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The aim of this commentary is to serve as a reliable and competent guide to public procurement law in Germany. It provides legal practitioners for contracting authorities and bidders with a quick and reliable overview of all the regulations relevant to procurement projects and the preparation of bids, their interpretation and legal protection under public procurement law. As it highlights the practice of the review bodies, the book is also useful for members of the public procurement committees and senates as well as students, trainees and lawyers. Commentaries are provided on the public procurement law provisions of the GWB & Part 4 & and the VgV, SektVO, VSVgV, KonzVgV, VO (EG) 1370/2007, VOB/A, UVgO.
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Seitenzahl: 5799
Veröffentlichungsjahr: 2021
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Gesamtkommentar zum Recht der öffentlichen Auftragsvergabe (GWB – 4. Teil –, VgV, SektVO, VSVgV, KonzVgV, VO (EG) 1370/2007, VOB/A, UVgO)
Herausgegeben von
Dr. Klaus HeuvelsOberursel (Taunus)
Dr. Stefan HößMünchen
Dr. Matthias KußBerlin
Dr. Volkmar WagnerStuttgart
2., erweiterte und aktualisierte Auflage
Verlag W. Kohlhammer
Zitiervorschlag:Autor, in: Heuvels/Höß/Kuß/Wagner, § 98 GWB Rn. 5
2. Auflage 2021
Alle Rechte vorbehalten© W. Kohlhammer GmbH, StuttgartGesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print:ISBN: 978-3-17-029141-6
E-Book-Formate:
pdf: ISBN 978-3-17-029142-3
epub: ISBN 978-3-17-029143-0
mobi: ISBN 978-3-17-029144-7
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Bearbeitet von
Tobias André
Rechtsanwalt, Frankfurt am Main
Annette Bork-Galle
Regierungsdirektorin, Bezirksregierung Düsseldorf
Dr. Sven Brockhoff
Rechtsanwalt, Stuttgart
Dr. Rajiv Chandna
Rechtsanwalt, Frankfurt am Main
Dr. Stefan el-Barudi
Rechtsanwalt, Deutsche Bahn AG, Frankfurt am Main
Amelie Giesemann
Europäisches Parlament, Brüssel
Katharina Haidas
Rechtsanwältin, München
Dr. Klaus Heuvels
Rechtsanwalt, Oberursel (Taunus)
Dr. Stefan Höß
Rechtsanwalt, München
Karin Jäger
Stellvertretende Leiterin Stabsabteilung Recht, Berliner Verkehrsbetriebe (BVG AöR), Berlin
Dr. Corina Jürschik
Rechtsanwältin, Stuttgart
Dr. Hartmut König
Rechtsanwalt, Vors. Richter am OLG Brandenburg i. R., Brandenburg
Silvia Koenigsmann-Hölken
Justiziarin a. D. Landesbetrieb Straßenbau NRW, Gelsenkirchen
Christoph Kolpatzik
Leiter Recht und Liegenschaften swb-Gruppe, Bremen
Dr. Matthias Kuß
Rechtsanwalt und Notar, Berlin
Dr. Thomas Markpert
Rechtsanwalt, Leipzig
Jan Helge Mey, LL.M. (McGill)
Rechtsanwalt, Köln
Dr. Thorsten Schätzlein, Dipl.-Ing. (FH)
Rechtsanwalt, Leipzig
Dr. Christian Scherer
Rechtsanwalt, Köln
Dr. Andreas Schwab
Mitglied des Europäischen Parlaments, Brüssel
Dr. Tobias Sdunzig
Rechtsanwalt, Frankfurt am Main
Dr. Jakob Steiff, LL.M.
Rechtsanwalt, Frankfurt am Main
Dr. Volkmar Wagner
Rechtsanwalt, Stuttgart
Dr. Katayun Zierke
Referentin im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Berlin
Ziel dieses Kommentars ist es, der Praxis als zuverlässiger und kompetenter Wegweiser durch das Vergaberecht zu dienen. Er gibt Rechtsanwendern bei Vergabestellen und Bietern einen schnellen und verlässlichen Überblick über alle für Beschaffungsvorhaben bzw. die Angebotserarbeitung einschlägigen Vorschriften, deren Auslegung und den vergaberechtlichen Rechtsschutz. Durch Herausstellung der Spruchpraxis der Nachprüfungsinstanzen werden auch Mitglieder der Vergabekammern und -senate sowie Studenten, Referendare und Rechtsanwälte angesprochen. Kommentiert werden die vergaberechtlichen Vorschriften des GWB - 4. Teil - und der VgV, SektVO, VSVgV, KonzVgV, VO (EG) 1370/2007, VOB/A, UVgO.
Die Herausgeber verfügen über langjährige Beratungspraxis auf dem Gebiet des öffentlichen Beschaffungswesens. Die Autoren sind Rechtsanwälte, Vergabepraktiker aus Vergabekammern sowie OLG-Richter.
Das deutsche Vergaberecht ist spät aus seinem haushaltsrechtlichen Dornröschenschlaf erwacht. Erst mit der vollständigen Umsetzung des gemeinschaftlichen Vergaberechts in das deutsche Recht durch das am 1. Januar 1999 in Kraft getretene Vergaberechtsänderungsgesetz wurde die Vergabe öffentlicher Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte im Wettbewerbsrecht verankert und den Bietern ein subjektives Recht auf Einhaltung der Vergabevorschriften als Voraussetzung für echten Primärrechtsschutz gewährt. Seitdem ist die Entwicklung des Vergaberechts umso dynamischer verlaufen. Innerhalb von nur dreizehn Jahren wurden weitere umfassende Reformen abgeschlossen, auch wenn diese nicht, wie zunächst beabsichtigt, zu einer grundlegenden Vereinfachung und Straffung des Vergaberechts geführt, sondern sich nur „im bestehenden System“, also unter Beibehaltung des hergebrachten Kaskaden- und Schubladenaufbaus vollzogen haben. Die Zahl der Entscheidungen der Nachprüfungsinstanzen geht in die Tausende. Auch unter erfahrenen Praktikern gilt das Vergaberecht deshalb nach wie vor als komplizierte und deshalb unübersichtliche Materie, die durch ihre Formenstrenge und Detailversessenheit einer rechtssicheren Vergabe öffentlicher Aufträge hohe Hürden entgegensetzt. Dies gilt umso mehr, als in kaum einem anderen Rechtsgebiet eine komplexere Gemengelage zwischen Gemeinschaftsrecht und nationalem Recht besteht.
Ziel des Kommentars ist es deshalb, der Praxis als zuverlässiger und kompetenter Wegweiser durch das Vergaberecht zu dienen. Er richtet sich an den Rechtsanwender bei Vergabestellen und Bietern, der einen schnellen und verlässlichen Überblick über alle für sein Beschaffungsvorhaben bzw. seine Angebotserarbeitung einschlägigen Vorschriften, deren Auslegung und den vergaberechtlichen Rechtsschutz benötigt. Durch die für einen Praxiskommentar gebotene Herausstellung der Spruchpraxis der Nachprüfungsinstanzen werden auch die Mitglieder der Vergabekammern und -senate sowie Studenten, Referendare und Rechtsanwälte angesprochen.
Eine kleine Einschränkung bezüglich der Vollständigkeit gilt für die erst am 19. Juli 2012 in Kraft getretene Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VSVgV), die in dieser ersten Ausgabe nicht mehr kommentiert werden konnte. Um das Werk abzurunden wird sie zumindest vollständig abgedruckt; die Kommentierung erfolgt sodann in der zweiten Auflage.
Daneben erhebt der Kommentar den Anspruch, anwenderfreundlich und kompakt zu sein. Die Auseinandersetzung mit der vergaberechtlichen Literatur und Rechtsprechung und dementsprechend die Fundstellennachweise werden auf das Maß begrenzt, das für das Verständnis der dogmatischen Zusammenhänge und die rechtssichere Lösung vergaberechtlicher Fragen erforderlich ist. Trotz sparsamer Fundstellennachweise erhält aber der Leser, der sich mit einzelnen Aspekten vertieft auseinandersetzen will, entsprechende Hinweise auf weiterführende Literatur, grundlegende Entscheidungen oder andere Erkenntnisquellen. Besonderer Wert wird darauf gelegt, den „Bauplan“ des Vergaberechts zu verdeutlichen, insbesondere seine europarechtlichen Einflüsse und Wurzeln, das Verhältnis zwischen dem gemeinschaftsrechtlich durchwirkten Kartellvergaberecht und dem nationalen Haushaltsvergaberecht und die Zusammenhänge zwischen den Kaskaden.
Herausgeber und Verlag verbinden mit der Hoffnung, dass der Kommentar wohlwollende Aufnahme bei seinen Lesern und seinen Platz in der vergaberechtlichen Kommentarliteratur findet, die Bitte an alle Nutzer, nicht mit Kritik und Anregungen zu geizen und uns auf Fehler, Unzulänglichkeiten oder Verbesserungspotentiale aufmerksam zu machen. Nur im fachlichen Dialog mit den Nutzern dieses Kommentars können wir unseren Anspruch, eine rechtssichere Vergabepraxis zu erleichtern, einlösen und dabei in künftigen Auflagen noch besser werden.
Besonderen Dank schulden die Herausgeber Frau Dr. Corina Jürschik und Frau Dr. Maja Riedel für ihren unermüdlichen Einsatz und ihre wertvolle Unterstützung bei der Lektorierung und der redaktionellen und technischen Endbearbeitung der Manuskripte und dem Verlag für seine Geduld und stete Kooperationsbereitschaft.
Frankfurt/München/Berlin/Stuttgart, im Juli 2012
Klaus HeuvelsStefan HößMatthias KußVolkmar Wagner
Wie alle ihre Vorgängerinnen hat auch die Vergaberechtsreform im Jahr 2016, mit der die jüngste Generation der Vergaberichtlinien der Europäischen Union in das deutsche Vergaberecht umgesetzt wurde, zu einem weiteren, nicht unbeträchtlichen Anschwellen der vergaberechtlichen Vorschriften geführt. Das seit langem postulierte Ziel einer grundlegenden Vereinfachung und Straffung des deutschen Vergaberechts ist damit trotz wohlfeiler Herausstellung in Koalitionsverträgen und ungeachtet der wiederholt öffentlich beim Gesetzgeber angemahnten Bemühungen um Deregulierung und Entbürokratisierung in noch weitere Ferne gerückt.
Immerhin stehen diesem Befund auch positive Effekte der Reform gegenüber. Zu nennen sind insbesondere die erstmalige separate Regelung der Konzessionsvergabe in einem eigenen, alle Konzessionsarten umfassenden Vergaberechtsregime nach Maßgabe der neuen Konzessionsvergaberichtlinie der Union, die Übernahme zahlreicher Leitentscheidungen des EuGH und der nationalen Obergerichte in das geschriebene Vergaberecht und die Hochstufung zentraler Verfahrensregeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge aus dem untergesetzlichen in das gesetzliche Regelwerk. All dies hat zum Vorteil der Vergabepraxis zu einer Erhöhung der Rechtssicherheit und Transparenz im Umgang mit den einschlägigen Vergabevorschriften geführt und die negativen Effekte der mit dem Anwachsen des Normenumfangs verbundenen neuen Unübersichtlichkeit wenigstens zum Teil ausgeglichen.
Angesichts der erheblichen inhaltlichen und strukturellen Änderungen des Vergaberechts in den sieben Jahren nach Erscheinen der Erstauflage, von denen lediglich die Vorschriften zum Vergaberechtsschutz mit Ausnahme der Bestimmung der Rügefrist ausgespart blieben, war eine grundlegende Überarbeitung des Kommentars erforderlich und auch bereits länger überfällig. Herausgeber und Verlag haben sich dazu entschlossen, die konzeptionelle Ausrichtung des Werkes beizubehalten. Dies gilt insbesondere für das Format als einbändiger kompakter Kommentar zu allen praxisrelevanten Vorschriften für Vergaben oberhalb und unterhalb der EU-Schwellenwerte, obwohl dieses Ziel nicht ohne eine merkliche Erweiterung des Seitenumfangs und eine noch stringentere Konzentration auf das Wesentliche zu erreichen war. Berücksichtigt sind die im Januar 2017 bekannt gemachte Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), die neue EU-Verordnung 2016/2338 vom 14.12.2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 hinsichtlich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der am 19.2.2019 im Bundesanzeiger veröffentlichte novellierte Abschnitt 1 der VOB/A für die Vergabe von Bauaufträgen im Unterschwellenbereich. Abgesehen wurde aus Platzgründen lediglich von einer Kommentierung der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO), deren Vorgaben als weitestgehend selbsterklärend erachtet werden. Des Weiteren wurde die VOL/A, die in Kürze in den meisten Ländern außer Kraft getreten sein wird, aus dem Kreis der kommentierten Vorschriften herausgenommen. Der Kommentar berücksichtigt den Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung bis zum 31.3.2020.
Festgehalten haben wir an dem Ziel, dem Leser, insbesondere dem Rechtsanwender in der Praxis, einen schnellen Überblick über die jeweils einschlägigen Vergaberechtsnormen und deren Auslegung durch die Rechtsprechung zu geben und gleichzeitig die recht verwinkelte „Architektur“ des Vergaberechts sowie die inhaltlichen Bezüge zwischen seinen unterschiedlichen Regelungsbereichen und -ebenen sichtbar zu machen, ohne sich dabei in den letzten dogmatischen Verästelungen zu verlieren.
Herausgeber und Verlag erneuern die im Vorwort zur Erstauflage geäußerte Bitte an Leser und Nutzer, nicht mit Kritik und Anregungen zu geizen und uns auf Verbesserungspotenziale aufmerksam zu machen. Sie danken allen Autorinnen und Autoren für die engagierte Mitarbeit trotz starker beruflicher Inanspruchnahme und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Verlages für die unermüdliche Mithilfe bei der Fertigstellung der Neuauflage, bei der durch die Bedingungen der Corona-Pandemie auf der Zielgeraden noch besondere Herausforderungen zu meistern waren. Dank schulden wir zudem Herrn Rechtsanwalt Dr. Tobias Sdunzig für seine engagierte Unterstützung bei der Lektorierung und der redaktionellen und technischen Endbearbeitung der Manuskripte.
Oberursel i. Ts./München/Berlin/Stuttgart, im Juli 2020
Klaus HeuvelsStefan HößMatthias KußVolkmar Wagner
Vorwort der Herausgeber zur 1. Auflage
Vorwort der Herausgeber zur 2. Auflage
Bearbeiterverzeichnis
Abkürzungs- und Literaturverzeichnis
Einleitung:Die Entwicklung des Vergaberechts in Deutschland
Teil 1:Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Vierter Teil:Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen
Kapitel 1:Vergabeverfahren
Abschnitt 1:Grundsätze, Definitionen und Anwendungsbereich
§ 97 GWBGrundsätze der Vergabe
§ 98 GWBAuftraggeber
§ 99 GWBÖffentliche Auftraggeber
§ 100 GWBSektorenauftraggeber
§ 101 GWBKonzessionsgeber
§ 102 GWBSektorentätigkeiten
§ 103 GWBÖffentliche Aufträge, Rahmenvereinbarungen und Wettbewerbe
§ 104 GWBVerteidigungs- oder sicherheitsspezifische öffentliche Aufträge
§ 105 GWBKonzessionen
§ 106 GWBSchwellenwerte
§ 107 GWBAllgemeine Ausnahmen
§ 108 GWBAusnahmen bei öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeit
§ 109 GWBAusnahmen für Vergaben auf der Grundlage internationaler Verfahrensregeln
§ 110 GWBVergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, die verschiedene Leistungen zum Gegenstand haben
§ 111 GWBVergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, deren Teile unterschiedlichen rechtlichen Regelungen unterliegen
§ 112 GWBVergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, die verschiedene Tätigkeiten umfassen
§ 113 GWBVerordnungsermächtigung
§ 114 GWBMonitoring und Vergabestatistik
Abschnitt 2:Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber
Unterabschnitt 1:Anwendungsbereich
§ 115 GWBAnwendungsbereich
§ 116 GWBBesondere Ausnahmen
§ 117 GWBBesondere Ausnahmen für Vergaben, die Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekte umfassen
§ 118 GWBBestimmten Auftragnehmern vorbehaltene öffentliche Aufträge
Unterabschnitt 2:Vergabeverfahren und Auftragsausführung
§ 119 GWBVerfahrensarten
§ 120 GWBBesondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren
§ 121 GWBLeistungsbeschreibung
§ 122 GWBEignung
§ 123 GWBZwingende Ausschlussgründe
§ 124 GWBFakultative Ausschlussgründe
§ 125 GWBSelbstreinigung
§ 126 GWBZulässiger Zeitraum für Ausschlüsse
§ 127 GWBZuschlag
§ 128 GWBAuftragsausführung
§ 129 GWBZwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen
§ 129a GWB(weggefallen)
§ 129b GWB(weggefallen)
§ 130 GWBVergabe von öffentlichen Aufträgen über soziale und andere besondere Dienstleistungen
§ 131 GWBVergabe von öffentlichen Aufträgen über Personenverkehrsleistungen im Eisenbahnverkehr
§ 132 GWBAuftragsänderungen während der Vertragslaufzeit
§ 133 GWBKündigung von öffentlichen Aufträgen in besonderen Fällen
§ 134 GWBInformations- und Wartepflicht
§ 135 GWBUnwirksamkeit
Abschnitt 3:Vergabe von öffentlichen Aufträgen in besonderen Bereichen und von Konzessionen
Unterabschnitt 1:Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch Sektorenauftraggeber
§ 136 GWBAnwendungsbereich
§ 137 GWBBesondere Ausnahmen
§ 138 GWBBesondere Ausnahmen für die Vergabe an verbundene Unternehmen
§ 139 GWBBesondere Ausnahme für die Vergabe durch oder an ein Gemeinschaftsunternehmen
§ 140 GWBBesondere Ausnahme für unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten
§ 141 GWBVerfahrensarten
§ 142 GWBSonstige anwendbare Vorschriften
§ 143 GWBRegelung für Auftraggeber nach dem Bundesberggesetz
Unterabschnitt 2:Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen
§ 144 GWBAnwendungsbereich
§ 145 GWBBesondere Ausnahmen für die Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen
§ 146 GWBVerfahrensarten
§ 147 GWBSonstige anwendbare Vorschriften
Unterabschnitt 3:Vergabe von Konzessionen
§ 148 GWBAnwendungsbereich
§ 149 GWBBesondere Ausnahmen
§ 150 GWBBesondere Ausnahmen für die Vergabe von Konzessionen in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
§ 151 GWBVerfahren
§ 152 GWBAnforderungen im Konzessionsvergabeverfahren
§ 153 GWBVergabe von Konzessionen über soziale und andere besondere Dienstleistungen
§ 154 GWBSonstige anwendbare Vorschriften
Kapitel 2:Nachprüfungsverfahren
Abschnitt 1:Nachprüfungsbehörden
§ 155 GWBGrundsatz
§ 156 GWBVergabekammern
§ 157 GWBBesetzung, Unabhängigkeit
§ 158 GWBEinrichtung, Organisation
§ 159 GWBAbgrenzung der Zuständigkeit der Vergabekammern
Abschnitt 2:Verfahren vor der Vergabekammer
§ 160 GWBEinleitung, Antrag
§ 161 GWBForm, Inhalt
§ 162 GWBVerfahrensbeteiligte, Beiladung
§ 163 GWBUntersuchungsgrundsatz
§ 164 GWBAufbewahrung vertraulicher Unterlagen
§ 165 GWBAkteneinsicht
§ 166 GWBMündliche Verhandlung
§ 167 GWBBeschleunigung
§ 168 GWBEntscheidung der Vergabekammer
§ 169 GWBAussetzung des Vergabeverfahrens
§ 170 GWBAusschluss von abweichendem Landesrecht
Abschnitt 3:Sofortige Beschwerde
§ 171 GWBZulässigkeit, Zuständigkeit
§ 172 GWBFrist, Form
§ 173 GWBWirkung
§ 174 GWBBeteiligte am Beschwerdeverfahren
§ 175 GWBVerfahrensvorschriften
§ 176 GWBVorabentscheidung über den Zuschlag
§ 177 GWBEnde des Vergabeverfahrens nach Entscheidung des Beschwerdegerichts
§ 178 GWBBeschwerdeentscheidung
§ 179 GWBBindungswirkung und Vorlagepflicht
§ 180 GWBSchadensersatz bei Rechtsmissbrauch
§ 181 GWBAnspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens
§ 182 GWBKosten des Verfahrens vor der Vergabekammer
§ 183 GWBKorrekturmechanismus der Kommission
§ 184 GWBUnterrichtungspflichten der Nachprüfungsinstanzen
Teil 2:Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV)
Abschnitt 1:Allgemeine Bestimmungen und Kommunikation
Unterabschnitt 1:Allgemeine Bestimmungen
§ 1 VgVGegenstand und Anwendungsbereich
§ 2 VgVVergabe von Bauaufträgen
§ 3 VgVSchätzung des Auftragswerts
§ 4 VgVGelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe; zentrale Beschaffung
§ 5 VgVWahrung der Vertraulichkeit
§ 6 VgVVermeidung von Interessenkonflikten
§ 7 VgVMitwirkung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
§ 8 VgVDokumentation und Vergabevermerk
Unterabschnitt 2:Kommunikation
§ 9 VgVGrundsätze der Kommunikation
§ 10 VgVAnforderungen an die verwendeten elektronischen Mittel
§ 11 VgVAnforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren
§ 12 VgVEinsatz alternativer elektronischer Mittel bei der Kommunikation
§ 13 VgVAllgemeine Verwaltungsvorschriften
Abschnitt 2:Vergabeverfahren
Unterabschnitt 1:Verfahrensarten
§ 14 VgVWahl der Verfahrensart
§ 15 VgVOffenes Verfahren
§ 16 VgVNicht offenes Verfahren
§ 17 VgVVerhandlungsverfahren
§ 18 VgVWettbewerblicher Dialog
§ 19 VgVInnovationspartnerschaft
§ 20 VgVAngemessene Fristsetzung; Pflicht zur Fristverlängerung
Unterabschnitt 2:Besondere Methoden und Instrumente in Vergabeverfahren
§ 21 VgVRahmenvereinbarungen
§ 22 VgVGrundsätze für den Betrieb dynamischer Beschaffungssysteme
§ 23 VgVBetrieb eines dynamischen Beschaffungssystems
§ 24 VgVFristen beim Betrieb dynamischer Beschaffungssysteme
§ 25 VgVGrundsätze für die Durchführung elektronischer Auktionen
§ 26 VgVDurchführung elektronischer Auktionen
§ 27 VgVElektronische Kataloge
Unterabschnitt 3:Vorbereitung des Vergabeverfahrens
§ 28 VgVMarkterkundung
§ 29 VgVVergabeunterlagen
§ 30 VgVAufteilung nach Losen
§ 31 VgVLeistungsbeschreibung
§ 32 VgVTechnische Anforderungen
§ 33 VgVNachweisführung durch Bescheinigungen von Konformitätsbewertungsstellen
§ 34 VgVNachweisführung durch Gütezeichen
§ 35 VgVNebenangebote
§ 36 VgVUnteraufträge
Unterabschnitt 4:Veröffentlichungen, Transparenz
§ 37 VgVAuftragsbekanntmachung; Beschafferprofil
§ 38 VgVVorinformation
§ 39 VgVVergabebekanntmachung; Bekanntmachung über Auftragsänderungen
§ 40 VgVVeröffentlichung von Bekanntmachungen
§ 41 VgVBereitstellung der Vergabeunterlagen
Unterabschnitt 5:Anforderungen an Unternehmen; Eignung
§ 42 VgVAuswahl geeigneter Unternehmen; Ausschluss von Bewerbern und Bietern
§ 43 VgVRechtsform von Unternehmen und Bietergemeinschaften
§ 44 VgVBefähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
§ 45 VgVWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
§ 46 VgVTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
§ 47 VgVEignungsleihe
§ 48 VgVBeleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
§ 49 VgVBeleg der Einhaltung von Normen der Qualitätssicherung des Umweltmanagements
§ 50 VgVEinheitliche Europäische Eigenerklärung
§ 51 VgVBegrenzung der Anzahl der Bewerber
Unterabschnitt 6:Einreichung, Form und Umgang mit Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten
§ 52 VgVAufforderung zur Interessensbestätigung, zur Angebotsabgabe, zur Verhandlung oder zur Teilnahme am Dialog
§ 53 VgVForm und Übermittlung der Interessenbekundungen, Interessenbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote
§ 54 VgVAufbewahrung ungeöffneter Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote
§ 55 VgVÖffnung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote
Unterabschnitt 7:Prüfung und Wertung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Zuschlag
§ 56 VgVPrüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen
§ 57 VgVAusschluss von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten
§ 58 VgVZuschlag und Zuschlagskriterien
§ 59 VgVBerechnung von Lebenszykluskosten
§ 60 VgVUngewöhnlich niedrige Angebote
§ 61 VgVAusführungsbedingungen
§ 62 VgVUnterrichtung der Bewerber und Bieter
§ 63 VgVAufhebung von Vergabeverfahren
Abschnitt 3:Besondere Vorschriften für die Vergabe von sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen
§ 64 VgVVergabe von Aufträgen für soziale und andere besondere Dienstleistungen
§ 65 VgVErgänzende Verfahrensregeln
§ 66 VgVVeröffentlichungen, Transparenz
Abschnitt 4:Besondere Vorschriften für die Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Leistungen und von Straßenfahrzeugen
§ 67 VgVBeschaffung energieverbrauchsrelevanter Liefer- oder Dienstleistungen
§ 68 VgVBeschaffung von Straßenfahrzeugen
Abschnitt 5:Planungswettbewerbe
§ 69 VgVAnwendungsbereich
§ 70 VgVVeröffentlichung, Transparenz
§ 71 VgVAusrichtung
§ 72 VgVPreisgericht
Abschnitt 6:Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen
Unterabschnitt 1:Allgemeines
§ 73 VgVAnwendungsbereich und Grundsätze
§ 74 VgVVerfahrensarten
§ 75 VgVEignung
§ 76 VgVZuschlag
§ 77 VgVKosten
Unterabschnitt 2:Planungswettbewerbe für Architekten- und Ingenieurleistungen
§ 78 VgVGrundsätze und Anwendungsbereich für Planungswettbewerbe
§ 79 VgVDurchführung von Planungswettbewerben
§ 80 VgVAufforderung zur Verhandlung; Nutzung der Ergebnisse des Planungswettbewerbs
Abschnitt 7:Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 81 VgVÜbergangsbestimmungen
§ 82 VgVFristenberechnung
Anlage 1 (zu § 31 Absatz 2):Technische Anforderungen, Begriffsbestimmungen
Anlage 2 (zu § 68 Absatz 1 und 3): Daten zur Berechnung der über die Lebensdauer von Straßenfahrzeugen anfallenden externen Kosten
Anlage 3 (zu § 68 Absatz 3):Methode zur Berechnung der über die Lebensdauer von Straßenfahrzeugen anfallenden Betriebskosten
Teil 3:Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung – SektVO)
Abschnitt 1:Allgemeine Bestimmungen und Kommunikation
Unterabschnitt 1:Allgemeine Bestimmungen
§ 1 SektVOAnwendungsbereich
§ 2 SektVOSchätzung des Auftragswerts
§ 3 SektVOAntragsverfahren für Tätigkeiten, die unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt sind
§ 4 SektVOGelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe
§ 5 SektVOWahrung der Vertraulichkeit
§ 6 SektVOVermeidung von Interessenkonflikten
§ 7 SektVOMitwirkung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
§ 8 SektVODokumentation
Unterabschnitt 2:Kommunikation
§ 9 SektVOGrundsätze der Kommunikation
§ 10 SektVOAnforderungen an die verwendeten elektronischen Mittel
§ 11 SektVOAnforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren
§ 12 SektVOEinsatz alternativer elektronischer Mittel bei der Kommunikation
Abschnitt 2:Vergabeverfahren
Unterabschnitt 1:Verfahrensarten, Fristen
§ 13 SektVOWahl der Verfahrensart
§ 14 SektVOOffenes Verhalten; Fristen
§ 15 SektVONicht offenes Verfahren und Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb; Fristen
§ 16 SektVOFristsetzung; Pflicht zur Fristverlängerung
§ 17 SektVOWettbewerblicher Dialog
§ 18 SektVOInnovationspartnerschaft
Unterabschnitt 2:Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren
§ 19 SektVORahmenvereinbarungen
§ 20 SektVOGrundsätze für den Betrieb dynamischer Beschaffungssysteme
§ 21 SektVOBetrieb eines dynamischen Beschaffungssystems
§ 22 SektVOFristen beim Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems
§ 23 SektVOGrundsätze für die Durchführung elektronischer Auktionen
§ 24 SektVODurchführung elektronischer Auktionen
§ 25 SektVOElektronische Kataloge
Unterabschnitt 3:Vorbereitung des Vergabeverfahrens
§ 26 SektVOMarkterkundung
§ 27 SektVOAufteilung nach Losen
§ 28 SektVOLeistungsbeschreibung
§ 29 SektVOTechnische Anforderungen
§ 30 SektVOBekanntmachung technischer Anforderungen
§ 31 SektVONachweisführung durch Bescheinigung von Konformitätsbewertungsstellen
§ 32 SektVONachweisführung durch Gütezeichen
§ 33 SektVONebenangebote
§ 34 SektVOUnteraufträge
Unterabschnitt 4:Veröffentlichung, Transparenz
§ 35 SektVOAuftragsbekanntmachungen, Beschafferprofil
§ 36 SektVORegelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung
§ 37 SektVOBekanntmachung über das Bestehen eines Qualifizierungssystems
§ 38 SektVOVergabebekanntmachungen; Bekanntmachung über Auftragsänderungen
§ 39 SektVOBekanntmachungen über die Vergabe sozialer und anderer besonderer Dienstleistungen
§ 40 SektVOVeröffentlichung von Bekanntmachungen
§ 41 SektVOBereitstellung der Vergabeunterlagen
§ 42 SektVOAufforderung zur Interessensbestätigung, zur Angebotsabgabe, zur Verhandlung oder zur Teilnahme am Dialog
§ 43 SektVOForm und Übermittlung der Angebote, Teilnahmeanträge, Interessensbekundungen und Interessensbestätigungen
§ 44 SektVOErhöhte Sicherheitsanforderungen bei der Übermittlung der Angebote, Teilnahmeanträge, Interessensbekundungen und Interessensbestätigungen
Unterabschnitt 5:Anforderungen an die Unternehmen
§ 45 SektVOGrundsätze
§ 46 SektVOObjektive und nichtdiskriminierende Kriterien
§ 47 SektVOEignungsleihe
§ 48 SektVOQualifizierungssysteme
§ 49 SektVOBeleg der Einhaltung von Normen der Qualitätssicherung und des Umweltmanagements
§ 50 SektVORechtsform von Unternehmen und Bietergemeinschaften
Unterabschnitt 6:Prüfung und Wertung der Angebote
§ 51 SektVOPrüfung und Wertung der Angebote; Nachforderung von Unterlagen
§ 52 SektVOZuschlag und Zuschlagskriterien
§ 53 SektVOBerechnung von Lebenszykluskosten
§ 54 SektVOUngewöhnlich niedrige Angebote, die Erzeugnisse aus Drittländern umfassen
§ 55 SektVOAngebote, die Erzeugnisse aus Drittländern umfassen
§ 56 SektVOUnterrichtung der Bewerber oder Bieter
§ 57 SektVOAufhebung und Einstellung des Vergabeverfahrens
Abschnitt 3:Besondere Vorschriften für die Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Leistungen und von Straßenfahrzeugen
§ 58 SektVOBeschaffung energieverbrauchsrelevanter Leistungen
§ 59 SektVOBeschaffung von Straßenfahrzeugen
Abschnitt 4:Planungswettbewerbe
§ 60 SektVOAnwendungsbereich
§ 61 SektVOVeröffentlichung, Transparenz
§ 62 SektVOAusrichtung
§ 63 SektVOPreisgericht
Abschnitt 5:Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 64 SektVOÜbergangsbestimmungen
§ 65 SektVOFristenberechnung
Anlage 1 (zu § 28 Absatz 2):Technische Anforderungen, Begriffsbestimmungen
Anlage 2 (zu § 59):Daten zur Berechnung der über die Lebensdauer von Straßenfahrzeugen anfallenden externen Kosten
Anlage 3 (zu § 59 Absatz 2):Methode zur Berechnung der über die Lebensdauer von Straßenfahrzeugen anfallenden Betriebskosten
Teil 4:Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit zur Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG (Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit – VSVgV)
Erster Teil:Allgemeine Bestimmungen
§ 1 VSVgVAnwendungsbereich
§ 2 VSVgVAnzuwendende Vorschriften für Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge
§ 3 VSVgVSchätzung des Auftragswertes
§ 4 VSVgVBegriffsbestimmungen
§ 5 VSVgVDienstleistungsaufträge
§ 6 VSVgVWahrung der Vertraulichkeit
§ 7 VSVgVAnforderungen an den Schutz von Verschlusssachen durch Unternehmen
§ 8 VSVgVVersorgungssicherheit
§ 9 VSVgVUnteraufträge
Zweiter Teil:Vergabeverfahren
§ 10 VSVgVGrundsätze des Vergabeverfahrens
§ 11 VSVgVArten der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen
§ 12 VSVgVVerhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
§ 13 VSVgVWettbewerblicher Dialog
§ 14 VSVgVRahmenvereinbarungen
§ 15 VSVgVLeistungsbeschreibung und technische Anforderungen
§ 16 VSVgVVergabeunterlagen
§ 17 VSVgVVorinformation
§ 18 VSVgVBekanntmachung von Vergabeverfahren
§ 19 VSVgVInformationsübermittlung
§ 20 VSVgVFristen für den Eingang von Anträgen auf Teilnahme und Eingang der Angebote
§ 21 VSVgVEignung und Auswahl der Bewerber
§ 22 VSVgVAllgemeine Vorgaben zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
§ 23 VSVgVZwingender Ausschluss
§ 24 VSVgVFakultativer Ausschluss
§ 25 VSVgVNachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung
§ 26 VSVgVNachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
§ 27 VSVgVNachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
§ 28 VSVgVNachweis für die Einhaltung von Normen des Qualitäts- und Umweltmanagements
§ 29 VSVgVAufforderung zur Abgabe eines Angebots
§ 30 VSVgVÖffnung der Angebote
§ 31 VSVgVPrüfung der Angebote
§ 32 VSVgVNebenangebote
§ 33 VSVgVUngewöhnlich niedrige Angebote
§ 34 VSVgVZuschlag
§ 35 VSVgVBekanntmachung über die Auftragserteilung
§ 36 VSVgVUnterrichtung der Bewerber oder Bieter
§ 37 VSVgVAufhebung und Einstellung des Vergabeverfahrens
Dritter Teil:Unterauftragsvergabe
§ 38 VSVgVAllgemeine Vorgaben zur Unterauftragsvergabe
§ 39 VSVgVBekanntmachung
§ 40 VSVgVKriterien zur Auswahl der Unterauftragsnehmer
§ 41 VSVgVUnteraufträge aufgrund einer Rahmenvereinbarung
Vierter Teil:Besondere Bestimmungen
§ 42 VSVgVAusgeschlossene Personen
§ 43 VSVgVDokumentations- und Aufbewahrungspflichten
Fünfter Teil:Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 44 VSVgVÜbergangsbestimmung
§ 45 VSVgVInkrafttreten
Teil 5:Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung – KonzVgV)
Abschnitt 1:Allgemeine Bestimmungen und Kommunikation
Unterabschnitt 1:Allgemeine Bestimmungen
§ 1 KonzVgVGegenstand und Anwendungsbereich
§ 2 KonzVgVBerechnung des geschätzten Vertragswerts
§ 3 KonzVgVLaufzeit von Konzessionen
§ 4 KonzVgVWahrung der Vertraulichkeit
§ 5 KonzVgVVermeidung von Interessenkonflikten
§ 6 KonzVgVDokumentation und Vergabevermerk
Unterabschnitt 2:Kommunikation
§ 7 KonzVgVGrundsätze der Kommunikation
§ 8 KonzVgVAnforderungen an die verwendeten elektronischen Mittel
§ 9 KonzVgVAnforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren
§ 10 KonzVgVEinsatz alternativer elektronischer Mittel bei der Kommunikation
§ 11 KonzVgVAllgemeine Verwaltungsvorschriften
Abschnitt 2:Vergabeverfahren
Unterabschnitt 1:Allgemeine Verfahrensvorschriften
§ 12 KonzVgVAllgemeine Grundsätze
§ 13 KonzVgVVerfahrensgarantien
§ 14 KonzVgVUmgehungsverbot
Unterabschnitt 2:Vorbereitung des Vergabeverfahrens
§ 15 KonzVgVLeistungsbeschreibung
§ 16 KonzVgVVergabeunterlagen
§ 17 KonzVgVBereitstellung der Vergabeunterlagen
§ 18 KonzVgVZusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen
Unterabschnitt 3:Bekanntmachungen
§ 19 KonzVgVKonzessionsbekanntmachung
§ 20 KonzVgVAusnahmen von der Konzessionsbekanntmachung
§ 21 KonzVgVVergabebekanntmachung, Bekanntmachung über Änderungen einer Konzession
§ 22 KonzVgVKonzessionen, die soziale und andere besondere Dienstleistungen betreffen
§ 23 KonzVgVForm und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen
Unterabschnitt 4:Auswahlverfahren und Zuschlag
§ 24 KonzVgVRechtsform von Unternehmen und Bietergemeinschaften
§ 25 KonzVgVAnforderungen an die Auswahl geeigneter Unternehmen
§ 26 KonzVgVBeleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
§ 27 KonzVgVFristen für den Eingang von Teilnahmeanträgen und Angeboten
§ 28 KonzVgVForm und Übermittlung der Teilnahmeanträge und Angebote
§ 29 KonzVgVPrüfung und Aufbewahrung der ungeöffneten Teilnahmeanträge und Angebote
§ 30 KonzVgVUnterrichtung der Bewerber oder Bieter
§ 31 KonzVgVZuschlagskriterien
§ 32 KonzVgVAufhebung von Vergabeverfahren
Abschnitt 3:Ausführung der Konzession
§ 33 KonzVgVVergabe von Unteraufträgen
Abschnitt 4:Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 34 KonzVgVÜbergangsbestimmung für die elektronische Kommunikation und elektronische Übermittlung von Teilnahmeanträgen und Angeboten
§ 35 KonzVgVElektronische Kommunikation durch Auslandsdienststellen
§ 36 KonzVgVFristberechnung
Teil 6:Verordnung über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO (EG) Nr. 1370/2007 inkl. VO (EU) 2016/2338)
Art. 1 VO 1370Zweck und Anwendungsbereich
Art. 2 VO 1370Begriffsbestimmungen
Art. 2a VO 1370Spezifikation der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen
Art. 3 VO 1370Öffentliche Dienstleistungsaufträge und allgemeine Vorschriften
Art. 4 VO 1370Obligatorischer Inhalt öffentlicher Dienstleistungsaufträge und allgemeiner Vorschriften
Art. 5 VO 1370Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge
Art. 5a VO 1370Eisenbahn-Rollmaterial
Art. 6 VO 1370Ausgleichsleistung für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen
Art. 7 VO 1370Veröffentlichung
Art. 8 VO 1370Übergangsregelung
Art. 9 VO 1370Vereinbarkeit mit dem Vertrag
Art. 10 VO 1370Aufhebung
Art. 11 VO 1370Berichte
Art. 12 VO 1370Inkrafttreten
Anhang:Regeln für die Gewährung einer Ausgleichsleistung in den in Artikel 6 Absatz 1 genannten Fällen
Teil 7:Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen
Teil A:Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A)
Abschnitt 1:Basisparagrafen
§ 1 VOB/ABauleistungen
§ 2 VOB/AGrundsätze
§ 3 VOB/AArten der Vergabe
§ 3a VOB/AZulässigkeitsvoraussetzungen
§ 3b VOB/AAblauf der Verfahren
§ 4 VOB/AVertragsarten
§ 4a VOB/ARahmenvereinbarungen
§ 5 VOB/AVergabe nach Losen, Einheitliche Vergabe
§ 6 VOB/ATeilnehmer am Wettbewerb
§ 6a VOB/AEignungsnachweise
§ 6b VOB/AMittel der Nachweisführung, Verfahren
§ 7 VOB/ALeistungsbeschreibung
§ 7a VOB/ATechnische Spezifikationen
§ 7b VOB/ALeistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis
§ 7c VOB/ALeistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
§ 8 VOB/AVergabeunterlagen
§ 8a VOB/AAllgemeine, Besondere und Zusätzliche Vertragsbedingungen
§ 8b VOB/AKosten- und Vertrauensregelung, Schiedsverfahren
§ 9 VOB/AAusführungsfristen, Einzelfristen, Verzug
§ 9a VOB/AVertragsstrafen, Beschleunigungsvergütung
§ 9b VOB/AVerjährung der Mängelansprüche
§ 9c VOB/ASicherheitsleistung
§ 9d VOB/AÄnderung der Vergütung
§ 10 VOB/AAngebots-, Bewerbungs-, Bindefristen
§ 11 VOB/AGrundsätze der Informationsübermittlung
§ 11a VOB/AAnforderungen an elektronische Mittel
§ 12 VOB/AAuftragsbekanntmachung
§ 12a VOB/AVersand der Vergabeunterlagen
§ 13 VOB/AForm und Inhalt der Angebote
§ 14 VOB/AÖffnung der Angebote, Öffnungstermin bei ausschließlicher Zulassung elektronischer Angebote
§ 14a VOB/AÖffnung der Angebote, Eröffnungstermin bei Zulassung schriftlicher Angebote
§ 15 VOB/AAufklärung des Angebotsinhalts
§ 16 VOB/AAusschluss von Angeboten
§ 16a VOB/ANachforderung von Unterlagen
§ 16b VOB/AEignung
§ 16c VOB/APrüfung
§ 16d VOB/AWertung
§ 17 VOB/AAufhebung der Ausschreibung
§ 18 VOB/AZuschlag
§ 19 VOB/ANicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote
§ 20 VOB/ADokumentation, Informationspflicht
§ 21 VOB/ANachprüfungsstellen
§ 22 VOB/AÄnderungen während der Vertragslaufzeit
§ 23 VOB/ABaukonzessionen
§ 24 VOB/AVergabe im Ausland
Technische Spezifikationen
Abschnitt 2:Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU (EU VOB/A)
§ 1 EU VOB/AAnwendungsbereich
§ 2 EU VOB/AGrundsätze
§ 3 EU VOB/AArten der Vergabe
§ 3a EU VOB/AZulässigkeitsvoraussetzungen
§ 3b EU VOB/AAblauf der Verfahren
§ 4 EU VOB/AVertragsarten
§ 4a EU VOB/ARahmenvereinbarungen
§ 4b EU VOB/ABesondere Instrumente und Methoden
§ 5 EU VOB/AEinheitliche Vergabe, Vergabe nach Losen
§ 6 EU VOB/ATeilnehmer am Wettbewerb
§ 6a EU VOB/AEignungsnachweise
§ 6b EU VOB/AMittel der Nachweisführung, Verfahren
§ 6c EU VOB/AQualitätssicherung und Umweltmanagement
§ 6d EU VOB/AKapazitäten anderer Unternehmer
§ 6e EU VOB/AAusschlussgründe
§ 6f EU VOB/ASelbstreinigung
§ 7 EU VOB/ALeistungsbeschreibung
§ 7a EU VOB/ATechnische Spezifikationen, Testberichte, Zertifizierungen, Gütezeichen
§ 7b EU VOB/ALeistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis
§ 7c EU VOB/ALeistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
§ 8 EU VOB/AVergabeunterlagen
§ 8a EU VOB/AAllgemeine, Besondere und Zusätzliche Vertragsbedingungen
§ 8b EU VOB/AKosten- und Vertrauensregelung, Schiedsverfahren
§ 8c EU VOB/AAnforderungen an energieverbrauchsrelevante Waren, technische Geräte oder Ausrüstungen
§ 9 EU VOB/AAusführungsfristen, Einzelfristen, Verzug
§ 9a EU VOB/AVertragsstrafen, Beschleunigungsvergütung
§ 9b EU VOB/AVerjährung der Mängelansprüche
§ 9c EU VOB/ASicherheitsleistung
§ 9d EU VOB/AÄnderung der Vergütung
§ 10 EU VOB/AFristen
§ 10a EU VOB/AFristen im offenen Verfahren
§ 10b EU VOB/AFristen im nicht offenen Verfahren
§ 10c EU VOB/AFristen im Verhandlungsverfahren
§ 10d EU VOB/AFristen im wettbewerblichen Dialog und bei der Innovationspartnerschaft
§ 11 EU VOB/AGrundsätze der Informationsübermittlung
§ 11a EU VOB/AAnforderungen an elektronische Mittel
§ 11b EU VOB/AAusnahmen von der Verwendung elektronischer Mittel
§ 12 EU VOB/AVorinformation, Auftragsbekanntmachung
§ 12a EU VOB/AVersand der Vergabeunterlagen
§ 13 EU VOB/AForm und Inhalt der Angebote
§ 14 EU VOB/AÖffnung der Angebote, Öffnungstermin
§ 15 EU VOB/AAufklärung des Angebotsinhalts
§ 16 EU VOB/AAusschluss von Angeboten
§ 16a EU VOB/ANachforderung von Unterlagen
§ 16b EU VOB/AEignung
§ 16c EU VOB/APrüfung
§ 16d EU VOB/AWertung
§ 17 EU VOB/AAufhebung der Ausschreibung
§ 18 EU VOB/AZuschlag
§ 19 EU VOB/ANicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote
§ 20 EU VOB/ADokumentation
§ 21 EU VOB/ANachprüfungsbehörden
§ 22 EU VOB/AAuftragsänderungen während der Vertragslaufzeit
Technische Spezifikationen
Abschnitt 3:Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/81/EG (VS VOB/A)
§ 1 VS VOB/AAnwendungsbereich
§ 2 VS VOB/AGrundsätze
§ 3 VS VOB/AArten der Vergabe
§ 3a VS VOB/AZulässigkeitsvoraussetzungen
§ 3b VS VOB/AArten der Vergabe
§ 4 VS VOB/AVertragsarten
§ 4a VS VOB/ARahmenvereinbarungen
§ 5 VS VOB/AEinheitliche Vergabe, Vergabe nach Losen
§ 6 VS VOB/ATeilnehmer am Wettbewerb
§ 6a VS VOB/AEignungsnachweise
§ 6b VS VOB/AMittel der Nachweisführung, Verfahren
§ 6c VS VOB/AQualitätssicherung und Umweltmanagement
§ 6d VS VOB/AKapazitäten anderer Unternehmer
§ 6e VS VOB/AAusschlussgründe
§ 6f VS VOB/ASelbstreinigung
§ 7 VS VOB/ALeistungsbeschreibung
§ 7a VS VOB/ATechnische Spezifikationen
§ 7b VS VOB/ALeistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis
§ 7c VS VOB/ALeistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
§ 8 VS VOB/AVergabeunterlagen
§ 8a VS VOB/AAllgemeine, Besondere und Zusätzliche Vertragsbedingungen
§ 8b VS VOB/AKosten- und Vertrauensregelung, Schiedsverfahren
§ 9 VS VOB/AAusführungsfristen, Einzelfristen, Verzug
§ 9a VS VOB/AVertragsstrafen, Beschleunigungsvergütung
§ 9b VS VOB/AVerjährung der Mängelansprüche
§ 9c VS VOB/ASicherheitsleistung
§ 9d VS VOB/AÄnderung der Vergütung
§ 10 VS VOB/AFristen
§ 10a VS VOB/A(frei)
§ 10b VS VOB/AFristen im nicht offenen Verfahren
§ 10c VS VOB/AFristen im Verhandlungsverfahren
§ 10d VS VOB/AFristen im wettbewerblichen Dialog
§ 11 VS VOB/AGrundsätze der Informationsübermittlung
§ 11a VS VOB/AAnforderungen an elektronische Mittel
§ 12 VS VOB/AVorinformation, Auftragsbekanntmachung
§ 12a VS VOB/AVersand der Vergabeunterlagen
§ 13 VS VOB/AForm und Inhalt der Angebote
§ 14 VS VOB/AÖffnung der Angebote, Öffnungstermin
§ 15 VS VOB/AAufklärung des Angebotsinhalts
§ 16 VS VOB/AAusschluss von Angeboten
§ 16a VS VOB/ANachforderung von Unterlagen
§ 16b VS VOB/AEignung
§ 16c VS VOB/APrüfung
§ 16d VS VOB/AWertung
§ 17 VS VOB/AAufhebung der Ausschreibung
§ 18 VS VOB/AZuschlag
§ 19 VS VOB/ANicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote
§ 20 VS VOB/ADokumentation
§ 21 VS VOB/ANachprüfungsbehörden
§ 22 VS VOB/AAuftragsänderungen während der Vertragslaufzeit
Technische Spezifikationen
Teil 8:Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
UVgOVorbemerkung
Abschnitt 1:Allgemeine Bestimmungen und Kommunikation
Unterabschnitt 1:Allgemeine Bestimmungen
§ 1 UVgOGegenstand und Anwendungsbereich
§ 2 UVgOGrundsätze der Vergabe
§ 3 UVgOWahrung der Vertraulichkeit
§ 4 UVgOVermeidung von Interessenkonflikten
§ 5 UVgOMitwirkung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
§ 6 UVgODokumentation
Unterabschnitt 2:Kommunikation
§ 7 UVgOGrundsätze der Kommunikation
Abschnitt 2:Vergabeverfahren
Unterabschnitt 1:Verfahrensarten
§ 8 UVgOWahl der Verfahrensart
§ 9 UVgOÖffentliche Ausschreibung
§ 10 UVgOBeschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
§ 11 UVgOBeschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
§ 12 UVgOVerhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb
§ 13 UVgOAngemessene Fristsetzung; Pflicht zur Fristverlängerung
§ 14 UVgODirektauftrag
Unterabschnitt 2:Besondere Methoden und Instrumente in Vergabeverfahren
§ 15 UVgORahmenvereinbarungen
§ 16 UVgOGelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe; zentrale Beschaffung
§ 17 UVgODynamische Beschaffungssysteme
§ 18 UVgOElektronische Auktionen
§ 19 UVgOElektronische Kataloge
Unterabschnitt 3:Vorbereitung des Vergabeverfahrens
§ 20 UVgOMarkterkundung
§ 21 UVgOVergabeunterlagen
§ 22 UVgOAufteilung nach Losen
§ 23 UVgOLeistungsbeschreibung
§ 24 UVgONachweisführung durch Gütezeichen
§ 25 UVgONebenangebote
§ 26 UVgOUnteraufträge
Unterabschnitt 4:Veröffentlichungen; Transparenz
§ 27 UVgOAuftragsbekanntmachung; Beschafferprofil
§ 28 UVgOVeröffentlichung von Auftragsbekanntmachungen
§ 29 UVgOBereitstellung der Vergabeunterlagen
§ 30 UVgOVergabebekanntmachung
Unterabschnitt 5:Anforderungen an Unternehmen; Eignung
§ 31 UVgOAuswahl geeigneter Unternehmen; Ausschluss von Bewerbern und Bietern
§ 32 UVgORechtsform von Unternehmen und Bietergemeinschaften
§ 33 UVgOEignungskriterien
§ 34 UVgOEignungsleihe
§ 35 UVgOBeleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
§ 36 UVgOBegrenzung der Anzahl der Bewerber
Unterabschnitt 6:Einreichung, Form und Umgang mit Teilnahmeanträgen und Angeboten
§ 37 UVgOAufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung nach Teilnahmewettbewerb
§ 38 UVgOForm und Übermittlung der Teilnahmeanträge und Angebote
§ 39 UVgOAufbewahrung ungeöffneter Teilnahmeanträge und Angebote
§ 40 UVgOÖffnung der Teilnahmeanträge und Angebote
Unterabschnitt 7:Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge und Angebote; Zuschlag
§ 41 UVgOPrüfung der Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen
§ 42 UVgOAusschluss von Teilnahmeanträgen und Angeboten
§ 43 UVgOZuschlag und Zuschlagskriterien
§ 44 UVgOUngewöhnlich niedrige Angebote
§ 45 UVgOAuftragsausführung
§ 46 UVgOUnterrichtung der Bewerber und Bieter
§ 47 UVgOAuftragsänderung
§ 48 UVgOAufhebung von Vergabeverfahren
Abschnitt 3:Vergabe von Aufträgen für besondere Leistungen; Planungswettbewerbe
§ 49 UVgOVergabe von öffentlichen Aufträgen über soziale und andere besondere Dienstleistungen
§ 50 UVgOSonderregelung zur Vergabe von freiberuflichen Leistungen
§ 51 UVgOVergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen
§ 52 UVgODurchführung von Planungswettbewerben
Abschnitt 4:Schlussbestimmungen
§ 53 UVgOVergabe im Ausland
§ 54 UVgOFristenbestimmung und -berechnung
Stichwortverzeichnis
Tobias André, §§ 155, 161, 162 GWB
Annette Bork-Galle, §§ 156–159, 166–170 GWB
Dr. Sven Brockhoff, §§ 6, 9–13, 62, 63, 67, 68 VgV§§ 17–19, 37, 39, 42 VSVgV§§ 5, 7–11, 30, 32 KonzVgV§§ 11, 11a, 19 VOB/A§§ 11, 11a, 11b, 19 EU VOB/A§§ 11, 11a, 19 VS VOB/A§§ 4, 7, 46, 48 UVgO
Dr. Rajiv Chandna, §§ 7, 47, 52 VgV§ 29 VSVgV§§ 29, 31 KonzVgV§ 6d EU VOB/A§ 6d VS VOB/A§§ 34, 37 UVgO
Dr. Stefan el-Barudi, §§ 29, 35 VgV§§ 16, 32 VSVgV§§ 16–18, 27 KonzVgV§§ 8, 8a, 8b, 10 VOB/A§§ 8, 8a–8c, 10, 10a–10d EU VOB/A§§ 8, 8a, 8b, 10, 10b–10d VS VOB/A§§ 21, 25, 26 UVgO
Amelie Giesemann, § 130 GWB§§ 64–66 VgV§ 49 UVgO
Katharina Haidas, §§ 18–20, 48–51 VgV§§ 13, 20, 28 VSVgV§ 26 KonzVgV§ 6b VOB/A§§ 6b, 6c EU VOB/A§ 6c VS VOB/A§§ 13, 35, 36, 54 UVgO
Dr. Klaus Heuvels, §§ 103, 106, 108, 132, 183, 184 GWB§ 3 VgV§§ 35, 40, 43 SektVO§ 3 VSVgV§§ 2, 14 KonzVgV§§ 16, 16a–16d, 18, 21, 22 VOB/A§§ 16, 16a–16d, 21, 22 EU VOB/A§§ 12, 12a, 16, 16a–16d, 18, 21, 22 VS VOB/A§ 14 UVgO
Dr. Stefan Höß, §§ 107, 109–112, 115–119, 134, 135, 149, 150 GWB§§ 15–17 VgV§ 36 SektVO§§ 10–12, 36 VSVgV§ 24 VOB/A§§ 9–12 UVgO
Karin Jäger, §§ 8, 39, 41, 42, 44–47, 49–59, 64, 65 SektVO
Dr. Corina Jürschik, § 131 GWB§§ 56–58 VgV§§ 31, 34 VSVgVArt. 1–12 VO 1370/2007§§ 41–43 UVgO
Dr. Hartmut König, §§ 171–179 GWB
Silvia Koenigsmann-Hölken, §§ 5, 8, 53–55 VgV§§ 6, 30, 43 VSVgV§§ 4, 6, 28 KonzVgV§§ 13, 14, 14a, 20 VOB/A§§ 13, 14, 20 EU VOB/A§§ 9d, 13, 14, 20 VS VOB/A§§ 3, 6, 38–40 UVgO
Christoph Kolpatzik, §§ 100, 102, 136–142 GWB§ 36 VgV§§ 1–7, 9–34, 60–63 SektVO
Dr. Matthias Kuß, §§ 98, 99, 182 GWB§§ 1, 2, 4 VgV§ 37 SektVO§§ 1, 2, 5 VSVgV§ 1 VOB/A§ 1 EU VOB/A§ 1 VS VOB/AUVgO Vorbemerkung §§ 1, 47, 50 UVgO
Dr. Thomas Markpert, §§ 180, 181 GWB§§ 14, 37–41 VgV§§ 4, 12, 12a VOB/A§§ 4, 12, 12a EU VOB/A§§ 8, 27–30, 53 UVgO
Jan Helge Mey, LL.M. (McGill), §§ 21, 81, 82 VgV§§ 4, 7–9, 14, 35, 38, 40, 41, 44, 45 VSVgV§§ 12, 13, 19–23, 34–36 KonzVgV§ 4a VOB/A§ 4a EU VOB/A§ 4a VS VOB/A§§ 15, 51 UVgO
Dr. Thorsten Schätzlein, Dipl.-Ing. (FH), § 121 GWB§§ 31–34, 61, 69–80 VgV§ 15 VSVgV§ 15 KonzVgV§§ 7, 7a–7c, 9, 9a–9d, VOB/A§§ 7, 7a–7c, 9, 9a–9d EU VOB/A§§ 7, 7a–7c, 9, 9a–9c VS VOB/A§§ 23, 24, 45, 52 UVgO
Dr. Christian Scherer, §§ 101, 104, 105, 122–126, 148, 151–154 GWB§§ 42–46 VgV§§ 21–27 VSVgV§§ 1, 3 24, 25, 33 KonzVgV§§ 6, 6a, 23 VOB/A§§ 6, 6a, 6e, 6f EU VOB/A§§ 6, 6a, 6b, 6e, 6f VS VOB/A§§ 5, 31–33 UVgO
Dr. Andreas Schwab, Einleitung
Dr. Tobias Sdunzig, § 120 GWB§§ 22–27 VgV§ 48 SektVO§ 4b EU VOB/A§§ 16–19 UVgO
Dr. Jakob Steiff, LL.M., §§ 133, 160, 163–165 GWB§§ 59, 60 VgV§ 33 VSVgV§ 15 VOB/A§ 15 EU VOB/A§ 15 VS VOB/A§ 44 UVgO
Dr. Volkmar Wagner, §§ 97, 113, 114, 127–129, 143–147 GWB§§ 28, 30 VgV§ 38 SektVO§§ 2, 5, 17 VOB/A§§ 2, 5, 17, 18 EU VOB/A§§ 2, 4, 5, 17 VS VOB/A§§ 2, 20, 22 UVgO
Dr. Katayun Zierke, §§ 3, 3a, 3b VOB/A§§ 3, 3a, 3b EU VOB/A§§ 3, 3a, 3b VS VOB/A
Übersicht
Rn.
A.
Vorbemerkungen
1B.
Ursprüngliche Entwicklung des Vergaberechts in Deutschland
2–4C.
Einfluss des Europarechts
5–42I.
Beibehaltung der haushaltsrechtlichen Lösung als erster Umsetzungsversuch von Gemeinschaftsrecht
10–12II.
Die wettbewerbsrechtliche Lösung als zweiter Umsetzungsversuch von Gemeinschaftsrecht
13–18III.
Die Vergaberechtsreform 2009
19–271.
Mittelstandsförderung
202.
Einbeziehung vergabefremder Kriterien
21, 223.
Definition von Auftraggeber und Auftrag
23, 244.
Informationspflichten und Rechtsschutz
25, 265.
Elektronische Ausschreibung
27IV.
Die EU-Vergaberechtsreform 2014
28–421.
Verwaltungsvereinfachung und Zielorientierung
31, 322.
Mittelstandsförderung
33, 343.
Erhalt kommunaler Spielräume
35–374.
Strategische Vergabe
385.
Elektronische Vergabe
396.
Soziale und andere Dienstleistungen
407.
Konzessionen
41, 42D.
Völkerrechtliche Grundlagen
43E.
Ausblick
44–47Schrifttum: Boesen, Die Gerichtsqualität der Vergabeüberwachungsausschüsse i. S. des Art. 177 EGV, EuZW 1996, 583 ff.; Byok, Die Entwicklung des Vergaberechts seit 2009, NJW 2010, 817; ders., Die Entwicklung des Vergaberechts seit 2010, NJW 2011, 975; ders., Die Entwicklung des Vergaberechts seit 2011, NJW 2012, 1124; ders., Die Entwicklung des Vergaberechts seit 2014, NJW 2015, 1490; Dabringhausen, Wertgrenzen für die Wahl der Vergabeart im Unterschwellenbereich – Eine Kalamität des Konjunkturprogramms II, VergabeR 2009, 391 ff.; Dörr, Das europäisierte Vergaberecht in Deutschland, JZ 2004, 703 ff.; Dreher, Der Rechtsschutz bei Vergabeverstößen nach Umsetzung der EG-Vergaberichtlinien, ZIP 1995, 1865 ff.; Dreher, Der Gerichtsbegriff im Sinne von Art. 177 EGV, die Vergabeüberwachungsausschüsse und die Zukunft des vergaberechtlichen Rechtsschutzes, EWS 1997, 225 ff.; Dreher, Die Kontrolle der Anwendung des Vergaberechts in Europa – Perspektiven und Leitlinien der Sicherstellung des Vergabebinnenmarkts, EuZW 1998, 197 ff.; Egidy, Das GWB-Vergaberecht nach der Novelle 2009, DÖV 2009, 835 ff.; Eidenmüller, Einstweiliger Rechtsschutz und europäisches Vergaberecht, EuZW 1995, 632 ff.; Elbel, Das Recht der öffentlichen Aufträge auf dem Prüfstand europäischen Rechts, DÖV 1999, 235 ff.; Faber, Drittschutz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, DÖV 1995, 403 ff.; Franßen, Das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts 2009, NWVBl. 2010, 41 ff.; Fritz/Seidler, Vergabe von Konzessionen – Rechtsklarheit ja oder nein?, EuZW 2010, 933; Jebens, Schadensersatz bei Vergabeverstößen, DB 1999, 1741 ff.; Kallerhoff, Weiterhin Rechtsschutz im Vergabewesen vor Verwaltungsgerichten?, NZBau 2008, 97 ff.; Kühling/Lehmberg, Das Recht der öffentlichen Auftragsvergabe nach der GWB-Reform 2009, Jura 2009, 835 ff.; Langen/Schwab, Kommunale Interessen im Binnenmarkt wahren, Stadt und Gemeinde 2010, 273; Neun/Otting, Entwicklungen des europäischen Vergaberechts im Jahr 2010, EuZW 2011, 456; Mohr, Ein soziales Vergaberecht?, VergabeR 2009, 543 ff.; Mosbacher, Elektronische Vergabe: Neue Möglichkeiten im öffentlichen Beschaffungswesen, DÖV 2001, 573 ff.; Noch, Die Revision des Vergaberechtes, ZfBR 1997, 221 ff.; Opitz, Die neue Sektorenverordnung, VergabeR 2009, 689; Pietzcker, Rechtsschutz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, NVwZ 1983, 121 ff.; Pietzcker, Die deutsche Umsetzung der Vergabe- und Nachprüfungsrichtlinien im Lichte der neuen Rechtsprechung, NVwZ 1996, 313 ff.; Prieß, Ubi ius, ibi remedium, EuZW 1995, 793; Portz, Rechtsschutz bei Vergabefehlern und Vermeidung von Vergabebeschwerden, ZVgR 1998, 596 ff.; Portz, Der EuGH bewegt sich: Keine Ausschreibung kommunaler Kooperationen nach dem Urteil „Stadtreinigung Hamburg“, VergabeR 2009, 702 ff.; Rechten/Junker, Das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts, NZBau 2009, 490 ff.; Rittner, Das deutsche öffentliche Auftragswesen im europäischen Kontext, NVwZ 1995, 313 ff.; Roebling, Das Vergaberecht im Wandel, Jura 2000, 453 ff.; Roth, Reform des Vergaberechts – Der große Wurf?, VergabeR 2009, 404 ff.; Ruffert, Dogmatik und Praxis des subjektiv-öffentlichen Rechts unter dem Einfluss des Gemeinschaftsrechts, DVBl. 1998, 69 ff.; Schäfer, Aktuelle Entwicklungen des Vergaberechts aus kommunaler Sicht, VergabeR 2009, 273 ff.; Struve, Durchbruch für interkommunale Zusammenarbeit, EuZW 2009, 805 ff.; Trautwein, Dienstleistungsfreiheit und Diskriminierungsverbot im Europäischen Gemeinschaftsrecht, Jura 1995, 191 ff.; Werner, Die Verschärfung der Mittelstandsklausel, VergabeR 2009, 262 ff.; Latzel, Soziale Aspekte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nach der Richtlinie 2014/24/EU, NZBau 2014, 673; Neun/Otting, Die EU-Vergaberechtsreform 2014, EuZW 2014, 446; Neun/Otting, Die Entwicklung des europäischen Vergaberechts in den Jahren 2014/2015, EuZW 2015, 453; Opitz, Die Zukunft der Dienstleistungskonzession, NVwZ 2014, 753; Prieß/Stein, Die neue EU-Konzessionsvergaberichtlinie, VergabeR 2014, 499; Schäfer, Perspektiven der eVergabe, NZBau 2015, 131; Schwab/Giesemann, Mit mehr Regeln zu mehr Rechtssicherheit? Die Überarbeitung des europäischen Vergaberechts, VergabeR 2014, 351; Siegel, Der neue Rechtsrahmen für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen, VergabeR 2015, 265; Wagner/Pfohl, Die neue Richtlinie 2014/23/EU über die Konzessionsvergabe: Anwendungsbereich, Ausnahmevorschriften und materielle Regelungen, ZfBR 2014, 745.
1Das Recht der öffentlichen Auftragsvergabe regelt die Verfahren, welche die öffentliche Hand einzuhalten hat, wenn sie Beschaffungen zur Gewährleistung der öffentlichen Daseinsvorsorge und Wahrnehmung sonstiger Aufgaben vornimmt. Kaum ein Rechtsgebiet ist derart von Reformanstößen der Europäischen Union geprägt worden wie das Recht der öffentlichen Auftragsvergabe.1Ökonomisch hat das Vergaberecht eine sehr große Bedeutung: Über 250.000 öffentliche Auftraggeber in der EU geben jährlich etwa 14 % des BIP für Lieferungen, Dienstleistungen und Bauarbeiten ohne Berücksichtigung des Versorgungssektors aus.2 Nach vorsichtigen Schätzungen beträgt das jährliche Volumen der öffentlichen Beschaffung in Deutschland etwa 330 Mrd. Euro.3 Laut OECD Statistiken machten die Ausgaben für die Auftragsvergabe im Jahre 2013 etwa 33,8 % der Staatsausgaben aus.4 Nach einer Untersuchung vom März 2008 verursacht die Vergabe öffentlicher Aufträge in Deutschland jährlich Prozesskosten in Höhe von 19 Mrd. Euro. Hiervon entfallen 8,8 Mrd. Euro auf die öffentlichen Auftraggeber und 10,2 Mrd. Euro auf die Bieter. Bei den angenommenen rund 2,4 Mio. jährlichen Vergaben in Deutschland kostet ein Vergabeverfahren für alle Beteiligten im Durchschnitt 7.870 Euro. Die größten Kostenblöcke der Vergabe öffentlicher Aufträge bestehen auf Seiten der öffentlichen Hand in der Erstellung der Vergabeunterlagen (1,7 Mrd. Euro) und auf Seiten der Unternehmen in der Erstellung der Angebotsunterlagen (4,4 Mrd. Euro).5 Für das Verständnis, welche Bedeutung die geltenden Regeln des Vergaberechts haben und aus welchen Prinzipien und Reformbedürfnissen sie sich herauskristallisiert haben, hilft die Kenntnis der Entwicklung des Vergaberechts.6
2Grundlagen für das Vergaberecht in Deutschland waren das Haushaltsrecht und Verwaltungsvorschriften. Maßgebliche Normen waren § 55 Abs. 1 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie § 30 des Haushaltsgrundsätzegesetzes (HGrG).7 Die Auftragsvergabe durch die öffentliche Hand musste nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der gesicherten Deckung erfolgen. Der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit diente es, durch Wettbewerb unter den Bietern das günstigste und beste Angebot zu ermitteln. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass nur bei objektiver Vergleichbarkeit der Angebote und gleichen verfahrensrechtlichen Ausgangschancen aller Bieter das leistungsfähigste und relativ preisgünstigste Angebot herausgefunden werden kann. Deswegen schreiben § 55 Abs. 1 BHO und § 30 HGrG den grundsätzlichen Vorrang der Ausschreibung gegenüber der freihändigen Vergabe vor. Ähnliche Regelungen enthielten auch die jeweiligen Gemeindeordnungen.8 Diese Bestimmungen des Vergaberechts als Teil des Haushaltsrechts waren traditionell schlichtes Verwaltungsbinnenrecht.9 Es existierte demnach keine klare gesetzliche Regelung hinsichtlich des Vorrangs der Ausschreibung, auf die sich etwa Private als subjektiv-öffentliches Recht vor Gericht hätten berufen können.10 Die Vergabe erfolgte in der Verwaltungspraxis infolgedessen überwiegend durch freihändige Vergabe.11 Diese für den unterlegenen Bieter unbefriedigende Situation wurde mit dem Argument gerechtfertigt, dass eine zügige Auftragsvergabe im Interesse der öffentlichen Daseinsvorsorge nicht durch langwierige Verwaltungs- und Gerichtsverfahren hinausgezögert werden solle.12
3Mangels Rechtsschutzes auf Primärebene aufgrund einer fehlenden wehrfähigen subjektiv-öffentlichen Rechtsposition bestand für übergangene Bieter lange Zeit nur die Möglichkeit, vor den ordentlichen Gerichten Rechtsschutz auf Sekundärebene in Form von Schadensersatz zu suchen.13 Hier sahen sich die Bieter hinsichtlich in Betracht kommender Ansprüche aus c. i. c. jedoch schwerwiegenden Beweislastproblemen, insbesondere mit Blick auf die Kausalität zwischen fehlerhafter Auftragsvergabe und dem eingetretenen Schaden, ausgesetzt.14 Ferner schied ein deliktischer Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 2 BGB regelmäßig deswegen aus, weil die Gerichte den Vergaberichtlinien als Verwaltungsbinnenrecht eben keinen Schutzgesetzcharakter zusprechen konnten.15 Eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung eines Bieters durch eine Vergabestelle war vom Bieter nur äußerst selten zu beweisen.16
4Konkrete Regelungswerke ohne Rechtsnormqualität wurden von Verdingungsausschüssen, d. h. von Gremien der jeweils zuständigen Verbände bzw. der öffentlichen Hand geschaffen: die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB, heute Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, erste Fassung bereits 1926)17 sowie die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL, heute Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen), die in ihrem jeweiligen Teil A Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge enthielten und kraft Verwaltungsvorschrift von öffentlichen Auftraggebern zu beachten waren. Entscheidendes Kriterium für die Zuschlagserteilung war dabei entweder der niedrigste Preis oder das wirtschaftlich günstigste Angebot.18 Sie hatten als Dienstvorschriften rein binnenrechtlichen Charakter und vermittelten keine subjektiven Rechte gegenüber Bürgern und deren Unternehmen.19 Die Verletzung der Verdingungsordnungen konnte infolgedessen nicht von unterlegenen Bietern vor Gericht gerügt werden.20
5Wesentliche Impulse für die danach einsetzende kopernikanische Wende in der Entwicklung erfuhr das deutsche Vergaberecht durch das Gemeinschaftsrecht, das die Förderung des Binnenmarktes, in dem ein freier Waren- und Dienstleistungsverkehr herrscht, zum Ziel hat. Deshalb hatte der Gemeinschaftsgesetzgeber seit den neunziger Jahren damit begonnen, die Bedingungen für einen wirksamen Wettbewerb um öffentliche Aufträge zu schaffen.21 Die Vergabe öffentlicher Aufträge einschließlich des Versorgungssektors beläuft sich laut Kommission auf etwa 19 % des BIP der Europäischen Union.22 Der Anteil direkter grenzüberschreitender Beschaffungen ist mit rund 3 % allerdings noch gering.23 Die Pflicht, einen öffentlichen Auftrag auszuschreiben, ergibt sich bereits aus den Grundfreiheiten (Warenverkehrsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit, Niederlassungsfreiheit), soweit die Aufträge binnenmarktrelevant sind, sich also auch Unternehmern aus anderen Mitgliedstaaten für ihre Erbringung interessieren könnten.24 Die Grundfreiheiten allein waren aber nicht ausreichend, einen kohärenten und rechtsschutzintensiven Rahmen für die öffentliche Auftragsvergabe zu gewährleisten.25
6Die EG erließ bereits Anfang der neunziger Jahre drei Richtlinien zur Koordinierung der öffentlichen Auftragsvergabe: die Baukoordinierungsrichtlinie,26 die Lieferkoordinierungsrichtlinie27 und die Richtlinie zur Koordinierung der Vergabe von Dienstleistungen.28 Wegen der Besonderheiten der Aufträge in den Sektoren Strom, Wasser, Verkehr und Telekommunikation erließ die EG zudem eine Sektorenrichtlinie29 zur Koordinierung der Auftragsvergabe in diesen für die Kommunen oftmals durch private Unternehmen erbrachten Bereichen30. Diese Richtlinien stellen eine systematische Konkretisierung der Grundfreiheiten als Diskriminierungsverbot dar.31 Soweit ein öffentlicher Auftrag ein Volumen hat, das die in den Richtlinien bestimmten Schwellenwerte überschreitet, wird davon ausgegangen, dass der Auftrag binnenmarktrelevant ist und zur Absicherung der Nichtdiskriminierung von Bietern aus anderen Mitgliedstaaten europaweit ausgeschrieben werden muss.32 Anders als die Regelungen im deutschen Recht begründeten die europäischen Richtlinien auch subjektive Rechte für Bieter.33 Sie gingen damit deutlich über nur binnenrechtlich wirkende Haushaltsvorschriften hinaus. Zur Durchsetzung dieser subjektiven Rechte wurden zwei Rechtsmittelrichtlinien erlassen, die die Mitgliedstaaten zur Einführung eines Nachprüfungsverfahrens, in dem die Einhaltung der Vergabevorschriften rechtsverbindlich festgestellt werden kann, verpflichteten.34 Mit den Rechtsmittelrichtlinien formte der Gemeinschaftsgesetzgeber die Spruchpraxis des EuGH nach, wonach Grundfreiheiten auch als Verfahrensrechte zu verstehen sind.35
7Eine erste grundlegende Reform des Unionsvergaberechts erfolgte durch zwei Richtlinien, die im Rahmen des europäischen Legislativpakets im Jahre 2004 erlassen wurden: Die Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG für Dienstleistungsaufträge, Lieferaufträge und Bauaufträge36