19,99 €
Warum verschwanden in der DDR so viele Verlage?
Zum Ende der DDR gab es nur noch 78 zentral zugelassene Verlage, obwohl von der Sowjetischen Militäradministration nach 1945 mehr als 200 eine Genehmigung erhalten hatten. Der Verlagshistoriker Christoph Links hat die Geschichte von 150 verschwundenen Verlagen recherchiert und geht in seinem Buch der Frage nach, warum und wie sie verschwanden. Wurden sie vom Staat aus politischen Gründen enteignet, steuerrechtlich zum Aufgeben gezwungen, sind sie in den Westen abgewandert, haben sie aus eigenem Antrieb aufgegeben oder wurden sie gegen ihren Willen fusioniert? Dahinter steht die grundsätzliche Frage, mit welchen Mitteln und Methoden die SED-Führung im Bereich der Kulturwirtschaft agierte, wie sie geistige und wirtschaftliche Konkurrenz aus dem Wege räumte, um für die bevorzugten Firmen finanziell ertragreiche Monopolstellungen zu schaffen.
Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:
Seitenzahl: 633
Veröffentlichungsjahr: 2026
Warum verschwanden in der DDR so viele Verlage?
Zum Ende der DDR gab es nur noch 78 zentral zugelassene Verlage, obwohl von der Sowjetischen Militäradministration nach 1945 mehr als 200 eine Genehmigung erhalten hatten. Der Verlagshistoriker Christoph Links hat die Geschichte von 150 verschwundenen Verlagen recherchiert und geht in seinem Buch der Frage nach, warum und wie sie verschwanden. Wurden sie vom Staat aus politischen Gründen enteignet, steuerrechtlich zum Aufgeben gezwungen, sind sie in den Westen abgewandert, haben sie aus eigenem Antrieb aufgegeben oder wurden sie gegen ihren Willen fusioniert? Dahinter steht die grundsätzliche Frage, mit welchen Mitteln und Methoden die SED-Führung im Bereich der Kulturwirtschaft agierte, wie sie geistige und wirtschaftliche Konkurrenz aus dem Wege räumte, um für die bevorzugten Firmen finanziell ertragreiche Monopolstellungen zu schaffen.
Christoph Links, Jahrgang 1954, arbeitete nach seinem Studium der Philosophie und Lateinamerikanistik als Journalist (Berliner Zeitung), Rezensent und Sachbuchautor. Im Dezember 1989 gründete er einen der ersten unabhängigen Sachbuchverlage der DDR, in dem bis zu seinem altersbedingten Ausscheiden 2020 mehr als 1000 Titel zur Politik und Zeitgeschichte, speziell zur DDR-Geschichte, erschienen. 2008 promovierte er an der Humboldt-Universität zu Berlin mit einer Studie über die Privatisierung der DDR-Verlage im Prozess der deutschen Einheit („Das Schicksal der DDR-Verlage“). Seit 2009 ist er korrespondierendes, seit 2015 ordentliches Mitglied der Historischen Kommission des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. Links ist Mitherausgeber des dreibändigen Grundlagenwerkes zur DDR-Buchlandschaft im De Gruyter Verlag, er veröffentlichte Bücher und Zeitschriftenbeiträge zu den Umwälzungen in Ostdeutschland und zur Verlagsgeschichte.
Einmal im Monat informieren wir Sie über
die besten Neuerscheinungen aus unserem vielfältigen ProgrammLesungen und Veranstaltungen rund um unsere BücherNeuigkeiten über unsere AutorenVideos, Lese- und Hörprobenattraktive Gewinnspiele, Aktionen und vieles mehrFolgen Sie uns auf Facebook, um stets aktuelle Informationen über uns und unsere Autoren zu erhalten:
https://www.facebook.com/aufbau.verlag
Registrieren Sie sich jetzt unter:
http://www.aufbau-verlage.de/newsletter
Unter allen Neu-Anmeldungen verlosen wir
jeden Monat ein Novitäten-Buchpaket!
Christoph Links
Verschwundene Verlage
Ein unbekanntes Kapitel ostdeutscher Kulturgeschichte (1945 – 1990)
Mit 150 Firmenporträts
Cover
Titel
Inhaltsverzeichnis
Impressum
Titelinformationen
Informationen zum Buch
Newsletter
Vorwort
Die Entwicklung des ostdeutschen Verlagswesens
Ausgangsbedingungen 1945 in Ost und West
Verlagsarbeit in der Sowjetischen Besatzungszone (1945–1949)
Veränderungen nach Beginn des Kalten Krieges (1947/48)
Gründung der beiden deutschen Staaten (1949)
Neulizenzierung der Verlage in der DDR (1951)
Leichte Kurskorrektur nach dem Volksaufstand vom 17. Juni 1953
Die »Profilierung« des Verlagswesens Anfang der 1960er Jahre
Die Enteignungswelle 1972
Verfestigte Strukturen in den 1970er und 80er Jahren
Das Verschwinden von Verlagen in der SBZ/DDR
Die Phasen des Verschwindens
Konflikte in der unmittelbaren Nachkriegszeit
Abwanderungen infolge der Währungsreformen 1948
Verlust von Zulassungen und restriktive Neulizenzierungen 1951
Abwanderungen in den Westen bis 1961
»Profilierung« des Verlagswesens Anfang der 1960er Jahre
Verstaatlichungswelle 1972
Schleichendes Verschwinden von Verlagen durch Übertragungsverbot von Lizenzen
Die Arten des Verschwindens
Verlust der Lizenz
Verlagerung des Firmensitzes in den Westen
Verordnete Fusion
Erzwungene Schließung
Zusammenfassung
Firmenporträts
Abel & Müller, Leipzig
Georg Achterberg, Verlag für Berufsbildung, Berlin
Albertus Verlag, Berlin
Allgemeiner Deutscher Verlag, Berlin
Alwerdo Verlag, Berlin
Arion Verlag, Weimar
Rudolf Arnold Verlag, Leipzig
Johannes Asmus Verlag, Leipzig
Karl Baedeker Verlag, Leipzig
Friedrich Bahn Verlag, Schwerin
Bau- und Kunstverlag, Berlin
Julius Beltz Verlag, Langensalza
Berliner Adreßbuch-Verlag, Berlin
Otto Beyer, Leipzig
Hermann Beyer & Söhne, Langensalza
Robert Birkner Verlag, Apolda
P. E. Blank Verlag, Gera
F. R. Blau-Verlag, Camburg (Saale)
Blick nach Polen, Berlin
J. Bohn & Berger, Leipzig
Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig
Brücke-Verlag Kurt Schmersow, Kirchhain
Verlag für Buch- und Bibliothekswesen, Leipzig
Buch und Bild, Berlin
Büchergilde Gutenberg, Berlin
Buchring der Jugend, Berlin
Chery-Verlag, Berlin
Columba Verlagsgesellschaft, Berlin
F. W. Cordier Verlag, Heiligenstadt
Friedrich Daebel, Markranstädt
Deutscher Bauernverlag, Berlin
Deutscher Film-Verlag, Berlin
Deutscher Frauen-Verlag, Berlin
Deutscher Funk-Verlag, Berlin
Deutscher Verein für Kunstwissenschaft, Berlin
Deutscher Zentralverlag, Berlin
Drei Masken Verlag, Berlin
Dresdener Verlagsgesellschaft, Dresden
Alexander Duncker Verlag, Weimar
Ehlermann Verlag, Dresden
Verlag Einheit, Berlin
Engelhard-Reyher Verlag, Gotha
Evers-Krenz-Verlag, Berlin
Express-Verlag, Berlin
Robert Forberg Musikverlag, Leipzig
Verlag Rudolf Forkel, Pößneck
Fotokinoverlag, Halle (Saale)
Die Freie Gewerkschaft, Berlin
Gartenverlag Dr. Hermann Elias, Kleinmachnow
Gebauer-Schwetschke Verlag, Halle (Saale)
Globus Verlag, Berlin
Kurt Grabau Musikverlage, Berlin
Graphik-Verlag Dr. Heinrich Mock, Altenburg
Greif Verlag, Berlin
Wilhelm Gronau Verlagsbuchhandlung, Jena
Hermann Haase Verlag, Berlin
Hachmeister & Thal, Leipzig
Hansa-Verlag Franz Lincke, Berlin
Otto Harrassowitz, Leipzig
Hans Hedewigs Nachfolger, Leipzig
H. Heinecke Verlag, Berlin
Helingsche Verlagsanstalt, Leipzig
F. W. Hendel Verlag, Naunhof
Hermelin-Verlag Dr. Paul Schöps, Leipzig
Carl Heymanns Verlag, Berlin
Alfred Holz Verlag, Berlin
Verlag des Deutschen Hygiene-Museums, Dresden
Industrie-Verlag Carl Haenchen, Eichwalde
Dr. Max Jänecke Verlagsbuchhandlung, Leipzig
H. Jentgen Verlag, Berlin
Wolfgang Jess Verlag, Dresden
KA-BE-Briefmarkenalben-Verlag, Aschersleben
Alfred Kantorowicz Verlag, Berlin
Verlag der Kasernierten Volkspolizei, Berlin
Heinrich Killinger Verlag, Nordhausen
Gebr. Knabe Verlag, Weimar
Wilhelm Knapp Verlagsbuchhandlung, Halle (Saale)
Kongreß-Verlag, Berlin
Verlag Kultur und Fortschritt, Berlin
Landbau-Verlag, Berlin
Landesverlag Thüringen, Weimar
Landkartenverlag, Berlin
Rudolf A. Lang Verlag, Pößneck
Lessing Verlag, Berlin
Wilhelm Lindner Kunstverlag, Berlin
Verlagsgesellschaft Max Lipfert, Berlin
Verlagsanstalt List & von Bressensdorf, Leipzig
Robert Loef Verlag, Burg (bei Magdeburg)
Martin Luther Verlag, Erfurt
Gustav Lyon, Berlin
Carl Marhold Verlagsbuchhandlung, Halle (Saale)
Richard Markewitz Verlag für Fachliteratur, Mühlhausen
Märkische Druck- und Verlagsgesellschaft, Potsdam
Mecklenburger Verlag, Schwerin
Mecklenburgischer Heimat-Verlag, Schwerin
Felix Meiner Verlag, Leipzig
Verlag des Ministeriums des Innern, Berlin
Verlag des Ministeriums für Nationale Verteidigung, Berlin
H. Müller Verlag, Meuselwitz
Musik- und Bühnenverlag Monte Ferro, Berlin
Verlag Neuer Weg, Berlin
Max Niemeyer Verlag, Halle (Saale)
Verlag Karl Nitzsche, Niederwiesa
Verlag für wirtschaftliche Information Wilhelm Orschel, Berlin
Ossietzky Verlag Die Weltbühne, Berlin
Petermänken-Verlag, Schwerin
Peter-Paul-Verlag, Feldberg (Mecklenburg)
Pharus-Plan Verlag, Berlin
Verlag für Polizei-Fachliteratur, Berlin
Postkarten-Verlag, Berlin
Potsdamer Verlagsgesellschaft, Potsdam
Karl Rauch Verlag, Jena
Gebr. Richters Verlagsanstalt, Erfurt
A. Riechmann & Co., Halle (Saale)
Erich Röth Verlag, Eisenach
Rupert-Verlag, Leipzig
Sachsenverlag, Dresden
Dr. Werner Saenger Verlag, Berlin
Schimanke Musikverlag, Schwerin
Heinrich Schmidt & Carl Günther, Leipzig
Dr. Herbert Schulze Buch- und Kunstverlag, Leipzig
Verlag Dr. Willmar Schwabe, Leipzig
Seven Seas Publishers, Berlin
Verlag Sport und Technik, Neuenhagen bei Berlin
Verlag Sprache und Literatur, Halle (Saale)
L. Staackmann Verlag, Leipzig
Elwin Staude Verlagsbuchhandlung, Osterwieck
Adolf Stegemann Fachverlag, Berlin
Steiner & Linke Verlagsgesellschaft, Potsdam
Paul Steinke Verlag, Schwerin
Theodor Steinkopff Verlag, Dresden
Verlag Eduard Stichnote, Potsdam
SWA-Verlag, Berlin–Leipzig
Thüringer Volksverlag, Weimar
Thüringische Verlagsanstalt, Weimar
Universalverlag, Leipzig–Berlin
Uta-Verlag, Naumburg
Voco-Verlag Wolfram von Hanstein, Dresden
Vogel-Verlag, Pößneck
Bernh. Friedr. Voigt, Leipzig
Verlag Volk und Buch, Leipzig
Bernhard Vopelius, Jena
VVN-Verlag, Berlin und Potsdam
Wartburg Verlag Max Keßler, Jena
A. Weichert Verlag, Berlin
J. und R. Weiß Verlag, Nordhausen
Herbert Wichmann Verlag, Bad Liebenwerda
Verlag Ernst Wunderlich, Leipzig
Rudolf R. Zech Verlag, Berlin
Zentralhaus-Publikation, Leipzig
Anhang
Übersicht zu allen Verlagen
Literaturverzeichnis
Abkürzungen
Dank
Personenregister
Firmenregister
Erläuterungen
Impressum
7
8
9
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
54
55
56
57
58
59
60
61
63
64
65
66
67
68
69
70
71
72
73
74
75
76
77
78
79
80
81
82
83
84
85
86
87
88
89
90
91
92
93
94
95
96
97
98
99
100
101
102
103
104
105
106
107
108
109
110
111
112
113
114
115
116
117
118
119
120
121
122
123
124
125
126
127
128
129
130
131
132
133
134
135
136
137
138
139
140
141
142
143
144
145
146
147
148
149
150
151
152
153
154
155
156
157
158
159
160
161
162
163
164
165
166
167
168
169
170
171
172
173
174
175
176
177
178
179
180
181
182
183
184
185
186
187
188
189
190
191
192
193
194
195
196
197
198
199
200
201
202
203
204
205
206
207
208
209
210
211
212
213
214
215
216
217
218
219
220
221
222
223
224
225
226
227
228
229
230
231
232
233
234
235
236
237
238
239
240
241
242
243
244
245
246
247
248
249
250
251
252
253
254
255
256
257
258
259
260
261
262
263
264
265
266
267
268
269
270
271
272
273
274
275
276
277
278
279
280
281
282
283
284
285
286
287
288
289
290
291
292
293
294
295
296
297
298
299
300
301
302
303
304
305
306
307
308
309
310
311
312
313
314
315
316
317
318
319
320
321
322
323
324
325
326
327
328
329
330
331
332
333
334
335
336
337
338
339
340
341
342
343
344
345
346
347
348
349
350
351
352
353
354
355
356
357
358
359
360
361
362
363
364
365
366
367
368
369
370
371
372
373
374
375
376
377
378
379
380
381
382
383
384
385
386
387
388
389
390
391
392
393
394
395
396
397
398
399
400
401
402
403
404
405
406
407
408
409
410
411
412
413
414
415
416
417
418
419
420
421
422
423
424
425
426
427
428
429
430
431
432
433
434
435
436
437
438
439
440
441
442
443
444
445
446
447
448
449
450
451
452
453
454
455
456
457
458
459
461
467
468
469
470
471
472
473
474
475
476
477
478
479
480
481
482
483
484
485
486
487
488
489
Als ich Mitte der 2000er Jahre begann, mich mit dem Schicksal der DDR-Verlage im Prozess der deutschen Einheit zu beschäftigen, musste ich feststellen, dass im Wendejahr 1989/90 nur noch 78 zentral lizenzierte Verlage existierten,[1] während in der Bundesrepublik zur gleichen Zeit rund 2000 Verlage professionell aktiv waren.[2] Wie erklärt sich diese enorme Diskrepanz? Und wo lagen die Ursachen dafür? Bei einem Blick zurück fiel mir auf, dass in den knapp fünf Jahren der sowjetischen Besatzungszeit zwischen 1945 und 1949 immerhin rund 200 Verlage mit einer zentralen Lizenz in Ostdeutschland zugelassen worden waren.[3] Außerdem hatte es in den vier Jahrzehnten der DDR etwa ein Dutzend Neugründungen gegeben und waren noch zahlreiche nicht zentral lizenzierte Verlage aktiv, die von lokalen Behörden Zulassungen und Druckgenehmigungen erhalten hatten. Es ist somit von mindestens 230 Verlagen auszugehen, die zwischen 1945 und 1990 mit staatlicher Erlaubnis tätig waren. Aber wo blieben die rund 150 Verlage, was ist aus ihnen geworden?
Da es dazu keinerlei Ausarbeitungen, Übersichten oder zentrale Überlieferungen gibt, machte ich mich auf die Suche. Sie wurde länger als gedacht, denn die betroffenen Verlage waren auf mehr als 35 Orte verstreut, sodass mir nur der Weg über Stadt-, Kreis- und Landesarchive blieb, verbunden mit dem Aufspüren der noch wenigen Zeitzeugen. Ein erstes Zwischenergebnis konnte ich 2016 im »Archiv für Geschichte des Buchwesens« publizieren.[4] Im Zuge der Erarbeitung des dreibändigen Gesamtüberblicks zur DDR-Buchlandschaft im Rahmen des Editionsprojektes »Geschichte des deutschen Buchhandels im 19. und 20. Jahrhundert«[5] war es möglich, weitere Leerstellen zu füllen. In den Jahren 2024/25 bin ich bei meinen Recherchen im Rahmen eines Forschungsprojektes des Landesverbandes Berlin-Brandenburg des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, das von der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur finanziert wurde, tatkräftig unterstützt worden.[6]
Die inzwischen gewonnenen Erkenntnisse erlauben es, auf der Basis der rekonstruierten 150 Verlagsgeschichten die Gründe für das Verschwinden der Verlage und die dahinterliegenden Zusammenhänge zu erklären. Der offene Begriff des »Verschwindens« ist dafür bewusst gewählt worden, da es sich zunächst für die Leser im Land um ein unerklärtes Verschwinden vom DDR-Buchmarkt handelte. Zum anderen können damit sehr unterschiedliche Formen des »Verschwindens« erfasst werden, die von der selbständigen Schließung und der wirtschaftlich motivierten Abwanderung in den Westen bis hin zum politisch verordneten Lizenzentzug, der Liquidierung oder der Zwangsfusion reichen. Um die genannten Maßnahmen historisch einordnen zu können, scheint es mir wichtig, zunächst einen Überblick über die Entwicklung der DDR-Verlagslandschaft zu geben.[7] Daran schließt sich die Behandlung der Phasen und der Arten des Verschwindens an.
Die 150 Verlagsporträts sind sodann alphabetisch geordnet, wodurch ein schnelles Nachschlagen ermöglicht werden soll, unterstützt von einem Firmen- und Personenregister im Anhang. Da es Nutzern mitunter um einzelne Verlage geht, sind die Fußnoten ausführlich gehalten worden, damit sie aus sich heraus verständlich sind. (Einzige Verknappung dabei ist, dass der Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels in Frankfurt am Main kurz als Börsenverein [Leipzig] und Börsenverein [Frankfurt] erscheinen.)
Mit dem vorliegenden Band gibt es nun in Ergänzung meiner früheren Arbeit über die Privatisierung der DDR-Verlage nach 1990 einen Gesamtüberblick über alle wichtigen in Ostdeutschland aktiven Verlage zwischen 1945 und 1990. Möge dies der zeithistorischen Forschung hilfreich sein und interessierten Leserinnen und Lesern neue Einsichten ermöglichen.
Noch vor dem Ende des Zweiten Weltkriegs beschlossen die vier großen alliierten Kriegsparteien, Deutschland nach dem Sieg über die Hitler-Diktatur nicht nur zu entmilitarisieren und zu dezentralisieren, sondern auch zu entnazifizieren und zu demokratisieren. Entsprechend einer Vereinbarung vom 24. November 1944 sollte damit im Medienbereich unmittelbar nach der Besetzung deutschen Territoriums begonnen werden. Dies galt unter anderem für das Erzeugen und Vertreiben von Zeitungen und Büchern, das zunächst verboten wurde.[8] Deren Produktion wollte man fortan von einer Zulassung (Lizenzierung) der Verlage nach politischer Überprüfung des jeweiligen Verlegers – es waren damals nahezu ausschließlich Männer – abhängig machen. Außerdem wurde eine Vorzensur für alle Buchpublikationen durch die zuständigen Militärbehörden beschlossen.[9]
Diesem Grundsatz folgten die amerikanische, britische, französische und sowjetische Militärverwaltung nach der deutschen Kapitulation im Mai 1945 in ihren Besatzungszonen jeweils auf ihre Weise.[10] Die Oberbefehlshaber der drei Westzonen erließen dazu am 12. Mai 1945 ein detailliertes Gesetz (Nr. 191),[11] auf sowjetischer Seite folgte am 2. August 1945 mit dem Befehl Nr. 19 eine ähnliche Anordnung.[12] Bei der Umsetzung zeigten sich jedoch deutliche Unterschiede. Während die Amerikaner und Briten bereits ab Mitte 1947 auf die Vorzensur von Büchern verzichteten,[13] hielten die Franzosen bis September 1949 daran fest.[14] Die Sowjetische Militäradministration (SMAD, auch Sowjetische Militärverwaltung genannt) bestand die gesamte Zeit ihrer Einflussnahme darauf, beteiligte aber offiziell ab April 1947 mit dem Befehl Nr. 90 deutsche Gremien daran. Dafür war bereits im März 1946 ein Kultureller Beirat für das Verlagswesen geschaffen worden, der eine Vorprüfung der zur Veröffentlichung geplanten Manuskripte übernahm und diese der Informationsverwaltung der SMAD zur Letztentscheidung vorlegte.[15]
Auch bei den Lizenzierungen ging man im West- und im Ostteil Deutschlands unterschiedliche Wege. Die Lizenzpflicht für Buchverlage entfiel im Westen schrittweise mit der Schaffung der Bundesländer und wurde am 21. September 1949 ganz abgeschafft, im Osten blieb sie mehr als 44 Jahre bestehen. Hinzu kam, dass die ostdeutschen Lizenzen nicht für die Firmen galten, sondern für einzelne, zuvor überprüfte Personen, die diese Lizenzen weder vererben noch auf andere leitende Mitarbeiter übertragen konnten. Auch die Anzahl der Zulassungen differierte erheblich. Während in den drei Westzonen bereits bis Ende 1946 etwa 800 Verlage eine Lizenz erhalten hatten,[16] waren es in der sowjetischen Zone bis Ende 1949 lediglich knapp 200.[17] Zuvor hatten auf ostdeutschem Gebiet mehr als 1000 Verlage gewirkt (Stand von 1927),[18] davon allein in der Buchmetropole Leipzig 300.[19] Einige wurden in der NS-Zeit allerdings geschlossen, und viele mussten am Ende des Krieges wegen fehlender Papierzuteilung ihre Tätigkeit ruhen lassen.
Die für die Verlage zuständige Propagandaleitung der SMAD (ab 1947 Informationsverwaltung genannt) hatte zunächst kein Konzept für den Umgang mit der vielgliedrigen ostdeutschen Firmenlandschaft, da Vergleichbares in der Sowjetunion nicht existierte.[20] Zudem gab es in Moskau andere Vorstellungen über die anzustrebenden Umgestaltungen. Während sich die eine Fraktion für eine stärkere Berücksichtigung der spezifischen deutschen Verhältnisse einsetzte und von einem besonderen »deutschen Weg zum Sozialismus« ausging,[21] versuchte eine andere, dominantere Gruppe, das sowjetische Modell weitgehend auf die besetzte Zone in Deutschland und die osteuropäischen Staaten unter sowjetischem Einfluss zu übertragen.[22] Danach war vorgesehen, für jeden Themenbereich jeweils nur einen Verlag zuzulassen, der entweder in staatlicher Hand war oder einer Partei oder einer gut kontrollierten Institution unterstand. Es zeigte sich jedoch schnell, dass dies nur schwer umzusetzen war. Zum einen existierte anfangs noch kein ausreichendes Netz politisch zuverlässiger Organisationen, zum anderen verlangte das nach wie vor gültige Bürgerliche Gesetzbuch, dass Firmen von konkreten Personen gegründet wurden. Man wählte daher den Weg, vertrauenswürdige Genossen quasi treuhänderisch mit dem Geld des Staates oder von Organisationen zu versehen und diese GmbHs gründen zu lassen, in die dann später eine im Hintergrund beteiligte Institution mit einer größeren Summe einstieg und die Mehrheit übernahm.
Im Jahr 1945 erhielten zunächst nur wenige Verlage von Parteien und Organisationen überhaupt eine Zulassung, etwa der KPD-Verlag Neuer Weg, der Aufbau-Verlag des Kulturbundes und der Bauernverlag als Betrieb der Zentralverwaltung für Land- und Forstwirtschaft. Dass die privaten Verlage gar nicht berücksichtigt wurden, erwies sich zunehmend als problematisch, da für den Wiederaufbau Ostdeutschlands die Fachliteratur dieser traditionsreichen Verlage benötigt wurde. Hinzu kam, dass sich immer mehr Verlage mit ihrem historisch gewachsenen Rechtepotenzial anschickten, in die Westzonen abzuwandern, wo nicht NS-belastete Verleger schnell eine Zulassung erhielten. Um dem entgegenzuwirken, entschieden die sowjetischen Kulturoffiziere, ab März 1946 wichtige und große Privatverlage zu lizenzieren und kleinere in Arbeitsgemeinschaften (AG) zusammenzufassen. Diese AGs erhielten dann eine Sammellizenz und ein zentrales Büro, über das die Druckgenehmigungen beantragt wurden, sodass die angeschlossenen Privatverlage damit unter Kontrolle waren und nicht einzeln handeln konnten. Auf diese Weise entstanden drei AGs mit insgesamt 36 Verlagen: im März 1946 die AG Medizinischer Verleger, im Dezember 1946 die AG der Fachbuch- und Fachzeitschriften-Verleger und schließlich im April 1947 die AG Thüringischer Verleger. Da sich damit aber nicht alle Verlage erfassen ließen, die man in der Besatzungszone halten wollte, ging die SMAD ab Herbst 1946 und verstärkt ab 1947 dazu über, wichtigen Privatverlagen, deren Produktion für den Wiederaufbau erforderlich war, Einzellizenzen zu erteilen. So erhielten 1946 etwa 65 und 1947 rund 90 Verlage eine Zulassung.[23] Hintergrund dieses Kurswandels war auch die Erkenntnis, dass dem 1947 aufgestellten Marshall-Plan der USA zur wirtschaftlichen Unterstützung der westeuropäischen Staaten (einschließlich der besetzten Zonen in Westdeutschland) von sowjetischer Seite nichts Vergleichbares entgegengestellt wurde. Ein Aufstieg aus den Trümmern der Nachkriegszeit war somit nur aus eigener Kraft möglich. Dafür wurden die Intellektuellen des Landes und ihr geistiges Kapital benötigt, wozu auch die privaten Verlage gehörten.[24]
Die schließlich zugelassenen Verlage hatten allerdings mit knappen Papierzuteilungen und fehlenden Druckkapazitäten zu kämpfen, da die sowjetische Militärverwaltung gleich 1945 einen eigenen Verlag gegründet hatte (SWA-Verlag), dem sie die meisten noch funktionstüchtigen Druckereien unterstellte. Diese waren lange Zeit mit dem Druck russischsprachiger Bücher ausgelastet, die im Rahmen der deutschen Reparationsverpflichtungen hergestellt werden mussten.[25]
Die anfängliche Kooperation der vier Besatzungsmächte wechselte schrittweise zur politischen Konfrontation. Am 12. März 1947 verkündete US-Präsident Harry S. Truman seine Doktrin zur Zurückdrängung des sowjetischen Einflusses in der Welt. Auslöser waren die Grenzstreitigkeiten mit der Türkei, die inneren Konflikte in Griechenland und die sogenannte Irankrise. Dort hatte die Moskauer Führung 1946 versucht, zwei von Kurden und Aserbaidschanern bewohnte Provinzen abzuspalten und prosowjetische Staaten zu errichten. Nun sollte verhindert werden, dass die Sowjetunion ihren Einfluss auf die westlichen Besatzungszonen in Deutschland und Österreich ausdehnte. Mit Trumans »Containment-Politik« begann der Kalte Krieg. Auf der Londoner Außenministerkonferenz im November 1947 machten die Westmächte deutlich, dass sie nun eine Teillösung des Deutschlandproblems anstrebten. Nach der Bildung der amerikanisch-britischen Bizone 1947 und der Trizone 1948 durch Einbeziehung des französisch besetzten Teils waren die Grundlagen für eine separate Währungsreform in Westdeutschland geschaffen, die am 20. Juni 1948 stattfand. Die sowjetische Besatzungsmacht reagierte darauf mit einer eigenen neuen Währung für die Ostzone und der elf Monate währenden Blockade der Westsektoren von Berlin (Juni 1948 bis Mai 1949).[26]
Dies alles hatte fatale Auswirkungen auf die Buchlandschaft.[27] Der ursprünglich angedachte freie Austausch von Druckschriften und Filmen zwischen den vier Besatzungszonen, wie er vom alliierten Kontrollrat noch im Juni 1947 angestrebt worden war,[28] kam mit der Aufspaltung in zwei Währungen weitgehend zum Erliegen. Verlage, die traditionell ihr Hauptabsatzgebiet im größeren westlichen Teil Deutschlands hatten und deren Autoren dort auch mehrheitlich wohnten, sahen sich durch die verschiedenen Währungen in West und Ost mit schwankenden Umtauschkursen und mit enormen Liefer- und Verrechnungsproblemen konfrontiert. Daher entschieden sich viele von ihnen, Dependancen in einer der westlichen Zonen zu errichten oder gar ihren Hauptsitz dorthin zu verlegen. Es begann die erste große Abwanderungswelle. Von den bis dahin lizenzierten 192 Verlagen ging etwa ein Viertel bis Ende 1949 in den Westen.[29]
Zur wirtschaftlichen Spaltung Deutschlands kam 1949 die staatliche Trennung. Zunächst wurde am 23. Mai 1949 das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verkündet, gefolgt von der Wahl Theodor Heuss’ zum Bundespräsidenten am 12. September und Konrad Adenauers zum Bundeskanzler am 15. September 1949. Die Gründung der Deutschen Demokratischen Republik fand am 7. Oktober mit der Konstituierung der Volkskammer und der Annahme der Verfassung statt. Zum Präsidenten wurde am 11. Oktober Wilhelm Pieck gewählt, die Regierung übernahm Ministerpräsident Otto Grotewohl.
Beide deutsche Staaten waren nicht souverän, sondern unterstanden weiterhin der Kontrolle der Besatzungsmächte, im Westen durch die drei Hohen Kommissare, im Osten durch die Sowjetische Kontrollkommission. Dies hatte Auswirkungen auf die Buchlandschaft.
Während in der Bundesrepublik die Lizenzpflicht für Verlage entfiel und die Zensur nicht nur grundgesetzlich, sondern auch praktisch weitgehend abgeschafft wurde, galten in der DDR trotz anderslautender Verfassungsgrundsätze (Artikel 9: »Eine Pressezensur findet nicht statt«) weiterhin die sowjetischen Verfügungen für die Kontrolle der Medien. Dazu gehörten die am 30. März 1948 erlassenen Richtlinien für die Tätigkeit von Verlagen und die Herausgabe von Druckerzeugnissen. Darin war geregelt, dass Buchmanuskripte vor Erscheinen generell eine Druckgenehmigung benötigten und die Verlage die Titel zuvor per Planunterlagen beim Kulturellen Beirat anmelden mussten. Für Buch- und Zeitungsverlage gab es keine Gewerbefreiheit, sodass Neugründungen ohne staatliche Lizenz nicht statthaft waren.[30]
Ende 1949 registrierten die DDR-Behörden 151 Verlage, wovon die Privatverlage mit 91 die größte Gruppe stellten, gefolgt von partei- und organisationseigenen (39) sowie volks- und verwaltungseigenen Betrieben (20). Die Papierzuteilungen wurden so gesteuert, dass auf den großen Privatbereich lediglich 25 Prozent der Buchproduktion und 75 Prozent auf den »gesellschaftlichen Bereich« entfielen.[31]
Der Kulturelle Beirat, der ab Gründung der DDR dem Ministerium für Volksbildung angegliedert war – das Kulturministerium entstand erst 1954 –, agierte zunächst übervorsichtig, ideologisch strenger und ausgesprochen langsam, weshalb die Beschwerden kontinuierlich zunahmen.[32] Die Regierung sah sich zum Handeln gezwungen und schuf im Zuge der Reorganisation des Kultur- und Bildungsbereichs zum 1. September 1951 ein Amt für Literatur und Verlagswesen.[33] Diesem wurde in § 2d der entsprechenden Verordnung die Lizenzerteilung für Buchverlage und Zeitschriften und die Verteilung der dazugehörigen Papierkontingente (§ 2e) übertragen. Eingebettet war dieses Vorgehen in eine langfristige Politik der SED zur Zurückdrängung des Privateigentums und zur Stärkung des gesellschaftlichen Sektors.
Am 3. Oktober 1951 beschloss das Amt für Literatur und Verlagswesen die streng vertraulichen »Richtlinien für die Neulizenzierung der Verlage«. Sie sahen vor, dass die bisher tätigen Verleger einzeln vorgeladen werden sollten, um ihnen entweder feierlich eine neue Lizenzurkunde zu überreichen oder ihnen mündlich »die Gründe der Ablehnung und die Möglichkeiten der Abwicklung« ihrer Verlage zu erläutern.[34]
Die neuen Lizenzen sollten nicht chronologisch fortlaufend erteilt werden, sondern nach fünf Themengruppen, die wiederum unterteilt waren in volkseigene (staatliche) und organisationseigene Verlage sowie Privatverlage. Die politischen Verlage erhielten die Nummernblöcke 1 bis 50 für volks- und organisationseigene Verlage und 51 bis 100 für Privatverlage, Fachverlage 101 bis 150 und 151 bis 200, Wissenschaftsverlage 201 bis 250 und 251 bis 300, Belletristik- und Jugendbuchverlage 301 bis 350 und 351 bis 400 sowie sonstige Verlage, darunter private und kirchliche Verlage, 401 bis 450 und 451 bis 500.[35] 1960 kam für neu gegründete Verlage ein weiterer Block ab Nummer 600 hinzu.
Nach dieser Logik wurden die neuen Lizenzen ab dem 9. Oktober 1951 vergeben. So erhielt beispielsweise der Dietz Verlag der Sozialistischen Einheitspartei (SED) die Lizenznummer 1, gefolgt vom Gewerkschaftsverlag Tribüne (Nr. 2) und dem Verlag der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF) Kultur und Fortschritt (Nr. 3). Bei den Fachverlagen machte der VEB Deutscher Landwirtschaftsverlag den Anfang (Nr. 101), bei den Wissenschaftsverlagen der VEB Verlag Technik (Nr. 201), und bei den Belletristikverlagen stand der Aufbau-Verlag im Besitz des Kulturbundes ganz vorn (Nr. 301).
Die rechtliche Basis für dieses Vorgehen wurde erst im Nachhinein geschaffen. Die erste Durchführungsbestimmung mit sieben Paragrafen zur Präzisierung des Lizenzierungsverfahrens trat am 13. Dezember 1951 in Kraft und wurde den Verlegern im Januar 1952 über das Leipziger »Börsenblatt« zur Kenntnis gebracht.[36] Dort erfuhren sie, dass alle bisher von anderen Stellen erteilten Lizenzen zum 31. Dezember 1951 ihre Gültigkeit verloren hatten. Fortan galten nur noch die vom Amt für Literatur und Verlagswesen neu ausgegebenen Lizenzen, die für alle Buch-, Kunst-, Musik- und Zeitschriftenverlage obligatorisch waren. Die darin festgeschriebenen Themengebiete (gemäß bestätigtem Verlagsplan) waren einzuhalten, andernfalls konnte die Lizenz wieder entzogen werden. Vor Veröffentlichung mussten alle Werke beim Amt für Literatur zur Begutachtung eingereicht werden und durften nur nach Befürwortung erscheinen. Damit war das bislang praktizierte Zensursystem auch juristisch verankert.
In Abstimmung mit der Abteilung Propaganda im Zentralkomitee der SED entstand im Dezember 1951 eine Aufstellung, welche Verlage keine Lizenz mehr erhalten hatten.[37] Sie umfasst 50 Firmen, vorrangig aus dem Privatbereich. Doch dabei blieb es nicht. Nach einem Beschluss der 2. Parteikonferenz der SED vom 9. bis zum 12. Juli 1952 sollte der antifaschistisch-demokratischen Umgestaltung der vergangenen Jahre der planmäßige Aufbau des Sozialismus folgen, wozu eine deutliche Veränderung der Eigentumsverhältnisse gehörte. Dies nahmen weitere Verlage zum Anlass, die DDR in Richtung Bundesrepublik zu verlassen. Die Zahl der verbliebenen zugelassenen Verlage sank nach einer Aufstellung des Amtes für Literatur vom 6. Dezember 1952 von 151 im Jahr 1949 auf 75 Verlage.[38] Mehr als zwei Drittel davon waren jetzt partei- und organisationseigen (31) oder volkseigen bzw. unter staatlicher Treuhandschaft (21). Der Anteil der Privatverlage hatte sich von 91 auf 23 reduziert, also auf weniger als ein Drittel der Gesamtzahl.
Die Lizenzpolitik wurde nicht nur dazu genutzt, den privatwirtschaftlichen Sektor zurückzudrängen, sondern auch, den verbliebenen volkseigenen und organisationseigenen Verlagen bessere Einnahmen zu ermöglichen. »Durch eine Abgrenzung der Arbeitsgebiete und eine Zusammenfassung der Kräfte [sollte] eine bessere und planmäßigere Verlagsarbeit erreicht« werden,[39] wie es offiziell vom Amt für Literatur zur Neulizenzierungen 1951 hieß. Es ging zugleich darum, inhaltliche Überschneidungen zu beseitigen, damit jeder Verlag für sich ein eigenes Absatzfeld hatte, was ihn wirtschaftlich besonders ertragreich machte, da er möglichst über eine Alleinstellung auf dem Buchmarkt verfügte. Im Ergebnis dessen hatten die verbliebenen DDR-Verlage eine im Vergleich zur Bundesrepublik höhere Rentabilität, wie das Amt für Literatur 1954 in einem Rechenschaftsbericht stolz vermerkte: »Die durchschnittliche Titelzahl eines DDR-Verlages im Jahr ist über 10 mal so hoch wie die eines westdeutschen Verlages, und die durchschnittliche Auflagenhöhe je Verlag liegt bei uns 25 bis 30 mal höher als in Westdeutschland.«[40]
Die Neulizenzierung von 1951 war der größte Eingriff in die Struktur der ostdeutschen Verlagslandschaft nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs.
Der Volksaufstand vom 17. Juni 1953 führte dazu, dass während des etwas liberaleren »Neuen Kurses« der SED-Politik in den folgenden Monaten fünf private Verlage zugelassen wurden, denen man in den zwei Jahren zuvor eine Lizenz verweigert hatte. Lizenzen erhielten nun die Verlage Wolfgang Jess in Dresden, Erich Röth in Eisenach, Gebrüder Knabe in Weimar, Ziemsen in Wittenberg und die Evangelische Haupt-Bibelgesellschaft in Altenburg und Berlin.[41] Da zugleich weitere Verlage geschlossen wurden oder abwanderten, blieb die Gesamtzahl der zentral genehmigten aktiven Verlage 1953 bei 76.[42]
Eine Übersicht über die Lizenzen gab es offiziell allerdings nicht. Die Gesamtliste musste vertraulich behandelt werden, selbst das Leipziger »Börsenblatt« durfte bei Anfragen keinen Überblick geben, wer lizenziert worden war und wer nicht.[43] In der Bundesrepublik erarbeitete ab 1953 der Frankfurter Börsenverein eine jährliche Aufstellung zum Verlagswesen in allen Teilen Deutschlands. Darin wurde auf der Grundlage der Angaben in der Deutschen Nationalbibliografie jeweils die Zahl der aktiven Verlage in der DDR registriert, die – wenn auch mit etwas variierenden Zahlen – erkennbar zurückging.[44]
Eine ähnliche Entwicklung vollzog sich bei den nicht zentral lizenzierten Verlagen, also bei kleineren Regionalverlagen, die ihre Produktionserlaubnis von den sowjetischen Militäradministrationen in den einzelnen Ländern oder nach 1949 von den Landesregierungen erhalten hatten. Diese verloren ihre Gültigkeit nach Auflösung der fünf ostdeutschen Länder und deren Umwandlung in 15 Bezirke zum Jahresende 1952.[45] Das Amt für Literatur forderte im Mai 1953 alle Räte der Bezirke und großen Städte auf, »endlich die von allen maßgeblichen Stellen – und nicht zuletzt auch von den fortschrittlichen lizenzierten Verlagen – geforderte Bereinigung des Verlagswesens« konsequent durchzusetzen. Es sollte also weiteren Verlagen die Zulassung entzogen werden. Als Argumente für die Marktbereinigung dienten »die politische Wachsamkeit und das Sparsamkeitsregime«.[46]
Im Zuge der vorsichtigen Versuche zu einer Entstalinisierung der DDR in den Jahren 1956/57, die nach dem XX. Parteitag der KPdSU 1956 einsetzten, wurde im Staatsapparat über eine generelle Abschaffung der Zensur für Bücher diskutiert.[47] Dies geschah im Zusammenhang mit der Umwandlung des Amtes für Literatur und Verlagswesen, das nach fünf Jahren selbständiger Existenz zum 26. Juni 1956 in das 1954 geschaffene Ministerium für Kultur eingegliedert wurde und dort zunächst als Hauptverwaltung (HV) Verlagswesen und ab 1958 als Abteilung Literatur und Buchwesen firmierte.[48] In dieser Umbruchzeit gab es Überlegungen, auch die lokalen Druckgenehmigungen für nichtlizenzierte Verlage, die von den Abteilungen Inneres der Bezirke erteilt wurden, aufzugeben oder zumindest auf die Abteilungen Kultur zu übertragen.[49] Vorgeschlagen wurde unter anderem, politisch vertrauenswürdigen Einrichtungen Globalgenehmigungen zu erteilen, was dann auch für einige staatliche Institutionen wie etwa die Bauakademie, die Deutsche Reichsbahn oder das Zentralhaus für Kulturarbeit geschah. Ansonsten blieb die Neuregelung des Genehmigungsverfahrens für Druckerzeugnisse vom 20. Juli 1959[50] weit hinter den Erwartungen der Verlage zurück. Die Kontrollzuständigkeit für alle Druckerzeugnisse blieb beim Kulturministerium (für lizenzierte Buchverlage) und beim Presseamt beim Ministerrat (für genehmigte Zeitungs- und Zeitschriftenverlage). Lediglich bei den lokalen Druckgenehmigungen durch die Bezirke wurden Kleinstaufträge für Bestellformulare und private Trauerkarten aus der Genehmigungspflicht herausgenommen.[51] Das Innenministerium und die ihm unterstehenden Abteilungen Innere Angelegenheiten der Räte der Bezirke hatten mit allen Mitteln die bisherigen Zugriffsrechte auf die Druckerzeugnisse verteidigt und sogar stärkere Möglichkeiten der Bestrafung bei Verstößen gefordert.[52]
An den umständlichen Genehmigungsverfahren und den oft nicht nachvollziehbaren geringen Papierzuweisungen änderte sich nichts. Dies bewog zahlreiche Verleger, in den Westen zu übersiedeln, wo sich der Buchmarkt zu dieser Zeit in einem spürbaren Aufschwung befand. Offiziell war dies jedoch so gut wie unmöglich, denn seit 1952 musste das Verlassen der DDR genehmigt werden, was bei der geplanten Mitnahme von Vermögenswerten, wie etwa Verlagsrechten, nahezu ausgeschlossen war. Rechtliche Grundlage für dieses Vorgehen war die Verordnung zur Sicherung von Vermögenswerten vom 17. Juli 1952, in der es gleich in § 1 hieß: »Das Vermögen von Personen, die das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik verlassen, ohne die polizeilichen Meldevorschriften zu beachten, oder hierzu Vorbereitungen treffen, ist zu beschlagnahmen.« In § 6 folgte: »Das im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik befindliche Vermögen von Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in den westlichen Besatzungszonen Deutschlands oder in den von westlichen Besatzungsmächten besetzten Sektoren Berlins haben, wird in den Schutz und die vorläufige Verwaltung der Organe der Deutschen Demokratischen Republik übernommen.«[53]
Verschärft wurden diese Bestimmungen 1953 durch die Anordnung Nr. 1 über die Behandlung des Vermögens von Personen, die die Deutsche Demokratische Republik verlassen haben,[54] und die Anordnung Nr. 2 vom 20. August 1958, in der es in § 1 hieß: »Das Vermögen von Personen, die die Deutsche Demokratische Republik ohne erforderliche Genehmigungen nach dem 10. Juni 1953 verlassen haben oder verlassen, wird durch staatliche Treuhänder verwaltet. Für die Zeit der Treuhandverwaltung stehen dem Eigentümer Erträge nicht zur Verfügung. Verfügungen des Eigentümers über das treuhänderisch verwaltete Vermögen sind unzulässig. Die Einsetzung der staatlichen Treuhänder erfolgt durch das zuständige Fachorgan des Rates der Stadt oder der Gemeinde.«[55]
Das bedeutete, dass im Westen zwar ein neuer Verlag mit demselben Namen entstehen konnte, der zurückgebliebene Verlag mit seiner Belegschaft, seinem Inventar und ggf. seiner Immobilie im Osten aber unter Treuhandschaft gestellt und ggf. verstaatlicht werden konnte, sodass zahlreiche Parallelverlage entstanden. Die im Westen wieder erstandenen Verlage versuchten in vielen Fällen, den Export von Büchern ihres beschlagnahmten Altverlages ins westliche Ausland zu verhindern und deren Teilnahme an der Frankfurter Buchmesse zu blockieren, indem sie vor bundesdeutschen Gerichten entsprechende Urteile erwirkten.[56]
Im Verlagswesen der DDR hatte sich in den bewegten 1950er Jahren eine relativ unübersichtliche Kontroll-, Anleitungs- und Abrechnungsstruktur herausgebildet. Das 1951 geschaffene Amt für Literatur und Verlagswesen, das zunächst der Regierung direkt unterstellt war und ab 1956 als Hauptverwaltung Verlagswesen bzw. ab 1958 als Abteilung Literatur und Buchwesen in das junge Ministerium für Kultur integriert worden war, zeichnete für die kulturpolitische Planung und Leitung verantwortlich.[57] Wirtschaftlich waren die staatlichen und mit staatlicher Beteiligung arbeitenden Verlage der Vereinigung der volkseigenen Betriebe (VVB) Verlage unterstellt. Die zahlreichen SED-eigenen Verlage und die zentrale Verlagsauslieferungen LKG in Leipzig unterstanden dem Druckerei- und Verlagskontor (DVK) der SED, während der gesamte Volksbuchhandel direkt dem Zentralkomitee der SED und seiner Abteilung Finanzverwaltung und Parteibetriebe zugeordnet war. Die Firmen der anderen Parteien waren den jeweiligen Vereinigungen organisationseigener Betriebe (VOB) rechenschaftspflichtig.
Dieser in den Augen der zentralstaatlichen Planer unbefriedigende Zustand wurde auf der 14. Tagung des SED-Zentralkomitees im November 1961 kritisiert, woraufhin die zuständige Abteilung im Ministerium für Kultur verschiedene Umgestaltungspläne entwickelte, an denen unter anderen Karlheinz Selle, der spätere stellvertretende Leiter der 1963 gebildeten Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel, beteiligt war.[58] Er legte am 3. Januar 1962 ein vertrauliches Konzept vor, das auf eine »einheitliche Durchsetzung der sozialistischen Kulturpolitik in allen Einrichtungen des Verlags- und Buchwesens« abzielte.[59] Staatliche, verstaatlichte, partei- und organisationseigene sowie private Verlage, der Buchhandel und die Bibliotheken sollten künftig zentral angeleitet werden. Zugleich strebte man an, die Profile der Verlage klarer voneinander abzugrenzen sowie inhaltliche Überschneidungen durch den Austausch von Programmsegmenten und die Zusammenlegung von Verlagen weitgehend auszuschließen. So geschah es dann auch.
In der frühen Phase ging es zunächst um die technischen Fachverlage, da für die Fach- und Hochschulausbildung nach der Abwanderung und Liquidierung vieler Privatverlage zahlreiche Bücher aus der Bundesrepublik eingeführt werden mussten und man sich von devisenintensiven Westimporten unabhängig machen wollte. So entstand Anfang 1960 eine Reihe neuer staatlicher Sach- und Fachbuchverlage, wie der Deutsche Verlag für Grundstoffindustrie, der Verlag für Bauwesen und der Verlag für Verkehrswesen Transpress. Zum Zwecke des Exports gründete man den Verlag für Kunst und Wissenschaft Edition Leipzig, der unter anderem die Aufgabe hatte, Lizenztitel von in der DDR verbliebenen Parallelverlagen, deren Ausfuhr von den Westpendants über Gerichtsurteile blockiert war, unter einem neuen Verlagsnamen auf den internationalen Markt zu bringen.[60]
Das höchste Machtorgan im Lande, das Politbüro des Zentralkomitees der SED, fasste am 31. Juli 1962 einen Beschluss zur »Verbesserung der Arbeit im Verlagswesen und im Buchhandel« (Nr. 34/62-385), wonach unter anderem als neues zentrales Leitungsgremium für alle Verlage die Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel im Ministerium für Kultur gebildet werden sollte. (Der Name ähnelte der früheren Hauptverwaltung Verlagswesen, weshalb es anfangs Probleme im Schriftwechsel gab.) Nach dieser parteipolitischen Vorgabe folgte am 7. Januar 1963 ein entsprechender Regierungsbeschluss.[61] Verbunden damit war der Verkauf der bis dahin SED-eigenen Volksbuchhandelskette und der zentralen Buchauslieferung LKG für 80 Millionen Mark, die an den Staatshaushalt überwiesen wurden.[62]
Die zum 1. Januar 1963 installierte neue Hauptverwaltung übernahm fortan die treuhänderische Verwaltung von partei- und organisationseigenen Verlagen, was allerdings verdeckt geschah. Das betraf konkret die sechs SED-eigenen Verlage Eulenspiegel, Henschel, Kinderbuch, Mitteldeutscher Verlag, Urania, Volk und Welt sowie die drei organisationseigenen Verlage Aufbau (Kulturbund), Neues Leben (FDJ), Kultur und Fortschritt (DSF). Sechs Verlage blieben auf Wunsch der Partei von der neuen Regelung ausgenommen und wurden der SED-Firmenverwaltung Zentrag direkt unterstellt: Deutscher Bauernverlag, Sportverlag, Verlag Die Wirtschaft, Verlag für die Frau, Zeit im Bild und Junge Welt (FDJ).
Außerdem leitete die HV Verlage eine weitere Phase der »Profilierung« ein. Damit sollten die Programmbereiche der Verlage noch klarer voneinander abgegrenzt sowie inhaltliche Überschneidungen durch den Austausch von Reihen und die Zusammenlegung von Verlagen ausgeschlossen werden. Für die Autoren bedeutete dies allerdings, dass sie bei Ablehnung ihres Manuskripts kaum eine Alternative hatten. Für die Verlage hatte es dagegen den wirtschaftlichen Vorteil, dass sie auf dem Markt konkurrenzfrei allein agierten und entsprechende Monopolgewinne einfahren konnten. Bis auf wenige Bildungs- und Wissenschaftsverlage waren alle Betriebe bald höchst profitabel und erzielten teilweise Nettoumsatzrenditen von 20 bis 30 Prozent. Am Ende dieser zweiten Phase der »Profilierung« des Verlagswesens, die sich bis 1965 hinzog, hatten rund 80 Editionshäuser eine zentrale Lizenz.
Für die wenigen verbliebenen Privatverlage erhöhte sich der Druck nochmals Anfang der 1970er Jahre, als der Anteil des Privateigentums an Produktionsmitteln (bis dahin noch knapp 15 %) durch Verstaatlichungen fast vollständig zurückgedrängt wurde. Hierzu hatte es entsprechenden Druck aus der Sowjetunion gegeben. Nach dem Machtantritt von Erich Honecker im Mai 1971 setzte dieser die Vorgaben aus Moskau im Frühjahr 1972 zügig um. Nach Vorabsprachen mit den Blockparteien im Januar[63] folgte im Februar der entscheidende Beschluss des Ministerrates.[64] Binnen weniger Monate kam es dann zur Verstaatlichung von etwa 11 800 Betrieben mit jeweils mehr als zehn Mitarbeitern. Dazu gehörten rund 6700 Firmen mit staatlicher Beteiligung, 3400 private Industrie- und Baubetriebe sowie 1700 Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH).[65] Privatwirtschaftliche Kleinbetriebe gab es danach nur noch vereinzelt im Handwerk, im Einzelhandel und im Dienstleistungssektor (zum Beispiel in der Gastronomie). Bereits am 13. Juli 1972 konnte Erich Honecker dem Partei- und Staatschef der Sowjetunion Leonid Breschnew Vollzug melden.
Die früheren Eigentümer hatten oft nur wenige Tage Zeit, die vorformulierten Einverständniserklärungen zu unterschreiben. Akzeptierten sie diese, konnten sie oft als angestellte Leiter in ihren Betrieben verbleiben. Entschädigt wurden sie nach dem Buchwert, der zumeist unter dem tatsächlichen Wert lag. Das Geld bekamen sie nicht sofort; es konnte nur in jährlichen Raten von einem Treuhandkonto abgehoben werden.
Offiziellerseits war man stolz darauf, dass die Verlage in der DDR nunmehr »befreit vom Druck der Produktion um des Profites willen und gelöst von den Gesetzen des kapitalistischen Konkurrenzkampfes« untereinander auf der Basis einer sinnvollen sozialistischen Arbeitsteilung tätig werden konnten. Nach staatlichem Verständnis reichten 78 Verlage aufgrund der »planmäßigen Profilierung zur Deckung des Literaturbedarfs der Bevölkerung der DDR, einschließlich des Exports« dafür aus.[66] (In der Bundesrepublik waren zur selben Zeit rund 2400 Verlage aktiv.[67] ) Allerdings verengten sich für Autoren in der DDR damit die Möglichkeiten, ihre Manuskripte mehreren Verlagen anzubieten, da es zu vielen Themenfeldern nur noch einen Verlag gab, was immer wieder zu Kritik führte. Darauf reagierte der Vorsitzende des Schriftstellerverbandes Hermann Kant 1983 in seiner Grundsatzrede auf dem IX. Schriftstellerkongress und erklärte: »Die Geschichte unseres Verlagswesens kann nur jemand als eine Geschichte der Verengung beschreiben, der zur Blindheit auch noch mit Blindwütigkeit geschlagen ist. Wir haben es oft gesagt und wiederholen es heute: Zu den glücklicheren Umständen, unter denen wir arbeiten, gehört auch die Abwesenheit eines mörderischen Konkurrenzdruckes. Ein Buch nimmt dem anderen nicht das Licht.«[68]
In den Übersichtsdarstellungen des Leipziger Börsenvereins »Verlage der Deutschen Demokratischen Republik«, die ab 1967 etwa alle drei Jahre als kleine quadratische Broschüren erschienen und unter anderem auf der Leipziger Buchmesse ans internationale Publikum verteilt wurden, waren zumeist mehr Verlage verzeichnet, da man hier auch nichtlizenzierte private Bilderbuchverlage mit aufführte, die mit lokalen Genehmigungen arbeiteten und für die Vielfalt des Angebots stehen sollten. Für den Eindruck der Verlagsvielfalt wurde bei späteren Auflagen die zusätzliche Rubrik »Weitere Verlagsunternehmen in der DDR« geschaffen, unter der nun auch Tageszeitungsverlage wie Neues Deutschland, interne Fachpublikationen wie die der Bauakademie und die Anbieter von Briefmarkenalben wie Schaubek aufgelistet waren.[69]
Nach dem »Profilierungsprozess« in den 1960er Jahren änderten sich die Grundstrukturen im Verlagsbereich kaum noch. Zirka die Hälfte der Verlage waren nunmehr in staatlichem Besitz, rund 40 Prozent gehörten Parteien und Organisationen, und weniger als 10 Prozent verblieben in Privatbesitz, wobei einige davon durch staatliche Treuhänder verwaltet wurden oder eine staatliche Beteiligung hatten. Da es den Privateigentümern, die eine persönliche Lizenz auf Lebenszeit erhalten hatten, untersagt war, ihre Verlage zu vererben oder privat weiterzuverkaufen, blieben im Krankheits-, Alters- oder Todesfall nur drei Alternativen: Schließung des Unternehmens (auch wenn es eine jahrhundertelange Tradition hatte), Verkauf an den Staat oder an die SED. Da kaum ein Verleger das eigene Lebenswerk oder das seiner Vorfahren im Nichts versinken sehen wollte, wurden Möglichkeiten des Verkaufs gesucht. Der Staat, konkret das Ministerium für Kultur, bot zumeist nur geringe Preise nach einem komplizierten und für den Verkäufer ungünstigen Bewertungsverfahren und zahlte die Kaufsumme nur gestreckt in zehn Jahresraten. Daher bevorzugten die meisten Privatverleger am Ende ihrer Laufbahn wohl oder übel einen Verkauf an die SED, da diese in der Regel einen höheren Betrag zahlte und die komplette Summe sofort überwies.[70] Damit dies nach außen nicht allzu deutlich wurde, erfolgte die Abwicklung der Verkäufe in vielen Fällen über einen Verlag, der nicht sichtbar der SED gehörte, sondern von der HV Verlage treuhänderisch für die Partei verwaltet wurde. Auf diese Weise verschwanden weitere Firmen vom Markt.
Insgesamt produzierten die Verlage der DDR in den 1980er Jahren etwa 6500 Titel pro Jahr, wovon allerdings nur 4500 Buchtitel im engeren Sinne waren, denn bei den übrigen handelte es sich um Noten, Kunstblätter oder Postkarten.[71] (Zum Vergleich: In der Bundesrepublik erschienen in den 1980er Jahren in der Regel zwischen 60 000 und 70 000 Titel pro Jahr.[72] ) Die Gesamtauflage belief sich auf jährlich 140 bis 150 Millionen Exemplare.[73] Rechnet man die hochauflagigen politischen Broschüren heraus, lag die Durchschnittsauflage bei Büchern immer noch bei etwa 20 000 Exemplaren.[74] Dies ermöglichte ein überaus rentables Wirtschaften, denn durch die Monopolstellung der meisten Verlage war der Absatz gesichert. Dass die Nachfrage bei Büchern relativ groß war – im Durchschnitt kaufte jeder DDR-Bürger acht Bücher pro Jahr[75] –, hatte auch damit zu tun, dass in literarischen Texten mitunter Themen zur Sprache kamen, die in den Medien tabu waren. Außerdem befanden sich viele Menschen in Aus- und Weiterbildungskursen und mussten auf Fachliteratur zugreifen. Förderlich waren zugleich die geringen Preise, die aus politischen Gründen auf dem Niveau der späten 1960er Jahre festgeschrieben worden waren.[76]
Die thematische Aufteilung der Verlage sah in der Endphase der DDR so aus: Es gab 16 Verlage, die vornehmlich belletristische Literatur verlegten (22 % des Titelaufkommens). Einige davon waren auf deutsche Gegenwartsliteratur, andere auf ausländische Autoren und wieder andere auf Werke der sogenannten Erbeliteratur[77] spezialisiert. Des Weiteren bestanden 39 Fachverlage (zusammen mit der politischen Literatur 46 % der Titel), sieben Verlage für Kinder- und Jugendliteratur (14 % der Titel), sieben Musikverlage und fünf Kunstverlage (zusammen 7 % der Titel), drei kirchliche Verlage und ein Verlag für Blindendruckerzeugnisse. Regional konzentrierte sich das Verlagsgeschäft im Wesentlichen auf zwei Städte: Leipzig mit 32 Verlagen und Berlin mit 34 Verlagen (und den deutlich größeren). Weitere Verlagsstandorte waren Bautzen, Dresden, Gotha, Halle (Saale), Pößneck, Rostock, Rudolstadt und Weimar.[78]
Über alle Jahre hinweg wurde das Verlagssystem kontrolliert und gesteuert durch den weisungsgebenden Apparat der Staatspartei SED (Politbüro und Sekretariat des ZK der SED sowie die Kulturabteilung des ZK) und die nachgeordneten staatlichen Stellen, vornehmlich die ab 1963 existierende HV Verlage und Buchhandel im Ministerium für Kultur. Damit war eine für die deutsche Verlagsgeschichte einmalige Situation geschaffen worden, die durch folgende Grundmerkmale gekennzeichnet war: Die Verlage konnten nicht allein über ihre Programme entscheiden, durften die Auflagenhöhen ihrer Bücher nicht frei bestimmen, konnten die Preise für ihre Bücher nicht selbst festsetzen, durften nur eingeschränkt über ihre Gewinne verfügen, hatten aber monopolartige Bedingungen beim Vertrieb ihrer Bücher, sodass hohe Gewinne eingefahren werden konnten und damit eine große Beschäftigtenzahl möglich war.
Bei all den zentralstaatlichen Regelungen verblieb den Verlagen ein eigener Spielraum für konzeptionell-inhaltliche, literarisch-künstlerische und gestalterische Arbeit, sodass viele Bücher entstanden, die den Staat deutlich überlebten. Deren Zahl könnte noch wesentlich größer sein, wenn nicht im Laufe der Jahrzehnte so viele Verlage verschwunden wären.
Dass Verlage in der Sowjetischen Besatzungszone und in der DDR, von denen man gerade noch Werke bezogen hatte, plötzlich verschwanden, mussten Buchhändler und Leser in all den Jahren immer wieder feststellen. Auskünfte dazu erhielt man selten, denn selbst der Berufsorganisation, dem Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, war es zu Anfang der 1950er Jahre untersagt, darüber zu informieren, wem eine Lizenz entzogen worden war und wem nicht.[79] Bei der Schließung oder Fusion von staatlichen und organisationseigenen Verlagen erschienen später mitunter im Branchenjournal »Börsenblatt« Anzeigen, welche Programmteile an andere Verlage übertragen wurden.
Vom Verschwinden waren Verlage aller Eigentumsformen betroffen: private und kirchliche genauso wie volks- und organisationseigene. Die Politik der DDR zielte auf eine zentral geplante und inhaltlich gesteuerte Kulturwirtschaft, die arbeitsteilig und möglichst gewinnträchtig sein sollte. Die Erträge flossen in den Staatshaushalt und die Parteikassen. Privatunternehmen mussten bis zu 95 Prozent ihrer Gewinne über die Steuer an den Staat abführen.[80]
Die zunächst zugelassenen Verlage verschwanden wellenartig, wobei sich im Rückblick mehrere Phasen abzeichnen.
Während in der unmittelbaren Nachkriegszeit 1946/47 nur drei Verlage betroffen waren, folgte nach den getrennten Währungsreformen in West und Ost 1948 eine erste Abwanderungs- und Schließungswelle bis 1950, die 41 Firmen umfasste. Bei den restriktiven Neulizenzierungen 1951/52 blieben 47 Verlage auf der Strecke. In der Zeit danach bis zum Jahr des Mauerbaus 1961 verschwanden 26 Verlage. Bei der sogenannten Profilierung des Verlagswesens in den 1960er Jahren mit den vielen verordneten Fusionen reduzierte sich die Zahl der Betriebe um weitere 17. Die Verstaatlichungs- und Zentralisierungswelle in den 1970er Jahren erfasste noch zehn Firmen; in den 1980er Jahren konnten sechs Verlage ihre Tätigkeit nicht mehr fortsetzen.
Die ersten Jahre nach Kriegsende waren von einer gewissen Unübersichtlichkeit geprägt. Es begann damit, dass die US-amerikanischen Truppen, die von Mai bis Ende Juni 1945 noch Westsachsen und Teile Südthüringens besetzt hielten, vor ihrem Rückzug auf die im Februar 1945 in Jalta vereinbarten Grenzen der vier Besatzungszonen mehrere Leipziger Verleger dazu aufforderten, sie bei ihrem Abzug zu begleiten und ihre Firmen in eine der Westzonen zu verlagern.[81] Dem Angebot folgten fünf renommierte Unternehmen: Breitkopf & Härtel, Brockhaus, Dieterich’sche, Insel und Thieme. Deren Inhaber bzw. leitende Angestellte bestiegen am 11. und 12. Juni bereitstehende Busse eines amerikanischen Militärkonvois nach Wiesbaden.
Andere in Ostdeutschland ansässige Verleger beantragten parallel Lizenzen in westlichen Besatzungszonen und musste sich dann entscheiden. Einige von ihnen gerieten in der Folgezeit zwischen die politischen Fronten und in Konflikt mit den jeweiligen Behörden. Drei der markantesten Fälle, die in dieser Zeit begannen, sind der Vogel-Verlag in Pößneck, der Voco-Verlag in Dresden und der Berliner Modeverlag Chery. (Genaueres dazu findet sich mit den entsprechenden Quellenbelegen in den ausführlicheren Verlagsporträts in diesem Buch).
Der seit 1891 bestehende Vogel-Verlag mit angeschlossener Druckerei war auf Bücher zum Maschinenbau und technische Fachzeitschriften spezialisiert. Mit dem Sieg der Alliierten kam das thüringische Pößneck im April 1945 zunächst unter amerikanische Kontrolle. Der Vogel-Verlag druckte eine lokale Zeitung für die US Army und die Broschüre »Ich lerne englisch«. Nach der Übergabe Anfang Juli an die sowjetische Besatzungsmacht wurde der Firmenchef Arthur Gustav Vogel wegen seiner engen Kooperation mit den Amerikanern kurzzeitig verhaftet und floh danach in die amerikanische Zone nach Coburg. Der Verlag wurde daraufhin unter Treuhandschaft gestellt und die Druckerei im März 1946 im Rahmen der Reparationsleistungen an die Sowjetunion weitgehend demontiert. Der im Herbst 1945 aus englischer Kriegsgefangenschaft heimgekehrte Mitinhaber Ludwig Vogel erreichte im Juli 1946 die Rücknahme der zwischenzeitlich erfolgten Verwaltung durch einen fremden Treuhänder und bekam im Januar 1947 selbst die Funktion des Treuhänders zuerkannt. Er organisierte nun den Druck von Büchern in russischer Sprache zur Erfüllung weiterer Reparationsverpflichtungen an die Sowjetunion und erhielt im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Thüringischer Verleger im April 1947 eine Lizenz der SMAD. Nach der wirtschaftlichen Spaltung Deutschlands infolge der Währungsreform vom Juni 1948 erfolgte jedoch die Enteignung der Firma und des Privatvermögens der Inhaberfamilie. Ludwig Vogel verließ daraufhin Pößneck und baute den Vogel-Verlag in Coburg gemeinsam mit Arthur Gustav Vogel neu auf.
Dramatischer verlief die Entwicklung für Wolfram von Hanstein und seinen Voco-Verlag in Dresden. Dieser war 1925 gegründet worden und publizierte Märchenbücher, Krimis und historische Romane. Wegen der Anthologie »Wider den Nationalsozialismus« wurde der Verleger 1933 verhaftet und 1935 aus der Reichsschrifttumskammer ausgeschlossen. Den 1945 heranrückenden sowjetischen Truppen stellte er sich als Unterstützer zur Verfügung und informierte sie über Minenfelder und aktive Nationalsozialisten in der Nähe von Dresden. Er trat dem neu gegründeten Kulturbund und der sächsischen CDU bei, 1947 wechselte er zur SED. Im Februar 1947 erhielt er eine Lizenz für seinen Voco-Verlag, der neben Unterhaltungsliteratur auch eine »Republikanische Bibliothek« herausgab, in der unter anderen der sächsische Wirtschaftsministers Fritz Selbmann publizierte, der später in der DDR Minister und stellvertretender Regierungschef sowie Mitglied des SED-Zentralkomitees wurde. Hanstein reiste als Autor und Verleger viel in den Westen, woraufhin er vom sowjetischen Geheimdienst der Spionage für westliche Dienste bezichtigt, 1951 verhaftet und 1952 in einem nichtöffentlichen Verfahren zum Tode verurteilt wurde. Der Verlag ruhte und verschwand aus dem ostdeutschen Buchhandel. Nach Fürsprache politisch einflussreicher Vertrauter aus Berlin wurde das Urteil in eine langjährige Haftstrafe in einem sowjetischen Lager umgewandelt, von wo Hanstein 1955 nach dem Besuch Konrad Adenauers in Moskau vorzeitig zurückkehren konnte. Er ging wieder nach Dresden, wo er allerdings für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) angeworben wurde. In dessen Auftrag übersiedelte er 1956 in die Bundesrepublik, wohin er auch seinen zwischenzeitlich stillgelegten Verlag mitnehmen konnte. Ab 1957 war er Mitglied im Frankfurter Börsenverein und arbeitete neben seiner verlegerischen Tätigkeit in Köln in zahlreichen antikommunistischen Organisationen mit, über die er Informationen an die DDR lieferte. Als im Mai 1959 der für ihn zuständige Referatsleiter im MfS in die Bundesrepublik flüchtete und sich den westlichen Diensten anvertraute, wurde Hanstein verhaftet und 1960 wegen Landesverrats zu sechs Jahren Zuchthaus verurteilt. Nach seiner vorzeitigen Haftentlassung aus gesundheitlichen Gründen setzte er sich 1964 in die DDR ab, wo er im Juni 1965 verstarb.
Besonders turbulent ging es in der Nachkriegszeit in Berlin zu; die Stadt war bei offenen Grenzen in vier Sektoren aufgeteilt. Hier wirkte unter anderen der aus West-Berlin stammende junge Chery Karl Gessinger, der dort das Reklame-Atelier »Chery-Studio« betrieb, aber gleich im Juli 1945 in Ost-Berlin seinen Chery-Verlag gründete, um eine Modezeitschrift herauszugeben. Dafür erhielt er im September 1945 von der Sowjetischen Militärverwaltung eine Erlaubnis und im Februar 1946 die erforderliche Lizenz. Da sich seine Modezeitschrift gut verkaufte, konnten allein 1945 Gewinne von mehr als 110 000 Reichsmark erwirtschaftet werden. Chery Karl Gessinger führte daraufhin ein Leben auf großem Fuß, mietete über mehrere Monate ein Appartement im Hotel »Alhambra« am Kurfürstendamm in West-Berlin für Treffen mit Schriftstellern, Künstlern und Modezeichnerinnen und entnahm der Firma privat große Beträge. Da er aber keine Sozialabgaben und Steuern zahlte, wurde die Finanzrevision auf ihn aufmerksam, die bei einer ersten Überprüfung im November 1946 Anzeichen für eine Überschuldung feststellte. Die SMAD reagierte umgehend und verfügte den sofortigen Lizenzentzug. Zum Jahresende 1946 wurde der Chery-Verlag offiziell liquidiert. Mit einem kollegialen Schreiben an die französische und britische Militärverwaltung in West-Berlin warnte das östliche Amt für Verlage, Buchhandlungen und Leihbüchereien in der Abteilung Volksbildung des Magistrats von Groß-Berlin Anfang 1947 die westlichen Kollegen vor einer möglichen neuen Lizenzbeantragung durch Chery Karl Gessinger in ihren Sektoren.
Während die Besatzungsmächte in dieser Zeit noch kooperierten und es nur zu vergleichsweise wenigen Schließungen kam, änderte sich das mit der Währungsreform in den drei Westzonen und der Blockade West-Berlins durch die Sowjetarmee ab Juni 1948 schlagartig. Daraufhin setzte die erste große Welle des Verschwindens ein.
Verlage, die traditionell ihr Hauptabsatzgebiet im größeren, westlichen Teil Deutschlands hatten und deren Autoren dort auch mehrheitlich wohnten, sahen sich durch die verschiedenen Währungen in West und Ost mit gravierenden Problemen konfrontiert. Durch die ständig schwankenden Umtauschkurse gab es regelmäßig Verrechnungsprobleme bei den Honoraren und Buchlieferungen. Viele Firmen versuchten daher, eine Dependance in einer Westzone zu errichten oder gar ihren Hauptsitz dorthin zu verlegen. Dies nahmen dann die Behörden in der SBZ und später in der DDR zum Anlass, den traditionellen Stammsitz im Osten unter Treuhandverwaltung zu stellen und ihn anschließend zu verstaatlichen oder zu liquidieren. Bis Ende 1949 sollen nach einer Umfrage des Frankfurter Börsenvereins aus dem Jahr 1965 insgesamt etwa 120 Verlage eine Parallelgründung vollzogen oder aus dem Osten in den Westen abgewandert sein.[82] Die drei nachfolgenden Beispiele stehen dafür exemplarisch.
Der 1923 in Dessau gegründete und später nach Markkleeberg bei Leipzig verlagerte Karl Rauch Verlag publizierte vornehmlich internationale Literatur und die Zeitschrift »Der Bücherwurm«. Im Juni 1945 boten ihm amerikanische Kulturoffiziere während der zeitweiligen Besetzung Westsachsens an, bei ihrem Rückzug im Juni 1945 mit nach Wiesbaden zu übersiedeln, doch Rauch entschied, in der künftigen Sowjetischen Besatzungszone zu bleiben. Hier publizierte er ab 1946 zweisprachige Ausgaben in Deutsch und Russisch sowie Werke der Weltliteratur. Im September 1946 zog der Verlag nach Jena um, wo er im Dezember 1946 eine Lizenz der Sowjetischen Militärverwaltung erhielt. Doch bei der nachfolgenden Beantragung von Büchern aus dem Englischen und Französischen kam es immer wieder zu Verzögerungen, sodass sich Karl Rauch nach der Währungsreform im Juli 1948 entschied, seine sowjetische Lizenz zurückzugeben und in die französisch besetzte Zone nach Boppard in Rheinland-Pfalz zu wechseln, von wo aus er die administrative und politische Bevormundung in der SBZ öffentlich kritisierte. In seinem neuen Verlag brachte er 1950 erstmals »Der kleine Prinz« von Antoine de Saint-Exupéry in deutscher Sprache heraus, der sich bis 2024 mehr als 15 Millionen Mal (!) verkaufte.
Ähnlich war die Situation nach 1948 im Fachbuchbereich. Der 1880 gegründete Buch- und Zeitschriftenverlag für Medizintechnik H. Heinecke hatte sich nach dem Ende des Krieges in Ost-Berlin niedergelassen und über die Arbeitsgemeinschaft Medizinischer Verleger 1946 eine Lizenz erhalten. Nach den Währungsreformen in beiden Teilen Berlins im Sommer 1948 verlegte der Heinecke Verlag 1949 seinen Sitz nach West-Berlin, da die Mehrzahl seiner Autoren im Westen lebte und entsprechende Honorare erwartete. Zur Entscheidung trug auch bei, dass die AG Medizinischer Verleger ohnehin nur als Zwischenlösung gedacht war und nicht abzusehen war, wie sich die DDR-Behörden nach deren Auflösung verhalten würden und ob eine Einzellizenz zu erwarten war. Tatsächlich zog am früheren Sitz der AG Medizinischer Verleger in der Ost-Berliner Neuen Grünstraße im Oktober 1952 der kurz zuvor geschaffene staatliche Verlag Volk und Gesundheit ein und blieben die meisten privaten Medizinverlage ohne eigene Lizenz.
Besonders kompliziert stellte sich die Situation für einen auf Münzen spezialisierten Fachverlag wie die A. Riechmann & Co. KG in Halle (Saale) dar. Das seit 1911 bestehende Unternehmen publizierte die traditionsreiche Zeitschrift für Münz- und Medaillenkunde »Blätter für Münzfreunde« und vertrieb die Auktionskataloge der überregional bedeutsamen Münzhandlungen in ganz Deutschland. Nach der Währungsreform von 1948, durch die den Münzhandlungen das Geschäft über die Zonengrenzen hinweg nahezu unmöglich gemacht worden war, musste der Verlag im August 1949 seine Tätigkeit in Halle einstellen. Der Sohn des Inhabers vollzog später in Heidelberg und Lübeck einen Neustart und war dort bis 1969 aktiv.
Der größte Einschnitt in die Struktur der ostdeutschen Verlagslandschaft erfolgte bekanntlich 1951 mit dem Verfall aller bis dahin geltenden Lizenzen der SMAD und der Pflicht zur Neulizenzierung durch das kurz zuvor geschaffene Amt für Literatur und Verlagswesen der Regierung der DDR. Wurden nach der Gründung der DDR Ende 1949 noch rund 150 Verlage gezählt,[83] waren es nach der neuen Lizenzrunde Ende 1952 offiziell nur noch 75.[84] Dieser Kahlschlag hatte vor allem politische Motive. Beim Aufbau des Sozialismus sollte das Privateigentum massiv zurückgedrängt und das gesellschaftliche Eigentum von Staat, Parteien und politisch kontrollierten Organisationen deutlich vergrößert werden. Außerdem ging es darum, eine zentral gesteuerte Verlagslandschaft zu schaffen und diese neu zu strukturieren. Durch eine Abgrenzung der Arbeitsgebiete und eine Zusammenfassung der Kräfte sollte eine »bessere und planmäßigere Verlagsarbeit erreicht« werden.[85]
Beispielhaft sollen hier drei private Verlage unterschiedlicher Größe und thematischer Ausrichtung vorgestellt werden, gefolgt von drei staatlichen bzw. organisationseigenen Verlagen, die in der zweiten Welle des Verschwindens durch Zwangsfusion betroffen waren.
Der 1733 gegründete Gebauer-Schwetschke Verlag
