Wirtschaftspolitik - Jörn Altmann - E-Book

Wirtschaftspolitik E-Book

Jörn Altmann

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Beschreibung

In diesem Klassiker der Hochschullehre aus dem Jahr 2007 wird die Wirtschaftspolitik verständlich erklärt. Die Gesamtauflage dieses Buches liegt bei mehr als 100.000 Exemplaren.Es führt praxisnah in wirtschaftspolitische Themen und Probleme ein. Im Mittelpunkt stehen die Arbeitslosigkeit und Beschäftigung, die Konjunktur, das Wachstum (inklusive Prognosen), die Globalisierung und der Außenhandel, die Europäische Integration sowie die Währungsunion, die Finanzpolitik und Verschuldung sowie die Entwicklungspolitik.Sinn und Zweck der wirtschaftspolitischen Ziele sowie Instrumente und Maßnahmen zur Umsetzung werden erklärt und alternative Konzepte der Wirtschaftspolitik diskutiert.

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Seitenzahl: 776

Veröffentlichungsjahr: 2017

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Autor | Professor Dr. Jörn Altmann betreute den Lehrstuhl International Finance an der ESB Business School, Reutlingen University.

Buch und Reihe | Dieses Buch ist im Jahr 2007 im Verlag Lucius und Lucius in der utb-Reihe erschienen. Es handelt sich bei diesem Buch um den unveränderten Nachdruck der achten Auflage eines herausragenden Werks der deutschen Lehrbuchliteratur, das nun in der Reihe Klassiker der Hochschullehre in der UVK Verlagsgesellschaft mbH erscheint. Weitere Klassiker finden Sie unter www.uvk.de/klassiker.

Für Patrick, Linda und Fabian

Vorwort zur 8. Auflage

Ein Lehrbuch über Wirtschaftspolitik zu schreiben, ist eine schwierige Aufgabe. Viele Probleme, die üblicherweise in spezialisierten Arbeiten behandelt werden, sind gleichzeitig für wirtschaftspolitische Überlegungen von Bedeutung. Die Schwierigkeit lässt sich folgendermaßen umreißen:

«Die Wissenschaft, sie ist und bleibt,

was einer ab vom andern schreibt.

Doch trotzdem ist, ganz unbestritten,

sie immer weiter fortgeschritten.

Der Leser, traurig aber wahr,

ist häufig unberechenbar:

Hat er nicht Lust, hat er nicht Zeit,

dann gähnt er: ‹Alles viel zu breit!›

Doch wenn er selber etwas sucht,

was ich, aus Raumnot, nicht verbucht,

wirft er voll Stolz sich in die Brust:

Aha, das hat er nicht gewusst!

Man weiß, die Hoffnung wär’ zum Lachen,

es allen Leuten recht zu machen.»

(Eugen Roth)*

Dieses Buch versucht, zweierlei zu leisten:

Im Vordergrund steht die Ausrichtung auf Probleme, mit denen sich tagtäglich Berührungspunkte ergeben können. Dem interessierten Leser soll damit eine Hilfestellung angeboten werden, die zum Teil sehr verflochtenen und oft schwer zugänglichen Zusammenhänge zu verstehen. Dies schließt auch die Klärung von Begriffen ein, die sich für den Nichtfachmann leicht zu einer unüberwindlichen oder abschreckenden Sprachbarriere auftürmen können.

Die pragmatische Orientierung wird ergänzt durch zwar theoretisch orientierte, aber allgemeinverständliche Erläuterungen, um Sinn und Zweck wirtschaftspolitischer Maßnahmen erfassen und beurteilen zu können. Dabei werden auch gegensätzliche Auffassungen nebeneinander gestellt, um unterschiedliche wirtschaftspolitische Strategien einordnen zu können.

Mein Dank gilt wiederum kritischen Lesern, die mir Hinweise auf Verbesserungsmöglichkeiten gegeben haben. Als Autor erliegt man leicht dem Wunschdenken, nun wirklich alles perfekt gemacht zu haben, um dann einzusehen, dass es doch immer wieder noch bessere Möglichkeiten gibt. Ich danke auch und insbesondere den vielen Lesern und Rezensenten, die mich darin bestärkt haben, dass die Konzentration und Orientierung dieses Buches richtig ist (der Ökonom erkennt dies natürlich auch am Markterfolg: Dieses Lehrbuch hat mittlerweile eine Gesamtauflage von über 100.000 Exemplaren.

Bedanken möchte ich mich auch bei den vielen Mitarbeitern im Hause meines Verlegers Professor Dr. von Lucius, die das Buch bei der Entstehung und Verbreitung betreut haben und betreuen.

Besonders danken möchte ich meinen eigenen Mitarbeitern, die mich beim Erstellen der 8., vollständig überarbeiteten Auflage dieses Lehrbuchs unterstützt haben. Hervorzuhebende Zuarbeiten haben geleistet: Dipl.-Min. Lutz Kindermann, MBA, European School of Business (ESB) Reutlingen, Dipl.-Volkswirtin Bettina Hagewald, Uni Köln, Dipl.-Volkswirt Selim Balassa, Uni Tübingen, Dipl.-Volkswirt Dr. Matthias Sossenke, Hamburg.

Jörn Altmann

Reutlingen, Februar 2007

* Eugen Roths Tierleben, München 1989, Seite 5/6

Gliederungsübersicht

Zum Aufbau des Buches

 

I. Teil: Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsordnung

 

1. Sind Sie von Konjunktur und Wachstum betroffen?

 

II. Teil: Wirtschaftspolitische Zielsetzungen

 

2. Wirtschaftswachstum und Konjunktur

3. Arbeitslosigkeit und Beschäftigungspolitik

4. Geldwert, Preisstabilität und Inflation

5. Außenwirtschaftliches Gleichgewicht

6. Einflussnahme auf die Verteilung

7. Umweltschutz

8. Weitere Zielsetzung der Wirtschaftspolitik

 

III. Teil: Wirtschaftspolitische Konzeptionen

 

9. Alternative Grundpositionen

 

IV. Teil: Wirtschaftspolitisches Instrumentarium und ausgewählte Politikfelder

 

10. Finanzpolitik

11. Geldpolitik

12. Wechselkurs- und Währungspolitik

13. Außenhandelspolitik

14. Entwicklungspolitik

 

V. Teil: Besondere Probleme der Wirtschaftspolitik

 

15. Realisierung wirtschaftspolitischer Maßnahmen und Zielkonflikte

 

Schlusswort

Register

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Gliederungsübersicht

Abbildungsverzeichnis

Zum Aufbau des Buches

 

I. Teil: Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsordnung

 

1. Sind Sie von Konjunktur und Wachstum betroffen?

1.1. Was ist «Wirtschaftspolitik»?

1.2. Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsordnung

1.2.1. Ziele und Maßnahmen

1.2.2. Bestandteile des wirtschaftspolitischen Zielsystems

1.2.3. Wirtschaftspolitische Handlungsfelder und Instrumente

1.2.4. Wer ‹macht› Wirtschaftspolitik?

1.3. Marktwirtschaft und Wirtschaftsordnung

1.3.1. Wirtschaftsordnung und Wirtschaftssystem

1.3.2. Aktuelle Entwicklungen

1.3.2.1. Konvergenz der Wirtschaftsordnungen?

1.3.2.2. Die ordnungspolitische Revolution der 90er Jahre

1.3.3. Marktwirtschaft als Zielvorgabe

1.4. Nationales, internationales und supranationales Recht

1.4.1. Zusammenhang zwischen den Rechtsebenen

1.4.2. Supranationales Recht

1.4.2.1. Allgemeines Völkerrecht

1.4.2.2. Gemeinschaftsrecht

1.4.3. Nationales Recht

1.4.3.1. Geltungsbereich

1.4.3.2. Systematik

1.4.4. Völkervertragsrecht (Internationales Recht)

 

II. Teil: WirtschaftspolitischeZielsetzungen

 

2. Wirtschaftswachstum und Konjunktur

2.1 Maßgröße: Bruttoinlandsprodukt

2.2 Argumente für und gegen Wachstum

2.2.1. Argumente für Wachstum.

2.2.2. Argumente

gegen

Wachstum

2.2.3. Qualitatives Wachstum

2.3. Sektorales und regionales Wachstum

2.4. Wachstum und Kapitalbildung

2.5. Konjunkturzyklen und Konjunkturpolitik

2.5.1. Konjunkturschwankungen

2.5.2. Kurzfristige und langfristige Zyklen

2.5.3. Konjunkturtheorien

2.5.3.1. Einteilung

2.5.3.2. Multiplikator und Akzelerator

2.5.3.3. Einige Konjunkturerklärungen

2.5.4. Konjunkturindikatoren

2.5.5. Aspekte der Neuen Wachstumstheorie

2.5.5.1. Produktionsfaktoren

2.5.5.2. Produktionsfunktionen

2.5.5.3. Wachstumstheoretische Denkschulen

2.5.5.4. Wachstumspolitische Perspektiven

3. Arbeitslosigkeit und Beschäftigungspolitik

3.1. Produktionspotential

3.1.1. Auslastung des Produktionspotentials

3.1.2. Begrenzende Faktoren

3.2. Ursachen von Arbeitslosigkeit

3.2.1. Strukturelle Arbeitslosigkeit

3.2.2. Konjunkturelle Arbeitslosigkeit

3.2.3. Saisonale Arbeitslosigkeit

3.2.3. Friktionelle Arbeitslosigkeit

3.2.5. Institutionell-politisch bedingte Arbeitslosigkeit

3.2.6. «Wohlstandsarbeitslosigkeit»

3.2.7. Fazit

3.3. Arbeitslosenquote als Meßgröße

3.4. Besondere Charakteristika des Arbeitsmarktes

3.4.1. Existentielle Abhängigkeit vom Arbeitsmarkt

3.4.2. Externe Lohnfestsetzung

3.4.3. Preisbildung und Mindestlöhne

3.5. Gesamtwirtschaftliche Kosten der Arbeitslosigkeit

3.6. Perspektiven der Arbeitslosigkeit

3.7. Ansätze der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik

3.7.1. Hartz-Reformen

3.7.2. Arbeitsvermittlung

3.7.3. Lohnpolitik

3.7.3.1. Lohnkosten

3.7.3.2. Lohneinkommen und Binnennachfrage

3.7.3.3. Tariflöhne

3.7.3.4. Arbeitszeitpolitik

3.8. Zweiter Arbeitsmarkt und Beschäftigungsprogramme

3.9. Auswanderung

3.10. Fazit

4. Geldwert, Preisstabilität und Inflation

4.1 Definition von Inflation

4.2 Erscheinungsformen der Inflation

4.2.1 Schleichende, trabende und galoppierende Inflation

4.2.2 Offene und verdeckte Inflation

4.3 Messung der Inflation

4.3.1 Warenkorb und Preisindex

4.3.2 Indexarten

4.3.3 Kerninflationsrate

4.3.4 Datenerhebung

4.4 Ursachen der Inflation

4.4.1 Nachfragesog-lnflation

4.4.2 Geldmengen-lnflation

4.4.3 Kostendruckinflation

4.4.4 Angebotslücken-lnflation

4.4.5 Zusammenfassung

4.5 Folgen der Inflation

4.6 Wachstum durch Inflation?

4.7 Zusammenhang zwischen Inflation und Beschäftigung: die Phillips-Kurve

5. Außenwirtschaftliches Gleichgewicht

5.1. Teilbilanzen der Zahlungsbilanz

5.2. Datenerfassung und Bewertung

5.3. Saldenbildung

5.4. Konsequenzen von Leistungsbilanzstörungen

5.4.1. Leistungsbilanzdefizit

5.4.2. Leistungsbilanzüberschuss

5.5. Ursachen für Zahlungsbilanzstörungen

6. Einflussnahme auf die Verteilung

6.1. Einkommensverteilung

6.1.1. Funktionelle Verteilung

6.1.1.1. Lohn- und Gewinnquote

6.1.1.2. Bereinigte und unbereinigte Lohnquote

6.1.1.3. Brutto- und Nettolohnquote

6.1.1.4. Primär- und Sekundärverteilung

6.1.1.5. Aussagekraft von Lohn- und Gewinnquote

6.1.2. Personelle Verteilung

6.1.3. Armut

6.2. Vermögensverteilung

7. Umweltschutz

7.1. Dimension der Umweltbelastung

7.2. Ökonomische Analyse

7.3. Einige Prinzipien und Instrumente

7.4. Beurteilungskriterien

7.5. Perspektiven

8. Weitere Zielsetzung der Wirtschaftspolitik

8.1. Bildung und Forschung

8.2. Andere sozio-ökonomische Ziele

8.3. Sektorale und regionale Ziele

 

III. Teil: WirtschaftspolitischeKonzeptionen

 

9. Alternative Grundpositionen

9.1. Historische Vorläufer

9.2. Klassik und Keynes

9.3. Deutschland: von der (Neo-)Klassik zur Sozialen Marktwirtschaft

9.4. Nachfrage- oder Angebotspolitik

9.5. Monetarismus und Fiskalismus

9.6. Fazit und Schwerpunkte der aktuellen Diskussion

9.6.1. Theorie-Schwachstellen

9.6.2. Konjunktur- und Beschäftigungsprogramme

9.6.3. lndustriepolitik

9.7. Dedication, Commitment, Accountability, Good Governance

9.8. Standort Deutschland und Flexibilisierung

 

IV. Teil: Wirtschaftspolitisches Instrumentarium und ausgewählte Politikfelder

 

10. Finanzpolitik

10.1. Das finanzpolitische Dilemma

10.1.1. Wandel der Aufgabenstellung

10.1.2. Hauptsächliche Funktionen des Staatshaushalts

10.2. Öffentliche Güter und Staatsquote

10.2.1. Öffentliche und private Güter

10.2.2. Staatsquoten

10.2.2.1. Ausgabenquote

10.2.2.2. Abgabenquote

10.2.2.3. Spezielle Staatsquoten

10.2.3. Entwicklung der Staatsquote

10.3. Staatshaushalt und Staatsfinanzierung

10.3.1. Haushaltsplanung

10.3.1.1. Haushaltsstruktur

10.3.1.2. Zustandekommen des Haushalts

10.3.1.3. Haushaltsgrundsätze

10.3.1.4. Neben- und Schattenhaushalte

10.3.1.5. Mittelfristige Finanzplanung

10.3.1.6. Planungs-, Koordinierungs- und Beratungsgremien

10.3.2. Steuerstruktur und Finanzausgleich

10.3.3. Zur Finanzlage der Gemeinden

10.3.4. Deutschland und EU-Haushalt

10.4. Finanz- und fiskalpolitische Ansatzpunkte

10.4.1. Budgetkonzepte

10.4.2. Steuern und Steuerwirkungen

10.4.2.1. Einige Begriffe

10.4.2.2. Reaktionen auf Steuererhebung

10.4.2.3. Direkte und indirekte Steuern

10.4.2.4. Steuersatz und Steueraufkommen

10.4.2.5. Ausschöpfung des Steuerpotentials

10.4.2.6. Öffentliche Verschwendung

10.4.2.7. Steuerstrategische Überlegungen

10.4.2.8. Staatliche Finanzierung der Sozialsysteme

10.5. Staatsverschuldung

10.5.1. Ursachen der Staatsverschuldung

10.5.1.1. «Deficit Spending»

10.5.1.2. Strukturelle Verschuldung

10.5.1.3. Ursachen des strukturellen Defizits

10.5.2. Struktur der öffentlichen Verschuldung

10.5.3. Formen öffentlicher Verschuldung

10.5.4. Grenzen und Konsequenzen staatlicher Verschuldung

10.5.4.1. Formale Begrenzungen

10.5.4.2. Ökonomische Folgen der Staatsverschuldung

10.5.4.3. Einige Unterschiede zwischen staatlicher und unternehmerischer Verschuldung

10.5.4.4. Europäischer Stabilitätspakt und Verschuldung

10.5.4.5. Wie man einen Staatshaushalt saniert

11. Geldpolitik

11.1. Aufgaben und Struktur des ESZB

11.1.1. EZB und Bundesbank

11.1.2. Geschäftsbankensystem

11.2. Geldmenge und Geldschöpfung

11.2.1. Geldentstehung

11.2.1.1. Zentralbankgeld

11.2.1.2. Geschäftsbankengeld

11.2.2. Geldschöpfungsmultiplikator

11.2.3. Geldmengenkonzepte

11.3. Geldpolitische Strategien

11.3.1. Direktes Inflationsziel oder Geldmengensteuerung

11.3.2. Geldmengenpolitik

11.3.3. Zinspolitik

11.3.4. Liquiditätspolitik

11.4. Geldpolitisches Instrumentarium

11.4.1. Offenmarktgeschäfte

11.4.1.1. Kriterien

11.4.1.2. Hauptrefinanzierungsgeschäfte

11.4.1.3. Längerfristige Refinanzierungsgeschäfte

11.4.1.4. Feinsteuerungsoperationen

11.4.1.5. Strukturelle Operationen

11.4.1.6. Tenderverfahren und bilaterale Geschäfte

11.4.2. Ständige Fazilitäten

11.4.3. Mindestreserven

11.4.4. Geldmarkt und Leitzinsen

11.4.4.1. Begriff des Geldmarkts

11.4.4.2. Leitzinsen und Zinsstruktur

11.5. Exkurs: Offshore-Märkte

11.6. Gewinne der Europäischen Zentralbank und Staatshaushalt

11.7. Perspektiven der Geldpolitik

12. Wechselkurs- und Währungspolitik

12.1. Europäische Währungsintegration

12.1.1. Integrations-Strategien

12.1.2. Integrations-Formen

12.1.3. Optimale Währungsräume

12.2. Beitritt zur EWU: Die Konvergenzkriterien

12.3. Vertrauensverlust in den Euro?

12.4. Exkurs: Franc-(CFA)-Zone

12.5. Devisenmarkt

12.5.1. Devisenhandel

12.5.2. Einflussfaktoren auf die Wechselkursbildung

12.5.3. Wechselkurs-Theorien

12.5.4. Konvertibilität der Währung

12.6. Wechselkursbegriffe

12.6.1. Preis- und Mengennotierung

12.6.2. Wechselkurs-Begriffspaare

12.6.3. Mittelkurse, Referenzkurse

12.6.4. Exkurs: Münznamen

12.6.5. Exkurs: Zur Geschichte des Dollars

12.7. Wirkungen von Wechselkursänderungen

12.7.1. Wirkungen auf die Leistungsbilanz

12.7.2. Wirkungen auf die Terms-of-Trade

12.7.3. Wirkungen auf die Beschäftigung

12.7.4. Elastizitäten und J-Kurve

12.8. Bedeutung von Wechselkursen für Unternehmen

12.8.1. Ebenen des Währungsexposure

12.8.2. Währungsrisikomanagement

13. Außenhandelspolitik

13.1. Globalisierung und Welthandel

13.2. Gründe für Außenhandel

13.2.1. Nichtverfügbarkeit von Gütern

13.2.2. Kosten- und Preisunterschiede

13.3. lmportabhängigkeit und lmportkonkurrenz

13.4. Exportmotive

13.5. Einige Anmerkungen zur Außenhandelstheorie

13.6. Internationales Handelsrecht: WTO

13.6.1. Grundsätze der WTO

13.6.2. Ausnahmen

13.6.3. Bisherige Verhandlungsrunden

13.6.4. Das General Agreement on Trade in Services (GATS)

13.6.5. Trade Related Intellectual Property Rights (TRIPs)

13.6.6. Trade-Related Investment Measures (TRIMs) Agreement

13.6.7. Agrarabkommen

13.6.8. Fazit und Perspektiven

13.7. Außenhandelsrecht der EU

13.8. Nationales Außenwirtschaftsrecht

13.9. Protektion

13.9.1. Gründe für Protektion

13.9.2. Tarifäre Protektion

13.9.3. Nicht-tarifäre Protektion

13.9.4. Folgen der Protektion

13.9.5. Reaktionsmöglichkeiten

13.10. Kooperation und Integration

13.10.1 Struktur der regionalen Integration

13.10.2. Ökonomische Wirkungen regionaler Integration

13.10.3. Regionale Integration und Freihandelspostulat

13.10.4. Integrationsformen

13.10.5. Motive und Erfolgsbedingungen der regionalen Integration

14. Entwicklungspolitik

14.1. Ausgangssituation

14.1.1. Die Akteure

14.1.2. Entwicklungs-Philosophien

14.1.3. Entwicklungs-Strategien

14.2. Problemursachen

14.2.1. Externe Ursachen

14.2.2. Interne Ursachen

14.3. Politik der Entwicklungszusammenarbeit

14.3.1. Internationale Entwicklungspolitik

14.3.2. Nationale Entwicklungspolitik

14.4. Perspektiven der Entwicklungspolitik

 

V. Teil: Besondere Probleme der Wirtschaftspolitik

 

15. Realisierung wirtschaftspolitischer Maßnahmen und Zielkonflikte

15.1. Diagnose und Dosierung

15.2. Verzögerungen

15.2.1. «Lags»

15.2.2. Prognosen und Indikatoren

15.2.3. Regelmechanismen

15.2.4. Geld- und Finanzpolitik

15.3. Handlungsspielraum

15.4. Zielkonflikte

15.4.1. Phillipskurve und Stagflation

15.4.2. Weitere Zielkonflikte

Schlusswort

Register

Abbildungsverzeichnis*

1. Sind Sie von Konjunktur und Wachstum betroffen?

Abb. 1/1Aufschwung?

Abb. 1/2Abschwung?

Abb. 1/3Jobverlust

Abb. 1/4Wirtschaftspolitisches Zielsystem

Abb. 1/5Prognosen der Institute für 2006 und 2007

Abb. 1/6Lobbyismus I

Abb. 1/7Lobbyismus II

Abb. 1/8Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsordnungen I: nach Eucken

Abb. 1/9Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsordnungen II: nach Sombart

Abb. 1/10Rechtsebenen

Abb. 1/11Säulen der EU

Abb. 1/12Schengener Abkommen

Abb. 1/13Gemeinschaftsrecht und nationales Recht

Abb. 1/14Entwicklung wichtiger Wirtschaftspolitischer Ziele

2. Wirtschaftswachstum und Konjunktur

Abb. 2/1Griechische Statistik

Abb. 2/1aReales und nominales Inlandsprodukt

Abb. 2/2Einkommensunterschiede

Abb. 2/3Wachstum und Umverteilung

Abb. 2/4Maximales und angemessenes Wachstum

Abb. 2/4aJobless Growth

Abb. 2/5Regionale Unterschiede

Abb. 2/6Argumente für und gegen Wachstum

Abb. 2/7Konjunkturschwankungen

Abb. 2/8Konjunkturzyklus

Abb. 2/9Kondratieff-Zyklen

Abb. 2/10Weltkonjunktur

Abb. 2/11Konjunkturwellen

Abb. 2/12BIP und Außenhandel

Abb. 2/13BIP-Verwendungsrechnung

Abb. 2/14Investitionen und BIP

Abb. 2/15Konjunkturindikatoren

Abb. 2/16Frühindikator

Abb. 2/17Wachstumsperspektiven

3. Arbeitslosigkeit und Beschäftigungspolitik

Abb. 3/1Kapazitätsauslastung

Abb. 3/2Bildung und Wachstum

Abb. 3/2aGeringqualifizierte

Abb. 3/3Entwicklung der Arbeitslosigkeit

Abb. 3/3aArbeitslosigkeit international

Abb. 3/4Strukturelle Arbeitslosigkeit

Abb. 3/4aErwerbstätige.

Abb. 3/5Konjunkturelle Arbeitslosigkeit

Abb. 3/6Offene Stellen und Arbeitslosigkeit

Abb. 3/7Saisonale Arbeitslosigkeit

Abb. 3/7aLangzeitarbeitslosigkeit und Regulierungen

Abb. 3/7bErfolgsmeldung

Abb. 3/8Job-Qualifikation

Abb. 3/9Lohnsenkungen

Abb. 3/10Nominal- und Reallohn

Abb. 3/11Keynesianischer Arbeitsmarkt

Abb. 3/12Kosten der Arbeitslosigkeit

Abb. 3/13Industrieflucht

Abb. 3/14Job-Wunder?

Abb. 3/15Lohnkosten international

Abb. 3/15aLohnstückkosten

Abb. 3/16Schwarzarbeit

Abb. 3/17Arbeitszeiten

Abb. 3/18Teilzeit-Lohnzusatzkosten

Abb. 3/19Stimmen gegen den Zweiten Arbeitsmarkt

Abb. 3/20Auswanderung

Abb. 3/21Bevölkerungspyramide

Abb. 3/22Internationale Wirkungen

4. Geldwert, Preisstabilität und Inflation

Abb. 4/1Preisstabilität

Abb. 4/2Bruttoinlandsprodukt und Inflationsrate

Abb. 4/3Inflationsraten

Abb. 4/4Entwicklung der Inflationsrate in Deutschland

Abb. 4/5Regionale Preisgewichtung in Mali

Abb. 4/6Zeitlich begrenzte Lohn- und Preisstopps

Abb. 4/7Verdeckte Inflation (Brasilien 1986/87)

Abb. 4/8Höchstpreis

Abb. 4/9Wägungsschema des Verbraucherpreisindex

Abb. 4/10Inflationsschub durch neues Wägungsschema des Verbraucherpreisindex

Abb. 4/11Gütergruppen im Verbraucherpreisindex

Abb. 4/12Inflation und Kerninflation

Abb. 4/13Indikatoren für die Preisentwicklung

Abb. 4/14Erfassungsbogen

Abb. 4/15Gefühlte Inflation

Abb. 4/16Nachfragesog-Inflation

Abb. 4/17Nachfragesog-Inflation ?

Abb. 4/18Umlaufgeschwindigkeit von M3

Abb. 4/19Geldmengenwachstum und Inflation

Abb. 4/21Kostendruck

Abb. 4/22Administrierte Preise

Abb. 4/23Lohn-Preis-Spirale

Abb. 4/24Gefühlte Inflation

Abb. 4/25TEURO in Slowenien?

Abb. 4/26Kreative Preisgestaltung

Abb. 4/27Inflationsgeschützte Anleihe

Abb. 4/28Angebotslücken-Inflation

Abb. 4/29Inflationsursachen

Abb. 4/30Preisniveau von Großstädten

Abb. 4/31aGaloppierende Inflation I: Fettheringe

Abb. 4/31bGaloppierende Inflation II: Briefmarke

Abb. 4/32Notgeld

Abb. 4/33Störende Nullen

Abb. 4/34Mögliche Folgen der Inflation

Abb. 4/35Phillipskurve

Abb. 4/36Arbeitslosigkeit und Inflation in Deutschland

5. Außenwirtschaftliches Gleichgewicht

Abb. 5/1Teilbilanzen der Zahlungsbilanz

Abb. 5/2Kapitalverkehr

Abb. 5/3«Ausgeglichene» Zahlungsbilanz

Abb. 5/4Wichtige Posten der Zahlungsbilanz

Abb. 5/5Außenhandel nach Regionen

Abb. 5/6Warenstruktur des Außenhandels

Abb. 5/7Leistungspositionen

Abb. 5/8Importdruck

Abb. 5/9Exportkonjunktur

6. Einflussnahme auf die Verteilung

Abb. 6/1Begriffe der Einkommensverteilung Buch

Abb. 6/2Bereinigte und unbereinigte Lohnquote

Abb. 6/3Von der Primärverteilung zur Sekundärverteilung

Abb. 6/4Umverteilung

Abb. 6/5Arbeitseinkommensquote

Abb. 6/6Lorenzkurve

Abb. 6/7Einkommensverteilung

Abb. 6/8Sozio-ökonomische Verteilung

Abb. 6/9Armut ist immer relativ

Abb. 6/10Kinderarmut

Abb. 6/11Armutsquoten in Deutschland

Abb. 6/12Ungleiche Verteilung des gesamten Nettovermögens in Deutschland

7. Umweltschutz

Abb. 7/1Umweltsteuern

Abb. 7/2Umwelt-Emissionen

9. Alternative Grundpositionen

Abb. 9/1Keynesianismus aus Sicht der Angebotstheorie

Abb. 9/2Nachfragetheorie / Fiskalismus

Abb. 9/3Angebotstheorie / Monetarismus

Abb. 9/4Neue Ökonomie

Abb. 9/5Deregulierung?

Abb. 9/6Beschäftigungsforschung

Abb. 9/7Konjunkturprogramme

10. Finanzpolitik

Abb. 10.1/1  Stabilitäts- und Wachstumspakt

Abb. 10.1/2  Wandel der Probleme

Abb. 10.2/1  Kostendeckungsgrade kommunaler öffentlicher Güter

Abb. 10.2/2  Staatsquote Deutschland (Ausgabenquote)

Abb. 10.2/3  Staatsquoten international (Ausgabenquote)

Abb. 10.2/4  Abgabenquote

Abb. 10.2/5  Wo soll gekürzt werden?

Abb. 10.3/1  Bundeshaushalt 2007

Abb. 10.3/2  Bundesbeteiligung?

Abb. 10.3/3  Entstehung des Haushalts

Abb. 10.3/4  Erster Durchgang im Bundesrat

Abb. 10.3/5  Finanzierungssalden

Abb. 10.3/6  Rollende Finanzplanung

Abb. 10.3/7  Steuerschätzung

Abb. 10.3/8  Anleihefinanzierung

Abb. 10.3/9  Ertragskompetenz nach Art. 106 GG

Abb. 10.3/10 Steueraufkommen

Abb. 10.3/11 Finanzausgleich

Abb. 10.3/12 Länder-Finanzausgleich 2006

Abb. 10.3/13 Finanznotstand?

Abb. 10.3/14 Kommunale Defizite

Abb. 10.3/15 EU-Einnahmen und -Ausgaben

Abb. 10.3/16 Nettozahler EU

Abb. 10.3/17 EU-Ausgaben

Abb. 10.4/1  Haushaltssalden USA

Abb. 10.4/2  Direkte / indirekte Steuern

Abb. 10.4/3  Steuerarten (nach Steuergegenstand)

Abb. 10.4/4  Steuererhöhungen

Abb. 10.4/5  Mehrwertsteuersätze in der EU

Abb. 10.4/6  Steuerfindung

Abb. 10.4/7  Lafferkurve

Abb. 10.4/8  Vorschläge für eine Haushaltskonsolidierung

Abb. 10.4/9  Öffentliche Verschwendung

Abb. 10.4/10 Teure Chefetagen, unsinnige Brücken

Abb. 10.4/11 Verschwendung in den Nachbarstaaten

Abb. 10.4/12 Bürokratieabbau?

Abb. 10.5/1  Staatliche Schulden

Abb. 10.5/2  Entwicklung der Verschuldung des Bundes

Abb. 10.5/3  Steuerschätzung.

Abb. 10.5/4  strukturelles Defizit

Abb. 10.5/5  Ein Rattenschwanz von Folgekosten

Abb. 10.5/6  Kein schlanker Staat

Abb. 10.5/7  New Public Management

Abb. 10.5/8  Subventionen

Abb. 10.5/9  Steuerreform

Abb. 10.5/10 Subventionsbereiche nach Rangfolge der Förderungen

Abb. 10.5/11 Subventionsverwendung

Abb. 10.5/12 Agrarexporte

Abb. 10.5/13 Neuverschuldung

Abb. 10.5/14 Gesamtschulden

Abb. 10.5/15 Verschuldung der Länder

Abb. 10.5/16 Länderverschuldung

Abb. 10.5/17 Zinsanpassung

Abb. 10.5/18 Art. 115 und Bundeshaushalt

Abb. 10.5/19 Art. 115 und Länderhaushalte

Abb. 10.5/20 Schuldengrenze?

Abb. 10.5/21 Schuldenfalle

Abb. 10.5/22 Folgen der Staatsverschuldung

Abb. 10.5/23 Verschuldung im Euro-Raum

Abb. 10.5/24 Mehrwertsteuer und Stabilität

Abb. 10.5/25 «Instabilitätspakt»

Abb. 10.5/26 Konsolidierungsmaßnahmen

11. Geldpolitik

Abb. 11/1EZB und europäische Institutionen

Abb. 11/2Teure Notenbanken

Abb. 11/3Zinsentscheidungen

Abb. 11/4Zielorientierung der EZB

Abb. 11/5Geldmengenkonzepte der EZB

Abb. 11/6Wachstum der Geldmenge M3 in der EWU

Abb. 11/7Geldstrategie der EZB

Abb. 11/8Korrekturbedarf

Abb. 11/9aZinspolitik

Abb. 11/9bZinspolitik

Abb. 11/10Zinsstruktur

Abb. 11/11Zinsunterschiede

Abb. 11/12Instrumentarium der EZB

Abb. 11/13Zusammenhang der Leitzinsen

Abb. 11/14Geldmarktsätze unter Banken

12. Wechselkurs- und Währungspolitik

Abb. 12/1Die Einfluss-Sphäre des Euro

Abb. 12/2Währungsverbund

Abb. 12/3Währungsunion

Abb. 12/4Kreative Buchführung

Abb. 12/5Stabilitätspakt

Abb. 12/6Einflussfaktoren auf den Wechselkurs

Abb. 12/7Zinseinflüsse

Abb. 12/8Notenbank-Intervention

Abb. 12/9Big-Mac-Index

Abb. 12/10Exotische Währungen

Abb. 12/11Kursnotierung

Abb. 12/12Wechselkursbegriffe

Abb. 12/13Bedeutung der Wechselkursnotierungen

Abb. 12/14Anwendungs-Beispiele aus Unternehmenssicht

Abb. 12/15Cross-Rates

Abb. 12/16Währungsreform

Abb. 12/17Devisen im Freiverkehr

Abb. 12/18Euro-Aufwertung

Abb. 12/19Wirkungen von Wechselkursänderungen

Abb. 12/20J-Kurve

Abb. 12/21Kursanstieg

Abb. 12/22Euro-Kurs

Abb. 12/23Wechselkurssicherung

13. Außenhandelspolitik

Abb. 13/1Welthandelsstruktur

Abb. 13/2Neue Akteure

Abb. 13/3Going Global

Abb. 13/4Export vs. Außenhandel

Abb. 13/5Importabhängigkeit Deutschlands

Abb. 13/6Exportabhängigkeit

Abb. 13/7Arbeitskosten

Abb. 13/8Importkonkurrenz

Abb. 13/9Positive Importimpulse

Abb. 13/10Economies of Scale

Abb. 13/11WTO-Mitglieder

Abb. 13/12WTO-Panel

Abb. 13/13Zollzwecke und Zollarten

Abb. 13/14Nicht-Tarifäre Handelshemmnisse

Abb. 13/15Agrarprotektion

Abb. 13/16Anti-Dumping-Zölle

Abb. 13/17US-Vergeltungszölle

Abb. 13/18Integrationsabkommen

Abb. 13/19Handelsumlenkung

Abb. 13/20Bremsende Stimmen

Abb. 13/21Magnetwirkung der EU

Abb. 13/22Kooperationsabkommen

Abb. 13/23Präferenzabkommen

Abb. 13/24Freihandelszonen

Abb. 13/25Zollunionen

Abb. 13/26Wirtschaftsgemeinschaften

Abb. 13/27Integrationsformen

Abb. 13/28Motive der Integration

Abb. 13/29Mercosur

14. Entwicklungspolitik

Abb. 14/1Unterschiede in Prozent

Abb. 14/2Verschuldung

Abb. 14/3Schuldenerlass

Abb. 14/4Umschuldungen

Abb. 14/5Exporthemmnisse

Abb. 14/6Bevölkerungsentwicklung

Abb. 14/7Versorgungsprobleme

Abb. 14/8Arbeitskräftemangel

Abb. 14/9Korruption

Abb. 14/10Bad Governance

Abb. 14/11Interne Konflikte

Abb. 14/12Unverantwortliche Staatsführung

Abb. 14/13Entwicklungshilfe-Ziel

Abb. 14/14Armut

Abb. 14/15Negative soziale Folgen

Abb. 14/16«Anpassung»

Abb. 14/17Good + Bad Governance

Abb. 14/18Entwicklungshilfe-Erfolge

Abb. 14/19Entwicklungshilfe

15. Realisierung wirtschaftspolitischer Maßnahmen und Zielkonflikte

Abb. 15/1Frühindikatoren

Abb. 15/2Prognose-Abweichungen

Abb. 15/3Kursprognose

Abb. 15/4aPrognosetechniken I

Abb. 15/4bPrognosetechniken II

Abb. 15/5Zielkonflikte

Abb. 15/6Phillipskurve

Abb. 15/7Phillipskurve für Deutschland

Abb. 15/8Prognose-Effizienz

* Eine Reihe von Abbildungen enthält Überschriften von Zeitungsmeldungen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird dabei auf Quellenangaben verzichtet (u. a. FAZ, HB, SZ, ZEIT, Welt).

Zum Aufbau des Buches

Es ist ein weites Feld, das sich dem wirtschaftspolitisch Interessierten darbietet. Wenn man nicht allzu oberflächlich bleiben will, ist es im Hinblick auf den begrenzten Umfang eines Taschenlehrbuches unumgänglich, sich auf eine Auswahl wichtiger Themenkreise zu beschränken und eine Reihe anderer Gesichtspunkte einfach ‹abzuschneiden›. Eine wesentliche Beschränkung besteht schon darin, dass hier nur die staatliche Wirtschaftspolitik behandelt wird. Um Missverständnissen vorzubeugen, ist hinzuzufügen, dass dieses Buch nicht zum Ziel hat, die deutsche Wirtschaftspolitik zu analysieren. Vielmehr sollen ungeachtet seiner Praxisorientierung allgemeingültige und nicht unbedingt zeitraumbezogene Erkenntnisse vermittelt werden.

Als Erfahrungsobjekt für praktische Beispiele dient dabei vorrangig die Bundesrepublik Deutschland, auch mit ihren institutionellen Gegebenheiten. Die wirtschaftspolitischen Zusammenhänge, in die dieses Lehrbuch einführen soll, gelten jedoch nicht nur für Deutschland, sondern sind auf andere Volkswirtschaften übertragbar.

Um inhaltliche Überschneidungen und Wiederholungen auf ein Minimum zu reduzieren, wird in den einzelnen Abschnitten auf Zusammenhänge mit anderen Themenkreisen durch Verweise aufmerksam gemacht. Zusammen mit dem Register soll es dadurch ermöglicht werden, bestimmten Fragen auch ohne Durcharbeiten des ganzen Buches nachzugehen.

Der folgende I. Teil legt einige wesentliche Grundlagen. Zunächst wird versucht, zwischen wirtschaftspolitischen Zielen und Maßnahmen abzugrenzen und darzulegen, wer Wirtschaftspolitik ‹macht›. Danach werden Zusammenhänge zwischen Wirtschaftsordnung und Wirtschaftssystem behandelt. Ein wichtiger Abschnitt ist 1.4 – prinzipiell auch für nichtökonomische Tatbestände –, in dem die Beziehungen zwischen nationalem, supranationalem und internationalem Recht dargestellt werden.

In Deutschland enthalten die gesetzlichen Fundstellen des wirtschaftspolitischen Zielsystems keine Konkretisierung und Operationalisierung der wirtschaftspolitischen Ziele. Daher werden im II. Teil die wichtigsten, teilweise recht vage formulierten wirtschaftspolitischen Zielsetzungen inhaltlich präzisiert, Messgrößen zur Bestimmung der Zielerreichung dargestellt sowie Ursachen und Folgen von Zielabweichungen untersucht. Die Behandlung von Zielkonflikten erfolgt erst im V. Teil des Buches, weil sie sich teilweise auf Aspekte beziehen, die zunächst im III. und IV. Teil dargestellt werden.

Im III. Teil werden alternative wirtschaftspolitische Konzeptionen behandelt, die der Wirtschaftspolitik in der Praxis zugrunde liegen können. Die verschiedenen Konzepte, die auf politischer Ebene zwischen Anhängern und Kritikern zum Teil leidenschaftlich diskutiert werden, unterscheiden sich u.a. hinsichtlich der Rolle, die dem Staat im Wirtschaftsprozess beigemessen wird, und konsequenterweise hinsichtlich der Auswahl und Handhabung der verschiedenen wirtschaftspolitischen Instrumente zur Beeinflussung der jeweils als vorrangig erachteten ökonomischen Variablen. Die Darstellung dieser grundlegenden Konzepte kann jedoch nicht am Anfang dieses Lehrbuches stehen, da zunächst einige Grundtatbestände und Zusammenhänge betrachtet werden sollten.

Der IV. Teil behandelt die Wirkungsweisen ausgewählter wirtschaftspolitischer Instrumente und Maßnahmen im Kontext wichtiger Politikfelder. Dabei stellt sich das systematische Problem, ob bestimmte Politikbereiche als Ziel oder als Instrument des wirtschaftspolitischen Handelns anzusehen sind. Ohne dieses Problem – nach eigener Einschätzung – befriedigend zu lösen (vgl. dazu auch Abschnitt 1.1.3), werden insbesondere unter instrumentalen und konzeptionellen Gesichtspunkten behandelt die Geldpolitik, die Finanz- und Fiskalpolitik, die Wechselkurs- und Währungspolitik sowie die Außenhandels- und Entwicklungspolitik.

Teil V geht auf besondere Probleme der Wirtschaftspolitik ein, u.a. auf die bereits angesprochenen Zielkonflikte und auf das Dosierungsproblem bei wirtschaftspolitischen Maßnahmen.

Um den Rahmen eines Taschenlehrbuchs nicht zu sprengen, kann die Darstellung nicht bei allen Aspekten ausführlich in die Tiefe gehen, andere Aspekte müssen sogar weitgehend ausgeklammert werden – siehe Vorwort. Einige Ergänzungen finden sich in anderen Büchern des Autors: Der Band Jörn Altmann, Volkswirtschaftslehre: Einführende Theorie mit praktischen Bezügen, UTB 1504, Stuttgart, geht u.a. ausführlich ein auf die Wettbewerbspolitik (Marktformen und Verhaltensweisen, Unternehmenskonzentration und Kartellrecht) sowie auf die Agrarpolitik (Marktordnungen im EG-Binnenmarkt, Agrarpreissysteme, Überschußprobleme). Daneben werden – neben vielen theoretischen Grundlagen – behandelt Berechnung, Interpretation und Kritik des Inlandsprodukts (u.a. im Zusammenhang mit Schattenwirtschaft, Wachstum, Konjunktur und Inflation), der Geldkreislauf (Geldarten, Geldschöpfung, Geldumlauf), die Theorie der Marktpreisbildung und die staatliche Beeinflussung des Preisbildungsprozesses (Preisstopps und Lohnstops, u.a. im Hinblick auf Inflationswirkungen) und vieles mehr. Für viele internationale und weltwirtschaftliche Aspekte sei ergänzend verwiesen auf den Band Jörn Altmann, Außenwirtschaft für Unternehmen: Europäischer Binnenmarkt und Weltwirtschaft, UTB 1750, Stuttgart, der u.a. ausführlich auf die internationalen Rahmenbedingungen der Wirtschaftspolitik eingeht (Europäische Integration, EWWU, EU-Institutionen, OECD, GATT/WTO, IWF, Weltbank und andere internationale Institutionen, Organisationen und Abkommen) und die rechtlichen (Außenwirtschaftsrecht, Zollrecht) und unternehmenspolitischen Aspekte des Außenhandels eingeht (u.a. Management der Finanzierungs-, Zahlungs- und Wechselkursrisiken). Das Manuskript des vorliegenden Bandes Wirtschaftspolitik wurde inhaltlich im Januar 2007 abgeschlossen.

Über Hinweise und Kommentare zu diesem Buch freue ich mich immer sehr, und ich verspreche Ihnen in jedem Fall eine Antwort: joern. altmann@t-online de, European School of Business (ESB), Reutlingen University, Alteburgstraße 150, 72762 Reutlingen, oder über den Verlag Lucius & Lucius GmbH, Gerokstraße 51, 70184 Stuttgart.

Ich hoffe, dass Ihnen dieses Buch gefallen wird.

I. Teil: Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsordnung

1.Sind Sie von Konjunktur und Wachstum betroffen?

«Die Stimmung der Unternehmen ist ungetrübt, und auch die Geschäftsaussichten betrachten sie positiv.» So verlautete es im November 2006 im Handelsblatt (Abb. 1/1). Die Wirtschaft befand sich im Aufschwung. Zufriedenheit, Zuversicht – eitel Sonnenschein?

Abb. 1/1: Aufschwung?

PRIVATER KONSUM UND EXPORT TRAGEN DEN AUFSCHWUNG

Stärkstes Wirtschaftswachstum seit sechs Jahren deutet sich an

Gar nicht lange vorher war der Tenor der Zeitungsmeldungen anders: «Deutschland verharrt in der Stagnation»; «Deutschland steckt in der Rezession»; «Deutschlands Wachstum schläft ein» – und besorgte Kommentatoren und zahllose Chefvolkswirte und Politiker diskutierten dieses Thema immer wieder in Talkshows und Interviews und verwiesen besorgt darauf, dass Deutschland im Wachstumszug die «rote Laterne» trugt, weil das Wirtschaftswachstum in anderen Ländern höher war (Abb. 1/2).

Abb. 1/2: Abschwung?

Deutschland steckt in der Rezession

Hoffnung auf Aufschwung versiegt

Binnennachfrage bleibt zu schwach

Aber wen interessiert es denn, ob die reale Wachstumsrate des Bruttoinlandsprodukts – abgekürzt als BIP – 1,8% oder 1,4% beträgt? Und ob man dies als Rezession bezeichnen sollte oder nicht? Betreffen diese volkswirtschaftlichen Dimensionen die individuelle Lebenssphäre? Wir wollen dies im Folgenden beleuchten.

1.1. Was ist «Wirtschaftspolitik»?

Die Volkswirtschaft eines Landes ist die Summe aller Einzelwirtschaften, d.h. alle privaten Haushalte, Unternehmen und staatlichen Aktivitäten zusammengenommen. Geht es diesen Einzelwirtschaften gut, geht es auch der Volkswirtschaft gut. Aber gilt dies auch umgekehrt? Dabei muss man schon genauer hinsehen. Wenn das Wachstum einer Volkswirtschaft nachlässt, bedeutet dies verkürzt – wir werden dies noch genauer betrachten –, dass insgesamt gesehen der Produktionsanstieg an Gütern (Waren, Dienstleistungen und Rechte) geringer wird. Das heißt, bei einem nachlassenden, aber immer noch positiven Wachstum nimmt die Güterproduktion nach wie vor zu, aber nicht mehr so stark wie in der Vorperiode.

Bei einem «negativen Wachstum» geht die Produktion zurück. Produktion und Verkauf bedeuten Einkommen für Produzenten und Verkäufer; Produzenten brauchen Produktionsfaktoren, wobei an Arbeitskräfte zu denken ist sowie an andere materielle und immaterielle Inputs – Vorleistungen genannt – wie zum Beispiel fertige Güter, Rohstoffe, Maschinen und Anlagen, Dienstleistungen oder Rechte (z.B. Patente). Sinken Produktion und Verkauf, benötigen die Unternehmen tendenziell weniger Inputs, der Gewinn kann sinken; durch die sinkende Nachfrage sinken die Einkommen anderer Unternehmen und der Haushalte – in der Folge gehen meist Arbeitsplätze verloren (Abb. 1/3). Daraus ergibt sich im Einzelfall schon ein sehr direkter individueller Bezug.

Abb. 1/3: Jobverlust

Thyssen-Krupp baut Arbeitsplätze ab

Stellenabbau durch Produktionsverlagerung nach China

Hinzu kommt, dass durch die sinkende Wirtschaftsleistung auch weniger Steuern gezahlt werden: Mehrwertsteuer, spezielle Verbrauchsteuern, Einkommensteuer, Unternehmenssteuern. Der Staat – Bund, Länder, Städte und Gemeinden – verfügt über weniger Einnahmen, kann weniger unmittelbar ausgeben (Löhne, Gehälter, Sachausgaben, Investitionen) und wird seinerseits zu Kürzungen gezwungen, sofern er sich nicht über Schulden finanziert. Schulden aber verringern in der Folge über die erforderlichen Zins- und Tilgungszahlungen die später verfügbaren Mittel. Diese (indirekten) Folgen können sich wiederum sehr konkret auf der Ebene der einzelnen Haushalte und Unternehmen auswirken.

Per Saldo ist es für den einzelnen Arbeitnehmer oder Unternehmer wahrscheinlich tatsächlich völlig egal, ob die Wachstumsrate einen halben Prozentpunkt sinkt oder steigt. Nicht egal aber wird es dem Einzelnen sein, wenn er oder sie davon direkt und unmittelbar selbst betroffen wird. Wir werden nun die Zusammenhänge und anschließend die wichtigsten wirtschaftspolitischen Ziele detailliert betrachten.

Konjunktur-, Wachstums- und Arbeitsmarktpolitik sind nur ausgewählte Beispiele für die zahlreichen ökonomischen, sozialen Ziele und politischen Facetten der Wirtschaftspolitik; die Liste lässt sich beliebig ausweiten mit Begriffen wie Bildungs-, Außenwirtschafts-, Umwelt-, Struktur- oder Landwirtschaftspolitik – es gibt sehr viele Politik-«Objekte». Zudem gibt es instrumentelle Politiken wie Geld-, Währungs-, Finanz-, Steuer-, Renten- oder – last not least – Gesundheitspolitik.

Dass überhaupt eine Notwendigkeit für staatliches wirtschaftspolitisches Handeln besteht, ergibt sich daraus, dass der autonome private Wirtschaftsprozess insgesamt nicht die gewünschten Resultate bringt. Dies ist natürlich ein Werturteil. Abweichungen ergeben sich aus gesamtwirtschaftlichen Instabilitäten wie Rezessionen, Arbeitslosigkeit oder Inflation mit entsprechend negativen Effekten; aus sozialpolitischen Überlegungen sollen bestimmte Effekte des Marktprozesses korrigiert werden, z.B. durch progressive Einkommensbesteuerung; bestimmte Güter würden privat nicht hinreichend angeboten (Umweltschutz) oder bestimmte Bevölkerungsgruppen würden durch kostendeckende Preise von der Nutzung ausgeschlossen (Bildung).

Das wirtschaftspolitische Zielsystem kann nicht objektiv ermittelt werden, sondern dies erfolgt im Zuge der politischen Willensbildung. Folglich lässt sich ausführlich darüber streiten, was richtig und was falsch ist. Dies gilt ebenso für die Auswahl der einzusetzenden Instrumente und die zu ergreifenden Maßnahmen. Es gibt keine allgemeingültigen, objektiven Ziele, an denen sich das (wirtschafts)politische Handeln prinzipiell – in jedem Land, in jeder Situation – zu orientieren hätte. Ob eine Regierung beispielsweise der Beschäftigungsanregung, eine andere der Inflationsbekämpfung höchste Priorität einräumt, ist ein Werturteil, d.h. eine politische und damit normative Entscheidung, die von bestimmten gegebenen Rahmenbedingungen und Wertungen abhängt. Einen Anspruch auf Allgemeingültigkeit können allenfalls theoretische Aussagen erheben, sofern sie frei sind von Werturteilen (im Sinne von «gut» bzw. «schlecht» oder «wünschenswert» bzw. «abzulehnen»).

Das Ziel selbst entzieht sich hinsichtlich seiner Berechtigung einer externen Überprüfung. Andernfalls wäre jegliche parteipolitische Auseinandersetzung um die ‹richtige› Wirtschaftspolitik gegenstandslos, und man könnte die wirtschaftspolitischen Entscheidungen entpolitisieren: Wenn es objektivierbare Zielsysteme und daraus abgeleitet: objektivierbare Ziel-Maßnahmen-Zusammenhänge gäbe, könnte man die Wirtschaftspolitik einem Computer überlassen. Offensichtlich aber gibt es sowohl auf der Zielebene als auch hinsichtlich der Entscheidung über die Wahl der sich daraus ableitenden ‹richtigen› Maßnahmen einen subjektiven Meinungs- und Entscheidungsspielraum.

Theoretische Aussagen müssen verallgemeinerungsfähig sein und dürfen sich nicht auf ein bestimmtes Land oder eine bestimmte Zeit beschränken. Sie müssen überprüfbar und gegebenenfalls auch widerlegbar sein. Theoretische Aussagen können Fragen beantworten wie «was ist, und warum?», aber nicht – wie politische/normative Aussagen – «was sollte sein?». Nachdem ein Ziel subjektiv gesetzt ist, kann jedoch das (wirtschaftspolitische Handeln daraufhin überprüft werden, ob es theoretisch widerspruchsfrei in dem Sinne ist, dass das Handeln im Hinblick auf die (subjektive) Zielsetzung logisch, d.h. objektiv ‹richtig› ist: Wenn sich eine Regierung für die Inflationsbekämpfung entscheidet, dann kann mit Hilfe theoretischer Erkenntnisse untersucht werden, ob die getroffenen Maßnahmen – nach gegebenem Erkenntnisstand – geeignet sind, dieses Ziel zu verfolgen: Zum Beispiel wäre eine kräftige Kfz-Steuererhöhung wohl kaum geeignet, einen Autoboom auszulösen. Also sind auch Mittelauswahl und Mitteleinsatz z.B. hinsichtlich Zeitpunkt und Dosierung politische Entscheidungen, und die Praxis zeigt, dass man auch darüber sehr ausführlich streiten kann.

Begrifflich besteht das Problem, Zielen und Instrumente gegeneinander abzugrenzen. Ist beispielsweise Wachstumspolitik – also das Bestreben, die Güterproduktion anzuregen – ein Ziel oder ein Instrument? Wie oben schon gesagt, ist das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts als statistische Größe dem einzelnen wohl ziemlich egal, nicht aber die Folgen der «Wachstumspolitik», wenn die Güterversorgung schlechter wird oder Arbeitslosigkeit oder Inflation entstehen. Folglich ist diese auch eher ein Mittel zum Zweck, wobei der Zweck beispielsweise Beschäftigungs- oder Einkommenssicherung oder -steigerung sein kann.

An der Spitze seiner Zielpyramide wird jeder einzelne individuell bestimmte, absolut subjektive Ziele definieren: Glück, Sicherheit, Gesundheit, 10 Millionen EUR Jahreseinkommen – was auch immer. Und diese Oberziele versucht man, durch entsprechenden Mitteleinsatz zu verwirklichen. Das gilt analog für den Staat und die staatliche Wirtschaftspolitik: Grundsätzlich ist diese Mittel zum Zweck, es den Bürgern zu ermöglichen, ihre subjektiven Oberziele zu verfolgen. Dessenungeachtet spricht man im politischen und wissenschaftlichen Zusammenhang von diversen Zielen der Wirtschaftspolitik, die also kaum ein Selbstzweck sind, sondern allenfalls Unterziele oder Teilziele.

Aber es geht noch weiter: Wenn man «Wachstumspolitik» nun als (Unter-)Ziel akzeptiert, dann wird sie beispielsweise durch den Einsatz finanzpolitischer oder geldpolitischer oder wettbewerbespolitischer oder anderer Instrumente verfolgt. Andererseits wird aber auch die Geldpolitik beispielsweise im Hinblick auf Inflationsbekämpfung als Ziel genannt, das durch zinspolitische Instrumente verfolgt wird. Und so weiter... Schaffen wir eine Sprachregelung: Wenn man ein Element in der Ziel-Mittel-Pyramide von unten nach oben betrachtet, nennen wir es (Unter- oder Teil-) Ziel, von oben nach unten ist dasselbe Element ein instrumentales Mittel.

1.2. Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsordnung

In einem Fachbuch ist es üblich, eingangs klarzustellen, wovon die Rede sein soll und wovon nicht: Kein Lehrbuch ohne Abgrenzung. An einer Definition des Begriffs Wirtschaftspolitik hat sich schon mancher versucht. Eine gehaltvolle Begriffsbestimmung müsste der Vielzahl von Aspekten Rechnung tragen, die für die Wirtschaftspolitik relevant sind. Hier soll kein weiterer Definitionsversuch am Anfang dieses Buches stehen, aber einige Anmerkungen sind erforderlich.

1.2.1. Ziele und Maßnahmen

Wirtschaftspolitik erstreckt sich auf die Durchführung von Maßnahmen, mit denen bestimmte ökonomische und soziale Ziele verwirklicht werden sollen. Dass überhaupt staatlicherseits eine Notwendigkeit für wirtschaftspolitisches Handeln besteht, ergibt sich aus der Feststellung, dass der autonome, private Wirtschaftsprozess insgesamt nicht die gewünschten Resultate bringt. Dies ist natürlich ein Werturteil; wir werden dies gleich vertiefen. Die Abweichungen ergeben sich in verschiedener Hinsicht:

Es ergeben sich gesamtwirtschaftliche Instabilitäten wie Rezessionen, Arbeitslosigkeit oder Inflation mit entsprechend negativen Effekten.

Aus sozialpolitischen Überlegungen sollen bestimmte Effekte des Marktprozesses korrigiert werden, indem z.B. durch progressive Einkommensbesteuerung eine Umverteilung ermöglicht werden soll (u.a. Kindergeld, Wohngeld, Sozialhilfe).

Bei vielen Gütern werden diejenigen, die ein bestimmtes Gut nicht bezahlen wollen (oder nicht bezahlen können), von der Nutzung ausgeschlossen

(

Ausschlussprinzip

).

Würde beispielsweise die Schul- und Hochschulausbildung zu kostendeckenden Preisen angeboten, könnten sich weite Kreise der Bevölkerung keine Ausbildung leisten, wie es gegenwärtig möglich ist. Private Anbieter würden solche Güter zu nicht kostendeckenden Preisen oder gar kostenlos – wie es für eine breite Versorgung der Bevölkerung erforderlich ist – aber nicht anbieten. Folglich muss das Angebot durch staatliche Maßnahmen sichergestellt werden, z.B. durch Subventionen oder durch eigenes Angebot des Staates. Solche Güter werden dann nach dem

Umlageprinzip

z.B. durch Steuern oder Gebühren finanziert.

Vielfach ergeben sich

negative externe Effekte

(externe Kosten): Diese werden durch privates Handeln verursacht, das anderen Bürgern oder der Allgemeinheit Kosten verursacht, ohne dass der Verursacher dafür selbst (kostenmäßig) zur Verantwortung gezogen wird, z.B. Umweltverschmutzung.

Die Festlegung der konkreten wirtschaftspolitischen Ziele erfolgt im Zuge der politischen Willensbildung: Das zu realisierende wirtschaftspolitische Zielsystem kann nicht objektiv ermittelt werden, sondern hängt von subjektiven, normativen Wertvorstellungen ab. Folglich lässt sich ausführlich darüber streiten, was richtig und was falsch ist. Dies gilt ebenso für den – logisch gesehen – nächsten Schritt: für die Auswahl der einzusetzenden Instrumente und der zu ergreifenden Maßnahmen.

Zwar gibt die ökonomische Theorie eine Reihe von Hinweisen, was unter dem Gesichtspunkt von Ursache und Wirkung richtig oder falsch ist: Zum Beispiel ist eine kräftige Lohnsteuererhöhung wohl kaum geeignet, einen Konsumschub auszulösen. Aber auch die Mittelauswahl und der Mitteleinsatz z.B. hinsichtlich Zeitpunkt und Dosierung ist eine subjektive Entscheidung, und die politische Praxis belehrt uns, dass man auch darüber sehr ausführlich streiten kann. Das wirtschaftliche Handeln ist daher ein permanenter Entscheidungsprozess, in dem – wie bei jedem Entscheidungsproblem – die Phasen der Planung (alternative Ziele bzw. Instrumente), der Entscheidung (z.B. Zielprioritäten, Auswahl der Instrumente), der Durchführung (Einsatz der Instrumente) und der Kontrolle (Vergleich des erreichten mit dem angestrebten Zustand) durchlaufen werden.

1.2.2. Bestandteile des wirtschaftspolitischen Zielsystems

Jeder Ziel-Mittel-Zusammenhang ist in zweierlei Weise normativ (subjektiv) geprägt: Zum einen werden die (Unter-)Ziele inhaltlich und hinsichtlich ihrer Wichtigkeit im politischen Raum definiert; sie sind also keineswegs für alle Volkswirtschaften einheitlich. Ob eine Regierung Maßnahmen zur Beschäftigungsanregung höhere Priorität einräumt als dem Abbau der Staatsverschuldung, ist eine politische Entscheidung, also ein Werturteil. Zum anderen ist auch die Auswahl und die Art des Einsatzes der Instrumente zur Erreichung des wirtschaftspolitischen Zielsystems subjektiv, denn hierbei gibt es zahlreiche Möglichkeiten. Objektivierbar ist allenfalls, ob der Einsatz bestimmter Instrumente aus theoretischer Sicht widerspruchsfrei erfolgt.

Es gibt in Deutschland folglich kein zwingend definiertes Zielsystem. Zwar enthalten sowohl das Grundgesetz als auch verschiedene Gesetze wirtschaftspolitische Zielformulierungen, u. a. das Stabilitätsgesetz (Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft von 1967) oder das Gesetz über den Sachverständigenrat. Sie sind jedoch – bis auf wenige Ausnahmen – für die praktische Wirtschaftspolitik nicht verbindlich in dem Sinne, dass eine Regierung sie nicht interpretieren und politisch gewichten könnte. Trotz Gesetzesstatuts ist beispielsweise das Stabilitätsgesetz im Berliner Politikbetrieb weitgehend in Vergessenheit geraten. «In der heutigen Wirtschaftspolitik spielt es keine Rolle mehr», sagte Bert Rürup, Mitglied des Sachverständigenrats Mitte 2006.

Allerdings ergeben sich aus den ökonomischen Zusammenhängen bestimmte (Unter-)Ziele, die im Hinblick auf die übergeordneten Staats- oder Individualziele als instrumental anzusehen sind. Hierzu zählen insbesondere Konjunktur-, Wachstums-, Beschäftigungs-, Preisniveau-, Außenhandels- und Verteilungsziele, die in einem Land so, im nächsten anders formuliert und unterschiedlich gewichtet sind. Da die gleichzeitige Verfolgung bestimmter Ziele zu Zielkonflikten führen kann, existieren verschiedene «magische» Zielsysteme in Form von magischen Vier-, Fünf- oder Sechsecken, weil es magischer Kräfte bedürfte, alle Ziele gleichzeitig zu verwirklichen. Beispielsweise ist die Bekämpfung einer Inflation nicht förderlich für die Anregung von Wachstum und Beschäftigung.

Für alle wirtschaftspolitischen Ziele gilt aber, dass sie operational definiert werden müssen, weil man sonst nicht beurteilen kann, ob Wirtschaftspolitik rational verfolgt wird, d.h. zielorientiert und zieladäquat. Folglich ist es erforderlich, für die verschiedenen wirtschaftspolitischen Ziele Indikatoren zu definieren, mit denen die Zielerreichung gemessen werden kann.

Die in Deutschland verfolgten wirtschaftspolitischen Ziele sind also keineswegs eine deutsche Erfindung, sondern in ihrem Kern ökonomische Standardziele, die sich aus ökonomischen Grundüberlegungen ableiten und in den allermeisten Staaten der Welt verfolgt werden; natürlich gibt es dabei Nuancen. Es gibt in Deutschland keine Rechtsnorm, in der das gesamte wirtschaftspolitische Zielsystem zusammenfassend dargestellt ist. Man muss dafür schon verschiedene Gesetze heranziehen, in erster Linie das Grundgesetz. Darin finden sich u.a. konkrete Bestimmungen bezüglich der Finanzpolitik sowie die Grundlagen für konkretisierende Normen auf der darunterliegenden Ebene der ‹normalen› Gesetze.

Von zentraler – definitorischer – Bedeutung für das wirtschaftspolitische Zielsystem der Bundesrepublik Deutschland ist dabei das Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft, das sog. Stabilitätsgesetz von 1967, welches eine attraktiv strukturierte Zielstruktur enthält. Wir werden verschiedentlich darauf zurückkommen. Das StabG enthält in seinem § 1 einen Zielkatalog, der als Magisches Viereck bekannt ist:

«Bund und Länder haben bei ihren wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen die Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu beachten. Die Maßnahmen sind so zu treffen, dass sie

im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung

gleichzeitig

zur Stabilität des Preisniveaus,

zu einem hohen Beschäftigungsstand und

außenwirtschaftlichem Gleichgewicht

bei stetigem und angemessenem Wirtschaftswachstum beitragen.»

Die Reihenfolge der Komponenten des «magischen Vierecks» in der Formulierung des § 1 stellt keine Wertung hinsichtlich ihrer Priorität dar; dies macht das Wort «gleichzeitig» deutlich. Die Zielformulierungen des «magischen Vierecks» sind in mehrerer Hinsicht unscharf. Nur ein Ziel ist in jeder Hinsicht prinzipiell eindeutig definiert (Stabilität des Preisniveaus); bei den übrigen drei Zielen (außenwirtschaftliches Gleichgewicht, Beschäftigungsstand, Wachstum) ist nicht definiert, woran und wie die Zielerfüllung gemessen werden soll (z.B. was soll wachsen bzw. beschäftigt sein?), bei zwei Zielen sind die adjektivischen Zusätze interpretationsbedürftig («hoher» Beschäftigungsstand, «angemessenes» Wachstum). Der Zusatz ‹magisch› bezieht sich darauf, dass es kaum möglich ist, alle vier Ziele gleichzeitig zu verfolgen, sondern dass i.d.R. mindestens ein Ziel vernachlässigt werden muss. In Kapitel 16 (Zielkonflikte) wird dies vertieft werden. Die vier Ziele werden üblicherweise als Stabilitätsziele klassifiziert. Bei dem Bestreben, diese Ziele gleichzeitig zu verwirklichen, können sich natürlich Zielkonflikte ergeben; hierauf wird in Kap. 16 eingegangen.

Das magische Viereck wird durch weitere Zielsetzungen ergänzt, die sich aus anderen Gesetzen ergeben (vgl. Abb. 1/4). So postuliert das Gesetz über die Bildung des Sachverständigenrats von 1963 die Verbesserung der Verteilung von Einkommen und Vermögen›. Ein weiteres Ziel ist der Umweltschutz. Seit 1. 7. 1994 ist er in Art. 20 a im Grundgesetz verankert, ebenso wie in den Verfassungen einiger Bundesländer. Insgesamt gibt es rd. 2000 umweltrelevante Rechtsnormen in Deutschland. Hinzu kommen Ziele im Bereich Bildung und Forschung, oder sektorale und regionale Ziele (strukturelle Ziele).

Der damalige EWG-Vertrag (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft) enthielt in Art. 2 (Aufgabe der Gemeinschaft) einen nicht nur ökonomischen Zielkatalog:

«Aufgabe der Gemeinschaft ist es, durch die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes und die schrittweise Annäherung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten

eine harmonische Entwicklung des Wirtschaftslebens innerhalb der Gemeinschaft,

eine beständige und ausgewogene Wirtschaftsausweitung,

eine große Stabilität,

eine beschleunigte Hebung der Lebenshaltung und

engere Beziehungen zwischen den Staaten zu fördern, die in dieser Gemeinschaft zusammengeschlossen sind.»

Abb. 1/4: Wirtschaftspolitisches Zielsystem

Durch die 1993 in Kraft getretenen Maastrichter Verträge wurde der Vertrag über die Europäische Union begründet (Abschnitt 1.4.2.2). Art. 2 sieht in der Neufassung des Vertrages nun die allgemeinen Ziele der Europäischen Union darin,

«eine harmonische und ausgewogene Entwicklung des Wirtschaftslebens innerhalb der Gemeinschaft,

ein beständiges

nichtinfiationäres und

umweltverträgliches Wachstum,

einen hohen Grad an Konvergenz der Wirtschaftsleistungen,

ein hohes Beschäftigungsniveau,

ein hohes Maß an sozialem Schutz,

die Hebung des Lebensstandards und der Lebensqualität,

den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt und

die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern.»

Innerhalb der Maastrichter Verträge ist insbesondere der sog. Stabilitätspakt von Bedeutung. Er definiert vier Konvergenz-Kriterien, die Staaten erfüllen müssen, die dem gemeinsamen Euro-Währungsraum angehören bzw. beitreten wollen:

Preisstabilität

(es heißt dort so, gemeint ist Stabilität des Preisniveaus; wir gehen im

Kapitel 4

darauf ein): Die Inflationsrate darf höchsten 1,5 Prozentpunkte über dem Durchschnitt der drei preisstabilsten Mitgliedsstaaten liegen,

Schuldenstand

: Die öffentliche Verschuldung darf insgesamt maximal 60% des Bruttoinlandprodukts ausmachen.

Neuverschuldung

: Das aktuelle Defizit des Staatshaushalts darf maximal 3% des Bruttoinlandprodukts betragen.

Zinsen:

Der langfristige Kapitalmarktzins darf maximal 2 Prozentpunkte über dem Durchschnitt der drei preisstabilsten Mitgliedsstaaten liegen.

Um es hier schon einmal anzusprechen (wir vertiefen dies im Kapitel 12: Wechselkurs- und Währungspolitik): Die Einhaltung der Konvergenzkriterien wird von der Europäischen Union überwacht. Während beispielsweise Litauen 2006 der Beitritt zum Euroraum wegen einer minimalen Abweichung vom Kriterium der Inflationsrate verschoben wurde, durfte Deutschland ungestraft mehrere Jahre lang das Kriterium der Neuverschuldung verletzen. Zudem stellte sich (auch 2006) heraus, dass alle Mitgliedsstaaten der Währungsunion außer Deutschland und Luxemburg viele Jahre lang – besonders krass Griechenland – ihre Daten vor dem Beitritt zur Währungsunion durch «kreative Buchführung» geschönt hatten…

Die so skizzierten wirtschaftspolitischen Zielsetzungen ergeben also – je nach Abgrenzung und Berücksichtigung – ‹magische› Vier-, Fünf-, Sechs- oder Nochmehr-Ecken. Abb. 1/5 zeigt eine Prognose bezüglich der als wichtigsten angesehen Ziele.

1.2.3. Wirtschaftspolitische Handlungsfelder und Instrumente

Es ist in sehr vielen Fällen nur schwer möglich, wirtschaftspolitische Ziele und Mittel (Instrumente, Maßnahmen) sauber voneinander zu trennen. Die Komponenten der Magischen Vielecke sind ja kein Selbstzweck, sondern letztlich wiederum Mittel zum Zweck. Den wirtschaftspolitischen Zielen ist eine andere Zielebene übergeordnet, die gesellschaftspolitische Ziele enthält, deren Orientierung man wohl mit ‹freiheitlich›, ‹sozial› und ‹demokratisch› beschreiben kann (dies ist nicht parteipolitisch gemeint!). Sie sollen – etwas pathetisch formuliert – dem Glück und Wohl der Bürger dienen. So gesehen sind alle gerade definierten Ziele also eigentlich Instrumente. Dies gilt analog für bestimmte Bereiche der Wirtschaftspolitik, die sicherlich auch keine Endziele darstellen. Dabei ist z. B. zu denken an die Wettbewerbspolitik oder die Strukturpolitik. Ganz sicher ist die Förderung und Aufrechterhaltung des marktwirtschaftlichen freien Wettbewerbs für sich genommen ein wirtschaftspolitisches Ziel, aber ebenso sicher hat die Wettbewerbspolitik instrumentalen Charakter z.B. hinsichtlich der ‹Stabilitätsziele›. Ist sie also selbst Ziel oder hat sie instrumentalen Charakter, z.B. für die Strukturpolitik? Oder umgekehrt?

Abb. 1/5: Prognosen der Institute für 2006 und 2007

Die Prognosen der Institute für 2006 und 2007

Es ist daher ausgesprochen schwer, systematisch sauber zwischen wirtschaftspolitischen Zielen und Instrumenten zu trennen. Eine konsistente Zielpyramide lässt sich objektiv nicht ableiten; dies wird grundsätzlich von Werturteilen geprägt sein. Wir werden daher auch gar nicht den Versuch unternehmen, ein umfassendes Zielsystem abzuleiten. Eindeutig instrumentalen Charakter allerdings haben Handlungsfelder, die man z.B. als Zinspolitik oder Steuerpolitik bezeichnet. Abschnitt 1.4 wird verdeutlichen, wie mit dem Ziel-Mittel-Problem in diesem Buch umgegangen wird.

1.2.4. Wer ‹macht› Wirtschaftspolitik?

Der Willensbildungsprozess hängt zusammen mit der Frage «Wer macht Wirtschaftspolitik?» Die Standardantwort ist meist: «Der Staat!» Dies ist zwar richtig, aber nicht vollständig. Der Staat auf Bundes-, Länder- und Gemeindeebene ist ein wesentlicher Träger der Wirtschaftspolitik. Wirtschaftspolitische Impulse gehen aber auch von den Parafisci aus. Parafiskalische Institutionen verfolgen öffentliche Zwecke, verwalten sich selbst, verschaffen sich ihre Einnahmen durch Zwangsbeiträge, Gebühren oder Steuern, verfolgen aber keine Gewinnziele. Zu den Parafisci zählen u.a. die Sozialversicherungsträger, die Kirchen, die Bundesbank, berufsständische Kammern, aber auch die Technischen Überwachungsvereine (TÜV) u. v. a. Diese Träger der Wirtschaftspolitik werden ergänzt durch den Internationalen Währungsfonds oder die Europäische Union, welche die nationale Wirtschaftspolitik mit beeinflussen können. Wirtschaftspolitik ‹machen› auch die Sozialpartner, d.h. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, sowie Interessenverbände. Damit wird deutlich, dass ‹Wirtschaftspolitik› nicht nur staatliche Wirtschaftspolitik bedeutet, sondern die Gesamtheit von Entscheidungen und Maßnahmen, die das wirtschaftliche Geschehen beeinflussen. Nicht zu vergessen ist schließlich auch der Einfluss von Beratungsgremien und Experten, welche die Entscheidung der eigentlichen Entscheidungsträger wesentlich mit- oder auch vorbestimmen können.

Der Einfluss inoffizieller Gestalter der Wirtschaftspolitik ist nicht zu unterschätzen, aber schwer abzuschätzen. Von besonderer Bedeutung sind sog. Lobbyisten (Abb. 1/6). Der Begriff hat oft einen leicht negativen Beigeschmack, doch ist der Lobbyismus im positiven Sinn ein integraler Bestandteil einer parlamentarischen Demokratie. Wer als Lobbyist fungiert, ist kaum abzugrenzen. Es gibt allerdings eine offizielle «Akkreditierungsliste», also eine Registrierung von Lobbyisten bei der Bundesregierung und beim Bundestag. Rund 3000 Vertreter von Unternehmen, Verbänden und Organisationen sind in Berlin registriert; dazu kommen eine große Zahl «freiberuflicher» Lobbyisten, die ihren Service als Dienstleistung vermarkten. Grob geschätzt gibt es rund 20mal mehr registrierte Lobbyisten, als Abgeordnete im Bundestag sitzen. Sie haben vielleicht mehr Einfluss als die jeweilige Opposition, wobei die Grenze zwischen sachlicher Beratung und interessenbedingter Beeinflussung fließend ist. Die Querverbindungen zwischen Regierung, Parlament, Verwaltungen und privater Wirtschaft sind immens: Sachverständige Fachvertreter werden bei Gesetzesvorlagen als Experten in Hearings und Konferenzen gehört, Politiker wechseln in Führungspositionen oder als Lobbyisten in die Industrie oder umgekehrt (Abb.1/7), Verbandsvertreter sitzen im Bundestag, Parlamentarier üben Aufsichtsratsmandate aus, Verbände steuern auf Parteitagen Stimmenblöcke. Über die Kandidatenaufstellungen in den Wahlkreisen schließt sich der Kreis oft wieder; Spenden fließen direkt oder indirekt, zweckgebunden oder frei an die Parteien. Diese finanzieren ihre Etats zwischen 10 und 30 Prozent aus Parteispenden.

Um Missverständnissen vorzubeugen: All dies ist absolut legal, Ausnahmen bestätigen die Regel. Von zunehmender Bedeutung ist auch die Präsenz von Interessenvertretern in Brüssel, da supranationales Gemeinschaftsrecht in vielen Bereichen nationales Recht verdrängt (vgl. Abschnitt 1.4.2). Lobbyisten pflegen ihr berufliches Image dadurch, dass sie sich nicht als Interessenvertreter, als Bittsteller verstehen, sondern als Politikberater und Kommunikationsberater. Das ist fachlich wohl auch in vielen Fallen erforderlich, denn die Sachkunde für politische Entscheidungen, die bestimmte Wirtschaftsbereiche betreffen, kann nicht immer hinreichend bei den Entscheidungsträgern in Regierung, Verwaltung und Parlament konzentriert sein. Umgekehrt sind viele Parlamentarier und ehemalige Beamte auch als Firmenberater tätig. Es dürfte deutlich werden, dass dieses Geflecht von Mandaten, Funktionen und Interessen nur sehr schwer zu durchschauen ist; auch Insider überblicken nur selten mehr als ihren speziellen Fachbereich. Es hat vielfältige Ansätze gegeben, hierfür eine rechtliche Struktur zu entwickeln, doch es ist meist bei Vorschlägen geblieben. Wir wollen dies hier nicht vertiefen.

Abb. 1/6: Lobbyismus I

“In Brüssel geht nichts ohne Interessenvertreter“

Unternehmen und Verbände brauchen Lobbyisten

Für Generäle und Ministeriale gibt es kaum noch Platz in der Lobby

Unternehmensvertreter mit Stallgeruch” werden bevorzugt

Die Europäische Union bezahlt viele

Nichtregierungsorganisationen für

Lobbyarbeit in Brüssel

Wirtschaftspolitik umfasst also sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Maßnahmen und Entscheidungen. Ganz allgemein werden die Verfassungsorgane und damit in Einklang staatliche Instanzen die Rahmenbedingungen setzen, innerhalb derer sich das konkrete Wirtschaften vollzieht. In den staatlichen Kompetenzbereich fallen insbesondere rechtliche Gegebenheiten wie die Eigentumsverfassung, das Steuerrecht oder das Arbeitsrecht (vgl. dazu anschließend Abschnitt 1.3.1), aber auch inhaltliche Variable wie das Zinsniveau oder der Wechselkurs des Euro gegenüber ausländischen Währungen. Es dürfte aber auch klar sein, dass Wirtschaftspolitik nicht Selbstzweck ist:

Abb.1/7: Lobbyismus II

Quelle: Tresckows Nachbörse, FAZ

Zwar setzt Wirtschaftspolitik bei der Beeinflussung gesamtwirtschafftlicher (makroökonomischer) Größen an, doch vollzieht sich die eigentliche wirtschaftliche Aktivität auf der einzelwirtschaftlichen (mikroökonomischen) Ebene der Unternehmen und der privaten Haushalte, ergänzt durch staatliche Institutionen und ggf. Unternehmen. Für den Erfolg der konkreten wirtschaftlichen Aktivitäten sind die Rahmenbedingungen, die von der Wirtschaftspolitik gesetzt werden, jedoch nur notwendige, aber keine hinreichenden Bedingungen, denn wie es so schön heißt: Man kann das Pferd zwar zur Tränke führen, aber saufen muss es schon allein. In diesem Sinne werden wir uns in diesem Buch vorrangig, wenngleich nicht ausschließlich, mit den gesamtwirtschaftlichen Aspekten befassen. Auf mikroökonomische Aspekte kann i.d.R. nicht eingegangen werden; für einige Punkte können dabei die schon erwähnten, ergänzenden UTB-Lehrbücher des Autors Volkswirtschaftslehre und Außenwirtschaft für Unternehmen herangezogen werden.

1.3. Marktwirtschaft und Wirtschaftsordnung

1.3.1. Wirtschaftsordnung und Wirtschaftssystem

Als Wirtschaftsordnung bezeichnet man die Gesamtheit aller Regelungen, die das wirtschaftliche Geschehen in einer Volkswirtschaft gestalten und beeinflussen; wir werden dies gleich inhaltlich etwas präzisieren. Sprachlich besteht meist eine erhebliche Verwirrung – auch in der Literatur – hinsichtlich der Begriffe Wirtschaftsordnung und Wirtschaftssystem. Zwei hauptsächliche Versionen sind zu unterscheiden:

(1) Die wohl am meisten verwendete Unterscheidung zwischen Wirtschaftssystem und Wirtschaftsordnung geht auf Walter Eucken (1891–1950) zurück. Dabei wird zwischen zwei gegensätzlichen Wirtschaftssystemen unterschieden: der privatwirtschaftlich organisierten (freien) Marktwirtschaft und der Zentralverwaltungswirtschaft. Diese beiden – auch als Idealtypen bezeichneten – Modelle sind in reiner Form nie und nirgendwo realisiert worden. In der Realität ergaben sich jeweils Wirtschaftsordnungen, die den Idealbildern mehr oder weniger nahe kommen (Abb. 1/8). Dabei gibt es verschiedene Abstufungen, auf die im folgenden Abschnitt näher eingegangen wird. Hier sollen zunächst die Grundbegriffe definiert werden.

(2) Während bei Eucken die Art der Planung als wesentliches Unterscheidungskriterium gilt, versucht Werner Sombart (1863–1941) zur Charakterisierung eines Wirtschaftssystemsalle Einflüsse zu erfassen, die den Wirtschaftsablauf und die Wirtschaftsgesinnung bestimmen und kennzeichnen (vgl. Abb. 1/9). Hierzu zählen neben der Art der Wirtschaftsplanung und der Koordination der staatlichen und privaten Aktivitäten (z.B. durch den Marktmechanismus, Anweisungen, Wahlen oder Vereinbarungen) auch unterschiedliche Eigentumsformen (Privateigentum, Kollektiveigentum), Unternehmensformen, Motivationssysteme (z.B. Leistungsanreize, Zwang), Geldformen, die angewandte Technologie und die politische, soziale und kulturelle Rahmenordnung (man denke z.B. an das islamische Verzinsungsverbot). Ein so im Sombart‘schen Sinne beschriebenes Wirtschaftssystem ist also – wenn man ein bestimmtes Land betrachtet – mit demselben Erfahrungsobjekt identisch, das Eucken für eben dieses Land als Wirtschaftsordnung bezeichnen würde. Offensichtlich ist der Ansatz von Sombart sehr viel umfassender als der von Eucken. Wir werden in diesem Buch grundsätzlich für konkrete Tatbestände den Begriff Wirtschaftsordnung verwenden.

Abb. 1/8: Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsordnungen I: nach Eucken

Abb. 1/9: Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsordnungen II: nach Sombart

Im Hinblick auf die rechtliche Verankerung von Wirtschaftsordnung/-system wird jedoch recht einheitlich von Wirtschaftsverfassung gesprochen. Sie entspricht auch in rechtlicher Hinsicht dem Verfassungsbegriff: In Deutschland. werden im Grundgesetz wesentliche Rahmenbedingungen und Grundtatbestände des Wirtschaftens normiert, u.a. die Staatsordnung, die Freiheitsrechte und die Finanzbeziehungen zwischen den Gebietskörperschaften (Finanzverfassung). Auf der Ebene einfacher Gesetze wird die Geldverfassung geregelt (u.a. durch das Gesetz über die Deutsche Bundesbank, das Gesetz über das Kreditwesen und andere Gesetze über das Währungs-, Geld und Münzwesen), ferner die Wettbewerbsverfassung (u.a. durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) und die Arbeits- und Sozialverfassung (u.a. durch das Tarif-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht).

1.3.2. Aktuelle Entwicklungen

Der Wettbewerb der Wirtschaftssysteme hat sowohl wissenschaftlich als auch politisch eine lange Tradition. Nirgendwo auf der Welt gab und gibt es ein einziges Land, welches einem der beiden extremen Leitbilder Marktwirtschaft (in der klassischen Reinform) und Zentralverwaltungswirtschaft entsprach bzw. entspricht. Vielmehr gibt es eine große Vielfalt unterschiedlicher Wirtschaftsordnungen (Eucken) bzw. -systeme (Sombart), die sich mehr oder weniger deutlich dem einen oder anderen Extrembild annähern bzw. zuordnen lassen. Bereits vor der ordnungspolitischen Revolution der 90er Jahre (vgl. unten) gab es daher eine Diskussion darüber, ob nicht eine Tendenz zur Annäherung der Wirtschaftssysteme bestünde. Aus wissenschaftlicher Sicht gibt es dabei eine sehr umfassende Literatur, welche sowohl die verschiedenen Ordnungen beschreibt als auch jeweils nachzuweisen versucht, dass – je nach Standort – das eine Wirtschaftssystem dem anderen «nachweislich» überlegen ist. Die Macht des Faktischen mit dem «Sieg» der marktwirtschaftlichen Konzeption (vgl. die folgenden Ausführungen) ändert jedoch wenig an der Tatsache, dass eine marktwirtschaftliche Orientierung ein Werturteil ist.

1.3.2.1. Konvergenz der Wirtschaftsordnungen?

Aufgrund der Erfahrungen und Ausprägungen konkreter Wirtschaftsordnungen stellte die sog. Konvergenztheorie die These auf, dass sich die an Marktwirtschaft bzw. Zentralverwaltungswirtschaft orientierten Wirtschaftsordnungen mehr und mehr annähern und möglicherweise sogar ineinander übergehen (konvergieren). Im Rahmen markt-wirtschaftlicher Ordnungen finden sich u.a. folgende zentralverwaltungswirtschaftliche Elemente: zunehmender staatlicher Einfluss, u.a. gemessen am Staatsanteil am Inlandsprodukt (Staatsquote); staatliche Interventionen und Regulierungen in vielen Bereichen; direkte Eingriffe in die Preis- und Lohnbildung; zunehmend umfassendere, nicht mehr indikative staatliche Planung.

Umgekehrt fanden sich in zentralverwaltungswirtschaftlichen Ordnungen marktwirtschaftliche Elemente wie leistungsorientierte Lohnsysteme, zunehmende Bedeutung des Konsumbereichs in der staatlichen Planung, Anerkennung des Zinses als Kostenfaktor, Planung in Geld- statt Mengengrößen. Ob es jemals tatsächlich zu einer Angleichung der Wirtschaftsordnungen gekommen wäre, ist höchst fraglich, weil neben wirtschaftlich-pragmatischen Uberlegungen politische und ideologische Aspekte von ausschlaggebender Bedeutung sind. Immerhin waren historisch Annäherungstendenzen im ökonomischen Bereich erkennbar, wobei zu unterstellen ist, dass jeweils versucht wurde, bei Problemen, die mit ‹eigenen› Mitteln nicht lösbar sind, Anleihen beim ‹anderen› Wirtschaftssystem zu machen, um so die positiven Aspekte beider Wirtschaftssysteme (in unterschiedlicher Weise) miteinander zu kombinieren. Solche Wirtschaftsordnungen, die nicht mehr eindeutig dem einen oder anderen ‹reinen› Idealtyp zuzuordnen sind, bezeichnet man als gemischte Wirtschaftsordnungen(‹mixed economies). Beispiele finden bzw. fanden (hierzu gleich) sich in vielen Entwicklungsländern, aber auch in einigen Industrieländern.

Häufig findet man die Gleichsetzung von Marktwirtschaft und Demokratie auf der einen Seite und von Zentralverwaltungswirtschaft und Diktatur auf der anderen. Zwar kann man sagen, dass es günstig ist, wenn sich die Grundprinzipien von Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung entsprechen, doch ist dies nicht in jedem Fall zwingend. So gibt es Beispiele diktatorisch geführter Staaten, die marktwirtschaftlich orientiert sind bzw. waren (so Chile unter Pinochet, zeitweise auch Argentinien), und andererseits kann die Entscheidung über einen zentralen Plan demokratisch legitimiert werden. Dieses Problem liegt aber außerhalb des Rahmens unserer einführenden Betrachtungen.

1.3.2.2. Die ordnungspolitische Revolution der 90er Jahre

Der Zusammenbruch des sog. «Ostblocks», d.h. der zentralverwaltungswirtschaftlich-sozialistjschen Wirtschaftsordnungen löste eine Art Domjnoeffekt aus:

Die ursprünglichen Ostblock-Länder waren im Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) organisiert (englisch COMECON: Council for Mutual Economic Cooperation). Der RGW war 1949 gegründet worden, um ein Gegengewicht zum Marshall-Plan, dem European Recovery Programme (ERP) zu schaffen. Gründungsmitglieder waren die UdSSR, Bulgarien, Polen, Rumänien und Ungarn, später kamen Albanien, die DDR, die CSSR, die Mongolei, Kuba und Vietnam als Vollmitglieder hinzu; Afghanistan, Athiopien, Angola, Laos, Mozambique und die Volksrepublik Jemen, bis 1966 auch China, hatten Beobachterstatus; mit Jugoslawien bestand ein Assoziierungsabkommen, mit Finnland, Guayana, Irak, Jamaika und Mexiko Kooperationsabkommen. Der RGW hat sich 1991 nach dem Zusammenbruch der UdSSR und dem Zerfall des Ostblocks als Institution aufgelöst. In den über 40 Jahren seines Bestehens hat der RGW viel Anschauungsmaterial dafür geliefert, welche Probleme sich bei dem Versuch ergeben, sehr heterogene Volkswirtschaften mit einem komplexen Planungssystem zu verzahnen.

Nach dem Zusammenbruch des RGW haben die ehemaligen Ostblockländer begonnen, ihre Wirtschaftsordnungen umzustrukturieren und sich am marktwirtschaftlichen Leitbild zu orientieren (sog. Reformstaaten oder Transformationsländer). Die bisher von staatlichen Stellen ausgeübten Funktionen mussten bzw. müssen von privaten (oder neu zu strukturierenden staatlichen) Aktivitäten ersetzt werden, institutionell muss u.a. ein Bankensystem mit Geld- und Kreditmärkten und ein staatliches Finanzsystem mit einem Steuersystem und einem Finanzausgleich aufgebaut werden. Ein derartiger Strukturwandel ist nicht in wenigen Jahren zu vollziehen und betrifft vor allem nicht nur die ökonomischen, sondern auch die politischen, sozialen, juristischen – praktisch alle Lebensbereiche. Dies belegen im eigenen Land auch die anhaltenden, massiven Probleme in den neuen deutschen Bundesländern, die ja auch nachhaltig auf die alten Bundesländer ausstrahlen.

Parallel zu den Kernländern des ehemaligen Ostblocks haben auch viele Entwicklungsländer erkennbar ihre Strategie verändert: Mit dem Wegfall planwirtschaftlich-sozialistischer Kapitalgeber und Handelspartner orientieren sich viele Entwicklungsländer neuerdings am marktwirtschaftlichen Konzept. Dabei geraten sie allerdings in eine harte Konkurrenz vor allem mit den osteuropäischen Ländern, denn aus westlicher Sicht sind die Beziehungen nach Osten heute oft sehr viel erfolgsversprechender als zum sog. Süden. Direktinvestitionen, Kapitalhilfe und technische Hilfe, die früher von Nord nach Süd flossen, gehen heute tendenziell eher nach Osten. Die Entwicklungsanstrengungen vieler Entwicklungsländer werden dadurch spürbar erschwert werden. Dies gilt ungeachtet der Auffassung des Autors, dass so manches Entwicklungsländerproblem auch nachhaltig intern (selbst) verschuldet worden ist. Externe Ursachen verschärfen die Situation zusätzlich. Diese These von der Eigenverantwortlichkeit der Entwicklungsländer, die keinesfalls externe Faktoren verharmlosen will, kann hier aber nicht vertieft werden.

1.3.3. Marktwirtschaft als Zielvorgabe

Das deutsche Stabilitätsgesetz gibt durch die Formulierung»im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung» in seinem o. a. Paragraphen 1 eine Rahmenbedingung für die staatliche Wirtschaftspolitik vor. Dies ist insofern bemerkenswert, als das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in ordnungstheoretischer Hinsicht neutral ist: Es findet sich keinerlei Festlegung auf eine marktwirtschaftliche Wirtschaftsordnung. Aus vielen anderen Regelungen ergibt sich jedoch eine klare marktwirtschaftliche Orientierung, die u. a. ein zentralistisches, zentralplanerisches Konzept ausschließt: Zu denken ist dabei an die Garantie privaten Eigentums, Gewerbefreiheit, Handlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Freizügigkeit, die Festlegung auf einen ‹republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat›, etc. Ende 1993 hat die Gemeinsame Verfassungskommission nochmals bekräftigt, dass die Soziale Marktwirtschaft nicht explizit im Grundgesetz verankert werden soll. Dies hat u.a. den Grund, dass der Begriff Soziale Marktwirtschaft rechtlich nicht eindeutig zu präzisieren ist und eine Reihe von Interpretationsmöglichkeiten zulässt. Verfassungsrechtlich wäre dies also bedenklich.

Ohne der ausführlichen Betrachtung im Kap. 9 (Wirtschaftspolitische Konzeptionen) vorgreifen zu wollen, werden im folgenden einige Charakteristika der Sozialen Marktwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland skizziert.

(1) Das Konzept einer reinen Marktwirtschaft bezieht sich prinzipiell auf eine Staats- und Gesellschaftsordnung, in der dem Staat nur Aufsichts- und Ordnungsfunktionen zukommen, während er sich jeglicher Beeinflussung des Wirtschaftsgeschehens enthält (sog. «Nachtwächterstaat» (polemisch) oder (gutmütig) «Iaissez-faire»-Wirtschaft. Der größtmöglichen Freiheit im Hinblick auf wirtschaftliche Gestaltungsmöglichkeiten steht dabei jedoch die Erfahrung gegenüber, dass in einem ‹ökonomischen Dschungelkampf› nicht jeder überleben kann.

(2) Der Staat übernahm daher neben der Ordnungsfunktion im Sinne einer Gestaltung der Rahmenbedingungen die Funktion der sozialen Absicherung und Umverteilung, um sozial untragbare ökonomische Ungleichheiten abzumildern. Vom Grundprinzip her enthält sich der Staat auch in einer sozialen Marktwirtschaft in diesem engeren Sinn (‹reine› soziale Marktwirtschaft) jeder weitergehenden Beeinflussung des Wirtschaftsgeschehens. Zwar gehen selbstverständlich von den Rahmenbedingungen her auch Einflüsse auf die konkreten wirtschaftlichen Handlungen aus, doch wird der Staat darüber hinaus nicht selbst ökonomisch aktiv.

(3) Aber auch eine soziale Marktwirtschaft im engeren Sinne wird mit dem Problem konfrontiert, dass im Gegensatz zur ökonomischen Theorie sich in der Praxis Krisen (« Marktstörungen») nicht von selbst behoben, sondern im Gegenteil eine Tendenz zu ständigen Ungleichgewichten bestand. Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnis ist John Maynard Keynes‘ – für seine Zeit revolutionäre – Theorie der Staatseingriffe zu sehen, deren Grundprinzipien sich in modifizierter Form in der Weiterentwicklung der Marktwirtschaft zu einer sozialen Marktwirtschaft mit Globalsteuerung in der Bundesrepublik wiederfinden. In der Bundesrepublik erfolgte nach dem Zweiten Weltkrieg, unter dem Eindruck des Zentralismus des Dritten Reiches, eine konsequente Rückbesinnung auf die Prinzipien freier Marktwirtschaft, jedoch mit der Ergänzung, dass der Staat aus sozialer Verantwortung bestimmte Funktionen zu übernehmen hat, die privatwirtschaftlich nicht zu erfüllen sind. Daneben versucht der Staat, mit global wirkenden, also die gesamte Wirtschaft betreffenden Maßnahmen, Schwankungen des Wirtschaftsablaufs zu dämpfen, was unter der Bezeichnung antizyklische Wirtschaftspolitik geläufig ist. In diese Entwicklungsphase der sozialen Marktwirtschaft in der Bundesrepublik, die anfangs mit dem Namen Alfred Müller-Armack, Ludwig Erhard, und hinsichtlich der Komponente der Globalsteuerung mit Karl Schiller und Otto Schlecht verbunden ist, fällt auch die Verabschiedung des Stabilitätsgesetzes und die Bildung der damaligen konzertierten Aktion1.

(4) Die heutige Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland enthält zusätzlich zu den bisherigen Komponenten interventionistische Elemente. Der Staat beschränkt sich nicht auf globale Maßnahmen, sondern greift punktuell und gezielt in einzelnen Sektoren der Wirtschaft regelnd bzw. steuernd ein («gelenkte Marktwirtschaft»). Dies gilt in augenfälliger Weise für die Marktordnung im Agrarbereich der Europäischen Gemeinschaft, aber auch für Interventionen im Bergbau, im Schiffbau oder in der Stahlindustrie. Wenn man die heutige Wirtschaftsordnung als ‹Soziale Marktwirtschaft› etikettiert, spiegelt sich darin auch ein Verständnis des Begriffs der sozialen Verantwortung des Staates wider, wonach der Staat nicht wirtschaftspolitisch abstinent sein und lediglich (passiv) sozial absichern soll, sondern auch den Wirtschaftsablauf (aktiv) mitgestaltet.

Die marktwirtschaftliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland wird – wie in anderen Ländern auch – durch rechtliche Regelungen definiert und abgesichert. Die konkrete Wirtschaftspolitik des Staates und die Aktivitäten aller privaten und staatlichen Akteure vollziehen sich innerhalb dieses rechtlichen Rahmens. Aufgrund der Mitgliedschaft in der Europäischen Union ergeben sich daraus eine Reihe von rechtlichen Besonderheiten, da das wirtschaftliche Geschehen – wie alle anderen Politikbereiche auch – nicht nur durch den deutschen Gesetzgeber geregelt werden kann, sondern auch durch Rechtsakte der Europäischen Union. Der folgende Abschnitt geht darauf ein und versucht, die Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Rechtsebenen zu verdeutlichen.

1.4. Nationales, internationales und supranationales Recht

1.4.1. Zusammenhang zwischen den Rechtsebenen

Als nationales Recht sind die Normen zu verstehen, die aus der nationalen Rechtsetzung hervorgegangen sind. Im Fall der Bundesrepublik Deutschland sind dies die im jeweiligen parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren verabschiedeten Bundes- und Landesgesetze und die sich daraus jeweils ableitenden Rechtsverordnungen.

Supranationales Recht