Zeichnen als Beruf - Kristina Gehrmann - E-Book

Zeichnen als Beruf E-Book

Kristina Gehrmann

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Beschreibung

Als Illustratoren und Comiczeichner haben wir es nicht leicht: Fast so schwierig wie das Zeichnenlernen sind in unserem Beruf eine Menge Dinge, die mit dem Zeichnen wenig zu tun haben. Was sind die Startformalitäten? Was habe ich vom Urheberrecht? Wie komme ich an Aufträge? Wie können Konflikte bei Auftragsarbeiten vermieden werden? Wie verhandle ich einen Verlagsvertrag für meinen Comic oder Manga? Wie finde ich einen angemessenen Preis für meine Arbeit? Von diesen und noch vielen weitere Themen handelt dieser Ratgeber, der sich an Berufseinsteiger im Bereich Comic, Manga und Illustration richtet.

Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:

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Seitenzahl: 86

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www.kristinagehrmann.com

Wichtiger Hinweis

Alle Angaben in diesem Buch entsprechen dem Stand von 2020. Viele Regelungen, beispielsweise zu Steuern und Einkommensgrenzen, ändern sich immer wieder mal, und auch in der Rechtsprechung gibt es regelmäßig neue Urteile. Daher kann es vorkommen, dass zum Zeitpunkt der Veröffentlichung trotz alle Sorgfalt beim jährlichen Aktualisieren dieses Buches einzelne Informationen nicht mehr aktuell sind.

Bitte informiert euch deshalb im Zweifelsfall direkt bei der zuständigen Stelle wie z.B. Finanzamt, Künstlersozialkasse, Berufsverband, usw.

Besonderer Dank an:

Uwe Garske (Edition 52) für das Korrektorat Claas Janssen und Jürgen Gawron für das Feedback

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Erste Schritte als Zeichnerin

1.1 Freier Beruf oder Gewerbe?

1.2 Freiberufler mit gewerblicher Nebentätigkeit

1.3 Schülerinnen und Studentinnen

1.4 Als Arbeitnehmerin nebenbei selbstständig

1.5 Die Künstlersozialkasse

1.6 Die VG Bild-Kunst

1.7 Die Kleinunternehmerregelung

1.8 Anmeldung beim Finanzamt

1.9 Tipps und Ressourcen

Das ABC des Papierkrams

2.1 Die korrekte Rechnung

2.2 Das Angebot

2.3 Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung

2.4 Behinderten-Pauschbetrag

2.5 Tipps zum Organisiert-Bleiben

Grundkurs Urheberrecht

3.1 Was bedeutet das für uns?

3.2 Hilfe, mein Bild wird geklaut!

3.3 Wie viel Abzeichnen ist erlaubt?

Comics in einem Verlag veröffentlichen

4.1 Der Autoren- oder Zeichnervertrag

4.2 Zusammenarbeit mit dem Verlag

Wie komme ich an Aufträge?

5.1 Passive Werbung

5.2 Aktive Werbung

Die Auftragsarbeit

6.1 Was muss vereinbart werden?

6.2 Vergütungsrechner

Dies und das

7.1 Häufige Anfängerfehler

7.2 FAQ zum Studium

7.3 FAQ zum Berufsalltag

Vorwort

Mit fünf Jahren wollte ich „Malerin“ werden. Über 20 Jahre und viele verwandte (Webdesignerin, Gemälderestauratorin, Modedesignerin...) und kuriose (Indiana Jones) Berufswünsche später bin ich heute freiberufliche Illustratorin und Comiczeichnerin.

Fast so schwierig wie das Zeichnenlernen – mit dem ich auch lange noch nicht fertig bin – sind dabei eine Menge Dinge, die mit dem Zeichnen wenig zu tun haben. Wie viel Zeit wäre mir erspart geblieben, hätte ich die richtige Ratgeberliteratur schon früher gelesen! Wie viel mehr Geld hätte ich für meine Zeichnungen verlangen und bekommen können, hätte ich schon eher gewusst, was sie wert sind! Und wie viel Peinlichkeit wäre mir erspart geblieben, hätte ich schon anfangs gewusst, wie man eine korrekte Rechnung schreibt, und es mir nicht erst vom Kunden hätte erklären lassen müssen!

Dieser Ratgeber soll das Buch sein, das ich damals dringend gebraucht hätte. Nichts von dem, was hier steht, ist ein Geheimnis, sondern steht auch in vielen anderen Ratgebern für Freiberufler und solche, die es werden wollen. Allerdings sind nicht alle dieser Bücher speziell auf Illustratoren und Comic/Mangazeichner zugeschnitten und gerade Anfängern fällt es manchmal schwer, zu entscheiden, welche Informationen für sie besonders relevant sind. Zudem ist nicht immer alles Interessante an einem Ort zu finden.

Dieses Buch beschränkt sich auf ganz grundlegende Dinge. So gehe ich z.B. davon aus, dass Zeichnerinnen und Zeichner, so wie ich es anfangs selbst getan habe, als „Kleinunternehmer“ in den Beruf einsteigen und in den ersten Jahren keine Umsatzsteuer abführen (müssen). Daher wird die Umsatzsteuer in diesem Buch (noch) nicht behandelt. Ebenso wenig Gewerbepflichten, Businesspläne, Mitarbeiter, Gesellschaftsformen und einiges mehr, was in der Ratgeberliteratur oft vorkommt, aber für die einzelne Zeichnerin selten von Bedeutung ist.

Für die anderen Dinge gilt: Wer professionell als Illustratorin und/oder Comiczeichnerin arbeiten will, kann es sich nicht leisten, sie nicht zu wissen! Einer Umfrage des Berufsverbands Illustratoren Organisation e.V. aus dem Jahr 2015 zufolge besteht ein deutlicher Zusammenhang zwischen dem Einkommen und der Kenntnis über juristische und wirtschaftliche Grundlagen der Illustratorentätigkeit:

„Während sich nur 30% der Befragten in der Einkommensklasse unter 18.000 Euro hierin (Kenntnisse der Grundlagen) sicher fühlen, ist der prozentuale Anteil ab der Einkommensklasse über 35.000 Euro fast doppelt so hoch. Eine naheliegende Interpretation daraus ist, dass besseres Wissen ein höheres Einkommen ermöglicht.“

Viel Spaß beim Lesen! ^___^

Kristina Gehrmann

Hinweis: Da über 90% der Vorbesteller dieses Buches - und damit auch der Großteil der Leser - weiblich sind, ist in diesem Buch überwiegend von „Illustratorinnen“, „Comiczeichnerinnen“, etc. die Rede. Selbstverständlich sind hierbei auch die männlichen Leser inbegriffen sowie alle, die weder männlich noch weiblich sind. Juristische Begriffe wie der „Urheber“ bleiben so, wie sie im Gesetzestext stehen.

1. Erste Schritte als Zeichnerin

1.1 Freier Beruf oder Gewerbe?

Eines der ersten Dinge, die man tun muss, ist, einzuschätzen, ob man als Selbstständige freiberuflich oder gewerblich unterwegs ist.

Ein verbreitetes Missverständnis besteht darin, anzunehmen, dass beides dasselbe ist.

Das ist es nicht!

Die letzte Entscheidung fällt zwar das Finanzamt, aber grundsätzlich gilt:

Freiberufler sind u.a. selbstständige Künstler, Schriftsteller, Illustratoren, Fotografen, Comiczeichner, Ärzte, Heilpraktiker, Ingenieure, Journalisten, Übersetzer und generell alle selbstständigen Wissenschaftler, Lehrkräfte/Dozenten, etc.

Freiberuflich ist auch der Verkauf von Originalen der bildenden Kunst durch den Künstler selbst.

Gewerbetreibende sind alle, die im Handel, in der Produktion von Gebrauchsgegenständen, im Handwerk, in Beratungs- und Vermittlungsberufen sowie als Verlag oder Veranstalter tätig sind.

Doujinshi/Comics/Bücher im Eigenverlag

Hier gilt eine Ausnahme:

Ein selbst verlegtes Buch zu verkaufen gilt nach aktueller Rechtssprechung als freiberufliche Tätigkeit.

Selbstverlag und Eigenvertrieb eines Buches haben eine ”der schriftstellerischen Tätigkeit dienende Funktion”, und: ”Die bloße Verwertung eigener schriftstellerischer Erzeugnisse im Rahmen des Üblichen ist . . . in der Regel der freiberuflichen Tätigkeit zuzuordnen.“

(Urteil des Bundesfinanzhofes vom 11.5.1976, Aktenzeichen VIII R 111/71)

Aber Achtung! Auch hier kann das Finanzamt im Einzelfall anders urteilen. Im Zweifelsfall hat es die Entscheidungshoheit. Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte sich vom zuständigen Finanzamt schriftlich bestätigen lassen, dass dieses den Vertrieb der eigenen Bücher als freiberuflich einstuft.

1.2 Freiberufler mit gewerblicher Nebentätigkeit

Was müssen eigentlich die ganzen Künstlerinnen und Zeichnerinnen, die auch Merchandise verkaufen, beachten?

Grundsätzlich gilt:

Man kann eine freiberufliche und eine gewerbliche Tätigkeit gleichzeitig ausüben – also z.B. Zeichnerin sein und gleichzeitig das eigene Merchandise herstellen und verkaufen. Das Finanzamt verlangt aber, dass beides in der Buchführung sauber getrennt wird.

Leider wurde eine solche Trennung in der Vergangenheit nicht immer akzeptiert, wenn die Tätigkeiten etwas miteinander zu tun haben - was eindeutig der Fall ist, wenn man eigene Werke vermarktet.

Das bedeutet, dass das Finanzamt im Extremfall die gesamte Tätigkeit, mitsamt des freiberuflichen Teils, als gewerblich einstufen kann. Der Nachteil? Man muss eventuell für Jahre rückwirkend Gewerbesteuer nachzahlen, da auch bisherige freiberufliche Einnahmen plötzlich als gewerblich beurteilt werden. Genaueres zu Einzelfällen lässt sich nachlesen, wenn man Schlüsselwörter wie freier Beruf, Gewerbe, gewerbliche Abfärbung, abfärben, infizieren googelt.

Diese Problematik bringt für Kreative also momentan viele Unsicherheiten mit sich. Der Illustratoren Organisation ist das bekannt. Eine Änderung an diesen Umständen müsste aber über die Gesetzgebung erfolgen und bis dahin ist es leider ein sehr langer Weg.

Auf der sicheren Seite bleibt man momentan, wenn man nur einen geringen Teil der Umsätze aus gewerblichen Tätigkeiten hat. Hierauf berufe ich mich selbst, wenn ich gelegentlich Kunstdrucke meiner Illustrationen verkaufe:

Die Einkünfte aus der gewerblichen Tätigkeit dürfen bis zu 3% des jährlichen Gesamtumsatzes oder bis zu 24.500€ jährlich ausmachen, ohne dass dafür extra ein Gewerbe angemeldet werden muss.

(Siehe (BFH-Urteile VIII R 16/11, VIII R 41/11 und VIII R 6/12, alle vom 27.8.2014)

Wenn man doch ein Gewerbe anmelden muss

Je nach Umfang der Tätigkeit, die das Finanzamt als gewerblich einstuft – wie z.B. den Verkauf von Merchandise, – kann es vorkommen, dass man ein Gewerbe anmelden muss. Dies trifft oft auf Mangazeichnerinnen zu, die gern Kunstdrucke, Poster, Postkarten, Plüschis, Anhänger, etc. auf Messen verkaufen. Wenn dies die Haupttätigkeit ist, wird man nicht drumherum kommen.

Allerdings handelt es sich hierbei oft um ein „Kleingewerbe“, das heißt, dass es

„nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.“ (§ 1 Abs. 2 Handelsgesetzbuch)

Viele Vorschriften des Handelsgesetzbuchs sind nicht auf Kleingewerbetreibende anwendbar. Er oder sie:

muss sich nicht ins Handelsregister eintragen lassen;

muss keine doppelte Buchführung machen, sofern der Umsatz nicht 600.000€ oder der Gewinn 60.000€ übersteigt;

muss keine jährliche Bilanz aufstellen;

muss erst ab Einnahmen von 24.500€ jährlich Gewerbesteuer zahlen.

Die Gewerbeanmeldung und die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) sind jedoch vorgeschrieben!

1.3 Schülerinnen und Studentinnen

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Familienmitglieder ohne bzw. mit geringem Einkommen automatisch kostenlos mitversichert. Erst wenn du – als Kind, das über die Eltern versichert ist – mehr als 450€ monatlich einnimmst, musst du dich selbst versichern. (Siehe Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477), § 10 Familienversicherung)

Wenn du als Studentin nebenbei freiberuflich arbeitest, musst du dir eventuell einen Teil deiner Einkünfte auf das BAFöG anrechnen lassen. Derzeit liegt die Grenze, bis zu welcher die Einkünfte dem BAFöG nicht schaden, bei 4.400€ jährlich bei Selbstständigen (www.bafoeg-rechner.de).

Die studentische Krankenversicherung riskierst du durch deine Nebentätigkeit als Zeichnerin meistens nicht, weil sie dir erlaubt, neben dem Studium so viel zu arbeiten, wie du willst, solange deine „Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen wird“.

Generell bleibst du mit bis zu 20 Stunden Arbeit pro Woche neben dem Studium noch „richtige“ Studentin und als solche krankenversichert. In den Semesterferien kannst du auch in Vollzeit arbeiten, ohne die studentische Krankenversicherung zu gefährden.

1.4 Als Arbeitnehmerin nebenbei selbstständig

Viele Künstlerinnen starten aus einem Hauptberuf als „Brotjob“ heraus in ihre Selbstständigkeit - eine gute Idee!

Wer sich neben dem Hauptberuf mit dem Zeichnen etwas dazuverdienen will, muss die Tätigkeit ebenfalls beim Finanzamt anmelden und bei der Steuererklärung zusätzlich die Anlage S für Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit ausfüllen. Bis 410€ pro Jahr (nach Abzug aller Kosten) kannst du dir im Nebenjob steuerfrei dazuverdienen, danach wird Einkommenssteuer fällig.

Auch im Nebenberuf kannst du umsatzsteuerpflichtig werden, also wenn du mit der Tätigkeit einen Umsatz höher als 22.000€ im Vorjahr erzielt hast.

Darunter kannst du die „Kleinunternehmerregelung“ in Anspruch nehmen (dazu später mehr).

Solange die Nebentätigkeit untergeordnet bleibt (generell weniger als 18 Stunden pro Woche), bleibt man über den Arbeitgeber krankenversichert und muss keine neue Krankenversicherung abschließen. Informiere die Krankenkasse aber über deine Nebentätigkeit, denn Einkünfte daraus müssen evtl. für deine Beiträge berücksichtigt werden!

Wenn die Nebentätigkeit zum Hauptberuf wird, muss man sich als Zeichnerin über die Künstlersozialkasse versichern. Dazu im nächsten Kapitel mehr.

Und wie verhält es sich mit dem Arbeitgeber?

Ein Arbeitgeber kann eine Nebentätigkeit grundsätzlich nicht verbieten, und Klauseln im Arbeitsvertrag, die eine Nebentätigkeit pauschal und willkürlich untersagen, sind unwirksam.

Es müssen für die Nebentätigkeit jedoch zwei wichtige Kriterien erfüllt sein:

Sie darf deinem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen,

und

Sie darf deine Leistungsfähigkeit im Hauptjob nicht beeinträchtigen.