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R. Jay Wallace geht in seinen Frankfurter Vorlesungen der Frage nach, inwiefern die Moral als eigenständiger Bereich einer »bilateralen Normativität« verstanden werden kann. Eine solche »bilaterale Normativität«, wie sie etwa in Abmachungen, Verträgen oder Versprechen, aber auch in familiären Beziehungen zum Tragen kommt, ist ihm zufolge insofern spezifisch, als sie zwei Personen so miteinander verbindet, dass ihre jeweiligen normativen Situationen nur mit Bezug auf die Lage der anderen Person verstanden werden können. Dass diese Situationen genuin moralisch sind, zeigt Wallace in seinem Text, der spannende Perspektiven auf den so schwierigen Begriff der Normativität eröffnet.
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Seitenzahl: 675
Veröffentlichungsjahr: 2021
3R. Jay Wallace
Der moralische Nexus
Frankfurter Vorlesungen
Aus dem Englischen von Karin Wördemann
Suhrkamp
5Noch einmal für Katharina
Cover
Titel
Widmung
Inhalt
Informationen zum Buch
Impressum
Hinweise zum eBook
Cover
Titel
Widmung
Inhalt
Danksagung
1. Einleitung
1.1 Elemente beziehungsrelativer Normativität
1.2 Überblick über die Argumentation
2. Das Problem der moralischen Verpflichtung
2.1 Praktische Erfordernisse: Die grundsätzliche Herausforderung
2.2 Moralische Verpflichtung: Die spezielle Herausforderung
2.3 Ein beziehungsrelativer Ansatz zur moralischen Verpflichtung
2.4 Verfeinerung des Bildes
3. Moral als ein soziales Phänomen
3.1 Die interpersonale Bedeutung des moralisch Richtigen und Falschen
3.2 Individualistische und beziehungsrelative Konzeptionen des moralisch Richtigen
3.3 Die beziehungsrelative Struktur der interpersonalen Verantwortlichkeit
3.4 Der beziehungsrelative Gehalt des Tadels
4. Beziehungsrelative Erfordernisse ohne beziehungsrelative Grundlagen
4.1 Verpflichtungen und Beziehungen
4.2 Eigenständige beziehungsrelative Erfordernisse
4.3 Anti-Individualismus in Bezug auf das Normative
4.4 Akteursbezogenheit und Moral als ein Ideal
5. Von Interessen zu Ansprüchen
5.1 Definition der Menge: Wer sind die Anspruchsinhaber?
5.2 Interessen, Ansprüche und moralisches Unrecht
5.3 Moralische Rechtfertigung und moralische Argumentation: Von Interessen zu Ansprüchen
5.4 Eine Theorie beziehungsrelativer Moral?
6. Einige praktische Konsequenzen
6.1 Vorhersehbarkeit, Ansprüche und Unrecht
6.2 Ansprüche ohne Rechte: Unvollkommene moralische Pflichten
6.3 Anzahl und Nicht-Identität
6.4 Außermoralische Hinsichten auf moralische Personen
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Namenregister
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Impressum
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Gleich zu Anfang möchte ich den Dank aussprechen, den ich dem Exzellenzcluster »Die Herausbildung normativer Ordnungen« an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main schulde. Seine Organisatoren luden mich ein, die Frankfurter Vorlesungen im Juli 2013 zu halten.[1] Diese Vorlesungen unter dem Titel »Bilateralität in der Moral« waren mein erster Versuch, eine systematische Behandlung der beziehungsrelativen Darstellung der Moral zu entwickeln, wie sie im vorliegenden Buch ausgeführt wird. Die Diskussionen mit Philosophen und Philosophinnen sowie anderen Wissenschaftlern und Studierenden in Frankfurt waren sowohl bei beiden öffentlichen Veranstaltungen als auch im anschließenden Seminar äußerst gewinnbringend. Sie ermutigten mich, mein Projekt als etwas zu betrachten, das es durchaus wert war, weiterverfolgt zu werden. Ich danke insbesondere Rainer Forst, der meinen Aufenthalt als liebenswürdiger Gastgeber organisierte und über Jahre hinweg ein beständiges Interesse an diesem Projekt zeigte.
Weitere Ermutigung und hilfreiches Feedback wurde mir an der Universität Potsdam zuteil, wo ich im Sommer 2013 eine Fassung desselben Stoffes als »Voltaire Lecture« vorstellte. Bei diesem Anlass war Logi Gunnarsson mein Gastgeber, von dessen scharfsinnigen Kommentaren ich sowohl bei der Voltaire Lecture als auch bei mehreren späteren Gelegenheiten in hohem Maße profitiert habe.
Einen zweiten Versuch, mich dem Material zu nähern, unternahm ich im Mai 2015, als ich vom Fachbereich für Philosophie an der Princeton University die Einladung erhielt, die Carl G. Hempel Lectures zu halten. Als ehemaliger Absolvent dieser Universität fühlte ich mich durch diese Einladung sehr geehrt, und ich bin den Mitgliedern der philosophischen Fakultät in Princeton dankbar für ihre herzliche Aufnahme in dieser Woche bei ihnen. Die Diskussionen mit den Hörern der drei Vorlesungen in Princeton waren für mich außergewöhnlich anregend und erwiesen sich als hilfreich, als 10ich anfing, darüber nachzudenken, wie ich die drei Vorlesungen zu einem Buch ausbauen könnte. Ich profitierte insbesondere von den Kommentaren, die John Cooper, Johann Frick, Mark Johnston, Alexander Nehamas, Gideon Rosen, Michael Smith und einige ebenso begabte wie interessante Studierende beisteuerten.
Die ersten Fassungen der drei Hempel Lectures hatte ich in Verbindung mit einem Graduiertenseminar vorbereitet, das ich im Frühjahr 2015 an der University of California in Berkeley gab. Es war mir eine große Hilfe, meine Ideen über den moralischen Nexus mit den Teilnehmern dieses Seminars diskutieren zu können, die meine Entwürfe detailliert kommentierten und viele konstruktive Anregungen dazu gaben, wie meine Argumentation weiter geklärt und verbessert werden könnte. Zu diesen Teilnehmern gehörten Facundo Alonso, Gabriel Beringer, Sophia Dandelet, Omar Fakhri, Nicholas French, Tyler Haddow, Nicolas Jaber, Ethan Jerzak, Julian Jonker, Daniel Khokhar und James Steijger.
In den folgenden Jahren stellte ich auf verschiedenen Veranstaltungen Material aus den Princetoner Vorlesungen vor, darunter am Murphy Institute der Tulane University, an der Duke University und der University of Toronto, auf einer Konferenz zur »Adressierung moralischer Pflichten« in Vancouver, an der Humboldt-Universität zu Berlin und am Max-Planck-Institut für Evolutionäre Anthropologie in Leipzig. Das Interesse meines Publikums, die stichhaltigen Fragen und das Feedback bei diesen Anlässen halfen mir, das Projekt in einer Phase weiterzuverfolgen, in der ich in Berkeley von umfassenden administrativen Aufgaben in Anspruch genommen war. Ich möchte Facundo Alonso und Ariel Zylberman besonders hervorheben, die jeweils alle drei Hempel Lectures schriftlich kommentierten, außerdem möchte ich Arthur Ripstein erwähnen, der mich nach meinem Vortrag in Toronto mit seinen E-Mails in einigen zentralen Fragen schwer unter Druck setzte, sowie Michael Morgan, der mein Projekt über Jahre hinweg mitverfolgte.
Ein Sabbatical der University of California im akademischen Jahr 2016/2017 verschaffte mir die nötigen Voraussetzungen, um die Frankfurter Vorlesungen und die Hempel Lectures zu einer ersten Fassung dieses Buches zu erweitern. Die Beurlaubung wurde durch eine Humanities Research Fellowship der Universität unterstützt, für die ich sehr dankbar bin. Eine frühere Fellowship derselben In11stitution im akademischen Jahr 2010/2011 half mir, die Grundlagen für das Buchprojekt zu legen; mein Sabbatical in jenem Jahr wurde auch durch Fellowships der John Simon Guggenheim Memorial Foundation und der Alexander von Humboldt-Stiftung ermöglicht (im Rahmen einer Wiedereinladung als Forschungspreisträger). Judy Chandler Webb stiftete großzügigerweise die Professur in Berkeley, die ich innehabe, so dass Forschungsmittel zur Verfügung stehen, die im Laufe dieses Projekts in verschiedenen Stadien zu meiner Forschungsarbeit beigetragen haben. Die Unterstützung, die ich aus diesen unterschiedlichen Quellen bekam, war von unschätzbarem Wert, auch wenn es dann doch länger dauerte als ursprünglich geplant, um aus meinen Ideen über den moralischen Nexus ein Buch zu machen.
Mein Sabbatical im akademischen Jahr 2016/2017, das ich in Berlin verbrachte, fiel zufällig mit dem ersten Jahr meiner Zeit als Einstein Visiting Fellow zusammen. Diese Fellowship, die von der Berliner Einstein-Stiftung unterhalten wird, bietet eine Anbindung an das Topoi Excellence Cluster und die Humboldt-Universität und gewährt die großzügige Finanzierung einer Forschungsgruppe (der »Einstein-Ethik-Gruppe« – wie wir uns nennen). In der ersten Phase ihres Bestehens bildeten meine Untersuchungen zum moralischen Nexus den theoretischen Rahmen für die Arbeit in dieser Einstein-Ethik-Gruppe. Es erwies sich für mich als außerordentlich gewinnbringend, Aspekte meines Projekts mit den anderen Gruppenmitgliedern diskutieren zu können. Zu den Mitgliedern der Gruppe gehörten seinerzeit Jan Gertken und Felix Koch (beide mit Fellowships der Einstein-Stiftung im Postdoktoranden-Stadium) sowie Daniele Bruno, Francesca Bunkenborg und Simon Gaus (die der Einstein-Gruppe mit Dissertationsstipendien angehörten). Wir planten und organisierten zusammen eine Reihe von Workshops und Konferenzen in Berlin, die ab dem Herbst 2016 stattfanden und in der einen oder anderen Form einen thematischen Bezug zu meiner Arbeit über beziehungsrelative Normativität und Moral aufwiesen. So zum Beispiel »The Moral Foundations of Tort Law« mit dem Schwerpunkt auf Arthur Ripsteins Private Wrongs; »Moral Address: Responsibility as an Interpersonal Practice«; »The Nature of Moral Obligation«; und »Contractualism, Risk, and Population Ethics« (wobei eine neuere Arbeit von Johann Frick im Mittelpunkt stand). Wir konnten Samuel Scheffler zu einem einwöchigen Auf12enthalt in Berlin einladen, der mit uns in zwei Sitzungen seine Arbeit über »Membership and Political Obligation« und »Why Care about Future Generations?« diskutierte.
Obwohl meine Arbeit dabei nicht offiziell zur Diskussion stand, waren diese Sitzungen dennoch außerordentlich hilfreich für mich, da ich in den zwei Jahren zuvor eigene Überlegungen zu eng verwandten Themen angestellt hatte. Ich möchte allen danken, die an unseren Workshops teilnahmen, würde aber auch gern jene namhaften Philosophinnen hervorheben, die unsere Einladung nach Berlin annahmen, um ihre Arbeit vorzustellen oder an unseren Diskussionen teilzunehmen. (Ihnen mag vielleicht nicht klar gewesen sein, dass sie zu meinem Projekt beitrugen, indem sie ihrer Beteiligung an unseren Workshops zustimmten, doch ohne all die Anregungen, die ich aus den Diskussionen mit ihnen gewann, würde das Buch sicherlich nicht die Form angenommen haben, die es letztlich erhielt.) Diese Philosophen sind Ulrike Heuer, Daniel Markovits, Erasmus Mayr, David Owens, Herlinde Pauer-Studer und Arthur Ripstein (bei »Moral Foundations of Tort Law«); Christopher Bennett, Robin Celikates, Miranda Fricker, Coleen Macnamara, Leonhard Menges, Paul Russell und Angela Smith (bei »Moral Address«); Jonathan Dancy, Stephen Darwall, Tamar Schapiro, Thomas Schmidt, Holmer Steinfath, Sarah Stroud, Ralph Wedgwood und Susan Wolf (bei »The Nature of Moral Obligation«); Christoph Fehige, Johann Frick, Tim Henning, Ulrike Heuer, Erasmus Mayr, Kirsten Meyer, Lukas Meyer, Véronique Munoz-Dardé, Juri Viehoff und Tatjana Višak (bei »Contractualism, Risk, and Population Ethics«); und Samuel Scheffler (während seiner Woche als Gastprofessor in Berlin). Außerdem möchte ich Berit Braun, Micha Gläser und Nora Kreft danken, die bei fast allen Veranstaltungen ausdauernde und geschätzte Teilnehmer waren, sowie Gerd Grasshoff, dem Direktor des Topoi Excellence Cluster, und Kerstin Rumpeltes, die uns logistisch hervorragend unterstützte. Darüber hinaus gilt mein Dank der Einstein-Stiftung für eine Visiting Fellowship, die diese ertragreichen Aktivitäten in Berlin ermöglichte.
Die Einstein-Ethik-Gruppe richtete im Mai 2017 einen zusätzlichen Workshop aus, der von Jan Gertken und Thomas Schmidt organisiert wurde und auf dem die gesamte erste Fassung meines Manuskripts für dieses Buch diskutiert wurde. An dem Workshop 13beteiligte sich eine große Gruppe vorwiegend europäischer Philosophen und Philosophinnen, die in einer Reihe von intensiven und höchst produktiven Sitzungen äußerst kritische und konstruktive Vorschläge machten, von denen ich erheblich profitierte. Das Interesse, das diese Teilnehmer des Workshops an meinem Projekt zeigten, war sehr erfreulich und gab mir die Zuversicht, dass das Buch trotz seiner offenkundigen Unzulänglichkeiten alles in allem ein lohnender Beitrag zu seinem Gebiet werden wird. Zu den eingeladenen Teilnehmern dieses Workshops, denen ich ganz besonders verpflichtet bin, zählen Monika Betzler, Christine Bratu, Tim Henning, Ulrike Heuer, Doug Lavin, Erasmus Mayr, Véronique Munoz-Dardé und Peter Schaber. Die Kommentare von Valentin Beck, Logi Gunnarsson, Stefan Gosepath, Paul Guyer, Thomas Schmidt und den Mitgliedern der Einstein-Ethik-Gruppe waren ebenfalls äußerst hilfreich.
Zu den ersten drei Kapiteln des Manuskripts erhielt ich auch ein wertvolles Feedback von den Teilnehmern eines weiteren Workshops im Juni 2017, der in Frankfurt von dem Herausgeberbeirat des European Journal of Philosophy organisiert wurde. Zu den Teilnehmern gehörten Dina Emundts, Andrew Huddleston, Christoph Menke, Frederick Neuhouser, Beate Rössler und Joseph K. Schear.
Darüber hinaus habe ich enorm von den detaillierten und scharfsinnigen Kommentaren profitiert, die Niko Kolodny, Arthur Ripstein (der bekannte, zu den Gutachtern des Manuskripts für die Princeton University Press gehört zu haben), Robert Stern, Bart Streumer und ein zweiter Gutachter des Verlags zur kompletten ersten Fassung des Manuskripts verfasst hatten. Ich habe mein Bestes getan, um auf die Einwände von all diesen geduldigen und freundlichen Lesern konstruktiv einzugehen, bin mir aber voll bewusst, dass meine Überarbeitungen manchmal mehr dazu dienen, ihren Einwänden auszuweichen, als sie wirklich zu beantworten.
Obwohl ich versucht habe, mich relativ kurz zu fassen, berührt Der moralische Nexus Fragen in allen Bereichen einer sehr weit gefassten Moralphilosophie. Die Argumentation dieses Buchs spiegelt infolgedessen zwangsläufig Einflüsse wider, die mein Denken geprägt haben, seit ich anfing, Philosophie zu studieren. Ich hoffe, es wird nicht anmaßend erscheinen, wenn ich hier die maßgeblichen Figuren erwähne, deren Werk mich am meisten inspiriert hat. Ich erinnere mich noch sehr lebhaft an das Hochgefühl, das mich 14ergriff, als ich während einer herrlichen Sommerwoche in Oxford Thomas Nagels Die Möglichkeit des Altruismus durcharbeitete. Dieses Buch zeigte mir, dass die Ethik ein Gegenstand ernsthafter philosophischer Untersuchung sein kann, und wies mir den intellektuellen Weg, den ich dann einschlug. Die Beiträge von Joseph Raz, T. M. Scanlon und Bernard Williams zur philosophischen Ethik veranschaulichen auf sehr unterschiedliche Art und Weise die Fähigkeit der Philosophie, grundlegende Probleme auf diesem Gebiet zu erhellen. Sie haben mich ebenfalls stark beeinflusst, obwohl ich etwas länger brauchte, um sie richtig einzuschätzen und mit ihnen zurechtzukommen.
Während ich die verschiedenen Phasen einer akademischen Laufbahn durchlief, bestärkte mich die beständige Freundschaft zu einigen außergewöhnlichen Menschen, die, wie es sich fügt, auch wesentlich zur zeitgenössischen Moralphilosophie und politischen Philosophie beigetragen haben. Ihr Einfluss macht sich im vorliegenden Buch zweifellos bemerkbar, wenn auch in Hinsichten, deren Spuren ich nicht mehr genau nachverfolgen kann. Ich möchte insbesondere Jonathan Dancy, Samuel Freeman, Stefan Gosepath, Logi Gunnarsson, Niko Kolodny, Erasmus Mayr, Véronique Munoz-Dardé, Samuel Scheffler, Seana Valentine Shiffrin, Michael Smith, Gary Watson und Susan Wolf erwähnen. Mein Leben in der Philosophie ist bislang äußerst glücklich verlaufen, und zum Besten daran gehören philosophische Freundschaften wie diese, die viel tiefgreifender auf meine intellektuelle Entwicklung Einfluss genommen haben als meine formale Bildung in diesem Fach.
Die englische Fassung dieses Buchprojekts wurde von Rob Tempio und Matt Rohal fachlich versiert durch den Prozess der redaktionellen Begutachtung und Produktion bei der Princeton University Press geführt. Ich bin ihnen dankbar für das Interesse an meiner Arbeit und für ihre Bemühungen, dafür zu sorgen, dass aus meinem Manuskript ein attraktives und erfolgreiches Buch wird. Die großzügige Unterstützung des Exzellenzclusters hat es ermöglicht, dass dieses Buch als Band in der Reihe der Frankfurter Vorlesungen erscheinen kann, was mich außerordentlich freut. Eva Gilmer vom Suhrkamp Verlag möchte ich für ihr Interesse an dem Projekt sowie für ihre Geduld danken, Karin Wördemann für die ausgezeichnete Übersetzung. Jan-Erik Strasser verdanke ich das kompetente Lektorat der deutschen Ausgabe.
15All dieser Dank ist nichts im Vergleich zu dem, den ich Katharina Kaiser schulde. Sie hat nicht nur meine Obsessionen, meine Exzentrizität und meine Stimmungen toleriert, sondern war darüber hinaus ein inspirierendes Vorbild für wissenschaftliche Integrität und pädagogisches Engagement. Eine weitere Widmung auf den ersten Seiten eines schwer verständlichen Buches kann sie für das, was sie zu meinem philosophischen Leben beigetragen hat, kaum entschädigen; aber vielleicht ist es auch nicht nichts.
Die Menschen meinen viele verschiedene Dinge, wenn sie von Moral sprechen. In einem vertrauten modernen Sinne kann man sich die Moral jedoch als eine Reihe von normativen Beschränkungen für Einstellungen und Handlungen denken, die von der Tatsache herrühren, dass wir gemeinsam mit anderen Handelnden eine Welt bewohnen. Genauer und etwas kontroverser ausgedrückt, können wir sie uns als einen normativen Nexus vorstellen, der uns mit jeder Person individuell verbindet, die potenziell von dem betroffen sein könnte, was wir tun. Folgen wir dem, was ich als ihre beziehungsrelative Interpretation bezeichnen werde, beinhaltet die Moral eine Reihe von Erfordernissen für das Handeln, die auf konstitutive Weise mit Ansprüchen verknüpft sind, die andere an uns haben, schlicht insofern sie Personen sind. Erfordernisse, die auf diese Weise mit Ansprüchen verbunden sind, haben eine in ihnen angelegte Adressierung, die die Handlungen spezifiziert, die wir anderen schulden. Nach dieser beziehungsrelativen Interpretation könnte man also sagen: Moral ist grundsätzlich eine Angelegenheit, bei der es darum geht, was wir einander schulden.[1]
Dieses Buch konstatiert und verteidigt die Idee, dass die Moral eine Reihe grundlegender beziehungsrelativer Erfordernisse versammelt. Ein Leitgedanke der Diskussion ist, dass moralische Maßstäbe einige bedeutsame normative Merkmale haben, die nur dann erklärbar sind, wenn wir sie mit beziehungsrelevanten Begriffen interpretieren. Sie dienen dazu, praktische Erfordernisse zu definieren, welche die Überlegungen von Handelnden unverkennbar in der Art von Verpflichtungen regeln; und sie haben außerdem eine interpersonale Bedeutung, da sie eine normative Grundlage für Beziehungen moralischer Verantwortlichkeit schaffen. Ich argumentiere hier dafür, dass der beziehungsrelative Ansatz besser als seine Alternativen in der Lage ist, diese bedeutenden Aspekte der Moral zu erhellen. Zudem werde ich die wesentlichen philosophischen Verpflichtungen und Annahmen der beziehungsrelativen In17terpretation herausstellen und verteidigen, die bisher keiner gründlichen kritischen Untersuchung unterzogen wurden. Ich werde auch einige Implikationen erster Ordnung dieses Ansatzes erörtern, wobei die Frage gestellt wird, was genau wir einander schulden und welche Natur das Denken hat, das zur Entscheidung von Problemen dieser Art führt.
Die Idee beziehungsrelativer Erfordernisse ist der Rede von moralischen und gesetzlichen Rechten in einem sehr allgemeinen Sinne implizit. Oder genauer gesagt, sie ist uns aus Diskussionen über Anspruchsrechte, wie sie durch Wesley Newcombe Hohfeld bekannt geworden sind, vertraut. Unter diesen Rechten versteht man gewöhnlich Komplexe aus Ansprüchen, Privilegien und Befugnissen, mit denen Handelnde ausgestattet sind und denen auf Seiten anderer Handelnder Pflichten korrespondieren.[2] Mein Recht auf einen Gegenstand, der auf legitimem Wege in meinen Besitz gelangt ist, beinhaltet zum Beispiel einen Anspruch gegenüber anderen, dass sie diesen Gegenstand ohne meine Einwilligung nicht benutzen dürfen, wobei dieser Anspruch eine Pflicht definiert, die für andere gilt. Darüber hinaus beinhaltet dieses Recht eine Erlaubnis, mit dem Besitzgegenstand zu verfahren, wie ich möchte, sowie eine Befugnis, meine Ansprüche daran auf andere zu übertragen, wie ich es für angebracht halte. So gesehen verletzen diejenigen, die sich ohne Zustimmung mit meinem Besitzgegenstand davonmachen, einen Anspruch, den ich an sie habe, und wandeln ihre Beziehung zu mir in einer Form um, wie sie ihr Verhältnis zu anderen Menschen nicht verändern. Sie werden nicht nur unrecht gehandelt haben, sondern werden insbesondere mir unrecht getan haben und mir einen privilegierten Grund gegeben haben, gegen ihr Tun Einspruch zu erheben.
18Hohfeld’sche Rechte dieser allgemeinen Art sind ein gängiger Teil unseres normativen Repertoires und sind beispielsweise in unserem Denken über die Struktur des Privatrechts tief verankert. Verträge zum Beispiel erzeugen offenbar einen Komplex aus adressierten Pflichten und den korrespondierenden Ansprüchen, und implizit dürfte im Deliktrecht eine ähnliche Struktur von Anrechten zu finden sein.[3] Dass auf der grundlegendsten Ebene des moralischen Denkens vergleichbare Anrechte zu finden sind, ist eine eher kontroverse These, die von Konsequenzialisten und von Vertretern bestimmter tugendtheoretischer Auffassungen auf unterschiedliche Weise in Zweifel gezogen wurde. Doch selbst diejenigen, die sich für die Idee elementarer moralischer Anrechte offen zeigen, neigen normalerweise dazu, sie sich bloß als einen Teil der Moral zu denken. Das »Reich der Rechte« zum Beispiel, über das Judith Jarvis Thomson geschrieben hat, wird von ihr als Teilgebiet innerhalb eines größeren moralischen Territoriums betrachtet. Demnach gibt es offenbar viele moralische Pflichten, denen Menschen nachkommen müssen, die den Hohfeld’schen Anrechten im herkömmlichen Sinne nicht entsprechen, darunter auch unvollkommene Pflichten der gegenseitigen Hilfe, Dankespflichten, Gebote des Umweltschutzes und verschiedene Anforderungen der moralischen Tugend.[4]
Ich gebe gern zu, dass Moral nicht ausschließlich nach Maßgabe moralischer Rechte in dem engen hohfeldianischen Sinne verstanden werden kann. Aber es erscheint mir dennoch vielversprechend, die Moral in beziehungsrelativen Begriffen als eine Reihe von Anforderungen an Handelnde zu interpretieren, die wie die Pflichten des Hohfeld’schen Bereichs konstitutiv an Ansprüche geknüpft sind, die andere Individuen an uns haben. Beziehungsrelative Elemente sind in vielen bedeutenden Charakteristika der modernen, säkularen Moral allgegenwärtig, und ich bin überzeugt, dass diese Elemente in einer umfassenden Interpretation der moralischen Sphäre zusammengebracht werden können. Der Ansatz, den ich verteidige, ist keine Theorie moralischer Rechte, wie diese herkömmlicherweise verstanden werden; er entnimmt vielmehr der 19gewöhnlichen Rede über Rechte und adressierte Pflichten einen beziehungsrelativen Kern und behauptet, dass sich diese beziehungsrelative Struktur auf erhellende Weise zu einem allgemeinen Rahmen erweitern lässt, in dem die Natur und normative Bedeutung moralischer Anforderungen verstanden werden kann.
Die Erweiterung des beziehungsrelativen Modells, das ich hier vertreten werde, soll jedoch keineswegs alles erfassen, was intuitiv als Grund oder Erfordernis der Moral verstanden werden könnte. Es gibt eine weitgefasste Konzeption des Moralischen, der zufolge das Moralische alle Maßstäbe vorsätzlichen menschlichen Verhaltens ungeachtet ihrer Quellen vereint. In diesem umfassenden Sinne ist es ein moralischer Mangel, wenn jemand unter Missachtung der Schönheit der natürlichen Welt handelt oder einer Tätigkeit eine Wichtigkeit beimisst, die in keinem Verhältnis zu ihrer Bedeutung und ihrem Wert steht, und zwar unabhängig davon, ob sich das fragliche Verhalten auf die Interessen oder das Wohlergehen von Personen oder anderer fühlender Individuen auswirkt. Den moralischen Verfehlungen in diesem sehr weiten Sprachgebrauch müssen solche Unzulänglichkeiten gegenübergestellt werden, an denen der Wille nicht unmittelbar beteiligt ist, wie etwa chronische körperliche Krankheiten oder Beeinträchtigungen, die das einwandfreie biologische Funktionieren eines Individuums stören.[5] Es gehört nicht zu meiner Aufgabe in diesem Buch, behaupten zu wollen, dass alle moralischen Maßstäbe in diesem maximal weiten Sinne durch beziehungsrelative Erfordernisse definiert sind, die individuellen Anspruchsberechtigten geschuldet werden. Die beziehungsrelative Darstellung, die ich entwickeln werde, soll einen moralischen Bereich erfassen, der weiter ist als der Bereich moralischer Rechte, aber enger gefasst als die Gruppe aller Maßstäbe, die auf den rationalen Willen anwendbar sind. Grob gesprochen handelt es sich um den intermediären Bereich, den T. M. Scanlon als »die Moral von Recht und Unrecht« bezeichnet hat.[6] Ich werde 20ihn den Bereich interpersonaler Moral nennen, um die Tatsache zu unterstreichen, dass die gemeinten Maßstäbe direkt von den Folgen abgeleitet sind, welche die Handlungen eines Individuums auf die Interessen und das Wohl von Personen haben (wobei Personalität in einer Weise verstanden wird, die erst noch zu definieren ist, weil sie potenziell von unserer Zugehörigkeit zu einer biologischen Spezies abweicht[7] ). Die interpersonale Moral in diesem intermediären Sinne ließe sich als eine Menge von Anforderungen denken, welche die grundlegende Einsicht widerspiegeln, dass wir eine Welt mit anderen Individuen teilen, deren Interessen in einem gewissen Sinne weder mehr noch weniger wichtig sind als unsere eigenen.
Nicht jeder, der diese Art der Aufteilung normativer Standards akzeptiert, muss auch den Desiderata beipflichten, denen sich eine Darstellung interpersonaler Moral zu stellen hat. Einige Philosophen ziehen pluralistische Interpretationen interpersonaler Moral vor, indem sie deren Anforderungen auf grundlegend verschiedene Werte zurückführen, anstatt ihnen irgendeine zugrundeliegende tatsächliche Einheit zuzuschreiben.[8] Es gibt auch Raum für Mei21nungsverschiedenheiten, was die genauen Grenzen dieses intermediären Bereichs angeht (das heißt für Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich einiger besonderer Anforderungen an die menschliche Handlungsfähigkeit und ob diese in den Bereich eingeschlossen werden sollen). Die von mir bevorzugte Herangehensweise geht von der Beobachtung aus, dass die interpersonale Moral, intuitiv betrachtet, spezifischere normative Merkmale erkennen lässt, die in neueren Behandlungen vernachlässigt worden sind, und dass eine beziehungsrelative Konzeption der Verpflichtung die zugrundeliegende Einheit des interpersonalen Bereichs erfasst, der diese wichtigen Merkmale aufweist. Eine Konsequenz dieser Herangehensweise besteht darin, dass es einige Maßstäbe rationaler Handlungsfähigkeit geben könnte, die von den Folgen des Handelns für andere Personen abgeleitet sind, die aber keine Maßstäbe interpersonaler Moral sind, wie ich sie verstehe. Maßstäbe dieser Art sind weder Verpflichtungen in dem Sinne, wie die Kernanforderungen der interpersonalen Moral als Verpflichtungen verstanden werden können, noch dienen sie dazu, die Beziehungen der Verantwortlichkeit gegenüber anderen Personen zu strukturieren. Sie definieren Formen dessen, was ich ein außermoralisches Interesse an moralischen Personen nennen werde – sofern man, wie ich es im Folgenden tun werde, mit »Moral« auf den intermediären Bereich interpersonaler Moral verweist anstatt auf die große Gruppe aller Maßstäbe, die auf den rationalen Willen angewendet werden können.[9]
Meine Diskussion wird an vielen Stellen mehr Fragen aufwerfen, als im Laufe eines einzigen Buches beantwortet werden können; wie im Folgenden klar werden wird, berührt die beziehungsrelative Interpretation viele große Fragen der Theorie und Praxis, die es wert sind, selbst ausführlich behandelt zu werden. Allerdings leitet mich beim Schreiben die Überzeugung, dass es wichtig ist, zunächst einmal ein Gefühl für das ganze Bild zu bekommen, bevor man sich in kleinteiligen und nuancierten Angelegenheiten ver22liert.[10] Verfasser von Texten zur Moralphilosophie verfallen häufig in ein beziehungsrelatives Idiom, wenn sie über bestimmte normative und philosophische Fragen reden. Sie nehmen zum Beispiel an, dass Individuen typischerweise durch ein Verhalten, das moralisch unzulässig ist, unrecht getan wird, und fahren dann fort, darüber nachzudenken, welche Implikationen es für die Einstellungen und das Verhalten der unrecht behandelten Person hat, so behandelt zu werden.[11] Die beziehungsrelative Interpretation ist aber, selbst wenn sie uns leichtfällt, philosophisch betrachtet speziell. Sie wird von manchen überaus einflussreichen Traditionen des Nachdenkens über Moral, die moralische Erfordernisse individualistisch statt beziehungsrelativ abhandeln, grundsätzlich abgelehnt. Ein Überblick über den beziehungsrelativen Ansatz zum Moralischen, der dessen besondere Eigenschaften hervorhebt, ist dringend nötig, damit wir beides besser einschätzen können: sowohl die philosophischen und normativen Vorteile eines derartigen Moralverständnisses als auch die Hindernisse, die einer solchen Interpretation im Weg stehen. Meine Hoffnung ist, dass die Diskussion im vorliegenden Band auf dem Weg zu diesem Ziel ein gutes Stück vorankommt.
In diesem Abschnitt möchte ich meine anfängliche Skizze der beziehungsrelativen Moral weiter ausgestalten, indem ich etwas mehr darüber sage, was ich für ihre Grundelemente halte.[12] Zum Zweck der Ausführung wird es hilfreich sein, den Fall eines moralischen Erfordernisses als Beispiel zu nehmen, bei dem es selbstverständlich ist, ihn als einen Fall mit beziehungsrelativer Struktur aufzufassen: 23den Fall einer Verpflichtung aus einem Versprechen. Es gibt drei wichtige Merkmale, die für Fälle dieser Art anscheinend charakteristisch sind und die ich als adressierte Verpflichtung, Anspruch und normative Verletzung bezeichnen werde. Lassen Sie uns diese Elemente der Reihe nach durchgehen.
Beziehungsrelative Normen dienen nach einem intuitiven Verständnis dazu, Verpflichtungen abzusichern, indem man Dinge, die ein einzelner Handelnder tun muss, genau bestimmt. Somit ist jemand, der ein Versprechen abgibt, eine Verpflichtung eingegangen, die nicht bestehen würde, wenn das Versprechen nicht erfolgt wäre. Wenn das Versprechen darin bestand, X zu tun, dann ist es offenbar zumindest so, dass die Tatsache des Versprechens dem Handelnden einen neuen Grund gibt, X zu tun. Das heißt, es gibt eine Überlegung, die dafür spricht, X zu tun, die nicht vorhanden war, bevor das Versprechen abgegeben wurde. Doch dies unterschätzt die Veränderung der normativen Situation, die durch das Versprechen bewirkt wird. Normalerweise denken wir, dass diejenigen, die ein Versprechen abgeben, anschließend die Pflicht haben, das Versprechen zu erfüllen, weil sie jemandem verbindlich zugesichert haben, was sie tun werden. Menschen, die ein Versprechen abgeben, üben eine normative Macht aus, die den Handelnden zu Gebote steht, um Verpflichtungen zu schaffen, wo solche zuvor nicht bestanden, indem sie sich selbst an das binden, was sie versprochen haben. Versprechen gehören in der Tat zu den hervorstechendsten und vertrautesten Beispielen für das Phänomen moralischer Verpflichtung, selbst wenn sie sich von vielen angeblichen Verpflichtungen dadurch unterscheiden, dass sie durch freiwillige Handlungen geschaffen werden.
Ich möchte damit keineswegs sagen, dass es für diejenigen, die ein Versprechen abgeben, immer moralisch unzulässig ist, genau das, was sie versprochen haben, zu unterlassen. Zu unserem Verständnis der Moral bei einer Verpflichtung aus einem Versprechen gehört es, die Umstände anzuerkennen, unter denen Urheber eines Versprechens ihre Versprechen nicht buchstabengetreu einhalten müssen. Es treten zum Beispiel manchmal Notfälle auf, die selbst von einem gewissenhaften Handelnden zum Zeitpunkt des Ver24sprechens nicht vorhersehbar waren. Ich denke, unter diesen Umständen wäre es nur natürlich zu sagen, dass es für den Urheber des Versprechens nicht falsch ist, die versprochene Handlung nicht auszuführen. Es mag eine gewisse residuale Verpflichtung geben, wonach der Urheber des Versprechens Verluste kompensieren sollte, die demjenigen möglicherweise entstehen, der sich darauf verlassen hatte, dass die betreffende Person die versprochene Sache erledigt; streng genommen gilt die ursprünglich zugesagte Verpflichtung (etwa X zu tun, wenn dies versprochen wurde) unter solchen Umständen aber nicht mehr. Wir könnten dies so formulieren, dass wir sagen, die zugesagte Verpflichtung könne vernünftigerweise nicht als bedingungslos verstanden werden.[13] Dies ist allerdings anfechtbar: Solange keine außergewöhnlichen Umstände herrschen, hat der Urheber eines Versprechens die moralische Verpflichtung, das Versprochene zu tun, eine Verpflichtung, die mit dem Akt des Versprechens eingegangen wurde.
Charakteristisch für diese Verpflichtungen ist außerdem, dass sie von vornherein eine Adressierung besitzen.[14] Der Vorgang des Versprechens erschafft einen normativen Nexus zwischen dem Urheber des Versprechens und dem Adressaten des Versprechens, wobei 25es der Erstere dem Letzteren schuldet, das Versprochene zu tun. Andere Menschen, die nicht selbst an der verbindlichen Absprache beteiligt waren, können sehr wohl ein Interesse daran haben, dass der Urheber des Versprechens die Verpflichtung erfüllt, aber die Erfüllung ist nichts, was der Betreffende speziell ihnen schulden würde. Das Versprechen erzeugt eine besondere Beziehung zwischen der Person, die das Versprechen abgibt, und der Person, die es erhält, was dazu führt, dass die neu entstandene Verpflichtung speziell an die Person adressiert ist, die das Versprechen erhält. Wie ich in Kapitel 2 ausführlicher darstellen werde, ist unser Gefühl, dass das Versprechen eine Verpflichtung erzeugt, sogar mit der Tatsache verknüpft, dass es den Urheber des Versprechens und den Adressaten in einem neuen normativen Nexus dieser Art verbindet. Ein Erfordernis, das speziell einem anderen Individuum geschuldet ist, unterliegt nicht der ausschließlichen Verfügungsgewalt des Handelnden, dessen Handlungen davon geleitet werden; vielmehr gehört es den zwei Menschen, die es verbindet, gemeinsam. Wenn wir in einer normativen Beziehung dieser Art stehen, sind wir in dem besonderen Sinne »gebunden«, dass uns das Erfordernis, das uns als Handelnden gestellt ist, an eine andere Partei bindet.
Einer adressierten Verpflichtung entspricht auf der Seite der Person, an die sie adressiert ist, die Vorstellung eines Anspruchs. Die Partei, der ein Handelnder die Erfüllung der Verpflichtung schuldet, hat einen Anspruch auf ein solches verpflichtungskonformes Verhalten. Tatsächlich hat der fragliche Anspruch eine in ihm angelegte Adressierung, welche diejenige der korrespondierenden Verpflichtung spiegelt; es handelt sich um einen Anspruch, den die Partei gegenüber dem Handelnden hat und der die Konformität des Letzteren mit dem adressierten Erfordernis beinhaltet. Im Fall des Versprechens sind es zum Beispiel die Adressaten des Versprechens, die einen moralischen Anspruch dieser Art haben. Wir könnten dies als eine Berechtigung verstehen, den Urhebern eines Versprechens abzuverlangen, sich darum zu bemühen, dass ihre Versprechen eingehalten werden.[15]
26Ebenso wie die adressierte Verpflichtung, mit der er verknüpft ist, muss der Anspruch, der auf der Gegenseite besteht, nicht unbedingt sein. Wie wir oben sahen, erzeugt das Versprechen, X zu tun, beim Urheber des Versprechens keine Verpflichtung, X unter allen möglichen Umständen zu tun, die sich tatsächlich ergeben können. Der Anspruch auf Seiten des Adressaten eines Versprechens ist, insofern er der Verpflichtung des Urhebers glatt entspricht, seinem Charakter nach deswegen auch genauso aufhebbar. Es ist ein Anspruch, dass der Urheber des Versprechens X tun soll, es sei denn, es treten unvorhersehbare Bedingungen der Art auf, von denen man im Allgemeinen meint, dass sie die Verpflichtung, so handeln zu müssen, aufheben. Gerade so, wie der Urheber des Versprechens unter solchen Umständen durchaus verschiedene sekundäre Verpflichtungen haben könnte, um damit beispielsweise für erlittene Verluste zu entschädigen, so könnte auch der Adressat des Versprechens Ansprüche auf die sekundären Leistungen des Urhebers des Versprechens haben.
Ein Anspruch, der mit einer adressierten Verpflichtung verschränkt ist, sollte von der Vorstellung eines Interesses sorgfältig unterschieden werden. Einen Anspruch darauf zu haben, dass eine andere Partei X tun soll, ist nicht dasselbe, wie ein Interesse daran zu haben, dass sie so handeln wird. Nehmen wir an, A hat B versprochen, X zu tun, und es gibt eine weitere Person C, deren berufliche Vorhaben gefördert werden, wenn A tatsächlich X tut. Unter diesen Umständen hat C ein Interesse daran, dass A dieses X tut (was C zu einem sogenannten »Dritten als Nutznießer« des Vollzugs von X durch A macht[16] ); aber daraus folgt nicht, dass C einen eigenen 27Anspruch darauf hat, dass A die Handlung X tun sollte. Der adressierte Anspruch, sofern es in diesem Fall einen gibt, liegt bei B, dem Adressaten des Versprechens. Ein Interesse daran zu haben, dass jemand anders etwas tut, ist also nicht ausreichend dafür, einen Anspruch in dem Sinne, wie er hier zur Debatte steht, an dieses Individuum zu haben.
Vielleicht ist es plausibler anzunehmen, dass Interessen zumindest notwendige Bedingungen für normative Ansprüche sind, doch selbst hier ist Vorsicht angebracht. Sobald Menschen Ansprüche an eine andere Partei haben, dass sie X tun soll, muss es in ihrer Situation und ihrer Einstellung als individuelle Handelnde etwas geben, das eine Grundlage für ihre Ansprüche darstellt und uns in die Lage versetzt, die Ansprüche als etwas zu verstehen, was ganz speziell bei ihnen liegt. In einigen Fällen wird es so sein, dass die Interessen der Anspruchsberechtigten negativ betroffen wären, wenn es die andere Partei unterlassen würde, X zu tun. Wir können in diesem Zusammenhang an unsere Ansprüche denken, von niemandem körperlich angegriffen zu werden, die vermutlich etwas mit den Folgen des Angriffs zu tun haben, mit dem gegen unsere elementaren Interessen an körperlicher Unversehrtheit, Selbstbestimmung und Vermeidung von Schmerz und Leiden verstoßen wird.
Normalerweise ist das Verhältnis zwischen Interessen und normativen Ansprüchen jedoch komplizierter, als dieses Beispiel vermuten lässt. Kehren wir zum Phänomen des Versprechens zurück und nehmen den Fall, den Philippa Foot in die jüngeren Diskussionen eingebracht hat: Ein malaiischer Dienstbote ringt dem Anthropologen Miklucho-Maklaj das Versprechen ab, dass er ihn nicht fotografieren wird, weil er glaubt, wenn ein Bild von ihm aufgenommen würde, könne dies seinem Geist schaden.[17] Nun scheint es einleuchtend zu sein, dass der Dienstbote durch dieses Versprechen über einen Anspruch an Maklaj verfügt, von dem An28thropologen nicht fotografiert zu werden; und doch ist es wohl so, dass der Dienstbote nicht wirklich geschädigt werden würde, wenn Maklaj sein Versprechen heimlich brechen würde (indem er zum Beispiel einige Bilder aufnimmt, während der Dienstbote schläft).
Manche haben dazu die Auffassung vertreten, in diesem Fall habe man es mit einem rein normativen Anspruch zu tun, der nicht in irgendwelchen genuin nicht-normativen Interessen begründet sei, die der Adressat des Versprechens hat.[18] Das scheint mir allerdings eine recht fragwürdige Schlussfolgerung zu sein. Selbst wenn der Dienstbote ex hypothesi keinen Schaden nehmen würde, falls Maklaj ihn fotografieren sollte, hat er doch gleichwohl ein legitimes Interesse an seiner Autonomie – indem er für sich und im Einklang mit seinen Überzeugungen bestimmt, wie andere von seinem Körper und seiner Person Gebrauch machen. Er hat zudem ein Interesse daran, die Zusicherung anderer zu erhalten, dass sie seine Wünsche in solchen Angelegenheiten persönlicher Selbstbestimmung respektieren werden. Es gibt daher wichtige Interessen des Dienstboten – im Sinne der Dinge, an denen er hinsichtlich seiner Lebensführung ein legitimes Interesse hat –, die eine Grundlage für seinen Anspruch bilden, dass Maklaj das in diesem Fall gegebene Versprechen halten sollte.
Wenn man im Ausgang von diesem Einzelbeispiel kühn verallgemeinert, könnte man versucht sein zu vermuten, dass normative Ansprüche irgendwie in den Interessen der Anspruchsberechtigten verankert sein müssen, selbst wenn die Interessen an sich nicht ausreichen, um Ansprüche der relevanten Art zu begründen. Aber gibt es irgendetwas in der beziehungsrelativen Interpretation der Moral, das es stützen würde, so über den Bezug von Interessen zu moralischen Ansprüchen zu denken? Genauer gefragt, wie sind die Interessen beschaffen, die für unsere spezifisch moralischen Ansprüche 29relevant sind? Und wie genau gelangen wir von solchen Interessen zu der eindeutigen Zuweisung moralischer Ansprüche an einzelne Anspruchsberechtigte, in Anbetracht der Tatsache, dass das bloße Haben eines Interesses an sich nicht ausreicht, um einen normativen Anspruch zu begründen? Für die beziehungsrelative Interpretation der Moral sind das wichtige Fragen, zu denen ich in Kapitel 5 dieses Bandes zurückkehren werde.
Bis zur Wiederaufnahme der Fragen möchte ich zunächst davor warnen, moralische Ansprüche und die Vorstellung moralischer Rechte gleichzusetzen. Wie ich oben erwähnte, ist es ein Gemeinplatz in der philosophischen Literatur über Rechte, anzunehmen, dass zumindest einige moralische Rechte adressierte Ansprüche beinhalten, die strukturell den Ansprüchen gleichen, die ich diskutiert habe, insofern sie gegenüber anderen Handelnden bestehen und auf Seiten ebenjener Handelnder unmittelbaren Pflichten entsprechen, die dem Anspruchsberechtigten geschuldet sind, usw. Wenn wir den gesamten Bereich der Moral beziehungsrelativ interpretieren wollen, sollten wir jedoch nicht von Anfang an davon ausgehen, dass alle moralischen Ansprüche etwas beinhalten, was wir intuitiv als zuweisbare individuelle Rechte erkennen würden. Es gibt zum Beispiel Pflichten der Dankbarkeit, aber es wäre sonderbar, würde man behaupten, diesen Pflichten entsprächen auf Seite der potenziellen Nutznießer der Pflicht moralische Rechte; und wir haben Pflichten, denen zu helfen, die sich in einer Notsituation befinden, obwohl es nicht der Fall ist, dass jeder von Millionen potenziellen Nutznießern über ein spezifisches Recht verfügt, wonach wir jedem einzelnen helfen müssten. Außerdem haben wir moralische Verpflichtungen zu wahren und wertvolle Praktiken oder Konventionen zu stützen, an denen wir möglicherweise beteiligt waren, und doch scheinen auch diese nicht irgendwelchen zuweisbaren individuellen Rechten zu entsprechen, die uns gegenüber bestehen.
Rechte stellen meiner Ansicht nach eine Unterklasse der normativen Ansprüche dar, mit denen die Moral Individuen ausstattet, doch ihre besonderen Merkmale sind nicht in allen Fällen vorhanden, in denen wir Ansprüche an andere haben, dass sie moralische Erfordernisse erfüllen sollten. Dies wird in Kapitel 6 zu einem wichtigen Thema werden, wo unter anderem auf moralische Pflichten eingegangen wird, die ihrem Charakter nach nicht bezie30hungsrelativ zu sein schienen, weil sie eben nicht dem entsprechen, was wir herkömmlicherweise unter individuellen moralischen Rechten verstehen.
Die Art von beziehungsrelativer Konzeption, wie sie mich interessiert, hat zu ihrem dritten Element eine normative Verletzung. Dieser Begriff ist in Situationen angebracht, in denen sich Handelnde über Erfordernisse hinweggesetzt haben, die für sie galten. Insoweit es sich um ein echtes Erfordernis handelt, das vorschreibt, was Menschen tun sollen, werden diejenigen, die dagegen verstoßen haben, etwas Unrechtes getan haben. Wenn aber das Erfordernis adressiert ist und damit speziell einer anderen Partei geschuldet ist, die einen Anspruch auf Erfüllung an den Handelnden hat, wird noch etwas anderes der Fall sein. Das Handeln, mit dem das Erfordernis missachtet wird, ist dann nicht lediglich unrecht; es wird auch das normative Verhältnis des Handelnden zu einem anderen Individuum verändern, weil es der Person unrecht tut, der die Einhaltung des Erfordernisses geschuldet war. Dies ist in dem Fall, in welchem dem Anspruch nicht Genüge getan wurde, sozusagen der Überrest ex post facto aus dem Anspruch des Individuums gegenüber dem Handelnden auf Ausführung der geforderten Handlung.
So wie normative Ansprüche nicht mit Interessen gleichzusetzen sind, ist eine normative Verletzung nicht das Gleiche wie eine Schädigung. Unrechtmäßige Handlungen können schädigende Folgen für andere Personen haben, ohne speziell ihnen unrecht getan zu haben, und diejenigen, denen durch eine Handlung unrecht getan wird, müssen durch sie, wenn man alles berücksichtigt, nicht speziell geschädigt werden. Nehmen wir einen Fall, in dem A der Person B verspricht, einem Empfang fernzubleiben, bei dem B anwesend sein will, dann aber trotzdem hingeht. Die unrechtmäßige Anwesenheit von A beim Empfang könnte letztlich für die beruflichen Interessen einer dritten anwesenden Person C nachteilig sein, woraus allerdings nicht notwendig folgen würde, dass A damit C unrecht getan hätte. (Vielleicht ergibt es sich, dass A in ein langes und vertieftes Gespräch mit jemandem verwickelt wird, den C gern als Kunden gewonnen hätte, ohne dass A’s Versprechen an B ursprünglich vor dem Hintergrund erfolgt wäre, C wegen berufli31cher Interessen den privilegierten Zugang zu irgendwelchen potenziellen Kunden beim Empfang zu gewähren.) Ebenso könnte A’s Handeln B selbst dann unrecht tun, wenn es B letzten Endes besser dastehen lässt, als B sonst dagestanden hätte. (Möglicherweise rang B A das Versprechen ab, weil B selbst Sorge hatte, potenzielle Kunden beim Empfang nicht ungehindert sprechen zu können, doch A’s Anwesenheit und A’s lockere Unterhaltung über das Fliegenfischen erleichtert es B, neue Geschäftskontakte zu knüpfen.) Wenn moralische Ansprüche, wie ich oben sagte, immer auf das eine oder andere Interesse seitens des Anspruchsberechtigten zurückzuführen sind, dann wird die Missachtung der moralischen Ansprüche einen irgendwie gearteten Affront für die Interessen des Anspruchsberechtigten darstellen. Es muss aber nicht der Fall sein, dass Anspruchsberechtigte durch die Handlungen, die ihnen unrecht tun, im Ganzen gesehen geschädigt werden.
Diese Punkte oder vergleichbare Argumente sind aus der Literatur über Rechte, Ansprüche und adressierte Verpflichtungen bekannt. Es gibt jedoch einen weiteren Aspekt moralischer Verletzung, der selten erwähnt worden ist, nämlich deren Abhängigkeit von den Einstellungen des Handelnden. Adressierte Verpflichtungen und die ihnen korrespondierenden Ansprüche beinhalten im Allgemeinen keine Forderungen an die Einstellungen der durch sie gebundenen Handelnden. In dem soeben diskutierten Fall, in dem A der Person B versprochen hatte, dem Empfang fernzubleiben, wird A so lange als verpflichtungskonform gelten und den Ansprüchen von B buchstäblich genügen, wie A nicht am Ort des Empfangs auftauchen wird, während dieser stattfindet; die Motive, aus denen heraus A diese Bedingung erfüllt, sind für die Frage, ob den Ansprüchen und Verpflichtungen Genüge getan wurde, unerheblich. Aus demselben Grund wird A das Versprechen gebrochen haben, falls sich A beim Empfang blicken lässt, ungeachtet der Gründe, die A dafür hat (einmal angenommen, es sind zwischenzeitlich keine unvorhersehbaren Notfälle eingetreten, die imstande sind, das ursprüngliche Versprechen in seiner Verbindlichkeit zu ändern).
Haben wir es hingegen mit moralischer Verletzung zu tun, liegen die Dinge anders. Für die Frage, ob A B unrecht getan hat, ist es von Bedeutung, mit welchen Einstellungen A gehandelt hat. Als ich die Vorstellung der normativen Verletzung oben einführte, verband ich sie mit Fällen, in denen sich Handelnde über eine 32direkte Verpflichtung hinwegsetzten, die ihnen oblag. Ein Erfordernis zu missachten heißt aber, mit einer besonderen Einstellung darauf zu reagieren, nämlich mit der Einstellung einer wissentlichen und sogar offenen Geringschätzung. In Anbetracht der konstitutiven Verbindung zwischen der adressierten Verpflichtung und dem Anspruch der anderen Partei ist diese Einstellung einer Geringschätzung für die Verpflichtung eo ipso eine Einstellung der Geringschätzung für den jeweiligen Anspruchsberechtigten. Mit dieser Art von Geringschätzung behandelt zu werden – so meine These – ist allerdings entscheidend für die relevante Vorstellung einer normativen Verletzung; das Unrecht, das einem geschieht, wenn man eine solche Verletzung erleidet, besteht zumindest teilweise in der Einstellung einer Gleichgültigkeit oder Verachtung für die speziellen Ansprüche, die man hat.
Wenn dies richtig ist, dann kann es Fälle geben, in denen es den Handelnden nicht gelingt, die adressierten Verpflichtungen, die ihnen obliegen, buchstabengetreu zu erfüllen, ohne dadurch den Individuen unrecht getan zu haben, die ihnen gegenüber Ansprüche auf Erfüllung hatten. So hat A zwar versprochen, nicht zu dem Empfang zu erscheinen, könnte aber unbeabsichtigt dort auftauchen, wo er stattfindet, weil A aus Unwissenheit genau die Galerie aufsucht, wohin die Organisatoren den Empfang in letzter Minute verlegt haben. In diesem Szenario würde B als Adressat des Versprechens durch A’s Handeln nicht unrecht getan, da A’s Handeln eben keine Einstellung der Geringschätzung für die speziellen Ansprüche von B widerspiegeln würde (dies könnte sich ändern, wenn A nicht sogleich die Galerie verlässt, wenn sich herausstellt, dass der Empfang dort stattfindet).
Eine Einstellung der Geringschätzung für die Ansprüche einer anderen Person scheint so gesehen ein notwendiges Element in der Analyse moralischer Verletzung zu sein. Ob eine solche Einstellung auch ausreicht, um eine moralische Verletzung herbeizuführen, ist eine weitere Frage, die hier nicht gelöst werden muss. Wenn man meint, sie reiche dafür aus, würde man davon ausgehen, dass Menschen durch Handlungen, die moralisch nicht unrecht sind, moralische Verletzungen erleiden können. Nehmen wir einmal an, A begibt sich zu der Galerie, in dem Glauben, diese sei der Ort, wo der Empfang stattfinden wird, und kümmert sich nicht weiter um die Tatsache, dass sie B versprochen hatte, daran nicht teilzunehmen; 33doch dann stellt sich heraus, dass der Empfang von vornherein an einem Veranstaltungsort auf der anderen Seite der Stadt geplant war. B würde sich durch A’s Benehmen natürlich gereizt, wenn nicht gar ausgesprochen verärgert fühlen, und das trotz des Umstands, dass A’s Verhalten letztlich mit der Verpflichtung übereinstimmte, die sie B schuldete. Aber es ist nicht klar, ob wir hier sagen würden, dass B durch A’s Verhalten im strikten Sinne tatsächlich unrecht getan wurde. Vielleicht erleiden Menschen moralische Verletzungen in dem relevanten Sinne nur durch Handlungen, mit denen gegen die ihnen geschuldeten Pflichten wirklich verstoßen wird; oder wir können vielleicht einräumen, dass es Fälle moralischer Verletzung gibt, die nicht gegen irgendwelche Pflichten verstoßen, welche der betreffenden Person geschuldet sind, die eine solche Verletzung erleidet.
Unabhängig davon, wie wir uns in dieser Frage entscheiden, ist es wichtig festzuhalten, dass es für die Anspruchsberechtigten etwas Irritierendes an handelnden Personen gibt, die zwar objektiv den an sie gerichteten Ansprüchen genügen, diese aber nicht als wichtige Beschränkungen ihres Verhaltens anerkennen. Die Einstellung der Gleichgültigkeit, die ein Handelnder gegenüber den Ansprüchen anderer erkennen lässt, ist für diese Fälle etwas Bezeichnendes, das sie mit den einschlägigen Beispielen für moralische Verletzung gemeinsam haben, und es wird in unseren Reaktionen auf die verschiedenen Fälle Konstanten geben, wie immer wir sie letzten Endes klassifizieren werden. Auf diese Problematik werde ich in Kapitel 4 zurückkommen.
Ich werde im weiteren Verlauf dieses Bandes eine Interpretation der interpersonalen Moral als einen Bereich normativer Erfordernisse entwickeln, der die drei soeben skizzierten beziehungsrelativen Elemente aufweist. Die Moral mit Hilfe dieser Begriffe zu verstehen ermöglicht es uns, wie ich darlegen werde, zentrale Eigenschaften der moralischen Sphäre verständlich zu machen, die sonst mysteriös bleiben würden, zugleich aber auch Licht in den Charakter und den Inhalt der Argumente zu bringen, die wir bei bestimmten moralischen Fragen bemühen.
Die Argumentation des Buches beginnt in Kapitel 2 mit einer 34Erörterung der deliberativen Bedeutung von moralischen Überlegungen. Der Schwerpunkt liegt hier auf dem Charakter solcher Überlegungen als Verpflichtungen. Schlussfolgerungen darüber, was zu tun moralisch richtig oder erlaubt ist, treten in einer besonderen Weise als präsumtive Beschränkungen für die Aktivitäten des Handelnden in das Feld der Deliberation ein. Es ist ein wichtiges Desideratum für die Moraltheorie, diesen Aspekt der Moral zu erklären, der (wie ich meine) eine Form der normativen Beziehung sui generis beinhaltet. Ich zeige, dass eine beziehungsrelative Interpretation der Moral die Kraft moralischer Überlegungen als Verpflichtungen dieser Art erhellen kann, Verpflichtungen, die sich der elementaren Tatsache verdanken, dass wir zusammen mit anderen Individuen eine gemeinsame Welt bewohnen. Pflichten, die einer anderen Partei geschuldet sind, eignen sich in paradigmatischer Weise für die besondere deliberative Rolle präsumtiver Beschränkungen, die der Handlungsfähigkeit einer Person auferlegt sind. Wenn es also Dinge gibt, die wir anderen Personen rein aufgrund ihres Status als Personen schulden, werden alle Elemente für eine Darstellung der interpersonalen Moral als eine Reihe von Verpflichtungen oder von praktischen Erfordernissen an den Willen im Spiel sein. Im Laufe der Entwicklung dieser Idee argumentiere ich außerdem dafür, dass der daraus hervorgehende Ansatz den alternativen Theorien zur moralischen Verpflichtung überlegen ist, die uns die philosophische Tradition hinterlassen hat.
In Kapitel 3 wende ich mich einem anderen, aber genauso wichtigen Aspekt der Moral zu, der ihre soziale Bedeutung betrifft. Moralische Normen, so behaupte ich, begründen charakteristischerweise Beziehungen der Verantwortlichkeit zwischen Individuen. Wir verstehen die Moral einer Gruppe zum Teil, indem wir die Normen identifizieren, deren Verletzung in der Gemeinschaft Schuld und Schande nach sich zieht; das sind diejenigen Normen, für deren Einhaltung sich die Mitglieder der Gemeinschaft gegenseitig verantwortlich machen. Ich vertrete die Auffassung, dass die Merkmale, die den Status moralischer Überlegungen als Verpflichtungen erklären, auch erhellen können sollten, warum sie dafür geeignet sind, Beziehungen interpersonaler Verantwortlichkeit dieser Art zu strukturieren. Das heißt, die moralischen Eigenschaften, die in der Deliberation normativ als präsumtive Beschränkungen für die Handlungsfähigkeit wirksam sind, sollten andere Parteien 35ebenso mit Gründen versorgen, ihre Einstellungen und ihr Verhalten gegenüber dem Handelnden anzupassen, falls die Beschränkungen ignoriert werden.
Ich bin der Meinung, dass die beziehungsrelative Interpretation sich einmalig gut dafür eignet, die interpersonale Dimension der Moral verständlich zu machen. Wenn moralische Verpflichtungen ihre Basis in den Dingen haben, die zu tun wir anderen Individuen schulden, dann bedeutet ein Handeln unter Missachtung solcher Überlegungen, Missachtung für andere Individuen an den Tag zu legen, nämlich für Individuen als Personen, die Ansprüche an uns haben. Sich über moralische Verpflichtungen hinwegzusetzen bedeutet so verstanden nicht lediglich, das Falsche zu tun, sondern jemand anderem unrecht zu tun, indem man jenem Individuum – so hatte ich es oben genannt – eine moralische Verletzung zufügt. Doch genau dies ist etwas, was der Person, der unrecht getan wird, Grund gibt, dem Handelnden etwas übelzunehmen, wie es für Beziehungen der Verantwortlichkeit charakteristisch ist. Ich zeige zudem, dass unsere Praktiken der Verantwortlichkeit selbst eine beziehungsrelative Tiefenstruktur besitzen. Reaktive und andere Formen des Tadels sowie die nachfolgenden Reaktionen, die sie in Gang bringen, setzen offenbar eine beziehungsrelative Interpretation moralischer Erfordernisse voraus. Von Missetätern wird deshalb erwartet, sich bei denjenigen zu entschuldigen, denen durch das, was sie getan haben, ein Unrecht widerfuhr, und Menschen in dieser Lage haben die Macht, Missetätern zu vergeben, die sich nicht auf andere Parteien erstreckt. Diese charakteristischen Züge unserer interpersonalen Praktiken der Verantwortlichkeit ergeben nur dann Sinn, wenn die moralischen Normen, von denen sie strukturiert werden, ihrem Charakter nach beziehungsrelativ sind.
Die Kapitel 2 und 3 zusammen liefern sehr gute Argumente dafür, die Moral als einen Bereich adressierter Verpflichtungen zu interpretieren. Die Argumentation dreht sich um die wichtige Aufgabe, die charakteristische Rolle der Moral zu erhellen, und zwar in der individuellen Deliberation, aber auch als Grundlage für eine soziale Praxis interpersonaler Verantwortlichkeit. Beide Aspekte dieser Herausforderung sind in den neueren Diskussionen etwas vernachlässigt worden.[19] Gewiss, das allgemeine Problem der Nor36mativität spielt in der zeitgenössischen Moralphilosophie eine große Rolle. Doch von den Debattenteilnehmern wird bei dieser Thematik oft ignoriert, dass moralische Überlegungen in der praktischen Reflexion über das Tun eine besondere Rolle spielen. Erwägungen dieser Art sind nicht bloß Gründe, in dem uns vertrauten Sinn der Dinge, die für oder gegen wählbare Handlungen sprechen, die einem Akteur zu Gebote stehen, sondern sie sind Verpflichtungen, welche die Reflexion in einer ganz anderen und mehr kategorischen Art und Weise strukturieren. Genauso ist die Rolle der Moral als Grundlage für Beziehungen interpersonaler Verantwortlichkeit im Leben der Menschen entscheidend, wird aber in Arbeiten über die Natur der Moral häufig vollkommen vernachlässigt; zu diesem Gegenstand werden ganze Abhandlungen geschrieben, in denen das Stichwort interpersonaler Verantwortlichkeit so gut wie gar nicht vorkommt.[20] Die gelebte Erfahrung der Moral ist ein Bereich der 37Überlegungen, die Forderungen an uns als Handelnde stellen und die zudem eine spezielle Bedeutung für die Einstellungen anderer zu uns haben. Meine Behauptung ist, dass der beziehungsrelative Ansatz besser als andere in der Lage ist, Licht in diese vernachlässigten Aspekte interpersonaler Moral zu bringen, und dass dies einen starken Grund für die Auffassung darstellt, den moralischen Bereich unter beziehungsrelativen Gesichtspunkten zu verstehen.[21]
In noch nicht allzu ferner Vergangenheit wurde von philosophischen Darstellungen der Moral erwartet, auf die eine oder andere Art nachzuweisen, dass moralische Normen die Autorität haben, die Aktivitäten von individuellen Handelnden, für die sie gelten, zu leiten; zumindest war das die Erwartung, wenn sie im Tenor rechtfertigend anstatt revisionistisch auftraten. Der Hintergrund dafür war ein Klima leichter Skepsis in Bezug auf unabhängige normative Vorstellungen und ein damit einhergehendes Gefühl, wonach moralische Anforderungen eine besondere Rechtfertigung benötigen, wenn sie mit Erfolg vorschreiben können sollen, was ein Handelnder zu tun hat.[22]
38In jüngster Zeit hat sich das intellektuelle Klima etwas verändert. Viele zeitgenössische Moralphilosophen sind bereit, in ihren philosophischen Untersuchungen irgendeine Form des nichtreduktiven Realismus im Hinblick auf das Normative als selbstverständlich aufzufassen. Diejenigen, die nicht dazu bereit sind, neigen dazu, sich auf die Metaethik der Normativität im Allgemeinen zu konzentrieren und nicht auf die Nachweise moralischer Gründe und Erfordernisse im Besonderen. Die Idee, dass es ein spezielles Problem geben könnte, das sich aufgrund der Normativität des Moralischen stellt, erscheint vor dem Hintergrund dieser Annahmen allmählich sonderbar. Ich denke aber, es gibt hier ein spezielles Problem, auf das eine philosophische Darstellung der Moral einzugehen hat.[23] Die Herausforderung besteht vor allem darin, die Tatsache zu erklären, dass Erwägungen des moralisch Richtigen und Falschen zwei sehr verschiedene Arten normativer Bedeutung haben: sie repräsentieren Verpflichtungen oder praktische Erfordernisse deliberativ aus der Perspektive der ersten Person, und sie strukturieren außerdem unsere interpersonalen Beziehungen der Verantwortlichkeit. Es ist der Erfolg des beziehungsrelativen Ansatzes, dieser wichtigen Herausforderung für die Moraltheorie gerecht zu werden, was mein Ausgangsargument für diesen Ansatz ist.
Jede philosophische Untersuchung nimmt einige Dinge für selbstverständlich. Wenn ich hier meine Argumentation für den beziehungsrelativen Ansatz entwickele, werde ich nicht versuchen, normative Verpflichtungen im Allgemeinen gegen skeptische oder naturalistische Bedenken zu verteidigen. Ich werde vielmehr davon ausgehen, dass wir mit normativen Konzepten unterschiedlicher 39Art sicher arbeiten können, und werde auf die spezielleren Fragen eingehen, die oben skizziert wurden: Fragen dazu, wie die Moraltheorie die besondere normative Relevanz erklären kann, welche die Moral sowohl für die individuelle Deliberation als auch für unsere sozialen Beziehungen hat. Diese Fragen zeichnen sich wie viele andere in der Philosophie nur dann scharf ab, wenn wir sie auf der richtigen Stufe der Auflösung in den Blick nehmen. Zoomen wir zu weit heraus – indem wir uns beispielsweise auf das metaethische Projekt einlassen, die Normativität allgemein in die größere Landschaft natürlicher Gegenstände und Prozesse zu platzieren –, werden die spezifischen normativen Merkmale undeutlich, welche die interpersonale Moral auszeichnen. Diese Merkmale verschwinden ebenfalls, wenn wir zu nahe an die Feinstruktur moralischer Erfordernisse heranzoomen, wie es bei vielen Untersuchungen in der sogenannten normativen Ethik geschieht, wo phantastische Varianten zu hypothetischen Fällen konstruiert werden, um Intuitionen im Hinblick auf die Moral von Recht und Unrecht zutage zu fördern.[24] Ethische Theorie, wie ich sie hier betreiben werde, kann Fragen in der Metaethik oder normativen Ethik nicht ignorieren. Sie kann aber ebenso wenig zulassen, dass uns die Verfolgung dieser 40Fragen aus der mittleren Reichweite herausführt, in der die besonderen normativen Merkmale der interpersonalen Moral sichtbar werden und zugleich verwirrend wirken.
Der theoretische Rahmen im Hintergrund, den ich zum Zweck dieser Untersuchung mit mittlerer Reichweite übernehmen werde, billigt nicht nur normative Verpflichtungen im Allgemeinen; er lässt zu, dass es Formen normativer Beziehung geben kann, die irreduzibel verschieden sind.[25] Philosophen nehmen manchmal an, dass Normativität ausschließlich eine Angelegenheit von Gründen ist, wobei Gründe wiederum Erwägungen sind, die für oder gegen Einstellungen und Handlungen sprechen. Wie ich bereits feststellte, passt diese Idee offenbar nicht sehr gut zu der Idee, dass es Verpflichtungen gibt. Überlegungen, die von einem Handelnden praktisch verlangen, etwas zu tun, spielen in der Deliberation offenbar eine ganz andere Rolle als eine Sorte von Gründen, die lediglich dafür sprechen, dasselbe zu tun. Ebenso scheinen Gründe für reaktive Einstellungen, wie Verärgerung oder Entrüstung, grundverschieden zu sein von Erwägungen, die zugunsten von Handlungen sprechen, die wir ausführen könnten; Erstere sind Überlegungen, welche die Einstellungen zu passenden oder verständlichen Einstellungen machen, während Letztere mit den verschiedenen Hinsichten zu tun haben, in denen Handlungen nützlich sein könnten oder es wert sind, verfolgt zu werden. Mein Vorschlag besagt, dass der beziehungsrelative Ansatz gut geeignet ist, die verschiedenen Arten normativer Bedeutung sui generis zu erhellen, die wir der Moral zuschreiben: ihren Status als eine Quelle praktischer Erfordernisse für den individuellen Willen, aber auch ihre Rolle dabei, es für andere passend oder angemessen zu machen, auf Regelverstöße mit reaktiven und anderen Formen des Tadels zu reagieren.
Adressierte Verpflichtungen und die mit ihnen verbundenen Ansprüche lassen sich so verstehen, als bildeten sie einen normativen Nexus, und dies beschreibt, wie ich von den beziehungsrelativen Elementen in der Theorie der Moral sprechen werde, um die es mir in diesem Buch hauptsächlich geht. Sie stellen in genau dem Sinne einen normativen Nexus dar, in dem ihre Elemente für Handelnde und für Anspruchsberechtigte jene verschiedenen Ar41ten normativer Bedeutung haben, die im vorangegangenen Absatz unterschieden wurden. Doch die Idee eines beziehungsrelativen Nexus – eines Komplexes aus adressierten Verpflichtungen und den mit ihnen verbundenen Ansprüchen – ist selbst ein weiteres Element in der umfassenderen Theorie, die ich im Folgenden weitgehend als selbstverständlich behandeln werde. Ich gehe davon aus, dass es eine Reihe vertrauter Fälle gibt, bei denen wir alle intuitiv diese Art beziehungsrelativer Struktur unterstellen, wozu auch das Beispiel mit der Verpflichtung aus einem Versprechen zählt, das im Buch laufend wiederkehrt, sowie unzählige andere Beispiele aus dem Privatrecht, der institutionellen Praxis und sogar unterschiedlichen Spielen. Ich beabsichtige, einige wichtige Merkmale eines normativen Nexus dieses vertrauten Typs herauszuarbeiten und die These zu verteidigen und zu entwickeln, der zufolge ein Nexus derselben Art die Tiefenstruktur des Bereichs unparteilicher Moral ausmacht. Allerdings werde ich mich nicht darum bemühen, eine reduktive Darstellung für beziehungsrelative Strukturen dieses Typs generell zu liefern (eine Darstellung, die beispielsweise versuchen könnte, nichtbeziehungsrelative Elemente zu ermitteln, die zusammen die notwendigen und hinreichenden Bedingungen für das Vorhandensein einer solchen Struktur ausmachen).[26]
Um diesen Katalog defensiver Festlegungen noch einmal zusammenzufassen: Ich werde eine normative Argumentation für die beziehungsrelative Interpretation der Moral entwickeln, die sich aber von den in der philosophischen Tradition bekannten Ansätzen unterscheidet. Ich werde weder versuchen nachzuweisen, dass alle Handelnden Grund haben, beziehungsrelative moralische Erfordernisse zu erfüllen, noch habe ich ein transzendentales Argument vorzuweisen, dem zufolge der Struktur von rationaler Handlungsfähigkeit eine Festlegung auf beziehungsrelative Verpflichtungen implizit ist (zum Beispiel als eine konstitutive Bedingung ihrer Möglichkeit). Vielmehr werde ich grundlegende normative Konzepte größtenteils als gegeben hinnehmen und mich auf einige Dinge konzentrieren, die moralische Normen von normativen Vorstellungen anderer Art absetzen – unter anderem ihr Status in der 42Deliberation als praktische Erfordernisse und ihre Bedeutung für unsere Praktiken interpersonaler Verantwortlichkeit. Das Wesentliche der Argumentation ist, dass wir am besten in der Lage sein werden, diese Aspekte des moralischen Bereichs zu verstehen, wenn wir uns diesen als eine Menge beziehungsrelativer Verpflichtungen vorstellen, die uns mit anderen Individuen paarweise zu einem normativen Nexus verbinden.
