Verfahrensrecht, Umsatzsteuerrecht, Erbschaftsteuerrecht -  - E-Book

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Beschreibung

Ideal für eine gezielte Vorbereitung auf den Prüfungsteil "Verfahrensrecht und andere Steuerrechtsgebiete". Band 3 verschafft einen konzentrierten Überblick über die Abgaben- und Finanzgerichtsordnung, das stark von EU-Recht geprägte Umsatzsteuerrecht sowie das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht inklusive Bewertung. Die einzelnen Rechtsgebiete werden anhand vieler Beispiele, Übungsfälle, Schaubilder und Übersichten dargestellt. Rechtsstand: 30. November 2023 Die digitale und kostenfreie Ergänzung zu Ihrem Buch auf myBook+: - Zugriff auf ergänzende Materialien und Inhalte - E-Book direkt online lesen im Browser - Persönliche Fachbibliothek mit Ihren BüchernJetzt nutzen auf mybookplus.de.  

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Inhaltsverzeichnis

InhaltsverzeichnisHinweis zum UrheberrechtmyBook+ImpressumDie HerausgeberDie AutorenVorwort der Herausgeber zur 23. Auflage (Prüfung 2024)Vorwort der Autoren zur 23. Auflage (Prüfung 2024)Inhaltsübersicht »Die Steuerberaterprüfung« Bände 1 – 3Themen des Prüfungsstoffs, geordnet nach PrüfungstagenAbkürzungsverzeichnisA Abgabenordnung und FinanzgerichtsordnungI Einführung1 Das steuerliche Verfahrensrecht in der Steuerberaterprüfung2 Grundlagen des Abgabenrechts2.1 Geschichte und Bedeutung der Abgabenordnung2.2 Aufbau der Abgabenordnung3 Steuerliche Grundbegriffe3.1 Steuern und steuerliche Nebenleistungen (§ 3 AO)3.2 Begriff des Gesetzes (§ 4 AO)3.3 Rückwirkung von Gesetzen3.4 Gesetzesanwendung3.5 Ermessensausübung (§ 5 AO)3.6 Grundsatz von Treu und Glauben3.6.1 Verbindliche Auskunft3.6.2 Tatsächliche Verständigung3.7 Amtsträger3.8 Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt (§§ 8 f. AO)3.8.1 Wohnsitz (§ 8 AO)3.8.2 Gewöhnlicher Aufenthalt (§ 9 AO)3.9 Betriebsstätte und ständiger Vertreter (§§ 12 f. AO)3.10 Steuergeheimnis (§ 30 AO)II Allgemeines Steuerschuldrecht1 Steuerschuldverhältnis1.1 Inhalt des Steuerschuldverhältnisses1.2 Beteiligte des Steuerschuldverhältnisses1.3 Handlungsfähigkeit (§ 79 AO)1.4 Bevollmächtigte und Beistände (§ 80 AO)1.5 Gesamtschuldnerschaft (§ 44 AO)2 Der Steueranspruch (§§ 38 ff. AO)2.1 Entstehung des Steueranspruchs (§ 38 AO)2.2 Steuererstattungs- und Vergütungsanspruch (§ 37 AO)2.2.1 Steuererstattungsanspruch (§ 37 Abs. 2 AO)2.2.2 Steuervergütungsanspruch2.3 Gläubiger- und Schuldnerwechsel2.3.1 Gläubiger- und Schuldnerwechsel kraft Gesetzes2.3.2 Abtretung, Verpfändung, Pfändung (§ 46 AO)2.4 Gesetz- oder sittenwidriges Verhalten (§ 40 AO)2.5 Unwirksame Rechtsgeschäfte (§ 41 AO)2.6 Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO)2.7 Zurechnung von Wirtschaftsgütern (§ 39 AO)2.8 Erlöschen des Steueranspruchs (§ 47 AO)III Haftung1 Allgemeines2 Haftungstatbestände2.1 Vertragliche Haftung2.2 Gesetzliche Haftung2.2.1 Grundlagen2.2.2 Zivilrechtliche Haftungsansprüche2.2.3 Steuerrechtliche Haftungsansprüche2.2.3.1 Haftung der Vertreter (§ 69 AO)2.2.3.1.1 Haftender Personenkreis2.2.3.1.2 Pflichtverletzung2.2.3.1.3 Verschulden2.2.3.1.4 Haftungsumfang2.2.3.2 Haftung des Steuerhinterziehers und des Steuerhehlers (§ 71 AO)2.2.3.3 Haftung bei Verletzung der Pflicht zur Kontenwahrheit (§ 72 AO)2.2.3.4 Haftung des Eigentümers von Gegenständen (§ 74 AO)2.2.3.5 Haftung des Betriebsübernehmers (§ 75 AO)2.2.3.6 Sachhaftung (§ 76 AO)2.2.3.7 Duldungspflicht (§ 77 AO)3 Durchsetzung von Haftungs- und Duldungsansprüchen3.1 Voraussetzungen der Inanspruchnahme3.1.1 Akzessorietät der Haftung3.1.2 Haftungsverjährung3.2 Haftungsbescheid (§ 191 AO)3.3 Rechtsfolgen des HaftungsbescheidesIV Steuerverwaltungsakte1 Definition des Verwaltungsaktes (§ 118 S. 1 AO)2 Bekanntgabe von Verwaltungsakten (§ 122 AO)2.1 Allgemeines2.2 Bekanntgabearten2.3 Bekanntgabe von Verwaltungsakten in Sonderfällen2.3.1 Bekanntgabe an Ehegatten oder Lebenspartner (§ 122 Abs. 7 AO)2.3.2 Übermittlung schriftlicher Verwaltungsakte durch die Post (§ 122 Abs. 2 AO)2.3.3 Bekanntgabe bei einheitlichen Feststellungen (§ 183 AO)2.4 Förmliche Bekanntgabe durch Zustellung (§ 122 Abs. 5 AO) 2.5 Bekanntgabe von Verwaltungsakten mittels Datenabruf (§ 122a AO)3 Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt (§ 120 AO)4 Formelle Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen4.1 Form (§ 119 Abs. 2 AO)4.2 Bestimmtheit (§ 119 Abs. 1 AO)4.3 Begründung (§ 121 AO)5 Fehlerhafte Verwaltungsakte5.1 Allgemeines5.2 Nichtigkeit von Verwaltungsakten (§ 125 AO)5.3 Sonstige fehlerhafte VerwaltungsakteV Das steuerliche Verwaltungsverfahren1 Organisation und Zuständigkeit der Finanzbehörden1.1 Organisation der Finanzverwaltung1.2 Sachliche Zuständigkeit (§ 16 AO)1.3 Örtliche Zuständigkeit (§§ 17 – 29 AO)1.3.1 Zuständigkeit des Lagefinanzamts (§§ 18 und 22 AO)1.3.2 Zuständigkeit des Betriebsfinanzamts (§§ 18, 21 und 22 AO)1.3.3 Zuständigkeit des Finanzamts der vorwiegenden Berufstätigkeit (§§ 18 und 21 AO)1.3.4 Zuständigkeit des Wohnsitzfinanzamts (§ 19 AO)1.3.5 Zuständigkeit des Geschäftsleitungsfinanzamts (§ 20 AO)1.3.6 Sonstige Zuständigkeitsregeln (§§ 24 – 29 AO)2 Fristen, Termine, Wiedereinsetzung (§§ 108 – 110 AO)2.1 Fristen und Termine (§§ 108 f. AO)2.2 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 110 AO)3 Grundsätze des Besteuerungsverfahrens (§§ 85 ff. AO)3.1 Ablauf des Besteuerungsverfahrens3.2 Allgemeine Besteuerungsgrundsätze3.2.1 Grundsatz der Gesetzmäßigkeit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung3.2.2 Untersuchungsgrundsatz (§ 88 AO)3.2.3 Mitwirkungspflichten3.2.4 Grundsatz des rechtlichen Gehörs (§ 91 AO)4 Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen4.1 Beweismittel (§§ 92 ff. AO)4.1.1 Beweis durch Auskünfte (§ 93 AO)4.1.2 Kontenabruf nach § 93 Abs. 7 und 8 AO4.2 Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten (§§ 140 – 148 AO)4.2.1 Allgemeines4.2.2 Derivative Buchführungspflicht (§ 140 AO)4.2.3 Originäre Buchführungspflicht (§ 141 AO)4.2.4 Anforderungen an Buchführung und Aufzeichnungen (§§ 142 ff. AO)4.3 Steuererklärungen (§§ 149 – 153 AO)4.3.1 Abgabe der Steuererklärung (§ 149 AO)4.3.2 Verspätungszuschlag (§ 152 AO)4.3.3 Berichtigungspflicht (§ 153 AO)4.4 Besonderheiten der Mitwirkungspflichten4.4.1 Schätzung der Besteuerungsgrundlagen (§ 162 AO)4.4.2 Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern (§ 160 AO)5 Festsetzungs- und Feststellungsverfahren (§§ 155 ff. AO)5.1 Steuerfestsetzung5.1.1 Steuerbescheide5.1.2 Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO)5.1.3 Vorläufige Steuerfestsetzung und Aussetzung der Steuerfestsetzung (§ 165 AO)5.1.4 Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen (§ 163 AO)5.2 Festsetzungsverjährung (§§ 169 – 171 AO)5.2.1 Allgemeines5.2.2 Festsetzungsfristen (§ 169 AO)5.2.3 Beginn der Festsetzungsfrist, Anlaufhemmung (§ 170 AO)5.2.4 Ablaufhemmung (§ 171 AO)5.2.4.1 Höhere Gewalt (§ 171 Abs. 1 AO)5.2.4.2 Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten (§ 171 Abs. 2 AO)5.2.4.3 Antrag auf Steuerfestsetzung und Antrag auf Änderung (§ 171 Abs. 3 AO)5.2.4.4 Ablaufhemmung im Einspruchs- und Klageverfahren (§ 171 Abs. 3a AO)5.2.4.5 Ablaufhemmung bei Außenprüfungen (§ 171 Abs. 4 AO)5.2.4.6 Ablaufhemmung bei Steuerfahndungsprüfungen (§ 171 Abs. 5 AO)5.2.4.7 Verfolgungsverjährung (§ 171 Abs. 7 AO)5.2.4.8 Vorläufige und ausgesetzte Steuerfestsetzungen (§ 171 Abs. 8 AO)5.2.4.9 Berichtigung von Erklärungen und Selbstanzeige (§ 171 Abs. 9 AO)5.2.4.10 Steuerfestsetzung aufgrund eines Grundlagenbescheides (§ 171 Abs. 10 AO)5.2.4.11 Sonstige Ablaufhemmungen (§ 171 Abs. 11 bis 15 AO)5.2.5 Prüfungsschema und zusammenfassendes Beispiel5.3 Feststellungsbescheide (§§ 179 – 183 AO)5.4 Steuermessbescheide (§ 184 AO)5.5 Verhältnis des Feststellungs- zum Festsetzungsverfahren bei § 10d EStG6 Erhebungsverfahren (§§ 218 – 248 AO)6.1 Verwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis6.2 Fälligkeit (§§ 220 f. AO)6.2.1 Grundsätze6.2.2 Stundung (§ 222 AO)6.3 Erlöschen von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis6.3.1 Zahlung (§§ 224 f. AO)6.3.2 Aufrechnung (§ 226 AO)6.3.3 Erlass (§ 227 AO)6.3.4 Zahlungsverjährung (§§ 228 ff. AO)6.4 Verzinsung und Säumniszuschläge (§§ 233 ff. AO)6.4.1 Verzinsung (§§ 233 ff. AO)6.4.1.1 Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen (§§ 233a ff. AO)6.4.1.2 Stundungszinsen (§ 234 AO)6.4.1.3 Hinterziehungszinsen (§ 235 AO)6.4.1.4 Sonstige Verzinsungstatbestände6.4.2 Säumniszuschläge (§ 240 AO)VI Aufhebung, Änderung und Berichtigung von Steuerverwaltungsakten1 Bestandskraft von Steuerbescheiden1.1 Bestandskraft einerseits – Rechtskraft andererseits1.2 Formelle und materielle Bestandskraft1.3 Spannungsverhältnis zwischen Bestandskraft und Gesetzmäßigkeit2 Berichtigungsvorschriften3 Die Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten3.1 Grundsätze zu § 129 AO3.2 Fälle der »offenbaren Unrichtigkeit«4 Rücknahme und Widerruf von Steuerverwaltungsakten4.1 Die Vorfrage: Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des Steuerbescheids4.2 Anwendungsbereich von §§ 130, 131 AO4.3 Begünstigender oder belastender Verwaltungsakt4.4 Die Rücknahme (§ 130 AO)4.4.1 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes4.4.2 Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes4.4.2.1 § 130 Abs. 2 Nr. 1 AO4.4.2.2 § 130 Abs. 2 Nr. 2 AO4.4.2.3 § 130 Abs. 2 Nr. 3 AO4.4.2.4 § 130 Abs. 2 Nr. 4 AO4.4.3 Folgen der Rücknahme4.4.4 Auch möglich: Widerruf eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes4.5 Widerruf eines Verwaltungsaktes4.5.1 Widerruf eines rechtmäßigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes4.5.2 Widerruf eines rechtmäßigen begünstigenden Verwaltungsaktes4.5.2.1 § 131 Abs. 2 Nr. 1 AO4.5.2.2 § 131 Abs. 2 Nr. 2 AO4.5.2.3 § 131 Abs. 2 Nr. 3 AO5 Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO)5.1 Zulässigkeit des Vorbehalts der Nachprüfung (§ 164 Abs. 1 AO)5.2 Wirkung der Vorbehaltsfestsetzung5.3 Rechtsbehelfe6 Vorläufige Steuerfestsetzung (§ 165 AO)6.1 Ungewissheit6.2 Umfang der Änderung; zeitliche Grenze6.3 Endgültige Veranlagung (§ 165 Abs. 2 AO)6.4 Rechtsbehelfsverfahren7 Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden7.1 Grundsätze zur Änderung7.2 Die schlichte Änderung nach § 172 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO7.3 § 172 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b und c AO7.4 Aufhebung oder Änderung in sonstigen gesetzlich zugelassenen Fällen (§ 172 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d AO)8 Nachträgliches Bekanntwerden von Tatsachen oder Beweismitteln8.1 Tatsachen und Beweismittel i. S. v. § 173 Abs. 1 AO8.2 Nachträgliches Bekanntwerden8.3 Verwertung rechtswidrig ermittelter Tatsachen8.4 Erster Hauptfall: Aufhebung oder Änderung zuungunsten des Steuerpflichtigen (§ 173 Abs. 1 Nr. 1 AO)8.5 Zweiter Hauptfall: Aufhebung oder Änderung zugunsten des Steuerpflichtigen (§ 173 Abs. 1 Nr. 2 AO)8.6 Dritter Hauptfall: Zusammenhang zwischen steuererhöhenden und steuermindernden Tatsachen (§ 173 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 AO)8.7 Änderungssperre nach einer Außenprüfung9 Schreib- oder Rechenfehler bei Erstellung einer Steuererklärung10 Widerstreitende Steuerfestsetzungen10.1 § 174 Abs. 1 AO: Mehrfache Berücksichtigung desselben Sachverhalts zuungunsten des Steuerpflichtigen10.2 § 174 Abs. 2 AO: Mehrfache Berücksichtigung desselben Sachverhalts zugunsten des Steuerpflichtigen10.3 § 174 Abs. 3 AO: Nichtberücksichtigung eines Sachverhalts10.4 § 174 Abs. 4 AO10.5 § 174 Abs. 5 AO11 Anpassung von Steuerbescheiden an Grundlagenbescheide11.1 Anpassungszwang11.2 Vorwegnahme der Feststellung11.3 Umfang der Änderung, insb. die zeitliche Grenze11.4 Rechtsbehelf und Aussetzung der Vollziehung12 Eintritt eines Ereignisses mit steuerlicher Wirkung für die Vergangenheit12.1 § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO bei laufend veranlagten Steuern12.2 § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO bei Veräußerungsgeschäften12.3 Änderung von Steuerbescheiden bei Datenübermittlung durch Dritte (§ 175b AO)13 Vertrauensschutz bei Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden14 Berichtigung materieller Fehler (§ 177 AO)14.1 Materieller Fehler14.2 Umfang der FehlerberichtigungVII Das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren1 Übersicht2 Zulässigkeitsvoraussetzungen des Einspruchs (§ 358 AO)2.1 Einleitung2.2 Einzelne Zulässigkeitsvoraussetzungen2.2.1 Zulässigkeit des Finanzverwaltungsrechtsweges (§ 347 AO)2.2.2 Statthaftigkeit des Einspruchs (§§ 347 f. AO)2.2.2.1 Einspruchsfähige Verwaltungsakte2.2.2.2 Untätigkeitseinspruch (§ 347 Abs. 1 S. 2 AO)2.2.2.3 Ausschluss des Einspruchs (§ 348 AO)2.2.3 Einspruchsbefugnis (§§ 350 ff. AO)2.2.3.1 Beschwer2.2.3.2 Einspruchsbefugnis bei der einheitlichen Feststellung (§ 352 AO)2.2.3.3 Einspruchsbefugnis bei Rechtsnachfolge (§ 353 AO)2.2.4 Einspruchsfrist (§ 355 AO)2.2.5 Einlegung des Einspruchs (§ 357 AO)2.2.6 Einspruchsverzicht und Einspruchsrücknahme2.2.6.1 Einspruchsverzicht (§ 354 AO)2.2.6.2 Einspruchsrücknahme (§ 362 AO)3 Das Einspruchsverfahren3.1 Einspruchsverfahren als verlängertes Festsetzungsverfahren3.2 Mündliche Erörterung (§ 364a AO)3.3 Setzung von Präklusionsfristen (§ 364b AO)3.4 Bindungswirkung anderer Verwaltungsakte (§ 351 AO)3.4.1 Anfechtbarkeit von Änderungsbescheiden3.4.2 Bindungswirkung im Verhältnis Grundlagenbescheid – Folgebescheid4 Hinzuziehung zum Verfahren (§ 360 AO)5 Entscheidung über den Einspruch (§ 367 AO)VIII Das finanzgerichtliche Verfahren1 Überblick über die Finanzgerichtsbarkeit1.1 Einführung1.2 Gerichtsverfassung2 Gerichtliches Klageverfahren2.1 Klagearten nach der Finanzgerichtsordnung2.1.1 Anfechtungsklage (§ 40 Abs. 1, 1. Alt. FGO)2.1.2 Verpflichtungsklage (§ 40 Abs. 1, 2. Alt. FGO)2.1.3 Leistungsklage (§ 40 Abs. 1, 3. Alt. FGO)2.1.4 Feststellungsklage (§ 41 FGO)2.1.5 Sprungklage und Untätigkeitsklage (§§ 45 f. FGO)2.2 Zulässigkeitsvoraussetzungen2.2.1 Zulässigkeit des Finanzrechtswegs (§ 33 FGO)2.2.2 Zuständigkeit des Gerichts (§§ 35 ff. FGO)2.2.3 Statthaftigkeit der Klageart (§§ 40 f. FGO)2.2.4 Beteiligtenfähigkeit und Prozessfähigkeit (§§ 57 ff. FGO)2.2.5 Klagebefugnis (§§ 40 Abs. 2, 48 FGO)2.2.6 Erfolgloses Vorverfahren (§ 44 FGO)2.2.6.1 Grundsatz2.2.6.2 Sprungklage (§ 45 FGO)2.2.6.3 Untätigkeitsklage (§ 46 FGO)2.2.7 Klagefrist (§ 47 FGO)2.2.8 Ordnungsgemäße Klageerhebung (§§ 64 f. FGO)2.3 Verfahrensgrundsätze: Ablauf des finanzgerichtlichen Verfahrens3 Rechtsmittel3.1 Revision3.1.1 Zulassungsgründe (§ 115 Abs. 2 FGO)3.1.1.1 Grundsatzrevision (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO)3.1.1.2 Rechtsfortbildungsrevision (§ 115 Abs. 2 Nr. 2, 1. Alt. FGO)3.1.1.3 Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alt. FGO)3.1.1.4 Verfahrensrevision (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO)3.1.2 Nichtzulassungsbeschwerde (§ 116 FGO)3.1.3 Revisionsverfahren3.2 Beschwerde (§§ 128 ff. FGO)4 Kosten des VerfahrensIX Vorläufiger Rechtsschutz1 Vorläufiger Rechtsschutz durch die Finanzbehörde (§ 361 AO)1.1 Überblick1.2 Voraussetzungen für die Vollziehungsaussetzung (§ 361 AO)1.2.1 Angefochtener Verwaltungsakt1.2.2 Vollziehbarkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes1.2.3 Umfang der Aussetzung der Vollziehung1.2.4 Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit oder unbillige Härte1.2.4.1 Ernstliche Zweifel1.2.4.2 Unbillige Härte1.3 Verfahren1.4 Entscheidung über den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung1.4.1 Aussetzung der Vollziehung1.4.2 Ablehnung der Vollziehungsaussetzung2 Vorläufiger Rechtsschutz im finanzgerichtlichen Verfahren2.1 Überblick2.2 Aussetzung der Vollziehung (§ 69 FGO)2.2.1 Voraussetzungen2.2.1.1 Aussetzung der Vollziehung durch die Finanzbehörde (§ 69 Abs. 2 FGO)2.2.1.2 Aussetzung der Vollziehung durch das Finanzgericht (§ 69 Abs. 3 – 7 FGO)2.2.2 Zuständigkeitskonkurrenz Finanzbehörde/Finanzgericht2.3 Einstweilige Anordnung (§ 114 FGO)2.3.1 Überblick2.3.2 Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung2.3.2.1 Antrag2.3.2.2 Anordnungsanspruch2.3.2.3 Anordnungsgrund2.3.2.4 Keine Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung2.3.3 VerfahrenX Vollstreckung von Steueransprüchen (§§ 249 ff. AO)1 Einleitung2 Allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen2.1 Anwendbarkeit der Abgabenordnung2.2 Zuständige Vollstreckungsbehörde (§ 249 AO)2.3 Voraussetzungen für den Beginn der Vollstreckung (§ 254 AO)2.3.1 Vollstreckbarer Verwaltungsakt (§ 251 AO)2.3.2 Fälligkeit der Leistung (§ 254 Abs. 1 S. 1 AO)2.3.3 Leistungsgebot (§ 254 Abs. 1 S. 1 AO)2.3.4 Schonfrist (§ 254 Abs. 1 S. 1 AO)2.3.5 Mahnung (§ 259 AO)3 Vollstreckung wegen Geldforderungen (§§ 259 ff. AO)3.1 Vollstreckung in das bewegliche Vermögen (§§ 281 ff. AO)3.1.1 Einleitung3.1.2 Pfändung beweglicher Sachen (§§ 285 ff. AO)3.1.3 Pfändung in Forderungen und andere Vermögensrechte (§§ 309 ff. AO)3.1.3.1 Pfändung in Forderungen3.1.3.2 Vollstreckung in andere Vermögensrechte3.1.4 Vermögensauskunft (§ 284 AO)3.2 Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen (§ 322 AO)4 Vollstreckung wegen anderer Leistungen als Geldforderungen (§§ 328 ff. AO)5 Vollstreckungsmaßnahmen außerhalb der Abgabenordnung6 Arrestverfahren (§§ 324 ff. AO)6.1 Überblick6.2 Arrestanspruch6.3 Arrestgrund6.4 Anordnung und Vollziehung des Arrests7 Rechtsschutz im Vollstreckungsverfahren7.1 Grundsatz7.2 Einschränkung und Beschränkung der Vollstreckung (§ 257 AO)7.3 Vollstreckungsaufschub (§ 258 AO)7.4 Niederschlagung (§ 261 AO)7.5 Einwendungen Dritter (§ 262 AO)7.6 Aufteilung einer Gesamtschuld (§§ 268 ff. AO)7.7 Allgemeine Rechtsbehelfe im VollstreckungsverfahrenXI Die Außenprüfung (§§ 193 ff. AO)1 Bedeutung und Definition2 Zulässigkeit der Außenprüfung3 Die Prüfungsanordnung3.1 Sachlicher Umfang der Prüfung3.2 Persönlicher Umfang der Prüfung3.3 Zeitlicher Umfang der Prüfung3.4 Begründungs- und weitere Verfahrensmängel4 Bekanntgabe der Prüfungsanordnung5 Rechtsbehelfe gegen die Prüfungsanordnung5.1 Der Grundsatz5.2 Rechtsbehelf und Verwertungsverbot5.3 Erneute Reaktion der Verwaltung5.4 Zusammenfassende Fallstudie6 Kontrollmitteilungen7 Die Stellung des Betriebsprüfers8 Die Schlussbesprechung9 Der Prüfungsbericht10 Verbindliche Zusage (§ 204 AO)XII Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten1 Überblick2 Steuerstraftaten2.1 Überblick2.2 Steuerhinterziehung (§ 370 AO)2.2.1 Objektiver Tatbestand der Steuerhinterziehung2.2.2 Subjektiver Tatbestand der Steuerhinterziehung2.2.3 Täterschaft und Teilnahme2.2.4 Zeitliche Stadien der Steuerhinterziehung2.2.4.1 Vorbereitungsstadium (strafrechtlich nicht relevant)2.2.4.2 Versuchsstadium (strafbar, § 370 Abs. 2 AO)2.2.4.3 Vollendung2.2.4.4 Beendigung2.2.5 Selbstanzeige (§ 371 AO)2.2.5.1 Voraussetzungen der Selbstanzeige (§ 371 Abs. 1 und 3 AO)2.2.5.2 Ausschlussgründe der Selbstanzeige (§ 371 Abs. 2 AO)2.2.6 Strafzumessung2.2.7 Verjährung3 Steuerordnungswidrigkeiten (§§ 377 ff. AO)3.1 Einführung3.2 Leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO)4 Steuerstrafverfahren4.1 Ermittlungsverfahren4.1.1 Zuständigkeit4.1.2 Einleitung des Strafverfahrens (§ 397 AO)4.1.3 Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden im Ermittlungsverfahren4.1.4 Abschluss des Ermittlungsverfahrens4.2 Verfahren vor dem StrafgerichtB UmsatzsteuerrechtI Einführung1 Umsatzsteuer-Aufkommen, Verteilung, Verwaltung2 Rechtliche Rahmenbedingungen3 Wesen und Wirkungsweise der UmsatzsteuerII Hinweise für die Bearbeitung von Umsatzsteuerklausuren1 Prüfung von entgeltlichen Umsätzen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG1.1 Steuerbarkeit1.2 Steuerbefreiungen nach § 4 UStG1.3 Bemessungsgrundlage und Steuersatz1.4 Entstehen und Schuldner der Umsatzsteuer1.5 Änderungen der Bemessungsgrundlage nach § 17 UStG2 Steuerbarkeit unentgeltlicher Wertabgaben3 Innergemeinschaftlicher Erwerb nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG4 (Zusätzliche) Steuer nach § 14c UStG5 Ermittlung der abziehbaren Vorsteuer und Vorsteuerberichtigung6 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG)7 Umsatzsteuerrechtliche HaftungsansprücheIII Unternehmer und Unternehmen als Anknüpfungspunkte des Umsatzsteuerrechts1 Der Unternehmer i. S. d. § 2 UStG1.1 Unternehmensfähigkeit (»wer«)1.2 Ausüben einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit1.2.1 Tätigkeit im Leistungsaustausch1.2.1.1 Gesellschafter als Unternehmer1.2.1.2 Holdinggesellschaften als Unternehmer1.2.1.3 Forderungseinziehung als unternehmerische Betätigung1.2.1.4 Leistungen an (Vereins-)Mitglieder1.2.2 Nachhaltigkeit der Tätigkeit1.2.3 Einnahmeerzielungsabsicht1.3 Selbständigkeit2 Das Unternehmen i. S. d. § 2 UStG2.1 Grundsatz der Unternehmenseinheit2.2 Handeln im Rahmen des Unternehmens3 Beginn und Ende der Unternehmerstellung3.1 Beginn der Unternehmerstellung3.2 Sonderfall Vorgründungsgesellschaften3.3 Ende des Unternehmens (insb. Fortbestand bei Insolvenz)4 Juristische Personen des öffentlichen Rechts als Unternehmer5 Kleinunternehmer i. S. d. § 19 UStG6 Organschaft i. S. d. § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG6.1 Voraussetzungen6.1.1 Finanzielle Eingliederung6.1.2 Wirtschaftliche Eingliederung6.1.3 Organisatorische Eingliederung6.2 RechtsfolgenIV Leistungen (Lieferungen und sonstige Leistungen)1 Lieferungen i. S. d. § 3 Abs. 1 UStG und deren Ortsbestimmung1.1 Gegenstandsbegriff des Umsatzsteuerrechts1.2 Verschaffung der Verfügungsmacht1.2.1 Besonderheiten im Zusammenhang mit Leasingverträgen1.2.2 Ausgabe von Gutscheinen1.3 Bestimmung des Lieferortes (§ 3 Abs. 5a UStG)1.3.1 Unbewegte Lieferungen und deren Ort1.3.2 Befördern und Versenden als bewegte Lieferungen1.3.3 Ort des Transportbeginns als Lieferort bewegter Lieferungen1.3.4 Verlagerungen des Lieferorts im grenzüberschreitenden Warenverkehr1.3.4.1 Verlagerung aus dem Drittland ins Inland nach § 3 Abs. 8 UStG1.3.4.2 Verlagerung des Lieferorts an das Transportende für Fernverkäufe (§ 3c UStG)1.3.4.3 Energielieferungen nach § 3g UStG1.4 Besonderheiten beim Reihengeschäft1.4.1 Bestimmung der Leistungsbeziehungen1.4.2 Zuordnung der Warenbewegung1.4.3 Besonderheiten der Zuordnung der Warenbewegung bei Zwischenhändlern1.4.4 Unterbrechung der Warenbewegung (sog. gebrochene Beförderung oder Versendung)2 Sonstige Leistungen i. S. d. § 3 Abs. 9 UStG und deren Ortsbestimmung2.1 Grundregeln zur Ortsbestimmung (§ 3a Abs. 1 und 2 UStG)2.2 Besondere Anknüpfungspunkte für Leistungsortbestimmungen2.2.1 Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück (Belegenheitsort)2.2.2 (Kurzfristige) Vermietung von Beförderungsmitteln (Übergabeort)2.2.3 Besondere Leistungen, die am Tätigkeitsort erbracht werden (Tätigkeitsort)2.2.4 Vermittlungsleistungen2.2.5 Beförderungsleistungen und damit zusammenhängende Umsätze2.2.5.1 Personenbeförderung2.2.5.2 Güterbeförderung2.2.6 Katalogleistungen i. S. d. § 3a Abs. 4 UStG2.2.7 Empfängerortsprinzip für Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernseh- und auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen2.2.8 Vorgehen zur Bestimmung des Ortes entgeltlicher sonstiger Leistungen2.3 Besonderheiten im Besteuerungsverfahren für sonstige Leistungen3 Einheitlichkeit der Leistung3.1 Haupt- und Nebenleistung3.2 Untrennbare Gesamtleistung3.3 Aufteilung durch gesetzliche VorgabenV Einzelfragen zum Leistungsaustausch1 Wirtschaftliche Verknüpfung von Leistung und Gegenleistung2 Abgrenzung zwischen sog. »echten« und »unechten« Schadensersatz2.1 Verträge, die nicht, mangelhaft oder verspätet erfüllt werden2.2 Abgebrochene (Werk-)Lieferungen2.3 Abwicklung von Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung3 Leistungsaustausch zwischen Personengesellschaften und ihren Gesellschaftern3.1 Gründung von Gesellschaften bzw. Eintritt von Gesellschaftern3.2 Ausscheiden eines Gesellschafters4 Leistungsaustausch bei der Abgabe von Leistungen an ArbeitnehmerVI Inland/Ausland/Drittland/GemeinschaftsgebietVII Geschäftsveräußerung im Ganzen (§ 1 Abs. 1a UStG)1 Grundstücksübertragung als Geschäftsveräußerung2 Übereignung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen?3 Erwerb für das Unternehmen des Erwerbers4 Wirkung der Rechtsnachfolge nach § 1 Abs. 1a S. 3 UStG5 Fehlerhafter Steuerausweis6 Vorsteuerabzug aus Leistungsbezügen für die GeschäftsveräußerungVIII Steuerbefreiungen entgeltlicher Inlandsumsätze (§ 4 UStG)1 Zweck und Wirkungen von Steuerbefreiungstatbeständen2 Befreiungstatbestände mit Optionsmöglichkeit i. S. d. § 9 UStG2.1 Grunderwerbsteuerbare Vorgänge (§ 4 Nr. 9 Buchst. a UStG)2.2 Vermietung und Verpachtung von Grundstücken (§ 4 Nr. 12 Buchst. a UStG)2.3 Einzelheiten zum Verzicht auf Steuerbefreiungen (§ 9 UStG)2.3.1 Grundvoraussetzungen (§ 9 Abs. 1 UStG)2.3.2 Einschränkungen (§ 9 Abs. 2 UStG)2.3.3 Besondere Vorgaben für die Verzichtsausübung (§ 9 Abs. 3 UStG)2.4 Verzicht gegenüber einer nichtunternehmerisch tätigen Gemeinschaft3 Zwingend »vorsteuerschädliche« Steuerbefreiungen (ohne Optionsmöglichkeit)4 Steuerfreie Veräußerung nicht vorsteuerentlasteter Gegenstände nach § 4 Nr. 28 UStGIX Bemessungsgrundlage (§ 10 UStG) und Steuersatz (§ 12 UStG)1 Grundsätze der Entgeltsbestimmung nach § 10 UStG2 Anwendung und Bestimmung des Steuersatzes nach § 12 UStG3 Besonderheiten zur Entgeltbestimmung3.1 Auslagenersatz/durchlaufende Posten3.2 Entgelt von dritter Seite (Zuschüsse)3.3 Tauschvorgänge4 Mindest-Bemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 5 UStG5 Differenzbesteuerung nach den §§ 25, 25a UStG5.1 Sinn und Zweck und tatbestandliche Voraussetzungen (§ 25a UStG)5.2 Anwendung auf Entnahmen i. S. d. § 3 Abs. 1b UStG5.3 Verzicht auf Differenzbesteuerung5.4 Differenzbesteuerung im Binnenmarkt5.5 Besonderheiten für gewerbliche Kunsthändler5.6 Besonderheiten bei der Besteuerung von Reiseleistungen (§ 25 UStG)6 Änderungen der Bemessungsgrundlage nach § 17 UStG6.1 Uneinbringlichkeit der Forderung (§ 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG)6.2 Nichtausführung der Leistung (§ 17 Abs. 2 Nr. 2 UStG)6.3 Rückgängigmachung einer Lieferung/Rücklieferung (§ 17 Abs. 2 Nr. 3 UStG)6.4 Tätigen von Aufwendungen i. S. d. § 15 Abs. 1a UStG (§ 17 Abs. 2 Nr. 5 UStG)X Entstehen und Fälligkeit der Steuer1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (§ 16 UStG)1.1 Leistungszeitpunkt als Anknüpfungspunkt1.2 Entgeltsvereinnahmung als Anknüpfungspunkt2 Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG)3 Steuerentstehung mit Rechnungserteilung4 FälligkeitXI Leistungsempfänger als Steuerschuldner (Reverse-Charge-Verfahren)1 Steuerschuldner (§ 13a UStG)2 Umkehr der Steuerschuldnerschaft (§ 13b UStG)3 Die klausurrelevanten Fallgruppen3.1 Werklieferungen und sonstige Leistungen im Ausland oder Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer3.2 Verwertung von Sicherungsgut (§ 13b Abs. 2 Nr. 2 UStG)3.3 Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen (§ 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG)3.4 Bauleistungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG)3.5 Gebäudereinigungsdienstleistungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG)3.6 Sonstige klausurrelevante Fallgruppen3.7 Ausnahmen von der Umkehr der Steuerschuldnerschaft3.8 Anforderungen an Rechnung und Berechnung der vom Leistungsempfänger geschuldeten UmsatzsteuerXII Besteuerung unentgeltlicher Wertabgaben1 Rahmenbedingungen der Besteuerung unentgeltlicher Lieferungen nach § 3 Abs. 1b UStG2 Weitere Voraussetzungen fiktiv entgeltlicher Lieferungen2.1 Entnahmen des Unternehmers (§ 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 1 UStG)2.2 Sachzuwendungen an das Personal (§ 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 2 UStG)2.3 Sonstige unentgeltliche Lieferungen (§ 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 3 UStG)3 Voraussetzungen fiktiv entgeltlicher sonstiger Leistungen nach § 3 Abs. 9a UStG und deren Bemessungsgrundlage3.1 Außerunternehmerische Verwendung von Unternehmensgegenständen (§ 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG)3.1.1 Besonderheiten bei der nichtunternehmerischen Grundstücksnutzung3.1.2 Besonderheiten der unternehmensfremden Fahrzeugnutzung3.2 Erbringen anderer sonstiger Leistungen (§ 3 Abs. 9a Nr. 2 1. Alt. UStG)3.3 Sonstige Leistungen gegenüber dem Personal (§ 3 Abs. 9a Nr. 2 2. Alt. UStG)4 Ortsbestimmung, Steuerbefreiung und Steuersatz5 Bemessungsgrundlage sowie Steuerentstehung und -schuldnerXIII Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis (§ 14c UStG)1 Unrichtiger Steuerausweis nach § 14c Abs. 1 UStG2 Unberechtigter Steuerausweis nach § 14c Abs. 2 UStGXIV Grenzüberschreitende Warenbewegungen1 Besteuerungsprinzipien2 Abwicklungen mit Drittländern2.1 Die Einfuhr aus dem Drittland nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG2.2 Ausfuhrlieferungen nach § 4 Nr. 1 Buchst. a i. V. m. § 6 UStG2.3  Sonstige Leistungen im Zusammenhang mit steuerbefreiten Ausfuhrlieferungen2.3.1 Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr2.3.2 Grenzüberschreitende Güterbeförderungen2.3.3 Vermittlung grenzüberschreitender Warenlieferungen3 Innergemeinschaftliche Warenbewegungen3.1 Die Erwerbsbesteuerung i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG3.1.1 Tatbestandliche Voraussetzungen eines innergemeinschaftlichen Erwerbs (§ 1a Abs. 1 UStG)3.1.2 Erwerbsort, Steuerbefreiung, Bemessungsgrundlage, Steuersatz und Steuerentstehung3.1.3 Innergemeinschaftlicher Erwerb durch Verbringen (§ 1a Abs. 2 UStG)3.1.4 Ausnahmen von der Erwerbsbesteuerung nach § 1a Abs. 3 UStG3.1.5 Sonderfall: Erwerb neuer Fahrzeuge nach § 1b UStG3.2 Innergemeinschaftliche Lieferungen i. S. d. § 4 Nr. 1 Buchst. b i. V. m. § 6a UStG3.2.1 Tatbestandliche Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung3.2.2 Innergemeinschaftliches Verbringen3.2.3 Die neue Konsignationslagerregelung (§ 6b UStG)3.2.4 Sonderfall: Lieferung neuer Fahrzeuge3.3 Lieferungen an Privatpersonen im Reiseverkehr3.4 Das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft i. S. d. § 25b UStGXV Vorsteuerabzug (§ 15 UStG)1 Anspruchsbegründende Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG1.1 Der abzugsberechtigte Unternehmer1.2 Unternehmer als Leistungsempfänger1.2.1 Leistungsbezug durch Gesellschafter/Gemeinschafter bzw. Bruchteilsgemeinschaften1.2.2 Leistungsbezug durch Arbeitnehmer des Unternehmers1.2.3 Besonderheiten bei unfreier Versendung (§ 40 UStDV)1.3 Leistungsbezug »für sein Unternehmen« (Zuordnungsmöglichkeiten)1.3.1 Aufteilungsgebote bei teilunternehmerischer Nutzung1.3.2 Zuordnung bei teilweise unternehmensfremder Nutzung von Gegenständen1.3.3 Zuordnung von teilunternehmerisch genutzten Grundstücken (§ 15 Abs. 1b UStG)1.3.4 Mindestumfang unternehmerischer Nutzung (10%-Grenze)1.3.5 Zuordnungsalternativen bei teilweise unternehmensfremder Nutzung1.4 Von einem anderen Unternehmer1.5 Besitz einer Rechnung i. S. d. §§ 14, 14a UStG1.5.1 Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung1.5.2 Rechnungsberichtigung mit Rückwirkung für den Vorsteuerabzug1.5.3 Kleinbetragsrechnungen/Fahrausweise1.5.4 Gutschriften1.6 Begrenzung des Vorsteuerabzugs auf die für den Umsatz geschuldete Umsatzsteuer2 Vorsteuerabzug der Einfuhrumsatzsteuer, Erwerbsteuer und der nach § 13b UStG geschuldeten Umsatzsteuer2.1 Berechtigung zum Abzug der Einfuhrumsatzsteuer (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG)2.2 Abzug der Umsatzsteuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG)2.3 Abzug der nach § 13b UStG geschuldeten Umsatzsteuer (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 UStG)3 Ausschlüsse bzw. Einschränkungen des Vorsteuerabzugs3.1 Vorsteuerabzugsverbot nach § 15 Abs. 1a UStG3.1.1 Geschenke (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG)3.1.2 Bewirtungsaufwendungen (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG)3.1.3 Aufwendungen für Gästehäuser, Motorjachten sowie für ähnliche Zwecke (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 3 und 4 EStG)3.1.4 Von § 15 Abs. 1a UStG nicht erfasste Aufwendungen3.2 Teilunternehmerische Grundstücksnutzung (§ 15 Abs. 1b UStG)4 Ausschluss des Vorsteuerabzugs für steuerfreie Umsätze (§ 15 Abs. 2 und 3 UStG)5 Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG5.1 Aufteilungsgrundsätze5.2 Hauptanwendungsfall: gemischt genutzte Gebäude6 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs6.1 Recht auf Sofortabzug der Vorsteuer (ggf. anhand der Verwendungsabsicht)6.2 Vorsteuerabzug aus Anzahlungen (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 UStG)XVI Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15a UStG)1 Änderung der Verhältnisse bei Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens (§ 15a Abs. 1 UStG)1.1 Berichtigungsobjekt1.2 Änderung der Verhältnisse1.2.1 Keine Anwendung beim Wechsel von unternehmensfremder (privater) zu unternehmerischer Nutzung1.2.2 Besonderheiten bei § 15 Abs. 1b UStG und nichtwirtschaftlicher Nutzung i. e. S.1.2.3 Grundfall: Veränderung des Anteils der vorsteuerschädlichen zur vorsteuerunschädlichen Verwendung1.3 Berichtigungszeitraum1.4 Ermittlung und Berechnung des Berichtigungsbetrags (in Beraterklausuren)2 Vorsteuerberichtigung wegen eines Wechsels der Besteuerungsform (§ 15a Abs. 7 UStG)3 Vorsteuerberichtigung wegen Veräußerung oder Entnahme des Berichtigungsobjekts (§ 15a Abs. 8 UStG)4 Sonstige Berichtigungstatbestände4.1 Verwendungsänderungen bei Umlaufvermögen (§ 15a Abs. 2 UStG)4.2 Nachträgliche Einbauten oder sonstige Leistungen an einem Wirtschaftsgut (§ 15a Abs. 3 UStG)4.3 Vorsteuerberichtigung wegen sonstiger Leistungen, die nicht unter § 15a Abs. 3 S. 1 UStG fallen (§ 15a Abs. 4 UStG)4.4 Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten (§ 15a Abs. 6 UStG)5 Verfahrensfragen und VereinfachungsregelnXVII Besteuerungsverfahren1 Steueranmeldung (Jahreserklärung und Voranmeldungen)2 Der One-Stop-Shop (OSS)3 Zusammenfassende Meldungen (§ 18a UStG)C ErbschaftsteuerrechtI Das Erbschaftsteuerrecht inklusive der erbrechtlichen Grundlagen1 Einführung1.1 Historische und wirtschaftliche Bedeutung der Erbschaftsteuer1.1.1 Das Erbschaftsteuergesetz in seiner Entwicklung1.1.2 Der Gesetzesaufbau1.2 Grundaussagen zum Erbschaftsteuerrecht1.2.1 Die wirtschaftlichen Auswirkungen auf der Planungs- und Belastungsebene des Steuerbürgers1.2.2 Tragende Prinzipien des Erbschaftsteuerrechts1.2.3 Der rechtstechnische Ausgangspunkt1.2.3.1 Die Bedeutung der unentgeltlichen Leistungsfähigkeit1.2.3.2 Der Aspekt der Rechtsnachfolge1.2.4 Das Verhältnis Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer1.2.5 Die Erbschaftsteuer als Erwerbersteuer (Erbanfall- oder Bereicherungssteuer)1.3 Die Erbschaft-/Schenkungsteuer in der Steuersystematik1.3.1 Der Standort der Erbschaft-/Schenkungsteuer1.3.2 Erbschaftsteuer und Einkommensteuer1.3.3 Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer1.3.4 Erbschaftsteuerrecht und Umsatzsteuergesetz1.3.5 Erbschaftsteuergesetz und Zivilrecht1.4 Verfassungsrechtliche Vorgaben1.4.1 Erbschaftsteuergesetz und Art. 14 GG1.4.2 Erbschaftsteuergesetz und Art. 6 GG1.4.3 Erbschaftsteuergesetz und Art. 3 GG1.5 Einkommensteuergesetz und Gemeinschaftsrecht1.6 Schema1.6.1 Erbschaftsteuerliche Due Diligence – 1. Stufe1.6.2 Erbschaftsteuerliche Due Diligence – 2. Stufe2 Die gesetzliche Erbfolge2.1 Das gesetzliche Verwandtenerbrecht2.2 Das Ehegattenerbrecht und die ehelichen Güterstände im Erbschaftsteuergesetz2.2.1 Die Bedeutung des Güterstandes für das Ehegattenerbrecht2.2.2 Die Beendigung des Güterstandes, insbesondere bei der Zugewinngemeinschaft (inklusive der Berechnung der Ausgleichsforderung)2.2.3 Die Änderung des Güterstandes und die modifizierte Zugewinngemeinschaft (inkl. »Güterstandsschaukel«517)2.2.3.1 Allgemeine Ausführungen2.2.3.2 Die Güterstandsschaukel2.2.4 Sonstige Regelungen bei der Zugewinngemeinschaft und bei der Ausgleichsforderung2.2.4.1 Die Hinterbliebenenbezüge und die Ausgleichsforderung2.2.4.2 Die güterrechtliche Lösung gemäß § 5 Abs. 2 ErbStG2.2.5 Die Regelung bei der – fortgesetzten – Gütergemeinschaft (§ 4 ErbStG)2.3 Gesetzliches Erbrecht und die Steuerklassen des Erbschaftsteuergesetzes3 Letztwillige Verfügungen im Erbrecht und im Erbschaftsteuerrecht3.1 Wirksamkeit und Auslegung von Testamenten3.1.1 Gewillkürter oder gesetzlicher Erbe?3.1.2 Alleinerbe oder mehrere Erben sowie der »unbekannte Erbe«3.1.2.1 Unklare Testamente und die Bedeutung des Erbscheins3.1.2.2 Teilungsanordnung vs. Vorausvermächtnis5433.1.2.3 Vermächtnis (insb. das Kaufrechtsvermächtnis) und Auflage3.2 Besonderheiten beim Ehegattentestament3.2.1 Zivilrechtliche Fragen zum Berliner Testament3.2.2 Die erbschaftsteuerliche Antwort zum Berliner Testament3.2.3 Folgeprobleme beim Berliner Testament3.3 Vor- und Nacherbschaft3.3.1 Erbrechtliche Bedeutung3.3.2 Das Erbschaftsteuerrecht bei der Vor-/Nacherbschaft3.4 Die negative Erbschaft, insbesondere die Ausschlagung3.4.1 Erbrechtliche Vorfragen3.4.2 Steuerliche Motive für die Ausschlagung3.4.3 Die marktwirtschaftliche Ausschlagung – gegen Entgelt3.5 Pflichtteile und ihre »Abfindung«5824 Erbrechtliche Grundsätze und ihre Umsetzung im Erbschaftsteuerrecht4.1 Die Rechtsnachfolge im Erbrecht und im Erbschaftsteuerrecht4.2 Fundamentalprinzipien im Lichte der BGH- und BFH-Rechtsprechung/steuerliche Konsequenzen4.2.1 Sonderrechtsnachfolge bei vererbten Beteiligungen an Personengesellschaften5864.2.2 Die Erbschaftsteuer bei der vererbten Mitunternehmerschaft – (Grundzüge)4.3 Bedeutung von § 10 ErbStG, insbesondere die Schulden im Erbfall (§ 10 Abs. 5 ff. ErbStG)4.3.1 Der steuerpflichtige Erwerb gemäß § 10 ErbStG4.3.2 Die Schulden im Erbfall5 Andere Übertragungsmodalitäten von Todes wegen5.1 Die Schenkung auf den Todesfall (§ 2301 BGB und § 3 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 ErbStG)5.2 Erwerb durch einen Vertrag zugunsten Dritter (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG sowie R E 3.7 Abs. 1 ErbStR 2019)5.2.1 Die Lebensversicherung im Erbschaftsteuerrecht5.2.2 Unfallversicherungsverträge5.2.3 Hinterbliebenenbezüge – VersorgungsansprücheII Schenkungsteuerrecht: Vermögensübertragungen zu Lebzeiten im Erbschaftsteuergesetz1 Schenkungen und andere unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden1.1 Der Grundtatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG – »volle« Unentgeltlichkeit1.1.1 Die Freigebigkeit als Auslöser einer unentgeltlichen Zuwendung1.1.2 Abgrenzungsfälle: keine Schenkung1.2 Teilweise unentgeltliche Zuwendung – gemischte Schenkung1.2.1 Schenkungen unter Auflagen1.2.2 Exkurs: Schenkung von Immobilien1.2.3 Die Kettenschenkung1.2.4 Die mittelbare Schenkung, insbesondere die mittelbare Grundstücksschenkung1.2.5 Die unbenannte (Ehegatten-)Zuwendung1.2.6 Erweiterung der Steuerbefreiung um § 13 Abs. 1 Nr. 4b und Nr. 4c ErbStG1.2.6.1 § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG1.2.6.2 § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG1.3 Die weiteren Fälle des § 7 Abs. 1 Nr. 2 – 7, Nr. 10 ErbStG6751.4 Die Zweckzuwendung (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 und § 8 ErbStG)1.5 Gesellschaftsrechtliche Zuwendungen1.5.1 Zuwendungen bei Personengesellschaften (§ 7 Abs. 5 – 7 ErbStG)1.5.2 Zuwendungen bei Kapitalgesellschaften1.5.2.1 Allgemeine Ausführungen1.5.2.2 Die Technik des § 7 Abs. 8 ErbStG1.5.2.3 Tabellarische Strukturierung6922 Sonstige unentgeltliche Vorgänge am Beispiel der Nießbrauchsgestaltung3 Gestaltungen zwischen Schenkung und Vererbung3.1 Die vorweggenommene Erbfolge3.1.1 Die schenkungsteuerlichen Grundzüge3.1.2 Auslegungsfragen der vorweggenommenen Erbfolgen zu § 7 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG3.2 Vorwegübertragung auf Gesellschaften3.2.1 Übertragung auf Parkgesellschaften (Personengesellschaften)3.2.2 Übertragung auf eine »Familien-GmbH« unter Lebenden und/oder auf eine »Erb-GmbH« von Todes wegenIII Das Binnenrecht des Erbschaftsteuergesetzes (inkl. Bewertung)1 Die subjektive Steuerpflicht im Erbschaftsteuergesetz1.1 Grundfragen der persönlichen Steuerpflicht1.2 Die beschränkte Steuerpflicht und die erweitert beschränkte Steuerpflicht im Erbschaft- und Außensteuergesetz1.3 Internationales Erbschaftsteuerrecht7471.3.1 Der Regelfall: Die Anrechnung nach § 21 ErbStG1.3.2 DBA-Fragen zur Erbschaftsteuer7541.3.3 Europarechtliche Aspekte1.3.4 Die EuErbVO Nr. 650/2012 (vom 16.08.2012)2 Zusammenfassung zu §§ 9, 11 ErbStG2.1 Die Bedeutung des Entstehungszeitpunktes nach § 9 ErbStG2.1.1 Die Entstehung der Erbschaftsteuer2.1.2 Die Entstehung der Schenkungsteuer2.2 Sonderproblematik des § 11 ErbStG2.3 Planungshorizonte bei der Schenkung (insbesondere von Unternehmensvermögen)3 Die Bewertung des Vermögens im Erbschaftsteuergesetz3.1 Vorbemerkung (inklusive Verfahrensfragen)3.2 Die Bewertung des Grundvermögens3.2.1 Altfassung (bis 2009) – Grundzüge3.2.2 Aktuelle Fassung – Überblick7813.2.3 Unbebaute Grundstücke3.2.4 Bebaute Grundstücke3.2.4.1 Verfahrensgrundsätze für die Bewertung von Grundstücken3.2.4.2 Das Vergleichswertverfahren3.2.4.3 Das Ertragswertverfahren3.2.4.4 Das Sachwertverfahren3.2.4.5 Bewertung von Erbbaurechten (und Erbbaugrundstücken)3.2.4.6 Die Öffnungsklausel (§ 198 BewG)3.3 Bewertung des Betriebsvermögens7823.3.1 Grundzüge3.3.2 Die Verschonungsebene (für Erwerbe bis 30.06.2016)3.3.3 Die Verschonungsebene (für Erwerbe ab 01.07.2016) bis zur Erwerbsschwelle von 26 Mio. € (pro Erwerber)3.3.4 Die Verschonungsebene (für Erwerbe ab 01.07.2016) bei Erwerben über 26 Mio. €3.3.5 Überblick: Wegfall der Verschonungen3.3.6 Die Bewertung eines bilanzierenden Einzelunternehmers3.3.7 Die Bewertung von (Anteilen an gewerblichen) Personengesellschaften3.3.8 Die Bewertung von nicht notierten Kapitalgesellschaftsanteilen (GmbH-Geschäftsanteile)3.4 Die Steuervergünstigung für Elementarvermögen gemäß §§ 13a bis 13c, 19a ErbStG3.4.1 Einführung und Gesamtdarstellung3.4.2 Prüfungsaufbau für die Verschonungsregeln i. e. S. (§§ 13a, 13b, 13c ErbStG) für Erwerbe ab 01.07.2016 (bis 26 Mio. €)3.4.3 Neuregelung für Erwerbe ab 26 Mio. €3.4.4 Das begünstigungsfähige Vermögen (§ 13b Abs. 1 ErbStG)3.4.4.1 Begünstigungsfähiges Vermögen – dem Grunde nach3.4.4.2 Schädliches Verwaltungsvermögen3.4.5 (Schädliches) Verwaltungsvermögen (Neufassung; Erwerbe ab 01.07.2016)3.4.6 Kritik am Verwaltungsvermögenstest3.4.7 Die Dritten bei der Verschonungsregelung3.4.8 Die Nachschau3.4.8.1 Die Lohnsummenregelung (§ 13a Abs. 3 ErbStG)7973.4.8.2 Die Behaltensregelung (oder Fortführungsklausel), § 13a Abs. 6 ErbStG3.4.8.3 Die Überentnahmeverbote8003.4.9 Umstrukturierungen im Vorfeld von Übertragungen3.4.10 § 13d ErbStG (Vergünstigung für die private Wohnwirtschaft)3.4.11 § 19a ErbStG4 Sondervorschriften zur Steuerberechnung4.1 Berücksichtigung früherer Erwerbe (§ 14 ErbStG)4.1.1 Besonderheiten der Zusammenrechnung bei Produktivvermögen4.1.2 § 14 Abs. 1 S. 4 ErbStG4.1.3 Negativerwerbe beim Vorerwerb4.1.4 Die Regelung des § 14 Abs. 2 ErbStG4.1.5 Das Limit des § 14 Abs. 3 ErbStG4.1.6 Besonderheiten der Zusammenrechnung bei Produktivvermögen4.1.7 Schenkungen außerhalb des Zehnjahreszeitraumes (Überprogression)4.2 Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens (§ 27 ErbStG)4.3 Der sog. Härteausgleich nach § 19 Abs. 3 ErbStG5 Das Erbschaft- und Schenkungsteuerschuldrecht5.1 Die Frage nach dem Steuerschuldner5.1.1 Schuldner der Schenkungsteuer5.1.2 Schuldner der Erbschaftsteuer5.2 Der Besteuerungszeitpunkt (Voraussetzungen und Folgen)5.2.1 Das Ermittlungs- und Festsetzungsverfahren bei der Erbschaftsteuer5.2.2 Die Stundung5.3 Erlöschen der SteuerschuldIhre Online-Inhalte zum Buch: Exklusiv für Buchkäuferinnen und Buchkäufer!Stichwortverzeichnis

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Bearbeiterübersicht:C. Bähr: Teil AA. Ossinger: Teil BM. Preißer: Teil C

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de abrufbar.

Print:

ISBN 978-3-7910-6214-3

Bestell-Nr. 20472-0011

ePub:

ISBN 978-3-7910-6215-0

Bestell-Nr. 20472-0103

ePDF:

ISBN 978-3-7910-6216-7

Bestell-Nr. 20472-0160

Michael Preißer/Gerhard Girlich

Verfahrensrecht, Umsatzsteuerrecht, Erbschaftsteuerrecht

23. überarbeitete und aktualisierte Auflage 2024

© 2024 Schäffer-Poeschel Verlag für Wirtschaft · Steuern · Recht GmbH

www.schaeffer-poeschel.de

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Bildnachweis (Cover): © Umschlag: Stoffers Grafik-Design, Leipzig

Produktmanagement: Rudolf Steinleitner

Lektorat: Thomas Stichler, conscripto, Stuttgart

Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, insbesondere die der Vervielfältigung, des auszugsweisen Nachdrucks, der Übersetzung und der Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen, vorbehalten. Alle Angaben/Daten nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

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Sollte dieses Buch bzw. das Online-Angebot Links auf Webseiten Dritter enthalten, so übernehmen wir für deren Inhalte und die Verfügbarkeit keine Haftung. Wir machen uns diese Inhalte nicht zu eigen und verweisen lediglich auf deren Stand zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung.

Die Herausgeber

Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Preißer

ist Rechtsanwalt und Steuerberater, seit 01.01.2012 Partner bei PRS Preißer von Rönn und Partner – Partnerschaftsgesellschaft mbB – in Hamburg (vormals Of counsel bei Graf von Westphalen in Hamburg) und war Professor für Steuerrecht und Wirtschaftsprivatrecht an der Leuphana Universität Lüneburg (bis Oktober 2015). Er war vorher in der bayerischen Finanzverwaltung, dann als Professor an der Beamtenfachhochschule in Hamburg tätig. Gastprofessuren in Paris (2004/2005), in Orel (Russland, 2007/2008) und Pinsk (Weißrussland) runden den Dozenteneinsatz ab. Herr Prof. Preißer war 2008 Mitbegründer des europäischen Steuerrechtsinstituts »2isf« mit Sitz in Paris. Er ist Autor zahlreicher Aufsätze und Monographien sowie Referent des BMF, des DAI und der BFA. Er war im UN-Sonderauftrag mit der Installierung des Steuerberater-Berufs in Weißrussland befasst, der 2017 erfolgreich abgeschlossen wurde. Seit Oktober 2015 fungiert er als Leiter des Studiengangs »Tax Master L. L. M.« an der Universität Lüneburg.

Prof. Dr. Gerhard Girlich

ist Professor für Rechnungswesen und Steuern an der Hochschule Biberach an der Riß. Zuvor war er als Prüfungsleiter in der Konzernbetriebsprüfung in der bayerischen Finanzverwaltung und als Mitglied der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Betriebsstättenbesteuerung tätig. Zudem ist er fachlicher Leiter der Steuerlehrgänge Dr. Bannas und als Referent in der Aus- und Fortbildung mit den Schwerpunkten nationales und internationales Bilanzsteuerrecht sowie Umwandlungssteuerrecht, Konzernsteuerrecht und internationales Steuerrecht tätig. Daneben ist er Lehrbeauftragter für internationales Steuerrecht an der Universität Augsburg und der Universität Freiburg i. Br. sowie Gastdozent an der Bundesfinanzakademie.

Die Autoren

Ministerialdirigent Christian Bähr

war nach verschiedenen Stationen in der bayerischen Steuerverwaltung seit 2009 Referatsleiter im bayerischen Finanzministerium und ist seit Ende 2018 Abteilungsleiter im Bayerischen Staatsministerium für Digitales. Er ist Dozent an der Hochschule München im Studiengang Master of Taxation, Referent bei Fortbildungsveranstaltungen im Steuerrecht und war über lange Jahre Mitglied in den Prüfungsausschüssen für die Steuerberaterprüfung und für die Wirtschaftsprüferprüfung.

Andre Ossinger, Diplom-Finanzwirt (FH)

ist Richter am Niedersächsischen Finanzgericht und daneben Lehrbeauftragter sowie Referent im Rahmen der steuerrechtlichen Aus- und Fortbildung. Zuvor war er, nach langjährigem Dienst in der niedersächsischen Finanzverwaltung, als Rechtsanwalt und Steuerberater tätig.

Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Preißer

s. oben: Die Herausgeber

Vorwort der Herausgeber zur 23. Auflage (Prüfung 2024)

Mit drei Bänden unternehmen wir den Versuch, den umfangreichen Stoff für die Steuerberaterprüfung kompakt und umfänglich darzustellen. Mit der vorliegenden 23. Auflage ist das nötige Wissen zum einen gestrafft und zum anderen durch aktuelle Beispiele sowie neue gesetzliche Regelungen erweitert worden.

So wichtig und richtig es ist, dass man in der Vorbereitung eine größere Anzahl von Klausuren (am besten 10 Arbeiten pro Einzelklausur, also insgesamt 30 Klausuren) schreibt, um ein Gespür für eine sechsstündige Arbeit – und für die Korrektur derselben – zu bekommen, so wenig darf man sich auf die lediglich thematische Wiederholung der einmal gestellten Aufgaben verlassen. Das Problem der »Sachverhaltsquetsche« bezieht sich auf alle drei Klausuren und führt zu einer entsprechenden Abwertung der Arbeiten.

Nur mit einem breiten steuerrechtlichen Grundlagenwissen sowie der Kenntnis fachgebietsübergreifender bzw. interdisziplinärer Zusammenhänge und nicht zuletzt mit dem notwendigen Klausuren-Know-how lassen sich die Arbeiten im schriftlichen Teil gut bewältigen. Dazu gehören ferner eine Portion Mut und die Gelassenheit, sich auf jede Aufgabe neu einzustellen. Das erlernte Wissen muss flexibel einsetzbar und frisch abrufbar sein.

Alle Autoren der vorliegenden drei Bände haben sich daher seit der ersten Auflage dem Ziel verschrieben, dem Leser flexibel einsetzbares Fach- und Klausurwissen als sichere Basis für den Prüfungserfolg zu vermitteln. Auch in dieser Auflage können die Flexibilität und das erlernte Wissen sogleich anhand der von den »Steuerlehrgängen Dr. Bannas« zur Verfügung gestellten Übungsklausuren auf myBook+ überprüft werden.

Die Herausgeber möchten sich bei allen Autoren bedanken, die teils seit mehr als 20 Jahren ihre Beiträge abliefern und somit den Grundstein für das theoretische Bestehen einer der schwierigsten Prüfungen in Deutschland legen.

Stuttgart, im Januar 2024

Michael Preißer und Gerhard Girlich

Vorwort der Autoren zur 23. Auflage (Prüfung 2024)

Teil A Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung

Gerade die Abgabenordnung, die im ersten Teil des Buches dargestellt wird, stellt nicht nur künftige Steuerberater, sondern häufig auch langjährige Berufsträger vor große Schwierigkeiten. Das vorliegende Werk soll deshalb nicht nur auf die Steuerberaterprüfung, sondern auch auf den nach erfolgreicher Prüfung ausgeübten Beruf vorbereiten. Die Darstellung des steuerlichen Verfahrensrechts ist durch die immer wiederkehrenden Schwerpunkte der Steuerberaterprüfungen vergangener Jahre geprägt. Besonders prüfungsrelevant sind die Vorschriften zum Festsetzungs- und Feststellungsverfahren, die Vorschriften zur Korrektur von Steuerbescheiden und vor allem zum Einspruchsverfahren – dies hat sich auch in der Prüfung 2023 bestätigt. Nur wer hier das Handwerkszeug beherrscht, wird in der schriftlichen Prüfung nicht überrascht werden! Dogmatische Problemstellungen und rechtliche Meinungsstreite werden aufgrund der fehlenden Prüfungsrelevanz dagegen nur kurz angesprochen. Vermittelt werden soll das »Handwerkszeug«, mit dem sich nicht nur die Prüfung, sondern später auch Fälle der Praxis bewältigen lassen. Dabei wurden sowohl die Erfahrung des Autors in der Verwaltung als auch seine Erkenntnisse aus langjähriger Tätigkeit als Prüfer bei der Steuerberaterprüfung eingebracht. Die Konzentration auf das Wesentliche hat sich sehr gut bewährt.

Teil B Umsatzsteuerrecht

Das Umsatzsteuerrecht wird durch seine dynamische Entwicklung geprägt. Im zweiten Teil dieses Buchs wird daher das Recht der Umsatzsteuer zwar in kompakter Form und dennoch in dem für das erfolgreiche Bestehen der Steuerberaterprüfung erforderlichen Maße niedergelegt. Insbesondere die Entwicklungen des harmonisierten Mehrwertsteuerrechts und dessen Auswirkungen auf das in seiner Rechtsanwendung immer komplexer werdende nationale Umsatzsteuerrecht werden in geraffter Form und mithilfe entsprechender Beispielsfälle abgebildet. Denn für die erfolgreiche Bewältigung des Umsatzsteuerteils der gemischten Klausur ist vorrangig das Grundverständnis der materiell-rechtlichen Vorschriften mit ihren Sachzusammenhängen von zentraler Bedeutung. Dies zu vermitteln, ist Anspruch und Verpflichtung, wobei die Darstellung durch die immer wiederkehrenden Schwerpunkte der Steuerberaterprüfungen der vergangenen Jahre geprägt ist. Die Konzentration auf das Wesentliche hat sich dabei – insbesondere unter Berücksichtigung der den Prüfungskandidaten nur begrenzt zur Verfügung stehenden Vorbereitungszeit auf die Steuerberaterprüfung – bewährt.

Teil C Erbschaftsteuerrecht

Das Teilkapitel C im dritten Band ist besonders durch seine Interdisziplinarität und durch seinen Gestaltungsbezug (im Schenkungsteuerrecht) gekennzeichnet. Bekanntlich wird im Erbschaftsteuergesetz sowohl die Besteuerung von Erwerben von Todes wegen als auch von Schenkungen geregelt.

Den ersten Komplex, die eigentliche Erbschaftsteuer, wird man nur verstehen, wenn gleichzeitig ein Basiswissen des Erbrechts vorhanden ist. In diesem Sinne werden den eigentlichen erbschaftsteuerlichen Themen die erbrechtlichen Grundlagen vorangestellt. In den meisten Fällen genügen Übersichten oder einfachere Fälle. In einigen Bereichen, insbesondere dort, wo das Erbrecht, das Gesellschaftsrecht und das Erbschaftsteuerrecht besonders stark verzahnt sind, erfolgt eine intensivere Auseinandersetzung. Das Erbschaftsteuerrecht ist aber nicht nur die steuerliche »Schwester« des Erbrechts, sondern weicht auch in vielen Punkten von erbrechtlichen Vorgaben ab (z. B. zum Zugewinnausgleich oder zur Vor-/Nacherbschaft). Nach der Bearbeitung des ersten Teils ist das nötige Know-how vorhanden, um den Anforderungen einer Erbschaftsteuer-Klausur wie eines Beratungsmandates gerecht zu werden.

Das Schenkungsteuerrecht ist weitgehend ein Kind der Gestaltungsberatung geworden. Ausgehend von der Grundnorm der Besteuerung unentgeltlicher Übertragungen (reine Schenkung) haben sich viele Zwischenformen entwickelt, die in der Praxis gang und gäbe sind. Einen besonderen Stellenwert nehmen die vorweggenommene Erbfolge und Nießbrauchsgestaltungen ein. Hier sind neben den rein schenkungsteuerlichen Aspekten auch die einkommensteuerlichen Auswirkungen mit zu berücksichtigen. In beiden Bereichen spielt die Bewertung des übertragenen Vermögens eine wichtige Rolle. Für Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und an Personengesellschaften gibt es ein Sonderrecht.

Von herausragender Bedeutung im dritten Teil ist das Steuerprivileg für das sogenannte Produktivvermögen. Bewertungsfragen, insbesondere solche zum Grundvermögen und zum Betriebsvermögen, nehmen hier einen breiten Raum ein. Mit den Verschonungsregeln der §§ 13a–d ErbStG ist 2016 gesetzestechnisch (»Computerrecht«) ein neuer Weg beschritten worden.

Stuttgart, im Januar 2024

Christian Bähr

Andre Ossinger

Michael Preißer

Inhaltsübersicht »Die Steuerberaterprüfung« Bände 1 – 3

Band 1:

Ertragsteuerrecht

Teil A

Einkommensteuer I – Kernbereiche

Kapitel I

Grund- und Strukturfragen bei der Einkommensteuer

Kapitel II

Der Zustandstatbestand – Überschusseinkünfte

Kapitel III

Der Zustandstatbestand – Gewinneinkünfte

Kapitel IV

Der Erwerbsaufwand (das objektive Nettoprinzip) und § 12 EStG

Kapitel V

Das subjektive Nettoprinzip inklusive der Berücksichtigung der Kinder und der Besteuerung der Alterseinkünfte

Teil B

Einkommensteuer II – Übergreifende Komplexe

Kapitel I

Personelle Zurechnung (Drittaufwand, Nießbrauch/Treuhand, Angehörigenverträge u. a.)

Kapitel II

Realisationstatbestände (Steuerentstrickung im Privatvermögen/Betriebsvermögen vs. betriebliche Umstrukturierung)

Kapitel III

Einkommensteuer – Rechtsnachfolge (vorweggenommene Erbfolge, Erbfall und Erbauseinandersetzung)

Kapitel IV

Verluste im Ertragsteuerrecht

Teil C

Gewerbesteuer

Kapitel I

Einführung und Berechnungsschema

Kapitel II

Steuergegenstand und Steuerpflicht

Kapitel III

Die Besteuerungsgrundlage (§§ 6 bis 9 GewStG)

Kapitel IV

Spezifika der Gewerbesteuer

Teil D

Internationales Steuerrecht

Kapitel I

Strukturierung der Fallgestaltungen im internationalen Steuerrecht (inklusive der Grenzpendlerproblematik)

Kapitel II

Die deutschen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Kapitel III

Auslandsbeziehungen eines Steuerinländers (Fälle der unbeschränkten Steuerpflicht)

Kapitel IV

Regelungsbereiche des Außensteuergesetzes (AStG)

Kapitel V

Besteuerung der Steuerausländer im Inland

Band 2:

Unternehmenssteuerrecht und Steuerbilanzrecht

Teil A

Besteuerung der Einzelunternehmen

Kapitel I

Grundfragen der Gewinnermittlung (inklusive § 4 Abs. 3-Rechnung)

Kapitel II

Die Bilanzierung

Kapitel III

Einzelne Aktivposten

Kapitel IV

Rechnungsabgrenzungsposten

Kapitel V

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Kapitel VI

Einzelne Passivposten

Kapitel VII

Übertragung von Wirtschaftsgütern auf andere Betriebsvermögen

Kapitel VIII

Technische Fragen

Teil B

Besteuerung der Personengesellschaft als Mitunternehmerschaft

Kapitel I

Grundfragen zur Mitunternehmerschaft inklusive Einkunftsermittlung

Kapitel II

Das Betriebsvermögen und die Ermittlung des laufenden Gewinns bei der Mitunternehmerschaft

Kapitel III

Die Doppelgesellschaften im Konzept der Mitunternehmer-Besteuerung

Kapitel IV

Anfang und Ende einer Personengesellschaft

Kapitel V

Die Beteiligung an einer Personengesellschaft inklusive Personenstandsänderungen, insbesondere die Veräußerung

Kapitel VI

Sonderfragen

Kapitel VII

Das KöMoG

Kapitel VIII

Das MoPeG

Teil C

Körperschaftsteuerrecht

Kapitel I

Grundlagen der Besteuerung von Körperschaften

Kapitel II

Die persönliche Körperschaftsteuerpflicht

Kapitel III

Die sachliche Körperschaftsteuerpflicht

Kapitel IV

Die steuerliche Behandlung der Ergebnisverwendung bei Kapitalgesellschaften

Kapitel V

Die Bedeutung der Organschaft

Kapitel VI

Die steuerliche Behandlung von Kapitalmaßnahmen

Teil D

Umwandlungssteuerrecht

Kapitel I

Zivilrechtliche Grundlagen der Umwandlung

Kapitel II

Steuerrechtliche Grundlagen der Umwandlung

Kapitel III

Umwandlung von der Kapitalgesellschaft auf die Personengesellschaft

Kapitel IV

Verschmelzung von Kapitalgesellschaften

Kapitel V

Spaltung

Kapitel VI

Einbringung in eine Kapitalgesellschaft

Kapitel VII

Formwechsel

Band 3:

Verfahrensrecht, Umsatzsteuerrecht, Erbschaftsteuerrecht

Teil A

Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung

Kapitel I

Einführung

Kapitel II

Allgemeines Steuerschuldrecht

Kapitel III

Haftung

Kapitel IV

Steuerverwaltungsakte

Kapitel V

Das steuerliche Verwaltungsverfahren

Kapitel VI

Aufhebung, Änderung und Berichtigung von Steuerverwaltungsakten

Kapitel VII

Das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren

Kapitel VIII

Das finanzgerichtliche Verfahren

Kapitel IX

Vorläufiger Rechtsschutz

Kapitel X

Vollstreckung von Steueransprüchen (§§ 249 ff. AO)

Kapitel XI

Die Außenprüfung (§§ 193 ff. AO)

Kapitel XII

Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten

Teil B

Umsatzsteuerrecht

Kapitel I

Einführung

Kapitel II

Hinweise für die Bearbeitung von Umsatzsteuerklausuren

Kapitel III

Unternehmer und Unternehmen als Anknüpfungspunkte des Umsatzsteuerrechts

Kapitel IV

Leistungen (Lieferungen und sonstige Leistungen)

Kapitel V

Einzelfragen zum Leistungsaustausch

Kapitel VI

Inland/Ausland/Drittland/Gemeinschaftsgebiet

Kapitel VII

Geschäftsveräußerung im Ganzen (§ 1 Abs. 1a UStG)

Kapitel VIII

Steuerbefreiungen entgeltlicher Inlandsumsätze (§ 4 UStG)

Kapitel IX

Bemessungsgrundlage (§ 10 UStG) und Steuersatz (§ 12 UStG)

Kapitel X

Entstehen und Fälligkeit der Steuer

Kapitel XI

Leistungsempfänger als Steuerschuldner (Reverse-Charge-Verfahren)

Kapitel XII

Besteuerung unentgeltlicher Wertabgaben

Kapitel XIII

Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis (§ 14c UStG)

Kapitel XIV

Grenzüberschreitende Warenbewegungen

Kapitel XV

Vorsteuerabzug (§ 15 UStG)

Kapitel XVI

Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15a UStG)

Kapitel XVII

Besteuerungsverfahren

Teil C

Erbschaftsteuerrecht

Kapitel I

Das Erbschaftsteuerrecht inklusive der erbrechtlichen Grundlagen

Kapitel II

Schenkungsteuerrecht: Vermögensübertragungen zu Lebzeiten im Erbschaftsteuergesetz

Kapitel III

Das Binnenrecht des Erbschaftsteuergesetzes (inkl. Bewertung)

Themen des Prüfungsstoffs, geordnet nach Prüfungstagen

Tag 1: Gemischte Klausur

Tag 2: Klausur »Einkommensteuer- und Ertragssteuerrecht«

Tag 3: Klausur »Buchführung und Bilanzwesen«

Band 3

Band 1

Band 2

Teil A

Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung

Teil A

Einkommensteuer I

Teil A

Besteuerung der Einzelunternehmen

Teil B

Umsatzsteuerrecht

Teil B

Einkommensteuer II

Teil B

Besteuerung der Personengesellschaft als Mitunternehmerschaft

Teil C

Erbschaftsteuerrecht

Teil C

Gewerbesteuer

Teil D

Internationales Steuerrecht

Band 2

Teil A Kap. I

Grundfragen der Gewinnermittlung

Teil C

Körperschaftsteuerrecht

Teil D

Umwandlungssteuerrecht

Abkürzungsverzeichnis

A

Abschnitt

a. A.

anderer Ansicht

a. a. O.

am angegebenen Ort

AB

Anfangsbestand

Abs.

Absatz

Abschn.

Abschnitt

abzgl.

abzüglich

AbzStEntModG

Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz)

AdV

Aussetzung der Vollziehung

a. E.

am Ende

AEAO

Anwendungserlass zur Abgabenordnung

AEUV

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

a. F.

alte Fassung

AfA

Absetzung für Abnutzung

AfaA

Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung

AFG

Arbeitsförderungsgesetz

AG

Aktiengesellschaft; Arbeitgeber

AIG

Gesetz über steuerliche Maßnahmen bei Auslandsinvestitionen der deutschen Wirtschaft (Auslandsinvestitionsgesetz)

AK

Anschaffungskosten

AktG

Aktiengesetz

Alt.

Alternative

AN

Arbeitnehmer

AnfG

Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen außerhalb des Insolvenzverfahrens vom 05.10.1994 (BGBl I 1994, 2911)

Anm.

Anmerkung

AntBVBewV

Anteils- und Betriebsvermögensbewertungsverordnung

AO

Abgabenordnung

AO-StB

AO-Steuerberater

ArbG

Arbeitgeber

arg.

argumentum

Art.

Artikel

AStG

Außensteuergesetz

ATADUmsG

Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz)

AuslInvestmG

Gesetz über den Vertrieb ausländischer Investmentanteile und über die Besteuerung der Erträge

AV

Anlagevermögen

Az.

Aktenzeichen

BA

Betriebsausgabe

BAföG

Bundesausbildungsförderungsgesetz

BAG

Bundesarbeitsgericht

BauGB

Baugesetzbuch

Ba-Wü

Baden-Württemberg

BayLfSt

Bayerisches Landesamt für Steuern

BayObLG

Bayrisches Oberstes Landesgericht

BB

Betriebs-Berater (Zeitschrift)

BBauG

Bundesbaugesetz

BE

Betriebseinnahme/-n

beA

besonderes elektronisches Anwaltspostfach

BeitrRLUmsG

Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie

BesitzG

Besitzgesellschaft

beSt

besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach

BetriebsG

Betriebsgesellschaft

BeurkG

Beurkundungsgesetz

BewG

Bewertungsgesetz

BfF

Bundesamt für Finanzen

BFH

Bundesfinanzhof

BFHE

Bundesfinanzhof-Entscheidungen

BFH/NV

Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofes

BFH/RP

Entscheidungen des BFH für die Praxis

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

BGBl 

Bundesgesetzblatt

BGH

Bundesgerichtshof

BGHSt

Bundesgerichtshof in Strafsachen

BGHZ

Amtliche Entscheidungssammlung des Bundesgerichthofs

BiRiLiG

Bilanzrichtliniengesetz

BMF

Bundesminister/-ium für Finanzen

BMG

Bemessungsgrundlage

BP

Betriebsprüfung

BPO

Betriebsprüfungsordnung

BRAGO

Bundesgebührenverordnung für Rechtsanwälte

BRD

Bundesrepublik Deutschland

BR-Drs.

Bundesratsdrucksache

BS

Buchungssatz

BStBl 

Bundessteuerblatt

BT-Drs.

Bundetagsdrucksache

Buchst.

Buchstabe

BV

Betriebsvermögen

BVerfG

Bundesverfassungsgericht

BVerfGE

Bundesverfassungsgericht-Entscheidungen

BVerfGG

Bundesverfassungsgerichtgesetz

BVerwG

Bundesverwaltungsgericht

BVV

Betriebsvermögensvergleich

BZ

Berichtigungszeitraum

bzgl.

bezüglich

BZRG

Bundeszentralregistergesetz

BZSt

Bundeszentralamt für Steuern

bzw.

beziehungsweise

BZ

Berichtigungszeitraum

CH

Schweiz

CRS

Common Reporting Standard

DB

Der Betrieb (Zeitschrift)

DBA

Doppelbesteuerungsabkommen

DepotG

Depotgesetz

dgl.

dergleichen

d. h.

das heißt

DNotI

Informationsdienst des Deutschen Notarinstituts

DNotZ

Deutsche Notar-Zeitschrift

DStjG

Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft e. V. (Band)

DStR

Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift)

DStZ

Deutsche Steuer-Zeitung

EFG

Entscheidungen der Finanzgerichte (Zeitschrift)

EFH

Einfamilienhaus/-häuser

EG

Erdgeschoss; Europäische Gemeinschaft

EGAO

Einführungsgesetz zur Abgabenordnung

EGMR

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

EG-RL

EG-Richtlinie

EGV

Vertrag zur Neugründung der europäischen Gemeinschaft vom 25.03.1957

EigZulG

Eigenheimzulagengesetz

ErbbauVO

Erbbaurechtsverordnung

ErbBstg

Erbfolgebesteuerung (Zeitschrift)

ErbGleichG

Erbrechtsgleichstellungsgesetz vom 16.12.1997, BGBl I 1997, 2968

ErbSt

Erbschaftsteuer

ErbStAnpG

Erbschaftsteueranpassungsgesetz vom 04.11.2016, BGBl I 2016, 2464

ErbStB

Erbschaft-Steuerberater (Zeitschrift)

ErbStErl

Erbschaftsteuererlass

ErbStG

Erbschaftsteuergesetz

ErbStH

Erbschaftsteuer-Hinweise

ErbStR

Erbschaftsteuer-Richtlinien

ErbStRG

Erbschaftsteuerreformgesetz

Erl.

Erlass

ESt

Einkommensteuer

EStDV

Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

EStG

Einkommensteuergesetz

EStR

Einkommensteuer-Richtlinien

ETW

Eigentumswohnung

EU

Europäische Union

EuErbVO

Europäische Erbrechtsverordnung

EuGH

Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften

EÜR

Einnahmen-Überschuss-Rechnung

E-USt

Einfuhrumsatzsteuer

EV

Eigentumsvorbehalt

e. V.

eingetragener Verein

evtl.

eventuell

EW

Einheitswert

EWIV

Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung

EZ

Erhebungszeitraum

f., ff.

folgende, fortfolgende

FA/FÄ

Finanzamt/Finanzämter

FAGO

Geschäftsordnung für die Finanzämter

FamFG

Familienverfahrensgesetz

FG

Finanzgerichte

FGG

Reichsgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit vom 17.05.1898

FGO

Finanzgerichtsordnung

FGO-ÄndG

FGO-Änderungsgesetz

FinMin

Finanzministerium

FinVerw

Finanzverwaltung

FKAustG

Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen

FN

Fußnote

FörderGG

Fördergebietsgesetz

FVG

Gesetz über die Finanzverwaltung

GABl.

Gemeinsames Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg

GAufzV

Gewinnabgrenzungsaufzeichnungs-Verordnung

GbR

Gesellschaft bürgerlichen Rechts

GDPdU

Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen

geb.

geboren

gem.

gemäß

GenG

Genossenschaftsgesetz

GewO

Gewerbeordnung

GewSt

Gewerbesteuer

GewStDV

Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung

GewStG

Gewerbesteuergesetz

GewStR

Gewerbesteuer-Richtlinien

GF

Geschäftsführer

G’fter

Gesellschafter

GFZ

Geschossflächenzahl

GG

Grundgesetz

ggf.

gegebenenfalls

GiG

Geschäftsveräußerung im Ganzen

GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

GmbHG

Gesetz betreffend die Gesellschaft mit beschränkter Haftung

GoBD

Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff

GoBS

Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme

grds.

grundsätzlich

GrESt

Grunderwerbsteuer

GrEStG

Grunderwerbsteuergesetz

GrS

Großer Senat

GrStG

Grundsteuergesetz

GrStR

Grundsteuer-Richtlinien

GruBo

Grund und Boden

G+V

Gewinn- und Verlustrechnung

GVG

Gerichtsverfassungsgesetz

GWG

Geringwertige Wirtschaftsgüter

H

Hinweis (zu Richtlinien)

h. A.

herrschende Auffassung

HB

Handelsbilanz

HFR

Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung (Entscheidungssammlung)

HGB

Handelsgesetzbuch

HK

Herstellungskosten

h. L.

herrschende Lehre

h. M.

herrschende Meinung

HR

Handelsregister

HS

Halbsatz

HV

Handelsvertreter

i. d. F.

in der Fassung

i. d. R.

in der Regel

IdW

Institut der Wirtschaftsprüfer

i. e.

id est

i. e. S.

im engeren Sinne

igE

innergemeinschaftlicher Erwerb

igL

innergemeinschaftliche Lieferung

i. H. v.

in Höhe von

ImmoWertV

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

inkl.

inklusive

insb.

insbesondere

InsO

Insolvenzordnung

InvZulG

Investitionszulagengesetz

i. R. d.

im Rahmen des/der

i. R. v.

im Rahmen von

i. S. d.

im Sinne des/der

i. S. e.

im Sinne eines/einer

IStR

Internationales Steuerrecht (Zeitschrift)

i. S. v.

im Sinne von

i. Ü.

im Übrigen

i. V. m.

in Verbindung mit

i. w. S.

im weiteren Sinne

JGG

Jugendgerichtsgesetz i. d. F. vom 11.12.1974

jPdöR

juristische Person(en) des öffentlichen Rechts

JStG

Jahressteuergesetz

Kap.

Kapitel

KapESt

Kapitalertragsteuer

KapG

Kapitalgesellschaft

KapVermStG

Kapitalvermögensteuergesetz

Kfz

Kraftfahrzeug

KG

Kommanditgesellschaft

KGaA

Kommanditgesellschaft auf Aktien

Kj.

Kalenderjahr

Komm.

Kommentar

KraftStG

Kraftfahrzeugsteuergesetz

KSt

Körperschaftsteuer

KStG

Körperschaftsteuergesetz

KStR

Körperschaftsteuer-Richtlinien

KWG

Kreditwesengesetz

kWp

Kilowattpeak

LAG

Landesarbeitsgericht

Lit.

Literatur

LPartG

Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft

LSG

Landessozialgericht

LSt

Lohnsteuer

LStDV

Lohnsteuer-Durchführungsverordnung

LStR

Lohnsteuer-Richtlinien

lt.

laut

L+F

Land- und Forstwirtschaft

L+L

Lieferungen und Leistungen

m. a. W.

mit anderen Worten

max.

maximal/-e/-er/-es

MDR

Monatsschrift für deutsche Recht

m. E.

meines Erachtens

MEG

Miterbengemeinschaft

MFH

Mehrfamilienhaus/-häuser

MinöStG

Mineralölsteuergesetz

Mio.

Millionen

MittBayNot

Mitteilungen des Bayerischen Notarvereins, der Notarkasse und der Landesnotarkammer Bayern

MoPeG

Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

Mrd.

Milliarden

MU

Mitunternehmer

MüKo

Münchener Kommentar

m. w. N.

mit weiteren Nachweisen

MwStR

Mehrwertsteuerrecht (Zeitschrift)

MwStSystRL

Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie

ND

Nutzungsdauer

Nds.

Niedersachsen

n. F.

neue Fassung

NJW

Neue Juristische Wochenschrift

n. n. v.

noch nicht veröffentlicht

NotBZ

Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis

Nr.

Nummer

nrkr.

nicht rechtskräftig

NRW

Nordrhein-Westfalen

NStZ

Neue Zeitschrift für Steuerrecht

NVwZ

Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht

NWB

Neue Wirtschafts-Briefe (Zeitschrift)

NZI

Neue Zeitschrift für Insolvenz und Sanierung

o. Ä.

oder Ähnliches

OECD-MA

OECD-Musterabkommen

OFD

Oberfinanzdirektion

o. g.

oben genannte/-r/-s

OG

Obergeschoss

OHG

Offene Handelsgesellschaft

OLG

Oberlandesgericht

OrgG

Organgesellschaft

OrgT

Organträger

OVG

Oberverwaltungsgericht

OWiG

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

p. a.

per annum

PartG

Partnerschaftsgesellschaft (steht auch für Parteiengesetz)

PartGG

Partnerschaftsgesellschaftsgesetz

PassG

Passgesetz

PersG

Personengesellschaft

PersHG

Personenhandelsgesellschaft

PV

Privatvermögen

R

Richtlinie

RA

Rechtsanwalt

RAP

Rechnungsabgrenzungsposten

RennwLottAB

Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz

RfE

Rücklage für Ersatzbeschaffung

RFH

Reichsfinanzhof

RG

Reichsgericht

rkr.

rechtskräftig

RL

Richtlinie

Rn.

Randnummer

RPflG

Rechtspflegergesetz

Rs.

Rechtssache

Rspr.

Rechtsprechung

RT-Drs.

Reichtagsdrucksache

Rz.

Randziffer

S.

Satz/Sätze

s.

siehe

SB

Schlussbilanz

SG

Sicherungsgeber

SGB

Sozialgesetzbuch

SN

Sicherungsnehmer

sog.

sogenannte/-r/-s

SolZ

Solidaritätszuschlag

StÄndG

Steueränderungsgesetz

StB

Steuerbilanz; Steuerberater

StBerG

Steuerberatungsgesetz

Stbg

Die Steuerberatung

StBGebV

Steuerberatergebührenverordnung

StED

Steuerlicher Eildienst (Zeitschrift)

StEntlG

Steuerentlastungsgesetz vom 24.03.1999, BGBl I 1999, 402

Steufa

Steuerfahndung

StGB

Strafgesetzbuch

StKl.

Steuerklasse

StMBG

Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs und zur Bereinigung des Steuerrechts

stpfl.

steuerpflichtig

StPfl.

Steuerpflichtige/-r

StPO

Strafprozessordnung

str.

strittig

StraBEG

Strafbefreiungserklärungsgesetz

StuB

Unternehmensteuern und Bilanzen (Zeitschrift)

StUmgBG

Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz)

StuW

Steuern und Wirtschaft

StVBG

Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz

StVereinfG

Steuervereinfachungsgesetz

TabakStG

Tabaksteuergesetz

TW

Teilwert

Tz.

Textziffer

u. a.

unter anderem

u. Ä.

und Ähnliches

UE

Umwandlungssteuererlass

u. E.

unseres Erachtens

UKS

Umkehrschluss

UmwG

Umwandlungsgesetz

UmwStG

Umwandlungssteuergesetz

UntErlG-E

Gesetz zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge

UntStFG

Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz vom 20.12.2001, BGBl I 2001, 3858

UR

Umsatzsteuer-Rundschau (Zeitschrift)

USt

Umsatzsteuer

UStAE

Umsatzsteueranwendungserlass vom 01.10.2010, BStBl I 2010, 846

UStÄndG

Umsatzsteueränderungsgesetz

UStB

Der Umsatz-Steuer-Berater

UStDV

Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

UStG

Umsatzsteuergesetz

USt-IdNr.

Umsatzsteueridentifikationsnummer

USt-VA

Umsatzsteuervoranmeldung

u. U.

unter Umständen

UV

Umlaufvermögen

UVR

Zeitschrift für Umsatzsteuer- und Verkehrsteuerrecht

uWa

unentgeltliche Wertabgabe

UZK

Zollkodex der Europäischen Union (»Unionszollkodex«)

VA

Voranmeldung; Verwaltungsakt

Var.

Variante

VAZ

Voranmeldungszeitraum

vE

verdeckte Einlage

vEK

verwendbares Eigenkapital

VerlG

Gesetz über das Verlagsrecht

VermBG

Vermögensbildungsgesetz

VersSt

Versicherungssteuer

VersStG

Versicherungsteuergesetz

VerwGrS

Verwaltungsgrundsätze

Vfg.

Verfügung

vGA

verdeckte Gewinnausschüttung

vgl.

vergleiche

VollStrA

Vollstreckungsanweisung

vs.

versus

VSt

Vorsteuer

VStG

Vermögensteuergesetz

V+V

Vermietung und Verpachtung

VwGO

Verwaltungsgerichtsordnung

VwVfG

Verwaltungsverfahrensgesetz

VwVG

Verwaltungsvollstreckungsgesetz

VwZG

Verwaltungszustellungsgesetz

VZ

Veranlagungszeitraum

WachstBeschlG

Wachstumsbeschleunigungsgesetz

WertV

Wertermittlungsverordnung

WG

Wirtschaftsgut

wistra

Zeitschrift für Wirtschaft, Steuer, Strafrecht

Wj.

Wirtschaftsjahr

WK

Werbungskosten

WoP

Wohnungsbauprämie

WP

Wirtschaftsprüfer

WÜRF

Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge vom 23.05.1969

ZASt

Zinsabschlagsteuer

z. B.

zum Beispiel

ZErb

Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtepraxis

ZEV

Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge

ZFH

Zweifamilienhaus/-häuser

ZG

Zollgesetz

Ziff.

Ziffer

ZPO

Zivilprozessordnung

z. T.

zum Teil

z. v. E. 

zu versteuerndes Einkommen

ZVG

Zwangsversteigerungsgesetz

zzgl.

zuzüglich

zzt.

zurzeit

A Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung

I Einführung

1 Das steuerliche Verfahrensrecht in der Steuerberaterprüfung

Die schriftliche StB-Prüfung beginnt am ersten Prüfungstag mit der Prüfungsaufgabe aus dem Verfahrensrecht und anderen Steuerrechtsgebieten. Die bundeseinheitliche Prüfungsaufgabe enthält drei getrennte, unabhängig voneinander zu bearbeitende Teile: einen Prüfungsteil Verfahrensrecht (»Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung«), einen Prüfungsteil USt und einen Prüfungsteil Erbschaft- und Schenkungsteuer. Von einer erreichbaren Gesamtpunktzahl von 100 entfällt dabei nach den »unverbindlichen Korrekturhinweisen« zumindest ein Drittel auf das Rechtsgebiet Verfahrensrecht: ein positives Abschneiden in der ersten Prüfungsaufgabe setzt damit – auch bei überdurchschnittlichem Abschneiden in den übrigen Rechtsgebieten der ersten Prüfungsaufgabe – ein erfolgreiches Bearbeiten des Teils Verfahrensrecht zwingend voraus. Die Erfahrung bei der Bewertung von Prüfungsaufgaben zeigt auch, dass bei einer gänzlichen Nichtbearbeitung des AO-Teils die Prüfungsaufgabe insgesamt nur in ganz seltenen Fällen mit einer Note von 4,5 oder besser beurteilt werden kann.

Dabei fällt bei Durchsicht der Prüfungsarbeiten der vergangenen Jahre auf, dass insb. im Rechtsgebiet Verfahrensrecht die schriftlichen Aufgaben wiederkehrend die gleichen Schwerpunkte behandeln: Hierzu gehören insb. die Bereiche Festsetzungsverfahren, Korrekturvorschriften, außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren sowie der Bereich der Festsetzungsverjährung. Auch die Prüfung 2023 hat diese Schwerpunktsetzung – der Fokus lag erneut auf dem Einspruchsverfahren und der Änderung eines Steuerbescheides – bestätigt.

Die folgende Darstellung nimmt auf diese Schwerpunkte besonders Rücksicht. Andere Bereiche des Verfahrensrechts, die sowohl in der schriftlichen als auch in der mündlichen Prüfung erfahrungsgemäß nicht oder nur in Grundzügen abgefragt werden, werden dementsprechend auch hier nur kurz dargestellt. Ausführlich und mit Beispielen angereichert ist die Darstellung immer dann, wenn besonders prüfungsrelevante Problemfelder behandelt werden.1

1 Auch in der mündlichen StB-Prüfung ist das steuerliche Verfahrensrecht – insb. bei den Prüfern aus der FinVerw – besonders prüfungsrelevant. Es ist unschwer festzustellen, dass sich bei der Auswahl der Prüfungsgebiete vor allem die Prüfer mit juristischer Vorbildung im Bereich des Verfahrensrechts besonders wohl fühlen; häufig sind verfahrensrechtliche Themen auch Gegenstand der Kurzvortragsthemen.

2 Grundlagen des Abgabenrechts

2.1 Geschichte und Bedeutung der Abgabenordnung

Die Abgabenordnung in ihrer heutigen Form existiert seit dem 01.01.1977. Die Neufassung der AO löste 1977 die alte Reichsabgabenordnung (RAO) ab, die unter der Federführung des Senatspräsidenten am Reichsfinanzhof Enno Becker nach dem ersten Weltkrieg entwickelt wurde und 1919 als erste Gesamtkodifikation des steuerlichen Verfahrensrechts in Kraft getreten ist.

Die Abgabenordnung fasst als steuerliches Rahmen- oder MantelgesetzRahmengesetz die grundlegenden Bestimmungen für die Besteuerung, die gleichsam für alle Steuerarten gelten, zusammen. Sie wird daher auch oftmals Steuergrundgesetz bezeichnet. Die Gleichstellung der Abgabenordnung mit einer Kodifikation des Steuerverfahrensrechts greift allerdings zu kurz. Neben zahlreichen verfahrensrechtlichen Regelungen enthält die AO in einer Vielzahl von Vorschriften auch materielles Steuerrecht, so z. B. bei den besonders prüfungsrelevanten Bestimmungen über die Haftung (§§ 69 ff. AO), über das Entstehen und Erlöschen des Steueranspruchs (§§ 37 ff. AO) oder über das materielle Steuerstrafrecht (§§ 369 ff. AO).

In der AO wird das steuerliche Verfahrensrecht als Teilkodifikation zudem nicht umfassend geregelt: Aufbau und Organisation der Finanzbehörden sind im FVG, das gerichtliche Verfahren in Steuersachen in der FGO geregelt. Zudem gilt die AO nicht für alle Steuern, sondern nach § 1 Abs. 1 AO nur für diejenigen Steuerarten, die durch Bundesrecht oder Recht der Europäischen Gemeinschaften geregelt sind, soweit sie durch Bundesfinanzbehörden oder durch Landesfinanzbehörden verwaltet werden.

Für RealsteuernSteuern, Realsteuern, d. h. für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer (Legaldefinition in § 3 Abs. 2 AO), gilt die AO nur teilweise (§ 1 Abs. 2 AO), für kommunale Steuern nur nach Maßgabe der jeweiligen Landesgesetze über die kommunalen Steuern. Völkerrechtliche Vereinbarungen gehen den deutschen Steuergesetzen vor, soweit sie unmittelbar anwendbares innerstaatliches Recht geworden sind (§ 2 Abs. 1 AO, Art. 59 Abs. 2 S. 1 GG). Hierunter fallen vor allem die DBA, die Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.2

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wurde die AO Anfang 2017 an die zunehmende Digitalisierung der Besteuerungspraxis angepasst. Neben Änderungen beim Untersuchungsgrundsatz (§ 88 AO) sind insb. die erstmals ab dem VZ 2018 anwendbaren, neugefassten Steuererklärungsfristen und die neugefassten Sanktionen bei Überschreiten der Fristen hervorzuheben (§ 152 AO n. F.).

Prüfungsrelevant ist wohl vor allem die Korrekturvorschrift in § 173a AO, wonach auch Schreib- und Rechenfehler des StPfl. bei Erstellung der Steuererklärung eine Korrektur bestandskräftiger Verwaltungsakte erlauben.

Ende 2022 wurde das Gesetz zur Umsetzung der als »DAC 7«-Richtlinie bezeichneten Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.03.2021 veröffentlicht. Neben dem Ziel der verbesserten Steuergerechtigkeit liegt ein Schwerpunkt auf Regelungen zur Beschleunigung der Außenprüfung. Einzelne Änderungen, etwa die Regelungen zur Anforderung von Unterlagen in der Prüfungsanordnung und zur Mitteilung von Prüfungsschwerpunkten (§ 197 Abs. 3 und 4 AO), traten bereits zum Jahresbeginn 2023 in Kraft. Dies gilt auch für die allgemeinen Erweiterungen in Bezug auf die Übertragung in Ton bzw. Bild und Ton sowie die fernmündliche Schlussbesprechung (§§ 87a Abs. 1a und 201 Abs. 1 S. 3 AO) und auch für die ortsunabhängige Prüfungstätigkeit (§ 200 Abs. 2 S. 2 AO). Weitere wesentliche und auch prüfungsrelevante Rahmenbedingungen für die Außenprüfung ändern sich erst für Steueransprüche, die ab 2025 entstehen. hierzu gehören etwa die

Begrenzung der Ablaufhemmung (§ 171 Abs. 4 AO) für außengeprüfte Unternehmen, eine

zeitnahe Rechtssicherheit durch die Einführung eines bindenden Teilabschlusses (§ 180 Abs. 1a AO sowie die

Einführung eines neuen Sanktionssystems (§ 200a AO), das für alle Außenprüfungen gilt. Der geplante § 200a AO enthält Regelungen zu qualifizierten Mitwirkungsverlangen in Form eines vollstreckbaren Verwaltungsaktes mit besonderen Rechtsfolgen für den Fall der Nichterfüllung im Rahmen einer Außenprüfung

2.2 Aufbau der Abgabenordnung

Die Abgabenordnung regelt in über vierhundert Paragrafen insb. das Steuerverfahrensrecht, d. h. die Entstehung und Durchsetzung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis und den Rechtsschutz gegen diese Durchsetzung. Der Aufbau der AO mit insgesamt neun Teilen orientiert sich dabei grob am zeitlichen Ablauf dieses Verfahrens. Nach den einleitenden Vorschriften im ersten Teil (§§ 1 – 32 AO) enthält der zweite Teil (§§ 33 – 77 AO) mit der Erläuterung des Steuerschuldrechts vor allem materiell-rechtliche Regelungen, insb. auch zur Haftung für Steuerschulden Dritter. Es folgt im dritten Teil (§§ 78 – 133 AO) eine ausführliche Darstellung allgemeiner Verfahrensvorschriften, die in allen Stufen des Besteuerungsverfahrens anwendbar sind; allerdings gelten bei den besonders praxis- und prüfungsrelevanten Steuerverwaltungsakten Besonderheiten, die in den nachfolgenden Teilen geregelt sind (etwa die Korrekturvorschriften in den §§ 172 ff. AO). Im vierten Teil (§§ 134 – 217 AO) wird die Durchführung der Besteuerung, das sog. Steuerfestsetzungsverfahren, behandelt, anschließend im fünften Teil das Erhebungsverfahren. Der fünfte Teil beinhaltet insb. Regelungen über die Fälligkeit, das Hinausschieben der Fälligkeit und das Erlöschen von entstandenen Steueransprüchen (§§ 218 – 248 AO).

Der sechste Teil behandelt in rund 100 Vorschriften die Vollstreckung, d. h. die zwangsweise Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis (§§ 249 – 346 AO), der siebente Teil den außergerichtlichen Rechtsschutz, d. h. vor allem das Einspruchsverfahren einschließlich des Verfahrens über den einstweiligen Rechtsschutz (§§ 347 – 367 AO). Die AO beinhaltet ferner als Teil des Nebenstrafrechts eine Regelung des materiellen Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitenrechts (achter Teil, §§ 369 – 412 AO).

Der Versuch des Gesetzgebers, die neun Teile der AO am Ablauf des Verwaltungsverfahrens auszurichten, scheint zunächst übersichtlich und stringent. Gleichwohl ist der Aufbau in einigen Bereichen wenig gelungen. So wird die Entstehung des Steueranspruchs im zweiten Teil in § 38 AO geregelt, der prüfungsrelevante Bereich der Verjährung als Grund für das Erlöschen dieses Anspruchs dagegen im vierten und im fünften Teil (§ 47 AO i. V. m. §§ 169 ff., §§ 228 ff. AO). Korrekturvorschriften für VA finden sich im dritten (§§ 129 ff. AO), aber – soweit Steuerbescheide betroffen sind – als leges speciales auch im vierten Teil (§§ 172 ff. AO) der AO. Diese Brüche führen zu erheblichen Anwendungsschwierigkeiten:

Die erfolgreiche Bewältigung der Prüfungsaufgaben setzt im Bereich Verfahrensrecht neben einem soliden Gesamtüberblick vor allem ein systematisches Verständnis voraus, damit das Zusammenspiel der verfahrensrechtlichen Vorschriften und das Ineinandergreifen der Problemkreise in umfangreichen Sachverhalten, die sich oft über mehrere Seiten erstrecken, bewältigt werden können; hier legten die Aufgabensteller in den vergangenen Jahren einen besonderen Schwerpunkt, der bei der Problemauswahl im Nachfolgenden besonders berücksichtigt wurde.

2 Durch die DBA grenzen die vertragsschließenden Staaten ihre Besteuerungsrechte gegeneinander ab (Kollisionsrecht), um eine Doppelerfassung zu vermeiden, vgl. die Aufstellung der deutschen DBA mit Stand Januar 2023 in BStBl I 2023, 195.

3 Steuerliche Grundbegriffe

Die AO definiert in den §§ 3 bis 15 AO steuerliche Grundbegriffe, die sowohl in der AO selbst, aber auch in anderen Einzelsteuergesetzen von grundlegender Bedeutung sind.

3.1 Steuern und steuerliche Nebenleistungen (§ 3 AO)

SteuernSteuern sind nach der Legaldefinition in § 3 Abs. 1 AO Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Die in § 3 Abs. 4 AO enumerativ, d. h. abschließend aufgezählten steuerlichen NebenleistungenSteuerliche Nebenleistung (insb. Verspätungszuschläge, Zinsen, Säumniszuschläge, Zwangsgelder, Kosten3, Zinsen i. S. d. Zollkodexes und Verspätungsgelder nach § 22a Abs. 5 EStG (eingeführt mit dem JStG 2010), Zuschläge gem. § 162 Abs. 4 AO und die mit dem JStG 2009 eingeführten Verzögerungsgelder gem. § 146 Abs. 2b AO) sind demnach keine Steuern. Allerdings sind die meisten Vorschriften der AO gem. § 1 Abs. 3 AO auch auf steuerliche Nebenleistungen anwendbar. Dabei ist die Unterscheidung von Steuern und steuerlichen Nebenleistungen nicht lediglich von akademischer Bedeutung, sondern durchaus prüfungsrelevant.

Beispiel 1: Haftung ja, aber wofür?

Schlau ist GF der Schlau-GmbH. Das FA nimmt Schlau persönlich für die Rückstände der GmbH (USt 01 und Säumniszuschläge zur USt 01) gem. § 74 AO in Haftung, da Schlau ein Betriebsgrundstück an die GmbH verpachtet hat. Wie ist die Rechtslage?

Lösung: Unabhängig von der Frage, ob die Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme nach § 74 AO vorliegen, ist der Haftungsbescheid rechtswidrig, soweit er die Haftung auch auf Säumniszuschläge zur USt erstreckt. Die Haftung nach § 74 AO umfasst nach dem eindeutigen Wortlaut nur Steuern, nicht aber steuerliche Nebenleistungen (§ 74 Abs. 1 S. 1 und 2 AO). Eine Haftung für Säumniszuschläge kommt daher bei § 74 AO nicht in Betracht. Hätte das FA den Haftungsbescheid auf § 69 AO stützen können (Vertreterhaftung), wären auch die Säumniszuschläge von der Haftung umfasst; § 69 Abs. 1 S. 1 AO spricht im Gegensatz zu § 74 AO ausdrücklich von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis, zu denen gem. § 37 Abs. 1 AO nicht nur die »eigentlichen Steuern«, sondern auch steuerliche Nebenleistungen – und damit auch Säumniszuschläge – zählen.

Mit der Formulierung »Geldleistungen, die […] zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden« umschreibt § 3 Abs. 1 AO den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Dieser Grundsatz, der verfassungsrechtlich in Art. 3 Abs. 1 GG geregelt ist, besagt, dass die FÄ bei der Anwendung des Rechts Gleiches gleich und Ungleiches seiner Eigenart nach verschieden behandeln müssen. Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen WillkürverbotWillkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfG in BVerfGE 105, 73). Art. 3 Abs. 1 GG ist jedenfalls dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt. So waren etwa die Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundvermögen in den »alten« Bundesländern mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar. Das Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpunkt von 1964 führte zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen, für die es keine ausreichende Rechtfertigung gibt (BVerfG vom 10.04.2018, BGBl I 2018, 531). Resultat dieser Rspr. war die Reform der Grundsteuer mit nunmehr verschiedenen Ländermodellen.

Die grundsätzliche Freiheit des Gesetzgebers, diejenigen Sachverhalte tatbestandlich zu bestimmen, an die das Gesetz dieselben Rechtsfolgen knüpft und die es so als rechtlich gleich qualifiziert, wird für den Bereich des Steuerrechts und insb. für den des ESt-Rechts vor allem durch zwei eng miteinander verbundene Leitlinien begrenzt: durch das Gebot der Ausrichtung der Steuerlast am Prinzip der finanziellen Leistungsfähigkeit und durch das Gebot der Folgerichtigkeit. Danach muss im Interesse verfassungsrechtlich gebotener steuerlicher Lastengleichheit darauf abgezielt werden, StPfl. bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern (horizontale Steuergerechtigkeit), während (in vertikaler Richtung) die Besteuerung höherer Einkommen im Vergleich mit der Steuerbelastung niedriger Einkommen angemessen sein muss (vgl. BVerfG a. a. O.). Zwar hat der Gesetzgeber bei der Auswahl des Steuergegenstands und bei der Bestimmung des Steuersatzes einen weitreichenden Entscheidungsspielraum, jedoch muss er unter dem Gebot möglichst gleichmäßiger Belastung aller StPfl. bei der Ausgestaltung des steuerrechtlichen Ausgangstatbestands die einmal getroffene Belastungsentscheidung folgerichtig im Sinne der Belastungsgleichheit umsetzen. Ausnahmen von einer solchen folgerichtigen Umsetzung bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes. Dies alles gilt insb. für das ESt-Recht, das auf die Leistungsfähigkeit des einzelnen StPfl. hin angelegt ist (BVerfG vom 18.01.2006, DStR 2006, 5554).

3.2 Begriff des Gesetzes (§ 4 AO)

Die Steuerverwaltung unterliegt als Eingriffsverwaltung dem GesetzesvorbehaltGesetzesvorbehalt, d. h. jedes behördliche Handeln, das in Rechte Einzelner eingreift, bedarf einer gesetzlichen Grundlage (Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, Art. 20 Abs. 3 GG). Gesetz ist nach § 4 AO jede Rechtsnorm. Durch diese an sich selbstverständliche Definition wird klargestellt, dass die Finanzbehörden bei der Anwendung des Steuerrechts formelle Gesetze