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Mit der eigenen Stiftung Vermögen bewahren Der Fortbestand des eigenen Lebenswerks beschäftigt viele Menschen. Dabei ergeben sich einige Fragen: • Wie lässt sich mein Eigentum sinnvoll strukturieren? • Wie sehen steuerlich günstige Strukturen dafür aus? • Können die von mir geschaffenen Werte auch nach dem Tod in guten Händen bleiben? • Und: Wie lässt sich Streit bei der Erbschaft vermeiden? Die Steuerberater und Unternehmer Johann C. Köber und David Kasper zeigen anhand der ältesten und gleichsam bewährtesten Gesellschaftsform überhaupt – der Stiftung –, wie sich Werte über Generationen hinweg absichern lassen. Denn im Rahmen einer persönlichen Steuerstrategie können Stiftungen wichtige Funktionen übernehmen. Ob über die Familienstiftung oder per gemeinnütziger Konstruktion – die umfassenden Möglichkeiten dieser Rechtsform bieten den passenden Rahmen für fast jede Absicht und für alle denkbaren Vermögenswerte. Eine umfassende Einführung, um Vermögen zu strukturieren und das eigene Erbe zu sichern.
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Seitenzahl: 320
Veröffentlichungsjahr: 2026
Johann C. Köber | David Kasper
Das große
Handbuch
der Stiftungen
Johann C. Köber | David Kasper
Das große
Handbuch
der Stiftungen
Wie Sie mit Stiftungen Ihr Vermögen gestalten und Ihr Erbe sichern
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Für Fragen und Anregungen:
Wichtiger Hinweis
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Originalausgabe
1. Auflage 2026
© 2026 by FinanzBuch Verlag, ein Imprint der Münchner Verlagsgruppe GmbH
Türkenstraße 89
80799 München
Tel.: 089 651285-0
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Redaktion: Judith Engst, Ulrich Wille
Umschlaggestaltung: Pamela Machleidt
Satz: Zerosoft, Timisoara
E-Book: ePUBoo.com
ISBN Print 978-3-95972-332-9
ISBN E-Book (EPUB, Mobi) 978-3-98609-216-0
Weitere Informationen zum Verlag finden Sie unter
www.finanzbuchverlag.de
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Vorwort Johann C. Köber
Vorwort und Danksagung von David Kasper
Einleitung: Warum Stiftungen?
Was ist eine Stiftung?
Rechtliche Rahmenbedingungen
Der Stifterwille
Aufsicht und föderale Unterschiede
Stiftungsrechtsreform 2023
Die Rolle der Stiftung
Eigentum und Kontrolle
Rechte und Pflichten
Wie lässt sich Geld aus der Stiftung entnehmen?
Die Stiftungsformen
Die Familienstiftung
Gemeinnützige Stiftung
Mildtätige Stiftung
Unternehmensverbundene Stiftungen
Die Doppelstiftung
Stiftung von Todes wegen
Stiftungen im Ausland
Die Gründung einer Stiftung
Das Stiftungsgeschäft
Gründung einer Stiftung auf den Todesfall
Verschmelzung von Stiftungen
Zusammenlegung oder Zulegung
Auflösung der Stiftung oder die Umwandlung in eine Verbrauchsstiftung
Die Stiftungssatzung
Die Präambel
Name der Stiftung
Sitz der Stiftung
Das Grundstockvermögen
Wie sich eine Stiftung finanziert
Die Stiftungsorgane
Satzung der gemeinnützigen Stiftung
Satzung der Familienstiftung
Die Destinatäre
Vermögenswerte in der Stiftung
Steuerrecht für Stiftungen
Besteuerung bei Gründung von Familienstiftungen
Die Zustiftung
Laufende Besteuerung der Familienstiftung
Immobilien in der Familienstiftung
Das Lebenszyklus-Modell
Unternehmen in der Familienstiftung
Markenrechte in der Stiftung
PKW-Vermietungsmodell zwischen Stiftung und GmbH
Wertpapiere in der Familienstiftung
Kryptowährungen in der Familienstiftung
Veräußerungsgewinne
Krypto-Mining
Laufende Erträge aus dem Lending oder Staking
Die Erbersatzsteuer
Besteuerung bei Gründung gemeinnütziger Stiftungen
Laufende Besteuerung gemeinnütziger Stiftungen
Besteuerung der Destinatäre
Besteuerung bei Auflösung der Stiftung
Haftung und Insolvenz
Gründung einer Stiftung in der Praxis
Beratung im weiteren Verlauf
Das Haus der Stiftungen
Anhang
Über die Autoren
Empfehlung der Autoren
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Glossar
Die Stiftungsbehörden der Bundesländer
Gesetzestexte
Hinweis zum Auffinden einer Mustersatzung
Seit der letzten Auflage dieses Buches hat sich die Welt der Stiftungen spürbar weiterentwickelt. Insbesondere rechtlich sind zahlreiche Änderungen eingetreten, die das Stiftungswesen moderner, flexibler und zugleich anspruchsvoller gemacht haben. Umso mehr freue ich mich, dass dieses Werk nun in einer erweiterten und aktualisierten Neuauflage erscheint – und dass mein geschätzter Kollege, Steuerberater David Kasper, als Mitautor das Buch künftig gestalten wird.
David Kasper bringt langjährige praktische Erfahrung aus der Errichtung, Verwaltung und Beratung zahlreicher Stiftungen mit ein. Seine fundierten Kenntnisse und sein Engagement tragen entscheidend dazu bei, die Brücke zwischen Theorie und Praxis zu schlagen. Das Ziel bleibt dasselbe wie zu Beginn: Menschen, Unternehmern, Juristen und Steuerberatern ein fundiertes, praxisnahes und verständliches Werkzeug an die Hand zu geben, um die Stiftung als vielseitige und nachhaltige Rechtsform richtig zu verstehen und einzusetzen.
Ich wünsche allen Leserinnen und Lesern viele neue Erkenntnisse und Anregungen. Lob freut uns – Kritik hilft uns, dieses Werk weiter zu optimieren. Beides ist herzlich willkommen.
Johann C. Köber
Die Stiftung ist eine der faszinierendsten Rechtsformen, die unser Rechtssystem in Deutschland zu bieten hat – und zugleich eine der am meisten missverstandenen. In der Ausbildung von Juristen und Steuerberatern spielt sie meist nur eine Nebenrolle. Das führt dazu, dass zahlreiche Mythen, Fehleinschätzungen und Halbwahrheiten über Stiftungen im Umlauf sind.
Mit diesem Buch möchten wir dazu beitragen, diese Lücke zu schließen. Unser Ziel besteht darin, nicht nur die theoretischen Grundlagen der Stiftung zu erläutern, sondern vor allem zu zeigen, wie sie in der Praxis wirklich funktioniert – mit all ihren Chancen, Gestaltungsmöglichkeiten und Herausforderungen.
Das Wissen, das in diesen Seiten steckt, basiert auf jahrzehntelanger praktischer Erfahrung aus unserer täglichen Kanzleiarbeit. Unsere Kanzlei hat in den vergangenen Jahrzehnten mehr als 850 rechtsfähige Stiftungen begleitet, gegründet oder betreut. Wir sprechen also nicht nur über Theorie, sondern teilen hier unsere Erfahrungen aus der Praxis, unsere Einsichten, aber auch unsere Warnungen vor typischen Fehlern und Irrtümern mit Ihnen.
Mein besonderer Dank gilt Johann C. Köber, der mit seiner Pionierarbeit im deutschen Stiftungswesen die Grundlage für dieses Werk geschaffen, unsere Kanzlei zum Marktführer bei der Errichtung und Betreuung von Stiftungen gemacht und mich ermutigt hat, dieses Buch zu betreuen und die Neuauflagen weiterzuentwickeln.
Ich wünsche Ihnen als Leserin oder Leser, dass dieses Buch Ihnen neue Perspektiven eröffnet – sei es für Ihre eigene Stiftung, für Ihre Nachfolgeplanung, für den Vermögensschutz oder einfach für ein tieferes Verständnis dieser einzigartigen Rechtsform.
David Kasper, Fürth 2025
Fast alle Unternehmer und auch viele vermögende Personen stellen sich im Lauf der Zeit ähnliche Fragen: Sind die eigenen Werte sinnvoll strukturiert? Wie lässt sich der Vermögensschutz auf Dauer gewährleisten? Wie lassen sich Werte vor der Zerschlagung schützen? Zeigen die Kinder Interesse an der eigenen Firma? Bleiben die Werte in guten Händen? Welches Streitpotenzial könnte sich aus einer Erbschaft ergeben? Oder, wenn keine direkten Nachfahren existieren: Wer soll das Vermögen erhalten?
Gerade der Fortbestand ihres Lebenswerks beschäftigt viele Menschen erfahrungsgemäß sehr stark. Kaum jemand klammert die Zeit danach aus. Dazu kommen steuerliche Aspekte und die Frage nach möglichen Optimierungspotenzialen im Bereich der eigenen Finanzen. Tragfähige Antworten auf all diese Fragen sind vor allem bei hohen Verdiensten erforderlich oder auch beim Vorhandensein ganz unterschiedlicher Vermögenswerte. Allerdings fällt es angesichts einer so vielschichtigen Ausgangssituation gar nicht so leicht, eine passende Strategie zu entwickeln; der Umgang mit dem persönlichen Eigentum umfasst einfach zu viele Facetten. Die meisten Lösungen in puncto Vermögen und Steuern, aber auch Vorsorge für den eigenen Ruhestand oder für die Zeit nach dem Tod gleichen sich verdächtig. In der Regel werden GmbHs gegründet und/oder vererbt oder Teile der Werte fließen durch eine Schenkung oder Übertragung an die eigenen Kinder und andere Begünstigte. Doch leider funktionieren viele dieser Lösungen nicht (mehr) besonders gut. Die beliebte Konstruktion der GmbH & Co. KG zum Beispiel hilft beim Schutz des Vermögens oder bei der Steueroptimierung nur noch begrenzt im Vergleich zu anderen Konstruktionen. Auch modische Trends wie die Auslagerung von Werten in eine Limited nach angelsächsischem Modell oder eine Genossenschaft sehen wir in diesem Zusammenhang kritisch. So bleibt zu konstatieren: Viele der landläufigen Strategien beantworten nur wenige der erwähnten Fragen auf Dauer; haltbare Leitplanken lassen sich damit nicht errichten. Zukunftsfähige Lösungen fehlen beispielsweise häufig, wenn es um die Fortführung eines Unternehmens geht oder um die streitvermeidende Übertragung von Vermögen auf kommende Generationen. Unsere Erfahrung zeigt sehr deutlich, dass es vielfach an einem stimmigen Gesamtkonzept hapert – sei es aufgrund von unzureichender Beratung oder aufgrund von fehlendem Wissen.
Ein solches Gesamtkonzept muss stets Ihren individuellen Rahmenbedingungen Rechnung tragen, und deshalb können wir an dieser Stelle nicht die eine, umfassende Lösung für Ihre persönliche Situation präsentieren. Allerdings können wir sehr wohl ein sehr wirkungsvolles Vehikel für ganz unterschiedliche Ansprüche in den Fokus rücken: die Stiftung. Eine Stiftung kann eine zentrale Rolle spielen, wenn es um die eingangs gestellten Fragen geht. Doch leider werden Stiftungen vergleichsweise selten genutzt. Mit diesem Buch möchten wir vor allem ihre Potenziale aufzeigen und mit einigen Irrtümern aufräumen. Denn noch immer bringen die meisten Menschen die Rechtsform Stiftung fast ausschließlich mit großen Vermögen in Zusammenhang, die in der eigenen Familie nicht mehr benötigt werden. Auch wird der Begriff Stiftung hauptsächlich mit wohltätigen, forschenden oder öffentlich geförderten Tätigkeiten assoziiert. Allerdings greifen diese Definitionen nur wenige Aspekte heraus. Das Stiftungsrecht bietet viel weiterreichende Freiheiten, um die eigenen Absichten wirkungsvoll zu verfolgen. Denn im Grunde handelt es sich bei einer Stiftung lediglich um eine bestimmte Rechtsform, wie es beispielsweise auch eine GmbH,AG oder KG ist. Deshalb kann eine Stiftung die gleichen Dinge tun und sie wird auch – je nach Tätigkeit – genau gleich behandelt wie ein Unternehmen. Eine Stiftung unterliegt mitunter der gleichen Besteuerung und die Verantwortlichen in einer Stiftung spielen vergleichbare Rollen wie die Geschäftsführung einer Kapitalgesellschaft. So steht es den Besitzern einer Maschinenfabrik genauso frei wie den Eigentümern eines Möbelgeschäfts, in welcher Rechtsform sie ihr Unternehmen organisieren. Dem Staat ist es vollkommen gleichgültig, ob Sie die GmbH oder die Stiftung wählen – sofern die formalen Voraussetzungen gegeben und die rechtlichen Bedingungen erfüllt sind. Gar nicht egal sollten Ihnen dagegen die Folgen sein. Denn die Stiftung bietet drei enorme Vorteile, die sie den diversen anderen Rechtsformen in vielerlei Hinsicht überlegen macht:
1.Durch Stiftungen lassen sich Vermögenswerte dauerhaft sichern.
2.Durch Stiftungen lassen sich erhebliche steuerliche Vorteile erschließen.
3.Durch Stiftungen lassen sich nachhaltige Strukturen installieren unabhängig von der eigenen Person.
Wer stiftet, verselbstständigt damit seine Vermögenswerte; diese sind vor unerwünschten Zugriffen dauerhaft geschützt. Das gilt auch nach dem Tod des Stifters. Zum Beispiel kann kein Nachfahre oder externer Manager das vormals eigene Unternehmen zerschlagen oder die geliebte und schützenswerte Immobilie einfach so abreißen. Zudem greifen sowohl bei der Gründung als auch beim laufenden Betrieb einer Stiftung teils niedrigere Steuersätze und teils sogar Steuerbefreiungen. Noch besser: Ob und wie Sie diese Möglichkeiten nutzen oder welche Vorgaben Sie für Ihre Vermögenswerte machen, bleibt voll und ganz Ihnen überlassen. Als Stifter kontrollieren Sie alle Abläufe beim Errichten der Stiftung und entscheiden somit selbst, was mit Ihrem Vermögen geschieht – auch weit über den Tod hinaus. Dabei schränkt Sie weder ein GmbH-Gesetz noch ein Aktiengesetz ein. Ohnehin existieren für bestimmte Formen der Stiftungen nur wenige staatlich festgelegte Regelungen, die Ihre Gestaltungsfreiheit in Bezug auf Tätigkeit, Vermögensstrukturierung oder Organisation behindern. Vermutlich ergibt sich diese Freiheit aus der Geschichte; schließlich gibt es Stiftungen viel länger als GmbHs oder Aktiengesellschaften. So sind rund 250 Stiftungen hierzulande älter als 500 Jahre. Sie bestehen noch heute, denken Sie beispielsweise an Namen wie die Fugger.
Beispiel: Die Fugger
Schon im Jahr 1521 stiftete Jakob Fugger – genannt »Der Reiche« – die Fuggerei in Augsburg (siehe Abbildung 1). Die Reihenhaussiedlung ist damit die älteste bestehende Sozialsiedlung der Welt. Heute wohnen in den 140 Wohnungen 150 Menschen. Ursprünglich waren diese Unterkünfte gedacht für Handwerker und Taglöhner, die zum Beispiel aufgrund von Krankheit keinen eigenen Haushalt führen konnten.
Der vermutlich bekannteste Bewohner der Fuggerei dürfte im 17. Jahrhundert Franz Mozart gewesen sein, der Urgroßvater von Wolfgang Amadeus Mozart. Die Bedingungen zur Aufnahme stammen noch von Jakob Fugger persönlich und sind im Stiftungsbrief festgelegt: Einziehen darf nur, wer bedürftig, katholisch und Augsburger Bürger ist. Als Miete werden lediglich 88 Cent pro Jahr fällig, das entspricht dem nominellen Wert eines Rheinischen Guldens aus der damaligen Zeit. Für die Nebenkosten müssen die Mieter allerdings selbst aufkommen. Fugger hat zudem festgelegt, dass jeder Bewohner einmal täglich ein Vaterunser, ein Glaubensbekenntnis und ein Ave Maria für den Stifter und die Stifterfamilie sprechen muss. Noch immer wird die Fuggerei aus dem Stiftungsvermögen Jakob Fuggers unterhalten. Für die Verwaltung ist die Fürstlich und Gräflich Fuggersche Stiftungs-Administration zuständig.
Abbildung 1: Die Fuggerei in Augsburg
Fundamentaler Bestandteil des Stiftungsgedankens ist also die Nachhaltigkeit. Wer eine Stiftung gründet, tut dies nicht um kurzfristiger Vorteile willen. Vielmehr stellt die betreffende Person die Weichen dafür, ihre Vermögenssituation dauerhaft zu regeln und kurzfristige Einflussfaktoren so weit wie möglich auszuschalten. Im Mittelpunkt des Stiftungsgedankens steht die langfristige Wertentwicklung. Illustrieren lässt sich dieser Gedanke am Beispiel eines Unternehmens innerhalb einer Erbmasse. Sind sich die Erben nicht einig, werden Unternehmen schnell zu Geld gemacht. Dies führt oftmals zu einem Verkauf unter Wert oder zu einer Zerschlagung der betreffenden Firma. Wird das jeweilige Unternehmen jedoch vorher in eine Stiftung überführt, lässt sich sein Fortbestand in der bestehenden Struktur nachhaltig sichern. Ein Stifter kann auf diese Weise sein Vermögen noch zu Lebzeiten »vererben«, ohne dafür sterben zu müssen. Gerade heute gibt es unzählige Erblasser mit sehr umfangreichen Besitztümern. Für sie dürfte dieser weitere Vorteil einer Stiftung ausgesprochen nützlich sein: Stiftungen eröffnen die Möglichkeit, Vermögen über die geltenden Freigrenzen des Erbschafts- und Schenkungsteuergesetzes hinaus steuerlich begünstigt zu übertragen. Sie wissen vermutlich, dass Kinder Vermögen im Wert von bis zu 400.000 € steuerfrei von jedem ihrer Eltern erben können. Wer mehr sein Eigen nennt, kann zumindest einen Teil davon bereits zu Lebzeiten in eine andere, steuerlich begünstigte Struktur überführen, die zudem nicht vererbt wird. All die genannten Facetten des Stiftungsgedankens möchten wir im vorliegenden Buch erläutern und dabei herausarbeiten, wie Sie die Möglichkeiten ganz konkret für Ihre persönliche Situation nutzen können. Um diese mitunter abstrakt anmutenden Chancen zu verdeutlichen, streuen wir immer wieder Beispiele ein. Diese Beispiele stammen direkt aus unserem eigenen Leben sowie aus unserer Beratungspraxis. Selbstverständlich haben wir Namen und Zahlen verändert. Die dahinterstehenden Absichten und Prinzipien bleiben jedoch unverändert erkennbar.
Viele Menschen, die sich mit den Möglichkeiten der Stiftungsgründung befassen, kommen allerdings in Konflikt mit erlernten Denkmustern. Denn eine Stiftung zu gründen heißt erstens, das eigene Geld bzw. Vermögen wegzugeben – es befindet sich dann im Eigentum der Stiftung und ist dort gebunden. Zweitens lässt sich nicht alles sofort für einen bestimmten Zweck einsetzen. Dies gilt vor allem, wenn die Stiftung einem gemeinnützigen Zweck dienen soll. Derartige Denkmuster führen jedoch in die Irre: Auch wenn ein Teil der Vermögenswerte in der Stiftung gebunden ist und die verfügbaren Mittel zunächst geringer erscheinen als bei einer GmbHoder einer anderen Rechtsform, setzt Stiftungskapital weitaus größere Beträge frei, als gemeinhin angenommen wird. Das gilt sogar, wenn ein Großteil der Erträge für gemeinnützige Zwecke aufgewendet wird. Auch existieren ganz unterschiedliche Wege, um eine Stiftung für eigene Absichten nutzbar zu machen. Vor allem das Modell einer Familienstiftung werden wir daher noch ausführlich vorstellen. Eine Stiftung entsteht jedoch nicht aus heiterem Himmel und sie eignet sich auch nicht für alle Situationen. Einige Voraussetzungen sollte jeder Stifter ebenso erfüllen wie sein Umfeld. Zunächst einmal erfordert eine Stiftung Vermögen – in welcher Form auch immer. Dabei kann es sich um bares Geld handeln, aber auch um Wertpapiere, Unternehmensanteile oder andere Wertgegenstände. Ohne Vermögen ergibt eine Stiftung keinen Sinn; mehr noch: Eine Stiftung ist Vermögen. Zudem ist ein Konzept dazu erforderlich, was mit den bestehenden Vermögenswerten geschehen soll. Sollen sie für die Familie gesichert oder für wohltätige Zwecke eingesetzt werden? Sollen sie womöglich dem Zugriff des Staates so weit wie möglich entzogen werden?
Passend zur Vielfalt der Motive bietet die Konstruktion einer Stiftung umfassende Flexibilität. Dass sich überhaupt ein derartiger Variantenreichtum entwickeln konnte, liegt auch an den rechtlichen Rahmenbedingungen. So ist der Begriff Stiftung nicht per Gesetz definiert, weder im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) noch in den einschlägigen Ländergesetzen. Das Wort Stiftung im Sinne des Gesetzgebers und auch im Sinne dieses Buchs ist daher lediglich der Oberbegriff für vielfältige Rechtsformen, die im privaten, öffentlichen und kirchlichen Recht verankert sein können. Dazu gehören die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts, die Stiftungs-GmbH, die treuhänderische Stiftung oder der Stiftungsverein.
Auf das Thema Stiftungen bin ich (Johann Köber) übrigens aus ganz praktischen Erwägungen heraus gestoßen: Ich musste selbst eine Entscheidung treffen, die möglichst weit in die Zukunft reichen sollte. Auf der Suche nach passenden Räumlichkeiten für mich selbst und meine Kanzlei bin ich auf ein altes Schloss aus dem 17. Jahrhundert gestoßen. Es war völlig heruntergekommen und für einen Spottpreis zu haben. Der Witz daran: Bereits als Kind war ich oft mit dem Fahrrad an diesem Anwesen vorbeigefahren und hatte es gebührend bewundert. Dieses wunderbare Denkmal wollte ich unbedingt retten. Deshalb habe ich den Kauf plus die umfangreiche Sanierung gewagt. So schließt sich der Kreis, und heute spielt das Amtshaus in Mainberg – so heißt es mit korrektem Namen– eine wichtige Rolle in meinem Leben und es dient zudem als Sitz meiner Stiftungen. 15 Jahre wohnte und arbeitete ich dann dort. Doch nach Ablauf dieser Zeit wollte ich mich verändern. So standen zwei Möglichkeiten zur Diskussion: verkaufen oder be- und erhalten. Es aus der Hand zu geben und damit einen abermaligen Verfall zu riskieren, das wollte ich keinesfalls; und so begannen meine Überlegungen zur künftigen Gestaltung. Da der Denkmalschutz eine wichtige und förderungswürdige Aufgabe darstellt, kam ich sehr schnell auf eine gemeinnützige Stiftung. Wichtig war mir, weiterhin den Erhalt des Schlosses sicherzustellen, auch wenn ich nicht mehr Eigentümer sein würde. Außerdem wollte ich Geld verdienen, um meine Kanzlei weiter aufbauen zu können. Die Idee: Ich schenkte das Schloss einer gemeinnützigen Stiftung und sparte dadurch Steuern in Höhe des Wertes dieser Schenkung. Schließlich sind Schenkungen an gemeinnützige Stiftungen grundsätzlich steuerfrei. Und da ich diese Stiftung gründete, kontrollierte ich weiterhin, was mit diesem Gebäude geschehen sollte. Gesagt, getan! Der Plan ging wunderbar auf und ich wurde zum ersten Mal Stifter. Durch diesen Erfolg beschäftigte ich mich weiter mit dem Thema. Dabei lernte ich zum Beispiel, dass es nicht nur gemeinnützige Stiftungen gibt, dass die Gestaltungsmöglichkeiten unter der Rechtsform Stiftung nahezu unbegrenzt sind und dass auch die anderen Stiftungsformen erhebliche Vorteile bieten. Seitdem durfte ich für mich und vor allem für meine Mandanten Dutzende weitere Stiftungen gründen. Meine Erfahrungen zu diesem Thema ergeben zusammengenommen das vorliegende Buch.
Wir quälen Sie deshalb auch nur mit den allernötigsten Paragrafen und nur mit so viel Theorie, wie zum Verständnis nötig. Im Mittelpunkt dieser Publikation stehen die praktischen Möglichkeiten der Stiftung. Wenn Sie dennoch einen Blick in entsprechende Texte werfen möchten: Im Anhang finden Sie diverse Gesetzestexte sowie eine Mustersatzung.
Ein wichtiger Hinweis noch: Steuervorschriften und Gesetze ändern sich laufend. Gleiches gilt für Verwaltungsvorschriften und Gerichtsurteile. Deshalb sind stets die aktuellen und individuellen Voraussetzungen und Bedingungen zu prüfen, und die Gesamtsituation muss analysiert werden. Wir können für die Inhalte dieses Buches daher ausdrücklich keine Haftung übernehmen. Es enthält lediglich Hinweise, die wir nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen haben und die den mir derzeit bekannten Stand von Recht und Gesetz berücksichtigen. Optimale Lösungen für die Gestaltung Ihrer eigenen Finanzen finden Sie nur bei einem guten Steuerberater, der Ihre persönliche Situation kennt. In diesem Buch können wir Ihnen keine steuerliche oder rechtliche Beratung geben. Ohnehin geht es uns um die praktischen Potenziale von Stiftungen. Sie sollen nach der Lektüre selbst beurteilen können, ob Sie diese Rechtsform in Erwägung ziehen möchten.
Ein weiterer Gedanke ist uns sehr wichtig: Wir schreiben zu keinem Thema und empfehlen auch nichts, was wir vorher nicht selbst ausprobiert haben. Wir müssen wissen, wie es sich anfühlt und welche praktischen Schritte erforderlich sind. Schließlich bringen Ratschläge nur dann etwas, wenn man vernünftig damit arbeiten kann. Alle Inhalte dieses Buches kommen aus der Praxis und vereinen die Erfahrungen, die wir in den letzten Jahren mit Stiftungsgründungen gesammelt haben. In diesem Zusammenhang möchten wir Ihnen nochmals den Rat geben: Entwickeln Sie eine zu Ihnen passende Strategie, Ihr Vermögen zu strukturieren. Der eine hat in Immobilien investiert, der andere sein Vermögen mit Börseninvestments aufgebaut, der Dritte ist vielleicht ein begnadeter Verkäufer und der Vierte ist Eigentümer von Firmenbeteiligungen. Erfolgreich werden Sie nur dann sein, wenn Sie das tun, was für Sie richtig ist. Zudem sollten Sie ergebnisoffen analysieren, welche Struktur in Ihrer Situation funktioniert. Und in diese Analyse sollten Sie die Möglichkeit, eine Stiftung zu gründen, zumindest in Ihre Überlegungen einbeziehen. Denn eine Stiftung bietet hervorragende Rahmenbedingungen, um die unterschiedlichsten Vermögenswerte unter einem Dach zu halten.
Zum Abschluss dieser Vorrede möchten wir das Thema Stiftung noch in einen größeren und einen kleineren – persönlichen – Zusammenhang einordnen. Bei der Beschäftigung mit Geld und Vermögen zeigt sich, dass fast alles mit allem zusammenhängt. Wir haben deshalb immer einen möglichst umfassenden Blick auf unsere persönliche und wirtschaftliche Situation angestrebt. Dabei zählen vor allem drei Perspektiven: Zunächst gibt es die steuerliche Sicht, wir sind Steuerberater und entwickeln Steuerstrategien. Sie kennen diesen Ansatz vielleicht aus unserem Bestseller-Buch Steuern steuern, und auch auf den folgenden Seiten kommen immer wieder steuerliche Aspekte zur Sprache. Zweitens geht es uns darum, das durch kluge Steuerstrategien gesparte Geld gewinnbringend einzusetzen. Wir konzentrieren uns dabei auf die Börse und Immobilien, und einige der Grundlagen erläutern wir in den Büchern Sichere Börsenstrategien und Steuern steuern mit Immobilien. Mit dem vorliegenden Buch schließt sich nun der Kreis. Das große Handbuch der Stiftungen, das Ihnen jetzt vorliegt, zeigt, wie sich das gesparte und vermehrte Vermögen auf Dauer sichern lässt. Stiftungen bilden einen optimalen Rahmen, um das eigene Vermächtnis zu bewahren. Damit beleuchten wir die nach unserer Überzeugung entscheidenden Stellschrauben, um die eigenen Finanzen optimal zu strukturieren. Damit lässt sich eine Basis herstellen, um finanziell unabhängig zu werden. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen eine interessante Lektüre und viel Erfolg bei Ihrer persönlichen Vermögensbildung!
Ihr Johann C. Köber und David Kasper
Mit der bereits erwähnten Gesetzesnovelle aus dem Jahr 2007 hat die gemeinnützige Stiftung spürbar Konkurrenz bekommen. Denn nun darf ein Stifter die eigenen Interessen oder die seiner Familie explizit in den Fokus rücken. Damit verändern sich auch die Motive für eine Stiftungsgründung und deren Abläufe stetig. Bis zum Jahr 2007 machten es die geltenden Regelungen fast unmöglich, rein privatnützige Stiftungen zu gründen. In der Regel musste ein Stifter den Umweg über die Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung gehen und durfte dann mit einer zweiten Stiftung die eigenen Interessen berücksichtigen. Man spricht bei dieser Konstruktion von einer Doppelstiftung; die Details erläutern wir später in einem separaten Kapitel. Heute besteht dagegen sogar ein Rechtsanspruch auf die Gründung privatnütziger Stiftungen – selbstverständlich nur, wenn die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt Stiftungen in den Paragrafen 80 bis 89. Wer eine Stiftung ins Leben rufen möchte, findet hier eindeutige Worte.
§ 80 BGB, Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung
(1) Zur Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung sind das Stiftungsgeschäft und die Anerkennung durch die zuständige Behörde des Landes erforderlich, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll.
(2) Die Stiftung ist als rechtsfähig anzuerkennen, wenn das Stiftungsgeschäft den Anforderungen des § 81 Abs. 1 genügt, die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks gesichert erscheint und der Stiftungszweck das Gemeinwohl nicht gefährdet.2
Faktisch existieren also nur formale Voraussetzungen, um eine Stiftung ins Leben zu rufen, und auch die weiteren Paragrafen des BGB präzisieren die genannten Regeln nur. So enthalten sie zum Beispiel Details zum Stiftungsgeschäft und zum Vermögen. Dabei fällt auf, dass lediglich von einer rechtsfähigen Stiftung die Rede ist, weitere Spezifikationen fehlen. Der Begriff gemeinnützig etwa kommt in den Paragrafen 80 bis 89 gar nicht vor. Der Staat macht nur sehr wenige Vorgaben zur Gründung einer Stiftung. Weitere Regeln finden sich in den jeweiligen Stiftungsgesetzen der einzelnen Bundesländer. Doch auch wenn man diese einbezieht, stellt sich der rechtliche Rahmen äußerst großzügig dar. So fehlen zum Beispiel exakte Trennlinien zwischen den einzelnen Stiftungsformen, das wäre etwa bei anderen Rechtsformen wie der GmbH, der KG und der AG undenkbar.
Mit dieser gesetzlichen Unbestimmtheit endet die Freiheit eines Stifters jedoch noch längst nicht. Wo es in anderen Bereichen eine umfangreiche Rechtsprechung gibt, die geltende Paragrafen teilweise erheblich eingeschränkt oder umgedeutet hat, existiert im Stiftungsbereich nichts dergleichen. Stifter klagen offensichtlich sehr selten; und sollte es doch zu Unstimmigkeiten kommen, klärt der Stifter sie meist direkt mit der Stiftungsaufsicht. In der Praxis helfen diese lockeren Bande dabei, einerseits sehr gut und einvernehmlich mit den Behörden zusammenzuarbeiten und andererseits doch die eigenen Vorstellungen weitgehend umsetzen zu können. Der oben zitierte Gesetzestext fordert lediglich das sogenannte Stiftungsgeschäft – die Einzelheiten erläutern wir noch – und leitet daraus den Anspruch des Stifters auf Anerkennung ab. Auf Deutsch heißt das: Wenn Sie alles im Sinne der durchaus weit gefassten Vorgaben erledigen, muss der Staat Ihre Stiftung anerkennen. Sie können somit also eine Stiftung als eigene Rechtsperson gründen. Und genau darum soll es in diesem Buch gehen: um Stiftungen, die von den jeweiligen Behörden als solche anerkannt werden und über eine entsprechende Urkunde (siehe Abbildung 2) verfügen.
Anerkennungsurkunde
Die von
Herrn Johann C. Körber
mit Stiftungsgeschäft vom 23.06.2015 errichtete
„Köber Familie MMXV Stiftung“
wird gemäß §§ 80, 81 BGB als rechtsfähige nichtöffentliche Stiftungdes bürgerlichen Rechts mit Sitz in
Schweinfurt
anerkannt.
Würzburg, den 23.07.2015
Regierung von Unterfranken
Abbildung 2: Beispiel für eine Stiftungsurkunde
Nach dem Wortlaut des BGB darf jede voll geschäftsfähige natürliche Person und auch jede juristische Person eine Stiftung gründen. Neben Menschen können also beispielsweise auch rechtsfähige Vereine oder Unternehmen stiften. Die betreffende natürliche oder juristische Person muss lediglich Geld oder andere Vermögenswerte besitzen und bereit sein, diese zu übertragen. In der Regel spielt es noch nicht einmal eine Rolle, wenn der Stifter bereits mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist. Vorstrafen oder Ähnliches können höchstens die Tätigkeit im Vorstand unmöglich machen; die Stiftungsgründung selbst – also die Übertragung von Vermögensgegenständen – ist grundsätzlich möglich. Zu beachten sind lediglich die geltenden Rahmenbedingungen beispielsweise im Hinblick auf die Formulierung der Satzung. Die Anerkennung richtet sich also nicht nach der Person des Stifters, sondern nach der Konstruktion der Stiftung selbst. Haben die Behörden ihr Einverständnis erteilt, lässt sich die Gründung in der Regel nicht mehr rückgängig machen und das Vermögen ist in der Stiftung gebunden. Es muss dazu genutzt werden, den Stiftungszweck zu verfolgen. Damit kommen wir auf das Wörtchen gewidmet aus der oben aufgeführten Definition zurück. Die gestifteten Vermögenswerte dienen also in Zukunft dazu, den Willen des Stifters zu verfolgen – nichts anderes ist der Stiftungszweck. Der Stifterwille spielt die zentrale Rolle bei der Gründung und beim laufenden Betrieb einer jeden Stiftung.
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Stiften und spenden
Beide Begriffe – Stiften und Spenden – bezeichnen einen ähnlichen Vorgang, nämlich Vermögen freiwillig und endgültig für einen bestimmten Zweck abzugeben. Dabei ist eine Spende üblicherweise zweckgebunden und dient der laufenden Tätigkeit einer schon bestehenden Einrichtung. Wer zum Beispiel an eine gemeinnützige Stiftung zum Zweck der Erdbebenhilfe spendet, dessen Geld darf nicht für die Versorgung von Hochwasseropfern verwendet werden. An diese Vorgabe des Spenders ist der Empfänger der Spende strikt gebunden – auch wenn die Erdbebenhilfe gar nicht mehr erforderlich ist. Anders sieht es beim Stiften oder bei einer Spende ins Grundstockvermögen einer Stiftung aus: Der Betrag kommt nicht direkt einem festgelegten Zweck zugute, sondern soll die jeweilige Einrichtung oder Stiftung dazu in die Lage versetzen, mit dem Geld langfristig Erträge zu generieren. Auch müssen Spendengelder in der Regel zeitnah ausgegeben werden, wogegen gestiftete Beträge im Stiftungsvermögen »gefangen« sind. Eine Stiftung ist dazu verpflichtet, das ihr anvertraute Vermögen ungeschmälert zu bewahren. Sie darf nur Mittel aus den Kapitalerträgen zur Verfügung stellen, die sie mit diesem Vermögen erzielt.
2 Die einschlägigen Gesetzestexte finden Sie im Anhang.
Der Stifterwille entscheidet beispielsweise über die Verwendung des Vermögens, den Kreis der Begünstigten, die Verwaltung der Stiftung oder den Umfang der Wertgegenstände – selbstverständlich im Rahmen der geltenden Gesetze und Vorschriften. Ganz besonders betonen möchten wir nochmals eine wichtige Besonderheit bei Stiftungen: Die Widmung des Vermögens nach Stifterwillen gilt auf Dauer, sie lässt sich weder vom Stifter selbst noch nach seinem Tod von anderen Personen revidieren. Damit ist sichergestellt, dass der einmal festgelegte Zweck
