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Unternehmensnachfolge gehört zu den sensibelsten und komplexesten Herausforderungen im Mittelstand. Dieser Praxisratgeber bietet Unternehmerinnen, Unternehmern sowie Entscheidungsträgern in Familienunternehmen einen klaren, praxisnahen Überblick über die rechtlichen und steuerlichen Aspekte der Nachfolgeplanung. Im Mittelpunkt steht die Übertragung des Unternehmens von Todes wegen, dargestellt für die in der Praxis relevanten Rechtsformen. Das Werk verzichtet bewusst auf ausufernde dogmatische Diskussionen und komplexe Meinungsstreitigkeiten. Stattdessen erhalten Leserinnen und Leser einen verständlich aufbereiteten Leitfaden, der die wesentlichen Problemfelder aufzeigt und ein interdisziplinäres Verständnis vermittelt. Beispiele und Musterklauseln dienen der Illustration, ersetzen aber keine individuelle Beratung durch Rechtsanwälte, Notare oder Steuerberater. So entsteht ein zuverlässiger Wegweiser durch die vielschichtige Materie der Unternehmensnachfolge.
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Seitenzahl: 168
Veröffentlichungsjahr: 2025
Wie vererbe ich mein Unternehmen richtig?
Ein Praxisratgeber für Familienunternehmer und Familienunternehmen
von
RA/StB Dr. Andreas Wagenseil, Dipl.-Kfm.
StB Dr. Michael Tippelhofer, Dipl.-Kfm.
Verlag W. Kohlhammer
1. Auflage 2026
Alle Rechte vorbehalten
© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Heßbrühlst. 69, 70565 Stuttgart
Print:
ISBN 978-3-17-046238-0
E-Book-Formate:
pdf: ISBN 978-3-17-046239-7
epub: ISBN 978-3-17-046240-3
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Cover
Vorwort
Abkürzungsverzeichnis
1 Nachfolgeplanung als unternehmerische Aufgabe
1.1 Fortführung des Unternehmens als Hauptziel
1.2 Mögliche Zielkonflikte
1.2.1 Bewahrung bewährter Strukturen vs. Flexibilität
1.2.2 Wahl der Nachfolger – Qualifikation vs. Emotion
1.2.3 Sicherung des Familienfriedens vs. Optimierung der Übertragung
2 Welche rechtlichen Aspekte müssen bei der Nachfolgeplanung beachtet werden?
2.1 Einleitung
2.2 Welches Erbrecht gilt?
2.3 Welche Konsequenzen hat das gesetzliche Erb- und Familienrecht für die Unternehmensnachfolge?
2.3.1 Was geschieht, wenn der Erblasser weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen hat?
2.3.1.1 Wer wird nach den gesetzlichen Regelungen Erbe?
2.3.1.2 Was wird von Gesetzes wegen vererbt?
2.3.1.3 Wie entsteht eine Erbengemeinschaft?
2.3.2 Wie beeinflusst der eheliche Güterstand die gesetzliche Erbfolge?
2.3.2.1 Was ist die Zugewinngemeinschaft?
2.3.2.2 Was ist die Gütertrennung?
2.3.2.3 Was ist die Gütergemeinschaft?
2.3.2.4 Sind ausländische Güterstände möglich?
2.4 Was muss ein Einzelunternehmer bei der Nachfolgeplanung beachten?
2.4.1 Was versteht man unter einem Einzelunternehmen?
2.4.2 Was geschieht mit dem Einzelunternehmen im Erbfall?
2.5 Was muss der Gesellschafter einer Personengesellschaft (GbR, OHG, KG) bei der Nachfolgeplanung beachten?
2.5.1 Was unterscheidet die Personengesellschaft von der Kapitalgesellschaft?
2.5.2 Was geschieht beim Tod eines Gesellschafters mit seinem Anteil an der Personengesellschaft?
2.5.2.1 Fortsetzung der Gesellschaft als neuer gesetzlicher Regelfall
2.5.2.2 Abfindungsansprüche und deren Ausschluss
2.5.2.3 Ausdrückliche Auflösungsklausel
2.5.3 Kann der Gesellschaftsanteil vererbt werden?
2.5.4 Welche Wahlrechte hat der eintretende Erbe?
2.5.4.1 Wahlmöglichkeit bei GbR und OHG
2.5.4.2 Wahlmöglichkeit in der KG
2.5.5 Was ist eine rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel?
2.5.5.1 Inhalt der rechtsgeschäftlichen Nachfolgeklausel
2.5.5.2 Vor- und Nachteile
2.5.5.3 Formulierungsbeispiel für eine rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel
2.5.5.4 Steuerliche Aspekte
2.5.6 Was ist eine Eintrittsklausel?
2.5.6.1 Inhalt der Eintrittsklausel
2.5.6.2 Vor- und Nachteile
2.5.6.3 Wie kann der Eintritt sichergestellt werden?
2.5.6.4 Regelung der Einlagepflicht
2.5.6.5 Formulierungsbeispiel für eine Eintrittsklausel
2.5.6.6 Steuerliche Aspekte
2.5.7 Was ist die einfache erbrechtliche Nachfolgeklausel?
2.5.7.1 Inhalt der einfachen erbrechtlichen Nachfolgeklausel
2.5.7.2 Vor- und Nachteile
2.5.7.3 Formulierungsbeispiel für eine einfache erbrechtliche Nachfolgeklausel
2.5.8 Was ist eine qualifizierte erbrechtliche Nachfolgeklausel?
2.5.8.1 Inhalt der qualifizierten erbrechtlichen Nachfolgeklausel
2.5.8.2 Vor- und Nachteile
2.5.8.3 Erforderliche flankierende Maßnahmen
2.5.8.4 Steuerliche Aspekte
2.5.8.5 Formulierungsbeispiel für eine qualifizierte erbrechtliche Nachfolgeklausel
2.6 Was muss der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft bei der Nachfolgeplanung beachten?
2.6.1 Wie wird ein GmbH-Anteil vererbt?
2.6.2 Was sollte eine Satzung als Mindestmaß für den Erbfall regeln?
2.6.3 Die Einziehungsklausel
2.6.3.1 Inhalt der Einziehungsklausel
2.6.3.2 Formulierungsbeispiel für eine Einziehungsklausel
2.6.3.3 Ausschluss des Einziehungsentgelts
2.6.4 Die Zwangsabtretungsklausel
2.6.4.1 Inhalt der Zwangsabtretungsklausel
2.6.4.2 Formulierungsbeispiel für eine Zwangsabtretungsklausel
2.6.5 Welche steuerlichen Aspekte muss ich beachten?
2.7 Zusammenfassung
3 Was muss im Unternehmertestament geregelt werden?
3.1 Überblick zu Regelungsmöglichkeiten
3.1.1 Wie unterscheiden sich gesetzliche und gewillkürte Erbfolge?
3.1.1.1 Das Testament
3.1.1.2 Der Erbvertrag
3.1.1.3 Das gemeinschaftliche Testament
3.1.2 Was muss ich beim Verfassen eines Testaments beachten?
3.1.3 Welche Arten der Erbeinsetzung gibt es?
3.1.3.1 Vor- und Nacherbschaft
3.1.3.2 Ersatzerbschaft
3.1.3.3 Die Teilungsanordnung
3.1.3.4 Das Teilungsverbot
3.1.4 Bindung durch gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag?
3.1.5 Wer sollte Erbe werden?
3.1.5.1 Wie soll die Auswahl erfolgen?
3.1.5.2 Minderjährige als Erben/Nachfolger?
3.1.6 Ist die Anordnung eines Vermächtnisses sinnvoll?
3.1.6.1 Wie unterscheidet sich das Vermächtnis von der Erbeinsetzung?
3.1.6.2 Welche Formen des Vermächtnisses gibt es?
3.1.6.3 Wann ist ein Vermächtnis sinnvoll, wann gefährlich?
3.1.7 Alternativen zum Vermächtnis
3.1.7.1 Die Teilungsanordnung
3.1.7.2 Die Auflage
3.2 Was muss der Einzelunternehmer testamentarisch regeln?
3.2.1 Wann ist ein Unternehmertestament erforderlich?
3.2.2 Müssen sonstige Beschränkungen beachtet werden?
3.2.3 Wie soll das Einzelunternehmen übertragen werden?
3.2.3.1 Übertragung durch Vermächtnis?
3.2.3.2 Formulierungsbeispiel für das Testament des Einzelunternehmers
3.3 Was muss der Gesellschafter einer Personengesellschaft testamentarisch regeln?
3.3.1 Es existiert eine rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel oder Eintrittsklausel
3.3.2 Gesellschaftsvertrag enthält einfache erbrechtliche Klausel
3.3.3 Gesellschaftsvertrag enthält qualifizierte erbrechtliche Klausel
3.3.4 Steuerliche Risiken identifizieren und adressieren
3.4 Was muss der Gesellschafter einer GmbH ergänzend testamentarisch regeln?
3.4.1 Inhalt des Unternehmertestaments
3.4.2 Steuerliche Risiken identifizieren und adressieren
4 Pflichtteilsansprüche beachtet und geregelt werden?
4.1 Was ist der gesetzliche Pflichtteil?
4.2 Möglichkeiten zur Vermeidung oder Reduktion des Pflichtteils gibt es?
4.2.1 Kann der Pflichtteilsberechtigte anderweitig kompensiert werden?
4.2.2 Kann der Pflichtteilsanspruchs durch Schenkung verringert werden?
4.2.3 Kann der Pflichtteilsanspruch durch einen Abfindungsausschluss reduziert werden?
4.2.4 Was sind Ausstattungen und wie helfen sie bei der Reduktion des Pflichtteilsanspruchs?
4.2.5 Kann der lebzeitige Verkauf einer Immobilie/des Unternehmens gegen Leibrente den Pflichtteilsanspruch reduzieren?
4.2.6 Können Heirat, Adoption und Güterstandswechsel die Pflichtteilsquoten beeinflussen?
4.2.7 Kann das Pflichtteilsrecht durch Wechsel der anwendbaren Rechtsordnung vermieden werden?
4.2.8 Kann durch eine Stiftung der Pflichtteilsanspruch reduziert werden?
4.3 Vertraglicher Pflichtteilsverzicht
4.3.1 Was ist ein Pflichtteilsverzicht und wie wird er vereinbart?
4.3.2 Uneingeschränkter Pflichtteilsverzichtsvertrag
4.3.3 Formulierungsbespiel für einen uneingeschränkten Pflichtteilsverzicht
4.3.4 Gegenständlich beschränkter Pflichtteilsverzicht
4.3.5 Formulierungsbeispiel für einen gegenständlich beschränkten Pflichtteilsverzicht
4.4 Welche Beschränkungen des Pflichtteilsverzichtes gibt es?
4.5 Was ist der Unterschied zwischen Pflichtteilsverzicht und Erbverzicht?
5 Benötige ich einen Testamentsvollstrecker?
5.1 Was sind Aufgaben und Rechte des Testamentsvollstreckers?
5.2 Welche Arten der Testamentsvollstreckung sind für die Unternehmensnachfolge relevant?
5.3 Wo sind die Grenzen der Testamentsvollstreckung?
5.3.1 Für ein Einzelunternehmen
5.3.2 Für den voll haftenden Anteil an einer Personengesellschaft
5.3.3 Formulierungsbeispiel für die Berufung eines Testamentsvollstreckers mit Wahlmöglichkeit zwischen Vollmacht- und Treuhandlösung und Umwandlungsoption
5.3.4 Für eine Beteiligung als Kommanditist
5.3.5 Formulierungsbeispiel für die Berufung eines Testamentsvollstreckers für einen Kommanditanteil
5.3.6 Für den Geschäftsanteil einer Kapitalgesellschaft
5.4 Wann ist die Anordnung einer Testamentsvollstreckung sinnvoll?
5.5 Wie bestelle ich einen Testamentsvollstrecker?
5.6 Wen bestelle ich zum Testamentsvollstrecker?
6 Wie wird mein Unternehmen im Erbfall bewertet?
6.1 Bewertungsgrundlagen
6.1.1 Welche Bewertungsmethoden gibt es?
6.1.2 Wovon hängt der steuerliche Wert des Unternehmens ab?
6.1.3 Welcher Zeitpunkt ist steuerlich relevant?
6.1.4 Wie läuft der Bewertungsprozess praktisch ab?
6.1.5 Welche Unterlagen werden für die Bewertung benötigt?
6.2 Vereinfachtes Ertragswertverfahren
6.2.1 Wie funktioniert das vereinfachte Ertragswertverfahren?
6.2.2 Wie wird das Betriebsergebnis ermittelt?
6.3 Substanzwertverfahren
6.3.1 Wie funktioniert das Substanzwertverfahren?
6.3.2 Wie werden die Werte der Vermögensgegenstände ermittelt?
7 Wie wird mein Unternehmen im Erbfall besteuert?
7.1 Welche steuerlichen Stellschrauben gibt es?
7.1.1 Welchen Einfluss hat die Rechtsform auf die Besteuerung?
7.1.2 Welchen Einfluss hat die Höhe meiner Beteiligungsquote am Unternehmen auf die Besteuerung?
7.1.3 Welchen Einfluss hat mein Verwandtschaftsverhältnis auf die Besteuerung?
7.1.4 Welche steuerliche Begünstigung gibt es speziell für Familienunternehmen?
7.1.5 Warum ist es wichtig, dass das Unternehmen nach dem Erbfall fortgeführt und nicht verkauft wird?
7.1.6 Warum ist es wichtig, dass die Mitarbeiter und Lohnsummen des Unternehmens erhalten bleiben?
7.2 Zusammensetzung meines Unternehmensvermögens auf die Besteuerung?
7.2.1 Was ist der Unterschied zwischen begünstigungsfähigen Vermögen und begünstigten Vermögen?
7.2.2 Was ist der Unterschied zwischen Produktiv- und Verwaltungsvermögen?
7.2.3 Was zählt alles zum Verwaltungsvermögen?
7.2.4 Wie funktioniert der Finanzmitteltest?
7.2.5 Wie werden Immobilien in Produktiv- und Verwaltungsvermögen unterteilt?
8 Was ist zu tun, worauf muss ich achten?
8.1 Step-Plan zur Vorbereitung eines reibungslosen Erbgangs
8.2 Fünf Fußangeln in der Unternehmensnachfolge
8.2.1 a) Fall 1: Stückweise Vorschenkung von Anteilen an Kapitalgesellschaften
8.2.2 b) Fall 2: Sonderbetriebsvermögen im Erbfall
8.2.3 c) Fall 3: Betriebsaufspaltung im Erbfall aufgelöst
8.2.4 d) Fall 4: Misslungene Optionsverschonung wegen Verwaltungsvermögen
8.2.5 e) Fall 5: Umstrukturierungen innerhalb Behaltensfrist
8.3 Wie finanzieren meine Erben die Erbschaftsteuer auf das Unternehmen?
8.3.1 Entnahme/Ausschüttung aus Unternehmen
8.3.2 Privates Vermögen/Mitvererben Finanzmittel
8.3.3 Bankkredit
8.3.4 Stundung begünstigtes Vermögen
8.3.5 Stundung unbillige Härte
Autorenübersicht
Literaturverzeichnis
Stichwortverzeichnis
Inhaltsübersicht
Cover
Textanfang
Impressum
Register
Das vorliegende Werk richtet sich als Praxisratgeber vornehmlich an Unternehmerinnen und Unternehmer sowie an die weiteren Entscheidungsträger in mittelständischen Familienunternehmen. Dementsprechend wird nicht die ausführliche Darstellung komplexer Meinungsstreitigkeiten in der Fachliteratur und die Herleitung dogmatischer Grundprinzipien im Vordergrund dieses Ratgebers stehen. Vielmehr soll sich der Leser mithilfe dieses Bandes einen ersten Überblick über die maßgeblichen Aspekte und Problemstellungen der Unternehmensnachfolge verschaffen können. Dieser Ansatz umfasst sowohl die rechtlichen als auch die steuerlichen Aspekte und soll so einen interdisziplinären, ganzheitlichen Wegweiser, durch die in vielerlei Hinsicht komplexe Materie der Unternehmensnachfolge und Nachfolgeplanung, bieten.
Um möglichst zielgenau und übersichtlich diese Themen darstellen zu können, fokussiert sich dieses Werk ausschließlich auf die Übertragung eines Unternehmens durch Erwerb von Todeswegen für die in der Praxis relevanten Rechtsformen. Die unentgeltliche Übertragung zu Lebzeiten, wie auch der Verkauf des Unternehmens sind nicht Gegenstand der vorliegenden Darstellung.
Dieser Ratgeber stellt ausdrücklich keine Formelsammlung dar. Die beispielhaft aufgenommenen Klauseln und Regelungen dienen allein zur Illustration. Sie ersetzen keinesfalls eine fachlich fundierte Beratung durch die entsprechenden Berufsträger (Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater). Daher werden z. B. etwaige formale Erfordernisse, wie die notarielle Beurkundung, nicht berücksichtigt. Eine unmittelbare Übernahme der fraglichen Klauseln ohne entsprechende anwaltliche Beratung ist nicht empfehlenswert.
Zur besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit dieses Buches wurde auf die explizite Verwendung von männlichen und weiblichen Personenbezeichnungen verzichtet. Alle verwendeten Begriffe gelten gleichermaßen für beide Geschlechter und schließen auch diverse Geschlechtsidentitäten ein.
München, November 2025
Dr. Andreas Wagenseil
Dr. Michael Tippelhofer
aA
anderer Ansicht
ABl.
Amtsblatt
Abs.
Absatz
abzgl.
abzüglich
aE
am Ende
aF
alte Fassung
AfA
Absetzung für Abnutzung
AG
Aktiengesellschaft/Amtsgericht
AGBGB
Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuches
AktG
Aktiengesetz
Anh.
Anhang
Anm.
Anmerkung
AO
Abgabenordnung
Art.
Artikel
AStG
Außensteuergesetz
Aufl.
Auflage
ausf.
Ausführlich
Az.
Aktenzeichen
BAG
Bundesarbeitsgericht
BayObLG
Bayerisches Oberstes Landesgericht
BayObLGZ
Sammlung der Entscheidungen des Bayerisches Oberstes Landesgerichts
BB
Betriebsberater (Zeitschrift)
Bearb.
Bearbeiter
BeckOK
Beck’scher Onlinekommentar
Beil.
Beilage
BeurkG
Beurkundungsgesetz
BewG
Bewertungsgesetz
BFH
Bundesfinanzhof
BFH/NV
Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
BGBl. I / II
Bundesgesetzblatt I/II
BGH
Bundesgerichtshof
BGHZ
Sammlung der Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen
BMF
Bundesministerium der Finanzen
BR-Drucks.
Bundesratsdrucksache
BStBl. I / II
Bundessteuerblatt I/II
BT
Bundestag
BT-Drucks.
Bundestagsdrucksache
BVerfG
Bundesverfassungsgericht
bzw.
beziehungsweise
DB
Der Betrieb (Zeitschrift)
DStR
Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift)
EBIT
Earnings before interest and taxes
EBITDA
Earnings before interest, tax, deprecation and amortization
EFG
Entscheidungen des Finanzgerichts
EG
Europäische Gemeinschaft
EGBGB
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch
Einf.
Einführung
ErbStG
Erbschaft- und Schenkungssteuergesetz
ErbStH
Erbschaftsteuer-Hinweise
ErbStR
Erbschaftsteuer-Richtlinien
EStG
Einkommensteuergesetz
EuErbVO
Verordnung (EU) über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines europäischen Nachlasszeugnisses (Erbrechts-VO)
EUR
Euro
eV
eingetragener Verein
evtl.
eventuell
f., ff.
folgend(e), fortfolgend(e)
FamRZ
Zeitschrift für das gesamte Familienrecht
FG
Finanzgericht
FGG
Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit
FormB
Formularbuch
GBO
Gewerbeordnung
GbR
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
gem.
gemäß
GesR
Gesellschaftsrecht
ggf.
gegebenenfalls
GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GmbHG
Gesetz betreffend die Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GrEStG
Grunderwerbsteuergesetz
HGB
Handelsgesetzbuch
hM
herrschende Meinung
idR
in der Regel
IDW
Institut der Wirtschaftsprüfer
insbes.
insbesondere
InsO
Insolvenzordnung
iSd
im Sinne des/der
iVm
in Verbindung mit
iSv
im Sinne von
KG
Kommanditgesellschaft
KGaA
Kommanditgesellschaft auf Aktien
KMU
Kleine und mittlere Unternehmen
krit.
Kritisch
KStG
Körperschaftsteuergesetz
LuF
Land- und Fortwirtschaft
max.
maximal
mE
meines Erachtens
mind.
mindestens
Mio.
Million
MoPeG
Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)
mwN
mit weiteren Nennungen
nF
neue Fassung
NJW
Neue Juristische Wochenschrift
Nr.
Nummer
NWB
Neue Wirtschaftsbriefe (Zeitschrift)
NZG
Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht
OHG
Offene Handelsgesellschaft
OLG
Oberlandesgericht
RG
Reichsgericht
RGZ
Sammlung der Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen
Rn.
Randnummer
Rspr.
Rechtsprechung
S.
Seite
s.
siehe
sog.
sogenannte(n)
StBg.
Die Steuerberatung (Zeitschrift)
SteuerR
Steuerrecht
Teilbd.
Teilband
Tz.
Textziffer
UG
Unternehmergesellschaft
USt.
Umsatzsteuer
UStG
Umsatzsteuergesetz
uU
unter Umständen
v. a.
vor allem
VO
Verordnung
Vorb.
Vorbemerkung
vs.
versus
ZErb
Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis
Ziff.
Ziffer
zzgl.
Zuzüglich
Neben all den zahllosen Herausforderungen, die das Leben als Unternehmer tagtäglich mit sich bringt, erscheint die Planung der Unternehmensnachfolge oftmals weniger dringlich und wird daher gerne auf die lange Bank geschoben. Dies folgt regelmäßig auch aus dem Umstand, dass der Unternehmer sich dabei nicht nur mit dem Ende seiner unternehmerischen Tätigkeit, sondern auch mit den dahinterstehenden Gründen, sei es Alter, Krankheit oder Tod auseinandersetzen muss. Diese Konfrontation mit der eigenen Vergänglichkeit ist in den seltensten Fällen angenehm. Und dennoch ist dies für den verantwortungsvollen Unternehmer absolut unerlässlich.
Denn was die unternehmerische Nachfolgeplanung von der rein privaten unterscheidet, ist der Kreis der (potentiell) Betroffenen. Die unternehmerische Nachfolgeplanung wirkt sich nicht nur auf die eigenen Angehörigen aus. Vielmehr hat sie vielfältige Konsequenzen für die wirtschaftliche Zukunft der Mitarbeiter und ihrer Familien, der Lieferanten und der sonstigen Geschäftspartner. So manches mittelständische Unternehmen bildet das wirtschaftliche Rückgrat seiner Heimatgemeinde bzw. -region. Eine misslungene Übertragung des Unternehmens kann damit das Leben vieler Menschen sowohl unmittelbar als auch mittelbar stark beeinträchtigen. Daher ist die Sicherstellung einer gelungenen Unternehmensnachfolge zwingender Ausdruck der unternehmerischen Verantwortung, nicht nur gegenüber der eigenen Familie, sondern auch gegenüber der betroffenen Belegschaft und im Zweifel der gesamten Region.
Dreh- und Angelpunkt sämtlicher Planung und Überlegungen dürfte regelmäßig das Ziel sein, die Existenz des Unternehmens generationenübergreifend zu sichern. Denn nur ein funktionierendes Unternehmen kann als Grundlage für die wirtschaftliche Versorgung der Familie dienen. Zugleich aber kann die Sicherung der Unternehmenskontinuität in Konflikt zu sonstigen Zielen und Vorstellungen stehen.
Oftmals geht der Wunsch des Unternehmers dahin, Struktur und Ausrichtung des Unternehmens so weit als irgend möglich zu konservieren. Zu diesem Zweck kann zum Beispiel (idealiter bereits zu Lebzeiten des Unternehmers) eine Stiftungslösung für das Unternehmen angestrebt werden. Auch über die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers wird oftmals versucht, den Willen und die Vorstellung des Erblassers noch nach dessen Tod durchzusetzen (vgl. V.1.).
Diese Zielsetzung ist sehr gut nachvollziehbar. Es sollte allerdings in den diesbezüglichen Erwägungen nicht außer Acht gelassen werden, dass jedes Unternehmen ein lebendiger, sich oftmals dynamisch weiter entwickelnder Organismus ist. Je statischer eine Unternehmensstruktur ausfällt, desto anfälliger ist diese bei den regelmäßig zu erwartenden Änderungen im wirtschaftlichen Umfeld. Insofern sollte hier stets der Ausgleich zwischen Beibehaltung bewährter Strukturen und Offenheit gegenüber zukünftigen Entwicklungen gesucht werden.
Ganz maßgeblich dafür, wie ein Unternehmen geführt wird, ist selbstverständlich dessen Geschäftsleitung. Für den Unternehmer stellt sich hier in erster Linie die Frage, ob die gewünschte Kontinuität durch eine Besetzung der Unternehmensführung mit Familienmitgliedern erreicht werden kann. Regelmäßig kommen zu den rein unternehmerischen Überlegungen hier weitere (familiäre, emotionale) Aspekte hinzu. Diese Gemengelage verschiedener Motive erschwert oftmals eine klare Entscheidungsfindung. Die realistische Einschätzung der unternehmerischen Fähigkeiten einzelner Familienmitglieder, namentlich der Abkömmlinge, ist oftmals sehr schwer, zugleich aber auch entscheidend für den Erfolg der Unternehmensnachfolge (zur Auswahl des Erben/Nachfolgers vgl. III.1.e)).
Regelmäßig werden hier die Weichen schon lange vor dem geplanten Zeitpunkt der Unternehmensübertragung gestellt. Wie gut der potentielle Nachfolger/die potentielle Nachfolgerin zur Geschäftsleitung geeignet ist, entscheidet sich oftmals in den Jahren oder sogar Jahrzehnten vor der Übertragung.
Sollte aus Sicht des übertragenden Unternehmers eine Fremdgeschäftsführung die optimale Lösung darstellen, müssen auch hier – gegebenenfalls bereits zu Lebzeiten des Unternehmers – entsprechende strategische Überlegungen und ggf. daraus folgende strukturelle Maßnahmen getroffen werden.
Je nach Größe und Struktur der Familie sind neben den Interessen des (aktuellen) Ehegattens und der im Hausverband lebenden Kinder gegebenenfalls auch weitere Beteiligte zu berücksichtigen. Gerade bei den heutzutage infolge Scheidung und Wiederverheiratung oftmals entstehenden Patchwork-Familien muss der Unternehmer die (eventuell divergierenden) Interessen unterschiedlicher Familienstämme beachten und einen adäquaten Ausgleich finden.
Im Rahmen der Unternehmensnachfolge muss dabei insbesondere bedacht werden, dass hier nicht einfach aufteilbare Vermögensgegenstände an verschiedene Familienmitglieder übertragen werden können. Das Unternehmen als organische Einheit erfordert vielmehr – gerade auch aus steuerlichen Gründen (vgl. VII.) – eine koordinierte Gesamtübertragung.
Problematisch können hier insbesondere auch erbrechtliche Pflichtteilsansprüche der Angehörigen sein (vgl. IV.).
Wer plant, sein Unternehmen im Erbfall zu übertragen, bewegt sich zwangsläufig im Schnittbereich verschiedenster Rechtsgebiete. In diesem trifft das Erbrecht mit seinen allgemeinen zivilrechtlichen Vorgaben zum einen auf das Gesellschaftsrecht, welches je nach Rechtsform des Unternehmens spezifische Regelungen bereithält, und zum anderen auf das Steuerrecht, dessen Anforderungen insbesondere für einen steueroptimierten Übertragungsakt zwingend Beachtung finden müssen. Daneben spielt regelmäßig auch das Familienrecht, gerade bei verheirateten Unternehmern, eine nicht zu unterschätzende Rolle.
Diese in verschiedenen Gesetzen geregelten Aspekte müssen für eine gelungene Unternehmensübertragung jeweils angemessen berücksichtigt, zum Ausgleich gebracht und aufeinander abgestimmt werden.
Verstirbt der Erblasser im Ausland, hat der Erblasser (auch) eine ausländische Staatsbürgerschaft oder ist Vermögen des Erblassers im Ausland belegen, so muss immer geprüft werden, welches Recht für die Abwicklung der Erbschaft anwendbar ist.
Innerhalb Europas gilt in allen EU-Mitgliedstaaten, mit Ausnahme Irlands und Dänemarks, die Europäische Erbrechtsverordnung („EuErbVO“). Nach dieser kann jeder Deutsche in seinem Testament festlegen, dass deutsches Recht für seinen Erbfall gelten soll. Fehlt eine solche Rechtswahl, gilt in Europa grundsätzlich das Recht des Staates, in dem der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
Praxishinweis:
Es ist regelmäßig empfehlenswert, im Testament oder Erbvertrag das anwendbare (Erb-)Recht ausdrücklich festzulegen.
Sollte der Erblasser kein Testament (sog. „letztwillige Verfügung“ gem. § 1937 BGB) und auch keinen Erbvertrag (§ 1941 Abs. 1 BGB) hinterlassen haben, greift die gesetzliche Erbfolge (§§ 1924 ff. BGB).
Bei dieser wird hinsichtlich der Erbenstellung in erster Linie nach dem Grad der Verwandtschaft differenziert.
Abkömmlinge des Erblassers (also dessen Kinder und Kindeskinder) sind sog. „Erben erster Ordnung“ (§ 1924 BGB).
Sonstige Verwandte werden entsprechend ihres Näheverhältnisses zum Erblasser gestaffelt von den gesetzlichen „Erben zweiter Ordnung“bis zu den gesetzlichen „Erben vierter Ordnung“ (§§ 1925 ff. BGB).
Daneben wird auch der Ehegatte (§ 1931 BGB) bzw. der eingetragene Lebenspartner (§ 10 LPartG) grundsätzlich gesetzlicher Erbe. Die Höhe des Erbteils des Ehegattens ist dabei vom ehelichen Güterstand abhängig (dazu sogleich unter Ziffer 3. b).
Wenn keiner der vorgenannten Personen als Erbe zu ermitteln ist, erbt an letzter Stelle der Staat (§ 1936 BGB).
Allgemeiner erbrechtlicher Grundsatz der gesetzlichen Erbfolge ist die Gesamtrechtsnachfolge, auch als „Universalsukzession“ bezeichnet (§ 1922 Abs. 1 BGB). Danach geht grundsätzlich das gesamte Vermögen des Erblassers (der „Nachlass“
