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Mithilfe möglichst repräsentative durchgeführte Testkundenberatungen bei sowohl Versicherungensgesellschaften (Ausschließlichkeitsvertretern) in Verbindung mit der Simulation derselben Personen bei einem deutschlandweit agierenden Maklerunternehmungen konnten mithilfe statisticher Anpassungen die Höhe von Abschluss - und Vertriebskosten sowie Vertriebsprovisionen von zwei wichtigen Personenversicherungen aus dem Bereich der Altersvorsorge und der Berufsunfähigeitsversicherung ermittelt werden (Datengrundlage 2013)
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Seitenzahl: 36
Veröffentlichungsjahr: 2015
Titelseite
Inhalt
1. Hintergrund und Motivation
Anhang
Impressum
Autor:
Martin H. Hofmann, M.A. in Economics, Versicherungsfachmann (IHK), Universität der Bundeswehr München und Promovend in der Promotionsförderung des Evang. Studienwerk Villigst e.V., © 2014/2015
Kontaktinformationen unter www.ich-schaff-es-selbst-nicht.de&www.ich-schaff-es-selbst.de
Mein herzlicher Dank gilt...
…
die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN für den Auftrag und Finanzierung, insbesondere an Frau Nicole Maisch, MdB sowie an deren ehemalige und aktuelle Mitarbeiterinnen,
Herrn Dr. Martin Runge, MdL a.D, 2. OB Gröbenzell, für seinen weisen Rat als Mentor im Bewerbungsprozess für den Zuschlag als Gutachter,
und vor allem an Herrn Tom Herberger (ehemals Büro Dr. Schick) für die gute Organisation und für hilfreiches und wichtiges Feedback während der heißen Phase der Erstellung!
Hinführung
1. Hintergrund und Motivation
2. Begründung der Notwendigkeit der Studie
3. Studiendesign und Datenerhebung
3.1. Gesetzliche Grundlage………………………………………………………………………….....……….….S. 8
3.2. Design der Datenerhebung…………………………………………………………………......………...S. 9
3.3. Umsetzung der Datengewinnung…………………………………………………………......….….S. 13
4. Ergebnisse der Auswertung
4.1. Ergebnisse der Auswertung der Produktinformationsblätter der Stichprobe...S. 18
4.2. Gewichtung der Stichprobe……………………………………………………………………………........S. 19
4.3. Besondere Herausforderungen bei der Erhebung der Stichprobe……………………S. 21
4.4. Höhe der Abschlusskosten- und Vertriebskosten nach Vertriebsweg……………..S. 23
4.5. Abschluss- und Vertriebskosten nach Alter der Versicherungsnehmer……………S. 27
4.6. Abschlussprovisionen von gebundenen und ungebundenen Vermittlern……..S. 28
5. Zusammenfassung und Empfehlungen…………………………………………………………….....................S. 32
Datentabellen..………………………………………………………………………………………………..........… S. 35
Hinführung
In der öffentlichen Diskussion werden die Kosten insbesondere für staatlich geförderte Altersvorsorgeverträge immer wieder als ein wesentlicher Grund angesehen, weshalb „Riester-Rente“ und „Rürup-Rente“ für potentielle Kunden nicht attraktiv genug seien. Auch fehlen genaue Angaben über die Höhe der Abschlussprovisionen für die Vermittler, welche wesentliche Kostenbestandteile bei Abschluss eines Versicherungsvertrages sind. Die Studie möchte aus Kundensicht die Höhe von vertraglich ausgewiesenen Abschluss- und Vertriebskosten mithilfe von Testbesuchen feststellen.
Vorgehensweise bei der Datenerhebung: Diese Untersuchung basiert auf Vertragsangeboten für Testkunden von unterschiedlichen Vermittlern in ganz Deutschland. Aus unterschiedlichen Netzwerken des Autors wurden in einem ersten Schritt diese 35 Testkunden gewonnen, die in mehreren Städten Deutschlands (insbesondere München, Berlin und Bremen) und bei unterschiedlichen Banken und Versicherern nach persönlichen, detaillierten Versicherungsvorschlägen für staatlich geförderte Altersvorsorge und zur Absicherung des Erwerbseinkommens im Fall von Berufsunfähigkeit fragten. Insgesamt wurden diesen Testkunden 60 Versicherungsvorschläge incl. Produktinformationsblätter ausgehändigt, sodass die Abschluss- und Vertriebskosten in Euro erhoben und ins Verhältnis zum jeweiligen Monatsbeitrag gesetzt werden konnten.
In einem zweiten Schritt wurden auf Basis dieser (anonymisierten) Daten für jeden Testkunden weitere, fiktive Versicherungsangebote mithilfe eines ausgewählten gebundenen Vermittlers und einer Handelsvertreterin eines Maklers mittlerer Vertriebsgröße simuliert, die als Kooperationspartner an dieser Studie mitwirkten. Diese beiden Vermittler legten zudem ihre Provisionen offen, die sie im Falle eines erfolgreichen Vertragsabschlusses bekommen hätten. Die Studie basiert auf 148 Vertragsdaten von realistischen Kundenprofilen und gibt einen fundierten Einblick in die tatsächliche Kostenbelastung von Verträgen zur privaten Altersvorsorge sowie Versicherungslösungen gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit.
Stichpunktartig können die Ergebnisse der folgenden Untersuchung so zusammengefasst werden:
Die Abschluss- und Vertriebskosten für staatlich geförderte Altersvorsorgeverträge und Berufsunfähigkeitsversicherungen belaufen sich in über 90% der vorliegenden Vertragsangebote von Testkunden auf einen Betrag zwischen neun und 20 Monatsprämien. Das bedeutet, dass beispielsweise eine Kundin für eine Police mit einer Laufzeit von 38 Jahren bei einer monatlichen Prämie in Höhe von 100 Euro insgesamt mehr als 16 Monatsbeiträge für die Deckung der Abschluss-und Vertriebskosten gezahlt hätte (1.621 Euro).
Zusätzlich zu den Hauptfragestellungen der Studie wurde deutlich, dass in den vorliegenden Versicherungsanträgen laut den Produktinformationsblättern auf (aus Steuergeldern finanzierte) Riester-Zulagen Abschlusskosten in Höhe von 2,5% bis 6,8% einmalig auf jede Zulage jeweils zum Zeitpunkt der Gutschrift erhoben worden wären.
Es gibt zwischen den Vertriebswegen „ungebundene Vermittler“ (Makler) und „gebundene Vermittler“ keine nennenswerten Unterschiede bezüglich der Höhe der ausgewiesenen Abschluss- und Vertriebskosten.
Werden bei den beiden kooperierenden Vermittlern (für alle Testkunden) die Abschluss- und Vertriebskosten dieser Vermittler mit der Höhe der gezahlten Provisionen verglichen, fällt auf, dass im Durchschnitt die an den Handelsvertreter und die Maklergesellschaft gezahlten Provisionen über den vertraglich ausgewiesenen Angaben zu Abschluss- und Vertriebskosten liegen. Geht man davon aus, dass die Kalkulation der Kosten in den Produktinformationsblättern korrekt angegeben wurde, bleibt die Frage, woher die Differenz genommen wird, zunächst offen. Zu vermuten ist, dass die Versicherer einigen Maklervertrieben eine Art Bonusleistung aus ihren Gewinnen vergüten.
Die Studie zeigt ferner, dass die in Monatsbeiträgen des Kunden gemessene Provision bei der Simulation aller durch den Makler vermittelten Verträge über der für die Vermittlung privater Krankenversicherungen gesetzlichen Höchstgrenze von 9,9 Monatsbeiträgen liegt. Bei dem gebundenen Vermittler werden in 31 von 44 Vertragsdaten (ca. 70%) mehr als 9,9 Monatsbeiträge an Provision gezahlt.
Die gemäß Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelten Produktinformationsblätter wurden den Testkunden oft nicht „rechtzeitig vor Vertragsabschluss“ (VVG) als Entscheidungsgrundlage ausgehändigt. Auch auf konkrete Nachfrage der Testkunden hin wurde das Produktinformationsblatt nicht immer zur Verfügung gestellt. Von den Vermittlern wurden unterschiedliche Gründe dafür genannt, u.a., dass dieses erst „bei Vertragsabschluss“ übergeben würde oder die Software defekt sei.