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Wissen über Deutschland, das nicht im Lehrplan steht Den Schulabschluss in der Tasche, die Volljährigkeit erreicht – auf ins Erwachsenenleben! Doch die verlockende Freiheit jenseits von Mathe und Sportunterricht bringt auch eine bisher ungekannte Verantwortung mit sich. Erwachsen sein bedeutet nämlich auch, sich mit Themen wie Steuern, Wohnen oder Versicherungen auseinandersetzen zu müssen. Dieses Buch aus der Feder von Herrn Anwalt, dem TikTok-Star und Vollzeit-Juristen Tim Hendrik Walter, und Clara Louisa Veelken ist ein Wegweiser für junge Erwachsene, die sich mit Pflichten und Grundrechten in Deutschland beschäftigen möchten. - Allgemeinwissen über Deutschland: Die wichtigsten Facts leicht verständlich präsentiert - Von Auto und Straßenverkehr bis zu Versicherungen: Dinge, die in der Schule nicht vermittelt werden - Das zweite Buch vom Erfolgsautor von "#5MinutenJura", ideal als Schulabschluss-Geschenk - Für junge Erwachsene und alle, die Wissenslücken über die deutsche Politik, Gesetze und Gesellschaft schließen wollen - Ein Buch voller Allgemeinwissen über Deutschland, das den Alltag leichter machtEs gibt Dinge, die wir nicht auf der Schulbank lernen. Damit dieses Wissen trotzdem rechtzeitig vorhanden ist, haben Tim Hendrik Walter und Clara Louisa Veelken dieses Buch geschrieben. Es ist ein bunter Ritt durch alle Bereiche der Allgemeinbildung, die beim Übergang in ein selbstverantwortliches Leben als Erwachsener nützlich sein können. Ein praktischer Ratgeber für die vielen Dinge, die es im täglichen Leben zu beachten gilt – verfasst im selben humorvollen Stil wie Herr Anwalts Videos auf TikTok!
Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:
Seitenzahl: 203
Veröffentlichungsjahr: 2024
1. Auflage 2024
© 2024 WeCreate Books – ein Verlag der WeCreate Germany GmbH
Sternstraße 117
20357 Hamburg
ISBN: 978-3-911034-11-1
eISBN: 978-3-911034-15-9
Texte: Tim Hendrik Walter und Clara Louisa Veelken
Projektleitung: Chiara Scherz
Umschlaggestaltung: Adrijan Karavdić und Lea Burgdorf
Grafiken: Gradoo Publish
Satz: Gradoo Publish
Fotos: 13th Passion (Emre Bakis)
Druck und Bindung: CPI Gruppe Deutschland
WeCreate Books – ein Verlag der WeCreate Germany GmbH
https://wecreate-books.com/
Alle Rechte vorbehalten. All rights reserved.
Das Werk darf – auch teilweise – nur mit Genehmigung des Verlags wiedergegeben werden.
Der Inhalt dieses Buches wurde mit größter Sorgfalt von den Autoren und dem Verlag erarbeitet und geprüft. Eine Garantie kann jedoch nicht übernommen werden. Eine Haftung der Autoren bzw. des Verlags und seiner Beauftragten für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Alle Ähnlichkeiten mit realen Personen sind rein zufällig, alle geschilderten Situationen frei erfunden.
VORWORT
1. GRUNDLEGENDES ÜBER DEUTSCHLAND
Allgemeine Fakten
Bundesländer
Flagge, Hymne und Symbole
2. FORTBEWEGUNG UND REISEN
Führerscheinklassen
Alkohol und Drogen im Straßenverkehr
Haftung im Straßenverkehr
Kfz-Versicherungen
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Ausweis, Reisepass und Visum
3. GESUNDHEIT
Gesetzliche vs. private Krankenversicherung
Krankenkassenkarte
Medikamente, Rezepte und elektronische Patientenakte
Arztwahl
Verhalten bei medizinischen Notfällen
Krankenwagen, Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeug
Entgeltfortzahlung und Krankengeld
4. JUSTIZ
Strafrecht, Zivilrecht und öffentliches Recht
Anwaltssuche
Anwaltskosten
Kostengünstige Rechtshilfe
5. ARBEITEN
Start ins Arbeitsleben
Arbeitserlaubnis
Selbstständigkeit vs. Arbeitsnehmerstatus
Rechte von Arbeitnehmern
Pflichten von Arbeitnehmern
Brutto- vs. Nettolohn
Freie Mitarbeiter und Freelancer
6. WOHNEN
Mietvertrag
Wichtige Aspekte eines Mietvertrags
Häufig unwirksame Regeln im Mietvertrag
Rechte von Mietern
Pflichten von Mietern
Auswahlkriterien für Mietwohnungen
Internetanschluss
Strom- und Heizanbieter
Gewerbemiete vs. Wohnraummiete
7. HEIRAT UND SCHEIDUNG
Religiös vermittelte Ehe
Zivilehe
Gründe für die Zivilehe
Scheidung
8. KINDER KRIEGEN
Eltern
Elterliche Sorge
Kindergeld
Mutterschutz
Elterngeld
9. ERBEN UND VERERBEN IN DEUTSCHLAND
Gesetzliche Erbfolge vs. Testament
Testamentarten
10. HAUS KAUFEN
Notarvertrag
Kosten
11. RENTE
Gesetzliche Rentenversicherung
Private Altersvorsorge
Betriebliche Altersvorsorge
Pension
12. STEUERN
Definition von Steuern
Unterschiede zwischen Steuern, Gebühren und Beiträgen
Steuerklassen
Arten von Steuern
13. BANKING
Girokonto
Aktien
Fonds
ETFs
Kredit
Bürgschaft
14. UNTERNEHMEN
Definition von Unternehmen
Definition von Gesellschaften
Personengesellschaften vs. Kapitalgesellschaften
Einzelunternehmen
15. VERSICHERUNGEN
Haftpflichtversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Hausratversicherung
Unfallversicherung
16. AUSBILDUNG, STUDIUM UND WEHRPFLICHT
Unterschiede zwischen Ausbildung und Studium
Finanzierung
Wehrpflicht
17. GRUNDLEGENDE KAUF- UND VERBRAUCHERRECHTE
Umtausch, Rückgabe, Gewährleistung und Widerruf
Definition von Verbrauchern
Besondere Rechte von Verbrauchern
18. SOZIALLEISTUNGEN
Arbeitslosengeld
Bürgergeld
Bedingungsloses Grundeinkommen
19. POLITIK
Unser politisches System
Gewaltenteilung
20. WAHLEN
Bundestagswahl
Landtagswahl
Föderalismus
21. GRUNDRECHTE
Definition und Anwendungsbereich der Grundrechte
Wichtige Grundrechte im Überblick
Grundrechtskonflikte
22. GESCHICHTE DEUTSCHLANDS: VOM KAISERREICH BIS ZUR WIEDERVEREINIGUNG
NACHWORT
DIE AUTOREN
Tim Hendrik Walter (@herranwalt)
Clara Louisa Veelken
„Ich kann zwar Gedichte analysieren, weiß aber nicht, was eine Steuerklasse ist.“ Diesen Gedanken hattest du sicher auch schon mal. Und ganz ehrlich, wir wussten es in deinem Alter auch nicht. Denn hat man die Schule hinter sich gelassen, steht man plötzlich da und soll zusehen, wie man die Dinge auf die Reihe bekommt. Und zwar ganz allein.
Schnell stellt man dann fest, dass das relativ kompliziert ist mit diesem Erwachsenwerden. Und richtig auf das Leben vorbereitet hat einen die Schule auch nicht. Aber daran sind nicht etwa deine Lehrer Schuld. Die müssen sich eben an die Lehrpläne halten.
Doch wer hat denn dann Schuld? Nun. Man könnte die Lehrpläne anpassen und die Schüler mehr auf das praktische Leben vorbereiten. Aber das kannst du selbst kaum beeinflussen. Außerdem, wie sagte eine berühmte Filmfigur einmal: „Wer einen Schuldigen sucht, der muss nur in den Spiegel blicken.“ Ja, ganz richtig. Auch du selbst hast natürlich eine Verantwortung dafür, dir die Dinge, die du noch nicht weißt, jetzt anzueignen. Es ist also auch Eigeninitiative gefragt und dazu gehört vor allem, dass man sich selbst informiert. Aber das ist leichter gesagt als getan. Zwar stehen uns im Unterschied zur Generation unserer Eltern heute so viel mehr Informationsquellen zur Verfügung. Doch die Schwierigkeit liegt mehr denn je darin, zwischen den beinahe unendlich vielen Informationen, die von allen Seiten auf dich einprasseln, solche herauszufiltern, die für dich relevant sind. Denn wenn alles irgendwie wichtig erscheint, wie soll man da erkennen, was wirklich wichtig ist? Genau dabei wollen wir dir helfen.
Selbstverständlich sind auch wir nicht der Quell aller Weisheit und können nicht vorhersagen, was in deinem Leben konkret alles auf dich zukommt. Daher nur so viel in aller Ehrlichkeit: Dieses Buch bietet keine Komplettlösung für das sehr individuelle Spiel des Lebens. Es möchte vielmehr als eine Art Karte dienen, die dir Orientierungspunkte aufzeigt, bei denen es sich unserer Erfahrung nach lohnt, mal einen genaueren Blick drauf zu werfen. Mithilfe dieser Karte findest du einen soliden Basisweg für dein Leben.
Ein großes Stück dieses Weges werden wir mit dir gehen.
Aber eins ist klar: Deine Beine bewegen musst du schon selbst. Natürlich schadet es – in diesem Buch genauso wie im Leben – nicht, sich für manche Themen, die dich besonders interessieren, etwas mehr Zeit zu nehmen. Wir warten dann auf dich.
Ein enorm wichtiger Skill im Leben: Erstmal die Umgebung kennenlernen, in der man sich bewegt. Du lebst in Deutschland. Überraschung. Und Deutschland, so wie wir es heute kennen, existiert seit rund 75 Jahren.
Die Bundesrepublik Deutschland (kurz: BRD) wurde am 23. Mai 1949 gegründet, kurz nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Dazu aber später mehr.
Deutschland liegt in Mitteleuropa und grenzt an neun andere Länder. Vom Norden aus im Uhrzeigersinn sind das: Dänemark, Polen, Tschechien, Österreich, die Schweiz, Frankreich, Luxemburg, Belgien und die Niederlande. Schau dir die Karte an und merk dir das.
Es spielt eine wesentliche Rolle in deinem Leben, zu wissen, wer die eigenen Nachbarn sind und wo du mal eben hinfahren kannst. Außerdem ist es sehr wichtig, um zu verstehen, warum wir zu diesen Ländern besonders gute Beziehungen pflegen wollen.
Deutschland, Österreich und die Schweiz nennt man übrigens auch den „DACH-Raum“. Das hat nichts mit Dach und Haus zu tun, sondern setzt sich aus den Nationalitätszeichen der Länder zusammen: D für Deutschland, A für Österreich (lat. „Austria“) und CH (lat. „Confoederatio Helvetica“) für die Schweiz. Wenn also jemand über den DACH-Raum spricht, dann meint er diese drei Staaten. Warum ist das wichtig? Nun, weil diese Länder eines vereint. Hier spricht ein Großteil der Bevölkerung Deutsch. Das ist wichtig, da die Bewohner dieser Länder dich sehr gut auf Deutsch verstehen, wenn du unternehmerisch tätig bist, Marketing machst oder sonst irgendwas zu sagen hast.
Und „DACH“ ist nicht die einzige Abkürzung, unter der mehrere Staaten zusammengefasst werden. Denn vielleicht hast du das Wort „Benelux“ schon mal gehört. Die sogenannten „Benelux-Staaten“ sind BElgien, die Niederlande (niederländisch „NEderland“) und LUXemburg. Unter dem Begriff treten die drei Länder häufig gemeinsam in politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Fragen auf.
Aber genug von dem um uns herum, schauen wir mal nach innen. Die Hauptstadt von Deutschland ist Berlin, und zwar seit 1990 – davor war es Bonn. Nach der Wiedervereinigung und dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland sollte Berlin als Symbol eines geeinten Deutschlands Hauptstadt werden.
In Berlin wohnen fast 4 Millionen Menschen. Unsere Hauptstadt ist damit zugleich die größte Stadt im Land. Danach kommen Hamburg mit knapp 2 Millionen Einwohnern, München mit fast 1,5 Millionen und Köln mit etwas über einer Million.
In ganz Deutschland leben rund 84 Millionen Menschen. Damit sind wir in der EU das Land mit den meisten Einwohnern. Global gesehen ist das aber gar nicht mal so viel. Zum Vergleich: Im bevölkerungsreichsten Land, Indien, leben 1,417 Milliarden Menschen – fast 17-mal so viele wie in Deutschland.
Die Bundesrepublik ist etwa 360.000 km2 groß. Das sind über 50 Millionen Fußballfelder. Oder 140-mal das Saarland. Wenn wir richtig gerechnet haben. Ist aber auch egal. Weiß eh keiner, wie groß das Saarland ist. Damit ist Deutschland nach Frankreich, Spanien und Schweden flächenmäßig das viertgrößte Land der EU.
Im Verhältnis zu anderen Staaten auf der Welt ist Deutschland flächenmäßig noch relativ klein. Russland als flächengrößtes Land der Erde umfasst 17.098.250 km2. Deutschland passt hier also 48-mal hinein. Die USA sind 9.834.000 km2 groß. Deutschland passt hier also 27,5-mal hinein. Solche Vergleiche hören sich oft sinnlos an, sind aber unseres Erachtens von essenzieller Bedeutung, wenn man die Welt ein bisschen besser verstehen will.
Unser Staatsoberhaupt ist der Bundespräsident. Der repräsentiert Deutschland nach außen. Regierungschef ist der Bundeskanzler. Dieser bestimmt die Richtlinien der Politik. Zu dem kommen auch wir später noch mal.
Die Amtssprache des Landes ist Deutsch. Das gilt übrigens auch für Österreich, Liechtenstein, die Schweiz, Luxemburg und Belgien. Damit ist Deutsch für etwa 100 Millionen Menschen Muttersprache – die meistgesprochene Muttersprache in der EU.
Deutschland ist noch mal in einzelne Gebiete untergliedert, sie nennen sich Bundesländer. Von denen gibt es ganze 16 Stück. Gemeinsam bilden diese Länder den Bundesstaat. Die Bundesländer haben – in Abgrenzung zur Bundesregierung – jeweils eine eigene Landesregierung und dürfen bzw. müssen sich um viele Dinge selbst kümmern. Zum Beispiel um ihre Schulen oder um die Polizei. Warum das so ist, erklären wir dir beim Thema Wahlen.
Es gibt sogenannte alte und neue Bundesländer. Die alten Bundesländer sind seit der Gründung 1949 Teil von Deutschland. Sie liegen im Westen, Süden und Nordwesten des Landes. Diese „alten“ Bundesländer mit ihren Hauptstädten sind: Baden-Württemberg (Stuttgart), Bayern (München), Hessen (Wiesbaden), Niedersachsen (Hannover), Nordrhein-Westfalen (Düsseldorf), Rheinland-Pfalz (Mainz), Saarland (Saarbrücken) und Schleswig-Holstein (Kiel). Außerdem noch die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg.
Die „neuen“ Bundesländer im Osten gehören erst seit der Wiedervereinigung von Ost- und Westdeutschland zur Bundesrepublik. Das war 1990. Deswegen nennt man die auch neue Bundesländer. Weil die eben neu dazugekommen sind. Kreativ. Da haben wir: Brandenburg (Potsdam), Mecklenburg-Vorpommern (Schwerin), Sachsen (Dresden), Sachsen-Anhalt (Magdeburg) und Thüringen (Erfurt).
Die Bundesländer heißen also in alphabetischer Reihenfolge: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.
Lern das auswendig. Denn das ist eine absolute Standardfrage und wenn ein TikToker dich in einer Straßenumfrage danach fragt, kannst du glänzen und Millionen Menschen sind beeindruckt, wie klug du bist, weil du unser Buch gelesen hast.
Du wirst es sicher schon bemerkt haben. Wie in vielen anderen Ländern auch, gibt es in Deutschland Staatssymbole. Diese werden häufig bei Veranstaltungen und Zeremonien benutzt. Sie sollen der Identifikation von uns, den Bürgern, mit unserem Staat dienen. Damit helfen sie dir, dich mit deinem Land so richtig verbunden zu fühlen. Die wichtigsten Staatssymbole der BRD sind die Bundesflagge, das Bundeswappen und die Nationalhymne.
Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold gestreift. Diese Farbkombi ist sogar im Grundgesetz geregelt (Art. 22 GG). So eine dreifarbige Flagge mit drei gleich breiten Streifen nennt man auch „Trikolore“. Unsere Deutschlandfahne soll Freiheit und Einheit symbolisieren.
Das Bundeswappen ist ein schwarzer Adler. Füße, Schnabel und Zunge sind rot. Seine Flügel sind geöffnet. Er schaut nach rechts; aus seiner Perspektive. Der Adler symbolisiert vor allem zwei Dinge: Macht und Geschichtsverbundenheit. Er steht also einmal für die Stärke und Autorität des Staates Deutschland. Andererseits erinnert er an die lange Geschichte unseres Landes. Denn bereits im Deutschen Kaiserreich von 1871 war der Adler das Wappentier.
Kommen wir zum dritten Staatssymbol, unserer Nationalhymne. Gespielt wird die zum Beispiel bei feierlichen Staatsereignissen oder sportlichen Veranstaltungen. Seit der Wiedervereinigung Deutschlands sind die Lyrics die dritte Strophe des „Liedes der Deutschen“ von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben. Die Melodie stammt aus dem Lied „Gott erhalte Franz, den Kaiser“ von Joseph Haydn. Fun Fact: Wenn du den ersten kennst, kannst du theoretisch 8.000 Euro, und wenn du den zweiten kennst, 64.000 Euro bei Wer wird Millionär gewinnen. Beide Künstler haben um 1800 gelebt und gewirkt.
Eine der ersten Fragen, die sich im Laufe deines Erwachsenwerdens stellen wird, ist: Wie komme ich selbständig von A nach B? Dafür bieten sich unterschiedliche Möglichkeiten an – Auto fahren, Zug fahren, fliegen … Man könnte natürlich auch größere Strecken mit dem Pferd erledigen. Aber die sind so verdammt teuer.
Wie so vieles in Deutschland ist auch die Sache mit dem Führerschein nicht ganz unkompliziert. Du könntest dich natürlich einfach in ein Auto setzen und losfahren. Empfehlen würden wir dir dies aus rechtlichen und gesundheitlichen Gründen aber nicht. Denn dafür brauchst du einen Führerschein. Das Gleiche gilt auch für dein Motorrad oder dein kleines Moped.
Leider gibt es auch nicht nur einen einzigen Führerschein, mit dem du alles fahren darfst, sondern es gibt verschiedene Arten von Führerscheinen. Genauer gesagt, spricht man von Führerscheinklassen. Seit 2013 gibt es in Deutschland 16 einzelne Führerscheinklassen (§ 6 FeV), und zwar:
AM, A1, A2 und A,
B und BE,
C1, C1E, C und CE,
D1, D1E, D und DE,
und L und T.
Am wichtigsten für dich sind vermutlich die Führerscheinklassen A und B.
Mit einem Führerschein der Klasse A darfst du vor allem Motorräder und Mopeds und normalerweise auch Trikes sowie Quads fahren. Also grob gesagt Sachen mit zwei Rädern und alles, was so ähnlich ist. Innerhalb der Klasse A gibt es Unterklassen (AM, A1, A2), die insbesondere von der Motorleistung abhängig sind. AM gilt zum Beispiel für Roller, die maximal 45 km/h fahren. A1 gilt für schon etwas größere Motorräder. A2 ist dann wiederum für noch schnellere und größere Maschinen. Hast du aber den Führerschein der Klasse A, dann darfst du automatisch auch AM, A1 und A2 fahren.
Die Klasse B ist vor allem für PKW, also ganz normale Autos.
Klasse C oder C1 gilt für LKW.
Die Klasse D und D1 regeln, welche Busse man fahren darf.
Wenn du diese gerade aufgezählten Klassen mal mit dem „E“ am Ende siehst, dann geht es hierbei um Anhänger. Die Klassen BE, CE, C1E, DE und D1E erlauben also größere Anhänger mit Fahrzeugen der Klasse B, C(1) oder D(1). BE ist also was? Richtig. Ein Auto mit Anhänger.
Mit den Klassen L und T dürftest du Maschinen fahren, die man in der Land- oder Forstwirtschaft benötigt. Also für Arbeiten auf dem Feld oder im Wald.
Der Führerschein ist eine kleine Plastikkarte in der Größe deines Personalausweises. Darauf ist vermerkt, welche Fahrzeuge du fahren darfst und wie lange dein Führerschein gültig ist. Das sind grundsätzlich immer 15 Jahre.
So weit, so gut. Jetzt haben wir uns einen Überblick verschafft, welche Führerscheinklasse du für welches Fahrzeug brauchst. Aber ab wann darfst du jetzt was fahren?
Unter 15
Wenn du unter 15 bist, dann tut’s uns leid. Denn unter 15 sieht’s übel aus, da musst du dich mit Fahrrad, Bahn und Co. begnügen. Oder halt einfach laufen. So wie wir damals zur Schule. 30 Kilometer. Jeden Tag.
Über 15
Bist du mindestens 15, dann darfst du immerhin schon mal Mofa fahren. Mofa steht für Motor-Fahrrad, also ein Fahrrad mit Motor und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Schneller als ein Fahrrad ist es daher ehrlich gesagt auch nicht. Also kommt darauf an, wer fährt … Für ein Mofa ist übrigens gar kein Führerschein im klassischen Sinne erforderlich.
Aber nicht zu früh freuen. Denn trotzdem brauchst du eine sogenannte Prüfbescheinigung. Die bekommst du nach einer theoretischen und einer praktischen Prüfung. Du musst also erst ein paar Fragen beantworten und dann auch noch beweisen, dass du das Teil fahren kannst. Die Prüfbescheinigung ist leider nicht so eine schicke Karte wie der Führerschein, sondern so ein kleines Heftchen.
Aber auch die Klasse AM geht mittlerweile ab 15 Jahren. Damit kannst du dann schon Teile fahren, die bis zu 45 km/h schnell werden. Also kurz vor Lichtgeschwindigkeit. Aber Achtung: Dieser Führerschein ist dann bis zum 16. Geburtstag nur in Deutschland gültig. Daher keine Fahrten ins Ausland machen!
Über 16
Mit 16 kannst du dann mit einem AM-Führerschein auch ins Ausland. Außerdem darfst du auch den Führerschein für A1, L und T machen. Also für größere Motorräder und so Maschinen für Feld und Wald.
Über 17
Ab 17 gilt Folgendes: Auch wenn du noch nicht volljährig bist, gibt es eine Möglichkeit, erlaubt mit dem Auto zu fahren – nämlich mit dem Begleiteten Fahren ab 17. Dafür gibt es natürlich, wie für irgendwie alles in Deutschland, eine Abkürzung. Nämlich „BF 17“. Da sitzt dann immer einer neben dir, der mindestens 30 ist, seit mindestens fünf Jahren den Autoführerschein und nicht mehr als einen Punkt in Flensburg hat. Nachteil ist aber, dass du dann immer deine schreckhaften Eltern neben dir sitzen hast …
Über 18
Willst du auf diese Begleitung verzichten, gibt’s den Autoführerschein grundsätzlich erst ab 18. Das gilt auch für größere Motorräder und kleine Lkw.
Über 21
Für größere Lkw und kleinere Busse musst du in der Regel 21 Jahre alt sein.
Über 24
Große Busse und große Motorräder sind grundsätzlich sogar erst ab 24 erlaubt. Danach gibt’s dann endlich keine Beschränkungen mehr. Geilo!
Für Personen, die beispielsweise eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer machen, gibt es sogar ein paar Ausnahmen. Die sind für einzelne Führerscheinklassen häufig schon früher zugelassen.
Du hast dich eigentlich als Fahrer bereit erklärt und jetzt plötzlich fünf leere Biergläser vor dir stehen. Ups, wie ist das denn passiert? Darfst du dich und deine Leute jetzt noch nach Hause fahren? Oder doch besser auf den E-Scooter oder das Fahrrad umsteigen?
Die Sache mit Alkohol und Drogen im Straßenverkehr ist in Deutschland im Straßenverkehrsgesetz (StVG; Ordnungswidrigkeiten) und in unserem Strafgesetzbuch (StGB; Straftaten) geregelt. Das Straßenverkehrsgesetz gilt aber nur für „Kraftfahrzeuge“ und daher nicht für Fahrräder. Für Autos und E-Scooter hingegen schon.
Beim Alkoholkonsum gelten unterschiedliche Promillegrenzen. Der Promillewert zeigt an, wie hoch der Alkoholgehalt im Blut ist, also wie betrunken eine Person ist. Messen kann man das zum Beispiel durch eine Blutentnahme.
Jemand mit 2,1 Promille, der beispielsweise viel Oldesloer Korn getrunken hat, ist deutlich betrunkener als jemand mit 0,2 Promille. Schon bei 0,5 Promille werden deine Reaktionen langsamer und deine Risikobereitschaft steigt.
Leider ist es schwer zu sagen, wie viel genau jemand trinken kann. Denn nach wie viel Bier, Sekt oder Wodka du wie viel Promille hast, hängt von sehr vielen individuellen Faktoren ab. Also sei hier eher vorsichtig und vertrau auch nicht blind auf Sätze wie: „Nach drei Wein kannst du noch fahren.“
Die Höhe des Promillewerts entscheidet jedenfalls darüber, ob das Fahren unter Alkoholeinfluss eine Ordnungswidrigkeit (OWi) oder sogar eine Straftat ist. Straftaten sind krasser als Ordnungswidrigkeiten.
Betrunken Auto fahren
Bist du unter 21 oder noch in der Probezeit, dann gilt für dich: Erstens darfst du während der Fahrt keinen Alkohol trinken. Zweitens darfst du auch während der Fahrt nicht unter der Wirkung von alkoholischen Getränken stehen (§ 24c StVG). Dass du „unter der Wirkung von alkoholischen Getränken“ stehst, nehmen die Gerichte aber nicht bei jedem Wert über 0,0 Promille an, sondern erst ab etwa 0,2 Promille. Denn auch in Hustensaft oder Süßigkeiten können sich ja ganz geringe Mengen Alkohol befinden. Und damit soll man noch Auto fahren dürfen. Das sollte dich aber nicht dazu verleiten, dir ein Glas zu gönnen.
Die Probezeit dauert übrigens zwei Jahre und beginnt, wenn du deinen Führerschein bekommst. Für dich gilt in der Zeit also: Trinkst du am Steuer oder betrinkst dich vorher, dann ist das mindestens schon mal eine Ordnungswidrigkeit und kann vor allem mit einer Geldbuße geahndet werden.
Bist du 21 und älter und auch nicht mehr in der Probezeit, werden die Grenzwerte etwas erhöht: Dann begehst du ab einer Grenze von 0,5 Promille als Fahrer von Kraftfahrzeugen eine Ordnungswidrigkeit (§ 24a Abs. 1 StVG). Und es kommt auch nicht darauf an, ob du dich schon angetrunken fühlst. Denn es gibt nur eine einzige Voraussetzung für die Ordnungswidrigkeit: das Erreichen der 0,5 Promille! Diese Grenze gilt auch ganz ohne auffälliges Fahrverhalten. Denn ab diesem Wert geht das Gesetz pauschal davon aus, dass du eine Gefahr für andere darstellst. Geahndet werden kann das vor allem mit einer Geldbuße und auch mit Fahrverbot. Besoffen Auto fahren kann auch eine Straftat sein (§ 316 StGB). Und dafür kannst du im schlimmsten Fall sogar ein Jahr ins Gefängnis kommen. Uff.
Dies kann schon ab 0,3 Promille der Fall sein. Damit du dich strafbar machst, ist bei dieser geringen Alkoholisierung aber noch eine zweite Voraussetzung erforderlich. Die ist gegeben, wenn du sogenannte Ausfallerscheinungen zeigst. Dazu gehören zum Beispiel Schlangenlinien oder eine besonders leichtsinnige Art zu fahren. Anders als bei der Ordnungswidrigkeit geht es hier also nicht nur um die Promillegrenze, sondern zusätzlich auch um dein Fahrverhalten. Ab dem Erreichen dieser 0,3 Promille sprechen die Juristen übrigens von relativer Fahruntüchtigkeit.
Neben dieser relativen Fahruntüchtigkeit gibt es noch die absolute Fahruntüchtigkeit. Absolut fahruntüchtig giltst du beim Autofahren mit mindestens 1,1 Promille. Bei diesem hohen Wert sind Ausfallerscheinungen nicht mehr erforderlich. Es ist also für einen Straftatbestand, wie auch bei der Ordnungswidrigkeit, nur noch eine einzige Voraussetzung erforderlich: Nämlich, dass du nachweislich mit 1,1 oder mehr Promille Auto gefahren bist.
Autofahren unter Einfluss sonstiger Drogen
Was gilt jetzt bei anderen Drogen außer Alkohol? Wenn du unter Wirkung von harten Drogen (Heroin, Kokain, Amphetamin und Co.) fährst, ist das grundsätzlich erstmal wieder eine Ordnungswidrigkeit (§ 24a Abs. 2 StVG).
Bei Cannabis aber wird seit der Legalisierung nicht mehr bereits dann eine Ordnungswidrigkeit angenommen, wenn du nur irgendwie „unter der Wirkung“ der Substanz stehst: Sondern erforderlich ist, dass du einen Wert von mindestens 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blutserum erreichst. THC steht für Tetrahydrocannabinol und bezeichnet eine psychoaktive Substanz der Hanfpflanze, die für die Rauschwirkung verantwortlich ist. Solange du noch in der Probezeit oder unter 21 Jahren bist, darfst du gar nicht unter Cannabis-Einfluss Auto fahren.
Verstößt du gegen Vorgenanntes, können wieder zum Beispiel Geldbuße und Fahrverbot auf dich zukommen.
Generell unter Drogeneinfluss Auto fahren kann auch eine Straftat sein, wenn du nicht mehr in der Lage bist, das Fahrzeug sicher zu führen.
All diese ganzen gerade genannten Regelungen zu Alkohol und Drogen gelten nicht nur für Autos, sondern wohl zum Beispiel auch für E-Scooter.
Fahrradfahren unter Einfluss von Alkohol und sonstigen Drogen
Ein wenig anders sieht es beim Fahrradfahren aus. Zwar kannst du dabei keine Ordnungswidrigkeit begehen, da das Straßenverkehrsgesetz eben nur für „Kraftfahrzeuge“ gilt. Ein Fahrrad ist aber kein Kraftfahrzeug. Strafbar machen kannste dich aber schon, denn die entsprechenden Regelungen des Strafgesetzbuches gelten für alle „Fahrzeuge“ und damit auch für Fahrräder (§ 316 StGB).
Das heißt also: Ab 0,3 Promille begehst du auf dem Fahrrad eine Straftat, wenn du dich alkoholbedingt fahrauffällig zeigst. Also wie beim Auto, Stichwort: relative Fahruntüchtigkeit. Die Grenze für die absolute Fahruntüchtigkeit, unabhängig von deinem Fahrverhalten, liegt auf dem Fahrrad bei 1,6 Promille und damit höher als beim Auto (1,1 Promille). Das hat damit zu tun, dass von einem Fahrrad deutlich weniger Gefahren ausgehen als von einem Auto. Diese höhere Grenze gilt auch für die klassischen E-Bikes (Pedelecs). Für schnellere E-Bikes gelten wiederum die Auto-Grenzen.
Für den Drogenkonsum gilt bei Fahrrädern das Gleiche wie bei Autos, letztlich kommt es da auf den Einzelfall an.
Blitzer wegen Zuschnellfahrens, Parken im Halteverbot, Verkehrsunfall – wer zahlt eigentlich, wenn mit deinem Auto etwas passiert oder gegen Gesetze verstoßen wird?
Ein Beispiel:
Stell dir vor, du hast deinen neuen Wagen deinem besten Kumpel ausgeliehen. Und der fährt damit jetzt mit 50 km/h in einer 30er-Zone rum und wird geblitzt. Im Anschluss fährt er an einer roten Ampel auch noch dem Vordermann auf, weil er an seinem Handy rumgespielt und TikToks geschaut hat. Jetzt kommt er frech grinsend auf dich zu und sagt: „Sorry, aber du zahlst, denn ist ja dein Auto!“
Und wir sagen dir: Zeig deinem Kumpel die folgenden Seiten! Denn ganz so fix ist er nicht aus dem Schneider.
Grundsätzlich sind ja zwei Leute denkbar, die überhaupt für das Knöllchen und die Schäden an dem Auto des Vordermannes in Haftung genommen werden können. Denn mit dem Auto und der konkreten Situation haben ja nur zwei Leute was zu tun: Dein Kumpel, denn er ist ja schließlich gefahren. Und du, denn es ist ja dein Auto – damit bist du der sogenannte Halter des Fahrzeugs, weil du über die Benutzung des Autos entscheiden darfst und auch die ganzen Kosten zahlst, die so anfallen.
Für die Frage, wer zahlen muss, ergibt sich also Folgendes:
Weil er in der konkreten Situation was falsch gemacht hat – falsch geparkt, zu schnell gefahren, dem Vordermann ins Auto gefahren –, zahlt meist der Fahrer. Das nennt sich dann auch, surprise, „Fahrerhaftung“. Juristen sind eben kreativ … In manchen Fällen haftet aber (daneben) auch der Halter. Das heißt dann „Halterhaftung“.
Wer zahlt das Knöllchen?
Fürs Knöllchen gilt hier Folgendes: Das bloße Zuschnellfahren ist eine Ordnungswidrigkeit und bei Ordnungswidrigkeiten gibt es in Deutschland in den meisten Fällen eine Fahrerhaftung. Fährt also jemand mit deinem Auto zu schnell und bekommt ein Knöllchen, dann zahlt der Fahrer des Autos und nicht du als Halter. Blechen muss daher dein Kumpel.
Das Gleiche gilt grundsätzlich auch bei Parkverstößen