14,99 €
Im Studium kommen Sie am Bürgerlichen Recht kaum vorbei und das zu Recht: Es ist eben nunmal wichtig. Oliver Tillmann erklärt Ihnen die Systematik des BGB und was Sie zum Allgemeinen Teil wissen sollten. Hier erfahren Sie, das Wichtigste zu Willenserklärungen, Verträge, Stellvertretung, Rechts- und Geschäftsfähigkeit. Außerdem führt er Sie in das Schuldrecht und das Sachenrecht ein. Kursorisch streift er gegen Ende des Buches auch noch das Familien- und Erbrecht. Zahlreiche Übungsaufgaben mit Lösungen helfen Ihnen, Ihr Wissen zu testen und zu festigen.
Sie lesen das E-Book in den Legimi-Apps auf:
Seitenzahl: 344
Veröffentlichungsjahr: 2017
Cover
Titelei
Impressum
Einföhrung
Was Sie schon immer über das Bürgerliche Recht wissen wollten
Meine Leser
Notwendiges Vorwissen und Ausstattung
Ziel des Buchs
Wie dieses Buch geschrieben ist
Was bedeutet was?
1 Grundlagen zum Zivilrecht
Gerichte und Durchsetzung des Rechts
Die Zuständigkeit der Gerichte
Methodik der Fallbearbeitung
Ermittlung der Anspruchsgrundlage
Erstellung eines Lösungsschemas
Subsumtion mit Ergebnis
Anspruch nicht wieder erloschen/untergegangen?
Anspruch auch durchsetzbar?
Anwendung von Gesetzen in der Klausur
Der Gutachtenstil und die Subsumtionstechnik
Das juristische Handwerkszeug: Gesetze
Die Gesetzessystematik
Das Trennungs- und Abstraktionsprinzip
Personen und Gegenstände im Rechtsverkehr
Rechtsfähigkeit
Gegenstände des Rechtsverkehrs
Übungsaufgaben
2 Die Willenserklärung
Was ist eine Willenserklärung, und wozu brauche ich sie überhaupt?
Voraussetzungen der Willenserklärung
Erklärungshandlung (objektiver Tatbestand)
Innere Voraussetzungen (subjektiver Tatbestand)
Was war gemeint? Auslegung von Willenserklärungen
Abgabe und Zugang von Willenserklärungen
Form der Willenserklärung
Geschäftsfähigkeit: Endlich Geschäfte machen!
Volle Geschäftsfähigkeit
Geschäftsunfähigkeit
Beschränkte Geschäftsfähigkeit
Besondere Unwirksamkeitsgründe
Geheimer Vorbehalt, § 116 BGB
Scheingeschäft, § 117 BGB
Scherzgeschäft, § 118 BGB
Formmangel, § 125 BGB
Gesetzeswidrigkeit, § 134 BGB
Sittenwidrigkeit und Wucher, § 138 BGB
Die Anfechtung, §§ 119 ff. BGB
Anfechtungsgründe
Anfechtungserklärung
Anfechtungsfrist
Rechtsfolgen der Anfechtung
Die Stellvertretung
Eigene Willenserklärung des Vertreters
Im Namen des Vertretenen
Vertretungsmacht
Wirkung der Vertretung
Folgen des Handelns ohne Vertretungsmacht
Übungsaufgaben
3 Der Vertrag
Die Privatautonomie
Entstehung eines Vertrags
Antrag
Annahme
Dissens
Pflichten aus dem Vertragsverhältnis
Gattungs- oder Stückschuld, Geldschuld
Leistungszeit und -ort
Neben(leistungs)pflichten
Bindungswirkung des Vertrags
Einbeziehung Dritter in den Vertrag
Vertrag zugunsten Dritter
Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte
Abtretung von Forderungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Was sind „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ (AGB)?
Inhaltskontrolle von AGB
Verbraucherschutzregelungen
Verbraucherverträge
Rechte und Pflichten bei Verbraucherverträgen
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Anwendungsbereich des AGG
Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das AGG
Die einzelnen Vertragstypen
Kaufvertrag, § 433 BGB
Schenkungsvertrag, § 516 BGB
Mietvertrag, § 535 BGB
Pachtvertrag, § 581 BGB
Leihvertrag, § 598 BGB
(Sach-)Darlehensvertrag, § 488 und § 607 BGB
Dienstvertrag, § 611 BGB
Werkvertrag, § 631 BGB
Werklieferungsvertrag, § 651 BGB
Reisevertrag, § 651a BGB
Auftrag, § 662 BGB
Geschäftsbesorgungsvertrag, § 675 BGB
Übungsaufgaben
4 Erlöschen von Ansprüchen und Durchsetzungshindernisse
Erlöschen (Untergang) des Anspruchs
Erfüllung, §§ 362 ff. BGB
Aufrechnung, §§ 387 ff. BGB
Kündigung von Dauerschuldverhältnissen
Rücktritt, §§ 346 ff. BGB
Widerruf, §§ 355 ff. BGB
Tatsächliche oder rechtliche Unmöglichkeit, § 275 Abs. 1 BGB
Gegenleistungsanspruch bei Unmöglichkeit, § 326 BGB
Erlass und negatives Schuldanerkenntnis, § 397 BGB
Einreden gegen den Anspruch
Die Einrede der Verjährung, § 214 BGB
Zurückbehaltung wegen Nichterfüllung, § 273 BGB bzw. § 320 BGB
Einrede der faktischen oder persönlichen Unmöglichkeit, § 275 Abs. 2 und 3 BGB
Für Profis: Weitere Einreden aus Treu und Glauben, § 242 BGB
Übungsaufgaben
5 Schadensersatz und Leistungsstörungen, §§ 280 ff. BGB
Was ist überhaupt Schadensersatz?
Haftungsausfüllende Kausalität
Arten des Schadensersatzes, §§ 249, 251 BGB
Schmerzensgeld, § 253 Abs. 2 BGB
Mitverschulden, § 254 BGB
Aufbau des Schadensersatzanspruchs nach § 280 BGB
Schadensersatz neben der Leistung
Schadensersatz statt der Leistung
Schuldverhältnisse
Rechtsgeschäft (Vertrag), § 311 Abs. 1 BGB
Vorvertragliches Schuldverhältnis, § 311 Abs. 2 BGB
Gesetzliches Schuldverhältnis
Pflichtverletzung
Pflichtverletzungen im Sinne des § 280 Abs. 1 BGB
Wenn Schadensersatz allein nicht ausreicht: Zusätzlich Rücktritt bei schweren (Neben-)Pflichtverletzungen, § 282 BGB
Verschulden, § 280 Abs. 1 S. 2 BGB
Verschuldensmaßstab nach § 276 BGB
Zurechnung des Verschuldens Dritter nach § 278 BGB
Der Schuldnerverzug
Schadensersatz neben der Leistung beim Schuldnerverzug, §§ 280 Abs. 1, Abs. 2, 286 BGB
Schadensersatz statt der Leistung beim Verzug, §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 BGB
Rücktritt ohne Schadensersatz bei Verzug, § 323 BGB
Sonderfall des Gläubigerverzugs
Unmöglichkeit der Leistung
Wann liegt eine Unmöglichkeit nach § 275 BGB vor?
Ansprüche des Gläubigers im Falle der Unmöglichkeit
Schadensersatz bei nachträglicher Unmöglichkeit, §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 283 BGB
Schadensersatz bei anfänglicher Unmöglichkeit, § 311a Abs. 2 BGB
Schicksal der Gegenleistung im Falle der Unmöglichkeit, § 326 BGB
Übungsaufgaben
6 Kaufrecht, §§ 433 ff. BGB
Gewährleistung nach § 437 BGB
Begriff des Mangels nach §§ 434, 435 BGB
Maßgeblicher Zeitpunkt des Mangels (Gefahrübergang)
Gewährleistungsausschluss
Abweichende Regelungen beim Verbrauchsgüterkauf
Die einzelnen Gewährleistungsrechte nach § 437 BGB
Nacherfüllung, §§ 437 Nr. 1, 439 BGB
Rücktritt, §§ 437 Nr. 2, 323, 440 BGB
Minderung, §§ 437 Nr. 2, 441 BGB
Schadensersatz, §§ 437 Nr. 3, 280 ff., 311a BGB
Besondere Verjährungsregelungen des § 438 BGB
Übungsaufgaben
7 Bereicherungs- und Deliktsrecht
Bereicherungsrecht, §§ 812 ff. BGB
Leistungskondiktion
Eingriffskondiktion
Umfang des Bereicherungsanspruchs und Entreicherung, § 818 BGB
Deliktsrecht, §§ 823 ff. BGB
Der Klassiker unter den Schadensersatzansprüchen: Die unerlaubte Handlung, § 823 Abs. 1 BGB
Verletzung eines Schutzgesetzes, § 823 Abs. 2 BGB
Haftung für den Verrichtungsgehilfen, § 831 BGB
Übungsaufgaben
8 Sachenrecht
Eigentum und Besitz
Ansprüche des Eigentümers
Bewegliche Sachen
Der rechtsgeschäftliche Eigentumserwerb an beweglichen Sachen, §§ 929 ff. BGB
Der gesetzliche Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
Grundstücke
Eigentumsübertragung an Grundstücken durch Rechtsgeschäft
Grundpfandrechte am Grundstück
Übungsaufgaben
9 Grundbegriffe des Familien- und Erbrechts
Prüfungsrelevantes Wissen aus dem Familienrecht
Güterstände der Ehe
Elterliche Vertretung des Kinds
Die Erbfolge nach dem BGB
Gesetzliche Erbfolge
Testament und Erbvertrag
Übungsaufgaben
10 Überblick über das Handels- und Gesellschaftsrecht
Was ist und was kann ein Kaufmann?
Begriff des Gewerbes
Gewerbe als Handelsgewerbe
Kaufmann kraft Eintragung
Weitere Personen als Kaufleute
Wichtige Regelungen für Kaufleute
Was ist eine Gesellschaft?
Grundsätze des Gesellschaftsrechts
Die verschiedenen Gesellschaften
Grundsätzliche Unterschiede zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften
Personengesellschaften: GbR, OHG und KG
Kapitalgesellschaften: GmbH und Aktiengesellschaft (AG)
Übungsaufgaben
Lösungen zu den Übungsfällen
Stichwortverzeichnis
Wiley End User License Agreement
Bibliografische Information der Deutschen NationalbibliothekDie Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikationin der Deutschen Nationalbibliografie;detaillierte bibliografische Daten sind im Internet überhttp://dnb.d-nb.de abrufbar.
1. Auflage 2017© 2017 WILEY-VCH Verlag GmbH & Co. KGaA, Weinheim
All rights reserved including the right of reproduction in whole or in part in any form. This book published by arrangement with John Wiley and Sons, Inc.
Alle Rechte vorbehalten inklusive des Rechtes auf Reproduktion im Ganzen oder in Teilen und in jeglicher Form. Dieses Buch wird mit Genehmigung von John Wiley and Sons, Inc. publiziert.
Wiley, the Wiley logo and related trademarks and trade dress are trademarks or registered trademarks of John Wiley & Sons, Inc. and/or its affiliates, in the United States and other countries. Used by permission.
Wiley und darauf bezogene Gestaltungen sind Marken oder eingetragene Marken von John Wiley & Sons, Inc., USA, Deutschland und in anderen Ländern.
Das vorliegende Werk wurde sorgfältig erarbeitet. Dennoch übernehmen Autoren und Verlag für die Richtigkeit von Angaben, Hinweisen und Ratschlägen sowie eventuelle Druckfehler keine Haftung.
Korrektur: Claudia Lötschert
Umschlaggestaltung: Torge Stoffers Graphik-Design, Leipzig
Gestaltung: pp030, Produktionsbüro Heike Praetor, Berlin
Satz: SPi Global, Chennai
Print ISBN: 978-3-527-53050-2
ePub ISBN: 978-3-527-80502-0
mobi ISBN: 978-3-527-80503-7
Einführung
Wenn Sie an den Begriff „Recht“ denken, fallen vielen Menschen zuerst trockene Paragrafen, Streitereien („zwei Juristen gleich drei Meinungen“) und vielleicht auch Rechtsanwälte in Anzügen ein, die man bestenfalls aus dem Fernsehen kennt. In der Realität sind wir im Alltag ständig vom Recht umgeben und wenden es auch selbst an. So beispielsweise das Bürgerliche Recht: Am Kaffeeautomaten schließen wir rechtsverbindliche Verträge, ebenso, wenn wir einem Freund ein Buch verleihen oder einer Tante etwas zum Geburtstag schenken. Wir nutzen dabei das Recht unbewusst, und in der Regel hat dies auch keine Konsequenzen, über die wir uns Gedanken machen müssen. Problematisch wird die Angelegenheit, wenn Differenzen zwischen den Vertragspartnern bestehen und jeder auf „sein Recht“ besteht. Was passiert, wenn der Kaffeeautomat ungenießbaren oder gar keinen Kaffee ausspuckt, und was, wenn ein eBay-Verkäufer trotz Vorkasse nicht liefert? Unter Umständen einigt man sich mit dem Vertragspartner, aber in manchen Fällen sind die Fronten verhärtet, und der Fall landet vor Gericht. In dieser Situation ist es nützlich, schon vorher zu wissen, ob sich eine kostspielige Klage lohnt. Zugegebenermaßen ist eine rechtliche Bewertung der Erfolgsaussichten nicht immer einfach, und selbst ein exzellenter Rechtsanwalt (mit einem vierjährigen Jurastudium und zweijährigem Referendariat in den Knochen) weiß aus dem Stehgreif nicht unbedingt, wie der Fall zu „lösen“ ist. Was einen guten Juristen ausmacht, ist sein Judiz, also sein Gefühl, wie eine Situation rechtlich zu bewerten ist. Dazu bedarf es natürlich Erfahrung, aber auch des Wissens, wie das Recht funktioniert. Solche grundlegenden Kenntnisse über das System helfen auch Nichtjuristen, die sich mit dem BGB nur nebenbei beschäftigen können. Dann werden aus trockenen Paragrafen praktische Helfer.
Das Buch ist gedacht für Interessierte, die sich (noch) nicht mit dem Recht auskennen und im bürgerlichen Recht in relativ kurzer Zeit eine Klausur oder Hausarbeit schreiben müssen. Viele Studenten werden anfangs von den zahllosen Paragrafen erschlagen, die den Einstieg in das Recht besonders schwierig erscheinen lassen. Daher muss zunächst ein möglichst einfacher Einstieg gefunden werden. Als Nächstes geht es darum, Inhalte zu vermitteln und den Leser in die Lage zu versetzen, einfache Fälle selbstständig – nur mithilfe des Gesetzestexts – zu lösen. Freilich muss hier eine Stoffeingrenzung erfolgen. Der Inhalt eines kompletten Jurastudiums kann und soll nicht in einem „Schnellkurs“ wiedergebeben werden. In außerjuristischen Studiengängen wird das BGB in einem Semester mit durchschnittlich vier Semesterwochenstunden vermittelt. Daher beschränkt sich das Werk auf die Punkte, die erfahrungsgemäß in diesem kurzen Zeitraum prüfungsrelevant sind. Einige Themen, die erfahrungsgemäß keine Rolle spielen (z. B. aus dem Sachenrecht), wurden weggelassen. Das Gleiche gilt für die vielen Meinungsstreitigkeiten, die Anfänger beim Lernen eher hindern. Schließlich geht es am Ende darum, mit möglichst geringem Aufwand eine Prüfung erfolgreich zu bestehen.
Um das Bürgerliche Recht zu lernen, benötigen Sie kein besonderes Vorwissen. Sie können direkt loslegen. Pflicht ist aber die Anschaffung eines Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Besorgen Sie sich einen möglichst aktuellen Text, der noch unkommentiert ist. Die Kosten dafür betragen weniger als 10 Euro. Die Frage nach erlaubten handschriftlichen Ergänzungen ist auch für die Prüfung relevant, also klären Sie dies frühzeitig ab! Gehen Sie mit dem Anstreichen von Gesetzestexten sparsam um. Erfahrungsgemäß neigen Anfänger dazu, fast alles zu markieren, was sie lesen. Dabei geht dann der Hervorhebungseffekt verloren. Für den letzten Teil im Buch (Handels- und Gesellschaftsrecht) sollten Sie sich ergänzend noch das Handelsgesetzbuch anschaffen. Bevor Sie sich ein HGB kaufen, sollten Sie abklären, ob dieses Thema auch Prüfungsstoff ist.
Karteikarten sind nützlich! Sie kommen nicht umhin, das eine oder andere auswendig zu lernen. Wenn Sie möglichst effektiv (also mit möglichst wenig Aufwand) arbeiten wollen, nutzen Sie Karteikarten zum Lernen. Beschriften Sie eine Seite mit der Frage und die andere mit der Antwort und testen Sie – wann immer Zeit ist – Ihr Wissen. Beispiel: Vorderseite: „Grundvoraussetzungen der Stellvertretung?“. Rückseite: „Siehe § 164 Abs. 1 BGB, 1. Eigene Willenserklärung, 2. Im fremden Namen, 3. Mit Vertretungsmacht“.
Das Buch soll Sie in die Lage versetzen, möglichst schnell einen Einstieg in die Welt des Bürgerlichen Rechts zu finden. Dabei soll das Grundwissen vermittelt und der Leser in die Lage versetzt werden, einfache Fälle aus dem Zivilrecht selbstständig – mithilfe des Gesetzestexts – zu lösen. Aus diesem Grund ist der Umgang mit Paragrafen besonders wichtig. Besonderer Wert wurde darauf gelegt, das Verständnis zu erleichtern. Für tiefer gehende Ausführungen oder kritische Anmerkungen existiert eine Reihe dickerer Bücher.
Ich habe mich bemüht, die Formulierungen möglichst einfach zu halten und auf Fachbegriffe zu verzichten. Dennoch kommen Sie nicht umhin, einige juristische Vokabeln zu lernen, die für das Verständnis unumgänglich sind.
Das BGB ist sehr umfangreich, und jeder Dozent wird in seiner Veranstaltung einen Schwerpunkt setzen müssen. So werden Sie wahrscheinlich nicht alles, was in diesem Buch steht, auch brauchen. Ich habe daher versucht, den Aufbau möglichst modular zu gestalten. Sie können sich also auch einzelne Kapitel heraussuchen und unabhängig von den anderen Kapiteln lernen. Versuchen Sie, die Beispielsfälle zunächst selbst zu lösen und erst danach in die Lösung zu schauen. So ist der Lerneffekt größer.
Dieses Buch enthält neben Erklärungen auch Aufbauschemata, Hinweise und Beispiele, die Ihnen den Zugang zum Stoff möglichst vereinfachen sollen.
Am Anfang dieses Schnellkurses finden Sie einen Einstiegstest. Hier können Sie prüfen, in welchem Bereich noch Lernbedarf besteht, und gegebenenfalls gezielt Lücken schließen.
Nach jedem Kapitel finden Sie Übungsaufgaben, in denen die besprochene Thematik abgeprüft wird. Die Antworten finden Sie am Ende des Buchs.
BEISPIEL
Tipp
Warnung
Im Alltag werden wir ständig mit vielen Regeln konfrontiert: Minderjährige dürfen keinen Alkohol kaufen, beim Fahrradfahren müssen wir die Straßenverkehrsordnung einhalten, dem Vermieter müssen wir die Miete und dem Staat die Steuern zahlen, um ein paar alltägliche Beispiele zu nennen. Die Missachtung der Regeln hat ganz unterschiedliche Konsequenzen. Manchmal hat der Staat ein eigenes Interesse an der Durchsetzung der Regeln. Das geschieht dann mithilfe von Behörden, Polizei und Staatsanwaltschaft. Andere Regeln können nur von Privatpersonen durchgesetzt werden. Diese müssen dann selbst – häufig mithilfe eines Rechtsanwalts – die andere Partei vor Gericht verklagen. Je nach Interessenlage lässt sich unser Recht in zwei Kategorien einteilen:
Privatrecht
Öffentliches Recht
In diesem Buch geht es um das Bürgerliche Recht. Das Bürgerliche Gesetzbuch (kurz: BGB) ist ein Teil des Zivilrechts, auch Privatrecht genannt. Das Privatrecht beinhaltet Regelungen zu den Rechtsbeziehungen zwischen gleichgeordneten Personen, kurz: das Verhältnis von Rechtsteilnehmern untereinander. Im Streitfall stehen sich beide Seiten auf Augenhöhe gegenüber und müssen sich an identische Spielregeln halten.
Dem gegenüber steht das Öffentliche Recht. Dieses regelt die Rechtsbeziehung des Staats zum Bürger. Es geht um ein Über- und Unterordnungsverhältnis, bei dem der „starke“ Staat dem „schwachen“ Bürger Pflichten auferlegt oder Rechte zubilligt. Da die Parteien nicht auf Augenhöhe verhandeln, müssen Gesetze dafür Sorge tragen, dass den Rechten des Bürgers gegenüber dem Staat angemessen Rechnung getragen wird.
Privatrecht/Zivilrecht
Öffentliches Recht
Bürgerliches Recht
Strafrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht
Verwaltungsrecht (Baurecht, Polizeirecht etc.)
Arbeitsrecht
Steuerrecht
Urheberrecht
Sozialrecht
Tabelle 1.1 Beispiele zum Privatrecht und Öffentlichen Recht
Nicht immer, wenn der Staat im Spiel ist, handelt es sich um Öffentliches Recht. Handelt er als Vertragspartner, gilt auch hier das Zivilrecht, sodass z. B. bei einem Grundstückskauf durch die Gemeinde das BGB anwendbar ist.
BEISPIEL
Das deutsche Recht bestimmt für den Streitfall die Zuständigkeit der Judikative. Die Bundesländer unterhalten verschiedene Gerichtsbarkeiten, der Bund ist für die höchsten Gerichtsbarkeiten zuständig. Aus historischen Gründen unterscheidet man zwischen der sogenannten „ordentlichen Gerichtsbarkeit“ und den „Fachgerichten“ (bitte nicht „unordentliche“ Gerichte nennen).
Zur ordentlichen Gerichtsbarkeit gehören:
Zivilgerichte
Strafgerichte
Zur Fachgerichtsbarkeit gehören:
Arbeitsgerichte (arbeitsrechtliche Streitigkeiten)
Sozialgerichte (sozialrechtliche Ansprüche)
Verwaltungsgerichte (allgemeines Verwaltungsrecht, z. B. Baurecht)
Finanzgerichte (Steuerstreitigkeiten mit dem Finanzamt)
Das Bundesverfassungsgericht ist nicht die oberste Instanz, sondern eigenständiges oberstes Bundesorgan, das ausschließlich über Verfassungsverstöße des Staats befindet.
Wenn es um zivilrechtliche (abgesehen von arbeitsrechtlichen) Streitigkeiten geht, sind die Zivilgerichte zuständig. Hier richtet sich die Zuständigkeit gem. §§ 22 ff. Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Regel nach der Sache oder nach dem Streitwert:
Amtsgericht (Einzelrichter)
Streitwert bis 5.000 Euro
Mietsachen (unabhängig vom Streitwert)
Familiensachen (unabhängig vom Streitwert)
Landgericht (grundsätzlich Zivilkammer mit drei Richtern)
Streitwert über 5.000 Euro (außer Miet- und Familiensachen)
Berufungsverfahren (erste Instanz: Amtsgericht)
Oberlandesgericht (grds. Zivilsenat mit drei Richtern)
Berufungsverfahren (erste Instanz: Landgericht)
Revisionsverfahren (erste Instanz: Amtsgericht, zweite Instanz: Landgericht)
Bundesgerichtshof (Zivilsenat mit fünf Richtern)
Revisionsverfahren (erste Instanz: Landgericht, zweite Instanz: Oberlandesgericht)
Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die unterlegene Partei an die nächsthöhere Instanz wenden. Dabei wird in der Regel im Rahmen der Berufung das komplette Verfahren (inklusive Beweiserhebung) wiederholt. Der nächste Schritt wäre dann die Revision. Die Revisionsinstanz überprüft dabei das angefochtene Urteil nur auf rechtliche und Verfahrensfehler. Der Sachverhalt wird durch das Revisionsgericht nicht erneut ermittelt.
Zum Verständnis des Zivilrechts soll der Ablauf eines streitigen Verfahrens anhand eines Beispiels beschrieben werden.
BEISPIEL
Eine zivilrechtliche Klausur kann Ihnen auf verschiedene Arten begegnen. Manche Dozenten stellen reine Wissensfragen, dann wäre ein Auswendiglernen das richtige Mittel. In den meisten Fällen werden jedoch Fälle geschildert. Sie als Bearbeiter müssen sich dann in die Situation eines Richters versetzen und den Fall juristisch durchprüfen. Jede Fallbearbeitung orientiert sich dabei an der Fragestellung. Jemand kann von einem anderen fordern, wenn er einen Anspruch hat. Dieser Anspruch muss sich aus dem Gesetz ergeben, der sogenannten „Anspruchsgrundlage“. Darunter versteht man einen Paragrafen, aus dem sich ergibt, dass jemand dem anderen etwas leisten muss. Die Prüfungsfragen lauten dann: Wer kann was von wem woraus verlangen? Haben Sie die potenzielle Anspruchsgrundlage gefunden, sind deren Voraussetzungen zu prüfen. Dazu zerlegen Sie die Vorschrift in ihre Bestandteile und schauen sich die einzelnen Punkte an. Schließlich folgt dann die sogenannte „Subsumtion“. Dabei prüfen Sie den tatsächlichen (Klausur-)Sachverhalt daraufhin, ob er die von der Anspruchsgrundlage vorgegebenen Voraussetzungen erfüllt, und kommen am Schluss zu dem Ergebnis, dass der Anspruch besteht oder nicht.
Ist der Anspruch entstanden, ist weiter zu prüfen, ob er nicht wieder erloschen und schließlich auch durchsetzbar ist.
Daraus ergibt sich folgendes Prüfungsschema, das Sie sich merken sollten:
Tipp
Die von Ihnen erstellte Lösung steht und fällt mit der Wahl der richtigen Anspruchsgrundlage in Form eines Paragrafen (oder einer Paragrafenkette). Die Wahl der Anspruchsgrundlage ist von grundlegender Bedeutung für den Erfolg der Klausur. Bedenken Sie: Nur ein kleiner Teil der Paragrafen aus dem BGB sind Anspruchsgrundlagen!
Eine Anspruchsgrundlage besteht aus zwei Teilen, dem Tatbestand und der Rechtsfolge.
Tatbestand: Unter Tatbestand versteht man die tatsächlichen Voraussetzungen, den Lebenssachverhalt, der die Anspruchsgrundlage ausfüllt, damit diese überhaupt greifen kann. Das Vorliegen der einzelnen Voraussetzungen muss sorgfältig geprüft werden.
Rechtsfolge: Aus jeder Anspruchsgrundlage folgt, dass jemand etwas von einem anderen fordern kann. Das kann beispielsweise Erfüllung eines Vertrags, Schadensersatz, Bezahlung, Herausgabe oder ein Unterlassen sein.
BEISPIEL
Das Auffinden der geeigneten Anspruchsgrundlage erfordert eine gewisse Kenntnis des BGB und ein wenig detektivisches Gespür, da die sich Anspruchsgrundlagen an den verschiedensten Stellen im BGB befinden. Achten Sie darauf, dass unter Umständen auch mehrere Anspruchsgrundlagen in Betracht kommen können. Das kommt gerade bei Schadensersatzansprüchen häufiger vor. In diesem Fall müssen Sie (je nach Aufgabenstellung) darauf achten, die einzelnen Anspruchsgrundlagen strikt zu trennen und in der Prüfung nicht zu mischen. Also zuerst eine Anspruchsgrundlage vollständig (!) durchprüfen, bevor die nächste Anspruchsgrundlage angegangen wird.
Zur Ermittlung der Anspruchsgrundlage schaut man sich zunächst die Fragestellung (und den Sachverhalt) an und entscheidet anhand der Rechtsfolge, was der Anspruchsteller eigentlich will. Begehrt er Schadensersatz, Erfüllung eines Vertrags, Herausgabe einer Sache oder vielleicht ein Unterlassen? Dies schränkt den Kreis der verdächtigen Paragrafen schon erheblich ein, da die Rechtsfolge der Vorschrift mit derjenigen übereinstimmen muss, die der Anspruchsteller geltend machen will.
In einem nächsten Schritt grenzt man die Zahl der möglichen Anspruchsgrundlagen weiter ein, indem der Sachverhalt vorab juristisch kurz bewertet wird. Liegt (zumindest auf den ersten Blick) überhaupt ein Vertrag vor? Um was für einen Vertrag handelt es sich konkret? Geht es um allgemeine Ansprüche wie Verzugsschaden? Oder geht es um spezielle Probleme der vollmachtlosen Vertretung? Sie sehen: Hier sollten Sie in der Lage sein, in juristischen Kategorien zu denken. Nicht erforderlich ist an dieser Stelle, schon ein Ergebnis zu kennen. Ob die konkreten Voraussetzungen der Anspruchsgrundlage erfüllt sind, wird später noch geprüft.
Wenn Sie die geeignete Anspruchsgrundlage gefunden haben, schreiben Sie dies in einem sog. Obersatz auf, der dem Schema „Wer will was von wem woraus?“ (Eselsbrücke: „Die fünf Ws“).
BEISPIEL