Erhalten Sie Zugang zu diesem und mehr als 300000 Büchern ab EUR 5,99 monatlich.
Streitschrift von 1903, die die Behandlung lediger Mütter, die Doppelmoral und das sogenannte Lehrerinnenzölibat kritisiert. Forderung nach Wiedereinführung des Mutterrechtes.
Sie lesen das E-Book in den Legimi-Apps auf:
Seitenzahl: 96
Veröffentlichungsjahr: 2017
Das E-Book (TTS) können Sie hören im Abo „Legimi Premium” in Legimi-Apps auf:
Edition Ruth Bré
Bd. 2
Diese ungekürzte Ausgabe entspricht der originalen Erstausgabe von 1903, die im Verlag der Frauen-Rundschau in Leipzig erschienen ist.
Die ursprüngliche Schreibweise und Zeichensetzung wurden bewusst beibehalten.
Der Name Ruth Bré ist ein Pseudonym. Der Geburtsname der Verfasserin von Das Recht auf die Mutterschaft war Elisabeth Bouness (auch Bouneß oder Bonnes). Zumindest wurde dieser Name in die Amtsbücher eingetragen. Denn Elisabeth Bouness wurde am 19. Dezember 1862 in Breslau unehelich und heimlich geboren. Unter falscher Identität erlebte sie eine entbehrungsreiche, mutter-und vaterlose Kindheit in einem schlesischen Bergdorf.
Obwohl aus ärmlichen Verhältnissen stammend, schloss Bouness 1883 ein Lehrerinnenseminar ab, das üblicherweise ambitionierten Bürgerstöchtern vorbehalten war. Lehrerinnenseminare wurden – im Vergleich zur fundierten und besser bezahlten Ausbildung der Kollegen – systematisch mangelhaft ausgestattet, auch um dem wachsenden Konkurrenzdruck vorzubeugen. Zudem war der Beruf für Frauen mit der sogenannten Zölibatsklausel belastet.
Elisabeth Bouness unterrichtete an evangelischen Breslauer Volksschulen u.a. Religion und Gesang. Nebenbei schrieb sie – erst unter dem Pseudonym Elisabeth Michael – romantisch-todessehnsüchtige Lyrik und inszenierte Sagen- und Märchenstoffe. Die unter ihrer unfreiwilligen Kinderlosigkeit Leidende schrieb im repressiven Kaiserreich zunächst komödiantische Theaterstücke – mit frauenrechtlerischem Unterton. Es folgten mindestens ein gewagter patriarchatskritischer Tendenzroman und schließlich – begründeterweise unter einem neuen Pseudonym – radikale mutterrechtliche Kampfschriften, die sie zu einer der gehasstesten, aber auch verehrtesten Frauenrechtlerinnen ihrer Zeit machten.
Elisabeth Bouness starb am 7. Dezember 1911 verarmt in Herischdorf ( Schlesien).
Julia Polzin
Das Recht auf die Mutterschaft von 1903 ist die erste große Streitschrift Ruth Brés. Ihre Kritik an den Sittengesetzen, dem „Lehrerinnenzölibat“, dem Elend der unverheirateten Mütter und ihrer Kinder sowie ihre Forderungen nach Unabhängigkeit, freier Mutterschaft und nach Erneuerung des alten Mutterrechts zum Wohle des Volkes polarisierten. Auch die erste deutsche Frauenbewegung. So distanzierten sich deren Wortführerinnen demonstrativ von Brés Schriften, andere stimmten ihnen heimlich oder verhalten zu.
In politisch und kulturell einflussreichen Kreisen hingegen genoss Bré in der aufgeladenen Umbruchstimmung der Jahrhundertwende erstaunlich viel Zuspruch und Unterstützung – ideeller wie finanzieller Art.
Zusammen mit dem Juristen Heinrich Meyer (geb. 1871, Sterbedatum unbekannt) und dem Arzt Friedrich Landmann (geb. 1864; gest. 1931) gründete Ruth Bré am 12. November 1904 in Leipzig den Bund für Mutterschutz. Dieser Bund, dessen ursprüngliche Ziele im Spiel der Kräfte schnell abgeschwächt und mehrmals umgelenkt wurden, galt als einer der umstrittensten, aber einflussreichen Organisationen seiner Zeit. 1933 flohen seine letzten Vorsitzenden ins Exil. Der Bund für Mutterschutz bestand nach seiner Übernahme durch NationalsozialistInnen mit neuer Zielrichtung bis 1940.
Die Erschütterungen, die Brés Kampfschriften und ihr Bund für Mutterschutz am Anfang des 20. Jahrhunderts auslösten, wurden von Zeitzeugen bis in die 1970er-Jahre als mahnendes Beispiel für „gefährliche Frauenrechtlerei“ erinnert. Danach wurden Brés Schriften dem Vergessen überlassen.
Julia Polzin
Das Recht auf die Mutterschaft
eine Forderung zur Bekämpfung der Prostitution,
der Frauen- und Geschlechtskrankheiten
von
Ruth Bré
Einleitung.
Teil. Rückblick auf die Entstehungsgeschichte unseres Sittengesetzes, der Prostitution und ihrer Begleiterscheinungen.
Teil. Die Gegenwart und der innere Zusammenhang zwischen der verbotenen Mutterschaft, der Prostitution, den Frauen- und Geschlechtskrankheiten.
Teil. Blick in die Zukunft.
Schlußwort.
Ich habe in der Stille ein Werk geschrieben und ihm den Titel „Mutter“ gegeben. Eigentlich hätte ich es „Das Recht auf die Mutterschaft“ nennen müssen. Aber das ist kein Bühnentitel. Und mein Werk ist ein Drama, von dem ich heute noch nicht weiß, ob es die Bühnen beschreiten oder als Buchdrama seinen Weg machen wird.
Es liegt ihm ein erschütterndes Einzelschicksal zu Grunde – so recht ein Schicksal im eigentlichen Sinne des Wortes, – nicht von dem üblichen Bühnenintriganten geschmiedet, sondern vom Schicksal selbst, vom Leben, von den Lebensverhältnissen, den Lebensanschauungen unserer Zeit, im Verein mit Naturereignissen, die gewaltigere Katastrophen heraufbeschwören, als die herkömmlichen Intriganten. –
Ich habe außerdem in dieses Wort alles hereingelegt, was ich bei dem Worte „Mutter“ empfinde, und was viele Frauen mit mir empfinden, denen es verboten ist, Mutter zu sein.
Läßt sich denn die Mutterschaft verbieten? Ist sie nicht ein Naturgesetz? Ist sie nicht die Stufe der höchsten Vollendung des Weibes?
Und lassen Naturgesetze sich durch Menschengesetze unterdrücken und eindämmen? Wer diese Fragen stellt, stellt sie mit Recht.
In der gesamten Schöpfung lebt und webt es nach ewigen Naturgesetzen, und das oberste Gesetz für alle organischen Wesen ist das Gesetz der Fortpflanzung. Der junge, kräftige Baum will blühen und Frucht tragen. Die Tierwelt pflanzt sich durch Zuchtwahl fort und erzeugt höhere Arten. Der unfruchtbare Baum, das unfruchtbare Tier wird als minderwertig betrachtet.
Und der Mensch? Das Weib? Es ist eine aller Menschenvernunft widerstreitende Thatsache: Das Weib allein ist ausgeschlossen. Es darf den Gesetzen und Geboten der Natur nicht frei folgen. Es darf nicht zur höchsten Vollendung seines Wesens, zur Mutterschaft, gelangen nach seinem Willen und nach seiner Wahl, – sondern nur unter einer bestimmten Bedingung. Diese Bedingung heißt Heirat. Mutterschaft ohne Heirat heißt Schande. Das Gesetz, das solches in unseren heutigen Kulturstaaten vorschreibt, heißt das Sittengesetz.
Wer hat dieses Sittengesetz, das allen Naturgesetzen widerstreitet, gemacht? Der Mann. Nicht der von heute, sondern der von viel früher her. Die Frau hat es adoptiert, gezwungenermaßen adoptieren müssen. Die Gesellschaft, der Staat haben es ohne viel Nachdenken und um ihrer Interessen willen gleichfalls adoptiert. Man hat die Interessenwirtschaft über die Gesetze der Natur gestellt und hat geglaubt, sehr klug zu sein. Heute zeigen sich Erscheinungen, welche dem Menschen beweisen, wie vermessen er ist, wenn er die Natur meistern will.
Bleiben wir zunächst bei der Heirat. – Eine Heirat ist gar nicht für jede Frau möglich, denn Frauen sind in der Ueberzahl. Folglich ist schon allein dadurch eine Anzahl Frauen von der Mutterschaft ausgeschlossen.
Zweitens heiraten nicht alle Männer.
Die eine Gruppe steht wirtschaftlich in jungen Jahren zu schlecht, um eine Familie zu erhalten und ist vielleicht zu moralisch, um sich an eine reiche, aber ungeliebte Frau zu verkaufen. Denn der höher empfindende Mensch hält nur eine Ehe aus Liebe für sittlich.
Eine andere Gruppe von Männern befindet sich in beneidenswerter materieller Lage und zieht daher ein freies Lotterleben vor, um höchstens später, wenn sie siech und verbraucht, vielleicht auch finanziell ruiniert sind, ein junges, reines und selbstredend vermögendes Mädchen mit ihrer Hand zu „beglücken“.
Ein dritter Umstand, welcher manche Eheschließung verbietet, ist die Beschränkung der Erwerbsmöglichkeiten, die andernfalls eine Heirat gestatten würden. Diese Maßnahmen treffen den Mittelstand, insbesondere den Beamtenstand. Während in Arbeiterkreisen die Frau mitverdienen darf, ist dies im Mittelstande nur ganz ausnahmsweise erlaubt, – etwa einer Buchhalterin, einer Journalistin, Photographin u. s. w. Ganz und gar verboten ist es jedoch im Beamtenstande. Die Frau des Lehrers, des Post- oder Eisenbahnsekretärs, des Magistratsbeamten darf kein Geschäft, keinen Erwerb haben. Ebensowenig darf die Lehrerin, die Telegraphistin, die Angestellte im Post- oder Eisenbahndienst ihr Amt bei der Eheschließung behalten.
Da diese Angehörigen des gebildeten Mittelstandes meist vermögenslos sind und oft noch für Eltern oder Geschwister mit zu sorgen haben, so ist ihnen durch die einschlägigen Bestimmungen eine Heirat geradezu unmöglich gemacht. Sie würden in dem Augenblicke, da sie ihr Amt niederlegen, das Brot für sich und die Ihrigen aus der Hand geben, und der Mann, der sie liebt, aber gleichfalls meist nur auf seine Arbeit angewiesen ist, könnte es beim besten Willen nicht schaffen.
Für die Angestellten des Staates – wenigstens für die weiblichen – heißt es also von vornherein: Brot oder Liebe.
Viertens endlich giebt es ein Gruppe von Frauen, die nicht heiraten wollen, obgleich sie wissen, daß ihnen dadurch die Erlösung zu ihrer letzten, tiefsten und heiligsten Schönheit, der Mutterschaft, verloren geht.
Sie hassen den Mann nicht, wie man vielfach meinen könnte, aber sie wollen ihn nicht so, wie er ist.
„Ihr seht wohl, daß ich den Genuß der Liebe als den höchsten schätze, – nicht den Mann und das verachte, was er dem Leben des Weibes als sein Letztes und Bestes hinzuzugeben hat.
Doch ich will den köstlichen Trank unverfälscht aus goldenen Schalen trinken,“ sagt Elisabeth Dauthendey in ihrem Buche „Vom neuen Weibe und seiner Liebe“. Und ihres Sinnes sind viele. Immer dringender klingt der Ruf nach der Reinheit des Mannes, der seit Jahrhunderten Reinheit von der Frau verlangt. Immer empörter wendet sich das Weib von der Doppelmoral ab, welche dem Manne unbeschränkten Genuß gestattet, dem Weibe härteste Entsagung auferlegt. Viel Wahres ist in diesen Hilferufen, denn anders kann man sie nicht nennen. – Grauen erfaßt das reine Weib vor dem beschmutzten, kranken Manne, der Jugend und Gesundheit vergeudet und nur noch Reste zu vergeben hat in physischer, wie in seelischer Beziehung. –
„Alle diese Männer sind nicht besser als Dirnen,“ sagt Vera in dem vielbesprochenen Buche „Eine für Viele“.1)
Und „das Weib soll den Gatten mit Straßendirnen teilen. Sie soll die Schmerzen der Mutterschaft tragen mit dem furchtbaren Bewußtsein, daß der Vater ihrer Kinder in gekauften Umarmungen seien Jugendkraft vergeudete!“
Oder: „Er warf seine Reinheit fort wie einen schmutzigen Papierfetzen. Ja, er hatte nie das Bewußtsein von dem Werte dieser Reinheit.“ – Der tiefe Schmerz des jungen, reines Weibes, das für sein Höchstes auch das Höchste und Beste des Mannes will, spricht daraus. Und Vera geht in den Tod, weil sie dem geliebten Manne nicht entsagen, aber ihm auch in diesem Grauen nicht gehören kann.
Dieses Grauen vor dem Manne ist etwas Entsetzliches. Es wird verstärkt durch die Unlöslichkeit der Ehe. Denn eine Ehescheidung ist nur mehr imaginär, da einer der Gatten erst zum Verbrecher werden müßte, um sie zu erreichen, – ein Ausweg, den die meisten scheuen. – Gegenseitige Abneigung ist noch nicht einmal ein Scheidungsgrund. Wie nun erst, wenn es dem Manne beliebt, die junge, reine, gesunde Frau behalten zu wollen und die Abneigung daher nur eine einseitige ist. Wo findet dann die Frau Hilfe und Erlösung? Wie entzieht sie sich den Umarmungen, vor denen ihr graut und gegen die sich ihre Seele aufbäumt?
Wohl ist in diesen Hilferufen noch vieles auf Rechnung des sensitiven Mädchenempfindens zu setzen. Der Blick der reiferen Frau sieht hinter der Tragödie des Weibes auch die Tragödie des Mannes. Sie weiß, daß nicht immer Leichtsinn oder Gefallen am Schmutz den Mann auf die Bahn des oft verderblichen Geschlechtsverkehrs ziehen und gezogen haben.
Daß Männer und Frauen in gleicher Weise das ungeheure Unglück erkannt haben, das unser Volkswohl bedroht, zeigt die Gründung des „Vereins zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten“, sowie die Bekämpfung der Prostitution, um welche sich eine Anzahl wertvoller Männer und Frauen gegenwärtig bemühen.
Während ich in der Stille mein Werk schrieb, ist draußen dieser Kampf entbrannt, den die edelsten Geister unseres Volkes entfacht haben. Je mehr ich ihn beobachte, desto klarer wird es mir, daß derselbe mit der Forderung der unbedingten Mutterschaft im engsten Zusammenhange steht, nur daß er am entgegengesetzten Ende einsetzt. Er richtet sich gegen die Uebel, welche das Verbot der unbedingten Mutterschaft, also unser Sittengesetz, gezeitigt hat.
Dieser Zusammenhang wird nicht jedem ohne weiteres einleuchten. Aber er wird klar werden, wenn wir uns die Zeit zu einem Rückblick nehmen.
Wir wollen dabei von den Fragen ausgehen:
Haben diese Uebel, die heute unser Volkswohl bedrohen und zerstören, immer bestanden?
Hat unser Sittengesetz immer bestanden?
Wie ist es in die Welt gekommen?
1) Vera: „Eine für Viele“. 15. Aufl. Verlag von Hermann Seemann Nachfolger, Leipzig, M. 2, –.
Bei fast allen früheren und heutigen Kulturvölkern giebt es eine Zeit, in welcher Prostitution und ihre Begleiterscheinungen unbekannt sind: Das ist die Zeit des Mutterrechts.
