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Laut dem Sorgenbarometer der Credit Suisse war die Altersvorsorge im Jahr 2018 das grösste Anliegen der Schweizerinnen und Schweizer. Die AHV und die Pensionskassen sind von verschiedenen Seiten unter Druck gekommen. Die private Vorsorge wird somit immer wichtiger. NZZ-Finanzredaktor und Pensionskassen-Stiftungsrat Michael Ferber und die Vermögensberater Damian Gliott und Florian Schubiger behandeln alle wichtigen Aspekte der Altersvorsorge in der Schweiz. Sie geben in verständlicher Form konkrete Tipps für Steueroptimierung, AHV, Pensionskasse, Säule 3a, private Vorsorge, Früh- und Spätpensionierung sowie Erben und Vererben. Das Buch dient privaten Sparern, Anlegern und für das Alter Vorsorgenden als umfassender und gut verständlicher Leitfaden und Ratgeber. Ausserdem soll es sie im Gespräch mit Bankern und Vorsorgeberatern unterstützen. Und Letzteren dient es bei der täglichen Arbeit als aktuelles und übersichtliches Nachschlagewerk.
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Seitenzahl: 432
Veröffentlichungsjahr: 2020
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Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.
©2020 NZZ Libro, Schwabe Verlagsgruppe AG, Basel
Der Text des E-Books folgt der gedruckten 1. Auflage 2020 (ISBN 978-3-03810-471-1)
Lektorat: Regula Walser, Zürich
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Datenkonvertierung: CPI books GmbH, Leck
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ISBN E-Book 978-3-03810-486-5
www.nzz-libro.ch
NZZ Libro ist ein Imprint der Schwabe Verlagsgruppe AG.
Die AHV und berufliche Vorsorge werden ihre Leistungen abbauen. Wer nach der Pensionierung so weiterleben möchte wie vorher, tut gut daran, sich finanziell darauf vorzubereiten.
Viele Bürgerinnen und Bürger verpassen es, die unzähligen Steueroptimierungsmöglichkeiten optimal anzuwenden, und verbauen sich dadurch die Chance auf eine geschenkte Rendite vom Staat.
Geldanlage, Vorsorge und Absicherung haben viel mit Ihrer persönlichen Situation und Ihren Lebensumständen zu tun. Ihre Finanzen sind optimal organisiert, wenn sie das eigene Leben widerspiegeln.
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Wer bei seinen Geldanlagen bewusst die richtigen Risiken in Kauf nimmt, wird langfristig dafür in Form einer höheren Rendite entschädigt.
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Wenige wichtige Veränderungen bringen mehr als unzählige kleine Anpassungen oder stetiges Hin und Her. Verlieren Sie keine Zeit bei Detailfragen, sondern konzentrieren Sie sich auf das Wesentliche.
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Wer sich darauf beschränkt, nur Risiken zu versichern, die seine finanzielle Situation im Extremfall nachhaltig beeinflussen, spart in seinem Leben viel Geld.
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Transparenz ist des Anlegers bester Freund. Je transparenter Dienstleistungen oder Finanzprodukte sind, desto günstiger sind die Gebühren und besser abschätzbar die Risiken.
Wer sich nicht vom Staat bevormunden lassen will, trifft Vorkehrungen. Dank Vorsorgeauftrag, Testament und vielen anderen Möglichkeiten können Sie selber entscheiden, was für Sie und Ihre Nächsten das Richtige ist.
Die Altersvorsorge ist in den vergangenen Jahren zu einer der grössten Sorgen der Schweizerinnen und Schweizer geworden.1 Dies hat etwa das Sorgenbarometer 2019 gezeigt, das vom Forschungsinstitut GfS Bern im Auftrag der Grossbank Credit Suisse erhoben wird. In der Studie zählten 47 Prozent der Befragten das Thema Altersvorsorge zu den fünf grössten Problemen in der Schweiz, bei Gesundheit und Krankenkassen waren es 41 Prozent. Auf den Plätzen dahinter folgen die Themen Ausländer und Umweltschutz. Auch auf die Frage nach dem dringendsten Problem nannten 16 Prozent der Befragten das Thema AHV/Altersvorsorge.
Die Sorgen des Schweizervolks sind nicht unbegründet. Die Schweiz hat mit den drei Säulen aus AHV, der beruflichen sowie der privaten Vorsorge zwar weiterhin eines der besten Altersvorsorgesysteme der Welt. Allerdings macht sich seit einigen Jahren ein zunehmender Reformstau bemerkbar.2 Dies zeigt sich auch bei internationalen Untersuchungen wie dem Melbourne Mercer Global Pension Index (MMGPI), den das Australian Centre for Financial Studies jährlich in Kooperation mit dem Beratungsunternehmen Mercer und der Regierung des australischen Gliedstaats Victoria erstellt. Die Schweiz hat hier jahrelang einen der vordersten Plätze belegt, in den vergangenen Jahren ist sie aber abgerutscht und belegte im Jahr 2019 noch den zwölften Platz. Den ersten Rang in dem Ranking belegten 2019 die Niederlande vor Dänemark und Australien.
Die Bewertung der Altersvorsorgesysteme setzt sich aus den Subindizes Angemessenheit, Nachhaltigkeit und Integrität zusammen. Im Bereich Angemessenheit werden die derzeitigen Versorgungsleistungen und Gestaltungsmerkmale wie das Versorgungsniveau, steuerliche Anreize oder die Sparquote untersucht. Der Subindex Nachhaltigkeit prüft, ob das derzeitige System in Zukunft aufrechterhalten werden kann. Der Bereich Integrität prüft, wie «vertrauenswürdig» und beständig das Vorsorgesystem ist.
Sehr gut schnitt die Schweiz im Bereich Integrität ab (83 Punkte), im Subindex Nachhaltigkeit erreichte sie 65,4 Zähler. Ein weniger gutes Ergebnis erzielte das hiesige Drei-Säulen-System bei der Angemessenheit, hier standen 57,6 Punkte zu Buche. In der Note für die Schweizer spiegelt sich der Reformstau im Altersvorsorgesystem wider. So liegt die Schweiz bei der Frage, welches Rentenniveau ein Arbeitnehmer bei der Pensionierung erwarten kann, recht deutlich zurück.
Die erste Säule des Schweizer Altersvorsorgesystems, die AHV, leidet unter der demografischen Entwicklung wegen einer geringen Geburtenrate, der zunehmenden Lebenserwartung der Bevölkerung und ausbleibenden Reformen. Politiker haben die Probleme in den vergangenen Jahren zulasten jüngerer Generationen in die Zukunft verschoben. Die berufliche Vorsorge kämpft derweil zusehends mit den extrem niedrigen bis negativen Zinsen. Die Pensionskassen tun sich immer schwerer, die Renditen zu erzielen, die nötig wären, um ihre Rentenverpflichtungen zu erfüllen. Dies liegt u.a. an dem im Gesetz für die berufliche Vorsorge BVG festgeschriebenen überhöhten Mindestumwandlungssatz von 6,8 Prozent.
Die Politik darf bei der Lage des Rentensystems nicht länger die Augen vor der Realität verschliessen.3 Um die Einnahmen und Ausgaben der Systeme ins Gleichgewicht zu bringen, taugen nur drei altbekannte Mittel: Leistungskürzungen, höhere Rentenbeiträge oder eine längere Lebensarbeitszeit bzw. ein höheres Rentenalter. Als erster Schritt kommt die Politik nicht umhin, den Bürgern endlich reinen Wein über die Unterfinanzierung der Rentensysteme einzuschenken.
Den Bürgern selbst bleibt vorerst wohl wenig anderes übrig, als sich nicht zu stark auf Staat und Arbeitgeber zu verlassen und auf Eigenverantwortung zu setzen. Wollen sie den gewünschten Lebensstandard im Alter erreichen, müssen viele wohl mehr Geld auf die hohe Kante legen. Bei der Altersvorsorge lauern allerdings allerhand Tücken. Deshalb ist es umso wichtiger, sich mit den Details der Altersvorsorge auszukennen. Dazu soll dieses Buch einen Beitrag leisten.
1Diese Textpassage beruht auf dem Artikel «Die Altersvorsorge ist weiterhin die grösste Sorge der Schweizer» (NZZ.ch, 6. Dezember 2018) und dem Credit-Suisse-Sorgenbarometer 2019.
2Diese Textpassage beruht auf den Artikeln «Das Schweizer Drei-Säulen-System fällt international weiter zurück» (NZZ.ch, 22. Oktober 2018) sowie «Dreisäulensystem in der Spitzengruppe» (NZZ, 20. Oktober 2015) und «Die Schweiz nur noch auf Platz sechs» (NZZ, 25. Oktober 2016).
3Diese Textpassage beruht auf dem Artikel «Die Renten sind nicht sicher» (NZZ, 13. August 2016).
Um die derzeitige schwierige Lage der meisten Vorsorgesysteme in Industrieländern zu verstehen, gilt es, etwas weiter auszuholen. Die Lage in der Schweiz ist dabei immer noch deutlich besser als in vielen anderen Ländern, aber auch hierzulande wird die Altersvorsorge im Wesentlichen von drei Entwicklungen bedroht. Dies sind erstens die anhaltende internationale Schuldenkrise, zweitens die demografische Entwicklung mit der bevorstehenden Pensionierung der geburtenstarken Nachkriegsjahrgänge (Babyboomer) und drittens hausgemachte Probleme wie der mangelnde Reformelan.
Um die Probleme einordnen zu können, muss man das System der Schweizer Vorsorge verstehen. Es besteht aus drei Säulen, die unterschiedliche Aufgaben erfüllen und verschiedenartig finanziert werden.
Die erste Säule besteht aus der AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) und der IV (Invalidenversicherung). Sie deckt die Existenzsicherung.4 In der ersten Säule ist eine finanzielle Umverteilung innerhalb der Bevölkerung bewusst vorgesehen. Sie ist geprägt durch eine grosse Solidarität zwischen Jung und Alt sowie Reich und Arm. Finanziert wird sie hauptsächlich durch das sogenannte Umlageverfahren – Gelder fliessen direkt von den Beitragszahlern an die Bezüger, beispielsweise die AHV-Rentner – und zu knapp einem Fünftel durch Steuergelder.
Die zweite Säule hat zum Ziel, den gewohnten Lebensstandard in einer angemessenen Art und Weise weiterzuführen. Finanziert wird die zweite Säule im Kapitaldeckungsverfahren. Die in der zweiten Säule versicherten Arbeitnehmer sparen also jeder für sich selber ihr persönliches Altersguthaben an. Im Gegensatz zur ersten Säule ist bei der zweiten keine finanzielle Umverteilung zwischen den Generationen oder zwischen Reich und Arm vorgesehen – auch wenn das in der Praxis anders aussieht.5
Die dritte Säule umfasst die private Vorsorge. Mit ihr sollen zusätzliche individuelle Bedürfnisse gedeckt werden. Sie wird unterteilt in die Säule 3a und die Säule 3b. Die Säule 3a ist staatlich gefördert und reglementiert, während die Säule 3b den gesamten restlichen privaten Sparprozess abdeckt.
Um die Probleme der Altersvorsorgesysteme zu verstehen, ist ein Blick auf die Rahmenbedingungen an den Finanzmärkten nützlich. Dabei wird deutlich, dass die internationale Schuldenkrise auch mehr als zehn Jahre nach ihrem Ausbruch nicht gelöst ist.6 Nicht wenige Investoren und Ökonomen fürchten, dass nach der US-Immobilienkrise 2007, dem Beinahe-Zusammenbruch des Finanzsystems 2008 und nach der 2010 ausgebrochenen Euro-Krise eine weitere Eskalation anstehen könnte. All diese Krisen sind miteinander verwoben, ihren Kern bilden die über Jahrzehnte hinweg gewachsenen, immer weniger tragbaren Schulden privater und staatlicher Akteure. Wie die Geschichte zeigt, haben Schulden- und Finanzkrisen das Potenzial, enorme Volumen an Vermögen und Wohlstand zu vernichten.
Die unterschwellige Zuspitzung der Schuldenkrise in den vergangenen Jahren zeigt sich bereits an der Entwicklung der Staatsschulden. Diese sind in den vergangenen Jahrzehnten in den Industrie-, aber auch den Schwellenländern massiv gestiegen. Dieser Schuldenturm hemmt – zusammen mit der Alterung der Bevölkerung in vielen Ländern – das Wirtschaftswachstum immer stärker. Derweil bröckelt der Glaube der Investoren an die Allmacht der Zentralbanken. Diese haben in den vergangenen Jahrzehnten zwar Krise um Krise mit billigem Geld bekämpft. Nun zeigt sich aber immer deutlicher, dass sich mit dieser ultraexpansiven Geldpolitik zwar Zeit gewinnen lässt, dass sie aber kein Wachstum schafft und das Überschuldungsproblem nicht löst. Die Massnahmen der Zentralbanken scheinen immer weniger zu wirken, und eingesetzte Instrumente wie Negativzinsen bergen erhebliche Risiken.
So beeinträchtigen die Negativzinsen beispielsweise das Zinsgeschäft der Geschäftsbanken. Dies könnte den vor allem bei Europas Finanzhäusern dringend nötigen Aufbau von Kapital beeinträchtigen, denn viele Banken operieren weiterhin mit zu wenig Eigenmitteln. Auch das «Too big to fail»-Problem, das darin besteht, dass Banken zu gross sind, um fallengelassen zu werden, besteht weiterhin. Im Ernstfall müsste bei einigen Instituten in Europa wohl erneut der Steuerzahler einspringen, um sie vor dem Kollaps zu retten. In Zukunft könnten hier die Bankkunden noch stärker zur Kasse gebeten werden. Wie das aussehen könnte, hat sich bereits gezeigt, als sich 2013 die Krise in Zypern zuspitzte. Um kollabierende Banken zu retten, wurden damals private Sparguthaben auf Bankkonten oberhalb der Grenze der Einlagensicherung von 100000 Euro eingezogen.
An den Finanzmärkten äussert sich die Schuldenkrise derweil in einem regelrechten Anlagenotstand der Investoren – darunter die Vorsorgeeinrichtungen. Während Obligationen kaum mehr bzw. sogar negative Renditen bringen, hat die ultraexpansive Geldpolitik der Zentralbanken die Immobilienpreise und die Aktienkurse in die Höhe getrieben. Diese Entwicklung birgt die Gefahr von Fehlallokationen und der Bildung von Blasen, deren Platzen dann zur nächsten Eskalationsstufe der Schuldenkrise führen könnte. Dies sind auch für die Pensionskassen und die private Vorsorge der Bürger keine guten Aussichten.
Eine weitere Ausprägung der ungelösten Schuldenkrise ist die immer stärkere finanzielle Repression. Mit dieser bringen staatliche Akteure Bürger um Teile ihres Vermögens und schränken deren Handlungsmöglichkeiten ein. Neben den künstlich tief gehaltenen Zinsen, die auf Sparer wie eine zusätzliche Steuer wirken, sind hier etwa die Einschränkungen beim Bargeldverkehr in Ländern wie Frankreich oder Italien zu nennen. Drastische Massnahmen der finanziellen Repression waren in Griechenland zu beobachten, als sich 2015 die Krise zuspitzte. Bürger konnten nur noch 60 Euro pro Tag von ihren Konten abheben, und zudem wurde ihnen der Zugang zu ihren Bankschliessfächern verweigert.
Die finanzielle Repression könnte im weiteren Verlauf der Schuldenkrise noch zunehmen. Manche Zentralbanken könnten die Zinsen noch tiefer in den negativen Bereich drücken, was den Anlagenotstand verschärfen würde. Mit den künstlich niedrig gehaltenen Zinsen werden nicht nur die Signale freier Märkte manipuliert, sie dürften auch den Vorsorgeeinrichtungen und Versicherungen in Zukunft immer grössere Schwierigkeiten bereiten. Die Organisation for Economic Cooperation and Development (OECD) geht davon aus, dass die ultraniedrigen und negativen Zinsen die Zahlungsfähigkeit von Pensionsfonds und Versicherungen bedrohen und erhebliche längerfristige Risiken schaffen könnten. International würde diese Entwicklung die Altersvorsorge von Millionen von Menschen schmälern. Dies birgt die Gefahr sozialer Unruhen und zeigt sich im Aufstieg links- und rechtspopulistischer Parteien.
Angesichts der Prognosen für das Wirtschaftswachstum sind die Hoffnungen auf schnelle Besserung eher gering. Von einer «Weltwirtschaftskrise in Zeitlupe», die wir derzeit erleben, spricht derweil der Ökonom Daniel Stelter. Dass solche tiefgehenden Schulden- und Wirtschaftskrisen verheerende Folgen für Demokratie und Marktwirtschaft haben und den Zwist zwischen Nationen befördern können, hat die Weltwirtschaftskrise von 1929 hinlänglich bewiesen.
Es gilt also, endlich die Ursachen der Schuldenkrise anzugehen. Die Zentralbanken haben mit ihrem vielen billigen Geld die Lösung der Krise in die Zukunft verschoben. Zudem hat das Geld sogar den Druck von den Regierungen genommen, so dass dringend notwendige strukturelle Reformen weiterverschleppt wurden. Es ist zu befürchten, dass der Schuldenturm mittlerweile so hoch ist, dass sich die Krise nur noch mit drastischen Mitteln lösen lässt. Die Entwicklung geht wohl immer stärker in Richtung einer Monetarisierung von Schulden. So könnten die Zentralbanken mit neu geschaffenem Geld immer mehr Schulden aufkaufen und versuchen, diese so zu neutralisieren. Die Folgen dieses «grossen Experiments» sind aber völlig ungewiss. So wachsen die Zweifel am System mit ungedecktem Papiergeld, in dem Banken durch Kreditvergabe Geld «aus dem Nichts» schaffen können. Eine neuerliche Verschärfung der Krise könnte im Extremfall Debatten über eine Reform des Geldsystems auslösen.
Gefährlich dürfte es werden, wenn die Schuldenkrise sich immer stärker zur Vertrauenskrise auswächst. Wirtschafts- und Finanzsysteme können nur bis zu einem gewissen Grad «gedehnt» werden. Werden sie überfordert und geht das Vertrauen der Bevölkerung in das System verloren, können Krisen eine unkontrollierbare Dynamik entwickeln.
Wie bewegen sich die Schweiz und ihr Altersvorsorgesystem in diesem Umfeld? Nach der Einführung des Mindestkurses des Frankens zum Euro von 1,20 Franken pro Euro verglichen Marktkommentatoren die Schweiz mit einem schönen Segelboot, das sich an die «Titanic» gekettet habe.7 Am 15. Januar 2015 entschied sich die Schweizerische Nationalbank (SNB) dann aber verständlicherweise dazu, diese Verkettung mit der krisengeschüttelten Euro-Zone wieder zu lösen und den Mindestkurs aufzuheben. Seitdem segelt das Schweizer Boot auf einem eigenen Kurs durch das Eismeer der Schuldenkrise und versucht, die schlimmsten Gefahren zu umschiffen. Die Geldschwemme internationaler Notenbanken erschwert dies, da die Investoren weiter in sichere Häfen wie den Franken fliehen.
Um die Währung unattraktiver zu machen, hat die SNB Negativzinsen auf BankenGiroguthaben, die eine gewisse Grenze überschreiten, eingeführt. Der SNB bleibt nichts anderes übrig, als Investoren abzuschrecken, wenn der Franken nicht noch stärker werden soll. Mit der Einführung von Negativzinsen in Höhe bis zu –0,75 Prozent wagt die Nationalbank aber auch ein Experiment mit ungewissem Ausgang. Negativzinsen haben durchaus Nebenwirkungen, und zwar negative. Sie sorgen für Fehlallokationen und könnten die bereits zu beobachtende Inflation der Vermögenspreise noch anheizen. Ausserdem verstärken Negativzinsen die laufende Umverteilung von Sparern zu Schuldnern. Dies gefährdet die Ersparnisse der Bürger sowie deren Altersvorsorge.
Nach dem «Franken-Schock» vom 15. Januar 2015 und in den Jahren danach sind die Renditen von Frankenobligationen als Folge der Negativzinsen in bisher nicht gekannte Tiefen gesunken. Bis in den Bereich mit längeren Laufzeiten hinein bringen Schweizer Staatsobligationen den Investoren nicht nur keinen Ertrag mehr – die Anleger bezahlen sogar dafür, dass sie der Eidgenossenschaft ihr Geld leihen «dürfen». Diese Entwicklung klingt nicht nur verrückt, sie setzt auch die Pensionskassen unter Druck, bei denen viele Bürger den grössten Teil ihrer Vermögen liegen haben. Für die Pensionskassen dürfte es in der näheren Zukunft sehr schwierig werden, die für die Deckung ihrer Verpflichtungen nötigen Renditen zu erzielen.
Dies führt dazu, dass die Einrichtungen praktisch dazu gezwungen sind, bei der Vermögensanlage höhere Risiken einzugehen. Viele Pensionskassen investieren nun stärker in Aktien und in illiquide Anlagen wie Private Equity, Private Debt oder Infrastruktur, wenn sie die entsprechende Risikofähigkeit denn besitzen. Auch die Investitionen in Immobilien haben weiter zugenommen. Würde aber ein Aktiencrash, eine Vertrauenskrise an den Kapitalmärkten oder ein Einbruch bei den Preisen für Schweizer Liegenschaften folgen, dürften einige Pensionskassen schnell in die Nähe einer nötigen Sanierung geraten. Auszuschliessen sind Preis- und Kursrückgänge derweil keineswegs, hat doch das viele aus dem Nichts geschaffene Geld der Zentralbanken vermutlich für einen künstlichen Boom bei vielen Anlageklassen geführt.
Für private Sparer ist das Umfeld ohnehin sehr schwierig. Die Negativzinsen machen viele Anlageprodukte wie Geldmarktfonds, Obligationenfonds oder Kassenobligationen so unattraktiv, dass einige Banken Letztere gar nicht mehr anbieten. Andere Finanzhäuser haben sich mittlerweile dazu entschlossen, auf den Vorsorgekonten in der Säule 3a die Zinsen zu streichen. Zudem ist davon auszugehen, dass sich die Banken die Negativzinsen von den Kunden zurückholen – wenn nicht direkt, so doch über höhere Gebühren.
Neben der ungelösten Schuldenkrise kommt auch von Seiten der demografischen Entwicklung Druck auf die Pensionssysteme. Wie stark die Lebenserwartung der Bevölkerung in den vergangenen Jahrzehnten zugenommen hat, zeigt sich schon anhand eines 1967 erschienenen Lieds der Beatles.8 Der Song «When I’m 64» auf dem vor 50 Jahren erschienenen legendären Album Sgt. Pepper’s Lonely Hearts Club Band handelt vom Älterwerden und davon, ob eine Liebesbeziehung auch im «Lebensherbst» von 64 Jahren noch halten wird.
Würde das Lied heute erscheinen, müsste es wohl eher «When I’m 84» heissen, und in nicht allzu ferner Zukunft könnte «When I’m 104» der angemessene Titel sein. Mehr als die Hälfte der heute in Industrieländern geborenen Kinder dürften älter als 105 Jahre alt werden, schreiben die Demografieforscher Lynda Gratton und Andrew Scott in ihrem Buch The 100-Year Life. Dies gilt auch für die Schweiz, deren Bevölkerung mit durchschnittlich 83 Jahren eine der höchsten Lebenserwartungen weltweit hat. Laut dem World Demographic & Ageing Forum (WDA Forum) in St.Gallen steigt die Lebenserwartung der Schweizer bereits seit dem 18. Jahrhundert konstant – und der medizinische Fortschritt, der gesündere Lebenswandel der Menschen sowie bessere Lebensbedingungen sprechen dafür, dass sich der Trend fortsetzt.
Der demografische Wandel, auch als «graue Revolution» bezeichnet, wird für die Schweiz grosse Auswirkungen haben. Bis jetzt kommt das Thema vor allem dann zur Sprache, wenn es um die Finanzierung von Renten geht. Die Alterung der Bevölkerung hat aber auch weitreichende Folgen für den Arbeitsmarkt und die persönliche Lebensplanung. Die Schweizer Politik, die Unternehmen und die Arbeitnehmer sind nicht in allen Bereichen gut darauf vorbereitet.
Bekanntermassen wird die Pensionierung der geburtenstarken Nachkriegsjahrgänge, der sogenannten Babyboomer, auch in der Schweiz das Verhältnis zwischen Rentnern und Aktiven massiv verändern. Wie ein Referenzszenario des Bundesamts für Statistik für die Bevölkerungsentwicklung im Zeitraum 2015 bis 2045 zeigt, dürfte die Zahl der 20- bis 64-jährigen Personen in der Schweiz in dieser Periode von 5,1 auf 5,6 Millionen steigen. Viel stärker wachsen dürfte aber die Zahl der über 65-Jährigen, und zwar von 1,5 auf 2,7 Millionen.
Mit angemessenen politischen Reformen wäre dies kein Problem. Allerdings sind solche der Schweizer Politik bisher nicht gelungen, sie wurden aufgrund mangelnder Popularität beim Volk auch gar nicht erst angegangen. Während viele OECD-Länder bereits das Rentenalter auf 67 oder 68 Jahre erhöht haben, hat die Schweiz bisher keinen ähnlichen Schritt vollzogen. Es ist offensichtlich, dass ein im Durchschnitt 20 oder in Zukunft möglicherweise gar 30 Jahre dauernder Ruhestand der Bürger auf Dauer ohne Korrekturen nicht finanziert werden kann. Auch die Zuwanderung wird die Probleme nicht lösen, und mit einer deutlichen Erhöhung der Geburtenrate ist in den kommenden Jahren nicht zu rechnen. Laufende Produktivitätsgewinne führen zu einer gewissen Entlastung, dürften aber nicht ausreichen. Politische Reformen tun also not. Es ist vor allem eine längere Lebensarbeitszeit anzustreben, die heute durch die «Guillotine» des Rentenalters beschränkt wird. Im Idealfall wäre das Rentenalter automatisch an die Lebenserwartung zu koppeln oder ganz aufzuheben. Sollte dies politisch nicht möglich sein, sollten zumindest flexible Regelungen eingeführt werden.
In den kommenden Jahren könnten marktwirtschaftliche Reformen in den sozialen Sicherungssystemen derweil noch schwieriger werden. Der Verwaltungsratspräsident des Rückversicherers Swiss Re, Walter Kielholz, kommt in seinem Buch Demografie und Zukunftsfähigkeit zu dem Schluss, dass in der Schweiz eine Herrschaft der Transferempfänger entstehen könnte. Laut seinen Aussagen bilden in der Privatwirtschaft beschäftigte Bürger mit 53 Prozent noch die Mehrheit der Stimm- und Wahlberechtigten. Sie könnten aber bald überstimmt werden. Dies liegt auch daran, dass das Medianalter der stimmberechtigten Schweizer gemäss dem Buch von heute bereits mehr als 50 Jahren bis 2035 auf rund 62 Jahre steigen dürfte. Der Think-Tank Avenir Suisse hat bereits die Idee ins Spiel gebracht, Kindern ab Geburt ein Stimmrecht zu geben, das von den Eltern ausgeübt wird. So könnten die Interessen junger Bürger besser vertreten werden. Kielholz fordert zudem Wahlrechte für Ausländer auf lokaler Ebene, um so die Stimmen der Erwerbstätigen zu stärken.
Nicht nur die Politik, auch Unternehmen und Arbeitnehmer sind gefordert, um dem demografischen Wandel zu begegnen. So fällt auf, dass Arbeitnehmer trotz der sehr hohen Lebenserwartung in der Schweiz schon relativ früh als «alt» gelten. Zwar ist die Beschäftigungsquote der 55- bis 64-Jährigen in der Schweiz höher als in den meisten anderen OECD-Ländern, doch auch hierzulande stossen Ältere im Bewerbungsprozess vielerorts auf Skepsis und ziehen gegenüber Jüngeren den Kürzeren – wohl auch, weil sie im Allgemeinen teurer sind. Des Weiteren sind hierzulande trotz wachsendem Fachkräftemangel von Unternehmensseite kaum Initiativen zu beobachten, mit denen die Arbeit ab 65 Jahren gefördert wird. Eine Möglichkeit dazu wären flexiblere Arbeitsmodelle oder ein schrittweiser Übergang älterer Mitarbeitende in den Ruhestand. Die Firmen sollten berücksichtigen, dass Ältere einen immer wichtigeren Teil ihrer Kundschaft stellen und dass es Mitarbeitende braucht, die deren Anliegen verstehen. Laut dem WDA Forum versuchen viele Firmen bereits, gefragte Fachkräfte nach der Pensionierung im Unternehmen zu halten. Schwieriger haben es indessen die weniger gut qualifizierten Arbeitnehmer. Teile dieser Bevölkerungsgruppe könnten in Zukunft wegen nicht ausreichender Lebensarbeitszeiten Probleme bekommen, mit ihren Renten und Ersparnissen auszukommen.
Alt zu werden ist kein Vergnügen, das gesteuert werden kann. Die Herausforderungen, die auf die Gesellschaft zukommen, werden oft unterschätzt. So wächst etwa mit der Alterung der Gesellschaft auch die Zahl der Pflegebedürftigen. Trotzdem ist zu erwarten, dass die durchschnittliche gesunde Lebenserwartung der Bevölkerung weiter steigt, was zwingend zu einem längeren Erwerbsleben führen muss. Die Arbeitnehmer sind folglich selbst bei der Bewältigung des demografischen Wandels gefordert. Anders wird ein solch langes Leben für die heute noch Jüngeren gar nicht finanzierbar sein. Wenn sie 100 Jahre und älter werden, 10 Prozent des Einkommens sparen und im Ruhestand rund die Hälfte des letzten Lohnes zur Verfügung haben wollen, müssten sie rein rechnerisch – vorhandene Vermögen ausgeklammert – deutlich länger als bis 70 oder sogar bis 80 arbeiten, schreiben Gratton und Scott. Laut ihnen muss die derzeitige Aufteilung des Lebens in drei Phasen – Ausbildung, Berufstätigkeit und Pension – überdacht werden. In Zukunft dürfte es in den Erwerbsbiografien mehr als drei Phasen und möglicherweise mehrere Karrieren, aber auch Um- und Unterbrüche geben. Für die Arbeitnehmer sind dabei der Erhalt von Qualifikationen, Flexibilität, ständige Weiterbildung und die Gesundheitspflege ein Muss. Nur so bleiben sie in den Jahren, die beim Erscheinen von «When I’m 64» noch als Lebensabend galten, fit für den Arbeitsmarkt.
Die demografische Entwicklung setzt derweil auch das wichtige Sozialwerk AHV, die erste Säule des Schweizer Altersvorsorgesystems, unter Druck. Die AHV basiert auf dem sogenannten Umlageverfahren. Dabei werden die Einnahmen des Sozialwerks direkt verwendet, um die Leistungen auszuzahlen. Das System funktioniert also, wenn die jährlichen Ausgaben durch die jährlichen Einnahmen gedeckt werden. Die Leistungen der AHV – Alters- und Hinterlassenenrenten – werden vor allem mit Beiträgen der Versicherten sowie der Arbeitgeber finanziert. Zudem bezahlt der Bund einen fixen Anteil von 19,55 Prozent der Ausgaben, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) ausführt.
In den vergangenen Jahren ist das Sozialwerk in Schieflage geraten. Im Jahr 2014 rutschte das Umlageergebnis der AHV zum ersten Mal seit 1999 in den roten Bereich. Auch im Jahr 2018 fiel die Rechnung negativ aus. Wie das BSV in seiner jährlichen AHV-Statistik mitteilte, betrugen die jährlichen Einnahmen der AHV 2018 43 Milliarden Franken, während die Ausgaben bei 44,1 Milliarden Franken lagen. Das sogenannte Umlageergebnis war folglich negativ, die Lücke betrug 1,038 Milliarden Franken.
Hinzu kam die Tatsache, dass der AHV-Ausgleichsfonds, der bei der AHV wie eine Art Puffer wirken soll, im schlechten Börsenjahr 2018 ein Minus erzielte. Die schlechte Performance vergrösserte das Loch bei der AHV im Jahr 2018 sogar noch. So schloss das Sozialwerk das Rechnungsjahr 2018 mit einem Minus von 2,2 Milliarden Franken ab. Angesichts der ultraniedrigen Zinsen und der schwierigen Situation an den Finanzmärkten ist nicht davon auszugehen, dass der AHV-Ausgleichsfonds das Umlageergebnis der AHV mit seinen Anlageerträgen in den kommenden Jahren wird «retten» können.
Wie bereits ausgeführt, gilt die demografische Entwicklung als Hauptgrund für die schwierige Situation der AHV. In den kommenden Jahren gehen die geburtenstarken Jahrgänge der Babyboomer in Rente.
Für weiteren Druck sorgt die steigende Lebenserwartung der Schweizerinnen und Schweizer, auf die die Politik nicht ausreichend reagiert hat.9 Im Jahr 2015 kamen in der Schweiz auf 100 Personen im Alter von 20 bis 64 Jahren noch 29 über 65-Jährige. Im Jahr 2030 dürften es bereits knapp 40 sein. Auf einen Rentner kommen also immer weniger aktive Erwerbstätige, weshalb die Erhöhung des Renteneintrittsalters eigentlich zwingend wäre. Politisch gilt dies aber nicht als mehrheitsfähig.
Eine grundlegende Reform der AHV ist bisher ausgeblieben. Im Mai 2019 hat das Schweizer Stimmvolk aber die sogenannte AHV-Steuervorlage angenommen, die dem Sozialwerk eine Finanzspritze verabreicht und es vorübergehend stabilisiert. Ab dem Jahr 2020 erhält die AHV zusätzlich rund 2 Milliarden Franken pro Jahr, bezahlt u.a. mit höheren Lohnbeiträgen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. So soll die AHV bis zum Jahr 2024 keine Defizite mehr schreiben.
Schon ab dem Jahr 2025 dürfte die AHV allerdings wieder in den roten Bereich rutschen. In den Jahren danach dürften die Defizite stark steigen, 2030 dürften es bereits rund 4,5 Milliarden Franken sein. Eine wirkliche AHV-Reform ist also weiterhin nötig, soll das Sozialwerk wieder auf sichere Beine gestellt werden. Je länger diese hinausgezögert wird, umso grösser wird am Ende die Rechnung ausfallen.
Der Reformstau des Schweizer Altersvorsorgesystems ist auch in der beruflichen Vorsorge gut zu beobachten.10 Zu den Problemen der zweiten Säule zählen die ultraniedrigen bis negativen Zinsen, mangelhafte Antworten der Politik auf die demografische Entwicklung sowie systemfremde Elemente, die Einzug in die kapitalgedeckte berufliche Vorsorge gehalten haben. Sie stellen deren Grundidee, dass jeder für sich selber spart, mehr und mehr auf die Probe.
Ein immer grösseres Problem wird die systemfremde Umverteilung in der zweiten Säule, die auf Konstruktionsfehler sowie Reformstau zurückzuführen ist. Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) beziffert die Umverteilung von aktiven Versicherten zu Rentnern auf 7 Milliarden Franken jährlich. Ohne Übertreibung könne hier von einer «Ausbeutung der jüngeren Generationen» gesprochen werden, heisst es in einer vom Pensionskassenverband Asip beauftragten Auslegeordnung der Beratungsgesellschaft c-alm. Verantwortlich dafür ist vor allem der zu hohe BVG-Umwandlungssatz von 6,8 Prozent. Der Umwandlungssatz ist der Prozentsatz des in der Pensionskasse angesparten Vermögens, der einem Rentner pro Jahr ausbezahlt wird. Ist er zu hoch, bedeutet dies, dass Rentenverpflichtungen nicht ausfinanziert sind. Dies führt zu der oben erwähnten massiven Umverteilung. Sie wurde in den vergangenen Jahren noch dadurch verstärkt, dass viele Kassen zusätzlich das Vorsorgekapital der Rentner höher verzinsten als jenes der Aktiven.
Besonders hart trifft die Entwicklung diejenigen Vorsorgeeinrichtungen, die nur das gesetzliche Minimum oder wenig mehr versichern. Dies hat beispielsweise eine im Auftrag des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) erstellte, nicht repräsentative, 2015 publizierte Studie gezeigt. Für diese wurden 27 ausgewählte Pensionskassen begutachtet. Die Kassen erlitten mit jeder neu entstehenden Rente einen «Pensionierungsverlust» und waren besonders mit nicht ausfinanzierten Rentenverpflichtungen konfrontiert, wie das BSV mitteilte. Solche Kassen haben kaum Handlungsspielraum für eine Anpassung ihrer Umwandlungssätze und müssen für die Finanzierung der laufenden Renten die Aktiven belasten. Da bei ihnen eine interne Umverteilung möglich ist, sind sogenannte «umhüllende» Pensionskassen weniger stark von dem Problem betroffen. Sie versichern auch überobligatorische Leistungen und können in diesem Bereich den Umwandlungssatz selbst festlegen. Dies ermöglicht es, «Pensionierungsverluste» aus dem obligatorischen Bereich wettzumachen. Die teilnehmenden Vorsorgeeinrichtungen wurden für die Studie in BVG-nahe, mässig «umhüllende» und stark «umhüllende» Pensionskassen unterteilt. In den BVG-nahen Kassen sind vor allem Arbeitnehmer aus der Baubranche, dem Gastgewerbe und der Maschinenindustrie versichert. Die zweite Gruppe der mässig «umhüllenden» Kassen repräsentiert die Mehrheit der Vorsorgeeinrichtungen in der Schweiz, darunter viele Sammeleinrichtungen von KMU im Industriebereich sowie diejenigen der öffentlichen und kommunalen Dienste. In die dritte Gruppe (stark umhüllend) fallen Kassen von SMI- und SLI-Unternehmen, von Finanzkonzernen, Sammeleinrichtungen der Ärzte und Spitäler sowie grosse öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen.
Das Überobligatorium macht einen grossen Teil der beruflichen Vorsorge aus, das Beratungsunternehmen c-alm schätzt diesen auf 80 Prozent des gesamten Altersguthabens. Diese Umverteilung ist aber vom Gesetz über die berufliche Vorsorge BVG nicht vorgesehen. Dass die berufliche Vorsorge zu stark von der Politik vereinnahmt wird, zeigt sich auch beim BVG-Mindestzins, der wie der BVG-Mindestumwandlungssatz politisch festgelegt wird.
In der Zwischenzeit haben wichtige Akteure in der beruflichen Vorsorge – Pensionskassen, Arbeitgeber und Versicherungen – im Rahmen ihrer Möglichkeiten reagiert. Viele Kassen haben im überobligatorischen Bereich, in dem sie Zins und Umwandlungssatz frei festlegen können, den Rotstift angesetzt. Manche haben bereits umhüllende Umwandlungssätze – das sind Sätze, die sich auf das obligatorische und das überobligatorische Altersguthaben beziehen – von unter 5 Prozent festgelegt. Die Beratungsgesellschaft PPCmetrics errechnet in einer Studie auf Basis des Zinsniveaus per Ende 2017 sogar einen ökonomisch neutralen Umwandlungssatz von 3,8 Prozent, während die ausgewiesenen Sätze der betrachteten Kassen im Median bei 5,9 Prozent lagen.
Es drohen also bei vielen weitere Senkungen. Während die AHV den Existenzbedarf deckt, soll die berufliche Vorsorge den Versicherten ermöglichen, ihren gewohnten Lebensstandard weiterzuführen. Angesichts solcher Umwandlungssätze stellt sich aber die Frage, ob sie dies noch erreichen kann. Das Ziel, wonach die berufliche Vorsorge zusammen mit der AHV ein Renteneinkommen von 60 Prozent des letzten Lohns garantieren soll, ist in Gefahr. Verantwortliche in den Pensionskassen versuchen derweil, die Verpflichtungen aus der zweiten Säule unter Kontrolle zu bekommen. Manche Einrichtungen zwingen besserverdienende Versicherte deshalb dazu, sich ihr Vorsorgeguthaben ab einer gewissen Höhe beim Bezug nicht als Rente, sondern als Kapital auszahlen zu lassen.
Für die Kasse hat die Auszahlung des Gelds den Vorteil, dass das Anlagerisiko dann nicht mehr bei der Kasse liegt, sondern beim Versicherten. Dies ist auch bei den sogenannten 1e-Vorsorgeplänen der Fall, die manche Kassen für Versicherte in den oberen Gehaltsetagen eingeführt haben. Für Lohnbestandteile ab 127980 Franken können sich solche Versicherte der Umverteilung entziehen und zwischen Anlagestrategien für diese Gelder wählen. Das dort gesparte Geld wird ihnen im Allgemeinen nicht als Rente, sondern als Kapital ausbezahlt. Für die Kassen ist dies ein weiterer Baustein in ihrer Strategie, die Risiken zu reduzieren. Angesichts der damit verbundenen Individualisierung sind 1e-Vorsorgepläne aber auch ein Fremdkörper in der beruflichen Vorsorge.
Die vielen Probleme und die wachsende Komplexität veranlassen viele Arbeitgeber dazu, die berufliche Vorsorge ganz an Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen auszulagern. Während die Gesamtzahl der Pensionskassen seit Jahren sinkt, haben solche Einrichtungen, die die berufliche Vorsorge von mehreren Arbeitgebern organisieren, massiv an Bedeutung gewonnen. Ende 2016 waren solchen Kassen bereits 2,4 Millionen bzw. 60 Prozent der aktiven Versicherten angeschlossen. Ihr Wirken ist aber nicht immer unproblematisch. So kam in der Vergangenheit bereits der Verdacht auf, dass Sammeleinrichtungen auf nötige Senkungen von Umwandlungssätzen verzichten, um ihr Wachstum nicht zu gefährden.
Dass die berufliche Vorsorge sich in der Schweiz allmählich verändert, zeigt auch der im April 2018 bekanntgegebene Ausstieg der Axa aus der BVG-Vollversicherung. Bei diesem Versicherungsmodell trägt der Versicherer alle Risiken, also auch das Anlagerisiko. Insbesondere für KMU ist dies attraktiv.
Eine Reform der verpolitisierten zweiten Säule ist dringend. Es geht dabei um viel Geld: Im Jahr 2016 zahlten Schweizer Pensionskassen Altersrenten im Volumen von 21,9 Milliarden Franken und verwalteten Vermögensanlagen in Höhe von rund 824 Milliarden Franken. Für viele Schweizerinnen und Schweizer ist die Pensionskasse der grösste Vermögenswert. Umso mehr sollte die Politik sich bei einer Reform auf die Grundideen der kapitalgedeckten beruflichen Vorsorge zurückbesinnen und systemfremde Elemente eindämmen. Sonst wird die zweite Säule immer stärker ausgehöhlt.
Wie entsteht ein Pensionierungsverlust bei einer Vorsorgeeinrichtung ?11 Als Beispiel kann folgende Rechnung des Finanzdienstleisters VZ VermögensZentrum dienen. So wird 2016 die Altersrente eines 65-jährigen, in Pension gehenden Arbeitnehmers mit einem obligatorischen Altersguthaben von 100000 Franken mit dem BVG-Mindestumwandlungssatz von 6,8 Prozent berechnet. Er erhält also eine jährliche Rente von 6800 Franken je 100000 Franken. Der rechnerisch korrekte Umwandlungssatz hätte aber nur bei 5,3 Prozent gelegen, eigentlich hätte die Rente nur 5300 Franken betragen dürfen. Folglich bezahlt die Pensionskasse jährlich auf 100000 Franken Vorsorgevermögen 1500 Franken zu viel Rente aus und muss diese als Kapital zurückstellen. Es wird wiederum mit den korrekten 5,3 Prozent kapitalisiert – die Rechnung lautet also 1500 Franken dividiert durch 5,3 Prozent – was einen Zusatzbedarf von 28302 Franken zu den 100000 Franken Altersguthaben ergibt. Damit die versicherte Person bei der Pensionierung die garantierte Altersrente von 6800 Franken erhält, wird ein Altersguthaben von 128302 Franken benötigt. Die Vorsorgeeinrichtung finanziert das fehlende Altersguthaben von 28303 Franken je 100000 Franken. Jedem Neurentner würden also fast 30 Prozent Zusatzkapital geschenkt.
Auch bei den ausgewiesenen Kennzahlen der Pensionskassen gibt es derweil gewisse Fragezeichen – etwa beim sogenannten Deckungsgrad.12 Vordergründig sehen die Zahlen gut aus: Privatrechtliche Pensionskassen hatten im ersten Quartal 2019 einen Deckungsgrad von im Durchschnitt 113,1 Prozent, wie die zur Zürcher Kantonalbank gehörende Swisscanto Vorsorge mitteilt. Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) kommt für 2018 auf einen durchschnittlichen Deckungsgrad von 106,4 Prozent für die Pensionskassen.
Dies hört sich beruhigend an. Schliesslich zeigt der Deckungsgrad an, wie gut eine Einrichtung finanziert ist. Diese häufig verwendete Kennzahl setzt das Kapital einer Vorsorgeeinrichtung ins Verhältnis zu ihren Verpflichtungen. Sind Letztere zu mehr als 100 Prozent gedeckt, spricht man von einer Überdeckung. Bei einer Unterdeckung sind es weniger als 100 Prozent. Mit den durchschnittlichen Deckungsgradwerten von Swisscanto und der OAK BV stehen die Kassen folglich bestens da, möchte man meinen.
Doch so einfach ist es nicht – denn Deckungsgrad ist nicht gleich Deckungsgrad, und die Aussagekraft mancher von Pensionskassen ausgewiesenen Kennzahlen darf mit Fug und Recht bezweifelt werden. Die oben genannten Zahlen weisen den sogenannten technischen Deckungsgrad aus. Dieser hat seine Tücken – obwohl er auch von Aufsichtsbehörden herangezogen wird, um Sanierungen von Pensionskassen anzustossen. «Man muss die Kennzahl technischer Deckungsgrad mit Vorsicht geniessen», sagt Lukas Riesen, Partner bei der Pensionskassen-Beratungsgesellschaft PPCmetrics. Der technische Deckungsgrad ist abhängig vom sogenannten technischen Zins, mit dem die garantierten Rentenzahlungen diskontiert werden. Jede Kasse bzw. ihr Stiftungsrat kann diesen selber festsetzen. Dabei berücksichtigt der Stiftungsrat die Empfehlung ihres Experten für berufliche Vorsorge.
Laut dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) muss der technische Zinssatz so gewählt werden, dass er durch den Vermögensertrag finanziert werden kann. Aufgrund der niedrigen bis negativen Zinsen am Kapitalmarkt sind die Aussichten zumindest für Erträge aus Obligationenanlagen für die kommenden Jahre wenig gut. Es empfiehlt sich also eine vorsichtige Kalkulation. Befolgt eine Kasse dies, fällt allerdings ihr technischer Deckungsgrad niedriger aus. Geht sie hingegen von unrealistischen Vermögenserträgen aus und setzt den technischen Zins zu hoch an, liegt der technische Deckungsgrad höher. Laut Finanzexperten liegt der technische Deckungsgrad um rund drei Prozentpunkte höher pro Viertel-Prozentpunkt, den der technische Zins höher angesetzt wird – und andersherum.
Viel beachtete Anhaltspunkte für Stiftungsräte, was das Ansetzen des technischen Zinses angeht, publiziert die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten (SKPE). Per Ende September 2018 hat sie den technischen Referenzinssatz wie im Vorjahr bei 2 Prozent festgelegt.
Nicht wenige Kassen rechnen aber weiterhin mit höheren technischen Zinssätzen. Der Spielraum sei enorm, sagt Riesen. Laut PPCmetrics hat die Heterogenität der von den Schweizer Vorsorgeeinrichtungen verwendeten technischen Zinssätze in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Berücksichtigt man Extrembeispiele an beiden Enden, dann lag die Spanne der technischen Zinssätze bei Schweizer Pensionskassen per Ende 2017 zwischen –0,75 Prozent und 4 Prozent, wie die Beratungsgesellschaft mitteilt. Liegen zwei Pensionskassen so weit auseinander, lassen sich ihre technischen Deckungsgrade praktisch nicht vergleichen. Doch selbst wenn man die Extrembeispiele beiseitelässt, gibt es eine gewisse Spannbreite. Laut Riesen dürften zwei Drittel der Schweizer Pensionskassen mit technischen Zinssätzen von zwischen 1,5 Prozent und 2,75 Prozent rechnen (Stand Juni 2019).
Beim Vergleich der schweizerischen beruflichen Vorsorge mit dem niederländischen System zeigt sich mittlerweile, dass die holländischen Vorsorgeeinrichtungen weniger Freiräume bei den anzuwendenden Zinssätzen haben. In den Niederlanden macht die Zentralbank hier strikte Vorgaben, was dazu führt, dass die Kassen besser vergleichbar und dass ihre Deckungsgrade aussagekräftiger sind.
So stellt sich in der Schweiz die Frage nach alternativen Kennzahlen. Eine solche könnte der ökonomische Deckungsgrad sein. Auch dieser gibt an, wie die Pensionsverpflichtungen einer Pensionskasse durch Vermögen gedeckt sind. Allerdings werden dabei die erwarteten zukünftigen Belastungen der Kasse nicht mit einem fixen technischen Zinssatz diskontiert, sondern mit den aktuellen Marktzinsen berechnet, wie PPCmetrics in einer Präsentation ausgeführt hat. Zudem wird die mutmassliche zukünftige Zunahme der Lebenserwartung bei der Rentenbewertung berücksichtigt. Dies geschieht mit sogenannten Generationentafeln. Beim technischen Deckungsgrad hingegen würden die garantierten Rentenzahlungen mit dem technischen Zinssatz diskontiert und es würden oft auf vergangenen Sterblichkeiten basierende Periodentafeln verwendet.
Die Beratungsgesellschaft ist sogar noch einen Schritt weiter gegangen und hat als Kennzahl den sogenannten risikotragenden Deckungsgrad entwickelt. Dieser bezieht in die Kalkulation mit ein, wie in einer Pensionskasse das Verhältnis von aktiven Versicherten zu Rentnern ist. Da die Renten in der beruflichen Vorsorge in der Schweiz garantiert sind, tragen Rentner kein Anlagerisiko. Dieses liegt bei den aktiven Versicherten und den Arbeitgebern. Der risikotragende Deckungsgrad zeigt auf, wie es um deren finanzielle Sicherheit bestellt ist. Riesen verdeutlicht die Unterschiede zwischen den verschiedenen Deckungsgraden anhand eines Umzugs. Im Gegensatz zum technischen Deckungsgrad zeige der ökonomische Deckungsgrad auf, wie viele Kisten gezügelt werden müssen. Der risikotragende Deckungsgrad gehe noch weiter und schaffe auch Klarheit darüber, wie viele Personen beim Umzug mithelfen.
Ueli Mettler, Partner beim St. Galler Beratungsunternehmen c-alm, weist indessen auf Tücken beim ökonomischen und risikotragenden Deckungsgrad hin. Bei diesen Berechnungen gehe man quasi davon aus, dass die Pensionskasse von einem auf den anderen Tag liquidiert werden müsse – es handle sich um eine «Worst-Case-Perspektive». Für eine reine Rentnerkasse – also eine Kasse, die keine aktiven Versicherten und keinen Arbeitgeber, sondern nur noch Rentner hat – sei dies aus seiner Sicht auch der richtige Ansatz. In einem solchen Fall könne die Pensionskasse keine Risiken mehr tragen und müsse somit auch weitgehend ohne Risiken bewertet werden.
Bei Pensionskassen, die sowohl Aktive als auch Rentner haben und seitens Arbeitgeber auf stabile Beschäftigungsverhältnisse zählen können, erneuere sich der Versichertenbestand aber ständig, sagt Mettler. Die vom Gesetzgeber in der beruflichen Vorsorge geschaffenen Rahmeninstitutionen der Versicherungspflicht und der Arbeitgeberbindung ermöglichten der Pensionskasse, Börsenkrisen auszustehen und nötigenfalls zu sanieren. Diese Rahmeninstitutionen schaffen damit Planungssicherheit, einen langen Anlagehorizont und letztlich Risikofähigkeit. Die Risikofähigkeit bilde nicht nur die Basis, die Vermögensanlagen in ertragsreicheren Sachwertkategorien zu investieren, sondern dürfe gleichsam als Grundlage gesehen werden, in der Bewertung der Rentenverpflichtungen einen höheren technischen Zinssatz anwenden zu dürfen.
Sollten die Pensionskassen flächendeckend und undifferenziert dazu verpflichtet werden, ihre Rentenverpflichtungen mit Marktzinssätzen zu diskontieren, so bestehe die Gefahr einer Kaskade: Um ein Bewertungs- sprich Deckungsgradrisiko zu vermeiden, würden die Rentenverpflichtungen vergleichbar mit den privaten Lebensversicherern in ein Anleihenportfolio mit passender Fälligkeitsstruktur investiert. Es stelle sich sogar die Frage, warum dann die Rentenverpflichtungen nicht direkt den Lebensversicherern verkauft werden sollten, sagt Mettler. Für das Leistungsvolumen der zweiten Säule sei diese absehbare Wirkungskette fatal.
Die Altersvorsorge sollte ein immer längeres Leben im Ruhestand finanzieren. Schweizer Pensionskassen berechnen die Grundlagen für Leistungen und Verpflichtungen auf der Basis von Sterbetafeln. Dabei verwenden viele eine Version, die in Expertenkreisen als überholt gilt : sogenannte Periodentafeln.13 Laut der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge ( OAK BV ) beruhen diese auf einer gewissen Periode der Vergangenheit, bei den BVG-Tafeln 2015 auf den Jahren 2010 bis 2014. Für Lukas Riesen, Partner bei der Beratungsgesellschaft PPCmetrics, sind Periodentafeln ein Auslaufmodell. Er sieht zwei Grundprobleme. Renten-Cashflows würden mit Periodentafeln zu tief eingeschätzt. Die erwartete Zunahme der Langlebigkeit dürfe nicht vernachlässigt werden. Zudem würden bei der Anwendung von Periodentafeln Rückstellungen für die Zunahme der Langlebigkeit bis zum Bilanzstichtag gemacht, nicht jedoch für die gesamte Dauer dieser bereits versprochenen Leistungen. Immer mehr Pensionskassen setzen aber indessen auf die sogenannten Generationentafeln, die eine Annahme über die zukünftige Lebenserwartung einberechnet haben. Dabei wird das für eine erwartete Zunahme nötige Vorsorgekapital direkt zurückgestellt. Riesen zitiert aus der Diskussionsrunde eines Anlasses : «Bei Periodentafeln nimmt eine Pensionskasse quasi einen Regenschirm mit, weil es gestern geregnet hat. Bei Generationentafeln nimmt sie einen solchen mit, weil die Wetterprognose schlecht ist.»
Zu optimistische Kalkulationen, Fehlkonstruktionen in der beruflichen Vorsorge sowie der politische Reformstau sorgen dafür, dass sich viele Verantwortliche in Pensionskassen über die «Rentnerbestände» ihrer Vorsorgeeinrichtungen Gedanken machen – zumindest hinter vorgehaltener Hand.14 Die zukünftigen Leistungen für die Rentner seien oftmals nicht richtig finanziert, sagt dazu Peter Zanella von der Unternehmensberatung Willis Towers Watson.
Hinzu kommt die steigende Lebenserwartung der Rentner, wofür oftmals ebenfalls nicht ausreichend Reserven gebildet wurden. Viele Kassen hätten in der Vergangenheit die Lebenserwartung ihrer Versicherten stark unterschätzt, sagt Zanella. Folglich seien nicht genug Rückstellungen vorhanden, um die in Zukunft anfallenden Renten zu bezahlen. Die Situation könnte Pensionskassen mit vielen Rentnern vor grosse Probleme stellen.
Bei vielen Kassen sinkt die Zahl der Aktiven, während der Rentnerbestand anschwillt. Dies bringt manche Unternehmen mehr und mehr in Bedrängnis. Das Problem vergrössert sich noch dadurch, dass für mehrere Jahre sehr niedrige Zinsen erwartet werden. Gerade kleinere und mittelgrosse Unternehmen suchen daher laut Experten nach Lösungen für ihre Rentnerbestände.
Aufgrund der wachsenden Probleme besteht die Gefahr, dass Unternehmen durch Insolvenzen als «Sponsoren» für die Rentner wegfallen. Im Anschluss fungieren Pensionskassen dann als reine «Rentnerkassen» ohne Aktive. Solche Rentnerkassen können bei der Vermögensanlage kaum Risiken eingehen, und das Umfeld mit extrem niedrigen Zinsen erschwert ihre Situation laufend weiter. So dürfte manche Rentnerkasse am Ende ein Fall für den Sicherheitsfonds BVG werden. Dieser musste in der Vergangenheit bereits Rentnerbestände übernehmen, die nicht mehr sanierbar waren. Kritisch wird die Situation oftmals, wenn der Arbeitgeber nicht mehr vorhanden ist.
Angesichts der stark gesunkenen Zinsen werde proaktiv versucht, dass Vorsorgeeinrichtungen Rentnerbestände möglichst nicht abspalteten, heisst es beim Sicherheitsfonds BVG. Man verfolge die Idee, dass Aktive und Rentner wenn möglich immer zusammenblieben. Was Einrichtungen mit Problemen angehe, arbeite der Sicherheitsfonds eng mit den Aufsichtsbehörden zusammen. Dies sei besonders wichtig, wenn sich Rentenkollektive innerhalb einer Sammeleinrichtung befänden.
Die zunehmende Bedeutung des Themas zeigt sich auch in der geschäftlichen Praxis. So werde die nicht ausreichende Finanzierung der Rentner in einer Pensionskasse beispielsweise dann deutlich, wenn ein Arbeitgeber die berufliche Vorsorge an eine Sammelstiftung oder eine Versicherung übertragen wolle, sagt Hansueli Edelmann, Chef von Noventus Partner. Dann würden alle Karten auf den Tisch gelegt. Viele Unternehmen und Gemeinden kämen dann beim Transferprozess oftmals nicht weiter, da Sammelstiftungen und Versicherer die Rentnerbestände nicht übernehmen wollten. Viele Lebensversicherer wollten heutzutage keine Rückversicherung für Rentnerbestände bieten, und wenn doch, dann nur zu «schlechten» Konditionen. Die Lebensversicherer kämpften mit den zu finanzierenden Garantien. Diese Situation hat dazu geführt, dass sich Versicherer aus der sogenannten Vollversicherung zurückgezogen haben.
Wie bereits erwähnt, haben Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen (SGE) in der beruflichen Vorsorge in den vergangenen Jahren massiv an Bedeutung gewonnen.15 Die zunehmend komplexen Strukturen bei den Einrichtungen bereiten indessen der Aufsicht Sorgen. Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) gab 2018 bekannt, Weisungen zu planen, die die Transparenz in dem Sektor erhöhen sollen – etwa bezüglich Risikoverteilung und Entscheidungsstrukturen. Zudem soll es Mindeststandards geben, was die Anforderungen an die Organisation von Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen angeht.
Die Bedeutung von Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen (SGE) in der zweiten Säule ist in den vergangenen Jahren gestiegen. Ende 2016 waren in solchen Vorsorgeeinrichtungen 2,4 Millionen bzw. 60 Prozent der Versicherten in der beruflichen Vorsorge in der Schweiz versichert. Die Zahl der Pensionskassen in der Schweiz sinkt seit Jahren. Unternehmen schliessen eigene Vorsorgeeinrichtungen und lagern die berufliche Vorsorge an die SGE aus. Dieser Konzentrationsprozess dürfte sich in den kommenden Jahren fortsetzen. Auch aufgrund ihrer Grösse nimmt die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge die Einrichtungen zunehmend ins Visier. Eine Kritik lautet, dass einige SGE im Niedrigzinsumfeld nötige Senkungen von Umwandlungssätzen hinausgezögert hätten, um für neue Anschlüsse von KMU attraktiv zu bleiben – schliesslich herrscht unter den Einrichtungen ein harter Wettbewerb.
Laut der OAK BV stehen die Einrichtungen untereinander im Wettbewerb sowohl um Neuanschlüsse von Arbeitgebern als auch um die Weiterführung bestehender Kundenbeziehungen. Im Vergleich mit firmeneigenen Pensionskassen stelle dies zusätzliche Anforderungen an die Einrichtungen, vor allem in Bezug auf die Aspekte Governance, Transparenz und Finanzierungssicherheit.
Sind hier neue Regeln wirklich gerechtfertigt? Das Thema SGE sei ein Dauerbrenner, der die Oberaufsichtskommission ständig beschäftige, sagt Roger Baumann von der Pensionskassen-Beratungsgesellschaft c-alm. Manche SGE hätten verschiedene Vorsorgewerke, wobei jedes davon eigene Pläne habe. Im Extremfall sei ein solches Vorsorgewerk wie eine eigene Gemeinschaftsstiftung innerhalb der Sammeleinrichtung. Den Überblick zu behalten, sei für die Kontrollorgane nicht einfach. Livio Forlin, ebenfalls von c-alm, hat den Wettbewerb unter den Sammeleinrichtungen untersucht und festgestellt, dass dieser teilweise ineffizient sei. So werde ein wesentlicher Teil der Verwaltungskosten grosser Sammeleinrichtungen für den Wettbewerb ausgegeben – also für Makler- und Brokerkosten sowie Marketing. Durch den Anschluss neuer Vorsorgewerke entstünden zusätzliche Verwaltungskosten, die zu wenig transparent seien. Die Kosten müssten indessen alle Versicherten tragen. Weiter führe Wachstum häufig zusätzlich zu einer Verwässerung des Deckungsgrads. So lasse sich sagen, dass die Versicherten für einen Wettbewerb einen Preis zahlten, aus dem sie oft nicht den erwarteten Nutzen zögen.
Laut André Tapernoux, Pensionskassenexperte bei Keller Pensionskassenexperten in Frauenfeld und zuvor mehrere Jahre bei der OAK BV tätig, sind SGE unterschiedlich organisiert und haben oft auch Risiken, die man von aussen nicht sehe. Auch der Sicherheitsfonds BVG habe ein Interesse, dass hier genauer hingeschaut werde.
Als Vorteil der Sammeleinrichtungen lässt sich anführen, dass diese oftmals ein gesundes Verhältnis von Aktiven zu Rentnern aufweisen, also vergleichsweise «jung» sind. Vertreter des Vereins inter-pension, der SGE vertritt, haben darauf hingewiesen, dass die Altersstruktur deutlich besser sei als bei vielen firmeneigenen Pensionskassen – etwa bei Firmen aus dem Industriesektor. Dies gelte es beim Vergleich der Umwandlungssätze zu beachten. Laut Tapernoux könnte sich das Verhältnis von Aktiven zu Rentnern indessen im Laufe der Zeit auch ändern, und im Zuge der Konzentration in der beruflichen Vorsorge könnten manche Einrichtungen dann so hohe Rentnerbestände ausweisen, dass bei einer Unterdeckung die Mittel des Sicherheitsfonds nicht mehr ausreichen würden.
Angesichts der Probleme in der ersten und zweiten Säule des Altersvorsorgesystems erscheint es als probater Ausweg, stärker auf die dritte Säule – die private Vorsorge – zu setzen. Allerdings stellt diese die Sparer auch vor einige Schwierigkeiten.16
Nach der Finanzkrise 2008 ist das Problem der hohen Schulden geblieben bzw. es hat sich noch verschlimmert. Die sehr expansive Geldpolitik lähme die Wachstumskräfte, weil marktwirtschaftliche Prinzipien untergraben würden, meinen die Wissenschaftler Gunther Schnabl und Andreas Hoffmann von der Universität Leipzig. Dafür sorgten zentralbankfinanzierte Staatsausgaben, staatliche Kontrollen im Finanzsektor und geringere Produktivitätsgewinne. Zudem würden durch die ultraniedrigen Zinsen immer mehr Unternehmen am Leben erhalten, die eigentlich aus dem Markt ausscheiden müssten – sogenannte «Zombie-Unternehmen». Solche Firmen erhielten günstige Kredite von den Banken und investierten nicht in eine effizientere Produktion oder in Innovation.
Die ultraexpansive Geldpolitik enteignet letztlich die Bürger durch die Nichtverzinsung von Ersparnissen sowie durch Lohnrepression. Letztlich seien Produktivitätssteigerungen die Basis für steigende reale Löhne. Weil die ultralockere Geldpolitik die Produktivitätssteigerungen lähme, seien Lohnerhöhungen immer seltener möglich. Vor allem jüngere Menschen seien gezwungen, zu deutlich niedrigeren Löhnen in den Arbeitsmarkt einzusteigen. Zudem komme es zu einer Aushöhlung der sozialen Sicherung.
Laut Schnabl und Hoffmann hat die ultraexpansive Geldpolitik zwar einen Teil der Bevölkerung reicher gemacht. Dazu zählen vor allem Anleger, die in Immobilien und Aktien investiert haben. Grosse Teile der Bevölkerung seien durch die Geldschwemme aber ärmer geworden. So habe die Geldschwemme in vielen Ländern zur wachsenden Unzufriedenheit in der Mittelschicht geführt und damit dem Aufstieg von Populisten den Weg bereitet.
Was bedeuten diese Szenarien für Anleger und Vorsorgende? Die in den vergangenen Jahren zu beobachtende Inflation der Vermögenspreise könnte sich noch eine Weile fortsetzen, wie Schnabl und Hoffmann erwarten. Allerdings könnte die Inflation eines Tages auch «wegreguliert» werden – nämlich dann, wenn sie droht, noch grössere Keile in die Gesellschaft zu treiben. Dann könnten Regierungen neue Abgaben auf Finanzmarkttransaktionen und für Immobilienbesitzer oder Preisanstiegskontrollen für Liegenschaften beschliessen.
Mit den künstlich niedrig gehaltenen Zinsen kommt es derweil zu einer schleichenden Enteignung derjenigen, die Geld in Anleihen angelegt haben. Zudem machen die Negativzinsen viele Anlageprodukte wie Geldmarktfonds, Obligationenfonds oder Kassenobligationen so unattraktiv, dass einige Banken Letztere gar nicht mehr anbieten. Andere Finanzhäuser haben sich mittlerweile dazu entschlossen, auf den Vorsorgekonten in der Säule 3a die Zinsen zu streichen. Zudem ist davon auszugehen, dass sich die Banken die Negativzinsen von den Kunden zurückholen – wenn nicht direkt, so doch über höhere Gebühren.
Ausserdem wird durch die Entwicklung ein für den Vermögensaufbau sehr wichtiger Faktor, der Zinseszinseffekt, in seiner Wirkung beschnitten. Dadurch entsteht gerade langfristig orientierten Anlegern grosser Schaden, denn der Effekt kommt besonders bei langen Sparphasen stark zum Tragen. Der Zinseszinseffekt sorgt dafür, dass Zuwächse aus Zinserträgen mit jeder neuen Zinsperiode immer grösser werden. Gerade Bürgern, die bereits in jungen Jahren mit dem Sparen beginnen, half er so in der Vergangenheit wesentlich bei der Vermögensbildung. Durch die extrem niedrigen oder neuerdings sogar negativen Zinsen profitieren Anleger und Sparer immer weniger von dieser Magie des Zinseszinseffekts.
Wie eine noch verschärfte finanzielle Repression aussieht, war derweil in den vergangenen Jahren in mehreren (süd-)europäischen Ländern zu beobachten. In Griechenland wurden beispielsweise Kapitalverkehrskontrollen eingeführt, und für die Schweiz mag es bis zu diesem Punkt ein weiter Weg sein. Dies könnte sich aber in anderen Ländern wiederholen, wenn sich die Krise wieder zuspitzt. Mit einem regelrechten «Kampf gegen das Bargeld» versuchen derweil US-Ökonomen wie Kenneth Rogoff und Lawrence Summers, das Bargeld zu diskreditieren. Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat derweil bereits über eine einmalige, zehnprozentige Sondersteuer auf sämtliche private Vermögen nachgedacht. Das fragwürdige Argumentarium von Regierungen von krisengeschüttelten Staaten könnte bei einer Verschärfung der Krise etwa sein, dass Vermögenssteuern gerechtfertigt seien, weil Immobilienbesitzer und Aktienanleger in den vergangenen Jahren stark von Preis- bzw. Kurssteigerungen profitiert hätten.
4Diese Textpassage beruht teilweise auf: Bundesamt für Sozialversicherungen (2019): «Ein bewährtes System einfach erklärt, Die schweizerische Altersvorsorge», www.bsv.admin.ch.
5Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen (2019): «Ein bewährtes System einfach erklärt, Die schweizerische Altersvorsorge», www.bsv.admin.ch.
6Diese Textpassage beruht auf dem Artikel «Wohlstand in Gefahr» (NZZ, 12. März 2016).
7Diese Textpassage beruht auf dem Artikel «Negativzinsen als Gefahr für Sparer und Altersvorsorge» (NZZ, 28. Februar 2017).
8Diese Textpassage beruht auf dem Artikel «Die ‹graue Revolution› wird unterschätzt» (NZZ, 29. Juni 2017).
9Diese Textpassage beruht auf dem Artikel «Die zweite Säule wird ausgehöhlt» (NZZ.ch, 18. Januar 2019).
10Diese Textpassage beruht auf den Artikeln «Die zweite Säule wird ausgehöhlt» (NZZ.ch, 18. Januar 2019) und «Wachsende Umverteilung in der beruflichen Vorsorge» (NZZ, 25. März 2015).
11Diese Textpassage beruht auf den Artikeln «Immer mehr Kassen greifen zum Rotstift» (NZZ, 19. Dezember 2016) und «Bei den Pensionskassen regiert der Rotstift» (NZZ, 7. März 2016).
12Diese Textpassage beruht auf dem Artikel «Schönfärberei bei den Pensionskassen?» (NZZ, 3. Juni 2019).
13Diese Textpassage beruht auf dem Artikel «2065 dürfte die Lebenserwartung 90 Jahre betragen – jetzt passen Pensionskassen ihre Modelle an» (NZZ.ch, 6. August 2018).
14Diese Textpassage beruht auf dem Artikel «Unternehmen keuchen unter ihrer Rentner-Last» (NZZ, 27. Oktober 2016).
15Diese Textpassage beruht auf dem Artikel «‹Risiken, die man nicht sieht› – Aufsicht nimmt Sammeleinrichtungen in der beruflichen Vorsorge ins Visier» (NZZ.ch, 16. November 2018).
16Diese Textpassage beruht auf den Artikeln «Die Industrieländer sind gefangen in der Überschuldung – was ist der Ausweg?» (NZZ.ch, 28. März 2019) sowie «Sparer zahlen die Zeche für die hohen Staatsschulden» (NZZ.ch, 10. Juli 2017) und «Negativzinsen als Gefahr für Sparer und Altersvorsorge» (NZZ, 28. Februar 2017).
