamter im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst, Berufsfeuerwehr Bonn

Dr.Mandy Risch-Kerst, Rechtsanwältin, Kanzleikooperation Eventlawyers, Berlin

Lucien Schibli, Chief Operations Officer, Pantex AG, Basel

Jens Groskopf, Geschäftsführer, Groskopf Consulting GbR, Berlin/Köln

Univ.-Prof. Dr.Achim Hecker, Rektor, Privatuniversität Schloss Seeburg, Salzburg

Norbert Honisch, Sicherheitsplaner/ Referent für Medien- und Veranstaltungstechnik, Köln

Daniel Schlatter, Rechtsanwalt, Schlatter & Zahl Rechtsanwaltspartnerschaft, Konstanz

Peter Surbeck, Security Manager, Fédération Internationale de Football Association (FIFA), Zürich

Christoph Vahlhaus, Geschäftsführender Gesellschafter, Gruner GmbH, Köln

Dominique Huber, Head of Safety and Security, Swiss Football League (SFL)/Schweizerischer Fussballverband (SFV), Bern

Diana Weise, Beamtin der dritten Qualifikationsebene, Kreisverwaltungsreferat, Landeshauptstadt München

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek | Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über www.dnb.de abrufbar.

Print ISBN 978-3-415-05956-6 E-ISBN 978-3-415-05966-5

© 2017 Richard Boorberg Verlag

E-Book-Umsetzung: Datagroup int. SRL, Timisoara

Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlages. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

Titelfoto: © Hoda Bogdan – Fotolia

Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG | Scharrstraße 2 | 70563 Stuttgart Stuttgart | München | Hannover | Berlin | Weimar | Dresdenwww.boorberg.de

Vorwort und Einführung in das Handbuch

Ziel des Handbuchs „Sicherheit für Versammlungsstätten und Veranstaltungen“

Die Gewährleistung der Sicherheit für Versammlungsstätten und Veranstaltungen ist, wie viele Beispiele zeigen, ein anspruchsvolles und vielschichtiges Unterfangen. Dies zeigt sich entsprechend regelmäßig in Gesprächen mit Veranstaltern, Sicherheitsverantwortlichen oder Vertretern der zuständigen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS): Welche Risiken sind zu berücksichtigen, welche Schutzziele adäquat, welches Regelwerk ist tatsächlich einschlägig und welche Maßnahmen noch verhältnismäßig – derartige Fragen stellen sich bei der Sicherheitskonzeption für fast alle Veranstaltungen in unterschiedlicher Intensität. Die Breite und Tiefe der Antworten ist dabei häufig so heterogen und vielschichtig wie der Veranstaltungsmarkt selbst, der unter anderem exklusive Konzernveranstaltungen, emotionsgeladene Nachbarschaftsduelle rivalisierender Fußballvereine oder Open-Air-Musikfestivals mit über 100.000 Zuschauern vereint.

Das vorliegende, neu herausgegebene Handbuch „Sicherheit für Versammlungsstätten und Veranstaltungen“ soll vor diesem Hintergrund als thematisch geordnetes Kompendium und Nachschlagewerk zu allen sicherheitsrelevanten Fragestellungen bei Veranstaltungen dienen. Es beschreibt in dieser Zusammenstellung einmalig die besonderen Merkmale des Veranstaltungsmarktes und der Veranstaltungssicherheit, die grundlegenden Sicherheitsmaßnahmen für Versammlungsstätten und Veranstaltungen, die diesbezüglichen Spezifika einzelner Veranstaltungsarten sowie die Sicht der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben beziehungsweise Logistikdienstleister auf die Veranstaltungssicherheit.

Um den aktuellen Stand und neuste Entwicklungen möglichst fundiert darstellen zu können, wurden die einzelnen Beiträge durch erfahrene Experten des jeweiligen Fachgebiets ausgearbeitet. Sie beinhalten aufeinander aufbauend sowohl wissenschaftlich fundierte Darstellungen der grundlegenden Zusammenhänge und Entwicklungen als auch konkrete Handlungsempfehlungen für die Sicherheitsverantwortlichen.

Zielgruppe

Das Handbuch „Sicherheit für Versammlungsstätten und Veranstaltungen“ richtet sich primär an Personen, die mit der Durchführung oder Begleitung von Veranstaltungen bzw. dem Schutz von Versammlungsstätten befasst sind. Hierzu gehören im Wesentlichen:

Betreiber und Sicherheitsverantwortliche

1

von Versammlungs- und Veranstaltungsstätten, Freizeitparks etc.,

Veranstalter und Sicherheitsverantwortliche von Sport-, Kultur- und Konzertevents, Volks- und Straßenfesten oder neuartigen Trend-Veranstaltungen,

Mitarbeitende in den zuständigen Genehmigungsbehörden

bzw.

weiteren Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (insbesondere Polizeibehörden, Feuerwehren, Rettungsdienste),

Mitarbeitende bei einschlägig tätigen Fachverbänden und Versicherungen, Beratungsunternehmungen und Dienstleistern (insbesondere Sicherheitsdienstleistern) sowie

Dozierende und Studierende einschlägiger Fachrichtungen.

Basierend auf der zuvor definierten Zielsetzung soll diesem Personenkreis ein fundierter und umfassender Überblick über die einzelnen Handlungsfelder und Maßnahmen der Veranstaltungssicherheit aus unterschiedlichen Perspektiven ermöglicht werden.

Aufbau und Inhalte

Das Handbuch untergliedert sich in vier Teile, eine Einführung in den Veranstaltungsmarkt, die Veranstaltungssicherheit und den grundlegenden rechtlichen Regelrahmen (Teil A) sowie drei Hauptteile (Teile B, C und D), welche die wesentlichen Aspekte der Sicherheit für Versammlungsstätten und Veranstaltungen aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchten. Dabei wird die Veranstaltungssicherheit integral, d.h. sowohl hinsichtlich Safety (Schutz vor menschlichem und technischem Versagen sowie Naturereignissen) als auch Security (Schutz vor vorsätzlich herbeigeführten Ereignissen und Angriffen) betrachtet. Aufbau und Inhalte der einzelnen Teile sind in der nachfolgenden Abbildung überblickartig dargestellt.

Abbildung 1: Aufbau des Handbuchs

Die einzelnen Teile bauen dabei aufeinander auf, wobei jeder einzelne Beitrag in sich geschlossen ist und bei spezifischem Interesse direkt konsultiert werden kann. Verweise in den Beiträgen erlauben die Orientierung hinsichtlich weitergehender Informationen innerhalb des Handbuchs sowie zu weiterführenden Quellen.

Danksagung

Die Erstellung eines derartigen Werkes ist eine zeitintensive Aufgabe und kann ohne vielfältige Unterstützung nicht gelingen. Zunächst sei hier der RICHARD BOORBERG-Verlag, vertreten durch den zuständigen Lektor Ass. jur. Lutz-Achim Weber, genannt, der als traditionsreicher juristischer Fachverlag bereit war, das Werk in sein Verlagsprogramm aufzunehmen und in vielfältiger, kompetenter und immer sehr angenehmer Weise den gesamten Entstehungsprozess umfassend unterstützt und begleitet hat.

Der größte Dank gilt jedoch den mitwirkenden Autorinnen und Autoren, die trotz ihrer vielfältigen beruflichen und privaten Verpflichtungen die zeitintensive und mühevolle Arbeit an den einzelnen Beiträgen geleistet haben, geduldig an vielen Abstimmungen mitgewirkt und schließlich das endgültige Ergebnis abgewartet haben. Ich hoffe, es ist zu ihrer Zufriedenheit und auch zur Zufriedenheit aller Leser ausgefallen.

Basel, im Frühjahr 2017

Dr. Stephan Gundel

1 Wo in der Einführung oder in den Beiträgen geschlechtsneutrale Formulierungen aus Gründen der Lesbarkeit unterbleiben, sind ausdrücklich stets beide Geschlechter angesprochen.

Herausgeber und Autoren

Herausgeber

Dr. Stephan Gundel, geb. 1979, Dr. rer. pol., Chefexperte Sicherheit der Gruner Gruppe. Seit 2006 internationale Beratungstätigkeiten im Bereich Sicherheits- und Risikomanagement bzw. Gefahrenabwehr für Unternehmen, Betreiber kritischer Infrastrukturen, Groß-Veranstalter sowie Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Zuvor wissenschaftlicher Mitarbeiter am betriebswirtschaftlichen Seminar der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau mit Forschungsschwerpunkt Risiko- und Sicherheitsmanagement. Forschungs- und Lehrtätigkeiten zur Entstehung sicherheitskritischer Ereignisse und ihrer Bewältigung, Sicherheit und Risikomanagement an verschiedenen Universitäten und Hochschulen. Buchautor und Herausgeber, diverse Publikationen in internationalen Fachzeitschriften.

Autoren

Heinz Wilhelm Bartling, geb. 1964, Verwaltungsfachangestellter, Rettungsassistent, staatl. geprüfter Desinfektor, Bereichsleiter Sanitätsdienste, Katastrophenschutz und Bereitschaften beim DRK-Kreisverband Stuttgart e.V., Organisatorischer Leiter Rettungsdienst, Vertreter Rettungsdienst in den Einsatzstäben Stadt Stuttgart und Polizeipräsidium Stuttgart; freier Dozent an der Württembergischen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie e.V. für die Seminarreihe „Sicherheit bei Veranstaltungen“.

Günther Epple, geb. 1966, Dipl.-Verwaltungswirt (FH), Leitender Polizeidirektor im Hochschuldienst, Koordinator des Departments II „Einsatzmanagement, Verkehrs- und Kommunikationswissenschaften“ an der Deutschen Hochschule der Polizei Münster, seit 2015 Leiter des Fachgebiets „Polizeiliches Einsatzmanagement“. Mitglied im Unterausschuss Führung, Einsatz, Kriminalitätsbekämpfung (UA FEK) des Arbeitskreises II „Innere Sicherheit“ der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren. Vormals verschiedene Führungsfunktionen beim Polizeipräsidium München.

Christian Falk, geb. 1972, Bauingenieur, Dipl.-Ing. (FH), seit 2010 Leiter Regelmäßige Prüfungen Fliegende Bauten und Freizeitparks bei TÜV SÜD Industrie Service GmbH, München. Technische Prüfung und Inspektion Fliegender Bauten, Freizeitparks, Freizeitsportanlagen etc. weltweit. Referent und Seminarleiter im In- und Ausland für Schausteller, Behörden, Freizeitparks; Bewertung der Wartungs- und Betriebsabläufe von Fahrgeschäften. Seit 2003 Sachverständiger für Fliegende Bauten bei TÜV SÜD, zuvor Projektingenieur Tragwerksplanung in einem Ingenieurbüro.

Simon Friz, geb. 1981, Veranstaltungstechniker (IHK), Ingenieur (M.Sc.) für Brandschutz, Sicherheit und Gefahrenabwehr, Einsatzführungsdienst sowie Sachbearbeiter für Katastrophenschutz und Großveranstaltungen bei der Berufsfeuerwehr Bonn. Dozent an der Technischen Hochschule Köln im Bereich Veranstaltungssicherheit, Gastreferent an der Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Koordinierungsexperte (HLC) im Katastrophenschutzverfahren der Europäischen Union.

Jens Groskopf, geb. 1975, Rettungsingenieur (B.Eng.), Inhaber & Geschäftsführer von GROSKOPF Consulting GbR – Ingenieurbüro für Veranstaltungssicherheit in Berlin/Köln; u.a. Sicherheitskoordinator der Internationalen Filmfestspiele Berlin/Berlinale und im Organisationskomitee des Internationalen Deutschen Turnfestes Berlin 2017. Zuvor aktiver Rettungsdienst und Rettungsdienst-Management, operativ-taktische Stabsausbildung (OPT2), zeitw. Dozent an der TH Köln für Rettungsingenieurwesen. Autor diverser Fachpublikationen und Referent Fachvorträge.

Univ.-Prof. Dr. Achim Hecker, geb. 1974, Inhaber des Lehrstuhls für Innovationsmanagement an der Privatuniversität Schloss Seeburg, seit November 2013 Rektor der Privatuniversität mit Studienangebot unter anderem im Bereich Sport- und Eventmanagement. Forschungs-, Lehr- und Beratungsschwerpunkte in den Bereichen Innovations- und Wissensmanagement, Mitarbeiter- und Unternehmensführung sowie Wirtschaftskriminalität und Compliance an verschiedenen Universitäten in Deutschland, Frankreich und Österreich. Zuvor mehrere Jahre in leitender Position bei der Unternehmensberatung McKinsey & Company, dabei Beratung zahlreicher Klienten in verschiedenen Branchen zu strategischen Fragestellungen.

Norbert Honisch, geb. 1957, Studium der Elektrotechnik, Arbeitsschutz und Arbeitspsychologie, seit 1991 eigenes Ingenieurbüro für Medien- und Veranstaltungstechnik. Umfangreiches Dienstleistungsangebot und Erfahrungen bei der Unterstützung (Beratung, Planung, Training) von Branchenunternehmen in der Erstellung von Sicherheitskonzepten, Risikobewertungen, Gefährdungsbeurteilungen sowie Durchführung von Sicherheitsunterweisungen. Hauptkunden aus dem Bereich der freien Veranstaltungsdienstleister und der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Ab 2005 Berufung an die ARD ZDF Medienakademie für die Entwicklung und Durchführung von Arbeitsschutz-Seminaren, zudem Dozent und Prüfer für Veranstaltungsmeister und Rigger an verschiedenen IHK.

Dominique Huber, geb. 1963, Techniker Maschinenbau HF, Head of Safety and Security Schweizer Fussballverband und Swiss Football League SFL, Bern. Verantwortlich für die Sicherheit der Nationalmannschaften und bei Spielen des Schweizer Cups, Betreuung aller Anspruchsgruppen Sicherheit (Vereine, Stadionbetreiber, Zuschauer/Fans, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) beim Spielbetrieb SFL. Vormals Leiter Facility Management St. Jakob-Park Basel, Leiter Sicherheit und Facility Management JVA Kanton Solothurn sowie Ausbildungsverantwortlicher technische Berufe Sandoz Pharma AG.

Torsten Juds, geb. 1966, Dipl. Verwaltungswirt (FH), Polizeidirektor im Hochschuldienst an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster, seit 2015 Leiter des Fachgebietes „Polizeiliches Krisenmanagement“. Mitglied in der Vorschriftenkommission (VK) des Arbeitskreises II „Innere Sicherheit“ der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren. Seit 2005 im Höheren Dienst der Polizei in verschiedenen Führungsfunktionen (Führungskräftetrainer, Stellv. Polizeiinspektionsleiter und Stellv. Abteilungsführer einer Bereitschaftspolizeiabteilung).

Matthias Link, geb. 1988, Ingenieur für Mechatronik, Brandschutzingenieur bei mhd Brandschutz in Konstanz. Erstellung von Brandschutzkonzepten sowie Umsetzung im Rahmen der „Fachbauleitung Brandschutz“. Seit 2013 berufliche Tätigkeit im Vorbeugenden Brandschutz in verschiedenen Bundesländern, vielfältige Erfahrungen bei der Anwendung von Ingenieurmethoden des Brandschutzes (u.a. Personenstromsimulation und Rauchausbreitungsberechnungen). Zuvor wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Fachhochschule Köln (Institut für Rettungsingenieurwesen und Gefahrenabwehr), langjährige Erfahrung in der örtlichen operativen Gefahrenabwehr.

Arndt Malyska, geb. 1962, seit 1992 Geschäftsführer der Hamburger Hochbahn-Wache GmbH (HHW), zuständig für die Sicherheit im gesamten Bereich der Hochbahn. Auf nationaler Ebene Obmann des „UA Security“ des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und auf internationaler Ebene Mitglied der „Security-Commission“ des Weltverbandes der Nahverkehrsunternehmen (Union Internationale Transports Publics/U.I.T.P.). Zudem stv. Vorstandsvorsitzender der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft Norddeutschlands (ASWN).

Dr. Mandy Risch-Kerst, Rechtsanwältin und Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz sowie angehende Fachanwältin für IT-Recht, Gründerin der Kanzleikooperation EVENTLawyers für Kunst-, Musik- und Eventrecht in Berlin. Seit über 10 Jahren rechtliche Begleitung namhafter Veranstalter, Künstler, Unternehmen und Agenturen im Bereich Veranstaltungsorganisation und -sicherheit. Dozentin bzw. Referentin an verschiedenen Universitäten und Fachhochschulen für Bachelor- und Masterstudiengänge im Event-, IT-, Kultur- und Sportmanagement. Autorin des Lehr- und Praxisbuches „Eventrecht kompakt“ sowie der Gesetzessammlung „Event- und Marketingrecht“.

Lucien Schibli, geb. 1986, BSc, Fachmann für Sicherheit und Bewachung mit eidg. Fachausweis, Chief Operations Officer bei der Sicherheitsdienstleistungsfirma Pantex AG, Basel. Dort unter anderem zuständig für den Veranstaltungsschutz von Großveranstaltungen und exklusiven Veranstaltungen sowie Personenschutz. Zuvor Leiter Sicherheit und Facility Management im Fußballstadion St. Jakob-Park in Basel. Swiss Olympic zert. Sicherheitsverantwortlicher im Fußball und Eishockey, zert. Corporate Security Officer, Stabsoffizier VBS.

Daniel Schlatter, Rechtsanwalt und Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik, Event-Security- und Safety Manager (bucks/ibit) und Fachperson für Blitzschutz bei Veranstaltungen. Produktions- und Veranstaltungsleitung, Sicherheits- und Verkehrsmanagement bei Großveranstaltungen mit über 100 000 Teilnehmern. Dozent für Veranstaltungsrecht und Verkehrsmanagement u.a. ibit GmbH, TÜV Süd Akademie, HTWG Konstanz, Donau-Universität Krems.

Peter Surbeck, geb. 1966, Security Manager bei der Féderation Internationale de Football Association (FIFA) in Zürich. Zuvor Leiter Sicherheit beim Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) in Zürich mit Zuständigkeit für die Sicherheit diverser Liegenschaften und Produktionen; stellvertretender Leiter Sicherheit bei der Schweizerischen Nationalbank in Zürich und Leiter Infrastruktur und Sicherheit im größten Postzentrum der Schweiz, der Zürcher Sihlpost.

Christoph Vahlhaus, geb. 1976, Dipl.-Ing. (FH) Bauingenieurwesen, Niederlassungsleiter bzw. geschäftsführender Gesellschafter der Gruner GmbH, Köln. Seit 2013 staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes in Nordrhein-Westfalen, umfangreiche Erfahrungen als Projektleiter bei diversen Sonderbauten. Zuvor Tätigkeiten als Projektleiter bzw. geschäftsführender Gesellschafter bei der Kempen Krause Sachverständigen GmbH und als Projektleiter beim Ingenieurbüro Brandschutzplanung Klingsch GmbH, Frankfurt a.M., Mitglied des Normausschusses VDI 3829 Teil 4 „Brandschutzpläne“.

Diana Weise, geb. 1972, Diplom-Verwaltungswirtin (FH), Beamtin der dritten Qualifikationsebene im Bereich Sicherheit und Ordnung, Kreisverwaltungsreferat (KVR), Landeshauptstadt München.

Inhaltsverzeichnis

A. Einführung und Überblick

1. Der Markt für Versammlungsstätten, Veranstaltungen und Großveranstaltungen

1.1 Vorbemerkung

1.2 Definitionen und Kategorisierung

1.3 Wesentliche Akteure im Veranstaltungsmarkt

1.4 Kennzahlen und Entwicklung des Veranstaltungsmarktes

1.5 Ökonomische Analyse von Veranstaltungen

1.6 Abschließende Betrachtung

2. Übersicht über Entwicklung und aktuellen Stand der Sicherheit für Versammlungsstätten und Veranstaltungen

2.1 Besonderheiten der Sicherheit für Versammlungsstätten und Veranstaltungen

2.2 Die Entwicklung der Sicherheit von Veranstaltungen und Versammlungsstätten

2.3 Aktueller Stand der Veranstaltungssicherheit

3. Rechtliche Sicherheitspflichten und Risikomanagement des Veranstalters

3.1 Vorbemerkung

3.2 Zivilrechtliche Sicherheitspflichten

3.3 Öffentlich-rechtliche Sicherheitspflichten

3.4 Strafrechtliche Folgen bei Verletzung von Sicherheitspflichten

3.5 Risikominimierung durch professionelles Sicherheitsmanagement

3.6 Das Hausrecht als Teil des professionellen Sicherheitsmanagements

B. Grundlagen der Sicherheit für Versammlungsstätten und Veranstaltungen

1. Arbeitsschutz der Mitarbeitenden in Versammlungsstätten und bei Veranstaltungen

1.1 Vorbemerkung

1.2 Sinn und Zweck des Arbeitsschutzes

1.3 Organisation und Grundlagen des Arbeitsschutzes

1.4 Umsetzung des Arbeitsschutzes

2. Brandschutz für Versammlungsstätten und Veranstaltungen

2.1 Vorbemerkung

2.2 Gesetzliche und normative Grundlagen

2.3 Systematik der Brandschutzmaßnahmen

2.4 Baulich-technische Brandschutzmaßnahmen

2.5 Betrieblich-organisatorische Brandschutzmaßnahmen

2.6 Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besuchern

3. Crowd Management und Besucherbetreuung bei Veranstaltungen

3.1 Vorbemerkung

3.2 Rechtsgrundlagen und anerkannte Regeln der Technik

3.3 Wissenschaftliche Erforschung des Crowd Managements

3.4 Erstellung von Crowd Management-Konzepten

3.5 Maßnahmen zur Optimierung des Crowd Managements

3.6 Maßnahmen der Besucherbetreuung

4. Security und Schutz vor vorsätzlichen Angriffen

4.1 Aktuelle Entwicklungen im Bereich Security

4.2 Aufgaben von Sicherheitsdienstleistern

4.3 Rechtliche Grundlagen der Security

4.4 Bedrohungsbilder aus dem Bereich Security

4.5 Sicherheitskonzept für Veranstaltungen aus Sicht Security

4.6 Umsetzung des Sicherheitskonzepts

5. Notfall- und Krisenmanagement für Veranstaltungen

5.1 Notwendigkeit des Notfall- und Krisenmanagements

5.2 Notfallmanagement, Krisenmanagement und Business Continuity Management

5.3 Rechtlicher Regelrahmen und anerkannte Regeln der Technik

5.4 Baulich-technische Maßnahmen des Notfall- und Krisenmanagements

5.5 Organisatorisch-personelle Maßnahmen

C. Spezifische Aspekte der Veranstaltungssicherheit

1. Sicherheit für Sportgroßveranstaltungen

1.1 Sicherheitsrelevante Merkmale von Sportgroßveranstaltungen

1.2 Rechtlicher Regelrahmen und normative Grundlagen

1.3 Sichere Gestaltung von Stadien und Veranstaltungsstätten

1.4 „Good-Hosting“ zur Verhinderung von Ausschreitungen

1.5 Prävention vor Anschlagsszenarien und Terrorismus

1.6 Betrugsdelikte, Spielmanipulationen und Wettbetrug

2. Sicherheit für Konzert- und Kulturveranstaltungen

2.1 Vorbemerkung

2.2 Rechtlicher Rahmen und Genehmigungsverfahren

2.3 Sicherheitskonzepte und Sicherheitspersonal

2.4 Verkehrsplanung und Verkehrsmanagement

2.5 Gestaltungsgrundsätze und Orientierungshilfen zur sicheren Gestaltung von Konzert- und Kulturveranstaltungen

3. Sicherheit für Freizeitparks und Volksfeste

3.1 Vorbemerkung

3.2 Gesetzlicher und normativer Rahmen

3.3 Gefährdungen, Schutzziele, Sicherheitsmaßnahmen

3.4 Sicherheitsmanagement im Betrieb

3.5 Ausgewählte Fallbeispiele

4. Sicherheit für Straßenfeste und Trendveranstaltungen

4.1 Vorbemerkung

4.2 Rechtlicher Regelrahmen und normative Grundlagen

4.3 Besondere Herausforderungen der Sicherheitskonzeption

4.4 Konkrete Sicherheitsmaßnahmen

5. Sicherheit für exklusive und geschlossene Veranstaltungen

5.1 Vorbemerkung

5.2 Spezifische sicherheitsrelevante Merkmale

5.3 Spezifische Gefahren und Schutzziele

5.4 Grundlagen der Sicherheitskonzeption

5.5 Notwendige baulich-technische Sicherheitsmaßnahmen

5.6 Notwendige organisatorisch-personelle Sicherheitsmaßnahmen

D. Veranstaltungssicherheit aus Sicht der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

1. Veranstaltungsbezogene Genehmigungsprozesse

1.1 Vorbemerkung

1.2 Gesetzliche Grundlagen

1.3 Zuständige Behörden

1.4 Münchner Weg: Genehmigungsverfahren mit zentraler Anlaufstelle für alle Veranstalter

1.5 Veranstaltungsbezogenes Sicherheitskonzept

2. Veranstaltungsbezogene Sicherheitsmaßnahmen aus Sicht der Polizei

2.1 Vorbemerkung

2.2 Beschreibung der polizeilichen Handlungsphasen

2.3 Polizeiliche Gefährdungsbewertung

2.4 Die Rolle der Polizei im Genehmigungsverfahren

2.5 Polizeiliche Aufbauorganisation während einer Veranstaltung

2.6 Polizeiliche Einsatzmaßnahmen während einer Veranstaltung

2.7 Einsatzbegleitende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

3. Veranstaltungsbezogene Sicherheitsmaßnahmen aus Sicht der Feuerwehren

3.1 Struktur der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr in Deutschland

3.2 Organisation des Feuerwehrwesens in Deutschland

3.3 Aufgaben von Brandschutzdienststellen und Feuerwehren bei der Planung von Veranstaltungen

3.4 Aufgaben von Feuerwehren bei der Durchführung von Veranstaltungen

3.5 Herausforderungen für Feuerwehren

4. Veranstaltungsbezogene Sicherheitsmaßnahmen aus Sicht des Rettungsdienstes

4.1 Allgemeine Aufgaben des Rettungsdienstes

4.2 Aufgaben von Rettungs- und Sanitätsdienst bei Veranstaltungen

4.3 Vorgehen bei der Planung von Veranstaltungen

4.4 Vorgehen bei der Durchführung von Veranstaltungen

4.5 Herausforderungen für den Rettungs- und Sanitätsdienst

5. Veranstaltungsbezogene Sicherheitsmaßnahmen aus Sicht der öffentlichen Verkehrsbetreiber

5.1 Vorbemerkung

5.2 Sicherheit im ÖPNV

5.3 Rechtliche Grundlagen der Sicherheit im ÖPNV

5.4 Auswirkungen von Großveranstaltungen auf die Sicherheit im ÖPNV

5.5 Antransport der Fahrgäste/Anreisephase

5.6 Sicherheitspersonal und technische Hilfsmittel

5.7 Abtransport der Fahrgäste/Abreisephase

Stichwortverzeichnis

A.

1. Der Markt für Versammlungsstätten, Veranstaltungen und Großveranstaltungen

Univ.-Prof. Dr. Achim Hecker, Rektor, Privatuniversität Schloss Seeburg, Salzburg

1.1 Vorbemerkung

Der Markt für (Groß-)Veranstaltungen ist nicht nur im deutschsprachigen Raum ein Wachstumsmarkt. Die Nachfrage nach Veranstaltungen nimmt, bedingt unter anderem durch die seit Jahrzehnten zurückgehende Arbeitszeit, das parallel steigende verfügbare Einkommen sowie sich wandelnde Arbeits- und Lebensentwürfe kontinuierlich zu: Allein zwischen 2006 und 2015 stieg die Anzahl von Veranstaltungsteilnehmern in Deutschland um über 100 Millionen von 291 Millionen Besuchern (2006) auf 393 Millionen Besucher (2015).1 Allerdings ist der Veranstaltungsmarkt äußerst heterogen und komplex strukturiert. Dabei spielt zum einen der schillernde und facettenreiche Charakter des Veranstaltungsbegriffs eine wesentliche Rolle, der unterschiedliche Interpretationen und vielfältige Formen und Varianten vereint. Zum anderen liegt dies an einer Vielzahl häufig nicht klar abgegrenzter Akteure mit unterschiedlichen Interessen und Voraussetzungen sowie vielfältigen Formen der Veranstaltungsorganisation und Zusammenarbeit. Schließlich weist der Markt eine nicht unerhebliche Dynamik auf, die u.a. in schnellen und heterogenen Entwicklungen einzelner Marktsegmente (oder sogar Teilsegmente) ihren Ausdruck findet.

Diese sich permanent wandelnden Eigenschaften, Besonderheiten und Organisationsformen des Veranstaltungsmarkts haben immer direkte und indirekte Auswirkungen auf die Veranstaltungssicherheit.2 Die Veranstaltungsinhalte, Angebots- und Nachfragefaktoren hinsichtlich des Zielpublikums sowie vor allem die wirtschaftlichen Interessen bzw. Zwänge der in die Veranstaltungsorganisation eingebundenen Parteien sind bedeutsame Einflussfaktoren für alle im Bereich der Veranstaltungssicherheit tätigen Verantwortlichen, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Ein gewisses Verständnis der verschiedenen definitorischen Konzepte hinsichtlich des Veranstaltungsmarktes, der wesentlichen Marktsegmente und ihrer Entwicklungen sowie der zentralen Akteure und ihrer Bedürfnisse ist daher hilfreich, um Verhaltensweisen, Organisationsmuster und etwaige Auswirkungen auf die Veranstaltungssicherheit angemessen verstehen und bewerten zu können.

Ziel dieses einführenden Beitrags ist es daher, ein solches Grundverständnis zu schaffen. Zu diesem Zweck werden zunächst wesentliche Begrifflichkeiten eingeführt, charakteristische Merkmale von Veranstaltungen, Großveranstaltungen und Versammlungsstätten herausgearbeitet und diese in einer für das vorliegende Handbuch dienlichen Form typologisiert. Im Anschluss erfolgt eine überblickartige Betrachtung des Veranstaltungsmarktes und der dort agierenden Akteure, welche wiederum um eine Darstellung des aktuellen Marktgeschehens ergänzt wird. Kernstück des Beitrags stellt die ökonomische Analyse des Veranstaltungsmarktes, der Interessen und wirtschaftlichen Zwänge der beteiligten Akteure dar. Dadurch soll dem Leser ermöglicht werden, die Handlungen seiner in der Regel unternehmerisch handelnden (Geschäfts-)Partner sowie daraus resultierende Auswirkungen auf Sicherheitskonzepte unterschiedlicher Veranstaltungsarten sowie auf die Zusammenarbeit mit Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben besser einschätzen zu können.

1.2 Definitionen und Kategorisierung

1.2.1 Veranstaltungen

Aufgrund der eingangs skizzierten Mehrdeutigkeit und Heterogenität des Begriffs Veranstaltung ist zur ersten Näherung eine allgemeingültige Definition notwendig. Diese bietet Rück im Gabler Wirtschaftslexikon an. Demnach versteht man unter einer Veranstaltung ein „organisiertes, zweckbestimmtes, zeitlich begrenztes Ereignis, an dem eine Gruppe von Menschen vor Ort und/oder über Medien teilnimmt“.3 Als organisiertes Ereignis erfordert eine Veranstaltung einen geplanten Ablauf, als zweckbestimmtes Ereignis hat sie in der Regel ein definiertes Ziel und eine thematische oder inhaltliche Bindung. Als zeitlich begrenztes Ereignis lässt sich ihr ein eindeutiger Start- und Endzeitpunkt zuordnen. Veranstaltungen richten sich stets an eine Gruppe von Menschen als Veranstaltungsteilnehmer, die durch die inszenierten Inhalte kommunikativ erreicht und in der Regel multisensorisch angesprochen werden. Schließlich sind Veranstaltungen durch einen Ort definiert, an dem sie stattfinden bzw. durch mediale Kanäle, mit Hilfe derer sie übertragen werden.4

1.2.2 Großveranstaltungen

Für verschiedene Belange, insbesondere aber auch für die Sicherheitskonzeption, ist die Unterscheidung zwischen „normalen“ und sog. Großveranstaltungen relevant. Letztere definiert der „Orientierungsrahmen des Ministeriums für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen für die kommunale Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung von Großveranstaltungen im Freien“ wie folgt:5

„Großveranstaltungen im Sinne dieses Orientierungsrahmens sind Veranstaltungen,

zu denen täglich mehr als 100.000 Besucher erwartet werden, oder

bei denen die Zahl der zeitgleich erwarteten Besucher ein Drittel der Einwohner der Kommune übersteigt und sich erwartungsgemäß mindestens 5.000 Besucher zeitgleich auf dem Veranstaltungsgelände befinden, oder

die über ein erhöhtes Gefährdungspotenzial verfügen.“

Allein die drei sehr unterschiedlichen Zuordnungskriterien verdeutlichen bereits, dass eine allgemeingültige Definition von Großveranstaltungen nicht gelingen kann. Der Leitfaden Veranstaltungssicherheit der Landeshauptstadt München hält dementsprechend ebenfalls fest, dass eine Großveranstaltung nicht alleine durch die erwartete Besucher- oder Teilnehmerzahl definiert ist, sondern die Gesamtumstände der Veranstaltung und am Veranstaltungsort zu berücksichtigen sind.6 Die oben genannten Merkmale können dabei jedoch als allgemein anerkannte Orientierungsgröße dienen.

1.2.3 Kategorisierung unterschiedlicher Veranstaltungen

Die beschriebene Uneinheitlichkeit des Veranstaltungsmarktes erfordert offensichtlich eine Kategorisierung unterschiedlicher Arten von Veranstaltungen, um anhand ihrer Merkmale systematisch verschiedene Veranstaltungstypen zu unterscheiden. So lassen sich etwa hinsichtlich der Zweckbestimmung zunächst kommerzielle von nicht-kommerziellen Veranstaltungen differenzieren.7 Für eine genauere Differenzierung, insbesondere hinsichtlich resultierender Sicherheitsprobleme, ist eine derartige Unterscheidung jedoch wenig hilfreich, da beide Veranstaltungsformen in sehr unterschiedlicher Ausprägung stattfinden können. Daher müssen Veranstaltungen neben dieser groben Unterscheidung nach dem Formalzweck weitergehend nach der thematischen und inhaltlichen Bindung unterschieden werden. Hierzu liegen verschiedene Kategorisierungen und Abgrenzungen vor. Darauf aufbauend können für das vorliegende Handbuch folgende Veranstaltungsarten mit in der Regel auch variierenden Sicherheitsproblemen unterschieden werden:

Sportveranstaltungen:

Sport(groß)veranstaltungen ermöglichen den Besuch (

z.B.

Fußballspiel einer professionellen Liga) von oder die aktive Teilnahme (

z.B.

Marathonlauf in einer Großstadt) an sportlichen Wettkämpfen. Sie sind insbesondere im Bereich der Mannschaftssportarten durch ein hohes Aktivierungspotential bei (rivalisierenden) Fangruppierungen gekennzeichnet.

Konzert- und Kulturveranstaltungen:

Konzert- und Kulturveranstaltungen umfassen eine große Bandbreite unterschiedlicher Darbietungen. Sie sind im Bereich der besonders sicherheitsrelevanten Veranstaltungen insbesondere durch ein großes Besucherinteresse, ein junges, erlebnisorientiertes Publikum und/oder hohes politisches, gesellschaftliches oder religiöses Aktivierungspotential gekennzeichnet.

8

Freizeitparks und Volksfeste:

Freizeitparks und Volksfeste sind durch die zeitlich begrenzt (Volksfeste) oder dauerhaft (Freizeitparks) zur Verfügung gestellten Fahrgeschäfte, Festzelte, fliegenden Bauten etc. gekennzeichnet, welche neben den in der Regel hohen Besucherzahlen zusätzliche (technisch bedingte) Gefährdungen mit sich bringen. Sie finden zumeist auf klar umgrenzten Festgeländen oder Parkgrundstücken statt.

Straßenfeste und Trendveranstaltungen:

In Abgrenzung zu den Volksfesten sind Straßenfeste

bzw.

Trendveranstaltungen weniger durch ihre besonders spektakulären fliegenden Bauten gekennzeichnet, sondern weisen einen stark kommunikativen Charakter auf. Zu ihnen gehören

z.B.

Weihnachtsmärkte, Wein- und Schützenfeste, Nachbarschaftsfeste, Kinderfeste etc., die in der Regel im öffentlichen Raum stattfinden und frei zugänglich sind. Neben eher traditionellen Veranstaltungen werden verstärkt Trendveranstaltungen in diesem Bereich angeboten,

z.B.

Streetfood-Märkte, Farb-Festivals oder spaßorientierte Lauf- und Sportveranstaltungen. Hier werfen vor allem die freie Zugänglichkeit und die teilweise hohen, oft sehr schwer abschätzbaren Besucherzahlen zusätzliche Sicherheitsprobleme auf.

Exklusive und geschlossene Veranstaltungen:

Ein Großteil der Veranstaltungen findet als weitestgehend geschlossene oder sogar exklusive Veranstaltungen statt,

z.B.

im geschäftlichen Umfeld oder bei gesellschaftlichen Anlässen. Diese Veranstaltungen mit oft (aber nicht immer) geringeren Teilnehmerzahlen werden hinsichtlich ihrer ökonomischen Bedeutung und ihrer Sicherheitsfragen häufig unterschätzt.

Fast alle (sicherheitstechnisch relevanten) Veranstaltungen lassen sich mehr oder minder trennscharf einer dieser Kategorien zuordnen. Die entsprechende Kategorisierung bildet daher auch die Grundlage für Teil C des Handbuchs („Spezifische Aspekte der Veranstaltungssicherheit“) und findet sich in einschlägigen Statistiken oder Marktanalysen in ähnlicher Form wieder.

1.2.4 Versammlungsstätten

Die vorangegangene Kategorisierung hat gezeigt, dass sich Veranstaltungen in ihrer inhaltlichen Ausrichtung, aber auch dem Veranstaltungsort erheblich unterscheiden können. So lassen sich grundlegend mobile Veranstaltungen (etwa Umzüge oder Laufveranstaltungen) von solchen unterscheiden, die auf einem festen Veranstaltungsgelände stattfinden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nur feste Veranstaltungsgelände, die bestimmten Kriterien genügen, im baurechtlichen Sinne als Versammlungsstätten definiert werden.9 Hierzu gehören10:

Gebäude mit (Versammlungs-)Räumen für mehr als 200 Personen,

Gebäude, die insgesamt mehr als 200 Besucher fassen, wenn die Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben. Auch Anlagen im Freien gehören zu den Versammlungsstätten, wenn deren Besucherbereich jeweils mehr als 1.000 Besucher fasst und zumindest teilweise aus baulichen Anlagen (

z.B.

Umzäunungen) besteht.

Sportstadien, wenn sie mehr als 5.000 Besucher fassen.

Für Versammlungsstätten gelten besondere Regelungen und erhöhte Anforderungen hinsichtlich des Brandschutzes, der Flucht- und Rettungswege, bestimmter Elemente der Gebäudeausstattung sowie des Einsatzes von Fach-, Ordnungs- und Rettungskräften.

1.3 Wesentliche Akteure im Veranstaltungsmarkt

1.3.1 Veranstalter und Betreiber

Als geplantes und organisiertes Ereignis bedarf jede Veranstaltung einer natürlichen (oder juristischen) Person, die die Veranstaltung plant und durchführt und dabei die organisatorische Verantwortung übernimmt.11 Dies ist der Veranstalter. Gemäß einschlägiger Definition12 ist Veranstalter,

„wer das wirtschaftliche Risiko für die Veranstaltung trägt, und/oder

die Letztentscheidungsbefugnis hat, und/oder

wesentliche Entscheidungen treffen kann, und/oder

nach außen als Veranstalter auftritt.“

Dementsprechend ist der Veranstalter grundsätzlich auch für die Sicherheit der Veranstaltung, die Einhaltung aller geltenden Vorschriften und die Auswahl der notwendigen Dienstleister verantwortlich. In der Regel tritt der Veranstalter als Vertragspartner der zahlenden Gäste sowie aller anderen Teilnehmer, Dienstleister, Lieferanten und allenfalls auch des Betreibers einer Versammlungsstätte auf. Festzuhalten ist dabei der erste Punkt der obigen Definition, wonach der Veranstalter das unternehmerische Risiko für die Veranstaltung trägt. Dies bestimmt in der Regel sein Handeln zu einem nicht unerheblichen Teil. Häufig treten zudem mehrere Veranstalter auf, die unterschiedliche Programmteile organisieren oder räumlich getrennte Teilflächen bespielen. Auch sind hierarchische Veranstalterkonstellationen gängig, bei denen der Generalveranstalter einer Veranstaltungsreihe (z.B. ein Tourneeveranstalter, Künstlermanager oder Verband) untergeordnete lokale Veranstalter als ausführende Agenten mit der Organisation einzelner Veranstaltungen beauftragt und dabei ein Teil der Gewinn- und Verlustmöglichkeiten delegiert wird.

Ergänzend tritt bei baulichen Anlagen bzw. Versammlungsstätten der Betreiber auf. Dieser kann selbst als Veranstalter tätig werden oder aber seine Versammlungsstätte einem Veranstalter zur Verfügung stellen. Gemäß § 38 MVStättVO ist der Betreiber grundsätzlich für die Sicherheit einer Veranstaltung in seiner Versammlungsstätte verantwortlich, wobei er diesbezügliche Verpflichtungen, nicht jedoch die grundsätzliche Verantwortung an den Veranstalter oder einen sog. Veranstaltungsleiter übertragen kann. Sofern es sich beim Betreiber und Veranstalter nicht um dieselbe (juristische) Person handelt, ist allenfalls von unterschiedlichen wirtschaftlichen Interessen und verteilten Risiken auszugehen. Dies gilt umso mehr, wenn mehrere Veranstalter in den vorgenannten Konstellationen tätig sind. Für die direkt Beteiligten ist daher eine klare und transparente Regelung aller (sicherheitsrelevanten) Fragen unabdingbar. Auch Außenstehende (Dienstleister, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) sollten sich im Vorfeld einer Veranstaltung detailliert über die jeweiligen Zuständigkeiten, Rechte und Pflichte informieren.

1.3.2 Weitere Teilnehmer und ihre Vertreter

Der Veranstaltungsmarkt ist durch eine sehr arbeitsteilige Struktur gekennzeichnet. Der Veranstalter steht daher im Zentrum unterschiedlicher vertraglicher Regelungen, aus denen für ihn finanzielle und haftungsrechtliche Risiken resultieren. Einerseits muss er in vielen Marktsegmenten die Teilnehmer (d.h. Künstler, Sportler etc.) vertraglich zur Teilnahme verpflichten und entlohnen, andererseits beauftragt und bezahlt er Dienstleister (Sicherheit, Reinigung, Marketing-Agenturen etc.) oder veräußert Rechte (z.B. Sponsoring- und Werberechte, Verpachtung der Gastronomie). Je nach Verhältnis zum Betreiber mietet er auch die Veranstaltungs- bzw. Versammlungsstätte an.

Auch hier sind Schnittstellen nicht immer trennscharf definiert; in der Praxis treten Veranstalter häufig gleichzeitig als Künstleragenten, Dienstleister oder Sponsor auf. Im umgekehrten Fall können diese Parteien je nach Außenauftritt auch als Veranstalter gelten – mit allen daraus resultierenden Rechten und Pflichten. Klare vertragliche Regelungen sowie eine eindeutige Definition, wer für welche Sicherheitsaspekte zuständig ist (z.B. hinsichtlich des Personenschutzes eines besonders gefährdeten Künstlers bei einer Veranstaltung) sind daher wiederum unabdingbar.

1.3.3 Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

Auf Seiten der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sind ebenfalls unterschiedliche Akteure im Rahmen einer Veranstaltung tätig. Diese sollen hier der Vollständigkeit halber erwähnt werden, eine detaillierte Darstellung findet sich in Teil D des Handbuchs.

1.4 Kennzahlen und Entwicklung des Veranstaltungsmarktes

1.4.1 Allgemeine Kennzahlen und Entwicklung

Der Veranstaltungsmarkt ist, wie bereits erwähnt, seit geraumer Zeit ein Wachstumsmarkt von mittlerweile erheblicher ökonomischer Bedeutung. Dies lässt sich an folgenden Kennzahlen aus dem eingangs zitierten Meeting- und EventBarometer verdeutlichen:13

Im Jahr 2015 besuchten

393 Millionen Besucher

Veranstaltungen in Deutschland, wobei in den letzten 10 Jahren erhebliche Steigerungen erzielt worden sind.

Die Zahl der jährlichen Veranstaltungen ist seit 10 Jahren leicht zunehmend und lag im Jahr 2015 bei

3.06 Millionen

.

Die Zahl der

Veranstaltungsstätten

in Deutschland liegt bei über mehr als

7.000

.

Generell zeigen sich ähnliche Entwicklungen im globalen Veranstaltungsmarkt in allen Marktsegmenten, wobei auch die weitere zukünftige Entwicklung optimistisch eingeschätzt wird: Aktuell gehen 60 % der Veranstalter in Deutschland von einer weiterhin positiven Entwicklung des Veranstaltungsmarktes aus, fast 90 % von einer mindestens gleichbleibenden Entwicklung.14 Die Situation in den einzelnen Marktsegmenten ist nachfolgend überblickartig dargestellt, wobei zur grundsätzlichen Orientierung vor allem auf längerfristige, allgemeine Entwicklungen eingegangen wird.

1.4.2 Sportveranstaltungen

Sportveranstaltungen sind, betrachtet man die wiederkehrend stattfindenden Ligabetriebe in den beliebten Sportarten Fußball, Eishockey und Handball, die hinsichtlich Zuschauerinteresse größten Veranstaltungen in Europa.15 Der Umsatz im Markt für Sportveranstaltungen allein in Deutschland wird für das Jahr 2016 auf 253 Millionen EUR geschätzt, bis zum Jahr 2020 wird eine Steigerung auf 415 Millionen EUR erwartet.16 Weltweit wird davon ausgegangen, dass der Umsatz allein mit Sport-Events in den nächsten Jahren etwa 90 Milliarden USD pro Jahr betragen wird.17 Interessant ist dabei, dass im Bereich der Sportveranstaltungen alle (sportlich attraktiven) Veranstaltungen zu profitieren scheinen und es nicht – wie in anderen Marktsegmenten – teilweise gegenläufige Trends gibt. Aufgrund der mehrheitlich in organisierten Liga- oder Turnierbetrieben stattfindenden Veranstaltungen ist bei Sportveranstaltungen zudem von einem hohen Professionalisierungsgrad auszugehen.

1.4.3 Konzert- und Kulturveranstaltungen

Mit einem Umsatz von 1.133 Millionen EUR im Markt für Kultur- und Musikveranstaltungen im Jahr 2016 (Deutschland) übersteigt das Marktvolumen jenes der Sportveranstaltungen zwar deutlich, verteilt sich jedoch auf eine deutlich größere Anzahl an (kleinen und mittleren) Veranstaltungen. Auch das prognostizierte Wachstum des Marktes bis zum Jahr 2020 auf 1.664 Millionen EUR fällt etwas geringer aus.18 Während alle Formen von Live-Musik mit Rock- und Pop-Bands sowie Musicals zu den mit Abstand beliebtesten Arten von Veranstaltungen in Deutschland gehören,19 sind andere kulturelle Veranstaltungen oder auch klassische Tanzlokale bzw. Discotheken hingegen offensichtlich deutlich weniger attraktiv.20

Generell lässt sich beobachten, dass in diesem Marktsegment aufgrund der vielen Marktteilnehmer, der oft kurzfristigen Halbwertszeit von Geschäftsmodellen, Trends und Popularität der Künstler sowie des weiter zunehmenden Angebots – oft stellen Veranstaltungen für viele Künstler in Zeiten der Digitalisierung eine wesentliche Einnahmequelle dar – ein hoher wirtschaftlicher Druck herrscht. In Verbindung mit den niedrigen Markteintrittsbarrieren ist dies unter Sicherheitsaspekten kritisch zu beurteilen.

1.4.4 Freizeitparks, Volks- und Straßenfeste

Da sich die Teilmärkte Freizeitparks und Volksfestebzw.Straßenfeste und vergleichbare Trendveranstaltungen statistisch nicht eindeutig abgrenzen lassen, wird dieses Marktsegment gemeinsam betrachtet. Große Volksfeste, Public Viewings oder Schützenfeste erfreuen sich in Deutschland gemäß einer entsprechenden Umfrage aus dem Jahr 2016 einer großen bis sehr großen Beliebtheit.21

Detailliertere, jedoch nicht repräsentative Medienauswertungen legen allerdings nahe, dass sich gerade bei eher traditionelleren Veranstaltungen (Volks- und Schützenfeste) oder den anlässlich der Fußball-Europameisterschaft 2016 weniger stark besuchten Public Viewings gewisse Sättigungseffekte ergeben. Trendveranstaltungen, wie insbesondere Streetfood-Märkte oder Farb-Festivals, stellen hingegen (zumindest kurzzeitig) Publikumsmagnete dar, deren mittel- bis langfristige Erfolgsaussichten aber vorsichtig beurteilt werden sollten. Im Bereich der Vergnügungs- und Themenparks ist dagegen eine Konsolidierung auf hohem Niveau zu beobachten: Sowohl die Besucherzahlen als auch die Anzahl der Parks sind in Deutschland in den letzten Jahren weitestgehend stabil mit leicht rückläufiger Tendenz.22

1.4.5 Geschlossene und exklusive Veranstaltungen

Weit über die Hälfte der in Deutschland jährlich stattfindenden Veranstaltungen stellen geschlossene und/oder exklusive Veranstaltungen im geschäftlichen oder gesellschaftlichen Umfeld dar.23 Auch wenn man die hier stark repräsentierten Seminare und Tagungen vernachlässigt, entfällt auf diese Veranstaltungen offensichtlich ein nicht unerheblicher und stetig wachsender Teil des gesamten Veranstaltungsmarktes. Berücksichtigt man zudem, dass auch in allen anderen Marktsegmenten (verstärkt) besonders exklusive Zuschauerbereiche zur Verfügung gestellt werden, wird die besondere Bedeutung dieser Veranstaltungen bzw. Veranstaltungsbereiche und der mit ihnen verbundenen Sicherheitsprobleme deutlich.

1.5 Ökonomische Analyse von Veranstaltungen

1.5.1 Grundlegende Bemerkungen

Die einführende Charakterisierung des Veranstaltungsmarktens bietet die Grundlage für eine tiefergehende Analyse der Zwänge und Interessen der beteiligten Akteure sowie daraus resultierender Verhaltensmuster. Mithilfe der „ökonomischen Theorie“ sollen dabei folgende Problembereiche untersucht werden:

Veranstaltungen und Veranstaltungssicherheit als

Vertrauensgut

,

Interessenskonflikte

zwischen Veranstaltern und Betreibern und

Interessenskonflikte

zwischen Veranstaltern und Dienstleistern.

An die Darstellung und Analyse dieser Problemfelder schließen sich Handlungsempfehlungen für Verantwortungsträger im Bereich der Veranstaltungssicherheit an.

1.5.2 Veranstaltungen und Veranstaltungssicherheit als Vertrauensgut

Aus informationsökonomischer Perspektive lassen sich verschiedene Arten von Gütern (Waren, Dienstleistungen etc.) danach unterscheiden, wie Informationen über die Guteigenschaften zwischen Anbieter und Nachfrager verteilt sind bzw. welche Möglichkeiten der Nachfrager (Konsument) hat, qualitätsrelevante Eigenschaften zu beurteilen. Dabei wird grob unterschieden zwischen:24

Suchgütern:

Güter, deren Qualitätseigenschaften durch entsprechende Such- und Recherche-Aktivitäten schon vor dem Kauf

bzw.

Konsum festgestellt werden können;

Erfahrungsgütern:

Güter, deren Qualitätseigenschaften erst nach vollzogenem Kauf

bzw.

Konsum festgestellt werden können;

Vertrauensgütern:

Güter, deren Qualitätseigenschaften selbst nach dem Kauf

bzw.

Konsum durch den Nachfrager nicht sicher feststellbar sind.

Aus Sicht des Teilnehmers haben Veranstaltungen den Charakter eines Erfahrungsgutes, die Veranstaltungssicherheit gar den Charakter eines Vertrauensgutes. Während Konsumenten bei vielen Gütern deren Qualitätseigenschaften durch entsprechende Such- und Recherche-Aktivitäten schon vor dem Kauf feststellen können (so beispielsweise bei einer CD mit einem aufgezeichneten Konzert durch Hörproben), ist dies bei Veranstaltungen in der Regel nicht möglich. Erst während der Veranstaltungsteilnahme kann der Konsument die Qualität wirklich überprüfen. Dann ist der Kauf aber bereits vollzogen und nicht mehr wandelbar. Dies eröffnet dem Veranstalter Spielräume zu nachvertraglichem Opportunismus (sog. „moral hazard“), d.h. bei den Investitionen in die Veranstaltungsqualität zu sparen, ohne die Verkaufschancen zu reduzieren, und damit seine Erträge zu erhöhen.25 In verschärfter Form ergeben sich „moral hazard“-Probleme bei der Veranstaltungssicherheit. Bei dieser handelt es sich im Gegensatz zur generellen Veranstaltungsqualität nicht um ein Erfahrungs-, sondern ein Vertrauensgut. Denn der Teilnehmer einer Konzert- oder Sportveranstaltung ist selbst während der Teilnahme kaum in der Lage festzustellen, ob die relevanten Sicherheitsvorschriften eingehalten und alle erforderlichen technischen und organisatorischen Vorkehrungen zur Gewährleistung der Veranstaltungssicherheit getroffen wurden. Diese noch größere Informationsasymmetrie zwischen Veranstalter und Veranstaltungsteilnehmer verschärft die Gefahr des opportunistischen Handelns seitens des Veranstalters im Sinne einer Unterinvestition in die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen. Selbst wenn ein Veranstalter bei den Sicherheitsvorkehrungen spart, führt dies auf Grund glücklicher Umstände häufig nicht zum Schadensfall und wird von den Veranstaltungsteilnehmern entsprechend nicht bemerkt. Somit können diese auch keine Rückschlüsse hinsichtlich der Zuverlässigkeit des Veranstalters und der Sicherheit künftiger von ihm organisierter Veranstaltungen ziehen – bis es irgendwann tatsächlich zu einem Ereignis kommt. Selbst dann ist jedoch, wie die juristische Aufbereitung des Ereignisses bei der Loveparade 2010 zeigt, ein eindeutiger Nachweis schuldhaften Verhaltens nicht immer zweifelsfrei möglich.

Erschwerend kommt nun hinzu, dass auch andere Rahmenbedingungen der Veranstaltungswirtschaft derartiges Verhalten zumindest in Grundzügen attraktiv erscheinen lassen:

Die

Organisation von Veranstaltungen

, egal ob einmalig oder wiederkehrend, ist mit hohen

Fixkosten

bzw.

sog. „versunkenen“ Kosten verbunden. Der Veranstaltungsort und seine Dekoration, die Instandhaltung sowie Betrieb, die notwendigen Investitionen in Werbemaßnahmen oder Verbrauchsgüter (Getränke, Verpflegung) sowie Personalkosten und Honorare für Teilnehmer (Künstler, Sportler etc.) fallen unabhängig vom Veranstaltungserfolg und zumeist sogar vor Beginn der eigentlichen Veranstaltung an. Der Veranstalter hat daher großes Interesse, diese Kosten von vornherein zu minimieren.

Der

Veranstaltungsmarkt

ist in einigen Teilsegmenten (insbesondere Kultur- und Musikveranstaltungen sowie Trendveranstaltungen) sehr

schnelllebig

. Veranstalter müssen Gewinnchancen rasch ergreifen, Gewinne im zur Verfügung stehenden Zeitfenster abschöpfen und haben nicht immer einen langfristigen Zeithorizont. Dies erhöht möglicherweise die

Risikobereitschaft

bei der Auswahl und Gestaltung von Veranstaltungsorten

bzw.

Veranstaltungskonzepten oder bei der Festlegung der maximal möglichen Besucherzahl.

Betreiber

und

Veranstalter

stehen in einigen Marktsegmenten in einem sich konsolidierenden Marktumfeld unter hohem

Wettbewerbsdruck

, was

z.B.

bei Kultur- und Musikveranstaltungen oder bei Freizeitparks häufig der Fall ist. Veranstalter können hier im Extremfall vor dem Dilemma stehen, dass eine Veranstaltung nur dann noch wirtschaftlich durchgeführt werden kann, wenn entsprechende Einsparungen vorgenommen werden.

Schließlich stehen insbesondere örtliche Veranstalter in einigen Marktsegmenten – Teile des Musikmarkts

bzw.

des Markts für Sportveranstaltungen – Künstlern, Sportlern oder Verbänden gegenüber, die über eine sehr

dominante Verhandlungsposition

verfügen und einen Großteil der erwarteten Veranstaltungserlöse für sich in Anspruch nehmen können. Oft haben aber gerade diese Parteien ein großes Interesse an einer hochqualitativen Veranstaltung, weshalb etwaige Einsparungen zu Lasten von Qualität und Sicherheit durch den Veranstalter dann im Verborgenen durchgeführt werden müssen – einem Sachverhalt, dem sich nachfolgend noch gesondert gewidmet wird.

Mit der Veranstaltungssicherheit befasste Parteien (Geschäftspartner, Dienstleister, Aufsichtsbehörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, interessierte Dritte) sollten daher beim Umgang mit dem Veranstalter bzw. der Analyse der Gefährdungssituation die wirtschaftlichen Interessen des Veranstalters sowie die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Veranstaltungskonzepts adäquat einbeziehen. Zu berücksichtigende Faktoren sind dabei beispielsweise Erfahrung und grundsätzliches Geschäftsmodell des Veranstalters (plant er weitere Veranstaltungen, wirken Reputationsmechanismen etc.?), das vorhandene Haftungskapital (steht es in einem vernünftigen Verhältnis zu den Risiken der Veranstaltung), aber auch die Eignung des avisierten Veranstaltungsortesbzw. die Kostenstrukturen bei der Veranstaltungsdurchführung. Ein seriöses Risikomanagement beginnt dabei mit der Analyse der grundsätzlichen (sicheren) Machbarkeit einer Veranstaltung, bevor die Risikobereitschaft des Veranstalters durch bereits getätigte Vorinvestitionen steigt. Hierbei sind im Interesse der Veranstaltungssicherheit alle beteiligten Parteien gefragt.

1.5.3 Interessenskonflikte zwischen Veranstaltern und Betreibern

Angedeutet wurden schon kurz mögliche Probleme, die aus der mitunter prekären Beziehung zwischen einem oder mehreren Veranstaltern sowie Betreibern von Veranstaltungsstätten resultieren können. Durch Übertragung der sog. „spieltheoretischen Analyse“ auf diese Geschäftsbeziehungen kann relativ einfach verdeutlicht werden, warum notwendige Sicherheitsinvestitionen oft unterbleiben.

Die Grundstruktur der Interessenskonstellation in der Beziehung zwischen Veranstaltern und Betreibern einer Veranstaltungsstätte lässt sich dadurch charakterisieren, dass alle (z.B. Tourneeveranstalter, örtlicher Veranstalter, Betreiber) ein gemeinsames Interesse daran haben, dass die Sicherheit einer Veranstaltung gewährleistet ist. Gleichzeitig besteht aber ein Interessenskonflikt hinsichtlich der Aufteilung der Beiträge und Aufwände für die Veranstaltungssicherheit: Jede Partei profitiert davon, die eigenen Beiträge und Aufwände zu minimieren und an den Investitionen der anderen Partei in die Veranstaltungssicherheit zu partizipieren (sog. „free riding“). Eine solche Interessenskonstellation kann zu erheblichen Kooperationsproblemen führen, da die Veranstalter-Betreiber-Beziehung aus spieltheoretischer Perspektive die Struktur eines Gefangenendilemmas aufweist.26 In der Realität tritt dieses Problem bereits bei vermeintlich einfachen Problemstellungen zutage. So etwa, wenn örtliche Sicherheitsdienstleistungen an einem Veranstaltungsort und die daraus resultierenden Kosten vertraglich geregelt werden müssen oder eben nicht explizit geregelt sind. Je komplexer Organisationsstrukturen, unklarer Zuständigkeiten, intransparente Kosten und Erträge von Maßnahmen sind, desto größer werden auch die möglicherweise zu Sicherheitslücken führenden Kooperationsprobleme: Die Zuständigkeiten für die Sicherheit an Spielorten internationaler Sportgroßveranstaltungen bzw. die aus sicherheitskritischen Vorfällen resultierenden Diskussionen um diese Zuständigkeiten lassen sich gut mit Hilfe der Spieltheorie untersuchen.

Während sich die direkt beteiligten Parteien im ungünstigsten Fall nicht auf eine transparente und leistungsgerechte Verteilung von Investitionen und Risiken einigen können (z.B. aufgrund ungleich verteilter Verhandlungsmacht) oder wollen (um ungeregelte Zuständigkeiten im Innenverhältnis oder bei einem etwaigen Schadensereignis gegenüber Dritten opportunistisch ausnutzen zu können), sind hier wiederum insbesondere Behörden und auch die betroffenen Dienstleister gefragt. Sie müssen im Vorfeld nicht nur Maßnahmen definieren, sondern auch die Zuständigkeiten und somit Kostenfolgen für diese Maßnahmen festlegen. Der bereits zitierte § 38 MVStättVO, der eine schriftliche Vereinbarung der Zuständigkeiten zwischen Veranstalter und Betreiber explizit verlangt, ist hierfür eine gute Grundlage.

1.5.4 Interessenskonflikte zwischen Veranstalter und Dienstleister

Auch der Veranstalter selbst sieht sich mit einer Reihe von Problemen asymmetrischer Informationsverteilung konfrontiert. Dies gilt insbesondere dann, wenn er sich für die Wahrnehmung seiner Aufgaben und Pflichten weiterer Erfüllungsgehilfen bedient (z.B. Beschäftigung von externen Beratern, Beauftragung von örtlichen Veranstaltern, externen Sicherheitsdiensten etc.). Diese Probleme lassen sich mit Hilfe der „Prinzipal-Agenten-Theorie“ analysieren. Diese Theorie ist ein Teilgebiet der Ökonomie, welche die systematische Analyse von Delegations-Beziehungen, bei denen ein Prinzipal (Auftraggeber) einen Agenten (Auftragnehmer) mit einer beliebigen Aufgabe betraut, zum Inhalt hat. Dabei unterscheidet die „Prinzipal-Agenten-Theorie“ zwischen Informationsasymmetrien vor und nach Vertragsabschluss zwischen beiden Parteien.27

Vorvertragliche Informationsasymmetrien beziehen sich in der Regel auf bestimmte, schwer zu beobachtende Eigenschaften (sog. „hidden characteristics“) des Auftragnehmers und seiner Mitarbeiter. Dabei handelt es sich etwa um Fähigkeiten und persönliche Eigenschaften (z.B. den Ausbildungsstand und die persönliche Eignung des Personals eines Sicherheitsdienstleisters). Da der Veranstalter verschiedene Dienstleister hinsichtlich dieser Eigenschaften nur schwer bewerten und unterscheiden kann, haben Anbieter minderer Qualität (also z.B. Anbieter mit schlechter qualifizierten Mitarbeitern), die ihre Leistungen zu geringeren Preisen anbieten können (weil sie selbst nur geringere Löhne zahlen), bessere Chancen auf eine Auftragsvergabe. Langfristig kann das dazu führen, dass qualitativ hochwertige Anbieter einen systematischen Wettbewerbsnachteil haben und aus dem Markt ausscheiden. Diese Form der Negativauslese („adverse selection“) kann dazu führen, dass gerade die qualitativ schlechtesten Anbieter am Markt verbleiben und erfolgreich sind – mit entsprechenden Auswirkungen auf die allgemeine Qualität und Sicherheit von Veranstaltungen.28 Dieser Aspekt wird insbesondere hinsichtlich der Qualität von Sicherheitsdienstleistungen immer wieder kontrovers diskutiert.29

Nachvertragliche Informationsasymmetrien wiederum entstehen dadurch, dass der Veranstalter bestimmte Handlungen (etwa das Niveau der Arbeitsanstrengung) des Auftragnehmers (z.B. örtlicher Veranstalter, Betreiber, Sicherheitsdienst etc.) nicht (vollständig) beobachten kann (sog. „hidden action“). Daraus erwachsen dem Auftragnehmer unbeobachtete Handlungsspielräume, die er opportunistisch, d.h. in seinem persönlichen Interesse, aber entgegen den Interessen des Veranstalters ausnutzen kann. Ein klassisches Beispiel sind Mitarbeiter, deren Arbeitseinsatz nicht durchgängig beobachtet werden kann und die dies ausnutzen, um Arbeitsleistungen zurückzuhalten (z.B. unzulässige Arbeitspausen einlegen).30 In der Konsequenz erfüllt der Auftragnehmer die vom Veranstalter delegierten Aufgaben und Pflichten nicht mit der Sorgfalt, zu der sich der Veranstalter wiederum gegenüber den Teilnehmern der Veranstaltung und anderen Interessensträgern verpflichtet hat. Dies ist aus Sicht des Veranstalters doppelt problematisch: Auf der einen Seite bekommt er für die dem Dienstleister zugesagte Entlohnung eine bloß minderwertige Leistung. Zum anderen bleibt er verantwortlich für die Aufgaben- und Pflichtenerfüllung der von ihm bestellten Auftragnehmer. Denn auch wenn er die unmittelbare Aufgabenerfüllung an einen Erfüllungsgehilfen delegiert hat, so wird er von seiner Haftung nicht gänzlich frei. Der Veranstalter ist nach § 278 BGB für das Verschulden des Erfüllungsgehilfen haftungsrechtlich verantwortlich. Des Weiteren bleibt der Veranstalter für die sachgerechte Auswahl der Auftragnehmer verantwortlich (sog. „Auswahlverschulden“ gem. § 831 BGB). Die sachgerechte Auswahl von Auftragnehmern wird aber wiederum durch die zuvor dargestellte vorvertragliche Informationsasymmetrie erschwert, so dass sich „hidden characteristcs“- und „hidden action“-Probleme in der Regel auch noch gegenseitig verstärken. Ein Veranstalter muss also bei der Auswahl seiner Erfüllungsgehilfen allergrößte Sorgfalt walten lassen. Dem offensichtlichen und aufgrund eigener wirtschaftlicher Zwänge naheliegenden Impuls, den günstigsten Anbieter auszuwählen, sollte daher möglichst widerstanden werden. Aussagekräftige Leistungs- und Ausbildungsnachweise sowie Referenzen aller eingesetzten Dienstleister sind daher wesentlicher Bestandteil des Risikomanagements des Veranstalters und sollten auch von den zuständigen Behörden verlangt werden.

1.6 Abschließende Betrachtung

Der Veranstaltungsmarkt ist ein wachsender, offensichtlich aber auch hart umkämpfter Markt. Großer Nachfrage und hohen Gewinnchancen stehen teilweise immense Verlustrisiken und intransparente Organisationsstrukturen gegenüber, welche Kooperation und Koordination hinsichtlich der Veranstaltungssicherheit erschweren. Ergänzend kommt hinzu, dass viele Geschäftsmodelle bereits von vornherein nicht langfristig ausgelegt sind – ein für die nachhaltige und sichere Leistungserbringung ungünstiges Umfeld. Dass die Gewährleistung der Veranstaltungssicherheit zudem ein, wie die nachfolgenden Beiträge zeigen, sehr anspruchsvolles Feld ist, mag im Nachhinein manches sicherheitskritische Ereignis besser erklären.

An dieser Stelle soll daher nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die Gewährleistung der Veranstaltungssicherheit unter den skizzierten Randbedingungen immer auch erfordert, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Zwänge der geplanten Veranstaltung und ihres Veranstalters zu berücksichtigen. Risikomanagement, nicht nur im finanziellen Sinne, sondern auch im Sinne der Veranstaltungssicherheit beginnt damit, offensichtlich nicht tragfähige, riskante oder unklare Veranstaltungskonzepte zu identifizieren und ihnen eine Absage zu erteilen – bevor die aus ihnen resultierenden Fehlanreize nicht nur zu finanziellen Verlusten führen.

1 Vgl. dazu das „Meeting- und EventBarometer 2016“. Die Studie wird jährlich vom Europäischen Institut für Tagungswirtschaft (EITW) durchgeführt; Initiatoren sind der Europäische Verband der Veranstaltungs-Centren e.V. (EVVC), das GCB German Convention Bureau e.V. und die Deutsche Zentrale für Tourismus e.V. (DZT). Informationen zum aktuellen Meeting- und EventBarometer können auf der Internetseite des GCB (www.gcb.de) abgerufen werden. — 2 Vgl. dazu die Ausführungen zur historischen Entwicklung der Veranstaltungssicherheit im nachfolgenden Beitrag A.2. — 3 Rück in Gabler Wirtschaftslexikon (n.d.), Abruf am 31.08.2016 unter http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/81537/event-veranstaltung-v10.html. — 4 Vgl. ebenda zu einer ausführlichen Definition und Beschreibung. — 5 Vgl. Orientierungsrahmen des Ministeriums für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen für die kommunale Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung von Großveranstaltungen im Freien, Düsseldorf, 15.08.2012, S. 5. — 6 Vgl. Landeshauptstadt München: „Veranstaltungssicherheit – Leitfaden für Feuerwehr, Sicherheitsbehörde und Polizei sowie Veranstalter und deren Sicherheitsdienstleister“, 3. Auflage 2015, S. 16–17. — 7 Vgl. zu dieser Unterscheidung Rück in Gabler Wirtschaftslexikon (n.d.), Abruf am 31.08.2016 unter http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/81537/event-veranstaltung-v10.html. — 8 Es gibt auch Kulturveranstaltungen, auf welche diese Merkmale allesamt nicht zutreffen, z.B. ein klassisches Musikkonzert in einer Kleinstadt. Diese bedürfen in der Regel jedoch auch keiner weitergehenden Sicherheitskonzeption. — 9 Vgl. Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Muster-Versammlungsstättenverordnung – MVStättVO), Fassung Juni 2005 (zuletzt geändert durch Beschluss vom Juli 2014). — 10 Vgl. §§ 1, 2 MVStättVO. — 11 Tritt eine juristische Person als Veranstalter auf, muss diese wiederum eine natürliche Person als vertretungsberechtigten, verantwortlichen Ansprechpartner benennen. — 12 Vgl. Funk in BASiGO (2015), Abruf am 31.08.2016 unter http://www.basigo.de/wiki/index.php5?title=Grundlagen/private_Akteure/Veranstalter&oldid=5865%E2%80%9C. — 13 Vgl. Europäisches Institut für Tagungswirtschaft (EITW): Meeting- und EventBarometer 2016, Frankfurt am Main, 19. April 2016. — 14 Vgl. ebenda. — 15 Vgl. dazu auch die Ausführungen im Beitrag C.1. — 16 Vgl. Statista, Digital Market Outlook: Sportveranstaltungen Deutschland (2015), Abruf am 06.09.2016 unter https://de.statista.com/outlook/272/137/sportveranstaltungen/deutschland#. — 17 Vgl. AT Kearney (2014): „Winning in the business of sports“. — 18 Vgl. Statista, Digital Market Outlook: Musikveranstaltungen Deutschland (2015), Abruf am 06.09.2016 unter https://de.statista.com/outlook/273/137/musikveranstaltungen/deutschland#market-revenue. — 19 Vgl. IfD Allensbach. (n.d.): Beliebteste Arten von Events und Veranstaltungen in Deutschland in den Jahren 2015 und 2016, in Statista – Das Statistik-Portal, Abruf am 06.09.2016 unter http://de.statista.com/statistik/daten/studie/170865/umfrage/beliebteste-arten-von-veranstaltungen/. — 20 Vgl. ebenda bzw. den zusammenfassenden Beitrag von Fründt: „Warum die Großraum-Disko dem Untergang geweiht ist“, Die Welt, 04.07.2015. — 21 Vgl. IfD Allensbach. (n.d.): Beliebteste Arten von Events und Veranstaltungen in Deutschland in den Jahren 2015 und 2016, in Statista – Das Statistik-Portal, Abruf am 6.09.2016 unter http://de.statista.com/statistik/daten/studie/170865/umfrage/beliebteste-arten-von-veranstaltungen/. — 22 Vgl. IfD Allensbach. (n.d.): Anzahl der Personen in Deutschland, die in der Freizeit Freizeitparks besuchen, nach Häufigkeit von 2012 bis 2016 (in Millionen), in Statista – Das Statistik-Portal, Abruf am 06.09.2016 unter http://de.statista.com/statistik/daten/studie/265141/umfrage/haeufigkeit-des-besuchs-von-freizeitparks-in-der-freizeit-in-deutschland/; Statistisches Bundesamt. (n.d.): Anzahl der Vergnügungs- und Themenparks in Deutschland von 2003 bis 2014 in Statista – Das Statistik-Portal, Abruf am 06.09.2016 unter http://de.statista.com/statistik/daten/studie/38371/umfrage/unternehmen-im-schaustellergewerbe-vergnuegungsparks/. — 23 Vgl. German Convention Bureau. (n.d.): Verteilung der Veranstaltungen in Deutschland in den Jahren 2014 und 2015 nach Veranstaltungsart in Statista – Das Statistik-Portal, Abruf am 06.09.2016 unter http://de.statista.com/statistik/daten/studie/159424/umfrage/verteilung-der-veranstaltungen-nach-veranstaltungsart/. — 24 Vgl. z.B. Meffert (2000): Marketing: Grundlagen marktorientierter Unternehmensführung, Wiesbaden. — 25 Vgl. Kräkel (2015): Organisation und Management, Tübingen, sowie Picot/Dietl/Franck (2008): Organisation – eine ökonomische Perspektive, Stuttgart. — 26 Vgl. Bartholomae/Wiens (2016): Spieltheorie: Ein anwendungsorientiertes Lehrbuch, Wiesbaden. — 27 Vgl. Kräkel (2015): Organisation und Management, Tübingen, sowie Picot/Dietl/Franck (2008): Organisation – eine ökonomische Perspektive, Stuttgart. — 28 Vgl. Akerlof (1970): The Market for „Lemons“. In: Quarterly Journal of Economics, 84.Jg., Nr. 3., S. 488–500. — 29 Einen guten Einblick in diese Thematik gibt der Beitrag Jüttner: „Security bei der Loveparade-Katastrophe: Die Bauchentscheidung“, Spiegel Online, 14.07.2011, Abruf am 31.08.2016 unter www.spiegel.de. — 30 Vgl. Kräkel, (2015): Organisation und Management, Tübingen, sowie Picot/Dietl/Franck (2008): Organisation – eine ökonomische Perspektive, Stuttgart.

2. Übersicht über Entwicklung und aktuellen Stand der Sicherheit für Versammlungsstätten und Veranstaltungen

Dr. Stephan Gundel, Gruner Gruppe, Basel

2.1 Besonderheiten der Sicherheit für Versammlungsstätten und Veranstaltungen

2.1.1 Besondere Merkmale der Veranstaltungssicherheit

Die Durchführung sicherer (Groß-)Veranstaltungen ist eine vielschichtige und anspruchsvolle Aufgabe, die sich stark von anderen Betätigungsfeldern der privaten bzw. öffentlichen Sicherheit unterscheidet. Dabei sind die nachfolgend dargestellten, miteinander interagierenden Merkmale ursächlich für viele bisherige sicherheitskritische Ereignisse während Veranstaltungen:

Veranstaltungskonzepte und Versammlungsstätten sowie korrespondierende Bedrohungsbilder

bzw.

Gefährdungen sind äußerst

heterogen

. Veranstaltungssicherheit befasst sich daher immer mit ähnlichen Grundproblemen, weist jedoch viele verschiedene Facetten und Spezifika auf, die oft ein sehr großes und interdisziplinäres Detailwissen erfordern.

Der Veranstaltungsmarkt bildet diese Heterogenität auch in Struktur und Geschäftsmodellen seiner Akteure ab. Veranstalter und Betreiber von Versammlungsstätten sind dabei

starken wirtschaftlichen Zwängen

und hohen ökonomischen Risiken ausgesetzt.

Der Erfolg von Veranstaltungen basiert stark auf den Besucherzahlen. Eine

große Anzahl an Menschen

sowie deren notwendige Betreuung sind daher zentrales Merkmal von Veranstaltungskonzepten und Veranstaltungssicherheit.

Die Heterogenität von Veranstaltungen und ihrer Organisation stellt auch Gesetzgeber sowie Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) vor große Herausforderungen. Dies zeigt sich in einem

unübersichtlichen rechtlichen Regelrahmen

sowie vielfältigen

Schnittstellen zur öffentlichen Sicherheit

.

Sicherheitsverantwortliche für Veranstaltungen und Versammlungsstätten müssen diese, im Folgenden näher zu beleuchtenden kritischen Einflussfaktoren bedenken, wenn sie sich mit der Konzeption der Veranstaltungssicherheit auseinandersetzen.

2.1.2 Heterogenität von Veranstaltungen und Veranstaltungssicherheit

Veranstaltungen, ihre Inhalte und Zielgruppen sowie die mit ihrer Durchführung verbundenen Sicherheitsprobleme sind vielfältig. Die im ländlichen Raum durchgeführten volkstümlichen Veranstaltungen unterscheiden sich beispielsweise hinsichtlich Zielgruppe, Veranstaltungskonzept und notwendiger Logistik genauso von urbanen Open-Air-Konzerten wie internationale Sportgroßveranstaltungen von stark frequentierten Weihnachtsmärkten in touristisch attraktiven Metropolen.

Mit diesen stark differierenden Veranstaltungskonzepten in variierender Umwelt gehen jeweils unterschiedliche Gefährdungen bzw. Bedrohungsbilder sowie Schutzziele hervor. Diese machen regelmäßig eine individuelle Beurteilung und Sicherheitskonzeption für jede Versammlungsstätte bzw. Veranstaltung erforderlich. Auf der anderen Seite müssen die anerkannten Regeln der Technik sowie die Konzepte und Vorgehensweisen der öffentlich-rechtlichen und privaten Sicherheitspartner aus Gründen der Effizienz eine gewisse Allgemeingültigkeit aufweisen. Die verhältnismäßige, angemessene Adaption auf die jeweilige Veranstaltung oder Versammlungsstätte ist daher zentral.

2.1.3 Wirtschaftliches Umfeld der Veranstalter

Wie die vorangegangenen Ausführungen über den Veranstaltungsmarkt zeigen, sind Veranstalter im Vergleich zu anderen Unternehmern mit hohem wirtschaftlichen Druck (hervorgerufen primär durch kurzfristige Geschäftsmodelle und Trends) sowie hohen Fixkosten mit entsprechend starken Gewinnchancen und Verlustrisiken konfrontiert.1

Auch wenn ein stark wettbewerbliches Umfeld nicht zwangsläufig zu geringen Investitionen in die Sicherheit führen muss,2 sprechen doch insbesondere der häufig kurzfristige Zeithorizont von Veranstaltern sowie der bereits grundsätzlich hohe Fixkostenblock für starke Anreize, Investitionen in die Sicherheit auf das notwendige Minimum zu beschränken. Treten dann tatsächlich (unvorhergesehene) sicherheitskritische Ereignisse ein, erscheinen Prävention und Reaktionsmöglichkeiten mangelhaft. Bei vielen Veranstaltungen wirken dabei auch die Vielzahl an beteiligten Parteien mit unterschiedlichen, mitunter jedoch nicht klar abgegrenzten Zuständigkeiten (zum Beispiel Betreiber einer Versammlungsstätte, Veranstalter, technische Produktionsfirma, Sicherheitsfirma, Catering und Service-Dienstleister etc.) erschwerend auf die Gewährleistung der Veranstaltungssicherheit. Die Sicherheit der Veranstaltung muss daher äußerst effizient organisiert sein und mit den gegebenen (beschränkten) Mitteln ein höchstmögliches Maß an Sicherheit generieren.

2.1.4 Der Faktor Mensch im Sicherheitskonzept

Weiteres wesentliches Merkmal der Veranstaltungssicherheit ist die herausgehobene Stellung des Menschen als Gefahrenquelle, Schutzziel und Sicherheitsmaßnahme zugleich. Während Sicherheitskonzepte in vielen Feldern der öffentlichen und privaten Sicherheit menschliche Fehlerquellen bzw. Auswirkungen auf Personen von vornherein verhindern sollen oder der Ersatz personeller Sicherheitsmaßnahmen immer mehr im Vordergrund steht, basiert ein wirtschaftlich erfolgreiches Veranstaltungskonzept praktisch per definitionem auf einem großen Besucherinteresse der angedachten Zielgruppe – mit allen damit verbundenen Sicherheitsproblemen.

Die Berücksichtigung, Planung und Umsetzung von personenbezogenen, sicherheitskritischen Ereignissen – von medizinischen Notfällen über erhöhte Personendichten bis hin zu gewaltsamen Ausschreitungen – nimmt daher eine herausgehobene Stellung im Bereich der Veranstaltungssicherheit ein. Insbesondere Massenphänomene sind dabei durch eine grundsätzliche Vorhersehbarkeit, nach ihrer initialen Entstehung aber stark erschwerten Einflussmöglichkeiten gekennzeichnet. Es handelt sich dabei häufig um sog. „intractable disasters“ bzw. schwer beeinflussbare Ereignisse, die umfassender Präventionsmaßnahmen sowie eines gut vorbereiteten Notfall- und Krisenmanagements bedürfen.3 Hierbei kommt wiederum – auch beim Rückgriff auf moderne technische Hilfsmittel – dem Sicherheitspersonal eine herausgehobene Bedeutung zu, sodass neben der Auswahl und baulich-technischen Gestaltung geeigneter Versammlungs- und Veranstaltungsstätten den organisatorisch-personellen Sicherheitsmaßnahmen die erforderliche Aufmerksamkeit geschenkt werden muss.

2.1.5 Rechtlicher Regelrahmen und Schnittstellen zur öffentlichen Sicherheit

Die besonderen Herausforderungen auf Seiten der Veranstaltung und des Veranstalters treffen schließlich noch auf ähnlich gelagerte Probleme hinsichtlich der anzuwendenden Regelwerke und inhaltlichen Zuständigkeiten bei den Aufsichtsbehörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Während das allgemeine und spezielle Ordnungsrecht und teilweise auch die anerkannten Regeln der Technik viele (Detail-)Aspekte der Veranstaltungssicherheit konkret definieren, sind andere wesentliche Punkte hinsichtlich der sicheren Durchführung von Veranstaltungen bis heute kaum oder nur rudimentär geregelt. Dies betrifft etwa Aspekte des Crowd Managements (also der Besucherführung und des Besuchermanagements) oder der notwendigen Security-Maßnahmen. Hinzu kommt, dass außerhalb der einschlägig erfahrenen Großstädte selten entsprechend ausgewiesene Koordinationsstellen für die Genehmigung von Versammlungsstätten und Großveranstaltungen vorhanden sind. Die umfassende Prüfung sicherheitsrelevanter Genehmigungsvoraussetzungen sowie die intensive Abstimmung mit den öffentlichen BOS (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst) sind im Vorfeld einer Veranstaltung jedoch unabdingbar. Die sachgerechte Planung der Veranstaltungssicherheit bedingt daher vertiefte Kenntnisse des allgemeinen rechtlichen Regelrahmens und der lokalen Zuständigkeiten sowie darauf aufbauend eine einvernehmliche Abstimmung des erarbeiteten Sicherheitskonzepts mit allen involvierten Stellen.

Die beschriebenen Besonderheiten der Sicherheit bei Veranstaltungen erleichtern im ungünstigen Fall die Entstehung gravierender sicherheitskritischer Ereignisse, sofern sie im Vorfeld nicht ausreichend bedacht und durch eine Sicherheitskonzeption aufgefangen werden. Wie im Abschlussbericht der Projektgruppe „Sicherheit bei Großveranstaltungen im Freien“ des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2013 zutreffend festgehalten wird, hat das Loveparade-Unglück vom 24. Juli 2010 „das Thema Sicherheit in den Fokus gerückt und das Überdenken bisheriger Sicherheitsstandards ausgelöst.“4 Allerdings zeigt ein Blick in die Entwicklung der Sicherheit von Veranstaltungen und Versammlungsstätten, dass es bereits lange zuvor Probleme bei der sicheren Durchführung von Veranstaltungen gab, die sich immer wieder auf vergleichbare Sachverhalte zurückführen lassen.

2.2 Die Entwicklung der Sicherheit von Veranstaltungen und Versammlungsstätten

2.2.1 Entwicklungsphasen der Sicherheit bei (Groß-) Veranstaltungen

Die Durchführung von (Groß-)Veranstaltungen und die dafür notwendige Bereitstellung von Veranstaltungs- und Versammlungsstätten ist keinesfalls ein neuartiges Phänomen. Dem römischen Dichter Juvenal, dessen Schaffen im 1. und 2. Jahrhundert zu verorten ist, wird der noch heute verbreitete Ausspruch von „Brot und Spielen“ (panem et circenses) zugeschrieben, mit dem er die offensichtlich schon zu römischer Zeit verbreiteten Zerstreuungsmöglichkeiten durch aufwändige Großveranstaltungen kritisierte.

Das römische Kolosseum, im 1. Jahrhundert nach Christus für über 50.000 Zuschauer errichtet, gilt dementsprechend auch hinsichtlich der vorhandenen Sicherheitseinrichtungen als ein Vorreiter moderner Versammlungsstätten.5 Auch Ereignisse in der Vergangenheit zeigen erstaunliche Parallelitäten zu aktuellen Sicherheitsüberlegungen bei Veranstaltungen: Das tödliche Attentat auf den damaligen US-amerikanischen Präsidenten Abraham Lincoln am 14. April 1865 im Ford’s Theatre in Washington zeigt beispielsweise sowohl die persistente Bedrohung „weicher Ziele“ durch fanatisierte Anhänger jeglichen Couleurs (der Attentäter John Wilkes Booth war glühender Anhänger der Konföderation im damaligen amerikanischen Bürgerkrieg) als auch die besonderen Herausforderungen beim Schutz herausgehobener Personen im Rahmen von Veranstaltungskonzepten. Dass Ereignisse wie bei der Loveparade 2010 nicht grundsätzlich neu sind, verdeutlicht wiederum ein Blick auf das sog. „Bolton Disaster“, bei dem anlässlich eines englischen FA-Cup Spiels zwischen den Bolton Wanderers und Stoke City am 9. März 1946 durch unzureichendes Crowd Management in einer baulich-technisch ungeeigneten Spielstätte 33 Menschen umkamen sowie mehr als 500 zum Teil schwer verletzt wurden.

Selbstverständlich sind diese Beispiele trotz aller Parallelen zur heutigen Sicherheitslage eher von historischem Wert. Betrachtet man die aktuelleren und noch heute nachwirkenden Entwicklungen im Bereich der Veranstaltungssicherheit, bietet sich eine Unterteilung der letzten etwa 50 Jahre in fünf Etappen an:

Woodstock-Festival

1969 als Ausgangspunkt moderner Veranstaltungskonzepte und Veranstaltungssicherheit,

Entwicklung der Veranstaltungssicherheit während der ersten

Kommerzialisierungsphase

der 1970er bis 1990er Jahre,