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Die erste Herausforderung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz war die Industrialisierung, die vor etwa 200 Jahren begann. Erste Ideen für ein Sozialversicherungssystem für die Absicherung der Gesundheit der Arbeiter wurden unter anderem von Otto von Bismarck und Friedrich von Bodelschwingh entwickelt. Das Bismarck´sche System wurde während der Weimarer Republik weiter ausgebaut und verfeinert. Dann kamen der erste und der zweite Weltkrieg sowie die Nachkriegszeit. Heutzutage sind die zwei größten Herausforderungen für den Arbeitsschutz die Digitalisierung und der demographische Wandel.
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Seitenzahl: 61
Veröffentlichungsjahr: 2019
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ADAV Allgemeiner Deutscher Arbeiterverein
ArbMedVV Arbeitsschutz - Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge
ArbSchG Arbeitsschutzgesetz
ArbStättV Arbeitsstättenverordnung
ASiG Arbeitssicherheitsgesetz
ArbZG Arbeitszeitgesetz
AZO Arbeitszeitordnung
BAuA Bundesanstalt für Arbeitsschutz und -medizin
BaustellV Baustellenverordnung
BEG Betriebliches Eingliederungsmanagement
BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung
BGF Betriebliche Gesundheitsförderung
BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement
BildscharbV Bildschirmarbeitsplatzverordnung
BioStoffV Biostoffverordnung
BMAS Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BVAU Bundesverbandes der Arbeitsrechtler in Unternehmen e.V.
DAF Deutsche Arbeiterfront
EEA Einheitliche Europäische Akte
EINECS European Inventory of Existing Chemical Substances
ELINCS European List of Notified Chemical Substances
EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
GefStoffV Gefahrstoffverordnung
GewO Gewerbeordnung
GPSG Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
HdA Humanisierung des Arbeitslebens / der Arbeitswelt
JArbSchG Jugendarbeitsschutzgesetz
LAGetSI Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
NLP No-longer-polymers
NSDAP Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei
OstrV Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher und optischer Strahlung
SiGeKo Sicherheits- und Gesundheitskoordinator
SiGePlan Sicherheits- und Gesundheitsplan
StAfA Staatliches Amt für Arbeitsschutz
STMAS Bayern Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familieund Integration
Der Fokus dieses e-Books liegt auf den gesetzlichen Grundlagen für den Arbeitsschutz in Deutschland in Abgrenzung zur Arbeitsmedizin. Die stetige Entwicklung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Deutschland ist aufgrund der rasch fortschreitenden Digitalisierung und der aktuellen demographischen Entwicklung ein sehr nützliches Instrument. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz wurde und wird immer noch stark von politischen Entscheidungen und gesellschaftlichen Entwicklungen geprägt.
Die erste Herausforderung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz war die Industrialisierung, die vor etwa 200 Jahren begann. Erste Ideen für ein Sozialversicherungssystem für die Absicherung der Gesundheit der Arbeiter wurden unter anderem von Otto von Bismarck und Friedrich von Bodelschwingh entwickelt. Das Bismarck´sche System wurde während der Weimarer Republik weiter ausgebaut und verfeinert. Dann kamen der erste und der zweite Weltkrieg sowie die Nachkriegszeit. Heutzutage sind die zwei größten Herausforderungen für den Arbeitsschutz die Digitalisierung und der demographische Wandel.
Das Weißbuch „Arbeiten 4.0“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) aus dem Jahr2016 stellt die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine künftige digitale Arbeitswelt vor. Bei vielen Arbeits- und Personalrechtlern finden diese Vorschläge bisher wenig Zustimmung. Im Vorfeld hatte ein Forum, bestehend aus mehreren HR-Vorständen, im Juni 2016 Vorschläge für die „Arbeit in der digitalen Transformation“ beim Bundeskanzleramt eingereicht. Die Kritik der Arbeits- und Personalrechtler bezieht sich auf die vier Säulen des Weißbuches, die Beschäftigungsfähigkeit, die Arbeitszeit, den Beschäftigten-Datenschutz sowie die Mitbestimmung und Teilhabe. Das Standpunktpapier des HR-Forums enthält zudem viele Ideen für die Rahmenbedingungen einer Arbeitswelt 4.0. Aus der Sicht der HR-Experten sollte die erste Säule „Beschäftigungsfähigkeit“ folgende Komponenten für eine Chancen-orientierte Gestaltung beinhalten: Qualifikation, Weiterbildung sowie digitale Kompetenzen. Das bestehende Arbeitszeitgesetz (ArbZG) halten die Experten für nicht mehr zeitgemäß und fordern daher in ihrem Arbeitspapier Anpassungen an die digitale Arbeitswelt. Die Experten schlagen Lebensarbeitszeitkonten vor, die Auszeiten erlaubt und flexibel gestaltet werden können. Allerdings stößt dieser Vorschlag auf wenig Gegenliebe in kleinen und mittelständischen Betrieben. Konkrete Vorschläge machen die Experten hinsichtlich der Datenschutzmitbestimmung. Die Rechtssicherheit eines Unternehmens im Umgang mit den Daten der Beschäftigten ist wichtig. Das Mitbestimmungsrecht der Betriebsräte im Umgang mit den Beschäftigten-Daten soll eingeschränkt werden, damit neue Software-Systeme und IT-Anwendungen schneller eingeführt und modifiziert werden können. In Bezug auf „Mitbestimmung und Teilhabe“ sollen digitale Möglichkeiten weiter ausgebaut werden wie beispielsweise die online-Wahl eines Betriebsrates oder die Durchführung von virtuellen Sitzungen.
Der gesetzliche Arbeitsschutz von Beschäftigten entstand bereits im frühen 19. Jahrhundert. 1839 entstand das preußische Regulativ über die Beschäftigung von Jugendlichen in Fabriken, das als das erste deutsche Arbeitsschutzgesetz gilt. Dieses Regulativ enthielt Pausenzeiten, Arbeitszeiten und die Schulpflicht. Heutzutage wird der Arbeitsschutz im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) definiert und dient dazu die Sicherheit und Gesundheitsschutz der Belegschaft durch Arbeitsschutzmaßnahmen zu realisieren und zu optimieren. Hier werden z.B. allgemeine Grundsätze, die Grundpflichten des Arbeitgebers und die Beurteilung der Arbeitsbedingungen festgelegt (ArbSchG, 1996, § 4).
Die Definition liess im Gegensatz zu dem „ersten“ Arbeitsschutzgesetz auf sich warten. Im Jahr 1973 wurde das Arbeitssicherheitsgesetz ausgefertigt. Im Arbeitsschutzgesetz wurden bereits in Paragraph 2 Maßnahmen zum Arbeitsschutz definiert. Das Arbeitssicherheitsgesetz stellt lediglich fest, dass (Zitat Anfang):
„Der Arbeitgeber (…) nach Maßgabe dieses Gesetzes Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen.“hat. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen.“(Zitat Ende) (ArbSChG, 1996, § 2; ASiG, 2013).
Hier werden Paragraphen aufgeführt die z.B. die Bestellung und Aufgaben von Betriebsärzten und der Fachkraft für Arbeitssicherheit sicherstellen.
2.2 Was ist Gesundheitsschutz?