Thüringen - Zuschüsse zur Digitalisierung - Kristine Henniges - E-Book

Thüringen - Zuschüsse zur Digitalisierung E-Book

Kristine Henniges

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Beschreibung

Fördermittel zur Digitalisierung können nebeneinander, wie auch nacheinander zum Einsatz kommen. Die Bezuschussung erstreckt sich auf Beratungsleistungen, Umsetzung und Vermarktung. Hier muss berücksichtigt werden, dass leider nicht alle Unternehmen in den Kreis der förderfähigen Firmen fallen. Dies ist vom jeweiligen Förderprogramm abhängig. Dieses Buch gibt einen Überblick über vorhandene Förderprogramme und Kombinationsmöglichkeiten für Klein- und Mittelständische Unternehmen.

Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:

EPUB
MOBI

Seitenzahl: 47

Veröffentlichungsjahr: 2023

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Auflage 4

Herausgeber: Zucon – Diplom Kauffrau Kristine Henniges

Texte: © Copyright Diplm Kauffrau Kristine Henniges

Zucon, Karl-Marx-Platz 1, 99084 Erfurt, www.zucon.deUmschlaggestaltung: © Copyright Kathi Protze

Lektorat/Korrektorat: Constance Miehlke, Kathi Protze

Druck: epubli – ein Service der neopubli GmbH, Berlin

Kristine Henniges arbeitete nach erfolgreichem Studienabschluss zur Diplomkauffrau als Finanzvorstand in einer Aktiengesellschaft für E - Business und E -Commerce Anwendungen, später als Geschäftsführerin eines überregionalen Internetserviceanbieters, der als Spinoff aus der Aktiengesellschaft hervorging.Bereits als Gründungsmitglied im Jahr 2000 beschäftigte sie sich aktiv mit den umfangreichen Fördermöglichkeiten, sowie öffentlichen Finanzierungshilfen in den verschiedensten Bereichen der Unternehmensphasen. Über viele Jahre hat sie sich ein umfangreiches Wissen im Umgang mit Fördermittelgebern aufgebaut und kann heute ihre Erfahrungen zielgerichtet auf die Bedürfnisse verschiedenster Unternehmen ausrichten, speziell wenn es darum geht bei der Beantragung eine optimale Verknüpfung einzelner Förderprogramm zu erreichen.

Thüringen

Zuschüsse zur Digitalisierung

Überblick und Kombinationsmöglichkeiten für Klein- und Mittelständische Unternehmen

„Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen,

wo es steht.”

Thüringen – Zuschüsse zur Digitalisierung

1. Einleitung

2. Welche Förderprogramme gibt es für welchen Zweck?

3. Förderung von Beratungsleistungen

3.1 „BERATUNGSRICHTLINIE THÜRINGEN”

3.1.1 Zuwendungszweck

3.1.2 Zuwendungsempfänger

3.1.3 Konditionen

3.1.4 Antragstellung

3.1.5. Wann dürfen Sie beginnen?

3.1.6 Die Liquiditätsfrage - Zahlungsablauf

3.1.7 Mittelabruf

3.1.8 Verwendungsnachweisführung

3.1.9 Ansprechpartner

3.2 „UNTERNEHMERISCHES KNOW HOW“ des BMWI

3.2.1 Zuwendungszweck

3.2.2 Zuwendungsempfänger

3.2.3 Konditionen

3.2.4 Antragstellung

3.2.5 Wann dürfen Sie beginnen?

3.2.6 Zahlungsablauf – Die Liquiditätsfrage

3.2.7 Mittelabruf/ Verwendungsnachweis

3.2.8 Ansprechpartner

4. Förderung von Beratungsleistungen und Umsetzung

4.1 „GO-DIGITAL”

4.1.1 Zuwendungszweck

4.1.2 Zuwendungsempfänger

4.1.3 Konditionen

4.1.4 Antragstellung

4.1.5 Wann dürfen Sie beginnen?

4.1.5 Zahlungsablauf - Die Liquiditätsfrage

4.1.6 Mittelabruf / Verwendungsnachweis

4.1.7 Ansprechpartner

5. Förderung von Umsetzungsmaßnahmen zur Digitalisierung

5.1 Digitalbonus Thüringen

5.1.1 Zuwendungszweck

5.1.2 Zuwendungsempfänger

5.1.3 Konditionen

5.1.4 Wann dürfen Sie anfangen?

5.1.5 Antragstellung

5.1.6 Zahlungsablauf – die Liquiditätsfrage

5.1.7 Mittelabruf – Verwendungsnachweis

5.1.8 Ansprechpartner

5.2 INNOINVEST THÜRINGEN

5.2.1 Zuwendungszweck

5.2.2 Zuwendungsempfänger

5.2.3 Konditionen

5.2.4 Wann dürfen Sie anfangen?

5.2.5 Antragstellung

5.2.6 Zahlungsablauf – die Liquiditätsfrage

5.2.7 Mittelabruf – Verwendungsnachweis

5.2.8 Ansprechpartner

5.3 „DIGITAL – JETZT”

5.3.1 Zuwendungszweck

5.3.2 Zuwendungsempfänger

5.3.3 Konditionen

5.3.4 Antragstellung

5.3.5 Wann kann mit dem Projekt begonnen werden?

5.3.6 Zahlungsablauf – Die Liquiditätsfrage

5.3.7 Mittelabruf / Verwendungsnachweis

5.3.8 Ansprechpartner

6. Step by Step

6.1 Wie können Sie die einzelnen Programme verknüpfen?

6.2 Wie gehen Sie am besten vor?

7. Anlage/ Glossar:

7.1 Deminimis:

7.2 EU Mittelstandsdefinition für Kleine und Mittlere Unternehmen

8. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Um sich als Unternehmen die Investitionen in notwendige Digitalisierungsmaßnahmen finanziell unterstützen zu lassen, stehen Thüringer Unternehmen mehrere öffentliche Förderprogramme zur Verfügung. Diese können nebeneinander, wie auch nacheinander zum Einsatz kommen. Die Bezuschussung erstreckt sich auf Beratungsleistungen, Umsetzung und Vermarktung. Hier muss berücksichtigt werden, dass leider nicht alle Unternehmen in den Kreis der förderfähigen Firmen fallen. Dies ist vom jeweiligen Förderprogramm abhängig. Wichtig zu beachten ist, dass es keine Doppelförderung geben darf. Das heißt, ein Digitalisierungsprojekt /-vorgang darf nicht doppelt bezuschusst werden. Nacheinander aufbauende Schritte im Rahmen eines Projektes wiederum schon. In dieser Abhandlung wird ausschließlich auf nicht rückzahlbare Zuschüsse eingegangen. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass vom Bund zum Zwecke der Digitalisierung auch zinsverbilligte Darlehen angeboten werden.

Die nachfolgenden Seiten dienen dem Leser dazu, einen Überblick über die möglichen Förderprogramme im Rahmen der Digitalisierung zu bekommen und eventuell Kombinationsmöglichkeiten aufzuzeigen.

Das Förderland hat sich seit der letzten Ausgabe aus 2022 verändert. Die Änderungen sind in der Ihnen nun vorliegenden neuen Auflage eingearbeitet.

Im Interesse der Lesbarkeit habe ich auf geschlechtsbezogene Formulierungen verzichtet. Selbstverständlich sind immer Frauen und Männer gemeint, auch wenn nur eines der Geschlechter angesprochen wird.

2. Welche Förderprogramme gibt es für welchen Zweck?

Am Besten lassen sich die Programme in einer Übersicht darstellen:

Zweck der Zuwend -ung

Name des Programms

Maximaler Zuschuss

Förderfähige Leistungen

URL

Berat-ung

„Unternehmer-isches Know-How“

80 % max.

2.800 Euro

Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung

BAFA - Unternehmensberatung (ab 2023)

„Thüringer Beratungs-richtlinie”

50 % max. 9.500 Euro

u. a. Strategien zum Aufbau bzw. für eine nachhaltige positive Entwicklung und Sicherung von KMU

Thüringer Aufbaubank Beratungsrichtlinie Thüringen

Berat-ung und Umsetz-ung

„go-digital“

50 % max. 16.500 Euro

Beratung, Programmierung, Online Marketing, Daten, IT-Sicherheit

BMWi - Häufig gestellte Fragen zum Förderprogramm „go-digital"

Umsetz-ung

Digitalbonus Thüringen

Maximal 50% / 15.000 Euro bei einem maximalen Investvolumen von 150.000 Euro

Hard/Sofrware, Schulungen, Programmierung

Digitalbonus Thüringen

„InnoInvest” Thüringen

maximal 50.000 Euro bei einem Invest von bis zu 250.000 Euro

Hard-/Software, Schulungen, Programmierung

InnoInvest Thüringen

„Digital -Jetzt“

40 % maximal 50.000 Euro, plus mögliche Bonus-punkte

Hard-/Software, Schulungsmaß-nahmen, Programmierung

BMWi - Wichtige Fragen und Antworten rund um die Förderung mit „Digital Jetzt“

Gerade zum Programm „Digital-Jetzt“ und Programm „go-digital“ gibt es einige Webseiten die von Beratungsanbietern vorgeschaltet sind und mit der Seite des BMWi nichts gemeinsam haben. Um umfassende Informationen zu bekommen, gehen Sie auf die Seiten des BMWi.

Im Folgenden werden die einzelnen Programme im Detail aufgeführt und konkret dargestellt. Hierzu sind Passagen von den jeweiligen Webseiten der Programme übernommen. Die Links zu den weiterführenden Webseiten sind in oben stehender Tabelle eingefügt worden.

3. Förderung von Beratungsleistungen

3.1 „BERATUNGSRICHTLINIE THÜRINGEN”

Um sich die Beratungsleistung im Vorfeld einer Umsetzung der Digitalisierung bezuschussen zu lassen, können Thüringer Unternehmen die „Thüringer Beratungsrichtlinie” in Anspruch nehmen.

3.1.1 Zuwendungszweck

Hierüber werden Beratungen durch selbstständige Unternehmensberater gefördert. Es gibt viele Beratungsthemen die über dieses Programm bezuschusst werden können. Unter anderem dürfen auch „Strategien zum Aufbau bzw. für eine nachhaltige positive Entwicklung und Sicherung von KMU“ vermittelt werden. Die Berater müssen im Vorfeld bei einem Qualitätssicherer akkreditiert sein.

3.1.2 Zuwendungsempfänger

Wer kann einen Antrag stellen?