Wenn die Gewalt nicht endet - Patrick Hönig - E-Book

Wenn die Gewalt nicht endet E-Book

Patrick Hönig

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Beschreibung

Von erzwungener Migration spricht man, wenn Menschen die Entscheidung, zu bleiben oder zu gehen, aus der Hand genommen wird. Aber wie finden sie Schutz, wenn ihnen Rebellen auf den Fersen sind oder die Schergen der eigenen Regierung? Anhand von Interviews mit geflüchteten Menschen aus dem Kongo zeigt dieses Buch, dass das internationale Flüchtlingsrecht zu kurz greift, denn über die Gefahren, die auch nach der Flucht noch drohen, schweigen Konventionen und Deklarationen. Fast scheint es, als werden die Verletzungsoffenheit der Menschen im Aufnahmeland hingenommen, als sei sie der Preis, der für den Schutz vor Verfolgung zu zahlen ist.  Auf Dauer wird man es sich nicht leisten können, politische und soziale Verwerfungen, wie sie sich im Kongo exemplarisch manifestieren, aus dem Migrationsdiskurs auszusparen und sich einer Diskussion über den wirksamen Schutz Geflüchteter im Aufnahmeland zu entziehen. Denn wenn sich für die Menschen, die geflüchtet sind, keine nachhaltigen Lösungen finden lassen, werden auch Maßnahmen zur Minderung der Fluchtursachen ins Leere laufen und Migrationsbewegungen nach Europa weiter an Dynamik gewinnen.

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Seitenzahl: 614

Veröffentlichungsjahr: 2025

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Patrick Hönig

Wenn die Gewaltnicht endet

Erzwungene Migration in der Demokratischen Republik Kongo

Hamburger Edition

Hamburger Edition HIS Verlagsges. mbH

Verlag des Hamburger Instituts für Sozialforschung

Mittelweg 36

20148 Hamburg

[email protected]

www.hamburger-edition.de

© der E-Book-Ausgabe 2025 by Hamburger Edition

ISBN 978-3-86854-418-3

© der deutschen Ausgabe 2025 by Hamburger Edition

ISBN 978-3-86854-401-5

Karten: Peter Palm, Berlin

Umschlaggestaltung: Lisa Neuhalfen, Berlin, unter Verwendung eines Fotos der Umfassungsmauer des Ciel Bulumba in Uvira; © Patrick Hönig

Inhalt

1 Flucht und Schutz

2 Koloniale Geister

3 System der Entrechtung

4 Verschwunden in Kahuzi-Biega

5 Vergessen in Nakivale

6 Schutzlos in Kampala

7 Unsichtbar in Nairobi

8 Internationale Schutzlücken

9 Regionale Lösungsansätze

Abkürzungsverzeichnis

Bibliografie

Dank

Register

Zum Autor

1 Flucht und Schutz

Im November 2015 traf Piety, 29 Jahre alt, geboren und aufgewachsen in einem Dorf in Masisi, Nord-Kivu, mit seiner Frau und den drei Kindern, fünf, sechs und neun Jahre alt, in »New Congo Village« ein, einem Viertel der Flüchtlingssiedlung in Nakivale im Südwesten Ugandas. Von der Hauptstadt des Verwaltungsbezirks Masisi ist New Congo 250 Kilometer Luftlinie entfernt, auf der Straße beträgt die Entfernung etwa das Doppelte. Mit einem Allradfahrzeug lässt sich die Strecke in zwei Tagen bewältigen, aber Piety und seine Familie irrten eine Woche lang von Dorf zu Dorf, machten Pläne und verwarfen sie, bis sie schließlich die ugandische Grenze erreichten, und das war erst der halbe Weg. Die Flucht sei kräftezehrend gewesen, erzählte mir Piety, auch gefährlich, weil die Kinder noch so klein gewesen seien. Einen Teil der Strecke sei die Familie gelaufen, einen Teil mit dem Bus gefahren, die Kinder hätten Blasen an den Füßen gehabt und vor Hunger geweint. Es sei ihnen sehr schwergefallen, von zu Hause wegzugehen, aber etwas anderes sei ihnen nicht übriggeblieben. Das, was ich dann zu hören bekam, führte mir das ganze Ausmaß der Probleme vor Augen, mit denen Menschen in der Demokratischen Republik Kongo, kurz Kongo, zu kämpfen haben, wenn sie aus dem einen oder anderen Grund durch gesellschaftliche Raster fallen.

Er komme aus einer geachteten Familie, sagte Piety, aber geachtet nur von seinesgleichen. Sein Vater sei chef coutumier gewesen, der Erste seines Dorfes. Er habe der Volksgruppe der Batwa angehört, seine Mutter komme aus Ruanda und sei nicht Twa. Piety erklärte mir, dass das Phänomen des Tribalismus, das Denken in ethnischen Kategorien, im Kongo noch immer weit verbreitet sei. Die Menschen, die sich den Batwa zurechneten, würden seit jeher diskriminiert, nicht nur in Masisi, sondern überall im Land. Man mache ihnen ihren Lebensraum streitig, den Regenwald, und behandle sie wie Aussätzige. Inmitten einer von Kriegsökonomie bestimmten Gesellschaft sei der Vater für den Frieden und die Rechte der Batwa eingetreten. Dafür habe er mit seinem Leben bezahlt. Auch der Bruder, der die Nachfolge antrat, sei eines gewaltsamen Todes gestorben. Es sei nun an ihm gewesen, die Tradition der Familie fortzuführen.

Piety tat, was er konnte, um sein Dorf aus den kriegerischen Verwicklungen herauszuhalten, die den Menschen in seiner Heimat seit vielen Jahren zusetzen. Eines Tages erfuhr er, dass ein ranghoher Offizier der kongolesischen Armee einer Rebellengruppe Waffen und Munition verkaufte. Darüber unterrichtete er den Menschenrechtskoordinator der örtlichen Société Civile, des Zusammenschlusses der lokalen Nichtregierungsorganisationen, der ihm Vertraulichkeit zusicherte und dann mit der Nachricht an die Öffentlichkeit ging. Als im lokalen Radio von den Waffenverkäufen berichtet wurde, wusste Piety, dass er in Schwierigkeiten war. Man würde herausfinden, dass er gegen die Omertà verstoßen hatte, die Schweigepflicht, die alle trifft, die über die Geschäfte der Armee mit den Rebellen im Bilde sind.

Kurze Zeit später kamen bewaffnete Männer, um ihn zu holen. Ob es sich um Soldaten, Rebellen oder Mitglieder einer kriminellen Bande handelte, wusste Piety nicht zu sagen. Oder vielleicht wollte er es nicht sagen. Die Männer verbanden ihm die Augen, warfen ihn in ein Erdloch und schrien ihn an. Er sei ein Verräter und werde den Tod sterben, den er verdiene. Man schlug und verhöhnte ihn, ließ ihn, wie sich seine Peiniger ausdrückten, »in der Sonne schmoren« und »die Sterne bewundern«, sechs Tage und Nächte lang. Jeden Tag wurde er schwächer. Am siebten Tag holte ihn einer der Männer aus der Grube und ließ ihn laufen. Piety konnte kaum noch aufrecht stehen, aber er wusste, er würde keine zweite Chance bekommen, also raffte er sich auf und schlug sich nach Kishanga durch, etwa 85 Kilometer nordwestlich von Goma. Seine Familie holte er nach. Zwei Wochen später brachen in dem Gebiet Kämpfe aus. Die kongolesische Armee lieferte sich mit den Rebellen der Mayi-Mayi heftige Gefechte, die immer näher kamen. Piety und seine Familie flohen nach Rutshuru, dann weiter nach Bunagana, wo sie die Grenze nach Uganda überquerten.

In Nakivale vergeht kein Tag, ohne dass man jemand trifft, der Neues aus dem Kongo zu berichten weiß. Piety sagte, er verbiete sich den Gedanken an eine Rückkehr und habe jeden Kontakt in die Heimat abgebrochen. Seit seiner Entführung wache er nachts immer wieder auf und wenn er der prallen Sonne ausgesetzt sei, habe er Flashbacks, spüre den Durst, den er in der Grube gelitten, den Schwindel, der ihn erfasst habe. Er bekomme Panikattacken und Schüttelfrost, nehme Beruhigungsmittel, die nicht wirkten. Er wisse, dass er im Kongo dem Tod mit knapper Not entkommen sei, aber auch die Flüchtlingssiedlung, in der wir unser Gespräch führten, sei »kein Ort zum Leben«. Er werde den Gedanken nicht los, dass man noch immer hinter ihm her sei, die leeren Gesichter der Menschen in der Siedlung machten ihn schwermütig und es gebe einfach nichts zu tun.

Piety gab in seiner Erzählung der Vergangenheit Raum, blickte aber auch nach vorn. Er sei als Flüchtling anerkannt, ebenso seine Frau und die Kinder, und UNHCR, das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen, habe sie in ihr Schutzprogramm aufgenommen, was bedeutet, dass sie sich Hoffnung für die Aufnahme in ein Umsiedlungsprogramm machen könnten. Piety sagte, er werde alles tun, was in seiner Macht stehe, um seine Familie in Sicherheit zu bringen, »nach Kanada vielleicht, Australien oder Europa«. Eine Nichtregierungsorganisation habe einen Rechtsanwalt beauftragt, um eine Umsiedlung für sie möglich zu machen, aber über die Erfolgsaussichten könne er nichts sagen. Niemand wisse, ob es ihnen gelingen werde, ein Land zu finden, das bereit sei, sie aufzunehmen. Ihr Leben bestehe aus »Hoffen und Warten«.

Piety heißt eigentlich anders. Er hatte mich im Interview nicht ausdrücklich darum gebeten, seinen Namen nicht zu nennen, aber mehrfach erwähnt, dass er sich Sorgen mache, was ihm und seiner Familie passieren könne, wenn er von den Männern, die versucht hatten, ihn umzubringen, in der Siedlung ausfindig gemacht würde. Ihm sei klar, setzte er hinzu, dass er sich mächtige Feinde gemacht habe. Im Laufe der Zeit fiel mir auf, dass fast alle Geflüchteten, die den Mut fanden, mir von ihrem Leben zu erzählen, die Sorge umtrieb, ihnen oder ihrer Familie könne etwas zustoßen, wenn herauskäme, dass sie mit mir gesprochen hatten. Zum Schutz meiner Interviewpartner*innen habe ich mich daher entschieden, keine Klarnamen zu verwenden.1

Mut zeigten auch andere Geflüchtete, die in diesem Buch zu Wort kommen: Amali, die sich zur Wehr setzte, als eine Gruppe von Männern sie vergewaltigen wollte, und der man daraufhin den rechten Arm abhackte, »zur Strafe«; La Maman, die sich in Kampala auf die Suche nach ihrer Nichte Elodie machte, die erst vergewaltigt und dann auf offener Straße entführt worden war; oder Jack, der nach seiner Flucht eine prekäre Existenz in Nairobi führte, was ihn nicht abhielt, seine sterbenskranke Mutter zu sich zu holen, damit sie die bestmögliche medizinische Versorgung bekäme. Aber Mut ist keine Währung, die auf das Konto einer gesicherten Existenz einzahlt. Niemand bleibt an Körper und Seele unversehrt, wenn er oder sie alles aufgeben muss, um woanders neu anzufangen. In einem Land, in dem man keine Luft bekommt, ist Exil der Preis der Freiheit. Allein darüber lohnt es sich zu schreiben, aber da ist noch etwas anderes.

Als Piety floh, hatte kaum jemand in Europa einen Sinn für die sich ständig verschlechternde Lage im Osten des Kongo. Man war mit sich selbst beschäftigt, mit dem »langen Sommer der Migration«, ein Zeitfenster von wenigen Wochen, in dem Geflüchtete, die bisher »geschickt und ohne aufzufallen« Grenzen überwunden hatten, aus dem »Schatten der Irregularität« herausgetreten waren, um sich zu einer »Bewegung der Migration« zusammenzuschließen, die »gegen die europäische Mobilitätsordnung« Front machte.2 Es entstand der Eindruck, Europa sei das Auffangbecken globaler Fluchtbewegungen, der finale Rettungsort, eine Vorstellung, die nicht in Einklang zu bringen ist mit dem Befund, dass die überwiegende Mehrheit der Geflüchteten, wie wir gleich sehen werden, im eigenen Land oder in einem Land der Region Schutz sucht. Und so ist Pietys Geschichte nur eine von vielen, die deutlich machen, dass es an der Zeit ist, mit eingefahrenen Denkmustern zu brechen, scheinbar Randständiges in den Mittelpunkt wissenschaftlicher Aufmerksamkeit zu rücken und den Schutzgedanken ins Zentrum der Migrationsforschung zu stellen.

Sollte ich jetzt die Erwartung geweckt haben, dass es möglich sei, das Flüchtlingsrecht neu zu denken, wird sich im Laufe der Lektüre Ernüchterung einstellen. Dieses Buch ist nur in Teilen eine Auseinandersetzung mit der Literatur über Fluchtgründe und hat zur Fluchtursachenbekämpfung wenig beizutragen, nicht weil es etwas daran auszusetzen gäbe, Voraussetzungen zu schaffen, die es Menschen ermöglichen, in ihrer Heimat zu bleiben, sondern weil es, wie ich im letzten Kapitel herausarbeiten werde, kurzfristige Lösungen nicht gibt. Dieses Buch ist auch kein belastbarer Beitrag zur Theorie der Gewaltforschung, weil es im Kern nicht um die Abgrenzung lozierender Gewalt von anderen Gewaltformen geht, sondern um Schutzversprechen, die gegeben, aber nicht gehalten werden. An diesem Punkt entsteht eine analytische Fallhöhe, die Anlass zu Fragen gibt. Wie ist es möglich, dass Krieg und Vertreibung in Afrika in internationalen Medien regelmäßig Schlagzeilen machen, über die Lebenssituation der Geflüchteten aber so wenig bekannt ist? Warum nimmt die Gewalt, die im Aufnahmeland gegen Geflüchtete verübt wird, in den öffentlichen Debatten um effektiven Flüchtlingsschutz so wenig Raum ein? Wie kann es sein, dass internationale Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen unablässig das Mantra von »dauerhaften Lösungen« im Mund führen, ohne Geflüchteten, die in unwürdigen Verhältnissen in Lagern ausharren, die Möglichkeit zu geben, für sich selbst zu sprechen? Wie lässt sich die Schließung von Grenzen oder die Abschiebung Geflüchteter rechtfertigen, wenn man davon ausgehen muss, dass erst die Kinder der an den Grenzen Abgewiesenen oder der Abgeschobenen etwas von den Maßnahmen haben, die zur Minderung der Fluchtursachen auf den Weg gebracht werden? Und was kann man tun, um sicherzustellen, dass die elementaren Rechte der Geflüchteten gewahrt sind, während der Flucht und über den Zeitpunkt der Querung einer Grenze hinaus?

Fluchtdiskurs

Für viele Menschen in Afrika brachte die nationale Unabhängigkeit nicht Freiheit und Selbstbestimmung, sondern eine Abfolge bewaffneter Konflikte, an deren Ende Flucht und Vertreibung standen. Das Prinzip der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten eines Staates, das 1945 in die Charta der Vereinten Nationen Eingang gefunden hatte, schien für Afrika lange nicht zu gelten, und die Bewegung der blockfreien Staaten hatte den Anwerbungsversuchen der Supermächte und den strukturellen Anpassungsprogrammen der internationalen Finanzinstitute nichts entgegenzusetzen, womit sich Staatshaushalte hätten konsolidieren lassen. Bis in die jüngste Vergangenheit haben es sich ehemalige Kolonialmächte nicht nehmen lassen, auf das Geschehen in Afrika und anderswo Einfluss zu nehmen, im Rahmen ihrer politischen, wirtschaftlichen und militärischen Möglichkeiten, bis an die Grenze des Erlaubten und darüber hinaus. Eine Diskussion über die Konsequenzen aber blieb aus.

Als nach dem Sturz des libyschen Machthabers Muammar al-Gaddafi im August 2011 massive Fluchtbewegungen nach Europa einsetzten, wurde nicht gefragt, ob Europa unter der militärischen Führung Frankreichs und Großbritanniens seine Politik des Regimewechsels auf die Füße gefallen war, sondern wie die europäischen Außengrenzen sicher zu machen seien, angeblich, um Geflüchtete von der gefährlichen Überfahrt über das Mittelmeer abzuhalten. Und so müßig es sein mag, daran zu erinnern: Die Geflüchteten, die sich im Sommer 2015 von Afghanistan, Irak und Syrien auf den Weg nach Europa machten, galten als Herausforderung der europäischen Aufnahmeinfrastruktur, nicht als Leidtragende einer westlichen Interventionspolitik, die militärische Ziele umzusetzen suchte, ohne am nachhaltigen Aufbau demokratischer Strukturen interessiert zu sein. Der Flüchtlingspakt, den die EU schließlich mit der Türkei schloss, sorgte für einen vorübergehenden Rückgang der Flüchtlingszahlen, eine Atempause in den heiß gelaufenen innenpolitischen Debatten, erkauft allerdings um den Preis der Aufgabe einer glaubwürdigen Menschenrechtspolitik. Es zeigt sich also, dass der Begriff der Flucht, in Zeiten des Kalten Krieges häufig noch positiv besetzt, verstanden als ein Akt des Widerstands gegen den ideologischen Kontrahenten jenseits des Eisernen Vorhangs, in den letzten drei Jahrzehnten deutlich an Strahlkraft verloren hat.

Schlimmer noch als Geflüchteten ist es Menschen ergangen, die von außerhalb des Schengen-Raumes ohne Pass und Visum eingereist sind, um eine Arbeit aufzunehmen. In politischen Diskussionen wird oft so getan, als könne man von der Freiwilligkeit auf die ethische Qualität der Migrationsentscheidung schließen. Während Geflüchteten die Schutzwürdigkeit jedenfalls nicht von vorneherein abgesprochen wird, stehen andere Migrierende unter dem Generalverdacht unlauterer Absichten.3 Für das in der Migrationsforschung oft geforderte universelle Schutzversprechen wirkt sich diese Unterscheidung fatal aus, denn wer sein Land nicht verlassen hat, weil er verfolgt wird, sondern verfolgt wird, weil er sein Land verlassen hat, etwa von rechten Schlägerbanden im Aufnahmeland, muss sich entgegenhalten lassen, dass er die Ursache für die Gefahr, die sich in der Verletzung seiner Rechte realisiert, selbst gesetzt hat. Und für Fragen der Moral ist das rechtliche Regime der Erwerbsmigration ein vermintes Feld, wenn man bedenkt, dass Migration »irregulär« oft dann genannt wird, wenn es darum geht, ein Reservoir billiger und ungeschützter Lohnarbeit zu schaffen, aus dem sich zulasten der Erhaltung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze schöpfen lässt.4 Je größer die Zahl der Menschen ist, die aus sicheren Beschäftigungsverhältnissen gedrängt werden, desto mehr verschärft sich der Wettbewerb nach unten, inklusive Auflösung des Arbeitsschutzes und Lohndumping.

Eine wichtige Rolle spielen im Migrationsdiskurs Zäsuren, oft artikuliert durch Präpositionen. Um in der Gewalt, die Menschen während oder nach der Flucht angetan wird, Muster sehen zu können, wird man sich darüber klar werden müssen, welchen Zwängen sie vor der Migrationsentscheidung ausgesetzt waren. Auch macht es einen Unterschied, ob Gewalt konstituierender Akt der Migration ist oder Mittel zum Zweck, ob also Menschen vor der Gewalt die Flucht ergreifen oder durch Gewalt veranlasst werden, ihren Aufenthaltsort zu wechseln. Immer wieder lässt sich zeigen, dass erzwungene Migration nicht die Folge bewaffneter Konflikte ist, sondern das Mittel ihrer Austragung. Geflüchtete werden eingesetzt wie Bauern auf dem Schachbrett, und Flüchtlingsbewegungen werden orchestriert, um den Gegner politisch unter Druck zu setzen oder militärisch zu schwächen.5 Migration wird so zum verbindenden Element verschiedener Gewalterfahrungen, ohne selbst Gegenstand nachhaltigen Forschungsinteresses zu sein.

Über Gewalterfahrungen während der Flucht und die Bedrohungslage, in der sich Geflüchtete auch nach der Flucht oft noch befinden, wird kaum berichtet oder geforscht. Nun könnte man einen Schritt zurücktreten und fragen, warum es etwas Besonderes sein soll, wenn Geflüchteten im Aufnahmeland Gewalt widerfährt, schließlich entspricht es dem allgemeinen Lebensrisiko, dass man Opfer einer Gewalttat werden kann, unabhängig davon, wo man sich gerade aufhält. Wenn zu erlittenem Unrecht weiteres Unrecht hinzutritt, so könnte man argumentieren, sei dies zwar bedauerlich, aber doch nicht ungewöhnlich. Jedenfalls biete eine Verkettung von Schicksalsschlägen für sich genommen keinen Anlass, sich über Schutzlücken des internationalen Flüchtlingsrechts Gedanken zu machen. Zu einer anderen Bewertung wird man kommen müssen, wenn sich herausstellt, dass das Risiko, nach der Flucht Gewalterfahrungen zu machen, systemische Ursachen hat. Geflüchtete, die im Aufnahmeland Bedrohungen ausgesetzt sind, die nur sie, nicht aber andere gesellschaftliche Gruppen betreffen, werden in einem Umfang zu schützen sein, der über die in internationalen und regionalen Flüchtlingskonventionen vorgesehene rechtliche Gleichstellung mit den Bürger*innen des Aufnahmelandes hinausgeht. Auch ist die Gefahrenlage nicht für alle Geflüchteten gleich. Studien der Genderforschung lassen erkennen, dass Frauen und Mädchen, die ihre Heimat verlassen, auch während und nach der Flucht einem stark erhöhten Risiko ausgesetzt sind, Opfer sexueller oder geschlechtsspezifischer Gewalt zu werden.6 Das hat mit einem Paradox zu tun. Einerseits nämlich werden im Migrationsvorgang Geschlechterrollen aufgebrochen;7andererseits werden Schutzlücken schonungslos ausgenutzt.8 Welchen Risiken Geflüchtete während der Flucht ausgesetzt sind und was passiert, wenn die Flucht gelingt, aber die Gewalt nicht endet, ist ebenso wenig untersucht worden wie die Wechselbeziehung zwischen Zwang und Migration.

Grundlagen der Forschung

Migrationsforschung zielt auf die Beantwortung der Frage, was Menschen dazu bringt, ihren vertrauten sozialen Handlungsrahmen nicht nur kurzfristig zu verlassen, und was ihnen widerfährt, wenn sie es tun. Anders formuliert geht es darum herauszufinden, welche Chancen und Risiken sich mit Mobilität verbinden, wie Menschen mit einer Situation der Ungewissheit umgehen. Verlauf und Dauer eines Migrationsprojektes sind so individuell wie die Personen, die es durchführen, sicher ist nur, dass es sich niemand leicht macht mit der Entscheidung, das alte Leben gegen ein neues zu tauschen. Menschen reagieren unterschiedlich auf Gefahr und Verlust, das Unbekannte reizt die einen mehr, die anderen weniger.

In Studien der Migrationsforschung ist viel von Achtung die Rede, die man Migrierenden entgegenbringen wolle und den Entscheidungen, die sie treffen. Öfter als man denkt, gut versteckt hinter wissenschaftlichem Jargon, findet sich aber eine geistige Unterströmung, die glauben macht, es sei möglich, die Handlungen Einzelner aus einer übergeordneten Logik abzuleiten. Der Entschluss eines Menschen, hierhin oder dorthin zu gehen, wird aus Statistiken erklärt, die zeigen, wo das Wirtschaftswachstum am stärksten und das Pro-Kopf-Einkommen am größten ist. In manchen Abhandlungen wird suggeriert, Migrationsbewegungen stünden unter dem Einfluss globaler Determinanten, folgten gar einem Algorithmus, der auf der Grundlage verfügbarer Daten Modelle errechnet.9Wer sich mit den Menschen beschäftigt, die sich auf den Weg machen, stellt fest, dass es ganz so einfach nicht ist.

Wie stets, wenn Entscheidungsprozesse von Affekten beeinflusst werden, von Mut, Furcht oder Scham, sollte man mit mathematischen Formeln vorsichtig sein. Es lohnt sich, das Unerwartete und Unerklärliche im Blick zu behalten, die Leerstelle in der Befassung mit Statistiken und Wahrscheinlichkeiten. Migration ist nicht das Ergebnis der Addition oder Multiplikation variabler Push- und Pull-Faktoren, sondern ein Phänomen mit vielen Unbekannten, eingebettet in einen politischen, sozialen und kulturellen Kontext. Ethnologische Studien haben gezeigt, dass Menschen aus Guinea, Mali oder Senegal zur Existenzgründung in die Republik Kongo gehen, nach Brazzaville, und zwar nicht, weil die ökonomischen Rahmenbedingungen dort günstiger wären, sondern weil man sich fernab der Heimat eher in der Lage sieht, das Startkapital für geschäftliche Unternehmungen aufzubringen und Gewinne zu reinvestieren, statt sie, den sozialen Erwartungen im Herkunftsland entsprechend, für die Abwendung einer familiären oder sonstigen sozialen Notlage einzusetzen, für die sonst niemand aufkommt.10 Es scheint also möglich, dass nicht die wirtschaftlichen Verhältnisse im Zielland, sondern die sozialen Zwänge im Herkunftsland für die Migrationsentscheidung maßgeblich sind.

Nicht selten ist es eine Fülle von Faktoren, die Menschen dazu bringt, ihre Heimat zu verlassen und in der Fremde ein neues Leben aufzubauen. Das Handeln einzelner Personen, die Mikroebene, ist stets in Beziehung zu setzen zu Gruppen- und Gesellschaftsprozessen, die Meso- bzw. Makroebene. Empirische Untersuchungen unterstreichen die Bedeutung der Interaktion im Migrationsgeschehen, die Dynamik der sozialen Bindungen, die Individuen eingehen oder auflösen, wenn sie migrieren, und den Einfluss der Institutionen, Netzwerke und Bewegungen, die den Diskurs über Mobilitätsregime bestimmen, zumal im Kontext existenzieller Bedrohung.11 Angesichts bestehender Handlungsoptionen bleibt oft unklar, wie sich Flucht von translokaler Mobilität unterscheiden lässt, und doch spielt der Zwang, etwas zu tun, was man nicht täte, wäre man in der Entscheidung frei, in der Migrationsforschung eine zentrale Rolle.

Den Schlüssel zum Verständnis erzwungener Migration liefert der Begriff der Gewalt. Was nicht unbedingt weiterhilft, weil Gewalt, hart wie ein Diamant, auch so schillert und das Licht dorthin zurückwirft, woher es kommt. Gewalt dient stets einem Zweck, aber zehrt auch von sich selbst, frisst die Gesetze, denen sie gehorcht. Oder anders gesagt: »Jede Gewalt ist mehr als ein Mittel, weil jede Gewalt den Zweck usurpiert.«12 Der Hieb mit der Faust ist wie der Schlag mit dem Stock nach allgemeinem Verständnis als Akt der Gewalt zu verstehen. Ob aber auch in der Begründung struktureller Verhältnisse Gewalt liegen kann, ist in der Soziologie Gegenstand hitziger Debatten geblieben. Teilweise wird vertreten, der strukturelle Gewaltbegriff sei ohne Nutzen, da er »keinen analytisch gewinnbringenden Anschluss an neuere gewaltsoziologische Ansätze ermöglicht«.13 Dem wird entgegengehalten, es sei durchaus lohnend, »nach den vielfältigen, wechselseitigen und komplexen Beziehungen zwischen Macht, Herrschaft, sozialer Ungleichheit und Gewalt zu fragen«. Wenn man eine »Schädigung von Menschen durch Menschen« zur Grundlage der Überlegungen mache, habe der strukturelle Gewaltbegriff nach wie vor Relevanz.14 Ich halte das für überzeugend, weil Gewalt nicht immer Täter*innen braucht, um ihre zerstörerische Wirkung zu entfalten. Auch ist strukturelle Gewalt eine analytische, keine strafrechtliche Kategorie. Es geht nicht darum, Täterschaft zu benennen, sondern Phänomene zu beschreiben, etwa die durch entfesselte Wirtschaftssysteme herbeigeführte »Multiexklusion« der Menschen im Globalen Süden.15 Inwiefern strukturelle Gewalt zur Migration Anlass gibt, gehört zu den Fragen, mit denen sich die Migrationsforschung verstärkt auseinandersetzt, denn es versteht sich von selbst, dass Menschen gezwungen sind, auf Situationen, die sie in ihrer Existenz betreffen, zu reagieren.

Niemand wartet ab, bis sich die Gefahr realisiert, die für Leib und Leben besteht; niemand bleibt auf seinem Feld sitzen, wenn der Regen ausbleibt und die Saat nicht aufgeht. Das Vorliegen einer Bedrohungs- oder Zwangssituation schließt Handlungsmacht aber nicht aus, nur ist eben der Rahmen kleiner, der ihr gesetzt ist. Einer Gefahr kann man entkommen, indem man sich versteckt, Schutz bei anderen sucht oder sich wehrt. Die ausbleibende Ernte auf dem eigenen Feld kann durch Erwerbsarbeit in einem anderen Sektor kompensiert werden, durch Nachbarschaftshilfe oder die Gründung einer Kooperative. Flucht ist eine Grenzerfahrung, aber auch eine »widerständige, politische Handlung«, ein »Ausbruch aus Gesellschaften, Staaten, Institutionen und Arbeitsverhältnissen«.16 Das Phänomen erzwungener Migration setzt sich aus vielen Facetten zusammen, und so gilt, was sich über die Wirkung von Zwang sagen lässt, auch für dessen Ursache. Wer Geflüchteten zuhört, wird sich von der Vorstellung verabschieden wollen, Gewalt und Flucht seien die zwei Seiten einer Medaille.

Dessen ungeachtet nehmen wissenschaftliche Untersuchungen über erzwungene Migration in Afrika ihren Ausgang regelmäßig in Formen der Gewalt, die sich zum Phänomen der Vertreibung in unmittelbaren Zusammenhang setzen lassen. Im Zentrum der Aufmerksamkeit steht der Schutz vor Gewalt, die Menschen zur Flucht veranlasst, die Beschreibung der Fluchtrouten und Ressourcen, die juristische Sekunde, die den Grenzübertritt vom Herkunfts- ins Aufnahmeland markiert, und die logistischen Anstrengungen, die in den Aufnahmeländern unternommen werden, um für die Geflüchteten zu sorgen.17Es wird ausgeblendet, dass militärische Auseinandersetzungen in einem Teil der Welt Migrationsbewegungen in einem anderen auslösen können, wie das Beispiel des Tschad zeigt, dessen Regierung, auch um signifikanten Fluchtbewegungen in benachbarte Länder des Sahel entgegenzuwirken, im Juni 2022 einen état d’urgence alimentaire ausrief, einen Ernährungsnotstand, und zwar nicht, weil die Probleme im eigenen Land überhandgenommen hätten, sondern weil die Nahrungsmittelsicherheit der Bevölkerung wegen ausbleibender Weizenlieferungen infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine gefährdet war.

Weitet man den Blick, wird klar, dass die Ursachen der Migrationsbewegungen im Afrika südlich der Sahara so vielfältig wie komplex sind. Zu den Migrationstreibern gehören neben dem Ausbruch gewaltsamer Konflikte die rücksichtslose Ausbeutung von Rohstoffen durch transnationale Konzerne, die Übervorteilung afrikanischer Partner in den internationalen Handelsbeziehungen, der neokoloniale Landraub und die »Externalisierung der Kollateralschäden kapitalistischer Produktion«.18 Ist das Vertrauen in die Fähigkeit des Staates erschüttert, Menschen vor bewaffneten Angriffen zu schützen, bilden sich abseits des Gewaltmonopols Allianzen der Aggressionsbeherrschung. Wie aber komplementäre Schutzsysteme im Migrationskontext funktionieren, ist nicht weiter untersucht worden, was überrascht, könnte doch eine Klärung der Frage, ob und wie es Geflüchteten gelingen kann, ihre Sicherheit selbst zu organisieren, für die Arbeit internationaler Organisationen wichtige Impulse geben oder diese gar entbehrlich machen.

Auch die Konsequenzen der kolonialen Intervention für die politische Entwicklung und den sozialen Zusammenhalt afrikanischer Gesellschaften sind in wissenschaftlichen Abhandlungen meist nur gestreift worden. Man hat den Eindruck, als sei das Verständnis der Konflikte, die zu Migration Anlass geben, noch immer einem Afrikabild verhaftet, das den Staat in den Mittelpunkt des politischen Geschehens stellt. Forscher*innen werten nationale Parameter aus und bieten Erklärungsmuster unter den Stichworten Verfolgung und Bürgerkrieg, als seien die politischen Verwerfungen im Kongo oder in Äthiopien, Somalia, Nigeria, Sudan und Südsudan auf das jeweilige Staatsgebiet beschränkt und nicht eingebettet in regionale Vernetzungen.19 Reflexhaft werden Gewalt, Flucht und Schutz verklammert. Wer Gewalt erfährt, flieht, und wer flieht, erhält Schutz vor Gewalt. Gewalt, Flucht und Schutz folgen aufeinander wie die Stationen einer Reise, ganz so, als sei ausgemacht, dass Geflüchtete mit dem Überqueren einer internationalen Grenze einen Status erlangen, der sie vor Gefahren schützt. Diese Axiomatik hat Eingang in die Konzeption rechtlicher Instrumente gefunden.

Der rechtliche Rahmen

Der internationale Flüchtlingsschutz ruht im Wesentlichen auf zwei Säulen, einer institutionellen und einer rechtlichen. Erstere ist das Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR), gegründet von den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen im Dezember 1950, letztere das Internationale Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, kurz Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), verabschiedet von der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Juli 1950, in Kraft getreten im April 1954 und ergänzt um das im Oktober 1967 in Kraft getretene Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, das den zeitlichen und räumlichen Geltungsbereich der Konvention erweiterte.

Das Mandat des UNHCR besteht darin, für geflüchtete Menschen dauerhafte Lösungen zu finden, wohlgemerkt nicht nur Flüchtlinge, sondern auch andere Schutzsuchende, vornehmlich Binnenvertriebene. Zu den dauerhaften Lösungen zählen die freiwillige Rückkehr in das Herkunftsland nach Wiederherstellung rechtsstaatlicher Verhältnisse, die Umsiedlung in ein Drittland und die Integration in die Gesellschaft des Aufnahmelandes.20In Europa machten nach dem Zweiten Weltkrieg vor allem die Westalliierten von Umsiedlungsprogrammen Gebrauch, um die Flüchtlingslager zu leeren und ihren Bedarf an Arbeitskräften zu decken. Mit Beginn des Kalten Krieges dienten Umsiedlungsprogramme der politischen Selbstinszenierung. Wer von einem Block in einen anderen geflohen war, sollte nicht darauf warten müssen, seinem Leben eine neue Richtung zu geben, eine Belohnung für den ideologischen Erlös, der sich mit der medialen Vermarktung der Fluchtgeschichte erzielen ließ. In Afrika bot das UNHCR Geflüchteten seine »guten Dienste« an, ein Signal, dass man bereit war, eine politische Rolle zu übernehmen, als Vermittler in ungelösten Konflikten, als Wegbereiter humanitärer Einsätze. Erst in den späten 1960er Jahren setzte sich das UNHCR auch für die Aufnahme afrikanischer Geflüchteter in Umsiedlungsprogramme ein, ein Angebot, das sich allerdings nicht an alle richtete, die Schutz suchten, sondern lediglich an die kleine Gruppe der »Bildungsbürger*innen«, von denen man hoffte, dass sie den Kontinent voranbringen würden, idealerweise, indem sie in Afrika blieben.21 Wenn aber von nachhaltigen Lösungen die Rede ist, wird impliziert, dass es auch eine Vorstufe gibt, Provisorien, in denen man sich behelfsmäßig einrichtet, vorläufige Lösungen. Dazu zählen Flüchtlingslager, subsidiäre Schutzregime, aber auch Migration in Etappen. Welchen Schutz vor Gewalt, wenn überhaupt, gewähren Übergangslösungen?

Nach Artikel 1 GFK ist als Flüchtling jede Person anzusehen, die, wie es in der deutschen Übersetzung des Vertragstextes heißt, »aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will«. Mit anderen Worten wird Schutz nur geboten, wenn die Verfolgungshandlung eines geeigneten Verfolgungsakteurs mit einem der genannten Verfolgungsgründe zusammentrifft.22 Menschen, die ihre Heimat verlassen, weil sie begründete Sorge haben, bei Angriffen bewaffneter nichtstaatlicher Gruppen unter Beschuss zu geraten, fallen nicht in den Anwendungsbereich der Konvention. Auch wer aufgrund bewaffneter Auseinandersetzungen im Heimatland keine wirtschaftliche Perspektive mehr für sich sieht und fortgeht, wird von der Flüchtlingsdefinition nicht erfasst.23 Die restriktive Ausgestaltung der GFK hat historische und politische Gründe, wie ich in Kapitel 8 ausführen werde, aber festzuhalten ist schon hier, dass völkerrechtliche Verträge der Natur der Sache nach nicht mehr enthalten als das, worüber Staaten Minimalkonsens herzustellen in der Lage sind.

Grundsätzlich trifft jeden Staat die Pflicht, die Menschen, die sich auf seinem Staatsgebiet aufhalten, zu schützen. Kommt der Staat dieser Pflicht nicht nach, weil er nicht willens oder in der Lage ist, Schutz vor Verfolgung zu organisieren, oder weil er die Verfolgung selbst in Gang gesetzt hat, trifft den Aufnahmestaat die Pflicht der Gewährung ersatzweisen Schutzes. Nichts anderes besagt das Gebot des non-refoulement, das in der GFK Niederschlag gefunden hat, sich aber im Fall drohender Folter einer geflüchteten Person auch aus dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (1966), der Anti-Folterkonvention (1984), der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und dem Völkergewohnheitsrecht herleiten lässt.24 Nach Artikel 33 Absatz 1 GFK darf ein Staat Flüchtlinge nicht »über die Grenzen von Gebieten ausweisen oder zurückweisen, in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde«. Der Aufnahmestaat übernimmt also die Schutzverantwortung, welcher der Herkunftsstaat nicht nachkommt, und macht sich, so die Idee, um die Menschenrechte und die völkerrechtliche Ordnung gleichermaßen verdient.

Es soll nicht in Abrede gestellt werden, dass der Grundsatz des nonrefoulement enorme praktische Bedeutung hat. Zahllose Menschen verlieren auf der Flucht ihr Leben, weil Staaten ihre Grenzen nicht öffnen oder Geflüchtete über eine Grenze zurückschieben. Auch an den Außengrenzen Europas kommt es immer wieder zu Pushbacks, und Jahr für Jahr finden Tausende Menschen den Tod, weil es sichere Fluchtkorridore nicht gibt.25 Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um, heißt es, und dazu passt, dass Regierungen sich in der Regel nicht die Mühe machen, die Zahl der Menschen zu dokumentieren, die den Versuch, eine Grenze zu passieren, mit dem Leben bezahlen.26 Niemand weiß, was sich im Niemandsland zwischen den Staaten abspielt, wenn Migrierende beim irregulären Grenzübertritt gefasst werden, nachts und ohne Zeugen, in einer Zone zwischen den Zäunen, zu der weder Medien noch Menschenrechtsorganisationen Zutritt haben. So relevant das Prinzip des nonrefoulement aber auch sein mag, so deutlich zeigen empirische Studien, dass Gewalterfahrungen für Geflüchtete an der Grenze nicht enden. Gewalt kann »unterschiedliche Formen annehmen«, Flüchtenden nicht nur im Herkunftsland, sondern »auch während der Flucht und in den Aufnahmeländern« widerfahren.27 Grenzen bieten für die Geflüchteten keinen Schutz, sondern sind Gefahrenzonen, in denen man sich mit großer Vorsicht bewegen muss. Im Kongo etwa wird der Schutz der Grenzen immer wieder zum Vorwand genommen, um Zivilist*innen um ihr Hab und Gut zu bringen oder sexuelle Dienstleistungen zu erpressen.28 Auch nach der Querung der Grenze droht Gefahr von allen Seiten, von anderen Geflüchteten, von den Bewohner*innen der Dörfer und Städte, in denen oder in deren Nähe Geflüchtete untergebracht sind, und von den Autoritäten, deren Aufgabe es wäre, den Schutz der Geflüchteten zu gewährleisten. Über den Schutz vor Gefahren aber, die einer geflüchteten Person nach der Einreise ins Aufnahmeland drohen, schweigt die GFK.

Auch in wissenschaftlichen Studien finden die Bedrohungen, denen Geflüchtete weiterhin ausgesetzt sind, kaum Erwähnung, bleibt die Gewalt, physisch, psychisch und strukturell, die sie im Aufnahmeland erfahren, weitgehend außen vor. Dadurch wird der Eindruck vermittelt, mit der Flucht wende sich für Schutzsuchende alles zum Guten, mit dem Grenzübertritt ende auch die Gefahrenlage. Fast scheint es, als werde die Verletzungsoffenheit der Menschen nach Einreise in das Aufnahmeland hingenommen, als sei sie der Preis, der für den Schutz vor Verfolgung zu zahlen ist. Wer allein in rechtlichen Kategorien denkt, verliert den Blick für die Zusammenhänge. Aus diesem Grund habe ich für die Analyse der Situation im Kongo empirisches Material zusammengetragen oder selbst erhoben.

Die Lage im Kongo

Die Region der Großen Seen Afrikas im Allgemeinen und der Kongo im Besonderen bieten für die Untersuchung der hier gestellten Fragen ein reiches Betätigungsfeld. Nirgendwo in Afrika gibt es mehr Binnenvertriebene als im Kongo, nirgendwo erzeugt die Frage des Umgangs mit Flüchtlingen so großen politischen Druck wie in den Aufnahmeländern kongolesischer Geflüchteter in der Region. Das UNHCR zählte im Mai 2024 allein in Afrika 1063997 Menschen, die aus dem Kongo geflüchtet sind, davon 83952 in Ruanda.29 Aktuelle Zahlen kongolesischer Geflüchteter in anderen Anrainerstaaten legte das UNHCR nicht vor, aber Stand Februar 2023 waren es 483718 in Uganda, 86857 in Burundi und 79823 in Tansania.30 In den letzten Jahren ist die Zahl der aus dem Kongo Geflüchteten kontinuierlich gestiegen, allein im Zeitraum von Februar 2023 bis Mai 2024 um 44927. Wie ein umgepolter Magnet treibe der Kongo die Menschen über die Grenzen, sagte mir ein lokaler Menschenrechtsaktivist im Gespräch.

Der Anstieg der Binnenvertriebenen ist noch dramatischer. Nach Angaben des UNHCR gab es im April 20247,3 Millionen Binnenvertriebene im Kongo, 1,13 Millionen mehr als noch ein Jahr zuvor, mehr als im Sudan, der wegen eines Bürgerkriegs und einer Hungersnot in die Schlagzeilen geraten ist, mehr als irgendwo sonst in Afrika.31 Das Kinderhilfswerk UNICEF berichtete im Januar 2025, dass heftige Kämpfe zwischen kongolesischen Regierungstruppen und einem Netzwerk nichtstaatlicher bewaffneter Gruppen innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten zur Vertreibung von 658000 Menschen allein in den Provinzen Nord-Kivu und Süd-Kivu geführt hätten.32 Wenige Tage später fiel Goma und dann, im Februar 2025, Bukavu in die Hände der von Ruanda unterstützten Rebellen, eine Zäsur in der stetig eskalierenden militärischen Auseinandersetzung, deren Folgen noch nicht absehbar sind.

Politische Kommentator*innen gelangen zu der Einschätzung, die Gebietsgewinne der paramilitärischen Kräfte hätten sowohl die Position Kinshasas als auch die der internationalen Gemeinschaft empfindlich geschwächt und Ruanda zur Rolle eines maître du jeu, eines Spielmeisters, verholfen, ausgestattet mit politischer und militärischer Gestaltungsmacht für die gesamte Region.33 Noch sind die Würfel nicht gefallen und Entwicklungen denkbar, die Ruanda zum Rückzug aus dem Kongo zwingen können. Aber das Zeitfenster schließt sich und niemand wird ernsthaft bestreiten, dass man die Sicherheitsarchitektur Zentralafrikas neu wird denken müssen, wenn man einen militärischen Flächenbrand verhindern will.

Flucht und Vertreibung sind im Kongo nichts Neues. Wie ich im nächsten Kapitel zeigen werde, gehörte es schon unter der belgischen Kolonialherrschaft zum Alltag der Menschen in den Dörfern, alles stehen und liegen zu lassen, sobald sich ein mit den Insignien staatlicher Macht ausgestatteter Tross bewaffneter Männer näherte. Aber auch nach der Entlassung des Kongo in die Unabhängigkeit spielte die ehemalige Kolonialmacht eine unrühmliche Rolle. Die von der belgischen Regierung unterstützten Sezessionsbestrebungen in Katanga und Süd-Kasai endeten in einem Blutbad und gaben, wie wir in Kapitel 3 sehen werden, zu großflächigen Vertreibungen Anlass. Auch während der von westlichen Staaten unterstützten Herrschaft Mobutu Sese Sekos, die fast 32 Jahre währen sollte, war der Kongo wie kaum ein anderes Land in Afrika Schauplatz erzwungener Migration. Als 1994 Völkermord und Bürgerkrieg das Nachbarland Ruanda erschütterten, flüchteten fast zwei Millionen Menschen ins Ausland, allein 1,2 Millionen in den Kongo. Im September 1996 griffen Einheiten der ruandischen und burundischen Armee Flüchtlingslager im Osten des Kongo an und lösten den Ersten Kongokrieg aus, der im Mai 1997 zu Ende ging, gefolgt von einem zweiten, von August 1998 bis Juli 2003.34 Im Verlaufe dieser Kriege wurden weite Teile der Infrastruktur zerstört, besonders im Osten des Landes, mit verheerenden Auswirkungen für das Gesundheitswesen und andere Bereiche der Daseinsvorsorge. Schätzungen zufolge gab es im Kongo zwischen August 1998 und April 2007 5,4 Millionen überzählige Sterbefälle, zurückzuführen teils auf direkte Gewalteinwirkung, teils auf Mangelernährung, Erschöpfung und Krankheit.35 Nicht mitgerechnet sind Hunderttausende, die im Ersten Kongokrieg ums Leben kamen, in Kämpfen oder auf der Flucht vor der Kriegsallianz, die man in Kigali, Kampala und Bujumbura mit dem Rebellenführer Laurent Désiré Kabila geschlossen hatte, eine Episode, auf die ich in Kapitel 4 näher eingehen werde.

Auch wenn es seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs keinen bewaffneten Konflikt gab, der mehr Opfer forderte als die beiden Kongokriege, schaute die internationale Staatengemeinschaft dem Geschehen lange tatenlos zu. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mochte sich den Blutzoll in Erinnerung gerufen haben, der für die Entscheidung zu entrichten gewesen war, die »Kongo-Krise« (1960–1964) mithilfe einer Friedensmission, der Opération des Nations Unies au Congo (UNOC), einzudämmen, und vielleicht waren aus dem VN-Sekretariat Memos gekommen, die warnten, die Sicherheitslage im Kongo habe schon einmal die Beziehungen zu den Regierungen der Truppenentsendeländer auf eine ernsthafte Probe gestellt und die Vereinten Nationen an die Grenzen ihrer finanziellen und logistischen Leistungsfähigkeit gebracht.36 Man zögerte, man wand sich, und erst im November 1999 – der Zweite Kongokrieg war bereits in vollem Gang – entschloss sich der Sicherheitsrat, im Kongo eine Friedensmission einzurichten, die Mission de l’Organisation des Nations unies en République démocratique du Congo (MONUC), im Juli 2010 umbenannt in Mission de l’Organisation des Nations unies pour la stabilisation en République démocratique du Congo (MONUSCO). Die Mission wurde nach und nach zu einer der weltweit größten VN-Einsätze ausgebaut, doch fruchteten die internationalen Bemühungen um eine Verfestigung demokratischer Strukturen und die Errichtung einer dauerhaften Friedensordnung wenig.37 Bis zu ihrem Teilabzug Ende 2024 kam es in Gebieten, in denen VN-Friedenstruppen stationiert waren, zu Scharmützeln und Massakern, an denen die kongolesische Armee, die Forces Armées de la République Démocratique du Congo (FARDC), und eine Vielzahl bewaffneter nichtstaatlicher Gruppen beteiligt waren.

Allein im Osten des Kongo sind Dutzende Rebellengruppen aktiv, in den Kivu-Provinzen der Mouvement du 23 mars (M23), die Allied Democratic Forces (ADF), die Forces Démocratiques de Libération du Rwanda (FDLR), verschiedene Fraktionen der Mayi-Mayi und die Raia Mutomboki, in Ituri die Union des Patriotes Congolais (UPC), die Force de Résistance Patriotique d’Ituri (FRPI) und der Front des Nationalistes et Intégrationnistes (FNI).38 Ihnen allen geht es um politische Einflussnahme, Gebietskontrolle und die Ausbeutung natürlicher Ressourcen, was regelmäßig zu bewaffneten Auseinandersetzungen untereinander und mit den FARDC führt, mit entsprechenden Auswirkungen für die Bevölkerung der betroffenen Gebiete. Nur vereinzelt ist es nichtstaatlichen bewaffneten Gruppen gelungen, ihre Herrschaftsgewalt zu konsolidieren. Während des Zweiten Kongokriegs hielt der Rassemblement du Congo Démocratique (RCD) weite Teile der Kivu-Provinzen besetzt. Der Aufbau einer leistungsfähigen Verwaltung scheiterte aber an der mangelnden Akzeptanz der Zivilbevölkerung, die den RCD nicht als eigenständigen Akteur, sondern als Vasall Ruandas wahrnahm.39 Die Eroberung Bukavus durch die von Jules Mutebutsi und Laurent Nkunda angeführten Truppen im Juni 2004 sendete Schockwellen bis nach Kinshasa, Brüssel und New York, veränderte die militärische Lage im Kongo aber nicht nachhaltig. Nach einer Woche verließen die beiden mit ihren Truppen die Stadt und stürzten sich ins nächste militärische Abenteuer.

Nkunda blieb an der Spitze einer militärischen Bewegung, die noch einmal, im Oktober 2008, von sich reden machte, als sie vor den Toren Gomas stand. Ein Beobachter, dem es gelungen war, dem Rebellenhauptquartier einen Besuch abzustatten, zitiert Nkunda mit der Behauptung, er unterhalte Kontakte bis in die Führungsebene der FARDC hinein und könne sich auf einen steten Informationsfluss und die Lieferung von Kriegsgerät durch die verlassen, die ihn angeblich bekämpfen wollten.40 Hinter vorgehaltener Hand wird auch in den Reihen der FARDC eingeräumt, dass Armee und Rebellen oft genug gemeinsame Sache machen, ein weiteres Beispiel für die Politik der doppelten Böden, die im Kongo Einzug gehalten hat. Und Nkunda spielte die Karte seiner angeblichen Legitimität geschickt aus.

Als die für den Völkermord in Ruanda Verantwortlichen, die génocidaires, im Sommer 1994 erkannten, dass sie den Bürgerkrieg verlieren würden, flohen sie unter dem Schutz Hunderttausender, die das von Gewalt zerrissene Land verließen, mit Sack und Pack in den Kongo. Unter den kongolesischen Tutsi ging die Sorge vor einer Wiederholung dessen um, was sich im Nachbarland ereignet hatte. Manche schlossen sich zu Milizen zusammen, andere flohen nach Ruanda. Nkunda wurde nicht müde, seine militärischen Eskapaden mit dem Schicksal der Flüchtlinge zu rechtfertigen, die in Ruanda in Lagern ausharrten, Schätzungen zufolge fast ein Drittel der in Nord-Kivu lebenden Tutsi-Bevölkerung, bis zu 50000 Menschen. Auch nach seiner Absetzung bediente man sich der Flüchtlinge als Vorwand, um strategisch wichtige Gebiete in Nord-Kivu für die angebliche Repatriierung besetzt zu halten, auch wenn statt der ursprünglichen Eigentümer in vielen Fällen ruandische Staatsangehörige das Land in Besitz nahmen.41Erstaunlich ist dieser Befund insofern, als der von Nkunda geführte Congrès National pour la Défense du Peuple (CNDP) vorgab, die Interessen des ganzen Landes zu vertreten.

Im März 2009 schloss der CNDP mit der kongolesischen Regierung ein Abkommen, das die Umwandlung der bewaffneten Gruppe in eine politische Partei und die Integration der Kombattant*innen in die FARDC vorsah. In diesem Vorgang manifestierte sich ein Problem, das bis heute ungelöst ist, die Transformation der Armee in eine »gigantische Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für ehemalige Rebellen«.42Nicht zuletzt wegen der verheerenden Menschenrechtsbilanz der von Nkunda geführten Truppen geriet der Integrationsprozess ins Stocken, und im April 2012 ging aus den zuvor im CNDP verbundenen Netzwerken der Mouvement du 23 mars (M23) hervor, benannt nach dem Datum des Abkommens, das die bewaffneten Auseinandersetzungen hatte beenden sollen. Der M23, bestehend aus einem politischen und einem militärischen Arm, hatte sich die Interessen der kongolesischen Tutsi auf die Fahnen geschrieben, gab sich überzeugt von der moralischen Überlegenheit seiner Position und konnte sich auf tatkräftige Unterstützung aus Ruanda verlassen. In einer großangelegten Offensive eroberten Rebellen des M23 weite Teile der Provinz Nord-Kivu und nahmen im November 2012 Goma ein, die Hauptstadt der Provinz Nord-Kivu. Hunderttausende flohen vor den Kämpfen, in andere Teile des Landes oder über die Grenze nach Ruanda.

Der militärische Erfolg kam überraschend, selbst für den M23. Pläne für eine dauerhafte Besetzung hatte man nicht. Zehn Tage plünderte man, was das Zeug hielt, beglich offene Rechnungen und verbreitete Angst und Schrecken, dann zogen die Truppen des M23 ab. Ein Journalist, der gute Drähte nach Kigali unterhält, nannte mir in einem Hintergrundgespräch einen plausiblen Grund. Die Rebellen, sagte er mir, hätten nicht über das Personal und die Strukturen verfügt, das eroberte Gebiet zu halten und zu verwalten. Des Weiteren übten die USA und Großbritannien politischen Druck aus, um Ruanda dazu zu bringen, seine Unterstützung des M23 einzustellen und für die Einstellung der militärischen Offensive zu sorgen. In Kigali musste man sich eingestehen, dass die Zeit noch nicht reif war für die Heraustrennung einzelner Gebiete aus dem Staatsverband des Kongo. Nicht nur in den von den Kämpfen betroffenen Kivu-Provinzen, auch in Kinshasa war die Empörung über den M23 und Ruandas Rolle groß. Man rief zum patriotischen Widerstand gegen die Versuche auf, den Kongo in seine Bestandteile zu zerlegen. Auf dem Titelblatt jeder einzelnen Ausgabe der nationalen Zeitung Le Potentiel erschien, über Monate, der Schriftzug »Non à la balkanisation«. Die Rüstungsspirale drehte sich weiter, propagandistisch und militärisch.

Bis heute sind bewaffnete Konflikte im Osten des Kongo an der Tagesordnung, und die Entgrenzung nimmt angesichts einer über Jahrzehnte eingeübten Praxis der Gewalt zu. Man selbst ist im Recht, der andere ist schuld. Es scheint, als sei es Teil der menschlichen Natur, dass »starkes Legitimitätsempfinden nicht nur die Erregbarkeit steigert, sondern auch die Grausamkeit«.43 Auf die verheerenden Folgen machte jüngst der Index afrikanischen Regierungshandelns der Mo-Ibrahim-Stiftung aufmerksam. Von den insgesamt 54 afrikanischen Staaten liegt der Kongo im Bereich Korruption auf dem letzten Platz, im Bereich Gesundheitsversorgung auf dem vorletzten und im Bereich Gewalt gegen die Zivilbevölkerung auf dem viertletzten.44 Was angesichts der anhaltenden bewaffneten Konflikte und der Systematisierung der Gewalt im Kongo erstaunt, ist der Mangel an Reflexion darüber, welche Folgen die Herausbildung diskursiver Muster für das Verständnis komplexer Gewaltphänomene hat. Seit geraumer Zeit verbinden sich mit dem Kongo negative Attribute, die sich zu griffigen Kurzporträts fügen: ein Land im Krisenmodus, instabil und zerrissen, der ausgehandelte Frieden brüchig, die Autorität der Zentralregierung bedroht durch eine Fülle nichtstaatlicher bewaffneter Gruppen, viele mit Verbindungen ins benachbarte Ausland.45 Es wird behauptet, im Kongo sei eine sexualisierte Terrorkampagne gegen die Zivilbevölkerung im Gange.46 Andere Untersuchungen nehmen die politischen und sozioökonomischen Verhältnisse in den Blick, um die Entscheidung der Menschen, den Kongo zu verlassen, zu erklären.47 Jeder Erklärungsansatz ist für sich genommen gültig, beschreibt aber nur einen Ausschnitt der Gesamtlage. Auf Details oder eine Darstellung der Zusammenhänge scheint es nicht mehr anzukommen, was nicht ohne Ironie ist, weil die Sicherheitslage im Osten des Landes nicht gleichbleibend katastrophal ist, sondern fluktuiert und sich seit dem Herbst 2021 dramatisch verschlechtert hat.

Im Februar 2024 schloss der M23 mit der Einnahme der Ortschaft Sake den Belagerungsring um Goma. Die Bevölkerung der Stadt und die der nahegelegenen Vertriebenenlager waren von der Versorgung nun weitgehend abgeschnitten. Im Mai 2024 gerieten die Lager in Lac Vert und Mugunga unter Feuer. Bei dem Angriff kamen mindestens ein Dutzend Zivilist*innen ums Leben, viele weitere wurden verletzt. Die Sonderberichterstatterin des VN-Generalsekretärs, Bintou Keita, verurteilte den nicht näher bezeichneten »Beschuss«, hielt die Konfliktparteien an, den »zivilen Charakter der Vertriebeneneinrichtungen zu garantieren« und »geeignete Maßnahmen zu ergreifen«, um Zivilist*innen zu schützen und den Zugang für humanitäre Hilfsleistungen sicherzustellen. Des Weiteren forderte sie die bewaffneten Gruppen im Osten des Kongo auf, die Waffen niederzulegen und sich einem von den Vereinten Nationen geführten Demobilisierungsprogramm anzuschließen.48 Wer für den Angriff auf die Vertriebenenlager verantwortlich war und welche Maßnahmen die VN-Friedensmission zum Schutz der Zivilbevölkerung im Allgemeinen und der Vertriebenen im Besonderen zu treffen gedachte, sagte sie nicht.

Im September 2024 veröffentlichte Human Rights Watch die Ergebnisse einer Erkundungsmission im Großraum Goma. Seit Beginn des Jahres hätten die ruandische Armee und die Rebellen des M23 fünf Mal Vertriebenenlager und andere dicht besiedelte Gebiete im Stadtgebiet mit Artillerie und ballistischen Raketen beschossen. Es seien Dutzende Tote und Verletzte zu beklagen; in einem Fall habe es einen Einschlag nur 75 Meter von einer an das Vertriebenenlager Mugunga grenzenden Grundschule entfernt gegeben. Fälle sexueller Gewalt häuften sich auf beiden Seiten der Front. Viele der Geschädigten seien Geflüchtete, die auf der Suche nach Essbarem in die Kampfzone gerieten. Ein Binnenvertriebener wird mit den Worten zitiert: »Wir wissen nicht mehr, was wir tun sollen. Ob wir bleiben oder gehen, der Tod ist unser ständiger Begleiter.«49 Ab November 2024 wurde die Nachrichtenlage unübersichtlich. MONUSCO berichtete von massiver sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen, besonders in den Vertriebenenlagern im Großraum Goma, und wies zudem darauf hin, dass viele Fälle nicht zur Anzeige gelangten.50Man hörte von Überfällen auf offener Straße, stark gestiegenen Preisen und großer Anspannung an den Grenzübergängen.

Ende Januar 2025 fiel Goma in die Hände des M23. Nur wie durch einen Filter drangen Berichte über die dramatische Verschlechterung der humanitären Situation nach außen. Leichen lägen auf den Straßen, hieß es, die Notaufnahme der Krankenhäuser sei mit der Behandlung der Verletzten überfordert, es habe einen Cholera-Ausbruch gegeben, bewaffnete Gruppen zögen plündernd durch die Stadt, man sei auf der Straße und in den eigenen vier Wänden nicht mehr sicher.51Dramatische Szenen müssen sich im Munzenze-Gefängnis abgespielt haben, das, wie Fotos zeigen, in Rauch gehüllt war. Die männlichen Häftlinge seien ausgebrochen, die weiblichen Häftlinge vergewaltigt und das Gebäude in Brand gesteckt worden.52 In den folgenden Tagen drangen die Truppen des M23, unterstützt durch reguläre Einheiten der ruandischen Armee, nach Süden vor, nahmen Minova ein, etwa 50 Kilometer von Goma entfernt, und schließlich Bukavu, die Hauptstadt der Provinz Süd-Kivu. In den Tagen vor der Einnahme Bukavus hatte der Gouverneur der Provinz noch Zuversicht verbreitet und zu Ruhe und Besonnenheit aufgerufen, während Einheiten der Armee ihre Stellungen verließen und, wie mir berichtet wurde, randalierend und plündernd durch die Straßen zogen.

Auch in politischer Hinsicht gibt der Kongo Anlass zu großer Sorge. Der Fragile States Index 2024 kommt zu dem Schluss, dass, abgesehen von Südsudan, die Vertreibung von Menschen in keinem Land der Erde so großen politischen und sozialen Druck erzeugt wie im Kongo.53 Drei Jahre zuvor führte der Kongo die Rangliste in der Kategorie Flucht und Vertreibung noch an, mit 10 von 10 möglichen Punkten. Ob erzwungene Migration durch die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung verhindert werden kann, wird im Weiteren zu untersuchen sein, aber auffällig ist, dass der Index den Kongo auch unter dem Gesichtspunkt Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit zu den Top-10-Krisenländern zählt, in einem Atemzug mit Iran, Myanmar, China, Libyen, Russland, Jemen, Nordkorea, Sudan und Haiti. In Gesprächen, die ich in Flüchtlingssiedlungen im Südwesten Ugandas führte, wurde mir immer wieder gesagt, man habe schon lange vor dem Verlassen des Landes nicht mehr das Gefühl gehabt, »festen Boden unter den Füßen zu haben«, »sich auf Recht und Gesetz verlassen zu können« und »vom Staat auch nur ein Blatt Papier zu bekommen, ohne dafür zu zahlen«.

Infolge der militärischen Auseinandersetzungen und der politischen Unsicherheit, besonders im Osten des Landes, verschlechterte sich auch die humanitäre Lage im Laufe der Jahre immer weiter. Das International Rescue Committee wies zum Jahresauftakt 2024 darauf hin, dass der Bruch eines zwischen den FARDC und den Rebellen des M23 ausgehandelten Waffenstillstands und die wiederaufflammenden Kämpfe zu einer Verschärfung der ohnehin angespannten Versorgungslage geführt hätten. Es gebe kein Land auf der Welt, in dem mehr Menschen auf humanitäre Unterstützung angewiesen seien.54 Nach Einschätzung internationaler Hilfsorganisationen können längst nicht mehr alle Bedürftigen ausreichend versorgt werden. Die Initiative Integrated Food Security Phase Classification, ein Zusammenschluss internationaler Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen, warnte im September 2023, im Kongo sei knapp ein Viertel der Bevölkerung von akuter Ernährungsunsicherheit betroffen, insgesamt 25,4 Millionen Menschen.55 Beobachter*innen weisen darauf hin, dass es überproportional häufig Geflüchtete sind, die unter einer Verknappung überlebensnotwendiger Ressourcen zu leiden haben.56 Im Osten des Kongo kommt die Schwierigkeit hinzu, Unterstützung für geflüchtete Personen in Kampfgebieten zu organisieren. Wenn in einem Dorf bewaffnete Auseinandersetzungen ausbrächen, liefen die Menschen in alle Richtungen davon. Es sei schwierig herauszufinden, wer wann wo sei und was die Menschen am dringendsten benötigten, erklärt das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) in einer Stellungnahme.57 Aber auch für andere vulnerable Bevölkerungsgruppen hat sich die Versorgungssituation verschärft. So paradox es anmuten mag, scheinen Bedarf und Ausmaß humanitären Engagements im Kongo heute in einem Verhältnis umgekehrter Proportionalität zu stehen.58Je schlimmer die Lage im Kongo wird, desto geringer fällt die Bereitschaft aus, etwas für die notleidenden Menschen zu tun. Im Ranking des Norwegian Refugee Council (NRC) liegt der Kongo hinter Burkina Faso und Kamerun aktuell auf Platz drei der weltweit am meisten vernachlässigten Krisen, die durch Flucht und Vertreibung ausgelöst worden sind.59 Auf die Frage, wie es dazu kommen konnte, sind drei Gründe zu nennen.

Erstens besteht hinsichtlich der Probleme im Kongo ein chronisches Informationsdefizit. Die internationale Medienberichterstattung kommt über das Anekdotische selten hinaus, weil das Reisen so beschwerlich und manchmal auch gefährlich ist.60 Journalist*innen werden systematisch eingeschüchtert, zuweilen auch mit Gewalt an der Ausübung ihres Berufes gehindert. Entsprechend bruchstückhaft ist die Nachrichtenlage, besonders in den wenig zugänglichen Gebieten im Inneren der östlichen Provinzen.

Zweitens nimmt der Kongo in der Forschung über erzwungene Migration allzu oft eine Leerstelle ein, mutmaßlich weil die Aufmerksamkeit für Flüchtlingsfragen an eine Kriegsrhetorik geknüpft ist, die mit der Unterzeichnung eines Friedensabkommens rapide nachlässt. Pauschal heißt es in so mancher wissenschaftlichen Untersuchung, in die Region der Großen Seen sei zu Beginn des 21. Jahrhunderts Frieden eingekehrt und wo Friedensabkommen erfolgreich umgesetzt würden, kehrten die Menschen in ihre Heimat zurück.61 Ein Land, in dem ein Krieg für beendet erklärt wird, fällt für internationale Beobachter*innen von der Karte.

Drittens redet die kongolesische Regierung das Ausmaß humanitärer Krisen seit Langem klein und versucht, den Anschein zu erwecken, man habe die Probleme im Griff. Im April 2018 löste die kongolesische Regierung Kopfschütteln aus, als sie eine internationale Geberkonferenz in Genf boykottierte, weil die Lage im Land angeblich so schlimm nicht sei. Während sich der Generaldirektor der Internationalen Organisation für Migration (IOM) beim Besuch einer Aufnahmeeinrichtung für Binnenvertriebene in Kalemie an Dantes Inferno erinnert fühlte, diktierte der kongolesische Informationsminister den Journalist*innen in Kinshasa in die Blöcke, man sei nicht daran interessiert, an dem »Schwindel« mitzuwirken, der mit der Einberufung der Geberkonferenz betrieben werde. Der Kongo sei auf humanitäre Unterstützung angewiesen, aber längst nicht in dem von den Vereinten Nationen behaupteten Umfang.62 Man will offensichtlich den Eindruck vermeiden, der kongolesische Staat sei nicht in der Lage, die Ernährungssicherheit der eigenen Bevölkerung zu gewährleisten. Und noch viel weniger will man sich als Land dargestellt wissen, aus dem die Menschen fliehen, weil sie die Hoffnung verloren haben, für sich und ihre Familie eine Existenz aufzubauen.

Die sozioökonomischen Parameter geben nicht minder Anlass zur Sorge. Beobachter*innen zählen den Kongo, in den 1960er Jahren noch ein Schwergewicht unter den Industrienationen Afrikas, regelmäßig zu den Schlusslichtern menschlicher Entwicklung. Probleme mit der Bereitstellung elementarer Leistungen der Daseinsvorsorge haben sich aufgrund neoliberaler Tendenzen weiter verschärft. Im aktuellen Index der menschlichen Entwicklung, herausgegeben vom Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen, nimmt der Kongo Rang 180 ein, gefolgt von lediglich 13 weiteren Ländern, darunter die Nachbarn Burundi, Zentralafrikanische Republik und Südsudan.63 Zwar wird man daraus nicht schließen können, die Lage sei ausweglos und im Land zu bleiben für die Kongoles*innen keine Option. Ohne Relevanz ist der Index aber nicht, denn aus den sozioökonomischen Rahmendaten, die ihm zugrunde liegen, lässt sich eine Aussage über die Widerstandsfähigkeit treffen, über die ein Land in der Bewältigung von Krisen verfügt. In Krisenzeiten bekommen die Netzwerke, die den Menschen Halt geben, Risse, wie sich in der Geschichte des Kongo mehrfach gezeigt hat, und nur wenn die Strukturen gesund sind, bleibt der gesellschaftliche Zusammenhalt gewahrt.

Als sei die Lage nicht kompliziert genug, brach im August 2018 in der Provinz Nord-Kivu eine Ebola-Epidemie aus. Kämpfe zwischen den FARDC und verschiedenen Rebellengruppen erschwerten die Bemühungen, die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Binnen weniger Monate, so wird berichtet, hätten »Zehntausende« aus Angst, sich anzustecken, den Kongo in Richtung Uganda verlassen.64 Der Regierung gelang es nicht, die Bevölkerung davon zu überzeugen, die Versorgung der an Ebola Erkrankten und die Bestattung der an Ebola Verstorbenen medizinischem Personal zu überlassen. Ärzteteams waren mit militärischem Geleitschutz unterwegs, medizinische Einrichtungen wurden angegriffen. Eine Militarisierung der Gesellschaft setzte ein, die sich noch verstärkte, als keine zwei Jahre später die Covid-19-Pandemie ausbrach.

Die humanitären Folgen der Maßnahmen, welche die kongolesische Regierung zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie im März 2020 ergriff, waren verheerend. In der Korrespondenz, die ich während der Pandemie mit Menschen im Kongo führte, gab es zwei wiederkehrende Themen: die Eskalation der Gewalt und die mangelnde Versorgung mit Medikamenten, Grundnahrungsmitteln und Artikeln des täglichen Bedarfs. Viele Menschen seien aus den ländlichen Gebieten in die Stadt geflohen, weil es immer wieder zu Überfällen bewaffneter nichtstaatlicher Gruppen und marodierender Regierungstruppen gekommen sei; die Schulen seien geschlossen, die Städte vom Umland abgeriegelt. Man schrieb mir, gegen die Unsicherheit könne man sich schützen, indem man sich bei Gefahr im Verzug im Wald verstecke, aber gegen den Hunger könne man nichts ausrichten.

Insbesondere die Schließung der Grenzen stellte Bukavu, Hauptstadt der Provinz Süd-Kivu, und Goma, Hauptstadt der Provinz Nord-Kivu, vor große Versorgungsprobleme, wird doch ein erheblicher Teil des Warenverkehrs dieser beiden Städte über die Grenze nach Ruanda abgewickelt. Zwar kam der Warenfluss zwischen Cyangugu und Bukavu sowie zwischen Gisenyi und Goma nicht vollständig zum Erliegen, da ein ausgedehntes Netz von Schleichwegen, sogenannte panya roads, seit jeher dafür sorgt, dass auch in Kriegs- und Krisenzeiten grenzübergreifender Handel stattfinden kann; verstärkte Patrouillen aber trieben die Kosten und Risiken irregulärer Grenzübertritte in die Höhe.65 Die Preise für Grundnahrungsmittel explodierten. Ein mehrmonatiger Lockdown fügte überdies der Wirtschaft schweren Schaden zu und raubte vielen Menschen die Existenzgrundlage. Von diesem Schock erholt sich die Gesellschaft nur langsam, und viele meiner Gesprächspartner*innen ließen keinen Zweifel daran, dass sie nach Wegen suchen, das Land zu verlassen. Und welche Facette man auch beleuchtet, es gibt keinen Anlass für die Menschen, darauf zu vertrauen, dass sie für sich und ihre Familien im Kongo eine verlässliche Zukunft werden bauen können.

Methodik

Zunehmend wird in der Migrationsforschung mit einem Begriffsapparat gearbeitet, der komplexen Wanderungsbewegungen Rechnung trägt. Der Begriff der »gemischten Migrationsströme« lässt erkennen, dass es nicht immer das eine Motiv gibt für die Entscheidung eines Menschen, die Heimat zu verlassen. Was der akademische Diskurs aber oft vermissen lässt, ist Präzision in der Darstellung der vielschichtigen interaktiven Prozesse, die der Migrationsentscheidung einer geflüchteten Person zugrunde liegen. Im Bild des gemischten Stroms ist diese analytische Unschärfe bereits angelegt, wird doch suggeriert, es gehe weniger um den Respekt vor dem Entschluss des Einzelnen als um die Steuerung regionaler und globaler Wanderbewegungen. Im Gegensatz zu Studien, die das Phänomen erzwungener Migration aus der Sicht der Handelnden in den Aufnahmestaaten beleuchten, soll zentraler Referenzpunkt des empirischen Teils dieser Untersuchung die Perspektive der Geflüchteten sein. Nur wer sich auf die Lebenssituation Geflüchteter einlässt, hat eine Chance, über die Wiederholung bekannter Thesen hinaus einen Beitrag zum Migrationsdiskurs zu leisten. In erster Linie nämlich sind es die Geflüchteten selbst, die über die Beweggründe ihrer Flucht und etwaige Gewalterfahrungen Auskunft geben können.66 Geflüchtete als eigenständige, wenn auch verletzungsoffene Akteure zu zeichnen, dient überdies der Schließung von Schutzlücken, die sich aus der Abweichung rechtlicher Regime von den Sicherheitsbedürfnissen der Menschen ergeben.

Um Gewalterfahrungen geflüchteter Personen so differenziert und kontextbezogen wie möglich darstellen zu können, habe ich auf die biografische Methode zurückgegriffen. Die Auseinandersetzung mit den lebensgeschichtlichen Eckdaten erlaubt sowohl Einblicke in die soziale Wahrnehmung der Geflüchteten als auch Schlüsse auf ihre Motivation und Handlungsmacht in allen die Flucht betreffenden Fragen.67 In semistrukturierten Interviews habe ich Geflüchtete in den Konfliktgebieten im Osten des Kongo, in den Flüchtlingssiedlungen im Südwesten Ugandas und in ausgewählten Migrationsmetropolen Afrikas darüber befragt, welche Gewalterfahrungen sie über einen größeren Zeitraum hinweg gemacht haben. Ich stellte offene Fragen und überließ es meinen Gesprächspartner*innen, einen Kontext zum Migrationsgeschehen herzustellen. Waren sie einfach zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen oder hatte man ihnen nachgestellt, etwa aus rassistischen Gründen? Gab es Anhaltspunkte dafür, dass sie ihr durch die Flucht vermittelter sozioökonomischer Status verletzungsoffener gemacht hatte, als sie es außerhalb des Migrationsgeschehens gewesen wären? Hatte es zum Verlassen des gewohnten sozialen Umfeldes Alternativen gegeben und wenn ja, warum hatten sich die Geflüchteten entschieden, so und nicht anders zu handeln? Gegenstand meiner Gespräche mit Geflüchteten war darüber hinaus die Frage, was getan werden kann, um ihren Schutzbedürfnissen umfassend Rechnung zu tragen. Wie nahm man das Handeln der Einrichtungen des Aufnahmestaates und der Flüchtlingsorganisationen wahr? Gab es ein Netzwerk der Solidarität unter den Geflüchteten und welche Strategien verfolgten sie, um die ihnen zustehenden Rechte durchzusetzen?

Im Zeitraum von 2012 bis 2018 reiste ich ein halbes Dutzendmal in den Kongo und andere Länder der Region. Ich führte mehr als 150 Gespräche, die Hälfte davon im Kongo, die übrigen, da Migration, ob erzwungen oder nicht, ein Phänomen ist, dass sich nationalstaatlich nicht rahmen lässt, sondern Grenzen überschreitet, in Uganda, Kenia, Ruanda und Burundi. In den Provinzen Nord- und Süd-Kivu sprach ich mit Binnenvertriebenen, Rückkehrer*innen und Zeitzeug*innen der Verfolgungen, die während der Kongokriege im Osten des Landes stattgefunden hatten. Des Weiteren führte ich Gespräche mit Vertreter*innen staatlicher Behörden und Mitarbeiter*innen lokaler und internationaler Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen. In den Flüchtlingssiedlungen Nakivale und Oruchinga im Südwesten Ugandas führte ich Interviews mit der Siedlungsverwaltung, dem UNHCR, Mitarbeiter*innen lokaler Nichtregierungsorganisationen sowie zwei Dutzend kongolesischen Geflüchteten. In Kampala sprach ich mit kongolesischen Geflüchteten, die als Flüchtlinge anerkannt, aber gezwungen sind, ohne staatliche Unterstützung auszukommen, in Nairobi mit Geflüchteten, die ohne Status geblieben und daher unsichtbar geworden sind, sogenannte sans-papiers. Schließlich führte ich ein Dutzend Hintergrundgespräche mit Mitarbeiter*innen verschiedener Forschungseinrichtungen und Flüchtlingsorganisationen in Afrika und Europa, um ein Verständnis für die Perspektive derer zu entwickeln, die, sei es wissenschaftlich oder praktisch, zu Fragen der Menschenrechte und der Entwicklungszusammenarbeit arbeiten, insbesondere zum Themenkreis der Fluchtursachenminderung. Die Erkenntnisse meiner rechtserheblichen Tatsachenforschung stellte ich in einen Kontext mit der wissenschaftlichen Literatur.

Anders als geplant waren mir Reisen in die Region der Großen Seen in den letzten Jahren nicht möglich, und zwar aus zwei Gründen. Erstens ergriffen fast alle Länder der Region gleich zu Beginn der Covid-19-Pandemie drastische Maßnahmen, von Einreiseverboten über Quarantäneregelungen bis hin zu Lockdowns, die immer wieder verlängert wurden. Zweitens verschlechterte sich die Sicherheitslage in der Provinz Nord-Kivu mit dem Beginn einer Offensive des M23 im Herbst 2021 dramatisch. Auch in Süd-Kivu ist es in den letzten Jahren vermehrt zu Kampfhandlungen gekommen, besonders südlich und westlich von Uvira. Dennoch bin ich zuversichtlich, dass es gelungen ist, die Ergebnisse meiner Arbeit empirisch abzusichern. Zum einen habe ich mit Menschen im Kongo ausführlich Korrespondenz geführt und die mediale Berichterstattung verfolgt, um über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden zu sein.68 Zum anderen habe ich besonderes Augenmerk auf Texte gelegt, die von Menschen mit Fluchterfahrung verfasst worden sind oder von ihnen handeln. Soweit es möglich war, habe ich mich der Originalquellen bedient, im Übrigen kritisch mit den Übersetzungen auseinandergesetzt.69 Darüber hinaus war es mir wichtig, noch einmal ins Archiv hinabzusteigen und Dokumente zu sichten, die den Geist der Kolonialzeit atmen, ohne die Muster der Migration in Afrika nicht zu verstehen sind. Anders als oft vermutet ist das Archiv weit mehr als ein staubiger Dachboden mit Kisten vergilbter Dokumente, die mit einer Schlagwortsuche ausgeforscht sind. In der Beschäftigung mit Zeitdokumenten lässt sich auch für Forschungsvorhaben, die sich dem aktuellen Geschehen widmen, Nutzen ziehen, indem man sich einen Eindruck verschafft vom politischen, sozialen und kulturellen Kontext, in dem historische Entscheidungen getroffen wurden.70 Das bedeutet nicht, dass man alles, was auf Papier gedruckt ist, für bare Münze nehmen muss, aber von heute aus betrachtet erlaubt das Archiv Schlüsse auf das, was damals zu wissen wichtig war und was unerwähnt zu lassen man glaubte sich leisten zu können.