Warum wird das Budgetrecht als das „Königsrecht“ des Parlaments bezeichnet? - Jens Köhler - E-Book

Warum wird das Budgetrecht als das „Königsrecht“ des Parlaments bezeichnet? E-Book

Jens Kohler

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Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,0, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Hausarbeit befasst sich mit dem Thema des Budgetrechtes und der Frage warum dieses als „Königsrecht“ des Parlamentes bezeichnet wird. Bevor wir uns inhaltlich damit befassen können müssen wir erst einmal klären was unter dem Begriff Budgetrecht zu verstehen ist. „Mit Hilfe des Budgetrechts schafft das Parlament verbindliche Vorgaben für das Handeln der Exekutive und kann so die staatlichen Aktivitäten steuern“ (Zitat von Dr. Hermann Otto Solms; vgl. Anlage). Oder anders das Budgetrecht ist „die dem Parlament (Bundestag, Landtag) vorbehaltene Befugnis, den Haushaltsplan des Staates verbindlich festzustellen.1“ Um die oben genannten Fragen zu klären, beginne ich in Kapitel 2 mit der Erörterung der Geschichtlichen Entstehung des parlamentarischen Budgetrechts. Dazu wird die Ausgangslage im Mittelalter/Absolutismus und die Entwicklung über Preußen, Deutsches Reich und Weimarer Republik dargestellt. In Kapitel 3 befasse ich mich mit der heutigen Situation und stelle dar, wie die Haushaltsgesetzgebung in Deutschland funktioniert. Ein zentraler Punkt spielt dabei die Arbeit im Parlament. Anschließend, um Aufzuzeigen welche Probleme auftreten können, beschäftige ich mich im Kapitel 4 zuerst mit dem Wandel der Staatsaufgaben und erläutere dann die Gefahren des Budgetrechts und wie versucht wird diese zu verringern. Alle Betrachtungen beziehen sich immer auf die Kernfrage, warum das Budgetrecht als das Königsrecht des Parlaments bezeichnet wird. Nach den inhaltlichen Teilen komme ich im Schlussteil zum Fazit.

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