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Fachbuch aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 2,3, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Veranstaltung: IT-Vertragsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Cloud Computing – dem Rechnen in der Wolke – begegnet nicht nur Zuspruch seitens Unternehmen die ihre IT, oder Teile hieraus, in die Cloud verlagern möchten um somit Kosten einsparen zu können, sondern auch rechtliche und sicherheitstechnische Bedenken. Bestehende deutsche Gesetze erschweren derzeit die rechtskonforme Umsetzung von Cloud-Diensten. Ob und inwieweit Cloud Computing tatsächlich nach derzeitigem Stand für Unternehmen rechtlich nutzbar gemacht werden kann, soll im Folgenden erörtert werden. Insbesondere soll hierbei das Augenmerk auf die vertragsrechtlichen Probleme beim Cloud Computing gerichtet werden.
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Veröffentlichungsjahr: 2011
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Inhaltsverzeichnis
I. Einführung Cloud Computing
1. Grundlagen des Cloud Computings
a. Technische Grundlagen
b. Formen des Cloud Computings
c. Private und Public Cloud
d. Unterschied zum klassischen IT-Outsourcing
II. Vertragsrechtliche Probleme beim Cloud Computing
1. Allgemeine Probleme
a. Anwendbares Recht
b. Vertragstypologie
c. SLAs – Besonderheiten im Cloud Computing?
d. Datensicherheit und Datenschutz; Vertraulichkeit
e. Eskalation, Notfall und Exit Management
f. Verträge des Anbieters mit Zulieferern
2. Urheberrechtliche Probleme
a. Internationales Urheberrecht
b. Handlungen des Cloud Anbieters
c. Handlungen des Nutzers
3. Datenschutzrechtliche Probleme
a. Anwendbares Recht
c. Funktionsübertragung
d. EU-Cloud
e. Weltweite Cloud
4. IT-Sicherheit
5. Compliance
a. Organisationspflichten
b. Investigative Unterstützung
c. Steuerrechtliche Buchführungspflicht
d. Handelsrechtliche Buchführungspflicht
6. Regulatorische Vorgaben in Spezialgebieten
a. Finanzdienstleistungen
b. Berufsgeheimnisträger
III. Ausblick / Fazit
Literatur
Cloud Computing – dem Rechnen in der Wolke – begegnet nicht nur Zuspruch seitens Unternehmen die ihre IT, oder Teile hieraus, in die Cloud verlagern möchten um somit Kosten einsparen zu können, sondern auch rechtliche und sicherheitstechnische Bedenken[1]. Bestehende deutsche Gesetze erschweren derzeit die rechtskonforme Umsetzung von Cloud-Diensten. Ob und inwieweit Cloud Computing tatsächlich nach derzeitigem Stand für Unternehmen rechtlich nutzbar gemacht werden kann, soll im Folgenden erörtert werden. Insbesondere soll hierbei das Augenmerk auf die vertragsrechtlichen Probleme beim Cloud Computing gerichtet werden.
Zunächst einmal ist fraglich, was unter dem Begriff Cloud Computing zu verstehen ist. In der Literatur wird Cloud Computing häufig als IT-Angebot umschrieben, welches es ermöglicht, eine oder mehrere IT-Dienstleistungen wie Rechenleistung, Hintergrundspeicher, Entwicklungsumgebungen, Anwendungssoftware oder gar komplette Arbeitsumgebungen jederzeit, netzbasiert, schnell und dem tatsächlichen Bedarf angepasst sowie nach tatsächlicher Nutzung abrechenbar zu beziehen[2].
Für den Anbieter von Cloud-Diensten stellt das Angebot erhebliche technische Herausforderungen an diesen. Dabei greift der Anbieter auf eine Vielzahl von virtualisierten Rechnersystemen zu und verwaltet die Verteilung an die einzelnen Nutzer. Buyya/Yeo/Venugopal[3]definieren daher die Cloud wie folgt:
„A Cloud is a type of parallel and distributed system consisting of a collection of interconnected and virtualized computers that are dynamically provisioned and presented as one or more unified computing resources based on service-level agreements established through negotiation between the service provider and consumers”
Die Einzelheiten der Verteilungsprozesse soll hier jedoch nicht weiter vertieft werden. Beispiele für Cloud Computing sind zum Beispiel Amazon EC2[4], Microsoft Azure[5]und die Google AppEngine[6].
Cloud Computing tritt in unterschiedlichen Formen auf. Unterschieden werden die Cloud-Dienste grundsätzlich in drei Kategorien.Dem Software as a Service (SaaS), Platform as a Service (PaaS) sowie Infrastructure as a Service (IaaS).Hinzu kommt neuerdings noch Data Storage as a Service (DaaS), bei welchem es sich jedoch nach Auffassung des Verfassers um eine Unterart des IaaS handelt.
