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Wenn Angehörige die Pflege zu Hause übernehmen, stehen Sie im Vorfeld vor einer Fülle an Fragen. Dieses E-Book gibt die Antworten.
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Seitenzahl: 81
Veröffentlichungsjahr: 2013
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Dieses E-Book kompakt ist ein Auszug aus dem Ratgeber
Pflegedienst, Wohnraumanpassung, Hilfsmittel
Carina Frey
Die Autorin ist freie Journalistin und war mehrere Jahre bei dpa für den Themenbereich Senioren verantwortlich.
1. Auflage 2013
© Verbraucherzentrale NRW e. V., Düsseldorf
ISBN 978-3-86336-240-9
Hinweis zum Kopierschutz
Informationen einholen
Pflegeberatung der Pflegekasse
Kommunale Beratungsstellen
Selbsthilfeverbände
Sozialverbände
Pflege rechtlich gesehen
Welche pflegerischen Aufgaben dürfen Angehörige übernehmen?
Die Ablage organisieren
Die Vorsorgevollmacht
Die Betreuungsverfügung
Absicherung für Pflegende
Die private Haftpflichtversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung
Hilfsmittel für die Pflege
Welche Hilfsmittel bezahlt werden
Das Antragsverfahren
Die Auswahl: Welche Hilfsmittel besonders sinnvoll sind
Die Wohnung pflegegerecht gestalten
Wohnraumanpassung: Kleine Veränderungen mit großer Wirkung
Das Pflegezimmer gestalten
Finanzierungsmöglichkeiten
Sicherheit in den eigenen vier Wänden – der Hausnotruf
Unterstützung organisieren
Den Hilfsbedarf ermitteln
Ambulante Pflegedienste
Wie findet man einen Pflegedienst?
Was kostet die professionelle Pflege?
Die Auswahl eines Pflegedienstes
Darauf sollten Sie beim Vertrag achten
Ehrenamtliche Helfer und Besuchsdienste
Betreuungsangebote
Gesprächskreise für pflegende Angehörige
Mobile Soziale Dienste
Hilfe im Haushalt
Essen auf Rädern
Osteuropäische Haushaltshilfen und Pfleger
Pflegewissen aneignen
Hilfe im Krankenhaus
Pflegekurse
Schulungen zu Hause
Gesetzlich vorgeschriebene Beratungsbesuche
Adressen
Pflegekassen
Bundesbehörde
Wohlfahrtsverbände
Private Anbieterverbände
Interessenverbände
Wohnraumanpassung
Weitere Adressen
Verbraucherzentralen
Neben den Pflegestützpunkten gibt es zahlreiche andere Beratungsstellen, die sich mit Fragen rund um Alter und Pflege beschäftigen. Die Pflegeberater der Pflegekassen informieren zu allen Sozialleistungen – zur Pflegeversicherung, den Leistungen der Krankenkasse und des Sozialamtes. Sie sind außerdem zuständig, wenn ein Pflegebedürftiger umfangreichere Hilfe bei der Organisation der Pflege benötigt. Kommunale Beratungsstellen können vor allem regionale Unterstützungsangebote nennen. Selbsthilfeverbände sind gute Ansprechpartner, wenn es um bestimmte Krankheiten oder Behinderungen geht. Die Sozialverbände helfen bei rechtlichen Fragen.
Sie werden in den Beratungsstellen auf Menschen stoßen, die engagiert und kompetent sind und zu denen Sie schnell einen Draht finden. Aber es kann auch passieren, dass Sie sich nicht gut aufgehoben fühlen. Lassen Sie sich davon nicht abschrecken, sondern probieren Sie es in einer anderen Beratungseinrichtung noch einmal. Sie haben ein Recht auf Hilfe. Ein guter Berater kann Ihnen bei der Organisation der Pflege sehr helfen.
Die Pflegekassen sind dazu verpflichtet, ihre Versicherten umfangreich über die Leistungen der Pflegekasse zu informieren. Diese Beratungspflicht wurde in der jüngsten Pflegereform noch einmal bekräftigt. Der Gesetzgeber hat klargestellt, dass die Informationen in verständlicher Form erfolgen müssen. Außerdem sind die Pflegekassen verpflichtet, bei Neuanträgen innerhalb von zwei Wochen einen Beratungstermin anzubieten. Können sie das nicht leisten, müssen sie den Versicherten stattdessen Gutscheine für eine kostenlose Beratung in einer anderen unabhängigen Beratungsstelle aushändigen.
Bei allgemeinen Fragen zur Pflegeversicherung wenden Sie sich direkt an die Geschäftsstelle der Pflegekasse.
Für privat Krankenversicherte ist die Firma Compass Private Pflegeberatung zuständig. Die Mitarbeiter informieren am Telefon unter der Rufnummer 0 800/101 88 00 oder vereinbaren einen Beratungstermin. Der Ablauf der Pflegeberatung ist vergleichbar mit der Beratung bei gesetzlich Versicherten.
Die Mitarbeiter informieren Sie persönlich oder am Telefon. Sie helfen Ihnen auch dabei, gemeinsam mit Ihrem Angehörigen den Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung zu stellen. Außerdem können sie Ihnen Übersichten der zugelassenen Pflegedienste, Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen geben. Stellt sich im Gespräch heraus, dass Sie eine umfangreichere Beratung brauchen, vereinbaren die Mitarbeiter einen Termin mit einem Pflegeberater. Sie können auch selbst darum bitten. Auf diese Beratung besteht ein Rechtsanspruch. Die Pflegeberatung kann in der Geschäftsstelle der Pflegekasse erfolgen. In einigen Bundesländern wird sie in Pflegestützpunkten angeboten. Sie haben aber auch die Möglichkeit, einen Hausbesuch mit dem Pflegeberater zu vereinbaren. Das ist sinnvoll, wenn Ihr Angehöriger nur noch schlecht die Wohnung verlassen kann. Oder wenn Sie spezielle Fragen zur räumlichen Situation haben, etwa zu Umbaumöglichkeiten. Die Beratung kann einen Termin umfassen oder sich über mehrere Monate erstrecken. Das hängt von Ihren Fragen und dem Hilfsbedarf Ihres Angehörigen ab. Der Pflegeberater soll nicht nur Informationen weitergeben, sondern konkrete Hilfe leisten. Benötigt Ihr Angehöriger zum Beispiel vorübergehend einen Kurzzeitpflegeplatz, damit Sie die Wohnung barrierefrei umbauen können, muss der Pflegeberater Ihnen auf Wunsch bei der Organisation helfen. Die Pflegeberatung kann mehrfach in Anspruch genommen werden. Stellen Sie beispielsweise nach ein paar Monaten fest, dass Ihr Angehöriger mehr Unterstützung braucht, können Sie sich erneut an die Pflegekasse wenden. Die Beratung ist kostenlos.
Städtische Beratungsstellen tragen häufig Namen wie Seniorenberatung, Seniorenbüro oder Seniorenservice. Manche dieser Einrichtungen wurden zu Pflegestützpunkten umgebaut, andere blieben bestehen. Einige beraten weiterhin zu Pflegethemen, andere verweisen an die Pflegestützpunkte und konzentrieren sich auf allgemeine Angebote für Senioren. Letztlich bleibt Ihnen nur, bei der Beratungsstelle anzurufen und sich nach dem Angebot zu erkundigen. In der Regel haben die Mitarbeiter einen guten Überblick über regionale Dienstleistungen für Senioren. Sie können ihnen zum Beispiel Seniorentreffs, Fahrdienste und Anbieter von Essen auf Rädern nennen. Häufig haben sie auch Kontakt zu Freiwilligeninitiativen, die sich ehrenamtlich um alte und kranke Menschen kümmern.
Leidet ihr Angehöriger an einer bestimmten Krankheit oder Behinderung, sind Selbsthilfeverbände gute Ansprechpartner. Sie stellen Informationen zum Krankheitsbild, typischen Verläufen und Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Häufig haben Sie Broschüren im Programm, in denen auf häufig vorkommende Pflegesituationen oder typische Beschwerden eingegangen wird. Sie informieren zu besonderen Leistungsansprüchen und rechtlichen Fragen rund um die Krankheit oder Behinderung. Die Landesverbände und regionalen Gruppen kennen Fachärzte, Therapeuten und spezialisierte Pflegedienste. Und sie bieten Beratung an. Der Vorteil ist, dass Sie dort auf Menschen treffen, die in einer ähnlichen Situation sind wie Sie und Ihr Angehöriger. Sie können Ihnen daher wertvolle Tipps geben. Bekannte Selbsthilfeorganisationen sind unter anderem die Deutsche Alzheimer Gesellschaft, die Deutsche Rheuma-Liga oder der Deutsche Diabetiker Bund. In der Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen haben sich viele deutschlandweit tätige Selbsthilfeorganisationen zusammengeschlossen. Unter www.bag-selbsthilfe.de – Stichwort „BAG Selbsthilfe INTERN“ – „Mitgliedsorganisationen“ finden Sie eine Liste mit Kontaktdaten.
Informationen zu Rente, Pflegeleistungen, Behinderung, Patientenrechten oder Rehabilitation bieten die großen Sozialverbände, vor allem der Sozialverband Deutschland (SoVD) und der Sozialverband VdK Deutschland. Die Berater in den Regionalverbänden helfen bei Anträgen auf Sozialleistungen und Widerspruchsverfahren. Bei Bedarf bieten sie eine Rechtsberatung oder stellen eine rechtliche Vertretung vor dem Sozialgericht. Diese Leistungen stehen allerdings nur Mitgliedern zu. Die Jahresbeiträge liegen zwischen 54 und 60 Euro. Eine rechtliche Vertretung kostet extra.
Als Angehöriger dürfen Sie grundsätzlich alle pflegerischen Aufgaben übernehmen. Anders sieht es aus, wenn es um die rechtlichen, finanziellen oder persönlichen Angelegenheiten des Pflegebedürftigen geht. Kann er sich nicht selbst um sie kümmern, dürfen Sie nur tätig werden, wenn eine entsprechende Vollmacht vorliegt. Gibt es keine Vorsorgevollmacht, setzt das Betreuungsgericht einen Betreuer ein.
Angehörige dürfen alle Pflegetätigkeiten ausüben. Das gilt für die Grundpflege und die Behandlungspflege gleichermaßen. Sie dürfen zum Beispiel auch Medikamente geben oder Verbände wechseln. Der Gesetzgeber sieht das ausdrücklich vor. Nach dem Sozialgesetzbuch müssen die Krankenkassen nur dann für eine Behandlungspflege zahlen, wenn keine im Haushalt lebende Person den Kranken versorgen kann. Wollen Sie die Behandlungspflege übernehmen, lassen Sie sich vom behandelnden Arzt oder einer Pflegefachkraft zeigen, wie Sie vorgehen müssen. Scheuen Sie sich nicht nachzufragen, wenn etwas unklar ist. Und üben Sie so lange im Beisein der Experten, bis Sie die Handgriffe sicher beherrschen. Kommt es zu Pflegefehlern – verwechseln Sie zum Beispiel die Medikamentenpackung oder legen Sie einen Verband falsch an –, müssen Sie nichts befürchten. Nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz können Sie für die Fehler haftbar gemacht werden. Sie sind auf der sicheren Seite, wenn ein Arzt oder eine Pflegekraft regelmäßig den Patienten untersucht und feststellt, dass alles in Ordnung ist.
Sie können die Übernahme der Behandlungspflege ablehnen, wenn Sie erklären können, warum Sie dazu nicht in der Lage sind.
Kritisch wird es bei allen freiheitsentziehenden Maßnahmen. Gemeint sind zum Beispiel Bettgitter oder eine Fixierung am Stuhl. Freiheitsentziehende Maßnahmen sind ohne die Zustimmung des Pflegebedürftigen grundsätzlich verboten. Bei der Pflege im Heim müssen solche Maßnahmen von einem Betreuungsgericht genehmigt werden. Auch die meisten Pflegedienste lassen sich darauf nur ein, wenn eine richterliche Genehmigung vorliegt. Für die Pflege durch Angehörige gilt das nicht. Dennoch sollten Sie Ihren Angehörigen nicht einfach zu Hause einschließen, weil die Gefahr besteht, dass er wegläuft. Daraus folgt aber auch, dass Sie nicht dafür haftbar gemacht werden können, wenn Sie kurz in den Keller gehen, Ihr Angehöriger wegläuft und ihm dabei etwas passiert.
Mittlerweile gibt es Funksender, die an der Kleidung der Pflegebedürftigen angebracht werden können, und Handys, die sich orten lassen. Manche Pflegende greifen zu solchen Geräten, wenn sie fürchten, dass ihr verwirrter Angehöriger wegläuft und nicht mehr alleine nach Hause findet. Sie hoffen, ihn dadurch leichter zu finden. Nach herrschender Meinung ist der Einsatz solcher Überwachungsgeräte ohne richterliche Genehmigung erlaubt.
