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Was der Strafprozess von Bruno Dey uns über Holocaust-Erinnerung und Antisemitismus in Deutschland lehrt
Tobias Buck erzählt die packende Geschichte eines der letzten großen Holocaustverfahren: des Prozesses gegen Bruno Dey, einen ehemaligen SS-Wachmann im KZ Stutthof, der 2020 in Hamburg im Alter von 93 Jahren wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 5000 Fällen schuldig gesprochen wurde. Buck zeichnet nicht nur den Fall Dey nach, sondern untersucht auch dessen politische Bedeutung für Deutschland und den Umgang der Deutschen mit dem Holocaust. Eindrücklich schildert er den Verlauf des Prozesses – und verknüpft ihn dabei auch eng mit seiner eigenen Familiengeschichte. So lädt Buck uns dazu ein, uns ganz persönlich mit den Fragen von Schuld und Verantwortung auseinanderzusetzen, und hinterfragt, wie Erinnerung dazu beitragen kann, den aktuell überall zunehmenden Antisemitismus einzudämmen.
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Seitenzahl: 466
Veröffentlichungsjahr: 2024
Tobias Buck erzählt die packende Geschichte eines der letzten großen Holocaustverfahren: des Prozesses gegen Bruno Dey, einen ehemaligen SS-Wachmann im KZ Stutthof, der 2020 in Hamburg im Alter von 93 Jahren wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 5000 Fällen schuldig gesprochen wurde. Buck zeichnet nicht nur den Fall Dey nach, sondern untersucht auch dessen politische Bedeutung für Deutschland und den Umgang der Deutschen mit dem Holocaust. Eindrücklich schildert er den Verlauf des Prozesses – und verknüpft ihn dabei auch eng mit seiner eigenen Familiengeschichte. So lädt Buck uns dazu ein, uns ganz persönlich mit den Fragen von Schuld und Verantwortung auseinanderzusetzen, und hinterfragt, wie Erinnerung dazu beitragen kann, den aktuell überall zunehmenden Antisemitismus einzudämmen.
Tobias Buck ist Autor, Journalist und Managing Editor der Financial Times. Er wurde 1975 in Jugenheim, Deutschland, geboren und schloss 2001 sein Jurastudium an der Humboldt-Universität zu Berlin ab. Er arbeitete als Korrespondent der Financial Times in Berlin, Jerusalem und Brüssel. Von 2012 bis 2017 war er als Korrespondent in Madrid tätig. Von dort berichtete er über die Wirtschaftskrise Spaniens und die katalanische Unabhängigkeitsbewegung. Sein Buch über diese Zeit After the Fall: Crisis, Recovery and the Making of a New Spain wurde 2019 in Großbritannien von Weidenfeld & Nicolson veröffentlicht. Bucks journalistische Arbeiten wurden mit einer Vielzahl renommierter Preise ausgezeichnet, unter anderem mit dem British Press Award, dem Foreign Press Association Award und dem Harold Wincott Award. Tobias Buck lebt mit seiner Familie in London.
www.siedler-verlag.de
TOBIAS BUCK
Ein Holocaust-Prozess im 21. Jahrhundert und die späte Suche nach Gerechtigkeit
Aus dem Englischen von Gisela Fichtl
Siedler
Die Originalausgabe erschien 2024 unter dem Titel Final Verdict bei Weidenfeld & Nicolson, einem Imprint der Orion Publishing Group, London.Der Inhalt dieses E-Books ist urheberrechtlich geschützt und enthält technische Sicherungsmaßnahmen gegen unbefugte Nutzung. Die Entfernung dieser Sicherung sowie die Nutzung durch unbefugte Verarbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung, insbesondere in elektronischer Form, ist untersagt und kann straf- und zivilrechtliche Sanktionen nach sich ziehen.Der Verlag behält sich die Verwertung der urheberrechtlich geschützten Inhalte dieses Werkes für Zwecke des Text- und Data-Minings nach § 44 b UrhG ausdrücklich vor. Jegliche unbefugte Nutzung ist hiermit ausgeschlossen.
Copyright © Tobias Buck 2024
Copyright © der deutschsprachigen Ausgabe 2024 by Siedler Verlag, München,
in der Penguin Random House Verlagsgruppe GmbH,
Neumarkter Str. 28, 81673 München
Redaktion: Fabian Bergmann
Umschlaggestaltung: Büro Jorge Schmidt
Umschlagabbildung: © Getty Images/AFP/POOLl/Daniel Bockwoldt
Satz: Uhl + Massopust GmbH
ISBN 978-3-641-30915-2V001
www.siedler-verlag.de
Für Ana und Tom
Kapitel 1 Der Mann hinter dem roten Aktendeckel
Kapitel 2 Die zweite Schande
Kapitel 3 Todesfabriken
Kapitel 4 »Man hat munkeln gehört«
Kapitel 5 Das Hochzeitsfoto
Kapitel 6 »Der Weg in die Freiheit führt nur durch den Schornstein«
Kapitel 7 Schüsse und ein Vogelschiss
Kapitel 8 Ein SUBJEKTIVES Problem
Kapitel 9 »Darf ich Sie umarmen?«
Kapitel 10 Auschwitz vor Gericht
Kapitel 11 Die Tänzerin und der Buchhalter
Kapitel 12 »Wo liegt meine Schuld?«
Kapitel 13 Ein Vermächtnis aus Stein
Kapitel 14 Prozess auf der Kippe
Kapitel 15 Die Kultur der Erinnerung
Kapitel 16 Das Urteil
Epilog
Dank
Bibliografie
Register
Anmerkungen
Die Holztür schwingt auf, ein alter Mann im Rollstuhl wird in den Gerichtssaal geschoben. Mit nur einer Hand und ohne zu zittern, hält er einen roten Aktendeckel hoch, hinter dem er sein Gesicht verbirgt. Zum Schutz vor neugierigen Blicken trägt er zusätzlich eine schwarze Sonnenbrille und einen dunklen, breitkrempigen Hut. Aller Augen im Raum sind auf ihn gerichtet, aber er macht keine Anstalten, die Blicke zu erwidern. Der alte Mann sitzt schweigend da, flankiert von seiner Tochter und seinem Anwalt, und versteckt sich vor der Kamera, die vor ihm klickt. Die Sekunden verstreichen, nervöse Erwartung erfüllt den Raum.
Kurz darauf weist die Richterin den Fotografen und den Kameramann an, den Saal zu verlassen, was dem alten Mann gestattet, die rote Mappe herunterzunehmen und sein Gesicht zu zeigen. Ich sitze am anderen Ende des Gerichtssaals und neige mich vor, um einen ersten Blick auf den Angeklagten zu erhaschen. Er wirkt jünger, als seine 93 Jahre vermuten ließen, hellwach, mit dunklen Augen und ordentlich geschnittenem weißem Haar. In der Reihe vor mir beginnt eine alte Frau zu weinen, ihre zierliche Gestalt bebt vom unterdrückten Schluchzen. Der alte Mann auf der Anklagebank ist ihr Ehemann.
Anne Meier-Göring, die Vorsitzende Richterin, wendet sich an den Angeklagten und beginnt das Verfahren mit ein paar einfachen Fragen.
»Können Sie mich hören?«
»Ja«, sagt der alte Mann.
»Sind Sie Bruno Dey?«
»Ja.«[1]
Es ist der 17. Oktober 2019, der Tag des Prozessauftakts im imposanten Hamburger Strafjustizgebäude. Das Verfahren ist in mehr als einer Hinsicht historisch. Bruno Dey wird vorgeworfen, an einem Verbrechen beteiligt gewesen zu sein, das mehr als sieben Jahrzehnte zurückliegt: der Ermordung von mindestens 5230 Häftlingen in Stutthof, einem NS-Konzentrationslager im heutigen Polen. Er war erst 17 Jahre alt, als er in das Lager kam. Dort war er Mitglied der SS-Einheit, die das Lager bewachen und sicherstellen musste, dass keiner der verzweifelten Gefangenen fliehen konnte. Dey hat zugegeben, von August 1944 bis April 1945 als Wachmann in Stutthof gedient zu haben, bestreitet aber, an den Morden beteiligt gewesen zu sein, und sei es nur als Befehlsempfänger oder Gehilfe.
Sein Name steht auf der Anklageschrift, aber jeder im Gerichtssaal weiß, dass nicht Dey allein vor Gericht steht. Wie bei allen Prozessen, die sich mit den Verbrechen des NS-Regimes befassen, wirft auch der Hamburger Fall Fragen auf – schwierige, unbequeme Fragen –, die weit über die strafrechtliche Schuld eines Einzelnen hinausreichen. Es sind Fragen, die auf der Welt lasten, seit nach dem Krieg die ersten Bilder aus den Lagern und von den Opfern auftauchten. Für Deutsche wie mich sind sie besonders schmerzlich, aber sie sind längst für alle Nationen von großer Bedeutung: Wie konnte das geschehen? Wen trifft die Schuld? Und wie hätte ich mich verhalten?
In vielerlei Hinsicht war Bruno Dey die richtige Figur, um sich diesen Fragen zu stellen. Er hatte wenig gemein mit den in den Nürnberger Prozessen verurteilten Nazigrößen oder mit den brutalen Mördern, die später vor deutschen Gerichten für ihre Taten in Auschwitz, Sobibor und Treblinka vor Gericht standen. Er unterschied sich auch von den finsteren Schreibtischtätern wie Adolf Eichmann, der in Israel für seine zentrale Rolle bei der Planung und Umsetzung des Holocaust verurteilt und gehängt wurde. Dey spielte nirgendwo eine entscheidende Rolle, auch nicht in Stutthof. Er war ein einfacher Wachmann, der von seinem Wachturm herabschaute und inmitten von Krieg, Tod und unermesslichem Leid nicht ein einziges Mal die Notwendigkeit sah, seine Waffe abzufeuern. Er war das kleinste Rädchen in einer Maschinerie, deren mörderische Absichten er nach eigenen Angaben nie so ganz verstand. Diese Behauptung wird im Laufe des Prozesses einer intensiven Prüfung unterzogen werden, aber es besteht kein Zweifel daran, dass der Angeklagte einen der niedrigsten Ränge in der Lagerhierarchie einnahm.
Als ich den Eröffnungsworten lauschte, war ich wie gebannt. Mir wurde bewusst, dass es genau diese historische Bedeutungslosigkeit Deys war, die mich interessierte und verunsicherte. Wie es bei den meisten normalen Menschen der Fall ist, konnte ich mir mich selbst nicht als Mörder, Kommandanten eines Konzentrationslagers oder hohen Offizier in einer brutalen Organisation wie der SS vorstellen. Selbst in einer Diktatur und im Krieg hätte mich mein moralischer Kompass doch sicherlich nicht so sehr im Stich gelassen. Wenn wir die Schwarz-Weiß-Bilder der Angeklagten in Nürnberg sehen, empfinden wir Abscheu, gleichzeitig aber auch den Trost einer Distanz. Wir können selbstsicher davon ausgehen, dass wir nie so gehandelt hätten. Als ich jedoch an diesem Oktobermorgen im Gerichtssaal in Hamburg Deys teilnahmslos wirkende Gestalt vor mir sah, war ich mir nicht sicher, ob ich in seinem Fall das Gleiche behaupten könnte. Hätte ich als 17-Jähriger in Nazideutschland anders gehandelt? Hätte ich die moralische Größe und Zivilcourage gehabt, von diesem Wachturm hinunterzuklettern, mein Gewehr abzugeben und zu sagen »Schluss damit!«? Und wenn ich mir nicht sicher sein konnte, konnte es überhaupt irgendjemand in diesem Gerichtssaal? Hätten die schwarz gekleideten Anwälte, die die Überlebenden von Stutthof vertraten, Nein gesagt? Hätte Anne Meier-Göring, die gelassene, selbstbewusste Vorsitzende Richterin, Nein gesagt? Und wenn sie sich nicht sicher sein konnte, konnte das Gericht ihn trotzdem verurteilen?
Ich war nach Hamburg gekommen, um über den Prozessauftakt einen kleinen Artikel für meine Zeitung zu schreiben, doch nun beschloss ich, die Verhandlungen so oft wie möglich zu besuchen. Ich wollte sehen, wie sich dieses Drama entwickelte. Ich wollte sehen, wie das Gericht mit den moralischen und juristischen Dilemmata rang, die der Fall aufwarf, aber auch, wie Dey selbst seine Rolle verstand und wie viel Verantwortung er sich zuschrieb. Sicherlich spürte er, dass dieser Prozess für ihn, wie für alle anderen im Gerichtssaal, eine letzte Gelegenheit war: eine letzte Gelegenheit für Überlebende, ihre Geschichte vor Gericht zu erzählen; eine letzte Gelegenheit für einen alten Mann, sich vor Gericht seiner Schuld und seinem Gewissen zu stellen; und eine letzte Gelegenheit für Deutschland und seine Justiz, zu zeigen, dass der Gerechtigkeit Genüge getan wird, egal, wie viel Zeit verstrichen ist.
Auch für mich war dies so etwas wie eine letzte Gelegenheit. Der Holocaust hatte mich seit meinen frühen in Deutschland verbrachten Teenagerjahren in seinen Bann gezogen. Damals entwickelte ich ein plötzliches und tiefes Interesse für die Nazizeit, insbesondere für die Ermordung der europäischen Juden. Im Alter von 14 Jahren nahm ich an einer Fortbildungsveranstaltung in meiner Heimatstadt teil, um mich mit dem Antisemitismus und den Ursachen der Shoah zu beschäftigen. 1990, als der Eiserne Vorhang gerade gefallen war, fuhr ich nach Südpolen und besuchte Auschwitz im Rahmen einer von Überlebenden des Lagers organisierten Reise, die einen unauslöschlichen Eindruck bei mir hinterließ. Auch in meiner Heimatstadt Darmstadt machte ich Überlebende des Holocaust ausfindig und interviewte sie. Für meine Schülerzeitung schrieb ich einen bitterernsten Artikel über meine Erfahrungen in Auschwitz und reichte schließlich einen langen handgeschriebenen Beitrag bei einem Aufsatzwettbewerb des israelischen Bildungsministeriums ein. Ich erinnere mich, dass ich einen überraschend hohen Geldbetrag gewann, zusammen mit einer schweren Bronzemedaille mit hebräischen Buchstaben, die die Silhouette von Jerusalem zeigte. Die Medaille steht noch immer in einem Regal in meinem früheren Zimmer in Darmstadt, ebenso wie Dutzende ausgeblichener Exemplare des monatlichen Rundbriefs des Freundeskreises der Auschwitzer, der ich etwa zur gleichen Zeit beitrat. Aber wie die meisten jugendlichen Obsessionen verblasste auch diese in den folgenden Jahren. Mit Mitte 20 verließ ich Deutschland, um Journalist zu werden, und kehrte viele Jahre später als Auslandskorrespondent in meine Heimat zurück.
In Berlin schrieb ich über Politik und Wirtschaft, Verteidigungspolitik und Umwelt, Kunst, Gesellschaft und Fußball – aber auch immer wieder über die deutsche Geschichte und wie sie in die Gegenwart hineinwirkt. Wieder widmete ich mich dem Holocaust, Überlebenden, Tätern und einer Vergangenheit, die nie zur Ruhe gekommen ist. Ich war von der Neugier aller Journalisten auf der Suche nach einer guten Geschichte getrieben, aber auch von einem Gefühl der Dringlichkeit, denn ich wusste, dass mit jedem Monat, der verging, weitere Stimmen von Opfern und Schuldigen verstummten. Meine deutschen Großeltern waren vor vielen Jahren gestorben, und bis dahin war es mir nie in den Sinn gekommen, dass ich herausfinden könnte – oder sollte –, was sie wussten und was sie während des Krieges gemacht hatten. Je mehr ich darüber nachdachte, desto mehr fiel mir dieses Versäumnis auf. Ich kannte viele Geschichten über das Leid am Ende des Krieges und in der Zeit danach, etwa wie mein Großvater in der Sowjetunion in Kriegsgefangenschaft gewesen und meine Großmutter im tiefsten Winter verzweifelt geflohen war, als die Rote Armee sich ihrer Heimatstadt näherte. Aber über die Zeit vor dem Zusammenbruch – darüber, was sie während der zwölf schrecklichen Jahre der Naziherrschaft getan oder nicht getan hatten – hatte ich bestenfalls vage Informationen.
Briten und Amerikanern, die auf die Niederlage Nazideutschlands als einen prägenden Triumph in der Geschichte ihrer Nationen zurückblicken, muss diese Zurückhaltung seltsam erscheinen. In Deutschland war sie jedoch alles andere als ungewöhnlich – selbst viele Jahrzehnte nach dem Krieg. Nun waren die letzten Mitglieder der Kriegsgeneration in ihren Achtzigern und Neunzigern. Es gab nicht mehr viele, die reden konnten, und noch weniger, die reden wollten – vor allem, wenn sie eine SS-Uniform getragen hatten. Aber Dey würde reden. Er musste reden. Und ich wollte hören, was er zu sagen hatte.
Bruno Johannes Dey wurde am 28. August 1926 in Obersommerkau geboren, einem Dorf, das weniger als 30 Kilometer von der an der Ostsee gelegenen Hafenstadt Danzig entfernt war. Bis nach der deutschen Niederlage im Ersten Weltkrieg hatte Danzig zur Provinz Westpreußen gehört, doch in der Folge des Versailler Vertrags hatten die Siegermächte die unter Aufsicht des Völkerbunds gestellte und nun von polnischem Staatsgebiet umschlossene Freie Stadt Danzig gegründet. Zum Zeitpunkt von Deys Geburt gehörte Obersommerkau zum Gebiet dieses kleinen Freistaats. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden auch Danzig und sein Hinterland polnisch. Die wenigen Deutschen, die trotz des Vormarschs von Stalins Roter Armee in ihrer Heimat geblieben waren, wurden in den Westen vertrieben. Beide Ortsnamen sind heute auf keiner Landkarte mehr verzeichnet: Deys Geburtsort Obersommerkau heißt Ząbrsko Górne, und aus Danzig wurde Gdańsk.
In der offiziellen Anklageschrift sind die biografischen Eckdaten bis zum Tag vor Gericht auf vier Seiten nüchtern festgehalten. Deys Vater war Landwirt und bewirtschaftete die 16 Hektar Land der Familie in den sogenannten Danziger Höhen. Als junger Witwer heiratete er Deys Mutter, die damals 23 Jahre alt war (sie war die Schwester seiner ersten Frau). Das Paar hatte sieben Kinder, wobei eine von Deys Schwestern bei der Geburt und eine weitere im Alter von 14 Jahren starben. Fünf Kinder überlebten den Krieg: Dey sowie zwei Schwestern und zwei Brüder. Weiter heißt es in der Anklageschrift, der Angeklagte sei 1932 nach Ostern, wie damals in Deutschland üblich, eingeschult worden.
Selbst nach den Maßstäben des konfliktreichen und blutigen 20. Jahrhunderts war es in Deutschland ein schicksalhaftes Jahr: Ende Februar 1932 erhielt Adolf Hitler die deutsche Staatsbürgerschaft. Damit durfte der in Österreich geborene »Führer« der Nationalsozialisten für das Amt des Reichspräsidenten, das höchste Amt im Lande, kandidieren. Der größte Teil von Deys erstem Schuljahr stand im Zeichen des Niedergangs der Weimarer Republik, Deutschlands unglücklichen Ausflugs in die Demokratie. Der bedrohliche Sog, den Hitler und seine Braunhemden ausübten, nahm mit jeder Woche zu. Bei der Reichstagswahl am 31. Juli 1932 errangen die Nationalsozialisten fast 40 Prozent der Stimmen und wurden damit erstmals stärkste Partei. Im November fand ein zweiter Wahlgang statt, bei dem die Faschisten zwar an Stärke verloren, aber dominierende Kraft im Parlament blieben. Die Weimarer Republik war tot, noch bevor Dey sein erstes Schuljahr beendet hatte: Nach Hitlers Ernennung zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 brannte Ende Februar der Reichstag, und es folgte die erste Welle der Unterdrückung und Verfolgung politischer Gegner durch die Nationalsozialisten. Bei den Reichstagswahlen am 5. März, die von Repressionen, Gewalt und Einschüchterung der Wähler geprägt waren, triumphierten die Nazis. Wenige Tage später proklamierte Hitler das »Dritte Reich«.
Etwa zur gleichen Zeit wurde in einem verschlafenen Vorort nördlich von München eine stillgelegte Munitionsfabrik zur Unterbringung politischer Gefangener bereitgestellt, zunächst handelte es sich um führende Sozialdemokraten und Kommunisten. Das am 15. März 1933 offiziell eröffnete Lager in Dachau sollte das erste Konzentrationslager der Nazis werden, ein Ort der Angst, der Demütigung, der Folter und des Mordes, das fast bis zum bitteren Ende in Betrieb blieb. Als amerikanische Soldaten im April 1945 vor den Toren des Lagers eintrafen, waren dort bereits mehr als 32000 Männer, Frauen und Kinder ums Leben gekommen.
Im Alter von 14 Jahren verließ Dey 1940 die Schule. »Das Lernen hat mir Spaß gemacht, ja. Was mir nicht so viel Spaß gemacht hat, war die Kameradschaft von den Schülern. Deswegen wurde ich ja auch zum Einzelgänger … Ich habe mich an niemanden angeschlossen. Ich habe keinem vertraut«, sagte er später vor Gericht. Dey hatte keine Freunde und wurde von seinen Mitschülern schikaniert, sie schlugen ihn und stahlen ihm die Äpfel, die er für seine Mittagspausen in der Schule dabeihatte. Anstatt ihn zu unterstützen, gaben seine Eltern ihm selbst die Schuld an seinen Schwierigkeiten. Sobald er zu Hause war, musste er auf dem Hof arbeiten, die Kühe zum Melken holen, Steine vom Feld sammeln, Unkraut jäten und Kartoffeln pflanzen. »Gibt es denn etwas, an das Sie sich positiv erinnern, etwas, das für Sie besonders schön war in Ihrer Kindheit?«, fragte ihn die Richterin in einer der späteren Verhandlungen. »Schön? Was war da schön?«, antwortete Dey. »Viel Schönes gab es nicht.«
Seine Schulzeit endete, als die Wehrmacht ihren Blitzangriff auf Frankreich vorbereitete. Polen – das Land, das einst seine Heimatregion umgeben hatte – war im Jahr zuvor erobert und geteilt worden; im Westen stand es unter der grausamen Besatzung von Nazideutschland, im Osten von Stalins Sowjetunion. Da er zu jung war, um an den Kämpfen teilzunehmen, begann Dey eine zweijährige Bäckerlehre, ein so sicherer und friedlicher Beruf, wie man ihn sich unter diesen Umständen nur vorstellen kann. Zwar hatte er von einer Karriere als Fahrer oder Mechaniker geträumt, aber sein Vater schickte ihn in die Bäckerei. Nach eigenen Angaben hatte er da bereits gelernt, wie wichtig es war, den Kopf unten zu halten, und wie riskant es sein konnte, politisch Stellung zu beziehen. Deys Vater war Mitglied der Zentrumspartei, einer konservativen Partei, die eng mit der römisch-katholischen Kirche verbunden war. Die Abgeordneten des Zentrums hatten 1933 Hitlers Forderung nach weitreichenden außergesetzlichen Befugnissen unterstützt, dennoch wurden die Partei aufgelöst und ihre Mitglieder verfolgt. Auch Deys Vater wurde schikaniert, nachdem er sich kritisch über die Kriegsführung geäußert hatte. Wie sich Dey erinnerte, warnte man seinen Vater, er werde in Stutthof landen, dem nahe gelegenen Konzentrationslager, das seinem Sohn einige Jahre später so vertraut werden sollte. Dey selbst weigerte sich zunächst, der Hitlerjugend beizutreten, obwohl ihn seine Mitschüler dazu drängten, wurde aber schließlich doch Mitglied. Im Prozess behauptete er, er habe nur an wenigen Treffen der Gruppe teilgenommen. Seine Begründung lautete, dass er als Bäckerlehrling zu früh aufstehen musste, um an den Aktivitäten der Hitlerjugend teilnehmen zu können.
1943, als sich das Blatt auf den Kriegsschauplätzen bereits gewendet hatte, die Massenvernichtung von Juden und anderen Feinden des Reiches aber in vollem Gange war, musste Dey zur Musterung für den Militärdienst. Die Ärzte stellten ein Herzproblem fest, damit war er lediglich für den Dienst in der Kaserne, nicht aber für den Einsatz an der Front tauglich – eine Diagnose, die im Verlauf des Prozesses zu einem wichtigen Thema werden sollte. Trotz des immer dringenderen Bedarfs an neuen Soldaten wurde er für ein Jahr vom Militärdienst zurückgestellt. Um Ostern 1944 wurde Dey schließlich zur Wehrmacht einberufen und einem Infanteriebataillon in der Nähe von Stettin, dem heutigen Szczecin, zugeteilt. Anfang Juni wurde er, noch 17-jährig, zum ersten Mal nach Stutthof geschickt, um gemeinsam mit anderen Soldaten seines Bataillons Wachdienst zu leisten. Dey erkrankte an Diphtherie und musste einige Zeit in einem Krankenhaus in Danzig behandelt werden, kehrte aber Anfang August nach Stutthof zurück. Dort wurde er offiziell in die Erste Kompanie des SS-Totenkopf-Sturmbanns Stutthof aufgenommen, einer der berüchtigten »Totenkopfverbände« der SS, benannt nach den Totenkopfabzeichen auf ihrer Uniform. Die Mitglieder dieser Einheit waren für die Bewachung der Konzentrationslager zuständig. Es war der Beginn von Deys achtmonatigem Wachdienst im KZ Stutthof – ein winziger Bruchteil seines Lebens, aber der einzige Zeitraum, der die Hamburger Justiz interessierte. Dey beharrte darauf, sich nicht freiwillig zur SS oder gar zum Dienst in Stutthof gemeldet zu haben. Der Gedanke, dass es eine Alternative gegeben hätte – zum Beispiel ein freiwilliger Einsatz an der Ostfront –, sei ihm nie in den Sinn gekommen.
Im Januar 1945, als sich die Rote Armee Danzig näherte, beschloss die SS, Stutthof aufzugeben, doch die Evakuierung von Personal und Häftlingen zog sich bis April hin. Tausende Insassen kamen auf den Todesmärschen nach Westen ums Leben. Dey selbst verließ das Lager im April 1945 und ging nach Schleswig-Holstein, wo er zuerst von den Amerikanern und später von den britischen Behörden gefangen genommen wurde. Als er im Dezember 1945 entlassen wurde, arbeitete er zunächst als Bäcker und Landwirt gegen Kost und Logis. In der Anklageschrift hieß es, Dey habe seine künftige Frau – die weißhaarige alte Dame, die im Gerichtssaal schluchzend vor mir saß – im Oktober 1952 kennengelernt. Die beiden verlobten sich nur zwei Monate später an Heiligabend. Dey arbeitete als Lastwagenfahrer, Hausmeister und Expedient, baute ein Haus am Stadtrand von Hamburg und ging 1988 in den Ruhestand. Er hatte zwei Töchter, vier Enkelkinder und vier Urenkel. In der Anklageschrift ergänzte eine weitere Zeile seine persönlichen Daten: »Er ist weder vorbestraft noch überhaupt strafrechtlich in Erscheinung getreten.«
In den folgenden neun Monaten würde der Angeklagte nach dem unvermeidlichen Eröffnungsritual im Gerichtssaal 200 Platz nehmen. Dey kam an allen Verhandlungstagen in Begleitung seines Anwalts und seiner Tochter in den Saal und schirmte in den ersten Minuten sein Gesicht wie beschrieben vor den Fotografen und Kameraleuten ab.[2] Sobald sie den Saal verlassen hatten, senkte er den Aktenordner und wartete darauf, dass die Richterin die Verhandlung eröffnete. Anne Meier-Göring saß links von ihm auf einem erhöhten Holzpodest, flankiert von zwei Jugendrichtern und zwei Schöffen. Ihm gegenüber befand sich der Tisch des Oberstaatsanwalts Lars Mahnke und eines Kollegen. Zu seiner Rechten, der Richterin zugewandt, saßen die Anwälte der Überlebenden von Stutthof und ihrer Nachkommen, von denen mehrere Dutzend als sogenannte private Nebenkläger zum Prozess zugelassen waren. Das bedeutete, dass die Anwälte das Recht hatten, neben dem Staatsanwalt Zeugen zu befragen und ein Schlussplädoyer abzugeben. Hinter ihnen saßen Deys Familie und dahinter die Journalisten und Zuschauer. Selbst für einen Mordprozess in einer Großstadt war es eine große Zuschauermenge. Deys Ehefrau war an den meisten Tagen im Gerichtssaal anwesend, in der Regel in Begleitung anderer Familienmitglieder, einschließlich ihrer Enkelkinder. Sie sprachen mit keinem der Journalisten, aber die Botschaft, die sie aussandten, war klar: Sie waren anwesend, um dem Angeklagten ihre Unterstützung zu zeigen und dafür zu sorgen, dass er sich nicht im Stich gelassen fühlte. Niemand tat dies mit größerem Engagement als seine Tochter, die jeden Tag vorn im Gerichtssaal an seiner Seite saß, oft mit zur Bluse passendem Kopftuch bekleidet (sie hatte einen Muslim geheiratet und war zum Islam konvertiert). Deys Anwalt erzählte mir später, dass sie sich gründlich eingearbeitet hatte, um die Verteidigung zu unterstützen; sie bereitete sich auf die Verhandlungen gewissenhaft vor, studierte die Prozessakten und las juristische Lehrbücher. Im Gerichtssaal ließ sie ihren Vater nicht aus den Augen und wirkte besorgt und voller Mitleid.
Der Gerichtssaal selbst verströmte mit seinen schlanken korinthischen Säulen entlang der Wände und der reich mit Stuck verzierten Kassettendecke einen Hauch der Grandezza des späten 19. Jahrhunderts. Eine Reihe großer Fenster mit Blick auf den darunter liegenden Platz flutete den Raum selbst an grauen Wintervormittagen mit Licht. Es war der größte und prunkvollste Saal im Hamburger Justizgebäude.
Das Ambiente und die zentralen Protagonisten, die die Bühne mit ihm teilten, würden Dey bald sehr vertraut werden. Die wichtigste war Anne Meier-Göring, die Vorsitzende Richterin. Es war eher Zufall, dass sie mit diesem historischen Prozess betraut worden war: Da Dey zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Straftat erst 17 bzw. 18 Jahre alt gewesen war, musste er nach dem Gesetz trotz seines inzwischen hohen Alters als jugendlicher Angeklagter behandelt werden. Meier-Göring war als Vorsitzende einer der drei Jugendstrafkammern gerade an der Reihe gewesen. Sie habe den Fall aber unbedingt übernehmen wollen, erzählte sie mir später. Wie die meisten Deutschen ihrer Generation hatte die deutsche NS-Vergangenheit die 1968 geborene Richterin schon zu Jugendzeiten fasziniert und betroffen gemacht; die wissenschaftliche und politische Debatte über die Verfolgung und Bestrafung von NS-Verbrechern hatte sie aufmerksam verfolgt. Ihr frühes Interesse, so gab sie zu, hatte sicher auch mit ihrem Namen zu tun: Meier-Göring hatte keine familiäre Verbindung zu Hermann Göring, dem Naziführer und Kriegsverbrecher, aber die Tatsache, dass sie denselben Namen trug, hatte oft Fragen provoziert, vor allem als sie im Ausland lebte und studierte. »Es ist tatsächlich so: Dadurch, dass ich Göring heiße, habe ich mich ganz früh damit beschäftigt, ob meine Familie möglicherweise etwas mit Hermann Göring zu tun hatte. Gott sei Dank hatte sie das nicht«, erklärte sie mir. Lange bevor sie Richterin wurde, hatte sich Meier-Göring ganz allgemein mit der Frage von Schuld und Verantwortung befasst. »Als ich jünger war, habe ich mich sehr viel mit der Frage nach der Kollektivschuld beschäftigt. Und ich habe das durchaus auch so empfunden. Ich kann nicht sagen, so wie es viele tun, dass es nur um individuelle Schuld geht. Ich habe mich selbst als Teil dieser deutschen Gesellschaft auch bis zu einem gewissen Grad kollektiv schuldig gefühlt.«
Im Laufe des Prozesses hatte Meier-Göring heikle Momente zu überstehen und an seinem Ende eine äußerst schwierige Entscheidung zu treffen. Doch ihre Fähigkeit, die komplexe Verhandlung zu leiten, stand nie in Zweifel: Sie zeigte Mitgefühl und Einfühlungsvermögen gegenüber den betagten Überlebenden von Stutthof, die vor Gericht aussagten, fand aber auch zu einem Umgang mit dem Angeklagten selbst. Es gelang ihr, Dey zum Sprechen zu bringen und dazu, sich zu erinnern, und es gab Situationen, in denen sie ihn drängte, sich selbst zu befragen. Manchmal sprach Meier-Göring schonungslos mit dem Angeklagten oder entlarvte mit kalter, forensischer Genauigkeit seine Ausflüchte. Aber sie schien zu verstehen, dass man diesem Prozess – und dem Angeklagten – mit Menschlichkeit und einem gewissen Maß an Demut gegenübertreten musste. Dey schaute in mehr als einer Hinsicht zu ihr auf.
Für Meier-Göring war der Fall Bruno Dey der erste in ihrer 20-jährigen Erfahrung als Richterin, in dem es um Verbrechen aus der Zeit des Nationalsozialismus ging. Lars Mahnke, der Staatsanwalt, hatte schon seit Jahren gegen Verdächtige wie Dey ermittelt, aber auch für ihn war dies die erste Gelegenheit, einen Fall vor Gericht zu bringen und ein Urteil herbeizuführen. Der leise und ruhig sprechende gebürtige Hamburger erzählte mir, er habe teils aus einem »tief verwurzelten Gerechtigkeitsempfinden« heraus Jura studiert, teils inspiriert von amerikanischen Gerichtsdramen. Bevor er Staatsanwalt wurde, hatte er als Rechtsexperte in der städtischen Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen gearbeitet, aber die Arbeit in der Verwaltung denn doch als zu langweilig empfunden. Seit 2016 arbeitete er am Fall Dey und hatte viele Stunden damit verbracht, den Angeklagten zu seiner Vergangenheit zu befragen. Seine staatsanwaltschaftlichen Vernehmungen, die sich über acht intensive Sitzungen im Hamburger Polizeipräsidium erstreckten, ließen bereits viele der Debatten ahnen, die im Prozess entscheidend wurden. Mahnke kannte den Fall und den Mann, der im Mittelpunkt dieses Prozesses stand, wie kaum ein anderer im Gerichtssaal. Auch über die Schrecken von Stutthof wusste er wie kein Zweiter Bescheid. In seinem großen, aber spartanisch eingerichteten Eckbüro waren zwei Wände mit einer Zeitleiste bedeckt, auf der Tausende von einzeln dokumentierten Tötungen im Lager, aufgeschlüsselt nach Methode und Zeitpunkt, aufgeführt waren.
Vom ersten Moment des Prozesses an tat sich eine eklatante Kluft zwischen der Alltäglichkeit von Deys Biografie und dem Ausmaß des mutmaßlichen Verbrechens auf. Dies ist bei Strafprozessen natürlich nicht ungewöhnlich, auch nicht – oder vielleicht besonders nicht – bei Prozessen, die den Holocaust zum Gegenstand haben. In Deys Fall wirkte der Kontrast zwischen dem Menschen und der angeblichen Tat jedoch besonders groß. Im Oktober 2019 saß ein gebrechlicher alter Mann im Rollstuhl vor der Richterbank, der keine jugendliche Bedrohung mehr ausstrahlte und jeden Tag in Begleitung eines medizinischen Teams erschien, das ihn während des gesamten Verfahrens sorgfältig überwachte. Seine Stimme war schwach, seine Worte oft schwer zu verstehen. Dey wirkte nicht gefährlich, eher hilflos.
Unter den Anwesenden, die am Eröffnungstag mit mir im Pressebereich des Gerichtssaals 200 saßen, war ein prominenter Besucher aus Israel: Efraim Zuroff, der Direktor des Simon-Wiesenthal-Zentrums in Jerusalem, der jahrelang über die Shoah geforscht und Nazitäter aufgespürt hatte. Es machte ihm nichts aus, als Nazijäger bezeichnet zu werden, und an diesem Tag war er nach Hamburg gekommen, um die seltene Beute zu begutachten. Als ich Zuroff nach seiner Meinung zum Dey-Prozess fragte, riet er mir, nicht nur den Greis auf der Anklagebank wahrzunehmen, sondern dahinterzublicken. »Das sind die letzten Menschen auf der Welt, die Mitleid verdienen. Sie hatten mit ihren Opfern, von denen einige noch älter waren als sie heute, auch kein Mitleid«, sagte Zuroff zu mir in der Lobby des Gerichtsgebäudes, wo sich Anwälte, Journalisten und Beobachter vor und nach der Verhandlung unterhielten. »Wenn man sie anschaut, versuchen sie, so krank und fern von alledem wie möglich auszusehen. Aber Sie sollten nicht den alten, gebrechlichen Menschen sehen – denken Sie an den Mann in seiner besten körperlichen Verfassung, wie er da draußen unschuldige Männer, Frauen und Kinder ermordet hat.« Zuroff, dessen Organisation jahrzehntelang Listen der meistgesuchten, noch auf freiem Fuß befindlichen Naziverbrecher erstellte, betonte, dass »das Verstreichen von Zeit die Schuld der Mörder in keiner Weise mindert«. Menschen, die solche Verbrechen begangen hätten, dürfe das Alter nicht schützen, sagte er, und sei es nur, um den Opfern und ihren Familien eine Chance zu geben, damit abzuschließen: »Wir sind es den Opfern schuldig, zu versuchen, diese Mörder vor Gericht zu bringen.«
Ich nickte. Er hatte natürlich recht. In diesem Prozess ging es ebenso sehr um die Opfer wie um den Täter. Dutzende von Stutthof-Überlebenden und ihre Nachkommen hatten sich der Anklage in der Hoffnung angeschlossen, dass ihre Geschichten und Erinnerungen endlich an dem Ort gehört würden, auf den es wirklich ankam: vor Gericht. Ihre Aussagen sorgten für einige der ergreifendsten Momente des Prozesses, die in dem Wissen, dass ihre Stimmen nicht mehr lange zu hören sein würden, nur noch eindringlicher wirkten.
Es war jedoch Dey, der meine Neugier für diesen Prozess geweckt hatte. Meine eigene Hoffnung war, dass er mir helfen würde, das Unfassbare zu begreifen – oder zumindest eine Facette des Unfassbaren. Warum ist der Holocaust geschehen? An Versuchen, diese Frage zu beantworten, hat es seit Kriegsende nicht gemangelt; sie füllen ganze Bibliotheken und beschäftigen Legionen von Historikern. Sie verfolgten unzählige Ansätze und schlugen die verschiedensten Wege ein, und alle setzten an unterschiedlichen Stellen an. Es gab historische Erklärungen, soziologische, politische, militärische und psychologische. Eine Denkschule vertrat die Auffassung, Hitler und die führenden Nazis hätten von Anfang an die Absicht verfolgt, die europäischen Juden (und viele Millionen Nichtjuden in Mittel- und Osteuropa) zu vernichten. Andere glaubten, dass sich der Völkermord der Nazis eher zufällig ergeben habe, und zwar erst, nachdem ein früherer Plan, alle Juden unter deutscher Herrschaft in den Osten zu vertreiben, als Folge der einsetzenden militärischen Niederlagen gescheitert war.
Diese Debatten interessierten mich sehr, doch ich hatte nichts beizutragen. Nun aber ergab sich für mich die seltene Gelegenheit, einen alten Mann zu hören und zu beobachten, der beschuldigt wurde, an der Ermordung Tausender Menschen in einem Konzentrationslager beteiligt gewesen zu sein, und der am Ende seines Lebens kaum noch etwas zu verlieren hatte. Vielleicht begriff er es ja sogar als Chance, nach all den Jahren reinen Tisch zu machen. In der Anklage der Staatsanwaltschaft wird Bruno Dey vorgeworfen, an einem großen Verbrechen beteiligt gewesen zu sein, wenn er dabei auch nur eine kleine Rolle gespielt hatte. Sollte er für schuldig befunden werden, wäre seine Schuld im Vergleich zu der von Hitler und der Naziführung verschwindend gering. Aber Hitler und die Naziführung hätten den Holocaust nicht verwirklichen können, wenn nicht Hunderttausende Deutsche sie unterstützt hätten. Diese stellten die Deportationslisten zusammen und lieferten das Giftgas, sie rollten den Stacheldraht aus, lenkten die Züge, kochten die Mahlzeiten für die Henker, sie führten Buch und bewachten die Zäune von Stutthof, Auschwitz und Treblinka. Was hatte sie dazu gebracht, Ja zu sagen? Oder besser: Was hatte sie davon abgehalten, Nein zu sagen?
»Es interessierte sich in Deutschland über 60 Jahre lang niemand für einen einfachen Wachmann.« Bruno Dey vor Gericht
© Jasper Bastian
Stefan Waterkamp wirkt sehr asketisch, groß und hager, mit kurz geschorenem Haar und schlaksiger Erscheinung. Deys Anwalt überragte seinen Mandanten deutlich, zeigte vor Gericht aber wenig Neigung, das Verfahren zu dominieren. In den ersten Wochen und Monaten des Prozesses schwieg er über weite Strecken und meldete sich nur zu Wort, wenn der Angeklagte eine Pause brauchte, um wieder Kraft zu schöpfen. Waterkamps Verteidigungsstrategie war – wie sein gesamtes Auftreten – äußerst zurückhaltend. Weder er noch sein Mandant schienen eine erbitterte juristische Auseinandersetzung anzustreben. Wenn er sprach, sprach er mit ruhiger Stimme. Wenn sein Mandant etwas sagen wollte, ließ er ihn sprechen – auch wenn Deys Wortmeldungen seiner Verteidigung nicht immer hilfreich waren. Waterkamps Bereitschaft, das Verfahren laufen zu lassen, damit Deys Geschichte vor Gericht erzählt werden konnte, sollte später noch auf die Probe gestellt werden. Am Tag des Prozessauftakts jedoch konzentrierte er sich in seinen Ausführungen auf eine schlichte Frage: Warum jetzt?
Sein Mandant, so Waterkamp, als er sich erhob, um eine erste Erklärung abzugeben, begreife nicht, weshalb er hier vor Gericht stehe. Dey hatte nie ein Geheimnis aus seiner Zeit in Stutthof gemacht. Die Polizei hatte 1975 Ermittlungen aufgenommen, welche Rolle er dort gespielt hatte, und war zu dem Schluss gelangt, dass es keine Anhaltspunkte für eine Anklage gebe. 1982 hatte er in einem anderen Strafverfahren als Zeuge über Stutthof ausgesagt. Auch damals schien ihm niemand ein Fehlverhalten vorzuwerfen. Die Wahrheit, sagte Waterkamp, sei dies: »Es interessierte sich in Deutschland über 60 Jahre lang niemand für einen einfachen Wachmann, der selber keine Tötungshandlungen vorgenommen hatte.«
Das klang überzeugend – und enthielt einen doppelten Vorwurf. Der erste richtete sich gegen die deutsche Justiz – gegen das Gericht in Hamburg, gegen Staatsanwalt Mahnke und die Phalanx der Anwälte in ihren schwarzen Roben, die hier waren, um die Anklage im Namen der Opfer von Stutthof und ihrer Angehörigen zu unterstützen. Was Waterkamp ihnen allen entgegenhielt, war die Frage: Warum einen alten Mann, der nur noch wenige Jahre zu leben hatte, mehr als sieben Jahrzehnte nach dem mutmaßlichen Verbrechen noch anklagen und bestrafen? Warum strebten sie die Verurteilung eines Beschuldigten an, der in der Lagerhierarchie ein Niemand gewesen war, nachdem so viele seiner Vorgesetzten – darunter solche, die eigenhändig gemordet hatten oder deren Befehle Tausende in die Gaskammern geschickt hatten – einer Verurteilung entgangen waren?
Der zweite Vorwurf, der wahrscheinlich noch stärker ins Gewicht fiel, zielte gegen eine frühere Generation von Staatsanwälten, Richtern und Anwälten, die es versäumt hatte, die NS-Verbrecher vor Gericht zu bringen. Es waren in der Tat nicht nur »einfache Wachleute« wie Dey, die sich nie vor Gericht hatten verantworten müssen, sondern Zehntausende – vielleicht sogar Hunderttausende – mutmaßliche Täter, die das schrecklichste Verbrechen in der Geschichte der Menschheit geplant, veranlasst und durchgeführt hatten.
In der Nachkriegszeit hatten Naziverbrecher von Richtern und Staatsanwälten lange weniger zu befürchten als gewöhnliche Diebe. Historiker schätzen, dass bis zu einer Viertelmillion Deutsche in den Holocaust verstrickt waren.[3] Einige der schlimmsten Täter wurden zwischen 1945 und 1949 von Gerichten der Alliierten verurteilt, vor allem bei den Nürnberger Prozessen. Andere wurden an osteuropäische Länder ausgeliefert; darunter Rudolf Höß, der Kommandant von Auschwitz, der 1947 in Polen verurteilt und gehenkt wurde. Der überwiegende Teil der Fälle und die meisten Täter jedoch wurden der Bundesrepublik Deutschland zur Verfolgung überlassen – und die scheiterte kläglich an der Aufgabe: Insgesamt ermittelten westdeutsche Staatsanwälte in den Jahren nach 1945 gegen rund 170000 Verdächtige, doch nur 6700 wurden für schuldig befunden und verurteilt.[4] Davon erhielt der Großteil – mehr als 5100 – eine Gefängnisstrafe von weniger als zwei Jahren oder bloße Geldstrafen.[5] Von den 6000 SS-Leuten, die in Auschwitz eingesetzt waren und den Krieg überlebt hatten, wurde nur 800 überhaupt je der Prozess gemacht, den meisten von ihnen vor polnischen Gerichten.[6] In mehr als sieben Jahrzehnten verurteilten deutsche Richter nicht mehr als 50 Angehörige der SS, die in Auschwitz eingesetzt gewesen waren.[7] Stutthof, wo etwa 3000 Angehörige der SS Dienst geleistet hatten, bildete da keine Ausnahme. Gerade einmal 78 wurden vor Gericht gestellt – die meisten von ihnen in Polen.[8]
Dieses Versagen ist angesichts des historischen Erinnerns in Deutschland umso bemerkenswerter. In den Jahrzehnten nach dem Krieg wurde das Land weltweit dafür bewundert, wie es sich seiner Vergangenheit stellte, ein kollektives Bemühen, das eine ganze Reihe neuer bedeutungsschwerer Substantive hervorbrachte wieVergangenheitsbewältigung, Erinnerungskultur oder Wiedergutmachung. Das Ergebnis dieses Bemühens war die unumwundene Anerkennung der entsetzlichen Taten, die von 1933 bis 1945 von Deutschen im Namen Deutschlands begangen wurden, sowie die unerschütterliche Verpflichtung, die Erinnerung an die Shoah wachzuhalten und Deutschlands alleinige und bleibende Verantwortung für die Ermordung von sechs Millionen Jüdinnen und Juden anzuerkennen.
Diese Haltung war in der jüngeren Vergangenheit über weite Strecken unumstritten. Trotz der anhaltenden Bedrohung durch den Rechtsextremismus ist in Politik und öffentlichem Leben heute allen bewusst, dass eine Leugnung der Schuld bedeutet, an den Rand der Gesellschaft gedrängt zu werden. Das Gefühl kollektiver Schuld und Verantwortung lässt sich in der Praxis kaum ausblenden. Die Verbrechen der Nazis sind Unterrichtsstoff in den Schulen, Gegenstand politischer Reden und in Denkmälern überall im Land verewigt. Deutschlands Eintreten für die Erinnerung an den Holocaust ist so umfassend, dass selbst kürzlich Eingewanderte – deren Eltern und Großeltern Hunderte oder Tausende Kilometer vom Zentrum des Geschehens in Mittel- und Osteuropa sowie in Vorderasien aufwuchsen – dazu angehalten werden, sie zu übernehmen. Die Erwartung, die spezifische Schuld und Verantwortung Deutschlands zu verinnerlichen, wurde selbst an die jüngste Generation von Geflohenen, die nach 2015 zu Hunderttausenden aus Syrien, dem Irak und Afghanistan kamen, herangetragen. Eine der merkwürdigsten politischen Debatten, die ihre Ankunft heraufbeschwor, war, ob für die Einwanderer der Besuch einer KZ-Gedenkstätte grundsätzlich verpflichtend werden solle.[9] Auch wenn es nicht dazu kam, wurden viele Geflohene tatsächlich im Rahmen ihrer Einführungskurse über das Leben in Deutschland durch Dachau, Buchenwald oder Oranienburg geführt. So seltsam es klingen mag, aber die Anerkennung der deutschen Schuld schien ein wesentlicher Teil des Deutschwerdens zu sein.
Das wohl auffälligste Symbol für Deutschlands Bekenntnis zur Erinnerung an die eigenen Verbrechen befindet sich in Berlin-Mitte südlich des Brandenburger Tors: ein weiträumiges Feld aus sich wellenförmig erstreckenden Betonstelen. Hier, mit Blick auf den Sitz des Deutschen Bundestages, errichtete das wiedervereinte Deutschland für die ermordeten Juden Europas ein Denkmal von gewaltigen Ausmaßen. Auf einer Fläche, auf der drei Fußballfelder Platz fänden, wurden 2711 dunkelgraue Betonquader in symmetrischen Reihen errichtet. Doch der wellige Grund und die unterschiedlichen Höhen der Stelen erzeugen eine labyrinthartige, beklemmende Atmosphäre der Unbehaustheit. Die Tatsache, dass sich das Denkmal über einige der symbolträchtigsten Grundstücke der Hauptstadt erstreckt, spiegelt die zentrale Stellung wider, die die Shoah im kollektiven Bewusstsein des Landes einnimmt.
Der Genozid der Nazis hat das moderne, demokratische Deutschland geprägt wie kein anderes Ereignis. Das erklärt so manche Eigenart des Landes in der Nachkriegszeit. Der unerschütterliche Pazifismus, die komplizierte Verfassung, die Abneigung gegen das Schwenken von Fahnen und gegen patriotische Rhetorik sowie das tiefe Misstrauen gegenüber charismatischen Führungsfiguren – diese und Tausende andere Verhaltensweisen, Bräuche und Konventionen im modernen Deutschland lassen sich auf die Auseinandersetzung mit der Shoah zurückführen. Die Bundesrepublik Deutschland definierte sich – unausweichlich – in Abgrenzung gegen diesen Makel. Falls es nach der Ermordung von sechs Millionen Juden (und dem Tod von mehr als 50 Millionen Soldaten und Zivilisten in der Folge von Hitlers Angriffskrieg) überhaupt so etwas wie eine Chance auf einen nationalen Neubeginn gab, musste das neue Deutschland beweisen, dass es anders war. Dieser Imperativ trug dazu bei, einen moralischen Absolutismus zu fördern, der in Appellen wie dem des Philosophen Theodor W. Adorno, einem der herausragenden Intellektuellen der Nachkriegszeit, zum Ausdruck kommt. Als er 1949 aus dem US-Exil nach Deutschland zurückkehrte, forderte er seine Landsleute bekanntlich auf, von nun an auf das Schreiben von Lyrik zu verzichten. »Nach Auschwitz ein Gedicht zu schreiben, ist barbarisch«, schloss er in einem Aufsatz.[10] Der Aufruf selbst wurde durchweg ignoriert; die zugrunde liegende Botschaft von Sühne und Zäsur jedoch nicht. Die Shoah hinterließ Deutschland zwei einfache Gebote: »Niemals vergessen« und »Nie wieder«.
Es dauerte, bis diese strenge Moral breite Akzeptanz erfuhr, in den unmittelbaren Nachkriegsjahren war sie ein eher seltenes Gut. In der Justiz blieb sie während fast der gesamten Geschichte der Bundesrepublik die Ausnahme. Die geringe Zahl an Verurteilungen nach 1949, als Deutschland seine volle Souveränität zurückerhielt, spricht Bände. Auf jeden Verurteilten kamen Tausende, die einer Strafe entgingen. Doch selbst diejenigen, die vor Gericht standen, wurden oft mit geradezu unfassbarer Milde behandelt, da Staatsanwälte und Richter nichts unversucht ließen, die Schuld der Angeklagten herunterzuspielen.
Das Gelände des Konzentrationslagers Stutthof heute
© Andreas Keuchel / Alamy Stock Photo
Ein Beispiel dafür ist der Prozess gegen Paul Werner Hoppe im Jahr 1955. Er war in Stutthof Kommandant, als Dey dort als Wachmann diente, und einer der wenigen Kommandanten eines Konzentrationslagers, die sich überhaupt vor einem westdeutschen Gericht verantworten mussten. 1910 in Berlin geboren, trat Hoppe im Juni 1932 in die NSDAP ein und wurde ein Jahr später Mitglied der SS. Engagiert und ehrgeizig, wie er war, wurde er für die sogenannten SS-Führerlehrgänge ausgewählt und später als SS-Offizier in den Lagern Dachau und Lichtenburg eingesetzt. 1936 heiratete er die Tochter des Kommandanten von Lichtenburg. Hoppe wurde 1942 bei Kämpfen an der Ostfront verwundet und noch im selben Jahr zum Kommandanten von Stutthof ernannt. 1946 von den Briten verhaftet, gelang es ihm, in die Schweiz zu entkommen, bevor die Behörden ihn nach Polen ausliefern konnten (wo ihn das sichere Todesurteil erwartet hätte). 1952 kehrte er nach Deutschland zurück, wurde jedoch erneut verhaftet und in Bochum gemeinsam mit einem anderen SS-Mann aus Stutthof, Otto Karl Knott, vor Gericht gestellt.
Die Anklageschrift beschuldigte Hoppe, die Ermordung Hunderter Juden in einem Eisenbahnwaggon, den man zu einer Gaskammer umfunktioniert hatte, beaufsichtigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft warf ihm zudem vor, an der Ermordung von Lagerinsassen durch Nackenschüsse und Benzininjektionen ins Herz beteiligt gewesen zu sein. Tatsächlich war Hoppe für die Tötung Zehntausender Häftlinge in Stutthof zwischen 1942 und 1945 verantwortlich. Doch Staatsanwälte und Richter versuchten damals – wie in den folgenden Jahrzehnten –, die Zahl der Opfer zu begrenzen, um ein solides Strafverfahren aufzubauen und sich lediglich auf Tötungen zu konzentrieren, die dem Angeklagten eindeutig und konkret zugerechnet werden konnten. Wie sich herausstellte, war das nicht das einzige Problem, als das Gericht am 16. Dezember 1955 das Urteil verkündete. Es hatte entschieden, dass Hoppe, der Kommandant, und Knott, der das tödliche Zyklon-B mit eigener Hand in die Gaskammer geworfen hatte, lediglich wegen Beihilfe zum Mord zu verurteilen seien. Aus Sicht des Gerichts waren die beiden Männer nur »kleine Figuren« innerhalb eines größeren Systems, von der nationalsozialistischen Führung »Irregeleitete und Verführte«. Ihr Fehlverhalten erscheine »als verhältnismäßig gering gegenüber der ungeheuren Schuld der Letztverantwortlichen«.[11] Hoppe, der als Kommandant von Stutthof den Mord an Zehntausenden unschuldigen Männern, Frauen und Kindern befohlen und beaufsichtigt hatte, wurde zu lediglich fünf Jahren und drei Monaten Zuchthaus verurteilt. Wäre er nicht der Beihilfe, sondern der Täterschaft – auch nur eines einzigen Mordes – verurteilt worden, hätte ihn eine lebenslängliche Haftstrafe erwartet. Knott wurde zu drei Jahren und drei Monaten Zuchthaus verurteilt.
Das Urteil gegen Hoppe ging allerdings schließlich in Berufung und wurde auf neun Jahre erhöht. Doch die zentralen Entscheidungen der Vorinstanz, dass Hoppe und Knott lediglich der Beihilfe zu beschuldigen seien, stellte das Berufungsgericht nicht infrage. Der ehemalige KZ-Kommandant wurde 1960 aus dem Gefängnis entlassen – nur drei Jahre nach Verhängung des höheren Strafmaßes – und konnte bis zu seinem Tod 1974 in Bochum ein unbehelligtes Leben führen.
Die Milde, die Deys befehlshabendem Offizier entgegengebracht wurde, war keineswegs ungewöhnlich. Die deutschen Gerichte erwiesen sich auch bei der Verurteilung sogenannter Schreibtischtäter, der Bürokraten und Beamten, als besonders zurückhaltend. Deren mörderischer Beitrag zur Shoah fand weit entfernt von den Konzentrationslagern statt und war dennoch von ausschlaggebender Bedeutung. Ein gutes Beispiel dafür ist der Fall von Benno Martin, einem SS-Offizier, der bis in den Generalsrang aufstieg und von 1934 an bis zum Ende des Krieges Polizeipräsident von Nürnberg-Fürth war. Als prominenter Nazi und altgedienter SS-Angehöriger gehörte Martin zu den ausgewählten Gästen, die im Oktober 1943 zur berüchtigten ersten Posener Rede Heinrich Himmlers, des sogenannten Reichsführers SS, geladen waren. Diese Rede ist der erste bekannte Fall, bei dem ein Naziführer offen von der »Ausrottung des jüdischen Volkes« sprach. Himmler lobte die für den Massenmord verantwortlichen SS-Leute mit grotesken und bestürzenden Formulierungen: »Von euch werden die meisten wissen, was es heißt, wenn 100 Leichen beisammenliegen, wenn 500 daliegen oder wenn 1000 daliegen«, sagte er. »Dies durchgehalten zu haben und dabei – abgesehen von menschlichen Ausnahmeschwächen – anständig geblieben zu sein, das hat uns hart gemacht und ist ein niemals geschriebenes und niemals zu schreibendes Ruhmesblatt unserer Geschichte.«
Martin war für die Deportation von mindestens 1000 Juden aus Nürnberg und dem fränkischen Umland im November 1941 verantwortlich. Die einst blühende jüdische Gemeinde der Stadt wurde unter seinem Kommando fast vollständig ausgelöscht. Bei Kriegsende wurde Martin von den Alliierten verhaftet und interniert, ein paar Jahre später kam er in deutsche Untersuchungshaft. Doch trotz wiederholter Versuche der örtlichen Staatsanwaltschaft, ihn vor Gericht zu bringen, kam es zu keiner Verurteilung – nicht einmal als Erfüllungsgehilfe. Das 1953 von einem Nürnberger Gericht gefällte Urteil lobte Martin sogar noch für sein Engagement – er sei bemüht gewesen, »in seinem Bereich für Gesetzmäßigkeit und Ordnung zu sorgen« und »die Lage der jüdischen Bevölkerung zu erleichtern und sie vor Übergriffen zu schützen«.[12] Die Richter fuhren in ihrer Begründung fort: »In der Judenfrage stand Dr. Mar. auf dem Standpunkt, dass diese nur im Rahmen der Gesetze unter Beachtung der Forderungen der Menschlichkeit gelöst werden könne.«[13] Außerdem erklärte das Gericht zustimmend, Martin habe sich dafür eingesetzt, »dass bei der Durchführung der Evakuierung in Franken die Juden vor Demütigungen, Beschimpfungen und Misshandlungen verschont blieben und in korrekter menschenwürdiger Weise behandelt würden«.[14] Er wurde freigesprochen. Berichten zufolge löste das Urteil im Publikum vor Ort Beifall und Jubel aus.
Das Nürnberger Urteil ist in vielerlei Hinsicht schockierend, nicht nur wegen der unreflektierten Übernahme nationalsozialistischer Sprech- und Denkweisen. Es nimmt auf die »Judenfrage« Bezug, als wäre diese Frage – ob Juden in Deutschland leben dürfen – je legitim gewesen. Der Begriff war reine Nazipropaganda und hätte in einem Gerichtssaal im demokratischen Nachkriegsdeutschland nichts zu suchen gehabt. Ebenso verhält es sich mit dem Begriff »Evakuierung«, der normalerweise verwendet wird, wenn Menschen an einen sichereren Ort verbracht werden. Im Jargon der Nationalsozialisten freilich bedeutete er, zahllose jüdische Menschen in Eisenbahnwaggons zu verfrachten und in den Tod zu schicken. Dann ist da noch der Verweis des Gerichts auf Martins »Menschlichkeit«, mit der er die Deportation organisiert habe, als verminderte sich seine Schuld, Juden in die Gaskammern befördert zu haben, durch die Tatsache, dass der erste Abschnitt ihrer Reise ohne willkürliche Grausamkeit und öffentliche Demütigungen erfolgt war.
Trotz aller Unterschiede zeigen die Fälle von Paul Werner Hoppe und Benno Martin doch Gemeinsamkeiten in der Art, wie im Nachkriegsdeutschland Verbrechen von Nationalsozialisten verfolgt wurden. Erstens herrschte an den Gerichten eine allgemeine Tendenz, die größte, wenn nicht die komplette Schuld Hitler und einer Handvoll Nazigrößen zuzuschieben – und die gesamte Befehlskette darunter entweder als bloße Befehlsempfänger oder als gänzlich unschuldig zu betrachten. Ein Juraprofessor brachte das damals sarkastisch so auf den Punkt: »ein Täter und 60 Millionen Gehilfen oder: das deutsche Volk, ein Volk von Gehilfen«.[15]
Diese Haltung spiegelte ein weitverbreitetes Gefühl in den Nachkriegsjahren in Deutschland wider, als sich Millionen normaler Bürger plötzlich damit konfrontiert sahen, ihr Verhalten – und eben auch die eigenen Verbrechen – während des nationalsozialistischen Regimes rechtfertigen zu müssen. Viele wählten für sich die Rolle der Verführten – leichtgläubig vielleicht, aber letztendlich eben doch unschuldig, die zu patriotisch und zu naiv gewesen waren, um Hitlers Lügen durchschauen zu können. Hand in Hand mit solchen persönlichen Mythen ging die Vorstellung, dass bestimmte Gruppen – namentlich die Offiziere und sonstigen Soldaten der Wehrmacht, aber auch die deutschen Beamten, Richter und Anwälte – nur ihre Pflicht getan hätten. Anders als etwa die SS und die Gestapo seien diese loyalen Staatsdiener »sauber geblieben«. Tatsächlich blieb die Vorstellung von der »sauberen Wehrmacht« in breiten Schichten bis Mitte der 1990er-Jahre intakt, als eine heftig umstrittene Ausstellung die Verbrechen des deutschen Militärs während des Zweiten Weltkriegs – und seine Mitwirkung an der Shoah – dokumentierte.
Die einzige Kategorie von NS-Verbrechern, mit denen sich deutsche Gerichte wohlzufühlen schienen, waren die brutalen Gewalttäter. Auch als »Exzesstäter« bezeichnet, handelte es sich um Männer und Frauen, die mit so außergewöhnlichem Sadismus und abgrundtiefer Grausamkeit gehandelt hatten, dass sie sogar in den Reihen der SS auffielen. Hermine Braunsteiner zum Beispiel war eine besonders gefürchtete Aufseherin im Vernichtungslager Majdanek, die nach dem Krieg einen amerikanischen Offizier heiratete und mit ihm in die USA ging. Sie wurde erst 1973 identifiziert und nach Deutschland ausgeliefert, wo ihr in Düsseldorf der Prozess gemacht wurde. Das Gericht sprach sie der Beihilfe an der Vergasung von mehr als 100 Kindern in Majdanek schuldig. Wodurch sie sich laut den an diesem Prozess Teilnehmenden jedoch hervorhob, war weniger ihre spezifische Rolle im Lager als ihre maßlose Brutalität: So trat sie mit ihren Stahlkappenstiefeln nach den Gefangenen, packte Kinder am Haar und warf sie auf die Lastwagen, die sie in die Gaskammern brachten, oder peitschte Frauen zu Tode.[16] Laut den Überlebenden war ihr Spitzname »Stute von Majdanek«.
Ein weiterer Fall exzessiver Brutalität wurde 1957 in Bayreuth verhandelt. Er betraf den SS-Offizier Martin Sommer, der für die Misshandlung und Ermordung von Insassen des Konzentrationslagers Buchenwald zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt wurde. Er war als »Henker von Buchenwald« bekannt, und die Staatsanwaltschaft hielt ihn verantwortlich für die wahrscheinlich abscheulichste Serie sadistischer Gräueltaten, die seit dem Krieg ans Tageslicht gekommen sei, wie es hieß.[17] Er schlug und folterte seine Opfer zu Tode, tötete Häftlinge aus purer Mordlust und ermordete einen Priester, indem er ihn mit Wasser übergoss und ihn im Freien in der Kälte angebunden ließ, wo er in der Nacht erfror.[18]
In beiden Fällen gelangten die Gerichte zweifellos zu einem korrekten Urteil (Braunsteiner und Sommer wären sicherlich mit dem Tod bestraft worden, wenn ihre Verfahren vor 1949 stattgefunden hätten). Gleichzeitig lässt sich kaum übersehen, dass die deutsche Nachkriegsjustiz für die größeren Zusammenhänge blind war. Die unbequeme Wahrheit lautet, dass die widerwärtigen Taten von Braunsteiner und Sommer nicht nur maßlos, sondern auch extrem waren. Die überwältigende Mehrheit der Opfer der Shoah starb jedoch nicht aufgrund von individuellem Sadismus oder mutwilligen Gräueltaten der Wachleute. Sie starben, weil ein mörderisches System funktionierte – und tötete –, egal, ob die damit betrauten Personen Sadisten waren oder nicht, ob sie Skrupel hatten oder nicht, ob ihnen gefiel, was sie sahen, oder nicht, ob sie morden wollten oder nicht. Die Männer und Frauen am düsteren unteren Ende der mörderischen Kette, die Braunsteiners und Sommers, waren in aller Regel problemlos ersetzbar. Sie hatten nur deshalb die Möglichkeit, ihre sadistischen Triebe auszuleben, weil hochrangige und intelligentere Leute ein entsprechendes System geschaffen hatten. Doch diese mächtigen Akteure kamen nicht selten mit deutlich milderen Strafen davon – sofern sie überhaupt strafrechtlich verfolgt und vor Gericht gestellt wurden. In Hans-Christian Jaschs und Wolf Kaisers Buch über den Holocaust vor deutschen Gerichten heißt es: »Der Fokus der strafrechtlichen Verfolgung in der Bundesrepublik wurde zudem auf den sadistischen Intensivtäter in den Lagermannschaften und auf die kollaborierenden Kapos gelegt. Überwiegend bürgerlich geprägte, akademisch ausgebildete und oftmals bereits wieder gut in die Nachkriegsgesellschaft integrierte Schreibtischtäter […] kamen meistens ungeschoren davon.«[19]
Der Inbegriff des Schreibtischtäters freilich waren die 15 Männer, die an der berüchtigten Wannseekonferenz teilnahmen, die zum 20. Januar 1942 einberufen wurde, um die »Endlösung der Judenfrage« zu besprechen. Ein ausgewählter Kreis von Spitzenbeamten und hochrangigen Offizieren, zu denen Reinhard Heydrich, der Chef des Reichssicherheitshauptamtes, genauso gehörte wie Adolf Eichmann, trafen sich in einer palastartigen Villa mit Blick auf den Großen Wannsee in Berlin. Obwohl sie kaum länger als 90 Minuten dauerte, markiert die Konferenz einen Meilenstein in der Geschichte der Shoah – den Moment, an dem Vertreter aller zentralen NS-Stellen zusammenkamen, um über die Ermordung der europäischen Juden zu beraten und sie zu organisieren. Die Tatsache, dass die Massentötung bereits im Gange war – insbesondere in Form des »Holocaust durch Kugeln« in den besetzten russischen Gebieten –, mindert die Bedeutung dieses Ereignisses nicht. Der Historiker Peter Longerich schreibt dazu: »Die Wannseekonferenz leitete damit eine Weichenstellung ein, in deren Verlauf das Wann, das Wie und das Wo der ›Endlösung‹ neu bestimmt wurde. Die Vernichtung der europäischen Juden wurde nun zum Projekt, das nicht mehr in großen Teilen nach Kriegsende, sondern vollständig bereits während des Krieges durchgeführt werden sollte.«[20] Das Protokoll selbst bleibt ein höchst verstörendes Dokument. Die 15 von Adolf Eichmann verfassten Seiten schwanken zwischen Akribie und Verschleierung: Akribie bei der Definition der Grade jüdischer Abstammung, die über Leben und Tod entscheiden würden; Verschleierung einer klaren Formulierung, welches Schicksal Millionen von Juden erwartete, die von jetzt an Hitler ausgeliefert waren. Das Dokument sprach von einer »Evakuierung der Juden nach dem Osten« und davon, dass »zweifellos ein Großteil durch natürliche Verminderung ausfallen wird«, bevor darauf verwiesen wurde, dass der widerstandsfähigere »verbleibende Restbestand […] entsprechend behandelt werden« müsse. Trotz der vernebelnden Formulierungen war den anwesenden Männern die Bedeutung dieser Worte vollkommen klar.
Neben Eichmann und Heydrich waren an der Konferenz hochrangige Vertreter des Justiz-, Innen- und Außenministeriums, der Polizei und der SS, der NSDAP und des sogenannten Generalgouvernements, das mit der Überwachung der besetzten polnischen Gebiete beauftragt war, beteiligt. Die Anwesenheit der Vertreter so vieler nationalsozialistischer Behörden und des Sicherheitsapparats war kein Zufall. Heydrich wollte die Koordinierung, aber er wollte auch Komplizenschaft. Kein Teil der NS-Hierarchie sollte sagen können, er habe von den mörderischen Plänen nichts gewusst. Die entsprechenden Namen sollten alle auf dem zentralen Dokument festgehalten werden. Alle sollten sich schuldig machen.
Alle hatten sich schuldig gemacht. Doch nicht alle der 15 Teilnehmer mussten einen Preis dafür bezahlen. Fünf von ihnen starben vor Ende des Krieges – darunter Heydrich, der bereits wenige Monate nach der Konferenz einem Attentat zum Opfer fiel –, zwei wurden in den unmittelbaren Nachkriegsjahren verurteilt und hingerichtet. Auch Adolf Eichmann wurde von der Justiz eingeholt. Die sieben verbliebenen Männer jedoch wurden entweder nie belangt oder kamen mit geringen Strafen davon. Einer war Otto Hofmann, mächtiger SS-General und Chef des Rasse- und Siedlungshauptamts. Er gehörte zur alten NS-Garde und war schon 1923 in die Partei eingetreten, ein ganzes Jahrzehnt bevor Hitler die Macht übernahm. Der glühende Antisemit Hofmann galt als Experte für »Mischlingsjuden«, für deren Massensterilisation er sich auf der Wannseekonferenz einsetzte. Er wurde nach dem Krieg gefangen genommen und von einem Gericht der Alliierten 1948 zu 25 Jahren Zuchthaus verurteilt. Doch nur sechs Jahre später wurde er begnadigt und freigelassen. Bis zu seinem Tod 1982 lebte er ein ruhiges Leben im Südwesten Deutschlands.
Noch besser erging es Gerhard Klopfer, einem weiteren hochrangigen SS-Vertreter, der an der Konferenz in seiner Funktion als Staatssekretär in der Reichskanzlei teilnahm. Nach der Niederlage Deutschlands 1945 tauchte Klopfer kurzzeitig unter, wurde dann jedoch von den Alliierten inhaftiert und in verschiedenen Internierungslagern festgehalten, bis er als Zeuge – und ausschließlich als Zeuge – bei den Nürnberger Prozessen auftrat.[21] Gegen ihn wurde nie Anklage erhoben. Seine einzige Bestrafung erfolgte durch die sogenannte Entnazifizierung, in deren Rahmen Zivilgerichte nach dem Krieg die Akten von Millionen Deutschen prüften und sie entsprechend ihrer Mitwirkung am NS-Staat einstuften. Klopfer wurde als »minderbelastet« qualifiziert. Obwohl seine Rolle bei der Wannseekonferenz damals bekannt war, wurde er einzig mit einer Geldstrafe von 2000 D-Mark und einer dreijährigen Bewährungsfrist sanktioniert, während der er keine profilierten Berufe ausüben durfte.[22] Schließlich ließ er sich in Ulm nieder, eröffnete eine Anwaltskanzlei und lebte sein Leben ungehindert weiter, ein geachtetes Mitglied der örtlichen Gemeinde. Als er 1987 starb, war er der älteste überlebende Teilnehmer der Wannseekonferenz. Nicht, dass dies aus der Todesanzeige seiner Familie in der Lokalzeitung hervorgegangen wäre. Dort hieß es vielmehr, man trauere um ihn, der »nach einem erfüllten Leben zum Wohle aller, die in seinem Einflussbereich waren«, verschieden sei.[23]
Das Widerstreben, das größte Verbrechen in der Geschichte der Menschheit zu bestrafen, lässt sich in Teilen durch praktische Erwägungen erklären. 2019 gab es kaum noch Angeklagte wie Dey. In den 1950ern jedoch waren es Hunderttausende. Jeden einzelnen Deutschen strafrechtlich zu verfolgen, der in den Holocaust verstrickt war, hätte das deutsche Justizsystem an seine Grenzen gebracht und darüber hinaus. Die Mammutaufgabe, im Nachkriegsdeutschland die Demokratie aufzubauen und zu verankern, hätte dies mit ziemlicher Sicherheit noch schwieriger gemacht, als es ohnehin schon war. Zugleich bestand jedoch, mit einigen wenigen Ausnahmen, auch keine wirkliche Bereitschaft, es zumindest zu versuchen: Vom Krieg traumatisiert, wollte die Mehrheit der Deutschen diese Zeit so schnell wie möglich hinter sich lassen. Wenn schon Schuld zugewiesen werden musste, dann sollte sie Hitler und die oberste NS
