Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie als Aufgabe der Zollverwaltung - Franz Reinartz - kostenlos E-Book

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Franz Reinartz

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Beschreibung

Masterarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 2,0, Ruhr-Universität Bochum (Lehrstuhl Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Fälschung von Marken und Produkten lässt sich bis in die Antike belegen. Produktfälscher nutzen den „guten Ruf“ bekannter Originalhersteller, indem sie Produkte häufig minderer Qualität herstellen und in Umlauf bringen. Dabei werden auch Produkte nachgemacht, die für Sicherheit und Gesundheit der Nutzer gefährlich sind bzw. sein können. Käufer gefälschter Produkte tun dies oft bewusst und nutzen insbesondere den vermeintlichen oder tatsächlichen Preisvorteil des gefälschten Produktes, sie kaufen jedoch als gefährlich eingeschätzte Produkte nicht bewusst. Technische Maßnahmen zur Produktsicherung sollten ergriffen werden, um Konsumenten wirksam vor dem unbewussten Kauf von Fälschungen zu schützen. Die Schäden durch Produktfälscher könnten für Deutschland eine Größenordnung von bis zu 50 Mrd. € jährlich betragen. Die möglichen Schäden, denen die Verbraucher ausgesetzt sind, können allenfalls als abstrakte Bedrohung dargestellt werden, da zu wenige konkrete Beispiele vorliegen. Die Gefährdung ist bei gefälschten Medikamenten, Autoersatzteilen und Nahrungsmitteln am höchsten. Accessoires, die meisten Textilien oder Schmuck/Uhren, sowie Datenträger gefährden den Verbraucher nicht oder kaum in seiner Sicherheit bzw. Gesundheit. Die Rechtsinhaber und die Zollverwaltung haben mit der Grenzbeschlagnahme nach der sog. Produktpiraterieverordnung im Rahmen der EU und nach den nationalen Bestimmungen ein wirksames Präventionsmittel an der Hand, um das Inverkehrbringen von Falsifikaten zu erschweren. Daher sollten die Rechtsinhaber die Eintragung des beanspruchten Rechtes in die entsprechenden Register vornehmen. Mit Blick auf die Grenzbeschlagnahmen in Deutschland und der EU der letzten zehn Jahre zeigt sich, dass die rechtlichen Möglichkeiten in steigendem Maße beansprucht werden. Die Zahl der Grenzbeschlagnahmen steigt kontinuierlich. Das Gros der Beschlagnahmen nach Anzahl und Wert erfolgt für Waren, die als für die Konsumenten nicht bis wenig gefährdend gelten müssen, wie Bekleidung oder Accessoires. Bedenklich stimmt die in den vergangenen Jahren zu beobachtende Zunahme bei Medikamenten. Ob eine Verschärfung der Strafnormen das Phänomen „Marken- und Produktpiraterie“ in geeigneter Weise bekämpft, ist fraglich. Die vorhandenen Normen reichen grundsätzlich hin.

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Veröffentlichungsjahr: 2010

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Inhaltsverzeichnis

 

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

1.1 Marken- und Produktfälschung als wirtschaftliches und gesellschaftliches Problem

1.2 Gang der Arbeit, Methodik

1.3 Ein Fall aus der Antike

1.4 ...immer noch aktuell

2 Marken- und Produktpiraterie

2.1 Begriffe und Normen

2.1.1 Marken- und Produktpiraterie

2.1.2 Geistiges Eigentum, Schutzrechte

2.1.2.1 Nationale Gesetze

2.1.2.2 Internationale Übereinkommen

2.1.3 Nationale und internationale Anmeldungen von Rechten

2.2 Märkte - Angebot und Nachfrage für „Piraterieware"

2.2.1 Angebot an „Piraterieware" - Motive der Fälscher

2.2.2 Nachfrage nach „Piraterieware" - Motive der Käufer

3 Schäden und Bedrohung

3.1 Wirtschaftliche Schäden

3.1.1 Originalhersteller

3.1.1.1 Schadensquellen

3.1.1.2 Schadensursache „Marktmechanismus"

3.1.1.3 Schadensrisiko

3.1.2 Schadensschätzungen

3.1.3 Exkurs „Steuerschaden" durch gefälschte Tabakwaren

3.2 Bedrohung der Verbraucher

4 Die Rolle der Zollverwaltung

4.1 Zuständigkeiten und Rechtsgrundlagen

4.2 Die Grenzbeschlagnahme als Präventionsmittel

4.2.1 Grenzbeschlagnahme nach Gemeinschaftsrecht

4.2.2 Grenzbeschlagnahme nach nationalem Recht

4.3 Organisationseinheiten der Zollverwaltung

4.3.1 Zentralstelle gewerblicher Rechtsschutz

4.3.2 Zentralstelle Risikoanalyse Zoll

4.3.3 Zollämter und Kontrolleinheiten Verkehrswege Zollämter

4.3.4 Zollfahndungsdienst

5 Verfolgungspraxis und Vorsorge

5.1 Ermittlungstätigkeit in Zahlen

5.1.1 Polizeiliche Ermittlungen

5.1.1.1 Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität

5.1.1.2 Polizeiliche Kriminalstatistik (Zeitreihen)

5.1.1.3 Organisierte Kriminalität

5.1.2 Ermittlungen der Zollbehörden - „Zollkriminalität ist Kontrollkriminalität"

5.2 Grenzbeschlagnahmen in Deutschland und der EU

5.2.1 Grenzbeschlagnahmen und Beschlagnahmeanträge

5.2.2 Werte der in Deutschland beschlagnahmten Waren

5.2.3 Warenherkunft der in Deutschland beschlagnahmten Waren

5.2.4 Grenzbeschlagnahmen EU-weit

5.2.5 Warenherkünfte und -Ursprünge EU-weit

5.2.6 Transportwege

5.2.7 Rechtsinhaber und verletzte Rechte

5.2.7.1 Schutzrechte

5.2.7.2 Schutzrechtsverletzungen National

5.2.7.3 Sitz der Rechtsinhaber

5.2.8 Weltweite Tendenzen

5.3 „Strafrechtlich wenig ergiebig"

5.4 Wertung

6 Zusammenfassung

Anhang:

Literatur:

 

Abbildungsverzeichnis

 

Abbildung 1: Wettbewerbsdelikte nach PKS-Zeitreihen - eigene Darstel lung

Abbildung 2: Grenzbeschlagnahmen, Werte und Anträge 1998 - 2008 (eigene Darstellung)

Abbildung 3: Wert in Deutschland beschlagnahmter Waren nach Kategorien von 1998 bis 2004 - eigene Darstellung

Abbildung 4: Wert in Deutschland beschlagnahmter Waren nach Kategorien von 2003 bis 2008 - eigene Darstellung

Abbildung 5: Wertanteile nach Warenarten (vereinfacht - Mittel 2007 und 2008) - eigene Darstellung

Abbildung 6: Herkunftsländer in Deutschland beschlagnahmter Waren 1998 bis 2008 - eigene Darstellung

Abbildung 7: Grenzbeschlagnahmen und Anträge EU-weit 1999 bis 2008 eigene Darstellung

Abbildung 8: Rechtsinhaber nach Regionen - eigene Darstellung

 

Tabellenverzeichnis

 

Tabelle 1: Schutzrechte und Antragsteller

Tabelle 2: Importe der EU in Mrd. € 1998 und 2007

Tabelle 3: Grenzbeschlagnahmeanträge, Grenzbeschlagnahmen, Werte in Mio. € und EU-Statistik in Deutschland 1998 bis 2008

Tabelle 4: Werte beschlagnahmter Waren nach Kategorien in Mio. € 1998 - 2004

Tabelle 5: Werte beschlagnahmter Waren nach Kategorien in Mio. € 2005 - 2008 Computerspiele werden seit 2008 unter Spielzeug und nicht mehr unter Datenträger/Software geführt.

Tabelle 6: Herkunftsländer in Deutschland beschlagnahmter Waren 1998 bis 2008 in %

Tabelle 7: Geltend gemachte Schutzrechte gemäß „Liste der Antragsteller"

Tabelle 8: Rechtsinhaber nach Ländern/Regionen (Auswertung der Liste der Antragssteller)

Tabelle 9: Strafverfolgung 2007 bei Verstößen gegen den Schutz geistigen Eigentums, Quelle: Strafverfolgungsstatistik 2007, Tabellen 2.1 und 2.2 - eigene Zusammenstellung

Tabelle 10: Art der Entscheidung 2007 bei Verstößen gegen den Schutz geistigen Eigentums, Quelle: Strafverfolgungsstatistik 2007, Tabelle 2.3 – eigene Zusammenstellung

Tabelle 11: Verurteilte nach Dauer der Freiheitsstrafe 2007 bei Verstößen gegen den Schutz geistigen Eigentums, Quelle: Strafverfolgungsstatistik 2007 Tabelle 3.1 - eigene Zusammenstellung

Tabelle 12: Anzahl der Tagessätze der zu Geldstrafen Verurteilten 2007 bei Verstößen gegen den Schutz geistigen Eigentums, Quelle: Strafverfolgungsstatistik 2007 Tabelle 3.3 - eigene Zusammenstellung

 

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

 

1.1 Marken- und Produktfälschung als wirtschaftliches und gesellschaftliches Problem

 

Während in den 1970er und 1980er Jahren das Phänomen „Fälschung" noch auf wenige Konsumgüterbereiche wie etwa Mode, Schmuck oder Accessoires - besonders Luxusgüter - beschränkt zu sein schien, werden mittlerweile praktisch alle Gegenstände des täglichen Bedarfs nachgemacht und in den Verkehr gebracht.

 

Die Debatte um die weltweite Ausdehnung und die Auswirkungen der Herstellung und des Vertriebs gefälschter Produkte hat in den vergangenen zwei Jahrzehnten zugenommen und spielt sich vor dem Hintergrund der sog. Globalisierung ab.

 

Die Zunahme von Handelsströmen im Gefolge der politischen und wirtschaftlichen Öffnung der ehemaligen Ostblockstaaten, der schnellen wirtschaftlichen Entwicklung und Öffnung Chinas, der Beseitigung von Handelshemmnissen, der Erweiterung der EU und die Verlagerung der Produktion aus den westlichen Industriestaaten nach Osteuropa und in asiatische Schwellenländer bieten unredlichen Herstellern und Händlern gefälschter Konsum- und Investitionsgüter vielfältige Möglichkeiten, ihre Produkte weltweit herzustellen und zu vertreiben.

 

Dabei werden die ideellen und materiellen Rechte der Originalhersteller verletzt. Schäden entstehen indirekt auch für die betroffenen Gesellschaften, Volkswirtschaften und Staaten bzw. Staatengemeinschaften. Die oft ahnungslosen Konsumenten gefälschter Produkte sind neben mehr oder weniger großen Vermögensschäden auch direkten oder indirekten Gefahren durch den Gebrauch der gefälschten Produkte ausgesetzt. Damit ist aus einem früher begrenzten Phänomen ein gesellschaftliches Problem geworden, das jeden betrifft oder betreffen kann.

 

1.2 Gang der Arbeit, Methodik

 

Die vorliegende Arbeit soll zunächst das Phänomen „Marken- und Produktpiraterie" beschreiben.

 

Die Entwicklung der Rechte zum Schutz geistigen Eigentums, die in diesen festgelegten Sanktionen von Verstößen, sowie die Möglichkeiten der Rechtsinhaber zur Anmeldung von Rechten geistigen Eigentums und deren Durchsetzung werden angesprochen.

 

Die Motivation der Produktfälscher und insbesondere die Motive und Abneigungen von Konsumenten, gefälschte Produkte zu erwerben und zu nutzen, werden anhand vorliegender Studien betrachtet. Im der weiteren Darstellung folgt ein Kapitel zu den durch Produktfälschungen möglichen direkten und indirekten Schäden und welche „Märkte" es gibt. Dabei wird auf die beiden Produktgruppen „Arzneimittel" und „Zigaretten" eingegangen, da dabei besonders große Steuer- bzw. Gesundheitsschäden entstehen bzw. entstehen können. Die Organisation und die Vorgehensweise der an der Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie beteiligten Zollbehörden, sowie die Grenzbeschlagnahme als Präventionsinstrument bilden den Schwerpunkt der Arbeit. Dabei wird insbesondere auf die Entwicklung des im Hellfeld bekannt gewordenen Umfangs gefälschter Produkte, das sich in den Grenzbeschlagnahmestatistiken Deutschlands und der EU abbildet, eingegangen.

 

Die strafrechtliche Behandlung der Verletzung geistigen Eigentums im Zusammenhang mit Forderungen, den Strafrahmen für entsprechende Delikte zu verschärfen, werden kritisch gewürdigt (vgl. Scholz 2008:83; N.N. 2009a; Grabitz 2009).

 

Methodisch wurden vorliegende, öffentlich zugängliche Statistiken, Berichte und Studien der beteiligten Akteure aus Wirtschaft und Staat, hier insbesondere der deutschen Zollverwaltung, ausgewertet. Bezüglich der statistischen Darstellung wurden Lücken und Inkonsistenzen deutlich, die eine in sich geschlossene, quantitative Darstellung erschweren. Dennoch ergibt sich ein plausibles Bild. Zu diesen Problemen wird an den entsprechenden Stellen im Einzelnen Stellung genommen.

 

Daneben wurden wissenschaftliche Monographien und Fachartikel, Pressemitteilungen der Behörden und Verbände, Zeitungs- bzw. Zeitschriftenbeiträge sowie Internetpräsenzen berücksichtigt.

 

Expertengespräche mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Zollverwaltung zu einzelnen Fragen der Vorgehensweisen und der Effekte der Maßnahmen der Zollverwaltung runden die aus der Literatur gewonnenen Erkenntnisse ab.

 

1.3 Ein Fall aus der Antike

 

Produktfälschung ist keine Erscheinung der Neuzeit. So erzählt Phillips anhand eines auf 27 v.u.Z. datierten Amphorenstopfens, der bei der französischen Union des Fabricants[1] ausgestellt ist, die fiktive Geschichte eines gallischen Weinhändlers, der auf die Idee kam, billigen gallischen Wein durch das Verschließen mit nachgemachten Stopfen als teuren römischen Wein zu verkaufen. Die Überlegung des Händlers geht davon aus, dass eine Amphore so aussieht wie die andere, wenn man also die Stopfen des Originalhändlers hat, kann man billigen Wein teuer verkaufen. Den Verschluss kann man erforderlichenfalls nachbilden. Dummerweise konnte er nicht schreiben, so dass seine Fälschung der Marke des Römers Lassisus auffällt. Phillips lässt die Frage offen, ob der Fälscher wohl Erfolg gehabt hat, und beschließt seine Anekdote mit der Bemerkung eines römischen Paares auf dem Nach-Hause-Weg von einer Einladung, dass der kredenzte Wein irgendwie „gallisch" geschmeckt habe (Phillips 2005:7f.)

 

Nun lohnt es sich, den fiktiven Fall aus der Sicht des Römers Lassisus zu betrachten. Dabei lassen sich idealtypisch Akteure und Verhaltensweisen identifizieren, die es auch heute noch gibt und auf die im Weiteren eingegangen werden wird.

 

Gallien wurde 27 v.u.Z. ganz unter römische Verwaltung gestellt (vgl. Liermann 2008). Man kann sich unschwer vorstellen, dass zum Auf- und Ausbau der römischen Provinzverwaltung, der militärischen und zivilen Infrastruktur und des Handels qualifizierte Architekten, Ingenieure, Handwerker, Verwaltungsexperten, Militärs und Kaufleute notwendig waren. Es dürfte also eine dynamische Wirtschaftsentwicklung gegeben haben und die römischen Einwanderer verfügten über die Mittel, sich ein Stück Rom in Gallien zu leisten. Dazu gehört auch Wein von den Hängen des Tiber. Genau diese Marktchance wurde von Lassisus erkannt und genutzt. Allerdings waren dazu erhebliche Investitionen erforderlich: Lassisus musste sich im römischen Kernland um zuverlässige und qualitativ hervorragende Weingüter kümmern, die Weine in gleich bleibender Quantität und Qualität liefern und diese mit möglichst langfristigen Lieferverträgen zu guten Preisen an sich binden. Er hatte eine komplizierte Lieferkette aufzubauen, damit die empfindliche Ware von den Produzenten zu den Häfen gebracht und auf Frachtschiffe verladen wurde. Er brauchte vertrauenswürdige Reeder und Kapitäne. In Gallien musste er Agenten beschäftigen, die die Zollformalitäten[2] in den Häfen abwickelten und dafür sorgten, dass der Wein umgeschlagen und zu den Zwischenhändlern bzw. den Endkunden geliefert wurde. Schließlich musste er Marketing für seine Ware betreiben. Die Kunden mussten von der Qualität des Weins und ihrem Statusgewinn bei Freunden und Bekannten überzeugt werden, damit sie den hohen Preis für ein Luxuserzeugnis zahlen.

 

Das scheint Lassisus gelungen zu sein, denn anders ist nicht erklärlich, dass er Produktfälscher auf den Plan gerufen hat.

 

Deren Kalkül ist einfach: Neben der Erwägung, dass es doch leicht sein müsste, Kunden mit gefälschten Stopfen zu betrügen, steht am Beginn der Überlegung die Tatsache, dass man vom guten Ruf Lassisus' profitieren kann, ohne dessen Kosten zu haben. Billiger, schlecht absetzbarer Wein ist vorhanden, es gibt einen hochpreisigen Markt und einen bekannten Lieferanten, dessen Ruf man ausbeuten kann. Besondere Investitionen sind ansonsten kaum erforderlich. Es fallen nur wenige Logistik- und Marketingkosten und keine Zölle an. Ein Teil dieser „Ersparnisse" kann an die Kunden weitergegeben werden, denn der Trick besteht darin, sich Marktsegmente mit verschiedenen Methoden zu sichern, z.B. dadurch, den (falschen) römischen Wein zu Schnäppchenpreisen feilzubieten. Niemand wird ein Sonderangebot ausschlagen. Es finden sich auch Kunden ein, denen zwar klar ist, dass sie nicht das Original kaufen, sondern eine Fälschung, die aber zu Gunsten des möglichen Ansehensgewinns ihre Bedenken zurück stellen.

 

Falls die Fälscher aus ihrer Sicht Erfolg haben, hat das weit reichende Konsequenzen: Düpierte Kunden beschweren sich über die schlechte Qualität des Weines und wollen ihr Geld zurück. Lassisus' Marktanteile sinken wegen des Konkurrenzdrucks durch Falsifikate. Er muss Ermittlungen anstellen, um auf die Spur der Fälscher zu kommen. Er muss möglicherweise seine Preise senken, was Konsequenzen für seine Lieferanten haben kann. Die beteiligten Spediteure verlieren Frachtverträge. Der Staat nimmt weniger Zölle ein. Jene gallischen Weinproduzenten und -händler, die versuchen, heimischen, qualitativ hochwertigen Wein zu erzeugen und zu vermarkten, stoßen auf Vorurteile bei den verunsicherten Kunden, die nun der Meinung sind, Wein aus Gallien sei ohnehin gefälscht oder von minderer Qualität.

 

1.4 ...immer noch aktuell

 

Die Fälschung von Wein ist auch heute noch ein Thema. Neben „Sammlerweinen" sind auch Weine betroffen, die der gutgläubige Konsument bei Discountern erwirbt oder im Restaurant genießt.