Zwei philosophische Ansichten zum Thema Abtreibung. Peter Singer und Norbert Hoerster im Vergleich - Luisa Wunn - E-Book

Zwei philosophische Ansichten zum Thema Abtreibung. Peter Singer und Norbert Hoerster im Vergleich E-Book

Luisa Wunn

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  • Herausgeber: GRIN Verlag
  • Sprache: Deutsch
  • Veröffentlichungsjahr: 2016
Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Ethik, Friedrich-Schiller-Universität Jena, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel dieser Hausarbeit ist es, das Thema Abtreibung aus philosophischer Sicht zu betrachten. Diese Sicht ist in den Medien und in der gesellschaftlichen Debatte weniger oft zu finden. Dazu setze ich mich mit den Positionen des australischen Philosophen Peter Singer und denen des deutschen Philosophen Norbert Hoerster auseinander. Die vorliegende Hausarbeit wird so gegliedert sein, dass ich sowohl Peter Singer, als auch Norbert Hoerster kurz vorstelle und deren Positionen erläutere. Dabei werde ich mich bei Peter Singer hauptsächlich auf das Werk „Praktische Ethik“ beziehen. Um Norbert Hoersters Standpunkt zu verdeutlichen werde ich mit dem Essay „Wie schutzwürdig ist ein Embryo? Zu Abtreibung PID und Embryonenforschung“ und mit seinen Büchern „Ethik des Embryonenschutzes“ und „Neugeborene und das Recht auf Leben“ auseinandersetzen. Im Anschluss an die Vorstellung der beiden Positionen werde ich einen Vergleich vornehmen. Dieser Vergleich zielt darauf ab, gemeinsame Standpunkte herauszuarbeiten und zu erörtern worin sich die Ansichten der Philosophen unterscheiden. Im abschließenden Resümee folgt eine kurze Zusammenfassung und Beurteilung der vorgestellten Standpunkte zur Abtreibungsdebatte.

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Impressum:

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Inhaltsverzeichnis

 

1. Einleitung

2. Peter Singer

2.1. Leben und Werk

2.2. Utilitarismus und Singers Präferenzutilitarismus

2.3. Practical Ethics – Singers Position zum Thema Abtreibung

3. Norbert Hoerster

3.1 Leben und Werk

3.2 Hoersters Position zum Thema Abtreibung

4. Vergleich

5. Resümee

6. Literaturverzeichnis

 

1. Einleitung

Das Thema Abtreibung wird in der Gesellschaft und den Medien immer wieder kontrovers diskutiert. Der Gesetzgeber hat Richtlinien verfasst, an die sich Schwangere und Mediziner halten müssen, um einer rechtlichen Strafe zu entgehen. Sie basieren auf allgemein wissenschaftlichen und medizinischen Kenntnissen. Gleichzeitig wird in der Abtreibungsdebatte immer wieder versucht mit religiösen und moralischen Anschauungen zu argumentieren. Ziel dieser Hausarbeit ist es, das Thema Abtreibung aus philosophischer Sicht zu betrachten. Diese Sicht ist in den Medien und in der gesellschaftlichen Debatte weniger oft zu finden. Dazu setze ich mich mit den Positionen des australischen Philosophen Peter Singer und denen des deutschen Philosophen Norbert Hoerster auseinander.

Schon im Juli 1920 brachten SPD Abgeordnete unter der Führung von Radbruch einen Gesetzesentwurf in den deutschen Reichstag ein, der die Abtreibung erlauben sollte. Dieser wurde zu diesem Zeitpunkt mit großer Mehrheit abgelehnt. Während der 68-Bewegung und der damit einhergehenden Verbreitung der Antibabypille änderte sich die Meinung vieler Bürger zum Thema Abtreibung. Am 6. Mai 1974 wurde die Indikationsregelung im Bundestag beschlossen und der Paragraph 218 des Strafgesetzbuches, welcher den Schwangerschaftsabbruch regelt, angepasst. Die Abtreibung steht heute zwar unter Strafe und wird mit Freiheitsstrafe geahndet, allerdings findet der §218 dann keine Anwendung, wenn die Abtreibung von einem Arzt durchgenommen wurde, sie bis zur 12. Schwangerschaftswoche erfolgt und die Schwangere zuvor ein Beratungsgespräch mit zwei Ärzten vorgenommen hat, in dem sie ihre Gründe für den Abbruch schildert. In besonderen Fällen, z.B. wenn die Gesundheit der Schwangeren gefährdet ist, ist ein Abbruch bis zur 22. Schwangerschaftswoche straflos.

In Australien sind die Regelungen etwas offener als in Deutschland. Es gibt die Möglichkeit eine Abtreibungspille einzunehmen. Seit einigen Jahren darf diese von jedem Arzt verschrieben werden, der eine kurze Schulung besucht hat. In den einzelnen Bundesstaaten ist die Frist der Abtreibung und die gesetzlichen Regelungen unterschiedlich. Die Frist variiert zwischen der 16. und 24. Schwangerschaftswoche. Der Antrag auf Abbruch muss aufgrund medizinischer Gründe gestellt werden. In einigen Bundesstaaten genügen soziale Gründe. Was darunter genau zu verstehen ist, bleibt offen.

2. Peter Singer

 

2.1. Leben und Werk

 

Peter Albrecht David Singer wurde als Sohn jüdischer Eltern 1946 in Melbourne geboren. Seine Eltern hatten zuvor in Wien gelebt und waren 1938 während des Nationalsozialismus nach Australien ausgewandert. Einige seiner Verwandten wurden Opfer des Holocaust.

 

Singer war an den philosophischen Fakultäten der „Universitäten von Melbourne und Oxford [eingeschrieben], wo er unter anderem bei dem renommierten Moralphilosophen Richard M. Hare studierte“[1]. An letztere kehrte er später als Dozent zurück. Er lehrte außerdem an der La Trobe University in Melbourne und erhielt eine Professur in Philosophie von 1977-1999 an der Monash University in Melbourne. 1999 folgte er dem Ruf als DeCamp Professor of Bioethics an die Princton Universität in New Jersey[2]. Singer lehrt sowohl an der Princeton Universität als auch der Monash University in Melbourne. Er ist Direktor des Zentrums für menschliche Bioethik und stellvertretender Direktor des Institutes für Ethik an der Monash University.

 

Zwischenzeitlich war Singer auch als Politiker aktiv und versuchte 1996 mit der Grünen Partei in den australischen Senat einzuziehen, was aber nicht gelang.

 

Allgemein bekannt wurde Peter Singer vor allem durch sein Buch „Animal Liberation – A New Ethics for Our Treatment of Animals“ (1975, deutscher Titel: „Befreiung der Tiere – Eine neue Ethik zur Behandlung der Tiere” , 1982). Er behandelt darin die Befreiung der Tiere von den Menschen, die sich als überlegene Spezies fühlen und damit Ausbeutung und Diskriminierung rechtfertigen. In vielen Quellen gilt das Werk auch als Auslöser der Tierrechtsbewegung. Singer misst den Tieren ein hohes Maß an Rechten bei. Er sagt, dass sie ebenso wie die Menschen in der Lage seien, Leid zu empfinden. Aufgrund dessen sei es moralisch verwerflich sie auszubeuten und zu diskriminieren. Denn „die Zugehörigkeit zu einer Spezies [besitze] bei der Frage des moralischen Unrechts Leid zuzufügen oder zu töten keine Relevanz [...]“[3]. Als Konsequenz ergibt sich für die Tierrechtler daraus der Boykott von Produkten insbesondere aus der Massentierhaltung.