Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - Alexander Fandrey - E-Book

Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen E-Book

Alexander Fandrey

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Beschreibung

Das Handbuch widmet sich dem nordrhein-westfälischen Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG-NRW) sowie den Konkretisierungen in den dazu erlassenen Rechtsverordnungen. Dabei erklärt das Werk dem Leser die neuen Vorgaben, weist auf Anwendungsprobleme hin und zeigt Hilfestellungen sowie Lösungsmöglichkeiten auf. Die bereits ergangenen Entscheidungen sind berücksichtigt. Übersichten erleichtern dem Leser den täglichen Umgang mit dem neuen Vergaberecht in der Vergabepraxis und ermöglichen eine effiziente Auftragsvergabe. Das Werk wendet sich insbesondere an öffentliche Auftraggeber und Zuwendungsempfänger, stellt jedoch auch für Bieter eine nützliche Hilfe dar.

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Das Handbuch widmet sich dem nordrhein-westfälischen Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG-NRW) sowie den Konkretisierungen in den dazu erlassenen Rechtsverordnungen. Dabei erklärt das Werk dem Leser die neuen Vorgaben, weist auf Anwendungsprobleme hin und zeigt Hilfestellungen sowie Lösungsmöglichkeiten auf. Die bereits ergangenen Entscheidungen sind berücksichtigt. Übersichten erleichtern dem Leser den täglichen Umgang mit dem neuen Vergaberecht in der Vergabepraxis und ermöglichen eine effiziente Auftragsvergabe. Das Werk wendet sich insbesondere an öffentliche Auftraggeber und Zuwendungsempfänger, stellt jedoch auch für Bieter eine nützliche Hilfe dar.

Dr. Alexander Fandrey ist als Rechtsanwalt bei der renommierten Kanzlei Kapellmann und Partner am Standort Düsseldorf in den Schwerpunkten Vergabe- und Zuwendungsrecht tätig. Neben der Betreuung öffentlicher Auftraggeber bei Verfahren nach VOL/A, VOB/A und VOF begleitet er Unternehmen bei europaweiten und nationalen Vergabeverfahren. Ferner vertritt der Autor Beteiligte in Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammern und Vergabesenaten und unterstützt öffentliche Auftraggeber bei der Umsetzung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen.

Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen

Erläuterungen für die Vergabepraxis

von

Alexander Fandrey Rechtsanwalt, Düsseldorf

Kohlhammer

Deutscher Gemeindeverlag

1. Auflage 2014

Alle Rechte vorbehalten © Deutscher Gemeindeverlag GmbH, Stuttgart Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Print: ISBN 978-3-555-01652-8

E-Book-Formate

pdf:

ISBN 978-3-555-01653-5

epub:

ISBN 978-3-555-01655-9

mobi:

ISBN 978-3-555-01657-3

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Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Abkürzungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

Einführung

I. Motivation des Gesetzgebers

II. Generelle Kritik an den Zielen des TVgG-NRW

III. Geschichtliche Entwicklung

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Weitere Normsetzung in Rechtsverordnung und Verwaltungsvorschriften

VI. Das Verhältnis zwischen Rechtsverordnung und Gesetz

1. Allgemeines

2. Vorgaben außerhalb von §§ 17 bis 19 TVgG-NRW

3. Neue materielle Anforderungen an Auftraggeber und Bieter

4. Aufweichung gesetzter Pflichten des TVgG-NRW

VII. Das TVgG-NRW im Lichte der Rüffert-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs

A. Anwendungsbereich des TVgG-NRW

I. Persönlicher Anwendungsbereich: Der öffentliche Auftraggeber

1. Auftraggeber nach § 98 GWB

2. Vergabe im Namen oder im Auftrag des Bundes oder eines anderen Bundeslandes

3. Bundesländerübergreifende Beschaffung

a) Gemeinsame Beschaffung von Auftraggebern aus mehreren Bundesländern

b) Bundesländerübergreifende Einkaufsgemeinschaften

c) Auftraggeber mit bundesländerübergreifendem Wirkbereich

4. Sonderstellung von Auftraggebern des Landes?

5. Zuwendungsempfänger

6. Änderungen im persönlichen Anwendungsbereich durch das Mittelstandsförderungsgesetz?

II. Sachlicher Anwendungsbereich

1. Der Begriff des öffentlichen Auftrags

2. Bauaufträge

3. Baukonzessionen

4. Lieferaufträge

5. Dienstleistungsaufträge

6. Dienstleistungskonzessionen

7. Abgrenzung zwischen einzelnen Auftragsarten

8. Sonderfall: Inhouse-Vergabe

9. Sonderfall: Vergaben im Verkehrssektor

a) Wettbewerbliche Vergaben nach Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

b) Direktvergaben nach Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

c) Verkehre nach § 1 Freistellungsverordnung

III. Ausschreibungspflicht als ungeschriebene Voraussetzung?

IV. Schwellenwerte

1. Die Berechnung des Auftragswerts

a) Maßstab der Schätzung

b) Zeitpunkt der Schätzung

c) Grundregeln für besondere Auftragsarten

d) Grundregeln für die Dokumentation der Schätzung

2. Die einzelnen Schwellenwerte im TVgG-NRW

a) Die Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen nach dem AEntG

b) Die Einholung der Auskünfte beim Gewerbezentralregister

c) Der Beschäftigungsschwellenwert im Rahmen der Frauenförderung

d) Die Bagatellgrenze bis 500 Euro

V. Zeitlicher Anwendungsbereich

VI. Das Verhältnis des TVgG-NRW zum Haushaltsrecht

B. Generelle Pflichten

I. Wettbewerbsgrundsatz und Pflicht zur Ausschreibung

1. Pflicht zum Wettbewerb aufgrund TVgG-NRW?

2. Pflicht zum Wettbewerb aufgrund Europäischen Primärrechts?

II. Gleichbehandlung

III. Transparenz

IV. Veröffentlichungspflichten

1. Bekanntmachung des Auftrags bei Binnenmarktrelevanz

a) Keine vorrangige Veröffentlichungspflicht

b) Der Rahmen zur Prüfung der Binnenmarktrelevanz

c) Die Kriterien zur Prüfung der Binnenmarktrelevanz

d) Mindestinhalte der Bekanntmachung

e) Geeignetes Medium für die Bekanntmachung

2. Bekanntmachung über vergebene Aufträge

3. Ergänzende Veröffentlichung auf der zentralen Vergabeplattform des Landes

4. Mindestinhalte der Bekanntmachung nach dem TVgG-NRW

V. Mittelstandsförderung und Losaufteilung

1. Beteiligung des Mittelstands an Vergabeverfahren

2. Pflicht zur Losbildung

3. Ergänzende Veröffentlichungspflicht

4. Erweiterungen durch das Mittelstandsförderungsgesetz NRW

5. Mittelstandsförderung als Zuschlagskriterium?

C. Zuschlagskriterien und Angebotswertung

I. Einführung zu Zuschlagskriterien und Angebotswertung

II. Zuschlagskriterien im TVgG-NRW

1. Die allgemeine Vorgabe in § 3 Abs. 5 TVgG-NRW

2. Besondere Vorgaben zu Zuschlagskriterien im TVgG-NRW

3. Pflicht zur Nennung der Zuschlagskriterien in der Bekanntmachung?

III. Besondere Vorgaben des TVgG-NRW bei der Wertung unangemessen niedriger Angebote

IV. Besondere Ausführungsbedingungen

1. Voraussetzungen für die Verwendung besonderer Ausführungsbedingungen

2. Möglichkeit des Dispenses in § 3 Abs. 3 RVO

D. Tariftreue und Mindestentgelte

I. Allgemeine Bedeutung

II. Anwendungsbereich

III. Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit

1. Mindestarbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz

2. Mindestentgelt im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs

a) Mindestvergütung nach dem festgelegten repräsentativen Tarifvertrag

b) Rechtliche Bedenken gegen die Tariftreuepflicht im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs

c) Verfahren zur Festlegung des repräsentativen Tarifvertrags und Anpassung.

d) Verpflichtungserklärung

e) Betreiberwechsel bei der Erbringung von Personenverkehrsdiensten

3. Vergabespezifische Mindestvergütung (§ 4 Abs. 3 TVgG-NRW)

a) Berechnung des Vergleichslohns

b) Verpflichtungserklärung

c) Anpassung des vergabespezifischen Mindestlohns

4. Gleiche Entlohnung für Leiharbeitnehmer

IV. Die Erklärung zur Tariftreue im Vergabeverfahren

1. Anwendungsbereich

2. Charakter der Verpflichtungserklärung

3. Muster-Verpflichtungserklärung

4. Sanktionen im Vergabeverfahren

V. Vertragliche Umsetzung

1. Notwendige Vertragsbedingungen

a) Vertragspflichten nach § 9 TVgG-NRW, insbesondere im Verhältnis zu Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften

b) Vertragsbedingungen zu Kontrolle und Sanktionen

2. Muster-Vertragsbedingungen

3. Sanktionen während der Vertragslaufzeit

E. Umwelt und Energieeffizienz

I. Allgemeine Bedeutung und Anwendungsbereich

II. Die Bestimmung des Beschaffungsbedarfs

1. Das Leistungsbestimmungsrecht des öffentlichen Auftraggebers

2. Prüfung einer nachhaltigen Systemlösung

3. Berücksichtigung des Lebenszykluskostenprinzips im Rahmen der Bedarfsbestimmung

III. Die Beschreibung der zu erbringenden Leistung

1. Unterscheidung nach Energieverbrauchsrelevanz

2. Die Leistungsbeschreibung bei energieverbrauchsrelevanten Produkten

a) Festlegung des höchsten Leistungsniveaus an Energieeffizienz

b) Ausnahmen

3. Die Abfrage des Energieverbrauchs

4. Beförderungsleistungen mit Straßenfahrzeugen

5. Nicht energieeffizienzbezogene Umweltaspekte in der Leistungsbeschreibung

6. Die Verwendung von umweltspezifischen Gütezeichen

IV. Eignungsprüfung

1. Generelle Anforderungen an die Eignung der Bieter

2. Forderung eines Umweltmanagementsystems

3. Eignungskriterien zur Auswahl der aufzufordernden Bieter

V. Angebotsauswertung

1. Energieeffizienz als Zuschlagskriterium

2. Berücksichtigung des Lebenszykluskostenprinzips

3. Beschaffung von Straßenfahrzeugen

4. Herstellungsprozess als Zuschlagskriterium?

VI. Weitere Vorgaben der Rechtsverordnung in Sonderfällen

1. Nebenangebote

a) Anforderungen an Nebenangebote im GWB-Vergaberecht

b) Anforderungen an Nebenangebote unterhalb der Schwellenwerte

2. Umweltverträgliches und nachhaltiges Bauen

3. Beschaffung von Recyclingprodukten

4. Beschaffung von Holzprodukten

5. Beschaffung von Papier und Karton

6. Entsorgungsdienstleistungen

F. Soziale Aspekte und ILO-Kernarbeitsnormen

I. Allgemeine Bedeutung

II. Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen

1. Die ILO-Kernarbeitsnormen im Überblick

2. Die Erklärung zu den ILO-Kernarbeitsnormen im Vergabeverfahren

a) Anwendungsbereich und Wesentlichkeitsschwelle

b) Charakter der Verpflichtungserklärung

c) Anforderungen an die Bieter in Abhängigkeit zur Produktgruppe und zum Herstellungsland

d) Muster-Verpflichtungserklärung

e) Sanktionen im Vergabeverfahren

f) Generelle Bedenken gegen die Erklärung zu den ILO-Kernarbeitsnormen

3. Die vertragliche Absicherung der Einhaltung der Mindeststandards nach den ILO-Kernarbeitsnormen

a) Sanktionen während der Vertragslaufzeit

b) Muster-Vertragsbedingungen in Anlage 5 zur RVO

4. Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen als Zuschlagskriterium?

III. Fair Trade

1. Fair gehandelte Waren

2. Fair-Trade-Anforderung an die zu liefernden Waren

3. Fair gehandelte Waren als Zuschlagskriterium

IV. Der Runderlass zur Vermeidung der Beschaffung von Produkten aus schlimmsten Formen der Kinderarbeit

V. Der Erlass zur Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen und Blindenwerkstätten

VI. Weitere Vorgaben der Rechtsverordnung

1. Generelle Berücksichtigung sozialer Kriterien in der Leistungsbeschreibung

2. Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen oder Konzeption für alle Verwendungsarten

3. Soziale Kriterien als Zuschlagskriterien

4. Soziale Kriterien als ergänzende Ausführungsbestimmungen

G. Frauen- und Familienförderung

I. Allgemeine Bedeutung

II. Pflichten der Bieter

1. Anwendungsbereich

2. Beachtung geltenden Gleichbehandlungsrechts

3. Einleitung und Durchführung von Fördermaßnahmen

4. Ausnahmen von der Pflicht zur Durchführung von Fördermaßnahmen

a) Umsetzung objektiv unmöglich

b) Verpflichtung ist unverhältnismäßig

c) Alle Maßnahmen bereits umgesetzt

d) Maßnahmen bereits umgesetzt aufgrund öffentlicher Auftragsvergabe

5. Dokumentation zugesagter Fördermaßnahmen

III. Instrumente zur Durchsetzung von Aspekten der Frauenförderung

1. Verpflichtungserklärung

2. Sanktionen im Verfahren bei unterlassener Abgabe

3. Frauenförderung als Zuschlagskriterium

4. Sanktionen bei Vertragsausführung

a) Unterlassen zugesagter Fördermaßnahmen

b) Verstoß gegen geltendes Gleichbehandlungsrecht

H. Bewerber- und Bietergemeinschaften im TVgG-NRW

I. Vergaberechtliche Möglichkeiten der Beteiligung von Bewerber- und Bietergemeinschaften

II. Erweiterung des Pflichtenkreises bei Bewerber- und Bietergemeinschaften

III. Sanktionen gegen Bewerber- und Bietergemeinschaften

I. Die Eignung nach dem TVgG-NRW

I. Nachweise und Erklärungen (nicht nur) zur Eignung

II. Präqualifikationsverfahren

III. Nachweise zur Beitragsentrichtung bei Bauaufträgen

IV. Auskünfte beim Gewerbezentralregister oder Eigenerklärung zur Vergabesperre

J. Sanktionen

I. Verfahrensausschluss

II. Vertragsstrafe

III. Außerordentliches Kündigungsrecht

IV. Vergabesperre

1. Voraussetzungen

2. Rechtsschutz

3. Selbstreinigung

V. Ordnungswidrigkeiten

VI. Kontrolle der Tariftreue durch den öffentlichen Auftraggeber

VII. Kontrolle der Tariftreue durch die Prüfbehörde

VIII. Bedenken an der Wirksamkeit der Sanktionen in Anbetracht mangelhafter Vordrucke

K. Verknüpfung zum Zuwendungsrecht

L. Rechtsschutz

I. Rechtsschutz bei Vergaben nach GWB-Vergaberecht

II. Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

III. Rechtsschutz bei Vergaben nach Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

IV. Drittschützende Wirkung des TVgG-NRW

V. Fach- und Rechtsaufsicht

Anhang

I. Vorschriften

1. Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG – NRW)

2. Verordnung zur Regelung von Verfahrensanforderungen in den Bereichen umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, Berücksichtigung sozialer Kriterien und Frauenförderung sowie Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (Verordnung Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – RVO TVgG – NRW)

a) Anlage 1 – Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen

b) Anlage 2 − Besondere Vertragsverpflichtungen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung für die Vergabe von Bauleistungen

c) Anlage 3 − Besondere Vertragsverpflichtungen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung für die Vergabe von Dienstleistungen

d) Anlage 4 – Verpflichtungserklärung 1 nach § 18 TVgG – NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen

e) Anlage 5 − Besondere vertragliche Nebenbedingungen zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch Nachunternehmerinnen und Nachunternehmer

f) Anlage 6 − Verpflichtungserklärung nach §19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

3. Verordnung zur Feststellung der Repräsentativität von Tarifverträgen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (Repräsentative TarifverträgeVO – RepTVVO)

4. Verordnung zur Durchführung des § 4 Absatz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 2 Satz 3 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (Vergabe-Tarif-Feststellungsausschuss-Verordnung – VgTarifFAVO)

5. Verordnung zur Durchführung des § 4 Absatz 3 in Verbindung mit § 21 Absatz 3 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (Vergabe-Mindestentgeltausschuss-Verordnung – VgMinAVO)

6. Übergangsregeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge nach Inkrafttreten des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG – NRW)

7. Gesetz zur Förderung des Mittelstandes in Nordrhein-Westfalen (Mittelstandsförderungsgesetz)

8. Übersicht Dienstleistungskategorien (Anhang I zur VOL/A-EG)

II. Arbeitshilfen

1. Übersicht Tariftreue, Mindestentlohnung und Leihbeschäftigte

2. Übersicht Umwelt und Energieeffizienz

3. Übersicht Soziale Arbeitsbedingungen/ILO-Kernarbeitsnormen

4. Übersicht Maßnahmen zur Frauen- und Familienförderung

5. Mustervermerk Prüfung Binnenmarktrelevanz

6. Übersicht über zentrale Argumente im Rahmen der Binnenmarktprüfung

Stichwortverzeichnis

Vorwort

Mit dem im Mai 2012 in Kraft getretenen Tariftreue- und Vergabegesetz hat der nordrhein-westfälische Landesgesetzgeber eigene Impulse zur Weiterentwicklung des sowieso schon nicht immer einfachen und überschaubaren Vergaberechts gesetzt.

Zahlreiche berechtigte Anliegen wurden in Form eines Landesvergabegesetzes gegossen, die durch die Landesregierung in einer Rechtsverordnung noch weiter konkretisiert wurden. Bislang orientierten sich die Vergabestellen an den Haushaltsgrundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie den europäischen Geboten Wettbewerb, Gleichbehandlung und Transparenz. Nunmehr gewinnen mit dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW neue Aspekte an Bedeutung: Angefangen von der Beachtung der Tariftreue und Mindestvergütung über die Einbindung von Aspekten des Umweltschutzes und der Energieeffizienz sowie sozialer Kriterien bis hin zur Förderung von Frauen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Viele gute und einige nur gut gemeinte Ideen fanden Einzug in das Gesetz und in die Rechtsverordnung, welche die sog. Nachhaltigkeitsaspekte konkretisieren soll. Sie beeinflussen Vergaben oberhalb sowie unterhalb der EU-Schwellenwerte und unabhängig von klassischen Ausschreibungspflichten.

Die offenen Fragen, mit denen sich Vergabestellen bei ihrer täglichen Beschaffungspraxis konfrontiert sehen, rechtfertigen ein eigenes Werk zum Tariftreue- und Vergabegesetz NRW. Die in Teilen nicht völlig von der Hand zu weisenden Bedenken gegen die verfassungsrechtliche oder europarechtliche Zulässigkeit der Normen rücken dabei in den Hintergrund. Sie sollen nur einführend dargestellt werden, damit die Betroffenen die Brisanz einzelner Aspekte einordnen können – etwa die des vergabespezifischen Mindestlohns, der dem Europäischen Gerichtshof von der Vergabekammer Arnsberg zur Bewertung vorgelegt wurde. Dieser Graubereich wird im Laufe der nächsten Jahre die Gerichte und Wissenschaft zur Genüge beschäftigen. Da sich der Großteil der kritischen Aspekte durch punktuelle, aber sinnwahrende Korrekturen im Gesetzestext heilen lassen kann, sind auch Gesetzesänderungen nicht ausgeschlossen. Kernanliegen dieses Werks ist vielmehr die ordnungsgemäße Anwendung der landesvergaberechtlichen Vorgaben, die für sich betrachtet den Anwender bereits vor ausreichend hohe Hürden stellt. Im Fokus dieses Werks steht daher die praktische Anwendung im Beschaffungsalltag nordrhein-westfälischer Vergabestellen.

Ich danke in erster Linie meiner Familie für ihr Verständnis und ihre Unterstützung, da sie die große Last der zeitlichen Inanspruchnahme getragen und ertragen hat. Darüber hinaus gilt mein Dank dem Verlag, insbesondere Herrn Stefan Bahnert, für die angenehme und engagierte Betreuung bei der Entstehung dieses Werks.

Sollten Sie mir Anregungen, Kritik oder Ergänzungswünsche zukommen lassen wollen, so erreichen Sie mich am einfachsten unter den unten angegebenen Kontaktdaten.

Düsseldorf, im Januar 2014

Dr. Alexander Fandrey

Kapellmann und Partner Rechtsanwälte, Stadttor 1, 40219 Düsseldorf

E-Mail: [email protected]

Abkürzungsverzeichnis

ABl.EU

Amtsblatt der Europäischen Union

AEntG

Arbeitnehmer-Entsendegesetz

AEUV

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

ANBest

Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen

Aufl.

Auflage

Az.

Aktenzeichen

BayObLG

Bayerisches Oberstes Landesgericht

BB

Betriebsberater

Beschl.

Beschluss

BGBl.

Bundesgesetzblatt

BGH

Bundesgerichtshof

BT-Drs.

Bundestagsdrucksache

BVerfG

Bundesverfassungsgericht

BVerfGE

Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts

CPV

Common Procurement Vocabulary/Gemeinsames Vokabular für

Öffentliche Aufträge

Diss.

Dissertation

DÖV

Die Öffentliche Verwaltung

EG

Europäische Gemeinschaft

EMAS

Eco-Management and Audit Scheme/europäisches Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung

endg.

endgültig

Entsch.

Entscheidung

EU

Europäische Union

EuG

Gericht der Europäischen Union

EuGH

Europäischer Gerichtshof

EuR

Europarecht

EWG

Europäische Wirtschaftsgemeinschaft

ff.

folgende

GewArch

Das Gewerbearchiv

GG

Grundgesetz

GHH

Der Gemeindehaushalt

GO NRW

Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

GVBl.

Gesetz- und Verordnungsblatt

GV.NRW

Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen

Hrsg.

Herausgeber

IBR

Immobilien- & Baurecht, Recht für die Immobilienverwaltung

ILO

International Labour Organisation

KMU

europarechtlicher Begriff für kleine und mittlere Unternehmen

LKV

Landes- und Kommunalverwaltung

LT-Drs.

Landtagsdrucksache

LT-Vorlage

Landtagsvorlage

MdL

Mitglied des Landtags

m.w.N.

mit weiteren Nachweisen

NJW

Neue Juristische Wochenschrift

NRW

Nordrhein-Westfalen

Nr.

Nummer

NWVBl.

Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter

NZA

Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht

NZBau

Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

OECD

Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

OLG

Oberlandesgericht

ÖPNV

Öffentlicher Personennahverkehr

RdErl.

Runderlass

Rn.

Randnummer

RVO

Verordnung zur Regelung von Verfahrensanforderungen in den Bereichen umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, Berücksichtigung sozialer Kriterien und Frauenförderung sowie Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen

SaarBauVG

Saarländisches Bauaufträge-Vergabegesetz

S.

Seite

SektVO

Sektorenverordnung

Slg.

Sammlung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs

TVgG NRW

Tariftreue- und Vergabesetz NRW

Urt.

Urteil

verb. Rs.

Verbunde Rechtssache

VergabeR

Vergaberecht

vgl.

vergleiche

VgV

Vergabeverordnung

VK

Vergabekammer

VKU

Verband kommunaler Unternehmen e. V.

VO

Verordnung

VOB

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

VOF

Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen

VOL

Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen

ZTR

Zeitschrift für Tarifrecht

Literaturverzeichnis

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Heuvels/Höß/Kuß/Wagner (Hrsg.), Vergaberecht – Gesamtkommentar zum Recht der öffentlichen Auftragsvergabe, 2013

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Bungenberg, Vergaberecht im Wettbewerb der Systeme, 2007

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Deling, Kriterien der „Binnenmarktrelevanz“ und ihre Konsequenzen unterhalb der Schwellenwerte, NZBau 2012, 17

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Faber, M., ÖPNV: In welchen Fällen gilt die Bindung an einen repräsentativen Tarifvertrag gem. § 4 Abs. 2 TVgG NRW?, EILDIENST Landkreistag NRW, 2013, 65

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Fandrey, Die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Schätzung des Auftragswertes, Der Gemeindehaushalt 2012, 198

Fandrey, Rechtsschutz bei Direktvergaben, Verkehr und Technik 2010, 345

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Gaier, Verfassungsrecht – Fesseln und Freiheiten für das (Kartell-)Vergaberecht, NZBau 2008, 289

Gaus, Ökologische Kriterien in der Vergabeentscheidung, NZBau 2013, 401

Geitel, Vertragsstrafen für die Verletzung von Nebenpflichten in Landesvergabegesetzen – Rechtliche Einordnung und deren Folgen, IBR 2013, 1130

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Hanau, Tariftreue nicht überall vor dem Aus, NZA 2008, 751

Hardraht, In-house-Geschäfte und europäisches Vergaberecht, Diss., 2006

Hattig/Maibaum, Praxiskommentar Kartellvergaberecht, 2010

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Jennert, Das Urteil Parking Brixen: Übernahme des Betriebsrisikos als rechtssicheres Abgrenzungsmerkmal für die Dienstleistungskonzession?, NZBau 2005, 623

Jennert, Der Begriff der Dienstleistungskonzession im Gemeinschaftsrecht, NZBau 2005, 131

Kaufmann/Lübbig/Prieß/Pünder, VO (EG) Nr. 1370/2007, 2010

Keßler/Dahlke, Keine Tariftreueerklärung im EU-weiten Vergabeverfahren, EWS 2008, 247

Klumpp, Dienstleistungsfreiheit versus Tariftreue, NJW 2008, 3474

Kocher, Die Tariftreueerklärung vor dem EuGH, Der Betrieb 2008, 1042

Köster, Das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – Wird die Wirtschaftlichkeit der Beschaffung nun zum „vergabefremden Kriterium“?, DÖV 2012, 474

Krämer, Mehr Klarheit oder mehr Unklarheit – Die Rechtsverordnung zum Tariftreue- und Vergabegesetz NRW ante portas, VergabeNavigator 2013, 5

Krämer/Schmidt, Zuwendungsrecht, (Textsammlung, Kommentar und Rechtsprechungssammlung zum Recht der Zuwendungen und Subventionen der öffentlichen Hand mit Verfahrenshinweisen für die Behörden und Zuwendungsempfänger), Stand: Mai 2013

Kühn, TVgG-NRW: fester „Mindestlohn“ bei Tätigkeit für mehrere Auftraggeber?“, IBR 2012, 1226

Kulartz/Niebuhr, Sachlicher Anwendungsbereich und wesentliche Grundsätze des materiellen GWB-Vergaberechts, NZBau 2000, 6

Kulartz/Kus/Portz (Hrsg.), GWB, 3. Aufl. 2014

Kulartz/Marx/Portz/Prieß (Hrsg.), VOL/A, 3. Aufl. 2014

Kulartz/Schilder, Rückforderung von Zuwendungen wegen Vergaberechtsverstößen, NZBau 2005, 552

Kupczyk, Vergaberechtliche Aspekte des In-house-Geschäfts, Diss., 2008

Kus/Verfürth, Einführung in die VOB/A, 4. Aufl. 2013

Meißner, Ökologische und soziale Aspekte der Landesvergabegesetze, VergabeR 2012, 301

Meißner, Besonderheiten, Innovationen, Schwierigkeiten, ZfBR 2013, 20

Müller-Wrede, GWB-Vergaberecht, 2. Aufl. 2013

Müller-Wrede, Örtliche Präsenz, Ortsnähe und Ortsansässigkeit als Wertungskriterien – eine Verletzung des Diskriminierungsverbots?, VergabeR 2005, 32

Orlowski, Zulässigkeit und Grenzen der In-house-Vergabe, NZBau 2007, 80

Otting, Vergaberecht und Städtebau, VergabeR 2013, 343

Pietzcker, Defizite beim Vergaberechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte?, NJW 2005, 2881

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Thüsing/Granetzny, Noch einmal: Was folgt aus Rüffert?, NZA 2009, 183

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Walz, Die Bau- und Dienstleistungskonzession im deutschen und europäischen Vergaberecht, Diss., 2010

Wegener, Umweltschutz in der öffentlichen Auftragsvergabe, NZBau 2010, 273

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Wittjen, Tariftreue am Ende?, ZfBR 2009, 30

Zeiss, Energieeffizienz in der Beschaffungspraxis, NZBau 2012, 201

Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 2. Aufl. 2013

Einführung

I.Motivation des Gesetzgebers

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Vergaberecht ist mehr als nur ein Instrument zur möglichst wirtschaftlichen und damit haushaltsschonenden Beschaffung. Die öffentliche Hand erhält Marktübersicht, soweit für den Gegenstand der öffentlichen Auftragsvergabe keine objektiven Marktpreise existieren. Zugleich wird der Markt für Unternehmen – auch aus anderen Mitgliedsstaaten – geöffnet und eine vergabefremde Einflussnahme durch Dritte minimiert, sobald sich die ausschreibende Stelle in das Licht der Öffentlichkeit begibt. Transparente Ausschreibungsverfahren gelten als geeignetes Mittel, um die mit freihändigen Auftragsvergaben in Verbindung gebrachte Willkür, Korruption und Parteilichkeit zurückzudrängen. Gerade die dem Vergaberecht zugewiesene Funktion der Marktöffnung begründet die Einschätzung der Europäischen Kommission, nach der das Vergabewesen als „Schlüsselbereich des Binnenmarkts“ anzusehen ist. Diese als Primärziele umschriebenen Funktionen des Vergaberechts treten zunehmend in den Hintergrund. Verantwortlich für diese Entwicklung ist neben dem Europarecht die steigende Dichte von Landesvergabegesetzen, die immer mehr Themenbereiche abseits der rein wirtschaftlichen Betrachtung enthalten. fragte zuletzt sogar provokativ: „Wird die Wirtschaftlichkeit der Beschaffung nun zum ‚vergabefremden Kriterium‘?“

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