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Die Unterweisung ist ein zentrales Element des Arbeitsschutzes und zählt zu den vier wichtigsten Maßnahmen neben Gefährdungsbeurteilung, Prüfungen und Betriebsanweisungen. Dieses Buch von Simone Fahrion zeigt Ihnen, warum Arbeitsschutz und insbesondere die Unterweisungen dazu so wichtig sind, welchen Nutzen sie bieten und warum sie unverzichtbar sind. Sie hat bereits hunderte Unterweisungen erfolgreich umgesetzt. Es liefert Ihnen einen praktischen Einstieg ins Thema und erklärt die notwendigen Kenntnisse, Werkzeuge und Techniken für eine erfolgreiche Durchführung. Dabei geht es auch darauf ein, wie Sie mit begrenztem Budget und wenig Zeit effektive Unterweisungen gestalten können. Anschauliche Beispiele machen das Vorgehen greifbar und helfen Ihnen dabei, das Gelernte direkt in Ihrem Arbeitsalltag anzuwenden. Inhalte: - Warum Unterweisungen im Arbeitsschutz nicht nur Pflicht, sondern eine große Chance sind - Grundlagen: rechtliche Rahmenbedingungen, wann und wie oft unterwiesen werden muss und wer dazu berechtigt ist - Psychologische und pädagogische Grundlagen - Rahmenbedingungen für optimalen Arbeitsschutz schaffen - Methoden, Medien und Werkzeuge für wirksame Unterweisungen - Wirksamkeit und Erfolgskontrolle der Unterweisung - Mit Praxis-Tools im Onlineportal: Vorlagen und Checklisten - sofort einsetzbar
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Seitenzahl: 366
Veröffentlichungsjahr: 2025
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ePDF:
ISBN 978-3-648-18369-4
Bestell-Nr. 12175-0150
Simone Fahrion
Unterweisungen im Arbeitsschutz
1. Auflage, Dezember 2025
© 2025 Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
Munzinger Str. 9, 79111 Freiburg
www.haufe.de | [email protected]
Bildnachweis (Cover): © Andrey Popov, Adobe Stock
Produktmanagement: Kerstin Erlich
Lektorat: Helmut Haunreiter
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In diesem Buch werden Sie erfahren, welche Kenntnisse, welche Werkzeuge und welche Techniken Sie brauchen, um Unterweisungen im Arbeitsschutz nicht lediglich durchführen zu können, sondern dies vor allem erfolgreich zu tun. Neben den theoretischen Grundlagen werde ich ihnen eine Reihe wertvoller Hinweise, praxisnaher Tipps, Checklisten etc. zum Thema Unterweisungen geben. Doch das Buch soll nicht nur das nötige Wissen vermitteln. Es soll darüber hinaus all die Leser, die bisher keine oder nur selten Unterweisungen abgehalten haben, dazu motivieren, dies künftig häufiger zu tun. Unterweisungen sind Chancen und kein lästiges Übel – und sie können wirksam und lebendig gestaltet werden.
Ich gehe davon aus, dass nicht alle Leser denselben Kenntnisstand haben. Damit jeder von dem Buch optimal profitieren kann, werde ich auch Grundlagen erläutern – wohl wissend, dass der eine oder andere Leser mit diesen Informationen bereits vertraut ist. Wobei erfahrungsgemäß selbst Leser, die viel Erfahrung im Bereich Unterweisungen im Arbeitsschutz haben, durchaus die eine oder andere Lücke in den vermeintlich einfachen Aspekten haben können.
Danksagung
Dieses Buch ist die Verwirklichung einer Herzenssache. Schon lange hatte ich den Wunsch, ein Buch zu schreiben, das Unterweisende inspiriert. Der Weg dorthin war lang. Ich wusste: Ich brauche einen Verlag. Wie glücklich war ich, als ich mit Haufe einen Partner fand, der mir Vertrauen schenkte. Dafür bin ich sehr dankbar.
Beim Schreiben wurde ich von Gerhard und Irmgard ermutigt und unterstützt. Ihr Beistand gab mir Mut und Zeit, weiterzumachen. Als das Buch Gestalt annahm, setzte Ale meine Worte in Bilder um – danke dafür.
Ich durfte in vielen Firmen unterweisen und wertvolle Erfahrungen sammeln. Die Mitarbeiter inspirierten mich immer wieder zu neuen Ideen und probierten diese in der Praxis – während der Unterweisung – aus. Einige Beispiele sind im Buch zu finden.
Mein besonderer Dank gilt Franz, meinem Ausbilder und Mentor. Ohne ihn wäre dieses Buch nie entstanden. Herzlichen Dank an alle, die ihre Abbildungen kostenfrei beisteuerten und halfen, diesen Traum zu verwirklichen.
Ich wünsche Ihnen viel Freude beim Lesen und viel Erfolg bei Ihren künftigen Unterweisungen. Dieses Buch möge Sie bei Ihrer Unterweisung unterstützen und inspirieren.
Über Anregungen zum Buch freue ich mich.
Memmingen, im Dezember 2025
In den vielen Jahren, in denen ich als Fachkraft für Arbeitssicherheit unzählige Unterweisungen im Arbeitsschutz abgehalten habe, hat sich ein großer Erfahrungsschatz angesammelt. Ich möchte Sie an diesem Schatz teilhaben lassen und Sie dabei unterstützen, Ihre Unterweisungen erfolgreich zu gestalten. Und falls Sie bisher noch nie Unterweisungen gehalten haben, dies jedoch gerne tun würden, werden Sie viele hilfreiche Tipps finden, damit Sie selbstbewusst und mit dem erforderlichen Know-how durchstarten können – haben Sie den Mut dazu.
Es ist ein zentrales Ziel des Buchs, dass Sie nach dem Lesen sofort damit beginnen können, selbst Unterweisungen abzuhalten. Darüber hinaus verfolgt das Buch ein weiteres Ziel: Ihnen Werkzeuge zur Hand zu geben, die es ermöglichen, Unterweisungen für alle Beteiligten so zu gestalten, dass sie Freude bereiten.
Sie werden in diesem Buch erfahren, warum der Arbeitsschutz und insbesondere auch Unterweisungen im Arbeitsschutz so wichtig sind und welchen Nutzen sie bringen. Sie erhalten Antworten auf viele Fragen: Wie häufig sollen Unterweisungen stattfinden? Welche Inhalte sind wichtig? Welche verschiedenen Methoden und Hilfsmittel gibt es? Wie müssen die Rahmenbedingungen beschaffen sein? Ferner lernen Sie verschiedene Modelle und Theorien etwa aus der Erwachsenenbildung, der Verhaltensforschung, der Lernpsychologie und Pädagogik kennen und Sie erfahren, wie Sie diese für Ihre Unterweisungen nutzen können. Sie erhalten darüber hinaus Tipps, wie Sie auch mit geringen finanziellen Mitteln und knappen zeitlichen Ressourcen eine erfolgreiche Unterweisung gestalten können. Und falls Sie bestimmte Themen vertiefen möchten: Sie finden im Buch eine Reihe von Hinweisen zu weiterer Fachliteratur.
Haben Sie Angst vor der Unterweisung, sind Sie nervös oder haben Sie Bedenken? Das war einmal. Ich nehme Sie an die Hand und zeige Ihnen Schritt für Schritt, wie es funktioniert. Abgesehen davon: Ein bisschen Aufregung bzw. Lampenfieber gehört zu einer guten Unterweisung. Das gibt Ihnen den nötigen Kick.
Dieses Buch vermittelt Ihnen eine detaillierte und praxisnahe Herangehensweise an das Thema Unterweisung, indem es die theoretischen Grundlagen durch eine Reihe konkreter Beispiele aus der Praxis ergänzt. Das hilft Ihnen, das Gelernte direkt in Ihrem Arbeitsumfeld anzuwenden.
Und schließlich noch ein Hinweis. Das Buch bietet Ihnen einen besonderen Service: Sie erhalten Zugang zu meinem Online-Portal, auf dem ich Ihnen zahlreiche »Extras« zur Verfügung stelle – etwa Vorlagen, die Sie in der Praxis zur Vorbereitung von Unterweisungen nutzen können, einen ausführlichen Überblick über spezielle branchenbezogene Unterweisungsthemen, umfangreiche Sammlungen von Arbeitsmitteln, die Sie im Rahmen Ihrer Unterweisungen nutzen können. Zudem finden Sie einen Katalog mit Informationen über hilfreiche Institutionen und deren Kontaktdaten. Es wird im Buch an den relevanten Stellen immer wieder Verweise auf dieses »digitale Bonusmaterial« geben.
Darüber hinaus erhalten Sie Vorlagen im PowerPoint-Format, mit denen Sie Unterweisungen schnell und mit geringem Aufwand durchführen können. Die Beispiele decken verschiedene Themen ab, darunter:
Erste Hilfe
Brandverhalten
Büro- und Bildschirmarbeitsplatz
Elektrische Geräte
Stolpern, Stürzen, Ausrutschen
Leitern
Gefahrstoffe
Jede Vorlage enthält die wichtigsten Punkte – gesetzliche Grundlagen, Risiken, Gefahren, Maßnahmen und Verhaltensregeln – und es gibt Platz für betriebliche Anpassungen (z. B. Angaben zu Ersthelfern). Ergänzend finden Sie Links zu Videos sowie Tipps für Übungen und Arbeitsaufträge, die bei Bedarf eingesetzt werden können.
Eine Vorlage umfasst etwa 20 Seiten (Folien) und die darauf basierende Unterweisung lässt sich – je nach Umfang und Beteiligung der Beschäftigten – in rund 30 Minuten durchführen.
Unter dem Link https://www.unterweisung-im-arbeitsschutz.de/bonus_inhalte gelangen Sie zum Online-Portal mit dem digitalen Bonusmaterial.
Am Anfang dieses Abschnitts möchte ich gerne die Frage klären, an wen sich das Buch richtet: Das sind zunächst Unternehmer und Führungskräfte aus Großbetrieben und insbesondere auch aus klein- und mittelständischen Firmen, unabhängig von der Branche. Darüber hinaus sind auch Sicherheitsbeauftragte sowie »ganz normale« Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die sich bisher noch nicht intensiv mit Arbeitsschutz beschäftigt haben, herzlich eingeladen, in meinem Buch zu lesen. Ich bin zuversichtlich, dass alle Leser Anregungen finden und sich zu neuen Ideen inspirieren lassen. Egal ob Anfänger im Bereich Unterweisungen, ob Fortgeschrittene, Könner oder Meister – für jeden wird etwas Spannendes dabei sein.
Damit Leser mit vielen Vorkenntnissen die Passagen, in denen Grundlagen behandelt werden, schnell erkennen und ggf. überspringen können, habe ich diese Stellen jeweils mit einem großen »B« am Seitenrand gekennzeichnet – das »B« steht dabei für »Basics«. Leser, die weniger gut mit der Materie vertraut sind, sollten sich gerade diese Grundlagen gut einprägen.
Besonders wichtige Punkte werden ebenfalls gekennzeichnet, und zwar durch ein am Seitenrand eingefügtes Ausrufezeichen.
Der Kapitelaufbau
Die einzelnen Kapitel sind immer nach demselben Muster aufgebaut: Sie beginnen jeweils mit einer kurzen Beschreibung des Ziels, das mit dem Kapitel erreicht werden soll. Dadurch können Sie sich einen schnellen Überblick über die wesentlichen Kapitelinhalte verschaffen. Anschließend werden die jeweiligen Themen detailliert erläutert. Am Ende jedes Kapitels werden seine Inhalte nochmals zusammengefasst. Abgerundet werden sie regelmäßig mit Tipps bzw. Checklisten dazu, wie sich die erläuterten Themen am besten umsetzen lassen.
Manche Themen spielen in verschiedenen Zusammenhängen eine Rolle. Ich habe sie dort, wo sie erstmals im Buch auftauchen, detailliert erläutert. An späteren Stellen stehen dann häufig nur noch kurze Hinweise und/oder Querverweise. Manchmal erschien es mir aber sinnvoll, Sachverhalte erneut genauer zu beschreiben, insbesondere um Ihnen ein mühsames Hin-und-her-Blättern zu ersparen. Solche Redundanzen sind also kein Versehen, sondern beabsichtigt. Sofern es Verbindungen zu anderen, verwandten Themen gibt, habe ich diese Zusammenhänge explizit erläutert.
Es gibt Themen im Bereich Arbeitsschutz, die besonders wichtig sind:
Verhalten bei Notfällen bzw. Erste Hilfe,
Verhalten bei Brand bzw. Brandschutz,
Verhalten am Büroarbeitsplatz,
Arbeiten mit elektrischen Geräten,
stolpern, stürzen und ausrutschen,
Leitern und Tritte,
Gefahrstoffe.
Da aufgrund ihrer Relevanz zu diesen Punkten häufig Unterweisungen stattfinden, finden Sie auf dem bereits erwähnten Online-Portal für jedes der genannten Themen eine Mustervorlage für eine Präsentation, in der die jeweils relevanten Inhalte und die optimalen Abläufe der Unterweisungen dargestellt sind.
Und jetzt noch eine »Gewissensfrage«: Investieren Sie in dieses Buch lediglich deshalb Zeit, um vielleicht halbherzig Unterweisungen durchführen zu können, die zumindest inhaltlich korrekt sind? Oder möchten Sie sich richtig in Schwung bringen, um mit Leidenschaft eine lebendige und unterhaltsame Unterweisung sowie eine sichere Arbeitsumgebung zu schaffen?
Falls Sie zur Gruppe der »Halbherzigen« gehören sollten, kann vielleicht Mahatma Gandhi einen Anstoß dazu geben, in Ihnen ein inneres Feuer zu entfachen, mit dem Sie sich künftig engagiert für einen sicheren Arbeitsplatz einsetzen:
Der wahre Reichtum liegt in der Gesundheit, nicht in Gold- und Silberstücken.
Mahatma Gandhi
Ich jedenfalls stimme Gandhi vollkommen zu und ich nehme an, Sie tun das auch. Von daher: Es ist in vielerlei Hinsicht lohnenswert, sich mit viel Schwung und Engagement dem Thema Unterweisungen im Arbeitsschutz zu widmen. Das Buch bietet Ihnen eine wertvolle Werkzeugkiste, damit Sie langfristig Ihre eigene Sicherheit und Gesundheit und vor allem auch die Ihrer Mitarbeiter deutlich verbessern können.
An dieser Stelle noch ein allgemeiner Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in diesem Buch das generische Maskulinum verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Simone Fahrion
Ich bin seit 1998 im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz tätig – inzwischen mit über 15-jähriger Erfahrung in verschiedenen Branchen als selbstständige Fachkraft für Arbeitssicherheit. Ich erweitere mein Wissen, indem ich mich laufend weiterbilde, u. a. im Gesundheitsmanagement (MBA) und in der Erwachsenenbildung. Der Entwicklung von praxisorientierten Unterweisungen gilt mein besonderes Interesse. Ich unterstütze zahlreiche Unternehmen dabei, die Arbeitssicherheit zu verbessern und Risiken am Arbeitsplatz zu minimieren. Außerdem war ich jahrelang Dozentin in der Erwachsenenbildung.
Seit 2012 habe ich mehrere Fachbücher im Forum Verlag Herkert veröffentlicht. Ferner habe ich mich auch im Rahmen meines Forschungsprojekts »Gestaltungsanforderungen an wirksame (verhaltensbeeinflussende) Unterweisungen in deutschen klein- und mittelständischen Unternehmen«, das im Jahr 2024 endete, sowie in meiner Masterarbeit »Verhaltensorientierte Arbeitssicherheit und Gesundheit« intensiv mit den Themen Arbeitssicherheit und Unterweisungen im Arbeitsschutz auseinandergesetzt. Zudem engagiere ich mich als Beraterin beim LasiPortal1. Mir liegt es am Herzen, die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu fördern.
Ich will nicht nur theoretisches Wissen, sondern insbesondere auch praktische Ansätze zur Verbesserung der Arbeitssicherheit vermitteln. Dies gilt vor allem für Unterweisungen, die auch in kleinen und mittelständischen Betrieben umsetzbar sein sollen.
Meine Vision
Meine Vision ist eine gemeinsame Plattform für alle Arbeitsschützer, Berufsgenossenschaften und Behörden, die verschiedene Materialien zur Unterweisung anbietet – frei verfügbar für alle, insbesondere ohne die Hürde des Urheberrechts.
1 Netzwerk für Ladungssicherung und Verkehrssicherheit – www.lasiportal.de
Ziel dieses Kapitels
Sie lernen in diesem Kapitel nicht nur die Gründe für den Arbeitsschutz und dessen Vorteile kennen, sondern sie erfahren auch, weshalb die Unterweisungen im Arbeitsschutz wichtig sind. Zudem möchte ich meine Leser in ihrer Motivation für alle Belange des Arbeitsschutzes bestärken.
Von einer Sekunde auf die andere kann unser Leben komplett auf den Kopf gestellt werden – durch einen ArbeitsunfallArbeitsunfall!
Für Arbeitsunfälle kann es viele Gründe geben: Sie werden durch Unachtsamkeit, ungenügende Sicherheitsvorkehrungen, mangelnde Aufmerksamkeit verursacht, jedoch auch aufgrund einer fehlenden oder unzureichenden Unterweisung – also aufgrund eines fehlenden Sicherheitswissens.
Ein Unfall bedeutet körperliche Schmerzen, oft auch seelisches Leid. Er kann vielschichtige Folgen für den Betroffenen, aber auch für Angehörige, Kollegen, Vorgesetzte und die Unternehmensleitung haben.
ArbeitsschutzArbeitsschutz hilft dabei, Unfälle zu verhindern, schützt Leben und verbessert es. Arbeitsschutz ist ein Zeichen der Fürsorge, der Wertschätzung, von Achtsamkeit und Verantwortung aufseiten der Führungskräfte und Geschäftsleitung. Und er ist weit mehr als Vorschriften und Regeln oder auch gesetzliche Verpflichtungen: Er ist Einstellungssache – von Unterweisenden und Unterwiesenen.
Arbeitsschutz stellt die Sicherheit, Gesundheit wie auch das Wohlbefinden von Beschäftigten sicher, vermeidet Unfälle und minimiert Risiken. Er soll vor Gefahren schützen. Arbeitssicherheit ist das Ziel des Arbeitsschutzes. Gemäß der Beratungsgesellschaft für Arbeits- und Gesundheitsschutz GmbH (BfGA) ist ArbeitssicherheitArbeitssicherheit »… ein anzustrebender gefahrenfreier Zustand bei der Berufsausübung. Die auf den Menschen bezogenen Auswirkungen von Gefahren sind Personenschäden, als Folge von Verletzungen (Unfällen), Berufskrankheiten und sonstigen schädigenden Einflüssen auf die Gesundheit.«
Jeder verdient es, gesund von der Arbeit nach Hause zu kommen. Jeder kann durch entsprechende Maßnahmen dazu beitragen, Leben zu retten oder sicherer und gesünder zu arbeiten. Dies ist oft schon mit kleinen Maßnahmen möglich. Wenn wir uns alle gemeinsam für Sicherheit einsetzen, schaffen wir eine sicherere Welt. Also packen wir es an! Jeder Schritt zählt. Eine sicherere und gesündere Arbeitswelt – dieser Gedanke sollte uns alle antreiben.
Unfälle und Berufskrankheiten vermeiden
UnfallBerufskrankheitenDieUnfallverhütung Verhütung von Unfällen und beruflich bedingten Erkrankungen ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes. Viele Risiken lassen sich frühzeitig erkennen, minimieren oder sogar ganz vermeiden. Kommt es dennoch zu einem Unfall – etwa durch ein Ausrutschen –, hat der Beschäftigte nur noch bedingt Einfluss auf den Grad der Verletzungen – die Bandbreite kann sich vom leichten Schmerz über eine Verstauchung bis hin zu einem Bruch des Knöchels, einem Oberschenkelhalsbruch oder sogar lebensgefährlichen Folgen erstrecken.
Die VerantwortungVerantwortung für die Vermeidung von Unfällen tragen ArbeitgeberArbeitgeber und ArbeitnehmerArbeitnehmer gemeinsam. Unfallvermeidung gelingt nur gemeinsam. Sicherheit und Gesundheit sollten immer oberste Priorität bei der Arbeit haben.
Schon um 1880 erkannte Werner von Siemens:
»Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft.«
Wirtschaftliche Vorteile durch Prävention
Stellen Sie sich vor, wie es sich anfühlt, einen Menschen aufgrund eines Arbeitsunfalls, den wir hätten verhindern können, leiden zu sehen. Jeder verhinderte Unfall ist für das potenzielle Unfallopfer unbezahlbar.
Darüber hinaus gilt auch: Investitionen in Arbeitssicherheit zahlen sich aus. Unfälle kosten nicht nur Geld, sondern auch Zeit und Produktivität. Sie führen zum Ausfall des betroffenen Mitarbeiters und manchmal zum Verlust des Vertrauens der Belegschaft. Ich wiederhole es: Investitionen in Schutzmaßnahmen zahlen sich aus – in vielfältiger Weise: Es gibt weniger Krankheitsausfälle, die Motivation und die Bindung der Mitarbeiter wird gestärkt. Laut einer Studie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUVDGUV) bringt jeder Euro, derPrävention in Präventionsmaßnahmen investiert wird, einen betriebswirtschaftlichen Nutzen von 2,20 Euro. Senkt man krankheitsbedingte Fehlzeiten, liegt das Verhältnis laut der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) sogar bei 1 Euro zu 2,73 Euro. Beim betrieblichen Gesundheitsmanagement beträgt der Return on Investment 2,70 Euro für einen bezahlten Euro. Das heißt: Jeder eingesetzte Euro hat sich um das 2,7-fache ausbezahlt und somit einen Ertrag erwirtschaftet. Sicherheit und Gesundheit verursachen also auch einen monetären Gewinn.
Abb. 1:
Rendite von 1 Euro
Fehlende oder ungenügende Unterweisungen
Angesichts der eben beschriebenen Tatsachen ist es umso erstaunlicher und erschreckender, dass fehlende oder unzureichende Unterweisungen immer noch traurige Realität sind. Das zeigt eine Studie der Dekra in ihrem Arbeitssicherheitsreport aus dem Jahr 20232.
Größe der Firma
In wie vielen Unternehmen finden regelmäßig Unterweisungen statt (in Prozent)?
Bis 50 Mitarbeiter
46 %
Über 50–500 Beschäftigte
69 %
Über 500 Mitarbeiter
87 %
Tab. 1: Prozentsatz der Unternehmen, bei denen regelmäßig Unterweisungen stattfinden, nach Daten der Dekra, Arbeitssicherheitsreport 2023
Unabhängig von den in der Tabelle genannten Zahlen berichtet die DGUV in ihrer Pressemitteilung vom 26.03.2025, dass rund ein Fünftel der Befragten angibt, von ihrem Arbeitgeber nicht regelmäßig über Risiken am Arbeitsplatz unterwiesen zu werden. Je kleiner das Unternehmen ist, desto häufiger ist dies der Fall – obwohl Zeitdruck und Gereiztheit bei der Arbeit zunehmen.
Fehlende oder unzureichende Unterweisungen können schwerwiegende oder tödliche Folgen haben. Ohne Unterweisung kennen Mitarbeiter häufig potenzielle GefahrenGefahr nur unzureichend oder unterschätzen sie. Die Folge ist, dass sie Gefahren nicht rechtzeitig wahrnehmen und daher Unfälle nicht vermeiden können. Sie wissen oft nicht genau, wie sie sich sicher und gesund verhalten sollen, um Risiken zu reduzieren.
Mitarbeiter sind zudem oft unzureichend darüber informiert, wie sie sich im NotfallNotfall verhalten sollen, um Verletzung möglichst gering zu halten. Das Bewusstsein für mögliche Gefahren fehlt häufig, ebenso wie das Wissen um die eigene VerantwortungVerantwortung im Bereich des Arbeitsschutzes. Dies gilt auch für potenzielle kurz- und langfristige Schädigungen der Gesundheit.
Unterweisungen sind deshalb so wichtig, da sie das VerhaltenVerhalten beeinflussen können und damit eine sehr große Rolle beim Vermeiden von Unfällen und ErkrankungenErkrankung spielen. Das kann sich darin äußern, dass die Mitarbeiter keine defekten Geräte mehr benutzen oder die vonseiten des Unternehmens bereitgestellte Schutzausrüstung tragen bzw. generell Sicherheitsanweisungen beachten.
In diesem Zusammenhang noch ein wichtiger Hinweis: Es ist bedeutsam, kritische Aspekte wie Stolperfallen, Wasser auf dem Boden, beschädige Leitungen eines Elektrogeräts oder Beinaheunfälle zu melden.
Die aktuellen Zahlen sprechen in diesem Zusammenhang eine deutliche Sprache: Laut verschiedener Statistiken lassen sich tödliche Unfälle bei der Arbeit an Maschinen zu 50 % auf das Verhalten der Betroffenen zurückführen. Und noch eine Zahl, die erschreckt: 80 % bis 90 % aller kritischen Ereignisse – von Beinaheunfällen bis hin zu tödlichen Unfällen – geschehen aufgrund nicht angepassten Verhaltens bzw. haben verhaltensbezogene Ursachen. Dies gilt übrigens nicht nur für Deutschland, sondern auch für Österreich: »Nahezu 80 Prozent der Arbeitsunfälle sind auf nicht angepasstes Verhalten zurückzuführen« (Hauberger, 2017).
Fazit
Arbeitsschutz schafft Sicherheit, Gesundheit, Vertrauen, Motivation, Wirtschaftlichkeit und Zukunftsperspektiven. Es geht um mehr als nur um Vorschriften – es geht darum, Leben zu schützen und eine Kultur der Sicherheit zu schaffen, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt. Lassen Sie uns gemeinsam darauf hinwirken, dass nur noch gearbeitet wird, wenn die Arbeit sicher und ohne die Gesundheit zu gefährden ausgeführt werden kann.
2https://dekraprod-media.e-spirit.cloud/578b2cd5-7629-485e-a4b6-6c4e73f71231/media/dekra-arbeitssicherheitsreport-2023.pdf
UnterweisungenUnterweisung3 lohnen sich wirklich. Trotzdem gibt es immer noch Zweifler und Skeptiker. Die folgenden Punkte fassen die Ziele und auch den Nutzen von UnterweisungenUnterweisung, NutzenUnterweisung, Ziele kompakt zusammen und können Ihnen dabei helfen, auch die Zweifler und Skeptiker vom Wert des Arbeitsschutzes bzw. von Unterweisungen im Arbeitsschutz zu überzeugen.
Förderung des Sicherheits- und Gesundheitsbewusstseins
Das Sicherheitsbewusstsein bezieht sich auf das Verständnis und die Sensibilität der Mitarbeiter für potenzielle Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz. Es ist entscheidend dafür, dass ein Arbeitsplatz sicher und gesund ist, und spielt daher eine zentrale Rolle bei der Verhütung von Unfällen und gesundheitlichen Belastungen. Unterweisungen schaffen bei den Mitarbeitern ein SicherheitsbewusstseinSicherheitsbewusstsein und sie schärfen und erhalten es. Durch das erhöhte Sicherheitsbewusstsein sind die Mitarbeiter besser in der Lage, präventive Maßnahmen zu ergreifen – wodurch sich Unfälle vermeiden lassen.
MotivationMotivation und EinstellungenEinstellung
Unterweisungen können dazu motivieren, einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz zu gestalten. Darüber hinaus können sie die Einstellung zum Thema Sicherheit und Gesundheit positiv beeinflussen.
Einhaltung gesetzlicher Vorgabengesetzliche Vorgaben
Unterweisungen stellen sicher, dass alle gesetzlichen Vorschriften sowie die Vorgaben der Berufsgenossenschaft eingehalten werden. Rechtliche Konsequenzen (Bußgelder, Regress-Zahlungen, im schlimmsten Fall Gefängnisstrafe etc.) werden dadurch vermieden.
WissenstransferWissenstransfer
Durch Unterweisungen werden Wissen und Informationen zum Thema Arbeitssicherheit und gesundes Arbeiten an die Mitarbeiter weitergegeben, was allgemein dazu führt, dass sie ihre Aufgaben besser und insbesondere sicherer erledigen.
Verbesserung der ArbeitsorganisationArbeitsorganisation
Die verschiedenen Arbeitsabläufe werden gemäß den einschlägigen Richtlinien erläutert – mit dem Ergebnis, dass die Arbeitsverfahren sicherer werden. Die Abläufe werden darüber hinaus auch effizienter. Die Mitarbeiter wissen genau, wer, was, wann, wo und wie zu tun hat. Die Verantwortlichkeiten sind klar geregelt.
Vermeidung bzw. Reduzierung von UnfällenUnfallvermeidung
Durch Unterweisungen werden sichere Arbeitspraktiken erläutert und richtiges (also sicheres und gesundes) Verhalten vermittelt, denn Unfälle passieren nicht, sie werden verursacht. Das richtige Verhalten ist daher der Schlüssel zu mehr Sicherheit. Arbeitsschutz trägt zudem dazu bei, dass Mitarbeiter seltener zum Arzt müssen.
Steigerung der Produktivität bzw. Qualität
Gut informierte Mitarbeiter arbeiten effizienter und produktiver, da sie die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, um ihre Aufgaben erfolgreich und sicher zu bewältigen. Es wird auch die beste Arbeits- bzw. Vorgehensweise vermittelt. Und das Beste daran: Risiken werden identifiziert und dadurch minimiert.
Verbesserung des BetriebsklimasBetriebsklima und der Teamarbeit
Die Unterweisung schafft ein Verständnis für die Arbeit des Einzelnen. Man kommuniziert während der Unterweisung und Schwachstellen oder Probleme kommen zutage. Ideen und Verbesserungen können eingebracht werden. Ein Austausch zwischen den Unterwiesenen und dem Unterweisenden findet statt, auch über Sorgen und Nöte. Auch mögliche Missverständnisse können beseitigt werden.
Mitarbeiter an Unternehmen binden bzw. neue finden
Wenn Unterweisungen stattfinden, zeigt dies, dass die Unternehmensleitung Wert auf die Entwicklung seiner MitarbeiterMitarbeiterbindungMitarbeiter legt. Es wird erkennbar, dass Vorgesetzte an ihrer Sicherheit interessiert sind, was wiederum die Zufriedenheit der Mitarbeiter erhöht und die Bindung an das Unternehmen stärkt. In Zeiten des Arbeitskräfte- bzw. FachkräftemangelsFachkräftemangel ist das ein ganz wichtiger Aspekt.
3 In der Praxis gibt es für Unterweisung verschiedene Begriffe, etwa Sicherheitsunterweisung, Arbeitsschutzbelehrung oder betriebliche Unterweisung: Mitarbeiter werden dabei zu den Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz informiert.
UnterweisungenUnterweisung, optimieren finden zumeist noch immer im traditionellen Stil des Frontalunterrichts statt, weshalb sie häufig als eintönig wahrgenommen werden. Hinzu kommt, dass viele Unterweisungen inhaltlich wie auch qualitativ unzureichend sind und die Möglichkeiten, die moderne Medien inzwischen bieten, sehr wenig genutzt werden. All das mindert ihre Effektivität.
Obwohl Unterweisungen nach wie vor häufig als lästiges Übel betrachtet werden – und zwar von den Unterweisenden wie auch von den Unterwiesenen –, lassen sich inzwischen erfreulicherweise auch positive Entwicklungen beobachten – zu denen dieses Buch seinen Beitrag leisten will.
Die Suche nach Methoden für wirksamere Unterweisungen ist besonders relevant und lohnend, denn:
Unterweisungen spielen eine zentrale Rolle, um Arbeitsunfälle zu reduzieren.
Sie sind eine großartige Gelegenheit, die Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung zu fördern. Ein zusätzlicher Benefit: Die Mitarbeiter können einige Maßnahmen auch im privaten Bereich umsetzen und sie zudem an Angehörige und Freunde weitergeben – etwa Informationen zum Verhalten bei Unfällen oder Bränden.
Auch Menschen, die bildungsfernen Gruppen angehören und im privaten Umfeld weniger Zugang zu Kursen oder generell zu Informationen zum Bereich Sicherheit oder Gesundheit haben, können durch Unterweisungen erreicht werden.
Die Verlängerung der Lebensarbeitszeit hängt eng mit sicherheitsbewusstem und gesundheitsgerechtem Arbeiten zusammen.
Die Verbesserung der Qualität der Unterweisung kann die Arbeitssicherheit und auch das Wohlbefinden nachhaltig stärken. Für mich ist die Suche nach großartigen Methoden und Medien ein spannendes Unterfangen.
Zusammenfassung
Es ist erstaunlich: Oft kann eine kleine Ursache, die zu 70 % und mehr mit dem Verhalten zu tun hat, einen schweren Unfall nach sich ziehen. Die Verhaltensweise der Mitarbeiter können wir durch Unterweisungen beeinflussen und berichtigen. Arbeitsschutz ist ein äußerst lohnendes Investment: Arbeitsschutz bringt mehr Nutzen als Kosten. Eine gute Unterweisung trägt nachhaltig zur Steigerung der Arbeitssicherheit und des Wohlbefindens bei. Sie ist dadurch auch wirksamer.
Umsetzung in der Praxis: Tipps für den Alltag im Betrieb
Die folgende ChecklisteCheckliste soll Ihnen Anregungen dazu geben, wie Sie die Inhalte dieses Kapitels in die Praxis umsetzen können.
Checkliste: Aktueller Status im Hinblick auf den Arbeitsschutz
Prüfen Sie in Ihrem Betrieb, welche Vorgaben im Arbeitsschutz aktuell bereits umgesetzt werden.
☐
Notieren Sie sich, wo es Defizite gibt.
☐
Denken Sie darüber nach, ob Ihnen die Auswirkungen von Unfällen und deren Folgen bewusst waren.
☐
Wann wurden die Mitarbeiter zuletzt unterwiesen?
☐
Wer wurde unterwiesen?
☐
Zu welchen Themen?
☐
Ist allen Vorgesetzten bzw. der Geschäftsführung wirklich klar, warum Unterweisungen so wichtig sind und welchen Nutzen sie auch auf monetärer Ebene für die Firma haben?
☐
Wenn Sie bereits Unterweisungen durchgeführt haben: Was waren für Sie die größten Herausforderungen?
☐
Welches Ansehen haben die Unterweisungen bei den Mitarbeitern und Vorgesetzten in Ihrem Unternehmen?
☐
Ziel dieses Kapitels
Das Ziel dieses Kapitels ist, Grundwissen zum Thema UnterweisungenUnterweisung, Grundlagen zu vermitteln. Dazu gehören rechtliche Aspekte ebenso wie Antworten auf folgende Fragen: Wann ist der ideale Zeitpunkt für Unterweisungen? Wie häufig sollen sie durchgeführt werden? Auf welche Art und Weise sollen Unterweisungen abgehalten werden? Um welche Inhalte geht es? Wer darf unterweisen und welche Zielgruppen sollen erreicht werden? Darüber hinaus werden verschiedene für das Thema Arbeitsschutz bzw. Unterweisungen relevante Begriffe definiert.
Der Begriff »UnterweisungUnterweisung, Definition« bezeichnet eine nach bestimmten Regeln vorgehende, geplante und auf ein Ziel ausgerichtete Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten oder Fertigkeiten. Diese Begriffe haben eine jeweils unterschiedliche Bedeutung.
WissenWissen ist die Grundlage, das Rüstzeug und das Fundament für Fähigkeiten, Fertigkeiten und für Können. Es geht um Informationen und deren Zusammenhänge. Beispiel: Wie funktioniert ein Gabelstapler und was ist bei seiner Bedienung zu beachten. Im Hinblick auf Wissen lautet die Frage daher: »Was weiß ich?«
FähigkeitenFähigkeiten sind grundlegende, angeborene oder erworbene Voraussetzungen, um bestimmte Tätigkeiten ausführen zu können – bspw. eine gute Auffassungsgabe oder ein räumliches Vorstellungsvermögen. Es geht also darum, was man grundsätzlich zu tun in der Lage ist.
FertigkeitenFertigkeiten erwerben Menschen durch gezieltes Üben und Trainieren. Dies setzt bestimmte Fähigkeiten voraus. Fertigkeiten beziehen sich auf konkrete Handlungen, wie sicheres Schweißen einer Naht oder fehlerfreies Tastschreiben am Computer. Es geht also darum, was man gelernt hat bzw. was man praktisch anwenden kann.
Lassen sich die Fähigkeiten und Fertigkeiten in einer konkreten Situation tatsächlich anwenden – etwa, wenn ein Mitarbeiter einen Gabelstapler sicher und verantwortungsvoll fährt –, dann spricht man von KönnenKönnen. Es geht also darum, was man in der Praxis zu zeigen in der Lage ist.
Alle vier Begriffe – Wissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Können – gehören zusammen. Nur wenn alle vier Aspekte zusammenspielen und eine bestimmte Einstellung, Erfahrung und Motivation dazukommen, spricht man von Kompetenz. Sie ist wichtig, weil sie es uns ermöglicht, in konkreten Situationen angemessen und erfolgreich zu handeln, während man bei mangelnder Kompetenz nicht dazu in der Lage ist.
Die Unterweisung erfolgt im persönlichen Austausch zwischen einem Lehrenden und Lernenden, um Kenntnisse oder praktisches Fachwissen zu vermitteln, die für die sichere und gesunde Ausführung bestimmter Aufgaben erforderlich sind. Außerdem sollen die Mitarbeiter auch zum sicherheitsgerechten Verhalten motiviert werden.
Die UnterweisungUnterweisung, Plan basiert auf einem strukturierten Plan, der folgende Elemente enthält:
Zielsetzung: Es wird klar definiert, was die Lernenden nach der Unterweisung wissen oder können sollen.
Inhalt: Es werden die Informationen, Anweisungen oder Handlungsabläufe vermittelt, die für das Erreichen des Ziels notwendig sind.
Methodik: Mit Methodik ist der Einsatz geeigneter didaktischer Methoden, um das Lernziel zu erreichen, gemeint. Ein Beispiel dafür ist die Vier-Stufen-Methode (Erklären, Vormachen, Nachmachen, Üben), die aus der Ausbilder-Eignungsprüfung bekannt ist (weitere Infos dazu finden Sie beim digitalen Bonusmaterial).
Interaktion: Der direkte Austausch zwischen Lehrendem und Lernendem, bei dem auf Fragen eingegangen und Rückmeldung gegeben werden kann.
Kontrolle und Überprüfung: Damit wird sichergestellt, dass der Lernende das Ziel der Unterweisung erreicht hat. Mittel dazu sind z. B. praktische Übungen, Rückfragen oder Tests.
Die Unterweisung dient neben der Vermittlung von Wissen auch der Förderung von Verantwortungs- und Sicherheitsbewusstsein. Ebenso unterstützt sie die Fähigkeit, das Gelernte selbstständig anzuwenden.
Unterweisungenrechtliche RahmenbedingungenUnterweisung, rechtliche Rahmenbedingungen im Arbeitsschutz sind gesetzlich vorgeschrieben, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Sie sind also Pflicht. Die rechtlichen Grundlagen dafür finden sich auf europäischer Ebene in den EU-Arbeitsschutzrichtlinien. Diese Vorgaben wurden in den Mitgliedsstaaten – darunter auch Deutschland und Österreich – in nationale Gesetze übernommen.
In Deutschland regelt § 12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) die Pflicht zur regelmäßigen und anlassbezogenen Unterweisung aller Beschäftigten.
Das Grundprinzip der verpflichtenden Unterweisung für EU-Länder bleibt, auch wenn in den Ländern spezifische Besonderheiten gelten, wie bspw. im Hinblick auf Zuständigkeiten. Im Folgenden werden die länderspezifischen rechtlichen Vorgaben im Überblick dargestellt.
Richtlinienrechtliche Rahmenbedingungen, EuropaRichtlinien sind rechtliche Vorgaben, die meist auf europäischer Ebene (von der EU) erlassen werden. Sie geben Mindeststandards und allgemeine Ziele vor, die von den Mitgliedstaaten – wie eben bereits angeklungen – in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Es gibt mehrere Richtlinien4 zum Arbeitsschutz in der Europäischen Union. In der Richtlinie 89/391/EWGRichtlinie 89/391/EWG ist das Recht auf Unterweisung hinterlegt, und zwar im Artikel 12.
Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie (89/391/EWG)/Art. 12 »Unterweisung der Arbeitnehmer«
(1) Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass jeder Arbeitnehmer zum Zeitpunkt
seiner Einstellung,
einer Versetzung oder einer Veränderung seines Aufgabenbereichs,
der Einführung oder Änderung von Arbeitsmitteln,
der Einführung einer neuen Technologie,
eine ausreichende und angemessene Unterweisung über Sicherheit und Gesundheitsschutz, insbesondere in Form von Informationen und Anweisungen, erhält, die eigens auf seinen Arbeitsplatz oder seinen Aufgabenbereich ausgerichtet ist.
Diese Unterweisung muss
an die Entwicklung der Gefahrenmomente und an die Entstehung neuer Gefahren angepasst sein und
erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.5
In dem oben genannten Artikel 12 werden Grundlagenkenntnisse beschrieben.
Die europäischen Richtlinien beschreiben die Mindestanforderungen für alle Länder der Europäischen Union. Die einzelnen Länder können diese verschärfen. Die Schweiz (als Nicht-EU-Land) übernimmt viele EU-Regelungen bezüglich des Arbeitsschutzes, obwohl die EU-Richtlinie 89/391/EWG dort nicht gilt.
Neben den Richtlinien gibt es auch Verordnungen. Die Verordnungen sind detaillierte, verbindliche Rechtsvorschriften, die von der Exekutive (z. B. Bundesregierung, Ministerien) erlassen werden. Sie regeln konkret, wie die allgemeinen Vorgaben aus Gesetzen oder Richtlinien im Detail umzusetzen sind. Verordnungen gelten unmittelbar und müssen nicht erst in nationales Recht überführt werden, wenn sie auf EU-Ebene erlassen werden. Nationale Verordnungen konkretisieren meist bestehende Gesetze, wie
ArbeitsstättenverordnungArbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Regelt die Anforderungen an Arbeitsräume, Beleuchtung, Belüftung und ergonomische Gestaltung.
BetriebssicherheitsverordnungBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Legt fest, wie Arbeitsmittel bereitgestellt, benutzt und geprüft werden müssen.
GefahrstoffverordnungGefahrstoffverordnung (GefStoffV): Regelt den Umgang mit gefährlichen Stoffen am Arbeitsplatz.
Die Unterscheidung zwischen Richtlinie und Verordnung ist wichtig, weil sie bestimmt, wie und wann Vorschriften6 für Unternehmen und Beschäftigte verbindlich werden und wie sie umgesetzt werden müssen: Verordnungen gelten sofort. Die Einhaltung von Verordnungen ist zwingend und kann direkt kontrolliert und sanktioniert werden. Bei Richtlinien ist die nationale Umsetzung entscheidend.
rechtliche Rahmenbedingungen, DeutschlandIn Deutschland gibt es Vorgaben, die sowohl in staatlichen Gesetzen als auch in Vorschriften der Berufsgenossenschaften festgelegt sind. Die wesentlichen sollten Sie kennen – sie gehören zu den Grundlagen des Arbeitsschutzes:
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 12
ArbeitsschutzgesetzDer Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit […] ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind.
Zu den im zitierten § 12 ArbSchG verwendeten Begriffen »ausreichend« und »angemessen«: Ausreichend bedeutet sowohl, dass alle wichtigen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen genannt werden, als auch, dass Menge, Häufigkeit und Qualität hinreichend sind – das heißt so viel oder so oft wie nötig, jedoch nicht mehr als erforderlich (Mindestanforderung). Angemessen heißt, dass die Unterweisung bezüglich der Inhalte, der Art, des Umfangs und der Form auf die jeweilige Tätigkeit, das Vorwissen und die Sprache der Beschäftigten abgestimmt sein muss.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 12
BetriebssicherheitsverordnungDer Arbeitgeber hat die Beschäftigten vor Aufnahme der Verwendung von Arbeitsmitteln tätigkeitsbezogen […] zu unterweisen.
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) § 14 (2)
GefahrstoffverordnungDer Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Beschäftigten […] über alle auftretenden Gefährdungen und entsprechende Schutzmaßnahmen mündlich unterwiesen werden.
DGUV7 Vorschrift 1 »Grundsätze der Prävention« § 4
DGUV(1) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, […] zu unterweisen; […]
(2) Der Unternehmer hat den Versicherten die für ihren Arbeitsbereich oder für ihre Tätigkeit relevanten Inhalte der geltenden Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger [= Berufsgenossenschaften] sowie des einschlägigen staatlichen Vorschriften- und Regelwerks zu vermitteln.
Betriebsverfassungsgesetz § 81
BetriebsverfassungsgesetzDer Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer über dessen Aufgabe und Verantwortung sowie über die Art seiner Tätigkeit und ihre Einordnung in den Arbeitsablauf des Betriebs zu unterrichten. Er hat den Arbeitnehmer vor Beginn der Beschäftigung über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen dieser bei der Beschäftigung ausgesetzt ist, sowie über die Maßnahmen und Einrichtungen zur Abwendung dieser Gefahren und die nach § 10 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes getroffenen Maßnahmen zu belehren.
Auch in Österreich ist die Unterweisung vorgeschrieben. Die rechtlichen Bestimmungenrechtliche Bestimmungen, Österreich sind:
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) §§ 12 und 14
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (Österreich)Arbeitgeber sind verpflichtet, für eine ausreichende Information der Arbeitnehmer über die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit sowie über die Maßnahmen zur Gefahrenverhütung zu sorgen. Diese Information muß die Arbeitnehmer in die Lage versetzen, durch eine angemessene Mitwirkung zu überprüfen, ob die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden. […] (§ 12 Abs. 1 ASchG).
Arbeitgeber sind verpflichtet, für eine ausreichende Unterweisung der Arbeitnehmer über Sicherheit und Gesundheitsschutz zu sorgen. […] Die Unterweisung muß auf den Arbeitsplatz und den Aufgabenbereich des Arbeitnehmers ausgerichtet sein. Sie muß an die Entwicklung der Gefahrenmomente und an die Entstehung neuer Gefahren angepaßt sein. Die Unterweisung muß auch die bei absehbaren Betriebsstörungen zu treffenden Maßnahmen umfassen. Die Unterweisung ist erforderlichenfalls in regelmäßigen Abständen zu wiederholen […] (§ 14 Abs. 1 und 3 ASchG).
Für den vollständigen Gesetzestext des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes können sie das folgende PDF-Dokument aufrufen: https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Zentrale_Dokumente/Uebergreifende_Themen/aschg_b.pdf
Für bestimmte Bereiche (z. B. Gefahrstoffe) oder Personen (z. B. Jugendliche) gibt es weitere Unterweisungspflichten.
rechtliche Rahmenbedingungen, SchweizIn der Schweiz gibt es ebenfalls Vorschriften zu Unterweisungen, und zwar:
Arbeitsgesetz (ArG) Artikel 6 – Pflichten des Arbeitgebers
Arbeitsgesetz (Schweiz)(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zum Schutze der Gesundheit der Arbeitnehmer alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind. Er hat im weiteren die erforderlichen Massnahmen zum Schutze der persönlichen Integrität der Arbeitnehmer vorzusehen.
(2) Der Arbeitgeber hat insbesondere die betrieblichen Einrichtungen und den Arbeitsablauf so zu gestalten, dass Gesundheitsgefährdungen und Überbeanspruchungen der Arbeitnehmer nach Möglichkeit vermieden werden.
Darüber hinaus gibt es Verordnungen zum Arbeitsgesetz (ArGV), insbesondere die Verordnung 3 »Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Gesundheitsschutz«. Über die Pflicht, Unterweisungen abzuhalten, heißt es in der Verordnung 3:
Verordnung 3 Art. 5
Der Arbeitgeber sorgt dafür, dass alle in seinem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer, einschliesslich der dort tätigen Arbeitnehmer eines anderen Betriebes, ausreichend und angemessen informiert und angeleitet werden über die bei ihren Tätigkeiten möglichen physischen und psychischen Gefährdungen sowie über die Massnahmen des Gesundheitsschutzes.
Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten Art. 6 – Information und Anleitung der Arbeitnehmer
Der Arbeitgeber sorgt dafür, dass alle in seinem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer, einschließlich der dort tätigen Arbeitnehmer eines anderen Betriebes, ausreichend und angemessen informiert und angeleitet werden über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren sowie über die Maßnahmen der Arbeitssicherheit. Diese Information und Anleitung haben zum Zeitpunkt des Stellenantritts und bei jeder wesentlichen Änderung der Arbeitsbedingungen zu erfolgen und sind nötigenfalls zu wiederholen.
Im Rahmen des Arbeitsgesetzes (ArG) geht der Gesundheitsschutz über die Vorgaben des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) hinsichtlich der Gesundheitserhaltung hinaus: Er fordert, dass nicht nur die im UVG definierten Berufskrankheiten, sondern jede Art von Gesundheitsbeeinträchtigung vermieden werden muss. Vor allem muss sichergestellt werden, dass ergonomisch und hygienisch einwandfreie Arbeitsbedingungen herrschen, die Gesundheit nicht durch schädliche oder störende physikalische, chemische oder biologische Einflüsse gefährdet wird, eine übermäßige oder einseitige Belastung verhindert wird und die Arbeit passend strukturiert ist.
HaftungWird die Unterweisungspflicht verletzt und kommt es zu einem Unfall oder Gesundheitsschaden, kann der Arbeitgeber dafür haften. Dies kann sogar zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen. Kommt jemand bspw. aufgrund der Verletzung der Unterweisungspflicht zu Tode, kann dies den Tatbestand der Fahrlässigen Tötung gem. § 222 Strafgesetzbuch (StGB) erfüllen und mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden. Trägt jemand aufgrund der Pflichtverletzung körperliche Schäden davon, kann dies den Tatbestand der Körperverletzung gem. § 229 StGB erfüllen und eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zur Folge haben.
Wird nicht unterwiesen, wird auch gegen die DGUVDGUV-Vorschrift 1 »Grundsätze der Prävention § 4« der BerufsgenossenschaftenBerufsgenossenschaft verstoßen. Ein solcher Verstoß stellt – selbst, wenn kein Unfall passiert – eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Bei einem Unfall aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit kann die Berufsgenossenschaft Schadensersatz verlangen.
Dabei wird zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit8 sowie Vorsatz abgegrenzt.
Grobe FahrlässigkeitFahrlässigkeit, grobeFahrlässigkeit
