Wiley-Schnellkurs Buchführung und Bilanzierung - Thomas Heide - E-Book

Wiley-Schnellkurs Buchführung und Bilanzierung E-Book

Thomas Heide

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Beschreibung

Das externe Rechnungswesen, also Buchführung und Bilanzierung, ist spannender, als Sie vielleicht denken. Thomas Heide führt Sie behutsam in diesen Bereich der Wirtschaftswissenschaften ein. Sie erfahren mehr über Bedeutung, rechtlichen Rahmen und inhaltliche Grundlagen wie Inventur, Bilanz sowie GuV. Er erläutert, was Sie wissen sollten über Geschäftsvorfälle, Warenkonten, Anschaffungskosten, Umsatzsteuer, Personalaufwand und vieles mehr. Außerdem widmet sich der Autor noch den wichtigsten Punkten rund um den Jahresabschluss. Übungsaufgaben mit Lösungen helfen Ihnen, Ihr Wissen zu festigen und zu überprüfen.

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Fragen für den Eingangstest

Bevor Sie dieses Buch von vorne bis hinten lesen, empfehle ich Ihnen, diesen kleinen Test zu bearbeiten. Warum ein Test schon am Anfang des Buches? Nur für Sie – damit Sie keine Zeit verschwenden.

Nachfolgend finden Sie zu jedem Kapitel eine Frage. Wissen Sie die Antwort auf eine Frage schon aus dem Stand? Prima – aber blättern Sie bitte trotzdem noch zwei Seiten weiter und sehen nach, ob Sie wirklich recht hatten. Wenn ja, dann wissen Sie, dass das mit dieser Frage verbundene Kapitel für Sie keine großen Überraschungen bereithält. Wenn nein, lernen Sie etwas Neues. Falls Sie die meisten Fragen auf Anhieb richtig beantworten, kaufen Sie entweder ein Buch für Fortgeschrittene – oder aber Sie freuen sich einfach nur darüber, dass Sie beim Durcharbeiten dieses Buches schnell Erfolge sehen werden.

Was sind Buchführung und Bilanzierung? Für wen ist es wichtig, in diese Themen einzusteigen?

Sie lesen die Nachricht, dass der soeben veröffentlichte aktuelle Jahresabschluss der XY AG den Aktionären Grund zur Sorge gibt. Der Aktienkurs sei daraufhin um 3 % gefallen. Können Sie mir das kurz erklären?

In Verbindung mit der »doppelten Buchführung« wird manchmal Herr Luca Pacioli erwähnt. Sie denken gleich an krumme Geschäfte und die Mafia. Richtig?

Sie erhalten eine Rechnung, in der der von Ihnen zu zahlende Endbetrag »einschl. Umsatzsteuer« erscheint. Dann lesen Sie unten noch, dass der volle Rechnungsbetrag erst nach 30 Tagen fällig ist, Sie allerdings bei Zahlung innerhalb von 5 Tagen 1 % Skonto abziehen können. Erläutern Sie kurz, was hinter den Begriffen Umsatzsteuer und Skonto steht.

Schon in der Schule hat man Ihnen etwas von aktivierenden Lehr‐ und Lernmethoden erzählt. Nun lesen Sie in einem Bericht über die wirtschaftliche Lage eines deutschen IT‐Unternehmens, dass es diesem nur aufgrund diverser Aktivierungen gelungen sei, im aktuellen Jahr keinen Verlust auszuweisen. Alles klar? Falls nicht – schauen Sie doch zuerst mal in die Antwort und dann in

Kapitel 5

.

Unternehmen müssen unterschiedliche Steuern zahlen und verbuchen. Nennen Sie bitte drei Beispiele. Wie erfasst man diese jeweils in der Buchführung?

Ihr vor 7 Monaten neu gekauftes Notebook geht kaputt. Die Herstellerfirma gewährt 24 Monate Garantie, sodass die teure Reparatur einschließlich Ersatzteilen Sie nichts kostet. Wie berücksichtigt der Hersteller solche Fälle im Jahresabschluss?

In Schule und Hochschule hat man Ihnen unter Androhung von Strafe bzw. Disqualifikation eingeschärft, dass Sie auf keinen Fall abschreiben dürfen. Im Jahresabschluss ist das anders – da

müssen

Sie es sogar tun! Wissen Sie mehr darüber – und können es kurz erklären? Erste Hinweise finden Sie in der Antwort auf diese Frage, viel mehr in

Kapitel 8

Können Sie kurz erklären, was man unter »Bilanzpolitik« versteht, und dann auch noch drei Beispiele nennen?

In

Kapitel 10

dieses Buches geht es darum, eine erste Idee von der Jahresabschlussanalyse zu bekommen. Können Sie dazu schon etwas sagen?

Antworten für den Eingangstest

Unter Buchführung versteht man die laufende Finanzbuchhaltung von Unternehmen oder auch Selbstständigen. Wir betrachten in diesem Buch Unternehmen. Im Rahmen der Buchführung erfasst man für ein Geschäftsjahr alle Zahlungen und sonstigen Ereignisse, die sich auf die Bewertung des Vermögens und der Schulden auswirken. Bilanzierung ist dann die Erstellung eines Jahresabschlusses auf Grundlage der Buchführungsaufzeichnungen. Sie wissen nicht, was ein Jahresabschluss ist? Dann schauen Sie in die Antwort zur nächsten Frage oder am besten gleich in

Kapitel 2

. Kenntnisse in Buchführung und Bilanzierung sind für viele Parteien notwendig oder zumindest hilfreich: natürlich für die Unternehmer selbst, aber auch für alle, die sich für (ein) Unternehmen interessieren. Das sind z. B. Gesellschafter (= Eigentümer), Kreditgeber (z. B. Banken), Kunden, Lieferanten, Arbeitnehmer, der Staat (Finanzamt, Kommunen), die Bevölkerung am Unternehmensstandort (Arbeitsplätze, Infrastruktur, …). Warum? Weil man mit diesen Kenntnissen Informationen über die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens besser oder überhaupt erst versteht.

Ja? Prima. Nein? Kein Problem … Was ist denn der Jahresabschluss? Er besteht aus einer Gegenüberstellung des in € (hier) bewerteten Vermögens und der Schulden zum Ende eines Geschäftsjahres sowie einer Erfolgsrechnung, der Gewinn‐ und Verlustrechnung (GuV). Und? Nun, er liefert Informationen zur wirtschaftlichen Lage der XY AG zum Ende des Geschäftsjahres. Wenn nun diese Informationen schlecht sind, z. B. weil nur ein Verlust erwirtschaftet wurde oder weil das Vermögen abgenommen hat, machen sich die Aktionäre begründet Sorge. Sie sind nämlich die Eigentümer (= Gesellschafter) der Aktiengesellschaft und müssen im Verlustfall auf Ausschüttungen verzichten. Außerdem nimmt ihr Privatvermögen durch den Rückgang des Aktienkurses, den Preis für einen Anteil an der XY AG, ab, was sie auch nicht erfreuen dürfte.

Falsch – Herr Pacioli war ein Mönch, lebte im 15. Jahrhundert und hatte nichts mit der Mafia, aber mit Mathematik zu tun. Und als Mathematikprofessor hat er die erste umfassende Beschreibung der doppelten Buchführung veröffentlicht. Was heißt also »doppelt«? Einfach nur, dass jedes in der Buchführung erfasste Ereignis sich in mindestens zwei Konten widerspiegelt. Mehr? Dann lesen Sie Kapitel 3 …

Grundsätzlich (es gibt Ausnahmen) fällt bei jedem Kauf oder Verkauf Umsatzsteuer (USt) an – in Deutschland meist 19 % des Umsatzes. Diese soll den Mehr‐Wert einer Leistung, die von einem Unternehmen erbracht und berechnet wurde, mit einer Steuer belasten. Davon profitieren alle, an die diese Steuern später durch den Staat »weiterverteilt« werden. Allerdings – letztlich zahlen die Endverbraucher sie auch‐ Unternehmen als Käufer zahlen zwar auch den gesamten Betrag, verrechnen allerdings dann die von ihnen gezahlte mit der erhaltenen Umsatzsteuer. Die Differenz schulden sie dann dem Finanzamt oder umgekehrt. Daher nennt man die Umsatzsteuer auch »durchlaufenden Posten«. Der im Sachverhalt auch erwähnte Skonto‐Abzug als »Belohnung« für die baldige Zahlung ist im Prinzip ein Pauschalentgelt für einen 25‐tägigen Kredit des Lieferanten. Wenn ein Kunde diesen nicht benötigt, zieht er das Entgelt als Skonto ab. Wie man die Umsatzsteuer, das Skonto und vieles mehr bucht, erfahren Sie in

Kapitel 4

.

»Aktivierung« in unserem Kontext heißt, dass Aufwendungen eines Geschäftsjahres aus der GuV auf die Aktivseite der Bilanz »verschoben« werden können oder müssen. Das klingt jetzt seltsam, ist aber wichtig für Unternehmen, die nicht nur mit Waren handeln, sondern diese selbst herstellen und dann erst mal auf Lager haben. Der Wert dieser gelagerten Produkte richtet sich nach den Kosten der Herstellung – und die kommen aus der GuV (Aufwendungen). In unserem Sachverhalt hat das IT‐Unternehmen aber auch noch andere Kosten aus der GuV in die Bilanz verschoben oder eben aktiviert – wahrscheinlich selbst entwickelte Software oder Patente als immaterielle Anlagevermögensgestände oder auch aktive latente Steuern. Sie wollen mehr wissen? Dann informieren Sie sich am besten zuerst in

Kapitel 5

über die Basics und lesen dann in

Kapitel 7

den Abschnitt über Aktivierungswahlrechte.

Drei Beispiele für Unternehmenssteuern: 1. Grunderwerbsteuer, die beim Kauf eines Grundstücks erhoben wird. Sie ist eigentlich ein Aufwand, aber aktivierungspflichtig, das heißt, sie gehört mit zu den Anschaffungskosten des Grundstücks. 2. Gewerbe‐ oder Gewerbeertragsteuer – eine von den Kommunen erhobene Steuer auf den Gewerbeertrag (HGB‐Gewinn modifiziert nach GewStG) eines Unternehmens. Sie ist ein Aufwand. 3. Umsatzsteuer als durchlaufender Posten. Der Saldo zwischen erhaltener und gezahlter Umsatzsteuer ist eine Verbindlichkeit bzw. eine Forderung gegenüber dem Finanzamt.

Hersteller legen für Garantiefälle Geldbeträge zurück, die sie auf Basis ihrer Erfahrungen früherer Jahre schätzen. Diese nennt man »Rückstellungen«, die nach § 249 HGB hinsichtlich ihrer Höhe, ihres Anfalls und des Zeitpunkts »ungewisse Verbindlichkeiten« sind. In

Kapitel 7

lesen Sie darüber mehr, ebenso wie über weitere Dinge, die man in der Bilanz ansetzen muss, darf oder auch nicht darf.

Die meisten Unternehmen besitzen und nutzen Gegenstände wie PCs oder Maschinen, die eine begrenzte Lebensdauer haben. In der Bilanz findet man sie direkt nach dem Kauf in Höhe der Anschaffungskosten auf der Aktivseite. Den jährlichen Wertverlust berücksichtigt man im Jahresabschluss über

planmäßige

Abschreibungen, die den Jahresgewinn ebenso wie den Wert des Vermögensgegenstands mindern. Daneben gibt es auch noch

außerplanmäßige

Abschreibungen, mit Hilfe derer man den Wertverlust aufgrund nicht geplanter Ereignisse wie z. B. einem irreparablen Defekt außerhalb der Garantiezeit erfasst. Wenn Sie hier noch Lücken haben, hilft Ihnen ein etwas intensiverer Blick in

Kapitel 8

weiter. Dort werden auch noch weitere Punkte behandelt, die für die Bewertung im Jahresabschluss wichtig sind.

Sie erinnern sich noch an das IT‐Unternehmen aus Frage 5? Dort hieß es, dass es dem Unternehmen »nur aufgrund diverser Aktivierungen gelungen sei«, keinen Verlust auszuweisen. Dieses Unternehmen hat Bilanzpolitik betrieben, indem es Aktivierungswahlrechte genutzt hat. Bilanzpolitik ist, kurz gesagt, die Nutzung von rechtlichen und/oder faktischen Gestaltungsspielräumen bei der Erstellung des Jahresabschlusses. Mit welchem Ziel? Bei unserem IT‐Unternehmen sollte die anscheinend gar nicht so gute wirtschaftliche Lage möglichst günstig dargestellt werden. Andere Unternehmen versuchen dagegen, einen möglichst niedrigen Gewinn zu zeigen. Beispiele: 1. Die Nutzung von Aktivierungswahlrechten wie in 5. genannt. 2. Die Schätzung von Rückstellungen kann eher großzügig oder eher knapp erfolgen. 3. Nutzungsdauern und damit die Höhe der jährlichen Abschreibungen können handelsrechtlich bei entsprechender Begründung unterschiedlich angesetzt werden. Mehr zu diesem wirklich interessanten Thema können Sie in

Kapitel 9

lesen.

Die Jahresabschlussanalyse ist die Untersuchung oder Analyse der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens auf Basis des Jahresabschlusses. Wichtige Bereiche dabei sind die Zahlungsfähigkeit, die Rentabilität, die Finanzierung sowie die Effizienz beim Einsatz des Vermögens. Wenn man dabei zu einigermaßen fundierten Aussagen kommen will, reicht es nicht aus, sich nur einen Abschluss anzusehen. Am besten vergleicht man den aktuellsten Jahresabschluss mit denen der Vorjahre und mit denen anderer Unternehmen. Dazu bietet sich insbesondere die Berechnung von Kennzahlen an. Klingt doch auch interessant, oder? Mehr dazu – wenn auch nicht viel – lesen Sie in

Kapitel 10

, wo es auch Hinweise zu weiterführender Literatur gibt.

Thomas Heide

Wiley-SchnellkursBuchführung und Bilanzierung

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d‐nb.de abrufbar.

1. Auflage 2017

© 2017 WILEY‐VCH Verlag GmbH & Co. KGaA, Weinheim

All rights reserved including the right of reproduction in whole or in part in any form. This book published by arrangement with John Wiley and Sons, Inc.

Alle Rechte vorbehalten inklusive des Rechtes auf Reproduktion im Ganzen oder in Teilen und in jeglicher Form. Dieses Buch wird mit Genehmigung von John Wiley and Sons, Inc. publiziert.

Wiley, the Wiley logo, and related trademarks and trade dress are trademarks or registered trademarks of John Wiley & Sons, Inc. and/or its affiliates, in the United States and other countries. Used by permission.

Wiley und darauf bezogene Gestaltungen sind Marken oder eingetragene Marken von John Wiley & Sons, Inc., USA, Deutschland und in anderen Ländern.

Das vorliegende Werk wurde sorgfältig erarbeitet. Dennoch übernehmen Autoren und Verlag für die Richtigkeit von Angaben, Hinweisen und Ratschlägen sowie eventuelle Druckfehler keine Haftung.

Korrektur: Isolde Kommer

Umschlaggestaltung: Torge Stoffers Graphik‐Design, Leipzig

Gestaltung: pp030, Produktionsbüro Heike Praetor, Berlin

Satz: Beltz Bad Langensalza GmbH, Bad Langensalza

Print ISBN: 978‐3‐527‐53042‐7

ePub ISBN: 978‐3‐527‐81213‐4

mobi ISBN: 978‐3‐527‐81214‐1

Einleitung oder: Warum und wie Sie dieses Buch lesen

Stellen Sie sich vor, Sie haben gerade Ihre Ausbildung/Ihr Studium beendet oder wollen sich beruflich verändern. Als Sie eine sehr gut zu Ihrem Profil passende Stellenanzeige der nahe an Ihrem Wohnort gelegenen und mit 340 Mitarbeitern auch nicht kleinen Maschinen GmbH sehen, beschließen Sie, sich zu bewerben.

Am nächsten Tag lesen Sie in der Zeitung, dass die Maschinen GmbH gerade ihren Jahresabschluss veröffentlicht hat. Der Reporter ist der Ansicht, dass »die Zahlen gar nicht so gut aussehen«. Sie werden unsicher und fragen eine Bekannte, was das denn heißt und ob Sie auch an diese »Zahlen« herankommen können. Die verweist Sie auf die Webseite des Unternehmens oder, falls der Jahresabschluss dort nicht vorhanden ist, den elektronischen Bundesanzeiger (https://www.unternehmensregister.de). Bei letzterem werden Sie fündig. Sie lesen den »Lagebericht«, sehen danach zwei mit »Bilanz« und »Gewinn‐ und Verlustrechnung« überschriebene Tabellen und kommen dann zum »Anhang«, der wohl Erläuterungen zu den Tabellen enthält.

Danach ist Ihnen klar, dass Sie im Blick auf Ihre Frage, ob die »nicht so guten Zahlen« der Maschinen GmbH Sie eventuell von Ihrer Bewerbung abhalten sollten, nicht wirklich weiter gekommen sind. Im Gegenteil – Sie sind eher verwirrt, da Sie kaum etwas verstanden haben.

Diese Beispielsituation ist gar nicht so unrealistisch – oder? Gut, dafür braucht man nicht unbedingt ein Buch über Buchführung und Bilanzierung zu lesen, sondern kann auch jemanden fragen. Aber es gibt noch mehr Situationen, in denen Ihnen Grundkenntnisse in diesen Gebieten von Nutzen sind. Dabei denke ich nicht nur an das Berufsleben, sondern zum Beispiel auch an die private Geldanlage in Aktien oder Anleihen von Unternehmen. Wie auch immer – nach der Lektüre dieses Buches können Sie mit dem Jahresabschluss eines Unternehmens schon etwas mehr anfangen.

Was Sie schon immer über Buchführung und Bilanzierung wissen wollten

Vielleicht wollten Sie ja bisher gar nichts über Buchführung und Bilanzierung wissen … Aber dazu gleich mehr, wenn es um die Leser geht. In diesem Schnellkurs möchte ich Ihnen so knapp wie möglich und so ausführlich wie nötig die wichtigsten Grundlagen zur Aufstellung und zum Verständnis eines Jahresabschlusses vermitteln. Dabei gehe ich davon aus, dass Sie diese in Ihrem Studium, Ihrer Ausbildung oder Ihrer beruflichen Tätigkeit zwar benötigen, sich aber aufgrund anders gelagerter Schwerpunkte nicht mehr als nötig damit auseinandersetzen wollen. Übrigens – grundlegende Kenntnisse zum Jahresabschluss eines Unternehmens benötigt man nicht nur als »Buchhalter«, sondern ab einer gewissen Hierarchiestufe auch in vielen Bereichen des Managements … Also – auch wenn Sie mal »höher hinaus« wollen, werden Ihnen grundlegende Buchführungs‐ und Bilanzierungskenntnisse immer sehr nützlich sein.

Vor diesem Hintergrund werden wir uns im ersten Teil des Buches mit den Grundbegriffen der beiden Bereiche Buchführung und Bilanzierung befassen und dabei auch sehen, was diese mit dem Jahresabschluss eines Unternehmens zu tun haben. Im zweiten Teil geht es dann um die »Buchführung« als Voraussetzung für die Erstellung eines Jahresabschlusses. Der dritte Teil befasst sich dann mit der »Bilanzierung«, der Jahresabschlusserstellung »im engeren Sinne«.

Wer dieses Buch lesen sollte

Die Leser dieses Buches wollen einen zwar kompakten, aber doch die wesentlichen Inhalte abdeckenden Überblick über die Grundlagen der Buchführung und Bilanzierung erhalten. Die Zielgruppe bilden Studierende, die sich diese Inhalte im Rahmen von Grundlagenveranstaltungen oder auch in einem »Nebenfach« erarbeiten, interessierte Fachfremde, die sich beruflich oder privat fundierte Grundkenntnisse aneignen wollen, sowie unter Umständen auch Mittel‐ bzw. Oberstufenschüler mit entsprechenden Fächerschwerpunkten.

Welche Vorkenntnisse benötigt werden

Eigentlich benötigen Sie keine speziellen Vorkenntnisse. Allerdings – wenn ein Satz mit »eigentlich« beginnt, gibt es meist eine Einschränkung … Diese besteht hier darin, dass Ihnen Grundkenntnisse der Betriebswirtschaftslehre das Verständnis mancher Inhalte, die ich in diesem Buch nicht weiter erläutern kann, erleichtern werden. Ein Beispiel sind die unterschiedlichen Rechtsformen von Unternehmen, die Auswirkungen auf Inhalte und Umfang des Jahresabschlusses haben (können).

Was Sie von der Lektüre dieses Buches »haben sollten«

Wenn Sie dieses Buch gelesen und durchgearbeitet haben, werden Sie in der Lage sein, die finanziellen Auswirkungen von Unternehmensaktivitäten einzeln als Buchungen darzustellen (»Buchführung«) und am Ende des Jahres im Jahresabschluss zusammenzufassen (»Bilanzierung«). Folglich können Sie dann auch den Jahresabschluss eines Unternehmens »lesen« und zumindest grundlegend verstehen. Auf dieser Basis ist es Ihnen auch möglich, sich einen zumindest groben Eindruck über die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens zu verschaffen sowie die ersten Schritte in die Richtung einer »Jahresabschlussanalyse« zu gehen.

Wenn Sie mehr wissen wollen

Wie oben gesagt, ist es das Ziel dieses Schnellkurses, Ihnen einerseits so kurz wie möglich und andererseits so ausführlich wie nötig einen Überblick über die Gebiete der Buchführung und Bilanzierung verschaffen. Dass dabei vieles nur kurz angeschnitten oder gar nicht genannt wird, ist klar. Falls Sie nun doch in das eine oder andere Thema tiefer einsteigen wollen, gibt es dazu viele sehr gute Kommentare sowie eine Menge weiterführender, ausführlicher Literatur. Eine ganz kleine Auswahl davon habe ich Ihnen im Literaturverzeichnis am Ende gegeben. Es enthält gleichzeitig auch die Quellenangaben zu den Inhalten dieses Buches. Also – bei Interesse stöbern Sie doch einfach mal in der Bibliothek, wo Sie in der Regel auch Zugriff auf die »elektronischen Quellen« haben.

Was bedeutet was

Die im Text verwendeten Hervorhebungen haben natürlich eine Bedeutung. Wenn Worte fett markiert sind, sind dies in der Regel Schlüsselbegriffe in diesem Abschnitt. Kursive Schrift betont bestimmte Sachverhalte besonders. Daneben sind Zitate aus Gesetzestexten sowie ein Verbindungswort in Buchungssätzen kursiv hervorgehoben.

Weiterhin enthält der Text Symbole, die eine besondere Hinweisfunktion haben.

Tipp

Hier handelt es sich um einen Tipp, der Ihnen das Verständnis erleichten soll, beim Lernen helfen kann oder der die Praxisrelevanz konkret aufzeigt.

Achtung

Hier ist Vorsicht angesagt – das Warnsymbol weist auf häufige Fehler, Missverständnisse oder Ähnliches hin.

Beispiel

Dieses am häufigsten verwendete Symbol leitet ein Beispiel ein, das das zuvor Erläuterte veranschaulichen soll.

Abschließend möchte ich einigen Personen ausdrücklich danken: Zuerst meiner Frau Rose und meinen Töchtern Alisa und Clara für deren Verständnis für »wenig Zeit« während der Fertigstellungsphase. Dann Herrn Marcel Ferner, der die Entstehung dieses Buches als Lektor kompetent, geduldig und immer ansprechbar betreut hat. Meiner studentischen Mitarbeiterin, Frau Dana‐Carina Graban, danke ich für die kritische Durchsicht des Manuskripts. Verbleibende Fehler gehen natürlich zu meinen Lasten. Falls Sie einen davon entdecken wäre es sehr nett, wenn Sie mich unter [email protected] benachrichtigen würden. Dafür danke ich auch Ihnen!

Recklinghausen, im Januar 2017

Thomas Heide

Teil I:Was Sie grundsätzlich über Buchführung und Bilanzierung wissen sollten

Der erste Teil dieses Buches behandelt die rechtlichen und inhaltlichen Grundlagen der beiden Gebiete Buchführung und Bilanzierung. Im ersten Kapitel geht es um die Bedeutung der Buchführung und Bilanzierung für verschiedene Interessengruppen eines Unternehmens sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen. Dabei konzentrieren wir uns auf privatwirtschaftliche Unternehmen. Eine erste Einführung der beiden Hauptbestandteile eines Jahresabschlusses, der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung wird uns im zweiten Kapitel beschäftigen.

2Inhaltliche Grundlagen der Bilanzierung: Inventur, Bilanz und GuV

In diesem Kapitel

erfahren Sie, warum und wie man das Vermögen und die Schulden eines Unternehmens erfasst.

lernen Sie endlich die Bilanz näher kennen.

machen wir uns klar, warum und wozu ein Jahresabschluss neben der Bilanz auch noch eine Gewinn‐ und Verlustrechnung enthalten sollte.

Inventar und Inventur oder: Was »hat« denn ein Unternehmen?

Bevor ein neu gegründetes Unternehmen seine Geschäftstätigkeit aufnimmt, haben sich die Gründer in der Regel schon ein Bild über das Vermögen und die Schulden des Unternehmens gemacht. Warum? Weil jeder von ihnen ein Interesse daran hat, dass dokumentiert wird, was und welche Werte jeder in das Unternehmen eingebracht hat. Und natürlich weil sie dazu gesetzlich verpflichtet sind. Wozu ist das wichtig? Zum Beispiel für

die Gewichtung der Stimmen in einer Gesellschafterversammlung,

die Verteilung eines Gewinns,

die Verteilung des Vermögens bei einer späteren Auflösung des Unternehmens etc.

Die Erfassung der einzelnen Vermögensgegenstände und der Schulden eines Unternehmens nennt man Inventur, das detaillierte Verzeichnis darüber Inventar. In den §§ 240 und 241 HGB finden Sie die Rechtsgrundlagen zum Inventar und zur Inventur, § 241a HGB enthält die Ausnahmeregelung für »kleine Einzelkaufleute«.

Tipp

In den meisten Prüfungen zu Buchführung und Bilanzierung sind leider keine Spickzettel erlaubt – aber fast immer die Nutzung von Gesetzestexten, insbesondere des HGB. Deswegen mein dringender Rat: Kaufen Sie sich spätestens jetzt eine aktuelle Ausgabe des HGB oder von Wirtschaftsgesetzen und schlagen Sie diese immer zusammen mit diesem Buch auf. Wir werden uns ab jetzt immer auf die jeweils relevanten Rechtsgrundlagen stützen – aber diese natürlich meistens nicht wörtlich zitieren, denn Sie wollen ja mit dem Gesetzestext arbeiten lernen …!

Aus § 240 (1) und (2) HGB geht hervor, dass ein Inventar zu Beginn der Unternehmenstätigkeit und dann am Ende eines jeden Geschäftsjahres mittels Inventur erstellt werden muss. Deshalb kann es passieren, dass Sie im Januar schon mal vor der Ladentür bleiben müssen, da an dieser z. B. das Schild »Heute ab 14:00 Uhr wegen Inventur geschlossen« hängt. Und dann sind die Mitarbeiter tatsächlich mit Zählen und Aufschreiben beschäftigt … Die Inventur kann unterschiedlich durchgeführt werden, wie folgende Tabelle zeigt:

Abbildung 2.1: Formen der Inventur

Die rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen für die Entscheidung, die Inventur nicht körperlich durch Zählen, Messen oder Wiegen, sondern durch eine Bestandsberechnung (Saldoermittlung) durchzuführen, sind in § 241 (2) HGB zu finden. Stichprobenverfahren dürfen auf Basis des § 241 (1) angewandt werden. Für bestimmte Vermögensgegenstände erlauben auch die Absätze 3 und 4 des § 240 HGB Vereinfachungen bei der jährlichen Inventur.

Bilanz oder: Wie kann man Vermögen und Schulden eines Unternehmens übersichtlich darstellen?

Das Inventar als Ergebnis der Inventur zum Stichtag des Geschäftsjahresendes zeigt alle einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden in einer Liste bzw. Tabelle:

Abbildung 2.2: Beispiel für ein Inventar

Ein Unternehmen muss noch nicht einmal besonders groß sein, damit diese Liste sehr lang und unübersichtlich wird. Stellen Sie sich nun vor, Sie hätten wenig Zeit und müssten das Inventar eines Unternehmens mit 1.357 Vermögensgegenständen »lesen«, obwohl es Ihnen völlig egal ist, welche Drehmaschine vom Hersteller XY und welche von Z kommt. Dann verstehen Sie sehr gut, dass für die meisten am Unternehmen interessierten Parteien eine zusammengefasste Darstellung des Inventars völlig ausreicht. Und genau diese bietet eine Bilanz, in der die Vermögensgegenstände und Schulden zunächst in Gruppen zusammengefasst und dann einander gegenübergestellt werden. In § 242 (1) HGB wird sie als ein »… das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss (Eröffnungsbilanz, Bilanz) …« definiert. Diese sehr grobe Definition für alle Kaufleute wird in den §§ 266 ff HGB für Kapitalgesellschaften konkretisiert, indem der Gesetzgeber einheitliche Gruppen von Vermögenswerten und Schulden sowie auch Form und Reihenfolge der Darstellung vorgibt.

Wie sieht eine Bilanz aus?

Der Begriff Bilanz hat seinen Ursprung im lateinischen Adjektiv bilanx, das man mit »zwei Waagschalen habend« übersetzt. Und tatsächlich ist eine Balkenwaage eine gute Illustration der Aussage einer Bilanz, die in Abbildung 2.3 deutlich wird:

Abbildung 2.3: Darstellung und Gliederungsprinzipien der Bilanz

Die Aktivseite, also die linke Waagschale, zeigt das Vermögen des Unternehmens, die Passivseite als rechte Waagschale macht deutlich, mit welchen Mitteln das Vermögen finanziert ist – grob entweder mit Eigen‐ oder Fremdkapital. Einzelne Vermögensgegenstände oder Schulden tauchen hier nicht auf, sondern sind in Gruppen zusammengefasst. In der Abbildung oben sind diese in Übereinstimmung mit § 266 HGB nach der Liquidierbarkeit (Aktiva) bzw. Fristigkeit (Passiva) gegliedert.

Liquidierbarkeit steht hier für die »Geldnähe« der Vermögensgegenstände: Sachanlagen sind wesentlich schlechter und langsamer »zu Geld zu machen« (= liquidieren) als das Guthaben auf dem Bankkonto. Die Reihenfolge auf der Aktivseite ist so, dass gut und schnell liquidierbares Vermögen ziemlich weit unten und eher schlecht oder langwierig zu verkaufende Aktiva eher oben stehen. Fristigkeit steht hier für die Dauer, mit der Kapital im Unternehmen gebunden ist. Ein noch 10 Jahre laufender Kredit ist längerfristig gebunden als die kurzfristige Inanspruchnahme des Dispo‐Kredits, den man bei Unternehmen Kontokorrentkredit nennt. Je länger die Kapitalbindung ist, desto weiter oben steht der Posten – analog zur Aktivseite. Die letzten 3 Positionen auf der Aktivseite und die letzten 2 auf der Passivseite sind Sonderfälle, die nicht unbedingt in dieses Schema passen.

Achtung

Aus der Tatsache, dass beide Seiten der Bilanz jeweils eine andere Seite derselben Medaille darstellen, ergibt sich zwingend die sogenannte »Bilanzgleichung«, nach der die Summe aller Aktiva immer der Summe aller Passiva entsprechen muss. Das klingt zwar völlig logisch, ist es aber offensichtlich vor allem im Klausurstress nicht für alle …

Wir wollen uns jetzt ganz kurz die vier wichtigsten, grundlegenden Positionen der Bilanz ansehen.

Aktivseite

Im Anlagevermögen sind nach § 247 (2) HGB Vermögensgegenstände aufgeführt, die das Unternehmen voraussichtlich auf Dauer nutzen wird. Die Sachanlagen setzen sich aus Grundstücken, Gebäuden, Maschinen, allen Einrichtungsgegenständen und Geräten (Betriebs‐ und Geschäftsausstattung, abgekürzt BGA) zusammen. Finanzanlagen sind z. B. langfristig gehaltene Wertpapiere oder langfristige Forderungen wie z. B. Darlehen an Mitarbeiter. In vielen Unternehmen werden Patente oder Lizenzen genutzt, die zu den immateriellen Vermögenswerten gehören. Das Umlaufvermögen besteht aus Vermögensgegenständen, die nur vorübergehend im Unternehmen sind. Neben den Vorräten an Roh‐, Hilfs‐ und Betriebsstoffen, zugekauften Teilen und Fertigprodukten sind dies vor allem kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Diese entstehen für den Zeitraum, der zwischen der Lieferung von Waren und Dienstleistungen und deren Bezahlung liegt. Wenn diese Zeit länger als einige Tage vereinbart ist, nennt man ihn »Zahlungsziel«, hier auch »Kundenziel«. Die Bestände in der Kasse und auf dem Bankkonto sowie zur kurzfristigen Anlage gehaltene Wertpapiere gehören ebenfalls zum Umlaufvermögen.

Die sowohl auf der Aktiv‐ als auch der Passivseite aufgeführten »Rechnungsabgrenzungsposten« und »latenten Steuern« sowie die Aktiv‐Position »Unterschiedsbetrag …« werden wir in einem späteren Kapitel behandeln.

Passivseite

Auf der Passivseite besteht das Eigenkapital aus Mitteln, die dem Unternehmen von dessen Eigentümern unbefristet und ohne fest vereinbartes Entgelt (Zins) zur Verfügung gestellt werden. Diese Mittel sind meist Einzahlungen (Geld), können aber auch aus materiellen (Sacheinlagen) oder immateriellen Vermögenswerten aufgebracht werden. Einbehaltene Gewinne, die (noch) nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet wurden, sind natürlich auch im Eigenkapital zu finden. Fremdkapital wird dem Unternehmen für einen begrenzten Zeitraum in der Regel gegen ein Entgelt, den Zins, zur Verfügung gestellt. Dies sind in erster Linie die Verbindlichkeiten, deren wichtigste Bestandteile die kurz‐ und langfristigen Bankkredite sowie die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind. Letztere sind die schon oben erwähnten Zahlungsziele aus Kundensicht, die man auch »Lieferantenkredite« oder »Lieferantenziel« nennt. »Rückstellungen«, die man für zeitlich oder betragsmäßig noch ungewisse zukünftige Verpflichtungen bildet, gehören in einer etwas erweiterten Sicht auch zum Fremdkapital.

Beispiel

Die von den Studenten Ratz und Fatz am 1.4. des Jahres 01 gegründete Green Mobile GmbH hat ein Mindesteigenkapital von 25 T€ (§ 5 GmbHG), das die beiden dank einer Erbschaft von Ratz und den vermögenden Eltern von Fatz wie folgt aufbringen: Fatz bringt einen Teil seiner Ersparnisse von 4 T€ ein. Außerdem kann er seinen Vater als Mitinhaber einer großen Fahrradhandelskette davon überzeugen, ihm eine gebrauchte Fahrradwerkstatteinrichtung im Wert von ca. 3,5 T€ zu schenken sowie ihm persönlich einen zinslosen Kredit von 5 T€ zu gewähren. Ratz hat zwischen Schule und Studienbeginn hart gearbeitet und konnte dadurch 6 T€ ansparen. Zusammen mit einer kürzlich ausgezahlten Erbschaft von 5 T€ kommt er damit auf einen Betrag von 11 T€, den er voll einbringt, ebenso wie zwei Notebooks, Drucker und Zubehör mit einem aktuellen Wert von insgesamt 1,5 T€. Weitere Einrichtungsgegenstände benötigen sie nicht, da der Vermieter die Räume teilmöbliert zur Verfügung stellt.

Mit Hilfe der fleißigen Kommilitonin Steffi Strebsam stellen sie die folgende Eröffnungsbilanz auf:

Abbildung 2.4: Eröffnungsbilanz der Green Mobile GmbH