Soziale Betreuung richtig dokumentieren - Anna Kathrin Holtwiesche - E-Book

Soziale Betreuung richtig dokumentieren E-Book

Anna Kathrin Holtwiesche

0,0

Beschreibung

Die vom MDK geforderte Dokumentation in der sozialen Betreuung nimmt v.a. das Wohlbefinden der Kunden in den Blick. Doch: Das Wohlbefinden eines Bewohners kann oft nur aus dessen Verhalten interpretiert werden. Doch diese Dokumentation ist schwierig. Deshalb häufen sich die Mängelrügen des MDK in Sachen „Dokumentation sozialer Betreuung“. Betreuungskräfte verwechseln Beobachtung und Interpretation, vergessen den Faktor „Wohlbefinden“ komplett und allzu oft passt eine gekaufte „Formulierungshilfe“ nicht auf den individuellen Fall (die Gruppe/den Einzelkunden). Kein Wunder, dass der MDK den Einsatz von Beobachtungsinstrumenten empfiehlt (H.I.L.D.E oder DCM) – doch die sind schwer zu lernen und häufig sehr umfangreich. Das Dokumentationsinstrument DI-ABBA dagegen ist einfach zu erlernen, besteht aus lediglich vier Elementen: 1. Angebot, 2. Beobachtung, 3. Bewertung, 4. Aktion und kann sofort eingesetzt werden. Jedes Angebot in der sozialen Betreuung wird automatisch hinsichtlich seiner Qualität („wird Wohlbefinden beim Kunden erreicht?“) geprüft, bewertet und ggfs. verbessert. Die Dokumentation selbst fällt leichter, die Dokumentationsqualität erhöht sich und die Prüfkriterien des MDK werden spielend leicht erfüllt. Und: Das Wohlbefinden der Klienten steigt!

Sie lesen das E-Book in den Legimi-Apps auf:

Android
iOS
von Legimi
zertifizierten E-Readern

Seitenzahl: 151

Das E-Book (TTS) können Sie hören im Abo „Legimi Premium” in Legimi-Apps auf:

Android
iOS
Bewertungen
0,0
0
0
0
0
0
Mehr Informationen
Mehr Informationen
Legimi prüft nicht, ob Rezensionen von Nutzern stammen, die den betreffenden Titel tatsächlich gekauft oder gelesen/gehört haben. Wir entfernen aber gefälschte Rezensionen.



Anna Kathrin Holtwiesche

Soziale Betreuung richtig dokumentieren

Das Dokumentationsinstrument DI-ABBA

schlütersche

Mit DI-ABBA können Sie genau das dokumentieren, was Sie sollen: Ihr Angebot und seine Wirkung auf das (Wohl-)Befinden eines Bewohners.

pflegebrief – die schnelle Information zwischendurch Anmeldung zum Newsletter unter www.pflegen-online.de

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.ddb.de abrufbar.

ISBN 978-3-89993-960-6 (Print)

ISBN 978-3-8426-8925-1 (PDF)

ISBN 978-3-8426-8926-8 (EPUB)

© 2018 Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Hans-Böckler-Allee 7, 30173 Hannover

Alle Rechte vorbehalten. Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der gesetzlich geregelten Fälle muss vom Verlag schriftlich genehmigt werden. Alle Angaben erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie des Autoren und des Verlages. Für Änderungen und Fehler, die trotz der sorgfältigen Überprüfung aller Angaben nicht völlig auszuschließen sind, kann keinerlei Verantwortung oder Haftung übernommen werden. Die im Folgenden verwendeten Personen- und Berufsbezeichnungen stehen immer gleichwertig für beide Geschlechter, auch wenn sie nur in einer Form benannt sind. Ein Markenzeichen kann warenrechtlich geschützt sein, ohne dass dieses besonders gekennzeichnet wurde.

Reihengestaltung:

Groothuis, Lohfert, Consorten, Hamburg

Umschlaggestaltung:

Kerker + Baum, Büro für Gestaltung GbR, Hannover

Titelbild:

Kzenon – stock.adobe.com

INHALT

Vorwort

1Einleitung

1.1Ziele der Sozialen Betreuung

1.2Dokumentieren Sie einfach – mit DI-ABBA

2Unverzichtbar für die Altenhilfe: Soziale Betreuung

2.1Wichtig für Ihre Arbeit: § 43b SGB XI

2.2Betreuungskraft: empathisch, kommunikativ und kreativ

2.2.1Empathie: Erkennen Sie Bedürfnisse und schätzen Sie sie ein

2.2.2Kommunikationsfähigkeit: Sagen und schreiben Sie, was Sie erleben

2.2.3Kreativität: Setzen Sie immer wieder neue Impulse

3Dokumentation – die Grundlagen

3.1Anforderungen an die Dokumentation

3.2Dokumentation der Sozialen Betreuung

3.2.1Dokumentation der Betreuung von demenziell veränderten Menschen

3.3Dokumentation – mehr als ein Beweismittel

3.4Basis der Dokumentation: Pflegesysteme

3.4.1»Aktivitäten (und Beziehungen) und existenzielle Erfahrungen des Lebens«

3.4.2Das Strukturmodell mit der SIS®

3.5Begutachtungsinstrument (NBI)

3.6Wer dokumentiert was?

3.7Dokumentation der Sozialen Betreuung – Kriterien

3.7.1Erfassung von Lebensqualität: DCM & H.I.L.DE.

3.7.2Was ist eigentlich »Wohlbefinden«?

3.8Warum ist die Biografie eines Menschen so wichtig?

3.9Methoden und Dokumentation

4DI-ABBA – leicht und übersichtlich dokumentieren

4.1Soziale Betreuung als Prozess

4.2DI-ABBA als Nachweis von Lebensqualität und Angebotsplanung

4.2.1DI-ABBA: analog und digital

4.3DI-ABBA – die vier Bestandteile

4.3.1A wie Angebot

4.3.2B wie Beobachtung

4.3.3B wie Bewertung

4.3.4A wie Aktion

4.4Vorteile von DI-ABBA: Qualität, Inhalte und Verbindungen

4.5DI-ABBA in der Praxis

4.5.1DI-ABBA und die allgemeinen Leistungen zur Betreuung

4.5.2DI-ABBA und die Betreuung von Menschen mit Demenz

4.6Berichteblatt – Ressource für Ihre Dokumentation mit DI-ABBA

5Praxistipps für den Umgang mit DI-ABBA

5.1Worauf Sie bei »Angebot« achten sollten

5.2Worauf Sie bei »Beobachtung« achten sollten

5.3Worauf Sie bei »Bewertung« achten sollten

5.4Worauf Sie bei »Aktion« achten sollten

5.5Dokumentieren Sie mit fest vereinbarten Begriffen

5.5.1Formulierungshilfen

5.6Treffen und deuten Sie Aussagen richtig

6DI-ABBA – wissenschaftliche Basis.

6.1Deming-Kreis und PDCA-Zyklus: Denken Sie in Prozessen

6.1.1PDCA und DI-ABBA

6.2Gewaltfreie Kommunikation: Kommunizieren Sie wertfrei

6.3Kybernetik: Was Sie über das Beobachten wissen sollten

6.3.1Kybernetik erster Ordnung

6.3.2Kybernetik zweiter Ordnung – der Beobachter als Teil des Systems

6.4Hermeneutik: Was Sie über Interpretation und Deutung wissen sollten

Literatur

Register

VORWORT

Die Dokumentation in der Sozialen Betreuung ist keine leichte Aufgabe. Neben den Maßnahmen an sich geht es auch darum, deren Akzeptanz bei den Bewohnern zu protokollieren. Dabei treffen Sie auf die Herausforderung, häufig nur anhand von Mimik und Gestik einschätzen zu können, ob Ihr Angebot auch wirklich bei den Bewohnern ankommt.

Als Betreuungskraft sind Sie also besonders gefordert, denn die Dokumentation Ihrer Arbeit dient gleich mehreren Zwecken:

• Sie ist eine Absicherung, ein Nachweis für Ihre Tätigkeit.

• Sie ist eine wichtige Information für das Sie unterstützende Team (Betreuungs- und Pflegekräfte, Pflegedienst- und Bereichsleitungen, Ärzte und externe Kräfte wie z. B. Ergotherapeuten etc.).

• Sie ist eine wichtige Information für Prüfgremien wie den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung).

• Sie ist die Basis zur Verbesserung Ihrer Angebote in der Sozialen Betreuung.

Ihre Aufgabe als Betreuungskraft ist es u. a., mit Ihren Angeboten das Wohlbefinden der Ihnen anvertrauten Personen zu erhalten oder zu verbessern. Ihre Angebote sollten auch ständig optimiert werden – ob Ihnen das gelingt, lässt sich nur im Zusammenhang mit einer lückenlosen, vergleichbaren Dokumentation erkennen.

Nun betreuen Sie aber sehr unterschiedliche Personen mit verschiedenen Vorlieben, Bedürfnissen, seelischen, geistigen und körperlichen Fähigkeiten. Sie bewegen sich außerdem zwischen den geplanten Angeboten und den überraschend notwendig werdenden Alternativen, denn Sie müssen beständig die Tagesform der Ihnen anvertrauten Menschen berücksichtigen. Und all das vor dem Hintergrund, dass viele Ihrer Bewohner durch eine Demenz eingeschränkt sind.

Menschen mit Demenz – eine wachsende Klientel

In Deutschland leben derzeit rund 1,6 Millionen Menschen, die von Demenz betroffen sind. Jedes Jahr gibt es ca. 300 000 Neuerkrankte.* Von den Pflegeheimbewohnern sind rund zwei Drittel von einer Demenzerkrankung betroffen.

* Deutsche Alzheimer Gesellschaft (o.J.). Informationsblatt 1. Die Häufigkeit von Demenzerkrankungen. Im Internet: https://www.deutsche-alzheimer.de/unser-service/informations-blaetter-downloads.html [Zugriff am 23.10.2017]

Sie können das Problem der Dokumentation unterschiedlich lösen:

• mit Formulierungshilfen, die Sie einfach abschreiben;

• oder in vier einfachen Schritten: mit DI-ABBA!

Ich habe das Dokumentationsinstrument DI-ABBA entwickelt, weil ich in meiner Praxis in der zusätzlichen Betreuung sehr häufig auf Dokumentationen stoße, in denen sich Beobachtetes und Vermutungen (»Bewohnerin fuchtelte ›aggressiv‹ mit den Händen«) miteinander vermischen. Oder in denen einfach (nur) sachliche Informationen stehen (»Bewohner hat am Gesprächskreis teilgenommen«).

Tatsächlich gelingt es Ihnen mit DI-ABBA, sehr schnell und einfach genau das zu dokumentieren, was Sie dokumentieren sollen: das Angebot und seine Wirkung auf das (Wohl-)Befinden eines Bewohners.

Crailsheim, März 2018

Anna Kathrin Holtwiesche

1EINLEITUNG

Was auch immer Sie in der Sozialen Betreuung tun, Sie müssen es aufschreiben. Genau dafür ist die Dokumentation da – und damit tauchen zwei Fragen auf, die Sie beantworten müssen:

1. Was genau soll ich dokumentieren?

2. Wie soll ich dokumentieren?

Sie kennen vielleicht sogar eine gute Hilfe, die Sie bei dieser Aufgabe unterstützt – die Formulierungshilfe-Bücher für die Soziale Betreuung –, die es in unterschiedlichen Variationen auf dem Buchmarkt gibt. Schauen wir doch einmal hinein: Zwei Erkenntnisse gewinnen wir sofort:

1. Die meisten Formulierungshilfen sind vorformulierte Floskeln (»Herr B. kann seine Position im Bett selbstständig verändern.«).

2. Es gibt kein Buch, das für jede Situation und jedes individuelle Verhalten eines Klienten tatsächlich immer die passende Formulierung bietet. (Was schreiben Sie z. B., wenn Herr B. seine Position im Bett zwar selbstständig wechseln kann, dies aber nicht jeden Tag der Fall ist?)

Fazit

Formulierungshilfen für die Soziale Betreuung lassen sich schnell und einfach abschreiben. Ihre Dokumentation füllt sich fast wie von selbst. Allerdings müssen Sie solche Formulierungshilfen immer noch auf die individuelle Situation anpassen – so wird es von einigen Autoren von Formulierungshilfe-Büchern auch ehrlicherweise erwähnt. Stefanie Hellmann etwa sagt: »Formulierungshilfen sollen Ihnen Impulse für eigene, individuell an den Bewohner angepasste Formulierungen«* geben.

* Hellmann, S. (2015). Formulierungshilfen Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung. Hannover: Schlütersche, S. 70

Sie müssen also immer selbst dafür sorgen, dass Ihre Dokumentation der Sozialen Betreuung das Verhalten der Ihnen anvertrauten Menschen beschreibt, aber auch Ihre Leistung als Betreuungskraft wiedergibt: Eine gelungene Dokumentation zeigt sich dadurch, dass Sie die Qualität Ihrer Arbeit einschätzen und erkennen, was Sie damit alles bewirken. Dann hilft Ihnen die Dokumentation auch dabei, Ihre Arbeit nachvollziehbar zu machen und sie zu verbessern.

1.1Ziele der Sozialen Betreuung

Oberstes Ziel der Sozialen Betreuung ist es, das Wohlbefinden des Kunden zu verbessern. Und zwar in direkter Verbindung mit den Angeboten der Sozialen Betreuung.

Sie müssen also nicht nur dokumentieren, dass Sie ein Angebot gemacht haben – und welches es war –, sondern zugleich dokumentieren, wie diese Maßnahme gewirkt hat und dann noch reflektieren, wie sich das Angebot verbessern lässt.

Damit stehen Sie als Betreuungskraft vor der Aufgabe, das Wohlbefinden einzuschätzen und nach Methoden zu suchen, mit dem dieses beim einzelnen Bewohner ganz individuell verbessert werden kann.

Es existieren also vier wichtige Punkte, die Sie dokumentieren müssen:

1. Was haben Sie angeboten?

2. Wie hat sich der Bewohner verhalten?

3. Welches Befinden lässt sich aus seinem Verhalten ableiten?

4. Was machen Sie mit Ihren Erkenntnissen?

1.2Dokumentieren Sie einfach – mit DI-ABBA

Damit sind wir bei DI-ABBA, dem Dokumentationsinstrument (DI) ABBA. DI-ABBA verbindet die eben vorgestellten vier Punkte in einem einfachen System.

1. A – Angebot

2. B – Beobachtung

3. B – Bewertung

4. A – Aktion

Mit diesen vier einfachen Schritten verbessern Sie die Qualität Ihrer Dokumentation, halten gesetzliche Anforderungen ein, geben wichtige Informationen gezielt weiter und verfügen gleichzeitig über eine Struktur für Ihre weitere Arbeit.

Wichtig

DI-ABBA verbindet vier feste Inhalte (Angebot, Beobachtung, Bewertung, Aktion), eine feste Reihenfolge und den fachlichen Hintergrund jedes Inhalts. Das ist Ihre praktische Anleitung zur Dokumentation.

Mit DI-ABBA haben Sie einen Baukasten. Sie folgen einer einfachen Struktur, vergessen nichts und brauchen auch nicht unbedingt eine Formulierungshilfe. Die Inhalte Ihres Angebots werden überprüfbar (für Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen) und durch die Struktur hat jeder Punkt, der dokumentiert werden soll, auch schon eine bestimmte Position.

DI-ABBA ist mühelos zu nutzen und kann sehr viel für Sie leisten: Dabei ist es egal, ob Sie dokumentieren, weil es Abweichungen von der Pflegeplanung nach dem Maßnahmenplan der Strukturierten Informationssammlung (SIS®) gibt, oder Sie speziell das Wohlbefinden von demenziell veränderten Bewohnern dokumentieren möchten.

Durch den informativen und gebündelten Informationsgehalt eignet sich diese systematische Dokumentation auch hervorragend für die Evaluation der Maßnahmenplanung nach der Strukturierten Informationssammlung (SIS®). Denn Sie können mit DI-ABBA einfach den routinemäßigen und wiederkehrenden Ablauf der Sozialen Betreuung darstellen, so wie es die Handlungsanleitung fordert.1

Fazit

Sie dokumentieren mit DI-ABBA mit System, profitieren von einem festgelegten Inhalt und einer sinnvollen Struktur. So arbeiten Sie schnell und sicher.

Nach der Lektüre dieses Buches haben Sie einen kompletten Überblick, was die Arbeit in der Sozialen Betreuung ausmacht und wie Sie mittels DI-ABBA einfach aber sicher und prüfungsrelevant dokumentieren.

So ist dieses Buch aufgebaut:

1. Das erste Kapitel leitet knapp ins Thema ein und zeigt die allgemeinen Ziele der Sozialen Betreuung und deren Dokumentation.

2. Im zweiten Kapitel stelle ich Ihnen das Tätigkeitsfeld und die Anforderungen an eine Betreuungskraft vor. Sie lernen die zwischenmenschlichen Aspekte und Ziele der Sozialen Betreuung kennen. Denn nur so können Sie auch verstehen, warum die Dokumentation der Betreuung so wichtig ist und warum das mit dem Dokumentationsinstrument DI-ABBA besonders gut geht.

3. Das dritte Kapitel vermittelt Ihnen die allgemeinen Grundlagen zur Dokumentation der Sozialen Betreuung und Aktivierung. Ich gebe Ihnen in diesem Kapitel einen Überblick über unterschiedliche Methoden, Vorgaben und die gesetzlichen Aspekte der Dokumentation.

4. Das vierte Kapitel zeigt Ihnen die Praxis mit dem Dokumentationsinstrument DI-ABBA. Ich stelle Ihnen das Dokumentationsinstrument vor und zeige Ihnen, wie es aufgebaut ist. Sie erfahren, was es mit den einzelnen Bestandteilen auf sich hat. Außerdem habe ich Ihnen Beispiele aus der und für die Praxis sowie Tipps und Probleme (natürlich mit Lösungen!) zusammengestellt. Ferner erläutere ich Ihnen, warum die Dokumentation der Sozialen Betreuung anders aufgebaut ist als eine herkömmliche Pflegedokumentation.

5. Das fünfte Kapitel beschreibt ausführlicher die Theorie, die hinter DI-ABBA steht und gibt ganz praktische Tipps zur Anwendung. Sie erfahren Grundlagen zu wichtigen Bestandteilen des Instruments. Zudem gehe ich noch auf die Probleme und Konflikte bei der Dokumentation ein.

6. Das sechste Kapitel vermittelt Ihnen schließlich einen Überblick über die wissenschaftlichen Methoden und Systeme, die ich für die Entwicklung von DI-ABBA genutzt habe. Sie erhalten so wertvolle, zentrale Hintergrundinformationen, warum DI-ABBA aussieht wie es ist und warum es so gut funktioniert.

1 Vgl.: Bundesministerium für Gesundheit (2015). Handlungsanleitung (Version 1.1) zur praktischen Anwendung des Strukturmodells (ambulant/stationär), der integrierten Strukturierten Informationssammlung (SIS) mit der Matrix zur Risikoeinschätzung, der Maßnahmenplanung und der Evaluation sowie mit Hinweisen zum Handlungsbedarf auf der betrieblichen Ebene. Berlin, S. 14

2UNVERZICHTBAR FÜR DIE ALTENHILFE: SOZIALE BETREUUNG

Mit dem § 87b SGB XI erhielten 2008 alle Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen einen gesetzlich festgelegten Anspruch auf Betreuung. Eine grundsätzliche Änderung gab es durch die Pflegereform 2017: Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wurde endlich Wirklichkeit.

Wichtig – Pflegebedürftigkeit

»Pflegebedürftig im Sinne des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen.

Es muss sich um Personen handeln, die

• körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder

• gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen

• nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können.

Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 SGB XI (siehe Grad der Pflegebedürftigkeit) festgelegten Schwere bestehen.«*

*https://sozialversicherung-kompetent.de/pflegeversicherung/leistungsrecht-ab-2017/667-pflegebeduerftigkeit-definition.html [Zugriff am 23.10.2017]

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff sagt also aus, dass körperliche, kognitive und psychische Beeinträchtigungen gleich behandelt werden: Sowohl bei der Bestimmung des Pflegegrades als auch beim Zugang zu den Pflege-und Betreuungsleistungen. Eigentlich hätte man sich da eine zusätzliche Betreuung sparen können. Doch der Gesetzgeber entschied anders. »Da … sichergestellt werden musste, dass auch über den 31.12.2016 hinaus die zusätzliche Betreuung und Aktivierung stattfindet, wurde ab dem 01.01.2017 mit § 43b SGB XI eine neue Rechtsvorschrift geschaffen. Damit wurde der Anspruch auf die zusätzliche Betreuung und Aktivierung in Form der Zahlung eines Vergütungszuschlags an die stationäre Einrichtung zu einem Individualanspruch des Versicherten geschaffen. Durch diesen Individualanspruch ändert sich am Inhalt der Leistung im Vergleich zur bisherigen § 87b-Leistung nichts.«2

2.1Wichtig für Ihre Arbeit: § 43b SGB XI

»Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen haben nach Maßgabe von § 84 Absatz 8 und § 85 Absatz 8 Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung, die über die nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit notwendige Versorgung hinausgeht.«

Fest steht: Die Leistungen der Sozialen Betreuung sind bezahlte Leistungen und die Basis Ihrer Arbeit als Betreuungskraft. Sicherlich haben Sie – wie viele Ihrer Berufskollegen – eine Qualifikation durchlaufen. Alle Qualifikationen basieren auf einer Richtlinie, die der GKV-Spitzenverband 2008 beschloss und 2016 noch einmal aktualisierte:

»Grundsätze der Arbeit und Aufgaben der zusätzlichen betreuungskräfte

(1) Die zusätzlichen Betreuungskräfte sollen die Pflegebedürftigen betreuen und aktivieren. Zusätzliche Betreuungskräfte sind keine Pflegekräfte. Als Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen kommen Maßnahmen und Tätigkeiten in Betracht, die das Wohlbefinden, den physischen Zustand oder die psychische Stimmung der betreuten Menschen positiv beeinflussen können.

(2) Die Aufgabe der zusätzlichen Betreuungskräfte ist es, die Pflegebedürftigen zum Beispiel zu folgenden Alltagsaktivitäten zu motivieren und sie dabei zu betreuen und zu begleiten:

• Malen und basteln,

• Handwerkliche Arbeiten und leichte Gartenarbeiten,

• Haustiere füttern und pflegen,

• Kochen und backen,

• Anfertigung von Erinnerungsalben oder -ordnern,

• Musik hören, musizieren, singen,

• Brett- und Kartenspiele,

• Spaziergänge und Ausflüge,

• Bewegungsübungen und Tanzen in der Gruppe,

• Besuch von kulturellen Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Gottesdiensten und Friedhöfen,

• Lesen und Vorlesen,

• Fotoalben anschauen.

Die Betreuungskräfte sollen den Pflegebedürftigen für Gespräche über Alltägliches und ihre Sorgen zur Verfügung stehen, ihnen durch ihre Anwesenheit Ängste nehmen sowie Sicherheit und Orientierung vermitteln. Betreuungs- und Aktivierungsangebote sollen sich an den Erwartungen, Wünschen, Fähigkeiten und Befindlichkeiten der Pflegebedürftigen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Biografie, ggf. einschließlich ihres Migrationshintergrundes, dem Geschlecht sowie dem jeweiligen situativen Kontext orientieren.

(3) Zur Prävention einer drohenden oder einer bereits eingetretenen sozialen Isolation sind Gruppenaktivitäten für die Betreuung und Aktivierung das geeignete Instrument. Die persönliche Situation des Pflegebedürftigen, z. B. Bettlägerigkeit, und seine konkrete sozial-emotionale Bedürfnislage kann aber auch eine Einzelbetreuung erfordern.

(4) Die Betreuung der Pflegebedürftigen gehört zum Leistungsumfang der stationären Pflegeeinrichtungen. § 43b SGB XI ermöglicht es, die Betreuung und Aktivierung der Pflegebedürftigen in einem definierten Umfang quantitativ zu verbessern. Gleichzeitig ist es erforderlich, die Tätigkeit der zusätzlichen Betreuungskräfte eng mit der Arbeit der Pflegekräfte und des sonstigen Personals in den stationären Pflegeeinrichtungen zu koordinieren, damit keine Versorgungsbrüche entstehen. Zu den Aufgaben der zusätzlichen Betreuungskräfte gehören auch die Hilfen, die bei der Durchführung ihrer Betreuungs- und Aktivierungstätigkeiten unaufschiebbar und unmittelbar erforderlich sind, wenn eine Pflegekraft nicht rechtzeitig zur Verfügung steht. Zusätzliche Betreuungskräfte dürfen weder regelmäßig noch planmäßig in körperbezogene Pflegemaßnahmen sowie hauswirtschaftliche Tätigkeiten eingebunden werden. Maßnahmen der Behandlungspflege bleiben ausschließlich dafür qualifizierten Pflegekräften vorbehalten. Die Einhaltung dieser Vorgaben obliegt der verantwortlichen Pflegefachkraft nach § 71 Abs. 3 SGB XI. Den zusätzlichen Betreuungskräften dürfen bei Hinweisen zur Einhaltung dieser Vorgaben an die Verantwortlichen keine Nachteile entstehen.«3

Die Ansprüche an Ihre Arbeit sind demnach hoch. Sie leisten eine wichtige, qualitativ hochwertige Arbeit, die den gesamten Menschen, sein Wohlbefinden, seinen physischen Zustand und seine psychische Stimmung beeinflusst. Eine Aufgabe, die immer mehr Menschen wahrnehmen. Im Oktober 2017 waren schon 60.000 soziale Betreuer in Pflegeeinrichtungen aktiv. Vier Jahre zuvor, 2013, waren es erst 28.000 gewesen.

Auch wenn es in Pressemeldungen hieß, es seien »ungelernte Betreuer«4, so entspricht das nicht der Wahrheit. Viele Betreuungskräfte haben eine Ausbildung. Soziale Betreuung ist eine komplexe Aufgabe und es gibt konkrete Anforderungen, die Sie erfüllen müssen.

2.2Betreuungskraft: empathisch, kommunikativ und kreativ

Sicherlich haben Sie Ihre eigenen Erwartungen an Ihre Arbeit und auch einen Anspruch an sich selbst. Diese Erwartungen und Ansprüche haben aber auch andere. Die Betreuungskräfte-Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes, der zentralen Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, beschreibt konkret die Anforderungen an eine Betreuungskraft. Im § 3 sind sie zusammengestellt:

»Anforderungen an die betreuungskräfte

Grundlegende Anforderungen an die persönliche Eignung von Menschen, die beruflich eine Betreuungstätigkeit in stationären Pflegeeinrichtungen ausüben möchten, sind insbesondere

• eine positive Haltung gegenüber kranken, behinderten und alten Menschen,

• soziale Kompetenz und kommunikative Fähigkeiten,

• Beobachtungsgabe und Wahrnehmungsfähigkeit,

• Empathiefähigkeit und Beziehungsfähigkeit,

• die Bereitschaft und Fähigkeit zu nonverbaler Kommunikation,

• Phantasie, Kreativität und Flexibilität,

• Gelassenheit im Umgang mit verhaltensbedingten Besonderheiten infolge von körperlichen, demenziellen und psychischen Krankheiten oder geistigen Behinderungen,

• psychische Stabilität, Fähigkeit zur Reflexion des eigenen Handelns, Fähigkeit sich abzugrenzen,

• Fähigkeit zur würdevollen Begleitung und Anleitung von einzelnen oder mehreren Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen,

• Teamfähigkeit,

• Zuverlässigkeit.«5

Nur wer Menschen in ihrer Gesamtheit anerkennt und aus ihrem Verhalten ihre Bedürfnisse ableiten und verstehen kann, ist in der Lage, eine professionelle und an den Bedürfnissen des Bewohners orientierte Betreuung zu ermöglichen. Drei wichtige Kompetenzen liegen all dem zugrunde, die wir uns folgend im Einzelnen anschauen werden:

1. Empathie

2. Kommunikationsfähigkeit

3. Kreativität

2.2.1Empathie: Erkennen Sie Bedürfnisse und schätzen Sie sie ein