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Sugardating, die Beziehung zwischen einem Sugarbabe und einem Sugardaddy, ist eine Beziehung, die sowohl auf gegenseitiger Zuneigung als auch auf einer materiellen Vereinbarung beruht. Sugardating schließt die Lücke zwischen einer traditionellen Beziehung einerseits und Prostitution/Sexarbeit auf der anderen Seite. Das vorliegende Buch ist ein reiner Ratgeber, sachlich und informativ, ohne moralischen Zeigefinger, aber auch nichts beschönigend. Er informiert über die rechtliche Situation, gibt aber auch Hinweise für die Praxis (Erstellung eines Profiltextes, Verhalten beim Kennenlerntreffen...)
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Seitenzahl: 187
Veröffentlichungsjahr: 2019
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Vorwort
Sugardating – Eine Einführung
Sugardating als Euphemismus für Sexarbeit
Exkurs sexuelle Selbstbestimmung
Der Altersunterschied
Die Zuwendung
Die Höhe der Zuwendung
Form der Zuwendung
Steuern
Die Beziehung
Die Dauer der Beziehung
Treue
Häufigkeit und Dauer der Treffen
Die rechtliche Situation
Finger weg von Minderjährigen
Exkurs Tatbestandsirrtum und Verbotsirrtum
Exkurs Strafprozess
Sexuelle Handlungen gegen Entgelt
Weitere Fallstricke im Strafrecht
Menschenhandel
Zwangsprostitution
Vergewaltigung
Sexuelle Belästigung
Nachstellung
Das Prostitutionsgesetz
ProstG §1
ProstG § 2
Praktische Relevanz
Das ProstSchG
Definition der Prostitution
Anmeldung
Informations- und Beratungsgespräch
Gesundheitliche Beratung
Anordnungen
Kondompflicht und Werbeverbot
Ordnungswidrigkeiten
Sugardating oder Prostitution
Kennenlernphase
Zuwendung
Charakter der Beziehung
Auswertung
Webseiten
Kontaktanzeigen
Auf markt.de suchen
Auf markt.de inserieren
quoka.de
MySugardaddy.de
Registrieren
Das Profil ausfüllen
Profile suchen und kontaktieren
Credits
Auf Anfragen antworten
mysgardaddy.de App
www.sugar-forum.de
Hinweise für Sugarbabes
Einstieg
Voraussetzungen
Die Entscheidung
Das Profil
Die Grundstrategie
Der Profilname
Die Fotos
Die Profilinformationen
Was suchst Du bei uns?
Der Profiltext
Kontaktaufnahme
Küsschen
Fragen beantworten
Chat
Zweitprofil
Kennenlerntreffen
Telefonieren?
Ort und Zeit für das Kennenlerntreffen
Die Rechnung
Bezahlung des Kennenlerntreffens
Kleidung und äußeres Erscheinungsbild
Konversation
Das Kennenlerntreffen absagen
Fortsetzung
Dating
Sicherheit
Sexuelle Handlungen
Kondome
Zuwendung
Eine SB/SD-Beziehung beenden
Trennung im Guten
Trennung auf Initiative des Sugardaddys
Trennung im Konfliktfall
„Upgrade“ zu einer privaten Beziehung
Hinweise für Sugardaddys
Voraussetzungen
Sugarbabes
„Nur-mal-Schauer“
Fakes
Rinsing-Profile
(Gelegenheits-) Prostituierte
Beziehungssuchende
Echte Sugarbabes
Das Profil
Die Grundstrategie
Der Profilname
Die Fotos
Die Profilinformationen
Was suchst Du bei uns?
Der Profiltext
Kontaktaufnahme
Küsschen
Fragen beantworten
Chat
Der Standardtext
Verhalten im Chat
Kennenlerntreffen
Telefonieren?
Ort und Zeit für das Kennenlerntreffen
Die Rechnung
Bezahlung des Kennenlerntreffens
Kleidung
Konversation
Kennenlerntreffen absagen
Fortsetzung
Dating
Sicherheit
Sexuelle Handlungen
Kondome
Zuwendung
Eine SB/SD-Beziehung beenden
Trennung im Guten
Trennung im Konfliktfall
„Upgrade“ zu einer privaten Beziehung
Index
Zum Thema Sugardating gibt es bislang Erfahrungsberichte. Was fehlte, war ein Ratgeber, der sachlich die unterschiedlichen Aspekte dieses Themas beleuchtet. Einen solchen habe ich hiermit vorgelegt.
Ein besonderer Dank geht an die diversen Sugarbabes und Sugardaddys, die auf meine Interview-Anfragen reagiert und damit zum Entstehen dieses Buches beigetragen haben.
Noch ein Hinweis zur Benennung: Die Begriffe Prostituierte (als der im Gesetzeswerk verwendete Terminus) und Sexarbeiterin (als inzwischen überwiegende Selbstbezeichnung) werden synonym verwendet.
Ich wünsche allen Leserinnen und Lesern viel Spaß mit dem Buch und bei der praktischen Umsetzung.
Frankfurt im September 2019
Micha Ebner
kontaktierbar über den Benutzer admin in sugar-forum.de
Sugardating ist ein noch wenig etablierter Begriff, der die Beziehung zwischen einem Sugardaddy und einem Sugarbabe kürzer fasst als mit dem Begriff Sugarbabe-Sugardaddy-Beziehung oder der Abkürzung SB/SD-Beziehung.
Beschrieben wird damit eine private Beziehung zwischen (fast immer) zwei Menschen, die sowohl auf gegenseitiger Zuneigung als auch auf einer finanziellen (oder anderweitig materiellen) Vereinbarung beruht. Der überwiegende Teil solcher Beziehungen besteht zwischen einem älteren, materiell gut gestelltem Mann und einer jungen Frau. Weniger verbreitet sind Beziehungen ohne einen solchen Altersunterschied, homosexuelle Beziehungen oder Beziehungen, in denen eine Frau die gebende Rolle einnimmt. Teilweise kommen auch Beziehungen vor, die keine sexuelle Komponente beinhalten.
Solche Beziehungen füllen die Lücke zwischen privaten Beziehungen ohne einer solchen materiellen Vereinbarung einerseits und klassischer Prostitution andererseits. In beide Richtungen sind die Übergänge fließend.
Auch bei klassischen privaten Beziehungen überlagern materielle Aspekte die gegenseitige Zuneigung. Nicht nur beobachten Sozialforscher seit Generationen, dass Frauen "noch oben heiraten", auch der Gesetzgeber und die Justiz regeln in teilweise großer Detailverliebtheit Ansprüche auf Taschengeld und Unterhalt, gerade im Falle der Ehe auch noch über das Ende einer solchen Beziehung hinaus.
Im Bereich der klassischen Prostitution sind die Grenzen schärfer, hier wird eine sexuelle Dienstleistung gegen ein vorher vereinbarten Entgelt erbracht. Aber auch hier verschwimmen in Einzelfällen die Grenzen, entwickeln sich Geschäftsbeziehungen in die Richtung privater Beziehungen.
Die Abgrenzung vor allem ist dort relevant, wo rechtliche Aspekte berührt sind. Dies wird Thema in Kapitel 2 sein. Sind keine rechtlichen Aspekte relevant, sind wir also im Bereich der Meinungsfreiheit, ist ohnehin jedem Menschen individuell überlassen, wie er dazu steht.
Obwohl Sexarbeit eine wichtige gesellschaftliche Funktion wahrnimmt, ist ihr Ansehen in der Gesellschaft massiv unterentwikkelt. Dies führt dazu, dass die Handelnden versuchen, freundlichere Begriffe zu wählen als Prostituierte und Freier. Hinzu kommt, dass mit Einführung des sogenannten Prostituiertenschutzgesetzes viele in der Sexarbeit tätigen Frauen die Anmeldepflicht dadurch umgehen, dass sie sich als Sugarbabe bezeichnen. Steuerliche Aspekte treten hinzu.
Der langen Rede kurzer Sinn: Es gibt echte Sugarbabes, und es gibt Sexarbeiterinnen, die sich aus verschiedenen (durchaus nachvollziehbaren) Gründen Sugarbabe nennen. Für die rechtliche und steuerrechtliche Einordnung ist eine selbstgewählte Bezeichnung der eigenen Tätigkeit jedoch irrelevant.
Eine Nebenfolge dieses Euphemismus ist, dass ein erheblicher Teil der auf einschlägigen Portalen suchenden Personen Sexarbeiterinnen und deren Kunden sind. Viele sind auf Anhieb als solche zu erkennen (an entsprechend körperbetonten Bildern und dienstleistungsorientierten Profiltexten), die sichere Unterscheidung ist dennoch bisweilen schwierig (auch weil Überschneidungen zwischen Sexarbeit und Sugardating gibt).
Die Idee der sexuellen Selbstbestimmung ist eine – nach historischen Maßstäben betrachtet – eher neuere Entwicklung. Selbst im mitteleuropäischen Kulturkreis war es bis weit in das 20. Jahrhundert hinein nicht unüblich, dass Eltern ihre Kinder, insbesondere ihre Töchter, verheiratet haben. Sex vor oder außerhalb der Ehe war ohnehin nicht vorgesehen, und von den Frauen wurde wie selbstverständlich erwartet, dass sie ihren "ehelichen Pflichten" nachkamen, also ihren Gatten sexuell zur Verfügung standen.
Männern wurde da traditionell eine größere Freiheit zugestanden, auch wenn es – zumindest in bürgerlichen Kreisen – als "unanständig" galt, eine Geliebte zu haben oder die Dienste einer Prostituierten in Anspruch zu nehmen. Der Adel nahm sich – wie anderswo auch – da größere Freiheiten heraus.
Mit dem Aufkommen verlässlicherer Verhütungsmittel und der zunehmenden politisch-sozialen Emanzipation der Frauen kam dann die Idee der sexuellen Selbstbestimmung auf. Diese umfasst nicht nur das Recht, vor ungewollten sexuellen Handlungen anderer geschützt zu werden, sondern auch das Recht, im Rahmen von Einvernehmlichkeit, Jugenschutz und Schutz der Öffentlichkeit vor Belästigungen seine sexuellen Bedürfnisse frei ausleben zu dürfen. Einschränkungen gibt es dann noch in Randbereichen (wie sexuelle Handlungen mit Tieren oder mit direkten Verwandten), aber ansonsten sind sowohl heterosexuelle wie homosexuelle Handlungen zulässig und zunehmend auch gesellschaftlich akzeptiert.
Die Idee der sexuelle Selbstbestimmung erstreckt sich dabei nicht nur auf die Fragen wie, mit wem, wann, wo und wie, sondern auch auf warum.
Gesellschaftliche Moralvorstellungen wandeln sich jedoch nur träge. Während eher progressive und liberale Menschen neue Freiheiten begrüßen und nutzen, gibt es auch konservative und reaktonäre Einstellungen. Diese hängen veralteten Moralvorstellungen an und verdammen alles, was nicht in ihr Weltbild passt, insbesondere auch Frauen, die sich nicht nach diesen veralteten Moralvorstellungen verhalten. Das Skandalisierungsbedürfnis der Medien befördert diese Einstellungen.
Es kann nur jedem Menschen geraten werden, für sich selbst zu entscheiden, ob er oder sie lieber selbst- oder lieber fremdbestimmt leben möchte, und dann daraus die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen.
Von den oben aufgezählten Aspekten der sexuellen Selbstbestimmung dürfte gerade der kausale Aspekt selbst noch in feministisch-emanzipatorischen Kreisen auf eine gewisse Zurückkaltung stoßen. Während der eigene Lustgewinn dort selbstverständlich als "zulässiger" Grund akzeptiert wird, Liebe oder Rücksichtnahme auf einen Partner eher stirnrunzelnd akzeptiert werden, stoßen materielle Gründe immer noch auf Ablehnung. Häufig spielt dabei auch Neid und Konkurrenzdenken eine größere Rolle.
Die Idee der sexuellen Selbstbestimmung wäre jedoch unvollständig gedacht, wenn sie sich nicht auf alle Aspekte erstrecken würde. Dementsprechend sind solche Beziehungen auch ethisch nicht anders zu bewerten als Ehen oder partnerschaftliche Beziehungen.
Wie der Begriff "Sugardaddy" bereits nahelegt, besteht häufig ein Altersunterschied von etwa einer Generation. Da das Sugarbabe aus rechtlichen Gründen mindestens 18 Jahre alt ist (Details siehe Kapitel 2), ist der Sugardaddy mindestens Mitte Dreißig, häufiger zwischen 40 und 60 Jahre alt. Dies ergibt sich auch schon daraus, dass Männer meist auch erst in fortgeschrittenem Alter wirtschaftlich arriviert sind und sich die mit der Beziehung verbundenen wirtschaftlichen Zuwendungen leisten können.
Sugardating ist also etwas für Frauen, die mit älteren Männern zumindest zurecht kommen, teilweise diese auch präferieren. Damit ist nicht gemeint, dass diese Frauen alle älteren Männer präferieren. Wie bei einer partnerschaftlichen Beziehung üblich, wählt man den Partner nach eigenen, teilweise auch durchaus strengen Kriterien. Die Einstellung "Hauptsache, die Kohle stimmt" ist die Einstellung einer Prostituierten, nicht eines Sugarbabes.
Sugarbabes schätzen üblicherweise die Umgangsformen, die Kultiviertheit und den Erfahrungsvorsprung ihrer Sugardaddys, Eigenschaften, die mit dem Alter üblicherweise zunehmen. Damit ist Sugardating auch eher etwas für gebildete und intelligente Frauen: Auch diese orientieren sich, wie generell üblich, bei der Partnerwahl "nach oben", finden aber bei Gleichaltrigen jedoch kaum geeignete Partner. Wer geistige Aspekte über rein körperliche Attraktivität stellt, den wird ein Altersunterschied zumindest nicht stören.
Dass Frauen sich gerade auch bei materiellen Aspekten "nach oben" orientieren, ist Ergebnis evolutionärer Prägung. Partner mit hohem Status oder hohem Wohlstand sind eher in der Lage, für den gemeinsamen Nachwuchs zu sorgen. Diese evolutionäre Prägung beeinflusst die Entscheidungen selbst dort, wo überhaupt keine gemeinsamen Kinder vorgesehen sind.
Für Männer dagegen sind Status und materieller Wohlstand der Partnerin weit weniger entscheidend, gerade dann, wenn sie selbst wohlhabend sind. Sie präferieren – ebenfalls aufgrund evolutionärer Prägung – junge und gut aussehende Frauen, weil diese eher gesunden Nachwuchs versprechen.
Diese evolutionären Prägungen liegen selbstverständlich nicht bei allen Menschen in gleichem Maße vor, man wird immer das Beispiel eines hochgestellten Manns mit einer älteren Gattin oder Partnerin finden. Im statistischen Mittel sind jedoch solche Prägungen klar nachweisbar.
Eine finanzielle oder materielle Zuwendung ist schon per Definition das Wesen einer SB/SD-Beziehung und wird zu Beginn der Beziehung besprochen und vereinbart. Der Zeitpunkt der Vereinbarung ist das sauberste und letztlich einzige Abgrenzungskriterium zwischen einer herkömmlichen und einer SD/SB-Beziehung.
Auch bei herkömmlichen Beziehungen kann es vorkommen, dass der Mann Geld verdient und die Frau studiert, sofern sie das in einer anderen Stadt tut, dann bezahlt ihr der Mann die Miete und den Unterhalt. Sofern die beiden verheiratet sind, besteht da sogar ein rechtlicher Anspruch darauf. Ähnlich dazu kann ein Sugardaddy seinem Sugarbabe die Miete und Unterhalt bezahlen, so dass ihr ein Studium materiell ermöglicht wird. Das einzige Abgrenzungskriterium ist hier, dass beim Sugardating das zu Beginn der Beziehung besprochen wird, und bei einer konventionellen Beziehung, sobald sich das Problem stellt.
Da zu Beginn einer solchen Beziehung unklar ist, wie lange diese Beziehung hält, hat es sich etabliert, anfangs über einzelne Dates zu reden. Das ist auch dem Umstand geschuldet, dass sich auch erst auf beiden Seiten das Vertrauen in die verlässliche Einhaltung getroffener Vereinbarungen entwickeln muss. Dass hier nicht gleich Vereinbarungen für lange Zeitdauern getroffen werden, ist gelebter Pragmatismus und macht aus Sugardating keine Prostitution (wobei – wie vorhin bereits dargelegt – auch Prostitution ethisch nicht zu beanstanden wäre).
Die Zuwendung an ein Sugarbabe ist so wenig das Entgelt für eine sexuelle Dienstleistung, wie es sich bei Sugardating um Sexarbeit handelt. Die Zuwendung ist zunächst mal Einkommensausgleich in einer Partnerschaft. Wären die beiden Beteiligten verheiratet, würde bei größeren Einkommensunterschieden auch ein gesetzlicher Anspruch darauf bestehen, und als vernünftige Menschen bekommen sie es hin, das auch selbst untereinander zu regeln, ohne dass Gesetzgeber und Justiz tätig werden müssen. Darüber hinaus kann die Zuwendung auch Attraktivitätsausgleich sein, oder eine Investition in die Zukunft des Sugarbabes, wenn diesem zum Beispiel ein Studium oder eine Ausbildung ermöglicht wird.
Wegen dieser Multifunktionalität werden Form und Höhe der Zuwendung eher besprochen als ausgehandelt. Ein Prostituierte mag einem Preis haben und diesen nennen können, ein Sugarbabe nicht. Es geht auch weniger darum, den für sich selbst vorteilhaftesten "Deal" abschließen zu können, sondern einvernehmlich eine für beide Seiten faire Vereinbarung zu finden. Dies geht selbstverständlich erst dann, wenn man sich ein wenig kennengelernt hat und ein gewisses Maß an Vertrauen und Sympathie entstanden ist.
Frauen, bei denen der materielle Aspekt klar im Mittelpunkt steht, und die Vertrauen und Sympathie allenfalls als wünschenswert, nicht jedoch als unabdingbar betrachten, sollten sich konsequenterweise als Prostituierte registrieren. Wie vorhin dargelegt ist auch das nicht unethisch, und es ist in einem solchen Fall dann sich selbst und anderen gegenüber ehrlicher.
Da die Zuwendung kein Entgelt für eine sexuelle Dienstleistung, sondern vor allem Einkommensausgleich in einer wirtschaftlich ungleichen Beziehung ist, schwankt sie deutlich mehr als die Honorare von Sexareiterinnen.
Um für Letztere kurz Anhaltswerte zu nennen (die meisten Leserinnen und auch viele Leser dürften da nicht so orientiert sein): Der Preis für die "schnelle Nummer" im Laufhaus liegt so zwischen 20,- und 40,- Euro, die halbe Stunde in FKK-Clubs kostet zwischen 30,- und 60,- Euro, die Stunde in einer Terminwohnung oder einem Luxus-Bordell zwischen 100,- und 200,- Euro, bei den Escort-Agenturen liegen 2 Stunden (was üblicherweise die Mindestdauer ist) zwischen 400,- und 800,- Euro. (Diese Preise sind Verbraucherpreise in Deutschland, für die Sexarbeiterinnen gehen da erst die Kosten für die Miete oder die Agentur runter, das Verbleibende ist zu versteuern.) Die Preise variieren also in einem Bereich von 1:2 (wobei es in Einzelfällen auch Abweichungen nach oben und nach unten gibt, aber etwa 95% des Marktes ist damit zutreffend beschrieben).
Die Zuwendungen für Sugarbabes liegen meist so zwischen 500,- und 5000,- Euro pro Monat und variieren damit im Bereich 1:10. Auch hier gibt es Abweichungen nach unten und nach oben, aber 90% der Fälle dürften in diesem Bereich liegen.
Der größere Bereich der Schwankung ist ganz einfach dadurch zu erklären, dass die Zuwendung – wie bereits oben erklärt – kein Entgelt für eine sexuelle Dienstleistung ist, sondern primär ein Einkommensausgleich. Während das Einkommen des Sugarbabes oft vernachlässigbar ist, schwankt das Einkommen der meisten Sugardaddys in einem Bereich zwischen etwa 4000,- und 40.000,- brutto im Monat (grob gerundet sind das Jahreseinkommen zwischen 50.000,- und 500.000,- Euro im Jahr) und somit auch im Bereich 1:10.
Aus diesen Zahlen lässt sich als grobe Daumenregel ableiten, dass eine für beide Seiten faire monatliche Zuwendung bei etwa einem hundertstel des Brutto-Jahres-Einkommens des Sugardaddys liegt. Angenommen, dessen Jahreseinkommen liegt bei 100.000 Euro, dann wäre eine Zuwendung von etwa 1000,- Euro im Monat fair.
Eine höhere Zuwendung könnte in der besonderen Wertschätzung des Sugardaddys für sein Sugarbabe begründet liegen. Bisweilen sind auch höhere Summen üblich, damit die Kosten für ein Studium abgedeckt sind und das Sugarbabe nicht noch einen Nebenjob braucht. Da die Zuwendung auch einen Attraktivitätsausgleich darstellt, kann sie je nach Attraktivität des Sugarbabes und des Sugardaddys nach oben oder nach unten korrigiert werden.
Einschlägige Internetseiten gaukeln interessierten Frauen regelmäßig vor, dass sie hier gutaussehende Millionäre finden, die ihnen ein Leben im Luxus ermöglichen. Selbstverständlich gibt es solche Fälle, aber sie sind nicht die Mehrheit, geschweige denn der Regelfall. Es kann nur empfohlen werden, hier keine unrealistischen Erwarungen aufzubauen: Die deutliche Mehrheit der Sugarbabes liegt bei den Zuwendungen unter 1.500,- Euro im Monat.
Für ansonsten einkommenslose oder einkommensschwache Personen sind jedoch Zuwendungen zwischen 500,- und 1.500,- Euro nicht wenig, zumal es ja im Regelfall "on top" kommt. Das ist schnell mal eine Verzehnfachung des frei verfügbaren Einkommens, also des Einkommens nach Abzügen, Miete und Lebensunterhalt.
Frauen, die eine deutlich höhere Zuwendung anstreben, brauchen entweder viel Glück beim Finden eines entsprechend einkommensstarken Sugardaddys (was üblicherweise auch ein entsprechend vorteilhaftes Äußeres voraussetzt), oder sie sollten sich überlegen, ob sie im Escort-Bereich nicht besser aufgehoben sind.
In den meisten Fällen gibt es die Zuwendung in cash, manchmal aber auch in Sachleistungen. Das können gemeinsame Shopping-Touren sein, bei denen der Sugardaddy das Bezahlen übernimmt.
Die zunehmenden Schwierigkeiten auf dem Wohnungsmarkt in den Ballungsgebieten führt auch zu entsprechenden Arrangements: So mietet mancher Sugardaddy eine Wohnung für sein Sugarbabe an – mit der Vorlage eines Einkommensnachweises, der beim Vermieter auf Wohlgefallen stößt, tut er sich üblicherweise leichter.
Mit einem solchen Arrangement gehen beide Seiten eine entsprechende Bindung ein, sie setzt ein entsprechendes Vertrauensverhältnis voraus. In dem Fall, dass die Beziehung früher als der Bedarf an der Wohnung endet, besteht dann auch die Möglichkeit, dass der Mietvertrag bestehen bleibt, das Sugarbabe jedoch die Miete dann an den Sugardaddy zahlt.
In Einzelfällen zieht das Sugarbabe gleich beim Sugardaddy ein, und dieser übernimmt dann die kompletten Lebenshaltungskosten. Hier ist eine Abgrenzung zu einer konventionellen Beziehung dann quasi nicht mehr möglich.
Die Abgrenzung ist auch schwer bei Sugardaddy-Sugarbabe-Beziehungen, bei denen es für das Sugarbabe überhaupt keine oder seltene Geld- oder Sachleistungen gibt (vielleicht zum Geburtstag und zu Weihnachten), der Sugardaddy jedoch für Kosten gemeinsamer Unternehmungen aufkommt, seien das Restaurant- oder Opernbesuche, seien das Reisen.
Da eine richtige Sugardaddy-Sugarbabe-Beziehung keine Prostitution ist, fällt auch keine Einkommensteuer an. Zu beachten ist jedoch, dass ab einer Zuwendung von 20.000,- Euro pro 10 Jahre im Regelfall Schenkungssteuer anfällt. 20.000,- Euro sind bei einer Beziehungsdauer von einem Jahr 1.666,- Euro pro Monat, bei einer Beziehungsdauer von 2 Jahren 833,- Euro im Monat. Die Mehrheit der Sugarbabes dürfte unter dieser Grenze bleiben.
Zu beachten ist dabei, dass hier nicht nur Geldzuwendungen zu berücksichtigen, sondern alle Art von Geschenken (wie der Begriff "Schenkungssteuer" ja bereits impliziert). Schwierig in der Zuordnung sind da allenfalls Urlaubsreisen, die primär auf Veranlassung des Sugardaddys durchgeführt werden.
Wie sich die Sache verhält, wenn das Sugarbabe daneben noch Einkünfte wie Bafög, Kindesunterhalt oder Waisenrente bezieht, ist im Einzelfall zu klären. Auch in solchen Fällen kann die Frage interessant werden, ob es sich um eine richtige Sugardaddy-Sugarbabe-Beziehung handelt, oder ob hier eher verdeckte Prostitution vorliegt.
Klar ist, dass Bezieher von ALG2 alle Arten von Zunwendungen angeben müssen und das ihnen entsprechend abgezogen wird, sofern das Jobcenter da nicht gleich eine Bedarfsgemeinschaft mit dem Sugardaddy aufmacht und die Zahlungen einstellt. Vor diesem Hintergrund ist es dann auch wenig verwunderlich, dass arbeitssuchende Sugarbabes auf den einschlägigen Portalen selten zu finden sind.
Eine Sugardaddy-Sugarbabe-Beziehung gleicht in vielem einer konventionellen Beziehung. Es gibt aber auch Unterschiede, die hier beleuchtet werden sollen.
Eine Sugardaddy-Sugarbabe-Beziehung hält üblicherweise einige Monate bis einige Jahre. Dem steht nicht entgegen, dass man sich manchmal nach nur einem oder nur wenigen Dates wieder trennt: Eine Sugardaddy-Sugarbabe-Beziehung existiert nicht bereits mit der Einigung über die Zuwendung, sondern im Laufe einiger Dates entwickelt sich das dazugehörende gegenseitige Vertrauen und die Zuneigung zum Partner. Das ist beim Sugardating nicht anders als bei den konventionellen Beziehungen.
Als Gründe für eine Trennung gibt es zunächst einmal dieselben wie in einer konventionellen Beziehung: Die Zuneigung hat nachgelassen, man hat Lust auf Neues, hat sich in unterschiedliche Richtungen entwickelt, und so weiter.
Oft enden solche Beziehungen auch dann, wenn der materielle Grund entfällt: Das Sugarbabe beendet das Studium oder die Ausbildung und steht wirtschaftlich dann auf eigenen Beinen. So, wie die leiblichen Väter ihre Töchter eines Tages mit einer Mischung aus Stolz und Wehmut in die "Freiheit entlassen" müssen, so verhält es sich auch bei Sugardaddy-Sugarbabe-Beziehungen. Sugardaddys haben dabei den Vorteil, dass auch andere Mütter hübsche, aber einkommensschwache Töchter haben.
Das Ende einer solchen Beziehung muss nicht bedeuten, dass man dann jeden Kontakt abbricht. So, wie man eine konventionelle Beziehung beenden, aber trotzdem Freunde bleiben kann, so verhält es sich auch beim Sugardating.
So wie es in konventionellen Beziehungen die unterschiedlichsten Konstellationen gibt (Menage o trois, Polyamory), so verhält es sich auch beim Sugar-Dating: Die Frage wird einfach offen besprochen und dann eine Einigung erzielt. Ohnehin scheint man sich im Bereich des Sugar-Datings offener über solche Fragen unterhalten zu können, vielleicht deswegen, weil beiden Beteiligten von Anfang an klar ist, dass traditionelle sexuelle Moralvorstellungen ohnehin nicht der Maßstab sind.
Manche Sugardaddys haben eine solche Sugardaddy-Sugarbabe-Beziehung parallel zu ihrer Ehe, mit oder ohne Wissen beziehungsweise Billigung der Gattin. Die Gründe dafür sind vielfältig. Auf der anderen Seite wollen sich manche Sugarbabes die Option offen halten, auch mal mit Männern zu verkehren, bei denen die körperliche Attraktivität die gesitige übersteigt.
Manchmal ergeben sich schon von den äußeren Umständen her Konstellationen, bei denen die entsprechenden Sphären klar getrennt sind. So könnte zum Beispiel der Sugardaddy Wochenendpendler sein, der am Wochenende bei der Familie ist, unter der Woche bei seinem Sugarbabe, das dann wiederum am Wochenende eigenen Interessen nachgehen kann.
Die Frage der Treue stellt sich dann nicht, wenn die Beziehung keine erotische Komponente hat. Dies trifft aber nur auf eine kleine Minderheit solcher Beziehungen zu.
Die Häufigkeit und auch die Länge der gemeinsamen Treffen schwanken jeweils erheblich. Es ist jedoch zu beobachten, dass bei eher geringer Häufigkeit dafür die Dauer steigt, also zum Beispiel ein ganzes Wochenende oder ein Urlaub gemeinsam verbracht wird.
Ein etwas häufiger zu findendes Muster ist ein Treffen pro Woche zu einem Overnight-Date. Solche Treffen beinhalten neben einem erotischen oft auch noch einen kulturellen oder einen kulinarischen Teil. Paare, die Wochenend-Treffs bevorzugen, nutzen diese häufiger zu Städtereisen.
Im Gegensatz zu Ehe und eingetragener Partnerschaft einerseits und Prostitution andererseits hat der Gesetzgeber Sugardaddy-Sugarbabe-Beziehungen nicht eigens geregelt. (Wahrscheinlich sollten wir dafür dankbar sein.)
Das hat zur Folge, dass für Sugarbabe-Sugardaddy-Beziehungen bisweilen Regeln gelten, die dafür nicht so recht gemacht sind. Diese Regeln sollte man kennen und diese entweder berücksichtigen, oder sich so verhalten, dass diese Regeln nicht gelten.
Ehe und eingetragene Partnerschaft kennen strenge Formvorschriften, man landet nicht versehentlich in einer Ehe. Ganz anders im Bereich der Prostitution: Der Gesetzgeber hat den Anwendungsbereich der einschlägigen Vorschriften weit gefasst, so manche Prostituierte weiß nicht, dass sie eine solche ist (und wäre auch ehrlich empört darüber, dass sie der Gesetzgeber als eine solche sieht).
Von daher lässt es sich jetzt nicht vermeiden, dass wir uns einige Paragraphen ansehen.
Den Inhalt dieses Paragraphen kann man kurz fassen in den Worten "Finger weg von Minderjährigen". Wer es etwas ausführlicher wissen möchte, schaut sich die folgenden Abschnitte an.
StGB § 182 Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage
sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oderdiese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,