100 Steuertipps und -tricks 2023/24 - Simon Neumann - E-Book

100 Steuertipps und -tricks 2023/24 E-Book

Simon Neumann

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Beschreibung

Simon Neumann kennt die Tipps und Tricks zum Steuern sparen wie kaum ein anderer. Seine Erklärvideos auf seinen Kanälen "FinanzNerd" bei YouTube, TikTok und Co. erreichen mittlerweile monatlich mehr als 10 Millionen Zuschauer. In seinem Buch fasst er seine Erfahrungen zusammen – leicht verständlich und sofort umsetzbar. Die Ausgabe 2023/24 bietet noch mehr Steuertipps und zeigt, wie Du in nur elf Schritten die Steuererklärung erledigt hast. Neben den neuesten Steuertipps sind alle aktuellen Gesetzesänderungen berücksichtigt. Du erfährst außerdem, wie Du einen steuerfreien Urlaubszuschuss bekommst, Dein Arbeitgeber Dir die nächste Tankfüllung bezahlt oder Du sogar das Mittagessen mit Deinem Arbeitskollegen absetzen kannst. Sein Buch nimmt Dir die Angst vor der Steuererklärung, damit Du sie als Chance verstehst. Es hilft Dir, eine höhere Steuererstattung zu erhalten, mehr Nettolohn zu bekommen und Zeit bei der Steuererklärung zu sparen. So wird Deine Steuererklärung künftig zum Kinderspiel.  Inhalte: - Steuern sparen: Grundfreibetrag, Spenden, Steuerklassen, Sachzuwendungen Arbeitnehmer, Ehrenamtpauschale - Werbungskosten: Fahrtkosten, Internet, Handy, Arbeitszimmer, Berufskleidung, Verpflegungsmehraufwand, Umzugskosten - Fortbildung und Studium: Semester- und Studiengebühren, Verpflegungsmehraufwand, Fahrtkosten, Studienreisen, Duales Studium - Kinder: Kinderbetreuungskosten, Kinderfreibetrag, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, BEA-Freibetrag, Kapitalübertragung, Schenkung - Versicherungen, außergewöhnliche Belastungen, Immobilien, Geldanlage und Altersvorsorge - Selbstständige und Unternehmen: Kleinunternehmerregel, Fahrtenbuch, 30-Cent-Methode, Abschreibungen, Verlustvortrag und -rücktrag

Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:

EPUB

Seitenzahl: 172

Veröffentlichungsjahr: 2023

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Inhaltsverzeichnis

InhaltsverzeichnisHinweis zum UrheberrechtmyBook+ImpressumVorwortTeil 1: Zehn Steuermythen entlarvtEinmal Steuererklärung, immer Steuererklärung?!Steuererklärung lohnt sich nicht!Belege, Belege, Belege!Gefahr der Steuernachzahlung durch Steuererklärung!Hohe Steuererstattung nur bei hohen Einkünften!Steuererklärung ist nur was für Profis bzw. Steuerberater!Nur ein Jahr Zeit?Das Finanzamt hat immer recht!Meine Steuererklärung macht …Lohnersatzleistungen sind doch steuerfrei!Teil 2: Steuern sparenSteuertipp 1 Steuertipp 2 Steuertipp 3 Steuertipp 4 Steuertipp 5 Steuertipp 6 Steuertipp 7 Steuertipp 8 Steuertipp 9 Steuertipp 10 Steuertipp 11 Steuertipp 12 Steuertipp 13 Steuertipp 14 Steuertipp 15 Steuertipp 16 Teil 3: Rund ums WohnenSteuertipp 17Steuertipp 18 Steuertipp 19 Steuertipp 20 Teil 4: Werbungskosten – unser Helfer beim SteuersparenSteuertipp 21 Steuertipp 22 Steuertipp 23 Steuertipp 24 Steuertipp 25 Steuertipp 26 Steuertipp 27 Steuertipp 28 Steuertipp 29 Steuertipp 30Steuertipp 31 Steuertipp 32 Steuertipp 33Steuertipp 34 Steuertipp 35 Steuertipp 36 Steuertipp 37 Steuertipp 38 Steuertipp 39 Steuertipp 40 Steuertipp 41 Steuertipp 42 Steuertipp 43 Steuertipp 44 Steuertipp 45 Steuertipp 46 Steuertipp 47 Teil 5: Außergewöhnliche Belastungen – wenigstens absetzen!Steuertipp 48 Steuertipp 49 Steuertipp 50 Steuertipp 51 Teil 6: VersicherungenSteuertipp 52 Steuertipp 53 Steuertipp 54 Steuertipp 55 Steuertipp 56 Teil 7: Geldanlage und private AltersvorsorgeSteuertipp 57 Steuertipp 58 Steuertipp 59 Steuertipp 60 Steuertipp 61 Steuertipp 62 Steuertipp 63 Steuertipp 64 Steuertipp 65 Teil 8: Studium, Ausbildung und FortbildungSteuertipp 66 Steuertipp 67 Steuertipp 68 Steuertipp 69 Steuertipp 70 Steuertipp 71 Steuertipp 72 Steuertipp 73 Steuertipp 74 Teil 9: Kind(er) und SteuerSteuertipp 75 Steuertipp 76 Steuertipp 77 Steuertipp 78 Steuertipp 79 Steuertipp 80 Steuertipp 81 Steuertipp 82 Steuertipp 83 Steuertipp 84 Teil 10: Selbstständige, Freiberufler und GewerbebetriebeSteuertipp 85 Steuertipp 86 Steuertipp 87 Steuertipp 88 Steuertipp 89 Steuertipp 90 Steuertipp 91 Steuertipp 92 Steuertipp 93 Steuertipp 94 Steuertipp 95 Steuertipp 96 Steuertipp 97 Steuertipp 98 Steuertipp 99 Steuertipp 100 Teil 11: Bonus-Kapitel – in 11 Schritten zur SteuererklärungSchritt 1: Elster-Zugang beantragenSchritt 2: Die richtige VorbereitungSchritt 3: Steuererklärung anlegenSchritt 4: Daten übernehmenSchritt 5: Anlagen hinzufügenSchritt 6: Bescheinigungen abrufenSchritt 7: Startseite des FormularsSchritt 8: Hauptvordruck Schritt 9: Anlagen ausfüllen/ergänzenSchritt 10: Prüfen und berechnenSchritt 11: AbschickenSchritt 12: Steuerbescheid prüfenSchlusswort – mein Wunsch an dichIhre Online-Inhalte zum Buch: Exklusiv für Buchkäuferinnen und Buchkäufer!Stichwortverzeichnis

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Simon Neumann

100 Steuertipps und -tricks 2023/24

1. Auflage, November 2023

© 2023 Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, Freiburg

www.haufe.de

[email protected]

Produktmanagement: Mirjam Gabler

Lektorat: Ursula Thum, Text+Design Jutta Cram, www.textplusdesign.de

Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, insbesondere die der Vervielfältigung, des auszugsweisen Nachdrucks, der Übersetzung und der Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen, vorbehalten. Alle Angaben/Daten nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

Sofern diese Publikation ein ergänzendes Online-Angebot beinhaltet, stehen die Inhalte für 12 Monate nach Einstellen bzw. Abverkauf des Buches, mindestens aber für zwei Jahre nach Erscheinen des Buches, online zur Verfügung. Ein Anspruch auf Nutzung darüber hinaus besteht nicht.

Sollte dieses Buch bzw. das Online-Angebot Links auf Webseiten Dritter enthalten, so übernehmen wir für deren Inhalte und die Verfügbarkeit keine Haftung. Wir machen uns diese Inhalte nicht zu eigen und verweisen lediglich auf deren Stand zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung.

Vorwort

Liebe Leserin, lieber Leser,

als ich das erste Mal vor der Aufgabe stand, mich mit der Steuererklärung zu befassen – ich kam direkt aus der Ausbildung und war dabei, mich voller Vorfreude selbstständig zu machen – traf ich auf die vielen Vorschriften und Steuergesetze, die zwar für alle von uns gelten, die aber kaum jemand versteht. Freundinnen und Bekannte konnten mir nicht wirklich weiterhelfen. Warum hatten so viele Menschen keine Lust – und diese Frage drängte sich mir zunehmend auf –, sich mit dieser eigentlich so wichtigen Aufgabe zu befassen: nämlich eine Steuererklärung zu erstellen, um Steuern zu sparen?

Wir verbringen unzählige Stunden unseres Lebens mit Arbeiten und Geldverdienen, aber nur wenig Zeit damit, unsere finanzielle Situation zu verbessern – und vor allem uns das Geld zurückzuholen, das wir als Steuer zu viel gezahlt haben. Statt also die Steuererklärung als lästige Aufgabe zu sehen, die uns einmal im Jahr quälen möchte und von der wir am liebsten die Finger lassen würden, sollten wir sie als unser Recht verstehen und als Chance nutzen.

Du bist zum Glück einen ersten Schritt in diese Richtung gegangen und dazu möchte ich dir gratulieren! Wenn in diesem Buch nur ein paar Tipps für dich dabei sind, die du zukünftig nutzen kannst, um eine höhere Steuererstattung zu erhalten oder damit du einfach Zeit und Geld bei deiner Steuererklärung sparst, dann habe ich mein Ziel erreicht. Dieses Buch soll niemanden zum absoluten Steuerprofi ausbilden, sondern konkrete und leicht verständliche Tipps und Tricks liefern, die man direkt anwenden kann.

Dazu habe ich meine eigenen Erfahrungen aus über 18 Jahren in der Finanz- und Steuerwelt, aber auch Wissen von anderen Steuerexperten und vor allem das Feedback meiner Zuschauer aus Hunderten Erklärvideos mit über 180 Millionen Aufrufen auf TikTok, Instagram und besonders meinem YouTube-Kanal »Finanznerd« zusammengefasst, in einfache Worte verpackt und mit vielen konkreten Anleitungen versehen – das alles ist in diesem einen Buch. Das Großartige ist, du musst nicht zwangsweise jede Seite lesen, sondern kannst dir die Bereiche heraussuchen, die dich betreffen. Natürlich kann es immer sinnvoll sein, über den Tellerrand hinauszuschauen, und vielleicht versteckt sich auch in einem anderen Bereich ein Tipp, der dir oder einem Steuerzahler aus deinem Umfeld helfen kann.

Erfahre außerdem im Kapitel über Steuermythen, warum das Thema Steuererklärung gar nicht so abschreckend sein muss und dass vieles von den negativen Vorstellungen, die wir damit verbinden, einfach nicht stimmt.

Bitte beachte, dass ich kein Steuerberater bin und dieses Buch keine steuerliche Beratung, sondern meine Erfahrungen und Meinungen darstellt – ich habe bewusst versucht, so viele Fachbegriffe (und davon hat das Steuerrecht genug) wie möglich umzuschreiben und in meine Worte zu packen. Außerdem lasse ich häufig Sonderfälle und die vielen speziellen Ausnahmeregelungen weg, damit es für alle auch ohne Vorkenntnisse möglich ist, die Tipps zu verstehen und – ganz wichtig – anzuwenden.

Weil sich an den steuerlichen Regelungen und Gesetzen in Deutschland in den letzten Monaten wieder viel geändert hat, habe ich mich dazu entschieden, eine neue Auflage herauszubringen. Mit den wichtigsten Änderungen, aber auch gänzlich neuen Steuertipps, die du nutzen kannst, um in Zukunft finanziell noch mehr für dich herauszuholen.

Mein Ansporn ist, dass du die Angst vor der Steuererklärung verlierst, unser Steuersystem an den dich betreffenden Stellen etwas besser verstehst und in Zukunft bewusst deine Chance nutzt, die jede Steuererklärung mit sich bringt.

Danke für dein Vertrauen und danke auch an drei geliebte Herzensmenschen, die ich im Jahr 2021 leider verloren habe und denen ich dieses Buch widme. Alle drei waren großartige Menschen und unendlich stolz auf mich. Sie waren einer der Hauptgründe für den Erfolg des gesamten Projekts »Finanznerd« und haben mich immer motiviert, anderen Menschen zu helfen – sei es mit Erklärvideos, Fachartikeln oder aber im Rahmen von großen Projekten wie diesem Buch. Wir alle sollten das Leben nutzen und ich möchte dir mit diesen Steuertipps zumindest ein kleines Stück weit dabei helfen.

Jetzt aber viel Spaß mit diesem Buch und ganz viel Erfolg bei deiner nächsten Steuererklärung!

Alles Gute!

Simon Neumann

Teil 1: Zehn Steuermythen entlarvt

Einmal Steuererklärung, immer Steuererklärung?!

Egal, mit wem ich mich über das Thema Steuererklärung unterhalte, ich treffe immer wieder auf den Mythos »Wer einmal eine Steuererklärung abgibt, muss das jedes Jahr tun«.

Diese weitverbreitete Annahme führt häufig dazu, dass Menschen sich lieber gar nicht mit ihrer Steuererklärung beschäftigen, aus Angst, jedes Jahr aufs Neue vom Finanzamt dazu gezwungen zu werden. Auch wenn ich ohnehin der festen Überzeugung bin, dass man jedes Jahr freiwillig seinen möglichen Steuererstattungsanspruch zumindest berechnen sollte, kann ich in diesem Punkt Entwarnung geben.

Bei der Abgabe der Steuererklärung gibt es nämlich eigentlich nur zwei Gruppen:

Die eine Gruppe ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Die andere Gruppe kann – freiwillig – eine Steuererklärung abgeben.

Gehörst du zu Gruppe 1 oder zu Gruppe 2?

Zur ersten Gruppe gehören unter anderem

Gewerbetreibende, Selbstständige bzw. Freiberufler,

Verheiratete in den Steuerklassen 3/5 oder 4/4 mit Faktor,

Rentner (mit einer zu versteuernden Rente, die den Grundfreibetrag übersteigt),

Menschen mit unversteuerten Einkünften (wie z. B. Mieteinnahmen),

Menschen mit eingetragenem Lohnsteuerfreibetrag,

Menschen mit Lohnersatzleistungen, die höher sind als 410 Euro (wie z. B. ALG 1, Kurzarbeiter- oder Elterngeld), sowie

Menschen mit Nebentätigkeit (Steuerklasse 6).

Gehörst du aber als normaler Angestellter oder als Beamtin, als Azubi oder duale Studentin nicht zu den oben genannten, dann gehörst du zu Gruppe 2 und kannst jedes Jahr aufs Neue selbst entscheiden. Es kann zwar vorkommen, dass du nach einer eingereichten Steuererklärung im nächsten Jahr ein automatisiertes Erinnerungsschreiben bekommst, dann kannst du aber dem Finanzamt schriftlich mitteilen, dass du in diesem Jahr auf eine freiwillige Veranlagung (so heißt die Abgabe der Steuererklärung in der Fachsprache) verzichtest. Dann hast du deine Ruhe.

Steuererklärung lohnt sich nicht!

Natürlich gibt es Fälle, bei denen sich das freiwillige Einreichen einer Steuererklärung nicht lohnt, da möchte ich keine Augenwischerei betreiben. Aber: Mit der richtigen Information und den Steuertipps aus diesem Buch kann man die alljährliche Steuererklärung von einer Last zu einem jährlichen finanziellen Sonderbonus umwandeln.

Auch die Statistik bestätigt das. Knapp neun von zehn Einreichern einer Steuererklärung erhalten eine Erstattung – und diese liegt nur bei 8 Prozent unter einem Betrag von 100 Euro, der Rest liegt darüber: In 57 Prozent der Fälle waren es zwischen 100 und 1.000 Euro. Die durchschnittliche Steuererstattung betrug – laut den offiziellen Zahlen des Bundesamtes für Statistik – im Jahr 2022 rund 1.095 Euro. Und das pro Steuererklärung. Jeder Fall ist dabei anders und manchmal beträgt die Erstattung vielleicht nur ein paar Euro, manchmal ein paar Hundert Euro und in einigen Fällen sind sogar auch vierstellige Erstattungen möglich.

Deshalb sollte jeder für sich zumindest einmal im Jahr seinen möglichen Erstattungsanspruch berechnen.

Belege, Belege, Belege!

Belege sind ein Relikt vergangener Tage, denn früher war es tatsächlich deutlich aufwendiger, eine Steuererklärung ordnungsgemäß einzureichen. Doch das ist mittlerweile anders.

Seit dem Steuerjahr 2017 müssen zusammen mit der Steuererklärung nur noch wenige oder gar keine Belege beim Finanzamt eingereicht werden. Das vereinfacht vieles, auch wenn das natürlich nicht heißt, dass man falsche Angaben machen darf. Das Finanzamt ist selbstverständlich nach wie vor berechtigt, Belege nachzufordern, und dann muss man diese auch vorlegen können – aber eben erst auf schriftliche Anforderung des zuständigen Finanzamts und nicht schon feinsäuberlich mit der Steuererklärung.

Da auch die Steuerverwaltung versucht, verstärkt digital zu arbeiten, werden mittlerweile zahlreiche Fälle nur noch durch eine Software mittels Algorithmen überprüft und erst bei Unstimmigkeiten, Auffälligkeiten oder ungewöhnlich hohen Steuererstattungen von einer Sachbearbeiterin oder einem Sachbearbeiter kontrolliert. Es werden zwar auch Stichproben nach dem Zufallsprinzip gemacht, aber bei einer ganz normalen, ordnungsgemäßen Steuererklärung laufen viele Fälle einfach durch, um Zeit und Kosten in der Verwaltung zu sparen.

Das bedeutet für uns definitiv weniger Aufwand und beschleunigt die Anfertigung deutlich.

In Einzelfällen kann es aber dennoch sinnvoll sein, gleich Belege beizufügen bzw. hinterherzuschicken, um Rückfragen zu vermeiden, wie z. B. den Behindertenausweis bei der erstmaligen Beantragung des Behindertenpauschbetrags oder aber die Spendenquittung bei größeren Spenden ab 200 Euro (mehr zum Thema »Spenden absetzen« in Steuertipp 12). Ansonsten ist das aber für die meisten Bereiche nicht vorgesehen und von den Sachbearbeitern auch gar nicht mehr gewünscht.

Gefahr der Steuernachzahlung durch Steuererklärung!

Ein Mythos, den ich gut verstehen kann und der auf den ersten Blick logisch erscheint: Manche befürchten, Steuern nachzahlen zu müssen, wenn sie eine Steuererklärung abgeben. Allerdings kann ich auch hier Entwarnung geben, zumindest wieder für diejenigen, die ihre Steuererklärung freiwillig eingereicht haben und zu Gruppe 2 gehören (siehe erster Steuermythos).

Sollte nämlich das Finanzamt in einem solchen Fall einen Steuerbescheid erstellen, in dem eine Nachzahlung gefordert wird, dann hat man das Recht, seine Steuererklärung auch wieder nachträglich zurückzuziehen (geregelt im § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG).

Dazu genügt ein einfaches Einspruchschreiben, das folgenden Inhalt haben könnte:

Einspruchschreiben

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben lege ich Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid vom [TT.MM.JJJJ] ein.

Meinen Antrag auf freiwillige Veranlagung nehme ich nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG zurück.

Des Weiteren beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung.

Freundliche Grüße

[Vorname Nachname]

Man muss also vor einer Nachzahlung keine Angst haben, wenn man die Steuererklärung freiwillig eingereicht hat.

Hohe Steuererstattung nur bei hohen Einkünften!

Eine Aussage, die zunächst total plausibel klingt: Auf eine hohe Steuererstattung können nur diejenigen hoffen, die auch hohe Einkünfte haben. Aber auch hier kann ich Entwarnung geben, denn in vielen Fällen ist es genau andersherum und eine Steuererklärung kann sich gerade bei einem geringeren Einkommen lohnen. Wie im Steuertipp 1 in diesem Buch zum Grundfreibetrag erklärt, sind Einkünfte bis 10.908 Euro im Jahr 2023 komplett einkommensteuerfrei. Liegt jemand demnach mit seinem zu versteuerndem Einkommen nach Abzug von Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben & Co. unter diesem Betrag, bekommt er oder sie die gezahlte Einkommensteuer erstattet.

Besonders lohnend kann das sein, wenn jemand nicht das ganze Jahr durchgearbeitet hat, weil er oder sie z. B. aus einer Ausbildung kam, vorübergehend arbeitssuchend oder länger krank war. In den anderen Monaten hat der Arbeitgeber aber dennoch ganz normal die Lohnsteuer ans Finanzamt gezahlt, so als hätte der oder die Betreffende das gesamte Jahr normal verdient.

Ein weiterer Fall, in dem sich die Steuererklärung trotz insgesamt eher geringer Einkünfte lohnen kann, tritt ein, wenn jemand Kapitalerträge von über 1.000 Euro erzielt hat, auf die dann eigentlich die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent (plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer) abgeführt würden. Hat der oder die Betreffende aber aufgrund der eigenen Einkünfte einen niedrigeren persönlichen Steuersatz, kann im Rahmen der Steuererklärung die sogenannte Günstigerprüfung beantragt werden. Das Finanzamt wendet dann den günstigeren Steuersatz auf die Kapitalerträge an.

Außerdem hat eine statistische Auswertung von mehreren Hunderttausenden Steuerfällen eines führenden Anbieters für Online-Steuererklärungen ergeben, dass die höchsten Erstattungen im Schnitt nicht von den Finanzämtern aus München, Hamburg oder Stuttgart stammen, sondern aus dem Saarland und Rheinland-Pfalz. Gleichzeitig findet man in der Auflistung der Finanzämter mit den niedrigsten Erstattungen den Großteil aus Bayern und Baden-Württemberg, d. h. aus Regionen, in denen tendenziell höhere Einkommen erwartet werden. Das sind zwar keine offiziellen Zahlen der Ämter, aber schon sehr aussagekräftige.

Eine Steuererklärung lohnt sich also nicht in jedem Fall, aber in viel mehr Fällen, als man denkt. Noch immer werden jährlich schätzungsweise 500 Millionen Euro an möglicher Steuererstattung nicht abgerufen, weil zu viele Steuerzahler keine Steuererklärung abgeben und damit ihr Recht nicht wahrnehmen.

Steuererklärung ist nur was für Profis bzw. Steuerberater!

Gegen den Glauben, Steuererklärungen seien nur etwas für Profis wie Steuerberater, versuche ich seit Jahren mit unseren Videos, den Blogartikeln und nun auch mit diesem Buch anzukämpfen. Auch ich habe das zu Beginn meiner Karriere so empfunden und daran geglaubt. Da ich aber verstehen wollte, warum ich jährlich Tausende von Euros bezahlen soll, packte mich zum Glück der Ehrgeiz und ich merkte schnell, dass es eigentlich häufig gar nicht so schwer ist, wie man zunächst denkt.

Mit Sicherheit bringen Steuererklärung und Buchhaltung bei Selbstständigen und Firmen andere Anforderungen mit sich als eine Einkommensteuererklärung eines Angestellten ohne Zusatzeinkünfte. Bei Sonderfällen, wie Erbschaft, Vermietung mehrerer Immobilien oder auch bei hohen Pflege- oder Krankheitskosten, kann ein Steuerberater eine wertvolle Unterstützung sein. Aber in vielen Fällen kann die Steuererklärung selbstständig erstellt werden – und du wirst hoffentlich durch das Buch und etwas Engagement zu dieser Kategorie gehören. In meinem Umfeld und der Community berichten mir Menschen regelmäßig, dass sie durch meine Tipps und Videos ihre Steuererklärung in einer Stunde oder sogar noch weniger komplett anfertigen konnten. Das ist zwar zugegeben schon sehr schnell, aber durchaus machbar.

Achte also auf die Komplexität deines Steuerfalls. Ich traue allen zu, als Privatperson die Steuern selbst in die Hand nehmen zu können.

Und wer es nicht ganz auf sich allein gestellt versuchen möchte, kann ja auch zu einer der vielen Steuererklärungsprogramme oder Online-Lösungen greifen, die meist durch den eigenen Fall führen und an den entsprechenden Stellen nützliche Tipps liefern. Die Kosten dafür kann man sogar gleich von der Steuer absetzen. Wer kein Geld ausgeben möchte, für den bleibt die offizielle Variante »Elster online«, auf die ich auch in diesem Buch verweisen werde. Ich zeige, wo und wie man dort seine Angaben macht.

Nur ein Jahr Zeit?

Was Steuern und die Steuererklärung angeht, gibt es viele Fristen zu beachten.

Ich habe bereits gezeigt, dass es zwei Gruppen bei der Abgabepflicht einer Steuererklärung gibt: die Verpflichteten und die Freiwilligen.

Für jede Gruppe gilt eine eigene Frist, bis wann die Steuererklärung abgegeben sein muss:

Die Verpflichteten haben in der Regel bis zum 31.07. des Folgejahres Zeit (Ausnahmen: Steuererklärung 2022 bis 02.10.2023, Steuererklärung 2023 bis 02.09.2024, danach wieder der 31.07. des Folgejahres).

Die Gruppe der Freiwilligen hat sogar ganze vier Kalenderjahre rückwirkend Zeit.

Das bedeutet, dass eine freiwillige Abgabe z. B. im Jahr 2023 noch für die Jahre 2022, 2021, 2020 und 2019 möglich ist. Im Idealfall kann man also eine richtig hohe Erstattung bekommen, wenn man beim ersten Mal gleich vier Steuererklärungen einreicht.

Wichtig: Für jedes Jahr muss eine eigenständige Steuererklärung eingereicht werden (man darf die Jahre nicht zusammenfassen).

Das Finanzamt hat immer recht!

Das Finanzamt strahlt seit jeher aufgrund seiner Stellung eine gewisse Autorität aus und dadurch hat sich eine Art unterwürfiger Haltung bei uns Steuerzahlern etabliert.

Was viele aber nicht wissen: Ein nicht unerheblicher Teil der Steuerbescheide ist schlicht falsch. Es gibt dazu Schätzungen, dass dies jeden dritten Bescheid betreffen könnte. Zu jedem Einkommensteuerbescheid gibt es aber auch ein Widerspruchsrecht – und das sollte man bei Fehlern nutzen und um Korrektur bitten. Häufig werden Kosten abgelehnt, die aber später mit Begründung und Nachweis doch wieder angerechnet werden.

Mein Tipp: Lies deinen Steuerbescheid ganz genau – und besonders die letzten Seiten. Dort findest du, was der Sachbearbeiter aus deiner Erklärung gestrichen oder nur abweichend akzeptiert hat – sogar mit einer kurzen Begründung.

Meine Steuererklärung macht …

Den Satz »Meine Steuererklärung macht …« habe ich schon so oft gehört in meinem Leben, wenn ich mich mit anderen unterhalte. Und er wird dann ergänzt mit: mein Finanzberater, ein Kumpel, die Freundin eines Freundes (denn sie arbeitet bei einem Steuerberater oder gar im Finanzamt). Das sind nur ein paar Beispiele, aber im Kern geht es darum, dass jemand anderes die Steuererklärung anfertigt, der das als eine Art »Freundschaftsdienst« oder wie bei den Finanz- und Versicherungsberatern als zusätzliches Verkaufsargument für die eigenen Dienste anbietet – sei es mit oder ohne Entlohnung. Doch das ist vielfach streng verboten. So dürfen rechtlich betrachtet nur Steuerberater, Lohnsteuerhilfevereine, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer steuerlich beraten! Wer dagegen verstößt, dem droht im schlimmsten Fall ein Bußgeld.

Eine Ausnahme besteht allerdings für enge Verwandte nach § 15 Abgabenordnung. Diese dürfen unentgeltlich bei der Steuererklärung helfen oder Tipps geben. Dazu zählen:

Verlobte,

Ehegatten oder Lebenspartner,

Verwandte und Verschwägerte gerader Linie,

Geschwister,

Kinder der Geschwister,

Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner,

Geschwister der Eltern,

Pflegeeltern und Pflegekinder.