Trinkgeld Guide für Servicekräfte - Alexander Arlandt - E-Book

Trinkgeld Guide für Servicekräfte E-Book

Alexander Arlandt

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  • Herausgeber: neobooks
  • Kategorie: Ratgeber
  • Sprache: Deutsch
  • Veröffentlichungsjahr: 2014
Beschreibung

Sicherlich werden mit Trinkgeldern keine Millionen verdient. Aber es ist ein Unterschied, ob Sie am Abend mit 15,00 Eur oder 200,00 Eur oder mehr nach Hause gehen. Während die Preise für Speisen und Getränke feststehen und in der Speisekarte präsentiert werden, gibt es für die Höhe von Trinkgeldern keinen festen Rahmen. Es gibt lediglich Empfehlungen allgemeiner Art wie viel ein Kunde an Trinkgeld zahlen sollte. Wie viel er dann tatsächlich an Trinkgeld gibt, hängt von Ihnen ab. Und genau hier liegt die ganz große Chance für Servicekräfte. Ob und wie viel Sie erhalten, haben zu einem sehr großen Teil Sie selbst in der Hand. Es kommt einzig darauf an, was Sie konkret unternehmen, damit Kunden Ihnen nicht nur einen Euro, sondern zehn oder oder zwanzig Euro in die Hand drücken. Und wenn Sie dies täglich bei den verschiedenen Kunden umsetzen, kommt ein schönes Sümmchen zusammen. Wie Sie als Servicekraft, als Kellnerin, Kellner, Ober oder Barman tatsächlich solche hohen oder noch weit höhere Trinkgelder erwirtschaften können, erfahren Sie in diesem einzigartigen Trinkgeld-Guide. Lassen Sie sich nicht weiter mit minimalen Trinkgeldern abspeisen. Vervielfachen Sie mit den cleveren Tricks dieses Trinkgeldratgebers Ihre Trinkgeld-Einnahmen!

Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:

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Seitenzahl: 44

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Alexander Arlandt

Trinkgeld Guide für Servicekräfte

So bekommen Sie viel mehr Trinkgeld

 

 

 

Dieses ebook wurde erstellt bei

Inhaltsverzeichnis

Titel

Rechtliche Hinweise

Einleitung

Internationaler Standard

Die hohe Kunst des Geldverdienens

Die richtigen äußeren Bedingungen

Ihre Voraussetzungen

35 erfolgreiche Tricks für mehr Trinkgeld

Schlusswort

Impressum neobooks

Rechtliche Hinweise

Trinkgeld Guide für Servicekräfte

So bekommen Sie viel mehr Trinkgeld

Reproduktionen, Übersetzungen, Weiterverarbeitung oder ähnliche Handlungen zu kommerziellen Zwecken sowie Wiederverkauf oder sonstige Veröffentlichungen sind ohne die schriftliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.

Copyright 2017 Alexander Arlandt

Diese Publikation wurde nach bestem Wissen recherchiert und erstellt. Verlag und Autor können jedoch keinerlei Haftung für Ideen, Konzepte, Empfehlungen und Sachverhalte übernehmen.

Die publizierten Verdienstchancen sind Beispiele und als Denkanstöße zu verstehen, um jeweils zu eigenen Lösungen zu gelangen. Geschäftsmodelle unterliegen einem schnellen Wechsel der Gegebenheiten, den jeweils geltenden juristischen Voraussetzungen, Bedingungen und müssen deshalb regelmäßig an die aktuellen Konditionen angepasst werden. Der Verlag und Autor fordern nicht dazu auf, sich ohne entsprechende Kenntnisse selbständig zu machen oder überhaupt im Internet kommerziell tätig zu werden.

Informieren Sie sich über gesetzliche Vorschriften sowie kaufmännische Erfordernisse. Konsultieren Sie vor konkreten Vorhaben einen fachkundigen Berater ihrer Wahl.

Als Leserin und Leser dieses Ratgebers, möchten wir Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass keine Erfolgsgarantie oder Ähnliches gewährleistet werden kann. Auch kann keinerlei Verantwortung für jegliche Art von Folgen, die Ihnen oder anderen Lesern im Zusammenhang mit dem Inhalt dieses Buches entstehen, übernommen werden. Der Leser ist für die aus diesem Buch resultierenden Ideen und Aktionen selbst verantwortlich.

Einleitung

Im Job spielen sie eher die Unscheinbaren, Bescheidenen und Bedürftigen. Die Rede ist von den Servicekräften, von denen man denkt, dass sie eigentlich nicht reich werden. Und doch gibt es zahlreiche Beispiele von erfolgreicher Bedienung in Bars, Restaurants, Hotels oder Cafés, oder von Pizzaboten, Briefträgern, Stadtführern, Friseuren, Taxifahrern oder Busfahrern in Urlaubsgebieten. Sie kommen entweder im Mercedes oder BMW zu ihrem Arbeitsplatz oder haben sich unter der Sonne ein Häuschen gebaut.

Und genau das ist ihr Trick. Denn als einfache Hilfskraft muss man auch ein bisschen Schauspieler sein, um mehr Geld zu verdienen. Von ihren mageren Gehältern können Aushilfskräfte wie Kellner oder Kuriere kaum leben. Interessant: Ihr Trinkgeld übertrifft oft sogar das eigentliche Gehalt. Weil aber auch ihre Arbeitgeber wissen, dass sie meist mehr nebenbei machen, als die fünf, sechs oder sieben Euro pro Stunde brutto Verdienst, bleibt es einstweilen bei Dumpinglöhnen.

Trinkgeld zu nehmen ist daher nichts Verwerfliches, sondern wird als Extrageld im Gehalt mit einkalkuliert. Ein Streit ist mit den Finanzämtern über die Bewertung von Trinkgeldern entbrannt. Denn der Staat will schließlich an allem mitverdienen, so auch am Trinkgeld. Denn in der Regel kann man relativ gut einschätzen, was an einem arbeitsreichen Tag so an Trinkgeld durch die Taschen der Kellner wandert.

Bedenkt man, dass rund 1,2 Millionen Menschen allein im Gastgewerbe arbeiten, erkennt man schnell die Dimension. Davon sind viele Teilzeitkräfte und nicht selten Studentinnen und Studenten. Rund 43 Milliarden Euro werden jährlich allein im Gastgewerbe umgesetzt – das Trinkgeld nicht eingerechnet.

Die aktuelle Gesetzeslage in Deutschland besagt, dass maßgeblich für die Besteuerung von Trinkgeld ist, wer das Trinkgeld empfängt. Arbeitnehmer können sich in der Regel freuen: Ein von Dritten erhaltenes Trinkgeld ist lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, wenn es freiwillig und ohne Rechtsanspruch fließt. Hat der Arbeitnehmer auf Zuschläge allerdings einen vertraglichen Anspruch, werden sie steuer- und sozialversicherungspflichtig. Hierzu zählen etwa feste prozentuale Bedienungszuschläge in der Gastronomie oder Metergelder im Möbeltransportgewerbe. Zudem darf die Zahlung grundsätzlich nicht durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer erfolgen.

Anders verhält es sich, wenn der Unternehmer selbst Trinkgeld empfängt – was bei Einzelunternehmen regelmäßig der Fall ist. Die Finanzbehörden vertreten hier die Auffassung, dass gezahlte Trinkgelder keine persönliche Wertschätzung darstellen, sondern eng mit der unternehmerischen Leistung verknüpft sind. Die Folge: Unternehmer müssen Trinkgelder in der Buchhaltung erfassen. Die Zahlungen erhöhen die Betriebseinnahmen und damit die Einkommensteuer. Obendrein sind Trinkgelder umsatzsteuerpflichtig.

Es gibt oftmals auch ein ungeschriebenes Gesetz in Restaurants. Zum Beispiel, dass alles Trinkgeld in einen großen Topf wandert. Denn schließlich wollen auch diejenigen daran beteiligt werden, die den guten Geschmack auf den Tisch zaubern, aber nie eine Chance auf einen Cent Trinkgeld haben. So gibt es manchmal - die Betonung liegt auf manchmal, denn beim Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf – diese Aufteilung.

Weil die Chefs von Bars, Cafés oder Restaurants und Hotels gut die Höhe des „erwirtschafteten“ Trinkgelds einschätzen können, will das Finanzamt dies genau wissen, um vor allem die Sozialabgaben wie Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversicherung und Solibeitrag davon berechnen zu können – zu Lasten des Arbeitgebers.

Und wer als Kellner seine Steuererklärung einreicht, wird von jedem Steuerbeamten nach dem Trinkgeld befragt. Luftnummern sind hier schnell entlarvt. Es soll angeblich sogar Finanzbeamte geben, die in Kneipen gehen und einen Vormittag lang den Ausschank von Bier und Schnäpsen heimlich kontrollieren. Ziel ist es, Schwarzverkäufe unter der Ladentheke aufzudecken – und eben auch die Höhe des Trinkgelds relativ genau abzuschätzen. Also muss das Trinkgeld schon eine gewisse Attraktivität besitzen.

Und seien wir doch mal ehrlich: Wer lässt sich nach einem guten Essen nicht erweichen, ein Extra-Trinkgeld auf dem Tisch liegen zu lassen? Das ist mittlerweile internationaler Standard und gehört zum Anstand.

Das Trinkgeld ist einerseits zum Selbstläufer