Das Leibeigenthumbsbuch der Herrschaft Rheda von 1651/58 - Jochen Ossenbrink - E-Book

Das Leibeigenthumbsbuch der Herrschaft Rheda von 1651/58 E-Book

Jochen Ossenbrink

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Beschreibung

Mauritz Graf zu Bentheim-Tecklenburg hat 1651/58 in einem Leibeigenthumbsbuch auf 103 Höfen und Kotten, die zu seiner Herrschaft Rheda gehörten, die ihm eigenbehörigen Leute in den Kirchspielen Clarholz, Herzebrock, Rheda, St. Vit und Wiedenbrück aufschreiben lassen. Die bäuerlichen und kleinbäuerlichen Besitzer sind darin mit ihren Geschwistern und ihren Kindern sowie den noch lebenden Vorbesitzern namentlich erfasst worden. Angaben zur Herkunft der aufheiratenden Ehepartner und zum Verbleib der ausbestatteten Söhne und Töchter ergeben familiäre Verbindungen zu 180 anderen Höfen und Kotten. Alles Heiraten geschah in einer grundherrschaftlichen Gemengelage und bei einem Wechsel der Grundherrschaft meistens noch durch Tausch der Eigenbehörigen, an dem hier 25 Gutsherren beteiligt waren. Das vorherrschende Anerbenrecht zwang daneben 25 Familien nicht erbender Kinder zu einem Heuerlingsdasein auf der elterlichen oder einer fremden Stätte. Das Leibeigenthumbsbuch bietet so für die letzten Jahrzehnte des Dreißigjährigen Krieges und das erste Jahrzehnt danach einen einzigartigen Einblick in die ländlich-bäuerlichen Familienverhältnisse. Die landesherrliche Erfassung ist die erste ihrer Art für die Rhedaer Eigenbehörigen und steht damit am Anfang vieler Familiengeschichten in der Herrschaft Rheda und im Wiedenbrücker Land, die sich mit den gleichzeitig beginnenden Kirchenbüchern fortschreiben lassen.

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Seitenzahl: 220

Veröffentlichungsjahr: 2022

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Meinem Förderer

Moritz Graf zu Bentheim-Tecklenburg

Betreuer des Fürstlichen Archivs Rheda

geboren am 27. Oktober 1881 in Würzburg

gestorben am 22. Februar 1967 in Rheda

Inhalt

Vorwort

Einleitung

Die „Herren“ im Hause Rheda

Die Verfasser des Lager- und Leibeigenthumbsbuches

Hinweise zur Edition

Weitere Quellen

Quellen- und Literaturverzeichnis

Glossar

Gliederung des Editionstexts

Editionstext

Register

Vorwort

Christian Loefke hat unsere als Gemeinschaftswerk konzipierte Reihe mit dem ersten Band über die Eigenbehörigen der Stadt Wiedenbrück begonnen. Ihm danke ich für seine Anregungen und Hilfestellungen sowie die technische Realisation meines Beitrages, den ich hiermit vorlege.

Der zweite Band der neuen Schriftenreihe des Kreisarchivs Gütersloh, „Quellen und Forschungen zur Familien- und Höfegeschichte aus dem Kreis Gütersloh“, wendet sich der Herrschaft Rheda zu, die 1815 mit dem Amt Reckenberg und der Grafschaft Rietberg zum Kreis Wiedenbrück vereinigt wurde. Hier ist unmittelbar nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges eine familiengeschichtlich hochbedeutsame Quelle entstanden, die die damals einsetzende Kirchenbuchführung ergänzt und mit ihren Angaben darüberhinaus zurückreicht.

Das 1651 angelegte „Lager- und Leibeigenthumbsbuch“ verzeichnet „alle diejenigen“, die den Grafen zu Bentheim-Tecklenburg etc. an deren Haus Rheda „mit Leibeigenthumb verhafft(et)” waren. Das Buch erfasst demnach auf den ersten Blick die „Leibeigenen” des Landesherrn als Besitzer des „Hauses Rheda” unabhängig von ihren Wohnorten innerhalb und außerhalb der „Herrschaft Rheda”. Bei näherer Betrachtung handelt es sich aber nur um alle gräflichen Leibeigenen, die zur Vogtei Rheda zählten, einer von zwei Verwaltungseinheiten innerhalb der Herrschaft Rheda, die neben der Vogtei Gütersloh bestand. Der Vogtei Rheda unterstanden neben rund einhundert inländischen Höfen und Kotten auch ein halbes Dutzend Höfe und Kotten im benachbarten Amt Reckenberg, deren Besitzer den Herren von Rheda ebenfalls „leibeigen” waren.

Im Titel des Buches hat der Verfasser auch ein „Lagerbuch” angeführt. Hierunter wäre ein Verzeichnis aller Güter des Hauses Rheda mit ihren Bestandteilen und den Belastungen zu erwarten. Diese Angaben fehlen hier vollständig. Stattdessen sind aus der Hand desselben Verfassers Fragmente eines eigenständigen Lagerbuches überliefert, das er wohl nicht mehr hat vollenden können.[1]

Im Buchtext kommt der Begriff des „Leibeigenen” nicht vor. Hier ist stattdessen von „Eigenbehörigen” die Rede. In der Herrschaft Rheda und in den ihr benachbarten Territorien bezeichnen beide Begriffe in gleicher Weise die rechtliche Stellung der von ihren Gutsherren abhängigen bäuerlichen Bevölkerung und ihre Nachkommenschaft, soweit diese sich nicht durch Freikauf und Freilassung aus ihrer Bindung an den Gutsherrn befreit hatte. Die Leibeigenschaft bzw. Eigenbehörigkeit ergab sich aus den auf dem platten Land vorherrschenden Besitzverhältnissen. Während die Gutsherren ihre Güter gegen Abgaben und Dienste zur Nutzung überließen und so das Obereigentum daran beanspruchten, waren ihre Bauern und Kötter von ihnen persönlich abhängig und ihnen gegenüber abgabe- und dienstpflichtig, durften als erblich nutzungsberechtigte Untereigentümer aber erwarten, dass jeweils eines ihrer Kinder das elterliche „Erbe” antreten und sie selbst im Alter hier die „Leibzucht” genießen konnten.

Nachdem die Rechtsverhältnisse zwischen den Gutsherrn und ihren Leibeigenen in der frühen Neuzeit noch nach altem Herkommen gepflegt worden waren, sind sie für Minden und Ravensberg sowie Osnabrück und Münster im 17. und 18. Jahrhundert in besonderen Eigentumsordnungen kodifiziert worden. Das 1770 für das Fürstbistum Münster erlassene Gesetz hat die Herrschaft Rheda 1784 übernommen. Im Zuge der Umwälzungen, die sich durch die französische Revolution von 1789 ergaben, hat Napoleon die Leibeigenschaft im Jahre 1808 für das Großherzogtum Berg und so auch für die ehemalige Herrschaft Rheda aufgehoben. Damit entfielen die persönlichen Bindungen an den Gutsherrn, während die sich aus der Nutzung ihrer Güter ergebenden Verpflichtungen der ehemaligen Leibeigenen erst im Laufe des 19. Jahrhunderts abgelöst werden konnten.[2]

Das Leibeigenthumbsbuch war mir schon vor 60 Jahren bei meinen Archivbesuchen mit Graf Bentheim in Rheda aufgefallen und ist von mir dann erstmalig abgetippt worden. Nach längerer Unterbrechung konnte ich meine Studien in den Quellen des Fürstlichen Archivs im Westfälischen Archivamt in Münster fortsetzen. Dabei bin ich von den Herren Dr. Horst Conrad, Dr. Peter Worm und Dr. Daniel Droste immer bestens beraten und unterstützt worden. Ihnen gilt mein Dank ebenso wie den Damen und Herren, die im Lesesaal die Aufsicht geführt und im Verborgenen meine Wünsche bearbeitet haben. Die bewundernswerte Nachsicht meiner Frau Mechtild geb. Oppermann und ihre immerwährende Unterstützung haben es mir letztlich ermöglicht, diese Quelle für den Druck zu bearbeiten.

Gummersbach, im Juli 2022

Jochen Ossenbrink

1 FA Rha.E.AK II R 88: Lagerbuch der rhedischen Eigenbehörigen (ohne Datum, wohl nach 1660).

2 Vgl. zur Eigenbehörigkeit bzw. Leibeigenschaft in der Herrschaft Rheda die Untersuchungen des Verfassers in: MEIER/OSSENBRINK, Leben unter dem Krummstab, S. 397-510 u. 546-552. Ebenso in: OSSENBRINK, Kirchspiel Herzebrock, sowie in: OSSENBRINK, Kleinstaat im Alten Reich.

Einleitung

Die Grafen von Tecklenburg konnten sich nach einer 125 Jahre hindurch geführten verlustreichen Fehde mit den Edelherren zur Lippe in einem Friedensschluss von 1491 als Herren in Rheda durchsetzen. Im zweiten Drittel des 16. Jahrhunderts wurden ihre Herrschaftsansprüche hier aber erneut und zwar vom Osnabrücker Fürstbischof angegriffen und zum Teil erfolgreich geschmälert. Im Ergebnis mussten sie auf den zuvor behaupteten östlichen und südlichen Teil des Kirchspiels Gütersloh und auf eine der beiden Bauerschaften des Kirchspiels St. Vit verzichten. Im Bielefelder Rezess von 1565 wurde ihnen ein Territorium von rund 160 qkm zugestanden, dass sie bis zum Ende des Alten Reichs behaupteten. Dazu gehörten einerseits die Stadt und das Kirchspiel Rheda, die zum Kirchspiel Wiedenbrück zählende Bauerschaft Ems sowie die Kirchspiele Herzebrock, Clarholz und Lette, die zusammen die Vogtei Rheda bildeten, sowie andererseits das Dorf Gütersloh mit den Gütersloher Bauerschaften Pavenstädt, Blankenhagen und Nordhorn mit Sundern, für die es eine eigene Vogtei in Gütersloh gab.[3] Diese Zweiteilung hatte ihre Entsprechung im fürstbischöflich-osnabrückischen Amt Reckenberg, das die Vogtei Langenberg und die Wöstevogtei kannte.[4]

Im frühen 16. Jahrhundert waren die Klöster Herzebrock, Clarholz und Marienfeld sowie einzelne Burgmannsfamilien neben den Grafen von Rietberg die meistbegüterten Grundherren innerhalb der damals noch größeren Herrschaft Rheda. Der Herrschaftsanspruch der Grafen von Tecklenburg stützte sich insbesondere auf die Edelvogteien über die genannten Klöster, auf eine noch eher kleine eigene Grundherrschaft sowie auf die Besteuerung der Untertanen und die Rechtsprechung durch die eigenen Freistühle. Aus dem Nachlass Walters von Varensell konnten die Tecklenburger ab 1530 umfangreichen Grundbesitz im Kirchspiel Gütersloh und weitere einzelne Güter in den Kirchspielen Rheda und Herzebrock erwerben. Seither griffen Graf Konrad von Tecklenburg und seine Nachfolger auch massiv in die Markenhoheit der Herzebrocker Äbtissin und der Gütersloher Kirche ein, indem sie zahlreich neue Siedlungsstellen zuließen und weitere Zuschläge aus den Marken erteilten.[5]

Gegen Ende des 17. Jahrhunderts verzeichnete der Notar und Klostersekretär Arnold Hermann Böemken im Kirchspiel Herzebrock und in der Clarholzer Bauerschaft Heerde allein 50 Siedlungsstellen, die hier nach Herzebrocker Auffassung widerrechtlich entstanden waren. Von fünf weiteren Kotten wurde angenommen, dass sie der Landesherr aus ursprünglich Herzebrocker Abhängigkeit entfremdet hatte.[6] Die Hinweise Böemkens werden in der nachfolgenden Übersicht ergänzend wiedergegeben. Schließlich gerieten zwei weitere Kotten in die Eigenbehörigkeit des Landesherrn, weil dieser das Patronat über die Kirchen und Kapellen in Rheda ausübte, nämlich der in der Bauerschaft Ems gelegene und der Rhedaer Kirche gehörende Papenbreer[7] und der ehemals altarfreie uffm Tran gen. Cordes in Groppel, der einst im Schutze der Rhedaer Burgkapelle gestanden hatte.[8] Im Laufe und gegen Ende des Dreißigjährigen Krieges sahen sich darüberhinaus einzelne Adelige gezwungen, ihre Güter zu verkaufen. Die Herren von Rheda nutzten auch diese Gelegenheit, ihre Grundherrschaft zu vergrößern. In der nachfolgenden tabellarischen Übersicht der eigenbehörigen Erben und Kotten werden diese Erwerbungen im einzelnen belegt.

Im Jahre 1651 legte der Rhedaer Notar und Gerichtsschreiber Christoph Stambler als Hausvogt in Rheda ein „Lager- und Leibeigenthumbsbuch” an, in dem alle Leibeigenen bzw. Eigenbehörigen des Hauses Rheda verzeichnet werden sollten.[9] 1658 setzte er seine Aufzeichnungen fort. Spätere Nachträge stammen von Stamblers Sohn Otto Friedrich. Stambler wählte für sein Vorhaben einen Folioband, dessen Vorderdeckel nachträglich mit einem Pergamentblatt aus einer liturgischen Handschrift überzogen wurde. Stamblers Foliant umfasst 132 fortlaufend bezeichnete Blätter (fol. 1 bis 100 und 102 bis 133). Davon sind die Blätter 79 bis 82, 84-87, 90 bis 94 und 123 bis 133 leer geblieben. Die Aufschreibungen Stamblers befinden sich in der Regel auf den Blattvorderseiten.

Inhaltsübersicht des Leibeigenthumbsbuches mit ergänzenden Hinweisen zum Erwerb, zur Steuerklasse und zur Verortung:

fol.

[

10

]

Ksp.

[

11

]

Brs.

[

12

]

Nr.

[

13

]

Eigenbehörige Erben und Kotten

Kl. 1636

[

14

]

Bem.

[

15

]

Anschrift

[

16

]

1r

(Titelblatt)

2r

Rhe

Nrh

1

Melohe

2

3r

Rhe

Nrh

21

Maßman

2

1467

4r

Rhe

Nrh

19

Herdeman

2

5r

Rhe

Nrh

2

Herman zum Waldt

3.1

1532

6r

Rhe

Nrh

20

Reitheger

4.1

7r

Rhe

Nrh

14

Curd Vogedes jetzo Johan Kocker

3.1

8r

Rhe

Nrh

22

Elbracht

dop

o.A. dop

9r

Rhe

Nrh

13

Creutzkamp

4.1

10r

Rhe

Nrh

7

Bünde

4.1

11r

Rhe

Nrh

22

Elbracht

4.1

1618 dop

12r

Rhe

Nrh

17

Öldehoff

6.1

13r

Rhe

Nrh

16

Eicholtz

6.1

14r

Rhe

Nrh

11

Johan uf der Heyde

6.1

15r

Rhe

Nrh

18

Petter zum Creützkamp

6.3

16r

Rhe

Nrh

Curd Iebrüger

6.3

o.A.

17r

Rhe

Nrh

12

Berndt Baumbeck

6.3

18r

Rhe

Nrh

RullAnna

6.3

19r

Rhe

Nrh

15

Engelbert Eycholtz

6.3

19v

Rhe

Nrh

24

Vogelsenger

[

17

]

20r

Wie

Ems

6

Uckman

3.3

21r

Wie

Ems

16

Papenbreye wiedumb zu Rheda

5.1

22r

Wie

Ems

15

Wittenbrüng

6.3

o.A.

23r

Wie

Ems

5

Johan Dreß

6.3

24r

Her

Dor

6

Herman in Bocken [alias Bußmeyer]

6.1

w

HC Brocker Straße 4

25r

Her

Bro

33

Thieman

3.1

1532

HC Brocker Straße 60

26r

Her

Bro

Baumbeck

3.1

RW Benzstraße

27r

Her

Bro

35

Hülßman

3.1

HC Brocker Straße 62

27v

Her

Bro

50

Bunckfueß

4.1

1651

HC Linsenbusch 2

28r

Her

Bro

34

Bextern

3.1

1618

HC Brocker Straße 71

28v

Her

Bro

30

Grothe Buxel

4.1

1651 1652

HC Hofkamp 1

29r

Her

Bro

39

Vielstede

4.1

1652

HC Oelder Straße 6

30r

Her

Bro

26

Nottbruch

6.1

w

HC Brocker Straße 48

31r

Her

Bro

32

LünninghMayer [alias Schlautman]

5.3

w

HC Brocker Straße 52

32r

Her

Bro

31

OrthCraß

6.1

w

HC Brocker Straße 57 (?)

33r

Her

Bro

27

Diestelkamph

6.2

w

HC Brocker Straße 50

34r

Her

Bro

24

[Johan vor dem Baum sive] Herman Nottbroch

6.3

w

HC Oelder Straße 1

35r

Her

Bro

20

Johan Huncke

6.3

w

HC Oelder Straße 9

36r

Her

Bro

23

Kayßer

6.3

w

HC Oelder Straße 3

37r

Her

Bro

22

Herman zu Mersch [alias Brummer]

6.3

w

HC Oelder Straße 5

38r

Her

Bro

Elbracht zu Bextern, Johan, [alias Sagenernst]

6.3

w

39r

Her

Gro

4

Jasper uffm Tran [alias Joan Cordes]

5.1

w

HC Weißes Venn 11

40r

Her

Gro

8

Dreß zur Marck

6.3

w

HC Wachfuß 37

41r

Her

Gro

?

Curdt zum Außel

6.1

o.A.

42r

Her

Gro

Petter zum Kocker

6.3

w

43r

Her

Que

27

Waßeman

2.1

Abbr.

44r

Her

Que

21

Gnegel

2.1

HC Groppeler Straße 53

45r

Her

Que

13

Poggenbergh

2.1

HC Quenhorner Straße 35

46r

Her

Que

15

Lohman

3.1

HC Quenhorner Straße 16

47r

Her

Que

34

RautenFrantz

5.3

HC Groppeler Straße 37

48r

Her

Que

1

Peter uf der Heyde [sive Kirian]

5.3

HC Quenhorner Straße 29

49r

Her

Que

28

[Beckeclauß sive] Herman Wittkamp

6.1

w

HC Udenbrink 28

50r

Her

Que

32

Jasper zum Poggenbergh

6.2

w

HC Groppeler Straße 52

51r

Her

Que

?

[Beckbalß sive] Johan Witkamp

6.3

w

52r

Her

Que

?

Alter Witkamp

6.3

entfr.?

53r

Her

Que

24

Kniep oder Heinrich Witkamp

6.2

HC Groppeler Straße 51

54r

Her

Que

12

Flirr [Flehr] alias KleineHeinrich

6.1

w

HC Sandknapp 15

55r

Her

Que

2

Hecker Gerdt

6.2

w

HC Sandknapp 8

55v

Her

Que

3

Craß [alias Billeke] Moller

6.3

w

HC Sandknapp

56r

Her

Que

4

Vogelroß

6.3

w Abbr.

57r

Her

Pix

11

Peterman

2.1

1532

HC Gütersloher Straße 114

58r

Her

Pix

1

Schäffer zu Waßumb

4.1

w

HC Pixeler Straße 28

59r

Her

Pix

25

Füchtenkamp

5.1

entfr. w

HC Tecklenburger Weg 5

60r

Her

Pix

28

Johan Ernst

4.1

entfr. w

HC Gütersloher Straße 53

61r

Her

Pix

29

Johan Wittern

5.3

w

HC Gütersloher Straße 55

61v

Her

Pix

33

SchnidkerGerdt

6.3

w

HC Gütersloher Straße 65

62r

Her

Pix

20

ReckHerman

6.3

w

HC Gütersloher Straße 96

63r

Her

Pix

35

Rueße

5.3

w

HC Tecklenburger Weg 17

64r

Her

Pix

19

Falckenreck

5.3

HC Gütersloher Straße 98

64v

Her

Pix

40

Martin Landwehr

6.2

w

HC Udenbrink 17

65r

Her

Pix

16

Claues Gories

5.1

w

HC Tecklenburger Weg 10

66r

Her

Pix

18

Pauel Merßman

5.3

w

HC Gütersloher Straße 104

67r

Her

Pix

23

Johan Vielmeyer

5.3

entfr. w

HC Tecklenburger Weg 6

[

18

]

68r

Her

Pix

6

Wöstenbusch

6.1

entfr. w

HC Pixeler Straße 8

68v

Her

Pix

32

Gerd Falckenreck jetzo Hanß Merßman

6.3

w

HC Tecklenburger Weg 11

69r

Her

Pix

34

Herman Dietz

5.3

w

HC Tecklenburger Weg 16

70r

Her

Pix

36

Schnußenbergh

6.1

w

HC Tecklenburger Weg 20

71r

Her

Pix

?

Dreß zu Herde [alias Clüsener]

6.2

w

71v

Her

Pix

30

Severin Meinerß

6.3

w

HC Tecklenburger Weg 7

72r

Her

Pix

22

Fridrich Vielmeyer

6.2

w

HC Tecklenburger Weg 12

72v

Her

Pix

?

Lameheinrich

6.3

w

73r

Her

Pix

21

Füchtenhanß

6.2

w

HC Tecklenburger Weg 14

73v

Her

Pix

41

Petter [tom] Schöningh

6.2

w

HC Udenbrink 21 (?)

74r

Her

Bre

11

Creinhardt

3.1

HC Bredeck 11

75r

Her

Bre

5

Scharpenbaum

5.1

HC Bredeck 5

76r

Her

Bre

9

Vechteljohan

6.1

HC Bredeck 9

77r

Her

Bre

10

Rovekamp

6.1

HC Bredeck 10

83r

Cla

Cla

100

FohrJohan

4.1

HC Greffener Straße 62

88r

Cla

Hee

20

Westphechtell

1

1652

HC Sprockenbrinkstraße 6

89r

Cla

Hee

21

Hülßmansche von Westvechtel

6.3

1652

HC Emstal 4

95r

Cla

Hee

?

Heinrich uff der Heyde

5.1

96r

Cla

Hee

59

Frantz Becker oder BuschJohan

6.1

w

HC Am Pferdekamp 6

97r

Cla

Hee

61

Johan Gröne oder Hagen Schneider

6.2

w

HC Am Pferdekamp 4

98r

Cla

Hee

?

Anna zur Westen

6.3 pp

99r

Cla

Hee

16

Johan uf der Strot oder Piper

6.3

w

HC Breede 4

100r

Cla

Hee

17

Johan ufm Poll

6.3

op

HC Sprockenbrinkstraße 17

102r

Cla

Hee

56

Heinrich Toppe

6.2

w

HC Stiege 1

103r

Cla

Hee

62

Reineke

6.3

652

HC Am Pferdekamp 5

104r

Cla

Hee

63

Lütke Reineke

fehlt

HC Am Pferdekamp 3

105r

Cla

Hee

57

Topp Johan

6.2

w

HC Stiege 2

105v

Cla

Hee

8

Herman von Behelen

6.2

652

HC Schwarzer Weg 13

106r

Cla

Hee

41

Johan von Behlen

6.3

652

HC Marienfelder Straße 98

107r

Cla

Hee

44

Steinkerß frohn

fehlt

w

HC Haardt 6

108r

Cla

Hee

56

Heinrich Rodde

6.2

HC Stiege 1

109r

Cla

Hee

17

Poll Johan

6.3

dop

HC Sprockenbrinkstraße 17

110r

Cla

Hee

36

Schwer

4.1

1652

HC Marienfelder Straße 92

112r

Vit

Gew

Beckstede

4

113r

Vit

Ren

Veringmayer

3

114r

Wie

Bat

Kniphover

3

115r

Wie

Röc

Weckingh

2

116r

Wie

Lin

Grafflag

1

o.A.

fehlt

Vit

Gew

[Rumsel]

2

fehlt

116v

2 Einzelnachrichten

117r-119r

1 Freikauf und 23 Wechselungen in der Vogtei Gütersloh

120r-121v

Konskription zu 16 Heuerlingsfamilien

122r

Ausstellung eines Kurzettels

Innerhalb der Herrschaft Rheda hat Stambler nacheinander zunächst die beiden Bauerschaften Nordrheda und Ems erfasst, sodann die sechs Bauerschaften des Kirchspiels Herzebrock und schließlich die Bauerschaften Clarholz und Heerde im Kirchspiel Clarholz. Das nicht zur Rhedaer Vogtei gehörende Kirchspiel Gütersloh fehlt in der Konskription. Die Vogtei Rheda umfasste nach Stamblers Auflistung 103 eigenbehörige Stätten innerhalb und weitere 5 Höfe und Kotten außerhalb der Herrschaft Rheda, die in den Kirchspielen St. Vit und Wiedenbrück lagen. Rumsel, einen weiteren Rhedaer Hof in St. Vit, hat Stambler wohl übersehen und nicht erfasst. Bei drei Brinkliegerstätten (Curdt zum Außel, Curd Iebrüger und Wittenbrüng) und einem Erbe (Grafflag in Lintel) fehlen Angaben zu den eigenbehörigen Bewohnern. Eine weitere Brinkliegerstätte (RullAnna in Nordrheda) war niedergelegt worden und verwaist. Das Anwesen Elbracht in Nordrheda verzeichnete Stambler zunächst als Erbkotten auf fol. 8r, löschte den Eintrag dann aber, um dieselbe Stätte als Markkotten auf fol. 11r erneut zu erfassen. Einen Doppeleintrag erfuhr die Brinkliegerstätte PollJohan in der Clarholzer Bauerschaft Heerde, die auf den folii 100r und 109r erfasst worden ist.

Stambler hat den Namen der an Eigenbehörige vergebenen Stätten in vielen Fällen auch die Steuerklasse hinzugefügt. Der Vergleich mit einem älteren Landregister,[19] das um 1636 entstanden sein dürfte und auf einer 1629 verordneten Neuklassifizierung der schatzbaren Güter beruhte,[20] ergibt das folgende Ergebnis: In der Vogtei Rheda besaß der Landesherr einschließlich der zuletzt getätigten Ankäufe als eigenbehörige Stätten ein Erbe, sieben Halberben, neun Erb- und elf Markkotten sowie 15 Gemeinkotten und 57 Brinkliegerstätten, außerdem drei Stätten, die in den Schatzungslisten fehlen. Die Schatzungsanschläge des älteren Landregisters werden sowohl in der vorstehenden Übersicht und als Zitate in den Fußnoten zu den einzelnen Stätten ergänzend aufgeführt. Die im benachbarten Amt Reckenberg gelegenen Rhedaer Höfe wurden dort als geheele Erben (1), Halberben (2), Erbkotten (2) und Markkotten (1) besteuert.[21] Neben den im Leibeigenthumbsbuch erfassten eigenbehörigen Gütern besaß der Landesherr einige als Lehen vergebene Höfe (Bosfeld in Herzebrock sowie Johan Maes und Martin Maes in Röckinghausen) und eine Reihe weiterer Güter und Liegenschaften, die entweder selbst bewirtschaftet wurden oder pachtweise ausgegeben waren.

Von 1467 bis 1652 hatte der Landesherr innerhalb der Vogtei Rheda 15 Höfe und Kotten durch Tausch und Kauf erworben. Mit den angeblich entfremdeten und widerrechtlich errichteten Stätten war der Grundbesitz der Herren von Rheda hier bis zu Stamblers Erfassung um nicht weniger als 63 Höfe und Kotten vermehrt worden. Zum älteren Besitz des Hauses Rheda dürften 14 Halberben, Erb- und Markkotten gehört haben, während etwa 18 Gemeinkotten und Brinklieger in der Neuzeit unangefochten von Rheda neu angesiedelt worden waren.[22]

Christoph Stamblers Sohn Friedrich ist nach dem Tod seines Vaters in dessen Fußstapfen getreten. Er hat die älteren Aufzeichnungen seines Vaters in vielen Fällen um jüngere Ereignisse ergänzt und im Leibeigenthumbsbuch darüberhinaus neben zwei Einzelnachrichten über Rhedaer Eigenbehörige (fol. 116v) eine Freilassung mit nachfolgender Eigengebung sowie 23 Wechselungen aus der Vogtei Gütersloh aufgezeichnet (fol. 117r-119r), sodann 16 Heuerlingsfamilien erfasst (fol. 120r-121v), die dem Haus Rheda innerhalb der gleichnamigen Vogtei ebenfalls eigenbehörig waren, und abschließend die Auslobung einer einzelnen Wechselung in ihrem Ablauf dokumentiert (fol. 122r).

Die Aufschreibung der Eigenbehörigen beginnt auf jeder Stätte mit dem Namen des colonus als rechtmäßigem Bebauer des Anwesens und Ehemann bzw. Vater der Kinder sowie dem Namen seiner Ehefrau (uxor). Dabei wird zugleich festgestellt, wer von den beiden auf der Stätte geboren worden ist und wer dort eingeheiratet hat bzw. von welcher anderen Stätte kommend er hier aufgefahren ist. Für den Grund- bzw. Gutsherrn war es wichtig zu wissen, ob ihm der jeweils auf der Stätte geborene Elternteil zweifelsfrei eigenbehörig war. Da die Hörigkeit stets der Mutter folgte, musste darauf geachtet werden, dass insbesondere die Mutter des Hoferben oder der Hoferbin entweder durch ihre Geburt oder durch Wechselung oder durch Freikauf und nachfolgende Eigengebung in die Eigenbehörigkeit Rhedas gelangt war. Wenn der auf den Hof gekommene Elternteil von einer anderen Rhedaer Stätte stammte, bedurfte es keines Übertritts, wenn auch dort insoweit geordnete Verhältnisse vorgelegen hatten. Weil im Laufe des Dreißigjährigen Krieges aber nicht immer alles so genau beachtet worden war, bedurfte es hier in manchen Fällen nachträglicher Korrekturen.

Die im Leibeigenthumbsbuch verzeichneten Auf- und Abheiraten spiegeln die kleinteilige Gemengelage zahlreicher Grundherrschaften wider. Um die Mitte des 17. Jahrhunderts ergaben sich heiratsbedingte Verwandtschaftsbeziehungen der Rhedaer Eigenbehörigen zu rund 180 Höfen, Kotten und Häusern anderer Guts- bzw. Grundherren. Von 172 Stätten, deren Lage und Zugehörigkeit identifiziert werden konnte, gehörten den Klöstern Clarholz, Herzebrock und Marienfeld, deren Edelvogt der Landesherr war, insgesamt 95 Stätten, dem Kloster Herzebrock davon allein schon 61 Erben und Kotten. Auf die Landesherrschaften Reckenberg und Rietberg entfielen 29 Stätten, auf die Vogtei Gütersloh der Herrschaft Rheda 21 eigenbehörige Güter. Die verbleibenden 27 Stätten waren Streubesitz der Grafschaft Tecklenburg (1), des ravensbergischen Amtes Sparrenberg (1), des Stifts St. Mauritz in Münster (1) und der Stadt Wiedenbrück (2) sowie von 10 vorwiegend landsässigen Adelsfamilien (19) und des Herzebrocker Kaufmanns und Wiedenbrücker Bürgers Ernst Funcke (4).

Zu den am Austausch der Eigenbehörigen beteiligten Adelshäusern gehörten zunächst einmal vier Adelssitze, die die Herrschaft Rheda von Ost nach West umlaufend einkreisten: Haus Außel in Batenhorst (Familie von Haxthausen), Haus Neuhaus in St. Vit (Familie von der Wieck), Haus Nottbeck (Familie von Oer) und Haus Möhler (Familie von Wend). Daneben kommen entfernter gelegene Adelshäuser vor: Haus Geist im Kirchspiel Oelde (Familie von Büren), Familien von Ledebur zu Mühlenburg und von Horst zu Milse; außerdem einige andere Familien, die als landesherrliche Beamte zu den Honoratioren zählten: von Gresten zu Bielefeld, Runde gen. Schulte und von Wippermann.

Im Rückgriff auf frühere Freilassungen und Wechselungen begegnen uns im Leibeigenthumbsbuch darüberhinaus vier weitere Adelshäuser, die sich von ihrem Besitz innerhalb der Herrschaft Rheda zwischen 1636 und 1652 trennten (Häuser Assen, Hovestadt und Crassenstein sowie die Herren von Korff gen. Schmiesing zu Tatenhausen). Zu den Erwerbern gehörte neben dem Kloster Clarholz und dem Landesherrn in Rheda auch Ernst Funcke.[23] Nachdem der Herzebrocker Kaufmann zwischen 1648 und 1651 verstorben war, traten seine Schwiegersöhne als Gutsherren auf: Heinrich Pavenstede (Meiners in Nordrheda),[24] Johannes Boele in Warendorf (Kleygreve in Groppel und Vortmann in Brock) sowie der Herzebrocker Klostersekretär Heinrich Lördemann (Bunckvoet, Bunckfuß in Brock), der das ihm zugefallene Gut 1651 dem Landesherrn in Rheda überließ und dafür von ihm die allgemeine Steuerfreiheit seines neuen Anwesens in Herzebrock verbrieft bekam.[25]

Die allgemeinste Form des Übertritts von der einen Grundherrschaft in eine andere bildete bei der kleinteiligen Gemengelage bis zum Ende des 17. Jahrhunderts die Wechselung durch Hörigentausch. Dabei bot der aufnehmende Gutsherr dem bisherigen Gutsherrn des aufgenommenen Eigenbehörigen drei nach Geschlecht und Rangstellung (Steuerklasse) gleichwertige Personen zur Auswahl an, indem er einen Kurzettel mit den entsprechenden Namen dieser Personen übermittelte. Der bisherige Gutsherr wählte daraus eine ihm als gleichwertig erscheinende Person aus. Diesen Vorgang nannte man Chur (Kur). Die ausgewählte Person wurde in athumb abgegeben bzw. in wiederathumb angenommen. Der erste Akt eines solchen Vorgangs ist beispielhaft auf fol. 122r/122v des Leibeigenthumbsbuches dokumentiert. Wiederholt kam es vor, dass eine auszuwechselnde Frau bereits Kinder hatte. In diesen Fällen wurden – soweit möglich – andere Frauen mit Kindern zur Wechselung angeboten. Überzählige Kinder verblieben dabei aber einstweilen in der Eigenbehörigkeit des abgebenden Gutsherrn.

Wechselungen zwischen größeren Grundherrschaften wurden als „stehende Wechsel“ vorgenommen, indem jede Seite fortlaufend notierte, wer im Benehmen und mit Genehmigung der eigenen Herrschaft zur anderen Seite hinübergewechselt war, um dann nach einer Reihe von Jahren im Rahmen einer Generalwechselung die abgegebenen und die aufgenommenen eigenbehörigen Personen summarisch gegeneinander aufzurechnen.

Eine Alternative zum Hörigentausch ergab sich durch Freikauf und nachfolgende Eigengebung, ein Weg, der um die Mitte des 17. Jahrhunderts noch die Ausnahme bildete, wie es die Beispiele Johandreiß (fol. 23r), aufm Tran gen. Cordes (fol. 39r.) und Creinhardt (fol. 94r) belegen. Dieser Weg bot sich insbesondere dann an, wenn Übertritte aus entfernt gelegenen oder besonders kleinen Grundherrschaften anstanden und keine Gelegenheit zu einem Hörigentausch gefunden wurde. In diesen Fällen blieb nur die Möglichkeit eines Freikaufs vom bisherigen Gutsherrn und der anschließende Verzicht auf die gewonnene Freiheit durch Eigengebung und Aushändigung des erworbenen Freibriefs an den neuen Gutsherrn, wie dies 1664 einmal bei der Besetzung des Rhedaer Erbes Pipenbroch in Blankenhagen mit einer Eigenbehörigen des Bielefelder Gografen Joachim von Gresten geschehen ist (fol. 117r).

Ansonsten blieb ein Freikauf den Brüdern und Schwestern bzw. den Söhnen und Töchtern der coloni vorbehalten. Im Leibeigenthumbsbuch werden aber nur 13 derartige Freilassungen erwähnt, die insgesamt 17 Eigenbehörige betrafen. Diese Freikäufe erfolgten insbesondere dann, wenn Angehörigen der eigenbehörigen Familien ein bürgerliches Leben ermöglicht werden sollte. Dies betraf einmal Töchter, die freie Ehemänner zu heiraten gedachten, und zum anderen Söhne, die ein zünftiges Handwerk anstrebten. Dies wird dort sichtbar, wo im Zusammenhang mit den Freilassungen auch die Aufenthaltsorte (Osnabrück, Paderborn, Rheda und Warendorf) und die Berufe (Burgschulte, Glasmacher, Leineweber) erwähnt werden.

In fünf Fällen erwähnt Stambler, dass der colonus oder die colona vor ihrer Auffahrt auf die eigenbehörige Stätte frei gewesen waren und sich eigen gegeben hatten, ohne auf einen vorausgegangenen Freikauf zu verweisen. Nun war jemand persönlich frei, wenn seine Mutter zur Zeit seiner Zeugung persönlich frei gewesen war. Als frei galt um die Mitte des 17. Jahrhunderts auch das zweitgeborene Zwillingskind, wie es das Leibeigenthumbsbuch fünfmal dokumentiert. Schließlich hatte man in älterer Zeit den Frauen, die auf ihre Freiheit verzichteten, ersatzweise auch die Freiheit für ihr erstgeborenes Kind zugesichert. Diese Gepflogenheit wird an drei Stellen erwähnt.

Nachdem die Wechselungen im fürstbischöflich-osnabrückischen Amt Reckenberg schon im Jahre 1700 aufgegeben worden waren, wurden sie seit 1711 auch in Rheda nicht mehr praktiziert. Stattdessen hatte sich jeder Eigenbehörige vor seinem Übertritt in eine andere Grundherrschaft zunächst freizukaufen, um den erworbenen Freibrief dann im Zusammenhang mit seiner Auffahrt bei seinem neuen Gutsherrn wieder abzugeben. Das neue Verfahren war für die Gutsherren weniger aufwendig und bescherte ihnen zugleich Einnahmen, die oft um ein Vielfaches höher waren als die früheren Wechselgebühren.

Nach den Eltern wurden im Leibeigenthumbsbuch zunächst deren Kinder und diese bei den jüngeren mit Angabe ihres Alters erfasst. In Einzelfällen vermerkte Stambler bei Zwillingen auch, wer der erst- und wer der letztgeborene Zwilling war. Wegen der Rechtsfolgen wurde hierauf oft auch schon bei den Taufeinträgen des Pfarrers geachtet.

Schließlich registrierte Stambler auch Angaben zu den Geschwistern der Eheleute und deren Verbleib sowie zu deren Kindern und sonstigen Familienverhältnissen. Damit wurden die vielfältigen familiären Verflechtungen offengelegt, die nicht selten über die Grenzen des Kirchspiels hinausreichten und sich auch ins benachbarte Ausland erstreckten. So werden auch die nicht erbenden Kinder in fremder Umgebung quellenkundig, die als Heuerlinge oder Gesindekräfte namentlich im Schatten ihrer Wirte und Dienstherren standen und deren angestammten Namen dann verblassten.

Christoph Stambler erwähnt bei seiner Aufschreibung der Geschwister und der Kinder der coloni wenigstens 16 eigenbehörige Abkömmlinge, die als nicht erbende Söhne und Töchter verheiratet waren und mit ihren Familien als Heuerlinge auf dem elterlichen Anwesen (4-5) oder auf einer fremden Stätte (11-12) lebten. Darüberhinaus hat es viele Töchter gegeben, die mit Kindern aus nichtehelichen Verbindungen wohl vorwiegend ebenfalls in ihren Elternhäusern wohnten. Stamblers Sohn Friedrich verdanken wir schließlich Angaben zu weiteren 16 Heuerlingsfamilien, die 1666 verzeichnet worden sind.

Die „Herren“ im Hause Rheda

Die im Leibeigenthumbsbuch erfassten Besitzer der landesherrlichen Güter und ihre Familienmitglieder waren 1651 dem Grafen Mauritz zu Bentheim-Tecklenburg etc. an sein hauß Rheda mit leibeigenthumb verhafft(et) (fol. 1r). Als solche waren sie die Eigenbehörigen des Landesherrn in Rheda. Graf Mauritz (1623/34-1674) war am 31. Mai 1615 im Schloss zu Rheda als zweiter Sohn des Grafen Adolf zu Bentheim-Tecklenburg (1577/1606-1623) von Mar ga retha von Nassau (1589-1660) geboren worden. Nach dem frühen Tod des Erbprinzen und seines Vaters hatte er schon 1623 die Nachfolge des Erbprinzen angenommen. Während seines Studiums in Steinfurt und einer nachfolgenden „Reise durch Holland, England und Frankreich, von der er 1634 zurückkehrte“[26], hatte seine Mutter zunächst als Witwe vormundschaftlich die Regentschaft übernommen. Nach ihrer Wiederheirat mit dem Freiherrn Wilhelm von Wanitzky, die am 29. Juni 1631 in Rheda erfolgte,[27] wurde sie von ihm darin unter stützt, wie es einzelne Hinweise im Leibeigenthumbsbuch belegen. Graf Mauritz heiratete 1636 Johanna Dorothea von Anhalt-Dessau (1612-1685).[28]