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Simon Neumann kennt die Tipps und Tricks zum Steuern sparen wie kaum ein anderer. Seine Erklärvideos auf seinen Kanälen "FinanzNerd" bei YouTube, TikTok und Co. erreichen mittlerweile monatlich mehr als 10 Millionen Zuschauer. In seinem Buch fasst er seine Erfahrungen zusammen – leicht verständlich und sofort umsetzbar. "100 Steuertipps & Tricks, die JEDER kennen muss!" bietet noch mehr Steuertipps und zeigt, wie Du in nur zwölf Schritten die Steuererklärung erledigt hast. Neben den neuesten Steuertipps sind alle aktuellen Gesetzesänderungen berücksichtigt. Außerdem erfährst du, wie du eine Pendlerpauschale bekommst, Umzugskosten oder ETF-Ausschüttungen und Aktiendividenden geltend machen kannst. Mit den aktuellen Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2024 - Steuern sparen: Grundfreibetrag, Spenden, Steuerklassen, Sachzuwendungen Arbeitnehmer, Ehrenamtpauschale - Werbungskosten: Fahrtkosten, Internet, Handy, Arbeitszimmer, Berufskleidung, Verpflegungsmehraufwand, Umzugskosten - Fortbildung und Studium: Semester- und Studiengebühren, Verpflegungsmehraufwand, Fahrtkosten, Studienreisen, Duales Studium - Kinder: Kinderbetreuungskosten, Kinderfreibetrag, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, BEA-Freibetrag, Kapitalübertragung, Schenkung - Versicherungen, außergewöhnliche Belastungen, Immobilien, Geldanlage und Altersvorsorge - Selbstständige und Unternehmen: Kleinunternehmerregel, Fahrtenbuch, 30-Cent-Methode, Abschreibungen, Verlustvortrag und -rücktrag - Ausführliches Kapitel zum Thema Immobilien und Wohnen: haushaltsnahe Aufwendungen, Handwerkerleistungen, Ehegattenschaukel, Schenken oder Vererben u. a.So wird Deine Steuererklärung künftig zum Kinderspiel Simon Neumanns Buch zeigt, warum das Thema Steuererklärung gar nicht so abschreckend sein muss. Denn viele der negativen Vorstellungen, die wir damit verbinden, stimmen einfach nicht. Es nimmt dir die Angst vor der Steuererklärung, damit du sie als Chance begreifen kannst. Denn es hilft dir, eine höhere Steuerrückerstattung zu bekommen, mehr Netto vom Brutto zu haben und Zeit bei der Steuererklärung zu sparen.
Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:
Seitenzahl: 190
Veröffentlichungsjahr: 2025
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Vorwort
Die Basics: Das muss jeder verstehen!
Welche Fristen musst du kennen?
Was passiert, wenn du die Steuererklärung verspätet abgibst?
Wie werden deine Einkünfte in Deutschland versteuert?
Was bedeutet »von der Steuer absetzen« oder »abziehen«?
Was ist der Unterschied zwischen Freibetrag, Pauschbetrag und Freigrenze?
Für wen lohnt sich eine Steuererklärung?
Was bedeuten die Steuerklassen 1 bis 6 und wie wirken sie sich aus?
Teil 1: Zehn Steuermythen entlarvt
Mythos 1: Einmal Steuererklärung, immer Steuererklärung?!
Mythos 2: Steuererklärung lohnt sich nicht!
Mythos 3: Belege, Belege, Belege
Mythos 4: Gefahr der Steuernachzahlung durch Steuererklärung
Mythos 5: Hohe Steuererstattung nur bei hohen Einkünften!
Mythos 6: Steuererklärung ist nur was für Profis bzw. Steuerberater
Mythos 7: Nur ein Jahr Zeit?
Mythos 8: Das Finanzamt hat immer recht
Mythos 9: Meine Steuererklärung macht …
Mythos 10: Lohnersatzleistungen sind doch steuerfrei!
Teil 2: Steuern sparen
Steuertipp 1: Grundfreibetrag – der geht alle an!
Steuertipp 2: Erholungsbeihilfe – ab in den Urlaub!
Steuertipp 3: Sachzuwendungen – einkaufen und tanken
Steuertipp 4: Sachzuwendung – privater Internetzugang
Steuertipp 5: Sachzuwendung – Smartphone und Mobilfunkvertrag
Steuertipp 6: Steuerfreies Mittagessen
Steuertipp 7: Aufmerksamkeiten – noch ein Grund zum Feiern
Steuertipp 8: Außergewöhnliche Belastungen
Steuertipp 9: Behinderung – Behindertenpauschbetrag nutzen
Steuertipp 10: Freibetrag eintragen – jeden Monat mehr netto
Steuertipp 11: Spenden – Gutes tun und Steuern sparen
Steuertipp 12: Bis zu 1.076 Euro steuerfrei im Minijob
Steuertipp 13: Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale
Teil 3: Werbungskosten – unser Helfer beim Steuersparen
Steuertipp 14: Fahrtkosten zur Arbeit (Entfernungspauschale)
Steuertipp 15: Fahrtkosten zur Arbeit (Schwerbehinderte/Merkzeichen G)
Steuertipp 16: Fahrtkosten zur Arbeit (öffentliche Verkehrsmittel)
Steuertipp 17: Fahrtkosten (Auswärtstätigkeit)
Steuertipp 18: Verpflegungsmehraufwand – Auswärtstätigkeit (Inland)
Steuertipp 19: Verpflegungsmehraufwand – Auswärtstätigkeit (Ausland)
Steuertipp 20: Übernachtungskosten (Inland und Ausland)
Steuertipp 21: Homeoffice-Pauschale
Steuertipp 22: Häusliches Arbeitszimmer
Steuertipp 23: Arbeitsmittel
Steuertipp 24: Mobilfunk-, Internet- und Festnetzkosten
Steuertipp 25: Laptop, PC und Zubehör
Steuertipp 26: Berufskleidung (Anschaffungskosten)
Steuertipp 27: Berufskleidung (Reinigungskosten)
Steuertipp 28: Bewirtung – Essen mit Kollegen
Steuertipp 29: Arbeitsgemeinschaft mit Kollegen – Fahrtkosten
Steuertipp 30: Bewerbungskosten
Steuertipp 31: Fachbücher und Fachliteratur
Steuertipp 32: Kontoführungsgebühren – Girokonto
Steuertipp 33: Kosten für Steuererklärung und Steuerhilfe
Steuertipp 34: Gewerkschaftsbeiträge und Berufsverbände
Steuertipp 35: Unfall- und Rechtsschutzversicherung (beruflicher Anteil)
Steuertipp 36: Umzugskosten (beruflich) – allgemeine Umzugskosten
Steuertipp 37: Umzugskosten (beruflich) – Umzugskostenpauschale
Steuertipp 38: Doppelte Haushaltsführung (Zweitwohnsitz)
Steuertipp 39: Werbungskosten (Rentner)
Teil 4: Versicherungen
Steuertipp 40: Kranken- und Pflegeversicherung (gesetzlich und privat)
Steuertipp 41: Private Kranken- und Pflegeversicherung im Voraus zahlen
Steuertipp 42: Arbeitslosenversicherung
Steuertipp 43: Private Versicherungen – Unfall-, Haftpflicht- und Todesfallversicherung
Steuertipp 44: Altersvorsorgeaufwendungen (inklusive Versorgungswerke)
Teil 5: Geldanlage und private Altersvorsorge
Steuertipp 45: Sparerpauschbetrag (und Freistellungsauftrag)
Steuertipp 46: Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen
Steuertipp 47: Nichtveranlagungsbescheinigung
Steuertipp 48: ETF-Ausschüttungen und Aktiendividenden nutzen
Steuertipp 49: Kryptowährungen
Steuertipp 50: Riester-Rente
Steuertipp 51: Rürup-/Basis-Rente
Steuertipp 52: Altersentlastungsbetrag
Steuertipp 53: Arbeitnehmersparzulage
Teil 6: Immobilien und Wohnen
Steuertipp 54: Haushaltsnahe Aufwendungen
Steuertipp 55: Umzugskosten (privat)
Steuertipp 56: Geringfügige Beschäftigung im Haushalt (Minijob)
Steuertipp 57: Handwerkerleistungen (Renovierung, Wartung etc.)
Steuertipp 58: Gutachten zum Steuernsparen – Restnutzungsdauer ermitteln
Steuertipp 59: Ehegattenschaukel
Steuertipp 60: Schenken oder Vererben? Verkaufen!
Steuertipp 61: Zubehör und Rücklagen
Teil 7: Studium, Ausbildung und Fortbildung
Steuertipp 62: Ausbildungs-, Studien-, Semester- und Prüfungsgebühren (Erstausbildung)
Steuertipp 63: Ausbildungs-, Studien-, Semester- und Prüfungsgebühren (Folgeausbildung)
Steuertipp 64: Fahrtkosten (erste Tätigkeitsstätte)
Steuertipp 65: Fahrtkosten (weitere Tätigkeitsstätte)
Steuertipp 66: Verpflegungsmehraufwand (Inland)
Steuertipp 67: Verpflegungsmehraufwand (Ausland)
Steuertipp 68: Arbeitsmittel und Co.
Steuertipp 69: Studienreisen, Auslandspraktika, Auslandssemester
Steuertipp 70: Verlustvortrag (Folgeausbildung)
Teil 8: Familie und Kind(er)
Steuertipp 71: Heiraten und Steuern sparen (Ehegattensplitting)
Steuertipp 72: Steuerklassenkombination 4/4 oder 3/5
Steuertipp 73: Gemeinschaftskonto – Falle für Unverheiratete
Steuertipp 74: Kinderfreibetrag oder Kindergeld
Steuertipp 75: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Steuertipp 76: Kinderbetreuungskosten
Steuertipp 77: Kinderbetreuungskosten – Fahrtkostenersatz für Großeltern und Angehörige
Steuertipp 78: Schulgeld
Steuertipp 79: Ausbildungsfreibetrag (Sonderbedarfsfreibetrag)
Steuertipp 80: Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge des Kindes als Eltern nutzen
Steuertipp 81: Unterhaltshöchstbetrag nutzen
Steuertipp 82: Kapital übertragen (Grundfreibetrag/Sparerpauschbetrag)
Steuertipp 83: Vorweggenommene Erbfolge (Schenkung)
Teil 9: Selbstständige, Freiberufler und Gewerbebetriebe
Steuertipp 84: Investitionsabzugsbetrag
Steuertipp 85: Kleinunternehmerregelung
Steuertipp 86: Art der Gewinnermittlung
Steuertipp 87: Ort des Gewerbes
Steuertipp 88: Firmenfahrzeug – Fahrtenbuch vs. 1-Prozent-Regel
Steuertipp 89: Firmenfahrzeug – 30-Cent-Methode
Steuertipp 90: Firmenfahrzeug – tatsächliche Fahrtkosten (mein Favorit)
Steuertipp 91: Elektro- und Hybridfahrzeuge – 0,5-Prozent-/0,25-Prozent-Regel
Steuertipp 92: Eigen- und Ersatzbeleg
Steuertipp 93: Steuerliche Beratung, Buchhaltungs- und Steuersoftware
Steuertipp 94: Geringwertige Wirtschaftsgüter
Steuertipp 95: Abschreibung (AfA – Absetzung für Abnutzung)
Steuertipp 96: Geschenke an Geschäftspartner und Kunden
Steuertipp 97: Aufmerksamkeiten (aus betrieblicher Sicht)
Steuertipp 98: Sachzuwendungen (bis 10.000 Euro)
Steuertipp 99: Bewirtungskosten
Steuertipp 100: Verlustvortrag und Verlustrücktrag
Teil 10: Bonus-Kapitel – in 12 Schritten zur Steuererklärung
Schritt 1: Elster-Zugang beantragen
Schritt 2: Die richtige Vorbereitung
Schritt 3: Steuererklärung anlegen
Schritt 4: Daten übernehmen
Schritt 5: Anlagen hinzufügen
Schritt 6: Bescheinigungen abrufen
Schritt 7: Startseite des Formulars
Schritt 8: Hauptvordruck
Schritt 9: Anlagen ausfüllen/ergänzen
Schritt 10: Prüfen und berechnen
Schritt 11: Abschicken
Schritt 12: Steuerbescheid prüfen
Schlusswort – mein Wunsch an dich
Stichwortverzeichnis
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ISBN 978-3-68951-047-3
Bestell-Nr. 13096-0150
Simon Neumann
100 Steuertipps und & Tricks
1. Auflage, Januar 2025
© 2025 Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
Munzinger Str. 9, 79111 Freiburg
www.haufe.de
Bildnachweis Cover und Autorenfoto: © Marlena Waldthausen
Produktmanagement: Elisabeth Heueisen
Lektorat: Ursula Thum, Text+Design Jutta Cram
Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, insbesondere die der Vervielfältigung, des auszugsweisen Nachdrucks, der Übersetzung und der Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen, vorbehalten. Alle Angaben/Daten nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.
Liebe Leserin, lieber Leser,
als ich das erste Mal vor der Aufgabe stand, mich mit der Steuererklärung zu befassen – ich kam direkt aus der Ausbildung und war dabei, mich voller Vorfreude selbstständig zu machen –, traf ich auf die vielen Vorschriften und Steuergesetze, die zwar für alle von uns gelten, die aber kaum jemand versteht. Freundinnen und Bekannte konnten mir nicht wirklich weiterhelfen. Warum hatten so viele Menschen keine Lust – und diese Frage drängte sich mir zunehmend auf –, sich mit dieser eigentlich so wichtigen Aufgabe zu befassen: eine Steuererklärung zu erstellen, um Steuern zu sparen?
Wir verbringen unzählige Stunden unseres Lebens mit Arbeiten und Geldverdienen, aber nur wenig Zeit damit, unsere finanzielle Situation zu verbessern – und vor allem uns das Geld zurückzuholen, das wir als Steuer zu viel gezahlt haben. Statt also die Steuererklärung als lästige Aufgabe zu sehen, die uns einmal im Jahr quälen möchte und von der wir am liebsten die Finger lassen würden, sollten wir sie als unser Recht verstehen und als Chance nutzen.
Du bist zum Glück einen ersten Schritt in diese Richtung gegangen und dazu möchte ich dir gratulieren! Wenn in diesem Buch nur ein paar Tipps für dich dabei sind, die du zukünftig nutzen kannst, um eine höhere Steuererstattung zu erhalten oder damit du einfach Zeit und Geld bei deiner Steuererklärung sparst, dann habe ich mein Ziel erreicht. Dieses Buch soll niemanden zum absoluten Steuerprofi ausbilden, sondern konkrete und leicht verständliche Tipps und Tricks liefern, die man direkt anwenden kann.
Dazu habe ich meine eigenen Erfahrungen aus über 18 Jahren in der Finanz- und Steuerwelt, aber auch Wissen von anderen Steuerfachleuten und vor allem das Feedback meiner Zuschauerinnen und Zuschauer aus Hunderten Erklärvideos mit über 180 Millionen Aufrufen auf TikTok, Instagram und besonders auf meinem YouTube-Kanal »Finanznerd« zusammengefasst, in einfache Worte verpackt und mit vielen konkreten Anleitungen versehen – das alles ist in diesem einen Buch. Das Großartige ist: Du musst nicht unbedingt jede Seite lesen, sondern kannst dir die Bereiche heraussuchen, die dich betreffen. Natürlich ist es immer sinnvoll, über den Tellerrand zu schauen, und vielleicht versteckt sich auch in einem anderen Bereich ein Tipp, der dir oder jemandem aus deinem Umfeld helfen kann.
Erfahre außerdem im Kapitel über Steuermythen, warum das Thema Steuererklärung gar nicht so abschreckend sein muss und dass vieles von den negativen Vorstellungen, die wir damit verbinden, einfach nicht stimmt.
Bitte beachte, dass ich kein Steuerberater bin und dieses Buch keine steuerliche Beratung, sondern meine Erfahrungen darstellt – ich habe bewusst versucht, so viele Fachbegriffe (und davon hat das Steuerrecht genug) wie möglich zu umschreiben und in meine Worte zu packen. Außerdem lasse ich häufig Sonderfälle und die vielen speziellen Ausnahmeregelungen weg, damit es für alle auch ohne Vorkenntnisse möglich ist, die Tipps zu verstehen und – ganz wichtig – anzuwenden.
Mein Ansporn ist, dass du die Angst vor der Steuererklärung verlierst, unser Steuersystem an den dich betreffenden Stellen etwas besser verstehst und in Zukunft bewusst deine Chance nutzt, die jede Steuererklärung mit sich bringt.
Danke für dein Vertrauen und danke auch an drei geliebte Herzensmenschen, die ich im Jahr 2021 leider verloren habe und denen ich dieses Buch widme. Alle drei waren großartige Menschen und unendlich stolz auf mich. Sie waren einer der Hauptgründe für den Erfolg des gesamten Projekts »Finanznerd« und haben mich immer motiviert, anderen Menschen zu helfen – sei es mit Erklärvideos, Fachartikeln oder aber im Rahmen von großen Projekten wie diesem Buch. Wir alle sollten das Leben nutzen und ich möchte dir mit diesen Steuertipps zumindest ein kleines Stück weit dabei helfen.
Jetzt aber viel Spaß mit diesem Buch und ganz viel Erfolg bei deiner nächsten Steuererklärung!
Alles Gute!
Simon Neumann
Bevor du gleich erfährst, welche weitverbreiteten Mythen gar nicht stimmen und was wirklich dahintersteckt, und du anschließend meine 100 wichtigsten Steuertipps kennenlernst, möchte ich vorab noch kurz ein paar Grundlagen einfach erklären. Denn immer wieder bekomme ich genau dazu Rückfragen und vielen Menschen sind diese Basics bis heute nicht klar. Wer z. B. alles eine Steuererklärung abgeben muss, kläre ich im 1. Mythos, aber mindestens genauso wichtig ist die Frage, welche Fristen bei der Abgabe gelten. Dabei gibt es zwei wichtige Gruppen, die man kennen sollte:
Für Personen, die verpflichtet sind (siehe 1. Mythos), eine Steuererklärung abzugeben, galten in den letzten Jahren verschiedene Fristen. Das ist im ersten Moment verwirrend, hat aber eine sehr einfache Erklärung: Durch die Coronapandemie gab es bei der Steuerverwaltung einen deutlichen Mehraufwand, der durch eine Verschiebung der Abgabefristen aufgefangen werden sollte.
So musste man die Steuererklärung für das Jahr2023 bis zum 02.09.2024 eingereicht haben, wenn kein Steuerberater beteiligt war, oder bis zum 31.05.2025, wenn man professionelle Hilfe durch eine Steuerberaterin hatte. Ab dem Steuerjahr2024 gilt hingegen wieder die normale Frist: 31.07.2025. Und die verlängerte Frist bis zum 30.04.2026, wenn ein Steuerberater beteiligt ist. Die Steuererklärung für2025 muss bis zum 31.07.2026 bzw. mit Steuerberater bis zum 01.03.2027 erledigt sein.Die Personengruppe, die freiwillig eine Steuererklärung abgeben kann und für die sich die Steuererklärung möglicherweise besonders lohnt, hat deutlich länger Zeit für die Abgabe der Steuererklärung. Hier sind es nämlich bis zu vier ganze Kalenderjahre rückwirkend. Bis zum 31.12.2025 klappt das also für die Steuerjahre 2024, 2023, 2022 und 2021.
Eine besondere Gruppe gibt es allerdings noch … und das sind die Studierenden, die den sogenannten Verlustvortrag für sich geltend machen wollen (mehr dazu im Steuertipp 70): Sie haben sogar sieben Jahre rückwirkend Zeit.
Was viele nicht wissen: Eine »Strafe« für die verspätete Steuererklärung gibt es nur für die Verpflichteten. Wer seine freiwillige Steuererklärung hingegen nicht rechtzeitig (also innerhalb der vier Jahre) oder gar nicht abgibt, »verliert« einfach dieses Jahr, was natürlich schade ist angesichts der eventuell möglichen Steuererstattung. Aber eine extra Gebühr oder andere Nachteile gibt es nicht.
Anders sieht es bei den Verpflichteten aus. Wer die Frist verpasst, muss mittlerweile einen Verspätungszuschlag pro Monat von 0,25 Prozent der Steuerschuld, mindestens aber 25 Euro in Kauf nehmen. Darüber hinaus können ab dem 15. Monat nach Fristende Verzugszinsen in Höhe von 0,15 Prozent pro Monat anfallen. Und wer sich richtig lange Zeit lässt, dem droht nach schriftlicher Aufforderung durch das Finanzamt ein Zwangsgeld und eine Steuerschätzung.
Dieses Zwangsgeld ist individuell und richtet sich u. a. danach, wie kooperativ du bisher mit dem Finanzamt zusammengearbeitet und wie oft du schon eine Steuererklärung gar nicht oder zu spät abgegeben hast. Wenn du zum ersten Mal deine Steuererklärung nicht eingereicht hast, liegt das Zwangsgeld in der Regel zwischen 100 und 500 Euro. In Ausnahmefällen kann es aber auch bis zu 25.000 Euro betragen!
Um zu verstehen, wie die Besteuerung der Einkünfte funktioniert, schau dir das folgende Schema an:
Summe der Einkünfte aus den Einkunftsarten
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
+
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
+
Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
+
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
+
Einkünfte aus Kapitalvermögen
+
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
+
Sonstige Einkünfte i. S. d. § 22 EStG
Summe der Einkünfte
–
Altersentlastungsbetrag
–
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
–
Freibetrag für Land- und Forstwirte
+
Hinzurechnungsbetrag
–
Verlustabzug nach § 10d EStG
–
Sonderausgaben
–
außergewöhnliche Belastungen
–
Steuerbegünstigung der zu Wohnzwecken genutzten Wohnungen, Gebäude und Baudenkmale sowie der schutzwürdigen Kulturgüter
+
Erstattungsüberhänge
Einkommen
–
Freibeträge für Kinder
–
Härteausgleich nach § 46 Abs. 3 EStG, § 70 EStDV
zu versteuerndes Einkommen
Du siehst also, dass zwischen dem normalen Bruttoeinkommen als Angestellte oder auch Beamtin und dem so oft in Steuersachen zitierten »zu versteuernden Einkommen« ein Unterschied besteht und dabei verschiedene Beträge vom Bruttoeinkommen abgezogen werden (können). Dieses Schema hilft uns auch, die folgende wichtige Frage zu beantworten:
Die beiden Begriffe »von der Steuer absetzen« oder »von der Steuer abziehen« werden umgangssprachlich oft gleichbedeutend verwendet, drücken aber tatsächlich etwas Unterschiedliches aus. So gibt es gewisse Kosten, die tatsächlich direkt von der zu zahlenden Steuer abgezogen werden, wie z. B. haushaltsnahe Aufwendungen (20 % der Lohnkosten für gewisse Dienstleistungen – siehe Steuertipp 54 und 57).
In den meisten anderen Fällen werden aber Kosten, die man hatte, wie z. B. Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen und auch Sonderausgaben, nur vom Bruttoeinkommen abgezogen. Je nach persönlichem Steuersatz, der zwischen 0 bis 45 Prozent liegen kann, ergibt das dann einen steuerlichen Vorteil, aber es werden eben nicht direkt die Kosten der Aufwendungen erstattet.
Dazu ein Beispiel: Eine Person hat Werbungskosten in Höhe von 2.500 Euro innerhalb eines Jahres und setzt diese von ihrem Bruttoeinkommen in Höhe von 40.000 Euro ab. Sie bekommt aber nicht direkt 2.500 Euro vom Finanzamt erstattet, sondern die Werbungskosten verringern nun die Summe der Einkünfte um 2.500 Euro auf 37.500 Euro. Ganz konkret müsste diese Person auf diese 37.500 Euro nur noch 3.740 Euro Einkommensteuer bezahlen. Wenn sie die Werbungkosten nicht absetzen würde, wären es 4.446 Euro Steuerbelastung – die Grundlage wären ja die 40.000 Euro. Der Steuervorteil läge durch das Absetzen der Werbungskosten dementsprechend bei 706 Euro, aber eben nicht bei 2.500 Euro, wie sonst oft angenommen.
Einen weiteren Irrglauben gibt es auch bei der nächsten Frage:
Wenn es darum geht, im deutschen Steuersystem Steuern zu sparen, stößt man auf viele Fachbegriffe, die oft ähnlich klingen. Besonders die Begriffe »Freibetrag«, »Pauschbetrag« und »Freigrenze« sorgen für Verwirrung. Doch wenn man die Unterschiede kennt, kann man diese gezielt für sich nutzen und Steuern sparen. Was steckt also dahinter und wo liegen die Unterschiede?
Ein Freibetrag ist ein festgelegter Betrag, der automatisch ohne Antrag vom Einkommen abgezogen wird, bevor die Steuer berechnet wird. Er mindert also nicht direkt die von dir zu zahlende Steuer um den entsprechenden Betrag, sondern senkt dein zu versteuerndes Einkommen, sodass am Ende weniger Steuer fällig wird. Das deutsche Steuersystem geht hier davon aus, dass ein bestimmtes Minimum steuerfrei bleiben sollte. Wichtige Beispiele für Freibeträge sind u. a. der Grundfreibetrag (er soll das Existenzminimum sichern und liegt 2024 bei 11.784 Euro pro Person – siehe Steuertipp 1) oder auch der Kinderfreibetrag (er berücksichtigt das Existenzminimum für Kinder und liegt 2024 bei 6.612 Euro pro Kind – siehe Steuertipp 74).
Ein Pauschbetrag ist ein festgelegter Betrag, der von bestimmten Einkünften abgezogen werden darf, ohne dass man dafür einzelne Kosten nachweisen müsste. Ein klassisches Beispiel dafür ist der sogenannte Sparerpauschbetrag. Durch diesen bleiben pro Person und Jahr 1.000 Euro an erzielten Kapitalerträgen wie Zinsen bzw. Dividenden oder Gewinne aus Aktienverkäufen steuerfrei. Nur Kapitalerträge, die über diesen Sparerpauschbetrag hinausgehen, müssen versteuert werden. Damit er aber berücksichtigt wird, muss man entweder bei seinem Anbieter (Bank, Depotanbieter, Bausparkasse) einen Freistellungsauftrag hinterlegen oder eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Gleiches gilt auch für den Behindertenpauschbetrag (siehe Steuertipp 9), durch den man je nach Grad der Behinderung einen pauschalen Betrag für behinderungsbedingte Ausgaben angerechnet bekommt, ohne diese einzeln nachweisen zu müssen.
Die Freigrenze ist im Gegensatz zum Freibetrag ein Schwellenwert, bis zu dem Einkünfte steuerfrei bleiben. Wird dieser allerdings überschritten, wird der gesamte Betrag steuerpflichtig. Die Freigrenze funktioniert also nach dem Prinzip »alles oder nichts«. Gängige Beispiele für solche Freigrenzen findest du u. a. bei Sachbezügen (Steuertipps 2 bis 7) und kleineren Einnahmen. So gibt es z. B. für Veräußerungsgewinne eine Steuerfreigrenze von 600 Euro pro Jahr. Verkauft man beispielsweise Kryptowährungen (innerhalb der Spekulationsfrist von zwölf Monaten) oder private Wertgegenstände und erzielt dabei einen Gewinn von mehr als 600 Euro, wird der gesamte Betrag steuerpflichtig. Du solltest also darauf achten, Freigrenzen nicht nur knapp zu überschreiten, da du sonst auf den vollen Betrag Steuern zahlen musst.
Fazit: Ob Freibetrag, Pauschbetrag oder Freigrenze – jede dieser Steuervergünstigungen hat ihren eigenen Zweck und Anwendungsbereich. Wenn du die Unterschiede kennst, kannst du sie für dich nutzen!
Die wohl wichtigste Frage für Millionen Menschen im Zusammenhang mit der Steuererklärung ist natürlich: Lohnt sich das für mich? Wenn du die bisherigen Fragen und die dazugehörigen Antworten gelesen hast, dann liegt die Antwort fast auf der Hand. Dabei geht es nicht um die Personen, die zur Abgabe verpflichtet sind – die müssen auf jeden Fall eine Steuererklärung abgeben, unabhängig von der Frage, ob es sich für sie lohnt. Bei den Freiwilligen ist es aber so: Immer dann, wenn man dem Finanzamt mit der Steuererklärung höhere Kosten als vom Arbeitgeber oder Dienstherren automatisch berücksichtigt nachweisen kann, wird es sich höchstwahrscheinlich lohnen!
Denn es ist ja so: Der Arbeitgeber oder Dienstherr kennt im Normalfall lediglich die Steuerklasse und den Bruttolohn und führt anhand dessen unter Berücksichtigung der üblichen Pauschalen für Werbungskosten und Sonderausgaben jeden Monat die Lohnsteuer ans Finanzamt ab. Hatte man aber nun höhere Kosten als die Pauschalen in den einzelnen Bereichen oder generell andere, bisher nicht berücksichtigte absetzbare Kosten, dann sinkt das zu versteuernde Einkommen ja dadurch und ein Teil der gezahlten Steuer muss deshalb erstattet werden.
Natürlich gibt es auch Sonderfälle, wie z. B. im Mythos 5 »Hohe Steuererstattung nur bei hohen Einkünften« erklärt, aber im Regelfall sind diese höheren eigenen Kosten, die man in der Steuererklärung deklariert, der wichtigste Faktor und machen eine Steuererklärung lohnenswert. Im Folgenden findest du ja 100 Tipps, um solche Kosten geltend zu machen.
Viele Menschen messen der Steuerklasse eine zu hohe Bedeutung zu, wenn es um Steuern geht. Ja, sie entscheidet in einem gewissen Maß, wie viel Netto man von seinem Brutto ausgezahlt bekommt. Aber: Die Steuerklassen sind letztendlich nur ein Hilfsmittel für einen Außenstehenden, wie z. B. den Arbeitgeber oder Dienstherrn, um zu wissen, welche Freibeträge und Pauschalen bei einer Person direkt zu berücksichtigen sind. Nach der Steuerklasse richtet sich dann »nur« die Höhe der jeden Monat abzuführenden Lohnsteuer und dementsprechend die Höhe des Nettolohns. Erst durch die Abgabe der Steuererklärung selbst werden dann aber alle zutreffenden und beantragten Freibeträge vom Finanzamt berücksichtigt – unabhängig von der Steuerklasse.
Hier ein Überblick über die Steuerklassen und die standardmäßig berücksichtigten Freibeträge und Pauschalen:
Steuerklasse
Personenkreis
Freibeträge
1
Ledige, Verwitwete, getrennt Lebende
Grundfreibetrag, Sonderausgaben-Pauschbetrag
2
Alleinerziehende
Grundfreibetrag, Sonderausgaben-Pauschbetrag, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
3
Verheiratete (auf Antrag)
zweimal Grundfreibetrag (der eigene und der Grundfreibetrag des Ehepartners in Steuerklasse 5), Sonderausgaben-Pauschbetrag
4
Verheiratete
Grundfreibetrag, Sonderausgaben-Pauschbetrag
5
Verheiratete (auf Antrag)
Sonderausgaben-Pauschbetrag
6
Menschen mit Zweit- und Nebentätigkeiten
—
Egal, mit wem ich mich über das Thema Steuererklärung unterhalte, ich treffe immer wieder auf den Mythos »Wer einmal eine Steuererklärung abgibt, muss das jedes Jahr tun«.
Diese weitverbreitete Annahme führt häufig dazu, dass Menschen sich lieber gar nicht mit ihrer Steuererklärung beschäftigen, aus Angst, jedes Jahr aufs Neue vom Finanzamt dazu gezwungen zu werden. Auch wenn ich ohnehin der festen Überzeugung bin, dass man jedes Jahr freiwillig seinen möglichen Steuererstattungsanspruch zumindest berechnen sollte, kann ich in diesem Punkt Entwarnung geben.
Bei der Abgabe der Steuererklärung gibt es nämlich eigentlich nur zwei Gruppen:
Die eine Gruppe ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.Die andere Gruppe kann – freiwillig – eine Steuererklärung abgeben.Zur ersten Gruppe gehören unter anderem
Gewerbetreibende, Selbstständige bzw. Freiberufler, Verheiratete in den Steuerklassen 3/5 oder 4/4 mit Faktor, Rentner (mit einer zu versteuernden Rente, die den Grundfreibetrag übersteigt),Menschen mit unversteuerten Einkünften (wie z. B. Mieteinnahmen), Menschen mit eingetragenem Lohnsteuerfreibetrag, Menschen, die Lohnersatzleistungen bezogen haben, die höher sind als 410 Euro (wie z. B. ALG 1, Kurzarbeiter- oder Elterngeld), sowie Menschen mit einer Nebentätigkeit (Steuerklasse 6).Bist du aber normaler Angestellter oder Beamtin, Azubi oder dual Studierende und erfüllst keines der oben genannten Merkmale, dann gehörst du zu Gruppe 2 und kannst jedes Jahr aufs Neue selbst entscheiden. Es kann zwar vorkommen, dass du nach einer eingereichten Steuererklärung im nächsten Jahr ein automatisiertes Erinnerungsschreiben bekommst – dann kannst du aber dem Finanzamt schriftlich mitteilen, dass du in diesem Jahr auf eine freiwillige Veranlagung (so heißt die Abgabe der Steuererklärung in der Fachsprache) verzichtest. So hast du deine Ruhe.